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Praktische Tipps - Jugendinformationszentren der DG

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- Der EURES-Berater informiert dich über alles, was du beachten musst,wenn du dich innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums aufhältst.- Eine an<strong>der</strong>e Möglichkeit ist Europe Direct (Infoline 0800/6 7 8 9 10 11),noch eine an<strong>der</strong>e Initiative <strong>der</strong> Europäischen Kommission, um bei Fragenüber allerlei europäische Aspekte richtig informiert zu werden. Du kannstsie gratis über die Infoline o<strong>der</strong> per E-Mail kontaktieren:http://europa.eu/europedirect/• Du verlässt die EUVorsicht! Wenn du längere Zeit in einem nicht-europäischen Land bleibst mitdem Ziel zu arbeiten, zu studieren, ein Praktikum zu absolvieren,... werden einigeAspekte <strong>der</strong> sozialen Sicherheit sehr kompliziert. Wenn du beim Ausfüllen <strong>der</strong>Formalitäten Hilfe brauchst, wende dich an die Organisationen, mit denen du kooperierst.Du kannst auch versuchen, dich selber durchzuarbeiten, sei aber vorbereitetauf viel Sucherei. Beginne früh genug mit deinen Vorbereitungen undgehe zur Botschaft. Dort wird man dir die nötigen Broschüren und Informationsblätterüber das Land aushändigen.• Kin<strong>der</strong>geldWährend <strong>der</strong> Wartezeit hast du Anrecht auf Kin<strong>der</strong>geld bis zum Alter von 25 Jahren.Bist du Student o<strong>der</strong> Praktikant im Ausland, dann erhalten deine Eltern weiterhinKin<strong>der</strong>geld, wenn du im Rahmen eines von <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>geldkasse anerkannteneuropäischen Austauschprojektes im Ausland studierst o<strong>der</strong> ein Praktikummachst (z.B. Socrates, Leonardo).Ansonsten musst du folgende Bedingungen erfüllen, um weiterhin Kin<strong>der</strong>geld zuerhalten:- Entwe<strong>der</strong>: Unterricht im Sekundarunterricht an einer o<strong>der</strong> mehrerenUnterrichtsanstalten während mindestens 17 Stunden/Woche o<strong>der</strong> dieUnterrichte befolgen, <strong>der</strong>en Programm von <strong>der</strong> ausländischen Behördeanerkannt ist o<strong>der</strong> einem von dieser Behörde anerkanntem Programmentspricht.- O<strong>der</strong>: an einer o<strong>der</strong> mehreren Hochschulen eingetragen sein um eineo<strong>der</strong> mehrere Ausbildungen zu befolgen, die mindestens 27 Studiencreditspro Studienjahr betragen o<strong>der</strong> mindestens für 13 Stunden/Wocheeingetragen sein.- O<strong>der</strong> um eine Ausbildung zu befolgen, <strong>der</strong>en Programm von <strong>der</strong> ausländischenBehörde anerkannt ist o<strong>der</strong> einem von dieser Behörde anerkanntemProgramm entspricht.Diese Bedingungen gelten für den Jugendlichen, <strong>der</strong> im Europäischen Wirtschaftsraum,aber ebenfalls außerhalb des EW studiert, mit folgenden Beson<strong>der</strong>heiten:Das Kin<strong>der</strong>geld wird maximal für ein Jahr gewährt, wenn du:- in Belgien ein Diplom des Sekundarunterrichts erhalten hast und anUnterrichten des Sekundarunterrichts außerhalb des EW teilnimmst.- in Belgien ein Diplom des Hochschulunterrichtes erhalten hast und anUnterrichten des Hochschulunterrichtes außerhalb des EW teilnimmst.- ein Stipendium in Belgien o<strong>der</strong> im Ausland erhälst und denHochschulunterricht o<strong>der</strong> Sekundarunterricht außerhalb des EW besuchst(für das Studienjahr).Broschüre „<strong>Praktische</strong> <strong>Tipps</strong>“ 2011 - 5 -

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