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Photovoltaikanlage undBlockheizkraftwerk (BHKW)Joachim KindAka<strong>de</strong>mische Arbeitsgemeinschaft Verlag I Mannheim


Joachim Kind, Dipl. Ing. (FH)Nach <strong>de</strong>m Studium <strong>de</strong>r Versorgungstechnik an <strong>de</strong>r Fachhochschule Trierwar <strong>de</strong>r Autor zunächst mehrere Jahre als Planungsingenieur für Heizung–Lüftung–Sanitär in München und im Saarland beschäftigt. Anschließendarbeitete er im Bereich technische Beratung, Schulung und Vorakquisition füreinen großen Heiztechnik-Konzern in Luxemburg. Seit 2006 ist er im eigenenIngenieurbüro als Energieberater und Fachplaner für Technische Gebäu<strong>de</strong>ausrüstungin Saarburg (Rheinland-Pfalz) tätig.Kontakt:www.ktec-saarburg.<strong>de</strong>© 2012 by Aka<strong>de</strong>mische Arbeitsgemeinschaft Verlageine Marke <strong>de</strong>r Wolters Kluwer Deutschland GmbHPostfach 10 01 61 · 68001 MannheimTelefon 0621/8626262Telefax 0621/86262637. überarbeitete AuflageStand: August 2012Das Werk einschließlich seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Je<strong>de</strong> Verwertung außerhalb<strong>de</strong>r Grenzen <strong>de</strong>s Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung <strong>de</strong>s Verlags unzulässig. Das giltinsbeson<strong>de</strong>re für die Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung sowie Einspeicherung undVerarbeitung in elektronischen Systemen.Alle Angaben wur<strong>de</strong>n nach genauen Recherchen sorgfältig verfasst; eine Haftung für die Richtigkeitund Vollständigkeit <strong>de</strong>r Angaben ist jedoch ausgeschlossen.Redaktion: Dipl.-Kfm. Ulrich Schnei<strong>de</strong>r-FreseniusVerlagsleitung: Hubert HaarmannDruck: Poligrafia, PosenISBN 978-3-86817-190-7


Inhalt |Inhalt1 Allgemeine Informationen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91.1 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91.2 Erneuerbare Energien und sich aufbrauchen<strong>de</strong> Energien . . . . . . . 101.2.1 Welche Energieformen stehen zur Verfügung? . . . . . . . . . . 101.2.2 Die erneuerbaren Energien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101.3 Nutzung im privaten Bereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121.3.1 Solarenergie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121.3.2 Kraft-Wärme-Kopplung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131.4 Gesetzliche Rahmenbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131.4.1 Erneuerbare-Energien-Gesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131.4.2 Energiesteuergesetz und Kraft-Wärme-Kopplung mitfossilen Brennstoffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 231.4.3 Vergütung nach <strong>de</strong>m Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. . . 251.4.4 Richtlinie zur För<strong>de</strong>rung von KWK-Anlagen . . . . . . . . . . . 281.4.5 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). . . . . . 301.4.6 Energieeinsparverordnung (EnEV). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 321.5 Checkliste: Das sollten Sie beachten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 342 Erneuerbare Energien und Steuern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 352.1 Fragebogen <strong>de</strong>s Finanzamts zur steuerlichen Erfassung . . . . . . . . 352.1.1 Angaben zu <strong>de</strong>n Einkommensteuer-Vorauszahlungen . . . 382.1.2 Angaben zur Umsatzsteuer. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 412.1.3 Schrift- und Zahlungsverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 412.2 Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 422.2.1 Die Photovoltaikanlage in Ihrer Steuererklärung . . . . . . . . 422.2.2 Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben . . . . . . . . . . . . . 432.2.3 Gewinnermittlung bei Direktverbrauch. . . . . . . . . . . . . . . . 542.2.4 So ermitteln Sie Ihren Gewinn (als Kleinunternehmer) . . 552.3 Umsatzsteuer. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 572.3.1 Unternehmer sind umsatzsteuerpflichtig . . . . . . . . . . . . . . . 572.3.2 Vorsteuerabzug: Nur bei ordnungsgemäßer Rechnungo<strong>de</strong>r Gutschrift . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 582.3.3 Berechnung von Umsatzsteuer und Vorsteuer . . . . . . . . . . 602.3.4 Aktuelle Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug. . . . . . . . . . 632.3.5 Kleinunternehmer-Regelung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 662.3.6 Umsatzsteuer-Voranmeldungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69| 5


| Inhalt2.3.7 Umsatzsteuer-Jahreserklärung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 742.3.8 Umsatzsteuerliche Beson<strong>de</strong>rheiten bei Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) . . . . . . . . . . . . . . . . . 752.3.9 So ermitteln Sie Gewinn und Umsatzsteuer 2011 –Berechnungsbeispiele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 772.4 Gewerbesteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 862.5 Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 863 Das sollten Sie zur Technik wissen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 873.1 Photovoltaik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 873.1.1 Bestandsanalyse: Eignet sich mein Haus für einePhotovoltaikanlage?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 873.1.2 Strahlungsangebot <strong>de</strong>r Sonne. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 893.1.3 Komponenten einer Photovoltaikanlage . . . . . . . . . . . . . . . 903.1.4 Allgemeine Ertragsvorhersage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1053.1.5 Ertragsvorhersage: <strong>Beispiel</strong>srechnung . . . . . . . . . . . . . . . . 1063.2 Kraft-Wärme-Kopplung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1073.2.1 Das Prinzip <strong>de</strong>r Kraft-Wärme-Kopplung . . . . . . . . . . . . . . 1073.2.2 Wo können BHKW sinnvoll eingesetzt wer<strong>de</strong>n?. . . . . . . . 1103.2.3 Einspeisung o<strong>de</strong>r Selbstverbrauch: Was ist sinnvoller? . . 1123.2.4 <strong>Beispiel</strong>srechnung für eine BHKW-Anlage . . . . . . . . . . . . 1134 Planung, Ausführung und Finanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1154.1 Planung und Ausführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1154.1.1 Checkliste: Woran müssen Sie <strong>de</strong>nken? . . . . . . . . . . . . . . . 1154.1.2 Welcher Typ sind Sie? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1154.1.3 Genehmigungen und Formalitäten . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1194.1.4 Gefahren durch Photovoltaikanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . 1244.2 Finanzierung und För<strong>de</strong>rung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1254.2.1 Investitions- und Betriebskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1254.2.2 För<strong>de</strong>rprogramme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1265 Glossar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1386 Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1456.1 Anlage 1: Nützliche Adressen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1456.2 Anlage 2: Gesetzes- und Verordnungstexte im Internet. . . . . . . . 1476 |


Inhalt |6.3 Anlage 3: Maße und Einheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1486.4 Anlage 4: Erlasse <strong>de</strong>r Finanzverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1496.4.1 Einkommensteuerrechtliche Beurteilung vonPhotovoltaikanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1496.4.2 Vorsteuerberichtigungszeitraum nach § 15a UStG fürBetriebsvorrichtungen, die wesentliche Bestandteile einesGebäu<strong>de</strong>s sind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1536.4.3 Grundstücksveräußerungen mit Solar- o<strong>de</strong>r Photovoltaikanlagen,Gegenleistung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 154Stichwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156| 7


Einleitung |1 Allgemeine Informationen1.1 EinleitungSeit <strong>de</strong>m UN-Klimabericht 2007 sind sich die Wissenschaftler einig, dassKohlendioxid, neben an<strong>de</strong>ren Gasen, maßgeblich am Treibhauseffekt beteiligtist. Dazu muss man wissen, dass bei <strong>de</strong>r Verbrennung fossiler Energieträgerwie Öl, Gas o<strong>de</strong>r Kohle immer Kohlendioxid (CO 2 ) freigesetzt wird – egal obdies zu Zwecken <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>beheizung im privaten Bereich o<strong>de</strong>r zur Stromerzeugungin einem Kraftwerk geschieht.Da fossile Energieträger Kohlenwasserstoffverbindungen sind, in <strong>de</strong>nen dasKohlendioxid chemisch gebun<strong>de</strong>n ist, lässt sich <strong>de</strong>ren Freisetzung bei <strong>de</strong>rVerbrennung nicht verhin<strong>de</strong>rn. Das Ziel muss also sein, <strong>de</strong>n Verbrauch <strong>de</strong>rfossilen Energieträger durch mo<strong>de</strong>rnste Anlagentechnik und eine hoch wärmedämmen<strong>de</strong>Gebäu<strong>de</strong>hülle zu reduzieren o<strong>de</strong>r sie mithilfe erneuerbarerEnergien zu ersetzen.Verschie<strong>de</strong>ne staatliche För<strong>de</strong>rprogramme sollen mithilfe von finanziellenAnreizen die Bereitschaft stärken, in neue Technologien o<strong>de</strong>r Sanierungen zuinvestieren. Damit beschäftigt sich diese Broschüre ausführlich.Aber auch eine Verschärfung <strong>de</strong>r Gesetze soll einen gewissen Handlungsdruckerzeugen. Die Energiepolitik <strong>de</strong>r Europäischen Union zwingt die Mitgliedsstaatendurch die Umsetzung <strong>de</strong>r EU-Verordnungen in nationale Gesetzedazu. Ein <strong>Beispiel</strong> dafür ist die Einführung <strong>de</strong>s Verkaufsverbots für konventionelleGlühlampen im Jahr 2009. Bis September 2012 sollen diese sukzessiveaus <strong>de</strong>n Lä<strong>de</strong>n verschwin<strong>de</strong>n. Weitaus stärkere Auswirkungen hat die bevorstehen<strong>de</strong>Novellierung <strong>de</strong>r Energieeinsparverordnung (EnEV 2012), die eineweitere Erhöhung <strong>de</strong>s Wärmeschutzes sowie eine Senkung <strong>de</strong>s Primärenergiebedarfsim Bereich <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> for<strong>de</strong>rt. Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzschreibt seit 2008 erstmalig <strong>de</strong>n Einsatz erneuerbarer Energien imNeubau verpflichtend vor.Durch die Einführung <strong>de</strong>s Energieausweises für Alt- und Neubauten, <strong>de</strong>rInformationen über <strong>de</strong>n energetischen Zustand eines Gebäu<strong>de</strong>s liefert, sollebenfalls Handlungsdruck erzeugt wer<strong>de</strong>n. Schlechte Ergebnisse im Energieausweiswer<strong>de</strong>n sich künftig negativ auf die Vermietung und <strong>de</strong>n Verkauf vonImmobilien auswirken. Da die Höhe <strong>de</strong>r Kfz-Steuer bereits abhängig vom CO 2 -Ausstoß eines Fahrzeuges ist, liegt <strong>de</strong>r Gedanke nahe, dass zukünftig auch dieEinführung einer CO 2 -Steuer für Gebäu<strong>de</strong> beschlossen wer<strong>de</strong>n könnte. Da <strong>de</strong>rEnergieausweis <strong>de</strong>n spezifischen CO 2 -Ausstoß dokumentiert, wäre er das i<strong>de</strong>aleWerkzeug dazu. Im Hinblick darauf empfiehlt es sich, bereits jetzt auf CO 2 -senken<strong>de</strong> Maßnahmen zu setzen.| 9


| Erneuerbare Energien und sich aufbrauchen<strong>de</strong> Energien1.2 Erneuerbare Energien und sichaufbrauchen<strong>de</strong> Energien1.2.1 Welche Energieformen stehen zur Verfügung?Unter Primärenergie versteht man die unmittelbar aus natürlichen Quellen gewonneneEnergie. Erneuerbare Energien, o<strong>de</strong>r auch regenerative Energiengenannt, sind ständig und unbegrenzt verfügbar, geografisch aber in unterschiedlicherStärke vorhan<strong>de</strong>n.Im Gegensatz zu <strong>de</strong>n erneuerbaren Energien sind die sich aufbrauchen<strong>de</strong>nEnergien nicht unbegrenzt verfügbar. Fossile Energieträger wie Öl, Gas undKohle sind sich aufbrauchen<strong>de</strong> Energien. Uran zählt ebenfalls zu <strong>de</strong>n sich aufbrauchen<strong>de</strong>nEnergien, ist aber nicht fossiler Herkunft. Mit bei<strong>de</strong>n Energieformen,<strong>de</strong>n erneuerbaren Energien und <strong>de</strong>n sich aufbrauchen<strong>de</strong>n Energien, kanngleichermaßen die Sekundärenergie Elektrizität gewonnen wer<strong>de</strong>n.Charakteristisch für die Sekundärenergie ist, dass sie nur über einen mit Verlustenbehafteten Prozess aus <strong>de</strong>r Primärenergie gewonnen wer<strong>de</strong>n kann.Der Wirkungsgrad ist bei <strong>de</strong>n Technologien, die erneuerbare Energien nutzen,vergleichsweise gering. Gemeint ist das Verhältnis von eingesetzter Energie zurnutzbaren Energie. Der Wirkungsgrad eines Photovoltaikmoduls, das Sonnenlichtin Strom umwan<strong>de</strong>lt, beträgt beispielsweise nur ca. 10 bis 15 %. Der Wirkungsgra<strong>de</strong>ines konventionellen Kraftwerkes, das als Brennstoff Kohle o<strong>de</strong>rUran benutzt, beträgt ca. 30 %.Im Vergleich zum Wirkungsgrad eines Photovoltaikmoduls ist dieser zwarwesentlich höher, jedoch muss <strong>de</strong>r in einem Kraftwerk genutzte Brennstofferst einmal mit hohem Kostenaufwand gewonnen und aufbereitet wer<strong>de</strong>n.Das Photovoltaikmodul nutzt dagegen die kostenlos zur Verfügung stehen<strong>de</strong>Sonne.Die kostenlosen erneuerbaren Energien wie Sonne, Wind und Wasserkrafthaben somit einen <strong>de</strong>utlichen Vorteil gegenüber <strong>de</strong>n fossilen Energieträgern.Ein Anstieg <strong>de</strong>r allgemeinen Energiepreise bereitet <strong>de</strong>m Betreiber einer solchenAnlage keine Sorgen.1.2.2 Die erneuerbaren EnergienZu <strong>de</strong>n erneuerbaren Energiequellen zählen Sonne, Wind, Wasser und Biomasse.Die Nutzungsformen sind vielfältig. Die Nutzung im privaten Bereichbeschränkt sich in erster Linie auf die Energieträger Sonne und Biomasse.10 |


Erneuerbare Energien und sich aufbrauchen<strong>de</strong> Energien |Solare StrahlungsenergieDie Nutzung <strong>de</strong>r Sonnenenergie mithilfe <strong>de</strong>r Photovoltaik hat in <strong>de</strong>n letztenJahren enorm an Be<strong>de</strong>utung gewonnen. Im Jahr 2000 betrug <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>rPhotovoltaik an <strong>de</strong>r Strombereitstellung aus erneuerbaren Energien 0,18 %, imJahr 2007 3,48 %, im Jahr 2009 bereits 6,6 % und 2011 15,58 % (Quelle: BMU,März 2012). Aufgrund <strong>de</strong>r bisher sehr positiven politischen Rahmenbedingungenist diese Entwicklung äußerst erfolgreich verlaufen.Inwieweit die nun zum Teil vorgenommenen drastischen Senkungen <strong>de</strong>r Einspeisevergütungdiese Entwicklung beeinflussen wer<strong>de</strong>n, wird die Zukunft zeigen.Da in <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Kapiteln sehr ausführlich auf das Thema Photovoltaik eingegangenwird, sei an dieser Stelle nur Folgen<strong>de</strong>s erwähnt: Bei <strong>de</strong>r Nutzung<strong>de</strong>r solaren Strahlungsenergie han<strong>de</strong>lt es sich um eine sehr umweltverträglicheTechnik, <strong>de</strong>ren »Brennstoff« völlig kostenlos und überall auf <strong>de</strong>r Er<strong>de</strong> zur Verfügungsteht.BiomasseVon zunehmen<strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung wird in Zukunft sicherlich die Nutzung <strong>de</strong>r Biomassesein. Die Verbreitung <strong>de</strong>r Biomassenutzung hat in <strong>de</strong>n letzten Jahrensehr stark zugenommen. In diesem Zusammenhang sei insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>rBrennstoff Holz in Form von Holzhackschnitzeln, Pellets o<strong>de</strong>r Scheiten erwähnt.Holz ist ein Brennstoff, <strong>de</strong>r in Deutschland in großer Menge zur Verfügungsteht und bei einer weiterhin nachhaltigen Forstwirtschaft auch künftigzur Verfügung stehen wird. Natürlich hat auch hier die starke Nachfrage <strong>de</strong>nPreis ansteigen lassen. Zwei Faktoren spielen jedoch für die künftige Be<strong>de</strong>utungvon Holz als Energieträger eine wichtige Rolle:• Der Preis <strong>de</strong>s Holzes bleibt unberührt von weltpolitischen Ereignissen.• Der Preis bewegt sich dauerhaft unter <strong>de</strong>m Preisniveau von Öl und Gas. An<strong>de</strong>rnfallskann sich die ansonsten teurere Technik <strong>de</strong>r Pellet- o<strong>de</strong>r Holzhackschnittkesselgegenüber <strong>de</strong>n herkömmlichen Öl- o<strong>de</strong>r Gasheizkesseln nichtdauerhaft am Heiztechnikmarkt behaupten.In Bezug auf die eingangs erwähnte Kohlendioxiddiskussion hat <strong>de</strong>r BrennstoffHolz eine Son<strong>de</strong>rstellung. Bei <strong>de</strong>r Verfeuerung von Holz spricht man von<strong>de</strong>r CO 2 -neutralen Verbrennung. Das be<strong>de</strong>utet: Es wird genau die Menge anKohlendioxid freigegeben, die während <strong>de</strong>s Wachstums aufgenommen wur<strong>de</strong>.Der Brennstoff Holz ist also unter <strong>de</strong>m Aspekt <strong>de</strong>r CO 2 -Emissionen als sehrpositiv zu betrachten.| 11


| Nutzung im privaten Bereich1.3 Nutzung im privaten BereichDie Nutzung <strong>de</strong>r solaren Energie zur Stromerzeugung macht zweifelsohne imprivaten Bereich <strong>de</strong>n größten Anteil an <strong>de</strong>r Nutzung erneuerbarer Energienaus. Hier liegt <strong>de</strong>shalb <strong>de</strong>r Schwerpunkt <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Seiten.Darüber hinaus wird die Nutzung <strong>de</strong>r Kraft-Wärme-Kopplung mit fossilenBrennstoffen wie Heizöl und Gas sowie mit Biomasse behan<strong>de</strong>lt.Eine Nutzung von Wind und Wasserkraft o<strong>de</strong>r Deponie-, Klär- und Grubengasspielt im privaten Bereich eine eher untergeordnete Rolle und wird hier <strong>de</strong>shalbnicht weiter vertieft.1.3.1 SolarenergieZunächst soll <strong>de</strong>r Unterschied zwischen <strong>de</strong>n Begriffen Photovoltaik und Solarthermiegeklärt wer<strong>de</strong>n.PhotovoltaikUnter Photovoltaik versteht man die direkte Umwandlung von Licht in elektrischeEnergie. Die Umwandlung beruht auf einem physikalischen Effekt, <strong>de</strong>rvöllig lautlos und ohne Emissionen abläuft.Der erzeugte Strom kann dann an das öffentliche Netz abgegeben wer<strong>de</strong>n, manspricht hier von netzgekoppelten Anlagen. Das ist <strong>de</strong>r Regelfall.Wird <strong>de</strong>r Strom für die Versorgung von Ferienhäusern, Gartenhäusern o<strong>de</strong>rsonstigen Einrichtungen dagegen selbst verbraucht, spricht man von netzunabhängigenAnlagen.SolarthermieUnter Solarthermie versteht man die Nutzung <strong>de</strong>r Sonnenenergie zur Erwärmungvon Wasser. Das funktioniert so: Ein Solarkollektor gibt über einen geschlossenenKreislauf, <strong>de</strong>r mit einem Wasser-Glykol-Gemisch gefüllt ist, seineeingefangene Wärme über einen Wärmetauscher an das häusliche Trinkwassero<strong>de</strong>r an das angeschlossene Heizungssystem ab.Der Solarkollektor besteht aus einem kastenförmigen Gehäuse mit einer speziellenSolarverglasung, die stark lichtdurchlässig ist. Im Kollektor befin<strong>de</strong>t sichein schwarz beschichteter Absorber aus gut wärmeleiten<strong>de</strong>m Blech. Im Absorberblechsind dünne Rohre angebracht, die vom Wasser-Glykol-Gemischdurchströmt wer<strong>de</strong>n und die aufgenommene Wärme über eine Rohrleitung12 |


Gesetzliche Rahmenbedingungen |zum Solarspeicher im Keller transportieren. Dort wird die Wärme über einenWärmetauscher an das Trink- und / o<strong>de</strong>r Heizungswasser abgegeben.Bekannt sind auch die sogenannten Vakuumröhrenkollektoren, die nach<strong>de</strong>m gleichen Prinzip arbeiten. Hier wird mithilfe eines künstlich erzeugtenVakuums <strong>de</strong>r Wärmeverlust <strong>de</strong>s Absorbers an die Umgebung minimiert. DieEnergieausbeute ist etwas höher als bei <strong>de</strong>n Flachkollektoren, allerdings ist <strong>de</strong>rPreis sehr hoch.Bei diesen Systemen spricht <strong>de</strong>r Fachmann von solarthermischen Anlagen zurTrinkwassererwärmung und / o<strong>de</strong>r von Anlagen zur Heizungsunterstützung.1.3.2 Kraft-Wärme-KopplungUnter Kr aft -Wärme-Kopplung (KWK) versteht man die gleichzeitige Nutzungvon Wärme und elektrischem Strom in einem Blockheizkraftwerk (BHKW).Die Kraft-Wärme-Kopplung ist sowohl mit fossilen Brennstoffen wie Heizölo<strong>de</strong>r Erdgas möglich als auch mit Brennstoffen aus Biomasse wie z. B. Rapsöl.Und so funktioniert ein BHKW:Ein mit diesen Brennstoffen gespeister Verbrennungsmotor treibt einen Generatoran, <strong>de</strong>r elektrischen Strom erzeugt. Die gleichzeitig bei diesem Prozessanfallen<strong>de</strong> Wärme an Motor und Generator wird zu etwa 90 % genutztund als Nutzwärme an das zu beheizen<strong>de</strong> Gebäu<strong>de</strong> abgegeben. Das Verhältnisvon erzeugter Wärme zu Strom beträgt etwa 60 % zu 40 %. Der Strom kannin das öffentliche Netz eingespeist o<strong>de</strong>r im Objekt selbst verbraucht wer<strong>de</strong>n.Die genaue Wirkungsweise wird im Kapitel »Das Prinzip <strong>de</strong>r Kraft-Wärme-Kopplung« ausführlich erklärt.1.4 Gesetzliche RahmenbedingungenDer Gesetzgeber schreibt mittlerweile in Neubauten <strong>de</strong>n Einsatz erneuerbarerEnergien zwingend vor. Teilweise wird dieser jedoch mit erheblichen finanziellenMitteln geför<strong>de</strong>rt. Im nachfolgen<strong>de</strong>n Kapitel und im Kapitel »Finanzierungund För<strong>de</strong>rung« erfahren Sie, wie hoch Ihre möglichen För<strong>de</strong>rungen sind undin welchem Umfang erneuerbare Energien eingesetzt wer<strong>de</strong>n müssen.1.4.1 Erneuerbare-Energien-GesetzDas Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist erstmalig am 1. 4. 2000 in Kraftgetreten. Es regelt| 13


| Gesetzliche Rahmenbedingungen• <strong>de</strong>n Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbarenEnergien und aus Grubengas im Bun<strong>de</strong>sgebiet und in <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen ausschließlichenWirtschaftszone an die Netze <strong>de</strong>r allgemeinen Versorgung mitElektrizität und• die Verpflichtung zur Abnahme, Übertragung und Vergütung diesesStroms durch die Netzbetreiber sowie• <strong>de</strong>n bun<strong>de</strong>sweiten Ausgleich <strong>de</strong>s abgenommenen und vergüteten Stroms.Das EEG garantiert Ihnen die Abnahmeverpflichtung <strong>de</strong>s Netzbetreibers sowieeine feste Einspeisevergütung über einen festgelegten Zeitraum.Höhe <strong>de</strong>r Vergütung und Länge <strong>de</strong>s Vergütungszeitraums hängen ab– vom Zeitpunkt <strong>de</strong>r Inbetriebnahme <strong>de</strong>r Anlage,– von <strong>de</strong>r Form <strong>de</strong>r erneuerbaren Energie und– <strong>de</strong>r Größe <strong>de</strong>r Anlage.Die gesetzlich garantierten Min<strong>de</strong>stvergütungssätze sinken stetig um einenbestimmten Prozentsatz. Dieses Abschmelzen <strong>de</strong>r Vergütung (Degression) soll<strong>de</strong>n Anreiz schaffen, die Anlage möglichst bald zu erstellen.Die Höhe <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>stvergütung richtet sich nach <strong>de</strong>m Zeitpunkt <strong>de</strong>r Inbetriebnahme<strong>de</strong>r Anlage und bleibt dann für <strong>de</strong>n Vergütungszeitraum von 15,20 o<strong>de</strong>r 30 Jahren konstant. Für Photovoltaikanlagen gelten 20 Jahre. DasJahr <strong>de</strong>r Inbetriebnahme wird dabei nicht mitgerechnet. Geht eine Photovoltaikanlagezum <strong>Beispiel</strong> am 31. März eines Jahres in Betrieb, beträgt <strong>de</strong>r Vergütungszeitraum20 Jahre und 9 Monate.Finanziert wird die Photovoltaikför<strong>de</strong>rung über die sogenannte EEG-Umlage.Die von <strong>de</strong>n Energieversorgern an die Anlagenbetreiber gezahlten Einspeisevergütungenführen selbstverständlich zu zusätzlichen Kosten bei <strong>de</strong>nEnergieversorgern. Diese wer<strong>de</strong>n wie<strong>de</strong>rum über die EEG-Umlage an alleStromkun<strong>de</strong>n weitergegeben. Konkret be<strong>de</strong>utet das, dass sich <strong>de</strong>r Preis proKilowattstun<strong>de</strong> damit <strong>de</strong>rzeit (2012) um 3,592 Cent erhöht. Beim Jahresverbraucheines durchschnittlichen Privathaushaltes von 4 000 Kilowattstun<strong>de</strong>nsind dies ca. € 144,– pro Jahr.Die EEG-Umlage resultiert jedoch nicht nur aus <strong>de</strong>n Vergütungen von Solarstrom,son<strong>de</strong>rn aus <strong>de</strong>n Vergütungen aller erneuerbarer Energien.Hinweis: Je später Sie <strong>de</strong>n Betrieb Ihrer Anlage beginnen, <strong>de</strong>sto geringer ist dieVergütung – und zwar über <strong>de</strong>n gesamten Vergütungszeitraum.14 |


| Gesetzliche RahmenbedingungenDer Betreiber einer Photovoltaikanlage verkauft <strong>de</strong>n von ihm erzeugten Stroman das jeweilige Energieversorgungsunternehmen (z. B. Stadtwerke). Im Gegenzugkauft <strong>de</strong>r Betreiber <strong>de</strong>n für seinen Haushalt benötigten Strom von <strong>de</strong>nEnergieversorgungsunternehmen zurück.Der Betreiber erhält vom Energieversorger eine Vergütung für je<strong>de</strong> erzeugteKilowattstun<strong>de</strong>, <strong>de</strong>ren Höhe im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregeltist. Sie hängt von <strong>de</strong>r Art <strong>de</strong>r gewählten erneuerbaren Energie und <strong>de</strong>r Anlagengrößeab. Die Vergütung setzt sich aus <strong>de</strong>r »Grundvergütung« sowie verschie<strong>de</strong>nenErhöhungsbeträgen zusammen (§§ 32 f. EEG).Wichtig: Einen Anspruch auf Zahlung <strong>de</strong>r Einspeisevergütung habenSie nur dann, wenn Sie als Anlagenbetreiber die Anlage bei <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>snetzagenturanmel<strong>de</strong>n. Unter www.bun<strong>de</strong>snetzagentur.<strong>de</strong> könnenSie ein entsprechen<strong>de</strong>s Anmel<strong>de</strong>formular herunterla<strong>de</strong>n. Im Klartextheißt das: Ohne Anmeldung bei <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>snetzagentur kein Anspruchauf Vergütung.Die Vergütungen für Anlagen zur Erzeugung von Solarstrom auf Gebäu<strong>de</strong>nund Freiflächen sind bei Inbetriebnahme zum 1. 4. 2012 o<strong>de</strong>r später gegenüber<strong>de</strong>r davor gelten<strong>de</strong>n Regelung <strong>de</strong>utlich niedriger.Die bisherige Aufteilung für Dachanlagen gibt es in <strong>de</strong>r Form nicht mehr. Diealte Aufteilung sah Vergütungsklassen bis 30 kW, über 30 bis 100 kW, über 100bis 1 000 kW und über 1 000 kW vor.Es hat eine Umstrukturierung <strong>de</strong>r Vergütungsklassen stattgefun<strong>de</strong>n. Bei Dachanlagengibt es jedoch weiterhin vier Klassen, die sich wie folgt glie<strong>de</strong>rn:• bis 10 kW• über 10 kW bis 40 kW• über 40 kW bis 1 000 kW• über 1 000 kW bis 10 MW installierter Leistung.Freiflächenanlagen erhalten eine einheitliche Vergütung. Alle Anlagen über10 MW erhalten für <strong>de</strong>n Leistungsanteil über 10 MW keine Vergütung mehr.Strom aus Anlagen auf ehemaligen Ackerflächen wird bereits seit 2010 nichtmehr vergütet.16 |


Gesetzliche Rahmenbedingungen |Geplanter ZubaukorridorNeu ist ebenfalls die monatliche Degression, also das Abschmelzen <strong>de</strong>s Vergütungssatzesabhängig vom Zeitpunkt <strong>de</strong>r Inbetriebnahme. Zuvor gab es zweimalim Jahr eine Degression <strong>de</strong>r Vergütungssätze, jeweils am 1. Januar undam 1. Juli. Bis zum 1. 10. 2012 fin<strong>de</strong>t jetzt eine monatliche Degression um 1 %statt, beginnend ab <strong>de</strong>m 1. 5. 2012.Bewegt sich <strong>de</strong>r jährliche Zubau an installierter Photovoltaikleistung im Bereich<strong>de</strong>s gewünschten Zubaukorridors von 2 500 bis 3 500 MW, bleibt es beieiner monatlichen Degression von 1 %. Dies entspricht einer jährlichen Absenkungvon ca. 11,4 %.Weicht <strong>de</strong>r Zubau vom gewünschten Zielkorridor ab, än<strong>de</strong>rt sich auch die monatlicheDegression. Wird <strong>de</strong>r Zielkorridor überschritten, steigt die monatlicheDegression, wird er unterschritten, fällt <strong>de</strong>r Degressionssatz. Sehen Sie hierzudie nachfolgen<strong>de</strong> Tabelle.Jährlicher ZubauDegressionjährlichmonatlichAb 7 500 MW 29,00 % 2,80 %Ab 6 500 MW 26,00 % 2,50 %Überschreitung Ab 5 500 MW 23,00 % 2,20 %Ab 4 500 MW 19,00 % 1,80 %Ab 3 500 MW 15,00 % 1,40 %Zielkorridor 2 500 bis 3 500 MW 11,40 % 1,00 %Unter 2 500 MW 9,00 % 0,75 %Unterschreitung Unter 2 000 MW 6,00 % 0,50 %Unter 1 500 MW 0,00 % 0,00 %Unter 1 000 MW -6,00 % -0,50 %Ab <strong>de</strong>m 1. 11. 2012 fin<strong>de</strong>t eine erste Degression in Abhängigkeit <strong>de</strong>s Zubausan installierter Photovoltaikleistung statt. Verantwortlich für diese Degressionist <strong>de</strong>r Zubau <strong>de</strong>r Monate Juli bis September 2012, <strong>de</strong>r auf zwölf Monate hochgerechnetwird. Die Degressionsschritte wer<strong>de</strong>n alle drei Monate angepasst,jedoch in Monatsschritten umgesetzt.Um jahreszeitliche Schwankungen auszugleichen, erhöht sich in <strong>de</strong>r Folge <strong>de</strong>rBezugszeitraum, <strong>de</strong>r als Basis für die Berechnung <strong>de</strong>r Degression dient.Berechnungsbasis ab 1. 2. 2013: Zubau <strong>de</strong>r Monate Juli 2012 – Dezember 2012Berechnungsbasis ab 1. 5. 2013: Zubau <strong>de</strong>r Monate Juli 2012 – März 2013Berechnungsbasis ab 1. 8. 2013: Zubau <strong>de</strong>r Monate Juli 2012 – 30. 6. 2013| 17


Gesetzliche Rahmenbedingungen |»<strong>Beispiel</strong>: Eine am 1. 10. 2012 installierte Photovoltaik-Dachanlagemit einer Leistung von 40 kW erhält für <strong>de</strong>n eingespeisten Strom folgen<strong>de</strong>Vergütung:10 kW × 18,36 Cent / kWh + 30 kW × 17,42 Cent / kWh = 17,66 Cent / kWh40 kWÜbergangsbestimmungen <strong>de</strong>r Novellierung 2012Bei Dachanlagen, für die vor <strong>de</strong>m 24. 2. 2012 beim Netzbetreiber eine schriftlicheAnschlussanfrage auf Stromeinspeisung gestellt wur<strong>de</strong>, gelten die altenVergütungssätze, wenn die Anlage bis spätestens 30. 6. 2012 in Betrieb genommenwur<strong>de</strong>.Für Freiflächenanlagen, für die vor <strong>de</strong>m 1. 3. 2012 ein Planungsverfahrenbegonnen wur<strong>de</strong> und die bis zum 30. 6. 2012 in Betrieb genommen wur<strong>de</strong>n,gelten die alten Vergütungssätze.Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen, die bis spätestens 30. 9. 2012 inBetrieb gehen, erhalten die alte Vergütung, welche jedoch wie vormals zum1. 7. 2012 um 15 % gesenkt wird.Was versteht man unter Konversionsflächen?»Konversionsflächen aus wirtschaftlicher o<strong>de</strong>r militärischer Nutzung sindsolche, die ehemals für militärische o<strong>de</strong>r wirtschaftliche Zwecke genutzt wur<strong>de</strong>n.Dabei han<strong>de</strong>lt es sich nur noch dann um eine Konversionsfläche, wenndie Auswirkungen dieser Nutzungsarten noch fortwirken. Eine lang zurückliegen<strong>de</strong>Nutzung, die keine Auswirkung mehr auf <strong>de</strong>n Zustand <strong>de</strong>r Flächenhat, ist also nicht ausreichend. Zu Konversionsflächen können beispielsweiseAbraumhal<strong>de</strong>n, ehemalige Tagebaugebiete, Truppenübungsplätze und Munitions<strong>de</strong>potszählen. Die Vorschriften <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sbo<strong>de</strong>nschutzgesetzes und an<strong>de</strong>rerGesetze, die Anfor<strong>de</strong>rungen an die Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nqualitätstellen und <strong>de</strong>m Schutz <strong>de</strong>s Grundwassers dienen, bleiben unberührt« (Quelle:Bun<strong>de</strong>stags-Drucksache 15 / 2864, Seite 45).Wegfall <strong>de</strong>s EigenverbrauchsbonusDer Eigenverbrauchsbonus entfällt für alle Anlagen, die nach <strong>de</strong>m 1. 4. 2012in Betrieb genommen wur<strong>de</strong>n. Eine Vergütung für <strong>de</strong>n selbst produziertenStrom, <strong>de</strong>r direkt im Objekt verbraucht wird, gibt es somit nicht mehr. Ausnahmenbil<strong>de</strong>n lediglich die vorher beschriebenen Übergangsregelungen. DieMöglichkeit <strong>de</strong>s Direktverbrauchs ist weiterhin gegeben und auch sinnvoll, da<strong>de</strong>r Strombezugspreis in aller Regel höher ist als die jetzigen Vergütungssätze.| 19


| Gesetzliche RahmenbedingungenEine Vorgabe, wie die Messeinrichtung aussehen muss, gibt <strong>de</strong>r Gesetzgebernicht vor. In <strong>de</strong>r Regel wird <strong>de</strong>r normale Haushaltszähler durch einen elektronischenZweirichtungszähler (1) ausgetauscht. Bei einer Vergütung durch Direktverbrauchist ein weiterer Zähler (2) notwendig. Eine mögliche Verschaltungzeigt die folgen<strong>de</strong> Abbildung:Marktintegrationsmo<strong>de</strong>llUnter <strong>de</strong>m Begriff Marktintegrationsmo<strong>de</strong>ll sollen die Photovoltaikanlagenstärker an <strong>de</strong>n Markt herangeführt wer<strong>de</strong>n. Die Bun<strong>de</strong>sregierung hat sich zumZiel gesetzt, die Solarför<strong>de</strong>rung bei weiterer Senkung <strong>de</strong>r Marktpreise gänzlichzu streichen.Das be<strong>de</strong>utet, dass nur noch ein Teil <strong>de</strong>s gesamten produzierten Stroms aus <strong>de</strong>rPhotovoltaikanlage vergütet wird. Dies sieht im Einzelnen so aus:20 |


Gesetzliche Rahmenbedingungen |• Anlagen bis 10 kW installierter Leistung wer<strong>de</strong>n weiterhin mit 100 % vergütet• Anlagen von über 10 bis 40 kW installierter Leistung wer<strong>de</strong>n 90 % vergütet• Anlagen von über 40 kW bis 1 MW wer<strong>de</strong>n zu 90 % vergütet• Freiflächenanlagen und sonstige Anlagen bis 10 MW wer<strong>de</strong>n zu 100 % vergütet.Diese Regelung wird erst ab <strong>de</strong>m 1. 1. 2014 angewen<strong>de</strong>t, gilt aber füralle Anlagen, die nach <strong>de</strong>m 1. 4. 2012 errichtet wur<strong>de</strong>n, außer <strong>de</strong>nAnlagen, die unter die Übergangsregelungen fallen. Die unvergüteteStrommenge kann selbst verbraucht wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r direkt vermarktetwer<strong>de</strong>n.Photovoltaikanlagen auf Nichtwohngebäu<strong>de</strong>nPhotovoltaikanlagen auf neu errichteten Nichtwohngebäu<strong>de</strong>n erhalten nurdann die Vergütung für Gebäu<strong>de</strong>anlagen, wenn:• für das Gebäu<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Bauantrag, die Bauanzeige o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Antrag auf Zustimmungvor <strong>de</strong>m 1. 4. 2012 gestellt wur<strong>de</strong>,• im Falle eines nicht genehmigungsbedürftigen Gebäu<strong>de</strong>s, welches nach Bauordnungsrecht<strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong> jedoch zur Kenntnis zu bringen ist,dies bereits vor <strong>de</strong>m 1. 4. 2012 erfolgt ist,• im Falle einer sonstigen genehmigungs-, anzeige- und verfahrensfreien Errichtungeines Gebäu<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Baubeginn vor <strong>de</strong>m 1. 4. 2012 erfolgt ist,• das Gebäu<strong>de</strong> Teil eines landwirtschaftlichen Gehöfts ist.Alle Nichtwohngebäu<strong>de</strong>, die nicht darunter fallen, erhalten die Vergütungssätzefür Freiflächenanlagen. Die Errichtung von Solaranlagen auf bereits bestehen<strong>de</strong>nNichtwohngebäu<strong>de</strong>n ist nicht von dieser Regelung betroffen.Definition <strong>de</strong>r InbetriebnahmeAb <strong>de</strong>m 1. 4. 2012 reicht es nicht mehr aus, dass die Module nur miteinan<strong>de</strong>rverschaltet sind und Strom liefern. Die Module müssen jetzt an ihrem bestimmungsgemäßenOrt fest installiert und mit <strong>de</strong>m für die Erzeugung vonWechselstrom erfor<strong>de</strong>rlichen Zubehör ausgestattet sein (technische Inbetriebnahme).| 21


| Gesetzliche Rahmenbedingungen22 |EinspeisemanagementAnlagen mit einer installierten Leistung bis zu 100 kW, die ab <strong>de</strong>m 1. 1. 2012 inBetrieb gegangen sind, erhalten noch bis zum 1. 1. 2013 Zeit, technische Einrichtungenfür die Abregelung ihrer Leistung einzubauen. Ab <strong>de</strong>m 1. 1. 2013müssen solche Einrichtungen installiert sein, sodass die Anlagen in das Einspeisemanagementeinbezogen wer<strong>de</strong>n können (§ 6 EEG).Für Anlagen bis 30 kW gilt wahlweise Folgen<strong>de</strong>s:• vereinfachtes Einspeisemanagement (Möglichkeit zur ferngesteuerten Begrenzung<strong>de</strong>r Einspeiseleistung durch <strong>de</strong>n Verteilnetzbetreiber) o<strong>de</strong>r• generelle Begrenzung <strong>de</strong>r Einspeisewirkleistung auf 70 % <strong>de</strong>r maximalenGeneratorleistungAnlagen über 30 kW müssen generell mit <strong>de</strong>r Möglichkeit zur ferngesteuertenBegrenzung <strong>de</strong>r Einspeiseleistung durch <strong>de</strong>n Verteilnetzbetreiber ausgestattetsein.In <strong>de</strong>r Regel geschieht die ferngesteuerte Begrenzung <strong>de</strong>r Einspeiseleistung überein Rundsteuersignal, welches über ein in <strong>de</strong>r Anlage <strong>de</strong>s Betreibers installiertesEmpfangsteil auf <strong>de</strong>n Wechselrichter einwirkt und die Leistung drosselt.50,2-Hz-ProblematikIm europäischen Stromnetz beträgt die normale Netzfrequenz 50,0 Hz (Hertz).Leichte Schwankungen nach oben und unten können von <strong>de</strong>n Netzbetreibernausgeglichen wer<strong>de</strong>n. Wenn die Netzfrequenz ansteigt, liegt die Ursache darin,dass mehr Leistung ins öffentliche Stromnetz eingespeist als zur gleichen Zeitverbraucht wird. Zu einem Problem kommt es allerdings, wenn die Frequenzstark über- o<strong>de</strong>r unterschritten wird.In einer bislang gültigen Richtlinie <strong>de</strong>r Netzbetreiber ist vorgeschrieben, dassbei Erreichen einer Netzfrequenz von 50,2 Hz alle Photovoltaikanlagen abgeschaltetwer<strong>de</strong>n müssen. Dieser abrupte Ausfall an Erzeugerkapazität wirftjedoch wie<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Probleme auf. Die neue VDE-Anwendungsregelung(VDE-AR-N 4105) hat <strong>de</strong>shalb zunächst einmal <strong>de</strong>n zulässigen Frequenzbereich(47,5 bis 51,5 Hz) erweitert. Oberhalb von 50,2 Hz wird die momentaneEinspeiseleistung in Abhängigkeit <strong>de</strong>r Netzfrequenz sukzessive reduziert. Erstbei Erreichen einer Netzfrequenz von 51,5 Hz trennt sich die Anlage vom Netz.Die Installation <strong>de</strong>r notwendigen technischen Einrichtungen obliegt <strong>de</strong>mNetzbetreiber. Die Kosten wer<strong>de</strong>n zur Hälfte über die Netzentgelte und dieEEG-Umlage finanziert. Der Anlagenbetreiber ist zur Mitwirkung und Duldung<strong>de</strong>r notwendigen Installationen verpflichtet.


Gesetzliche Rahmenbedingungen |Vergütung für die Einspeisung aus Biomasseanlagen§ 27 EEG regelt die Min<strong>de</strong>stvergütung für Strom aus Anlagen, die ausschließlichmit Biomasse betrieben wer<strong>de</strong>n. Die entsprechen<strong>de</strong>n Vergütungssätzezeigt die folgen<strong>de</strong> Tabelle:bis einschl. 150 kW elin Cent / kWhüber 150 kW el biseinschl. 500 kW elin Cent / kWhüber 500 kW el biseinschl. 5 MW elin Cent / kWhab 5 bis 20 MW elin Cent / kWh2012 14,30 12,30 11,00 6,002013 14,01 12,05 10,78 5,882014 13,73 11,81 10,56 5,762015 13,46 11,58 10,35 5,652016 13,19 11,35 10,15 5,53Die jährliche Degression beträgt 2 %.Neben <strong>de</strong>m Vergütungssystem mit vier leistungsbezogenen Anlagenkategorien(Grundvergütung zwischen 6 und 14,3 Cent/ kWh) gibt es zwei Einsatzstoff-Vergütungsklassen mit einem zusätzlichen Bonus. Zur Einsatzstoff-VergütungsklasseI gehören z. B. Mais, Getrei<strong>de</strong>, Sonnenblumen etc., zur Einsatzstoff-VergütungsklasseII gehören Mist, Gülle und Abfallprodukte aus <strong>de</strong>rLandschaftspflege.Vergütet wer<strong>de</strong>n die Einsatzstoff-Vergütungsklasse I mit, je nach Anlagengröße,4 bis 6 Cent / kWh bzw. bei Waldrestholz 2,5 Cent / kWh und die Einsatzstoff-VergütungsklasseII mit 6 bis 8 Cent / kWh.1.4.2 Energiesteuergesetz und Kraft-Wärme-Kopplungmit fossilen BrennstoffenDiese Regelung galt bis zum 31. 3. 2012. En<strong>de</strong> Oktober 2011 hat dieBun<strong>de</strong>sregierung einen entsprechen<strong>de</strong>n Antrag auf Verlängerung gestellt,über <strong>de</strong>n jedoch bis heute noch nicht entschie<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong>. Daherwur<strong>de</strong> ein vorläufiger Bearbeitungs- und Auszahlungsstopp für Anträgenach <strong>de</strong>m 31. 3. 2012 verfügt.Anträge wer<strong>de</strong>n durch die zuständigen Hauptzollämter zwar weiterhinangenommen, die Bearbeitung ist aber bis auf Weiteres ausgesetzt.Die nachfolgen<strong>de</strong>n Erläuterungen gelten <strong>de</strong>shalb nur unter <strong>de</strong>m Vorbehalt<strong>de</strong>r Verlängerung.| 23


| Gesetzliche RahmenbedingungenAuch <strong>de</strong>r Betrieb eines BHKW mit fossilen Brennstoffen wie Heizöl o<strong>de</strong>r Erdgaswird begünstigt.Das am 1. 8. 2006 in Kraft getretene Energiesteuergesetz (EnergieStG) löste dasbis dahin gültige Mineralölsteuergesetz ab. Nach § 53 EnergieStG sind Anlagenzur gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme in ortsfesten Anlagen miteinem Monats- o<strong>de</strong>r Jahresnutzungsgrad von min<strong>de</strong>stens 70 % von <strong>de</strong>r Energiesteuerbefreit. Das be<strong>de</strong>utet: Sie können sich die bereits gezahlte Steuer zurückerstattenlassen.Die Energiesteuer beträgt nach § 2 EnergieStG <strong>de</strong>rzeit fürErdgasschwefelarmes Heizöl (Schwefelgehalt bis 50 mg / kg)Standard-Heizöl EL (Schwefelgehalt größer 50 mg / kg)Flüssiggas0,55 Cent / kWh6,135 Cent / Liter7,635 Cent / Liter6,06 Cent / kg»<strong>Beispiel</strong>: Die Energiesteuer-Rückerstattung für ein Klein-BHKW miteinem Brennstoffbedarf von 1,79 Liter Heizöl (Standard) pro Stun<strong>de</strong>und einer jährlichen Betriebsstun<strong>de</strong>nzahl von 3 500 Stun<strong>de</strong>n berechnetsich wie folgt:3 500 Stun<strong>de</strong>n × 1,79 Liter / Stun<strong>de</strong> × € 0,07635/Liter = € 478,33Für die Rückerstattung <strong>de</strong>r Energiesteuer ist das Hauptzollamt zuständig.Hier muss ein Antrag auf Befreiung von <strong>de</strong>r Energiesteuer gestellt wer<strong>de</strong>n.Formulare sind auf <strong>de</strong>r Homepage <strong>de</strong>s Hauptzollamtes unter www.zoll.<strong>de</strong> verfügbar.Schwefelarmes Heizöl steuerbegünstigtUm die Verwendung <strong>de</strong>s umweltfreundlichen schwefelarmen Heizöls unddie Einführung von Öl-Brennwerttechnik zu för<strong>de</strong>rn, hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>stag am26. 10. 2006 eine Steuerän<strong>de</strong>rung beschlossen, die am 1. 1. 2009 in Kraft getretenist. Schwefelarmes Heizöl ist mit <strong>de</strong>m bis dahin gelten<strong>de</strong>n Steuersatz fürStandard-Heizöl EL belegt wor<strong>de</strong>n. Das Standard-Heizöl EL (Schwefelgehaltbis zu 1000 mg / kg) wur<strong>de</strong> mit 1,5 Cent pro Liter höher besteuert.Wichtig: Diese Steuerbegünstigung ist nicht zu verwechseln mit <strong>de</strong>rRückerstattung <strong>de</strong>r Energiesteuer bei Kraft-Wärme-Kopplung.24 |


Gesetzliche Rahmenbedingungen |1.4.3 Vergütung nach <strong>de</strong>m Kraft-Wärme-Kopplungs-GesetzFür <strong>de</strong>n eingespeisten elektrischen Strom aus <strong>de</strong>r Kraft-Wärme-Kopplung giltdas Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-Gesetz) aus <strong>de</strong>m Jahre 2002. Die<strong>de</strong>rzeit gültige Fassung ist die Novellierung 2012, die am 19. 7. 2012 in Krafttrat. Ziel dieses Gesetzes ist es, bis zum Jahre 2020 <strong>de</strong>n Beitrag <strong>de</strong>r Stromerzeugungaus <strong>de</strong>r Kraft-Wärme-Kopplung in Deutschland auf 25 % <strong>de</strong>r Gesamtstromerzeugungzu erhöhen.Das KWK-Gesetz regelt die Abnahme und Vergütung von Strom aus KWK-Anlagen, <strong>de</strong>r in das Netz <strong>de</strong>r allgemeinen Stromversorgung eingespeist wird.Die Netzbetreiber sind verpflichtet, <strong>de</strong>n Strom aus KWK-Anlagen abzunehmen.Die Vergütung setzt sich nach § 4 KWK-Gesetz zusammen aus <strong>de</strong>rSumme– <strong>de</strong>r variablen Einspeisevergütung und– einem gesetzlich geregelten Bonus.Bis En<strong>de</strong> 2008 wur<strong>de</strong> nur <strong>de</strong>r ins öffentliche Netz eingespeiste Strom vergütet.Seit 1. 1. 2009 ist das an<strong>de</strong>rs: Der selbst genutzte KWK-Strom wird –genau wie eingespeister Strom – mit einem Zuschlag von 5,41 Cent je Kilowattstun<strong>de</strong>(Anlagen bis 50 kW elektrische Leistung) für einen Zeitraum von10 Jahren ab Aufnahme <strong>de</strong>s Dauerbetriebes vergütet.Geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n jedoch nur noch Anlagen, die hocheffizient sind im Sinne<strong>de</strong>r EU-Richtlinie 2004 / 8 / EG vom 11. 2. 2004. Die Primärenergieeinsparungmuss min<strong>de</strong>stens 10 % betragen im Vergleich zur getrennten Strom- u. Wärmeerzeugung.Eine Liste <strong>de</strong>r för<strong>de</strong>rfähigen BHKW fin<strong>de</strong>n Sie unter www.bafa.<strong>de</strong>.Den Anspruch auf KWK-Zuschlag müssen Sie für <strong>de</strong>n selbst genutzten Strom– wie bisher für <strong>de</strong>n eingespeisten Strom – beim Netzbetreiber geltend machen.Der in das öffentliche Netz eingespeiste Strom wird über einen sogenanntenZweirichtungszähler erfasst. Der selbst genutzte Strom muss in <strong>de</strong>r Regel übereinen zusätzlichen geeichten Zähler ermittelt wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n gesamten von<strong>de</strong>r KWK-Anlage erzeugten Strom zählt. Dieser Zähler ist Eigentum <strong>de</strong>s Anlagenbetreibers.Einzelheiten sollten Sie mit Ihrem Netzbetreiber klären.Strom, <strong>de</strong>r bereits nach <strong>de</strong>m EEG-Gesetz vergütet wird, kann nicht zusätzlichüber das KWK-Gesetz geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.| 25


| Gesetzliche RahmenbedingungenVariable EinspeisevergütungDiese besteht entwe<strong>de</strong>r aus einem vereinbarten Preis zwischen Anlagenbetreiberund Netzbetreiber o<strong>de</strong>r setzt sich, wenn kein Preis vereinbart wur<strong>de</strong>,aus <strong>de</strong>m »üblichen Preis« und <strong>de</strong>n vermie<strong>de</strong>nen Netznutzungskosten für die<strong>de</strong>zentrale Einspeisung zusammen. Der übliche Preis ermittelt sich aus <strong>de</strong>mDurchschnitt <strong>de</strong>r an <strong>de</strong>r Strombörse festgelegten Preise. Eine Aussage über dieHöhe <strong>de</strong>r Einspeisevergütung macht das KWK-Gesetz nicht.Gesetzlicher Bonus aus <strong>de</strong>m KWK-GesetzIn § 7 KWK-Gesetz ist die Höhe <strong>de</strong>r Bonuszahlung genau geregelt. Diese Regelunggilt für Anlagen, die ab <strong>de</strong>m Inkrafttreten <strong>de</strong>s Gesetzes und bis zum31. 12. 2020 in Dauerbetrieb genommen wur<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n. Siehe hierzu dienachfolgen<strong>de</strong> Tabelle.Übersicht <strong>de</strong>r Einspeisevergütung aus <strong>de</strong>m KWK-Gesetz 2012 inCent / kWhLeistungsklasse Cent / kWh Dauer <strong>de</strong>s För<strong>de</strong>rzeitraumsKleine KWK-Anlagen bis 2 MW und Brennstoffzellen gemäß § 7 Abs. 1 bis 3KWK-Anlagenbis 50 kW und Brennstoffzellen5,41 10 Jahre o<strong>de</strong>r wahlweise30 000 Vollbenutzungsstun<strong>de</strong>nKWK-Anlagenüber 50 KW bis 2 MW– für <strong>de</strong>n Leistungsanteil 5,41 30 000 Vollbenutzungsstun<strong>de</strong>nbis 50 KW– für <strong>de</strong>n Leistungsanteil 4,0über 50 kW bis 250 KW– für <strong>de</strong>n Leistungsanteil 2,4über 250 kW bis 2 MWSon<strong>de</strong>rregelung für sehr kleine Anlagen bis 2 KW und Brennstoffzellen: Optional pauschalierteVorabzahlung <strong>de</strong>s Zuschlags für KWK-Strom für 30 000 Vollbenutzungsstun<strong>de</strong>n(innerhalb von 2 Monaten nach Antragstellung)Neue KWK-Anlagen über 2 MW gemäß § 7 Abs. 4– für <strong>de</strong>n Leistungsanteil 5,41bis 50 kW– für <strong>de</strong>n Leistungsanteil 4,0über 50 KW bis 250 KW– für <strong>de</strong>n Leistungsanteil 2,4 30 000 Vollbenutzungsstun<strong>de</strong>nüber 250 KW bis 2 MW– für <strong>de</strong>n Leistungsanteilüber 2 MW1,826 |


