Amtsblatt für die Stadt Teltow - der Stadt Teltow
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<strong>Amtsblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong><br />
Amtliche Bekanntmachung<br />
Flächennutzungsplan <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong>,<br />
6. Än<strong>der</strong>ung<br />
Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch<br />
(BauGB) zum Entwurf <strong>der</strong> 6. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes<br />
<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong> <strong>für</strong> Flächen im Bereich zwischen Ruhlsdorfer Straße<br />
und Schenkendorfer Weg<br />
Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong> hat am 29.06.2011<br />
in öffentlicher Sitzung <strong>die</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit zur 6. Än<strong>der</strong>ung<br />
des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong> beschlossen.<br />
Das Plangebiet grenzt mit seinem Geltungsbereich im Westen an den<br />
Schenkendorfer Weg an, im Süden bilden <strong>die</strong> ehemalige Industriebahn<br />
und <strong>die</strong> angrenzenden gewerblich genutzten Flächen <strong>die</strong> Grenze. Im<br />
Osten wird das Gebiet durch das Mischgebiet an <strong>der</strong> Ruhlsdorfer Straße<br />
und im Norden durch das eingeschränkte Gewerbegebiet (Bebauungsplan<br />
Nr. 43 <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong> „westlich Ruhlsdorfer Straße – südlich <strong>der</strong><br />
Buschwiesen)“ sowie <strong>die</strong> Waldflächen begrenzt. Der Geltungsbereich<br />
umfasst eine Größe von 7,9 ha und wird gebildet aus <strong>der</strong> Flurstücken<br />
423 und 405 <strong>der</strong> Flur 14.<br />
Der Geltungsbereich ist den folgenden Kartenausschnitten zu<br />
entnehmen:<br />
Ziel und Zweck <strong>der</strong> Planung:<br />
Die 6. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes sieht <strong>die</strong> Darstellung von<br />
Flächen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Landwirtschaft, eines Mischgebietes und von Flächen<br />
<strong>für</strong> Wald vor. Mit <strong>der</strong> Planän<strong>der</strong>ung soll <strong>die</strong> Umnutzung <strong>der</strong> ehemals<br />
militärisch genutzten Flächen <strong>für</strong> landwirtschaftliche Zwecke ermöglicht<br />
und gesichert werden. Die Darstellung von Flächen <strong>für</strong> Wald erfolgt<br />
mit <strong>der</strong> 6. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes entsprechend <strong>der</strong><br />
tatsächlich vorhandenen Waldflächen i. s. d. LWaldG.<br />
Umweltprüfung<br />
Die Umweltbelange wurden <strong>für</strong> den Än<strong>der</strong>ungsbereich geprüft und<br />
in einem Umweltbericht als Teil <strong>der</strong> Begründung dargelegt.<br />
Termin <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />
Der Entwurf <strong>der</strong> 6. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Teltow</strong> (Stand Juni 2011) wird mit <strong>der</strong> Begründung einschließlich Umweltbericht<br />
und den wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen<br />
Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)<br />
öffentlich ausgelegt.<br />
Seite II<br />
Amtlicher Teil<br />
Neben dem Umweltbericht als Bestandteil <strong>der</strong> Begründung können<br />
als wesentliche umweltbezogene Informationen folgende Stellungnahmen<br />
<strong>der</strong> Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />
aus <strong>der</strong> frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie aus <strong>der</strong><br />
Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB eingesehen werden:<br />
• Landesbetrieb Forst zur Waldeigenschaft <strong>der</strong> Flächen im Geltungsbereich<br />
sowie zur Bedeutung <strong>der</strong> nach FNP geplanten, real nicht als<br />
Wald einzustufenden Flächen <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong> und Hinweise auf<br />
notwendige Ersatzmaßnahmen bei entsprechen<strong>der</strong> Überplanung.<br />
• Landesamt <strong>für</strong> Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz<br />
mit Hinweisen auf immissionsschutzrechtliche Fragestellungen,<br />
mit Hinweisen zum beson<strong>der</strong>en Artenschutz und Hinweisen auf<br />
<strong>die</strong> Lage <strong>der</strong> Flächen innerhalb einer Trinkwasserschutz-zone und<br />
den sich den daraus ergebenden Folgen<br />
• Landkreis Potsdam-Mittelmark, Fach<strong>die</strong>nst Wasserwirtschaft/<br />
Abfallwirtschaft/Bodenschutz mit Hinweisen auf den Grenzverlauf<br />
<strong>der</strong> Trinkwasserschutzzone III mit den sich daraus ergebenden<br />
Folgen, <strong>der</strong> Fach<strong>die</strong>nst Naturschutz mit Hinweisen auf <strong>die</strong> Waldarmut<br />
<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong> und den sich daraus ergebenen Folgen, mit<br />
Hinweisen zum beson<strong>der</strong>en Artenschutz und den sich daraus<br />
ergebenen Folgen, <strong>der</strong> Fach<strong>die</strong>nst Gesundheit mit Hinweisen zur<br />
Trinkwasserschutzzone III und den sich daraus ergebenen Folgen.<br />
Die öffentliche Auslegung erfolgt vom<br />
während <strong>der</strong> Dienststunden<br />
02. April 2012 bis 04. Mai 2012<br />
Montags von 7.30–12.00 und von 13.00–15.00 Uhr<br />
Dienstags von 7.30–12.00 und von 13.00–18.00 Uhr<br />
Mittwochs von 7.30–12.00 und von 13.00–15.00 Uhr<br />
Donnerstags von 7.30–12.00 und von 13.00–15.00 Uhr<br />
Freitag von 7.30–12.00 Uhr<br />
in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Teltow</strong>, Marktplatz 1/3, Foyer im Erdgeschoss.<br />
Während <strong>die</strong>ser Auslegungsfrist können entwe<strong>der</strong> schriftlich o<strong>der</strong> zur<br />
Nie<strong>der</strong>schrift bei dem Sachgebiet <strong>Stadt</strong>planung (Zimmer 2.11–2.13)<br />
im Bauamt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong> Anregungen vorgebracht werden. Die<br />
schriftlichen Anregungen auf dem Postweg richten Sie bitte an: <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
<strong>Teltow</strong>, Postfach 252, 14505 <strong>Teltow</strong>.<br />
Weil das Ergebnis <strong>der</strong> Behandlung <strong>der</strong> Anregungen mitgeteilt wird,<br />
ist <strong>die</strong> Angabe des Verfassers zweckmäßig.<br />
Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können unberücksichtigt<br />
bleiben.<br />
<strong>Teltow</strong>, den 9.3.2012<br />
gez.<br />
Thomas Schmidt<br />
Bürgermeister – Siegel –<br />
19. März 2012