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Amtsblatt Nr. 16 - 2004-04-20 - Landratsamt Berchtesgadener Land

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A M T S B L A T T<br />

für den <strong>Land</strong>kreis <strong>Berchtesgadener</strong> <strong>Land</strong><br />

und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im<br />

<strong>Land</strong>kreis<br />

Herausgegeben vom <strong><strong>Land</strong>ratsamt</strong> – Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall<br />

Zu beziehen unmittelbar beim <strong><strong>Land</strong>ratsamt</strong><br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>16</strong> vom <strong>20</strong>.4.<strong><strong>20</strong><strong>04</strong></strong><br />

-77-<br />

Bek.-<strong>Nr</strong>.<br />

Stadt Freilassing<br />

Bekanntmachung der Stadt Freilassing über die Durchführung der frühzeitigen<br />

Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch -BauGB- für die Änderung<br />

des Bebauungsplanes „Industriegelände“ mit integriertem Gründordnungsplan ..................................................... 1<br />

Bekanntmachung der Stadt Freilassing über die Durchführung der frühzeitigen<br />

Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch -BauGB- für die Änderung<br />

des Flächennutzungsplanes im Bereich des „Industriegeländes“ ........................................................................... 2<br />

Stadt Laufen<br />

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Laufen<br />

Neuaufstellung des Bebauungsplans „Haiden-Point III“ in Laufen;<br />

Bekanntmachung gem. § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch - BauGB;<br />

Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Bürgerbeteiligung ....................................................................................... 3<br />

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Laufen<br />

Satzung zur 2. Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung (SNGS) der Stadt Laufen .................................. 4<br />

Gemeinde Ainring<br />

Vollzug des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit - KommZG;<br />

Zweckverband „Kommunale Verkehrssicherheit in Bayern“<br />

Dritte Satzung zur Änderung der Verbandssatzung<br />

Beitritt von Verbandsmitgliedern .............................................................................................................................. 5<br />

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);<br />

40. Änderung des Bebauungsplanes Perach für das Grundstück Fl.<strong>Nr</strong>. 2603, 2603/2 und 2603/3<br />

Gem. Ainring zur Errichtung von drei Einfamilienhäusern an der Hallerstraße 29 in Perach (Spitzauer) ............... 6<br />

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);<br />

60. Änderung des Bebauungsplanes Feldkirchen für das Grundstück Fl.<strong>Nr</strong>. 1954, (Brötzner) ............................... 7<br />

Gemeinde Piding<br />

Vollzug des § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB);<br />

4. Änderung des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 19 „Urwies-Nord" ...................................................................................... 8<br />

Bek. <strong>Nr</strong>. 1<br />

Stadt Freilassing<br />

Bekanntmachung der Stadt Freilassing über die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung<br />

gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch -BauGB- für die Änderung des Bebauungsplanes<br />

„Industriegelände“ mit integriertem Gründordnungsplan<br />

Der Stadtrat der Stadt Freilassing hat in seiner Sitzung am 28.<strong>04</strong>.<strong>20</strong>03 die Änderung des Bebauungsplanes<br />

„Industriegelände“ beschlossen. Am 29.03.<strong><strong>20</strong><strong>04</strong></strong> hat der Stadtrat nochmals über eine geänderte Planung<br />

Beschluss gefasst.<br />

Die Änderung des Bebauungsplanes „Industriegelände“ betrifft die Grundstücke Flst.<strong>Nr</strong>. 1772/279, 1772/299,<br />

1772/337, 4<strong>20</strong>/4 und 497/3. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes soll auf die Grundstücke Flst.<strong>Nr</strong>.


1772/337, 4<strong>20</strong>/4 und 497/3 ausgedehnt werden. Das bereits bestehende eingeschränkte Gewerbegebiet wird in<br />

ein Gewerbegebiet umgewidmet, außerdem werden die erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen<br />

festgesetzt. Die betroffenen Grundstücke befinden sich an der Znaimer Straße bzw.<br />

Egerländer Straße.<br />

Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB besteht für den Zeitraum<br />

vom 21. April <strong><strong>20</strong><strong>04</strong></strong> bis 21. Mai <strong><strong>20</strong><strong>04</strong></strong><br />

für jedermann Gelegenheit im Rathaus Freilassing, Münchener Straße 15, 2. Obergeschoss, Zimmer <strong>Nr</strong>. <strong>20</strong>2<br />

während der allgemeinen Dienststunden Auskunft über Inhalt, Zweck und Auswirkungen der Planung zu erhalten<br />

