Amtsblatt Nr. 16 - 2004-04-20 - Landratsamt Berchtesgadener Land
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A M T S B L A T T<br />
für den <strong>Land</strong>kreis <strong>Berchtesgadener</strong> <strong>Land</strong><br />
und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im<br />
<strong>Land</strong>kreis<br />
Herausgegeben vom <strong><strong>Land</strong>ratsamt</strong> – Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall<br />
Zu beziehen unmittelbar beim <strong><strong>Land</strong>ratsamt</strong><br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>16</strong> vom <strong>20</strong>.4.<strong><strong>20</strong><strong>04</strong></strong><br />
-77-<br />
Bek.-<strong>Nr</strong>.<br />
Stadt Freilassing<br />
Bekanntmachung der Stadt Freilassing über die Durchführung der frühzeitigen<br />
Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch -BauGB- für die Änderung<br />
des Bebauungsplanes „Industriegelände“ mit integriertem Gründordnungsplan ..................................................... 1<br />
Bekanntmachung der Stadt Freilassing über die Durchführung der frühzeitigen<br />
Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch -BauGB- für die Änderung<br />
des Flächennutzungsplanes im Bereich des „Industriegeländes“ ........................................................................... 2<br />
Stadt Laufen<br />
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Laufen<br />
Neuaufstellung des Bebauungsplans „Haiden-Point III“ in Laufen;<br />
Bekanntmachung gem. § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch - BauGB;<br />
Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Bürgerbeteiligung ....................................................................................... 3<br />
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Laufen<br />
Satzung zur 2. Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung (SNGS) der Stadt Laufen .................................. 4<br />
Gemeinde Ainring<br />
Vollzug des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit - KommZG;<br />
Zweckverband „Kommunale Verkehrssicherheit in Bayern“<br />
Dritte Satzung zur Änderung der Verbandssatzung<br />
Beitritt von Verbandsmitgliedern .............................................................................................................................. 5<br />
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);<br />
40. Änderung des Bebauungsplanes Perach für das Grundstück Fl.<strong>Nr</strong>. 2603, 2603/2 und 2603/3<br />
Gem. Ainring zur Errichtung von drei Einfamilienhäusern an der Hallerstraße 29 in Perach (Spitzauer) ............... 6<br />
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);<br />
60. Änderung des Bebauungsplanes Feldkirchen für das Grundstück Fl.<strong>Nr</strong>. 1954, (Brötzner) ............................... 7<br />
Gemeinde Piding<br />
Vollzug des § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB);<br />
4. Änderung des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 19 „Urwies-Nord" ...................................................................................... 8<br />
Bek. <strong>Nr</strong>. 1<br />
Stadt Freilassing<br />
Bekanntmachung der Stadt Freilassing über die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung<br />
gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch -BauGB- für die Änderung des Bebauungsplanes<br />
„Industriegelände“ mit integriertem Gründordnungsplan<br />
Der Stadtrat der Stadt Freilassing hat in seiner Sitzung am 28.<strong>04</strong>.<strong>20</strong>03 die Änderung des Bebauungsplanes<br />
„Industriegelände“ beschlossen. Am 29.03.<strong><strong>20</strong><strong>04</strong></strong> hat der Stadtrat nochmals über eine geänderte Planung<br />
Beschluss gefasst.<br />
Die Änderung des Bebauungsplanes „Industriegelände“ betrifft die Grundstücke Flst.<strong>Nr</strong>. 1772/279, 1772/299,<br />
1772/337, 4<strong>20</strong>/4 und 497/3. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes soll auf die Grundstücke Flst.<strong>Nr</strong>.
