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DGV-VorGabensystem eGa-HanDicap-system ... - Golf Club Aaretal

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ÜbersichtÜbersicht:EinführungAbschnitt 1Abschnitt 2Abschnitt 3Abschnitt 4AnhangDefinitionenDer <strong>Golf</strong>platz und seine BewertungVorgabenberechnungentscheidungeneinzelheiten und Entscheidungen zu den Grundlagendes <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>sStichwortregister3


ImpressumimpressumHerausgeber:Deutscher <strong>Golf</strong> Verband e.V. (<strong>DGV</strong>), Wiesbadenhttp://www.golf.de/dgvVerlag:Köllen Druck + Verlag GmbH, Bonnwww.koellen-golf.deVerantwortlichfür den Inhalt:Vorgaben- und Course-Rating-Ausschuss desDeutschen <strong>Golf</strong> Verbandes e.V.Gesamtherstellung:Köllen Druck + Verlag GmbH, BonnHerausgegeben: oktober 2011Druck:Köllen Druck + Verlag GmbH, BonnCopyright:Deutscher <strong>Golf</strong> Verband e.V.Alle Rechte vorbehalten. Nach dem Urheberrechtsgesetz vom9.9.1965 i. d. F. vom 10.11.1972 ist die Vervielfältigung oderÜbertragung urheberrechtlich geschützter Werke, also auch derdieses Buches, nicht gestattet. Ausgenommen davon sind dieTeile, die mit Genehmigung aus anderen Quellen entnommenwurden. Dieses Verbot erstreckt sich auch auf die Vervielfältigungfür Zwecke der Unterrichtsgestaltung – mit Ausnahme derin §§ 53, 54 urG ausdrücklich genannten Sonderfälle –, wennnicht die Einwilligung des <strong>DGV</strong> vorher eingeholt wurde.als Vervielfältigung gilt jegliche Speicherung und Übertragungauf Papier, Transparente, Video, Btx, Filme, Bücher, Platten,Magnetband, Matrizen, CD-rom, CD-I, Internet und andereMedien.isbn 978-3-88579-540-74


InhaltEinführungi Vorwort 8ii Die wesentlichen Änderungen ab 1.1.2012 10iii benutzerhinweise 13IV Grundlagen und Ziele des EGA-Handicap-Systems 14V Übersicht 17Das EGA-Handicap-System (<strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>) 21Abschnitt 1Erklärungen1.1 aktive <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe (neu) 211.2 ausschuss Vorgaben & Course-Rating des <strong>DGV</strong> 211.3 Besserlegen (Zeitraum) 211.4 club-Spielvorgabe 211.5 <strong>Club</strong>vorgabe 211.6 clubvorgabenanpassung 221.7 conGu 221.8 Course-Rating-Wert 221.9 <strong>DGV</strong> 221.10 <strong>DGV</strong>-Mitglied 221.11 <strong>DGV</strong>-Spielvorgabe (EGA-Playing-Handicap) 221.12 <strong>DGV</strong>-Spielvorgabentabelle (EGA-Playing-Handicap-Table) 231.13 <strong>DGV</strong>-Spielvorgabenformel (EGA-Playing-Handicap-Formula) 231.14 <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe (EGA-Exact-Handicap) 231.15 <strong>DGV</strong>-Vorgabe (EGA-Handicap) 231.16 <strong>DGV</strong>-Vorgabenklasse (Handicap-Categories) 231.17 <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong> (EGA-Handicap-System) 241.18 EGa 241.19 extra-Day-Score (EDS) 241.20 Heimatclub (Homeclub) 241.21 inaktive <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe (neu) 241.22 Jährliche Überprüfung der Vorgaben (neu) 251.23 Landesgolfverband (LGV) 251.24 Messpunkt 251.25 Pufferzone 251.26 pufferzonenanpassung (Computed-Buffer-Adjustment / cba) (neu) 261.27 scratch-<strong>Golf</strong>er 265