(Darlegung).<br />

Während der Darlegung besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung sowie Erörterung der Planung mit<br />

sachkundigen Bediensteten der Stadt (Anhörung).<br />

Gegenstand der Bürgerbeteiligung ist der vom Planungsbüro Frau Dr. Pröbstl ausgearbeitete<br />

Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 21.07.<strong>20</strong>03, geändert am 15.09.<strong>20</strong>03 und 15.01.<strong><strong>20</strong><strong>04</strong></strong> mit<br />

Begründung.<br />

Freilassing, 8. April <strong><strong>20</strong><strong>04</strong></strong><br />

Stadt Freilassing<br />

Josef Flatscher, Erster Bürgermeister<br />

Bek. <strong>Nr</strong>. 2<br />

Stadt Freilassing<br />

Bekanntmachung der Stadt Freilassing über die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung<br />

gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch -BauGB- für die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des<br />

„Industriegeländes“<br />

Der Stadtrat der Stadt Freilassing hat in seiner Sitzung am 28.<strong>04</strong>.<strong>20</strong>03 die Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

für die Teilfläche „Industriegelände“ beschlossen. Am 29.03.<strong><strong>20</strong><strong>04</strong></strong> hat der Stadtrat nochmals über eine geänderte<br />

Planung Beschluss gefasst.<br />

Die Teilfläche „Industriegelände“ liegt im Norden der Stadt Freilassing im Bereich Obereichet. Die geplante<br />

Änderung umfasst die Grundstücke Flst.<strong>Nr</strong>. 493/3, 1772/310, 497/3, 4<strong>20</strong>/4, 4<strong>20</strong>/3, 1772/299, 1772/337, 1772/279,<br />

1772/4, 1772/114, 428/3, 493/4 Tfl., 1772/281 Tfl., 417/1 und 411/1 Tfl.<br />

Im bestehenden Gewerbe- und Industriegelände ist eine Abrundung nach Nordosten vorgesehen. Das bereits<br />

bestehende eingeschränkte Gewerbegebiet wird in ein Gewerbegebiet umgewidmet. Die bestehende<br />

Straßenführung soll beibehalten werden und die im Flächennutzungsplan dargestellte geänderte Straßenführung<br />

an der Oberen Feldstraße soll entfallen. Durch die Änderung empfiehlt es sich, die gewerbliche Nutzung bis zu<br />

dieser Straße ebenfalls zu erweitern. Die Erschließung der gewerblich genutzten Grundstücke erfolgt über die<br />

Znaimerstraße (Flst.<strong>Nr</strong>. 1772/297) sowie über die Obere Feldstraße für die nördlich angrenzenden Grundstücke.<br />

Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch besteht für den Zeitraum<br />

vom 21. April <strong><strong>20</strong><strong>04</strong></strong> bis 21. Mai <strong><strong>20</strong><strong>04</strong></strong><br />

für jedermann Gelegenheit im Rathaus Freilassing, Münchener Straße 15, 2. Obergeschoss, Zimmer <strong>Nr</strong>. <strong>20</strong>2<br />

während der allgemeinen Dienststunden Auskunft über Inhalt, Zweck und Auswirkungen der Planung zu erhalten<br />

(Darlegung).<br />

Während der Darlegung besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung sowie Erörterung der Planung mit<br />

sachkundigen Bediensteten der Stadt (Anhörung).<br />

Gegenstand der Bürgerbeteiligung ist der vom Planungsbüro Frau Dr. Pröbstl ausgearbeitete Entwurf zur 21.<br />

Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 15.09.<strong>20</strong>03, geändert am 19.01.<strong><strong>20</strong><strong>04</strong></strong> mit<br />

Erläuterungsbericht.<br />

Freilassing, 8. April <strong><strong>20</strong><strong>04</strong></strong><br />

Stadt Freilassing<br />

Josef Flatscher, Erster Bürgermeister<br />

-78-


Bek. <strong>Nr</strong>. 3<br />

Stadt Laufen<br />

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Laufen<br />

Neuaufstellung des Bebauungsplans „Haiden-Point III“ in Laufen;<br />

Bekanntmachung gem. § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch - BauGB;<br />

Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Bürgerbeteiligung<br />

Zur Deckung des steigenden Wohnraumbedarfes für Einheimische in der Stadt Laufen soll das bestehende<br />

Baugebiet „Haiden-Point“ mit seinen beiden bestehenden Erweiterungen nach Osten erweitert werden. Hierzu hat<br />

der Stadtrat von Laufen in seiner Sitzung am 09.12.<strong>20</strong>03 beschlossen, den qualifizierten Bebauungsplan „Haiden-<br />

Point III“ im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen.<br />

Der Geltungsbereich dieses künftigen Bebauungsplanes umfasst eine Teilfläche des Grundstücks Fl.<strong>Nr</strong>. 638 der<br />

Gemarkung Leobendorf.<br />

Der hierzu vom Ingenieurbüro für Städtebau und Umweltplanung Dipl.-Ing. Gabriele Schmid, Freilassing,<br />

ausgearbeitete Planentwurf mit Satzung und Begründung i.d.F. vom 23.01.<strong><strong>20</strong><strong>04</strong></strong> kann in der Zeit vom 27.<strong>04</strong>.<strong><strong>20</strong><strong>04</strong></strong><br />

bis 27.05.<strong><strong>20</strong><strong>04</strong></strong> im Rathaus der Stadt Laufen, Rathausplatz 1, Zimmer <strong>Nr</strong>. 1, während der allgemeinen<br />

Dienststunden eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur<br />

Äußerung gegeben.<br />

Laufen, den 8. April <strong><strong>20</strong><strong>04</strong></strong><br />

Stadt Laufen<br />

L. Herzog, Erster Bürgermeister<br />

Bek. <strong>Nr</strong>. 4<br />

Stadt Laufen<br />

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Laufen<br />

Satzung zur 2. Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung (SNGS) der Stadt Laufen<br />

Aufgrund des Art. 18 Abs. 2 a des bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) sowie des § 8 Abs. 3<br />

Sätze 5 u. 6 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat<br />

Bayern (GO) in deren jeweils aktuellen rechtsgültigen Fassungen erlässt die Stadt Laufen folgende<br />

Satzung zur 2. Änderung der<br />

Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichem Verkehrsraum der Stadt<br />

Laufen (Sondernutzungsgebührensatzung - SNGS) vom 23.11.1999:<br />

§ 1<br />

Änderungen<br />

1. Die Anlage zur Sondernutzungsgebührensatzung – Sondernutzungsgebührenverzeichnis – erhält folgende<br />

neue Fassung:<br />

<strong>Nr</strong>. Art der Sondernutzung Maßeinheit Zeiteinheit Gebühr in €<br />

