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Besoldungs- und Verrechnungsverordnung - Gemeinde Buchs ZH

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ZweckverbandFeuerwehr <strong>Buchs</strong>-Dällikon<strong>Besoldungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Verrechnungsverordnung</strong>vom 1. Januar 2014


<strong>Besoldungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Verrechnungsverordnung</strong>INHALTSVERZEICHNIS1. BESOLDUNG ........................................................................................................ 21.1 St<strong>und</strong>enansätze ..................................................................................................... 21.1.1 Übungssold ..................................................................................................................................... 21.1.2 Einsatzsold....................................................................................................................................... 21.1.3 Dienstleistungssold ....................................................................................................................... 21.2 Leistungszahlung ................................................................................................... 21.3 Fixbesoldung ......................................................................................................... 31.3.1 Ergänzungen .................................................................................................................................. 31.4 Funktionsbesoldungen ........................................................................................... 31.4.1 Ergänzungen .................................................................................................................................. 31.4.2 Sonstige <strong>und</strong> Spesenentschädigungen .................................................................................... 41.4.3 Ergänzungen .................................................................................................................................. 41.5 Dienstaltersgeschenke ........................................................................................... 42. EREIGNISSE .......................................................................................................... 52.1 Hochzeit <strong>und</strong> Niederkunft ...................................................................................... 52.2 Todesfall ............................................................................................................... 53. VERRECHNUNGSANSÄTZE .................................................................................. 63.1 Geltungsbereich .................................................................................................... 63.2 Einsätze ................................................................................................................ 63.2.1 Ausnahmen ..................................................................................................................................... 63.3 Dienstleistungen .................................................................................................... 63.3.1 Definition ......................................................................................................................................... 63.3.2 Interne Rechnung .......................................................................................................................... 73.3.2.1 Definition ............................................................................................................................ 73.3.2.2 Ansätze ............................................................................................................................... 73.3.3 Externe Rechnung ......................................................................................................................... 73.3.3.1 Definition ............................................................................................................................ 73.3.3.2 Ansätze ............................................................................................................................... 74. ABSCHLUSSBESTIMMUNGEN ............................................................................. 84.1 Weitergehende Bestimmungen .............................................................................. 84.2 Inkrafttreten .......................................................................................................... 84.3 Beschlussfassung <strong>und</strong> Genehmigung ...................................................................... 8Seite 1


<strong>Besoldungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Verrechnungsverordnung</strong>1. BESOLDUNG1.1 St<strong>und</strong>enansätzeBezeichnung Kommentar BetragÜbungssold pro St<strong>und</strong>e Abgerechnet per ½ St<strong>und</strong>e Fr. 35.00Einsatzsold pro St<strong>und</strong>eAbgerechnet per aufger<strong>und</strong>ete ½St<strong>und</strong>eFr. 50.00Dienstleistungssold pro St<strong>und</strong>e Abgerechnet per ½ St<strong>und</strong>e Fr. 40.00Im Folgenden wird erläutert, welcher Soldansatz angewendet wird. Die abschliessendeEntscheidung obliegt dem Kommandanten.1.1.1 ÜbungssoldAls Übungssold gelten alle Tätigkeiten, welche im Jahresprogramm der Feuerwehr aufgeführtsind.1.1.2 EinsatzsoldAls Einsatzsold gelten alle Tätigkeiten, welche durch die Feuerwehr ausgeführt <strong>und</strong>nicht geplant werden können.1.1.3 DienstleistungssoldFür Dienstleistungen wird dieser Soldansatz verwendet. Dieser umfasst alle Tätigkeiten,welche geplant werden können aber nicht im Jahresprogramm aufgeführt sind <strong>und</strong>somit nicht als Übung gelten. Dies sind zum Beispiel: Verkehrsdienst an Veranstaltungen Begehungen von Objekten mit Brandschutz-Einrichtungen Sitzungen betreffend dem Einbau von Brandschutz-EinrichtungenDiese Liste ist nicht abschliessend.1.2 LeistungszahlungWenn ein AdF während eines Feuerwehrjahres an mind. 80 % der im Jahresprogrammaufgeführten Mannschaftsübungen teilnimmt, werden ihm am Ende des Jahres pro besuchteÜbung zusätzlich 15 Franken ausbezahlt.Seite 2