Gesetzliche Rahmenbedingungen |– für <strong>de</strong>n Leistungsanteil 2,1über 2 MW(ab <strong>de</strong>m 1. 1. 2013 für Anlagenim Anwendungsbereich<strong>de</strong>s Treibhausgas-Emissionshan<strong>de</strong>lsgesetzes)Mo<strong>de</strong>rnisierte KWK-Anlagen gemäß § 7 Abs. 5für <strong>de</strong>n Leistungsanteilbis 50 KW5,41 5 Jahre o<strong>de</strong>r wahlweise15 000 Vollbenutzungsstun<strong>de</strong>n10 Jahre o<strong>de</strong>r wahlweise15 000 Vollbenutzungsstun<strong>de</strong>n(wenn die Kosten <strong>de</strong>r Mo<strong>de</strong>rnisierung min<strong>de</strong>stens50 % <strong>de</strong>r Kosten für die Neuerrichtungbetragen)für <strong>de</strong>n Leistungsanteilüber 50 KWZuschlägeentsprechend<strong>de</strong>nWerten fürAnlagen aus§ 7 Abs. 4Nachgerüstete KWK-Anlagen über 2 MW gemäß § 7 Abs. 6KWK-Anlagenüber 2 MWZuschlägeentsprechend<strong>de</strong>nWerten fürAnlagen aus§ 7 Abs. 430 000 Vollbenutzungsstun<strong>de</strong>n(wenn die Kosten <strong>de</strong>r Mo<strong>de</strong>rnisierung min<strong>de</strong>stens50 % <strong>de</strong>r Kosten für die Neuerrichtungbetragen)15 000 Vollbenutzungsstun<strong>de</strong>n(wenn die Kosten <strong>de</strong>r Mo<strong>de</strong>rnisierung min<strong>de</strong>stens25 % <strong>de</strong>r Kosten für die Neuerrichtungbetragen)30 000 Vollbenutzungsstun<strong>de</strong>n(wenn die Kosten <strong>de</strong>r Mo<strong>de</strong>rnisierung min<strong>de</strong>stens50 % <strong>de</strong>r Kosten für die Neuerrichtungbetragen)15 000 Vollbenutzungsstun<strong>de</strong>n(wenn die Kosten <strong>de</strong>r Mo<strong>de</strong>rnisierung min<strong>de</strong>stens25 % <strong>de</strong>r Kosten für die Neuerrichtungbetragen)10 000 Vollbenutzungsstun<strong>de</strong>n(wenn die Kosten <strong>de</strong>r Mo<strong>de</strong>rnisierung wenigerals 25 %, min<strong>de</strong>stens aber 10 % <strong>de</strong>rKosten für die Neuerrichtung betragen)Für die Durchführung <strong>de</strong>s KWK-Gesetzes ist das Bun<strong>de</strong>samt für Wirtschaftund Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Soll für eine KWK-Anlage ein Zuschussdurch Ihren Netzbetreiber gezahlt wer<strong>de</strong>n, so ist diese beim BAFA anzumel<strong>de</strong>n.Für serienmäßig hergestellte kleine KWK-Anlagen bis 2 Megawatt elektrischerLeistung sind neben <strong>de</strong>m Inbetriebnahmeprotokoll technische Daten <strong>de</strong>s Herstellersvorzulegen. Für die Zulassung von größeren o<strong>de</strong>r nicht serienmäßighergestellten Anlagen ist ein nach <strong>de</strong>n anerkannten Regeln <strong>de</strong>r Technik erstelltesSachverständigengutachten erfor<strong>de</strong>rlich. Entsprechen<strong>de</strong> Formulare fin<strong>de</strong>nSie unter www.bafa.<strong>de</strong>.| 27


| Gesetzliche Rahmenbedingungen28 |Die Zulassung von KWK-Anlagen bis zu einer elektrischen Leistung von10 kW erfolgt in Form einer kostenfreien Allgemeinverfügung. Eine Einzelzulassungist dann nur noch in speziellen Fällen notwendig, in <strong>de</strong>nen die Voraussetzungen<strong>de</strong>r Allgemeinverfügung nicht erfüllt sind.Weiterhin muss <strong>de</strong>r Anlagenbetreiber jährlich <strong>de</strong>m BAFA die in das öffentlicheNetz eingespeiste Strommenge mitteilen. Dazu muss <strong>de</strong>r Anlagenbetreiber aufeigene Kosten eine Messeinrichtung installieren.Für Anlagen bis zu einer elektrischen Leistung von 10 kW verzichtet das BAFAauf diese Jahresmitteilung.Für die Bearbeitung <strong>de</strong>s Zulassungsantrages erhebt das BAFA Gebühren gemäß<strong>de</strong>r »Verordnung über Gebühren und Auslagen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>samtes fürWirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>s Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes«. Diese liegen bei € 75,– für Anlagen bis 50 kW elektrischerLeistung. Für Anlagen über 50 kW betragen sie 0,2 % <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>nKWK-Zuschläge.1.4.4 Richtlinie zur För<strong>de</strong>rung von KWK-AnlagenZum 1. 4. 2012 hat das Bun<strong>de</strong>samt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz:BAFA) eine neue Richtlinie zur För<strong>de</strong>rung von KWK-Anlagen bis 20 kW elektrischerLeistung (20 kW el ) herausgebracht.Im Jahre 2009 wur<strong>de</strong> die bis dahin gelten<strong>de</strong> För<strong>de</strong>rung für KWK-Anlagen aufgrund<strong>de</strong>r starken Nachfrage eingestellt.Allgemeine Voraussetzungen für eine För<strong>de</strong>rung von KWK-Anlagen nach <strong>de</strong>rneuen Richtlinie sind:• Einbau in einem Bestandsgebäu<strong>de</strong> (Bauantrag vor 1. 1. 2009)• Leistungsbereich bis einschließlich 20 kW el• Abschluss eines Wartungsvertrags• Kein Benutzungsgebot für Fernwärmeanschluss• Einbau eines Energiezählers für Strom und Wärme.Folgen<strong>de</strong> technische Voraussetzungen müssen ebenfalls erfüllt sein:• Pufferspeichervolumen min<strong>de</strong>stens 1,6 kWh pro installierte kW th• Steuerung und Regelung für wärme- und stromgeführte Betriebsweise• Messsystem zur Bestimmung <strong>de</strong>s aktuellen Strombedarfs• Schnittstelle für eine externe Leistungsvorgabe• Hydraulischer Abgleich <strong>de</strong>s Heizungssystems• Umwälzpumpen <strong>de</strong>r Effizienzklasse AEine Liste <strong>de</strong>r för<strong>de</strong>rfähigen Mini-KWKs fin<strong>de</strong>n Sie unter:http://www.bafa.<strong>de</strong> / bafa / <strong>de</strong> / energie / kraft_waerme_kopplung / mini_kwk_anlagen / publikationen / liste_foer<strong>de</strong>rfaehigen_mini_kwk_anlagen.pdf


Gesetzliche Rahmenbedingungen |Die För<strong>de</strong>rsätze glie<strong>de</strong>rn sich wie folgt:Leistung Min. in kW el Leistung Max. in kW el För<strong>de</strong>rbetrag in Euro je kW el ,kumuliert über die Leistungsstufen> 0 ≤ = 1 1 500> 1 ≤ = 4 300> 4 ≤ = 10 100> 10 ≤ = 20 50Die För<strong>de</strong>rsätze bei <strong>de</strong>n einzelnen Leistungen entnehmen Sie <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>nTabelle:Elektrische Leistungen inkW elFör<strong>de</strong>rbetrag in Euro Volumen <strong>de</strong>s Pufferspeichersin Liter1 1 500,– 3002 1 800,– 3003 2 100,– 4204 2 400,– 5605 2 500,– 7006 2 600,– 8407 2 700,– 9808 2 800,– 1 1209 2 900,– 1 26010 3 000,– 1 40011 3 050,– 1 54012 3 100,– 1 60013 3 150,– 1 60014 3 200,– 1 60015 3 250,– 1 60016 3 300,– 1 60017 3 350,– 1 60018 3 400,– 1 60019 3 450,– 1 60020 3 500,– 1 600Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Freiberufler, kleine, mittlere und privateUnternehmen, Kommunen, gemeinnützige Investoren und Energiedienstleister,insofern sie für einen vorgenannten Antragsberechtigten han<strong>de</strong>ln.Die Antragstellung beim BAFA muss vor Vorhabensbeginn erfolgen. Ein entsprechen<strong>de</strong>sAntragsformular fin<strong>de</strong>n Sie ebenfalls auf <strong>de</strong>r Website <strong>de</strong>s BAFA.| 29


| Gesetzliche Rahmenbedingungen1.4.5 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)Im Rahmen <strong>de</strong>s umfassen<strong>de</strong>n Gesetzespakets zum Klimaschutz hat die Bun<strong>de</strong>sregierungerstmalig ein Gesetz erlassen, das <strong>de</strong>n Einsatz regenerativer Energienim Neubau verpflichtend vorschreibt. Das Gesetz trat zum 1. 1. 2009 in Kraft.Gesetzeszweck ist es, eine nachhaltige Entwicklung <strong>de</strong>r Energieversorgung auserneuerbaren Energien zu för<strong>de</strong>rn. Dadurch soll <strong>de</strong>r Klimaschutz verbessert,fossile Ressourcen geschont und die Abhängigkeit von Energieimporten gemin<strong>de</strong>rtwer<strong>de</strong>n. Ziel ist es, <strong>de</strong>n Anteil erneuerbarer Energien am En<strong>de</strong>nergieverbrauchfür Wärme bis zum Jahr 2020 auf 14 % zu verdoppeln.Der folgen<strong>de</strong> Abschnitt kann nicht alle Einzelheiten <strong>de</strong>s EEWärmeG erläutern;er soll helfen, sich einen Überblick zu verschaffen.Das Gesetz von 2009 sah eine Nutzungspflicht von erneuerbaren Energiennur für neu zu errichten<strong>de</strong> Gebäu<strong>de</strong> mit einer Nutzfläche von mehr als 50 m 2vor, die beheizt o<strong>de</strong>r gekühlt wer<strong>de</strong>n.Die Novelle von 2011 gilt nun auch für die umfassen<strong>de</strong> Sanierung öffentlicherGebäu<strong>de</strong>. Hierbei sollen die öffentlichen Gebäu<strong>de</strong> eine beson<strong>de</strong>re Vorbildfunktionerfüllen.Eine Reihe von Gebäu<strong>de</strong>n wie zum <strong>Beispiel</strong> Kirchen, Gewächshäuser und Ställesind von diesem Gesetz ausgenommen und für <strong>de</strong>n hier betrachteten privatenWohnungsbau nicht relevant.Abhängig von <strong>de</strong>r Art <strong>de</strong>r genutzten erneuerbaren Energie und <strong>de</strong>r angewen<strong>de</strong>tenTechnik müssen bestimmte Prozentsätze <strong>de</strong>s benötigten Wärmeenergiebedarfsdurch diese Energieform ge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n.Die Prozentsätze gemäß § 5 EEWärmeG betragen30 |SolarenergieNutzung gemäßEEWärmeGSolarthermischeAnlagen mit <strong>de</strong>mPrüfzeichen»Solar Keymark«NeubauDeckungsrate15 %Gilt auch dann als erfüllt, wennbeia) Wohngebäu<strong>de</strong>n bis2 Wohnungen 0,04 m 2Solarfläche pro m 2 Nutzflächeb) Wohngebäu<strong>de</strong>n mit mehrals 2 Wohnungen 0,03 m 2Solarfläche pro m 2 Nutzflächeinstalliert wer<strong>de</strong>nGrundlegendrenovierteöffentlicheGebäu<strong>de</strong>Min<strong>de</strong>stens15 %


Gesetzliche Rahmenbedingungen |BiogasIn Kraft-Wärme-Kopplungsanlageno<strong>de</strong>r HeizungskesselnneuesterTechnikAls Bioöl in HeizungskesselnMin<strong>de</strong>stens 30 %Min<strong>de</strong>stens25 %Flüssige BiomasseMin<strong>de</strong>stens 50 %Min<strong>de</strong>stens15 %Feste Biomasse Min<strong>de</strong>stens 50 % Min<strong>de</strong>stens15 %Geothermie undMin<strong>de</strong>stens 50 %Min<strong>de</strong>stensUmweltwärme15 %Wärmepumpen mitPrüfzeichen:»Euroblume«,»Blauer Engel« o<strong>de</strong>r»European QualityLabel for HeatPumps«Erneuerbare Kälte Direkte Nutzungaus <strong>de</strong>r Er<strong>de</strong>, <strong>de</strong>mGrundwasser o<strong>de</strong>rOberflächenwasserIndirekte Nutzungaus Wärme, die auserneuerbaren EnergienstammtKälte indirekt aus Wärmeerzeugung,Anteil wie obenKälte direkt aus Geothermieo<strong>de</strong>r Umweltwärme: min<strong>de</strong>stens50 %Min<strong>de</strong>stens15 %Gemäß § 7 EEWärmeG sind Ersatzmaßnahmen möglich, um diese Pflichtenzu erfüllen. Die wichtigste Ersatzmaßnahme in Bezug auf <strong>de</strong>n Inhalt dieserBroschüre ist die Nutzung <strong>de</strong>r Kraft-Wärme-Kopplung. Min<strong>de</strong>stens 50 % <strong>de</strong>sWärme- bzw. Kältebedarfs müssen aus <strong>de</strong>r Anlage zur Kraft-Wärme-Kopplungstammen. Die Nutzung von Wärme aus einer KWK-Anlage gilt jedochnur dann als Ersatzmaßnahme, wenn sie hocheffizient im Sinne <strong>de</strong>r Richtlinie2004 / 8 / EG <strong>de</strong>s Europäischen Parlaments ist. Für KWK-Kleinstanlagen (bis500 kW el ) kann dieser Nachweis anhand zertifizierter Herstellerangaben erfolgen.An<strong>de</strong>re mögliche Ersatzmaßnahmen sind:– die Nutzung von Abwärme durch raumlufttechnische Anlagen mit Wärmerückgewinnungo<strong>de</strong>r Wärmepumpen,– die Nutzung von Nah- o<strong>de</strong>r Fernwärme aus erneuerbaren Energien,– die Unterschreitung <strong>de</strong>r gefor<strong>de</strong>rten Höchstwerte gemäß Energieeinsparverordnung2009. Hier müssten die zulässigen Höchstwerte für Jahres-Primärenergiebedarfund Wärmedämmung <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>hülle um 15 % unterschrittenwer<strong>de</strong>n.Zulässig ist auch eine Kombination aus verschie<strong>de</strong>nen Ersatzmaßnahmen. Sowären z. B. eine Unterschreitung <strong>de</strong>r Vorgaben <strong>de</strong>r Energieeinsparverordnung| 31


| Gesetzliche Rahmenbedingungen(EnEV) um 7,5 % (50 % <strong>de</strong>r Anfor<strong>de</strong>rung) und eine Kombination mit einerSolarthermie-Anlage, die 7,5 % (50 % <strong>de</strong>r Anfor<strong>de</strong>rung) <strong>de</strong>r benötigten Wärmeenergie<strong>de</strong>ckt, ebenfalls gesetzeskonform.1.4.6 Energieeinsparverordnung (EnEV)Die EnEV ist ein Bestandteil <strong>de</strong>s <strong>de</strong>utschen Baurechts. Auf <strong>de</strong>r gesetzlichenGrundlage <strong>de</strong>s Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) wer<strong>de</strong>n bautechnischeStandards zur Energieeffizienz in Wohn- und Nichtwohngebäu<strong>de</strong>n gefor<strong>de</strong>rt.Sie gilt für Neubauten und für Än<strong>de</strong>rungen an Gebäu<strong>de</strong>n.Im Jahr 2002 löste die Energieeinsparverordnung die seit 1977 bestehen<strong>de</strong>Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung(HeizAnlV) ab und fasste sie zusammen. Seit ihrer ersten Fassung ist sie mehrfachnovelliert wor<strong>de</strong>n. Die <strong>de</strong>rzeit gültige Fassung (EnEV 2009) ist seit <strong>de</strong>m1. 10. 2009 gültig. Diese stellt eine etwa 30-prozentige Verschärfung <strong>de</strong>r Anfor<strong>de</strong>rungenan Energieeffizienz und Wärmeschutz gegenüber <strong>de</strong>r vorherigenFassung dar.In <strong>de</strong>r EnEV schreibt <strong>de</strong>r Gesetzgeber die Höchstwerte für <strong>de</strong>n Jahres-Primärenergiebedarfund <strong>de</strong>n spezifischen, auf die wärmeübertragen<strong>de</strong> Umfassungsflächebezogenen Transmissionswärmeverlust vor. Diese wer<strong>de</strong>n im Energieausweisdargestellt, <strong>de</strong>r als öffentlich-rechtlicher Nachweis Bestandteil <strong>de</strong>sBauantrages ist.Unter Transmissionswärmeverlust versteht man die Verluste über Außenwän<strong>de</strong>,Bo<strong>de</strong>nplatte, Fenster und Dach an die Umgebung. Er hat direkten Einflussauf <strong>de</strong>n Primärenergiebedarf <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s.Der Primärenergiebedarf stellt die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäu<strong>de</strong>sdar. Er berücksichtigt neben <strong>de</strong>r En<strong>de</strong>nergie auch die sogenannte »Vorkette«(Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) <strong>de</strong>r jeweils eingesetztenEnergieträger (z. B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare Energien etc.).Der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf <strong>de</strong>s zu betrachten<strong>de</strong>n Gebäu<strong>de</strong>s darf<strong>de</strong>n Jahres-Primärenergiebedarf eines entsprechen<strong>de</strong>n Referenzgebäu<strong>de</strong>s, dasin <strong>de</strong>r EnEV <strong>de</strong>finiert ist, nicht überschreiten. Das Referenzgebäu<strong>de</strong> hat diegleiche Geometrie, die gleiche Gebäu<strong>de</strong>nutzfläche sowie die gleiche Ausrichtungwie das geplante Gebäu<strong>de</strong>. Die Vorgaben für die energetische Qualität <strong>de</strong>reinzelnen Bauteile <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>hülle gibt die EnEV somit vor.In <strong>de</strong>r zum 1. 10. 2009 in Kraft getretenen Fassung wird gemäß § 5 erstmaligauch Strom aus erneuerbaren Energien bei <strong>de</strong>r Berechnung <strong>de</strong>s Primärenergiebedarfsberücksichtigt. Voraussetzung für <strong>de</strong>ssen Anrechnung ist, dass er32 |


Gesetzliche Rahmenbedingungen |• im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zu <strong>de</strong>m Gebäu<strong>de</strong> erzeugt und• vorrangig in <strong>de</strong>m Gebäu<strong>de</strong> selbst genutzt und nur <strong>de</strong>r überschüssige Stromin ein öffentliches Netz eingespeist wird.Wichtig: Selbst genutzter Strom aus Photovoltaik o<strong>de</strong>r Kraft-Wärme-Kopplung mit erneuerbarem Brennstoff kann also zum Zwecke <strong>de</strong>r Einhaltung<strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rung aus <strong>de</strong>r EnEV genutzt wer<strong>de</strong>n.Energieeinsparverordnung und Wärmegesetz schließen künftig eine konventionelleBauweise in puncto Gebäu<strong>de</strong>hülle und Heizungsanlagetechnik aus.Konventionell soll hier heißen: Wärmeerzeugung ausschließlich mit Öl o<strong>de</strong>rGas, einschaliges Mauerwerk ohne Zusatzdämmung und 2-fache Wärmeschutzverglasung.Wer sich im Bereich <strong>de</strong>r Erstellung von öffentlich-rechtlichen Nachweisen imBaugenehmigungsverfahren auskennt, weiß, dass die Einhaltung <strong>de</strong>r Grenzwertemit konventioneller Bauweise bereits mit <strong>de</strong>r »alten« Gesetzeslageschwierig war.Zukünftige Neubauten wer<strong>de</strong>n ohne zusätzliche auf das Außenmauerwerk aufgebrachteDämmung, 3-fache Wärmeschutzverglasung und <strong>de</strong>n Einsatz vonerneuerbaren Energien zu Heizzwecken nicht mehr auskommen.Zu Nachweiszwecken ist in § 26 a <strong>de</strong>r EnEV 2009 Folgen<strong>de</strong>s festgelegt:Wer geschäftsmäßig an o<strong>de</strong>r in bestehen<strong>de</strong>n Gebäu<strong>de</strong>n Arbeiten• zur Än<strong>de</strong>rung von Außenbauteilen,• zur Dämmung <strong>de</strong>r obersten Geschoss<strong>de</strong>cken,• zum Einbau o<strong>de</strong>r Ersatz von Heizkesseln, Warmwasseranlagen und Verteileinrichtungen,Klimaanlagen und sonstigen Anlagen <strong>de</strong>r Raumlufttechnikdurchführt, hat schriftlich zu bestätigen, dass die Maßnahmen <strong>de</strong>r EnEV entsprechen.Diesen Nachweis hat <strong>de</strong>r Fachunternehmer <strong>de</strong>m Eigentümer unverzüglichvorzulegen. Der Eigentümer ist verpflichtet, <strong>de</strong>n Nachweis 5 Jahre aufzubewahrenund <strong>de</strong>r zuständigen Baubehör<strong>de</strong> auf Verlangen vorzulegen.Hinweis: Bereits jetzt ist sicher, dass es eine weitere Novellierung <strong>de</strong>r EnEVgeben wird, dies schreibt eine EU-Richtlinie vor. Bis zum 9. 7. 2012 muss dieBun<strong>de</strong>sregierung die nationalen Umsetzungsregelungen erlassen haben. Danachräumt die EU-Richtlinie sechs Monate als Übergangsfrist ein, bis die Regelungenangewen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n müssen. Das be<strong>de</strong>utet: Die EnEV 2012 müsstespätestens am 9. 1. 2013 in Kraft treten. Der Referentenentwurf für die EnEV2012 soll voraussichtlich bis En<strong>de</strong> 2012 vorliegen.| 33


| Checkliste: Das sollten Sie beachten1.5 Checkliste: Das sollten Sie beachtenDie folgen<strong>de</strong> Checkliste verschafft Ihnen einen schnellen Überblick darüber,was zur Realisierung <strong>de</strong>r geplanten Baumaßnahme getan wer<strong>de</strong>n muss. Eineweitere Checkliste fin<strong>de</strong>n Sie in <strong>de</strong>r »Checkliste: Woran müssen Sie <strong>de</strong>nken«:• Eignet sich mein Haus überhaupt für eine Photovoltaikanlage?Alternative zur Dachmontage: Freiflächen- / Fassa<strong>de</strong>nanlage → Kapitel »Bestandsanalyse:Eignet sich mein Haus für eine Photovoltaikanlage?«;• Informationen beschaffen über Preise, Produkte und För<strong>de</strong>rmöglichkeiten;• baurechtliche Vorgaben und Bestimmungen (Bebauungsplan) prüfen;• prüfen, ob eine stören<strong>de</strong> Verschattung durch Bäume, Gebäu<strong>de</strong> etc. vorliegt;• Standort, Größe und Komponenten <strong>de</strong>r Anlage festlegen;• Ertragsvorhersage (zu erwarten<strong>de</strong> jährliche Stromproduktion) erstellen;• Angebote für Fachhandwerker und / o<strong>de</strong>r Fachplaner einholen und prüfen;• Gewerbepflicht prüfen;• Versicherungsschutz prüfen;• Finanzierungsmöglichkeiten klären → Kapitel »Investitions- und Betriebskosten«;• ggf. Kreditanträge stellen bei <strong>de</strong>r KfW-Bank;• Aufträge an Fachhandwerker und / o<strong>de</strong>r Fachplaner vergeben → Kapitel»Welcher Typ sind Sie?«;• Baumaßnahme durchführen bzw. überwachen;• beim Energieversorgungsunternehmen (EVU) anmel<strong>de</strong>n;• ggf. Einspeisevertrag abschließen;• Inbetriebnahme <strong>de</strong>r Anlage durch EVU und konzessionierten Elektriker;• Abnahme und ggf. Kontrolle <strong>de</strong>r Mängelbeseitigung;• Wartungsvertrag abschließen;• bei <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>snetzagentur anmel<strong>de</strong>n (nur bei Photovoltaik).Notwendige Anmeldungen nach <strong>de</strong>r Installation eines BHKW:• BAFA: För<strong>de</strong>rantrag;• BAFA (nach Fertigstellung): bei BHKW über 10 kW el jährliche Mitteilungbis 31. 3. <strong>de</strong>s Folgejahres über die erzeugte Strommenge;• EVU bezüglich Netzeinspeisung;• Gasversorger (bei gasbetriebenen BHKW);• zuständiger Schornsteinfeger;• zuständiges Hauptzollamt bezüglich Energiesteuer-Rückerstattung (bei gaso<strong>de</strong>rölbetriebenen BHKW).34 |


Fragebogen <strong>de</strong>s Finanzamts zur steuerlichen Erfassung |2 Erneuerbare Energien und Steuern2.1 Fragebogen <strong>de</strong>s Finanzamts zursteuerlichen ErfassungWer als privater Hausbesitzer eine Photovoltaikanlage betreibt und darausStrom gegen Vergütung ins örtliche Stromnetz einspeist, betreibt bei kleinerenAnlagen bis etwa 30 m 2 Solarzellenfläche kein Gewerbe im Sinne <strong>de</strong>r Gewerbeordnung.In diesen Fällen ist <strong>de</strong>shalb eine Gewerbeanmeldung beimGewerbeamt nicht erfor<strong>de</strong>rlich. Größere Anlagen müssen Sie dagegen bei <strong>de</strong>rjeweiligen Kommune anmel<strong>de</strong>n.Unabhängig von <strong>de</strong>r Anmeldung beim Gewerbeamt müssen Sie als Betreibereiner Photovoltaikanlage die Inbetriebnahme auf je<strong>de</strong>n Fall Ihrem Finanzamtanzeigen, da Sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen. Dazu genügt ein formlosesSchreiben. Das Finanzamt wird Ihnen dann einen Fragebogen zur steuerlichenErfassung schicken.Diesen Fragebogen können Sie über das Formular-Management-System(FMS) <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sfinanzverwaltung herunterla<strong>de</strong>n. Die Internet-Adresse lautet www.formulare-bfinv.<strong>de</strong>. Klicken Sie auf <strong>de</strong>r Startseitedie »Formularsuche« an und geben Sie in <strong>de</strong>r Suche <strong>de</strong>n Begriff »Fragebogenzur steuerlichen Erfassung« ein.Als Anlage zu diesem Fragebogen hat das Bayerische Lan<strong>de</strong>samt für Steuernein Zusatzformular für ergänzen<strong>de</strong> Angaben zu Photovoltaikanlagen entwickelt.Nach unseren Erkenntnissen wird dieses Formular aber (noch) nichtbun<strong>de</strong>sweit eingesetzt. In <strong>de</strong>r Anlage wird abgefragt:• Standort <strong>de</strong>r Photovoltaikanlage,• Eigentümer <strong>de</strong>r Photovoltaikanlage,• Betreiber <strong>de</strong>r Photovoltaikanlage,• Zeitpunkt <strong>de</strong>r Inbetriebnahme und• was passiert mit <strong>de</strong>m erzeugten Strom (Abgabe an Energieversorgungsunternehmeno<strong>de</strong>r Verbrauch für eigene Zwecke)?| 35


| Fragebogen <strong>de</strong>s Finanzamts zur steuerlichen ErfassungZusammen mit <strong>de</strong>m ausgefüllten Fragebogen zur steuerlichen Erfassungan dasFinanzamt ……………………………..…………………………………………..…………………………………………..Anlage zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung;Ergänzen<strong>de</strong> Angaben bei Photovoltaik-UnternehmenName und Anschrift Unternehmer: ………………………………………………………………………….1. Standort <strong>de</strong>r Photovoltaikanlage: ......................................................................................................2. Eigentümer <strong>de</strong>r Photovoltaikanlage: .................................................................................................3. Betreiber <strong>de</strong>r Photovoltaikanlage: .....................................................................................................4. Zeitpunkt <strong>de</strong>r Inbetriebnahme (Monat/Jahr): ...................................5. Der erzeugte Strom wird insgesamt an das Energieversorgungsunternehmen abgegeben. wird teilweise für eigene Zwecke verbraucht (§ 33 Abs. 2 EEG).6. Anlagen (Bitte stets beifügen!): Kopie Einkaufsrechnung <strong>de</strong>r Photovoltaikanlage Kopie Zahlungsnachweis / Finanzierung Kaufpreis Kopie Einspeisevertrag (sofern vorhan<strong>de</strong>n) o<strong>de</strong>r Netzanschlussvertrago<strong>de</strong>r Einspeisezusage o<strong>de</strong>r Mitteilung über Einspeisevergütung36 |


Fragebogen <strong>de</strong>s Finanzamts zur steuerlichen Erfassung |Mel<strong>de</strong>n Sie sich selbst als Gewerbetreiben<strong>de</strong>r bei Ihrer Gemein<strong>de</strong> an, brauchenSie sich nicht beim Finanzamt anzumel<strong>de</strong>n. Grund: Die Gemein<strong>de</strong> schickteine Durchschrift <strong>de</strong>r Gewerbeanmeldung direkt an das Finanzamt. Mehr zurGewerbeanmeldung lesen Sie im Kapitel »Genehmigung und Formalitäten«.Es gibt kleine Unterschie<strong>de</strong> zwischen <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn, aber die Art <strong>de</strong>r Fragenist im Wesentlichen überall gleich. Eigentlich kann man <strong>de</strong>n Fragebogenals eine verkürzte Steuererklärung im Voraus bezeichnen. Sie müssen nämlichsehr viele Angaben zu Ihrer persönlichen und steuerlichen Situation machen.Meist erhält <strong>de</strong>r Unternehmensgrün<strong>de</strong>r zusätzlich zum Fragebogen auch nochein umfangreiches Merkblatt (Ausfüllhilfe <strong>de</strong>r Finanzverwaltung). Nachfolgendgeben wir nützliche Hinweise zu <strong>de</strong>n wichtigsten Punkten.Das will Ihr Finanzamt durch <strong>de</strong>n Fragebogen erfahren• Müssen Einkommensteuer-Vorauszahlungen festgesetzt wer<strong>de</strong>n?• Müssen Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgegeben wer<strong>de</strong>n?!Sie sollten unbedingt <strong>de</strong>n sachlichen Hintergrund <strong>de</strong>r einzelnen Fragenkennen. Denn durch Ihre Einkünfteprognose legen Sie selbstfest, wie viel Steuer Sie in <strong>de</strong>n nächsten zwei Jahren zahlen wer<strong>de</strong>n.So lange dauert es nämlich meist, bis aufgrund einer Steuererklärung<strong>de</strong>r tatsächlich erzielte Gewinn festgestellt wer<strong>de</strong>n kann.Wenn Sie <strong>de</strong>m Finanzamt Ihren Gründungsfragebogen zusen<strong>de</strong>n, erhalten Sieeine Steuernummer für Ihr Unternehmen. Betreiben Sie nur eine Photovoltaikanlageund sind darüber hinaus nicht unternehmerisch tätig, wird es sich umein und dieselbe Steuernummer han<strong>de</strong>ln, die Sie sowohl für Ihre Einkommensteuererklärungals auch für Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Umsatzsteuer-Jahreserklärungnutzen.Die Steuernummer müssen Sie <strong>de</strong>m Energieversorger mitteilen, damit er Ihnendie Einspeisevergütung gutschreiben kann. Außer<strong>de</strong>m muss <strong>de</strong>r Versorgerwissen, ob Sie die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen o<strong>de</strong>r zurUmsatzsteuer optieren. Mehr dazu fin<strong>de</strong>n Sie im Kapitel »Umsatzsteuer«.BauabzugssteuerUnternehmerisch tätige Auftraggeber von Bauleistungen, zu <strong>de</strong>nen auchdie Betreiber einer Photovoltaikanlage gehören, müssen bei je<strong>de</strong>r Bau- o<strong>de</strong>rHandwerkerrechnung 15 % <strong>de</strong>s Bruttorechnungsbetrags abziehen und an das| 37


| Fragebogen <strong>de</strong>s Finanzamts zur steuerlichen Erfassung38 |Finanzamt <strong>de</strong>s Bauunternehmers o<strong>de</strong>r Handwerkers abführen (§ 48 EStG). Mitdiesen 15 % <strong>de</strong>s Rechnungsbetrags leisten Sie quasi eine Vorauszahlung auf diespäteren Steuerschul<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s beauftragten Unternehmers.Diesen Steuerabzug können Sie aber vermei<strong>de</strong>n, wenn Sie sich von <strong>de</strong>m beauftragtenBauunternehmer o<strong>de</strong>r Handwerker eine Freistellungsbescheinigungvorlegen lassen. Die Gültigkeit einer Freistellungsbescheinigung könnenSie online unter www.bzst.<strong>de</strong> überprüfen. Das Bun<strong>de</strong>szentralamt für Steuern(BZSt) stellt dafür eine Datenbank zur Verfügung.Bei Zweifeln o<strong>de</strong>r Unstimmigkeiten müssen Sie sich aber an das Finanzamtwen<strong>de</strong>n, das die Freistellungsbescheinigung ausgestellt hat.Wenn Sie diesen Steuerabzug nicht ordnungsgemäß durchführen, haften Sieals Immobilieneigentümer für <strong>de</strong>n Abzugsbetrag von 15 %. Konsequenz: DasFinanzamt darf diese Steuer von Ihnen auch dann for<strong>de</strong>rn, wenn Sie bereits100 % <strong>de</strong>r Rechnung an <strong>de</strong>n Unternehmer gezahlt haben.2.1.1 Angaben zu <strong>de</strong>n Einkommensteuer-VorauszahlungenSehr wichtig ist die Frage nach <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>r voraussichtlichen Einkünfte ausGewerbebetrieb im Jahr <strong>de</strong>r Betriebseröffnung und im Folgejahr. Achtung: Siedürfen hier nicht <strong>de</strong>n erwarteten Umsatz angeben. Es geht vielmehr um <strong>de</strong>nvon Ihnen erwarteten Gewinn aus <strong>de</strong>m Betrieb Ihrer Photovoltaikanlage, alsodie Einnahmen abzüglich <strong>de</strong>r Betriebsausgaben. Die Antwort darauf entschei<strong>de</strong>tdarüber, wie hoch Ihre Einkommensteuer-Vorauszahlungen, gegebenenfallsauch Gewerbesteuer-Vorauszahlungen, in <strong>de</strong>r nächsten Zeit sein wer<strong>de</strong>n.Wonach bemisst sich die Höhe <strong>de</strong>r Vorauszahlungen?Die Höhe <strong>de</strong>r Einkommensteuer-Vorauszahlungen richtet sich nach <strong>de</strong>n Einnahmenabzüglich <strong>de</strong>r Betriebsausgaben.Mit Einnahmen wer<strong>de</strong>n die Ihnen tatsächlich zugeflossenen Brutto-Beträgebezeichnet (Betriebseinnahmen inklusive Umsatzsteuer). Von diesen Bruttobeträgendürfen Sie noch alle Aufwendungen abziehen, die mit diesen aus <strong>de</strong>mBetrieb <strong>de</strong>r Photovoltaikanlage erzielten Einnahmen in einem objektiven wirtschaftlichenZusammenhang stehen. Diese Aufwendungen bezeichnet man alsBetriebsausgaben. Nicht abziehbar von Ihren Einnahmen sind alle sonstigenAufwendungen, die mit <strong>de</strong>r Photovoltaikanlage nichts zu tun haben.Sie können gleichzeitig Einkünfte aus mehreren Einkunftsarten erzielen. Dazugehört auch <strong>de</strong>r Gewinn aus <strong>de</strong>m Betrieb einer Photovoltaikanlage, <strong>de</strong>r zu <strong>de</strong>n


Fragebogen <strong>de</strong>s Finanzamts zur steuerlichen Erfassung |Einkünften aus Gewerbebetrieb zählt. Diese unterschiedlichen Einkünfte wer<strong>de</strong>nimmer getrennt voneinan<strong>de</strong>r ermittelt und erst anschließend zur Summe<strong>de</strong>r Einkünfte addiert.Für Vorauszahlungen gibt es einen eigenen BescheidVorauszahlungen sind nicht nur auf die Einkommensteuer, son<strong>de</strong>rn auch auf<strong>de</strong>n Solidaritätszuschlag und eventuell die Kirchensteuer zu leisten. DieHöhe dieser Vorauszahlungen setzt das Finanzamt in einem Vorauszahlungsbescheidfest.Ohne einen solchen Bescheid müssen Sie keine Vorauszahlungen leisten. Zuleisten sind die Vorauszahlungen immer zu bestimmten vierteljährlichenTerminen: 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Es gibt einekleine Zahlungsschonfrist von drei Tagen. Wenn Sie diese versäumen, wird einSäumniszuschlag fällig.Eine Steuervorauszahlung kann jedoch nicht rückwirkend fällig wer<strong>de</strong>n.Nehmen Sie etwa am 11. Juni Ihre steuerpflichtige Tätigkeit auf, darf das Finanzamtdie erste Vorauszahlung erst zum 10. September einfor<strong>de</strong>rn. Einkommensteuer-Vorauszahlungensind nur festzusetzen, wenn sie min<strong>de</strong>stens€ 400,– im Kalen<strong>de</strong>rjahr und min<strong>de</strong>stens € 100,– im Vierteljahr betragen (§ 37Abs. 5 EStG).Vorauszahlungen richten sich nach <strong>de</strong>r voraussichtlichenSteuerschuldBemessungsgrundlage für die Vorauszahlungen ist die Einkommensteuerschuld,die für das laufen<strong>de</strong> Jahr voraussichtlich zu bezahlen ist. Denn Vorauszahlungenund spätere Steuerschuld sollen möglichst <strong>de</strong>ckungsgleich sein. Umdies näherungsweise zu erreichen, richtet sich die Höhe <strong>de</strong>r Vorauszahlungengrundsätzlich nach <strong>de</strong>r Einkommensteuerschuld aus <strong>de</strong>m letzten Steuerbescheid.Nehmen Sie Ihre Photovoltaikanlage erst im laufen<strong>de</strong>n Jahr in Betrieb, ist von<strong>de</strong>r voraussichtlichen Steuerschuld auszugehen. Die Vorauszahlungshöhewird dann vom Finanzamt anhand Ihrer geschätzten Einkünfte festgelegt.Wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n ersten Jahren aus <strong>de</strong>m Betrieb <strong>de</strong>r Photovoltaikanlage wegenInanspruchnahme <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rabschreibung Verluste prognostiziert, kann es zukeinen Einkommensteuer-Vorauszahlungen kommen.Grundsätzlich setzt das Finanzamt je<strong>de</strong> <strong>de</strong>r vier Vorauszahlungen mit einemViertel <strong>de</strong>r voraussichtlichen Steuerschuld fest. Diese nach <strong>de</strong>r Steuerschuld| 39


| Fragebogen <strong>de</strong>s Finanzamts zur steuerlichen Erfassung<strong>de</strong>r letzten Veranlagung festgesetzten Vorauszahlungen bleiben grundsätzlichso lange gültig, bis sich mit einem neuen Steuerbescheid für ein späteres Kalen<strong>de</strong>rjahrdie Bemessungsgrundlage verän<strong>de</strong>rt.Wann die Vorauszahlung steigt o<strong>de</strong>r sinktDa sich die Höhe <strong>de</strong>r zu zahlen<strong>de</strong>n Vorauszahlungen nach <strong>de</strong>r zuletzt festgesetztenEinkommensteuer richtet, wer<strong>de</strong>n spätere Gesetzesän<strong>de</strong>rungen nichtberücksichtigt. Daher müssen Sie aktiv wer<strong>de</strong>n und beim Finanzamt eine Herabsetzung<strong>de</strong>r Vorauszahlungen beantragen, wenn Ihr zu versteuern<strong>de</strong>s Einkommennach <strong>de</strong>r aktuellen Rechtslage sinken wird.Die festgesetzten Steuervorauszahlungen können im Laufe <strong>de</strong>s Kalen<strong>de</strong>rjahresimmer an die verän<strong>de</strong>rten Verhältnisse angepasst wer<strong>de</strong>n. Das kann zumeinen durch das Finanzamt erfolgen, etwa weil ein neuer Steuerbescheid für einzurückliegen<strong>de</strong>s Kalen<strong>de</strong>rjahr erlassen wur<strong>de</strong>, zum an<strong>de</strong>ren aber auch durchIhren begrün<strong>de</strong>ten Antrag. Dabei können die Vorauszahlungen auch zumnächsten Fälligkeitstermin kurzfristig erhöht wer<strong>de</strong>n, ohne dass die sonst üblicheZahlungsfrist von einem Monat gewährt wer<strong>de</strong>n muss.Eine Erhöhung bereits festgesetzter Vorauszahlungen für das laufen<strong>de</strong> Jahrist nur möglich, wenn <strong>de</strong>r Erhöhungsbetrag bei min<strong>de</strong>stens € 100,– liegt (§ 37Abs. 5 Satz 2 EStG). Bereits fällig gewesene Vorauszahlungen dürfen nichtnachträglich erhöht wer<strong>de</strong>n. Einzige Ausnahme bil<strong>de</strong>t die Vorauszahlung zum10. Dezember.Die künftigen Vorauszahlungen sind so festzusetzen, dass sie insgesamt mit<strong>de</strong>n schon fällig gewesenen Vorauszahlungen <strong>de</strong>r voraussichtlichen Einkommensteuerschul<strong>de</strong>ntsprechen. Mit an<strong>de</strong>ren Worten: Auf die neu festgesetzteJahressteuerschuld wer<strong>de</strong>n die bereits geleisteten Vorauszahlungen angerechnet.Der Restbetrag wird auf die verbleiben<strong>de</strong>n Zahlungstermine gleichmäßigverteilt.Eine Herauf- o<strong>de</strong>r Herabsetzung <strong>de</strong>r Steuervorauszahlungen ist auch aufgrundIhres Antrages je<strong>de</strong>rzeit möglich, <strong>de</strong>nn die Festsetzung von Vorauszahlungensteht immer unter <strong>de</strong>m Vorbehalt <strong>de</strong>r Nachprüfung und kann daherje<strong>de</strong>rzeit geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.Haben Sie die Vorauszahlungen herabsetzen lassen und kommt es bei <strong>de</strong>rVeranlagung nun zu einer Nachzahlung, wird Ihnen das Finanzamt regelmäßigdiesen Nachzahlungsbetrag nicht stun<strong>de</strong>n. Außer<strong>de</strong>m sind ggf. Zinsen zuzahlen. Aber insgesamt haben Sie natürlich durch die Herabsetzung <strong>de</strong>r Vorauszahlungeneinen Liquiditätsvorteil.40 |


Fragebogen <strong>de</strong>s Finanzamts zur steuerlichen Erfassung |An<strong>de</strong>rerseits sind Sie nicht verpflichtet, eine Erhöhung <strong>de</strong>r Vorauszahlungenzu beantragen, wenn die Jahressteuerschuld voraussichtlich höher seinwird als die bis En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Jahres geleisteten Vorauszahlungen. Das gilt auch,wenn sich nach einem Herabsetzungsantrag die Verhältnisse steuererhöhen<strong>de</strong>ntwickelt haben (Erlass <strong>de</strong>s Ministeriums für Finanzen Schleswig-Holsteinvom 16. 6. 1994, DStR 1994 S. 1085). Forscht das Finanzamt allerdings nach,müssen Sie unrichtige Angaben berichtigen (FG Düsseldorf vom 24. 5. 1989, 4K 397/83 AO, EFG 1989 S. 491).2.1.2 Angaben zur UmsatzsteuerWer eine Photovoltaikanlage betreibt, erzielt umsatzsteuerpflichtige Umsätze.Ob Sie aber tatsächlich Umsatzsteuer zahlen müssen, hängt von Ihrer Umsatzprognoseab: Wenn Sie in Ihrem ersten Unternehmerjahr als Kleinunternehmerzählen, bleiben Sie aus <strong>de</strong>m System <strong>de</strong>r Umsatzsteuer ganz draußen (§ 19Abs. 1 UStG). Voraussetzung dafür: Der geschätzte Gesamtumsatz <strong>de</strong>s erstenJahres übersteigt nicht die Grenze von € 17 500,–, was bei Betreibern einerPhotovoltaikanlage i. d. R. <strong>de</strong>r Fall ist. Dabei ist vorher <strong>de</strong>r geschätzte Umsatzab Betriebsgründung auf einen Jahresumsatz hochzurechnen. Wenn Sie dieseKleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen, brauchen Sie die weiterenFragen zur Umsatzsteuer nicht zu beantworten.Sie können aber auch als Kleinunternehmer freiwillig zur Regelbesteuerung»optieren«. In diesem Fall dürfen Sie Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen,müssen aber im Gegenzug auf Ihre Umsätze Umsatzsteuer abführen. Andiese Handhabung sind Sie dann fünf Jahre lang gebun<strong>de</strong>n. Wollen Sie sichdafür entschei<strong>de</strong>n, was empfehlenswert ist, müssen Sie die Zeile 124 <strong>de</strong>s Fragebogenszur steuerlichen Erfassung ankreuzen (»Ich verzichte auf die Anwendung<strong>de</strong>r Kleinunternehmer-Regelung«). Mehr zur Umsatzsteuer und zurKleinunternehmer-Regelung fin<strong>de</strong>n Sie im Kapitel »Umsatzsteuer«.2.1.3 Schrift- und ZahlungsverkehrEin Empfangsbevollmächtigter ist normalerweise nicht erfor<strong>de</strong>rlich. Sollten Siejedoch längere Zeit krank o<strong>de</strong>r im Ausland sein, müssen Sie sicherstellen, dass<strong>de</strong>nnoch Ihre Zahlungen pünktlich erfolgen und Steuerbeschei<strong>de</strong> rechtzeitigüberprüft wer<strong>de</strong>n.Viele Existenzgrün<strong>de</strong>r haben anfangs Probleme, die verschie<strong>de</strong>nen Zahlungsverpflichtungengegenüber <strong>de</strong>m Finanzamt unter Kontrolle zu behalten. VerspäteteZahlungen aber kosten sofort einen Säumniszuschlag.| 41


| Einkommensteuer!Sparen Sie sich <strong>de</strong>n Ärger und das Geld und geben Sie <strong>de</strong>m FinanzamtIhr Einverständnis zum Lastschrifteinzugsverfahren. Sie könnendamit Umsatzsteuer- und / o<strong>de</strong>r Einkommensteuerzahlungenabbuchen lassen. Dabei haben Sie – allerdings nicht in allen Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn– die Wahl, sich auf die laufen<strong>de</strong>n Vorauszahlungen zubeschränken o<strong>de</strong>r die Abbuchung auch auf Abschlusszahlungen aufgrun<strong>de</strong>ines Steuerbeschei<strong>de</strong>s auszu<strong>de</strong>hnen.2.2 EinkommensteuerDie nachfolgen<strong>de</strong>n Ausführungen beziehen sich auf <strong>de</strong>n »klassischen« privatenHauseigentümer, <strong>de</strong>r auf seinem selbst genutzten Ein- o<strong>de</strong>r Zweifamilienhauseine Photovoltaikanlage installiert und <strong>de</strong>n daraus gewonnenen Strom in dasStromnetz einspeist.2.2.1 Die Photovoltaikanlage in Ihrer SteuererklärungAls Betreiber einer Photovoltaikanlage unterstellt Ihnen das Finanzamt normalerweiseeine Gewinnerzielungsabsicht. Voraussetzung: Sie erwirtschaftenüber die Nutzungsdauer <strong>de</strong>r Anlage von 20 Jahren voraussichtlich einen Totalüberschuss.Der Vorteil in diesem Fall: Wenn Sie mit Ihrer Photovoltaikanlagein <strong>de</strong>n Anfangsjahren Verluste einfahren, wer<strong>de</strong>n diese ebenfalls steuerlich berücksichtigt.Diese Verluste können Sie mit positiven Einkünften zum <strong>Beispiel</strong>aus nichtselbstständiger Tätigkeit verrechnen und dadurch Steuern sparen.Der Nachweis Ihrer Gewinnerzielungsabsicht ist auf Basis <strong>de</strong>r Amortisationsrechnung<strong>de</strong>s Anlagebauers möglich, die in aller Regel bei planmäßiger Nutzungüber 20 Jahre einen Totalüberschuss ausweisen wird. Allenfalls wenn Sie<strong>de</strong>n selbst erzeugten Strom hauptsächlich in Ihrem eigenen Haushalt verbrauchenund nur einen geringen Teil in das Netz einspeisen, könnte die Gewinnerzielungsabsichtverneint wer<strong>de</strong>n.Den Gewinn aus <strong>de</strong>m Betrieb einer Photovoltaikanlage ermitteln Sie, in<strong>de</strong>mSie in Ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung von <strong>de</strong>n BetriebseinnahmenIhre Betriebsausgaben abziehen. Dieser Gewinn gehört zu <strong>de</strong>n Einkünften ausGewerbebetrieb. In die Zeile 4 <strong>de</strong>r Anlage G tragen Sie als Art <strong>de</strong>s Betriebs»Photovoltaikanlage« und in die Kästen dahinter <strong>de</strong>n ermittelten Gewinn ein.Bei Betriebseinnahmen unter € 17 500,– inklusive Umsatzsteuer jährlichkönnen Sie Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung formlos erstellen. BetragenIhre Betriebseinnahmen dagegen min<strong>de</strong>stens € 17 500,–, müssen Sie dieamtliche Anlage EÜR ausfüllen.42 |


Einkommensteuer |2.2.2 Betriebseinnahmen und BetriebsausgabenBetriebseinnahmenAls Betreiber einer Photovoltaikanlage erhalten Sie für je<strong>de</strong> Kilowattstun<strong>de</strong>eine gesetzlich geregelte Einspeisevergütung. Diese gehört zu Ihren Betriebseinnahmen.Ausführliche Informationen zur Einspeisevergütung fin<strong>de</strong>n Sie imKapitel »Gesetzliche Rahmenbedingungen«.Ebenfalls zu <strong>de</strong>n Betriebseinnahmen gehört die Vorsteuer, die Ihnen das Finanzamtfür Ihre Photovoltaikanlage erstattet. Diese Vorsteuererstattung bekommenSie allerdings nur, wenn Sie nicht die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruchnehmen, son<strong>de</strong>rn zur Umsatzsteuer optieren → Kapitel »Umsatzsteuer«.Was hat es mit <strong>de</strong>r Vorsteuer auf sich? Dazu folgen<strong>de</strong>s <strong>Beispiel</strong>: Sie haben imJahr 01 eine Photovoltaikanlage erworben und auch bezahlt (Kosten: € 20 000,–plus € 3 800,– Umsatzsteuer). Die bezahlte Umsatzsteuer von € 3 800,– ist eineBetriebsausgabe <strong>de</strong>s Jahres 01. Sobald das Finanzamt Ihnen diese Umsatzsteuerim Rahmen <strong>de</strong>s Vorsteuerabzugs erstattet, ist sie als Betriebseinnahme zu behan<strong>de</strong>ln.Meist erfolgt diese Erstattung aber erst im Folgejahr, also im Jahr 02.!Wichtig ist, dass Sie die bezahlte Umsatzsteuer bereits im Jahr <strong>de</strong>rZahlung als Betriebsausgabe geltend machen, also zeitnah zur Anschaffung.Gehen Sie dazu wie folgt vor:Teilen Sie <strong>de</strong>m Finanzamt direkt nach <strong>de</strong>r Anschaffung Ihrer Photovoltaikanlageformlos mit, dass Sie die Anlage als Gewerbe betreibenwollen. Nach<strong>de</strong>m Sie <strong>de</strong>n »Fragebogen zur steuerlichen Erfassung«ausgefüllt und zur Umsatzsteuer optiert haben, wer<strong>de</strong>n Sie aufgefor<strong>de</strong>rt,Umsatzsteuer-Voranmeldungen abzugeben. In <strong>de</strong>r erstenUmsatzsteuer-Voranmeldung sollten Sie die bezahlte Umsatzsteueraus <strong>de</strong>r Anschaffung als Vorsteuer geltend machen, spätestens aberin <strong>de</strong>r Umsatzsteuer-Jahreserklärung für das erste Jahr.Wenn Sie sich zu viel Zeit lassen, gefähr<strong>de</strong>n Sie <strong>de</strong>n Vorsteuerabzug:Der BFH verweigerte diesen einem Photovoltaikanlagenbesitzer, <strong>de</strong>rerst fünf Jahre nach Anschaffung die Erstattung mit einer Umsatzsteuer-Jahreserklärungbeantragt hatte (BFH-Urteil vom 11. 4. 2008,V R 10/07, BStBl. 2009 II S. 741).Mehr zur Vorsteuer lesen Sie im Kapitel »Umsatzsteuer«.Ebenfalls zu <strong>de</strong>n Betriebseinnahmen gehört beispielsweise <strong>de</strong>r Verkauf vonnicht mehr benötigten Teilen <strong>de</strong>r Photovoltaikanlage o<strong>de</strong>r von überzähligemMaterial.| 43


| EinkommensteuerBetriebsausgabenBestimmte Kosten entstehen bereits vor Inbetriebnahme, zum <strong>Beispiel</strong> Fahrtkostenzu Solaranbietern o<strong>de</strong>r Dachverstärkungen vor <strong>de</strong>r Montage. DieseAusgaben sind als vorweggenommene Betriebsausgaben abziehbar.Nachfolgend haben wir in alphabetischer Reihenfolge die wichtigsten Betriebsausgabenbei einer Photovoltaikanlage zusammengestellt.AbschreibungDie Kosten Ihrer Photovoltaikanlage dürfen Sie nur über viele Jahre verteiltals Betriebsausgaben absetzen. Diese Abschreibungen (Absetzungen für Abnutzung,kurz: AfA) bemessen sich nach <strong>de</strong>n Anschaffungskosten für diePhotovoltaikanlage (die Aufdachanlage bzw. bei dachintegrierten Anlagen dasPhotovoltaikmodul), gemin<strong>de</strong>rt um eventuelle Zuschüsse. Kleinunternehmerohne Vorsteuerabzug schreiben die Brutto-Anschaffungskosten ab (inklusiveMwSt.). Dagegen sind für vorsteuerabzugsberechtigte Anlagenbetreiber dieNetto-Anschaffungskosten (ohne MwSt.) Basis <strong>de</strong>r Abschreibung.Zu <strong>de</strong>n Anschaffungskosten gehören beispielsweise neben <strong>de</strong>n Kosten <strong>de</strong>rAnlage selbst auch die Transport-, Installations- und Abnahmekosten sowiedie Kosten für eine erfor<strong>de</strong>rliche Dachein<strong>de</strong>ckung. Mehr dazu fin<strong>de</strong>n Sie unter<strong>de</strong>m Stichwort »Dachein<strong>de</strong>ckung und Dachsanierung«.Finanzieren Sie das Modul fremd, sind die dabei entstehen<strong>de</strong>n Aufwendungenebenfalls nach diesen Grundsätzen aufzuteilen.Nicht zu <strong>de</strong>n Anschaffungskosten gehören Eigenleistungen.Die Abschreibung beginnt mit <strong>de</strong>r Anschaffung <strong>de</strong>r Anlage. Steuerlich gilteine Anlage mit Beendigung <strong>de</strong>r vollständigen Montage als angeschafft. EineAusnahme gilt für Photovoltaikanlagen, die nicht durch die liefern<strong>de</strong> Firmamontiert wer<strong>de</strong>n. Diese Anlagen gelten bereits mit <strong>de</strong>r Lieferung als angeschafft.Dagegen haben das Vertragsdatum o<strong>de</strong>r die tatsächliche Inbetriebnahmeauf die Anschaffung und damit <strong>de</strong>n Beginn <strong>de</strong>r AfA keine Auswirkung.In <strong>de</strong>r Praxis kann es Zweifel geben, wann eine Anlage als vollständigmontiert gilt. Da <strong>de</strong>r Beginn <strong>de</strong>r AfA bei Betrachtung <strong>de</strong>s gesamten Abschreibungszeitraumesauf das steuerliche Gesamtergebnis keine Auswirkung hat,akzeptieren die Finanzämter meist die Angaben <strong>de</strong>r Steuerzahler, wenn diesenicht offensichtlich unzutreffend sind.Die Abschreibungsdauer beträgt 20 Jahre, sodass Sie Jahr für Jahr 5 % linearabschreiben können. Im Jahr <strong>de</strong>r Anschaffung ist die Abschreibung nur zeitanteiligmöglich. Das be<strong>de</strong>utet: Ihnen steht für je<strong>de</strong>n Monat 1/12 <strong>de</strong>r Jahres-44 |