1 Aufstellen von Baugerüsten, -hütten und -planken sowie<br />

Lagerung von Baustoffen, -materialien und Gegenständen<br />

aller Art sowie Aufgrabungen und Rohrdurchpressungen<br />

-79-<br />

bis 10 lfm.<br />

über 10 lfm.<br />

Woche<br />

Woche<br />

2 Überspannungen dauernd lfm. Jahr 1 - 5<br />

5 - 10<br />

10 - <strong>20</strong><br />

3 Überspannungen kurzfristig pro Überquerung Monat 5 - <strong>20</strong><br />

4 Schächte und Gruben pro Mauer- oder<br />

Bodenöffnung<br />

Jahr 5 - <strong>20</strong><br />

5 Säulen, Stützpfeiler Stück Jahr 5 - <strong>20</strong><br />

6 Treppen, Trittstufen Stufe Jahr 5 - 10<br />

7 Masten Stück Jahr 5 - 10<br />

Monat 3 - 5


8 Aufstellung von Baumkübeln, Topfpflanzen, Blumentrögen<br />

etc.<br />

-80-<br />

Stück Jahr 10 - 50<br />

9 Tisch- und Stuhlaufstellung qm Saison 10 - 25<br />

10 desgl. kurzfristig -- Tag 25 - 100<br />

11 Warenausstellungsvorrichtungen bis 60 cm Tiefe lfm. Jahr 3 - 10<br />

12 Blumenhandel aus dem Korb pro Verkäufer Monat 10 - 25<br />

13 Blumenhandel am Stand vor den Friedhöfen lfm. Tag 1 - 3<br />

14 Zeitungsverkaufsstände qm Monat 1 - 5<br />

15 Stumme Zeitungsverkäufer Stück Jahr 25<br />

<strong>16</strong> Sonstige Verkaufsstände qm Monat 1 - 10<br />

17 desgl. kurzfristig Frontmeter Tag 1 - 3<br />

18 Veranstaltungen/Aufführungen -- Tag 1 - 10<br />

19 Standkonzerte aus gewerblichen Gründen -- Stunde 1 - 25<br />

<strong>20</strong> Vitrinenaufstellung qm Monat 1 - 5<br />

21 Aufstellung von Informationsständern Stück Tag 1 - 5<br />

22 Aufstellung von Informationsschildern qm Tag 1 - 5<br />

23 Warenautomaten mit 1 Ausgabefach Stück Jahr 10 - 25<br />

24 jedes weitere Fach Stück Jahr 10<br />

25 Unerlaubte Sondernutzung durch verbotswidrig<br />

auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellte Kfz<br />

- im Bereich der Altstadt (Sanierungsgebiet) und in<br />

Tiefgaragen<br />

- im Bereich des restlichen Gebietes der Stadt<br />

Laufen<br />

Diese Satzung tritt am 01.05.<strong><strong>20</strong><strong>04</strong></strong> in Kraft.<br />

Laufen, 15. März <strong><strong>20</strong><strong>04</strong></strong><br />

Stadt Laufen<br />

H. Feil, Zweiter Bürgermeister<br />

Bek. <strong>Nr</strong>. 5<br />

§ 2<br />

In-Kraft-Treten<br />

Gemeinde Ainring<br />

Fahrzeug Woche <strong>20</strong><br />

Fahrzeug Woche 15<br />

Vollzug des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit - KommZG;<br />

Zweckverband „Kommunale Verkehrssicherheit in Bayern“<br />

Dritte Satzung zur Änderung der Verbandssatzung<br />

Beitritt von Verbandsmitgliedern<br />

Die Gemeinde Ainring weißt gem. Art. 48 Abs.3 Satz 4 KommZG auf die Veröffentlichung im <strong>Amtsblatt</strong> <strong>Nr</strong>. 9 vom<br />

08.<strong>04</strong>.<strong><strong>20</strong><strong>04</strong></strong>, des <strong>Land</strong>kreises Altötting hin.<br />

Die Gemeinde Ainring wurde aufgrund des Antrags vom 17.03.<strong><strong>20</strong><strong>04</strong></strong>, gem. Gemeinderatsbeschluss vom<br />

<strong>16</strong>.03.<strong><strong>20</strong><strong>04</strong></strong> Mitglied im Zweckverband „Kommunale Verkehrssicherheit in Bayern“.<br />

Mitterfelden, 15. April <strong><strong>20</strong><strong>04</strong></strong><br />

Gemeinde Ainring<br />

Galler, Zweiter Bürgermeister


Bek. <strong>Nr</strong>. 6<br />

Gemeinde Ainring<br />

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);<br />

40. Änderung des Bebauungsplanes Perach für das Grundstück Fl.<strong>Nr</strong>. 2603, 2603/2 und 2603/3<br />

Gem. Ainring zur Errichtung von drei Einfamilienhäusern an der Hallerstraße 29 in Perach (Spitzauer)<br />

Die o.g. Grundstücke der Gemarkung Ainring liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Perach und sind<br />

als allgemeines Wohngebiet einzustufen.<br />

Der Gemeinderat beschloss, diesen Bebauungsplan zu ändern.<br />

Die Änderung beinhaltet die Errichtung von drei Einfamilienhäusern. Das vorhandene Wohnhaus soll erhalten<br />

bleiben. Die Zufahrt für die beiden südlichen Gebäude soll von Süden her erfolgen.<br />

