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Besoldungs- und Verrechnungsverordnung - Gemeinde Buchs ZH

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<strong>Besoldungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Verrechnungsverordnung</strong>1.3 FixbesoldungBezeichnung Kommentar BetragKommandant Fr. 7‘200.00Vize-Kommandant Fr. 4‘800.00Ausbildungschef Fr. 4‘800.00Offizier im Range eines Oblt. Fr. 2‘250.00Offizier im Range eines Lt. Fr. 1‘900.00Fourier / Rechnungsführer Fr. 3‘000.00Feldweibel / Materialwart Nur wenn nicht als Teilzeitbeschäftigung ausgeführt Fr. 4‘500.00Unteroffizier im Range einesWm.Unteroffizier im Range einesKpl.1.3.1 ErgänzungenFr. 500.00Fr. 400.00Die unter Punkt 1.3 genannten Fixbesoldungen sind für eine Dauer von jeweils 12 Monate.Diese können sich pro Rata im Fall eines Ein- oder Austrittes innerhalb eines Abrechnungsjahresreduzieren. Der Kommandant kann über die Verteilung der Fixbesoldungenentscheiden.1.4 FunktionsbesoldungenBezeichnung Kommentar BetragFahrzeugverantwortlicher Gemäss Funktionsbeschreibung Fr. 500.00Fahrschulverantwortlicher Gemäss Funktionsbeschreibung Fr. 250.00EDV-Verantwortlicher Gemäss Funktionsbeschreibung Fr. 750.00Schlüssel-Verantwortlicher Gemäss Funktionsbeschreibung Fr. 750.00Alarm- <strong>und</strong> FunkverantwortlicherBrandmeldeanlagenGemäss Funktionsbeschreibung Fr. 1‘000.00KiGaSchu-Verantwortlicher Gemäss Funktionsbeschreibung Fr. 1‘000.001.4.1 ErgänzungenDie unter Punkt 1.4 genannten Funktionsbesoldungen sind für eine Dauer von jeweils12 Monate. Diese können sich pro Rata im Fall eines Ein- oder Austrittes innerhalb einesAbrechnungsjahres reduzieren. Der Kommandant kann über die Verteilung derFunktionsbesoldung entscheiden.Die einzelnen Funktionen können von mehreren AdF im „Job-Sharing-Prinzip“ wahrgenommenwerden. In diesem Fall wird die Funktionsbesoldung auf die AdF verteilt.Die prozentuale Aufteilung wird durch den Kommandanten entschieden.Seite 3

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