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ABE - Autoteilefrau.eu

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Kraftfahrt-BundesamtD-24932 Flensburg<strong>ABE</strong> Nr. 44581-2-Mit dem zugeteilten Typzeichen dürfen Fahrz<strong>eu</strong>gteile nur gekennzeichnetwerden, wenn sie den Erlaubnisunterlagen in jeder Hinsichtentsprechen. Änderungen der Erz<strong>eu</strong>gnisse sind nur mit ausdrücklicherZustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet. Verstößegegen diese Bestimmungen führen zum Widerruf der Erlaubnisund werden überdies strafrechtlich verfolgt.Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübungder durch die Allgemeine Betrieberlaubnis verliehenen Befugnisse,insbesondere die genehmungsgerechte Fertigung, nachprüfenoder nachprüfen lassen.Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstättensowie eines bei der Erteilung der Genehmigung benanntenZustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtigten Vertreterssind unverzüglich dem Kraftfahrt-Bundesamt mitzuteilen.Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen,wenn die reihenweise Fertigung oder der Vertrieb der genehmigtenEinrichtung innerhalb eines Jahres nicht aufgenommen oder endgültigoder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme derFertigung oder des Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamtunaufgefordert innerhalb eines Monats mitzuteilen.Die mit der Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis verliehenenBefugnisse sind nicht übertragbar. Schutzrechte Dritter werdendurch diese Genehmigung nicht berührt.Die Allgemeine Betriebserlaubnis erlischt, wenn sie durch dasKraftfahrt-Bundesamt widerrufen wird oder der genehmigte Typ denRechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochenwerden, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit derAllgemeinen Betriebserlaubnis verbundenen Pflichten, auch soweitsie sich aus dem dieser Allgemeinen Betriebserlaubnis zugeordnetenbesonderen Bescheid ergeben, verstoßen hat, ferner wenn ersich als unzuverlässig erweist oder wenn sich herausstellt, daßdie genehmigte Einrichtung den Erfordernissen der Verkehrssicherheitnicht mehr entspricht.RechtsbehelfsbelehrungGegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach BekanntgabeWiderspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt,Fördestr. 16, D-24944 Flensburg, schriftlichoder zur Niederschrift einzulegen.

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