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8 Nummer<br />
43 Stadtnachrichten<br />
Donnerstag, 25. Oktober 2012 <strong>Rutesheim</strong><br />
Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen<br />
Im Rahmen der Verkehrsüberwachung wurden die Geschwindigkeiten der Kraftfahrzeuge überprüft. Die vorgenommenen Geschwindigkeitsmessungen<br />
brachten folgendes Ergebnis:<br />
Appell: keine Sachbeschädigungen zu<br />
Halloween am 31. Oktober<br />
Leider gab es in den früheren Jahren am 31. Oktober vereinzelt<br />
Sachbeschädigungen in der Form von Hausfassaden, die mit Eiern<br />
beworfen oder mit Ketchup verschmiert worden sind und Ähnliches.<br />
Es ist sehr schade, dass Lebensmittel, über die <strong>and</strong>ere Menschen<br />
auf unserer Erde, die hungern müssen, froh wären, hier missbraucht<br />
werden, um mit ihnen das Eigentum <strong>and</strong>erer Mitmenschen<br />
zu schädigen. Das kann und darf nicht sein und deshalb<br />
bitten wir alle Eltern, wenn sie ihre Kinder zu Halloween umher<br />
ziehen lassen, darauf zu achten, dass sie keine Lebensmittel mitnehmen<br />
und dass ihre Kinder keine Schäden anrichten.<br />
Sachbeschädigungen und verschmiertes Eigentum Anderer gehen<br />
einfach zu weit und haben auch polizeiliche Ermittlungen<br />
zur Folge.<br />
Hupen (= Schallzeichen)<br />
§ 1 und § 16 Straßenverkehrsordnung (StVO) regeln:<br />
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt die Hupe "Schallzeichen".<br />
Das Wort sagt, wofür die Hupe gedacht ist: Nämlich um<br />
durch Schall ein (Warn-)Zeichen zu geben. § 16 StVO regelt: Innerorts<br />
rechtfertigt nur eine Gefährdungssituation die Betätigung<br />
der Hupe. Und auch außerhalb geschlossener Ortschaften gilt das<br />
Warnprinzip. Allerdings darf man außerorts durch kurzes Hupen<br />
einen Überholvorgang ankündigen. Das gilt so auch für die Lichthupe.<br />
Verstöße werden in der Regel mit einem Verwarngeld von 10 E<br />
geahndet. H<strong>and</strong>elt es sich um hupende Autokorsos aufgrund<br />
ganz besonderer Ereignisse - wie zum Beispiel bei WM oder EM<br />
- drückt die Polizei beim Hupen, jedoch nicht beim Fahren mit<br />
Alkohol oder sonstigen Gefährdungen (!), ein Auge zu.<br />
Dass grundloses Hupen teuer werden kann, zeigt folgender Fall:<br />
Der Mann ist im Auto unterwegs Vor ihm fährt eine ältere Frau auf<br />
dem Rad. Grundloses Hupen des Verurteilten bringt die Radfahrerin<br />
vor Schreck zu Fall. Dabei zieht sie sich Verletzungen zu. Weil<br />
der Autofahrer keine konkrete Gefahrensituation unter Beweis<br />
stellen kann, wird ihm für sein Fehlverhalten eine Geldstrafe von<br />
200 E zuzüglich Schmerzensgeld auferlegt.<br />
<strong>Rutesheim</strong>erin läuft New York-Marathon<br />
und sammelt Geld für kranke Kinder<br />
Gail McCutcheon-Seibold aus <strong>Rutesheim</strong> wird am 4. November<br />
2012 als Spendenläuferin am New York-Marathon teilnehmen.<br />
Gails erstes Kind ist mit einem komplexen Herzfehler auf die Welt<br />
gekommen. Halt und Unterstützung f<strong>and</strong> die junge Familie bei<br />
einem Aufenthalt in der Nachsorgeklinik Tannheim, einer speziellen<br />
Klinik für Familien mit herz-, krebs- und mukoviszidosekranken<br />
Kindern. Kurz nach der dritten Operation ihres Sohnes sagte dieser:<br />
"Mein Herz lacht, wenn ich laufe."<br />
Unter diesem Motto trainiert Gail nun seit einem Jahr und sammelt<br />
zudem mit Hilfe von Kuchenverkäufen sowie dem Verkauf von<br />
selbst genähten Sachen Spenden für diese Klinik.<br />
Bisher kamen über 8.000 E zusammen. Wir wünschen Gail alles<br />
Gute in New York. Wer mehr über ihre Aktion erfahren möchte:<br />
www.meinherzlacht.de<br />
Wer direkt spenden möchte, um Gail und ihre Aktion zu unterstützen:<br />
Nachsorgeklinik Tannheim, Sparkasse Schwarzwald-Baar,<br />
BLZ: 694 500 65, Konto: 10550011, Verwendungszweck: New<br />
York. Vielen Dank!<br />
Nachrichten<br />
des St<strong>and</strong>esamtes