Einkommensteuer |AfA zu. Einen angebrochenen Monat dürfen Sie voll rechnen (§ 7 Abs. 1 Satz 4EStG, R 7.4 Abs. 2 EStR).Neuanschaffung seit 2011: nur lineare AbschreibungWer sich im Jahr 2011 (und Folgejahre) eine Photovoltaikanlage zulegt, kannnur die lineare Abschreibung von 5 % (bei einer betrieblichen Nutzungsdauervon 20 Jahren) nutzen. Im Jahr <strong>de</strong>r Anschaffung ist die lineare Abschreibungmonatsgenau zu berechnen. Die <strong>de</strong>gressive Abschreibung, wie sie für in <strong>de</strong>nJahren 2009 und 2010 angeschaffte Photovoltaikanlagen zulässig war, ist aufgrun<strong>de</strong>iner Gesetzesän<strong>de</strong>rung ab <strong>de</strong>m Jahr 2011 nicht mehr zulässig.»<strong>Beispiel</strong>: Sie haben sich Anfang 2012 eine Photovoltaikanlage für€ 30 000,– netto angeschafft. Die lineare AfA beträgt bei einer Abschreibungsdauervon 20 Jahren € 1 500,– jährlich.Neben <strong>de</strong>r linearen Abschreibung ist noch die Son<strong>de</strong>rabschreibung möglich.Mehr dazu fin<strong>de</strong>n Sie unter <strong>de</strong>m Stichwort »Son<strong>de</strong>rabschreibung«.Insgesamt können Sie nur 100 % <strong>de</strong>r Anschaffungskosten Ihrer Photovoltaikanlageabschreiben. Die lineare bzw. <strong>de</strong>gressive sowie diezusätzlich mögliche Son<strong>de</strong>rabschreibung bewirken nur, dass Sie Abschreibungsbeträgeim Vergleich zur »nur« linearen Abschreibung vorziehenkönnen.Beson<strong>de</strong>rheiten bei dachintegrierten PhotovoltaikanlagenBei diesen Anlagen wer<strong>de</strong>n die Solarmodule nicht auf das vorhan<strong>de</strong>ne Dachaufgesetzt (Aufdachanlage), son<strong>de</strong>rn anstelle <strong>de</strong>r Dachhaut eingesetzt, zum<strong>Beispiel</strong> als Dachziegel mit eingebautem Modul. Obwohl sie in das Gebäu<strong>de</strong>integriert sind, betrachtet die Finanzverwaltung dachintegrierte Photovoltaikanlagenals selbstständige, bewegliche Wirtschaftsgüter – genauso wie Aufdachanlagen.Dabei spielt es keine Rolle, ob die Anlage bereits mit <strong>de</strong>m Neubauinstalliert wird o<strong>de</strong>r ob Sie sie erst später nachrüsten.Erfreuliche Konsequenz: Die Anschaffungskosten <strong>de</strong>r Anlage sind nicht zusammenmit <strong>de</strong>m Gebäu<strong>de</strong> über 50 Jahre abzuschreiben, son<strong>de</strong>rn nur über20 Jahre. Bei linearer Abschreibung ergibt das eine jährliche AfA von 5 %.Aber: Die Dachkonstruktion gehört zum Gebäu<strong>de</strong> und nicht zur Photovoltaikanlage.Die Kosten dafür sind <strong>de</strong>shalb <strong>de</strong>m Gebäu<strong>de</strong> zuzurechnen: Bei einem| 45


| Einkommensteuer46 |Neubau han<strong>de</strong>lt es sich um Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s,bei einer Dachsanierung um Erhaltungsaufwand am Gebäu<strong>de</strong>.Die Aufwendungen für das Photovoltaikmodul einer dachintegrierten Anlagedürfen Sie aufteilen, und zwar in die Kosten für die »normale« Dachein<strong>de</strong>ckungeinerseits und die Mehrkosten für das Photovoltaikmodul an<strong>de</strong>rerseits.Sind die Kosten in <strong>de</strong>r Rechnung nicht entsprechend ausgewiesen,können Sie diese sachgerecht schätzen. Dazu vergleichen Sie die Kosten füreine Dachein<strong>de</strong>ckung mit konventionellen Ziegeln einerseits und mit Ziegeln,die integrierte Photovoltaikmodule haben, an<strong>de</strong>rerseits. Dabei gilt: Kostenfür die Dachkonstruktion gehören in je<strong>de</strong>m Fall zum Gebäu<strong>de</strong> und nicht zurPhotovoltaikanlage. Nur die Zusatzaufwendungen für die Photovoltaikkomponentengehen in die Abschreibung <strong>de</strong>r Anlage ein (OFD Nie<strong>de</strong>rsachsen vom26. 3. 2012, DStR 2012 S. 6 → Anlage 4 <strong>de</strong>s Anhangs).BlockheizkraftwerkeDiese Grundsätze gelten auch für Blockheizkraftwerke. Sie gelten wie Photovoltaikanlagenals selbstständige, bewegliche Wirtschaftsgüter und sind übereine Nutzungsdauer von zehn Jahren abzuschreiben (Verfügung <strong>de</strong>r OFDRheinland vom 10. 7. 2012, Az. S 2130 - 2011/0003 - St 142 (Rhld)).Dachein<strong>de</strong>ckung und DachsanierungZu <strong>de</strong>n steuerlich berücksichtigungsfähigen Anschaffungskosten einerPhotovoltaikanlage gehören nur die Aufwendungen für eine »erfor<strong>de</strong>rliche«Dachein<strong>de</strong>ckung. Wichtig ist hierbei <strong>de</strong>r Begriff »erfor<strong>de</strong>rlich«. Denn nur dieKosten, die notwendigerweise und somit ausschließlich mit <strong>de</strong>r Installation<strong>de</strong>r Photovoltaikanlage in Zusammenhang stehen, gehören zu <strong>de</strong>ren Anschaffungskosten.E ine Neuein<strong>de</strong>ckung <strong>de</strong>s Daches bzw. eine Asbestsanierung <strong>de</strong>s Dacheshängt – steuerlich betrachtet – oft nicht mit <strong>de</strong>r Installation <strong>de</strong>r Photovoltaikanlagezusammen. Das gilt unabhängig davon, ob ein Fachplaner bei <strong>de</strong>rErrichtung <strong>de</strong>r Anlage diese Maßnahmen empfiehlt. Zwar kann es aus technischenund wirtschaftlichen Grün<strong>de</strong>n zweckmäßig sein, zusammen mit <strong>de</strong>rInstallation <strong>de</strong>r Kollektoren auch an<strong>de</strong>re Dach<strong>de</strong>ckerarbeiten durchzuführen.Diese Aufwendungen wer<strong>de</strong>n originär aber nicht geleistet, um die Photovoltaikanlagein einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Vielmehr dienensie <strong>de</strong>r Werterhaltung bzw. Verbesserung <strong>de</strong>s Daches (z. B. Witterungsschutz,Gebäu<strong>de</strong>isolierung). Sie wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>shalb auch nicht <strong>de</strong>r Anlage selbst, son<strong>de</strong>rnnur <strong>de</strong>m Vermögensgegenstand »Gebäu<strong>de</strong>dach« zugeordnet. Negative Konse-


Einkommensteuer |quenzen: Diese Aufwendungen gehören nicht zu <strong>de</strong>n Anschaffungskosten <strong>de</strong>rPhotovoltaikanlage, son<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s. Daraus folgt lei<strong>de</strong>r auch, dass Siefür diese Kosten keine Vorsteuer erstattet bekommen. Mehr zum Vorsteuerabzuglesen Sie im Kapitel »Umsatzsteuer«.In diesem Sinne hat auch das Finanzgericht Hessen entschie<strong>de</strong>n: Im konkretenFall hatten die Kläger vor <strong>de</strong>r Installation einer Aufdachanlage die bisher vorhan<strong>de</strong>neasbesthaltige, aus <strong>de</strong>m Jahr 1961 stammen<strong>de</strong> Dachein<strong>de</strong>ckung durcheinen nicht asbesthaltigen Dachbelag ersetzt. Dabei wur<strong>de</strong>n u. a. dicke Unter<strong>de</strong>ckdämmplattenverlegt und zwei Dachfenster eingebaut. Die Kläger wollten50 % <strong>de</strong>r Aufwendungen für die Dachsanierung bei <strong>de</strong>r Photovoltaikanlage ansetzen– vergeblich (Hessisches FG vom 20. 1. 2011, 11 K 2735/08, EFG 2011S. 1158). Das Finanzgericht ordnete die Aufwendungen komplett <strong>de</strong>m Gebäu<strong>de</strong>zu, weil das Dach für die Anlage nur eine vollkommen untergeordneteBe<strong>de</strong>utung hat, da es ihr nur als Halterung dient. Da das Haus nicht vermietetwur<strong>de</strong>, blieben die Aufwendungen komplett unberücksichtigt.Ebenfalls nicht zu <strong>de</strong>n Kosten <strong>de</strong>r Photovoltaikanlage gehört es, wenn Sie eineneue Dachteilfläche mit <strong>de</strong>r optimalen Neigung für die Photovoltaikanlageerrichten.Etwas an<strong>de</strong>res gilt für Aufwendungen, die geleistet wer<strong>de</strong>n, um diese Anlagezu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie <strong>de</strong>rAnlage einzeln zugeordnet wer<strong>de</strong>n können. Das gilt für Dach<strong>de</strong>ckerarbeiten,die unmittelbar bei <strong>de</strong>r Installation <strong>de</strong>r Photovoltaikanlage anfallen. Siekönnen <strong>de</strong>r Anlage direkt zugeordnet wer<strong>de</strong>n.Soweit es infolge <strong>de</strong>r Installation <strong>de</strong>r Anlage notwendig ist, aus statischenGrün<strong>de</strong>n Sparren zu verstärken o<strong>de</strong>r Stützbalken einzuziehen, sind die dafüranfallen<strong>de</strong>n Kosten durch <strong>de</strong>n Aufbau <strong>de</strong>r Anlage verursacht und <strong>de</strong>shalbabziehbar. Das gilt aber nicht für die restlichen Sanierungskosten, sie wer<strong>de</strong>nweiterhin <strong>de</strong>m Gebäu<strong>de</strong> zugeordnet (FG München vom 27. 7. 2009, 14 K595/08, EFG 2009 S. 1977).Haushaltsnahe DienstleistungenWenn Sie die Kosten einer Dachreparatur für Ihre selbst genutzte Immobilienicht bei <strong>de</strong>r Photovoltaikanlage »unterbringen« können, gibt es noch einenAusweg: Machen Sie die von einem Handwerksunternehmen für die Dachreparaturerbrachte Arbeitsleistung (nicht die Materialkosten!) als haushaltsnaheDienstleistung gemäß § 35 a EStG geltend. Steuerbegünstigt sind 20 %<strong>de</strong>r Kosten <strong>de</strong>r Arbeitsleistung <strong>de</strong>s Handwerkers, maximal € 1 200,–. DieseKosten zieht das Finanzamt direkt von Ihrer Steuerschuld ab.| 47


| EinkommensteuerUnd das sollten Sie im Einzelnen wissen:• Begünstigt sind die vom Handwerksunternehmen für die Arbeitsleistungin Rechnung gestellten Beträge einschließlich <strong>de</strong>r Maschinen- und Fahrtkosten.Auch die auf diesen Teil <strong>de</strong>r Rechnung entfallen<strong>de</strong> Umsatzsteuerzählt dazu. Nicht begünstigt ist das eingesetzte Material einschließlich <strong>de</strong>rdarauf entfallen<strong>de</strong>n Umsatzsteuer. Ausnahme: geringwertige Verbrauchsmaterialienwie Ab<strong>de</strong>ckplane o<strong>de</strong>r Material für die Vorarbeiten, die nichtgeson<strong>de</strong>rt in Rechnung gestellt wer<strong>de</strong>n.Sie müssen sich also eine Rechnung ausstellen lassen, in <strong>de</strong>r die begünstigtenArbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten separat genannt sind. Die aufdiesen Teil <strong>de</strong>r Rechnung entfallen<strong>de</strong> Umsatzsteuer gehört ebenfalls zu <strong>de</strong>nbegünstigten Kosten.• Keinen Steuerabzugsbetrag gibt es aber für Handwerkerleistungen im Rahmeneines Neubaus. Als Neubau gilt je<strong>de</strong> Maßnahme, mit <strong>de</strong>r Sie die Nutzo<strong>de</strong>rWohnfläche erweitern (BMF-Schreiben vom 15. 2. 2010, BStBl. 2010 IS. 140 Rz. 20).• Wird die Handwerkerleistung bereits nach <strong>de</strong>m (zwischenzeitlich ausgelaufenen)CO 2 -Gebäu<strong>de</strong>sanierungsprogramm <strong>de</strong>r KfW-För<strong>de</strong>rbank geför<strong>de</strong>rt,bekommen Sie für die gleichen Leistungen nicht noch zusätzlich <strong>de</strong>nSteuerabzugsbetrag.• Die Kosten dürfen keine Betriebsausgaben / Werbungskosten, Son<strong>de</strong>rausgabeno<strong>de</strong>r außergewöhnlichen Belastungen sein. Daher gibt es dieSteuerermäßigung nach § 35 a EStG nur für selbst genutzte Wohnungenund Häuser. An<strong>de</strong>rs bei einer vermieteten Immobilie: Hier ist die Dachreparaturals Erhaltungsaufwand <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s abziehbar – und zwar sowohldie Arbeitsleistung als auch die Materialkosten.Gehören die Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen zum Teilzu Ihren Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung und zum Teilin Ihren privaten Bereich, müssen Sie die Kosten aufteilen.»<strong>Beispiel</strong>:Sie lassen im Zuge <strong>de</strong>s Einbaus einer Photovoltaikanlagein Ihr Zweifamilienhaus auch eine schon länger notwendige Dachreparaturvornehmen. Die untere Wohnung bewohnen Sie selbst, dieobere Wohnung ist vermietet. Hier dürfen Sie die Kosten <strong>de</strong>r Dachreparaturaufteilen in Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtungund <strong>de</strong>n privaten Anteil, für <strong>de</strong>n es <strong>de</strong>n Abzugsbetrag gibt. Aufgeteiltwird anhand <strong>de</strong>r Nutzflächen <strong>de</strong>r Wohnungen.48 |


Einkommensteuer |• Um für haushaltsnahe Dienstleistungen die Steuervergünstigung zu bekommen,müssen Sie eine Rechnung vorlegen können, die folgen<strong>de</strong> Angabenenthält (BFH-Urteil vom 29. 1. 2009, VI R 28/08, BFH/NV 2009 S. 823):– <strong>de</strong>n Erbringer <strong>de</strong>r haushaltsnahen Leistung als Rechnungsaussteller,– <strong>de</strong>n Empfänger <strong>de</strong>r Leistung,– die Art, <strong>de</strong>n Zeitpunkt und <strong>de</strong>n Inhalt <strong>de</strong>r Dienstleistung sowie– das dafür geschul<strong>de</strong>te Entgelt.Der Staat för<strong>de</strong>rt mit <strong>de</strong>m Abzugsbetrag die Arbeitsleistung sowie die Maschinen-und Fahrtkosten. Deshalb müssen diese Kosten getrennt von <strong>de</strong>nnicht begünstigten Materialkosten ausgewiesen sein.Leisten Sie eine Abschlagszahlung, um bei umfangreicheren Arbeiten um<strong>de</strong>n Jahreswechsel <strong>de</strong>n Höchstbetrag für zwei Jahre auszuschöpfen, müssenSie sich eine Abschlagsrechnung geben lassen.Zusätzlich zur Rechnung benötigen Sie einen Beleg, dass Sie das Entgelt aufein Konto <strong>de</strong>s Empfängers eingezahlt haben. Ausreichend ist hier zum <strong>Beispiel</strong>Ihr Kontoauszug, nicht hingegen ein abgestempelter Überweisungsträger.Zahlen Sie niemals bar direkt an <strong>de</strong>n Unternehmer! Ein solcherFehler lässt sich nicht revidieren. Diese Regelung hat <strong>de</strong>r BFH inzwischenbestätigt (BFH-Urteil vom 20. 11. 2008, VI R 14/08, BFH/NV 2009 S. 469).Achten Sie unbedingt darauf, dass Rechnung und Zahlungsbeleg in korrekterForm vorliegen, auch wenn keine Pflicht besteht, diese <strong>de</strong>r Steuererklärungbeizulegen. Rechnen Sie immer damit, dass <strong>de</strong>r Finanzbeamte <strong>de</strong>renVorlage verlangt. Bewahren Sie die Unterlagen <strong>de</strong>shalb auf – zumin<strong>de</strong>st solange<strong>de</strong>r betroffene Steuerbescheid noch geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n kann.• Damit Sie die Steuervergünstigung schon im laufen<strong>de</strong>n Jahr bekommen, könnenSie sich beim Finanzamt einen Lohnsteuer-Freibetrag eintragen lassen.Die Höhe <strong>de</strong>s Freibetrages auf <strong>de</strong>r Lohnsteuerkarte beträgt das Vierfache <strong>de</strong>sSteuerermäßigungsbetrages (§ 39 a Abs. 1 Nr. 5c EStG). Alternativ könnenSie Ihre Einkommensteuer-Vorauszahlung senken (§ 37 Abs. 3 EStG).• So beantragen Sie <strong>de</strong>n Abzugsbetrag in Ihrer Steuererklärung: Tragen Siedie Aufwendungen für die Handwerkerleistungen auf Seite 3 <strong>de</strong>s Mantelbogenszur Steuererklärung 2011 in die Zeile 78 ein.• Den Steuerabzugsbetrag setzt <strong>de</strong>r Finanzbeamte in <strong>de</strong>m Steuerbescheid <strong>de</strong>sJahres fest, in <strong>de</strong>m Sie die Zahlung geleistet haben (BMF-Schreiben vom15. 2. 2010, BStBl. 2010 I S. 140 Rz. 40).• Abzugsbeträge gibt es sowohl für Arbeiten in einem inländischen Haushaltals auch in einem Haushalt, <strong>de</strong>r in einem an<strong>de</strong>ren Land <strong>de</strong>r EuropäischenUnion bzw. <strong>de</strong>s Europäischen Wirtschaftsraumes liegt.| 49


| EinkommensteuerInvestitionsabzugsbetragWer eine Photovoltaikanlage anschaffen will, darf die Kosten dafür schon imVorfeld dieser geplanten Investition berücksichtigen: Durch <strong>de</strong>n Investitionsabzugsbetrag,eine gewinnmin<strong>de</strong>rn<strong>de</strong> Rücklage, sinkt die Steuerbelastung in<strong>de</strong>r Investitionsphase. Damit steht mehr Liquidität zur Verfügung für die geplanteNeuanschaffung.Abschreibungen gibt es normalerweise nur für tatsächlich angeschaffte Gegenstän<strong>de</strong>.Nicht so beim Investitionsabzugsbetrag. Hier dürfen Sie bereits dreiJahre vor <strong>de</strong>r geplanten Anschaffung bis zu 40 % <strong>de</strong>r voraussichtlichen Anschaffungskosten(bei Umsatzsteuerpflicht: ohne MwSt.) als Betriebsausgabenberücksichtigen (§ 7g Abs. 1 – 4 EStG). Begünstigt ist beispielsweise auch eineneue Photovoltaikanlage. Ihr Vorteil: Der Investitionsabzugsbetrag min<strong>de</strong>rt<strong>de</strong>n Gewinn <strong>de</strong>s Jahres, in <strong>de</strong>m Sie ihn geltend machen.Den Investitionsabzugsbetrag gibt es auch für Dachziegel-Photovoltaikanlagen(OFD Nie<strong>de</strong>rsachsen vom 26. 3. 2012, DStR 2012 S. 6 → Anlage 4 <strong>de</strong>s Anhangs).Grund: Diese Anlagen betrachtet die Finanzverwaltung als selbstständige,bewegliche Wirtschaftsgüter, obwohl sie in das Gebäu<strong>de</strong> integriert sind.Eine Einschränkung gilt allerdings in <strong>de</strong>r Phase <strong>de</strong>r Betriebseröffnung (alsozwischen <strong>de</strong>r Anmeldung Ihres Unternehmens und <strong>de</strong>r Inbetriebnahme IhrerPhotovoltaikanlage): Hier wird <strong>de</strong>r Investitionsabzugsbetrag nur dann berücksichtigt,wenn Sie die Anlage zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s entsprechen<strong>de</strong>n Jahres verbindlichbestellt haben. Das wird das Finanzamt mithilfe <strong>de</strong>r Auftragsbestätigungkontrollieren (BMF-Schreiben vom 8. 5. 2009, BStBl. 2009 I S. 633 Tz. 28 ff.).In vielen Zeitschriften <strong>de</strong>r steuerlichen Fachpresse ist zu lesen, dass<strong>de</strong>r Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG nur dann in Anspruch genommenwer<strong>de</strong>n kann, wenn <strong>de</strong>r Strom bis zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Jahres nach<strong>de</strong>r Inbetriebnahme zu min<strong>de</strong>stens 90 % in das Netz eingespeist wird.Als Begründung wird auf die Vorschrift <strong>de</strong>s § 7g Abs. 1 Nr. 2b EStG verwiesen.Die Finanzverwaltung in Nie<strong>de</strong>rsachsen ist in ihrer aktuellen Verfügungdieser Auffassung entgegengetreten (OFD Nie<strong>de</strong>rsachsen vom26. 3. 2012, DStR 2012 S. 6 → Anlage 4 <strong>de</strong>s Anhangs). Nach ihrerMeinung können Betreiber einer Photovoltaikanlage auch dann <strong>de</strong>nInvestitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG in Anspruch nehmen, wennsie mehr als 10 % <strong>de</strong>s produzierten Stroms für private Zwecke nutzen,also selbst verbrauchen.50 |


Einkommensteuer |Bun<strong>de</strong>seinheitlich wird <strong>de</strong>r Wegfall <strong>de</strong>r 10 %-Grenze für <strong>de</strong>n Investitionsabzugsbetragund für die Son<strong>de</strong>rabschreibung von 20 % <strong>de</strong>rAnschaffungskosten künftig in <strong>de</strong>n Einkommensteuerrichtlinien geregelt.Der Entwurf von R 4.3 Abs. 4 Satz 2 EStR 2012 sieht vor, dass auchbei privatem Verbrauch von mehr als 10 % eine 100 %ige betrieblicheNutzung gegeben ist. Mehr zu dieser Abschreibung fin<strong>de</strong>n Sie unter<strong>de</strong>m Stichwort »Son<strong>de</strong>rabschreibung«.Wie sich <strong>de</strong>r Investitionsabzugsbetrag finanziell auswirkt, entnehmen Sie folgen<strong>de</strong>m<strong>Beispiel</strong>.<strong>Beispiel</strong>: Frau Warnke mel<strong>de</strong>t im Jahr 01 beim Finanzamt <strong>de</strong>n Betrieb»einer Photovoltaikanlage an, die sie im Jahr 02 errichtet. Sie bestelltdie Anlage verbindlich am 15. 11. 01 und schafft sie am 1. 3. 02 für€ 25 000,– netto (ohne MwSt.) an.Frau Warnke kann im Jahr 01 einen Investitionsabzugsbetrag von biszu € 10 000,– (das entspricht 40 % <strong>de</strong>r voraussichtlichen Anschaffungskosten)geltend machen, da sie bereits im Jahr 01 die Anlageverbindlich bestellt hat. Wenn sie <strong>de</strong>n Investitionsabzugsbetrag involler Höhe nutzt, verbleiben ihr noch € 15 000,– an Abschreibungsvolumen.Im Jahr 02 kann Frau Warnke € 625,– (= 10 / 12 von 5 % von€ 15 000,–) linear abschreiben. Außer<strong>de</strong>m ist noch eine Son<strong>de</strong>rabschreibungvon maximal € 3 000,– (= 20 % von € 15 000,–) möglich.Nutzt sie alle Abschreibungsmöglichkeiten in <strong>de</strong>n Jahren 01und 02voll aus, verbleibt für die Jahre ab <strong>de</strong>m Jahr 03 ein Abschreibungsvolumen(Restbuchwert) von € 11 375,– (= € 15 000,– ./. € 3 000,–./. € 625,–). Diesen Restbuchwert kann Frau Warnke linear über dieverbleiben<strong>de</strong> Nutzungsdauer <strong>de</strong>r Photovoltaikanlage abschreiben.Wie Sie diese Abschreibungen konkret in <strong>de</strong>r Steuererklärung unterbringen,erläutern wir im Kapitel »So ermitteln Sie Gewinn und Umsatzsteuer 2011 –Berechnungsbeispiele«.ReparaturenReparaturen an Ihrer Photovoltaikanlage sind sofort in voller Höhe Betriebsausgaben.Das sind z. B. Wartungsarbeiten o<strong>de</strong>r die Reparatur von Schä<strong>de</strong>n an<strong>de</strong>r Anlage.| 51


| EinkommensteuerSchuldzinsenSchuldzinsen, die für Ihre Photovoltaikanlage entstehen, dürfen Sie ohne Abzugsbeschränkungin voller Höhe als Betriebsausgaben abziehen. Voraussetzungist aber, dass Sie das jeweilige Darlehen Ihrer Bank o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Kreditanstaltfür Wie<strong>de</strong>raufbau (KfW) nur für diese Anlage verwen<strong>de</strong>n. Mehr Informationenzu <strong>de</strong>n KfW-Darlehen fin<strong>de</strong>n Sie im Kapitel »För<strong>de</strong>rprogramme«.Son<strong>de</strong>rabschreibungWer eine Photovoltaikanlage betreibt, soll durch zeitliches Vorziehen von Abschreibungsbeträgenzusätzliche Liquidität bekommen. Deshalb dürfen Sie fürIhre Anlage neben <strong>de</strong>r normalen Abschreibung und unabhängig vom Investitionsabzugsbetragnoch eine Son<strong>de</strong>rabschreibung von 20 % <strong>de</strong>r Anschaffungskostenvornehmen (§ 7 g Abs. 5 EStG). Diese 20 % gibt es im Anschaffungsjahrnicht nur zeitanteilig, son<strong>de</strong>rn in voller Höhe – auch wenn Sie die Photovoltaikanlageerst im Dezember in Betrieb genommen haben.Die Son<strong>de</strong>rabschreibung dürfen Sie beliebig auf das Jahr <strong>de</strong>r Anschaffungo<strong>de</strong>r die darauffolgen<strong>de</strong>n vier Jahre verteilen. Sie dürfen sie also auch in vollerHöhe im Jahr <strong>de</strong>r Inbetriebnahme nutzen. Die Son<strong>de</strong>rabschreibung ist anbestimmte Voraussetzungen geknüpft (z. B. eine Gewinnobergrenze), die Sieals Betreiber einer Photovoltaikanlage in aller Regel erfüllen.Wichtig: Insgesamt können Sie nur 100 % <strong>de</strong>r AnschaffungskostenIhrer Photovoltaikanlage abschreiben. Die Son<strong>de</strong>rabschreibung bewirktaber, dass Sie Abschreibungsbeträge im Vergleich zur linearenAbschreibung vorziehen können.<strong>Beispiel</strong>: Sie haben am 10. 7. 2012 eine Photovoltaikanlage gekauft.»Neben <strong>de</strong>r zeitanteiligen linearen Abschreibung für sechs Monate(die Hälfte von 5 %, also 2,5 %) können Sie noch 20 % Son<strong>de</strong>rabschreibunggeltend machen. Insgesamt sind also 22,5 % Abschreibungmöglich.Sie dürfen im Jahr 2012 aber auch weniger als 22,5 % abschreibenund dafür <strong>de</strong>n »Rest« <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rabschreibung auf die Jahre 2013 bis2016 verteilen.52 |


Einkommensteuer |Die Son<strong>de</strong>rabschreibung gibt es künftig auch dann, wenn Sie <strong>de</strong>nStrom zu mehr als 10 % privat nutzen. So steht es im Entwurf von R 4.3Abs. 4 Satz 2 Einkommensteuer-Richtlinien 2012. Danach soll auchbei privatem Verbrauch von mehr als 10 % eine 100 %ige betrieblicheNutzung und damit die Voraussetzung für die Son<strong>de</strong>rabschreibung gegebensein.Die Son<strong>de</strong>rabschreibung gibt es auch für Dachziegel-Photovoltaikanlagen(OFD Nie<strong>de</strong>rsachsen vom 26. 3. 2012, DStR 2012 S. 6 → Anlage 4 <strong>de</strong>s Anhangs).Grund: Diese Anlagen betrachtet die Finanzverwaltung als selbstständige,bewegliche Wirtschaftsgüter, obwohl sie in das Gebäu<strong>de</strong> integriert sind.SteuernSteuern sind als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn es sich um betrieblichveranlasste Steuern han<strong>de</strong>lt (z. B. Umsatzsteuer). Private Steuern sind keineBetriebsausgaben, beispielsweise die Einkommen- o<strong>de</strong>r Kirchensteuer, <strong>de</strong>r Solidaritätszuschlagsowie die Erbschaft- und Schenkungsteuer.Säumnis- o<strong>de</strong>r Verspätungszuschläge, Zwangsgel<strong>de</strong>r, Vollstreckungskosten sowieMahngebühren, die Ihnen das Finanzamt bei verspäteter Abgabe von Steuererklärungeno<strong>de</strong>r verspäteten Steuerzahlungen auferlegt, »teilen das Schicksal«<strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Steuer. So gehören Umsatzsteuer-Säumniszuschläge zu<strong>de</strong>n Betriebsausgaben, Einkommensteuer-Säumniszuschläge jedoch nicht.VersicherungsbeiträgeVersicherungsprämien gehören je nach Art <strong>de</strong>r Versicherung zu <strong>de</strong>n Betriebsausgabeno<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Son<strong>de</strong>rausgaben.Betriebsausgaben sind nur die Prämien für Sachversicherungen, die ein<strong>de</strong>utig<strong>de</strong>r Photovoltaikanlage zuzuordnen sind (z. B. Haftpflichtversicherung o<strong>de</strong>rErtragsausfallversicherung). Tritt ein Scha<strong>de</strong>n ein, so ist die von <strong>de</strong>r Versicherunggezahlte Leistung in <strong>de</strong>r Regel als Betriebseinnahme zu versteuern.Bei Versicherungen, die zum Teil betriebliche und zum Teil private Risiken ab<strong>de</strong>cken(beispielsweise kombinierte Gebäu<strong>de</strong>versicherungen), dürfen Sie <strong>de</strong>nauf das betriebliche Risiko (also die Photovoltaikanlage) entfallen<strong>de</strong>n Anteilals Betriebsausgabe abziehen. Der Betrag muss häufig geschätzt wer<strong>de</strong>n. Oftverlangen Versicherungen für diese Anlagen einen Prämienzuschlag.| 53


| EinkommensteuerWeitere abziehbare KostenZusätzlich zu <strong>de</strong>n genannten Kosten sind außer<strong>de</strong>m abzugsfähig:• Gebühren für <strong>de</strong>n Rechtsanwalt und <strong>de</strong>n Steuerberater, soweit sie mit <strong>de</strong>nEinkünften aus <strong>de</strong>r Photovoltaikanlage zusammenhängen,• Wartungskosten für die Photovoltaikanlage,• Mietzins für <strong>de</strong>n Zähler; <strong>de</strong>r Energieversorger verrechnet die Zählermieteentwe<strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r Einspeisevergütung o<strong>de</strong>r weist sie als eigene Kostenpositionaus.Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sind hingegen nicht abzugsfähig.In einem Streitfall mussten sich die Richter <strong>de</strong>s Finanzgerichts Nürnberg mit<strong>de</strong>r steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmereines Betreibers einer Photovoltaikanlage auseinan<strong>de</strong>rsetzen(FG Nürnberg vom 19. 3. 2012, 3 K 308/11). Nach rechtskräftigem Urteil wer<strong>de</strong>ndie Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer für die Verwaltungeiner Photovoltaikanlage nicht anerkannt. Grund: Die zeitliche Inanspruchnahme<strong>de</strong>s häuslichen Arbeitszimmers für die Verwaltung <strong>de</strong>r Photovoltaikanlage(Überwachung <strong>de</strong>r Abrechnungen nur eines Energie-Abnehmers unddie Erstellung von einfachen Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Gewinnermittlungen)ist nach Auffassung <strong>de</strong>r Richter regelmäßig von untergeordneterBe<strong>de</strong>utung, <strong>de</strong>r Raum ist also für diese Tätigkeit nicht erfor<strong>de</strong>rlich.!Gleichwohl können Sie Kosten für Schriftverkehr und Korrespon<strong>de</strong>nzmit <strong>de</strong>m Finanzamt o<strong>de</strong>r mit Ihrem Steuerberater (z. B. Porto, Büromaterial)als Betriebsausgaben berücksichtigen, soweit diese durchdie Verwaltung <strong>de</strong>r Photovoltaikanlage veranlasst sind.2.2.3 Gewinnermittlung bei DirektverbrauchNutzt <strong>de</strong>r Anlagenbetreiber einen Teil <strong>de</strong>s Stroms selbst, muss er für diesenStrom eine Entnahme erfassen. Diese Entnahme ist mit <strong>de</strong>m Teilwert zu bewerten,also <strong>de</strong>n Wie<strong>de</strong>rherstellungskosten <strong>de</strong>s selbst verbrauchten Stroms (=Betriebsausgaben einschließlich <strong>de</strong>r Abschreibungen und Finanzierungskosten).»<strong>Beispiel</strong>: Sie haben im Januar 2011 eine Photovoltaikanlage mit einerLeistung von 30 kWp (Kilowatt-Peak, Spitzenleistung) auf IhremEinfamilienhaus installieren lassen. Der im Kalen<strong>de</strong>rjahr 2011 insgesamtproduzierte Strom beträgt 20 000 kWh, von <strong>de</strong>m 4 000 kWhselbst verbraucht wur<strong>de</strong>n (Direktverbrauch).54 |


Einkommensteuer |Im Kalen<strong>de</strong>rjahr 2011 sind neben <strong>de</strong>n Anschaffungskosten in Höhevon € 20 000,– (netto) Finanzierungskosten in Höhe von € 2 000,–und weitere laufen<strong>de</strong> Kosten (u. a. Versicherung, Reinigung und Reparatur)in Höhe von € 500,– angefallen.Mit <strong>de</strong>m Betrieb <strong>de</strong>r Photovoltaikanlage erzielen Sie Einkünfte ausGewerbebetrieb im Sinne <strong>de</strong>s § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Ihren Gewinnkönnen Sie durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung gem. § 4 Abs. 3EStG ermitteln.Der Gewinn beträgt € 2 292,80 und berechnet sich wie folgt:Betriebseinnahmen:Erlöse Stromverkauf (16 000 kWh × 0,2874 €/kWh) € 4 598,40Erlöse Direktverbrauch (4 000 kWh × 0,1236 €/kWh) € 494,40Entnahme Strom zum Teilwert (€ 3 500,– × 20 %) € 700,_–_€ 5 792,80abzüglich Betriebsausgaben:Absetzung für Abnutzung€ 1 000,_–_(Anschaffungskosten € 20 000,–/Nutzungsdauer 20 Jahre)Finanzierungskosten€ 2 000,_–_Weitere laufen<strong>de</strong> Kosten € 500,_–_€ 3 500,_–_Wo die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben in <strong>de</strong>r Anlage EÜReingetragen wer<strong>de</strong>n, erfahren Sie in <strong>de</strong>n Kapiteln »So ermitteln SieIhren Gewinn (als Kleinunternehmer)« bzw. »So ermitteln Sie Gewinnund Umsatzsteuer 2011 – Berechnungsbeispiele«, falls Sie zur Umsatzsteueroptieren.2.2.4 So ermitteln Sie Ihren Gewinn (alsKleinunternehmer)Für die Finanzverwaltung ist es bei <strong>de</strong>r Einkommensteuer letztlich entschei<strong>de</strong>nd,ob Sie mit Ihrer Photovoltaikanlage einen Totalüberschuss über dieLaufzeit <strong>de</strong>r Anlage einfahren können o<strong>de</strong>r nicht. Nur wenn Sie zumin<strong>de</strong>stlangfristig einen Gewinn erzielen können, wird <strong>de</strong>r Fiskus Ihre Anlaufverlustesteuerlich berücksichtigen.| 55


| EinkommensteuerDiese Verluste können Sie mit an<strong>de</strong>ren positiven Einkünften zum <strong>Beispiel</strong>aus nichtselbstständiger Arbeit o<strong>de</strong>r Vermietung verrechnen und damit IhreSteuern senken. Das gilt auch dann, wenn Sie nur aufgrund steuerlicher Gestaltungenwie Son<strong>de</strong>rabschreibungen o<strong>de</strong>r Investitionsabzugsbetrag Verlusteeinfahren.Das nachfolgen<strong>de</strong> <strong>Beispiel</strong> bezieht sich auf die Gewinnermittlung eines Kleinunternehmers,<strong>de</strong>r nicht zur Umsatzsteuer optiert. Die Berechnung erfolgtalso ohne Umsatzsteuer.<strong>Beispiel</strong>: Familie Neumann hat Anfang 2011 auf <strong>de</strong>m Dach ihres»Einfamilienhauses eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von2,5 kWp (dies entspricht einer Fläche von ca. 25 m 2 ) installiert. DieAnschaffungskosten für die gesamte Anlage betragen € 20 000,–inkl. Mehrwertsteuer.Anschaffungskosten Photovoltaikanlage€ 20 000,_–_= Bemessungsgrundlage für Jahresabschreibung € 20 000,_–_5 % (linear) € 1 000,_–_Einen Teil <strong>de</strong>r Anschaffungskosten hat Herr Neumann mit einem Darlehenfinanziert, für das er im Jahr 2011 Zinsen in Höhe von € 800,–bezahlen musste.An Einspeisevergütung erhält Herr Neumann € 700,–. Es ergibt sichjetzt folgen<strong>de</strong> Rechnung:Gewinnermittlung für das Jahr 2011:BetriebseinnahmenEinspeisevergütung Stadtwerke € 700,_–_BetriebsausgabenLineare Abschreibung <strong>de</strong>r Anlage€ 1 000,_–_Darlehenszinsen € 800,_–_Zählerüberlassung € 30,_–_Wartung € 35,_–_Summe € 1 865,_–_ ./. € 1 865,_–_Verlust€ 1 165,_–_Fazit: Für 2011 erzielt Herr Neumann einen Verlust aus Gewerbebetrieb.Wenn über die gesamte Laufzeit <strong>de</strong>r Anlage aber die Betriebseinnahmenüber <strong>de</strong>n Betriebsausgaben liegen, unterstellt das FinanzamtGewinnerzielungsabsicht (keine Liebhaberei). In diesem Fall wir<strong>de</strong>s die anfänglichen Verluste aus Gewerbebetrieb anerkennen.56 |


Umsatzsteuer |So füllen Sie die Anlage EÜR 2011 ausIhre Betriebseinnahmen von € 700,– gehören in Zeile 11 <strong>de</strong>r Anlage EÜR.Falls Sie keine weiteren Betriebseinnahmen haben, wird dieser Betrag in <strong>de</strong>nZeilen 20 und 61 wie<strong>de</strong>rholt.Ihre Betriebsausgaben tragen Sie wie folgt ein:– Die Abschreibung für die Photovoltaikanlage in Höhe von € 1 000,– kommtin Zeile 28 und wird auf die Seite 2 oben in <strong>de</strong>r Anlage EÜR übertragen.– Die Darlehenszinsen von € 800,– vermerken Sie in Zeile 42.– Die Ausgaben für Zählerüberlassung und Wartung von insgesamt € 65,–gehören in Zeile 47.– Die Gesamtsumme <strong>de</strong>r Betriebsausgaben von € 1 865,– notieren Sie in <strong>de</strong>nZeilen 57 und 62 sowie <strong>de</strong>n Verlust von € 1 165,– in Zeile 72.2.3 Umsatzsteuer2.3.1 Unternehmer sind umsatzsteuerpflichtigDer Betreiber einer Photovoltaikanlage, <strong>de</strong>r seinen Strom zumin<strong>de</strong>st teilweisegegen Vergütung in das allgemeine Netz abgibt, ist Unternehmer im umsatzsteuerlichenSinn.Und so funktioniert die Umsatzsteuer: Einerseits unterliegen die Lieferungenund sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt imRahmen seines Unternehmens erbringt, <strong>de</strong>r Umsatzsteuer, soweit keine Umsatzsteuerbefreiungsvorschrifteneingreifen. An<strong>de</strong>rerseits können Unternehmerfür die von an<strong>de</strong>ren Unternehmern bezogenen Lieferungen und sonstigenLeistungen die in Rechnung gestellte und gesetzlich geschul<strong>de</strong>te Umsatzsteuerals Vorsteuer geltend machen.Um <strong>de</strong>n Vorsteuerabzug zu bekommen, muss die Photovoltaikanlage zu IhremUnternehmensvermögen gehören. Das ist nur möglich, wenn Sie die Anlagezu min<strong>de</strong>stens 10 % unternehmerisch nutzen, also <strong>de</strong>n erzeugten Stromzu höchstens 90 % privat verbrauchen. Da bei <strong>de</strong>n meisten Photovoltaikanlagenzumin<strong>de</strong>st ein erheblicher Teil <strong>de</strong>r Stromerzeugung ins Netz eingespeistwird, ist diese Bedingung in aller Regel erfüllt.Die Zuordnung <strong>de</strong>r Anlage zu Ihrem Unternehmensvermögen nehmenSie vor, in<strong>de</strong>m Sie die Vorsteuer aus <strong>de</strong>n gesamten Anschaffungskostenin Ihrer ersten Umsatzsteuer-Voranmeldung eintragen. Die Vorsteuerberechnet sich aus <strong>de</strong>n belegmäßig nachgewiesenen Anschaf-| 57


| Umsatzsteuerfungskosten (z. B. Transport-, Installations- und Abnahmekosten).Wichtig: Diese Kosten sind nur so weit abziehbar, wie sie die Photovoltaikanlagebetreffen. Außer<strong>de</strong>m können Sie die Vorsteuer aus <strong>de</strong>nWartungskosten <strong>de</strong>r Anlage geltend machen.Für Eigenleistungen wird dagegen keine Vorsteuer erstattet.Als Anlagenbetreiber bekommen Sie die auf <strong>de</strong>m Kaufbeleg <strong>de</strong>r Photovoltaikanlageausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurückerstattet.Dazu geben Sie während <strong>de</strong>s Jahres Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab→ Kapitel »Umsatzsteuer-Voranmeldungen«. Darin mel<strong>de</strong>n Sie beim Finanzamtdie von Ihnen abzuführen<strong>de</strong> Umsatzsteuer an, die Sie von Ihrem Energieversorgerfür <strong>de</strong>n eingespeisten Strom bekommen haben. Von dieser Umsatzsteuerziehen Sie die Vorsteuer aus Ihren Eingangsrechnungen ab. Als Differenzergibt sich entwe<strong>de</strong>r eine Zahlung an das Finanzamt o<strong>de</strong>r eine Erstattung.Bei <strong>de</strong>r Anschaffung eines Blockheizkraftwerks (BHKW) ist ebenfalls <strong>de</strong>r Vorsteuerabzugmöglich – genau wie bei Photovoltaikanlagen (BFH-Urteil vom18. 12. 2008, V R 80/07, BStBl. 2011 II S. 292; BMF-Schreiben vom 14. 3. 2011,BStBl. 2011 I S. 254). In <strong>de</strong>m vom BFH entschie<strong>de</strong>nen Fall ließ ein Lokführerin sein von ihm und seiner Familie genutztes Einfamilienhaus ein BHKW einbauen.80 % <strong>de</strong>s damit erzeugten Stroms lieferte er aufgrund eines Vertrages anein Energieversorgungsunternehmen, <strong>de</strong>n Rest verbrauchte er selbst.Wichtig: Wer die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nimmt,darf keine Vorsteuer abziehen → Kapitel »Kleinunternehmer-Regelung«.2.3.2 Vorsteuerabzug: Nur bei ordnungsgemäßerRechnung o<strong>de</strong>r GutschriftDie Vorsteuerbeträge müssen Sie gegenüber <strong>de</strong>m Finanzamt belegmäßignachweisen, da eine ordnungsgemäße Rechnung im Sinne von§ 14 UStG zwingen<strong>de</strong> Voraussetzung für <strong>de</strong>n Vorsteuerabzug ist.Eine Rechnung ist letztlich je<strong>de</strong>s Dokument, mit <strong>de</strong>m über eine Lieferung o<strong>de</strong>rsonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im allgemeinenGeschäftsverkehr tatsächlich bezeichnet wird. Eine Rechnung kann58 |


Umsatzsteuer |auch aus mehreren Dokumenten bestehen. Die Rechnungsangaben müssennach Auffassung <strong>de</strong>r Finanzverwaltung leicht und ein<strong>de</strong>utig nachprüfbar sein(Vollständigkeit <strong>de</strong>r Rechnungsangaben). Erfüllt eine Rechnung nicht diegesetzlichen Anfor<strong>de</strong>rungen, lehnt die Finanzverwaltung <strong>de</strong>n Vorsteuerabzugab.Sie müssen <strong>de</strong>m Energieversorger <strong>de</strong>shalb eine ordnungsgemäße Rechnungstellen, auf <strong>de</strong>r Sie die Umsatzsteuer geson<strong>de</strong>rt ausweisen. Eine solche ordnungsgemäßeRechnung muss <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>s Umsatzsteuergesetzes entsprechen.Dazu gehören folgen<strong>de</strong> Angaben:• Ihre vollständige Anschrift;• die vollständige Anschrift <strong>de</strong>s Leistungsempfängers (Stromabnehmers);• Ihre Steuernummer o<strong>de</strong>r Umsatzsteuer-I<strong>de</strong>ntifikationsnummer;• eine fortlaufen<strong>de</strong> Nummer mit einer o<strong>de</strong>r mehreren Zahlenreihen (Rechnungsnummer);• Zeitpunkt <strong>de</strong>r Stromlieferung;• das Rechnungsdatum;• die Menge <strong>de</strong>s gelieferten Stroms;• <strong>de</strong>r Steuersatz (bei Strom 19 %);• <strong>de</strong>r Nettopreis;• <strong>de</strong>r Steuerbetrag (19 % vom Nettopreis);• <strong>de</strong>r Bruttobetrag.Die Finanzverwaltung überprüft die Angaben in <strong>de</strong>n Rechnungen sorgfältig.Gera<strong>de</strong> in Existenzgründungsfällen (d. h., wenn Sie mit Ihrer Photovoltaikanlageerstmals unternehmerisch tätig wer<strong>de</strong>n) wer<strong>de</strong>n die Umsatzsteuer-Voranmeldungenund die dazugehörigen Belege intensiv kontrolliert. Sie solltendaher sorgfältig darauf achten, dass die Rechnungsangaben vollständig undkorrekt sind.!Insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Leistungsempfänger auf <strong>de</strong>n (Eingangs-)Rechnungenmuss mit <strong>de</strong>n Angaben zum Betreiber <strong>de</strong>r Photovoltaikanlageaus <strong>de</strong>m Fragebogen zur steuerlichen Erfassung übereinstimmen.Die Finanzverwaltung versagt z. B. <strong>de</strong>n Vorsteuerabzug, wennLeistungsempfänger in <strong>de</strong>r Rechnung lediglich <strong>de</strong>r Ehemann ist, diePhotovoltaikanlage aber von <strong>de</strong>n Eheleuten als Gesellschaft bürgerlichenRechts betrieben wird.Hinweis: Von <strong>de</strong>m Grundsatz, dass Sie <strong>de</strong>m Energieversorger eine Rechnungstellen müssen, kann abgewichen wer<strong>de</strong>n. Statt<strong>de</strong>ssen kann <strong>de</strong>r Energieversorgerdie von Ihnen erbrachte Stomlieferung mittels einer Gutschrift abrechnen,sofern dies vorher vereinbart wur<strong>de</strong>. Die Gutschrift verliert allerdings dann| 59


| Umsatzsteuerdie Wirkung einer Rechnung, wenn Sie als Empfänger <strong>de</strong>r Gutschrift diesemDokument wi<strong>de</strong>rsprechen.In <strong>de</strong>r Praxis hat sich zunehmend durchgesetzt, dass die Energieversorgermittels Gutschrift abrechnen. Dies hat für Sie als Solarstromerzeuger<strong>de</strong>n Vorteil, dass Sie keine Rechnung stellen müssen.2.3.3 Berechnung von Umsatzsteuer und VorsteuerVorsteuer für die Photovoltaikanlage und das Gebäu<strong>de</strong>Verwen<strong>de</strong>n Sie als Anlagenbetreiber ein Grundstück sowohl für Zwecke IhresUnternehmens (also <strong>de</strong>r Photovoltaikanlage) als auch für nichtunternehmerische(private) Zwecke, ist die Umsatzsteuer für Lieferungen und sonstigeLeistungen im Zusammenhang mit diesem Grundstück vom Vorsteuerabzugausgeschlossen, soweit sie nicht auf die Verwendung <strong>de</strong>s Grundstücks für Unternehmenszweckeentfällt (§ 15 Abs. 1 b Satz 1 UStG).Im Ergebnis können Sie <strong>de</strong>n Vorsteuerabzug aus <strong>de</strong>r Errichtung einer Photovoltaikanlagenur insoweit geltend machen, als die Vorsteuer durch die unternehmerischeTätigkeit veranlasst ist. Das be<strong>de</strong>utet konkret:• Bei <strong>de</strong>r Errichtung einer Photovoltaikanlage im Zusammenhang mit einemNeubau können Sie die Vorsteuerbeträge nur anteilig geltend machen.Die Vorsteuerbeträge sind nur abzugsfähig, soweit sie auf die Errichtung <strong>de</strong>rPhotovoltaikanlage entfallen.Dagegen sind die übrigen Vorsteuerbeträge, die auf die Herstellungskostenfür das privat genutzte Wohnhaus entfallen, nicht abzugsfähig. Mehr dazulesen Sie im Kapitel »Aktuelle Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug«.Die Zuordnung <strong>de</strong>r Vorsteuerbeträge, die auf die Errichtung <strong>de</strong>r Photovoltaikanlageentfallen, sollten Sie sorgfältig dokumentieren und – wenn möglich– geson<strong>de</strong>rte (Eingangs-)Rechnungen anfor<strong>de</strong>rn.• Die Vorsteuerbeträge im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r nachträglichen Errichtungeiner Photovoltaikanlage können in vollem Umfang geltend gemachtwer<strong>de</strong>n. Hierüber wer<strong>de</strong>n Sie in <strong>de</strong>r Regel geson<strong>de</strong>rte Rechnungen erhalten.Die hierin geson<strong>de</strong>rt ausgewiesenen Vorsteuerbeträge stehen regelmäßig inunmittelbarem Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Betrieb <strong>de</strong>r Photovoltaikanlageund somit mit <strong>de</strong>r Erzielung umsatzsteuerpflichtiger Umsätze.60 |


