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<strong>KALKSANDSTEIN</strong> – Industrie- und Gewerbebau: Energieeffi zienz und Energieeinsparung *<br />

* Dipl.-Ing. (FH) Steffen Czychi, München<br />

1. EINFÜHRUNG<br />

Die nach Energieeinsparverordnung (EnEV)<br />

2002/2004 anzuwendenden Rechenverfahren<br />

zur Bewertung der Energieeffi zienz<br />

von Gebäuden wurden im Wesentlichen<br />

für neu zu errichtende Wohngebäude entwickelt,<br />

jedoch auch zur energetischen<br />

Bewertung von Nicht wohngebäuden eingesetzt.<br />

Im Vergleich zum Wohnungsbau ist<br />

die Anlagentechnik bei Nichtwohngebäuden<br />

i.d.R. sehr viel komplexer; sie konnte<br />

durch die vorhandenen Rechenverfahren<br />

nicht abgebildet werden.<br />

Das vorliegende Bewertungssystem<br />

ent sprach somit nicht den Anforderungen<br />

der EU-Richtlinie 2002/91/EG zur<br />

Gesamt energieeffi zienz von Gebäuden.<br />

Die DIN V 18599 ist seit Einführung der<br />

EnEV 2007 das zur energetischen Bewertung<br />

von Nichtwohngebäuden zugrunde<br />

zu legende Berechnungsverfahren. Damit<br />

können auch abweichende Randbedingungen<br />

und eine komplexere Anlagentechnik<br />

bei Industrie- und Gewerbegebäuden<br />

mit einer ausreichenden Genauigkeit berücksichtigt<br />

werden.<br />

2. EnEV-ANFORDERUNGEN AN<br />

NICHTWOHNGEBÄUDE<br />

Gemäß Energieeinsparverordnung muss<br />

ein neu zu errichtendes Gebäude sowohl<br />

Anforderungen an die wärmeschutztechnische<br />

Qualität der Gebäudehülle als<br />

auch Anforderungen an den Primärenergiebedarf<br />

einhalten. Der spezifi sche Primärenergiebedarf<br />

zeigt an, wie viel Primärenergie<br />

– bezogen auf die Nutzfl äche pro Jahr<br />

– ein Gebäude unter Normrandbedingungen<br />

zur Beheizung, Kühlung, Beleuchtung, Belüftung<br />

und für Trinkwarmwasser benötigt.<br />

Die Anforderungen an die wärmeschutztechnische<br />

Qualität der Gebäudehülle sind<br />

in der EnEV als ein über die gesamte Hülle<br />

gemittelter Wert festgelegt. Der Grenzwert<br />

des Primärenergiebedarfs wird über das<br />

so genannte Referenzgebäude ermittelt.<br />

Das Referenzgebäude ist ein fi ktives Gebäude<br />

mit gleicher Geometrie und Nutzung<br />

wie das zu errichtenden Gebäude. Im Gegensatz<br />

zum tatsächlich zu errichtenden<br />

Gebäude entsprechen Qualität der thermischen<br />

Gebäudehülle und Anlagenausstattung<br />

des Referenzgebäudes den im<br />

Anhang der EnEV festgelegten Werten und<br />

Komponenten.<br />

Ist beispielsweise die Qualität der thermischen<br />

Gebäudehülle des zu errichtenden<br />

Gebäudes besser als die des Refe-<br />

8<br />

renzgebäudes, so kann die Anlagentechnik<br />

geringer dimensioniert werden. Da im<br />

Regelfall die jährlichen Betriebskosten<br />

(Klimatisierung, Reinigung etc.) die Herstellkosten<br />

bereits in kurzer Zeit überschreiten,<br />

ist dieses Vorgehen besonders<br />

wirtschaftlich.<br />

3. BESTANDTEILE DER BILANZIERUNG<br />

NACH DIN V 18599<br />

Die DIN V 18599 umfasst gemäß den Anforderungen<br />

der EU-Richtli nie 2002/91/EG<br />

sämtliche für die Raumkonditionierung<br />

relevanten Energieverbraucher in einem<br />

Gebäude, d.h., es werden neben dem<br />

Heizwärmebedarf und der Energieaufwendung<br />

für Warmwasser auch die Energieaufwendungen<br />

für Raumklimatisierung<br />

und Beleuchtung sowie RLT-Technik berücksichtigt.<br />

Die DIN V 18599 berücksichtigt in der<br />

Bilanz eines Gebäudes nicht nur separat<br />

einen einzelnen Energiestrom, sondern<br />

auch die Wechselwirkungen der Bilanzierungsteile.<br />

Aufgrund der umfassenden<br />

Bilanzierung sowie der daraus entstehenden<br />

Verknüpfungen zur Berücksichtigung<br />

der Wechselwirkung einzelner Bilanzanteile<br />

kann die energetische Bewertung<br />

von einem Nichtwohngebäude mit einem<br />

realistischen Aufwand nur noch rechnergestützt<br />

erfolgen.<br />

Gesamtbilanz<br />

Teil 1<br />

Randbedingungen<br />

Teil 10<br />

BHKW<br />

Teil 9<br />

RLT und Kälte<br />

Teil 7<br />

Raumbilanz<br />

Teil 2<br />

Bild 1: Übersicht über die Teile der DIN V 18599<br />

4. ABSCHNITTE DER BILANZIERUNG<br />

Die Bilanzierung eines Gebäudes erfolgt<br />

unter Normrandbedingungen, wie z.B. Klima<br />

und Standardnutzungsprofi len. Energetisch<br />

betrachtet ist die Bilanzierung eines<br />

Gebäudes in drei Abschnitte zu unterteilen.<br />

Beginnend bei der benötigten Energie<br />

zur Aufrechterhaltung der festgelegten<br />

Raumkonditionen, Beleuchtungsqualität<br />

etc. bis hin zur Energiemenge bei der die<br />

Gewinnung, Umwandlung sowie Bereitstellung<br />

der jeweiligen Energieträger berücksichtigt<br />

wird. Im Einzelnen wird bei der Gebäudebilanz<br />

wie folgt unterschieden:<br />

1. Nutzenergie<br />

Der Nutzenergiebedarf eines Gebäudes<br />

bzw. einer Gebäudezone ist der rechnerisch<br />

ermittelte Energiebedarf, der zur<br />

Aufrechterhaltung der festgelegten thermischen<br />

Raumkondition, Beleuchtungsqualität<br />

etc. von der Anlagentechnik und<br />

Gebäudeausstattung (ohne Verluste) aufgewendet<br />

werden muss.<br />

2. Endenergie<br />

Der Endenergiebedarf eines Gebäudes<br />

bzw. einer Gebäudezone ist die berechnete<br />

Nutzenergie zuzüglich der Verluste, die bei<br />

der Erzeugung, Verteilung und Übergabe<br />

eines Systems anfallen. Die Hilfsenergien<br />

für Steuerung, Pumpen etc. werden bei der<br />

Endenergie ebenfalls berücksichtigt.<br />

Beleuchtung<br />

Teil 4<br />

Wohnungslüftung<br />

Teil 6<br />

Nutzenergie RLT<br />

Teil 3<br />

Heizung<br />

Teil 5<br />

Trinkwarmwasser<br />

Teil 8

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