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gemeinsames sommerliches Singen - Markt Bechhofen

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<strong>Bechhofen</strong> -4- Nr. 14/12<br />

Drechslergarten“ in Waizendorf samt Anlagen einschließlich<br />

Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB abgewogen und<br />

gebilligt und die Durchführung des Verfahrens der öffentlichen<br />

Auslegung nach §3Abs. 2BauGB beschlossen.<br />

Der Entwurf der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes<br />

mit Begründung liegt in der Zeit vom<br />

16.07.2012 bis 17.08.2012<br />

im Rathaus des <strong>Markt</strong>es <strong>Bechhofen</strong> während der allgemeinen<br />

Dienststunden öffentlich aus. Während dieser Zeit besteht die<br />

Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung der Planung. Anregungen<br />

und Stellungnahmen können vorgebracht werden.<br />

Jeder hat das Recht den Plan einschließlich Begründung einzusehen<br />

und über den Inhalt Auskunft zu verlangen.<br />

Für den Bebauungsplan wurde gemäß den gesetzlichen Vorgaben<br />

ein Umweltbericht gemäß UVPG durchgeführt.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach §47der<br />

Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihr Einwendungen<br />

geltend gemacht werden, die vom Antragsteller<br />

im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet hätten geltend<br />

gemacht werden können.<br />

<strong>Bechhofen</strong>, 25.06.2012<br />

Schnotz<br />

1. Bürgermeister<br />

16. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

der <strong>Markt</strong>gemeinde <strong>Bechhofen</strong>,<br />

Landkreis Ansbach -Öffentliche Auslegung<br />

nach §3Abs. 2BauGB<br />

Der Gemeinderat der <strong>Markt</strong>gemeinde <strong>Bechhofen</strong> hat in seiner<br />

Sitzung vom 20.06.2012 den vom Ing.büro Heller vorgetragenen<br />

Änderungen zum Entwurf für die 16. Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes zugestimmt und die öffentliche Auslegung<br />

gemäß §3Abs. 2BauGB beschlossen.<br />

Der Änderungsentwurf des Flächennutzungsplanes mit<br />

Begründung liegt in der Zeit vom<br />

16.07.2012 bis 17.08.2012<br />

im Rathaus des <strong>Markt</strong>es <strong>Bechhofen</strong> während der allgemeinen<br />

Dienststunden öffentlich aus. Während dieser Zeit besteht die<br />

Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung der Planung. Anregungen<br />

und Stellungnahmen können vorgebracht werden.<br />

Jeder hat das Recht den Plan einschließlich Begründung einzusehen<br />

und über den Inhalt Auskunft zu verlangen.<br />

Für den Änderungsentwurf des Flächennutzungsplanes wurde<br />

gemäß den gesetzlichen Vorgaben ein Umweltbericht gemäß<br />

UVPG durchgeführt.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach §47der<br />

Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihr Einwendungen<br />

geltend gemacht werden, die vom Antragsteller<br />

im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet hätten geltend<br />

gemacht werden können.<br />

<strong>Bechhofen</strong>, 25.06.2012<br />

Schnotz<br />

1. Bürgermeister<br />

Amt für Versorgung und<br />

Familienförderung Nürnberg<br />

Außensprechtage im Landkreis Ansbach<br />

Allgemeiner Außensprechtag<br />

am Dienstag, den 10.07.12 in der Zeit von 9.00 bis 14.00 Uhr,<br />

im Landratsamt Ansbach, Crailsheimstraße 1<br />

Orthopädischer Sprechtag<br />

am 05.07.12 von 8.30 bis 11.00 Uhr, im Landratsamt Ansbach,<br />

Crailsheimstraße 1<br />

Ländliche Entwicklung<br />

Verfahren Altmühl 3<br />

Stadt Ornbau und <strong>Markt</strong> <strong>Bechhofen</strong><br />

Landkreis Ansbach<br />

Öffentliche Bekanntmachung und Ladung<br />

Die Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten im Verfahrensgebiet<br />

werden hiermit eingeladen zu einer Teilnehmerversammlung.<br />

Versammlungsort: Obermühl -Gemeinschaftshaus<br />

Versammlungszeit: Montag, den 30. Juli 2012 um 20.00 Uhr<br />

Tagesordnung:<br />

1. Erläuterung der Aufgaben des Vorstands und des Wahlverfahrens<br />

2. Erstwahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft<br />

3. Allgemeine Aussprache<br />

Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft.<br />

Er soll das volle Vertrauen der Teilnehmer besitzen. Wünschenswert<br />

ist deshalb, dass sich möglichst viele Teilnehmer<br />

an der Wahl des Vorstands beteiligen.<br />

Das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken hat die Zahl<br />

der zu wählenden Mitglieder des Vorstands und deren Stellvertreter<br />

auf je 3festgesetzt. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer<br />

oder Bevollmächtigte kann somit als Mitglieder und Stellvertreter<br />

insgesamt 6Personen in den Vorstand wählen. Sie werden<br />

auf die Dauer von sechs Jahren gewählt: eine Neuwahl ist nicht<br />

mehr erforderlich, wenn der neue Rechtszustand eingetreten<br />

ist oder wenn in Verfahren nach §§ 86 und 91 ff FlurbG die<br />

Schlussfeststellung abzusehen ist.<br />

Wahlberechtigt sind nur die Teilnehmer. Teilnehmer sind die<br />

Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke;<br />

Erbbauberechtigte stehen den Eigentümern gleich (§<br />

10 Nr. 1FlurbG). Jeder Teilnehmer hat ein Stimmrecht; gemeinschaftliche<br />

Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Einigen sich<br />

gemeinschaftliche Eigentümer nicht über die Stimmabgabe, so<br />

müssen sie von der Wahl ausgeschlossen werden.<br />

Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte<br />

haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche<br />

Vollmacht auszuweisen, bei der die Unterschrift des Vollmachtgebers<br />

öffentlich oder amtlich beglaubigt sein muss.<br />

Die amtliche Beglaubigung erteilt die Gemeinde gebührenfrei.<br />

Bei fehlender Beglaubigung muss der Bevollmächtigte<br />

von der Stimmabgabe ausgeschlossen werden. Zu beachten<br />

ist jedoch, dass nach §21Abs. 3FlurbG im Wahltermin<br />

jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur ein Stimmrecht hat,<br />

auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Teilnehmer, die nicht<br />

selbst in der Wahlversammlung anwesend sein können, werden<br />

daher zweckmäßig eine Person bevollmächtigen, die nicht<br />

selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist.<br />

Ansbach, den 22.06.2012<br />

Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken<br />

Alexander Zwicker<br />

Baudirektor

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