10.07.2015 Aufrufe

Internationale Rechnungslegung - Dr. Glanz & Partner

Internationale Rechnungslegung - Dr. Glanz & Partner

Internationale Rechnungslegung - Dr. Glanz & Partner

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

• Wertbasis biologischer Aktiven (Anlagevermögen) istihr Fair Value abzüglich geschätzter Verkaufskosten.Dessen Fortschreibung ist jeweils erfolgswirksam.• Wertbasis der eingebrachten Ernte im Moment ihrerEinbringung ist ihr Fair Value abzüglich geschätzterVerkaufskosten. Anschliessend wird sie wie andereVorräte behandelt (5.3); der Fair Value abzüglich geschätzterVerkaufskosten verkörpert die Herstellungskosten.• Subventionen, die sich auf biologische Aktivenbeziehen, werden dem Erfolg gutgeschrieben, sowieihre Bedingungen erfüllt sind.e) Pensionspläne (retirement benefit plans)Der älteste gültige Standard überhaupt (IAS 26) beziehtsich auf den Abschluss des Plans, welcher den Versichertenbekannt gemacht wird. Er ist eigentlich nichtüberholt, aus heutiger Sicht aber wenig problemorientiert,wie der Vergleich mit den Abbildungsregeln imAbschluss des Arbeitgebers zeigt (5.6).f) Staatswirtschaft (public sector)Siehe 4.4.6 Internationalisierung der <strong>Rechnungslegung</strong>in der Schweiz6.1 Börsenkotierte UnternehmenIn der Vergangenheit war die öffentliche Finanzberichterstattungder grössten Schweizer Unternehmen allgemeinunzureichend gewesen. Das erklärte sich durchdie sozio-ökonomischen Gegebenheiten (3.2), derengemeinsamer Nenner die Enge der schweizerischenVerhältnisse war: Hauptkapitalgeber und Managementstanden in persönlicher Beziehung. AGs waren (undsind noch) zum grössten Teil Kleinunternehmen. AuchGrossunternehmen finanzierten sich primär durchHausbanken, die oft im Verwaltungsrat Einsitz hatten;wenige beanspruchten - trotz internationaler Ausrichtung- den öffentlichen Kapitalmarkt; und wenn, verbliebdie Stimmenmehrheit meist in Familienbesitz.Der Gesetzgeber ermuntert(e) dazu, zwecks Selbstfinanzierungund Dividendenstabilisierung von stillenReserven Gebrauch zu machen (OR 669 II-IV). Entsprechendverwurzelt war das Bedürfnis nach Geheimhaltungder wahren wirtschaftlichen Situation. Die Aktiender börsenkotierten Gesellschaften waren unterbewertet.Mitte der Achtzigerjahre des 20. Jahrhunderts beganneine Epoche rascher und weitreichender Fortschritte inder Finanzpublizität kotierter Gesellschaften. Bis Anfangder Neunzigerjahre setzten sich konsolidierte Jahresabschlüssein den Geschäftsberichten durch. Da wederdie Konsolidierung (5.7) noch deren Veröffentlichung(2.5) vorgeschrieben waren, mussten wirtschaftlicheGründe den Ausschlag gegeben haben. 1984 wardie unabhängige Fachkommission für Empfehlungenzur <strong>Rechnungslegung</strong> (FER) gegründet worden. DenTrend zur verbesserten Finanzberichterstattung fördertediese zunächst kaum: Sie stiess gegen eine Einengungdes Gestaltungsfreiraums auf Abwehr, wie die anfangsgeringe Anwenderzahl der FER-Empfehlungenzeigte. Nachdem auch die Aktienrechtsreform von 1991der <strong>Rechnungslegung</strong> nicht den Weg weisen konnte,stellte eine wachsende Minderzahl der kotiertenGesellschaften den Konzernabschluss fortan nach denEU-Richtlinien auf (4.3.2). Dieser Weg erwies sichwegen der Ablehnung eines EWR-Beitritts, der Fragwürdigkeiteiner direkten Anwendung von EG-Richtlinien,dem wachsenden Renommée der IAS sowie derAussicht, dass die Börsen den Inhalt der FER-Empfehlungenzur Mindestanforderung für Kotierungen erhebenwürden, als nicht gangbar.Bis etwa 1994 setzten sich Konzernabschlüsse durch,die sich auf das true and fair view-Prinzip bei Befolgungeines Standards berufen konnten (FER-Empfehlungenoder IAS). Seither werden die IAS (heute: IFRS) von denmultinationalen Unternehmen angewandt, von solchen,die ausländische Finanzmärkte in Anspruch nehmen(wollen), aber auch von manchen, die sich hauptsächlicham schweizerischen Kapitalmarkt finanzieren,wie es die FER-Anwender tun. Es war die Kritik derFinanzanalysten an der oft lückenhaften Einhaltung derIAS, welche eine Verschärfung der Prüfungspraxis undso eine Verbesserung der <strong>Rechnungslegung</strong>spraxis bewirkte.Nachdem die Schweizer Börse (heute: SWX) dieFER-Empfehlungen (heute: Swiss GAAP FER) zurKotierungsvoraussetzung erhoben hatte, wurde derRegelungsgehalt der EU-Richtlinien in diese übernommen.Seit 1995 hat sich die Materie in generellerOrientierung an den IAS erheblich ausgedehnt (FER2005).Das 1995 verabschiedete BEHG folgt dem Prinzip derSelbstregulierung. Es verlangt von den Börsen, ineinem Reglement über die Zulassung von Effekten festzulegen,welcher Informationen die Anleger bedürfen,dabei “international anerkannten Standards” Rechnungzu tragen und dies der Eidgenössischen Bankenkommissionals Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzu-35

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!