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Allgemeine Geschäftsbedingungen der<br />

MehrWert Servicegesellschaft mbH für Ticketservice<br />

1. Bestellung / Auftragserfüllung<br />

Die MehrWert Servicegesellschaft mbH (nachfolgend MWSG abgekürzt) besorgt bestellte Eintrittskarten im Auftrag des<br />

Kunden als Vermittlerin. Es steht dem Kunden frei, einen bestimmten Höchstpreis (inkl. aller Aufwendungen) für die<br />

Eintrittskartenbestellung vorzugeben. An diesen Höchstpreis ist die MWSG gebunden. Bei der Ticketvermittlung und Auftragsdurchführung<br />

wird die MWSG bei Bedarf weitere Dienstleister / Vermittler einschalten. Der Kunde erhält eine Orderbestätigung<br />

zur Ticketbestellung.<br />

2. Aufwendungsersatz<br />

Die MWSG bzw. ihre Dienstleister berechnen für jede Kartenbesorgung eine Vorverkaufsgebühr. Zudem trägt der Kunde<br />

die Kosten für die Versendung der bestellten Eintrittskarten per Einwurf-Einschreiben durch die Deutsche Bundespost. Bei<br />

Auslandsbestellungen übernimmt der Kunde die erforderlichen Aufwendungen, wie ausländische Agentur- und Vermittlergebühren.<br />

Zwischen dem Einkaufspreis der bestellten Eintrittskarten und dem vom Kunden zu zahlenden Gesamtbetrag<br />

können bei ausgewählten ausländischen sowie bei besonders nachgefragten inländischen Veranstaltungen teilweise<br />

erhebliche Differenzen entstehen.<br />

3. Abrechnung / Datenschutz<br />

Die zu zahlenden Beträge werden bei Kartenversand über eine Kreditkarte abgebucht oder es erfolgt ein Lastschrifteinzug.<br />

Die MWSG hat alle erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen getroffen. Persönliche<br />

Daten der Kunden werden nur zur Vertragserfüllung genutzt. Die MWSG sorgt auch für eine entsprechende Geheimhaltungsverpflichtung<br />

bei eingeschalteten Dienstleistern.<br />

4. Haftung / Stornierungen<br />

Die MWSG haftet nicht für die Erfüllung des Ausführungsgeschäftes durch Veranstalter/Anbieter, insbesondere nicht für<br />

die Richtigkeit der von Veranstaltern / Anbieter gemachten Angaben sowie für Programm- und Besetzungsänderungen.<br />

Nachträgliche Erhöhungen der Eintrittspreise durch Veranstalter/Anbieter gehen nicht zu Lasten der MWSG.<br />

Im Fall der Nicht- oder Schlechterfüllung des Vermittlungsauftrages durch die MWSG wird außer bei grober Fahrlässigkeit<br />

oder Vorsatz nur bis zur Höhe des berechneten Kartenverkaufspreises gehaftet. Bei der Kartenversendung trifft die MWSG<br />

keine Haftung für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Zustellung durch die Deutsche Bundespost.<br />

Storniert der Kunde Eintrittskartenbestellungen, bleibt er zur Erstattung des Eintrittspreises sowie zur Zahlung der Vorverkaufsgebühr<br />

und der Versendungskosten verpflichtet. Ersparte Aufwendungen werden abgezogen.<br />

MehrWert Servicegesellschaft mbH<br />

Hansaallee 199, 40459 Düsseldorf<br />

Registergericht: Stuttgart HRB 24139<br />

01/2008-SSK HN


Allgemeine Geschäftsbedingungen der<br />

MehrWert Servicegesellschaft mbH für Kartensperren<br />

Der Kartensperrenvertrag zwischen der MehrWert Servicegesellschaft mbH (nachfolgend MWSG abgekürzt) und dem Kunden<br />

kommt mit Abschluss des Mehrwert-Paketes starpac auf Basis der nachfolgenden Bedingungen, zustande:<br />

1.Bevollmächtigung der MWSG<br />

Der Kunde bevollmächtigt die MWSG im Falle eines Abhandenkommens seiner Karten, sei es infolge einer Straftat oder<br />

durch sonstigen Verlust, in seinem Namen die jeweiligen Aussteller zu informieren und die Ausstellung von Ersatzkarten zu<br />

beantragen.<br />

2. Verhalten im Schadenfall<br />

Der Kunde verpflichtet sich gegenüber der MWSG, der MWSG jedes Abhandenkommen einer Karte unverzüglich nach<br />

