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Richtlinie über die Typenprüfung von Schutznetzen ... - BAFU - CH

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7.3 Bemessung der Fundationen und AnkerDie Kräfte an den Fundamenten und Verankerungen, <strong>die</strong> aus der Umwandlung derkinetischen Energie eines Steines in Verformungsenergie des Bauwerkes entstehen,können nicht zuverlässig genau berechnet werden. Aus <strong>die</strong>sem Grunde stützen wiruns bei der Bemessung der Fundamente und Anker auf <strong>die</strong> Kraftmessungen, <strong>die</strong> ausden Versuchen der Typenprüfung resultieren. Durch den vertikalen Fall des Wurfkörperswerden <strong>die</strong> Bremskräfte am Stein, bei Bremszeiten zwischen 0,3–0,9 s, umca. 10–25% gegenüber einer horizontalen Abbremsung erhöht. Je nach dem zeitlichenVerlauf der Bremskraft können auch noch grössere Unterschiede auftreten.7.3.1 SicherheitsfaktorDie bei der Typenprüfung gemessenen Kräfte beinhalten wohl <strong>die</strong> verschärften Bedingungendes vertikalen Wurfes, sie beinhalten aber auch <strong>die</strong> ausgleichenden Wirkungendes zentralen Auftreffortes der Wurfkörper im Netz. Bei exzentrischer Belastungnäher an den Stützen oder näher an den Tragseilen werden zusätzlicheKräfte in einzelnen Seilen entstehen, <strong>die</strong> noch nicht bekannt sind.Aus <strong>die</strong>sen Gründen sind <strong>die</strong> gemessenen maximalen Kräfte, <strong>die</strong> aus der Hauptprüfungc) mit 100% Energie resultieren, generell mit einem Zuschlag <strong>von</strong> 30% zu erhöhenund <strong>die</strong>se erhöhten Kräfte als statische Ersatzlasten in <strong>die</strong> weiteren Berechnungeneinzuführen.Statische Ersatzlast Q e = Gemessene Kraft F max * 1,37.3.2 Tragsicherheit und GebrauchstauglichkeitDie Einwirkungen aus der statischen Ersatzlast Q e entspricht dem Kennwert Q r gemässNorm SIA 160 Ziffer 3 23 2. Sie wird als Leiteinwirkung betrachtet und derBemessungswert Q d wird bestimmt zu:Q d = y Q · Q rY Q : Lastfaktor für <strong>die</strong> Leiteinwirkung y Q = 1.3Q r : Kennwert der Einwirkung Q r = Q eDie Anforderungen an <strong>die</strong> Gebrauchstauglichkeit und <strong>die</strong> Einwirkungen für derenNachweis sind gemeinsam <strong>von</strong> Projektverfasser und Bauherrn festzulegen. In vielenFällen werden <strong>die</strong> Anforderungen mit dem Nachweis der Tragsicherheit in ausreichendemMasse abgedeckt.<strong>Richtlinie</strong> über <strong>die</strong> Typenprüfung <strong>von</strong> <strong>Schutznetzen</strong> gegen Steinschlag 33

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