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Die Bilddatenbank für die DRK-Verbände - DRK-Service GmbH

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Fundraising<br />

Wichtige Fragen und Antworten zum<br />

Datenschutz im Fundraising<br />

Adresshandel im Internet, Datenklau bei deutschen Großunternehmen, illegaler Verkauf von<br />

Kreditkartendaten – das Thema „Datenschutz“ ist in den Me<strong>die</strong>n mittlerweile ein Dauerbrenner.<br />

Der Gesetzgeber reagiert immer wieder mit Reformen und Änderungen, zum Beispiel im<br />

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).<br />

Den Geschäftsbereich Fundraising erreichen<br />

immer wieder Anfragen zum<br />

Thema „Schutz bei den Daten der Fördermitglieder“.<br />

Ihre Fragen und <strong>die</strong><br />

wichtigsten Antworten haben wir Ihnen<br />

im Folgenden zusammengestellt.<br />

„Datenschutz ist gerade <strong>für</strong> den Geschäftsbereich<br />

Fundraising ein wichtiges Thema“,<br />

betont Samuel Berhanu, der intern den Datenschutz<br />

bei der <strong>DRK</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> koordiniert.<br />

„Es bedarf immer ganz erheblicher<br />

Anstrengungen, um den Anforderungen des<br />

Datenschutzes bei jeder Aktion gerecht zu<br />

werden“, so der Koordinator weiter.<br />

16 News 01-2012<br />

Sind <strong>die</strong> Daten der Fördermitglieder zum<br />

Beispiel bei der Datenübertragung ausreichend<br />

geschützt? Wie sind da <strong>die</strong> gesetzlichen<br />

Vorgaben?<br />

Für <strong>die</strong>se Aspekte des Datenschutzes ist<br />

im BDSG der § 11 vorgesehen. Er regelt <strong>die</strong><br />

Auftragsdatenverarbeitung mit <strong>Die</strong>nstleistern<br />

bezüglich des Datenschutzes. <strong>Die</strong> sog.<br />

„Regelungsbereiche“ sehen u.a. vor: Den<br />

Umfang, <strong>die</strong> Art und den Zweck der vorgesehenen<br />

Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung<br />

von Daten, weiterhin <strong>die</strong> Art der Daten<br />

und den Kreis der Betroffenen, <strong>die</strong> zu treffenden<br />

technischen und organisatorischen<br />

Maßnahmen, <strong>die</strong> Berichtigung, Löschung<br />

und Sperrung von Daten, <strong>die</strong> bestehenden<br />

Pflichten des Auftragnehmers, insbesondere<br />

<strong>die</strong> von ihm vorzunehmenden Kontrollen,<br />

<strong>die</strong> etwaige Berechtigung zur Begründung<br />

von Unterauftragsverhältnissen, <strong>die</strong> Kontrollrechte<br />

des Auftraggebers und <strong>die</strong> entsprechenden<br />

Duldungs- und Mitwirkungspflichten<br />

des Auftragnehmers oder <strong>die</strong> Rückgabe<br />

überlassener Datenträger und <strong>die</strong> Löschung<br />

beim Auftragnehmer gespeicherter Daten<br />

nach Beendigung des Auftrags (zum Beispiel<br />

bei einer telefonischen Beitragsanpassung,<br />

sofern der Verband nicht den Mitglieder-<strong>Service</strong><br />

der <strong>DRK</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> nutzt).<br />

Wo finde ich <strong>die</strong>s in den Verträgen bei der<br />

<strong>DRK</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong>, zum Beispiel beim<br />

Mitglieder-<strong>Service</strong>?<br />

<strong>Die</strong> <strong>DRK</strong>-<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong> hat <strong>die</strong>se Regelungen<br />

aktuell neu gebündelt. Sie finden sich<br />

als Anhang in dem jeweiligen Vertrag und<br />

entsprechen voll und ganz den Vorgaben<br />

des BDSG, insbesondere des § 11. Nicht<br />

zu vermeiden sind etwaige Änderungen, <strong>die</strong><br />

sich durch Änderungen im Gesetz selbst<br />

ergeben. Hierüber werden <strong>die</strong> <strong>Verbände</strong><br />

entsprechend informiert bzw. <strong>die</strong> Anhänge<br />

aktualisiert.<br />

Für gemeinnützige <strong>Verbände</strong> gibt es im<br />

Bundesdatenschutzgesetz Ausnahmeregelungen.<br />

Was beinhalten <strong>die</strong>se - und ist dadurch<br />

alles erlaubt?<br />

Es besteht im BDSG eine Sonderregelung, Täubel<br />

<strong>die</strong> gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen<br />

betrifft. In BDSG § 28, Abs. 3<br />

wird festgelegt: Darüber hinaus ist <strong>die</strong> Verar- Fotolia/Frank<br />

beitung oder Nutzung personenbezogener Foto:

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