und Abrechnungsmöglichkeiten im SGB V und SGB XI
und Abrechnungsmöglichkeiten im SGB V und SGB XI
und Abrechnungsmöglichkeiten im SGB V und SGB XI
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
7. Die datenannehmende Stelle informiert den Pflegedienst schnellstmöglich über fehlerhafte<br />
Datensätze. Die Zahlungsfrist nach § 14 Abs. 1 Satz 3 bleibt hiervon unberührt.<br />
8. Während der Erprobungsphase sendet der Pflegedienst die Abrechnungsdaten in<br />
Papierform <strong>und</strong> in maschinell verwertbarer Form (gem. der EF). Die Papier-<br />
Rechnung ist mit dem Zusatz „DTA-Test“ gekennzeichnet.<br />
9. Die Erprobungsphase endet mit der schriftlichen Zertifizierung des Pflegedienstes<br />
durch die Pflegekasse. Gr<strong>und</strong>sätzlich erfolgt die Zertifizierung, wenn der Pflegedienst<br />
der datenannehmenden Stelle dre<strong>im</strong>al hintereinander technisch einwandfreie<br />
maschinelle Daten übermittelt hat. Mit der Zertifizierung entfällt die Zusendung einer<br />
Papierrechnung.<br />
Seite 38 von 38