und Abrechnungsmöglichkeiten im SGB V und SGB XI
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Die Abrechnung ärztlich delegierter Leistungen erfolgt <strong>im</strong> Rahmen dieser Preisvereinbarung<br />
Werden ärztlich delegierte Leistungen <strong>und</strong> Leistungen der häuslichen Krankenpflege in<br />
einem Hausbesuch erbracht, so kommt der Preis der höheren Leistungsgruppe zur<br />
Abrechnung.<br />
2. Abrechnungsbest<strong>im</strong>mungen:<br />
a) Mit dem Preis abgegolten sind folgende Materialien zur Behandlungspflege:<br />
- Einmalspritzen<br />
- Einmalkanülen<br />
- Einmalpinzetten<br />
- Alkoholtupfer<br />
- Tupfutensilien (unsteril)<br />
- M<strong>und</strong>spatel<br />
- Heftpflaster<br />
- Fixierpflaster<br />
- Zellstoff<br />
- Händedesinfektionsmittel<br />
- Desinfektionsmittel*<br />
- Einmalhandschuhe (unsteril)<br />
- Einmalschürzen<br />
*Nicht mit dem Preis abgegolten sind<br />
- Desinfektionsmittel, die apothekenpflichtig <strong>und</strong> für die Selbstkatheterisierung<br />
best<strong>im</strong>mt sind.<br />
- Jodhaltige Desinfektionsmittel, die nur für Ulcera verwendet werden <strong>und</strong> zur<br />
Behandlung von Dekubitalgeschwüren.<br />
Die nicht in der Liste aufgeführten Materialien sind entweder<br />
verordnungsfähig auf den Namen des Versicherten oder<br />
als Eigenleistung vom Versicherten zu tragen.<br />
Über eine Verordnung entscheidet der behandelnde Vertragsarzt des Versicherten.<br />
b) Die Fahrtkosten sind ebenfalls mit dem Preis abgegolten.<br />
© DW Baden/Fachgruppe Ges<strong>und</strong>heit, Alter <strong>und</strong> Pflege<br />
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37 <strong>SGB</strong> V AOK ab 01.06.2011 blau BUNTE SEITEN.doc (blau)