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<strong>KALKSANDSTEIN</strong> – Industrie- und Gewerbebau<br />

2. ANFORDERUNGEN IM GEWERBEBAU<br />

Gewerbegebäude decken ein vielfältiges<br />

Spektrum ab. Dieses reicht von einem<br />

Werkstattgebäude für einen Handwerksbetrieb<br />

mit 300 m 2 bis hin zu einer<br />

100.000 m 2 großen Logistikanlage zur<br />

Wa rendistribution. Im Gegensatz zu Industriegebäuden<br />

ist eine der Kernforderungen<br />

bei der Planung von Gewerbegebäuden die<br />

Sicherstellung der Drittverwendbarkeit.<br />

Unter Drittverwendbarkeit wird die Sicherstellung<br />

einer vollständig anderen Nutzung<br />

als bei der Erst- oder Zweitverwendung<br />

verstanden. Hieraus resultiert im Regelfall<br />

eine deutlich höhere Lebensdauer von<br />

Gewerbegebäuden. So ist bei sehr speziellen<br />

Nutzungen, z.B. Umschlaghallen für<br />

Bild 2: Ursprüngliche Nutzung mit Erweiterungsmöglichkeiten<br />

Bild 3: Drittverwendbarkeit<br />

4<br />

KEP-Dienstleistungsunternehmen 1) (TNT,<br />

UPS, DHL u.a.) die Planung von vorneherein<br />

auf die Drittverwendbarkeit abzustimmen.<br />

KEP-Gebäude sind „torgetrieben“;<br />

sie ziehen ihre Leistungsfähigkeit aus<br />

der Anzahl der vorhandenen Tore in den<br />

Fassaden. Das sind sehr schnell 100 und<br />

mehr Tore. Eine Kennzahl von 60 m 2 je Tor<br />

ist üblich. Um viele Tore zu ermöglichen,<br />

muss eine große „Länge“ der Fassaden<br />

vorhanden sein. Welcher andere Gewerbebetrieb<br />

benötigt bei einer Drittverwendbarkeit<br />

aber so viele Tore? Selbst bei der<br />

artverwandten Nutzung durch ein Logistikunternehmen<br />

als Lager ist die Kennzahl<br />

1.000 m 2 je Tor.<br />

1) KEP = Kurierdienst, Expressdienst und Paketdienst<br />

2.1 Flexibilität sichert Drittverwendbarkeit<br />

Bei der Planung von Gewerbebetrieben ist<br />

eine hohe Flexibilität durch planerische<br />

und bauliche Maßnahmen sicherzustellen.<br />

So sind zentrale Einrichtungen, wie<br />

z.B. Zentralen für selbstständige Feuerlöschanlagen,<br />

Technikfl ächen für Raumlufttechnik<br />

und Stromversorgung etc., von<br />

vorneherein so auszuführen, dass diese<br />

bei einer Drittverwendung nachgerüstet<br />

werden können.<br />

2.2 Flexibilität kostet Geld<br />

Mindeststandards im Hinblick auf die<br />

Nutzhöhe von Gewerbegebäuden sind zu<br />

berücksichtigen. So kommen die zuvor<br />

genannten Gebäude für die Paketdienstleistungsunternehmen<br />

mit einer Nutzhöhe<br />

von 6,00 m aus. Was ist aber, wenn<br />

dieses Gebäude – wie in den Bildern 2<br />

und 3 dargestellt – nun im Rahmen einer<br />

Drittverwendung als Lager genutzt wird?<br />

Die Grundrisskonfi guration ist in Ordnung,<br />

aber die Nutzhöhe passt nicht. Die Mindestanforderung<br />

für ein Lagergebäude<br />

ist eine Nutzhöhe von 10,00 m. Ohne die<br />

Mehrinvestition bei der Erstverwendung<br />

in die zunächst nicht benötigten 4,00 m<br />

Zusatzhöhe wäre das Gebäude für eine<br />

Drittverwendbarkeit verloren.<br />

3. ERWEITERBARKEIT ALS<br />

GRUNDVORAUSSETZUNG<br />

Nichts ist so sicher, wie die Unsicherheit.<br />

Fragen Sie heute einen Unternehmensverantwortlichen<br />

im Rahmen der Bedarfsplanung,<br />

welche Flächen das Unternehmen in<br />

fünf Jahren benötigt, so sind die Antworten<br />

meist dieselben: „Das können wir derzeit<br />

nicht sagen. Unsere Wachstumsprognose<br />

entspricht jährlich etwa 20 %, aber klar ist<br />

das nicht. Wir wissen auch noch nicht, wo<br />

wir das (Flächen-)Wachstum generieren<br />

werden, hier oder im Ausland.“ Wie richtig<br />

letztlich diese Aussagen sind, zeigen die<br />

globalen Auswirkungen der Bankenkrise<br />

in den Vereinigten Staaten von Amerika<br />

im Herbst 2008.<br />

Neben der Grundvoraussetzung für eine<br />

Erweiterbarkeit von Industrie- und Gewerbegebäuden,<br />

nämlich der Bevorratung von<br />

freien Grundstücksfl ächen am Standort,<br />

geht es darum, möglichst wenig Investitionskosten<br />

für (ungewisse) Erweiterungsmaßnahmen<br />

zu bezahlen.

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