Kenntnis des Abhandenkommens mitzuteilen und in Fällen des Abhandenkommens von Karten, infolge einer widerrechtlichen<br />

Tat, unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Die MWSG wird nach Erhalt einer Verlustmeldung des Kunden<br />

sämtliche durch den Verlust betroffene Aussteller informieren und die Ausstellung von Ersatzkarten für den Kunden beantragen.<br />

Soweit der Kunde im Verhältnis zum jeweiligen Kartenemittenten durch die Verlustmeldung von der Haftung frei<br />

wird, findet diese Haftentlassung entsprechend durch ordnungsgemäße Übermittlung der Verlustmeldung an die MWSG<br />

statt. Im übrigen bleiben die im Verhältnis zwischen dem Kunden und den jeweiligen Kartenemittenten jeweils bestehenden<br />

Haftungsregelungen unberührt.<br />

3. Haftung der MWSG<br />

Die MWSG haftet nicht, wenn und soweit die Bearbeitung einer Verlustmeldung nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden<br />

kann, weil der Kunde die zur ordnungsgemäßen Erbringung der Kartenschutz-Dienstleistung unumgänglichen Daten nicht<br />

bzw. unvollständig oder unzutreffend übermittelt hat.<br />

4. Datenspeicherung und Datenschutz<br />

Der Kunde ist einverstanden, dass die an die MWSG übermittelten Angaben über seine Karten zur Ausführung der von<br />

der MWSG übernommenen Serviceleistungen gespeichert und verarbeitet werden. Die MWSG behandelt alle vom Kunden<br />

erhaltenen Angaben unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsvorschriften für den Datenschutz streng vertraulich<br />

und verwendet diese Angaben nur, wenn und soweit dies zur Erfüllung der von der MWSG angebotenen Serviceleistungen<br />

erforderlich ist.<br />

5. Einschaltung Dritter, Datenübermittlung<br />

Die MWSG ist berechtigt, sich im Rahmen des Kartensperrenvertrages zur Bewirkung der zu erbringenden Leistungen und<br />

zur Einforderung der vom Kunden zu erbringenden Leistungen Dritter zu bedienen und diesen die insoweit notwendigen<br />

Daten aus dem Vertragsverhältnis zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist einverstanden, dass die MWSG den jeweiligen<br />

Ausstellern jene Daten des Kunden übermittelt, die jeweils für die Bearbeitung von Verlustanzeigen sowie für Anträge auf<br />

Ausstellung von Ersatzkarten erforderlich sind. Bei jeglicher Einschaltung Dritter durch die MWSG werden diese durch die<br />

MWSG auf die Wahrung strengster Vertraulichkeit und Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften für den Datenschutz<br />

verpflichtet. Von der MWSG eingeschaltete Dritte werden dem Kunden auf Wunsch benannt.<br />

6. Einverständnis zur Aufzeichnung telefonischer Meldungen<br />

Der Kunde ist einverstanden, dass die MWSG Tonbandaufzeichnungen aller telefonischen Verlustmeldungen des Kunden<br />

anfertigt und diese Aufzeichnungen für die Dauer bis zu einem Jahr im Interesse beider Vertragsparteien zu Beweiszwecken<br />

aufbewahrt.<br />

7. Vertragsdauer<br />

Das Vertragsverhältnis endet mit der Kündigung der starpac-Vereinbarung.<br />

8. Anwendbares Recht<br />

Der Vertrag zwischen der MWSG und dem Kunden unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br />

MehrWert Servicegesellschaft mbH<br />

Hansaallee 199, 40459 Düsseldorf<br />

Registergericht: Stuttgart HRB 24139<br />

01/2008-SSK HN


starpac-Service-Center<br />

Kartenschutz<br />

Postfach 11 08 48<br />

40508 Düsseldorf<br />

Anmeldebogen für Dokumentenregistrierung und CardSave<br />

Wichtige Hinweise!<br />

• Bitte füllen Sie den Anmeldebogen komplett und in Druckbuchstaben aus.<br />

• Es können nur Karten von deutschen Herausgebern registriert werden.<br />

• Senden Sie den Anmeldebogen zusammen mit den Kopien Ihrer Dokumente schnellstmöglich an das starpac-Service-Center.<br />