1772/337, 4<strong>20</strong>/4 und 497/3 ausgedehnt werden. Das bereits bestehende eingeschränkte Gewerbegebiet wird in<br />
ein Gewerbegebiet umgewidmet, außerdem werden die erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen<br />
festgesetzt. Die betroffenen Grundstücke befinden sich an der Znaimer Straße bzw.<br />
Egerländer Straße.<br />
Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB besteht für den Zeitraum<br />
vom 21. April <strong><strong>20</strong><strong>04</strong></strong> bis 21. Mai <strong><strong>20</strong><strong>04</strong></strong><br />
für jedermann Gelegenheit im Rathaus Freilassing, Münchener Straße 15, 2. Obergeschoss, Zimmer <strong>Nr</strong>. <strong>20</strong>2<br />
während der allgemeinen Dienststunden Auskunft über Inhalt, Zweck und Auswirkungen der Planung zu erhalten<br />
(Darlegung).<br />
Während der Darlegung besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung sowie Erörterung der Planung mit<br />
sachkundigen Bediensteten der Stadt (Anhörung).<br />
Gegenstand der Bürgerbeteiligung ist der vom Planungsbüro Frau Dr. Pröbstl ausgearbeitete<br />
Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 21.07.<strong>20</strong>03, geändert am 15.09.<strong>20</strong>03 und 15.01.<strong><strong>20</strong><strong>04</strong></strong> mit<br />
Begründung.<br />
Freilassing, 8. April <strong><strong>20</strong><strong>04</strong></strong><br />
Stadt Freilassing<br />
Josef Flatscher, Erster Bürgermeister<br />
Bek. <strong>Nr</strong>. 2<br />
Stadt Freilassing<br />
Bekanntmachung der Stadt Freilassing über die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung<br />
gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch -BauGB- für die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des<br />
„Industriegeländes“<br />
Der Stadtrat der Stadt Freilassing hat in seiner Sitzung am 28.<strong>04</strong>.<strong>20</strong>03 die Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
für die Teilfläche „Industriegelände“ beschlossen. Am 29.03.<strong><strong>20</strong><strong>04</strong></strong> hat der Stadtrat nochmals über eine geänderte<br />
Planung Beschluss gefasst.<br />
Die Teilfläche „Industriegelände“ liegt im Norden der Stadt Freilassing im Bereich Obereichet. Die geplante<br />
Änderung umfasst die Grundstücke Flst.<strong>Nr</strong>. 493/3, 1772/310, 497/3, 4<strong>20</strong>/4, 4<strong>20</strong>/3, 1772/299, 1772/337, 1772/279,<br />
1772/4, 1772/114, 428/3, 493/4 Tfl., 1772/281 Tfl., 417/1 und 411/1 Tfl.<br />
Im bestehenden Gewerbe- und Industriegelände ist eine Abrundung nach Nordosten vorgesehen. Das bereits<br />
bestehende eingeschränkte Gewerbegebiet wird in ein Gewerbegebiet umgewidmet. Die bestehende<br />
Straßenführung soll beibehalten werden und die im Flächennutzungsplan dargestellte geänderte Straßenführung<br />
an der Oberen Feldstraße soll entfallen. Durch die Änderung empfiehlt es sich, die gewerbliche Nutzung bis zu<br />
dieser Straße ebenfalls zu erweitern. Die Erschließung der gewerblich genutzten Grundstücke erfolgt über die<br />
Znaimerstraße (Flst.<strong>Nr</strong>. 1772/297) sowie über die Obere Feldstraße für die nördlich angrenzenden Grundstücke.<br />
Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch besteht für den Zeitraum<br />
vom 21. April <strong><strong>20</strong><strong>04</strong></strong> bis 21. Mai <strong><strong>20</strong><strong>04</strong></strong><br />
für jedermann Gelegenheit im Rathaus Freilassing, Münchener Straße 15, 2. Obergeschoss, Zimmer <strong>Nr</strong>. <strong>20</strong>2<br />
während der allgemeinen Dienststunden Auskunft über Inhalt, Zweck und Auswirkungen der Planung zu erhalten<br />
(Darlegung).<br />
Während der Darlegung besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung sowie Erörterung der Planung mit<br />
sachkundigen Bediensteten der Stadt (Anhörung).<br />
Gegenstand der Bürgerbeteiligung ist der vom Planungsbüro Frau Dr. Pröbstl ausgearbeitete Entwurf zur 21.<br />
Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 15.09.<strong>20</strong>03, geändert am 19.01.<strong><strong>20</strong><strong>04</strong></strong> mit<br />
Erläuterungsbericht.<br />
Freilassing, 8. April <strong><strong>20</strong><strong>04</strong></strong><br />
Stadt Freilassing<br />
Josef Flatscher, Erster Bürgermeister<br />
-78-
Bek. <strong>Nr</strong>. 3<br />
Stadt Laufen<br />
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Laufen<br />
Neuaufstellung des Bebauungsplans „Haiden-Point III“ in Laufen;<br />
Bekanntmachung gem. § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch - BauGB;<br />
Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Bürgerbeteiligung<br />
Zur Deckung des steigenden Wohnraumbedarfes für Einheimische in der Stadt Laufen soll das bestehende<br />
Baugebiet „Haiden-Point“ mit seinen beiden bestehenden Erweiterungen nach Osten erweitert werden. Hierzu hat<br />
der Stadtrat von Laufen in seiner Sitzung am 09.12.<strong>20</strong>03 beschlossen, den qualifizierten Bebauungsplan „Haiden-<br />
Point III“ im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen.<br />
Der Geltungsbereich dieses künftigen Bebauungsplanes umfasst eine Teilfläche des Grundstücks Fl.<strong>Nr</strong>. 638 der<br />
Gemarkung Leobendorf.<br />
Der hierzu vom Ingenieurbüro für Städtebau und Umweltplanung Dipl.-Ing. Gabriele Schmid, Freilassing,<br />
ausgearbeitete Planentwurf mit Satzung und Begründung i.d.F. vom 23.01.<strong><strong>20</strong><strong>04</strong></strong> kann in der Zeit vom 27.<strong>04</strong>.<strong><strong>20</strong><strong>04</strong></strong><br />
bis 27.05.<strong><strong>20</strong><strong>04</strong></strong> im Rathaus der Stadt Laufen, Rathausplatz 1, Zimmer <strong>Nr</strong>. 1, während der allgemeinen<br />
Dienststunden eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur<br />
Äußerung gegeben.<br />
Laufen, den 8. April <strong><strong>20</strong><strong>04</strong></strong><br />
Stadt Laufen<br />
L. Herzog, Erster Bürgermeister<br />
Bek. <strong>Nr</strong>. 4<br />
Stadt Laufen<br />
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Laufen<br />
Satzung zur 2. Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung (SNGS) der Stadt Laufen<br />
Aufgrund des Art. 18 Abs. 2 a des bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) sowie des § 8 Abs. 3<br />
Sätze 5 u. 6 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat<br />
Bayern (GO) in deren jeweils aktuellen rechtsgültigen Fassungen erlässt die Stadt Laufen folgende<br />
Satzung zur 2. Änderung der<br />
Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichem Verkehrsraum der Stadt<br />
Laufen (Sondernutzungsgebührensatzung - SNGS) vom 23.11.1999:<br />
§ 1<br />
Änderungen<br />
1. Die Anlage zur Sondernutzungsgebührensatzung – Sondernutzungsgebührenverzeichnis – erhält folgende<br />
neue Fassung:<br />
<strong>Nr</strong>. Art der Sondernutzung Maßeinheit Zeiteinheit Gebühr in €<br />
1 Aufstellen von Baugerüsten, -hütten und -planken sowie<br />
Lagerung von Baustoffen, -materialien und Gegenständen<br />
aller Art sowie Aufgrabungen und Rohrdurchpressungen<br />
-79-<br />
bis 10 lfm.<br />
über 10 lfm.<br />
Woche<br />
Woche<br />
2 Überspannungen dauernd lfm. Jahr 1 - 5<br />
5 - 10<br />
10 - <strong>20</strong><br />
3 Überspannungen kurzfristig pro Überquerung Monat 5 - <strong>20</strong><br />
4 Schächte und Gruben pro Mauer- oder<br />
Bodenöffnung<br />
Jahr 5 - <strong>20</strong><br />
5 Säulen, Stützpfeiler Stück Jahr 5 - <strong>20</strong><br />
6 Treppen, Trittstufen Stufe Jahr 5 - 10<br />
7 Masten Stück Jahr 5 - 10<br />
Monat 3 - 5
8 Aufstellung von Baumkübeln, Topfpflanzen, Blumentrögen<br />
etc.<br />
-80-<br />
Stück Jahr 10 - 50<br />
9 Tisch- und Stuhlaufstellung qm Saison 10 - 25<br />
10 desgl. kurzfristig -- Tag 25 - 100<br />
11 Warenausstellungsvorrichtungen bis 60 cm Tiefe lfm. Jahr 3 - 10<br />
12 Blumenhandel aus dem Korb pro Verkäufer Monat 10 - 25<br />
13 Blumenhandel am Stand vor den Friedhöfen lfm. Tag 1 - 3<br />
14 Zeitungsverkaufsstände qm Monat 1 - 5<br />
15 Stumme Zeitungsverkäufer Stück Jahr 25<br />