<strong>Besoldungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Verrechnungsverordnung</strong>1.3 FixbesoldungBezeichnung Kommentar BetragKommandant Fr. 7‘200.00Vize-Kommandant Fr. 4‘800.00Ausbildungschef Fr. 4‘800.00Offizier im Range eines Oblt. Fr. 2‘250.00Offizier im Range eines Lt. Fr. 1‘900.00Fourier / Rechnungsführer Fr. 3‘000.00Feldweibel / Materialwart Nur wenn nicht als Teilzeitbeschäftigung ausgeführt Fr. 4‘500.00Unteroffizier im Range einesWm.Unteroffizier im Range einesKpl.1.3.1 ErgänzungenFr. 500.00Fr. 400.00Die unter Punkt 1.3 genannten Fixbesoldungen sind für eine Dauer von jeweils 12 Monate.Diese können sich pro Rata im Fall eines Ein- oder Austrittes innerhalb eines Abrechnungsjahresreduzieren. Der Kommandant kann über die Verteilung der Fixbesoldungenentscheiden.1.4 FunktionsbesoldungenBezeichnung Kommentar BetragFahrzeugverantwortlicher Gemäss Funktionsbeschreibung Fr. 500.00Fahrschulverantwortlicher Gemäss Funktionsbeschreibung Fr. 250.00EDV-Verantwortlicher Gemäss Funktionsbeschreibung Fr. 750.00Schlüssel-Verantwortlicher Gemäss Funktionsbeschreibung Fr. 750.00Alarm- <strong>und</strong> FunkverantwortlicherBrandmeldeanlagenGemäss Funktionsbeschreibung Fr. 1‘000.00KiGaSchu-Verantwortlicher Gemäss Funktionsbeschreibung Fr. 1‘000.001.4.1 ErgänzungenDie unter Punkt 1.4 genannten Funktionsbesoldungen sind für eine Dauer von jeweils12 Monate. Diese können sich pro Rata im Fall eines Ein- oder Austrittes innerhalb einesAbrechnungsjahres reduzieren. Der Kommandant kann über die Verteilung derFunktionsbesoldung entscheiden.Die einzelnen Funktionen können von mehreren AdF im „Job-Sharing-Prinzip“ wahrgenommenwerden. In diesem Fall wird die Funktionsbesoldung auf die AdF verteilt.Die prozentuale Aufteilung wird durch den Kommandanten entschieden.Seite 3


<strong>Besoldungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Verrechnungsverordnung</strong>1.4.2 Sonstige <strong>und</strong> SpesenentschädigungenBezeichnung Kommentar BetragÜbungsfahrten Pro 2 St<strong>und</strong>en / pauschal Fr. 60.00Mobiltelefon-EntschädigungenFahrzeugentschädigungKilometerentschädigung 1)Verpflegungsentschädigung 1)Sitzung1)Für alle Sitzungen mit einem Protokoll,welche durch den Kdt bewilligt wurden.Taggeld für den halben Tag 1)Taggeld für den ganzen Tag 1)Taggeld für Abende 1)Für alle AdF welche dem Kommandogesprächaufgeschaltet sind.Fr. 120.00Für Direktausrücker. Weitere könnenvom Kdt. bestimmt werden.Fr. 150.00Gemäss Vollzugsverordnung zum Personalgesetz desKantons Zürich.Falls sich der AdF bei einer dienstlichenTätigkeit verpflegen muss <strong>und</strong> diese nicht Fr. 20.00durch andere Stellen getragen werden.Gemäss aktueller Entschädigungsverordnungder <strong>Gemeinde</strong> <strong>Buchs</strong> <strong>ZH</strong>Gemäss aktueller Entschädigungsverordnung (EVO) der<strong>Gemeinde</strong> <strong>Buchs</strong> <strong>ZH</strong>Gemäss aktueller Entschädigungsverordnung (EVO) der<strong>Gemeinde</strong> <strong>Buchs</strong> <strong>ZH</strong>Bei Kursen <strong>und</strong> Veranstaltungen, welchenicht den Charakter einer Sitzung Fr. 100.00haben1) Alle unter diesem Punkt aufgeführten Entschädigungen kommen nur zur Anwendung, wenn kein anderer Kostenträgerdiese übernimmt. Differenzzahlungen werden nicht getätigt.1.4.3 ErgänzungenDie unter Punkt 1.4.2 genannten sonstigen Entschädigungen <strong>und</strong> Spesen sind, fallsnicht anders bezeichnet, für eine Dauer von jeweils 12 Monate. Diese können sich proRata im Fall eines Ein- oder Austrittes innerhalb eines Abrechnungsjahres reduzieren.Der Kommandant entscheidet, welchem AdF welche Entschädigungen <strong>und</strong> Spesen zustehen.1.5 DienstaltersgeschenkeEs werden nur Jahre angerechnet, welche in der Feuerwehr <strong>Buchs</strong>-Dällikon (oder vor1995 in einer der beiden Organisationen) geleistet wurden.Die nachfolgend aufgeführten Einträge sind Vorschläge. Entscheidend ist der aufgeführteBetrag. Die Entscheidung über die effektiven Geschenke liegt beim Kommando.Dienstaltersgeschenke werden nicht rückwirkend getätigt. In besonderen Fällen, resp.bei besonderen Verdiensten um die Feuerwehr kann die Feuerwehr-kommission aufAntrag des Kommandanten Austrittspräsente bewilligen.Seite 4