Inhalt1.28 slope-Wert 261.29 unterjährige Vorgabenanpassung 261.30 usGa 261.31 usGA-Course-Rating-System 261.32 Vermessener Platz 271.33 Vorgabenausschuss (Handicap-Committee) 271.34 Vorgabeninstanz (Handicapping-Authority) 271.35 Vorgabenschlag (Handicap-Stroke) 271.36 Vorgabenzuteilung (Handicap-Allowance) 271.37 Vorgabenverteilung (Handicap-Stroke-Index) 271.38 Vorgabenwirksame Bedingungen (Handicap-Conditions) 281.39 Vorgabenwirksame Runde (Qualifying-Round) 281.40 Vorgabenwirksames Ergebnis (Qualifying-Score) 281.41 Vorgabenwirksames Wettspiel (Qualifying-Competition) 28Abschnitt 2Der <strong>Golf</strong>platz und Course-Rating 292.1 course-Rating 292.2 Vermessung 302.3 Veränderungen an einem vermessenen Platz 302.4 Abschläge 302.5 Par 322.6 Besserlegen 332.7 Zulässige Änderungen an einem vermessenen Platz 366Abschnitt 3Vorgabenberechnung 393.1 Rechte und Pflichten des <strong>DGV</strong> 393.2 Rechte und Pflichten der LGV 423.3 Rechte und Pflichten des <strong>DGV</strong>-Mitglieds 423.4 Rechte und Pflichten des Vorgabenausschusses 443.5 Rechte und Pflichten des Spielers 463.6 Vorgabenwirksame Ergebnisse (Qualifying-Scores) 503.7 pufferzonenanpassung (cba) 573.8 extra-Day-Scores 613.9 <strong>DGV</strong>-Spielvorgabe bzw. <strong>Club</strong>-Spielvorgabe 653.10 Vorgabenberechnung nach Stableford 693.11 erstmaliges Erlangen einer <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe bzw. einer<strong>Club</strong>vorgabe 70


Inhalt3.12 Änderungen von <strong>DGV</strong>-Vorgaben (<strong>DGV</strong>-Stammvorgaben undclubvorgaben) 733.13 Verlust und Sperrung von <strong>DGV</strong>-Vorgaben 773.14 Wiederzuerkennung einer <strong>DGV</strong>-Vorgabe 793.15 Jährliche Überprüfung von <strong>DGV</strong>-Vorgaben 793.16 unterjährige Veränderung der <strong>DGV</strong>-Vorgabe durch denVorgabenausschuss 82Abschnitt 4Entscheidungen 854.1 Vorgabenwirksame Bedingungen 854.2 Rechte und Pflichten des Spielers 864.3 Vorgabenwirksame Ergebnisse 884.4 pufferzonenanpassung (cba) 914.5 <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe und <strong>DGV</strong>-Spielvorgabe 914.6 Veränderung von Vorgaben (Ziffer 3.12) 944.7 aktive Vorgabe, Inaktive Vorgabe, Jährliche Überprüfung der Vorgaben(Ziffer 3.15) 94AnhangA. Vorgabenstammblatt 97B. pufferzonenanpassung (cba) 99C. Verfahren zur jährlichen Überprüfung der <strong>DGV</strong>-Stammvorgaben 105D. Vorgabenschläge in Wettspielen 111E. empfehlungen zum Vorgabenverteilungsschlüssel 117F. <strong>DGV</strong>-Spielvorgabentabelle 121G. <strong>DGV</strong>-<strong>Club</strong>vorgaben 123Stichwortregister 3217


Einführung II: VorwortDie Ausgabe 2012 des EGA-Handicap-Systems setzt die Tradition der Vorgabenverwaltungder EGA fort. Das System basiert auf dem usGA-Course-Rating-System und dieGrundlagen der Vorgabenverwaltung werden im conGU (Council of National <strong>Golf</strong>Unions, Großbritannien) und in anderen Verbänden weltweit angewandt.Seit seiner Einführung im Jahr 2000 hat sich das System durch Erfahrungen und Bewertungender EGA-Mitgliedsverbände in drei Auflagen fortlaufend entwickelt.Zu Beginn der dritten Auflage (2007) stellte sich heraus, dass das csa-Verfahren ineinigen Ländern nicht wie erwartet funktionierte. Weiterhin hatte es den Anschein, dassnahezu die Hälfte der Lizenznehmer das System nicht vollständig eingeführt hatten oderdieses nicht anwandten.Der erste Schritt zum besseren Verständnis des Systems war die Einrichtung einer „HandicapResearch Group“ im Jahr 2008. Deren Mitglieder sind erfahrene <strong>Golf</strong>spieler mitfundierter Erfahrung in Mathematik und Statistik. Sie waren dazu aufgefordert, Wettspielergebnisseaus ganz Europa zu sammeln, diese zu analysieren und Verbesserungenvorzuschlagen und zu prüfen.In einem zweiten Schritt wurden drei regionale Konferenzen durchgeführt, um denBedarf der nationalen Verbände zu ermitteln, Änderungen zu diskutieren (hauptsächlichim Bereich csa) und die Gründe für die Nichtbefolgung zu erfahren. In vielen Fällenwar der Grund für die Nichtbefolgung der Bestimmungen mangelnde Information undErfahrung der nationalen Vorgabenausschüsse. Unterschiede im Selbstverständnis der<strong>Golf</strong>spieler in Europa benötigen zusätzliche Zeit für eine Anpassung. Die regionalenKonferenzen förderten das Verständnis der Probleme und des Bedarfs der Länder undsorgten für ein klar definiertes Arbeitsprogramm und eine ebensolche Planung für dieAusgabe 2012.Die Ausgabe 2012 des EGA-Handicap-Systems wurde durch den Vorgabenausschussder EGA verfasst. Die Analyse der Daten, das Aufstellen neuer Formeln und entsprechendeTests wurden anhand der von den nationalen Verbänden zur Verfügung gestelltenDaten durch die „Handicap Research Group“ der EGA durchgeführt.Die neue Ausgabe ist sowohl von der Form als auch vom Inhalt her verändert worden.Anstelle von csa wurde ein auf die Pufferzonen der Spieler ausgerichtetes Verfahren ent-8