Umsatzsteuer |Vorsteuer für <strong>de</strong>n DirektverbrauchIn <strong>de</strong>n meisten Fällen wird <strong>de</strong>r durch <strong>de</strong>n Betrieb <strong>de</strong>r Photovoltaikanlage produzierteStrom in vollem Umfang ins Netz eingespeist. Die Netzbetreiber sindnach § 8, 16 und 18 ff. EEG zur Abnahme, Weiterleitung und Verteilung sowieVergütung <strong>de</strong>r gesamten vom Betreiber einer Photovoltaikanlage erzeugtenElektrizität verpflichtet.Der vom Anlagenbetreiber produzierte Strom kann dabei auch <strong>de</strong>zentral genutztwer<strong>de</strong>n (sog. Direktverbrauch). Nach Auffassung <strong>de</strong>r Finanzverwaltungwird aus umsatzsteuerlicher Sicht zunächst die gesamte vom Anlagenbetreiberaus solarer Strahlungsenergie erzeugte Elektrizität an <strong>de</strong>n Netzbetreiber geliefert.Die dafür gezahlte Einspeisevergütung ist somit umsatzsteuerpflichtig.Wichtig: Eine Vergütung <strong>de</strong>s Direktverbrauchs gibt es nur für Photovoltaikanlagen,die Sie bis zum 31. 3. 2012 in Betrieb genommen haben.Nur für diese Anlagen gelten die folgen<strong>de</strong>n Absätze.Bei Anlagen, die ab 1. 4. 2012 in Betrieb genommen wur<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n,fällt die Vergütung <strong>de</strong>s Direktverbrauchs komplett weg. Für siesind <strong>de</strong>r nächste Absatz und das <strong>Beispiel</strong> nicht relevant.Soweit <strong>de</strong>r Anlagenbetreiber bei Inanspruchnahme <strong>de</strong>r Vergütung nach § 33Abs. 2 EEG Elektrizität <strong>de</strong>zentral verbraucht, liegt umsatzsteuerlich eine(Rück-)Lieferung <strong>de</strong>s Netzbetreibers an ihn vor (Abschnitt 2.5 Umsatzsteuer-Anwendungserlass).Entgelt für die (Rück-)Lieferung <strong>de</strong>s Netzbetreibersist alles, was <strong>de</strong>r Anlagenbetreiber für diese (Rück-)Lieferung aufwen<strong>de</strong>t,abzüglich <strong>de</strong>r Umsatzsteuer.»<strong>Beispiel</strong>: Die Einspeisevergütung nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 EEG beträgtfür eine Anlage mit einer Leistung bis einschließlich 30 kW, die vor<strong>de</strong>m 1. 1. 2012 in Betrieb genommen wur<strong>de</strong>, 28,74 Cent / kWh. Nach§ 33 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 EEG verringert sich diese Vergütung• um 16,38 Cent / kWh für <strong>de</strong>n Anteil <strong>de</strong>s direkt verbrauchtenStroms, <strong>de</strong>r 30 % <strong>de</strong>r im selben Jahr durch die Anlage erzeugtenStrommenge nicht übersteigt, und• um 12 Cent / kWh für <strong>de</strong>n darüber hinausgehen<strong>de</strong>n Anteil diesesStroms.Die Bemessungsgrundlage für die (Rück-)Lieferung <strong>de</strong>s Netzbetreibersentspricht <strong>de</strong>r Differenz zwischen <strong>de</strong>r Einspeisevergütung nach| 61


| Umsatzsteuer62 |§ 33 Abs. 1 Nr. 1 EEG und <strong>de</strong>r Vergütung nach § 33 Abs. 2 Satz 2 EEG.Da es sich bei diesen Beträgen um Nettobeträge han<strong>de</strong>lt, ist die Umsatzsteuerzur Ermittlung <strong>de</strong>r Bemessungsgrundlage nicht herauszurechnen.Die Vergütung nach § 33 Abs. 2 EEG beträgt im Fall eines Anteils <strong>de</strong>sdirekt verbrauchten Stroms von bis zu 30 % an <strong>de</strong>r gesamten erzeugtenStrommenge 28,74 Cent / kWh, verringert um 16,38 Cent / kWh,also 12,36 Cent / kWh.Die Bemessungsgrundlage für die (Rück-)Lieferung <strong>de</strong>s Netzbetreibersbeträgt somit 28,74 Cent / kWh, verringert um 12,36 Cent / kWh,also 16,38 Cent / kWh.Die Bemessungsgrundlage für die Lieferung <strong>de</strong>s Anlagenbetreibersumfasst neben <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n vom Anlagenbetreiber selbst erzeugten(und umsatzsteuerrechtlich gelieferten) Strom geschul<strong>de</strong>tenVergütung von 12,36 Cent / kWh auch die Vergütung für die (Rück-)Lieferung <strong>de</strong>s Netzbetreibers an <strong>de</strong>n Anlagenbetreiber von 16,38Cent / kWh. Die Bemessungsgrundlage ergibt sich entsprechend <strong>de</strong>no. g. Grundsätzen aus <strong>de</strong>r Summe dieser bei<strong>de</strong>n Werte und beträgtsomit 28,74 Cent / kWh.<strong>Beispiel</strong>: Umsatzsteuer und Vorsteuer ohne Direktverbrauch»Sie lassen Anfang Januar 2011 eine Photovoltaikanlage auf <strong>de</strong>m DachIhres privaten Einfamilienhauses installieren. Die Anschaffungskostenfür die Photovoltaikanlage betragen € 15 000,– zzgl. € 2 850,–Umsatzsteuer. Noch im Januar erhalten Sie vom Lieferanten eineordnungsgemäße Rechnung, in <strong>de</strong>r die Umsatzsteuer in Höhe von€ 2 850,– geson<strong>de</strong>rt ausgewiesen ist.Die Jahresleistung <strong>de</strong>r Photovoltaikanlage im Kalen<strong>de</strong>rjahr 2011 beträgt5 500 kWh und wird in vollem Umfang in das Stromnetz eingespeist.Gegenüber <strong>de</strong>m Finanzamt haben Sie auf die Anwendung <strong>de</strong>rKleinunternehmerregelung im Sinne <strong>de</strong>s § 19 UStG verzichtet.Für die Stromlieferung bzw. die Energieeinspeisung erhalten Sie vomStromversorger im Kalen<strong>de</strong>rjahr einen Betrag in Höhe von € 1 580,70zzgl. € 300,33 Umsatzsteuer, somit € 1 881,03 (brutto). Der Jahresumsatzin Höhe von € 1 580,70 berechnet sich wie folgt:Erlöse Stromverkauf: 5 500 kWh × 0,2874 €/kWh = € 1 580,70Die in <strong>de</strong>r Eingangsrechnung geson<strong>de</strong>rt ausgewiesene Umsatzsteuerim Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Installation <strong>de</strong>r Photovoltaikanlage inHöhe von € 2 850,– können Sie in vollem Umfang als Vorsteuer gel-


Umsatzsteuer |tend machen. Im Kalen<strong>de</strong>rjahr 2011 beträgt die Umsatzsteuererstattunginsgesamt € 2 549,67 (= € 2 850,– ./. € 300,33).<strong>Beispiel</strong>: Umsatzsteuer und Vorsteuer mit Direktverbrauch»Sie lassen Anfang Januar 2011 eine Photovoltaikanlage auf <strong>de</strong>m DachIhres privaten Einfamilienhauses installieren. Die Anschaffungskostenfür die Photovoltaikanlage betragen € 15 000,– zzgl. € 2 850,–Umsatzsteuer. Noch im Januar erhalten Sie vom Lieferanten eineordnungsgemäße Rechnung, in <strong>de</strong>r die Umsatzsteuer in Höhe von€ 2 850,– geson<strong>de</strong>rt ausgewiesen ist.Die Jahresleistung <strong>de</strong>r Photovoltaikanlage im Kalen<strong>de</strong>rjahr 2011 beträgt5 500 kWh und wird in Höhe von 4 000 kWh in das Stromnetzeingespeist. Im Übrigen wird <strong>de</strong>r produzierte Strom selbst genutzt.Gegenüber <strong>de</strong>m Finanzamt haben Sie auf die Anwendung <strong>de</strong>r Kleinunternehmerregelungim Sinne <strong>de</strong>s § 19 UStG verzichtet.Für die Stromlieferung bzw. die Energieeinspeisung erhalten Sie vomStromversorger im Kalen<strong>de</strong>rjahr einen Betrag in Höhe von € 1 335,–zzgl. € 253,65 Umsatzsteuer, somit € 1 588,65 (brutto). Der Jahresumsatzin Höhe von € 1 335,– berechnet sich wie folgt:Erlöse Stromverkauf: 4 000 kWh × 0,2874 € / kWh = € 1 149,60Erlöse Direktverbrauch: 1 500 kWh × 0,1236 € / kWh = € 185,40Bemessungsgrundlage für Umsatzsteuer:€ 1 335,_–_Die in <strong>de</strong>r Eingangsrechnung geson<strong>de</strong>rt ausgewiesene Umsatzsteuerim Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Installation <strong>de</strong>r Photovoltaikanlage inHöhe von € 2 850,– können Sie in vollem Umfang als Vorsteuer geltendmachen. Im Kalen<strong>de</strong>rjahr 2011 beträgt die Umsatzsteuererstattunginsgesamt € 2 596,35 (= € 2 850,– ./. € 253,65).2.3.4 Aktuelle Rechtsprechung zum VorsteuerabzugVorsteuer für die DachsanierungLassen Sie das Dach Ihres Wohnhauses neu ein<strong>de</strong>cken, bevor Sie eine Photovoltaikanlageinstallieren, dürfen Sie für <strong>de</strong>n unternehmerisch genutzten Teil<strong>de</strong>s Daches Vorsteuer abziehen. Voraussetzung: Die Immobilie wird zu min<strong>de</strong>stens10 % unternehmerisch genutzt. Den unternehmerischen Anteil dürfenSie wie folgt schätzen: Sie müssen für die Dachfläche fiktive Mieten für<strong>de</strong>n Teil mit und <strong>de</strong>n Teil ohne Photovoltaikanlage schätzen (BFH-Urteil vom14. 3. 2012, XI R 26/11, BFH/NV 2012 S. 1192).| 63


| UmsatzsteuerDie gleichen Spielregeln gelten auch, wenn Sie das Dach einer leer stehen<strong>de</strong>nScheune sanieren, um darauf eine Photovoltaikanlage zu errichten (BFH-Urteilvom 19. 7. 2011, XI R 29/10, BStBl. 2012 II S. 438) o<strong>de</strong>r wenn Sie einen Schuppenneu errichten und <strong>de</strong>ssen Dach ausschließlich für eine Photovoltaikanlagenutzen (BFH-Urteil vom 19. 7. 2011, XI R 29/09, BStBl. 2012 II S. 430).Bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>r fiktiven Miete für <strong>de</strong>n neu errichteten Schuppen wür<strong>de</strong>nSie zwischen <strong>de</strong>m Dach und <strong>de</strong>m Innenraum <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s unterschei<strong>de</strong>n:• Wenn Sie das Dach einem frem<strong>de</strong>n Investor zwecks Installation einer Photovoltaikanlagevermieten wür<strong>de</strong>n, wäre dies eine unternehmerische Nutzung.Das Gleiche gilt für <strong>de</strong>n Platz, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Wechselrichter, <strong>de</strong>r Einspeisezählerund <strong>de</strong>r Schaltschrank im Gebäu<strong>de</strong>inneren beanspruchen, und für<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Investor ebenfalls anteilig Miete zahlen wür<strong>de</strong>.• Dagegen wäre die (relativ niedrige) fiktive Miete für <strong>de</strong>n Rest <strong>de</strong>s leer stehen<strong>de</strong>nGebäu<strong>de</strong>s keine unternehmerische Nutzung.Der unternehmerische Anteil richtet sich nach <strong>de</strong>m Verhältnis <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Beträge.Bei <strong>de</strong>m Scheunen-Fall gilt eine Beson<strong>de</strong>rheit: Da es sich nicht um Herstellungskosten,son<strong>de</strong>rn um Erhaltungsaufwand han<strong>de</strong>lt, ist <strong>de</strong>r unternehmerischeNutzungsanteil nach <strong>de</strong>r Verwendung <strong>de</strong>s gesamten Gebäu<strong>de</strong>s zu berechnen,also Innenfläche und Dachfläche. Die 10%-Grenze gilt – an<strong>de</strong>rs alsbei <strong>de</strong>m neu errichteten Schuppen - in diesem Fall nicht, <strong>de</strong>nn sie greift nur beiHerstellungskosten.<strong>Beispiel</strong>: Sie lassen Ihr Dach wegen <strong>de</strong>r Errichtung einer Photovoltaikanlagefür € 20 000,– netto plus € 3 800,– Mehrwertsteuer neu»ein<strong>de</strong>cken. Ein frem<strong>de</strong>r Mieter wür<strong>de</strong> für die Fläche mit <strong>de</strong>r Anlage€ 2 400,– zahlen, für die restliche Dachfläche aber nur € 800,–.Damit wür<strong>de</strong>n 75 % <strong>de</strong>r fiktiven Miete auf die unternehmerisch genutzteDachfläche entfallen. Demzufolge wäre die Vorsteuer zu 75 %abziehbar, also in Höhe von € 2 850,–.!Damit das Finanzamt Ihre Umsatzschätzung möglichst akzeptiert,sollten Sie einen Gutachter o<strong>de</strong>r Architekten hinzuziehen, um diemöglichen Mieteinnahmen zu bewerten.64 |


Umsatzsteuer |Installation einer Photovoltaikanlage auf <strong>de</strong>m Dach einesCarportsDer Betreiber einer Photovoltaikanlage kann einen Carport, auf <strong>de</strong>ssen Dachdie Anlage installiert wird und <strong>de</strong>n er zum Unterstellen eines privat genutztenPkw verwen<strong>de</strong>t, insgesamt seinem Unternehmen zuordnen. Aufgrund <strong>de</strong>rUnternehmenszuordnung ist er in vollem Umfang zum Vorsteuerabzug aus<strong>de</strong>n Herstellungskosten <strong>de</strong>s Carports berechtigt. Denn <strong>de</strong>r Carport ist we<strong>de</strong>rein Gebäu<strong>de</strong> noch ein Gebäu<strong>de</strong>teil. Im Gegenzug muss er für die private Verwendung<strong>de</strong>s Carports eine unentgeltliche Wertabgabe versteuern (BFH-Urteilvom 19. 7. 2011, XI R 21/10, BFH/NV 2011 S. 2201).Voraussetzung für <strong>de</strong>n Vorsteuerabzug: Der Carport wird zu min<strong>de</strong>stens10 % unternehmerisch genutzt. Zur Ermittlung <strong>de</strong>s unternehmerischen Nutzungsanteilsim Wege einer sachgerechten Schätzung kommt nach Auffassung<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sfinanzhofs ein Umsatzschlüssel in Betracht. Dabei ist ein fiktiverVermietungsumsatz für <strong>de</strong>n nichtunternehmerisch genutzten inneren Teil <strong>de</strong>sCarports einem fiktiven Umsatz für die Vermietung <strong>de</strong>r Dachfläche an einenDritten zum Betrieb einer Photovoltaikanlage gegenüberzustellen.<strong>Beispiel</strong>: Sie lassen einen Carport für € 20 000,– zzgl. € 3 800,–»Umsatzsteuer errichten. Die fiktive Miete für das Dach <strong>de</strong>s Carportsbeträgt jährlich € 1 500,– (netto) und für <strong>de</strong>n Unterstellplatz für insgesamt2 Fahrzeuge € 500,– pro Jahr.Aus <strong>de</strong>n Herstellungskosten für <strong>de</strong>n Carport können Sie die Umsatzsteuerin Höhe von € 3 800,– in vollem Umfang als Vorsteuer geltendmachen. Voraussetzung für <strong>de</strong>n Vorsteuerabzug ist lediglich diemin<strong>de</strong>stens zehnprozentige unternehmerische Nutzung durch dieZuordnung <strong>de</strong>r fiktiven Mieten für das Dach und <strong>de</strong>n Unterstellplatz.Im Gegenzug muss für die nichtunternehmerische Nutzung Umsatzsteuerauf die sog. unentgeltliche Wertabgabe an das Finanzamt gezahltwer<strong>de</strong>n. Die nichtunternehmerische Nutzung <strong>de</strong>s Carports führtzu einer Umsatzsteuerzahllast in Höhe von € 61,75, die sich wie folgtberechnet:(Jahres-)Abschreibung <strong>de</strong>s Carports€ 1 000,–(betriebliche Nutzungsdauer 20 Jahre)Sonstige Kosten mit Vorsteuer € 300,–Bemessungsgrundlage für private Nutzung € 1 300,–hiervon wird ein Teil (25 %; € 500,– / € 2 000,–) privat genutzt € 325,–hierauf entfällt eine Umsatzsteuer in Höhe von 19 % (pro Jahr) € 61,75.| 65


| UmsatzsteuerAls Betreiber einer Photovoltaikanlage müssen Sie die Berechnung(insbeson<strong>de</strong>re die Ermittlung <strong>de</strong>s Umsatzschlüssels) für die Ermittlung<strong>de</strong>r abzugsfähigen Vorsteuern sorgfältig dokumentieren und gegenüber<strong>de</strong>m Finanzamt nachweisen.2.3.5 Kleinunternehmer-RegelungBefreiung von <strong>de</strong>r Umsatzsteuerpflicht ist möglichDie Leistungen von Unternehmern im Sinne <strong>de</strong>s Umsatzsteuerrechts unterliegengrundsätzlich <strong>de</strong>r Umsatzsteuer. Unter bestimmten Voraussetzungenverzichtet die Finanzverwaltung aus Vereinfachungsgrün<strong>de</strong>n auf die Erhebung<strong>de</strong>r Umsatzsteuer (sog. Kleinunternehmer-Regelung).Kleinunternehmer sind Unternehmer, die im Inland ansässig sind und <strong>de</strong>renUmsatz im vorangegangenen Kalen<strong>de</strong>rjahr € 17 500,– nicht überstiegen hatund im laufen<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rjahr € 50 000,– voraussichtlich nicht überschreitenwird (§ 19 Abs. 1 UStG). Durch die Anwendung <strong>de</strong>r Kleinunternehmer-Regelung ist <strong>de</strong>r Unternehmer von <strong>de</strong>r Umsatzsteuerpflicht befreit, wenn ernicht gemäß § 19 Abs. 2 UStG auf die Befreiung verzichtet. Als Betreiber einerPhotovoltaikanlage auf einem privaten Einfamilienhaus wer<strong>de</strong>n Sie die Voraussetzungfür die Kleinunternehmer-Regelung regelmäßig erfüllen.Nehmen Sie Ihre unternehmerische Tätigkeit erst im Laufe eines Kalen<strong>de</strong>rjahresneu auf, ist in diesen Fällen allein auf <strong>de</strong>n voraussichtlichen Umsatz <strong>de</strong>slaufen<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rjahres abzustellen. Entsprechend <strong>de</strong>r Zweckbestimmung<strong>de</strong>r Kleinunternehmer-Regelung ist hierbei die Umsatzgrenze von € 17 500,–maßgebend. Der erwartete Umsatz ist auf einen Jahreswert hochzurechnen, dasich die Grenze von € 17 500,– stets auf ein ganzes Jahr bezieht. Ein angebrochenerMonat wird wie ein voller Monat berücksichtigt.Ihre Umsatz- Schätzung für das erste Betriebsjahr und das Folgejahr müssen Sie<strong>de</strong>m Finanzamt in Zeile 111 auf <strong>de</strong>m Fragebogen zur steuerlichen Erfassungmitteilen.Die Befreiung von <strong>de</strong>r Umsatzsteuerpflicht be<strong>de</strong>utet für Sie konkret:• Der Verkauf <strong>de</strong>s erzeugten Stroms an <strong>de</strong>n Energieversorger erfolgtohne Umsatzsteuer. In <strong>de</strong>r Praxis erhalten Sie vom EnergieversorgerAbschlagszahlungen im Gutschriftsverfahren sowie jeweils Endab-66 |


Umsatzsteuer |rechnungen (ohne Umsatzsteuer). Folglich müssen Sie auch keineUmsatzsteuer-Voranmeldungen beim Finanzamt abgeben.• Gleichwohl sind Sie dazu verpflichtet, bis zum 31. Mai <strong>de</strong>s Folgejahres(bei steuerlicher Beratung bis zum 31. Dezember <strong>de</strong>s Folgejahres)eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung einzureichen. In <strong>de</strong>r Umsatzsteuer-Jahreserklärunghaben Sie auf <strong>de</strong>r Seite 1 in <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>nZeilen <strong>de</strong>r Rubrik »Angaben zur Besteuerung als Kleinunternehmer«Ihre Umsätze <strong>de</strong>s Vorjahres und <strong>de</strong>s abgelaufenen Jahres einzutragen.Eine Befreiung von <strong>de</strong>r Abgabe <strong>de</strong>r Umsatzsteuer-Jahreserklärungdurch das Finanzamt ist möglich, wenn Sie schon längere Zeitumsatzsteuerlich als Kleinunternehmer geführt wer<strong>de</strong>n.Wenn Sie diese Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen, müssen Sieim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung die Zeilen 122 und 123 ankreuzen.Die weiteren Fragen zur Umsatzsteuer brauchen Sie nicht zu beantworten.Umsatzsteuerpflicht ist aber meist vorteilhafterDer Unternehmer kann <strong>de</strong>m Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit <strong>de</strong>r Steuerfestsetzungerklären, dass er auf die Anwendung <strong>de</strong>r Kleinunternehmer-Regelungverzichtet und somit die allgemeinen Vorschriften <strong>de</strong>s Umsatzsteuergesetzesfür ihn gelten. Als Kleinunternehmer haben Sie somit ein Wahlrecht undkönnen freiwillig zur Regelbesteuerung optieren. In diesem Fall dürfen Siedie Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen und müssen im Gegenzug aufIhre Umsätze Umsatzsteuer abführen.Im Ergebnis tritt für Sie keine wirtschaftliche Belastung ein, da die Umsatzsteuerauf Ebene <strong>de</strong>r Unternehmen neutral bleibt. Wenn Sie umsatzsteuerpflichtigeLieferungen gegenüber Ihrem Stromversorger ausführen, muss <strong>de</strong>rStromversorger Ihnen zusätzlich zur Einspeisevergütung die dazugehörigeUmsatzsteuer in Höhe von <strong>de</strong>rzeit 19 % zahlen. Diese Umsatzsteuer führen Siedann als durchlaufen<strong>de</strong>n Posten an das zuständige Finanzamt ab.Wenn Sie auf die Umsatzsteuerfreiheit verzichten und zur Regelbesteuerungoptieren, sind Sie an diese Entscheidung fünf Jahre lang gebun<strong>de</strong>n und wer<strong>de</strong>ndann umsatzsteuerlich wie ein »normaler« Unternehmer behan<strong>de</strong>lt. Sie müssendafür im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung die Zeile 124 ankreuzen(»Ich verzichte auf die Anwendung <strong>de</strong>r Kleinunternehmer-Regelung«). HabenSie das versäumt, können Sie auch später noch zur Umsatzsteuer optieren, in<strong>de</strong>mSie in Ihrer Umsatzsteuer-Jahreserklärung Ihre umsatzsteuerpflichtigenUmsätze aufführen und die Vorsteuer geltend machen.| 67


| UmsatzsteuerDurch <strong>de</strong>n Verzicht auf die Kleinunternehmer-Regelung sind Sie als Existenzgrün<strong>de</strong>r(d. h., wenn Sie mit Ihrer Photovoltaikanlage erstmals unternehmerischtätig wer<strong>de</strong>n) in <strong>de</strong>n ersten bei<strong>de</strong>n Jahren dazu verpflichtet, auch beigeringen Umsätzen monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen beim zuständigenFinanzamt einzureichen bzw. elektronisch zu übermitteln. Erst nachAblauf <strong>de</strong>r ersten bei<strong>de</strong>n Jahre können Sie einen entsprechen<strong>de</strong>n (formlosen)Antrag zur Abgabe von Quartalsmeldungen o<strong>de</strong>r zur Abgabe einer Jahresmeldungstellen.Der Verzicht auf die Kleinunternehmer-Regelung birgt einen großenVorteil: Sie können aus <strong>de</strong>n Anschaffungskosten für Ihre Photovoltaikanlagedie Vorsteuern geltend machen. Nachteilig wirkt sich sicherlichein etwas höherer Verwaltungsaufwand aus, da sie bei Verzichtauf die Kleinunternehmer-Regelung – zumin<strong>de</strong>st für die ersten bei<strong>de</strong>nJahre – monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen an das Finanzamtelektronisch übermitteln müssen.!Als Betreiber einer Photovoltaikanlage sollten Sie auf je<strong>de</strong>n Fall zurUmsatzsteuerpflicht und damit die Vorsteuerabzugsberechtigunganstreben. Durch <strong>de</strong>n Verzicht auf die Kleinunternehmer-Regelungerhalten Sie im ersten Jahr die vom Lieferanten <strong>de</strong>r Photovoltaikanlagein Rechnung gestellte Umsatzsteuer auf <strong>de</strong>n Kaufpreis <strong>de</strong>r Anlagevom Finanzamt zurückerstattet – immerhin ein paar TausendEuro!Bei einem Wechsel von <strong>de</strong>r Regelbesteuerung zur Kleinunternehmer-Regelungist zu beachten, dass innerhalb eines fünf- bzw. zehnjährigen Zeitraumsseit Anschaffung <strong>de</strong>r Photovoltaikanlage die geltend gemachte Vorsteuer teilweisean das Finanzamt zurückzuzahlen ist. Für Aufdach-Photovoltaikanlagen(kein wesentlicher Bestandteil <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s) gilt eine Wartezeit von5 Jahren und für dachintegrierte Photovoltaikanlagen (Bestandteil <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s)gilt eine Wartezeit von 10 Jahren (Verfügung <strong>de</strong>r OFD Frankfurt vom17. 10. 2011, Az. S 7316 A - 2 - St 128).Innerhalb dieses Wartezeitraums führt ein Wechsel von <strong>de</strong>r Regelbesteuerungzur Kleinunternehmer-Regelung zu einer Vorsteuerkorrektur gemäß § 15aUStG. Konsequenz: Die Vorsteuerbeträge sind im Falle eines Wechsels zeitanteiligzurückzuzahlen.68 |


Umsatzsteuer |!Wenn Sie als Betreiber einer Photovoltaikanlage von <strong>de</strong>r Regelbesteuerungzur Kleinunternehmer-Regelung wechseln, sollten Sie nachMöglichkeit noch vor einem Wechsel zur Kleinunternehmer-Regelunganstehen<strong>de</strong> Wartungs- und Reparaturarbeiten durchführen lassen,um somit noch die Vorsteuern aus diesen Kosten erstattet zu bekommen.Für <strong>de</strong>n Vorsteuerabzug ist <strong>de</strong>r Zeitpunkt <strong>de</strong>r Ausführung <strong>de</strong>rWartungs- und Reparaturarbeiten maßgeblich. Gleichwohl sollten Sie– um unnötige Rückfragen durch das Finanzamt zu vermei<strong>de</strong>n – dieRechnung auch auf ein Datum vor <strong>de</strong>m Wechsel ausstellen lassen.2.3.6 Umsatzsteuer-VoranmeldungenIm Unterschied zur Einkommensteuer ist die Umsatzsteuer eine Anmel<strong>de</strong>steuer.Unternehmer müssen bis zum 10. Tag nach Ablauf je<strong>de</strong>s Voranmeldungszeitraumseine Umsatzsteuer-Voranmeldung nach amtlichvorgeschriebenem Vordruck auf elektronischem Weg nach Maßgabe <strong>de</strong>r Steuerdaten-Übermittlungsverordnungan das zuständige Finanzamt übermitteln.Darin müssen Sie die Höhe <strong>de</strong>r Steuer für <strong>de</strong>n Voranmeldungszeitraum (Vorauszahlung)selbst berechnen. Als Betreiber einer Photovoltaikanlage sind SieUnternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne und müssen <strong>de</strong>mzufolge auch dieAbgabefristen beachten.Voranmeldungszeitraum ist das Kalen<strong>de</strong>rvierteljahr. Beträgt die Steuer fürdas vorangegangene Kalen<strong>de</strong>rjahr mehr als € 7 500,–, ist die Voranmeldungmonatlich abzugeben.Monatliche Abgabe für Neugründungsfälle zwingend: Nach Auffassung<strong>de</strong>r Finanzverwaltung besteht die Verpflichtung zur Abgabemonatlicher Voranmeldungen für das Jahr <strong>de</strong>r Aufnahme <strong>de</strong>r beruflicheno<strong>de</strong>r gewerblichen Tätigkeit und für das folgen<strong>de</strong> Kalen<strong>de</strong>rjahr(Neugründungsfälle). Somit müssen Sie im Jahr <strong>de</strong>r Anschaffung <strong>de</strong>rPhotovoltaikanlage und im Folgejahr monatlich die Umsatzsteuer-Voranmeldungenübermitteln.Zahlungen, die auf Umsatzsteuer-Voranmeldungen beruhen, stellen Vorauszahlungenauf die Jahres-Umsatzsteuerschuld dar. In <strong>de</strong>r Umsatzsteuer-Jahreserklärungerfolgt dann eine Endabrechnung. Die in <strong>de</strong>n Voranmeldungenausgewiesenen Beträge wer<strong>de</strong>n dabei berücksichtigt.| 69


| UmsatzsteuerDauerfristverlängerung bringt VorteileUm Unternehmern mehr Zeit für die Erstellung ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldungzu verschaffen, sieht das Gesetz die Möglichkeit einer Dauerfristverlängerungvor. Die Dauerfristverlängerung ist sinnvoll, da die Zeit zwischen<strong>de</strong>m En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Voranmel<strong>de</strong>zeitraums und <strong>de</strong>m Ablauf <strong>de</strong>r Abgabefrist sehrknapp bemessen ist.Die Fristverlängerung muss nur einmal beim Finanzamt beantragt wer<strong>de</strong>nund gilt dann bis auf Wi<strong>de</strong>rruf. Einen Antrag auf Dauerfristverlängerung könnenSie je<strong>de</strong>rzeit stellen. Der Antrag darf nur im Ausnahmefall abgelehnt wer<strong>de</strong>n,und zwar dann, wenn <strong>de</strong>r Steueranspruch gefähr<strong>de</strong>t erscheint (§ 46 Satz 2UStDV).Auch als Existenzgrün<strong>de</strong>r können Sie eine Dauerfristverlängerung beantragen.!Einem Antrag auf Dauerfristverlängerung muss das Finanzamt nichtausdrücklich zustimmen. Wird <strong>de</strong>r Antrag nicht abgelehnt, kann von<strong>de</strong>r Genehmigung ausgegangen wer<strong>de</strong>n. Zwingend vorgeschriebenist die Verwendung eines amtlichen Vordrucks bei Beantragung <strong>de</strong>rFristverlängerung (§ 48 Abs. 1 Satz 2 UStDV).Im Falle einer Dauerfristverlängerung verschieben sich die Abgabefristen fürdie Umsatzsteuer-Voranmeldungen jeweils um einen Monat. Dasselbe gilt fürdie Fälligkeit <strong>de</strong>r Umsatzsteuer-Vorauszahlungen. En<strong>de</strong>te die Abgabe- undZahlungsfrist bei <strong>de</strong>r vierteljährlichen Erstellung von Voranmeldungen bislangzum <strong>Beispiel</strong> am 10. 4. 2011, bewirkt die Dauerfristverlängerung einen Aufschubbis zum 10. 5. 2011.Die Finanzbehör<strong>de</strong> kann eine Son<strong>de</strong>rvorauszahlung festsetzen. Wenn Sie zurmonatlichen Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen verpflichtet sind,gilt: Um das ganze Jahr von <strong>de</strong>r Fristverlängerung zu profitieren, müssen Siezu Beginn eines Kalen<strong>de</strong>rjahres 1 / 11 Ihrer gesamten Umsatzsteuer-Vorauszahlung<strong>de</strong>s Vorjahres als Son<strong>de</strong>rvorauszahlung leisten. Das gilt auch, wennSie bereits eine Dauerfristverlängerung beantragt haben. Kommen Sie dieserPflicht nicht nach, kann das Finanzamt Ihre Dauerfristverlängerung wi<strong>de</strong>rrufen.Die Son<strong>de</strong>rvorauszahlung muss bis zum 10. Februar <strong>de</strong>s Jahres beim Finanzamtangemel<strong>de</strong>t und gezahlt wor<strong>de</strong>n sein, für das Sie die Dauerfristverlängerungwünschen (für 2013 also <strong>de</strong>r 10. 2. 2013). Dabei verwen<strong>de</strong>n Sie <strong>de</strong>nselbenamtlichen Vordruck wie bei <strong>de</strong>m Antrag auf Dauerfristverlängerung.70 |


Umsatzsteuer |Im Jahr <strong>de</strong>r Unternehmensgründung sind die Umsatzsteuer-Voranmeldungenmonatlich abzugeben. Wird im Gründungsjahr eine Dauerfristverlängerungbeantragt, ist also auch eine Son<strong>de</strong>rvorauszahlung fällig. Da es an einemVorjahreswert fehlt, sind die geschätzten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen <strong>de</strong>slaufen<strong>de</strong>n Jahres heranzuziehen, um die Höhe <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rvorauszahlung zuermitteln. Dauerfristverlängerung und Son<strong>de</strong>rvorauszahlung wer<strong>de</strong>n gleichzeitigbeantragt.Elektronische ÜbermittlungDas Gesetz schreibt die elektronische Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungenvor (§ 18 Abs. 1 Satz 1 UStG). Allerdings kann das Finanzamt zur»Vermeidung unbilliger Härten« auf die elektronische Abgabe verzichten. DieBefreiung von <strong>de</strong>r elektronischen Abgabepflicht muss beantragt wer<strong>de</strong>n. Dannmüssen Sie wie bisher eine Papiererklärung einreichen.Das Finanzamt muss <strong>de</strong>m Antrag entsprechen, wenn die elektronische Übermittlungfür <strong>de</strong>n Unternehmer wirtschaftlich o<strong>de</strong>r persönlich unzumutbarist, etwa weil die Schaffung <strong>de</strong>r technischen Voraussetzungen nur mit einemnicht unerheblichen finanziellen Aufwand möglich wäre o<strong>de</strong>r wenn <strong>de</strong>r Unternehmernach seien individuellen Kenntnissen und Fähigkeiten nicht o<strong>de</strong>r nureingeschränkt in <strong>de</strong>r Lage ist, die Möglichkeiten <strong>de</strong>r Datenfernübertragung zunutzen.Über die von <strong>de</strong>r Finanzverwaltung betriebene Webseite Elster (www.elster.<strong>de</strong>)gibt es zwei Möglichkeiten, um Umsatzsteuer-Voranmeldungen elektronischeinzureichen: Zum einen kann die kostenlose Software ElsterFormular genutztwer<strong>de</strong>n, zum an<strong>de</strong>ren ein ElsterOnline-Zugang.Das Programm ElsterFormular ist zwar kostenlos, muss aber zunächst von <strong>de</strong>rElster-Webseite heruntergela<strong>de</strong>n und auf <strong>de</strong>m eigenen Computer gespeichertwer<strong>de</strong>n. Erst dann lassen sich Voranmeldungen via ElsterFormular an das Finanzamtübermitteln. Der Vorteil von ElsterFormular: Die Voranmeldungenkönnen offline, also ohne eine aktive Internetverbindung, erstellt wer<strong>de</strong>n.Bei ElsterOnline sieht dies an<strong>de</strong>rs aus. Ohne aktive Internetverbindung läufthier nichts, <strong>de</strong>nn sämtliche Eingaben fin<strong>de</strong>n direkt auf <strong>de</strong>r Webseite <strong>de</strong>r Finanzverwaltungstatt. Daraus ergibt sich <strong>de</strong>r Vorteil, dass das Herunterla<strong>de</strong>neiner Elster-Software aus <strong>de</strong>m Internet nicht erfor<strong>de</strong>rlich ist.Auf <strong>de</strong>r Webseite www.elster.<strong>de</strong> erhalten Sie ausführliche Informationen überdie Einsatzmöglichkeiten von ElsterFormular und ElsterOnline, die voneinan<strong>de</strong>rabweichen.Zur elektronischen Abgabe Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen Sienicht auf ElsterFormular und ElsterOnline zurückgreifen. Viele <strong>de</strong>r im Han<strong>de</strong>l| 71


| Umsatzsteuerangebotenen Steuererklärungs- und Buchhaltungsprogramme verfügen übereine Elster-Schnittstelle und ermöglichen daher ebenfalls <strong>de</strong>n Transfer vonUmsatzsteuer-Voranmeldungen. Ein leistungsstarkes Produkt ist die Steuer-Spar-Erklärung Business <strong>de</strong>r Aka<strong>de</strong>mischen Arbeitsgemeinschaft. Die Softwarekönnen Sie über die Webseite www.steuertipps.<strong>de</strong> herunterla<strong>de</strong>n.Ausfüllhinweise zur Umsatzsteuer-VoranmeldungIn Zeile 3 können Sie Ihre aktuell gültige Steuernummer eintragen. Darunter(Zeilen 5 bis 10) können Sie das für Sie zuständige Finanzamt und <strong>de</strong>ssen Anschrifteintragen.In <strong>de</strong>n Kästen auf Seite 1 oben rechts kreuzen Sie an, für welchen Monat bzw.welches Quartal Sie die Voranmeldung ausfüllen (Voranmeldungszeitraum).Sollten Sie einmal versehentlich eine unzutreffen<strong>de</strong> Umsatzsteuer-Voranmeldungfür einen Monat an das Finanzamt elektronisch übermittelt haben,können Sie eine berichtigte Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamtübermitteln. In diesem Fall müssen Sie für die berichtigte Umsatzsteuer-Voranmeldungin <strong>de</strong>r Zeile 14, Kennzahl 10 eine »1« eintragen.Die Umsätze für <strong>de</strong>n durch die Photovoltaikanlage erzeugten und verkauftenStrom (z. B. Einspeisevergütung) ist in <strong>de</strong>r Zeile 26, Kennzahl 81 zu erfassen.In <strong>de</strong>r linken Spalte ist das Entgelt (Nettobetrag) zu erfassen und in <strong>de</strong>r dazugehörigenrechten Spalte in <strong>de</strong>r gleichen Zeile ist die Umsatzsteuer einzutragen.Die Summe <strong>de</strong>r Umsatzsteuer übertragen Sie in die Zeilen 43, 45 und 54.Vorsteuerbeträge aus <strong>de</strong>r Anschaffung <strong>de</strong>r Photovoltaikanlage o<strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>mUnterhalt <strong>de</strong>r Anlage (z. B. Reinigung, Wartung, Reparatur) können Sie in <strong>de</strong>rZeile 56, Kennzahl 66 erfassen.Die Differenz zwischen zu zahlen<strong>de</strong>r Umsatzsteuer und abziehbarer Vorsteuer(verbleiben<strong>de</strong>r Betrag) vermerken Sie in Zeile 63. Zwingend eintragen müssenSie die verbleiben<strong>de</strong> Umsatzsteuer-Vorauszahlung (Zeile 68).Wie oft Sie Voranmeldungen abzugeben habenDie Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen beginnt mit Aufnahme<strong>de</strong>r unternehmerischen Tätigkeit. Der Abgaberhythmus richtet sich nach<strong>de</strong>r Umsatzsteuerzahllast (= Umsatzsteuer abzüglich Vorsteuer) <strong>de</strong>s Vorjahres.72 |Als Existenzgrün<strong>de</strong>r (d. h., wenn Sie mit Ihrer Photovoltaikanlage erstmalsunternehmerisch tätig wer<strong>de</strong>n) müssen Sie im Jahr <strong>de</strong>r InbetriebnahmeIhrer Photovoltaikanlage und im folgen<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rjahr monat-


Umsatzsteuer |liche Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben. Das gilt unabhängigvon <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>r Umsatzsteuerzahlung für das Vorjahr (§ 18 UStG).Erst nach Ablauf <strong>de</strong>s zweiten Geschäftsjahres entschei<strong>de</strong>t auch beiExistenzgrün<strong>de</strong>rn die Höhe <strong>de</strong>r Umsatzsteuerzahllast aus <strong>de</strong>m Vorjahrüber <strong>de</strong>n Abgaberhythmus.Das Gesetz unterschei<strong>de</strong>t drei Abgabegruppen:• Monatliche Abgabe <strong>de</strong>r Umsatzsteuer-Voranmeldung zum 10. <strong>de</strong>s Folgemonats(10. 1. , 10. 2. , 10. 3. usw.), wenn im Vorjahr mehr als € 7 500,–Umsatzsteuer zu entrichten war.• Vierteljährliche Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung zum 10. nachQuartalsen<strong>de</strong> (10. 4. , 10. 7. , 10. 10. und 10. 1. ), wenn die Umsatzsteuerzahllastim Vorjahr über € 1 000,– lag, <strong>de</strong>r Betrag von € 7 500,– aber nichtüberschritten wur<strong>de</strong>.• Keine Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen, wenn die Umsatzsteuerschuldim Vorjahr <strong>de</strong>n Betrag von € 1 000,– nicht überschritten hat.Ist es im Vorjahr dagegen zu einem Überschuss (= Vorsteuerüberhang) zuIhren Gunsten gekommen, sind vierteljährlich Voranmeldungen zu erstellen,es sei <strong>de</strong>nn, Sie beantragen die Befreiung von <strong>de</strong>r Abgabepflicht (R 18.2 Abs. 2Umsatzsteuer-Anwendungserlass - UStAE).!Wer als umsatzsteuerpflichtige Einkünfte nur die Vergütungen auseiner Photovoltaikanlage auf seinem privaten Haus hat, wird ab <strong>de</strong>mdritten Jahr in <strong>de</strong>n meisten Fällen nur noch die Jahreserklärung abgebenmüssen, aber keine Voranmeldungen mehr. Das gilt bei einerjährlichen Umsatzsteuer bis € 1 000,– (§ 18 UStG), was bei einemUmsatzsteuersatz von 19 % einer Netto-Einspeisevergütung vonknapp € 5 300,– für etwa 28 600 kWh entspricht (bei einer Vergütungvon 18,50 Cent pro kWh).Wann Ihre Umsatzsteuerschuld entstehtAllein mit <strong>de</strong>m Wissen, wie oft Sie Umsatzsteuer-Voranmeldungen abzugebenhaben, ist es noch nicht getan. Denn schließlich müssen Sie auch entschei<strong>de</strong>n,welche Umsatzsteuerbeträge in <strong>de</strong>r jeweiligen Voranmeldung zu erfassen sind.Wichtig ist also <strong>de</strong>r Zeitpunkt, zu <strong>de</strong>m die Steuerschuld entsteht.Unser Umsatzsteuersystem geht als Normalfall von <strong>de</strong>r Sollversteuerung aus.Dabei müssen Sie die Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen, sobald Sie Ihre| 73


| UmsatzsteuerRechnung geschrieben haben – unabhängig davon, wann Ihr Energieversorgerzahlt. Bei <strong>de</strong>r Istversteuerung dagegen müssen Sie die Umsatzsteuer erst dannans Finanzamt zahlen, wenn <strong>de</strong>r Versorger gezahlt hat.Die günstige Istversteuerung passiert aber nicht »automatisch«, son<strong>de</strong>rn nurauf formlosen Antrag beim Finanzamt. Sie können die Istversteuerung bereitsbeantragen, wenn Sie gegenüber <strong>de</strong>m Finanzamt Ihre umsatzsteuerpflichtigeTätigkeit erstmals anzeigen. Kreuzen Sie dazu das entsprechen<strong>de</strong> Kästchen imFragebogen zur steuerlichen Erfassung an (Zeile 131). Die Istversteuerungbetrifft nur die abzuführen<strong>de</strong> Umsatzsteuer, am Zeitpunkt <strong>de</strong>s Vorsteuerabzugsän<strong>de</strong>rt sie nichts. Die Vorsteuer machen Sie in <strong>de</strong>rjenigen Umsatzsteuer-Voranmeldung geltend, die <strong>de</strong>n Monat betrifft, in <strong>de</strong>m Ihnen die Rechnung <strong>de</strong>sVersorgers vorliegt bzw. die Lastschrift erfolgte.2.3.7 Umsatzsteuer-JahreserklärungAls Betreiber einer Photovoltaikanlage sind Sie zur Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärungauf <strong>de</strong>m amtlichen Formular verpflichtet, und zwarunabhängig davon, ob Sie im Laufe <strong>de</strong>s Jahres Umsatzsteuer-Voranmeldungenabgegeben haben o<strong>de</strong>r nicht. Seit 2011 müssen Sie die Umsatzsteuererklärunggrundsätzlich elektronisch abgeben, so wie es für die Voranmeldung bereitsseit 2009 gilt. Allerdings kann das Finanzamt zur »Vermeidung unbilliger Härten«genauso wie bei <strong>de</strong>r Voranmeldung auch bei <strong>de</strong>r Jahreserklärung auf dieelektronische Abgabe verzichten. Die Befreiung von <strong>de</strong>r elektronischen Abgabepflichtmuss beantragt wer<strong>de</strong>n. Erfahrungsgemäß stehen die Chancen aufGenehmigung eines Antrages sehr gut, wenn <strong>de</strong>r Antragsteller we<strong>de</strong>r über einenComputer noch über einen Internetzugang verfügt.Der Erklärungszeitraum entspricht <strong>de</strong>m Kalen<strong>de</strong>rjahr, es sei <strong>de</strong>nn, Sie habendie Photovoltaikanlage nicht das ganze Jahr betrieben. Die gesetzliche Abgabefristen<strong>de</strong>t am 31. Mai <strong>de</strong>s Folgejahres (§ 149 Abs. 2 Satz 1 AO). Eine Fristverlängerungmuss beim Finanzamt beantragt wer<strong>de</strong>n, die Behör<strong>de</strong> entschei<strong>de</strong>tdarüber nach eigenem Ermessen.Die nachfolgen<strong>de</strong>n Zeilenangaben gelten für die Umsatzsteuererklärungsowohl <strong>de</strong>s Jahres 2011 als auch für 2012.In Ihrer Umsatzsteuer- Jahreserklärung müssen Sie als Kleinunternehmer nurdie Zeilen 24 und 25 ausfüllen. Haben Sie dagegen zur Umsatzsteuer optiert,müssen Sie sämtliche Umsatz- und Vorsteuerbeträge erfassen, die innerhalb<strong>de</strong>s jeweiligen Jahres aufgelaufen sind.74 |


Umsatzsteuer |Die in <strong>de</strong>r Voranmeldung geltend gemachten Umsätze (Einnahmen) und dieUmsatzsteuer daraus sind in Zeile 33 zusammenzufassen. Sie wer<strong>de</strong>n dann indie Zeilen 60, 92 und 98 übertragen.Die vom Einrichter <strong>de</strong>r Anlage in Rechnung gestellte Umsatzsteuer (= Vorsteuer)gehört in Zeile 62. Sie wird dann in die Zeilen 71 und 99 übertragen.In die Zeilen 101, 105, 107 und 109 tragen Sie Ihre verbleiben<strong>de</strong> Umsatzsteuerschuldbzw. Ihren Umsatzsteuer-Erstattungsanspruch an das Finanzamtein.Im I<strong>de</strong>alfall müssten <strong>de</strong>mnach die Beträge in Ihren Umsatzsteuer-Voranmeldungenin <strong>de</strong>r Summe <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Jahreserklärung angegebenen Beträgen entsprechen.!Ergibt sich dagegen aus Ihrer Umsatzsteuer-Jahreserklärung, dassSie <strong>de</strong>m Fiskus noch Umsatzsteuer schul<strong>de</strong>n, dann begleichen SieIhre Steuerschuld unbedingt innerhalb <strong>de</strong>r gesetzlichen Frist. Diesebeträgt einen Monat und beginnt mit Eingang <strong>de</strong>r Umsatzsteuer-Jahreserklärung bei Ihrem Finanzamt (§ 18 Abs. 4 Satz 1 UStG). VomFinanzamt wer<strong>de</strong>n Sie erst dann zur Zahlung aufgefor<strong>de</strong>rt, wenn diegesetzliche Zahlungsfrist überschritten ist. Ihnen droht dann einSäumniszuschlag.2.3.8 Umsatzsteuerliche Beson<strong>de</strong>rheiten bei Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen)Neben <strong>de</strong>r Solartechnik investieren die <strong>de</strong>utschen Bürger zunehmend in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (sog. Blockheizkraftwerke). Durch <strong>de</strong>n Betriebeines Blockheizkraftwerks wer<strong>de</strong>n Sie ebenfalls umsatzsteuerlich als Unternehmertätig. Daraus folgt: Auch hier ist <strong>de</strong>r Vorsteuerabzug möglich.Die Vergütungen für die Lieferung von Strom (Einspeisevergütung) unterliegen<strong>de</strong>r Umsatzsteuer, soweit Sie nicht die Kleinunternehmer-Regelung nach§ 19 UStG in Anspruch nehmen. Umsatzsteuerlich wird <strong>de</strong>r durch ein Blockheizkraftwerkerzeugte und gelieferte Strom genauso wie <strong>de</strong>r mit einer Photovoltaikanlageerzeugte Strom behan<strong>de</strong>lt. Die Finanzverwaltung geht – auch bei<strong>de</strong>zentralem Stromverbrauch (Direktverbrauch) – davon aus, dass zunächst<strong>de</strong>r gesamte erzeugte Strom an <strong>de</strong>n Netzbetreiber geliefert wird und anschließen<strong>de</strong>ine Rücklieferung <strong>de</strong>s selbst verbrauchten Stroms vorliegt (Abschn. 2.5Umsatzsteuer-Anwendungserlass).| 75


| UmsatzsteuerNeben <strong>de</strong>r Produktion von Strom erzeugen Sie als Betreiber eines Blockheizkraftwerks(auch) Wärme. Wenn Sie die erzeugte Wärme an einen Dritten weiterverkaufen,liegt eine umsatzsteuerpflichtige Lieferung vor. Die vereinbartenEntgelte unterliegen <strong>de</strong>mzufolge <strong>de</strong>r Umsatzsteuer.Soweit Sie die Wärme für private Zwecke verwen<strong>de</strong>n, müssen Sie nach Auffassung<strong>de</strong>r Finanzverwaltung umsatzsteuerlich eine unentgeltliche Wertabgabenach § 3 Abs. 1 b Nr. 1 UStG berücksichtigen. Die unentgeltliche Wertabgabeist mit <strong>de</strong>n Selbstkosten zu bewerten.Bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>r Selbstkosten sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten<strong>de</strong>s Blockheizkraftwerks auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauervon zehn Jahren zu verteilen. Zu beachten ist, dass nicht eines <strong>de</strong>r Endprodukte(Elektrizität o<strong>de</strong>r Wärme) ein Nebenprodukt <strong>de</strong>r Gewinnung <strong>de</strong>s an<strong>de</strong>renProduktes darstellt. Die Selbstkosten müssen Sie aufteilen, z. B. im Verhältnis<strong>de</strong>r erzeugten Mengen an elektrischer und thermischer Energie o<strong>de</strong>ranhand <strong>de</strong>r Leistungskennzahlen <strong>de</strong>r Anlage. Einheitliche Messgröße für dieelektrische und thermische Energie sind kWh.!Beachten Sie, dass Sie beim Betrieb eines Blockheizkraftwerks etwabei Diesel- o<strong>de</strong>r Gasbetrieb die Energiesteuer nach § 53 Abs. 1 EEGzurückerstattet bekommen. Hierzu müssen Sie einen geson<strong>de</strong>rtenAntrag stellen.<strong>Beispiel</strong>: Sie haben im Januar 2011 ein Blockheizkraftwerk angeschafftund erzielen im Kalen<strong>de</strong>rjahr 2011 insgesamt 20 000 kWh»Strom, wovon Sie 2 000 kWh in Ihrem Wohnhaus direkt selbst verbrauchen.Die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für die Lieferung <strong>de</strong>sStroms durch <strong>de</strong>n Anlagenbetreiber setzt sich aus <strong>de</strong>m üblichenStrompreis zuzüglich <strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>m KWKG vom Netzbetreiber zu zahlen<strong>de</strong>nZuschläge und eventuell zu zahlen<strong>de</strong>r Vergütungen für vermie<strong>de</strong>neNutzungsentgelte abzüglich <strong>de</strong>r enthaltenen Umsatzsteuerzusammen. Als üblicher Preis gilt für Anlagen mit einer Leistung biszu zwei Megawatt <strong>de</strong>r an <strong>de</strong>r Strombörse EEX in Leipzig im jeweilsvorangegangenen Quartal durchschnittlich zu zahlen<strong>de</strong> Preis fürGrundlaststrom.EEX-Referenzpreis(aus Vereinfachungsgrün<strong>de</strong>n I.2011 bis IV.2011)Vermie<strong>de</strong>ne NutzungsentgelteZuschlag nach KWKG€ 0,06000/kWh€ 0,00012/kWh€ 0,05110/kWh€ 0,11122/kWh76 |


