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Richtlinie über die Typenprüfung von Schutznetzen ... - BAFU - CH

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4.7 BehördenDie Bundesbehörden erlassen im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages <strong>Richtlinie</strong>nund Empfehlungen. Sie erteilen <strong>die</strong> Zulassung der geprüften Schutznetze.Die Kantonsbehörden sind für <strong>die</strong> Umsetzung der <strong>Richtlinie</strong>n und Empfehlungensowie <strong>die</strong> Anwendung der Typenlisten verantwortlich.Die Kantons- und Bundesbehörden können den Bauherrn beraten und den Projektverfasserunterstützen. Sie vertreten dabei das öffentliche Interesse, insbesonderebei der Festlegung der Schutzziele und des Massnahmenkonzeptes. Sie entscheidenüber <strong>die</strong> Subventionierung <strong>von</strong> Massnahmen und erteilen <strong>die</strong> notwendigen Bewilligungenund Genehmigungen.4.8 Kommission und ForschungsanstaltDie Eidg. Expertenkommission Lawinen und Steinschlag (EKLS) und <strong>die</strong> Eidg.Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) beraten <strong>die</strong> Behörden ingrundsätzlichen und speziellen Fragen. Sie führen gemeinsam <strong>die</strong> Typenprüfung fürSchutzbauwerke gegen Steinschlag durch (vgl. Administrativer Ablauf).<strong>Richtlinie</strong> über <strong>die</strong> Typenprüfung <strong>von</strong> <strong>Schutznetzen</strong> gegen Steinschlag 15

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