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VERWALTUNGSVERTRAG - WOHNUNGSEIGENTUM

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2. Folgende Leistungen werden nach den im Punkt V.1B) vorgesehenen Regelungenverrechnet:a) Allgemeine Immobilienverwaltung:- Durchführung zusätzlicher Eigentümerversammlungen samt den damitverbundenen Verwaltungsmaßnahmen;- Abwicklung des mit der Verwaltung der Liegenschaft im Zusammenhangstehenden Schriftverkehrs mit den Wohnungseigentümern und Behörden, soweiter Maßnahmen der außerordentlichen Verwaltung betrifft bzw. über dennormalen Umfang hinausgeht;- Führen von Schlichtungsstellen- und Gerichtsverfahren, sofern keinRechtsanwalt betraut ist;- Übergabe der Verwaltungsunterlagen bei Ende der Verwaltungstätigkeit;b) Kaufmännische Immobilienverwaltung:- Geltendmachung und Verfolgung von Schadenersatzansprüchen sowieGewährleistungsansprüchen aller Art- Abschluss und Auflösung von Mietverträgen über allgemeine Teile derLiegenschaft an hausfremde Dritte nach Beschlussfassung derEigentümergemeinschaft; Vornahme der damit im Zusammenhang stehendenVerwaltungsmaßnahmen wie Mietzinsvorschreibung, Inkasso, Mahnwesen sowieallfällige Beauftragung von Mietzins- und Räumungsklagen samt Exekution;- Aufnahme, Verwaltung sowie Abrechnung von Instandhaltungsdarlehen nachBeschlussfassung der Eigentümergemeinschaft;- laufende Lohnverrechnung für Hausbesorger; Führung von Lohnkonten,Verrechnung Krankenkasse, Verrechnung mit der Lohnsteuerstelle, etc.;- Erstellen von Abrechnungen für die Liegenschaftsaufwendungen undBewirtschaftungskosten für von der Liegenschaft abweichendeAbrechnungseinheiten bzw. nach abweichenden Aufteilungsschlüsseln sowieErstellung der Abrechnungen nach dem Heizkostenabrechnungsgesetz;c) Technische Immobilienverwaltung:- halbjährliche Kontrolle des Objektzustandes;6©erh reimitz hafner rechtsanwältewww.engin-deniz.com

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