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amtsblatt - Landratsamt Berchtesgadener Land

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A M T S B L A T T<br />

für den <strong>Land</strong>kreis <strong>Berchtesgadener</strong> <strong>Land</strong><br />

und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände<br />

im <strong>Land</strong>kreis<br />

Herausgegeben vom <strong><strong>Land</strong>ratsamt</strong> – Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall<br />

Zu beziehen unmittelbar beim <strong><strong>Land</strong>ratsamt</strong><br />

Amtsblatt Nr. 30 vom 28. Juli 2009<br />

Bek. Nr.<br />

<strong><strong>Land</strong>ratsamt</strong> <strong>Berchtesgadener</strong> <strong>Land</strong><br />

Einwohnerzahlen zum 31. Dezember 2008 .................................................................................................................................... 1<br />

Gemeinde Ainring<br />

Vollzug der Wassergesetze;<br />

Erweiterung des Kiesabbaus der Fa. Brötzner GmbH & Co.KG in Ainring-Schiffmoning .............................................................. 2<br />

Gemeinde Ramsau b. Berchtesgaden<br />

Öffentliche Auslegung der Bodenrichtwertliste<br />

Vollzug des § 13 Abs. 3 der Gutachterausschussverordnung ....................................................................................................... 3<br />

Gemeinde Schneizlreuth<br />

8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Kirchensiedlung“;<br />

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch – BauGB – ................................................ 4<br />

Gemeinde Schönau a. Königssee<br />

Satzungsbeschluss;<br />

Innenbereichssatzung Holzlobstraße/Eberbichlweg/Kranzbichlweg .............................................................................................. 5<br />

Öffentliche Auslegung der Bodenrichtwertliste zum 31.12.2008 .................................................................................................... 6<br />

Zweckverband Gewerbeflächenmanagement <strong>Berchtesgadener</strong> <strong>Land</strong><br />

Haushaltssatzung des Zweckverbandes Gewerbeflächenmanagement <strong>Berchtesgadener</strong> <strong>Land</strong><br />

<strong>Land</strong>kreis <strong>Berchtesgadener</strong> <strong>Land</strong> für das Haushaltsjahr 2009 ...................................................................................................... 7<br />

Bek. Nr. 1<br />

<strong><strong>Land</strong>ratsamt</strong> <strong>Berchtesgadener</strong> <strong>Land</strong><br />

Einwohnerzahlen zum 31. Dezember 2008<br />

Das Bayer. <strong>Land</strong>esamt für Statistik und Datenverarbeitung hat die fortgeschriebenen Einwohnerzahlen vom 31. Dezember 2008<br />

für die Städte, Märkte und Gemeinden des <strong>Land</strong>kreises <strong>Berchtesgadener</strong> <strong>Land</strong> wie folgt festgestellt:<br />

Gemeinde Einwohner<br />

Ainring 9.907<br />

Anger 4.245<br />

Bad Reichenhall, GKSt 17.373<br />

Bayerisch Gmain 2.976<br />

Berchtesgaden, M 7.662<br />

Bischofswiesen 7.467<br />

Freilassing, St 15.829<br />

Laufen, St 6.591<br />

Marktschellenberg, M 1.823<br />

Piding 5.351<br />

Ramsau b. Berchtesgaden 1.791<br />

Saaldorf-Surheim 5.258<br />

Schneizlreuth 1.423<br />

Schönau a. Königssee 5.299<br />

Teisendorf, M 9.167<br />

Kreissumme 102.162<br />

-196-


Die Einwohnerzahl ist gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen<br />

Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (FAGDV 2002) vom 19. Juli 2002 (GVBl S. 418, BayRS 605-10-F), zuletzt<br />

geändert durch § 2 des Finanzausgleichsänderungsgesetzes 2008 vom 23.4.2008 (GVBl S. 136, BayRS 605-1-F, 605-10-F),<br />

auch für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen, der Zuweisungen (Kopfbeträge) nach Art. 7 und 9 FAG sowie der Investitionspauschalen<br />

nach Art. 12 FAG für das Haushaltsjahr 2010 (Finanzausgleichsjahr) maßgebend.<br />

Bad Reichenhall, den 20. Juli 2009<br />

<strong><strong>Land</strong>ratsamt</strong> <strong>Berchtesgadener</strong> <strong>Land</strong><br />

Georg Grabner, <strong>Land</strong>rat<br />

Bek. Nr. 2<br />

Gemeinde Ainring<br />

Vollzug der Wassergesetze;<br />

Erweiterung des Kiesabbaus der Fa. Brötzner GmbH & Co.KG in Ainring-Schiffmoning<br />

Die Fa. Brötzner GmbH & Co.KG hat die Erweiterung des Kiesabbaus auf den Grundstücken Fl. Nrn. 2320 (t), 2326/3, 2372/3,<br />

