23.11.2012 Aufrufe

Pfarrbrief Sommer 2009 - Pfarrgemeinde St. Mariä Himmelfahrt

Pfarrbrief Sommer 2009 - Pfarrgemeinde St. Mariä Himmelfahrt

Pfarrbrief Sommer 2009 - Pfarrgemeinde St. Mariä Himmelfahrt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

dieser Entwicklung ergeben sich auch neue<br />

Aufgaben, die schon zu Erweiterungen<br />

und Veränderungen im Personalbestand<br />

geführt haben und noch führen werden.<br />

Ein besonderes Augenmerk gilt auch der<br />

Arbeit in den Pfarr- und Jugendheimen.<br />

Einen Teil dieser Arbeit decken die drei<br />

für den jeweiligen Pfarrbezirk bestehenden<br />

Fördervereine ab.<br />

Der Kirchenvorstand greift auch gern<br />

Anregungen aus der Gemeinde auf und<br />

hält nach, ob Beschlüsse umgesetzt werden.<br />

Die Kirchenvorstandsmitglieder sind<br />

aber nicht nur beratend und beschließend<br />

tätig, sondern haben bei den verschiedenen<br />

Investitionsmaßnahmen im Rahmen ihrer<br />

Möglichkeiten dazu beigetragen, einen<br />

Teil der Eigenleistung durch tätiges Zupacken<br />

zu erbringen.<br />

Wenn man auf die vergangenen Jahre<br />

zurückblickt und sich vor Augen führt,<br />

was sich in unserer <strong>Pfarrgemeinde</strong> getan<br />

hat und welches Gemeindeleben auch<br />

Der Kirchenvorstand (im niedersächsischen<br />

Teil des Bistums heißt er<br />

Kirchenausschuss) ist für die Vermögensverwaltung<br />

in einer katholischen<br />

<strong>Pfarrgemeinde</strong> zuständig und verantwortlich.<br />

Grundlage für seine Arbeit ist<br />

das „Gesetz über die Verwaltung des<br />

katholischen Kirchenvermögens“ vom<br />

24. Juli 1924. Dieses Gesetz gilt weiterhin<br />

mit wenigen Änderungen auch<br />

heute noch.<br />

Der Kirchenvorstand besteht aus dem<br />

örtlichen Pfarrer als dem Vorsitzenden<br />

sowie einer je nach Größe der Gemeinde<br />

unterschiedlichen Zahl von gewähl-<br />

durch die vorhandenen Einrichtungen<br />

ermöglicht wird, dann dürfen sowohl die<br />

Gemeindemitglieder mit ihren Leistungen<br />

als auch die Kirchenvorstandsmitglieder,<br />

die sich in dieser Zeit engagiert haben, ein<br />

wenig zufrieden mit dem Erreichten sein.<br />

Damit auch für die Zukunft gute Voraussetzungen<br />

für die Gemeindemitglieder aller<br />

Altersschichten geschaffen werden können,<br />

ist es wichtig, dass sich engagierte und<br />

sachkundige Bürger bereitfinden, für den<br />

Kirchenvorstand zu kandidieren, damit<br />

unsere Gemeinde den nächsten Jahren<br />

mit Zuversicht und Hoffnung auf Gottes<br />

Segen vertrauensvoll entgegensehen kann.<br />

In den nächsten Wochen werden wir vom<br />

Seelsorgeteam und sicher die Damen<br />

und Herren von <strong>Pfarrgemeinde</strong>rat und<br />

Kirchenvorstand mit einigen von Ihnen<br />

darüber sprechen, ob und unter welchen<br />

Voraussetzungen Sie sich eine Mitarbeit<br />

in den genannten Gremien vorstellen können.<br />

Natürlich sind Sie, falls Sie Interesse<br />

haben und Näheres hören möchten ein-<br />

ten Kirchenvorstehern. Zudem können<br />

noch weitere Geistliche der Pfarrei dem<br />

Gremium angehören.<br />

Der Kirchenvorstand verwaltet das<br />

Vermögen in der Gemeinde: Kirchengebäude,<br />

Gemeindeeinrichtungen wie<br />

etwa Pfarrheime, Grundstücke und<br />

gegebenenfalls <strong>St</strong>iftungen. Er hat ein<br />

Vermögensverzeichnis zu führen, den<br />

Haushaltsplan aufzustellen, die Kasse zu<br />

prüfen und die Jahresrechnung entgegenzunehmen<br />

§ 1 - <strong>Pfarrgemeinde</strong>rat<br />

Der <strong>Pfarrgemeinde</strong>rat dient dem Aufbau<br />

einer lebendigen Gemeinde und der<br />

Seite 5<br />

Juni <strong>2009</strong><br />

geladen, sich mit uns in Verbindung zu<br />

setzen. Am besten melden Sie sich direkt<br />

bei uns oder machen Sie einen Termin<br />

über das Pfarrbüro.<br />

Rudolf Elsebusch,<br />

Haushaltsbeauftragter der <strong>Pfarrgemeinde</strong><br />

<strong>St</strong>. <strong>Mariä</strong> <strong>Himmelfahrt</strong> Ahaus<br />

Kirchenvorstand<br />

Vermögensverwaltung in der <strong>Pfarrgemeinde</strong><br />

Verwirklichung des Heils- und Weltauftrags<br />

der Kirche. Er trägt so dazu bei,<br />

dass die Communio, das Miteinander<br />

in der Kirche gefördert wird. Er ist in<br />

sinnvoller Anwendung des Dekrets über<br />

die Hirtenaufgabe der Bischöfe (Nr. 27)<br />

der vom Bischof eingesetzte Pastoralrat<br />

der Gemeinde und zugleich das vom<br />

Bischof anerkannte Organ im Sinne des<br />

Konzilsdekrets über das Apostolat der<br />

Laien (Nr. 26).<br />

(Aus „Kirchensite“ - Internetportal der<br />

Diözese Münster)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!