23.11.2012 Aufrufe

live and unplugged - Rutesheim

live and unplugged - Rutesheim

live and unplugged - Rutesheim

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

8 Nummer<br />

43 Stadtnachrichten<br />

Donnerstag, 25. Oktober 2012 <strong>Rutesheim</strong><br />

Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen<br />

Im Rahmen der Verkehrsüberwachung wurden die Geschwindigkeiten der Kraftfahrzeuge überprüft. Die vorgenommenen Geschwindigkeitsmessungen<br />

brachten folgendes Ergebnis:<br />

Appell: keine Sachbeschädigungen zu<br />

Halloween am 31. Oktober<br />

Leider gab es in den früheren Jahren am 31. Oktober vereinzelt<br />

Sachbeschädigungen in der Form von Hausfassaden, die mit Eiern<br />

beworfen oder mit Ketchup verschmiert worden sind und Ähnliches.<br />

Es ist sehr schade, dass Lebensmittel, über die <strong>and</strong>ere Menschen<br />

auf unserer Erde, die hungern müssen, froh wären, hier missbraucht<br />

werden, um mit ihnen das Eigentum <strong>and</strong>erer Mitmenschen<br />

zu schädigen. Das kann und darf nicht sein und deshalb<br />

bitten wir alle Eltern, wenn sie ihre Kinder zu Halloween umher<br />

ziehen lassen, darauf zu achten, dass sie keine Lebensmittel mitnehmen<br />

und dass ihre Kinder keine Schäden anrichten.<br />

Sachbeschädigungen und verschmiertes Eigentum Anderer gehen<br />

einfach zu weit und haben auch polizeiliche Ermittlungen<br />

zur Folge.<br />

Hupen (= Schallzeichen)<br />

§ 1 und § 16 Straßenverkehrsordnung (StVO) regeln:<br />

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt die Hupe "Schallzeichen".<br />

Das Wort sagt, wofür die Hupe gedacht ist: Nämlich um<br />

durch Schall ein (Warn-)Zeichen zu geben. § 16 StVO regelt: Innerorts<br />

rechtfertigt nur eine Gefährdungssituation die Betätigung<br />

der Hupe. Und auch außerhalb geschlossener Ortschaften gilt das<br />

Warnprinzip. Allerdings darf man außerorts durch kurzes Hupen<br />

einen Überholvorgang ankündigen. Das gilt so auch für die Lichthupe.<br />

Verstöße werden in der Regel mit einem Verwarngeld von 10 E<br />

geahndet. H<strong>and</strong>elt es sich um hupende Autokorsos aufgrund<br />

ganz besonderer Ereignisse - wie zum Beispiel bei WM oder EM<br />

- drückt die Polizei beim Hupen, jedoch nicht beim Fahren mit<br />

Alkohol oder sonstigen Gefährdungen (!), ein Auge zu.<br />

Dass grundloses Hupen teuer werden kann, zeigt folgender Fall:<br />

Der Mann ist im Auto unterwegs Vor ihm fährt eine ältere Frau auf<br />

dem Rad. Grundloses Hupen des Verurteilten bringt die Radfahrerin<br />

vor Schreck zu Fall. Dabei zieht sie sich Verletzungen zu. Weil<br />

der Autofahrer keine konkrete Gefahrensituation unter Beweis<br />

stellen kann, wird ihm für sein Fehlverhalten eine Geldstrafe von<br />

200 E zuzüglich Schmerzensgeld auferlegt.<br />

<strong>Rutesheim</strong>erin läuft New York-Marathon<br />

und sammelt Geld für kranke Kinder<br />

Gail McCutcheon-Seibold aus <strong>Rutesheim</strong> wird am 4. November<br />

2012 als Spendenläuferin am New York-Marathon teilnehmen.<br />

Gails erstes Kind ist mit einem komplexen Herzfehler auf die Welt<br />

gekommen. Halt und Unterstützung f<strong>and</strong> die junge Familie bei<br />

einem Aufenthalt in der Nachsorgeklinik Tannheim, einer speziellen<br />

Klinik für Familien mit herz-, krebs- und mukoviszidosekranken<br />

Kindern. Kurz nach der dritten Operation ihres Sohnes sagte dieser:<br />

"Mein Herz lacht, wenn ich laufe."<br />

Unter diesem Motto trainiert Gail nun seit einem Jahr und sammelt<br />

zudem mit Hilfe von Kuchenverkäufen sowie dem Verkauf von<br />

selbst genähten Sachen Spenden für diese Klinik.<br />

Bisher kamen über 8.000 E zusammen. Wir wünschen Gail alles<br />

Gute in New York. Wer mehr über ihre Aktion erfahren möchte:<br />

www.meinherzlacht.de<br />

Wer direkt spenden möchte, um Gail und ihre Aktion zu unterstützen:<br />

Nachsorgeklinik Tannheim, Sparkasse Schwarzwald-Baar,<br />

BLZ: 694 500 65, Konto: 10550011, Verwendungszweck: New<br />

York. Vielen Dank!<br />

Nachrichten<br />

des St<strong>and</strong>esamtes

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!