<strong>Besoldungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Verrechnungsverordnung</strong>Dienstalter Kommentar Betrag5 Jahre 3 Flaschen Wein Fr. 50.0010 Jahre Salz- <strong>und</strong> Pfefferstreuer in Form eines Hydranten Fr. 100.0015 Jahre Victorinoxmesser <strong>und</strong> Gutschein für Fr. 100.00 Fr. 200.0020 Jahre Alarmhorn <strong>und</strong> Gutschein für Fr. 150.00 Fr. 300.0025 Jahre Beil <strong>und</strong> Gutschein für Fr. 250.00 Fr. 500.0030 Jahre Strahlrohr auf Holzsockel <strong>und</strong> Gutschein Fr. 750.0035 Jahre Selber wählbar, aber kein Bargeld Fr. 1‘000.00mehr als 35 JahreDAG wir durch die Feuerwehrkommission bestimmt.2. EREIGNISSE2.1 Hochzeit <strong>und</strong> NiederkunftDiese Leistungen werden nicht budgetiert <strong>und</strong> gelten in jedem Fall als geb<strong>und</strong>ene Ausgabe.Ereignis Kommentar BetragHochzeit eines AdF Pfeffermühle <strong>und</strong> Blumenstrauss Fr. 150.00Niederkunft Windelturm Fr. 150.002.2 TodesfallBeim Todesfall eines aktiven oder ehemaligen Feuerwehrkameraden werden die folgendenLeistungen durch die Feuerwehr erbracht. Diese Leistungen werden nicht budgetiert<strong>und</strong> gelten in jedem Fall als geb<strong>und</strong>ene Ausgabe.Im Falle einer öffentlichen Trauerfeier nimmt mindestens ein Mitglied des Kommandosdaran teil. Diese Teilnahme wird nicht besoldet <strong>und</strong> ist Bestandteil der Fixbesoldung.ArtTodesanzeigeSchale oder Kranz,jeweils mit SchleifeBeileidskarteKommentarPublikation einer Todesanzeige im amtlichen Publikationsorganfalls durch die Trauerfamilie gewünscht.Welche Art die Feuerwehr beschafft, wird durch den Kommandantenentschieden. Hierbei sind unter Anderem folgendePunkte zu berücksichtigen: Dienstjahr Rang Jahre seit dem AustrittIm Zweifelsfall wird ein Kranz verwendet.Auch wenn keine Trauerfeier stattfindet, übermittelt das Kommandodie Trauer sowie die „Dankbarkeit für die geleistetenTage“ im Namen der gesamten Feuerwehr.Seite 5


<strong>Besoldungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Verrechnungsverordnung</strong>3. VERRECHNUNGSANSÄTZE3.1 GeltungsbereichGr<strong>und</strong>lage der verrechenbaren Einsätze ist die Weisung der kantonalen Feuerwehr"Weisung für die Rechnungsstellung bei Feuerwehreinsätzen" inkl. Anhänge. Diesekann auf der Webseite der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich eingesehen werden.Auf Antrag des Kommandanten kann die Feuerwehrkommission bei Härtefällen entscheiden,ob ein verrechenbarer Einsatz auch tatsächlich in Rechnung gestellt wird.3.2 EinsätzeArt Beschreibung AnsatzPro St<strong>und</strong>e. Abgerechnet pro halber St<strong>und</strong>e.AdFFr. 70.00Inkl. VorhaltekostenFür die erste St<strong>und</strong>e. inkl. Vorhaltekosten Fr. 300.00Fz. über 7.5tJede weitere St<strong>und</strong>e. inkl. Vorhaltekosten Fr. 150.00Fz. von 3.5t-7.5tFz. bis 3.5tAnhängerFehlalarme GMAVerbrauchsmaterial3.2.1 AusnahmenFür die erste St<strong>und</strong>e. inkl. Vorhaltekosten Fr. 150.00Jede weitere St<strong>und</strong>e. inkl. Vorhaltekosten Fr. 75.00Für die erste St<strong>und</strong>e. inkl. Vorhaltekosten Fr. 100.00Jede weitere St<strong>und</strong>e. inkl. Vorhaltekosten Fr. 50.00Für die erste St<strong>und</strong>e. inkl. Vorhaltekosten Fr. 100.00Jede weitere St<strong>und</strong>e. inkl. Vorhaltekosten Fr. 50.00Anfallende Kosten bis zum maximalen Ansatzvon Fr. 1‘800.00 für maximal 1 St<strong>und</strong>e. Wartezeitenüber 1 St<strong>und</strong>e werden zu 50 % verrechnet(bis max. Fr. 2‘700.00)Anschaffungskosten + zzgl. 10 % für Handling<strong>und</strong> AufwandFür die Verrechnung von Einsätzen an die zentrale Inkassostelle der Gebäudeversicherungdes Kantons Zürich (GVZ) gelten die Bestimmungen der GVZ, Abteilung KantonaleFeuerwehr.3.3 Dienstleistungen3.3.1 DefinitionUnter Dienstleitungen sind alle Tätigkeiten einzuordnen, welche geplant werden können.Dazu gehören insbesondere der Verkehrsdienst oder der vorbeugende Brandschutz.Bei solchen Dienstleistungen werden auch die allenfalls benötigten Fahrzeugeentsprechend verrechnet.Seite 6