<strong>16</strong> Sonstige Verkaufsstände qm Monat 1 - 10<br />
17 desgl. kurzfristig Frontmeter Tag 1 - 3<br />
18 Veranstaltungen/Aufführungen -- Tag 1 - 10<br />
19 Standkonzerte aus gewerblichen Gründen -- Stunde 1 - 25<br />
<strong>20</strong> Vitrinenaufstellung qm Monat 1 - 5<br />
21 Aufstellung von Informationsständern Stück Tag 1 - 5<br />
22 Aufstellung von Informationsschildern qm Tag 1 - 5<br />
23 Warenautomaten mit 1 Ausgabefach Stück Jahr 10 - 25<br />
24 jedes weitere Fach Stück Jahr 10<br />
25 Unerlaubte Sondernutzung durch verbotswidrig<br />
auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellte Kfz<br />
- im Bereich der Altstadt (Sanierungsgebiet) und in<br />
Tiefgaragen<br />
- im Bereich des restlichen Gebietes der Stadt<br />
Laufen<br />
Diese Satzung tritt am 01.05.<strong><strong>20</strong><strong>04</strong></strong> in Kraft.<br />
Laufen, 15. März <strong><strong>20</strong><strong>04</strong></strong><br />
Stadt Laufen<br />
H. Feil, Zweiter Bürgermeister<br />
Bek. <strong>Nr</strong>. 5<br />
§ 2<br />
In-Kraft-Treten<br />
Gemeinde Ainring<br />
Fahrzeug Woche <strong>20</strong><br />
Fahrzeug Woche 15<br />
Vollzug des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit - KommZG;<br />
Zweckverband „Kommunale Verkehrssicherheit in Bayern“<br />
Dritte Satzung zur Änderung der Verbandssatzung<br />
Beitritt von Verbandsmitgliedern<br />
Die Gemeinde Ainring weißt gem. Art. 48 Abs.3 Satz 4 KommZG auf die Veröffentlichung im <strong>Amtsblatt</strong> <strong>Nr</strong>. 9 vom<br />
08.<strong>04</strong>.<strong><strong>20</strong><strong>04</strong></strong>, des <strong>Land</strong>kreises Altötting hin.<br />
Die Gemeinde Ainring wurde aufgrund des Antrags vom 17.03.<strong><strong>20</strong><strong>04</strong></strong>, gem. Gemeinderatsbeschluss vom<br />
<strong>16</strong>.03.<strong><strong>20</strong><strong>04</strong></strong> Mitglied im Zweckverband „Kommunale Verkehrssicherheit in Bayern“.<br />
Mitterfelden, 15. April <strong><strong>20</strong><strong>04</strong></strong><br />
Gemeinde Ainring<br />
Galler, Zweiter Bürgermeister
Bek. <strong>Nr</strong>. 6<br />
Gemeinde Ainring<br />
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);<br />
40. Änderung des Bebauungsplanes Perach für das Grundstück Fl.<strong>Nr</strong>. 2603, 2603/2 und 2603/3<br />
Gem. Ainring zur Errichtung von drei Einfamilienhäusern an der Hallerstraße 29 in Perach (Spitzauer)<br />
Die o.g. Grundstücke der Gemarkung Ainring liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Perach und sind<br />
als allgemeines Wohngebiet einzustufen.<br />
Der Gemeinderat beschloss, diesen Bebauungsplan zu ändern.<br />
Die Änderung beinhaltet die Errichtung von drei Einfamilienhäusern. Das vorhandene Wohnhaus soll erhalten<br />
bleiben. Die Zufahrt für die beiden südlichen Gebäude soll von Süden her erfolgen.<br />
Der Änderungsplan in der Planfassung vom 13.<strong>04</strong>.<strong><strong>20</strong><strong>04</strong></strong> mit Satzungsentwurf und Begründung vom 13.<strong>04</strong>.<strong><strong>20</strong><strong>04</strong></strong><br />
liegt in der Zeit vom<br />
05. Mai <strong><strong>20</strong><strong>04</strong></strong> bis 07. Juni <strong><strong>20</strong><strong>04</strong></strong><br />
im Rathaus Ainring in Mitterfelden, Salzburger Str. 48, 1.Obergeschoss, Zimmer-<strong>Nr</strong>. 1<strong>04</strong> und 105 während der<br />
allgemeinen Dienststunden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus und kann dort eingesehen werden.<br />
Während der Auslegungszeit können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.<br />
Mitterfeden, 15. April <strong><strong>20</strong><strong>04</strong></strong><br />
Gemeinde Ainring<br />
Galler, Zweiter Bürgermeister<br />
Bek. <strong>Nr</strong>. 7<br />
Gemeinde Ainring<br />
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);<br />
60. Änderung des Bebauungsplanes Feldkirchen für das Grundstück Fl.<strong>Nr</strong>. 1954, (Brötzner)<br />
Der Bauausschuss hat die 60.Änderung des Bebauungsplanes Feldkirchen in der Planfassung vom 17.11.<strong>20</strong>03<br />
