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VERWALTUNGSVERTRAG - WOHNUNGSEIGENTUM

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- Überprüfung, Beratung und gegebenenfalls Neuabschluss von Betreuungs-,Wartungs- und Serviceverträgen;- Abschluss und Kündigung von Hausbesorgerdienstverträgen - Betreuungund Abwicklung von Großreparaturen sowie Verbesserungsmaßnahmen miteiner Auftragssumme von brutto mehr als EUR 7.200,00 im Einzelfall –wirtschaftliche Bauverwaltung:Dieser Leistungspunkt untergliedert sich in folgende Teilleistungen:- Projektierung des Bauvorhabens:Wirtschaftliche und finanzielle Planung des Bauvorhabens, Organisation derAusschreibung oder Einholen von Angeboten und Kostenvoranschlägen,wirtschaftliche Überprüfung und Wertung der Angebote, allenfalls Führennotwendiger Verhandlungen mit Behörden, Sonderfachleuten und sonstigen mitder Planung im Zusammenhang stehenden Dritten (technische Fachleute);Aufstellen eines Finanzierungskonzeptes unter Berücksichtigung vonFörderungsmöglichkeiten; Fertigstellung der Projektunterlagen; Vorbereitung undDurchführung der Beschlussfassung durch die Eigentümergemeinschaft;- Auftragserteilung: Vergabe der beschlossenen Bauleistungen im Falle einerpositiven Beschlussfassung durch die Eigentümergemeinschaft; allenfallsklärende Gespräche und Vertragsverhandlungen mit Anbotslegern;- Abwicklung des Bauvorhabens: Überwachung des Projektablaufes wie z.B.Einhaltung des Bauzeitplanes, Rechnungsprüfung, umsatzsteuerrechtlicheAbwicklung, Haftrücklassüberwachung sowie Evidenzhaltung vonGewährleistungsfristen.Nicht zu den Leistungspflichten des Verwalters gehören alle Aufgaben imZusammenhang mit technischen Belangen der Bauprojekte (z.B. Architektenleistungen,Zivilingenieurleistungen, Leistungen von technischen Büros, örtliche Bauaufsicht,Baustellenkoordination, etc.). Mit der Erbringung dieser Leistungen werden vomVerwalter im Namen und auf Kosten des Auftraggebers hiezu befugteFachunternehmen beauftragt.7©erh reimitz hafner rechtsanwältewww.engin-deniz.com

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