Umsatzsteuer |Die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für <strong>de</strong>n Direktverbrauch<strong>de</strong>r 2 000 kWh beträgt <strong>de</strong>mzufolge € 222,44 (= 0,11122 €/kWh × 2 000 kWh). Die hierauf entfallen<strong>de</strong> Umsatzsteuer für die unentgeltlicheWertabgabe beträgt € 42,26.Hinweis: Die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für die(Rück-)Lieferung durch <strong>de</strong>n Netzbetreiber ermittelt sich ausschließlichaus <strong>de</strong>m EEX-Referenzpreis zuzüglich <strong>de</strong>r vermie<strong>de</strong>nen Nutzungsentgelte.Der Zuschlag nach KWKG ist hierbei nicht zu berücksichtigen.EEX-Referenzpreis(aus Vereinfachungsgrün<strong>de</strong>n I.2011 bis IV.2011)Vermie<strong>de</strong>ne Nutzungsentgelte€ 0,06000/kWh€ 0,00012/kWh€ 0,06012/kWhDie umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für die (Rück-)Lieferung<strong>de</strong>r selbst verbrauchten 2 000 kWh durch <strong>de</strong>n Netzbetreiberbeträgt <strong>de</strong>mzufolge € 120,24 (= 0,06012 €/kWh × 2 000 kWh). Diehierauf entfallen<strong>de</strong> Umsatzsteuer für die unentgeltliche Wertabgabebeträgt € 22,85.2.3.9 So ermitteln Sie Gewinn und Umsatzsteuer 2011– BerechnungsbeispieleErmittlung <strong>de</strong>r Umsatzsteuer 2011 (ohneKleinunternehmer-Regelung)Sie schaffen sich am 2. 11. 2011 eine Photovoltaikanlage an. Die Anschaffungskostenbetragen netto € 16 806,72. Die Umsatzsteuer aus diesen Kosten(€ 3 193,28) erhalten Sie sofort im Jahr <strong>de</strong>r Anschaffung zurück. Dadurchvermin<strong>de</strong>rt sich auch die Abschreibung. An laufen<strong>de</strong>n Kosten und damit Betriebsausgabenfallen 2011 an: € 35,– (brutto) für die Wartung <strong>de</strong>r Anlage und€ 30,– (brutto) für die Zählerüberlassung.Die für die Anschaffung <strong>de</strong>r Anlage gezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) unddie Vorsteuer aus <strong>de</strong>n Betriebskosten zählen zu <strong>de</strong>n Betriebsausgaben.So ermitteln Sie die Vorsteuer:Vorsteuer aus <strong>de</strong>m Betrieb <strong>de</strong>r Anlage€ 10,38(aus Wartung € 35,– undZählerüberlassung € 30,–)Vorsteuer aus Anschaffungskosten € 3 193,28Summe € 3 203,66| 77


| UmsatzsteuerVom Stromversorger erhalten Sie im November und Dezember 2011 zwei Abschlagszahlungenauf die Einspeisevergütung von brutto jeweils € 200,–. Darinenthalten sind € 63,86 Umsatzsteuer (für bei<strong>de</strong> Monate). Die Abschlagszahlungenund die darauf vom Stromversorger entrichtete Umsatzsteuer gehörenzu Ihren Betriebseinnahmen.Für die Umsatzsteuer-Erstattung ergibt sich folgen<strong>de</strong> Berechnung:Umsatz SteuerAbschlagszahlungen vom€ 400,– € 63,86Stromversorger (November und Dezember)./. Summe <strong>de</strong>r Vorsteuer ./. € 3 203,66Erstattung vom Finanzamt für 2011 € 3 139,80Den Anspruch auf Erstattung <strong>de</strong>r Vorsteuer aus <strong>de</strong>n Anschaffungskosten <strong>de</strong>rAnlage haben Sie für das Jahr, in <strong>de</strong>m Sie die Photovoltaikanlage angeschaffthaben. In <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Jahren können Sie nur noch die geringe Vorsteueraus <strong>de</strong>n laufen<strong>de</strong>n Betriebskosten geltend machen.Die vom Finanzamt für 2011 erstattete Vorsteuer von € 3 203,66 zählt in IhrerGewinnermittlung zu <strong>de</strong>n Betriebseinnahmen – und zwar im Jahr <strong>de</strong>s Zuflusses.Wenn Sie die Vorsteuer aufgrund Ihrer ersten Umsatzsteuer-Voranmeldungam 10. 12. 2011 vom Finanzamt noch bis En<strong>de</strong> 2011 gutgeschriebenbekommen haben, gehört sie in die Gewinnermittlung <strong>de</strong>s Jahres 2011.Ermittlung <strong>de</strong>s Gewinns 2011 (ohne Kleinunternehmer-Regelung)Sie schreiben Ihre Photovoltaikanlage linear ab. Außer<strong>de</strong>m nutzen Sie die maximaleSon<strong>de</strong>rabschreibung von 20 % im ersten Betriebsjahr.Im Jahr 2010 bil<strong>de</strong>ten Sie einen Investitionsabzugsbetrag von € 6 600,–(= 40 % <strong>de</strong>r geschätzten Anschaffungskosten von € 16 500,–netto). Er wird bei<strong>de</strong>r Abschreibung <strong>de</strong>r Photovoltaikanlage und damit als Betriebsausgabe berücksichtigt,bei <strong>de</strong>r Gewinnermittlung jedoch wie<strong>de</strong>r hinzugerechnet.Die Abschreibung auf die Photovoltaikanlage ermitteln Sie wie folgt:AfAKaufpreis netto € 16 806,72./. Investitionsabzugsbetrag € 6 600,_–_ € 6 600,_–_AfA-Bemessungsgrundlage € 10 206,72lineare AfA (5 %) für zwei Monate € 85,06Son<strong>de</strong>r-AfA nach § 7 EStG (20 %) € 2 041,35Summe <strong>de</strong>r Abschreibungen € 8 726,4178 |


Umsatzsteuer |An Betriebsausgaben entstehen darüber hinaus Schuldzinsen von monatlich€ 75,–. Das entspricht 6 % Jahreszins für einen Darlehensbetrag von € 15 000,–.Für November und Dezember ergibt das einen Zinsbetrag von insgesamt€ 150,–Betriebseinnahmen:Abschlag Einspeisevergütung€ 336,14November und DezemberUmsatzsteuer auf Einspeisevergütung € 63,86in 2011 erstattete Vorsteuer € 3 139,80Summe € 3 539,80Betriebsausgaben:Abschreibung Anlage € 8 726,41Zählerüberlassung (€ 30,– ./. USt € 4,79) € 25,21Wartung (€ 35,– ./. USt € 5,59) € 29,41Schuldzinsen € 150,_–_Vorsteuer € 3 203,66Summe € 12 134,69Gewinnermittlung:Summe <strong>de</strong>r Betriebseinnahmen € 3 539,80./. Summe <strong>de</strong>r Betriebsausgaben ./. € 12 134,69+ Hinzurechnung Investitionsabzugsbetrag + € 6 600,_–_Verlust € 1 994,89| 79


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| 2.4 Gewerbesteuer2.4 GewerbesteuerGewerbesteuer wird erst ab einem Gewinn von über € 24 500,– pro Jahr fällig.Private Anlagenbetreiber mit Anlagen bis 10 kWp und mehr wer<strong>de</strong>n in allerRegel keine jährlichen Gewinne in dieser Höhe erzielen und bleiben damitgewerbesteuerfrei.2.5 Grun<strong>de</strong>rwerbsteuerWer eine Immobilie mit einer auf Dauer installierten Photovoltaikanlage kauft,kann von <strong>de</strong>r Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer betroffen sein. In diesen Fällen sollten SieIhren Grun<strong>de</strong>rwerbsteuerbescheid genau prüfen. Denn oft darf <strong>de</strong>r auf diePhotovoltaikanlage entfallen<strong>de</strong> Teil <strong>de</strong>s Kaufpreises nicht mit Grun<strong>de</strong>rwerbsteuerbelegt wer<strong>de</strong>n. Allerdings: Dient eine Photovoltaikanlage ausschließlich<strong>de</strong>r Eigenversorgung <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s, ist sie steuerlich ein Gebäu<strong>de</strong>bestandteil.Konsequenz: Ihr Kaufpreisanteil erhöht die Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer.Es gibt aber eine wichtige Ausnahme: Nutzt <strong>de</strong>r Erwerber <strong>de</strong>s Grundstücks diein Aufdachmontage errichtete Photovoltaikanlage nach <strong>de</strong>m Eigentumsübergangfür gewerbliche Zwecke, ist sie steuerlich eine »Betriebsvorrichtung«und gehört nicht zum Gebäu<strong>de</strong> (Erlass <strong>de</strong>r Finanzbehör<strong>de</strong> Hamburg vom8. 7. 2008, Az. 53 - S 4521 - 009/06 → Anlage 4 <strong>de</strong>s Anhangs). Die meistenImmobilienerwerber können von dieser Ausnahmeregelung profitieren, <strong>de</strong>nnsie betreiben ein Kleingewerbe. Das gilt für alle, die einen Teil <strong>de</strong>s von ihnenerzeugten Stroms in das Netz einspeisen und dafür Geld vom Energieversorgerbekommen.Wie im <strong>de</strong>utschen Steuerrecht üblich, gibt es keine Regel ohne Ausnahme: Füreine mittels Indachmontage errichtete Dachziegel-Photovoltaikanlage ist aufje<strong>de</strong>n Fall Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer fällig, auch wenn <strong>de</strong>r Erwerber sie gewerblichnutzen will. Grund: Diese Anlage ersetzt die ansonsten erfor<strong>de</strong>rliche Dachein<strong>de</strong>ckungund gehört <strong>de</strong>shalb zum Gebäu<strong>de</strong>. Im Klartext heißt das: ObwohlPhotovoltaikanlagen Betriebsvorrichtungen sind und nicht zum Gebäu<strong>de</strong> gehören,wer<strong>de</strong>n Dachziegel-Photovoltaikanlagen bei <strong>de</strong>r Grun<strong>de</strong>rwerbsteuerdoch <strong>de</strong>m Gebäu<strong>de</strong> zugerechnet und besteuert.Die Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer beträgt grundsätzlich 3,5 % <strong>de</strong>s Kaufpreises. Allerdingsdürfen die Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Steuersatz selbst festlegen, was auch immermehr von ihnen tun und <strong>de</strong>n Steuersatz erhöhen. Wie hoch <strong>de</strong>r Steuersatz ineinem bestimmten Bun<strong>de</strong>sland ist, erfahren Sie auf <strong>de</strong>n Internet-Seiten <strong>de</strong>s jeweiligenLan<strong>de</strong>sfinanzministeriums.86 |


Photovoltaik |3 Das sollten Sie zur Technik wissen3.1 Photovoltaik3.1.1 Bestandsanalyse: Eignet sich mein Haus für einePhotovoltaikanlage?Ausrichtung <strong>de</strong>r SolarflächeWichtig bei <strong>de</strong>r Wahl <strong>de</strong>s Standortes <strong>de</strong>r Solarmodule ist die Ausrichtung zurHimmelsrichtung Sü<strong>de</strong>n. Diese Ausrichtung nennt man auch Azimut. Ein Azimutvon 0° bezeichnet die Ausrichtung exakt nach Sü<strong>de</strong>n. Nach Osten wer<strong>de</strong>ndie Winkel mit negativem Vorzeichen versehen, nach Westen mit positivemVorzeichen. Die Himmelsrichtung Süd-West wäre dann ein Azimut von +45°.Himmelsrichtung und AzimutNW+135°N180°NO-135°W+90°O-90°SW+45°S0°SO-45°Ein an<strong>de</strong>rer wichtiger Parameter bei <strong>de</strong>r Ausrichtung <strong>de</strong>r Photovoltaikanlageist <strong>de</strong>r Neigungswinkel. Als Neigungswinkel bezeichnet man <strong>de</strong>n Winkel zwischenKollektorfläche und Aufstellebene.| 87


| PhotovoltaikWenn die Photovoltaikanlage auf einem vorhan<strong>de</strong>nen Schrägdach installiertwer<strong>de</strong>n soll, so sind Azimut und Neigungswinkel festgelegt. Bei <strong>de</strong>r Montageauf einem Flachdach o<strong>de</strong>r im freien Gelän<strong>de</strong> können bei<strong>de</strong> Parameter optimalgewählt wer<strong>de</strong>n. Als optimale Ausrichtung gelten ein Azimut zwischen +/– 10°und ein Neigungswinkel zwischen 25 und 35°.Ein Neigungswinkel im Bereich von 10 bis 50° und ein Azimut von +/–50° habenlediglich Leistungseinbußen in Höhe von etwa 10 % zur Folge. Ein zu flacherNeigungswinkel hat aufgrund stärkerer Verschmutzung durch Staub und Laubzusätzliche Leistungseinbußen. Mit steigen<strong>de</strong>m Neigungswinkel nimmt <strong>de</strong>rSelbstreinigungseffekt durch Regen zu.Möglicher Ertrag in Abhängigkeit <strong>de</strong>r Dachneigung und AusrichtungDachneigungSüd Süd-Ost OstSüd-WestWest0° 10° 20° 30° 40° 50° 60° 70° 80° 90°0° 87 % 87 % 87 % 87 % 87 % 87 % 87 % 87 % 87 % 87 %10° 93 % 93 % 93 % 92 % 92 % 91 % 90 % 89 % 88 % 86 %20° 97 % 97 % 97 % 96 % 95 % 93 % 91 % 89 % 87 % 85 %30° 100 % 99 % 99 % 97 % 96 % 94 % 91 % 88 % 85 % 82 %40° 100 % 99 % 99 % 97 % 95 % 93 % 90 % 86 % 83 % 79 %50° 98 % 97 % 96 % 95 % 93 % 90 % 87 % 83 % 79 % 75 %60° 94 % 93 % 92 % 91 % 88 % 85 % 82 % 78 % 74 % 70 %70° 88 % 87 % 86 % 85 % 82 % 79 % 76 % 72 % 68 % 70 %80° 80 % 79 % 78 % 77 % 75 % 72 % 68 % 65 % 61 % 56 %90° 69 % 69 % 69 % 67 % 65 % 63 % 60 % 56 % 53 % 48 %DachneigungOst Nord-Ost NordWestNord-West90° 100° 110° 120° 130° 140° 150° 160° 170° 180°0° 87 % 87 % 87 % 87 % 87 % 87 % 87 % 87 % 87 % 87 %10° 86 % 85 % 84 % 83 % 81 % 81 % 80 % 79 % 79 % 79 %20° 85 % 82 % 80 % 77 % 75 % 73 % 71 % 70 % 70 % 70 %30° 82 % 79 % 75 % 72 % 69 % 66 % 64 % 62 % 61 % 61 %40° 79 % 75 % 71 % 67 % 63 % 59 % 56 % 54 % 52 % 52 %50° 75 % 70 % 66 % 61 % 56 % 52 % 48 % 45 % 44 % 43 %60° 70 % 65 % 60 % 55 % 50 % 46 % 41 % 38 % 36 % 35 %70° 70 % 58 % 58 % 49 % 44 % 39 % 34 % 32 % 29 % 28 %80° 56 % 51 % 47 % 42 % 37 % 33 % 29 % 26 % 24 % 23 %90° 48 % 44 % 40 % 35 % 31 % 27 % 24 % 21 % 19 % 18 %bis 5 % Verlustbis 10 % Verlust88 |


Photovoltaik |VerschattungGroße Beachtung muss <strong>de</strong>m Thema Verschattung geschenkt wer<strong>de</strong>n. NebenLeistungseinbußen sind auch Beschädigungen <strong>de</strong>r Solarmodule möglich. Bei<strong>de</strong>r Verschattungsthematik muss beachtet wer<strong>de</strong>n, dass die Schatten im Laufe<strong>de</strong>s Tages und <strong>de</strong>r Jahreszeit wan<strong>de</strong>rn. Gera<strong>de</strong> im Winter, wenn die Sonne sehrtief steht, können extrem lange Schatten entstehen.Stören<strong>de</strong> Schatten verursachen z. B. Bäume, Nachbargebäu<strong>de</strong>, Schornsteine,Dachgauben, Antennen, Satellitenschüsseln und Blitzableiter. Bei Bäumen in<strong>de</strong>r Umgebung ist auch zu berücksichtigen, dass manche Arten recht schnellan Höhe und Umfang zulegen.Bei kritischen Anlagenstandorten sollte zur Sicherheit eine Verschattungsanalysedurchgeführt wer<strong>de</strong>n. Dazu wird im Winkel von 180° von Ost nachWest die Horizontlinie festgelegt. Für Schatten werfen<strong>de</strong> Objekte wer<strong>de</strong>n Entfernungund Abmessung bestimmt. In Verbindung mit <strong>de</strong>n unterschiedlichenjahreszeitbedingten Sonnenbahnen können die daraus entstehen<strong>de</strong>n Schattenermittelt wer<strong>de</strong>n. Für diese Aufgabe sind spezielle Computerprogramme sehrhilfreich.PlatzbedarfNeben <strong>de</strong>r optimalen Ausrichtung ist natürlich eine entsprechen<strong>de</strong> Dachflächenotwendig. Auch kleinere Anlagen von 1 Kilowatt Leistung benötigen oftmalsschon eine Fläche von 10 m 2 . Beachten Sie auch, ob die Planung <strong>de</strong>r Photovoltaikanlagenicht mit einem späteren Dachausbau kollidiert, bei <strong>de</strong>m vielleichtzusätzliche Dachfenster o<strong>de</strong>r Gauben notwendig sind.Überprüfen Sie, ob <strong>de</strong>r Einbau von einem o<strong>de</strong>r eventuell mehreren Wechselrichternim Dachraum möglich ist und wie die Verkabelung zum Elektroverteilerkastenhergestellt wer<strong>de</strong>n kann. Sollte <strong>de</strong>r Einspeisezähler keinen Platz imElektroverteilerkasten haben, müssen Sie einen an<strong>de</strong>ren Platz fin<strong>de</strong>n.Sollte keine entsprechen<strong>de</strong> Dachfläche zur Verfügung stehen, kann die Anlageauch in die Fassa<strong>de</strong> integriert o<strong>de</strong>r als frei stehen<strong>de</strong> Anlage geplant wer<strong>de</strong>n.3.1.2 Strahlungsangebot <strong>de</strong>r SonneDie Strahlungsleistung <strong>de</strong>r Sonne, die senkrecht auf die Hülle unserer Atmosphäretrifft, beträgt 1,36 kW pro Quadratmeter. Diesen Wert bezeichnet manauch als Solarkonstante.| 89


| PhotovoltaikUnter günstigsten Umstän<strong>de</strong>n kann auf <strong>de</strong>r Erdoberfläche eine solare Leistungvon etwa 1 Kilowatt o<strong>de</strong>r 1 000 Watt pro Quadratmeter ankommen. Bei starkerBewölkung o<strong>de</strong>r Nebel kann dieser Wert auf 100 Watt pro Quadratmetersinken.Multipliziert man diese variable Strahlungsleistung mit <strong>de</strong>r dazugehörigenSonnenscheindauer pro Jahr, so erhält man eine jährliche Strahlungsenergiein Kilowattstun<strong>de</strong>n pro Quadratmeter und Jahr (kurz: kWh / m² a). DieseWerte bewegen sich in Deutschland zwischen 950 und 1 150 kWh / m² a.3.1.3 Komponenten einer PhotovoltaikanlageSolarzellentypenEs gibt eine Vielzahl von Herstellern auf <strong>de</strong>m Photovoltaikmarkt und ebensoviele Typen von Solarzellen. Den größten Marktanteil haben Solarzellen ausmono- o<strong>de</strong>r polykristallinem Silizium. Aufgrund <strong>de</strong>s hohen Energie- und Materialverbrauchs<strong>de</strong>r kristallinen Solarzellen wur<strong>de</strong>n sogenannte Dünnschichtzellenentwickelt. Dünnschichtzellen sind kostengünstiger, aber auch wenigerleistungsstark.Monokristalline ZellenDurch eine spezielle Herstellungstechnik bestehen diese Solarzellen nur auseinem einzigen Kristall (<strong>de</strong>shalb auch die Bezeichnung »monokristallin«). Umbei diesen Zellen Reflexionsverluste zu vermin<strong>de</strong>rn, wird die Oberfläche miteiner Lauge geätzt. Dadurch entsteht eine texturierte Oberfläche in Pyrami<strong>de</strong>nform.Vorteil: Das einfallen<strong>de</strong> Licht wird so besser absorbiert.Die Qualität <strong>de</strong>r monokristallinen Solarzellen ist sehr hoch. Ihr Wirkungsgradbeträgt etwa 14 bis 17 %.Polykristalline ZellenDie Herstellung <strong>de</strong>r polykristallinen Zellen ist einfacher als die von monokristallinenZellen und somit auch kostengünstiger. Bei diesem Prozess bil<strong>de</strong>n sichviele Kristalle mit unterschiedlicher Orientierung (<strong>de</strong>shalb auch die Bezeichnung»polykristallin«). Die üblichen Wirkungsgra<strong>de</strong> liegen bei etwa 13 bis15 %.90 |


Photovoltaik |DünnschichtzellenDie Entwicklung <strong>de</strong>r sogenannten Dünnschichtzellen stellt einen weiterenSchritt in Richtung kostenoptimierter Produktion von Solarzellen dar. DerHerstellungsprozess ist einfach und kommt mit einem wesentlich geringerenEnergieeinsatz aus. Dünnschichtzellen sind <strong>de</strong>shalb billiger als kristalline Zellen.Nachteil ist aber <strong>de</strong>r geringere Wirkungsgrad von 5 bis 7 %.Die Dünnschichtzellentechnik hat <strong>de</strong>nnoch Vorteile: Aufgrund <strong>de</strong>s Einsatzesdieses hauchdünnen Materials können fast transparente Module hergestelltwer<strong>de</strong>n (semitransparente Module). Sie wer<strong>de</strong>n häufig bei <strong>de</strong>r vor<strong>de</strong>rgründigenIntegration <strong>de</strong>r Photovoltaik in die Architektur <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s angewen<strong>de</strong>t.Ebenso sind fast beliebige Formate möglich.Außer<strong>de</strong>m weist die Dünnschichtzelle auch eine höhere Verschattungs- undTemperaturtoleranz auf. Das heißt: Ihre Leistungsabgabe wird weniger als bei<strong>de</strong>n kristallinen Zellen von einer etwaigen Verschattung o<strong>de</strong>r hohen Modultemperaturbeeinflusst. Diffuses o<strong>de</strong>r schwaches Licht können Dünnschichtzellenebenfalls besser ausnutzen als kristalline Zellen. Trotz <strong>de</strong>s geringenWirkungsgra<strong>de</strong>s kann die Dünnschichtzelle <strong>de</strong>shalb unter bestimmten Randbedingungeneine sehr hohe Energieausbeute erreichen. Nachfolgend eineÜbersicht <strong>de</strong>r wichtigsten Solarzellentypen und ihrer Eigenschaften:Material <strong>de</strong>r Solarzelle Wirkungsgrad Benötigte Fläche für eineLeistung von 1 kWMonokristallines14 – 20 % 6 – 9 m 2SiliziumPolykristallines Silizium 13 – 15 % 7 – 10 m 2Dünnschichtzelle aus amorphem 5 – 7 % 14 – 25 m 2SiliziumDünnschichtzelle aus Kupfer-8 – 10 % 10 – 13 m 2Indium-DiselenidDünnschichtzelle aus Cadmiumtellurid6 – 8 % 13 – 17 m 2SolarmoduleBegriffserklärung: Stromstärke, Spannung und LeistungDa im Folgen<strong>de</strong>n häufig die physikalischen Größen Stromstärke, Spannungund Leistung verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, folgt eine kurze und allgemein verständlicheErläuterung.| 91


| PhotovoltaikDie in einer Zeiteinheit durch einen beliebigen Leitungsquerschnitt fließen<strong>de</strong>Elektrizitätsmenge bezeichnet man als Stromstärke I o<strong>de</strong>r kurz Strom. DieEinheit <strong>de</strong>r Stromstärke ist Ampere (A).Unter Spannung U versteht man die Antriebsenergie, die <strong>de</strong>n elektrischenStrom durch <strong>de</strong>n Leitungsquerschnitt bewegt. Die Einheit <strong>de</strong>r Spannung istVolt (V).Die Leistung P eines von <strong>de</strong>r Spannung U verursachten elektrischen Stroms Iist gleich <strong>de</strong>m Produkt aus Spannung und Stromstärke. Die Einheit <strong>de</strong>r Leistungist Watt (W).Leistung (P) = Spannung (U) × Stromstärke (I)Wichtige technische Daten eines SolarmodulsAlle technischen Daten eines Solarmoduls wer<strong>de</strong>n unter Standardbedingungenermittelt (Standard Test Conditions, kurz: STC). Diese be<strong>de</strong>uten:Solarstrahlung E = 1 000 W / m²Zellentemperatur T c= 25° CStrahlungsspektrum AM = 1,5Ein AM-Wert (AM = Air Mass) von 1,5 be<strong>de</strong>utet, dass die Sonnenstrahlenhierbei das 1,5-Fache <strong>de</strong>r Atmosphärenhöhe durchlaufen, weil diese schräg aufdie Erdoberfläche treffen. Dies entspricht in etwa <strong>de</strong>n sommerlichen Bedingungenin Mitteleuropa. Im Winter steht die Sonne in Deutschland wesentlichtiefer und <strong>de</strong>r Wert für AM beträgt 4 o<strong>de</strong>r sogar 6.Diese Standardbedingungen kommen somit in Deutschland im normalen Betriebselten vor. Alle Herstellerangaben beruhen jedoch zur besseren Vergleichbarkeitauf diesen Standardbedingungen.Wichtige technische Daten einer Solarzelle sind:– Nennspannung U MPP (Spannung bei maximaler Leistung)– Nennstrom I MPP (Strom bei maximaler Leistung)– Nennleistung P MPP (maximale Leistung)– Leerlaufspannung U OC– Kurzschluss-Strom I SC– Wirkungsgrad η euroDiese Begriffe erläutern wir im → Glossar.Ein Solarmodul setzt sich in <strong>de</strong>r Regel aus vielen einzelnen Solarzellen zusammen.Plus- und Minuspol <strong>de</strong>r Solarzellen wer<strong>de</strong>n miteinan<strong>de</strong>r verbun<strong>de</strong>n92 |


Photovoltaik |und es entstehen Reihen von Zellen, <strong>de</strong>ren Einzelspannungen sich addieren.Diese Reihen bezeichnet man als »Strings«. Eine einzelne kristalline Solarzelleweist in <strong>de</strong>r Regel eine Nennleistung von 2,5 bis 3,8 Watt auf bei einer Nennspannungvon ca. 0,5 Volt. Standardmodule bestehen aus 36, 48 o<strong>de</strong>r 72 Zellen.Der Nennstrom ist, im Gegensatz zur Nennspannung, von <strong>de</strong>r Größe <strong>de</strong>rSolarzelle abhängig. Die Nennleistung ergibt sich dann aus <strong>de</strong>r Multiplikationvon Nennstrom und Nennspannung.»<strong>Beispiel</strong>: Ein Solarmodul besteht aus 24 einzelnen Zellen, die allein Reihe hintereinan<strong>de</strong>rgeschaltet sind. Je<strong>de</strong> einzelne Zelle hat eineLeistung von 2,5 Watt bei 0,5 Volt Spannung. Spannung und Leistungaddieren sich zu 12 Volt und 60 Watt. Da die Leistung P eine Multiplikationvon Spannung U und Strom I ist, ergibt sich hieraus eineStromstärke von 5 Ampere.Wer<strong>de</strong>n nun mehrere Solarmodule in Reihe geschaltet, wie die einzelnen Zellenin einem Solarmodul, so addieren sich Leistung und Spannung ebenfalls.»<strong>Beispiel</strong>: Es wer<strong>de</strong>n 4 Module mit einer Nennleistung von 175 Wattund einer Nennspannung von 35,2 Volt in Reihe geschaltet. Durchdie Reihenschaltung ergibt sicheine Nennleistung vonund eine Nennspannung von4 × 175 Watt = 700 Watt4 × 35,2 Volt = 140,8 Volt.So lassen sich beliebig große Photovoltaikanlagen mit <strong>de</strong>r gewünschten Leistungerrichten.Probleme durch Verschattung von SolarmodulenIn <strong>de</strong>n meisten Solarmodulen sind mehrere einzelne Zellen in sogenanntenStrings (zu 36 o<strong>de</strong>r 72 Zellen) in Reihe geschaltet. In einer Photovoltaikanlagesind ebenfalls mehrere Solarmodule in einem Modulstrang in Reihe geschaltet.Wird innerhalb eines Modulstrangs ein einzelnes Modul verschattet (z. B.durch einen Baum), so reduziert sich <strong>de</strong>ssen Leistung. Dies wirkt sich jedochauf <strong>de</strong>n gesamten Modulstrang aus: Er liefert nur noch so viel Leistung wie dasam wenigsten beleuchtete Modul.Wird eine einzelne Zelle innerhalb eines Strings verschattet (z. B. durch einBlatt), liefert diese Zelle keinen Strom mehr. Da jedoch alle an<strong>de</strong>ren Zellen imString Strom erzeugen, <strong>de</strong>r durch die verschattete Zelle fließt, bewirkt dies eineErwärmung dieser Zelle. Im ungünstigsten Fall kann dies zum Schmelzen <strong>de</strong>sZellmaterials und somit zur Zerstörung <strong>de</strong>s Moduls führen.| 93


| Photovoltaik94 |Um das zu vermei<strong>de</strong>n, sind in <strong>de</strong>n Modulen Bypass- o<strong>de</strong>r Schutzdio<strong>de</strong>n eingebaut.Eine Bypassdio<strong>de</strong> überbrückt in <strong>de</strong>r Regel 18 bis 20 Solarzellen. Sieschützt die Solarzelle vor eventueller Beschädigung durch Verschattung, da <strong>de</strong>rStrom an <strong>de</strong>r inaktiven Zelle vorbeigeführt wird. Vorteil: Die unerwünschteErwärmung bleibt aus. Zusätzlich reduziert die Bypassdio<strong>de</strong> die Ertragsverlustedurch die Verschattung, da nur die überbrückten Zellen keinen Strommehr liefern, nicht aber <strong>de</strong>r ganze String. Die übrigen Solarzellen in diesemString erbringen uneingeschränkt Leistung, die Gesamtleistung <strong>de</strong>s Strings reduziertsich lediglich um die Leistung <strong>de</strong>r überbrückten Zellen.In diesem Zusammenhang sei auf die Beson<strong>de</strong>rheit von amorphen Dünnschichtzellenhingewiesen. Dünnschichtmodule weisen eine höhere Verschattungstoleranzauf. Diese Module bestehen in <strong>de</strong>r Regel aus mehreren Zellfel<strong>de</strong>rn,in <strong>de</strong>nen die Zellstreifen mit Bypassdio<strong>de</strong>n zu einem großen Modulverschaltet wer<strong>de</strong>n. Diese vielfache Teilung unter Mithilfe <strong>de</strong>r Bypassdio<strong>de</strong>nführt zu geringen Leistungsverlusten bei teilweiser Verschattung <strong>de</strong>r Module.Temperaturverhalten <strong>de</strong>r SolarmoduleBei starker Sonneneinstrahlung kann die Zelltemperatur 50 °C und mehr erreichen.Die Einstrahlungsstärke <strong>de</strong>r Sonne auf die Solarzelle hat direkten Einflussauf <strong>de</strong>n Stromfluss. Halbiert sich die Strahlungsintensität, halbiert sich auch<strong>de</strong>r Stromfluss. Die Modulspannung wird von <strong>de</strong>r Temperatur in <strong>de</strong>r Zelle bestimmt.Die Spannung steigt bei sinken<strong>de</strong>n Temperaturen. Umgekehrt sinktdie Spannung und somit auch die Leistung bei steigen<strong>de</strong>r Zelltemperatur.Je Grad Temperaturerhöhung sinkt die Leistung eines kristallinen Moduls umca. 0,5 %. Trotz<strong>de</strong>m ist <strong>de</strong>r solare Ertrag im Sommer <strong>de</strong>utlich höher als imWinter. Vereinfacht gesagt: je höher die Modultemperatur, <strong>de</strong>sto geringer dieLeistung. Eine gute Hinterlüftung <strong>de</strong>r Solarmodule sorgt für die gewünschteKühlung. Bei Dünnschichtmodulen ist die Leistungsabnahme bei steigen<strong>de</strong>rZelltemperatur geringer als bei <strong>de</strong>n kristallinen Zellen.MontageartenBei <strong>de</strong>r Aufdachmontage wer<strong>de</strong>n die Kollektoren oberhalb <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nenDach<strong>de</strong>ckung, in <strong>de</strong>r Regel parallel zu dieser, auf Metallprofilen befestigt.Diese Montage ist die einfachste und kostengünstigste Variante. Die Dachflächebleibt unter <strong>de</strong>n Kollektoren voll erhalten und sichert somit die optimaleAbdichtung <strong>de</strong>s Daches.Bei <strong>de</strong>r Indachmontage wer<strong>de</strong>n die Sonnenkollektoren auf die Dachlatten geschraubtund <strong>de</strong>cken die Dachfläche ab. Ein spezieller Rahmen integriert die


Photovoltaik |Kollektoren in die Dachhaut. Diese Montageart ist etwas teurer als die Aufdachmontage,aber ästhetisch sicherlich ansprechen<strong>de</strong>r. Sie bietet sich vor allembei Neubauten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Erneuerung <strong>de</strong>s Daches an, da man gleichzeitigdie Dachziegel in diesem Bereich einspart. Aufgrund <strong>de</strong>r fehlen<strong>de</strong>n Hinterlüftungund <strong>de</strong>r damit verbun<strong>de</strong>nen höheren Zelltemperatur verringert sichjedoch die Leistung <strong>de</strong>s Moduls → <strong>de</strong>n vorhergehen<strong>de</strong>n Abschnitt »Temperaturverhalten<strong>de</strong>r Solarmodule«.Eine Variante <strong>de</strong>r Indachmontage sind sogenannte dachintegrierte Montagesysteme.Im Gegensatz zur Indachmontage stellen hier die Photovoltaikmodulenicht die Dichtheit <strong>de</strong>s Daches sicher. Der Dachaufbau erfolgt in zweiEbenen:• Die erste Ebene bil<strong>de</strong>t eine wasserabweisen<strong>de</strong>, UV-beständige Dachfolieaus EPDM (Ethylen-Propylen-Dien-Terpolymer). Diese stellt die eigentlicheDachabdichtung dar.• Die zweite Ebene umfasst das Schienensystem, in das die Module spätereingelegt wer<strong>de</strong>n. Das Schienensystem wird mit selbstdichten<strong>de</strong>n Schraubendurch die Dachfolie in <strong>de</strong>n Sparren verschraubt. Die Module sind dadurchin einem Abstand von ca. 50 mm zum Dach montiert und sind somit hinterlüftet.Das Wasser läuft hinter <strong>de</strong>n Modulen ab. Eine Dachein<strong>de</strong>ckung ausZiegeln o<strong>de</strong>r Schiefer ist im Bereich <strong>de</strong>s Modulfel<strong>de</strong>s nicht erfor<strong>de</strong>rlich.Solarmodule können eigentlich überall am Gebäu<strong>de</strong> installiert o<strong>de</strong>r integriertwer<strong>de</strong>n. Der häufigste Anwendungsfall im privaten Wohnungsbau ist die Montageauf einem Schrägdach.Die Montage auf einem Flachdach, bei <strong>de</strong>m die Module aufgestän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n,bietet <strong>de</strong>n Vorteil, dass die Module exakt nach Sü<strong>de</strong>n ausgerichtet wer<strong>de</strong>n können.Auch <strong>de</strong>r Neigungswinkel kann durch <strong>de</strong>n verstellbaren Stän<strong>de</strong>r optimalgewählt wer<strong>de</strong>n.Sollte keine Dachfläche zur Verfügung stehen, bietet auch die Hausfassa<strong>de</strong> dieMöglichkeit <strong>de</strong>r Installation. Vertikale Fassa<strong>de</strong>nanlagen haben aufgrund <strong>de</strong>sungünstigen Neigungswinkels jedoch merkliche Leistungseinbußen.Selbst Solarzellen in Form eines Dachziegels können gefertigt wer<strong>de</strong>n. Diesewer<strong>de</strong>n anstelle <strong>de</strong>r normalen Ziegel auf <strong>de</strong>r Schalung <strong>de</strong>s Daches verlegt.LeistungsgarantienJe<strong>de</strong> Solarzelle verliert an Leistung, sobald sie <strong>de</strong>m Licht ausgesetzt wird (Degradation).Die Degradation ist zu Beginn recht hoch: Sie beträgt bereits nachkurzer Zeit ca. 2 %, danach wird sie geringer. Alle Hersteller geben Leistungsgarantienauf ihre Photovoltaikmodule. Die meisten Hersteller garantieren| 95


| Photovoltaiknach 10 Jahren noch eine Leistung von 90 % und nach 20 Jahren noch 80 o<strong>de</strong>r85 % <strong>de</strong>r im Datenblatt angegebenen Modulleistung MPP.Recycling ausgedienter ModuleDie installierte Leistung an Photovoltaikmodulen wächst Jahr für Jahr. Es stelltsich die berechtigte Frage, was nach einer Lebensdauer von 20 o<strong>de</strong>r 30 Jahrenmit <strong>de</strong>n ausgedienten Modulen passiert. In <strong>de</strong>n Jahren 2020 bis 2030 ist miteinem massiven Anfall <strong>de</strong>r ausgedienten Module zu rechnen. Kommen hiereventuelle erhebliche Kosten auf die Anlagenbetreiber zu?Solarmodule bestehen zu etwa 75 % aus Glas, weitere Bestandteile sind Aluminiumaus <strong>de</strong>m Rahmen und Kupfer aus <strong>de</strong>n Anschlusskabeln.Wie alle Produkte müssen auch ausrangierte Photovoltaikmodule die europäischenAbfallgesetze erfüllen. Die WEEE-Richtlinie (Waste Electrical andElectronic Equipment) regelt die geeignete Entsorgung dieser Module. Je<strong>de</strong>rModulhersteller o<strong>de</strong>r Importeur muss dieses europäische Gesetz befolgen.Bereits im Jahre 2007 grün<strong>de</strong>ten acht Modulhersteller <strong>de</strong>n Verband »PV-Cycle«, um in Europa ein branchenweites Recycling-Programm einzurichten.PV-Cycle ist eine gemeinnützige Organisation, die das heute einzige kollektiveSammel- und Recyclingprogramm für Photovoltaik-Altmodule in ganz Europabetreibt. Aus <strong>de</strong>n acht Gründungsmitglie<strong>de</strong>rn sind mittlerweile 240 Mitglie<strong>de</strong>r(Stand Januar 2012) gewor<strong>de</strong>n.Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Organisation haben sich dazu verpflichtet, ihre ausrangiertenAltmodule kostenlos zu sammeln, zu recyceln o<strong>de</strong>r ggf. zu entsorgen. Auf<strong>de</strong>r organisationseigenen Website (www.pvcycle.org) kann die nächstgelegeneSammelstelle ausfindig gemacht wer<strong>de</strong>n. Für größere Mengen ab 40 Modulenexistiert sogar ein kostenloser Abholservice.WechselrichterDer Wechselrichter ermöglicht die Verbindung <strong>de</strong>r Photovoltaikmodule mit<strong>de</strong>m öffentlichen Stromnetz. Dazu wan<strong>de</strong>lt <strong>de</strong>r Wechselrichter <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>nPhotovoltaikmodulen erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom um und passtdiesen an Frequenz und Spannung <strong>de</strong>s öffentlichen Netzes an. Diese betragen50 Hertz (Hz) und 230 Volt (V). Diese Bezeichnung fin<strong>de</strong>t man auf allen Typenschil<strong>de</strong>rnvon netzgetriebenen Elektrogeräten. 50 Hz be<strong>de</strong>utet, dass <strong>de</strong>relektrische Strom 50-mal pro Sekun<strong>de</strong> seine Stärke und Richtung än<strong>de</strong>rt.96 |


Photovoltaik |Die Anfor<strong>de</strong>rungen an <strong>de</strong>n Wechselrichter hängen davon ab, ob Ihre Photovoltaikanlagenetzunabhängig arbeiten soll o<strong>de</strong>r ob Sie Ihren Strom in das öffentlicheNetz einspeisen wollen:• Wenn Sie <strong>de</strong>n Wechselrichter für eine netzunabhängige Anlage benötigen,an die nur einfache elektrische Geräte wie Leuchten, Wasserkocher o<strong>de</strong>rHeiz- und Kühlgeräte angeschlossen wer<strong>de</strong>n, genügen oft einfache, preisgünstigeWechselrichter. Allgemein bekannt sind die Spannungswandleraus <strong>de</strong>m Auto- o<strong>de</strong>r Campingzubehör. Hier wird üblicherweise <strong>de</strong>r Gleichstromeiner 12- o<strong>de</strong>r 24-Volt-Autobatterie in eine Wechselspannung von 230Volt umgewan<strong>de</strong>lt. Diese preisgünstigen Mo<strong>de</strong>lle genügen jedoch nicht <strong>de</strong>nAnsprüchen an einen Wechselrichter, <strong>de</strong>ssen Strom in das öffentliche Netzeingespeist wer<strong>de</strong>n darf.• Wenn Sie Strom ins Netz einspeisen wollen o<strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r netzunabhängigenAnlage Geräte <strong>de</strong>r Unterhaltungselektronik sowie Computer o. Ä. betreiben,muss <strong>de</strong>r Wechselrichter eine netzi<strong>de</strong>ntische Wechselspannung mit »sauberer«Sinusform aufweisen. Mit einem Oszilloskop kann dies in Form einersinusförmigen Welle dargestellt wer<strong>de</strong>n. Damit steht <strong>de</strong>r Wechselstrom imGegensatz zum Gleichstrom, <strong>de</strong>r immer die gleiche Stromstärke und Richtungbesitzt. Zur Einspeisung ins Netz dürfen nur Wechselrichter verwen<strong>de</strong>twer<strong>de</strong>n, die von <strong>de</strong>n Energieversorgungsunternehmen (EVU) anerkanntsind. Man bezeichnet sie auch als Netzeinspeise-Wechselrichter.Kleinere Anlagen bis ca. 5 kW Leistung speisen <strong>de</strong>n Strom meist einphasig ein.Größere Anlagen speisen über drei Phasen in das öffentliche Netz ein.Wahl <strong>de</strong>s »richtigen« Wechselrichters: Das sollten SiebeachtenNeben <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r EVU sind die Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Anlagenbetreibers,nämlich möglichst viel Strom zu erzeugen, maßgeblich für die Wahl<strong>de</strong>s richtigen Wechselrichters. Der Wechselrichter sollte in <strong>de</strong>r Lage sein, diesolare Eingangsspannung auch bei nur mäßiger Strahlungsleistung <strong>de</strong>r Sonneso weit aufzubereiten, dass sie ins Netz eingespeist wer<strong>de</strong>n kann. Die Wechselrichterhaben einen oberen und einen unteren Eingangsspannungsbereich.Unterhalb <strong>de</strong>s unteren Spannungsbereiches arbeitet <strong>de</strong>r Wechselrichter überhauptnicht. Er erzeugt dann auch keinen Strom. Eine Spannung oberhalb <strong>de</strong>soberen Spannungsbereiches könnte <strong>de</strong>n Wechselrichter zerstören. Deshalb istes wichtig, <strong>de</strong>n für die geplante Photovoltaikanlage richtigen Wechselrichterzu wählen.| 97


| PhotovoltaikWichtige Größe eines Wechselrichters ist <strong>de</strong>r zuvor genannte Eingangsspannungsbereich.Wie bereits erwähnt, errechnet sich die maximale Solarspannungeiner Photovoltaikanlage, bei <strong>de</strong>r die einzelnen Module in Reihe geschaltetsind, aus <strong>de</strong>r Addition <strong>de</strong>r Moduleinzelspannungen.»<strong>Beispiel</strong>: Ein Modul hat eine Nennleistung P MPP = 175 Wp und eineNennspannung U MPP = 35,2 V. In <strong>de</strong>r Anlage sind 10 Module in Reihegeschaltet. Die maximale Eingangsspannung beträgt somit 352 V.Hat <strong>de</strong>r Wechselrichter einen Eingangsspannungsbereich von 150bis 400 V, so beginnt er erst ab 150 V solarer Eingangsspannung zuarbeiten, d. h., er speist Strom mit einer Spannung von 230 V und50 Hz in das öffentliche Netz ein. Eine Spannung unterhalb von150 V, bei sehr schwacher Solarstrahlung also, wird von diesemWechselrichter gänzlich ignoriert. Konsequenz: Es kann dann keinStrom eingespeist wer<strong>de</strong>n.Einspeisung über WechselrichterBei <strong>de</strong>r Wahl <strong>de</strong>s richtigen Wechselrichters ist also darauf zu achten, dass er aufdie geplante Photovoltaikanlage und <strong>de</strong>ren Eingangsspannung und Leistungabgestimmt ist. Aufgrund <strong>de</strong>r wetter- und tageszeitlich bedingten Schwankungen<strong>de</strong>r Eingangsspannung sollte <strong>de</strong>r Wechselrichter als untere Eingangsspannungnoch ca. 30 % <strong>de</strong>r Nennspannung U MPP <strong>de</strong>r Modulkette verarbeitenkönnen.98 |


Photovoltaik |Modulspannung und -strom bei unterschiedlicher solarer StrahlungIn keinem Fall darf die maximale Eingangsspannung <strong>de</strong>s Wechselrichtersüberschritten wer<strong>de</strong>n. Als oberer Grenzwert dient hier die LeerlaufspannungU OC <strong>de</strong>r Modulkette. Zu beachten ist, dass die Spannung bei sinken<strong>de</strong>r Modultemperatursteigt. An klaren sonnigen Wintertagen mit tiefen Außentemperaturenkann die Leerlaufspannung durchaus 10 bis 12 % höher sein als <strong>de</strong>r Wertunter Standardbedingungen.Modulspannung und -strom bei unterschiedlicher Zelltemperatur| 99


| PhotovoltaikDie Umwandlung <strong>de</strong>s solarseitig erzeugten Gleichstroms in Wechselstrom istimmer mit Umwandlungsverlusten verbun<strong>de</strong>n. Diese ergeben sich aus <strong>de</strong>mWirkungsgrad <strong>de</strong>s Wechselrichters. Der Wirkungsgrad ist nicht über <strong>de</strong>n gesamtenBereich <strong>de</strong>r Einspeiseleistung gleich, wie die folgen<strong>de</strong> Grafik ver<strong>de</strong>utlicht.Wirkungsgrad-Kennlinie eines WechselrichtersDer maximale Wirkungsgrad eines Wechselrichters sollte zwischen 94 und98 % liegen. Viele Hersteller geben auch einen sogenannten europäischenWirkungsgrad (Euro-eta o<strong>de</strong>r η euro ) an. Dieser Wert beschreibt <strong>de</strong>n Wirkungsgradim mittleren Leistungsbereich, also im realen Betrieb, recht gut.Die unterschiedlichen Einstrahlungswerte wer<strong>de</strong>n gewichtet. Der europäischeWirkungsgrad berücksichtigt beispielsweise, dass eine Strahlungsintensität von100 % (also 1 000 W / m², nach »Standard Test Conditions«) nur zu 20 % <strong>de</strong>rJahresbetriebszeit <strong>de</strong>r Photovoltaikanlage vorliegt.Größere Anlagen bestehen in <strong>de</strong>r Regel aus mehreren Modulketten, die parallelgeschaltet sind. In solchen Anlagen kann <strong>de</strong>r Einsatz von mehrerenWechselrichtern notwendig sein (String-Wechselrichter). Je<strong>de</strong>r String erhältdann einen eigenen Wechselrichter. Die Stringtechnik minimiert das Auftretenvon Verlusten durch Verschattungen und vermei<strong>de</strong>t die Verluste durch ausge<strong>de</strong>hnteVerkabelungen. Je<strong>de</strong>r String kann so im eigenen Maximum PowerPoint (MPP) betrieben wer<strong>de</strong>n.100 |


Photovoltaik |Anlage mit String-WechselrichternDaneben bietet <strong>de</strong>r Markt Wechselrichter, an die mehrere Strings angeschlossenwer<strong>de</strong>n können (Multistring-Wechselrichter). Diese bieten einekompakte und preisgünstige Lösung mit <strong>de</strong>n gleichen Vorteilen wie bei <strong>de</strong>rStringtechnik. Photovoltaikanlagen, die aus Strings mit unterschiedlicherHimmelsausrichtung und <strong>de</strong>r daraus resultieren<strong>de</strong>n zeitlich versetzten solarenLeistung bestehen, können so mit optimalem Wirkungsgrad betrieben wer<strong>de</strong>n.Multistring-Wechselrichter wer<strong>de</strong>n in Photovoltaikanlagen im mittleren Leistungsbereichvon 3 bis 10 kW eingesetzt.| 101


| PhotovoltaikAnlage mit Multistring-WechselrichternBei <strong>de</strong>r Wahl <strong>de</strong>s Wechselrichters sollte auch auf <strong>de</strong>n Stand-by-Verbrauchgeachtet wer<strong>de</strong>n. Der sollte sich bei kleinen Anlagen im Bereich von wenigerals 1 Watt bewegen. Einige Hersteller bieten sogar Wechselrichter mit einemStand-by-Verbrauch von 0 Watt an.In puncto Sicherheit sind Wechselrichter mit Transformator zu bevorzugen.Der Transformator trennt die Primärseite (Gleichstrom) und die Sekundärseite(Wechselstrom), d. h., es gibt keine direkte leiten<strong>de</strong> Verbindung. Somitsind keine Einrichtungen zum Schutz von Personen notwendig. Nachteile <strong>de</strong>rWechselrichter mit Transformator sind höhere Schallemissionen, Gewicht undPreis. Außer<strong>de</strong>m haben die Transformatoren etwas höhere Verluste zur Folge.In <strong>de</strong>r Regel wer<strong>de</strong>n Wechselrichter im Inneren <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s installiert.Sollte dies nicht möglich o<strong>de</strong>r gewollt sein, ist darauf zu achten, dass <strong>de</strong>r Wechselrichterfür <strong>de</strong>n Außenbereich geeignet ist.Die elektrische Schutzklasse sollte dann IP 65 betragen (IP = InternationalProtection). Das be<strong>de</strong>utet: Der Wechselrichter ist staubdicht und vor starkemStrahlwasser geschützt.102 |


Photovoltaik |Wichtig: Da <strong>de</strong>r Wechselrichter quasi das Herzstück <strong>de</strong>r Photovoltaikanlagedarstellt, sollte sich <strong>de</strong>r Laie, <strong>de</strong>r seine Anlage selbst planenmöchte, auf je<strong>de</strong>n Fall bei <strong>de</strong>r Wahl <strong>de</strong>s Wechselrichters fachmännischenRat einholen. Da je<strong>de</strong> Anlage Beson<strong>de</strong>rheiten aufweist, sindallgemeingültige Aussagen recht schwierig zu treffen.Verkabelung und EinspeisungAn dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass eine Elektroinstallation grundsätzlichin die Hän<strong>de</strong> eines qualifizierten Elektrikers gehört. Eine fehlerhafteInstallation kann nicht nur Sachschä<strong>de</strong>n, son<strong>de</strong>rn auch Personenschä<strong>de</strong>n bishin zum Tod verursachen.Wichtig: Die Module stehen bereits bei <strong>de</strong>r Montage o<strong>de</strong>r Wartung untervoller Spannung, selbst bei nur geringer Sonneneinstrahlung. Daes sich bei <strong>de</strong>m Solarstrom um eine Gleichspannung han<strong>de</strong>lt, kannbei Isolationsfehlern ein dauerhafter elektrischer Lichtbogen entstehen.Schlechte o<strong>de</strong>r mangelhafte Kontakte können somit leicht einenBrand verursachen.Die Verbindungsleitungen zwischen <strong>de</strong>n einzelnen Modulen und <strong>de</strong>m Wechselrichterbestehen meist aus einadrigen Kabeln mit dicker Isolierung. PlusundMinusleitung sind somit physisch voneinan<strong>de</strong>r getrennt und bieten so einesehr hohe Kurzschlusssicherheit. Solarkabel im Außenbereich müssen zu<strong>de</strong>mauch UV- und witterungsbeständig sein. Bei <strong>de</strong>r Verbindung <strong>de</strong>r Module untereinan<strong>de</strong>rist stets auf richtige Polarität zu achten.Grundsätzlich sollten die Leitungslängen so kurz wie möglich gehalten wer<strong>de</strong>n.Je<strong>de</strong>r Meter Leitungslänge be<strong>de</strong>utet einen gewissen Leistungsverlust. Beielektrischen Leitungen wird nicht <strong>de</strong>r Durchmesser, son<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Querschnitt<strong>de</strong>s Leiters angegeben. Die Leitungsquerschnitte müssen so gewählt wer<strong>de</strong>n,dass die Verluste 1 bis max. 2 % betragen. Bei kleineren Anlagen wird meiststandardmäßig eine Leitung mit <strong>de</strong>m Querschnitt 4 mm² gewählt.Ein Kabel mit einem Leiterquerschnitt von 4 mm² hat somit einen Durchmesservon 2,25 mm. Als Leiter ist <strong>de</strong>r metallische Kern ohne Isolation zu verstehen.Zwischen <strong>de</strong>n Modulsträngen und <strong>de</strong>m Wechselrichter muss nach <strong>de</strong>r NormVDE 0100, Teil 712 »Elektrische Anlagen von Gebäu<strong>de</strong>n – Photovoltaikan-| 103


| Photovoltaiklagen«, ein Gleichstrom-Hauptschalter eingebaut wer<strong>de</strong>n. Er dient <strong>de</strong>r Sicherheit,um bei Fehlern o<strong>de</strong>r bei Reparaturarbeiten die Solarmodule von <strong>de</strong>rAnlage zu trennen. Ein Wechselstrom-Leitungsschutzschalter trennt diePhotovoltaikanlage bei Überlastung selbstständig vom Netz. Bei Wegfall <strong>de</strong>rÜberlastung schaltet er selbstständig wie<strong>de</strong>r ein.Bei trafolosen Wechselrichtern muss wegen <strong>de</strong>r fehlen<strong>de</strong>n galvanischen Trennungzusätzlich ein Fehlerstrom-Schutzschalter (FI-Schalter) eingesetzt wer<strong>de</strong>n,<strong>de</strong>r oft schon integriert ist.Über <strong>de</strong>n Einspeisezähler wird <strong>de</strong>r erzeugte Strom ins öffentliche Netz eingespeist.Vom Energieversorgungsunternehmen zugelassene Einspeisezählerkönnen vom Anlagenbetreiber gekauft o<strong>de</strong>r gemietet wer<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>r Regelwer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Hauptzählerschrank alle vom Energieversorgungsunternehmengefor<strong>de</strong>rten Mess-, Schalt- und Schutzgeräte installiert, also auch <strong>de</strong>r Einspeisezähler.Sollte kein Platz mehr zur Verfügung stehen, wird ein separater Zählerschrankinstalliert. Der Einspeisezähler zählt die von <strong>de</strong>r Photovoltaikanlageerzeugte Strommenge in Kilowattstun<strong>de</strong>n, die dann vom Energieversorgungsunternehmenin <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n Höhe gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetzvergütet wer<strong>de</strong>n.Grundsätzlich trägt <strong>de</strong>r Anlagenbetreiber die Kosten für <strong>de</strong>n Anschluss an <strong>de</strong>nnächsten Netzverknüpfungspunkt. Bei Anlagen bis 30 kW Leistung gilt <strong>de</strong>r auf<strong>de</strong>m Grundstück befindliche Netzanschluss als nächster Verknüpfungspunkt.Sollte <strong>de</strong>r Netzbetreiber <strong>de</strong>m Betreiber einer solchen Photovoltaikanlage einenan<strong>de</strong>ren Netzanschluss zuweisen, so trägt <strong>de</strong>r Netzbetreiber die Kosten dafür.Blitzschutz und ÜberspannungsschutzIn das Gebäu<strong>de</strong> integrierte Photovoltaikanlagen benötigen im Normalfall keineBlitzschutzanlage. Ist das Gebäu<strong>de</strong> jedoch bereits mit einer Blitzschutzanlageausgestattet, so ist die Photovoltaikanlage in diese zu integrieren. Ab einer bestimmtenAnlagengröße (ab 10 kW) kann es sein, dass die Versicherung einenBlitz- und Überspannungsschutz for<strong>de</strong>rt. Aufgestän<strong>de</strong>rte Photovoltaikanlagenin exponierter Lage, z. B. auf einem Flachdach, benötigen in <strong>de</strong>r Regel eineBlitzschutzanlage.Ein Blitzeinschlag kann in einem großen Umkreis eine Überspannung in elektrischenLeitungen und Geräten erzeugen. Ein Überspannungsschutz solltealso grundsätzlich installiert wer<strong>de</strong>n, um die teuren Module und <strong>de</strong>n Wechselrichterzu schützen. Ebenso wird die Erdung <strong>de</strong>s Montagesystems am Potenzialausgleich<strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s empfohlen.104 |