• Bitte informieren Sie uns umgehend schriftlich, wenn sich Ihre Angaben ändern, damit Ihre aktuellen Daten jederzeit für Sie<br />

abrufbar sind!<br />

Kontoinhaber Partner (bitte pro Bogen nur eine Person)<br />

Vorname Name<br />

Straße, Hausnummer PLZ, Ort<br />

Bankleitzahl Girokontonummer<br />

Bankkarten (außer Kreditkarten)<br />

Kartenart (z. B. <strong>Sparkasse</strong>n Card)<br />

Name der Bank<br />

Adresse der Bank<br />

Telefonnummer der Bank<br />

Bankleitzahl<br />

Girokontonummer<br />

Kreditkarten<br />

Kartenbezeichnung<br />

(bitte ankreuzen)<br />

Kartenart<br />

Aussteller / Issuer<br />

(z. B. <strong>Sparkasse</strong>, s. Rückseite<br />

Kreditkarte)<br />

Kooperationspartner<br />

(z. B. Lufthansa, VW, Sixt; DB)<br />

Kartennummer (vollständig)<br />

01/2008-SSK HN<br />

1 2 3 4<br />

MASTERCARD<br />

AMERICAN EXPRESS<br />

VISA CARD<br />

DINERS CLUB<br />

Standard<br />

Gold<br />

Andere<br />

MASTERCARD<br />

AMERICAN EXPRESS<br />

VISA CARD<br />

DINERS CLUB<br />

Standard<br />

Gold<br />

Andere<br />

Eingangsvermerk<br />

MASTERCARD<br />

AMERICAN EXPRESS<br />

VISA CARD<br />

DINERS CLUB<br />

Standard<br />

Gold<br />

Andere<br />

MASTERCARD<br />

AMERICAN EXPRESS<br />

VISA CARD<br />

DINERS CLUB<br />

Standard<br />

Gold<br />

Andere<br />

1 2 3 4


Mitglieds- / Kundenkarten mit Zahlungsfunktion<br />

Aussteller<br />

Adresse<br />

Telefon<br />

Telefax<br />

Kartenbezeichnung<br />

Kartennummer<br />

Dokumente<br />

1 2 3 4<br />

Bezeichnung Personalausweis Reisepass Führerschein<br />

1 2 3 4<br />

Aussteller / Adresse<br />

Nummer<br />

Ausstellungsdatum<br />

Bezeichnung Personalausweis Reisepass Führerschein<br />

1 2 3 4<br />

Aussteller / Adresse<br />

Nummer<br />

Ausstellungsdatum<br />

Wichtig: Bitte tragen Sie alle benötigten Angaben sorgfältig in Ihren Anmeldebogen ein. Unterschrift nicht vergessen.<br />

Fügen Sie Kopien aller Dokumente (jeweils Vorder- und Rückseite) bei, und senden Sie alle Unterlagen in einem<br />

Kuvert an das Service-Center.<br />

Hiermit bevollmächtige ich die ÖRAG Service GmbH oder einen von ihr beauftragten Dritten, die Aussteller der angegebenen<br />

oder sonst im Rahmen der Geschäftsbedingungen mitgeteilten Karten bei Verlust oder Diebstahl zu benachrichtigen<br />

und die Ausstellung von Ersatzkarten zu beantragen.<br />

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine Daten zur Erfüllung des Vertrages unter Beachtung des Datenschutzes<br />

verarbeitet werden. Ich bestätige durch meine Unterschrift gleichzeitig, dass die Angaben richtig sind. Die allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen habe ich erhalten und erkenne sie an.<br />

Eingangsvermerk<br />

Datum, Unterschrift


Allgemeine Kundeninformation zu den<br />

Versicherungsleistungen im Mehrwert-Paket starpac<br />

Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes<br />

Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes im Mehrwert-Paket starpac ergeben sich ausschließlich aus den beigefügten<br />

Bedingungen sowie aus den gesetzlichen Bestimmungen.<br />

Rechte im Schadensfall<br />

Die Ausübung der Rechte im Schadensfall steht den versicherten Personen direkt zu.<br />