Der Änderungsplan in der Planfassung vom 13.<strong>04</strong>.<strong><strong>20</strong><strong>04</strong></strong> mit Satzungsentwurf und Begründung vom 13.<strong>04</strong>.<strong><strong>20</strong><strong>04</strong></strong><br />

liegt in der Zeit vom<br />

05. Mai <strong><strong>20</strong><strong>04</strong></strong> bis 07. Juni <strong><strong>20</strong><strong>04</strong></strong><br />

im Rathaus Ainring in Mitterfelden, Salzburger Str. 48, 1.Obergeschoss, Zimmer-<strong>Nr</strong>. 1<strong>04</strong> und 105 während der<br />

allgemeinen Dienststunden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus und kann dort eingesehen werden.<br />

Während der Auslegungszeit können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.<br />

Mitterfeden, 15. April <strong><strong>20</strong><strong>04</strong></strong><br />

Gemeinde Ainring<br />

Galler, Zweiter Bürgermeister<br />

Bek. <strong>Nr</strong>. 7<br />

Gemeinde Ainring<br />

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);<br />

60. Änderung des Bebauungsplanes Feldkirchen für das Grundstück Fl.<strong>Nr</strong>. 1954, (Brötzner)<br />

Der Bauausschuss hat die 60.Änderung des Bebauungsplanes Feldkirchen in der Planfassung vom 17.11.<strong>20</strong>03<br />

mit Begründung vom 17.11.<strong>20</strong>03 in seiner Sitzung am 05.<strong>04</strong>.<strong><strong>20</strong><strong>04</strong></strong> als Satzung beschlossen . Die Änderung<br />

betrifft die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Geräteraum und überdachten Stellplatz.<br />

Die Änderung wurde im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt.<br />

Die Änderungssatzung liegt ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Ainring in<br />

Mitterfelden, Salzburger Straße 48, 1. OG., Zimmer <strong>Nr</strong>. 1<strong>04</strong> und 105 während der allgemeinen Dienststunden<br />

öffentlich auf und kann dort eingesehen werden.<br />

Hinweise :<br />

a) gem. §§ 214 und 215 BauGB<br />

Eine Verletzung der in § 214 Abs.1 <strong>Nr</strong>.1 und 2 BauGB genannten Verfahrens- und Formvorschriften beim<br />

Zustandekommen der o.g. Bebauungsplanänderung sind gem. § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht<br />

innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Änderung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend<br />

gemacht worden sind.<br />

Ebenso sind Mängel in der Abwägung nach § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von 7<br />

Jahren seit Bekanntmachung der Bebauungsplanänderung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht<br />

werden. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.<br />

b) gem. § 44 Bau GB<br />

Sind durch die Änderung des Bebauungsplanes die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnenden<br />

Vermögensnachteile eingetreten, kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen. Er kann die<br />

Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich beim<br />

Entschädigungspflichtigen beantragt.<br />

Ein Entschädigungsanspruch erlischt gemäß § 44 Abs.4 BauGB, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf<br />

des Kalenderjahres in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind,<br />

die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.<br />

Mitterfelden, 05.<strong>04</strong>.<strong><strong>20</strong><strong>04</strong></strong><br />

Gemeinde Ainring<br />

Eschlberger, Erster Bürgermeister<br />

-81-


Bek. <strong>Nr</strong>. 8<br />

Gemeinde Piding<br />

Vollzug des § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB);<br />

4. Änderung des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 19 „Urwies-Nord"<br />

Die Gemeinde Piding hat mit Beschluss des Gemeinderates vom 07. April <strong><strong>20</strong><strong>04</strong></strong> die 4. Änderung des<br />

Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 19 „Urwies-Nord“ beschlossen.<br />

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht.<br />

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Änderung des Bebauungsplanes in Kraft.<br />

Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung bei der Gemeinde Piding, Thomastraße 2, Zimmer <strong>Nr</strong>.<br />

10 während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.<br />

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von<br />

Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.<br />

Unbeachtlich werden demnach<br />

1. eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 <strong>Nr</strong>. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und<br />

Formvorschriften und<br />

2. Mängel der Abwägung,<br />

wenn sie nicht in Fällen der Nummer 1 innerhalb eines Jahres, in Fällen der Nummer 2 innerhalb von sieben<br />

Jahren seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden<br />

sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.<br />

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach<br />

erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn<br />

nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind,<br />

die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.<br />

Piding, 8. April <strong><strong>20</strong><strong>04</strong></strong><br />

Gemeinde Piding<br />

Valentin Reichenberger, Erster Bürgermeister<br />

-82-

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