2328, 2329, 2330, 2331 (t) und 2346 (t) der Gemarkung Ainring beantragt. Der gesamte Abbau besitzt eine Größe von 8,9 ha.<br />

Der Kies soll zum Teil im Trocken- und zum Teil im Nassabbau gewonnen werden. Die Nassabbauflächen sollen nicht wiederverfüllt<br />

werden; auf diesen Flächen soll ein <strong>Land</strong>schaftssee entstehen. Für den Nassabbau wurde eine Planfeststellung nach<br />

§ 31 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), für den Trockenabbau eine gehobene Erlaubnis nach Art. 16 des Bayerischen<br />

Wassergesetzes (BayWG) beim <strong><strong>Land</strong>ratsamt</strong> beantragt.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass<br />

1. Pläne und Beilagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, vom<br />

29. Juli 2009 bis 31. August 2009<br />

im Rathaus der Gemeinde Ainring, Zimmer Nr. 105, und beim <strong><strong>Land</strong>ratsamt</strong> <strong>Berchtesgadener</strong> <strong>Land</strong>, Salzburger Str. 64,<br />

83435 Bad Reichenhall, Zimmer Nr. 214, während der Dienststunden eingesehen werden können;<br />

2. jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der<br />

Gemeinde Ainring oder beim <strong><strong>Land</strong>ratsamt</strong> <strong>Berchtesgadener</strong> <strong>Land</strong> schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen<br />

den Plan erheben kann und mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen<br />

Titeln beruhen, ausgeschlossen sind;<br />

3. bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann und verspätete Einwendungen<br />

bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben können;<br />

4. a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung<br />

benachrichtigt werden können,<br />

b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,<br />

wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.<br />

Mitterfelden, den 23. Juli 2009<br />

Gemeinde Ainring<br />

Eschlberger, Erster Bürgermeister<br />

Bek. Nr. 3<br />

Gemeinde Ramsau b. Berchtesgaden<br />

Öffentliche Auslegung der Bodenrichtwertliste<br />

Vollzug des § 13 Abs. 3 der Gutachterausschussverordnung<br />

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des <strong>Land</strong>kreises <strong>Berchtesgadener</strong> <strong>Land</strong> hat die Bodenrichtwerte für<br />

unbebaute Grundstücke und für forst- und landwirtschaftliche Flächen zum 31.12.2008 ermittelt und eine neue Bodenrichtwertliste<br />

erstellt.<br />

Der die Gemeinde Ramsau b. Berchtesgaden betreffende Auszug aus der Bodenrichtwertliste liegt ab<br />

Mittwoch, den 29. Juli 2009 bis Montag, den 31. August 2009<br />

im Rathaus Ramsau b. Berchtesgaden, Im Tal 2, Zimmer 13 während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung öffentlich<br />

aus.<br />

Auch außerhalb dieser Auslegungszeit kann bei der Gemeinde Ramsau b. Berchtesgaden - sowie bei der Geschäftsstelle des<br />

Gutachterausschusses beim <strong><strong>Land</strong>ratsamt</strong> <strong>Berchtesgadener</strong> <strong>Land</strong>, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall, Auskunft über<br />

die Bodenrichtwerte eingeholt werden.<br />

Ramsau b. Berchtesgaden, den 21. Juli 2009<br />

Gemeinde Ramsau b. Berchtesgaden<br />

Gschoßmann, Erster Bürgermeister<br />

-197-


Bek. Nr. 4<br />

Gemeinde Schneizlreuth<br />

8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Kirchensiedlung“;<br />

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch – BauGB –<br />

In der Gemeinderatssitzung am 30.6.2009 wurde der vom Architekturbüro Michael Dufter, Öderweg 5, Schneizlreuth, erstellte<br />

Planentwurf zur 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Kirchensiedlung“ vom 30.6.2009 mit Begründung vom 30.6.2009<br />

gebilligt.<br />

In dieser nunmehr vorliegenden Änderungsplanung wurden die aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen<br />

Träger öffentlicher Belange resultierenden Stellungnahmen in der vom Gemeinderat beschlossenen Form berücksichtigt.<br />

Der Planentwurf vom 30.6.2009 mit Begründung vom 30.6.2009 liegt in der Zeit vom<br />

5. August 2009 bis 4. September 2009<br />

im Rathaus Schneizlreuth, Zimmer 12, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Während der Auslegung können<br />

Stellungnahmen (Anregungen und Bedenken) schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene<br />