Einführung Iwickelt, getestet und in Kraft gesetzt. Die Pufferzonenanpassung beruht auf der AnzahlSpieler, die in den Puffer oder besser spielen und passt nicht mehr das erspielte Ergebnisan, sondern verschiebt die Pufferzone um einen Schlag nach oben oder mehrere Schlägenach unten. Das System der jährlichen Überprüfung der Vorgaben wurde verbessert umeine größere Genauigkeit zu erreichen, was eine deutliche Qualitätssteigerung darstellt.Die Ausgabe 2012 wurde anders formatiert, um der erhöhten Nachfrage nach mehrund weitergehender Information zu entsprechen. Mit dem „Systemüberblick“ und einerReihe von Erklärungen stellen wir einige Gründe, Prinzipien und Annahmen dar, diewesentlich das EGA-Handicap-System prägen. Zusammen mit den Anwendungshinweisenbilden sie ein Nachschlagewerk zum besseren Verständnis und der ordnungsgemäßenAnwendung des Systems. Der Vorgaben- und Course-Rating-Ausschuss möchtedem conGU-Vorstand ausdrücklich dafür danken, einzelne Teile des conGU-Systemsübernehmen zu dürfen.Wir hoffen, dass die Vorgabenausschüsse durch das neue Buch besser informiert werden,aber es ist gleichermaßen wichtig, dass die <strong>Golf</strong>spieler über die grundlegendenFunktionen und ihre Pflichten informiert sind. Eine Kurzfassung des EGA-Handicap-Systems unter dem Titel „<strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong> kurz gefasst” mit den wichtigsten Detailsfür die Spieler wird separat veröffentlicht.Ich danke ausdrücklich allen Mitgliedern des Vorgaben- und Course-Rating-Ausschussesund der „Handicap Research Group“, unserem Ausschuss-Sekretär sowie allen Ausschussmitgliedern,die in den letzten zwei Jahren aus dem Ausschuss ausgeschiedensind, für ihre Unterstützung und die intensive Arbeit an dem geänderten EGA-Handicap-System. Ich bin der festen Überzeugung, dass uns die neue Ausgabe 2012 des EGA-Handicap-Systems (<strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>) es ermöglichen wird, unser Ziel umzusetzen:Ein Vorgaben<strong>system</strong>, einheitlich angewandt und in ganz Europa geschätzt.Jan Kees van SoestVorsitzender des EGA-Vorgaben- und Course-Rating-Ausschusses9


