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2009 - Nationales Handlungskonzept Inklusive Bildung

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4Vor diesem Hintergrund sind folgende Forderungen aufzustellen:- Die zuständigen Behörden müssen ihre Entscheidungen am Kindeswohl ausrichtenund im Sinne der inklusiven <strong>Bildung</strong> treffen.- Die Schulen vor Ort müssen unter Einbeziehung aller am <strong>Bildung</strong>sprozess Beteiligter(Schülerschaft, Eltern, Lehrerschaft etc.) eigene Schulkonzepte im Hinblick aufInklusion verändern und weiterentwickeln.- Die Lehrkräfte, sowohl der allgemeinen wie auch der Sonderpädagogik, müssen bereitsein, inklusive Schule zu verwirklichen und insbesondere die dafür erforderlichenQualifikationen zu erwerben sowie im Team zu kooperieren.- Die Angebote zusätzlicher Assistenz, Behandlung, Therapie und Förderung müssen inden Schulalltag integriert werden. Hierfür trägt die Schule Verantwortung.- Angebote zur Unterstützung und zur Beratung von Eltern von Kindern mitBehinderungen sind umfassend bereitzustellen. Hierbei sind örtlicheBehindertenverbände und Selbsthilfeorganisationen eng einzubinden.- Begutachtung und Bewertung von <strong>Bildung</strong>smöglichkeiten bzw. schulischenLeistungen im Einzelfall dürfen nicht zur Selektion oder perspektivischenStigmatisierung behinderter Menschen führen. Die Einbeziehung von Eltern undElternverbänden in das Begutachtungsverfahren ist sicherzustellen.- Die Verwirklichung von Barrierefreiheit im <strong>Bildung</strong>ssystem muss Anliegen allerStellen sein.- Die Schulverwaltung ist auf allen Ebenen in der Pflicht, darauf hinzuwirken, dass dieVoraussetzungen vor Ort geschaffen werden, um inklusive Schule zu verwirklichen.Hierbei kommt ihr eine besondere Verantwortung nicht nur im Hinblick auf dieSchulstrukturplanung zu, sondern auch mit Blick auf die Befähigung der Lehrkräftefür inklusive Schule. Sie muss die strukturellen Rahmenbedingungen für inklusiveSchule schaffen, Entwicklungen in den Kommunen konkret anstoßen und denErfahrungsaustausch zwischen den Schulen ermöglichen. Hierfür sind umfassendeKonzepte unter Einbindung der Betroffenen und ihrer Verbände zu entwickeln.- Neben der zwingend erforderlichen bundespolitischen und länderübergreifendenKoordination und Kooperation zugunsten inklusiver <strong>Bildung</strong> sind in denBundesländern zusätzlich verstetigte Plattformen zu schaffen, die dieWeiterentwicklung des inklusiven <strong>Bildung</strong>ssystems zum Ziel haben. Diegleichberechtigte Mitarbeit der Betroffenen und ihrer Verbände in diesen Plattformenist von Beginn an sicherzustellen.4. Finanzierungsfragen- Die Verpflichtung zur Verwirklichung eines inklusiven <strong>Bildung</strong>ssystems beinhaltetauch eine adäquate Finanzierung. Deshalb darf die Verwirklichung eines inklusiven<strong>Bildung</strong>ssystems nicht unter den Vorbehalt vorhandener finanzieller Mittel gestelltwerden.- Der Föderalismus im deutschen <strong>Bildung</strong>ssystem darf nicht dazu führen, dass einzelneBundesländer Inklusion aufgrund finanzieller Erwägungen nicht realisieren.- Das stark differenzierte System der Finanzierung von <strong>Bildung</strong> und anderen in diesemZusammenhang zu erbringenden Leistungen für behinderte Menschen darf nicht dazuführen, dass Einzelnen der Zugang zu inklusiver <strong>Bildung</strong> verwehrt oder erschwert

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