Aufrechnungsverbot<br />

Ansprüche auf Versicherungsleistungen haben ausschließlich die versicherten Personen. Ansprüche der versicherten<br />

Personen dürfen die Versicherer nicht mit Forderungen gegenüber der <strong>Sparkasse</strong> aufrechnen. Der §35b Versicherungsvertragsgesetz<br />

(VVG) gilt insoweit als abbedungen.<br />

Hinweis nach dem Bundesdatenschutzgesetz<br />

Der Versicherer wird im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung<br />

(Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer, Gesamtverband der deutschen<br />

Versicherungswirtschaft (GDV), Verband der privaten Krankenversicherer zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche<br />

an andere Versicherer weiterleiten. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden.<br />

Aufsichtsbehörde<br />

Bei Beschwerden über eine Versicherungsgesellschaft können Sie sich auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

– Bereich Versicherungen – Graurheinstraße 108, 53117 Bonn, wenden.<br />

01/2008-SSK HN


Zertifikat Unfallversicherung<br />

Die <strong>Stadt</strong>-<strong>Sparkasse</strong> <strong>Haan</strong> bestätigt dem Inhaber von starpac premium den Versicherungsschutz der Provinzial Rheinland<br />

Versicherung AG in Düsseldorf im Falle eines Unfalltodes.<br />

Die Versicherungsleistung bei Unfalltod der versicherten Person beträgt 10.000 Euro.<br />

Versichert ist der Inhaber des Privatgirokontos. Sind mehrere natürliche Personen gemeinsam Kontoinhaber, so wird bei<br />

Unfalltod eine anteilige Versicherungssumme geleistet.<br />

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Erläuterungen zur Unfallversicherung.<br />

Erläuterungen/Hinweise zur Unfallversicherung für den Todesfall<br />

Vertragspartner<br />

Die <strong>Stadt</strong>-<strong>Sparkasse</strong> <strong>Haan</strong> hat als Versicherungsnehmer bei der Provinzial Rheinland Versicherung AG in Düsseldorf eine<br />

Gruppen-Unfallversicherung für den Todesfall zu Gunsten von Privatgirokunden (Versicherte) abgeschlossen.<br />

Versicherungsbedingungen<br />

Neben den folgenden Erläuterungen und Hinweisen gelten die Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2000)<br />

des Versicherers. Diese können Sie jederzeit bei Ihrer Beraterin / Ihrem Berater in der <strong>Sparkasse</strong> einsehen oder sich auf<br />

Wunsch aushändigen lassen.<br />

Beginn und Ende des Versicherungsschutzes<br />

Der Versicherungsschutz beginnt am Tag nach Abschluss von starpac premium und endet mit dem Tag, an dem der Vertrag<br />

über starpac premium endet.<br />

Was beinhaltet diese Unfallversicherung?<br />

Kapitalzahlung bei Tod durch Unfall<br />

Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis)<br />

unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Stirbt die versicherte Person innerhalb eines Jahres an den Folgen<br />

eines Unfalles, wird die versicherte Todesfallleistung in Höhe von 10.000 Euro fällig.<br />

Bei einem tödlichen Unfall in öffentlichen Verkehrsmitteln ist der Kontoinhaber in Höhe von 150.000 Euro versichert. Ist<br />

nach einem Unfall eine kosmetische Operation erforderlich, so ist diese in Höhe von 5.000 Euro versichert.<br />

Sind mehrere natürliche Personen gemeinsam Kontoinhaber, so bemisst sich die Versicherungssumme anteilig nach der<br />

Anzahl der Kontoinhaber. Die Zahlung erfolgt auf das jeweilige Girokonto. Auf die Leistungen der privaten Unfallversicherung<br />

werden Zahlungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung nicht angerechnet.<br />

Wo und wann gilt die Unfallversicherung?<br />

Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung gilt die private Unfallversicherung rund um die Uhr und umfasst Unfälle<br />

in der ganzen Welt in allen üblichen Lebensbereichen, z. B.<br />

• bei der Arbeit<br />

• im Straßenverkehr<br />

• im Haushalt<br />

• in der Freizeit<br />

• bei Sport und Hobby<br />

• im Urlaub<br />

• als Fluggast im Motor- und Strahlflugzeug<br />

• als Mitflieger in einem Segelflugzeug<br />

• als Mitfahrer in einem Ballon<br />

nicht jedoch als Luftfahrzeugführer sowie als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges oder bei einer mit Hilfe<br />

eines Luftfahrzeuges auszuübenden beruflichen Tätigkeit. Versicherungsschutz besteht nicht nur für unverschuldete<br />

