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TEILEGUTACHTEN

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TÜV SÜD Automotive GmbHGottlieb-Daimler-Straße 7D – 70794 FilderstadtTeilegutachten Nr.:Hersteller:Typ:09-00572-CP-BWG-05Excentric GmbHEXC/USA Seite 1 von 55.N e u f a s s u n gz u mT E I L E GUT AC H T E NNr.: 09-00572-CP-BWGFortschreibung des Teilegutachtens 18 10 07 5676/4über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbauvon Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZOfür das Teil / den Änderungsumfang : Sonderräder und Reifenvom Typdes Herstellersfür das Fahrzeug: EXC/USA: Excentric GmbHScipiostraße 11D – 28279 Bremen: Suzuki Jimny (FJ)0. Hinweise für den FahrzeughalterUnverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wennnicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahmedurchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage desvorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oderPrüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkanntenÜberwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenenÄnderungsabnahme vorzuführen.Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:Die aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.Mitführen von Dokumenten:Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über dieÄnderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen aufVerlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.Berichtigung der Fahrzeugpapiere:Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, Betriebserlaubnisnach § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 und2) durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend derFestlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland


TÜV SÜD Automotive GmbHGottlieb-Daimler-Straße 7D – 70794 FilderstadtTeilegutachten Nr.:Hersteller:Typ:09-00572-CP-BWG-05Excentric GmbHEXC/USA Seite 2 von 5I. VerwendungsbereichFahrzeughersteller: Typ: ETG - Nr.: kW-Bereich Bezeichnung:Suzuki Mot. Co. LTD / J FJ e6*93/81*0056*--e6*98/14*0056*--e6*2001/116*0056*--Santana Motors S.A. / Ee9*98/14*0034*--e9*2001/116*0034*--48 – 63 Suzuki Jimny4x448 - 63II.Beschreibung des Teiles / des ÄnderungsumfangsRadhersteller:Art:Typ:Kennz. u. Ausf.:Radgröße:Einpreßtiefe:Lochkreis Ø:Mittenloch Ø:Zentrierart:Excentric GmbH (D)Einteiliges Stahlrad mit asymmetrischem Tiefbett und beidseitigemHump.EXC/USAEXC/USA 1 (Dreieckloch) bzw. EXC/USA 2 (Rundloch)7 JJ x 15 H2+ 0 mm139,7 mm 5 Befestigungsbohrungen110 mmBolzenzentrierungBefestigung: 5 Kegelbundmuttern M12 x 1,25 mm (Kegelwinkel 60°)Ventile: Gummiventile nach DIN 7780Anzugsmoment:Zulässige Radlast:Abrollumfang:110 Nm600 kg bei r dyn 0,343 mU = 2160 mmRadprüfung TÜV Pfalz / 55 7525 94Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland


TÜV SÜD Automotive GmbHGottlieb-Daimler-Straße 7D – 70794 FilderstadtTeilegutachten Nr.:Hersteller:Typ:09-00572-CP-BWG-05Excentric GmbHEXC/USA Seite 3 von 5II.ReifenFortsetzung zuBeschreibung des Teiles / des ÄnderungsumfangsFolgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- undHinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt IV. genannten Auflagen und Hinweisemöglich:Auflagen und Hinweise( siehe Punkt IV )195/80 R 15 – 96 *) 1), 4), 5), 6)205/70 R 15 – 96 *) 1), 4), 5), 6)205/75 R 15 – 97 *) 1), 3), 4), 5), 6)215/70 R 15 – 98 *) 1), 4), 5), 6)225/60 R 15 – 96 *) 1), 2), 4), 5), 6)235/60 R 15 – 98 *) 1), 2), 4), 5), 6)255/60 R 15 – 102 *) 1), 2a), 3), 4), 5), 6)III.keineHinweise zur KombinierbarkeitIV.Hinweise und AuflagenNachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,Brems- und Lenkungsteilen:1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.*) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zuentnehmen.Die Eignung der verwendeten Reifen, insbesondere der erforderlicheReifenfülldruck in Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligenHöchstgeschwindigkeit, den maximalen Achslasten und Sturzwerten und beiVerwendung unterschiedlichen Reifengrößen vorn und hinten auch dieVerwendbarkeit in Verbindung mit elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.),ist durch den Reifenhersteller nachzuweisen.Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführerauf geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber,Ergänzen der Bedienungsanleitung).2) An den Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch anderegeeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nachRüstzustand des Fahrzeuges (z.B. Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglichsein, dass die Radabdeckung ausreichend ist.Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland


TÜV SÜD Automotive GmbHGottlieb-Daimler-Straße 7D – 70794 FilderstadtTeilegutachten Nr.:Hersteller:Typ:09-00572-CP-BWG-05Excentric GmbHEXC/USA Seite 4 von 5IV.Fortsetzung zuHinweise und Auflagen2a) Zusätzliche Teile zur Abdeckung der Reifenlaufflächen sind an der Vorder- undHinterachse erforderlich.3) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eineÜberprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eineNeueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendetwerden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, dass die Tachometereinstellung auchfür diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist.4) Das Sonderrad darf an der Vorderachse wahlweise auch an der Hinterachse nur inVerbindung mit der Distanzscheibe 5 mm (10105600) montiert werden. Dabei ist aufeine ausreichende Einschraubtiefe der Radmuttern zu achten. (Mindestens 7,2Umdrehungen)( Nicht erforderlich bei Fahrzeugen ab Modelljahr 2001 )5) An der Radinnenseite dürfen keine Klammergewichte verwendet werden.(Freigängigkeit zum Spurstangenkopf)6) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.ErsatzradWird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzugehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Streckenmit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.Berichtigung der FahrzeugpapiereEine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit denFahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.V. Prüfgrundlagen und PrüfergebnisseDie Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger(Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichenVeränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung derBetriebsfestigkeit“ (Stand 08/2008) werden erfüllt.VI.keineAnlagenAkkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland


TÜV SÜD Automotive GmbHGottlieb-Daimler-Straße 7D – 70794 FilderstadtTeilegutachten Nr.:Hersteller:Typ:09-00572-CP-BWG-05Excentric GmbHEXC/USA Seite 5 von 5VII.SchlußbescheinigungEs wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach derÄnderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der indiesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO inder heute gültigen Fassung entsprechen.Der Hersteller Excentric GmbH hat den Nachweis erbracht(Reg.- Nr. 49020040801 / TÜV Pfalz) dass er ein Qualitätsmanagement-System gemäßAnlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 5 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagenund darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oderwenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung desTeiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage.Filderstadt, den 13. 10. 2009AM-HZBW-SzEXCSachverständigerPrüflaborDIN EN ISO/IEC 17025Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland

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