gemeinsames sommerliches Singen - Markt Bechhofen
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<strong>Bechhofen</strong> -4- Nr. 14/12<br />
Drechslergarten“ in Waizendorf samt Anlagen einschließlich<br />
Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB abgewogen und<br />
gebilligt und die Durchführung des Verfahrens der öffentlichen<br />
Auslegung nach §3Abs. 2BauGB beschlossen.<br />
Der Entwurf der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes<br />
mit Begründung liegt in der Zeit vom<br />
16.07.2012 bis 17.08.2012<br />
im Rathaus des <strong>Markt</strong>es <strong>Bechhofen</strong> während der allgemeinen<br />
Dienststunden öffentlich aus. Während dieser Zeit besteht die<br />
Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung der Planung. Anregungen<br />
und Stellungnahmen können vorgebracht werden.<br />
Jeder hat das Recht den Plan einschließlich Begründung einzusehen<br />
und über den Inhalt Auskunft zu verlangen.<br />
Für den Bebauungsplan wurde gemäß den gesetzlichen Vorgaben<br />
ein Umweltbericht gemäß UVPG durchgeführt.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach §47der<br />
Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihr Einwendungen<br />
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller<br />
im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet hätten geltend<br />
gemacht werden können.<br />
<strong>Bechhofen</strong>, 25.06.2012<br />
Schnotz<br />
1. Bürgermeister<br />
16. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
der <strong>Markt</strong>gemeinde <strong>Bechhofen</strong>,<br />
Landkreis Ansbach -Öffentliche Auslegung<br />
nach §3Abs. 2BauGB<br />
Der Gemeinderat der <strong>Markt</strong>gemeinde <strong>Bechhofen</strong> hat in seiner<br />
Sitzung vom 20.06.2012 den vom Ing.büro Heller vorgetragenen<br />
Änderungen zum Entwurf für die 16. Änderung des<br />
Flächennutzungsplanes zugestimmt und die öffentliche Auslegung<br />
gemäß §3Abs. 2BauGB beschlossen.<br />
Der Änderungsentwurf des Flächennutzungsplanes mit<br />
Begründung liegt in der Zeit vom<br />
16.07.2012 bis 17.08.2012<br />
im Rathaus des <strong>Markt</strong>es <strong>Bechhofen</strong> während der allgemeinen<br />
Dienststunden öffentlich aus. Während dieser Zeit besteht die<br />
Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung der Planung. Anregungen<br />
und Stellungnahmen können vorgebracht werden.<br />
Jeder hat das Recht den Plan einschließlich Begründung einzusehen<br />
und über den Inhalt Auskunft zu verlangen.<br />
Für den Änderungsentwurf des Flächennutzungsplanes wurde<br />
gemäß den gesetzlichen Vorgaben ein Umweltbericht gemäß<br />
UVPG durchgeführt.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach §47der<br />
Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihr Einwendungen<br />
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller<br />
im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet hätten geltend<br />
gemacht werden können.<br />
<strong>Bechhofen</strong>, 25.06.2012<br />
Schnotz<br />
1. Bürgermeister<br />
Amt für Versorgung und<br />
Familienförderung Nürnberg<br />
Außensprechtage im Landkreis Ansbach<br />
Allgemeiner Außensprechtag<br />
am Dienstag, den 10.07.12 in der Zeit von 9.00 bis 14.00 Uhr,<br />
im Landratsamt Ansbach, Crailsheimstraße 1<br />
Orthopädischer Sprechtag<br />
am 05.07.12 von 8.30 bis 11.00 Uhr, im Landratsamt Ansbach,<br />
Crailsheimstraße 1<br />
Ländliche Entwicklung<br />
Verfahren Altmühl 3<br />
Stadt Ornbau und <strong>Markt</strong> <strong>Bechhofen</strong><br />
Landkreis Ansbach<br />
Öffentliche Bekanntmachung und Ladung<br />
Die Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten im Verfahrensgebiet<br />
werden hiermit eingeladen zu einer Teilnehmerversammlung.<br />
Versammlungsort: Obermühl -Gemeinschaftshaus<br />
Versammlungszeit: Montag, den 30. Juli 2012 um 20.00 Uhr<br />
Tagesordnung:<br />
1. Erläuterung der Aufgaben des Vorstands und des Wahlverfahrens<br />
2. Erstwahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft<br />
3. Allgemeine Aussprache<br />
Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft.<br />
Er soll das volle Vertrauen der Teilnehmer besitzen. Wünschenswert<br />
ist deshalb, dass sich möglichst viele Teilnehmer<br />
an der Wahl des Vorstands beteiligen.<br />
Das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken hat die Zahl<br />
der zu wählenden Mitglieder des Vorstands und deren Stellvertreter<br />
auf je 3festgesetzt. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer<br />
oder Bevollmächtigte kann somit als Mitglieder und Stellvertreter<br />
insgesamt 6Personen in den Vorstand wählen. Sie werden<br />
auf die Dauer von sechs Jahren gewählt: eine Neuwahl ist nicht<br />
mehr erforderlich, wenn der neue Rechtszustand eingetreten<br />
ist oder wenn in Verfahren nach §§ 86 und 91 ff FlurbG die<br />
Schlussfeststellung abzusehen ist.<br />
Wahlberechtigt sind nur die Teilnehmer. Teilnehmer sind die<br />
Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke;<br />
Erbbauberechtigte stehen den Eigentümern gleich (§<br />
10 Nr. 1FlurbG). Jeder Teilnehmer hat ein Stimmrecht; gemeinschaftliche<br />
Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Einigen sich<br />
gemeinschaftliche Eigentümer nicht über die Stimmabgabe, so<br />
müssen sie von der Wahl ausgeschlossen werden.<br />
Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte<br />
haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche<br />
Vollmacht auszuweisen, bei der die Unterschrift des Vollmachtgebers<br />
öffentlich oder amtlich beglaubigt sein muss.<br />
Die amtliche Beglaubigung erteilt die Gemeinde gebührenfrei.<br />
Bei fehlender Beglaubigung muss der Bevollmächtigte<br />
von der Stimmabgabe ausgeschlossen werden. Zu beachten<br />
ist jedoch, dass nach §21Abs. 3FlurbG im Wahltermin<br />
jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur ein Stimmrecht hat,<br />
auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Teilnehmer, die nicht<br />
selbst in der Wahlversammlung anwesend sein können, werden<br />
daher zweckmäßig eine Person bevollmächtigen, die nicht<br />
selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist.<br />
Ansbach, den 22.06.2012<br />
Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken<br />
Alexander Zwicker<br />
Baudirektor