Pfarrbrief Sommer 2009 - Pfarrgemeinde St. Mariä Himmelfahrt
Pfarrbrief Sommer 2009 - Pfarrgemeinde St. Mariä Himmelfahrt
Pfarrbrief Sommer 2009 - Pfarrgemeinde St. Mariä Himmelfahrt
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dieser Entwicklung ergeben sich auch neue<br />
Aufgaben, die schon zu Erweiterungen<br />
und Veränderungen im Personalbestand<br />
geführt haben und noch führen werden.<br />
Ein besonderes Augenmerk gilt auch der<br />
Arbeit in den Pfarr- und Jugendheimen.<br />
Einen Teil dieser Arbeit decken die drei<br />
für den jeweiligen Pfarrbezirk bestehenden<br />
Fördervereine ab.<br />
Der Kirchenvorstand greift auch gern<br />
Anregungen aus der Gemeinde auf und<br />
hält nach, ob Beschlüsse umgesetzt werden.<br />
Die Kirchenvorstandsmitglieder sind<br />
aber nicht nur beratend und beschließend<br />
tätig, sondern haben bei den verschiedenen<br />
Investitionsmaßnahmen im Rahmen ihrer<br />
Möglichkeiten dazu beigetragen, einen<br />
Teil der Eigenleistung durch tätiges Zupacken<br />
zu erbringen.<br />
Wenn man auf die vergangenen Jahre<br />
zurückblickt und sich vor Augen führt,<br />
was sich in unserer <strong>Pfarrgemeinde</strong> getan<br />
hat und welches Gemeindeleben auch<br />
Der Kirchenvorstand (im niedersächsischen<br />
Teil des Bistums heißt er<br />
Kirchenausschuss) ist für die Vermögensverwaltung<br />
in einer katholischen<br />
<strong>Pfarrgemeinde</strong> zuständig und verantwortlich.<br />
Grundlage für seine Arbeit ist<br />
das „Gesetz über die Verwaltung des<br />
katholischen Kirchenvermögens“ vom<br />
24. Juli 1924. Dieses Gesetz gilt weiterhin<br />
mit wenigen Änderungen auch<br />
heute noch.<br />
Der Kirchenvorstand besteht aus dem<br />
örtlichen Pfarrer als dem Vorsitzenden<br />
sowie einer je nach Größe der Gemeinde<br />
unterschiedlichen Zahl von gewähl-<br />
durch die vorhandenen Einrichtungen<br />
ermöglicht wird, dann dürfen sowohl die<br />
Gemeindemitglieder mit ihren Leistungen<br />
als auch die Kirchenvorstandsmitglieder,<br />
die sich in dieser Zeit engagiert haben, ein<br />
wenig zufrieden mit dem Erreichten sein.<br />
Damit auch für die Zukunft gute Voraussetzungen<br />
für die Gemeindemitglieder aller<br />
Altersschichten geschaffen werden können,<br />
ist es wichtig, dass sich engagierte und<br />
sachkundige Bürger bereitfinden, für den<br />
Kirchenvorstand zu kandidieren, damit<br />
unsere Gemeinde den nächsten Jahren<br />
mit Zuversicht und Hoffnung auf Gottes<br />
Segen vertrauensvoll entgegensehen kann.<br />
In den nächsten Wochen werden wir vom<br />
Seelsorgeteam und sicher die Damen<br />
und Herren von <strong>Pfarrgemeinde</strong>rat und<br />
Kirchenvorstand mit einigen von Ihnen<br />
darüber sprechen, ob und unter welchen<br />
Voraussetzungen Sie sich eine Mitarbeit<br />
in den genannten Gremien vorstellen können.<br />
Natürlich sind Sie, falls Sie Interesse<br />
haben und Näheres hören möchten ein-<br />
ten Kirchenvorstehern. Zudem können<br />
noch weitere Geistliche der Pfarrei dem<br />
Gremium angehören.<br />
Der Kirchenvorstand verwaltet das<br />
Vermögen in der Gemeinde: Kirchengebäude,<br />
Gemeindeeinrichtungen wie<br />
etwa Pfarrheime, Grundstücke und<br />
gegebenenfalls <strong>St</strong>iftungen. Er hat ein<br />
Vermögensverzeichnis zu führen, den<br />
Haushaltsplan aufzustellen, die Kasse zu<br />
prüfen und die Jahresrechnung entgegenzunehmen<br />
§ 1 - <strong>Pfarrgemeinde</strong>rat<br />
Der <strong>Pfarrgemeinde</strong>rat dient dem Aufbau<br />
einer lebendigen Gemeinde und der<br />
Seite 5<br />
Juni <strong>2009</strong><br />
geladen, sich mit uns in Verbindung zu<br />
setzen. Am besten melden Sie sich direkt<br />
bei uns oder machen Sie einen Termin<br />
über das Pfarrbüro.<br />
Rudolf Elsebusch,<br />
Haushaltsbeauftragter der <strong>Pfarrgemeinde</strong><br />
<strong>St</strong>. <strong>Mariä</strong> <strong>Himmelfahrt</strong> Ahaus<br />
Kirchenvorstand<br />
Vermögensverwaltung in der <strong>Pfarrgemeinde</strong><br />
Verwirklichung des Heils- und Weltauftrags<br />
der Kirche. Er trägt so dazu bei,<br />
dass die Communio, das Miteinander<br />
in der Kirche gefördert wird. Er ist in<br />
sinnvoller Anwendung des Dekrets über<br />
die Hirtenaufgabe der Bischöfe (Nr. 27)<br />
der vom Bischof eingesetzte Pastoralrat<br />
der Gemeinde und zugleich das vom<br />
Bischof anerkannte Organ im Sinne des<br />
Konzilsdekrets über das Apostolat der<br />
Laien (Nr. 26).<br />
(Aus „Kirchensite“ - Internetportal der<br />
Diözese Münster)