Photovoltaik |3.1.4 Allgemeine ErtragsvorhersageNachfolgend erklären wir, wie man <strong>de</strong>n Ertrag, die Leistung und die dazu benötigteFläche einer Photovoltaikanlage überschlägig berechnet.Die Leistung eines Photovoltaikmoduls ist natürlich von seiner Beschaffenheitund <strong>de</strong>m Material abhängig, aus <strong>de</strong>m es gefertigt ist. Das be<strong>de</strong>utet: Nicht allePhotovoltaikmodule bringen <strong>de</strong>n gleichen Ertrag.Der Wirkungsgrad, das Verhältnis von abgegebener Leistung zu zugeführterLeistung, beträgt je nach Typ zwischen 5 und 17 %. Es kann also nur eine relativgeringe Menge <strong>de</strong>r auf die Solarzelle treffen<strong>de</strong>n Solarstrahlung in elektrischenStrom umgewan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n.Nehmen wir als <strong>Beispiel</strong> ein Photovoltaikmodul aus kristallinen Solarzellen.Um eine elektrische Leistung von 1,2 Kilowatt zu erzeugen, benötigt man ungefähreine Fläche von 10 m 2 , die sich dann aus mehreren Modulen zusammensetzt.Die Leistung pro Quadratmeter Photovoltaikmodul beträgt somit0,12 kW o<strong>de</strong>r 120 Watt (120 W / m²).Die jährliche Strahlungsleistung in Deutschland beträgt zwischen 950 und1 150 kWh / m². Um die folgen<strong>de</strong> Berechnung zu vereinfachen, nehmen wireinen Mittelwert von 1 000 kWh / m² a und einen Wirkungsgrad von 10 % an.Der Ertrag einer solchen Anlage berechnet sich wie folgt:Ertrag =Größe <strong>de</strong>r Anlage (m 2 ) × Strahlungsleistung (kWh / m 2 a) × Wirkungsgrad(10 %, also 0,1)Ertrag =30 m 2 × 1 000 kWh / m 2 a × 0,1Ertrag =3 000 kWh / a»<strong>Beispiel</strong>: Multipliziert mit <strong>de</strong>r Einspeisevergütung von 18,36 Cent beiInbetriebnahme ab Oktober 2012 (gemäß § 33 EEG) ergibt dies einenErtrag von € 550,80.Die Marktpreise für Photovoltaikanlagen sind in <strong>de</strong>n letzten Jahren stetig gefallen.Die durchschnittlichen Anlagenpreise pro kWp für Dachanlagen liegen(Stand April 2012) bei € 2 000,– und € 2 500,– (ohne Umsatzsteuer). Der Preisist natürlich abhängig vom Fabrikat und somit von <strong>de</strong>r Qualität <strong>de</strong>r Komponentensowie von <strong>de</strong>r Montageart.Das obige Zahlenbeispiel stellt nur eine sehr grobe Information über die Anlagenkennzahlendar. Die spezifischen Werte können davon abweichen, weilModultyp, Standort und Ausrichtung großen Einfluss auf das Ergebnis haben.Deshalb fin<strong>de</strong>n Sie nachfolgend ein Berechnungsbeispiel dazu.| 105


| Photovoltaik3.1.5 Ertragsvorhersage: <strong>Beispiel</strong>srechnungNach<strong>de</strong>m die örtlichen Gegebenheiten geklärt sind, sollten Sie auf je<strong>de</strong>n Falleine Ertragsvorhersage mit einem Photovoltaik-Simulationsprogrammdurchführen. Mit solch einer speziellen Software ist eine ganz individuelle Ertragsberechnungmöglich.Neben <strong>de</strong>m Standort, <strong>de</strong>r über die Auswahl aus einer Städteliste erfolgt, wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Azimut und <strong>de</strong>r Neigungswinkel eingegeben. Bei <strong>de</strong>n meisten Programmenkönnen die speziellen Typen <strong>de</strong>r Solarmodule und Wechselrichterebenfalls aus einer Liste ausgewählt wer<strong>de</strong>n. Die Programme berechnen überdie hinterlegten Wetterdaten <strong>de</strong>r einzelnen Städte die Ertragsvorhersage in Kilowattstun<strong>de</strong>n.Mithilfe <strong>de</strong>r jeweiligen Einspeisevergütung kann <strong>de</strong>r jährlicheErtrag dann in Euro und Cent berechnet wer<strong>de</strong>n.Und so sieht eine Ertragsberechnung mit einem Simulationsprogramm aus:»<strong>Beispiel</strong>:Photovoltaikmodul:Einspeisekonzept:AnzahlTypLeistungsgarantieVolleinspeisung68Monokristallin80 % nach 20 JahrenWechselrichter:AnzahlEingangsspannungsbereichPhotovoltaikanlage:StandortVerschattungModulflächeNeigungAzimutLeistungInbetriebnahmeEinspeisevergütungInvestitionskosten <strong>de</strong>r Anlage1150 bis 800 VTrier (Rheinland-Pfalz)keine86,8 m 240°- 30° (SSO)12,92 kWp1. 10. 2012Bis 10 kW: 18,36 Cent / kWhAb 10 kW: 17,42 Cent / kWh(fix für 20 Jahre)€ 28 000,–106 |


Kraft-Wärme-Kopplung |Berechnungsergebnisse:Einstrahlungsenergie auf die ModulflächeEinstrahlungsenergie abzüglich ReflexionErzeugte EnergieVom Wechselrichter abgegebene EnergieNetzeinspeisungSpezifischer JahresertragEinspeisevergütung im 1. JahrWirkungsgrad WechselrichterWirtschaftlichkeit (Kapitalwert-Metho<strong>de</strong>):BetrachtungszeitraumInvestitionKreditzinsLaufzeitZinszahlungenSumme <strong>de</strong>r KreditzahlungEinspeisevergütungAmortisationszeit96 389 kWh94 228 kWh12 661 kWh12 122 kWh12 122 kWh937 kWh / kWp€ 2 199,8797,8 %20 Jahre€ 28 000,–2,5 %10 Jahre€ 3 475,89€ 29 011,80€ 37 755,35 (für 20 Jahre)15,0 JahreFazit: Bei einer Volleinspeisung ergibt sich eine Amortisationszeit von15 Jahren.Wird bei <strong>de</strong>m vorherigen <strong>Beispiel</strong> dagegen eine Überschusseinspeisunggewählt, fällt die Berechnung in aller Regel günstiger aus: Bei einemangenommenen Strombedarf von ca. 4 500 kWh / Jahr und einemDirektverbrauch von etwa 1 650 kWh / Jahr ergibt sich eine Amortisationszeitvon rund 14 Jahren.3.2 Kraft-Wärme-Kopplung3.2.1 Das Prinzip <strong>de</strong>r Kraft-Wärme-KopplungKraft-Wärme-Kopplung (KWK) be<strong>de</strong>utet die gleichzeitige Erzeugung vonelektrischem Strom und Wärme zu Heizzwecken. Dieses Grundprinzip wird insogenannten Blockheizkraftwerken (BHKW) genutzt.Ein BHKW besteht im Wesentlichen aus Motor, Generator und Wärmetauscher.Der Motor stellt die Antriebsmaschine dar, die <strong>de</strong>n Generator antreibt.Der Generator erzeugt dann Strom, ähnlich wie <strong>de</strong>r Dynamo an einem Fahrrad.Der Strom kann selbst genutzt o<strong>de</strong>r ins öffentliche Netz eingespeist wer<strong>de</strong>n.Der Motor gibt seine Wärme an einen inneren Kühlkreislauf ab, <strong>de</strong>r wie-| 107


| Kraft-Wärme-Kopplung<strong>de</strong>rum über einen Wärmetauscher seine Wärme an ein Heizsystem überträgt.Der Antriebsmotor besteht meist aus einem Verbrennungsmotor, <strong>de</strong>r mit Diesel,Erdgas, Flüssiggas o<strong>de</strong>r Biokraftstoffen betrieben wer<strong>de</strong>n kann.Prinzip <strong>de</strong>r Kraft-Wärme-Kopplung in einem Blockheizkraftwerk (BHKW)108 |


Kraft-Wärme-Kopplung |Prinzip <strong>de</strong>r konventionellen Strom- und WärmeerzeugungIn konventionellen Kraftwerken wird die bei <strong>de</strong>r Stromerzeugung entstehen<strong>de</strong>Wärme nicht genutzt. Diese Kraftwerke haben in <strong>de</strong>r Regel einen Wirkungsgradvon etwa 30 bis 35 %. Das be<strong>de</strong>utet, dass etwa zwei Drittel <strong>de</strong>s eingesetztenBrennstoffs in Form von ungenutzter Wärme an die Umgebung abgegebenwer<strong>de</strong>n. Die Kraft-Wärme-Kopplung nutzt <strong>de</strong>n eingesetzten Brennstoff zurund 90 %.Das Wort »Blockheizkraftwerk« be<strong>de</strong>utet nicht, dass es sich hierbei um einegroße Anlage han<strong>de</strong>ln muss. BHKW gibt es beginnend von wenigen KilowattLeistung bis hin zu mehreren Megawatt. Die sogenannten Mini-BHKW, die imprivaten Wohnungsbau o<strong>de</strong>r in kleineren Gewerbebetrieben eingesetzt wer<strong>de</strong>nkönnen, sind nicht größer als ein üblicher Heizungskessel. Mo<strong>de</strong>rne Heizkesselsind wesentlich billiger als ein BHKW und haben einen Nutzungsgrad von biszu 96 %. Allerdings wird hier die eingesetzte Primärenergie ausschließlich inWärme umgewan<strong>de</strong>lt.| 109


| Kraft-Wärme-KopplungBeim BHKW wer<strong>de</strong>n rund 90 % <strong>de</strong>r eingesetzten Primärenergie in elektrischenStrom und Wärme umgewan<strong>de</strong>lt. Der elektrische Strom stellt hier diekostbarere Energie dar, die bezogen auf die Kilowattstun<strong>de</strong> auch einen höherenPreis hat als die Kilowattstun<strong>de</strong> Wärme, die aus Öl o<strong>de</strong>r Gas gewonnenwird. Der höhere Preis für ein BHKW kann sich wirtschaftlich nur über einemöglichst große Menge an erzeugtem Strom rechnen.Um die gleiche Menge an Nutzenergie bereitzustellen, müssten bei konventionellerStrom- und Wärmeerzeugung ca. 60 % mehr Primärenergie eingesetztwer<strong>de</strong>n.3.2.2 Wo können BHKW sinnvoll eingesetzt wer<strong>de</strong>n?Die nachfolgen<strong>de</strong>n Erläuterungen beziehen sich in <strong>de</strong>r Hauptsache auf BHKWim kleinen Leistungsbereich, also in <strong>de</strong>r Nutzung im Wohnungsbau o<strong>de</strong>rKleingewerbe.Sinnvolle Anwendungsfälle für BHKW sind größere Wohngebäu<strong>de</strong> o<strong>de</strong>rMehrfamilienhäuser, Hotels, Gaststätten und Gewerbebetriebe. I<strong>de</strong>alerweisesollte auch im Sommer eine gewisse Wärmemenge benötigt wer<strong>de</strong>n, zum <strong>Beispiel</strong>für eine Warmwasserbereitung, ein Schwimmbad o<strong>de</strong>r eine Klimatisierungmithilfe von Absorptionswärmepumpen (Erzeugung von Kälte mithilfevon Wärme wie zum <strong>Beispiel</strong> beim gasbetriebenen Campingkühlschrank).Der Sinn <strong>de</strong>s Einsatzes eines BHKW: Wenn es in Betrieb ist, erzeugt es gleichzeitigStrom und Wärme. Das be<strong>de</strong>utet: Bei<strong>de</strong> Energien müssen im Momentihrer Erzeugung von <strong>de</strong>n Verbrauchern abgenommen wer<strong>de</strong>n. Beim Stromist dies immer gegeben, da <strong>de</strong>r Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeistwer<strong>de</strong>n kann → Kapitel »Kraft-Wärme-Kopplung«.Was geschieht jedoch mit <strong>de</strong>r gleichzeitig erzeugten Wärme, wenn diese we<strong>de</strong>rzum Zwecke <strong>de</strong>r Raumbeheizung noch für die Trink- / Warmwasserbereitunggebraucht wird? Man könnte diese überschüssige Wärme natürlich ungenutztan die Umgebung abgeben, um <strong>de</strong>nnoch die Produktion von Strom zu gewährleisten.Dies wür<strong>de</strong> jedoch nicht <strong>de</strong>m bestimmungsgemäßen Gebrauch <strong>de</strong>sBHKW entsprechen. Der Betrieb <strong>de</strong>s BHKW muss also an <strong>de</strong>n Wärmebedarf<strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s geknüpft wer<strong>de</strong>n. Das be<strong>de</strong>utet: Das BHKW ist nur dann in Betrieb,wenn gewährleistet ist, dass die Wärme von <strong>de</strong>n Verbrauchern abgenommenwird. Man spricht in diesem Fall von einer wärmegeführten Betriebsweise.110 |


Kraft-Wärme-Kopplung |So dimensionieren Sie Ihr BHKW richtigJe<strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong> hat einen bestimmten Wärmebedarf, um die Räume auf diegewünschte Temperatur von 20 o<strong>de</strong>r 22°C zu bringen. Dieser Wärmebedarfkann rechnerisch nach DIN EN 12831 ermittelt wer<strong>de</strong>n. Dort ist für je<strong>de</strong> größereStadt in Deutschland eine Normaußentemperatur festgelegt. Sie beträgt jenach Lage <strong>de</strong>r Stadt zwischen – 8° und –12° C. Bei dieser tiefsten Außentemperaturhat das Gebäu<strong>de</strong> seinen maximalen Wärmebedarf. Ein konventionellerHeizkessel wird auf diese maximale Leistung ausgelegt. Der maximale Wärmebedarfwird jedoch nur an wenigen Tagen o<strong>de</strong>r Stun<strong>de</strong>n im Jahr benötigt. DerHeizkessel arbeitet somit fast ausschließlich im Teillastbereich und erreichtdann ca. 1 500 bis 1 800 Betriebsstun<strong>de</strong>n pro Jahr.Eine Auslegung <strong>de</strong>s BHKW auf 100 % <strong>de</strong>s Wärmebedarfs wäre nicht sinnvoll.Denn die Investitionskosten wären gegenüber einem konventionellen Heizkesselviel zu hoch und die Betriebsstun<strong>de</strong>nzahl zu gering. Damit ein BHKWwirtschaftlich arbeitet, sind min<strong>de</strong>stens 3 000 bis 4 000 Betriebsstun<strong>de</strong>n notwendig.Mithilfe einer Wärmebedarfskennlinie kann die richtige Leistungsgröße <strong>de</strong>sBHKW bestimmt wer<strong>de</strong>n. Sie zeigt, an wie vielen Stun<strong>de</strong>n im Jahr welche Wärmeleistungfür ein Gebäu<strong>de</strong> gefor<strong>de</strong>rt wird. Anhand dieser Wärmebedarfskennliniekann man feststellen, dass an 80 % <strong>de</strong>s Jahres (etwa 290 Tage) nurca. 30 % <strong>de</strong>s maximalen Wärmebedarfs benötigt wer<strong>de</strong>n. Eine Auslegung <strong>de</strong>sBHKW auf ca. 30 % <strong>de</strong>s maximalen Wärmebedarfs verspricht somit sehr hoheBetriebsstun<strong>de</strong>nzahlen. Allerdings ist dann zur Ab<strong>de</strong>ckung <strong>de</strong>r Spitzenlastein zweiter Wärmeerzeuger notwendig.Hersteller von Mini-BHKW versuchen mit <strong>de</strong>m Einsatz von großen Puffern,in <strong>de</strong>nen Heizungswasser gespeichert wird, auf <strong>de</strong>n Einsatz <strong>de</strong>s Spitzenlast-Wärmeerzeugers zu verzichten. Zum einen wird eine takten<strong>de</strong> Betriebsweise<strong>de</strong>s BHKW vermie<strong>de</strong>n, da Überschusswärme im Puffer gespeichert wer<strong>de</strong>nkann. Zum an<strong>de</strong>ren dienen bei maximalem Wärmebedarf sowohl das BHKWals auch <strong>de</strong>r Pufferspeicher als Wärmequelle. Der auf 70 o<strong>de</strong>r 80°C aufgela<strong>de</strong>nePufferspeicher ermöglicht über einen bestimmten Zeitraum eine zusätzlicheWärmeleistung. Höhere Betriebsstun<strong>de</strong>nzahlen sind durch <strong>de</strong>n Einsatz vonPufferspeichern jedoch nicht möglich.Bei gut gedämmten Einfamilienhäusern lohnt sich einBHKW nichtEinfamilienhäuser, die nach <strong>de</strong>m heutigen Dämmstandard (Energieeinsparverordnung– EnEV ) gebaut wer<strong>de</strong>n, haben oft eine Heizlast von 8 bis 10 kW.| 111


| Kraft-Wärme-KopplungDie kleinsten BHKW haben eine thermische Leistung von 4 bis 12 kW bei einerelektrischen Leistung von 1,3 bis 6 kW. Da die maximale Heizlast dieserGebäu<strong>de</strong> sehr gering ist und im Sommer fast keine Wärme (nur zur Trinkwasserbereitung)benötigt wird, kann es in <strong>de</strong>r Regel zu keinen akzeptablenBetriebsstun<strong>de</strong>nzahlen kommen. Ein wirtschaftlicher Betrieb ist in aller Regelnur dann möglich, wenn auch in <strong>de</strong>n Sommermonaten viel Wärme benötigtwird. Dies könnte zum <strong>Beispiel</strong> <strong>de</strong>r Fall sein, wenn ein Schwimmbad vorhan<strong>de</strong>nist.3.2.3 Einspeisung o<strong>de</strong>r Selbstverbrauch: Was istsinnvoller?Die Frage, ob <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>m BHKW erzeugte Strom selbst verbraucht wer<strong>de</strong>nsoll o<strong>de</strong>r ins öffentliche Netz eingespeist wird, beantwortet sich durch <strong>de</strong>n Vergleichvon Strombezugspreis und Einspeisevergütung. Der Strombezugspreisist zwar vom jeweiligen Stromlieferer abhängig, kann aber für einen privatenKun<strong>de</strong>n mit 26,18 Cent inklusive Umsatzsteuer beziffert wer<strong>de</strong>n (Tarif: RWEKlassik Strom, Stand: Juli 2012). Außer<strong>de</strong>m wird, wie bereits im vorangehen<strong>de</strong>nKapitel beschrieben, auch <strong>de</strong>r selbst verbrauchte Strom zusätzlich mit5,41 Cent pro Kilowattstun<strong>de</strong> (bei Anlagen bis 50 kW) geför<strong>de</strong>rt.Die Einspeisevergütung gemäß <strong>de</strong>m KWK- Gesetz setzt sich aus einem gesetzlichfestgelegten Bonus und einem speziellen Preis pro Kilowattstun<strong>de</strong> zusammen,<strong>de</strong>r zwischen <strong>de</strong>m Anlagenbetreiber und <strong>de</strong>m Stromlieferanten vereinbartwird. Dieser speziell vereinbarte Preis ist in <strong>de</strong>r Praxis selten anzutreffen.Meistens tritt an seine Stelle eine Vergütung, die aus einem »üblichen Preis«und <strong>de</strong>n vermie<strong>de</strong>nen Netznutzungskosten besteht. Der »übliche Preis« wirdquartalsweise von <strong>de</strong>r Strombörse in Leipzig (www.eex.<strong>de</strong>) veröffentlicht. Diefolgen<strong>de</strong> Tabelle enthält die letzten Veröffentlichungen:Quartal 2 / 2012 1 / 2012 4 / 2011 3 / 2011 2 / 2011Cent / kWh 4,039 4,510 4,991 4,917 5,361Die vermie<strong>de</strong>nen Netznutzungskosten resultieren daraus, dass <strong>de</strong>r Anlagenbetreiber<strong>de</strong>n Strom <strong>de</strong>zentral ins öffentliche Netz einspeist und dadurch in<strong>de</strong>r Umgebung befindliche Verbraucher direkt versorgen kann. Die Abrechnung<strong>de</strong>r vermie<strong>de</strong>nen Netznutzungsentgelte erfolgt auf Basis <strong>de</strong>r in § 18 <strong>de</strong>rStromnetzentgeltverordnung (StromNEV) vorgegebenen Regelung. Trotz<strong>de</strong>msind die Entgelte für die vermie<strong>de</strong>ne Netznutzung bei <strong>de</strong>n einzelnen Netzbetreibernrecht unterschiedlich. Sie betragen z. B. bei <strong>de</strong>r Rhein-Ruhr AG <strong>de</strong>rzeitrund 0,31 Cent / kWh bei Einspeisung auf <strong>de</strong>r Nie<strong>de</strong>rspannungsebene (Stand:April 2012).112 |


Kraft-Wärme-Kopplung |Der gesetzlich festgelegte Bonus beträgt für <strong>de</strong>n häufigsten Anwendungsfall,nämlich eine kleine KWK-Anlage bis 50 kW elektrische Leistung, 5,41Cent / kWh für einen Zeitraum von 10 Jahren.Die Einspeisevergütung berechnet sich also wie folgt:Gesetzlicher Bonus5,41 Cent / kWhÜblicher Preis (Quartal 1 / 2012) + 4,039 Cent / kWhVermie<strong>de</strong>ne Netznutzungskosten + 0,31 Cent / kWh9,76 Cent / kWhSelbst bei hohen Strompreisen, wie sie im 3. Quartal 2008 herrschten, beträgtdie Einspeisevergütung maximal 12 bis 13 Cent / kWh und ist somit <strong>de</strong>utlichniedriger als <strong>de</strong>r Bezugspreis von rund 26 Cent / kWh.Wirtschaftlich sinnvoll wäre also <strong>de</strong>r komplette Eigenverbrauch <strong>de</strong>sselbst erzeugten Stroms. Dies ist in <strong>de</strong>r Praxis lei<strong>de</strong>r nicht immermöglich, da Stromproduktion und Stromverbrauch im eigenen Gebäu<strong>de</strong>sich nicht immer <strong>de</strong>cken. Meist herrscht eine Überproduktion anStrom, die dann eingespeist wer<strong>de</strong>n muss.3.2.4 <strong>Beispiel</strong>srechnung für eine BHKW-AnlageDas folgen<strong>de</strong> <strong>Beispiel</strong> soll <strong>de</strong>n ungefähren Ertrag einer BHKW-Anlage füreinen typischen Anwendungsfall wie<strong>de</strong>rgeben. Der Anteil <strong>de</strong>s eingespeistenStroms ist nicht immer gleich, son<strong>de</strong>rn vom Verbrauchsprofil <strong>de</strong>s Strombedarfs<strong>de</strong>s jeweiligen Gebäu<strong>de</strong>s abhängig.Eine mit Erdgas betriebene KWK-Anlage versorgt ein Mehrfamilienhaus miteiner Heizlast von ca. 18 kW für Raumheizung und Warmwasserbereitung.Technische Daten BHKWElektrische LeistungThermische LeistungLeistungsaufnahmeBetriebsstun<strong>de</strong>n im JahrInvestitionskosten <strong>de</strong>r GesamtanlageEnergiepreiseStrombezugspreiszzgl. 5,41 Cent / kWh (KWK-Bonus)EinspeisevergütungGaspreisEnergiesteuer Gas5,5 kW12,5 kW20,5 kW5 000 h€ 30 000,–€ 0,26/kWh (inkl. MwSt.)€ 0,314/kWh (gerun<strong>de</strong>t)€ 0,0976/kWh€ 0,06/kWh€ 0,0055/kWh| 113


| Kraft-Wärme-KopplungProduktionsmengeJährliche Stromproduktion:5 000 h × 5,5 kW = 27 500 kWh,davon 7 500 kWh Eigenverbrauchund 20 000 kWh EinspeisungErtragErtrag aus <strong>de</strong>r Stromproduktion:7 500 kWh × € 0,314/kWh20 000 kWh × € 0,0976/kWh==€ 2 355,_–_€ 1 952,_–_Jährliche Wärmeproduktion: Ertrag aus <strong>de</strong>r Wärmeproduktion:5 000 h × 12,5 kW = 62 500 kWh 62 500 kWh × € 0,06/kWh = € 3 750,_–_Jährliche RückvergütungErtrag aus <strong>de</strong>r Rückvergütung<strong>de</strong>r Energiesteuer:<strong>de</strong>r Energiesteuer:5 000 h × 20,5 kW = 102 500 kWh 102 500 kWh × € 0,0055/kWh = € 564,_–_Gesamtertrag: = € 8 621,_–_Wirtschaftlichkeit:Betrachtungszeitraum15 JahreInvestitionsmehrkosten gegenüberkonventionellem Gasheizkessel € 20 000,–Kreditzins 2,5 %Laufzeit10 JahreZinszahlungen € 2 624,–Summe <strong>de</strong>r Kreditzahlung € 22 624,–Kosten aus Gasbezug und Wartung 1) € 96 750,–Gesamtkosten € 119 374,–Gesamtertrag € 129 315,–Amortisationszeitca. 11 Jahre1)Gasbezugskosten:102 500 kWh × € 0,06/kWh = € 6 150,_–_proJahrMehraufwand für Wartung gegenübereinem konventionellen Heizkessel: ca. € 300,_–_proJahrca. € 6 450,_–_proJahrIm <strong>Beispiel</strong> wird davon ausgegangen, dass <strong>de</strong>r gesetzliche Bonus gemäß KWK-Gesetz von 5,41 Cent / kWh nach 10 Jahren wegfällt. Preisän<strong>de</strong>rungen für Gasund Strom sind nicht eingerechnet.114 |


Planung und Ausführung |4 Planung, Ausführung und Finanzierung4.1 Planung und Ausführung4.1.1 Checkliste: Woran müssen Sie <strong>de</strong>nken?Vor <strong>de</strong>r Detailplanung und <strong>de</strong>m Ausführungsbeginn <strong>de</strong>r Baumaßnahme solltenSie sich darüber im Klaren sein, welchen Weg Sie einschlagen möchten.Eine Photovoltaikanlage können Sie unter bestimmten Bedingungen selbstzusammenbauen. Dagegen sollte eine Anlage zur Kraft-Wärme-Kopplung inje<strong>de</strong>m Fall ein Fachmann planen und errichten. Die folgen<strong>de</strong> Checkliste verschafftIhnen einen schnellen Überblick darüber, was zur Realisierung <strong>de</strong>r geplantenBaumaßnahme getan wer<strong>de</strong>n muss:• Informationen beschaffen über Preise, Produkte und För<strong>de</strong>rmöglichkeiten;• Standort, Größe und Komponenten <strong>de</strong>r Anlage festlegen;• Angebote für Fachhandwerker und / o<strong>de</strong>r Fachplaner einholen und prüfen;• baurechtliche Vorgaben und Bestimmungen prüfen;• Gewerbepflicht prüfen;• Verträge abschließen (Bau- o<strong>de</strong>r Liefervertrag, Einspeisevertrag);• Versicherungsschutz prüfen;• Finanzierungsmöglichkeiten klären → Kapitel »Finanzierung und För<strong>de</strong>rung«;• För<strong>de</strong>ranträge stellen;• Baumaßnahme durchführen bzw. überwachen;• Abnahme und ggf. Kontrolle <strong>de</strong>r Mängelbeseitigung;• beim EVU und bei <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>snetzagentur anmel<strong>de</strong>n (nur bei Photovoltaik);• beim Hauptzollamt und bei <strong>de</strong>r BAFA anmel<strong>de</strong>n.4.1.2 Welcher Typ sind Sie?Anhand <strong>de</strong>r vorherigen Checkliste sehen Sie, welche Informationen beschafft,welche Entscheidungen getroffen und zu welchen Institutionen Kontakt aufgenommenwer<strong>de</strong>n muss. An dieser Stelle müssen Sie sich überlegen, ob Sie diegeplante Maßnahme allein und im Selbstbau realisieren wollen und könneno<strong>de</strong>r die Hilfe eines Fachhandwerkers o<strong>de</strong>r Fachplaners in Anspruch nehmenmöchten.| 115


| Planung und AusführungDer SelbstbauerSie können eine Photovoltaikanlage auch im Selbstbau errichten. Voraussetzungdafür sind ein gewisses Maß an technischem Verständnis, handwerklicheFähigkeiten und das Vorhan<strong>de</strong>nsein <strong>de</strong>s notwendigen Werkzeuges. Das Projektlässt sich so sicherlich mit <strong>de</strong>n geringsten finanziellen Mitteln umsetzen. Dereigene Zeitaufwand für die Einholung <strong>de</strong>r Angebote, die Materialbeschaffungund anschließen<strong>de</strong> Montage ist aber sehr hoch. Risiko und Haftung liegendabei ganz beim Selbstbauer.Eine Photovoltaikanlage kann nur dann ordnungsgemäß funktionieren, wennsie optimal geplant und fachgerecht ausgeführt wird. Die optimale Planungsetzt die notwendige Fachkompetenz voraus. Die Fachkompetenz beschränktsich dabei nicht nur auf <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>r Elektrotechnik. Unter Umstän<strong>de</strong>n sindauch Kenntnisse <strong>de</strong>s Zimmerei-, Dach<strong>de</strong>cker- o<strong>de</strong>r Fassa<strong>de</strong>nbauerhandwerksnotwendig.Außer<strong>de</strong>m sollten Sie eine Software zur Simulationsberechnung von Photovoltaikanlagennutzen. Wenn Sie <strong>de</strong>n voraussichtlichen solaren Ertrag möglichstgenau berechnen, schützt Sie das vor allzu großen finanziellen Erwartungen→ Kapitel »Allgemeine Ertragsvorhersage«. Viele Photovoltaikanbieterstellen auf ihrer Internetseite kostenlos Online-Berechnungsprogramme zurVerfügung. Mit diesen Programmen können Sie anhand weniger Angaben IhrenErtrag grob berechnen. Detaillierte Berechnungsprogramme kosten zwischen€ 100,– und € 500,–.Vor <strong>de</strong>m Kauf <strong>de</strong>r einzelnen Komponenten sollten Sie sich eine möglichst guteMarktübersicht verschaffen, um ein Gefühl für Preis und Qualität zu bekommen.Das Internet ist dabei sicherlich eine große Hilfe. Vorsicht ist jedoch gebotenbei extrem niedrigen Preisen und allzu langen Garantieversprechen<strong>de</strong>r Hersteller. Existiert die Firma nach wenigen Jahren nicht mehr, nützenIhnen die versprochenen langen Garantiezeiten nichts. Man sollte auf je<strong>de</strong>nFall auch <strong>de</strong>n Fachmann <strong>de</strong>s Elektrohandwerks vor Ort ansprechen. Oftmalsist eine reine Materiallieferung ohne Montage möglich. Zu<strong>de</strong>m bietet <strong>de</strong>r seriöseHandwerker Ihnen auch seine Hilfe an, wenn bei <strong>de</strong>r Montage Fragenauftreten.Wichtig: Bei <strong>de</strong>r Elektroinstallation zwischen Wechselrichter und öffentlichemNetz kommt man nicht ohne Fachmann aus. Diese kannnur ein vom Energieversorgungsunternehmen zugelassener Elektroinstallateurausführen.116 |


Planung und Ausführung |Ausführung mithilfe eines FachhandwerkersVerfügen Sie zwar über ausreichen<strong>de</strong>s technisches Verständnis, nicht jedochüber ausreichen<strong>de</strong>s handwerkliches Geschick und wollen Sie <strong>de</strong>nnoch nichtauf <strong>de</strong>n Einsatz von Eigenleistungen verzichten, sollten Sie <strong>de</strong>n Weg über einenFachhandwerker wählen.Vor <strong>de</strong>r Kontaktaufnahme zu einem Fachmann sollten Sie sich eine gute Marktübersichtüber die Photovoltaikprodukte verschafft haben und mit <strong>de</strong>n Fachbegriffenvertraut sein. I<strong>de</strong>alerweise sollten Sie Anlagengröße, Standort undModulart bereits festgelegt haben. Nur so kann <strong>de</strong>r Handwerker das anbieten,was auch tatsächlich gewünscht ist. Dies ist insbeson<strong>de</strong>re dann sehr wichtig,wenn man sich, wie üblich, mehrere Angebote einholen möchte. Nur so bekommenSie Angebote, die auch tatsächlich miteinan<strong>de</strong>r vergleichbar sind.Unterschei<strong>de</strong>n sich die Angebote in <strong>de</strong>r Modulart o<strong>de</strong>r sogar in <strong>de</strong>r Anlagengröße,sind diese absolut nicht mehr vergleichbar. Vergleichen Sie auchdie technischen Daten <strong>de</strong>r einzelnen Komponenten miteinan<strong>de</strong>r. Preisunterschie<strong>de</strong>begrün<strong>de</strong>n sich oftmals durch kleine technische Details, z. B. <strong>de</strong>nStand-by-Verbrauch eines Wechselrichters.Bei <strong>de</strong>r Wahl <strong>de</strong>s richtigen Fachbetriebs sollten Sie ruhig nachfragen, in welchemUmfang bereits Erfahrungen mit Photovoltaikanlagen vorliegen. FragenSie auch im Bekanntenkreis nach, ob entsprechen<strong>de</strong> Firmen bekannt sind. DieHandwerkskammer gibt auch Auskunft darüber, ob eine Firma or<strong>de</strong>ntlichesMitglied <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n Handwerkerinnung ist.Bestehen Sie auf je<strong>de</strong>n Fall darauf, dass man sich die örtlichen Gegebenheitenbei Ihnen vor Ort anschaut. Fragen Sie auch, ob die Firma ergänzend zumAngebot eine individuelle Ertragsberechnung erstellt. Auch wenn Sie bereitsselbst die Anlagengröße und <strong>de</strong>n Modultyp ausgewählt haben, hören Sie sichauf je<strong>de</strong>n Fall auch <strong>de</strong>n Rat <strong>de</strong>s Fachmanns an. Gegebenenfalls können Sie IhreEntscheidung nochmals über<strong>de</strong>nken.Klären Sie im Gespräch, welche Leistungen Teil <strong>de</strong>s Angebotes sind. Oftmalskümmert sich die Elektrofirma auch um die eventuell notwendigen Dach<strong>de</strong>ckerarbeiten,ggf. mithilfe eines Subunternehmers. Normalerweise nimmt dieElektrofirma auch Kontakt zu Ihrem Energieversorgungsunternehmen auf undkümmert sich um die notwendigen Formalitäten. Von Vorteil ist es für Sie,wenn Sie für die Baumaßnahme nur einen Ansprechpartner haben. Das spartdie oftmals schwierige Terminkoordination <strong>de</strong>r einzelnen Gewerke untereinan<strong>de</strong>r.In aller Regel sollte die Angebotserstellung für Sie mit keinerlei Kostenverbun<strong>de</strong>n sein. Klären Sie diesen Punkt bereits bei <strong>de</strong>r telefonischen Kontaktaufnahme.| 117


| Planung und Ausführung118 |Für die Installation einer BHKW-Anlage wäre <strong>de</strong>r Heizungsbaufachbetrieb<strong>de</strong>r richtige Ansprechpartner. Die o. g. Maßnahmen zur Auswahl <strong>de</strong>r richtigenFachfirma gelten hier ebenso.Ausführung mithilfe eines FachplanersVerfügen Sie we<strong>de</strong>r über handwerkliches Geschick noch über technisches Verständniso<strong>de</strong>r ist Ihre freie Zeit knapp bemessen, dann ist die Einschaltungeines Fachplaners <strong>de</strong>r richtige Weg.Ansprechpartner für die Planung einer Photovoltaikanlage o<strong>de</strong>r eines BHKWsind die Ingenieurbüros <strong>de</strong>r Elektro- o<strong>de</strong>r Energietechnik, Versorgungs- o<strong>de</strong>rHaustechnik, vereinzelt auch Architekturbüros mit entsprechen<strong>de</strong>r Spezialisierung.Der Fachplaner ist ein neutrales Dienstleistungsunternehmen, das we<strong>de</strong>r anFabrikate noch an bestimmte Fachbetriebe zur Ausführung <strong>de</strong>r Anlage gebun<strong>de</strong>nist. Die Aufgabe <strong>de</strong>s Fachplaners ist es, die für Ihre Bedürfnisse optimaleAnlage errichten zu lassen. Die Hauptaufgabengebiete sind die Planung, dieAusschreibung und die Bauüberwachung.Bei <strong>de</strong>r Planung <strong>de</strong>r Anlage wer<strong>de</strong>n alle baulichen und örtlichen Gegebenheitenberücksichtigt. Danach wer<strong>de</strong>n die Anlagengröße, die notwendigenKomponenten sowie alle hausinternen Installationen ermittelt. Auf dieser Basiserstellt <strong>de</strong>r Fachplaner eine Kostenberechnung, die in Einklang mit Ihrenfinanziellen Mitteln steht.Auf <strong>de</strong>r Grundlage dieser Planung wird ein Leistungsverzeichnis nach <strong>de</strong>rVerdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) erstellt. Die VOB regelt dieVertragsbedingungen <strong>de</strong>r Vergabe, <strong>de</strong>r Ausführung und <strong>de</strong>r allgemeinen Technikfür Bauleistungen.Das Leistungsverzeichnis beschreibt alle Leistungen, die zur Errichtung <strong>de</strong>rMaßnahmen notwendig sind. In <strong>de</strong>r Regel enthält das Leistungsverzeichniseinzelne Positionen mit Mengenangabe, Einheitspreis und Gesamtpreis. DieLeistungen sind so beschrieben, dass je<strong>de</strong>r Anbieter eine qualitativ und quantitativgleichwertige Leistung offerieren muss. Die Angebote wer<strong>de</strong>n fachtechnischund rechnerisch geprüft. Das unter Berücksichtigung aller technischenund wirtschaftlichen Gesichtspunkte günstigste Angebot erhält <strong>de</strong>n Zuschlag.Sehr verbreitet ist die unzutreffen<strong>de</strong> Auffassung, die VOB fän<strong>de</strong> nur Anwendungim Bereich <strong>de</strong>r öffentlichen Auftraggeber. Auch <strong>de</strong>r private Bauherr kann eineLeistung nach VOB ausschreiben und ausführen lassen. Meist han<strong>de</strong>lt es sichdann nicht um eine öffentliche, son<strong>de</strong>rn um eine beschränkte Ausschreibung,bei <strong>de</strong>r Sie bestimmte Unternehmen zur Abgabe eines Angebots auffor<strong>de</strong>rn.


Planung und Ausführung |Nach Auftragsvergabe, die in aller Regel schriftlich erfolgt, kümmert sich <strong>de</strong>rFachplaner um sämtliche Koordinierungsaufgaben und überwacht die Ausführung<strong>de</strong>r geplanten Baumaßnahme. Nach Fertigstellung erfolgt in <strong>de</strong>r Regeleine förmliche Abnahme, bei <strong>de</strong>r etwaige Mängel festgestellt und eine Frist für<strong>de</strong>ren Beseitigung vereinbart wird. Nach erfolgreicher Abnahme beginnt für<strong>de</strong>n Auftragnehmer die Gewährleistungsfrist.Die Kosten für <strong>de</strong>n Fachplaner regelt die Honorarordnung für Architektenund Ingenieure (HOAI). Entwe<strong>de</strong>r berechnet sich das Honorar in Abhängigkeitvon <strong>de</strong>n tatsächlichen Baukosten o<strong>de</strong>r es wird die Höhe eines Stun<strong>de</strong>nsatzesvereinbart. In diesem Fall sollte die ungefähre Anzahl <strong>de</strong>r benötigten Stun<strong>de</strong>nvorher beziffert wer<strong>de</strong>n. Wenn Sie lediglich eine umfangreiche Beratungwünschen o<strong>de</strong>r nur wissen möchten, wie Sie Ihre Anlagekomponenten dimensionierensollten, können Sie mit <strong>de</strong>m Fachplaner auch für diese Teilleistungenein Honorar vereinbaren.Wenn Sie die Baumaßnahme mithilfe eines Fachplaners durchführen, verursachtdas natürlich zusätzliche Kosten. Dafür erhalten Sie als Bauherr jedochdie größtmögliche Planungssicherheit und müssen sich um nichts kümmern.Außer<strong>de</strong>m können Sie aufgrund <strong>de</strong>r gleichwertigen Angebote <strong>de</strong>n tatsächlichgünstigsten Anbieter ermitteln und somit unter Umstän<strong>de</strong>n einige TausendEuro sparen. Bei größeren Anlagen von mehreren Zehntausend Euro ist dieHilfe eines Fachplaners auf je<strong>de</strong>n Fall zu empfehlen.4.1.3 Genehmigungen und FormalitätenEnergieversorgungsunternehmenAnfrage und AnmeldungPhotovoltaikanlagen und BHKW-Anlagen, die ins öffentliche Netz einspeisen,müssen beim zuständigen Energieversorgungsunternehmen angemel<strong>de</strong>twer<strong>de</strong>n. Zunächst stellen Sie lediglich eine Anfrage zur Prüfung <strong>de</strong>r Netzeinspeisung.Das Unternehmen prüft daraufhin die Einspeisemöglichkeit undinformiert Sie als Anlagenbetreiber schriftlich über das Ergebnis <strong>de</strong>r Prüfung.Die Anfrage sollten Sie erst dann stellen, wenn das Anlagenkonzept festgelegtist und die Komponenten dimensioniert sind. Denn bei <strong>de</strong>r Anfrage für einePhotovoltaikanlage müssen Sie die Nennleistung <strong>de</strong>r Wechselrichter und dieLeistung <strong>de</strong>r Anlage angeben. Des Weiteren gehört zur Anmeldung auch einLageplan (Katasterplan), in <strong>de</strong>m die Photovoltaikanlage eingezeichnet ist.| 119


| Planung und AusführungWichtig: Beachten Sie bitte, dass die Bearbeitung Ihres Antrags min<strong>de</strong>stens4 Wochen dauert.Ein gasbetriebenes BHKW müssen Sie zusätzlich auch bei Ihrem Gasversorgeranmel<strong>de</strong>n.InbetriebnahmeNach Fertigstellung <strong>de</strong>r Photovoltaikanlage stellt die Elektroinstallationsfirmaeinen Inbetriebsetzungsantrag. Die Photovoltaikanlage darf nur bei einemor<strong>de</strong>ntlichen Inbetriebnahmetermin und bei Anwesenheit eines Mitarbeiters<strong>de</strong>s Energieversorgungsunternehmens ans Netz gehen. Das gilt auch für einBHKW, das Strom ins öffentliche Netz einspeist.ClearingstelleDie Clearingstelle EEG ist die im Jahr 2007 durch das Bun<strong>de</strong>sministerium fürUmwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit errichtete, neutrale Clearingstellegemäß § 57 Eneuerbare-Energien-Gesetz 2009 (bzw. gemäß § 19 EEG 2004).Sie bietet die Möglichkeit, Streitigkeiten schnell, effizient und kostengünstig zulösen bzw. bestenfalls zu vermei<strong>de</strong>n. Siehe hierzu: www.clearingstelle-eeg.<strong>de</strong>.Die Clearingstelle rät, die Inbetriebnahme vor Zeugen vorzunehmen und diesegegebenenfalls mit Bil<strong>de</strong>rn und einem Inbetriebnahmeprotokoll zu dokumentieren.Anmeldung und EinspeisevertragFür die Vergütung nach <strong>de</strong>m Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind <strong>de</strong>rZählerstand und das Datum <strong>de</strong>r Inbetriebnahme maßgeblich.Ein Einspeisevertrag mit <strong>de</strong>m Energieversorgungsunternehmen ist nichtzwingend notwendig. Denn <strong>de</strong>r Versorger ist nach <strong>de</strong>m EEG dazu verpflichtet,<strong>de</strong>n eingespeisten Strom abzunehmen und zu vergüten. Dies gilt gleichermaßenfür Photovoltaik- und BHKW-Anlagen.Legt Ihr Energieversorger Ihnen <strong>de</strong>nnoch einen Einspeisevertrag vor, lesen Siediesen aufmerksam durch. Scheint er Ihnen fair, so spricht nichts dagegen, ihnzu unterschreiben. Sind jedoch unangemessene Klauseln enthalten, müssenSie <strong>de</strong>n Vertrag nicht unterschreiben. Das EEG legt fest, dass Sie auch dannAnspruch auf Anschluss und Vergütung haben, wenn kein Einspeisever-120 |


Planung und Ausführung |trag geschlossen wur<strong>de</strong>. In diesem Fall stellen Sie in angemessenen Abstän<strong>de</strong>nRechnungen für <strong>de</strong>n gelieferten Strom an <strong>de</strong>n Energieversorger.Im Normalfall gilt für <strong>de</strong>n eingespeisten Strom <strong>de</strong>r gleiche Modus wie für <strong>de</strong>nbezogenen Strom. Entsprechend <strong>de</strong>m zu erwarten<strong>de</strong>n jährlichen Stromertragerhalten Sie alle zwei Monate eine Abschlagszahlung.Bun<strong>de</strong>snetzagenturDer Betreiber einer Photovoltaikanlage ist nach <strong>de</strong>m Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtet, <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>snetzagentur <strong>de</strong>n Standort und die Leistungseiner Anlagen zu mel<strong>de</strong>n.Die Anmeldung erfolgt über das Online-Mel<strong>de</strong>portal (https://app.bun<strong>de</strong>snetzagentur.<strong>de</strong>/ pv-mel<strong>de</strong>portal/) <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>snetzagentur. Nur <strong>de</strong>r Anlagenbetreiberselbst kann die Anlage anmel<strong>de</strong>n. Fachbetriebe o<strong>de</strong>r Dienstleister könnennicht im Auftrage <strong>de</strong>s Anlagenbetreibers die Anmeldung vornehmen.Zu übermitteln sind:• Name und Anschrift <strong>de</strong>s Anlagenbetreibers,• E-Mail-Adresse und selbst gewähltes Passwort,• Standort <strong>de</strong>r Anlage (durch Straße und Postleitzahl o<strong>de</strong>r Gemarkung undFlurnummer),• Nennleistung <strong>de</strong>r Anlage in kWp,• Tag <strong>de</strong>r Inbetriebnahme.Die Bun<strong>de</strong>snetzagentur versen<strong>de</strong>t nach <strong>de</strong>r Übernahme <strong>de</strong>r Daten eine Registrierungsbestätigung.SchornsteinfegerDie Abgasanlage eines BHKW unterliegt <strong>de</strong>r Kehr- und Überprüfungspflicht.Deshalb ist das BHKW bei <strong>de</strong>m zuständigen Schornsteinfeger anzumel<strong>de</strong>n.BaugenehmigungEine Photovoltaikanlage als Aufdachmontage auf <strong>de</strong>m eigenen Wohnhausist in aller Regel ein genehmigungsfreies Bauvorhaben. Trotz<strong>de</strong>m müssenalle baurechtlichen Vorschriften beachtet wer<strong>de</strong>n. Bei einem Verstoß könntees passieren, dass die Anlage auf Verlangen <strong>de</strong>r Baubehör<strong>de</strong> beseitigt wer<strong>de</strong>nmuss und auch noch ein Bußgeld fällig wird. Dies könnte zum <strong>Beispiel</strong> <strong>de</strong>rFall sein, wenn aufgrund mangeln<strong>de</strong>r Statik die Anlage selbst o<strong>de</strong>r das Dacheinsturzgefähr<strong>de</strong>t wäre.| 121


| Planung und Ausführung122 |Die maßgeblichen Vorschriften ergeben sich aus <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>sbauordnungen <strong>de</strong>reinzelnen Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r. Teilweise ist dort auch für genehmigungsfreie Baumaßnahmeneine Anzeigepflicht vorgesehen. Zur Sicherheit sollte man sichdaher bei <strong>de</strong>r örtlichen Baubehör<strong>de</strong> informieren. Sollte Ihr Vorhaben baugenehmigungspflichtigsein, brauchen Sie in je<strong>de</strong>m Fall eine Person mit Bauvorlageberechtigung.Die Architekten- o<strong>de</strong>r Ingenieurkammer Ihres Bun<strong>de</strong>slan<strong>de</strong>serteilt Ihnen darüber Auskunft.B efin<strong>de</strong>t sich das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes,darf die Montage <strong>de</strong>r Photovoltaikanlage <strong>de</strong>n Gestaltungsgrundsätzen diesesBebauungsplanes nicht wi<strong>de</strong>rsprechen. Diese Vorgaben betreffen beispielsweisedie maximale Gebäu<strong>de</strong>höhe o<strong>de</strong>r die Farbe von Dach und Fassa<strong>de</strong>.Auch die Nachbarn sollten vor Baubeginn über die geplante Maßnahme informiertwer<strong>de</strong>n. Allerdings ist die Zustimmung <strong>de</strong>r Nachbarn nicht erfor<strong>de</strong>rlich.Probleme könnten durch Blendwirkung, Schattenbildung o<strong>de</strong>r durch eingeschränkteBlickfreiheit entstehen. Die Beweislast <strong>de</strong>r Beeinträchtigung durchdie Photovoltaikanlage liegt dann allerdings beim Nachbarn.Ist ein Gebäu<strong>de</strong> <strong>de</strong>nkmalgeschützt, dürfen Sie die äußere Gestaltung nur sehreingeschränkt verän<strong>de</strong>rn. Selbst Photovoltaikanlagen in <strong>de</strong>r direkten Umgebungeines <strong>de</strong>nkmalgeschützten Gebäu<strong>de</strong>s können eine Genehmigung <strong>de</strong>rDenkmalschutzbehör<strong>de</strong> erfor<strong>de</strong>rlich machen. In diesem Fall sollte man sichmöglichst frühzeitig mit <strong>de</strong>r Denkmalschutzbehör<strong>de</strong> in Verbindung setzen,um eine für bei<strong>de</strong> Parteien verträgliche Lösung zu fin<strong>de</strong>n.Für BHKW bis 50 kW el sind in <strong>de</strong>r Regel keine Genehmigungen nach <strong>de</strong>m Immissionsschutzgesetzo<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Baurecht notwendig. Für BHKW über 50 kW elsollte nach jeweiliger Lan<strong>de</strong>sbauordnung geprüft wer<strong>de</strong>n, ob eine Baugenehmigungnotwendig ist.Müssen Sie ein Gewerbe anmel<strong>de</strong>n?Die Frage, ob eine Tätigkeit als Gewerbe angemel<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n muss, ist in <strong>de</strong>rGewerbeordnung geregelt. Bezüglich <strong>de</strong>s Betriebs einer Photovoltaikanlagesind die Regelungen lei<strong>de</strong>r nicht ganz ein<strong>de</strong>utig. Keine Rolle spielt je<strong>de</strong>nfalls,dass steuerlich eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. An<strong>de</strong>rs ausgedrückt: Werkein Gewerbe anmel<strong>de</strong>t, kann sich trotz<strong>de</strong>m Vorsteuer erstatten lassen un<strong>de</strong>rzielt gewerbliche Einkünfte. Zur Besteuerung lesen Sie ausführliche Informationenim Kapitel »Erneuerbare Energien und Steuern«.Wenn Sie als privater Hausbesitzer eine solche Anlage betreiben, dürfte biszu einer Solarzellenfläche von 30 m 2 keine Gewerbeanmeldung bei <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>erfor<strong>de</strong>rlich sein. In diesem Fall müssen Sie Ihre gewerbliche Tätigkeitbeim Finanzamt anzeigen.


