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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 07-0176 ... - ATU

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<strong>TEILEGUTACHTEN</strong> <strong>nach</strong> §19(3) <strong>StVZO</strong><strong>Nummer</strong>PrüfgegenstandHersteller<strong>07</strong>-<strong>0176</strong>-A00-V01PKW-Sonderräder8,5Jx19H2 Typ MT2-8519 und 9,5Jx19H2 Typ MT2-9519Bay-Wheels GmbHSeite 6 von 8K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. derenBefestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. derenBefestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K49 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstigegeeignete Maßnahmen herzustellen.K50 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstigegeeignete Maßnahmen herzustellen.K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eineausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K66 Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 2 ist eineausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.K71 An der Vorderachse ist die Frontschürze am Übergang zum Radhausauschnitt<strong>nach</strong>zuarbeiten.L02 Durch Begrenzung des Lenkeinschlages oder sonstige geeignete Maßnahmen ist eineausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.LimM01Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.Nco Die Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführungen der AufbauartCompact.R02R03Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung desReifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichendeTragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.R70 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung desReifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichendeTragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01verwendet werden.S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02verwendet werden.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

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