<strong>Besoldungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Verrechnungsverordnung</strong>3.3.2 Interne Rechnung3.3.2.1 DefinitionDiese Ansätze kommen zur Anwendung, wenn die Rechnungsadresse für die Leistungeneine der folgenden Stellen ist: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Buchs</strong> <strong>ZH</strong> Primarschule <strong>Buchs</strong> <strong>ZH</strong> Oberstufenschule <strong>Buchs</strong>-Dällikon-Regensdorf <strong>Gemeinde</strong> Dällikon (inkl. Primarschule)Es werden nur die effektiv anfallenden Kosten verrechnet. Es erfolgt keine Verrechnungder Kosten für Fahrzeuge.3.3.2.2 AnsätzeArt Beschreibung AnsatzAdF Pro St<strong>und</strong>e. Abgerechnet pro halbe St<strong>und</strong>e Fr. 40.003.3.3 Externe Rechnung3.3.3.1 DefinitionDiese Ansätze kommen für alle anderen Rechnungsempfänger zur Anwendung.3.3.3.2 AnsätzeArt Beschreibung AnsatzAdF Pro St<strong>und</strong>e. Abgerechnet pro halbe St<strong>und</strong>e Fr. 60.00Fz. über 7.5 tFz. von 3.5t - 7.5 tFz. bis 3.5 tAnhängerWespen, Bienen,Hornissen, etc.Für die erste St<strong>und</strong>e Fr. 200.00Jede weitere St<strong>und</strong>e Fr. 100.00Für die erste St<strong>und</strong>e Fr. 100.00Jede weitere St<strong>und</strong>e Fr. 50.00Für die erste St<strong>und</strong>e Fr. 80.00Jede weitere St<strong>und</strong>e Fr. 40.00Für die erste St<strong>und</strong>e Fr. 80.00Jede weitere St<strong>und</strong>e Fr. 40.00Pauschal für eine Person inkl. Material, Fahrzeuge<strong>und</strong> in gut zugänglichen Bereichen(ansonsten nach Aufwand)Fr. 150.00Seite 7


<strong>Besoldungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Verrechnungsverordnung</strong>4. ABSCHLUSSBESTIMMUNGENDiese Verordnung wird einmal pro Jahr durch den Feuerwehrkommandanten überprüft.Bei Bedarf wird sie, nach Zustimmung durch die Feuerwehrkommission, den<strong>Gemeinde</strong>räten von <strong>Buchs</strong> <strong>und</strong> Dällikon zur Genehmigung vorgelegt.4.1 Weitergehende BestimmungenDer Kommandant kann im Bedarfsfall Änderungen bei den aufgeführten Punkten vornehmen.Für einmalige Änderungen im Rahmen seiner finanziellen Kompetenz benötigter keine Zustimmung der Feuerwehrkommission.4.2 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft <strong>und</strong> löst alle Vorhergehenden ab.4.3 Beschlussfassung <strong>und</strong> Genehmigung- durch die Feuerwehrkommission 26.08.2013- <strong>Gemeinde</strong> <strong>Buchs</strong> 21.10.2013- <strong>Gemeinde</strong> Dällikon 29.10.2013- durch die Rechnungsprüfungskommission 13.11.2013<strong>Buchs</strong> <strong>ZH</strong>, 21.10.2013Namens des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Buchs</strong> <strong>ZH</strong>Albert Müller, <strong>Gemeinde</strong>präsidentSinisa Kostic, <strong>Gemeinde</strong>schreiberDällikon, 29.10.2013Namens des <strong>Gemeinde</strong>rates DällikonRené Bitterli, <strong>Gemeinde</strong>präsidentRuedi Bräm, <strong>Gemeinde</strong>schreiberSeite 8

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