mit Begründung vom 17.11.<strong>20</strong>03 in seiner Sitzung am 05.<strong>04</strong>.<strong><strong>20</strong><strong>04</strong></strong> als Satzung beschlossen . Die Änderung<br />
betrifft die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Geräteraum und überdachten Stellplatz.<br />
Die Änderung wurde im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt.<br />
Die Änderungssatzung liegt ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Ainring in<br />
Mitterfelden, Salzburger Straße 48, 1. OG., Zimmer <strong>Nr</strong>. 1<strong>04</strong> und 105 während der allgemeinen Dienststunden<br />
öffentlich auf und kann dort eingesehen werden.<br />
Hinweise :<br />
a) gem. §§ 214 und 215 BauGB<br />
Eine Verletzung der in § 214 Abs.1 <strong>Nr</strong>.1 und 2 BauGB genannten Verfahrens- und Formvorschriften beim<br />
Zustandekommen der o.g. Bebauungsplanänderung sind gem. § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht<br />
innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Änderung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend<br />
gemacht worden sind.<br />
Ebenso sind Mängel in der Abwägung nach § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von 7<br />
Jahren seit Bekanntmachung der Bebauungsplanänderung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht<br />
werden. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.<br />
b) gem. § 44 Bau GB<br />
Sind durch die Änderung des Bebauungsplanes die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnenden<br />
Vermögensnachteile eingetreten, kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen. Er kann die<br />
Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich beim<br />
Entschädigungspflichtigen beantragt.<br />
Ein Entschädigungsanspruch erlischt gemäß § 44 Abs.4 BauGB, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf<br />
des Kalenderjahres in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind,<br />
die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.<br />
Mitterfelden, 05.<strong>04</strong>.<strong><strong>20</strong><strong>04</strong></strong><br />
Gemeinde Ainring<br />
Eschlberger, Erster Bürgermeister<br />
-81-
Bek. <strong>Nr</strong>. 8<br />
Gemeinde Piding<br />
Vollzug des § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB);<br />
4. Änderung des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 19 „Urwies-Nord"<br />
Die Gemeinde Piding hat mit Beschluss des Gemeinderates vom 07. April <strong><strong>20</strong><strong>04</strong></strong> die 4. Änderung des<br />
Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 19 „Urwies-Nord“ beschlossen.<br />
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht.<br />
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Änderung des Bebauungsplanes in Kraft.<br />
Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung bei der Gemeinde Piding, Thomastraße 2, Zimmer <strong>Nr</strong>.<br />
10 während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.<br />
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von<br />
Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.<br />
Unbeachtlich werden demnach<br />
1. eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 <strong>Nr</strong>. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und<br />
Formvorschriften und<br />
2. Mängel der Abwägung,<br />
wenn sie nicht in Fällen der Nummer 1 innerhalb eines Jahres, in Fällen der Nummer 2 innerhalb von sieben<br />
Jahren seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden<br />
sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.<br />
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach<br />
erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn<br />
nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind,<br />
die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.<br />
Piding, 8. April <strong><strong>20</strong><strong>04</strong></strong><br />
Gemeinde Piding<br />
Valentin Reichenberger, Erster Bürgermeister<br />
-82-