Stellungnahmen können nach § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt<br />

bleiben.<br />

Schneizlreuth, den 22. Juli 2009<br />

Gemeinde Schneizlreuth<br />

Bauregger, Erster Bürgermeister<br />

Bek. Nr. 5<br />

Gemeinde Schönau a. Königssee<br />

Satzungsbeschluss;<br />

Innenbereichssatzung Holzlobstraße/Eberbichlweg/Kranzbichlweg<br />

Der Gemeinderat Schönau a. Königssee hat in der Sitzung vom 26.5.2009 die Innenbereichssatzung „Holzlobstraße/Eberbichlweg/Kranzbichlweg“<br />

als Satzung beschlossen.<br />

Die Satzung samt Lageplan und Begründung liegen bei der Gemeindeverwaltung Schönau a. Königssee, Rathausplatz 1,<br />

83471 Schönau a. Königssee, Zimmer 101, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Jedermann kann die Verfahrensunterlagen<br />

einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.<br />

Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten<br />

Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs<br />

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von 2 Jahren seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde<br />

unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind (§ 215 Abs. 2 BauGB).<br />

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche<br />

für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen<br />

wird hingewiesen.<br />

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Innenbereichssatzung „Holzlobstraße/Eberbichlweg/Kranzbichlweg“ gemäß § 10 Abs. 3<br />

Satz 4 BauGB in Kraft.<br />

Schönau a. Königssee, den 22. Juli 2009<br />

Gemeinde Schönau a. Königssee<br />

Stefan Kurz, Erster Bürgermeister<br />

Bek. Nr. 6<br />

Gemeinde Schönau a. Königssee<br />

Öffentliche Auslegung der Bodenrichtwertliste zum 31.12.2008<br />

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den <strong>Land</strong>kreis <strong>Berchtesgadener</strong> <strong>Land</strong> hat die Bodenrichtwerte für baureife<br />

Grundstücke zum 31.12.2008 ermittelt und hierüber eine Bodenrichtwertliste erstellt. Die Bodenrichtwertliste für Schönau a.<br />

Königssee liegt gemäß § 13 Abs. 3 der Gutachterausschussverordnung in der Zeit vom<br />

29. Juli 2009 bis einschließlich 31. August 2009<br />

im Rathaus der Gemeinde Schönau a. Königssee, Rathausplatz 1, Bauamt, Zimmer 101, während der allgemeinen Geschäftszeiten<br />

öffentlich aus. Jedermann kann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Sitz im <strong><strong>Land</strong>ratsamt</strong> <strong>Berchtesgadener</strong><br />

<strong>Land</strong>, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall) Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen. Auch außerhalb des Auslegungszeitraumes<br />

erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Bodenrichtwerte.<br />

Schönau a. Königssee, den 20. Juli 2009<br />

Gemeinde Schönau a. Königssee<br />

Stefan Kurz, Erster Bürgermeister<br />

-198-


Bek. Nr. 7<br />

Zweckverband Gewerbeflächenmanagement <strong>Berchtesgadener</strong> <strong>Land</strong><br />

Haushaltssatzung des Zweckverbandes Gewerbeflächenmanagement <strong>Berchtesgadener</strong> <strong>Land</strong><br />

<strong>Land</strong>kreis <strong>Berchtesgadener</strong> <strong>Land</strong> für das Haushaltsjahr 2009<br />

Aufgrund der Art. 41 Abs.1 und 42 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) i. V. mit Art. 63 ff der Gemeindeordnung<br />

(GO) für den Freistaat Bayern erlässt der Zweckverband Gewerbeflächenmanagement <strong>Berchtesgadener</strong> <strong>Land</strong><br />

folgende<br />

Haushaltssatzung:<br />

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit festgesetzt; er schließt<br />

im Verwaltungshaushalt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit 91.100,00 €<br />

und<br />

im Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit 0 €<br />

ab.<br />

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf<br />

0 €<br />

festgesetzt.<br />

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von<br />

festgesetzt.<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf<br />

50.000,00 €<br />

festgesetzt.<br />

Weitere Vorschriften, die sich auf die Einnahmen und Ausgaben und den Stellenplan beziehen werden nicht aufgenommen.<br />

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2009 in Kraft.<br />

Saaldorf-Surheim, den 23. Juli 2009<br />

Zweckverband Gewerbeflächenmanagement <strong>Berchtesgadener</strong> <strong>Land</strong><br />

Ludwig Nutz, Verbandsvorsitzender<br />

I.<br />

§ 1<br />

§ 2<br />

§ 3<br />

§ 4<br />

§ 5<br />

§ 6<br />

II.<br />

Der Haushaltsplan liegt ab dem Tag der Veröffentlichung der Haushaltsatzung eine Woche lang im Rathaus des Marktes Berchtesgaden<br />

öffentlich während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme auf (Art. 63 Abs. 3 GO).<br />

Bad Reichenhall, den 24. Juli 2009<br />

<strong><strong>Land</strong>ratsamt</strong> <strong>Berchtesgadener</strong> <strong>Land</strong><br />

Abreß<br />

-199-<br />

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