12.07.2015 Aufrufe

TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 55 ... - MAM Felgen

TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 55 ... - MAM Felgen

TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 55 ... - MAM Felgen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>TEILEGUTACHTEN</strong> <strong>nach</strong> §19(3) <strong>StVZO</strong><strong>Nummer</strong><strong>55</strong>-171203-A10-VTGA01Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ W1-6515HerstellerMays GmbHSeite 1 von 8AuftraggeberMays GmbHEisenbahnstraße 7867227 FrankenthalPrüfgegenstandPKW-SonderradModellW1Typ W1-6515Radgröße6,5Jx15H2ZentrierartMittenzentrierungAusführungKennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/Lochkreis- (mm)/Mittenloch-ø(mm)Einpresstiefe(mm)Radlast(kg)PE W1-6515 PE/ohne Ring 4/108/65,1 20 560 1935KennzeichnungenHerstellerzeichen<strong>MAM</strong>Radtyp und Ausführung W1-6515 (s.o.)Radgröße6,5Jx15H2EinpresstiefeET (s.o.)Giessereikennzeichen -Herkunftsmerkmal -HerstelldatumMonat und JahrBefestigungsmittelNr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)S01 Schraube M12x1,25 Kegel 60° 90 30PrüfungenDie Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz e. V. (Gutachten Nr. <strong>55</strong>171203) durchgeführt.Abrollumfang(mm)Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.VerwendungsbereichHerstellerCitroenPeugeotSpurverbreiterung innerhalb 2%Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


<strong>TEILEGUTACHTEN</strong> <strong>nach</strong> §19(3) <strong>StVZO</strong><strong>Nummer</strong><strong>55</strong>-171203-A10-VTGA01Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ W1-6515HerstellerMays GmbHSeite 5 von 8A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zuverwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. BeiVerwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweiligeFahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechendenAuflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weitererVeränderungen ist gesondert zu beurteilen.A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßignicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nichtlänger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendetwerden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.gleichem Abrollumfang verwendet werden.A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenherstellervorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.A12Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der <strong>Felgen</strong>außenseite nur Klebegewichteunterhalb der <strong>Felgen</strong>schulter angebracht werden.A19 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigungvon außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen zulässig.B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte,Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlußflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.B03 Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oderbreiteren Serienrädern (mit Ausnahme von <strong>Felgen</strong> für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.B27 Die Seilführung bzw. deren Halterung des Handbremsseiles an Achse 1 ist so zu verändern,das mindestens 4 mm Abstand zu der Rad-Reifen-Kombination vorhanden ist.C34 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für die Fahrzeugausführungen 1,1i (44 kW), 1,4i mit 5-Gang (54 kW) und 1,4HDi (50 kW). (Werkseitig mit 5,5x14, ET24; Wendekreis 10,11m bzw. 3,2Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag)C35 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für die Fahrzeugausführungen 1,4i Automatik (54 kW),1,6 16V (80 kW), 1,4HDi 16V (66 kW) und 1,4HDi (50 kW) mit "Exclusive-Ausstattung". (Werkseitigmit 6,0x15, ET27; Wendekreis 11,29m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag)Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der AufbauartKombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Touring,..).Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,Roadster.CpeDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim


<strong>TEILEGUTACHTEN</strong> <strong>nach</strong> §19(3) <strong>StVZO</strong><strong>Nummer</strong><strong>55</strong>-171203-A10-VTGA01Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ W1-6515HerstellerMays GmbHSeite 8 von 8PrüfergebnisAufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unterBeachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch <strong>nach</strong> der Umrüstung denheute gültigen Vorschriften der <strong>StVZO</strong>. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sichentsprechende Bauvorschriften der <strong>StVZO</strong> ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,die die Begutachtungspunkte beeinflussen.Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2003.Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 <strong>StVZO</strong> liegt vor.Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiertvon der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter derDAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95Lambsheim, 21. Oktober 2003Tufan000<strong>55</strong>763.DOCTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!