Planung und Ausführung |Dagegen müssen Sie größere Photovoltaikanlagen beim Ordnungs- bzw. Gewerbeamt<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> als Gewerbe anmel<strong>de</strong>n. Die Gemein<strong>de</strong> unterrichtetdann von sich aus das zuständige Finanzamt. Dieses schickt Ihnen einen »Fragebogenzur steuerlichen Erfassung«. Mehr dazu lesen Sie im gleichnamigenKapitel.Gewerbeanmeldung »kostet« KammerbeiträgeWenn Sie Ihre Photovoltaikanlage als Gewerbe anmel<strong>de</strong>n, wer<strong>de</strong>n Sie automatischMitglied <strong>de</strong>r Industrie- und Han<strong>de</strong>lskammer (IHK). Dieser gesetzlichgeregelten Zwangsmitgliedschaft können Sie nicht entgehen. Die IHKs erheben<strong>de</strong>n in ihrer Satzung festgelegten Mitgliedsbeitrag. Allerdings sind Sie alsPhotovoltaikanlagenbetreiber aufgrund Ihrer geringen Größe häufig von <strong>de</strong>rBeitragszahlung befreit. Denn bei einem jährlichen Gewinn bis € 5 200,– könnenSie eine Beitragsbefreiung beantragen.VersicherungenEine Photovoltaikanlage sollte im Hinblick auf ihren hohen Wert auf je<strong>de</strong>n Fallversichert wer<strong>de</strong>n. In aller Regel ist die übliche Gebäu<strong>de</strong>- und Glasversicherungnicht ausreichend. Es sollte eine spezielle Solaranlagenversicherung abgeschlossenwer<strong>de</strong>n.Die Bandbreite <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes ist sehr groß. Üblicherweise sindSchä<strong>de</strong>n durch Naturgewalten (Hagel, Sturm etc.), Brand, Blitzschlag, Überspannung,Bedienungsfehler, Diebstahl und Vandalismus versichert.Der Versicherungsschutz kann auf Ertragsausfall ausgeweitet wer<strong>de</strong>n. Dasbe<strong>de</strong>utet: Nach einem versicherten Scha<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r Anlage, die <strong>de</strong>n weiterenBetrieb verhin<strong>de</strong>rt, wird eine Entschädigung gezahlt. Diese beträgt je nach Versicherungca. € 2,50 pro Tag und kWp.Wichtig ist auch eine Haftpflichtversicherung, da durch die Photovoltaikanlageauch ein Fremdscha<strong>de</strong>n entstehen kann. Die Haftpflichtversicherung <strong>de</strong>cktScha<strong>de</strong>nsersatzansprüche Dritter ab. <strong>Beispiel</strong>: Wenn Teile <strong>de</strong>r Photovoltaikanlagevom Dach fallen, können Personen- o<strong>de</strong>r Sachschä<strong>de</strong>n entstehen. KlärenSie mit Ihrem Versicherer, ob die Gebäu<strong>de</strong>haftpflichtversicherung o<strong>de</strong>r die privateHaftpflichtversicherung diese Schä<strong>de</strong>n mit ab<strong>de</strong>ckt. Die Kosten eines solchenVersicherungspakets für eine Anlage bis 5 kWp betragen ca. € 100,– proJahr. Bei größeren Photovoltaikanlagen kostet die Versicherung ca. 1,0 – 1,5 0 / 00<strong>de</strong>s Anlagenwertes.| 123


| Planung und AusführungWichtig: Für BHKW-Anlagen ist im Normalfall eine zusätzliche Versicherungnicht notwendig. Wenn aber durch <strong>de</strong>n Ausfall <strong>de</strong>s BHKWhohe Kosten wegen großer und somit teurer Bezugsspitzen beimStrombedarf entstehen, sollte man über eine Betriebsunterbrechungsversicherungnach<strong>de</strong>nken. Allerdings muss man hier Kostenund Nutzen sehr genau abwägen.4.1.4 Gefahren durch PhotovoltaikanlagenBrandIn <strong>de</strong>n Medien tauchten in <strong>de</strong>r Vergangenheit immer wie<strong>de</strong>r Schlagzeilen auf,in <strong>de</strong>nen die Feuerwehr Eigenheime »kontrolliert abbrennen« ließ, weil auf<strong>de</strong>m Dach eine Photovoltaikanlage installiert war.Soweit möglich unterbrechen Feuerwehrmänner bei einem Hausbrand dieallgemeine Hauptstromversorgung zum Gebäu<strong>de</strong>, um Gefahren durch Stromschlagzu verhin<strong>de</strong>rn. Eine Photovoltaikanlage lässt sich jedoch nicht so einfachausschalten. Bei einer Unterbrechung <strong>de</strong>r Hauptstromzufuhr liefertzwar <strong>de</strong>r Wechselrichter keinen Strom mehr ins öffentliche Netz. Dennoch stehendie Leitungen zwischen Photovoltaikmodulen und Wechselrichter weiterhinunter Gleichstromspannung, sofern die Sonne scheint. Unter bestimmtenUmstän<strong>de</strong>n kann dies eine Gefahr für die Retter sein.Grundsätzlich ist die Feuerwehr zur Löschung einer Bran<strong>de</strong>s verpflichtet. Einigedieser Pressemeldungen basieren wahrscheinlich auf einem lückenhaftenWissensstand <strong>de</strong>r Feuerwehrleute o<strong>de</strong>r auch <strong>de</strong>r Berichterstatter.Von allen elektrischen Anlagenteilen müssen die Feuerwehrleute generell einenSicherheitsabstand von 1 m einhalten. Obwohl Wasser <strong>de</strong>n Strom leitet,ist <strong>de</strong>r Löschstrahl ein vergleichsweise schlechter Leiter. Beim Min<strong>de</strong>stabstandwird zwischen Vollstrahl und Sprühstrahl unterschie<strong>de</strong>n. Beim Vollstrahl mussein Abstand von 5 m eingehalten wer<strong>de</strong>n, beim Sprühstrahl 1 m.Derzeit befin<strong>de</strong>n sich sogenannte Feuerwehrschalter in <strong>de</strong>r Erprobung. DieseSchalter sollen nah am Modul angebracht wer<strong>de</strong>n und von dort aus die Gleichstromkabelzum Wechselrichter stromlos schalten. Die Auslösung erfolgt automatisch,sobald die Feuerwehr die Stromversorgung spannungsfrei schaltet.Alternativ kann dieser Schalter auch manuell betätigt wer<strong>de</strong>n.Die Brandgefahr, die von <strong>de</strong>r Photovoltaikanlage selbst ausgeht, ist nicht zuunterschätzen. Als Brandursache kommen Lichtbögen infrage. Lichtbögen ent-124 |


Finanzierung und För<strong>de</strong>rung |stehen zwischen zwei gegensätzlichen elektrischen Polen einer Gleichstromspannung.Eine solche Spannung herrscht zwischen Modulen und Wechselrichtern.Lose Stecker o<strong>de</strong>r beschädigte Kabelisolierungen können diesverursachen. Grundsätzlich sollten die Kabelwege <strong>de</strong>r Gleichstromspannungmöglichst kurz gehalten wer<strong>de</strong>n.EinsturzDie Installation einer Photovoltaikanlage auf o<strong>de</strong>r an einem Gebäu<strong>de</strong> beeinflusstgrundsätzlich die Statik <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s. Neben <strong>de</strong>m zusätzlichen Gewichtentstehen auch zusätzliche Wind- und Schneelasten.Grundsätzlich sollte ein geprüfter Statiker die Tragfähigkeit überprüfen.Bei einem Schrägdach ist mit einer zusätzlichen Last von 15 bis 30 kg / m 2 zurechnen. Das genaue Gewicht entnehmen Sie <strong>de</strong>n technischen Datenblättern<strong>de</strong>r verwen<strong>de</strong>ten Module und <strong>de</strong>s Montagegestells. Gegebenenfalls muss dievorhan<strong>de</strong>ne Dachkonstruktion verstärkt wer<strong>de</strong>n.Bei Flachdächern ist die zusätzliche Belastung höher. Die Montagegestellewer<strong>de</strong>n meist nicht mit <strong>de</strong>m Baukörper verbun<strong>de</strong>n, um die Dachhaut nichtdurchdringen zu müssen. Hier wird zumeist mit Ballastierungssystemen gearbeitet.Dabei ist mit Gewichten von über 100 kg / m 2 zu rechnen. Wird dasDach mittels einer EPDM-Folie saniert, ist in <strong>de</strong>r Regel die vorhan<strong>de</strong>ne Kiesschüttungnicht mehr erfor<strong>de</strong>rlich. Wird diese entfernt, entsteht oftmals eineEntlastung <strong>de</strong>s Dachs von einigen Tonnen.4.2 Finanzierung und För<strong>de</strong>rung4.2.1 Investitions- und BetriebskostenDer Ertrag <strong>de</strong>r Photovoltaikanlage hängt von drei Faktoren ab:– Einspeisevergütung,– produzierte Strommenge,– Kosten für Investition, Betrieb und Wartung.Die Einspeisevergütung ist durch das EEG geregelt. Hier gilt: Je länger Sie mit<strong>de</strong>r Inbetriebnahme warten, <strong>de</strong>sto geringer ist die Einspeisevergütung.Die Investitionskosten <strong>de</strong>r Photovoltaikanlage müssen selbstverständlich sogering wie möglich sein. Es darf nur nicht am falschen En<strong>de</strong> gespart wer<strong>de</strong>n.Qualitativ hochwertige Produkte, Sicherheit sowie fachgerechte Planung undAusführung stehen an oberster Stelle. Verzichten Sie auf unnötigen techni-| 125


| Finanzierung und För<strong>de</strong>rung126 |schen Schnickschnack und ein beson<strong>de</strong>res Maß an Ästhetik. Das Ziel muss einmöglichst hoher Ertrag bei möglichst geringen Investitionskosten sein. Die Betriebskostendurch Eigenstromverbrauch, Zählermiete und Versicherung sindvergleichsweise gering.Die produzierte Strommenge wird durch die technischen Merkmale <strong>de</strong>r Anlageselbst und ihren Standort bestimmt. Zuverlässige Aussagen zum möglichenErtrag Ihrer geplanten Photovoltaikanlage liefern Softwareprogramme,mit <strong>de</strong>nen eine individuelle Simulationsberechnung durchgeführt wer<strong>de</strong>nkann. Das Ergebnis ist die Menge an produziertem Strom. Multipliziert mit<strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>r Einspeisevergütung erhalten Sie <strong>de</strong>n Ertrag in Euro und Cent.Ebenso können Sie mit einer solchen Software die Wirtschaftlichkeit <strong>de</strong>r komplettenAnlage berechnen, wobei auch die Kapitalkosten einbezogen wer<strong>de</strong>n.Bei einer BHKW-Anlage gestaltet sich die Ertragsrechnung ähnlich wie beieiner Photovoltaikanlage. Die Einspeisevergütung ist entwe<strong>de</strong>r durch das EEG(bei Betrieb mit Biokraftstoffen) o<strong>de</strong>r durch das KWK-Gesetz (bei fossilenKraftstoffen) geregelt. Bei Betrieb mit Öl o<strong>de</strong>r Erdgas ist die steuerliche Begünstigungdurch das Energiesteuergesetz (EnergieStG) zu beachten, das Anlagenzur gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme von <strong>de</strong>r Energiesteuerbefreit.Bei <strong>de</strong>n Investitionskosten sind die echten Mehrkosten <strong>de</strong>r BHKW-Anlageherauszurechnen. Teile <strong>de</strong>r Heizungsanlage wie Verteiler, Pumpen, Armaturen,Regelung etc. wer<strong>de</strong>n sowieso benötigt und dürfen nicht als Mehrkostengegenüber einer konventionellen Wärmeerzeugungsanlage hinzugerechnetwer<strong>de</strong>n.Die Mehrkosten amortisieren sich über die Stromerzeugung. Das muss anhand<strong>de</strong>r voraussichtlichen Betriebsstun<strong>de</strong>n möglichst genau ermittelt wer<strong>de</strong>n.Wichtiger Parameter ist das Verhältnis <strong>de</strong>s selbst genutzten Stroms zu <strong>de</strong>mins öffentliche Netz eingespeisten Strom. In <strong>de</strong>r Regel ist <strong>de</strong>r Bezugspreis <strong>de</strong>sStroms höher als die Einspeisevergütung.4.2.2 För<strong>de</strong>rprogrammeDie För<strong>de</strong>rungen für die in dieser Broschüre relevanten Themen Photovoltaikund Kleinkraftwerke sind sehr vielfältig. Die Befreiung von <strong>de</strong>r Energiesteuerund die Einspeisevergütungen für <strong>de</strong>n selbst produzierten Strom stellen ebenfallseine Form <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung dar und sind in <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Gesetzengeregelt. Daneben gibt es das große Feld <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung mit zinsgünstigen Investitionskrediten<strong>de</strong>r KfW-Bankengruppe. Hier wer<strong>de</strong>n ganze Gebäu<strong>de</strong> mitsamt<strong>de</strong>r dazugehörigen Technik für Neubau und Sanierung, aber auch Einzelmaßnahmengeför<strong>de</strong>rt.


Finanzierung und För<strong>de</strong>rung |Selbst vorgeschaltete Beratungen, die auf <strong>de</strong>n möglichen Einsatz dieser Technologienabzielen, können geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, unabhängig davon, ob dieseMaßnahmen tatsächlich durchgeführt wer<strong>de</strong>n.Wahrscheinlich waren die Rahmenbedingungen für <strong>de</strong>rartige Investitionen niebesser, aber auch niemals so komplex und schwer zu durchschauen. Im Folgen<strong>de</strong>nsoll ein Überblick über die wichtigsten För<strong>de</strong>rmöglichkeiten gegebenwer<strong>de</strong>n. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit, da sowohl zusätzlicheProgramme auf Län<strong>de</strong>rebene als auch auf kommunaler Ebene existieren.Neben <strong>de</strong>r KfW als staatliche För<strong>de</strong>rbank bieten auch einige Lan<strong>de</strong>sbankeno<strong>de</strong>r Bausparkassen ähnliche Finanzierungsangebote. Daneben existieren zusätzlicheProgramme auf Län<strong>de</strong>rebene und auf kommunaler Ebene.Unter www.klima-sucht-schutz.<strong>de</strong>, einer Klimaschutzkampagne <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sumweltministeriums,fin<strong>de</strong>n Sie einen För<strong>de</strong>rratgeber, <strong>de</strong>r Sie über Ihre Postleitzahlund Ihr geplantes Vorhaben zu <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n För<strong>de</strong>rprogrammenführt.Wichtiger Hinweis für alle KfW-Programme: Der Antrag ist auf je<strong>de</strong>nFall vor Beginn <strong>de</strong>s Vorhabens zu stellen.Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)Die wohl interessanteste Subvention <strong>de</strong>r Photovoltaikanlage ist die Einspeisevergütungaus <strong>de</strong>m Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Diese ist, wie bereitserwähnt, für 20 Jahre festgeschrieben. Die Höhe <strong>de</strong>r Einspeisevergütung ist<strong>de</strong>gressiv gestaffelt. Das be<strong>de</strong>utet: Je später Sie die Anlage in Betrieb nehmen,<strong>de</strong>sto geringer ist die Vergütung. Entschei<strong>de</strong>nd für die Höhe <strong>de</strong>r Einspeisevergütungist das jeweilige Jahr <strong>de</strong>r Inbetriebnahme.Ebenfalls aus <strong>de</strong>m EEG stammt die Vergütung von Strom aus BHKW, die mitBiomasse betrieben wer<strong>de</strong>n. Auch hier sind die Einspeisevergütungen <strong>de</strong>gressivgestaffelt – wie bei <strong>de</strong>r Photovoltaik.Energiesteuergesetz und Kraft-Wärme-Kopplungs-GesetzDie Befreiung von <strong>de</strong>r Energiesteuer bei Anlagen zur gekoppelten Erzeugungvon Kraft (Strom) und Wärme ist im Energiesteuergesetz festgeschrieben → Kapitel»Energiesteuergesetz und Kraft-Wärme-Kopplung mit fossilen Brennstoffen«.Die Vergütung von Strom aus BHKW, die mit fossilen Brennstoffen| 127


| Finanzierung und För<strong>de</strong>rungbetrieben wer<strong>de</strong>n, ist im Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz geregelt → Kapitel»Vergütung nach <strong>de</strong>m Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz«.Richtlinie zur För<strong>de</strong>rung von KWK-AnlagenZur För<strong>de</strong>rung von KWK-Anlagen ist die bereits im Kapitel »Gesetzliche Rahmenbedingungen«näher erläuterte För<strong>de</strong>rung für KWK-Anlagen bis 20 kWelektrischer Leistung zu nennen.KfW-Programm »Erneuerbare Energien« (Nr. 270, 274)Eine För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Investitionskosten einer Photovoltaikanlage in Form eineseinmaligen Zuschusses gibt es <strong>de</strong>rzeit nicht. Eine zusätzliche För<strong>de</strong>rung,ergänzend zur Einspeisevergütung nach <strong>de</strong>m EEG, erfolgt durch zinsgünstigeKredite, die die KfW-För<strong>de</strong>rbank vergibt. Sie stellt privaten Bauherren Mittelfür die Schaffung von Wohneigentum, die Sanierung und Mo<strong>de</strong>rnisierungvon Wohngebäu<strong>de</strong>n sowie die Nutzung erneuerbarer Energien zur Verfügung.Sie för<strong>de</strong>rt kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler, die in<strong>de</strong>n Umweltschutz investieren und helfen, Energie zu sparen. Die KfW-Bankengruppeist eine Anstalt <strong>de</strong>s öffentlichen Rechts.Das Programm »Erneuerbare Energien« för<strong>de</strong>rt Investitionskredite für Maßnahmenzur Nutzung erneuerbarer Energien. Im Programmteil »Standard«wird die Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom (Photovoltaik:Nr. 274) bzw. Strom und Wärme in <strong>de</strong>r Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)geför<strong>de</strong>rt. Geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n bis zu 100 % <strong>de</strong>r för<strong>de</strong>rfähigen Netto-Investitionskosten(ohne Umsatzsteuer), in <strong>de</strong>r Regel maximal 10 Millionen Euro proVorhaben.Anträge können Privatpersonen, in- und ausländische Unternehmen, Freiberuflerund Landwirte stellen. Finanziert wer<strong>de</strong>n neben <strong>de</strong>r Errichtung auch dieErweiterung und <strong>de</strong>r Erwerb <strong>de</strong>r genannten Anlagen.Der Programmteil »Erneuerbare Energien – Standard« steht auch zur Finanzierungvon Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien außerhalbDeutschlands zur Verfügung. Wenn sich die Maßnahmen im grenznahen Auslandbefin<strong>de</strong>n, müssen sie zur Verbesserung <strong>de</strong>r Umweltsituation in Deutschlandbeitragen. Deutsche Unternehmen haben auch im gesamten EU-AuslandAnspruch auf För<strong>de</strong>rung.Eine Kumulierung mit an<strong>de</strong>ren KfW- o<strong>de</strong>r ERP-Krediten für die gleicheMaßnahme ist nicht möglich. Dagegen können Sie KfW-Kredite für an<strong>de</strong>reInvestitionsmaßnahmen parallel beantragen. Die Kombination eines Kredites128 |


Finanzierung und För<strong>de</strong>rung |aus <strong>de</strong>m KfW-Programm »Erneuerbare Energien« mit an<strong>de</strong>ren För<strong>de</strong>rmitteln(Kredite o<strong>de</strong>r Zulagen / Zuschüsse) ist möglich.Die Kreditlaufzeit beginnt bei 5 Jahren und beträgt bis zu 20 Jahren, wobeihöchstens drei tilgungsfreie Anlaufjahre möglich sind. Bei einer Laufzeit von10 Jahren sind maximal zwei tilgungsfreie Anlaufjahre möglich.Der Zinssatz <strong>de</strong>s Darlehens wird bei Krediten mit mehr als 10 Jahren Laufzeitauf maximal 10 Jahre festgeschrieben. Nach Ablauf <strong>de</strong>r Zinsbindungsfristwer<strong>de</strong>n neue Konditionen vereinbart. Es gilt ein individueller, risikogerechterZinssatz, abhängig von Laufzeit, tilgungsfreien Anlaufjahren und Zinsbindung,beginnend bei 2,47 % nominal (Stand: 1. 4. 2012). Die Zinssätze schwanken,<strong>de</strong>shalb sollte man sich fortwährend über die aktuellen Zinssätze informieren.Der Kredit wird grundsätzlich in einer Summe ausgezahlt. Die Abruffrist beträgtzwölf Monate nach Darlehenszusage. Die Auszahlung erfolgt zu 100 %.Das Darlehen wird in vierteljährlichen Annuitäten getilgt. Eine vorzeitigeRückzahlung <strong>de</strong>s gesamten Darlehens o<strong>de</strong>r in Teilbeträgen ist während <strong>de</strong>rersten Zinsbindungsfrist je<strong>de</strong>rzeit ohne Kosten möglich.Den Antrag stellen Sie über die Hausbank. Die KfW-Bank gewährt Kreditenicht unmittelbar an <strong>de</strong>n Investor, son<strong>de</strong>rn ausschließlich über Kreditinstitute.Der Kreditnehmer muss bankübliche Sicherheiten stellen.Wichtiger Hinweis für alle KfW-Programme: Der Antrag ist auf je<strong>de</strong>nFall vor Beginn <strong>de</strong>s Vorhabens zu stellen. Dazu wer<strong>de</strong>n Angaben überdie zu installieren<strong>de</strong> Nennleistung in kWp und das Anlagenfabrikatbenötigt.Einige Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r Energieversorger haben eigene För<strong>de</strong>rprogramme.Unter www.solarfoer<strong>de</strong>rung.<strong>de</strong> können Sie sich über die aktuellen För<strong>de</strong>rprogrammeinformieren.KfW-Programm »Energieeffizient Sanieren« (Nr. 151, 152,430)Im Zusammenhang mit energetischen Sanierungsmaßnahmen im Altbau wiebeispielsweise Fenstererneuerung, Fassa<strong>de</strong>ndämmung o<strong>de</strong>r zusätzliche Dämmungvon Dach und Keller<strong>de</strong>cke ist das Programm »Energieeffizient Sanieren«zu nennen.Ziel dieses För<strong>de</strong>rprogramms ist es, durch mehrere Sanierungsmaßnahmendas energetische Niveau eines Neubaus zu erreichen (KfW-Effizienzhaus, Pro-| 129


| Finanzierung und För<strong>de</strong>runggramm-Nr. 151). Dazu hat die KfW-Bank verschie<strong>de</strong>ne Effizienzklassen eingeführt,die im Folgen<strong>de</strong>n näher erläutert wer<strong>de</strong>n.Soll jedoch keine Komplettsanierung stattfin<strong>de</strong>n, kann über <strong>de</strong>n ProgrammteilNr. 152 (Einzelmaßnahmen) auch eine einzelne energetische Sanierungsmaßnahme,wie z. B. Fensteraustausch, Außendämmung, Dacherneuerungo<strong>de</strong>r Austausch <strong>de</strong>r Heizungsanlage, geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Natürlich ist auch eineKombination von mehreren Einzelmaßnahmen möglich.Die geplante Durchführung <strong>de</strong>r Einzelmaßnahmen o<strong>de</strong>r das angestrebte Effizienzhaus-Niveausind mit Antragstellung durch einen Sachverständigen zubestätigen (gemäß Formular-Nr. 600 000 2247). Dazu gehören die im Bun<strong>de</strong>sprogramm»Vor-Ort-Beratung« zugelassenen Energieberater, die von <strong>de</strong>r Verbraucherzentraleo<strong>de</strong>r vom Bun<strong>de</strong>sverband zugelassenen Energieberater sowiedie nach Lan<strong>de</strong>srecht berechtigten Personen für die Aufstellung und Prüfung<strong>de</strong>r Nachweise nach <strong>de</strong>r EnEV.Eine Auflistung aller zugelassenen Energieberater <strong>de</strong>s BAFA fin<strong>de</strong>nSie auf <strong>de</strong>r Expertenliste <strong>de</strong>r Deutschen Energieagentur (DENA) unterwww.energie-effizienz-experten.<strong>de</strong> / expertensuche.Das Neubauniveau wird in <strong>de</strong>r Energieeinsparverordnung geregelt. Dortschreibt <strong>de</strong>r Gesetzgeber die Höchstwerte für <strong>de</strong>n Jahres-PrimärenergiebedarfQ p und <strong>de</strong>n spezifischen, auf die wärmeübertragen<strong>de</strong> Umfassungsflächebezogenen Transmissionswärmeverlust vor. Unter TransmissionswärmeverlustH' T versteht man die Verluste über Außenwän<strong>de</strong>, Bo<strong>de</strong>nplatte, Fenster undDach an die Umgebung. Er hat direkten Einfluss auf <strong>de</strong>n Primärenergiebedarf<strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s.Der zulässige Primärenergiebedarf ist nach <strong>de</strong>r EnEV 2009 nicht mehr abhängigvom Verhältnis <strong>de</strong>r Außenfläche zu <strong>de</strong>m Volumen <strong>de</strong>s betrachteten Gebäu<strong>de</strong>s.Der maximal zulässige Primärenergiebedarf wird über ein sogenanntesReferenzgebäu<strong>de</strong> ermittelt. Unter Referenzgebäu<strong>de</strong> versteht man die Festlegung<strong>de</strong>r energetischen Qualität <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>hülle und <strong>de</strong>r verschie<strong>de</strong>nenAnlagenkomponenten für ein baugleiches Gebäu<strong>de</strong>. Das Referenzgebäu<strong>de</strong> hatdabei die gleiche Geometrie, Ausrichtung und Nutzfläche wie das zu berechnen<strong>de</strong>Gebäu<strong>de</strong>. Neben <strong>de</strong>n anlagentechnischen Verlusten spielt <strong>de</strong>r Energieträgerselbst eine wichtige Rolle. Der energetische Aufwand für Gewinnung,Umwandlung und Transport ist ebenfalls berücksichtigt. Fossile Energieträgerwie Öl und Gas wer<strong>de</strong>n dabei schlecht bewertet.130 |


Finanzierung und För<strong>de</strong>rung |Geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n Maßnahmen an Wohngebäu<strong>de</strong>n einschließlich Wohn-, Alten-und Pflegeheimen, für die vor <strong>de</strong>m 1. 1. 1995 <strong>de</strong>r Bauantrag gestellt o<strong>de</strong>rBauanzeige erstattet wur<strong>de</strong>. Nicht geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n Ferien- und Wochenendhäuser.Neu ist seit <strong>de</strong>m 1. 4. 2012 die För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>nkmalgeschützter Gebäu<strong>de</strong>.Als Beson<strong>de</strong>rheit gilt hier, dass bei diesen Gebäu<strong>de</strong>n keine bestimmten Anfor<strong>de</strong>rungenan <strong>de</strong>n Transmissionswärmeverlust bestehen. Die For<strong>de</strong>rung lautethier, dass im Einklang mit <strong>de</strong>m Denkmalschutz das technisch Machbarerealisiert wird. Es genügt, wenn an wenigstens zwei Bauteilen (Wand, Dach,Keller- / Geschoss<strong>de</strong>cke o<strong>de</strong>r Fenster / Fenstertüren) bauliche Maßnahmen zurVerbesserung <strong>de</strong>r Energieeffizienz durchgeführt wer<strong>de</strong>n.Falls <strong>de</strong>r Zielwert von 160 % <strong>de</strong>s Jahres-Primärenergiebedarfs nach EnEVnachweislich nicht erreicht wer<strong>de</strong>n kann, ist über eine geson<strong>de</strong>rte Antragstellungeine För<strong>de</strong>rung trotz<strong>de</strong>m möglich. Voraussetzung dafür ist <strong>de</strong>r Nachweis,dass unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s Denkmalschutzes eine optimale Reduzierung<strong>de</strong>r Transmissionswärmeverluste erreicht wird.Die Unterteilung <strong>de</strong>r KfW-Effizienzhäuser sieht wie folgt aus:Zulässiger TilgungszuschussHöchstwert zumReferenzgebäu<strong>de</strong>EnEV 2009Q p H`T Kredit(Programm-Nr. 151)InvestitionszuschussZuschuss(Programm-Nr. 430)BezeichnungDenkmal 160 % – 2,5 % (max. € 1 875,–) –Einzelmaßnahmen– – – 7,5 % (max. € 3 750,–)KfW-EH 115 115 % 130 % 2,5 % (max. € 1 875,–) 10,0 % (max. € 7 500,–)KfW-EH 100 100 % 115 % 5,0 % (max. € 3 750,–) 12,5 % (max. € 9 375,–)KfW-EH 85 85 % 100 % 7,5 % (max. € 5 625,–) 15,0 % (max. € 11 250,–)KfW-EH 70 70 % 85 % 10,0 % (max. € 7 500,–) 17,5 % (max. € 13 125,–)KfW-EH 55 55 % 70 % 12,5 % (max. € 9 375,–) 20,0 % (max. € 15 000,–)Quelle:www.kfw-foer<strong>de</strong>rbank.<strong>de</strong>Das Energieeffizienzhaus 100 muss zum <strong>Beispiel</strong> bezüglich <strong>de</strong>s PrimärenergiebedarfsQ p <strong>de</strong>m Standard <strong>de</strong>r EnEV 2009 entsprechen. Der TransmissionswärmeverlustH' T darf um 15 % überschritten wer<strong>de</strong>n. Gleichzeitig darf <strong>de</strong>rTransmissionswärmeverlust nicht höher sein als nach Tabelle 2 <strong>de</strong>r Anlage 1<strong>de</strong>r EnEV 2009 zulässig. Das Energieeffizienzhaus 55 stellt <strong>de</strong>n höchsten energetischenStandard dar und darf somit nur 55 % <strong>de</strong>s zulässigen Primärenergiebedarfserreichen.| 131


| Finanzierung und För<strong>de</strong>rungDer maximale Kreditbetrag ist auf € 50 000,– pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen(-kombinationen) beschränkt. Bei <strong>de</strong>r Sanierung zum KfW-Effizienzhausbeträgt <strong>de</strong>r maximale Kreditbetrag € 75 000,– pro Wohneinheit.Bemessungsgrundlage ist jeweils die Anzahl <strong>de</strong>r Wohneinheiten vor <strong>de</strong>r Sanierung.Als Wohneinheit gilt eine abgeschlossene Wohnung (eigener Zugang, Kochgelegenheit,fließen<strong>de</strong>s Wasser und Toilette), die zur dauerhaften Wohnnutzunggeeignet und dazu bestimmt ist. Einliegerwohnungen zählen als separateWohneinheiten, wenn sie abgeschlossen sind.Der Zinssatz liegt abhängig von Laufzeit, tilgungsfreien Anlaufjahren undZinsbindung bei 1,00 % (Stand: 6. 6. 2012). Die Laufzeit beträgt zwischen 10und 30 Jahren, die Zinsbindung liegt bei 10 Jahren.Während <strong>de</strong>r Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahltenKreditbeträge zu leisten. Nach Ablauf <strong>de</strong>r tilgungsfreien Anlaufjahre ist in vierteljährlichenAnnuitäten zu tilgen. Eine vorzeitige Rückzahlung <strong>de</strong>s gesamtenDarlehens o<strong>de</strong>r in Teilbeträgen ist während <strong>de</strong>r ersten Zinsbindungsfrist je<strong>de</strong>rzeitohne Kosten für <strong>de</strong>n Endkreditnehmer möglich.Ein zusätzlicher Tilgungszuschuss wird gewährt, wenn das Erreichen <strong>de</strong>sangestrebten KfW-Effizienzhaus-Standards sowie die fachgerechte Durchführung<strong>de</strong>r Maßnahmen durch einen Sachverständigen nachgewiesen wer<strong>de</strong>n.Mit Nachweis <strong>de</strong>r Einhaltung <strong>de</strong>r Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s KfW-Effizienzhauseswird bei <strong>de</strong>r Kreditvariante ein Tilgungszuschuss von bis zu 12,5 % <strong>de</strong>s maximalenKreditbetrages gewährt (= € 9 375,–).Soll kein Kredit in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n, weil eigene Finanzmittelzur Verfügung stehen, kann die Zuschussvariante gewählt wer<strong>de</strong>n (ProgrammNr. 430). Mit Nachweis <strong>de</strong>r Einhaltung <strong>de</strong>r Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s KfW-Effizienzhauses wer<strong>de</strong>n bis zu 20,0 % <strong>de</strong>r Investitionskosten gezahlt (maximal€ 15 000,–).Das Erreichen <strong>de</strong>s Neubauniveaus muss nach Fertigstellung <strong>de</strong>r Maßnahme inallen Fällen ebenfalls durch einen Sachverständigen bestätigt wer<strong>de</strong>n (gemäßFormular-Nr. 600 000 2254 bei Programm-Nr. 430 und Formular-Nr. 600 0002150 bei Programm-Nr. 151 / 152).In bei<strong>de</strong>n Programmteilen muss bei <strong>de</strong>r Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 55und KfW-Effizienzhaus Denkmal eine energetische Baubegleitung durch einenSachverständigen durchgeführt wer<strong>de</strong>n.Der Sachverständige muss dabei min<strong>de</strong>stens folgen<strong>de</strong> Leistungen erbringen:132 |


Finanzierung und För<strong>de</strong>rung |• spezielle Detailplanungen, insbeson<strong>de</strong>re Luftdichtigkeitskonzept und Lüftungskonzeptbeim Einbau einer Lüftungsanlage bzw. Vorgabe von Parameternaus <strong>de</strong>r Energiebedarfsrechnung an <strong>de</strong>n Heizungsbauer,• Prüfung <strong>de</strong>s Leistungsverzeichnisses,• min<strong>de</strong>stens eine Baustellenbegehung vor Ausführung <strong>de</strong>r Putzarbeitenbzw. vor Verschließen eventueller Bekleidungen, einschließlich <strong>de</strong>r Überprüfung<strong>de</strong>r Ausführung von Wärmebrücken sowie <strong>de</strong>r Umsetzung vonLuftdichtigkeits- und Lüftungskonzept mit Blower-Door-Test,• Kontrolle und Begleitung bei <strong>de</strong>r Übergabe <strong>de</strong>r Haustechnik, ggf. mit ergänzen<strong>de</strong>rtechnischer Einweisung in die Haustechnik sowie ggf. Prüfung<strong>de</strong>s Nachweises <strong>de</strong>s hydraulischen Abgleichs und <strong>de</strong>r Einregulierung <strong>de</strong>rAnlage.Diese zusätzlich notwendige professionelle Baubegleitung wird mit <strong>de</strong>mProgramm Nr. 431 geför<strong>de</strong>rt.Wichtiger Hinweis für alle KfW-Programme: Der Antrag ist auf je<strong>de</strong>nFall vor Beginn <strong>de</strong>s Vorhabens zu stellen.KfW-Programm »Energieeffizient Bauen« (Nr. 153)Geför<strong>de</strong>rt wird hier die Errichtung, Herstellung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Ersterwerb vonWohngebäu<strong>de</strong>n einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen. Als Herstellunggilt sowohl die Erweiterung von bestehen<strong>de</strong>n Gebäu<strong>de</strong>n durch abgeschlosseneWohneinheiten als auch die Umwidmung bisher nicht wohnwirtschaftlichgenutzter Gebäu<strong>de</strong> bei anschließen<strong>de</strong>r Nutzung als Wohnung. Nichtgeför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n Ferien- und Wochenendhäuser.Geför<strong>de</strong>rte KfW-Effizienzhäuser müssen eines <strong>de</strong>r nachfolgend genanntenenergetischen Niveaus erreichen.BezeichnungZulässiger Höchstwert zum Referenzgebäu<strong>de</strong>EnEV 2009TilgungszuschussQ pH' TKfW-EH 70 70 % 85 % ---KfW-EH 55 55 % 70 % 5 % (max. € 2 500,–)KfW-EH 40 40 % 55 % 10 % (max. € 5 000,–)Quelle:www.kfw-foer<strong>de</strong>rbank.<strong>de</strong>Das KfW-Effizienzhaus 70 zum <strong>Beispiel</strong> darf einen Jahres-Primärenergiebedarf(Q p ) von maximal 70 % und einen Transmissionswärmeverlust H`T von maxi-| 133


| Finanzierung und För<strong>de</strong>rungmal 85 % <strong>de</strong>r errechneten Werte für das Referenzgebäu<strong>de</strong> nicht überschreiten.Gleichzeitig darf <strong>de</strong>r Transmissionswärmeverlust nicht höher sein als nach Tabelle2 <strong>de</strong>r Anlage 1 <strong>de</strong>r EnEV 2009 zulässig.Der maximale Kreditbetrag ist hier auf Bauwerkskosten von maximal€ 50 000,– pro Wohneinheit begrenzt. Der Zinssatz ist abhängig von Laufzeit,tilgungsfreier Anlaufjahre und Zinsbindung, beginnend bei 1,20 % nominal(Stand: 6. 6. 2012). Die Laufzeit beträgt zwischen 10 und 30 Jahren, die Zinsbindungliegt bei 10 Jahren.Zum Nachweis <strong>de</strong>r geplanten KfW-Effizienzhausklasse sind <strong>de</strong>r Jahres-Primärenergiebedarf(Q p ) und <strong>de</strong>r auf die wärmeübertragen<strong>de</strong> Umfassungsfläche<strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s bezogene Transmissionswärmeverlust H' T nach EnEV 2009 voneinem Sachverständigen zu ermitteln. Das angestrebte KfW-Effizienzhaus-Niveau ist mit Antragstellung durch einen Sachverständigen zu bestätigen(Formular-Nr. 600 000 2249).Wie beim Programm »Energieeffizient Sanieren« gilt auch hier, dass die antragsgemäßeDurchführung <strong>de</strong>r Maßnahme durch einen Sachverständigenbestätigt wer<strong>de</strong>n muss (gemäß Formular-Nr. 600 000 2151).Wichtiger Hinweis für alle KfW-Programme: Der Antrag ist auf je<strong>de</strong>nFall vor Beginn <strong>de</strong>s Vorhabens zu stellen.Beim Bau eines KfW-Effizienzhauses 40 o<strong>de</strong>r 55 ist die zusätzliche Planungund Baubegleitung durch einen Sachverständigen verbindlich nachzuweisen.Der Sachverständige hat hier die gleichen Leistungen zu erbringen wie beimProgramm »Energieeffizient Sanieren«.Son<strong>de</strong>rfonds Energieeffizienz KMUDer Son<strong>de</strong>rfonds Energieeffizienz für kleine und mittlere Unternehmen(KMU) ist eine gemeinsame Initiative <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministeriums für Wirtschaftund Technologie und <strong>de</strong>r KfW-Bank. Das För<strong>de</strong>rprogramm soll Unternehmenhelfen, die Potenziale für Energieeinsparungen zu erkennen, und einen Anreizzu Investitionen geben.Geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n sowohl reine Beratungsleistungen als auch Investitionen.Das För<strong>de</strong>rspektrum ist sehr weit gefächert. Es wer<strong>de</strong>n Umweltschutzmaßnahmenin <strong>de</strong>n Bereichen Luft, Wasser, Lärmvermeidung und Abfall geför<strong>de</strong>rtsowie Energiesparmaßnahmen in <strong>de</strong>n Bereichen Haus- und Energietechnik,134 |


Finanzierung und För<strong>de</strong>rung |Prozesskälte und -wärme, Wärmerückgewinnung, effiziente Energieerzeugungund vieles mehr.Energieberatung MittelstandAm 1. 3. 2012 ist das neue För<strong>de</strong>rprogramm »Energieberatung Mittelstand« inKraft getreten und löst damit das För<strong>de</strong>rprogramm »Energieeffizienz« ab. ImRahmen dieses Programmes wer<strong>de</strong>n Zuschüsse für qualifizierte und unabhängigeEnergieeffizienzberatungen in Unternehmen <strong>de</strong>r gewerblichen Wirtschaftund für Freiberufler gewährt. Durch die Beratung sollen Schwachstellen bei<strong>de</strong>r effizienten Energieverwendung aufgezeigt und Vorschläge bzw. konkreteMaßnahmenpläne für energie- und kostensparen<strong>de</strong> Verbesserungen gemachtwer<strong>de</strong>n. Neu ist, dass es eine Min<strong>de</strong>stenergiekostengrenze gibt. Das heißt,nur Unternehmen mit Energiekosten von über € 5 000,– sind för<strong>de</strong>rfähig.Die Beratung besteht aus zwei unabhängig voneinan<strong>de</strong>r zu beantragen<strong>de</strong>n Teilen:einer Initialberatung und einer Detailberatung.Unternehmen erhalten für eine ein- bis zweitägige Initialberatung einen Zuschussin Höhe von bis zu 80 % <strong>de</strong>s vereinbarten Beratungshonorars, wobeimaximal € 1 600,– Beratungskosten för<strong>de</strong>rfähig sind.Für die Detailberatung wird ein Zuschuss in Höhe von bis zu 60 % <strong>de</strong>s maximalför<strong>de</strong>rfähigen Beratungshonorars gewährt, wobei maximal € 8 000,– Beratungskostenför<strong>de</strong>rfähig sind.Erste Ansprechpartner für Unternehmen sind die Regionalpartner, über dieimmer die Antragstellung erfolgt. Regionalpartner sind meist die Handwerkskammero<strong>de</strong>r Industrie- und Han<strong>de</strong>lskammer in Ihrer Nähe.Als Energieberater kommen nur die in <strong>de</strong>r Beraterbörse <strong>de</strong>r KfW-Bank gelistetenPersonen infrage. In <strong>de</strong>r KfW-Beraterbörse können Sie sich einen passen<strong>de</strong>nBerater Ihrer Wahl aussuchen (www.kfw-beraterboerse.<strong>de</strong>).InvestitionskrediteZur Umsetzung <strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>r Energieeffizienzberatung ent<strong>de</strong>ckten Einsparpotenzialeo<strong>de</strong>r zur Errichtung neuer beson<strong>de</strong>rs energiesparen<strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> undMaschinenanlagen stellt die KfW-Bank Investitionskredite zur Verfügung.Geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n bis zu 100 % <strong>de</strong>r för<strong>de</strong>rfähigen Investitionen. Der maximaleKreditbetrag reicht je nach Vorhaben bis zu mehreren Millionen Euro.Die Kreditlaufzeit beträgt zwischen 5 und 20 Jahren. Sicherheiten wer<strong>de</strong>n imRahmen <strong>de</strong>r Kreditverhandlungen mit <strong>de</strong>r Hausbank vereinbart, die wie beiallen KfW-Krediten <strong>de</strong>r richtige Ansprechpartner ist. Die Zinssätze sind für| 135


| Finanzierung und För<strong>de</strong>rungmaximal 10 Jahre festgeschrieben. Die Höhe <strong>de</strong>r Zinssätze ist von so vielenFaktoren abhängig, dass hier nicht im Einzelnen darauf eingegangen wird.Vor-Ort-Beratung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministeriums für Wirtschaftund TechnologieAls Eigentümer, Mieter o<strong>de</strong>r Pächter eines Gebäu<strong>de</strong>s (Bauantrag bis zum31. 12. 1994) können Sie eine Energieberatung in Anspruch nehmen. Anspruchsberechtigtsind Sie als natürliche Person, rechtlich selbstständigesUnternehmen <strong>de</strong>r gewerblichen Wirtschaft einschließlich <strong>de</strong>r Wohnungswirtschaftsowie als Betrieb <strong>de</strong>s Agrarbereichs und als juristische Person. Wohnungseigentümerkönnen nur dann eine Beratung in Anspruch nehmen,wenn sich diese auf das gesamte Gebäu<strong>de</strong> bezieht und die Eigentümergemeinschaftdamit einverstan<strong>de</strong>n ist.Die Höhe <strong>de</strong>s Zuschusses für eine Vor-Ort-Beratung beträgt € 400,– fürEin- / Zweifamilienhäuser bzw. € 500,– für Wohnhäuser mit min<strong>de</strong>stens dreiWohneinheiten. Für zusätzliche Beratungen zur Stromeinsparung wird ein Bonusvon € 50,– gezahlt. Er kann aber durch die Integration thermografischerUntersuchungen um € 100,– gesteigert wer<strong>de</strong>n. Eine Kumulierung <strong>de</strong>r Boni ineiner Beratung ist möglich. Der sich daraus ergeben<strong>de</strong> För<strong>de</strong>rbetrag ist jedochauf höchstens 50 % <strong>de</strong>r Beratungskosten (brutto) begrenzt.Die Ergebnisse <strong>de</strong>r Energieberatung müssen in einem <strong>de</strong>taillierten Beratungsberichterfasst wer<strong>de</strong>n. Der Beratungsbericht muss nach genauen Vorgaben<strong>de</strong>s BAFA erstellt wer<strong>de</strong>n und diesem zur Überprüfung zugesandt wer<strong>de</strong>n.Antragsberechtigt sind nur die Personen, die in <strong>de</strong>r Energieberaterliste(BAFA-Liste) <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>samtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle registriertsind (siehe »Energiesparberatung« unter www.bafa.<strong>de</strong>).Der För<strong>de</strong>rbetrag wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu <strong>de</strong>nin Rechnung gestellten Honorarkosten <strong>de</strong>s Energieberaters gewährt. Er wirddirekt an <strong>de</strong>n Energieberater, <strong>de</strong>r auch die Antragstellung übernimmt und fürdie Abwicklung gegenüber <strong>de</strong>m BAFA verantwortlich ist, ausgezahlt. Der Energieberatermuss ihn in voller Höhe im Rahmen <strong>de</strong>r Rechnungsstellung an <strong>de</strong>nBeratungsempfänger weitergeben.Das »Zuhause-Kraftwerk«Der Öko- Stromanbieter Lichtblick und die Volkswagen AG wollen mit eigenenMinikraftwerken in <strong>de</strong>n Energiemarkt einsteigen und in Wettbewerb zu <strong>de</strong>netablierten Energieversorgern treten.136 |


Finanzierung und För<strong>de</strong>rung |Volkswagen wird die Blockheizkraftwerke bauen, die von Gasmotoren auseigener Fertigung angetrieben wer<strong>de</strong>n, und Lichtblick vertreibt die Anlagendann als sogenannte »Zuhause-Kraftwerke«. Dies soll als ein neues, <strong>de</strong>zentralesKonzept <strong>de</strong>r Wärme- und Stromversorgung verstan<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. Steuerungstechnischsollen diese Minikraftwerke dann so miteinan<strong>de</strong>r verknüpft wer<strong>de</strong>n,dass sie bei Strombedarfsspitzen <strong>de</strong>n abrufbaren Strom ins öffentliche Netzeinspeisen.Der Vertrieb ist bereits in <strong>de</strong>n Städten Hamburg, Bremen, Berlin, Wolfsburg,Braunschweig, Essen, Leipzig, Stuttgart und Salzgitter angelaufen. Erste Anlagenwur<strong>de</strong>n, beginnend in Hamburg, ab <strong>de</strong>m Sommer 2010 in Betrieb genommen.Nach Firmenaussagen sind dies ca. 300 Anlagen (Stand: Oktober 2011).Der Kun<strong>de</strong> schließt mit <strong>de</strong>m Stromanbieter einen Wärmeliefervertrag überzehn Jahre mit einer Min<strong>de</strong>stlaufzeit von lediglich zwei Jahren ab. Voraussetzungdafür ist die Verfügbarkeit von Erdgas. Das Angebot richtet sich zu<strong>de</strong>mnur an Kun<strong>de</strong>n mit einem Gasverbrauch ab 45 000 kWh / Jahr. Das entspricht<strong>de</strong>m Wärmebedarf von sehr großen Einfamilienhäusern o<strong>de</strong>r Mehrfamilienhäusern.Das Mini-BHKW bleibt im Besitz <strong>de</strong>s Stromanbieters. Der Kun<strong>de</strong> zahlt fürdie Standardinstallation € 5 000,–. Im Preis enthalten sind <strong>de</strong>r Ausbau unddie Entsorgung eines bestehen<strong>de</strong>n Gasheizkessels sowie <strong>de</strong>r Einbau <strong>de</strong>s Mini-BHKW mit <strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rlichen Wärmespeichern. Der Kun<strong>de</strong> muss also <strong>de</strong>utlichweniger investieren, als wenn er das Kraftwerk selbst installieren lassenwür<strong>de</strong>. Dafür muss er aber einen monatlichen Grundpreis von € 20,– fürWartung, Reparaturen, Versicherung und <strong>de</strong>n Schornsteinfeger zahlen.Außer<strong>de</strong>m zahlt <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> die tatsächlich verbrauchte Wärme an <strong>de</strong>n Stromanbieter.Der Wärmepreis ist an <strong>de</strong>n Gaspreisin<strong>de</strong>x <strong>de</strong>s Statistischen Bun<strong>de</strong>samtesgekoppelt. Für Hamburg liegt <strong>de</strong>r Wärmepreis zunächst bei 5,79 Centpro Kilowattstun<strong>de</strong> (Stand: Juli 2010). Und: Der größte Teil <strong>de</strong>s produziertenStroms gehört <strong>de</strong>m Stromanbieter. Der Kun<strong>de</strong> erhält lediglich einen Bonus von0,5 Cent pro ins Netz eingespeister Kilowattstun<strong>de</strong> Strom.Der Stromanbieter Lichtblick zahlt <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n eine monatliche Miete von€ 5,– für die Aufstellung <strong>de</strong>s Mini-BHKW in <strong>de</strong>m Heizraum seines Hauses. Diedafür benötigte Aufstellfläche beträgt ca. 9 m 2 .| 137


|5 GlossarAlles Wissenswerte zu Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken fin<strong>de</strong>nSie in alphabetischer Reihenfolge in <strong>de</strong>m folgen<strong>de</strong>n Glossar. Der kleine Pfeilvor einem Begriff (→) gibt an, unter welchem Stichwort Sie weitere Informationenfin<strong>de</strong>n.AbsorberNimmt die Lichtenergie <strong>de</strong>r Sonne auf und wan<strong>de</strong>lt sie in Wärme um. Meistschwarz beschichtetes Blech mit integrierten wasserführen<strong>de</strong>n Rohren.Amorphe SolarzellenWer<strong>de</strong>n durch Aufdampfen mehrerer Halbleiterschichten auf eine Trägerschichthergestellt, meist Glas (Dünnschichtzellen). Die Atome schei<strong>de</strong>n sichdort nicht in einer Kristallstruktur ab, son<strong>de</strong>rn ungeordnet (= amorph). AmorpheSolarzellen bekommen Sie im Han<strong>de</strong>l mit einem Wirkungsgrad ab 5 % bis7 %.AxialBewegung in Achsenrichtung.AzimutWinkel, um <strong>de</strong>n die Photovoltaikanlage aus <strong>de</strong>r Südausrichtung gedreht ist (Sü<strong>de</strong>ngleich 0°, Westen gleich +90°, Osten gleich –90° und Nor<strong>de</strong>n gleich 180°).Blockheizkraftwerk (BHKW)Besteht aus einem stationären Motor, <strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>m Prinzip <strong>de</strong>r Kraft-Wärme-Kopplung sowohl elektrischen Strom als auch Wärme produziert. Betriebenwer<strong>de</strong>n BHKW mit Gas, Öl o<strong>de</strong>r Biokraftstoffen.Bypass- o<strong>de</strong>r Schutzdio<strong>de</strong>Schützt die Solarzelle vor eventueller Beschädigung durch Verschattung, da<strong>de</strong>r Strom an <strong>de</strong>r inaktiven Zelle vorbeigeführt wird. Dadurch bleibt die unerwünschteErwärmung aus. Zusätzlich reduziert die Bypassdio<strong>de</strong> die Ertragsverlustedurch die Verschattung, da nur <strong>de</strong>r betroffene → String keinen Strommehr liefert, nicht das ganze Modul.DegradationJe<strong>de</strong> Solarzelle verliert an Leistung, sobald sie <strong>de</strong>m Licht ausgesetzt wird. DieDegradation ist zu Beginn recht hoch (bereits nach kurzer Zeit ca. 2 %), danachwird sie geringer. Alle Hersteller geben Leistungsgarantien auf ihre Photovoltaikmodule.Die meisten Hersteller garantieren nach 10 Jahren noch eineLeistung von 90 % und nach 20 Jahren noch 80 % o<strong>de</strong>r 85 % <strong>de</strong>r im Datenblattangegebenen Modulleistung MPP.138 |


|Deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ)Die <strong>de</strong>utschen Gewässer in Nord- und Ostsee unterteilen sich in die 12-Seemeilen-Zone(das sog. »Küstenmeer«) und die AWZ. Das Küstenmeer ist <strong>de</strong>utschesHoheitsgebiet und unterliegt <strong>de</strong>r Zuständigkeit <strong>de</strong>s jeweiligen Bun<strong>de</strong>slan<strong>de</strong>s.Seewärts <strong>de</strong>r 12-Seemeilen-Grenze bis maximal 200 sm Entfernung zurKüste befin<strong>de</strong>t sich die ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ), an die sich diehohe See anschließt. In Nord- und Ostsee ist die <strong>de</strong>utsche AWZ im Wesentlichenmit <strong>de</strong>m sog. <strong>de</strong>utschen Festlandsockel i<strong>de</strong>ntisch. Den Festlandsockelbil<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r seewärts <strong>de</strong>s Küstenmeeres gelegene Meeresbo<strong>de</strong>n und Meeresuntergrund<strong>de</strong>r Unterwassergebiete bis zu einer Aus<strong>de</strong>hnung von maximal 200sm. In <strong>de</strong>r Ostsee ist die <strong>de</strong>utsche AWZ aufgrund <strong>de</strong>r angrenzen<strong>de</strong>n AWZ <strong>de</strong>rNachbarstaaten sehr viel kleiner als in <strong>de</strong>r Nordsee (Quelle: Bun<strong>de</strong>samt fürSeeschifffahrt und Hydrographie).Direkte StrahlungSie trifft ohne Streuung durch Bestandteile <strong>de</strong>r Erdatmosphäre auf eine Fläche.Durch Streuung (Nebel, Wolken, Dunst) entsteht diffuse (indirekte) Strahlung.EinspeisevergütungNach <strong>de</strong>m → Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist <strong>de</strong>r Stromversorger dazuverpflichtet, regenerativ erzeugten Strom abzunehmen und nach <strong>de</strong>m aktuellenSatz zu vergüten. Die Einspeisevergütung für Solarstrom ist durch das EEG für20 Jahre auf <strong>de</strong>m abgeschlossenen Niveau garantiert.EinspeisezählerNetzgekoppelte Photovoltaikanlagen wer<strong>de</strong>n mit einem Einspeisezähler ausgestattet.Er misst die von <strong>de</strong>r Solarstromanlage produzierte und ins öffentlicheNetz eingespeiste Strommenge in Kilowattstun<strong>de</strong>n (kWh).Energieeinsparverordnung (EnEV)Die Verordnung ist am 1. 2. 2002 in Kraft getreten und hat die Wärmeschutzverordnungsowie die Heizungsanlagenverordnung abgelöst. Grundlage <strong>de</strong>rEnEV ist das Energieeinsparungsgesetz (EnEG). Die erste EnEV aus <strong>de</strong>mJahr 2002 wur<strong>de</strong> 2004 bereits durch eine EnEV-Novelle ersetzt (EnEV 2004).Zur Umsetzung <strong>de</strong>r EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäu<strong>de</strong>nwar eine erneute Novelle <strong>de</strong>r EnEV erfor<strong>de</strong>rlich, die seit <strong>de</strong>m 1. 10. 2007gilt (EnEV 2007). Seit 1. 10. 2009 ist die EnEV 2009 in Kraft.Erneuerbare Energie (regenerative Energie)Sie ist ständig und unbegrenzt verfügbar, geografisch aber in unterschiedlicherStärke vorhan<strong>de</strong>n. Im Gegensatz zu <strong>de</strong>n erneuerbaren Energien sind die aufbrauchen<strong>de</strong>nEnergien nicht unbegrenzt verfügbar. Fossile Energieträger wieÖl, Gas und Kohle gehören zu <strong>de</strong>n aufbrauchen<strong>de</strong>n Energien.| 139


|Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)Das Erneuerbare-Energien-Gesetz soll• im Interesse <strong>de</strong>s Klima-, Natur- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung<strong>de</strong>r Energieversorgung sichern;• die Bun<strong>de</strong>srepublik durch die Nutzung erneuerbarer Energien so weit wiemöglich unabhängig von Energieimporten machen;• einen Beitrag zur Vermeidung von Konflikten um fossile Energieressourcenleisten;• die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbarenEnergien för<strong>de</strong>rn.Das Gesetz wird angewen<strong>de</strong>t beim Anschluss von Anlagen zur Erzeugung vonStrom aus erneuerbaren Energien und aus Grubengas im Bun<strong>de</strong>sgebiet und<strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen ausschließlichen Wirtschaftszone an die Netze <strong>de</strong>r allgemeinenVersorgung mit Elektrizität.Es regelt die Verpflichtung zur Abnahme, Übertragung und Vergütung diesesStroms durch die Netzbetreiber und <strong>de</strong>n bun<strong>de</strong>sweiten Ausgleich <strong>de</strong>s abgenommenenund vergüteten Stroms.Europäischer Wirkungsgrad (Euro-eta o<strong>de</strong>r η euro )Beschreibt <strong>de</strong>n Wirkungsgrad im mittleren Leistungsbereich, also im realenBetrieb. Die unterschiedlichen Einstrahlungswerte wer<strong>de</strong>n gewichtet. Der europäischeWirkungsgrad berücksichtigt beispielsweise, dass eine Strahlungsintensitätvon 100 % (also 1 000 W / m², nach »Standard Test Conditions«) nurwährend 20 % <strong>de</strong>r Jahresbetriebszeit <strong>de</strong>r Photovoltaikanlage vorliegt.Fehlerstromschutzschalter (FI-Schalter)Schutzeinrichtung, die <strong>de</strong>n angeschlossenen, überwachten Stromkreis vomrestlichen Stromnetz trennt, wenn Strom auf falschem Weg, beispielsweisedurch <strong>de</strong>n Körper einer Person, fließt. Dazu vergleicht <strong>de</strong>r Fehlerstromschutzschalterdie Stromstärke <strong>de</strong>s ausgehen<strong>de</strong>n Stroms mit <strong>de</strong>r Stärke <strong>de</strong>s zurückfließen<strong>de</strong>nStroms. Die Auslösezeit beträgt je nach Bauart zwischen 20 und 30Millisekun<strong>de</strong>n.Gleichstrom→ WechselstromHalbleitermaterialienZur Herstellung von Solarzellen geeignete chemische Elemente. Zu <strong>de</strong>n wichtigstenHalbleitermaterialien gehören Silizium, Selen, Tellur und Germanium.Halbleiter sind Stoffe, <strong>de</strong>ren elektrische Leitfähigkeit zwischen <strong>de</strong>r von Metallenund Isolatoren liegt. Im Gegensatz zu Metallen, bei <strong>de</strong>nen eine äußere140 |


