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Amtsblatt für die Stadt Teltow - der Stadt Teltow

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<strong>Amtsblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong><br />

Amtliche Bekanntmachung<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong>,<br />

6. Än<strong>der</strong>ung<br />

Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch<br />

(BauGB) zum Entwurf <strong>der</strong> 6. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong> <strong>für</strong> Flächen im Bereich zwischen Ruhlsdorfer Straße<br />

und Schenkendorfer Weg<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong> hat am 29.06.2011<br />

in öffentlicher Sitzung <strong>die</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit zur 6. Än<strong>der</strong>ung<br />

des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong> beschlossen.<br />

Das Plangebiet grenzt mit seinem Geltungsbereich im Westen an den<br />

Schenkendorfer Weg an, im Süden bilden <strong>die</strong> ehemalige Industriebahn<br />

und <strong>die</strong> angrenzenden gewerblich genutzten Flächen <strong>die</strong> Grenze. Im<br />

Osten wird das Gebiet durch das Mischgebiet an <strong>der</strong> Ruhlsdorfer Straße<br />

und im Norden durch das eingeschränkte Gewerbegebiet (Bebauungsplan<br />

Nr. 43 <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong> „westlich Ruhlsdorfer Straße – südlich <strong>der</strong><br />

Buschwiesen)“ sowie <strong>die</strong> Waldflächen begrenzt. Der Geltungsbereich<br />

umfasst eine Größe von 7,9 ha und wird gebildet aus <strong>der</strong> Flurstücken<br />

423 und 405 <strong>der</strong> Flur 14.<br />

Der Geltungsbereich ist den folgenden Kartenausschnitten zu<br />

entnehmen:<br />

Ziel und Zweck <strong>der</strong> Planung:<br />

Die 6. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes sieht <strong>die</strong> Darstellung von<br />

Flächen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Landwirtschaft, eines Mischgebietes und von Flächen<br />

<strong>für</strong> Wald vor. Mit <strong>der</strong> Planän<strong>der</strong>ung soll <strong>die</strong> Umnutzung <strong>der</strong> ehemals<br />

militärisch genutzten Flächen <strong>für</strong> landwirtschaftliche Zwecke ermöglicht<br />

und gesichert werden. Die Darstellung von Flächen <strong>für</strong> Wald erfolgt<br />

mit <strong>der</strong> 6. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes entsprechend <strong>der</strong><br />

tatsächlich vorhandenen Waldflächen i. s. d. LWaldG.<br />

Umweltprüfung<br />

Die Umweltbelange wurden <strong>für</strong> den Än<strong>der</strong>ungsbereich geprüft und<br />

in einem Umweltbericht als Teil <strong>der</strong> Begründung dargelegt.<br />

Termin <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />

Der Entwurf <strong>der</strong> 6. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Teltow</strong> (Stand Juni 2011) wird mit <strong>der</strong> Begründung einschließlich Umweltbericht<br />

und den wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen<br />

Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)<br />

öffentlich ausgelegt.<br />

Seite II<br />

Amtlicher Teil<br />

Neben dem Umweltbericht als Bestandteil <strong>der</strong> Begründung können<br />

als wesentliche umweltbezogene Informationen folgende Stellungnahmen<br />

<strong>der</strong> Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />

aus <strong>der</strong> frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie aus <strong>der</strong><br />

Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB eingesehen werden:<br />

• Landesbetrieb Forst zur Waldeigenschaft <strong>der</strong> Flächen im Geltungsbereich<br />

sowie zur Bedeutung <strong>der</strong> nach FNP geplanten, real nicht als<br />

Wald einzustufenden Flächen <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong> und Hinweise auf<br />

notwendige Ersatzmaßnahmen bei entsprechen<strong>der</strong> Überplanung.<br />

• Landesamt <strong>für</strong> Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz<br />

mit Hinweisen auf immissionsschutzrechtliche Fragestellungen,<br />

mit Hinweisen zum beson<strong>der</strong>en Artenschutz und Hinweisen auf<br />

<strong>die</strong> Lage <strong>der</strong> Flächen innerhalb einer Trinkwasserschutz-zone und<br />

den sich den daraus ergebenden Folgen<br />

• Landkreis Potsdam-Mittelmark, Fach<strong>die</strong>nst Wasserwirtschaft/<br />

Abfallwirtschaft/Bodenschutz mit Hinweisen auf den Grenzverlauf<br />

<strong>der</strong> Trinkwasserschutzzone III mit den sich daraus ergebenden<br />

Folgen, <strong>der</strong> Fach<strong>die</strong>nst Naturschutz mit Hinweisen auf <strong>die</strong> Waldarmut<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong> und den sich daraus ergebenen Folgen, mit<br />

Hinweisen zum beson<strong>der</strong>en Artenschutz und den sich daraus<br />

ergebenen Folgen, <strong>der</strong> Fach<strong>die</strong>nst Gesundheit mit Hinweisen zur<br />

Trinkwasserschutzzone III und den sich daraus ergebenen Folgen.<br />

Die öffentliche Auslegung erfolgt vom<br />

während <strong>der</strong> Dienststunden<br />

02. April 2012 bis 04. Mai 2012<br />

Montags von 7.30–12.00 und von 13.00–15.00 Uhr<br />

Dienstags von 7.30–12.00 und von 13.00–18.00 Uhr<br />

Mittwochs von 7.30–12.00 und von 13.00–15.00 Uhr<br />

Donnerstags von 7.30–12.00 und von 13.00–15.00 Uhr<br />

Freitag von 7.30–12.00 Uhr<br />

in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Teltow</strong>, Marktplatz 1/3, Foyer im Erdgeschoss.<br />

Während <strong>die</strong>ser Auslegungsfrist können entwe<strong>der</strong> schriftlich o<strong>der</strong> zur<br />

Nie<strong>der</strong>schrift bei dem Sachgebiet <strong>Stadt</strong>planung (Zimmer 2.11–2.13)<br />

im Bauamt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong> Anregungen vorgebracht werden. Die<br />

schriftlichen Anregungen auf dem Postweg richten Sie bitte an: <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

<strong>Teltow</strong>, Postfach 252, 14505 <strong>Teltow</strong>.<br />

Weil das Ergebnis <strong>der</strong> Behandlung <strong>der</strong> Anregungen mitgeteilt wird,<br />

ist <strong>die</strong> Angabe des Verfassers zweckmäßig.<br />

Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können unberücksichtigt<br />

bleiben.<br />

<strong>Teltow</strong>, den 9.3.2012<br />

gez.<br />

Thomas Schmidt<br />

Bürgermeister – Siegel –<br />

19. März 2012

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