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Praktische Tipps - Jugendinformationszentren der DG

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ten Job außerhalb <strong>der</strong> EU ausüben möchtest, brauchst du eine Arbeitserlaubnis.Nimm Kontakt mit <strong>der</strong> Botschaft des entsprechenden Landes auf, auch für Informationenzu deinen Rechten und <strong>der</strong> sozialen Sicherheit im Zielland.• KrankenversicherungFür einen Freizeitaufenthalt (Tourist, Entspannung,...) in Europa erhältst du vondeiner Krankenkasse kostenlos die „ Europäische Krankenversicherungskarte “,die dich versichert. Die Gültigkeitsdauer beschränkt sich auf das Jahr, in dem siebeantragt wird (also vom 01.01. bis 31.12.). Achtung! Falls du die EU verlässt,ist eine zusätzliche Reiseversicherung notwendig, da in einigen Län<strong>der</strong>n (z.B. inden USA) die Gesundheitskosten so hoch sind, dass die Reisebeistandsversicherung<strong>der</strong> Krankenkasse unzureichend ist. Informiere dich bei deiner Krankenkasse.Alle Aktivitäten, die nicht unter die Rubrik "Freizeitaufenthalt" fallen (z.B. Ferienjobs,Studieren o<strong>der</strong> Arbeiten, das Starten einer eigenen Sache), liegen außerhalb<strong>der</strong> obenstehenden Regelung. Was gibt es hier zu beachten?- Wenn dein Auslandaufenthalt innerhalb <strong>der</strong> EU ist, dann bist du durch dieEuropäische Krankenversicherungskarte, die du bei deiner Krankenkasseerhältst, für Ärzte, Zahnärzte, und Krankenhäuser für medizinisch notwendigeBehandlungen abgesichert. Wenn du diese bei einer ausländischenKrankenkasse vorlegst, brauchst du nur das Aufgeld, <strong>der</strong> jeweiligen Gesetzgebungentsprechend, zu zahlen. Für die Erstattung dieser Kosteno<strong>der</strong> für Repatriierung (d.h. Rückholung aus dem Ausland) kannst du eineZusatzversicherung bei deiner Krankenkasse o<strong>der</strong> bei einer privaten Versicherungsgesellschaftabschließen- Wenn du deinen Wohnsitz ins Ausland verlegst, musst du bei deiner belgischenKrankenkasse ein Formular beantragen. Damit kannst du dich beieiner Krankenkasse im Aufenthaltsland eintragen. In diesem Fall hast duauch Anrecht auf medizinische Versorgung, die nicht dringend ist. Die EU-Staaten arbeiten auf eine Angleichung ihrer Regeln hin und es ist daheram Besten, wenn du dich persönlich bei deiner Krankenkasse über denneusten Stand informierst- Wenn du in ein Land außerhalb <strong>der</strong> EU gehst, mit dem Belgien keinen Vertragabgeschlossen hat, musst du alle Kosten vorstrecken. Die belgischeKrankenkasse erstattet dir nach <strong>der</strong> Rückkehr eventuell einen Teil davonzurück (nach belgischem Tarif). Achtung: Für die Erstattung <strong>der</strong> Kostendurch deine Krankenkasse - alle Belege, Rechnungen usw. aufbewahren.Es ist aber wichtig, zusätzlich eine private Versicherung abzuschließen. Ummehr darüber zu erfahren, wendest du dich am besten an deine Krankenkasse.3. An<strong>der</strong>e praktische Dinge• ArbeitsverträgeSowohl für einen Studentenjob, als auch für einen ‚richtigen' Job im Ausland solltestdu einen Arbeitsvertrag abschließen. Wenn du das Kleingedruckte von jemandemnachlesen lassen möchtest, dann kannst du dich an den Jugenddienst<strong>der</strong> Gewerkschaften wenden. Deine Ferienjobs o<strong>der</strong> Erfahrungen im Auslandkönnen deinem Lebenslauf eine beson<strong>der</strong>e Note geben. Um deinen Auslandauf-Broschüre „<strong>Praktische</strong> <strong>Tipps</strong>“ 2011 - 8 -

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