|Spannungsquelle (Batterie) genügt, um Elektronen (elektrisch negativ gela<strong>de</strong>neTeilchen) in Bewegung zu versetzen, benötigen Halbleiter zusätzlich Wärmeo<strong>de</strong>r Licht, um stromleitend zu wer<strong>de</strong>n.Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)Die Europäische Union (EU) <strong>de</strong>finiert kleine und mittlere Unternehmen(KMU) wie folgt:Kleinstunternehmen sind Unternehmen, die– weniger als 10 Mitarbeiter und– einen Jahresumsatz o<strong>de</strong>r eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. Eurohaben.Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die– weniger als 50 Mitarbeiter und– einen Jahresumsatz o<strong>de</strong>r eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio.Euro haben.Mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die– weniger als 250 Mitarbeiter und– einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro o<strong>de</strong>r eine Jahresbilanzsummevon höchstens 43 Mio. Euro haben.Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)Gleichzeitige Nutzung von Wärme und elektrischem Strom in einem → Blockheizkraftwerk(BHKW).Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-Gesetz)Ziel <strong>de</strong>s zum 1. 1. 2009 novellierten Gesetzes ist es, <strong>de</strong>n Schutz und die Mo<strong>de</strong>rnisierungbestehen<strong>de</strong>r KWK-Anlagen sowie <strong>de</strong>n Ausbau kleiner KWK-Anlagen zu för<strong>de</strong>rn. Es regelt die Abnahme und Vergütung von Strom ausKWK-Anlagen, <strong>de</strong>r in das Netz <strong>de</strong>r allgemeinen Stromversorgung eingespeistwird. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, <strong>de</strong>n Strom aus KWK-Anlagen abzunehmen.Kurzschlussstrom I SC (SC = Short Circuit)Maximaler Strom in <strong>de</strong>r Solarzelle, <strong>de</strong>r fließt, wenn Plus- und Minuspol <strong>de</strong>rZelle verbun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n, wenn also kein Wi<strong>de</strong>rstand bzw. Verbraucher zwischenbei<strong>de</strong>n Polen ist. Der Kurzschlussstrom einer kristallinen Zelle ist etwa6 % bis 12 % höher als <strong>de</strong>r Nennstrom.Leerlaufspannung U OC (OC = Open Circuit)Spannung <strong>de</strong>r unbelasteten Zelle, wenn also kein Strom fließt. Bei kristallinenZellen ist die Leerlaufspannung um ca. 25 % höher als die Nennspannung. Sieist für <strong>de</strong>n Betrieb <strong>de</strong>r Solarzellen von geringer Be<strong>de</strong>utung, weist jedoch <strong>de</strong>noberen Spannungsbereich aus.| 141


|Monokristalline SolarzelleAus hochreinem Silizium hergestellte einkristalline Solarzelle. Durch eine spezielleGusstechnik, bei <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gussbarren → axial gedreht wird, entsteht darausnur ein einziger Kristall. Die Oberfläche <strong>de</strong>r Zelle ist homogen blau o<strong>de</strong>r fastschwarz. Die Qualität <strong>de</strong>r monokristallinen Solarzellen ist sehr hoch. Ihr Wirkungsgradbeträgt etwa 14 % bis 17 %.MPP (Maximum Power Point)Punkt <strong>de</strong>r maximalen Leistung einer Solarzelle. Die Solarzelle besitzt auf ihrerKennlinie zu je<strong>de</strong>m Einstrahlungswert, in Kombination mit einem bestimmtenTemperatur- und Lichtspektrumswert, einen Punkt maximaler Leistung.Multi- o<strong>de</strong>r polykristalline SolarzellePolykristalline Zellen sind leicht an ihrer unterschiedlich blau schimmern<strong>de</strong>nOberfläche zu erkennen. Die Herstellung <strong>de</strong>r polykristallinen Zellen isteinfacher als bei monokristallinen Zellen. Deshalb sind polykristalline Zellenauch kostengünstiger. Das Silizium wird bei diesem Prozess geschmolzen undin Stahlformen gegossen. Dabei entstehen Blöcke, die anschließend ebenfallsin dünne Scheiben geschnitten wer<strong>de</strong>n. Bei diesem Blockgießverfahren bil<strong>de</strong>nsich viele Kristalle mit unterschiedlicher Orientierung. Die üblichen Wirkungsgra<strong>de</strong>liegen bei etwa 13 % bis 15 %.Nennleistung (P MPP )Maximale Leistung <strong>de</strong>r Solarzelle. Sie stellt die Multiplikation von Nennspannungund Nennstrom dar. Die Einheit ist Watt o<strong>de</strong>r Kilowatt mit <strong>de</strong>m Zusatzp (Wp o<strong>de</strong>r kWp). Das p steht für das englische Wort »peak« und be<strong>de</strong>utet soviel wie »Spitze«.Nennspannung (U MPP )Spannung, die bei maximaler Leistung <strong>de</strong>r Solarzelle gemessen wer<strong>de</strong>n kann.MPP heißt »Maximum Power Point« und be<strong>de</strong>utet so viel wie maximale Leistung.Nennstrom (I MPP )Strom, <strong>de</strong>r bei maximaler Leistung <strong>de</strong>r Solarzelle gemessen wer<strong>de</strong>n kann.NetzeinspeisungAnschluss von Photovoltaikanlagen an das öffentliche Stromnetz. Nicht benötigterStrom wird eingespeist. Zur Netzeinspeisung muss <strong>de</strong>r Gleichstrom <strong>de</strong>rSolarmodule in Wechselstrom umgewan<strong>de</strong>lt und auf die Netzspannung hochtransformiertwer<strong>de</strong>n.PhotovoltaikDirekte Umwandlung von Licht in elektrische Energie. Die Umwandlung beruhtauf einem physikalischen Effekt, <strong>de</strong>r völlig lautlos und ohne Emissionenabläuft.142 |


|PrimärenergieEnergie, die unmittelbar aus natürlichen Quellen gewonnen wer<strong>de</strong>n kann.SekundärenergieKann nur über einen mit Verlusten behafteten Prozess aus <strong>de</strong>r Primärenergiegewonnen wer<strong>de</strong>n.SolargeneratorGesamtheit <strong>de</strong>r zusammengeschalteten, Strom erzeugen<strong>de</strong>n Module einerPhotovoltaikanlage.SolarkonstanteStrahlungsleistung <strong>de</strong>r Sonne, die senkrecht auf die Hülle unserer Atmosphäretrifft. Sie beträgt 1,36 Kilowatt pro Quadratmeter.SolarthermieNutzung <strong>de</strong>r Sonnenenergie zur Erwärmung von Wasser. Ein Solarkollektorgibt über einen geschlossenen Kreislauf, <strong>de</strong>r mit einem Wasser-Glykol-Gemischgefüllt ist, seine eingefangene Wärme über einen Wärmetauscher an dashäusliche Trinkwasser o<strong>de</strong>r an das angeschlossene Heizungssystem ab.Standard Test Conditions (STC)Maximale Leistung einer Solarzelle. Sie wird bei Standardtestbedingungen angegeben.Diese Bedingungen sind:• Einstrahlung 1 000 W / m² (Watt pro Quadratmeter),• Zellentemperatur 25° C,• Lichtspektrum AM 1,5 (Air Mass).Modulleistungen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Einheit Wattpeak (Wp) angegeben. Diese normierteLeistungsangabe erlaubt <strong>de</strong>n Vergleich von Modulen und Zellen verschie<strong>de</strong>nerHersteller.StringEin Solarmodul setzt sich in <strong>de</strong>r Regel aus vielen einzelnen Solarzellen zusammen.Plus- und Minuspol <strong>de</strong>r Solarzellen wer<strong>de</strong>n miteinan<strong>de</strong>r verbun<strong>de</strong>n.Dadurch entstehen Reihen von Zellen, <strong>de</strong>ren Einzelspannungen sich addieren.Diese Reihen bezeichnet man als Strings.Teillast- und VolllastbereichEin Wechselrichter muss in <strong>de</strong>r Lage sein, <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Photovoltaikanlage maximalerzeugten Gleichstrom in Wechselstrom umzuwan<strong>de</strong>ln. Diesen Maximalwertnennt man Voll- o<strong>de</strong>r Nennlast. Produzieren die Module weniger alsdie maximal mögliche Leistung, arbeitet <strong>de</strong>r Wechselrichter im Teillastbetrieb.Dabei sinkt <strong>de</strong>ssen Wirkungsgrad.| 143


|Textur / texturiertDient <strong>de</strong>r Charakterisierung von Oberflächen und bezeichnet die Beschaffenheit,die Struktur o<strong>de</strong>r die Zusammensetzung.WaferDas Wort kommt aus <strong>de</strong>m Englischen und be<strong>de</strong>utet »sehr dünn«. Wafer sindHalbleiterscheiben aus zwei Schichten mit unterschiedlichem elektrischemVerhalten: Eine Schicht kann negative Ladungsträger (Elektronen) aufnehmenund wird daher als n-Schicht bezeichnet. Die an<strong>de</strong>re Schicht hat bei Sonneneinstrahlungeinen Überschuss an positiven Ladungsträgern, gleichbe<strong>de</strong>utendmit einem Mangel an Elektronen. Sie wird p-Schicht genannt.Wechselrichter (auch DC-AC-Konverter genannt)Ermöglicht die Verbindung <strong>de</strong>r Photovoltaikmodule mit <strong>de</strong>m öffentlichenStromnetz. Der Wechselrichter wan<strong>de</strong>lt <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n Photovoltaikmodulen erzeugtenGleichstrom in Wechselstrom um und passt diesen an Frequenz undSpannung <strong>de</strong>s öffentlichen Netzes an.Wechselstrom / GleichstromSolarzellen erzeugen Gleichstrom (DC = engl. Direct Current). Dieser Strombesitzt eine gleichbleiben<strong>de</strong> Richtung und evtl. verän<strong>de</strong>rliche Stärke. VomWechselrichter wird er in <strong>de</strong>n üblichen Wechselstrom (AC = engl. AlternatingCurrent) umgewan<strong>de</strong>lt, <strong>de</strong>ssen Stärke o<strong>de</strong>r Richtung sich zeitlich und periodischän<strong>de</strong>rt (sinusförmiger Wechselstrom).WirkungsgradDer Wirkungsgrad η euro (η = griechischer Buchstabe Eta) ist allgemein das Verhältnisvon abgegebener Leistung zu zugeführter Leistung. Bei einer Solarzellegibt er an, wie viel Prozent <strong>de</strong>r einwirken<strong>de</strong>n Strahlungsenergie in Form vonelektrischer Leistung abgegeben wer<strong>de</strong>n.144 |


Anlage 1: Nützliche Adressen |6 Anhang6.1 Anlage 1: Nützliche AdressenInfocenter KfW-För<strong>de</strong>rbankTelefonische Beratung unter: Tel. 01801 / 335577www.kfw-foer<strong>de</strong>rbank.<strong>de</strong>Alle Beratungszentren sind geöffnet:Montag bis Donnerstag: 9:00 – 18:00 UhrFreitag: 9:00 – 15:00 UhrBeratungszentrum BerlinCharlottenstraße 33 / 33 a10117 BerlinTel.: 030 / 20264 – 5050Fax: 030 / 20264 – 5445Beratungszentrum BonnLudwig-Erhard-Platz 153173 BonnTel.: 0228 / 831 – 8003Fax: 0228 / 831 – 7149Beratungszentrum Frankfurt a. M.Bockenheimer Landstraße 10460325 Frankfurt a. M.Tel.: 069 / 7431 – 3030Fax: 069 / 7431 – 1706Bun<strong>de</strong>samt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)Frankfurter Straße 29 – 3565760 EschbornTel.: 06196 / 908 – 0Fax: 06196 / 908 – 800www.bafa.<strong>de</strong>BINE InformationsdienstFachinformationszentrum KarlsruheBüro BonnKaiserstraße 185 – 19753113 BonnTel.: 0228 / 92379 – 0bine@fiz-karlsruhe.<strong>de</strong>www.bine.info| 145


| Anlage 1: Nützliche AdressenASUEArbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichenEnergieverbrauch e. V.Bismarckstraße 1667655 KaiserslauternTel.: 0631 / 3609 – 070Fax: 0631 / 3609 – 071info@asue.<strong>de</strong>www.asue.<strong>de</strong>Bun<strong>de</strong>sministerium für Umwelt, Naturschutz und ReaktorsicherheitReferat Öffentlichkeitsarbeit11055 BerlinTel.: 030 / 18305 – 0Fax: 030 / 18305 – 2044www.bmu.<strong>de</strong>Deutsche Energie-Agentur GmbH (<strong>de</strong>na)Chausseestraße 128 a10115 BerlinTel.: 030 / 726165 – 600Fax: 030 / 726165 – 699info@<strong>de</strong>na.<strong>de</strong>www.<strong>de</strong>na.<strong>de</strong>Deutsches Energieberaternetzwerk e. V. (D.E.N.)Franziskusstraße 8 – 1460314 Frankfurt am MainTel.: 0180 / 5001560Fax: 069 / 9043679 – 19info@<strong>de</strong>utsches-Energieberaternetzwerk.<strong>de</strong>www.<strong>de</strong>n-ev.<strong>de</strong>Bun<strong>de</strong>sverband Kraft-Wärme-Kopplung e. V. (B.KWK)Alt-Tegel 1613507 BerlinTel.: 030 / 436079 – 10Fax: 030 / 436079 – 11info@bkwk.<strong>de</strong>www.bkwk.<strong>de</strong>Bun<strong>de</strong>sverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) e. V.EnergieForumStralauer Platz 34146 |


Anlage 2: Gesetzes- und Verordnungstexte im Internet |10243 BerlinTel.: 030 / 2977788 – 0Fax: 030 / 2977788 – 99info@bsw-solar.<strong>de</strong>www.solarwirtschaft.<strong>de</strong>CO 2 online GmbHKlimaschutzkampagne <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sumweltministeriumsGemeinnützige BeratungsgesellschaftHochkirchstraße 910829 BerlinTel.: 030 / 767685 – 0Fax: 030 / 767685 – 11info@klima-sucht-schutz.<strong>de</strong>www.co2online.<strong>de</strong>Clearingstelle EEGCharlottenstraße 6510117 BerlinTel.: 030 / 2061416 – 796.2 Anlage 2: Gesetzes- und Verordnungstexteim Internet1. Gesetz für <strong>de</strong>n Vorrang Erneuerbarer Energien(Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG)http://www.erneuerbare–energien.<strong>de</strong> / erneuerbare_energien / gesetze / eeg / doc / 47585.php2. Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeGhttp://www.erneuerbare–energien.<strong>de</strong> / erneuerbare_energien /downloads / doc / 40512.php3. Verordnung über Erzeugung von Strom aus Biomasse(Biomasseverordnung – BiomasseV)http://www.erneuerbare–energien.<strong>de</strong> / erneuerbare_energien /gesetze / biomasseverordnung / doc / 2671.php4. Energieeinsparverordnung – EnEVhttp://www.bmu.<strong>de</strong> / energieeffizienz / downloads / doc / 38209.php5. Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz – KWK-Gesetzhttp://www.gesetze-im-internet.<strong>de</strong> / bun<strong>de</strong>srecht / kwkg_2002 / gesamt.pdf6. Energiesteuergesetz – EnergieStGhttp://www.gesetze-im-internet.<strong>de</strong> / bun<strong>de</strong>srecht / energiestg / gesamt.pdf| 147


| Anlage 3: Maße und Einheiten7. Richtlinie 2004 / 8 / EG über die För<strong>de</strong>rung einer am Nutzwärmebedarforientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkthttp://www.umweltrechtsreport.<strong>de</strong> / news / 14506.pdf6.3 Anlage 3: Maße und EinheitenBasiseinheiten (SI-Einheiten)Basisgröße Abkürzung Basiseinheit AbkürzungLänge l Meter mMasse m Kilogramm kgZeit t Sekun<strong>de</strong> sStromstärke I Ampere ATemperatur T Kelvin KLichtstärke I v Can<strong>de</strong>la cdStoffmenge n Mol molVielfache im DezimalsystemVorsatz Zeichen Vielfaches Angabe alsPotenzDeka da Zehnfaches 10 1Hekto h Hun<strong>de</strong>rtfaches 10 2Kilo k Tausendfaches 10 3Mega M Millionenfaches 10 6Giga G Milliar<strong>de</strong>nfaches 10 9Tera T Billionenfaches 10 12Umrechnung von EnergieeinheitenJ = Ws kJ MJ Wh kWh kcal1 J = 1 Ws 1 0,001 0,000001 0,000278 277,8 × 10 –9 0,0002391 kJ 1 000 1 0,001 0,2778 277,8 × 10 –6 0,23881 MJ 1 000 000 1 000 1 277,8 0,2778 238,81 Wh 3 600 3,6 0,0036 1 0,001 0,861 kWh 3 600 000 3 600 3,6 1 000 1 8601 kcal 4186,8 4,187 0,00419 1,163 0,001163 1Arbeit = Leistung × ZeitArbeit in Kilowattstun<strong>de</strong>n (z. B. Strommenge o<strong>de</strong>r Wärmemenge)Leistung in WattZeit in Stun<strong>de</strong>n148 |


Anlage 4: Erlasse <strong>de</strong>r Finanzverwaltung |Heizwerte wichtiger BrennstoffeHeizöl EL10,08 kWh / lFlüssiggas6,83 kWh / lErdgas 10,40 kWh / m 3Rapsöl9,3 kWh / lBioethanol6,3 kWh / lHolzpellets4,9 kWh / kgBuchenholz 1850 kWh / rm 1)1) rm = Raummeter (geschnittenes, gehacktes und gestapeltes Holz in einem Kasten von1 m×1 m×1 m). Entspricht ca. 200 l Heizöl.srm = Schüttraummeter (entspricht einerlosen Schüttung von ofenfertig geschnittenem und gespaltenem Holz in einem Kastenvon 1 m×1 m×1 m).fm = 1 Kubikmeter Holz ohne Zwischenraum (Stammholz)1 srm = 0,6 bis 0,7 rm = 0,4 bis 0,5 fm6.4 Anlage 4: Erlasse <strong>de</strong>r Finanzverwaltung6.4.1 Einkommensteuerrechtliche Beurteilung vonPhotovoltaikanlagenVerfügung <strong>de</strong>r OFD Nie<strong>de</strong>rsachsen vom 17. 9. 2010, S 2240 – 160 – St 221 / St222, geän<strong>de</strong>rt durch Verfügung vom 26. 3. 2012, S 2183 b – 42 – St – 226AllgemeinesNach <strong>de</strong>m Gesetz für <strong>de</strong>n Vorrang Erneuerbarer Energien vom 1. 8. 2004(BGBl. 2004 I S. 1918) – Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2004) – sindNetzbetreiber verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung von Strom aus ErneuerbarenEnergien unverzüglich vorrangig an ihr Netz anzuschließen und <strong>de</strong>ngesamten aus diesen Anlagen angebotenen Strom aus Erneuerbaren Energienvorrangig abzunehmen und zu übertragen (§ 4 Abs. 1 EEG 2004). Gleichzeitigsind die Netzbetreiber verpflichtet, <strong>de</strong>n von ihnen übernommenen Strom zuvergüten (§ 5 EEG 2004). Die Höhe <strong>de</strong>r Vergütung für Strom aus Anlagen zurErzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie (sog. Solaranlagen) regelt§ 11 EEG 2004. Sie ist vor allem abhängig von <strong>de</strong>r Leistung <strong>de</strong>r Anlage, imAllgemeinen aber so hoch, dass die Betreiber regelmäßig nicht nur <strong>de</strong>n überschüssigen,privat nicht benötigten, son<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>n gesamten Strom an <strong>de</strong>n Netzbetreiberveräußern. Das EEG 2004 (a. a. O.) gilt für Anlagen zur Erzeugungvon Strom aus solarer Strahlungsenergie, die nach <strong>de</strong>m 31. 7. 2004 und vor<strong>de</strong>m 1. 1. 2009 in Betrieb genommen wor<strong>de</strong>n sind.Für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, dienach <strong>de</strong>m 31. 12. 2008 in Betrieb genommen wer<strong>de</strong>n, gilt das Gesetz für| 149


| Anlage 4: Erlasse <strong>de</strong>r Finanzverwaltung150 |<strong>de</strong>n Vorrang Erneuerbarer Energien vom 25. 10. 2008 (BGBl. 2008 I S. 2074)– Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2009). Auch nach diesem Gesetz sinddie Netzbetreiber weiterhin verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung von Strom auserneuerbaren Energien anzuschließen (§ 5 EEG 2009), <strong>de</strong>n daraus erzeugtenStrom abzunehmen (§ 8 EEG 2009) und min<strong>de</strong>stens in <strong>de</strong>r gesetzlich festgelegtenHöhe zu vergüten (§ 16 Abs. 1 EEG 2009). Mit <strong>de</strong>m Inkrafttreten <strong>de</strong>sEEG 2009 am 1. 1. 2009 ist das EEG 2004 außer Kraft gesetzt wor<strong>de</strong>n.Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die bis zum31. 7. 2004 in Betrieb genommen wor<strong>de</strong>n sind, unterfallen weiterhin <strong>de</strong>mErneuerbare-Energien-Gesetz vom 29. 3. 2000 (BGBl. 2000 I S. 305), zuletztgeän<strong>de</strong>rt durch das Gesetz vom 22. 12. 2003 (BGBl. 2003 I S. 3074), unter Beachtung<strong>de</strong>r Übergangsbestimmungen in § 21 EEG 2004.Zu <strong>de</strong>n Solaranlagen gehören neben <strong>de</strong>n Solarkollektoranlagen die Photovoltaikanlagen.Photovoltaikanlagen sind Anlagen, in <strong>de</strong>nen mittels Solarzellenein Teil <strong>de</strong>r Sonnenstrahlung unmittelbar in elektrische Energie umgewan<strong>de</strong>ltwird. Dagegen dienen Solarkollektoranlagen – o<strong>de</strong>r auch thermische Solaranlagen– ausschließlich <strong>de</strong>r Wärmeerzeugung. Sie können lediglich über weitereZwischenschritte – und damit nur indirekt – die erzeugte Wärme in elektrischeEnergie umwan<strong>de</strong>ln.Einkunftsart, BetriebseinnahmenSteuerpflichtige, die Photovoltaikanlagen betreiben und damit Strom erzeugen,erzielen hieraus Einnahmen aus einer gewerblichen Betätigung i. S. <strong>de</strong>s§ 15 Abs. 2 EStG. Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Einkunftserzielungsabsichtgegeben ist. Lediglich in <strong>de</strong>n Fällen, in <strong>de</strong>nen eine Fremdfinanzierungvorliegt, ist im Einzelfall die Einkunftserzielungsabsicht nach <strong>de</strong>nallgemeinen Grundsätzen unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r individuellen Leistungsdaten<strong>de</strong>r Anlage, <strong>de</strong>r erhaltenen För<strong>de</strong>rmittel, <strong>de</strong>r vorgenommenen Investitionenund <strong>de</strong>r Finanzierung zu prüfen. Dabei wird gebeten, zu berücksichtigen,dass die Vergütungen abhängig vom jeweiligen Jahr <strong>de</strong>r Inbetriebnahme <strong>de</strong>rAnlage sinken (vgl. § 11 Abs. 5 EEG 2004, § 20 EEG 2009).Im Geltungsbereich <strong>de</strong>s EEG 2009 sind Vergütungen für Strom aus Anlagenzur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die ausschließlich ano<strong>de</strong>r auf einem Gebäu<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r einer Lärmschutzwand angebracht sind, in § 33EEG 2009 geson<strong>de</strong>rt geregelt. Die Höhe <strong>de</strong>r Vergütungen ist abhängig vomJahr <strong>de</strong>r Inbetriebnahme <strong>de</strong>r Photovoltaikanlage (sog. Degression, vgl. § 20EEG 2009). So wird zum <strong>Beispiel</strong> für eine im Jahre 2008 in Betrieb genommeneDachanlage mit einer Leistung von höchstens 30 kW eine Vergütung von46,75 Cent / kWh gewährt. Bei Inbetriebnahme einer solchen Anlage im Jahre2010 sinkt die Vergütung dagegen auf 39,57 Cent / kWh. Zusätzlich sieht dasEEG 2009 für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von höchstens 30 kW


Anlage 4: Erlasse <strong>de</strong>r Finanzverwaltung |erstmals einen gegenüber <strong>de</strong>m normalen Einspeisetarif (im Jahre 2009: 43,01Cent / kWh) reduzierten Vergütungssatz (im Jahre 2009: 25,01 Cent / kWh)vor, soweit <strong>de</strong>r erzeugte Strom nachweislich in unmittelbarer Nähe zur Anlageselbst verbraucht und nicht in das Netz eingespeist wird (vgl. § 33 Abs. 2 EEG2009). Auch <strong>de</strong>r reduzierte Vergütungssatz unterliegt <strong>de</strong>r Degression nach § 20EEG 2009. Nimmt <strong>de</strong>r Betreiber <strong>de</strong>r Photovoltaikanlage <strong>de</strong>n reduzierten Vergütungssatzin Anspruch, so entfällt für ihn das Erfor<strong>de</strong>rnis, selbst benötigtenStrom von einem an<strong>de</strong>ren Energieversorger zu erwerben. Neben <strong>de</strong>m reduziertenVergütungssatz wird folglich eine Ersparnis in Höhe <strong>de</strong>s ortsüblichenStrompreises generiert. Darüber hinaus hat <strong>de</strong>r Betreiber – unter <strong>de</strong>r Voraussetzung<strong>de</strong>s Verbrauchs in unmittelbarer Nähe <strong>de</strong>r Anlage – die Möglichkeit,<strong>de</strong>n Strom an einen Dritten zu veräußern. Nicht selbst verbrauchter und indas Netz eingespeister Strom – z. B. in Zeiten geringen eigenen Strombedarfs –wird daneben weiterhin mit <strong>de</strong>m normalen Einspeisetarif vergütet.Die reduzierte Vergütung für selbst erzeugten und sofort verbrauchtenStrom stellt neben <strong>de</strong>m normalen Tarif für eingespeisten Strom Betriebseinnahmenim Rahmen <strong>de</strong>s Gewerbebetriebes »Stromerzeugung« dar. Sie wird<strong>de</strong>m Steuerpflichtigen vom Netzbetreiber für die Stromerzeugung gewährt. SoweitSteuerpflichtige selbst erzeugten und vom Netzbetreiber vergüteten Stromunmittelbar nach <strong>de</strong>r Erzeugung für private Zwecke – z. B. im eigengenutztenWohneigentum – selbst verbrauchen, liegt gleichzeitig eine Entnahme diesesStroms vor. Die Entnahme ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG mit <strong>de</strong>m Teilwertanzusetzen, <strong>de</strong>r bei selbst hergestellten Wirtschaftsgütern <strong>de</strong>s Umlaufvermögensgrundsätzlich <strong>de</strong>n Wie<strong>de</strong>rherstellungskosten (Reproduktionskosten)entspricht. Allerdings hat <strong>de</strong>r BFH mit Urteil vom 6. 8. 1985, VIII R 280 / 81(BStBl. 1986 II S. 17) auch entschie<strong>de</strong>n, dass bei Entnahme eines Wirtschaftsgutsaus <strong>de</strong>m Betrieb <strong>de</strong>r Teilwert durch <strong>de</strong>n Marktpreis bestimmt wird. Es bestehendaher keine Be<strong>de</strong>nken, <strong>de</strong>n Entnahmewert aus Vereinfachungsgrün<strong>de</strong>nin Anlehnung an <strong>de</strong>n Strompreis für aus <strong>de</strong>m Netz <strong>de</strong>s Energieversorgers bezogenenStrom zu schätzen. Hierbei ist auf <strong>de</strong>n unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s allgemeinenStrom-Mixes – und nicht etwa eines beson<strong>de</strong>ren Öko-Tarifes – angebotenenStromtarif abzustellen. Wird <strong>de</strong>r Strom an einen Dritten veräußert, soist neben <strong>de</strong>r reduzierten Vergütung <strong>de</strong>s Netzbetreibers <strong>de</strong>r vom tatsächlichenStromabnehmer vereinnahmte Strompreis als Betriebseinnahme zu erfassen.Selbstständiges Wirtschaftsgut o<strong>de</strong>r unselbstständiger Gebäu<strong>de</strong>bestandteilPhotovoltaikanlagen können als Anlagen mit auf <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Dachein<strong>de</strong>ckungaufgesetzten Photovoltaikmodulen (sog. Aufdachanlage) o<strong>de</strong>r mit in<strong>de</strong>r Dachein<strong>de</strong>ckung integrierten Photovoltaikmodulen (sog. dachintegriertePhotovoltaikanlage, z. B. in <strong>de</strong>r Form von Solardachsteinen, Solardachfolieno<strong>de</strong>r Indach-Solarmodulen) betrieben wer<strong>de</strong>n.| 151


| Anlage 4: Erlasse <strong>de</strong>r FinanzverwaltungAufdachanlagen dienen unmittelbar <strong>de</strong>m Gewerbebetrieb »Stromerzeugung«und sind daher regelmäßig als Betriebsvorrichtung anzusehen. Sie rechnen zu<strong>de</strong>n selbstständigen, beweglichen und abnutzbaren Wirtschaftsgütern, die alsnotwendiges Betriebsvermögen <strong>de</strong>m Gewerbebetrieb »Stromerzeugung« zuzurechnensind.Auch dachintegrierte Photovoltaikanlagen sind – entgegen <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>rVerfügung vom 26. 11. 2008 (S 2190 – 160 – StO 221 / StO 222) vertretenenRechtsauffassung – nunmehr aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses <strong>de</strong>r Einkommensteuer-Referatsleiter<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r als selbstständige,vom Gebäu<strong>de</strong> losgelöste bewegliche Wirtschaftsgüter und damit nicht alsunselbstständige Gebäu<strong>de</strong>bestandteile zu behan<strong>de</strong>ln. Dabei ist unbeachtlich,ob die Anlagen im Zuge einer Neuerrichtung eines Gebäu<strong>de</strong>s o<strong>de</strong>r einer Sanierungsmaßnahmeangeschafft bzw. hergestellt wor<strong>de</strong>n sind.Dachintegrierte Photovoltaikanlagen sind daher im Ergebnis ertragsteuerrechtlichwie Aufdachanlagen zu behan<strong>de</strong>ln.Steuerliche Auswirkungen• AfA sind nach § 7 Abs. 1 bis 3 EStG zu gewähren. Dabei ist für Photovoltaikanlagenvon einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 20 Jahren auszugehen(vgl. lfd. Nr. 3.1.6. <strong>de</strong>r AfA-Tabelle für die allgemein verwendbarenAnlagegüter vom 15. 12. 2000, BStBl. 2000 I S. 1532).• Nicht zulässig sind AfA nach § 7 Abs. 4 und 5 EStG, erhöhte Absetzungennach § 7 h EStG und die Übertragung von stillen Reserven nach § 6 b Abs. 1Satz 2 Nr. 3 EStG.• Bemessungsgrundlage für die AfA sind die nachgewiesenen Aufwendungenfür die Aufdachanlage o<strong>de</strong>r das Photovoltaikmodul bei dachintegriertenAnlagen. Kann <strong>de</strong>r Steuerpflichtige die Aufwendungen für das Photovoltaikmodul<strong>de</strong>r dachintegrierten Anlage im Einzelfall nicht nachweisen, so bestehenkeine Be<strong>de</strong>nken, bei <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Abgrenzung <strong>de</strong>r sowohl auf dasGebäu<strong>de</strong> als auch auf <strong>de</strong>n Gewerbebetrieb entfallen<strong>de</strong>n Aufwendungen ausVereinfachungsgrün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n auf das Gebäu<strong>de</strong> entfallen<strong>de</strong>n Anteil in Höhe<strong>de</strong>r Kosten für eine Dachein<strong>de</strong>ckung ohne integrierte Photovoltaikanlage (inAnlehnung an die übrige Dachein<strong>de</strong>ckung) zu schätzen. Der übersteigen<strong>de</strong>Betrag ist <strong>de</strong>m Photovoltaikmodul zuzuordnen und stellt die Bemessungsgrundlagefür die Berechnung <strong>de</strong>r AfA dar. Dieser Aufteilungsmaßstab istauf die durch eine eventuelle Fremdfinanzierung <strong>de</strong>r dachintegrierten Photovoltaikanlageentstehen<strong>de</strong>n Aufwendungen entsprechend anzuwen<strong>de</strong>n.För<strong>de</strong>rprogramme für PhotovoltaikanlagenDie Kreditanstalt für Wie<strong>de</strong>raufbau (KfW) hat in <strong>de</strong>r Vergangenheit durchihr Programm Nr. 140 »Solarstrom Erzeugen« durch langfristige, zinsgünstigeDarlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren u. a. die Investitionskostenfür die Errichtung, die Erweiterung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Erwerb einer Photo-152 |


Anlage 4: Erlasse <strong>de</strong>r Finanzverwaltung |voltaikanlage geför<strong>de</strong>rt. Gegenwärtig för<strong>de</strong>rt die KfW Photovoltaikanlagen mitihrem Programm Nr. 270 »Erneuerbare Energien – Standard« ebenfalls durchlangfristige, zinsgünstige Darlehen mit tilgungsfreien Anlaufjahren. Eine Gewährungvon Zuschüssen sehen die Programme <strong>de</strong>r KfW zurzeit nicht vor. Diejeweils aktuellen För<strong>de</strong>rprogramme <strong>de</strong>r KfW bitte ich <strong>de</strong>m Internetportal <strong>de</strong>rKfW-Bankengruppe (www.kfw.<strong>de</strong>) zu entnehmen.Neben <strong>de</strong>m Programm <strong>de</strong>r KfW gibt es auch För<strong>de</strong>rprogramme <strong>de</strong>r einzelnenBun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r, die jeweils unterschiedlich ausgestaltet sind. Nie<strong>de</strong>rsachsen hatjedoch kein eigenes För<strong>de</strong>rprogramm für Privatpersonen aufgelegt, sodass dieFör<strong>de</strong>rung von Photovoltaikanlagen hier lediglich durch das EEG sowie eventuellezinsgünstige KfW-Darlehen erfolgt. Vorhaben im Bereich <strong>de</strong>r Forschungund Entwicklung wer<strong>de</strong>n dagegen durch das Nie<strong>de</strong>rsächsische Innovationsför<strong>de</strong>rprogrammfür bestimmte Personenkreise geför<strong>de</strong>rt.Verfahrensrechtliche HinweiseIn <strong>de</strong>n Fällen, in <strong>de</strong>nen im Hinblick auf die in <strong>de</strong>r Verfügung vom 26. 11. 2008(S 2190 – 160 – StO 221 / StO 222) vertretene Rechtsauffassung dachintegriertePhotovoltaikanlagen als unselbstständiger Gebäu<strong>de</strong>bestandteil behan<strong>de</strong>lt undbei einer Dachrenovierung im Wege <strong>de</strong>r Aufwandseinlage anteilige Erhaltungsaufwendungenbestandskräftig als Betriebsausgaben anerkannt wor<strong>de</strong>nsind, wird gebeten, im Rahmen nachfolgen<strong>de</strong>r Veranlagungen keine zusätzlichenAfA für ein selbstständiges Wirtschaftsgut zuzulassen.Die Verfügung vom 26. 11. 2008 (S 2190 – 160 – StO 221 / StO 222) wird hiermitaufgehoben.6.4.2 Vorsteuerberichtigungszeitraum nach § 15aUStG für Betriebsvorrichtungen, die wesentlicheBestandteile eines Gebäu<strong>de</strong>s sindVerfügung <strong>de</strong>r OFD Frankfurt / Main v. 17. 10. 2011 - S 7316 A - 2 - St 128Der BFH hat mit Urteil vom 14. 7. 2010 – XI R 9 / 09, BStBl. 2010 II S. 1086 –entschie<strong>de</strong>n, dass für Betriebsvorrichtungen, die als wesentliche Bestandteileauf Dauer in ein Gebäu<strong>de</strong> eingebaut wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r für Grundstücke gelten<strong>de</strong>Vorsteuerberichtigungszeitraum von 10 Jahren gilt.Der BFH begrün<strong>de</strong>t dies damit, dass <strong>de</strong>r Gesetzgeber in § 15a Abs. 1 UStGlediglich eine Differenzierung zwischen Wirtschaftsgütern, für die ein 5-jährigerBerichtigungszeitraum gilt, und Grundstücken einschließlich ihrer wesentlichenBestandteile, für die <strong>de</strong>r 10-jährige Berichtigungszeitraum gilt,vorgenommen hat und keine beson<strong>de</strong>re Regelung für Betriebsvorrichtungen| 153


| Anlage 4: Erlasse <strong>de</strong>r Finanzverwaltunggeschaffen hat. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass Betriebsvorrichtungenim Anwendungsbereich <strong>de</strong>s § 15a Abs. 1 UStG nicht als selbstständigeWirtschaftsgüter mit einem 5-jährigen Berichtigungszeitraum zu behan<strong>de</strong>lnsind, wenn sie mit <strong>de</strong>m Grund und Bo<strong>de</strong>n fest verbun<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r in das Gebäu<strong>de</strong>zu <strong>de</strong>ssen Herstellung eingefügt sind, weil sie dann nach § 94 Abs. 1 und 2 BGBTeil <strong>de</strong>s Grundstücks bzw. Gebäu<strong>de</strong>s sind.Aus dieser BFH-Entscheidung ergeben sich unter an<strong>de</strong>rem Konsequenzenfür Photovoltaikanlagen. Photovoltaikanlagen stellen Betriebsvorrichtungendar, die als selbstständige Wirtschaftsgüter eigenständige (d. h. vomGrundstück unabhängige) Zuordnungsobjekte im umsatzsteuerlichen Sinnesind. Erfährt die Photovoltaikanlage z. B. durch einen Wechsel von <strong>de</strong>r Regelbesteuerungzur Kleinunternehmerregelung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Besteuerung nachDurchschnittssätzen eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Verhältnisse i. S. d. § 15a Abs. 7 UStG,bestimmt sich <strong>de</strong>r Berichtigungszeitraum wie folgt:a) Aufdach-PhotovoltaikanlagenAufdach-Photovoltaikanlagen gehören regelmäßig nicht zu <strong>de</strong>n wesentlichenBestandteilen eines Gebäu<strong>de</strong>s. Solche Anlagen sind im Allgemeinen für dieZweckerfüllung <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s ohne je<strong>de</strong> Be<strong>de</strong>utung. Das Gebäu<strong>de</strong> wird vielmehrauch ohne die Anlage nach <strong>de</strong>r Verkehrsanschauung regelmäßig alsfertiggestellt angesehen. Aufdach-Photovoltaikanlagen unterliegen <strong>de</strong>shalbgrundsätzlich <strong>de</strong>m 5-jährigen Berichtigungszeitraum.b) Dachintegrierte PhotovoltaikanlagenDachintegrierte Photovoltaikanlagen dienen zugleich als Dach<strong>de</strong>ckungsersatzund sind somit wesentlicher Gebäu<strong>de</strong>bestandteil nach § 94 Abs. 2 BGB, sodassfür die Bestimmung <strong>de</strong>s Berichtigungszeitraums nach § 15a Abs. 1 UStG dieansonsten umsatzsteuerrechtlich selbstständige Beurteilung <strong>de</strong>r Anlage nichtin Betracht kommt. Es gilt <strong>de</strong>r 10-jährige Berichtigungszeitraum.6.4.3 Grundstücksveräußerungen mit Solar- o<strong>de</strong>rPhotovoltaikanlagen, GegenleistungFinMin Hamburg, 8. 7. 2008, 53 - S 4521 – 009 / 06Zu <strong>de</strong>r Frage, ob Solar- bzw. Photovoltaikanlagen Betriebsvorrichtung o<strong>de</strong>rGebäu<strong>de</strong>bestandteil sind, wird gebeten, folgen<strong>de</strong> Auffassung zu vertreten:Gegenstand <strong>de</strong>r Besteuerung bei <strong>de</strong>r Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer sind nach § 1 GrEStGRechtsvorgänge, die sich auf inländische Grundstücke beziehen. Zum Grundstückgehören sämtliche Bestandteile (§ 93 bis 96 BGB), somit auch die Gebäu<strong>de</strong>bestandteilewie z. B. Heizungsanlagen, fest eingebaute Bad- und Sanitä-154 |


Anlage 4: Erlasse <strong>de</strong>r Finanzverwaltung |reinrichtungen, Versorgungsleitungen für Strom, Wasser und Heizung sowiedie Dachein<strong>de</strong>ckung. Nicht zu <strong>de</strong>n Grundstücken rechnen hingegen Betriebsvorrichtungen(vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG), sodass <strong>de</strong>r auf sie entfallen<strong>de</strong>Teil <strong>de</strong>s Entgelts nicht in die grun<strong>de</strong>rwerbsteuerliche Bemessungsgrundlageeinzubeziehen ist.Thermische Solaranlagen / SolarkraftwerkeSolaranlagen dienen <strong>de</strong>r Wärmegewinnung durch Sonnenlicht. Diese Technikwird überwiegend zur Erwärmung von Wasser für <strong>de</strong>n sanitären Bereich o<strong>de</strong>rzur Raumheizung eingesetzt, meist zur Ergänzung einer bereits vorhan<strong>de</strong>nenWärmeversorgung (vgl. BFH-Urteil vom 14. 7. 2004, BStBl. 2004 II S. 949).Da Heizungsanlagen regelmäßig Gebäu<strong>de</strong>bestandteile sind, ist <strong>de</strong>r auf ein(e)thermische Solaranlage / Solarkraftwerk entfallen<strong>de</strong> Teil <strong>de</strong>s Kaufpreises in diegrun<strong>de</strong>rwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage einzubeziehen und unterliegt<strong>de</strong>r Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer.PhotovoltaikanlagenPhotovoltaikanlagen erzeugen Strom durch Sonnenenergie. Dienen diese ausschließlich<strong>de</strong>r Energieversorgung <strong>de</strong>s betroffenen Grundstücks (Eigenbedarf),gehören sie als Bestandteile o<strong>de</strong>r Zubehör zum Grundvermögen (§ 2Abs. 1 Nr. 1 GrEStG) und das hierfür gezahlte Entgelt ist in die grun<strong>de</strong>rwerbsteuerlicheBemessungsgrundlage einzubeziehen.Dienen Photovoltaikanlagen ausschließlich <strong>de</strong>r Energieerzeugung und Einspeisungin öffentliche Energienetze (Lieferung an Energieversorger), unterhält<strong>de</strong>r Grundstückseigentümer damit einen Gewerbebetrieb. DerartigePhotovoltaikanlagen sind Betriebsvorrichtungen (§ 68 BewG), sofern es sichum auf eine Trägerkonstruktion montierte Photovoltaik-Module han<strong>de</strong>lt. Dasdafür gezahlte Entgelt ist nicht in die grun<strong>de</strong>rwerbsteuerliche Bemessungsgrundlageeinzubeziehen.Wer<strong>de</strong>n Photovoltaikanlagen, die <strong>de</strong>r Eigenversorgung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Gewerbebetriebdienen, als Ersatz für eine ansonsten erfor<strong>de</strong>rliche Dachein<strong>de</strong>ckungo<strong>de</strong>r als Fassa<strong>de</strong>nteil (anstelle von Fassa<strong>de</strong>nelementen o<strong>de</strong>r Glasscheiben)eingebaut bzw. befestigt, sind sie in entsprechen<strong>de</strong>r Auslegung <strong>de</strong>s § 68 BewGals Gebäu<strong>de</strong>bestandteil in das Grundvermögen einzubeziehen. Das hierfür gezahlteEntgelt ist in die grun<strong>de</strong>rwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage einzubeziehenund unterliegt <strong>de</strong>r Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer.| 155


Anhang | In<strong>de</strong>xIn<strong>de</strong>xAAbnahmeverpflichtung– nach <strong>de</strong>m Erneuerbare-Energien-Gesetz 14Abschreibung 44– lineare 44Anlage EÜR zur Einkommensteuererklärung42– Ausfüllhinweise 57Anlage G zur Einkommensteuererklärung42Anlaufverluste 42, 55Anmeldung– bei <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> 122– beim Finanzamt 35Anschaffungskosten 44, 57– für Dachein<strong>de</strong>ckung 46Anschaffungszeitpunkt 44Anzeigepflicht– für eine Photovoltaikanlage 122Arbeitszimmer 54Asbestsanierung 46Aufbrauchen<strong>de</strong> Energien 10Aufdachmontage– einer Photovoltaikanlage , 94, 86BBauabzugssteuer 37Baurechtliche Vorschriften 121Bebauungsplan 122Beginn <strong>de</strong>r Abschreibung 44Betriebsausgaben 44Betriebseinnahme– Versicherungsleistung im Scha<strong>de</strong>nsfall53Betriebseinnahmen 38, 42, 43Betriebseröffnungsfragebogen 35Biomasse– Begriff 11– Einspeisevergütung 23Blitzschutz 104Blockheizkraftwerk– Abschreibung 46– Begriff 13– Funktionsweise 107– Umsatzsteuer 75– Vorsteuerabzug 58Brand einer Photovoltaikanlage 124Bun<strong>de</strong>snetzagentur 16, 121Bypassdio<strong>de</strong> 94CClearingstelle EEG 120DDach– Neigungswinkel 87Dachein<strong>de</strong>ckung 44– Anschaffungskosten 46Dacheinsturz wegen Photovoltaikanlage125Dachfläche– notwendige für Photovoltaikanlage 89Dachintegrierte Montagesysteme 95Dachintegrierte Photovoltaikanlage 45,50, 53, 86Dachreparatur 47Dachsanierung 44, 46– Vorsteuerabzug 46Dachziegel-Photovoltaikanlage 45, 50,53, 86Dauerfristverlängerung 70Denkmalgeschütztes Gebäu<strong>de</strong> 122– För<strong>de</strong>rung 131156 |


In<strong>de</strong>x |AnhangDirektverbrauch– Gewinnermittlung 54– Umsatzsteuer 62Dünnschichtzellen 91EEEG-Umlage 14Eigenleistungen 44– kein Vorsteuerabzug 57Eigenverbrauch 113– Umsatzsteuer 62Eigenverbrauchsbonus– Wegfall 19Einkommensteuer-Vorauszahlungen 38Einkünfte aus Gewerbebetrieb 42Einnahmeerzielungsabsicht– bei <strong>de</strong>r Umsatzsteuer 57Einspeisemanagement 22Einspeisevergütung– für Biomasse 23– für Blockheizkraftwerk 112– für Solarstrom 15, 19– für Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung 25– nach <strong>de</strong>m Erneuerbare-Energien-Gesetz 14Einspeisevertrag– mit <strong>de</strong>m Energieversorgungsunternehmen120Einspeisezähler 104Elektronische Abgabe <strong>de</strong>r Umsatzsteuer-Jahreserklärung74Elektronische Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen71Energieausweis 9, 32Energiesteuer– Rückerstattung 24Erneuerbare Energien 10Erneuerbare-Energien-Gesetz 13Erstattete Vorsteuer 43Ertragsausfallversicherung 123Europäischer Wirkungsgrad 96FFachhandwerker 117Fachplaner 118För<strong>de</strong>rprogramme– für Photovoltaikanlagen 127Fragebogen zur steuerlichenErfassung 35– Antrag auf Istversteuerung 73– Umsatzschätzung 66– Verzicht auf Kleinunternehmer-Regelung 67– Zeile 111 66– Zeile 122 bis 124 67– Zeile 131 73GGesetzlicher Bonus– bei <strong>de</strong>r Kraft-Wärme-Kopplung 26Gewerbeamt 122Gewerbeanmeldung 35, 122Gewerbesteuer 86Gewerbliche Einkünfte 42Gewinnermittlung– beim Kleinunternehmer 55– bei Verzicht auf die Kleinunternehmer-Regelung 78Gewinnermittlung bei Direktverbrauch54Gewinnerzielungsabsicht 42Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer 86HHaftpflichtversicherung 123Haushaltsnahe Dienstleistungen 47Holz als Energieträger 11| 157


Anhang | In<strong>de</strong>xHonorarordnung für Architekten undIngenieure 119IInbetriebnahme– einer Photovoltaikanlage 21, 120Indachmontage , 86Industrie- und Han<strong>de</strong>lskammer 123Investitionsabzugsbetrag 50– in <strong>de</strong>r Steuererklärung 78Istversteuerung 73JJährliche Strahlungsenergie 90KKfW-För<strong>de</strong>rbank 128Kleinunternehmer 41, 66– Gewinnermittlung 55Konversionsflächen 19Kosten– einer Photovoltaikanlage 105– eines Fachplaners 119Kraft-Wärme-Kopplung– als Ersatzmaßnahme nach Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz31– Begriff 13– Einspeisevergütung 25– gesetzlicher Bonus 26– mit fossilen Brennstoffen 24– technische Funktionsweise 107– variable Einspeisevergütung 26Kraft-Wärme-Kopplungsanlage– För<strong>de</strong>rung 28– Planung und Ausführung 115Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage– Umsatzsteuer 75KWK-Anlage– För<strong>de</strong>rung 28– Planung und Ausführung 115– Umsatzsteuer 75LLeistung– Begriffs<strong>de</strong>finition 91– eines Photovoltaikmoduls 105Leistungsverzeichnis– eines Fachplaners 118Leitungslänge 103Leitungsquerschnitt 103Leitungsverlust 103Lineare Abschreibung 44MMarktintegrationsmo<strong>de</strong>ll 20Marktübersicht 116Mehrwertsteuer 41– beim Kleinunternehmer 66Mini-Blockheizkraftwerk 109Monokristalline Zellen 90Montage an <strong>de</strong>r Hausfassa<strong>de</strong> 95Montagearten von Solarmodulen 94Montage auf einem Flachdach 95NNeigungswinkel <strong>de</strong>s Daches 87Netzfrequenz 22Neuein<strong>de</strong>ckung <strong>de</strong>s Daches 46OOrdnungsgemäße Rechnung 59PPhotovoltaik 12Photovoltaik-Simulationsprogramm106, 116Polykristalline Zellen 90Primärenergie 10158 |


In<strong>de</strong>x |AnhangPrimärenergiebedarf 9, 32, 129Pufferspeicher 111RRechnung– ordnungsgemäße 59Rechtsanwaltskosten 54Recyling ausgedienter Module 96Regelbesteuerung– bei <strong>de</strong>r Umsatzsteuer 41Regenerative Energien 10Reparaturen 51Restbuchwert 51SSachverständiger 129, 132, 134Säumniszuschlag 41Schornsteinfeger– Anmeldung eines Blockheizkraftwerks121Schrägdachmontage 95Schrift- und Zahlungsverkehr 41Schuldzinsen– betriebliche 52Schutzdio<strong>de</strong> 94Sekundärenergie 10Selbstbau einer Photovoltaikanlage 116Selbst genutzter KWK-Strom– Vergütung 25Selbst genutzter Solarstrom– Umsatzsteuer 62Sicherheit eines Wechselrichters 96Simulationsprogramm zur Ertragsvorhersage106, 116Solaranlagenversicherung 123Solarenergie 11– Vergütung 19Solarkollektor 12Solarkonstante 89Solarmodul 91Solarstrom 15Solarthermie 12Solarzellen 89, 90Son<strong>de</strong>rabschreibung 52– in <strong>de</strong>r Steuererklärung 78Sonnenenergie 11Spannung– Begriffs<strong>de</strong>finition 91Standard-Testbedingungen für ein Solarmodul91, 92Standard Test Conditions 91, 92Statik 121Steuerberatungskosten 54Steuern– als Betriebsausgaben 53Steuernummer 37String 92, 93Stromstärke– Begriffs<strong>de</strong>finition 91TTemperaturverhalten <strong>de</strong>r Solarmodule94Totalüberschuss 42, 55Transmissionswärmeverlust 32, 129UÜberspannungsschutz 104Üblicher Strompreis 112Umsätze– steuerpflichtige 61Umsatzsteuer 41– beim Kleinunternehmer 66– Entstehung 73Umsatzsteuer-Jahreserklärung 74– Ausfüllhinweise 74| 159


Anhang | In<strong>de</strong>xUmsatzsteuerpflichtige Umsätze 61Umsatzsteuer-Voranmeldung 43, 57, 69– Ausfüllhinweise 72– elektronische Abgabe 71Unternehmensvermögen 57Unternehmer– im umsatzsteuerlichen Sinn 57VVariable Einspeisevergütung– bei <strong>de</strong>r Kraft-Wärme-Kopplung 26Verdingungsordnung für Bauleistungen118Verkabelung– <strong>de</strong>r Photovoltaikanlage 89Verschattung– eines Solarmoduls 89, 93Verschattungsanalyse 89Versicherungsbeiträge 53Versicherungsleistung im Scha<strong>de</strong>nsfall– Betriebseinnahme 53Vorsteuer– erstattete 43– keine Erstattung an <strong>de</strong>n Kleinunternehmer66Vorweggenommene Betriebsausgaben44WWärmebedarf– eines Gebäu<strong>de</strong>s 111Wärmebedarfskennlinie 111Wärmegeführte Betriebsweise– eines Blockheizkraftwerks 110Wartungskosten 54, 57Wechselrichter 96Wirkungsgrad 10– eines Photovoltaikmoduls 105ZZählergebühr 54Zinsen– betriebliche 52Zuhause-Kraftwerk 136160 |

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