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133497-MAM7 85x19 5L112 57,1 ET45 (Audi, Seat ... - MAM Felgen

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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZONummerPrüfgegenstandFertiger/Zulieferer05-0987-A06-V02PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ <strong><strong>MAM</strong>7</strong>-8519Bay-Wheels GmbHSeite 7 von 8T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig fürFahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).V19 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgendeReifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:VorderachseHinterachseNr. 1 225/35R19 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19Nr. 2 225/40R19 255/35R19Nr. 3 225/45R19 245/40R19Nr. 4 235/35R19 255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19Nr. 5 235/40R19 265/35R19, 275/35R19Nr. 6 235/45R19 255/40R19Nr. 7 235/50R19 255/45R19Nr. 8 245/30R19 305/25R19Nr. 9 245/35R19 265/30R19, 275/30R19, 285/30R19Nr. 10 245/40R19 275/35R19, 285/35R19Nr. 11 245/45R19 275/40R19Nr. 12 255/35R19 285/30R19, 295/30R19, 315/25R19Nr. 13 255/40R19 285/35R19, 295/35R19Nr. 14 255/50R19 285/45R19, 295/45R19Nr. 15 265/30R19 315/25R19Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oderFahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise geltenachsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.W19 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Sonderräder nichtzulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheiben 321x30 mm an Achse1.X27 Nicht zulässig bei Fahrzeugen (<strong>Audi</strong> A6 Allroad, Typ 4B, 4F) mit serienmäßigen Reifengrößen215/65R16, 215/55R17, 225/55R17 oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, ZulassungsbescheinigungI, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).Y16 Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Automatikgetriebe oderelektrohydraulischem 6-Gang Direktschaltgetriebe.Y84Die Sonderräder sind nur an 3-türigen Fahrzeugausführungen zulässig.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZONummerPrüfgegenstandFertiger/Zulieferer05-0987-A06-V02PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ <strong><strong>MAM</strong>7</strong>-8519Bay-Wheels GmbHSeite 8 von 8Prüfort und PrüfdatumDie Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim, am 01.06.05 durchgeführt. DieVerwendungsprüfung fand am 07.3.2009 in Lambsheim statt.Hinweise zum SonderradentfälltPrüfergebnisAufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unterBeachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung denheute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sichentsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,die die Begutachtungspunkte beeinflussen.Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2007.Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiertvon der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter derDAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95Lambsheim, 7.März 2009Tufan00<strong>133497</strong>.DOCTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

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