Unfälle, sondern auch für solche, die Sie durch eigene Fahrlässigkeit erleiden.<br />

01/2008-SSK HN<br />

1 von 2


Was kann die Unfallversicherung nicht bieten?<br />

Außergewöhnliche Risiken, die nur bei einer Minderheit von Versicherten entstehen können, erfordern einen hohen Beitrag.<br />

Um die Gemeinschaft der Versicherten nicht damit zu belasten, sind, ebenso wie bei anderen Versicherungszweigen,<br />

auch in der Unfallversicherung gewisse Vorgänge vom Versicherungsschutz nicht erfasst (Ausschlüsse).<br />

Ausgeschlossen sind insbesondere<br />

• Unfälle infolge Bewusstseinsstörungen (z. B. Trunkenheit)<br />

• vorsätzliche Selbstschädigung und Selbstmord<br />

• Unfälle durch Kriegsereignisse<br />

• Strahlenschäden und Vergiftungen<br />

• Unfälle bei der Beteiligung an Rennveranstaltungen mit Motorfahrzeugen.<br />

Was ist im Schadensfall zu beachten?<br />

Sobald der Anspruchsberechtigte Kenntnis vom Unfalltod der versicherten Person erlangt hat, ist der Versicherer unverzüglich<br />

zu unterrichten.<br />

Anwendbares Recht<br />

Auf das Versicherungsvertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.<br />

Die Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2000)<br />

können Sie jederzeit bei Ihrer Beraterin / Ihrem Berater in der <strong>Sparkasse</strong> einsehen oder sich auf Wunsch aushändigen lassen.<br />

2 von 2


Informationen zur<br />

Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (ab 01.11.2007)<br />

Der Versicherer leistet dem Karteninhaber und den mitversicherten Personen Entschädigung bei Nichtantritt, verspätetem<br />

Antritt oder Abbruch von gebuchten Reisen im Rahmen der in den Allgemeinen Bedingungen für die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung<br />

(ABRV, Stand 01.04.2007) aufgeführten Gründe. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Reisen,<br />

die nach Aushändigung der MasterCard Gold und ab dem 01.11.2007 im Gültigkeitszeitraum der MasterCard Gold gebucht<br />

werden.<br />

Informationen zur<br />

Auslandsreise-Krankenversicherung<br />

Diese Versicherung bietet Ihnen als Karteninhaber und den mitversicherten Personen Versicherungsschutz bei unvorhergesehen<br />

eintretenden Erkrankungen. Sie erhalten 100 %igen Kostenersatz für medizinisch notwendige ärztliche und<br />

schmerzstillende zahnärztliche Behandlung einschließlich einfache Füllungen, Arznei- und Heilmittel. Sie haben selbstverständlich<br />

1.-Klasse-Status und können den Arzt oder das Krankenhaus frei wählen. Erstattung von Mehrkosten durch<br />

medizinisch notwendigen und ärztlich verordneten Rücktransport eines Erkrankten an seinen ständigen Wohnsitz oder in<br />

das nächsterreichbare Krankenhaus ist ebenfalls gewährleistet.<br />

Informationen zur<br />

Auslands-Autoschutzbriefversicherung<br />

Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Karteninhaber / die mitversicherten Personen anlässlich einer Auslandsreise<br />

mit ihrem Fahrzeug eine Panne / einen Unfall erleiden, das Fahrzeug gestohlen wird oder ein Totalschaden eintritt sowie<br />

bei Erkrankung oder Tod des Fahrers. Der Umfang des Versicherungsschutzes geht aus §1 – versicherte Gefahren – der<br />

Allgemeinen Bedingungen für die MasterCard Gold Auslands-Autoschutzbriefversicherung (EVASB 2002) hervor.<br />

Die jeweiligen Versicherungsbedingungen erhalten Sie mit Ihrer Versicherungsbestätigung für die MasterCard Gold oder<br />

bei Ihrer Beraterin / Ihrem Berater in der <strong>Sparkasse</strong>.<br />

01/2008-SSK HN

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