Einführung IIII: Die wichtigsten Änderungen gegenüber der vorherigen AusgabeDie Änderungen sind im Rahmen der turnusgemäßen Neuauflage durch die European<strong>Golf</strong> Association veranlasst worden.Allgemeines- neue Abschnitte und Ziffern wurden ergänzt sowie einige gelöscht, was zu einerneuen Nummerierung führt.- ein Abschnitt „Wie benutze ich das Handbuch“ wurde ergänzt.- ein neuer Index wurde erstellt.- anmerkungen wurden ergänzt- Die Anzahl der Optionen und Wahlmöglichkeiten für die nationalen Verbände wurdereduziert.- eine Übersicht wurde erstellt, um das Verhältnis der wesentlichen Funktionen des Systemszueinander zu verdeutlichen.- alle Entscheidungen wurden in einem separaten Abschnitt des Buches zusammengefasstund einer intensiven Durchsicht unterzogen.- Wichtige Entscheidungen werden am Ende jedes Abschnitts erwähnt.Teil 1: Erklärungen- neue Erklärungen wurden eingeführt: Aktiv, Inaktiv, Pufferzonenanpassung, conGU.- Zurückgezogene Erklärungen: csa, Zähler, Zählspiel-Abschlag.Teil 2: <strong>Golf</strong>platz und Course-Rating- abschnitt 2.1 - anmerkung zu den Grundlagen des usGA-Course-Ratings ergänzt.- abschnitt 2.4 - Abschläge werden nun ohne Bezug auf ein Geschlecht beschrieben.- erklärung zu Kindergolf ergänzt.- abschnitt 2.5 - Länge der Löcher zur Festsetzung des Pars angepasst.- anmerkung zur Bedeutung des Par ergänzt.- abschnitt 2.6 - erklärung zum Besserlegen ergänzt.- abschnitt 2.7 - provisorische Grüns zugelassen: Geändert in eines (1) je neun Löcher.- Winterperiode gelöscht.- erklärung zu Platzvorbereitung und Pflege wurde ergänzt.Teil 3: Vorgabenverwaltung- abschnitt 3.1 - nationaler Verband kann nicht mehr die Verantwortung zurVorgabenanpassung auf den Spieler übertragen.- Verbindliche Einführung von EDS-Runden, zugelassene Vorgabenklassennach Entscheidung des nationalen Verbandes.10


Einführung II- Wahlmöglichkeit des nationalen Verbandes zur Einführung voncba (früher csa) entfällt.- Ziffer 3.1.18 Option zur Überprüfung von Plusvorgaben inVerpflichtung abgeändert. Erklärung ergänzt.- abschnitt 3.3.3 - Ziffer hinzugefügt, um den Verbandsmitgliedern die Möglichkeitzu schaffen, „aktive“ Vorgaben für eine Wettspielteilnahme zuverlangen.- abschnitt 3.4 - erklärung zu „Zweck und Zusammensetzung von Vorgabenausschüssen“ergänzt.- option zur Berechnung von cba / csa in Verpflichtung geändert.- abschnitt 3.5 - Verpflichtung des Spielers zur Veränderung seiner Vorgabe unmittelbarnach der Runde ergänzt.- anmerkung 3.5.9 geändert: Ergebnisse mit „nr“ werden nur biszum Erreichen von vier Ergebnissen bei der jährlichen Überprüfungberücksichtigt.- Verpflichtung des Spielers ergänzt, den Sinn und Zweck des EGA-Handicap-Systems zu verfolgen.- abschnitt 3.6 - neu gefasst, um Runden über neun oder 18 Löcher zu berücksichtigen.- anmerkung zu gültigen und ungültigen Ergebnissen im Falle einerDisqualifikation oder eines nr.- abschnitt 3.7 - Neuer Abschnitt mit der Pufferzonenanpassung (cba, ersetzt csa)als Standardverfahren des EGA-Handicap-Systems ergänzt.Formel siehe Anhang B.- abschnitt 3.8 - neu geschrieben, um EDS als ein Standardverfahren des EGA-Handicap-Systems darzustellen.- anmerkung „Der Zweck von EDS“ ergänzt.- auch für Vorgabenklasse 2 zugelassen.- Für Vorgabenklasse 3 + 4 erweitert.- abschnitt 3.9 - ergänzt für Ergebnisse über neun Löcher.- anmerkung zu „Plusvorgaben“.- anmerkung zu Neun-Löcher-Ergebnissen.- auch für Vorgabenklasse 2 als EGA-Pilotprojekt aufgenommen.- abschnitt 3.10 - ergänzt für Ergebnisse über neun Löcher.- anmerkung zu Stableford.- abschnitt 3.11 - Vereinheitlicht, um mindestens drei Ergebnisse für die Erlangungeiner Stammvorgabe zu verlangen. Ergänzt für Ergebnisseüber neun Löcher.- erklärung zur Zuweisung einer niedrigeren Stammvorgabe alserspielt.11


Einführung II- abschnitt 3.12 - Wahlmöglichkeit zur Hochsetzung um höchstens zwei Schlägegelöscht, siehe auch 3.1.- Abschnitt 3.15 - Geändert, um das neue automatische Verfahren der jährlichenÜberprüfung der Vorgaben wiederzugeben (mit Anhang C).- anmerkung zur Kennzeichnung aktiver Vorgaben.- anmerkung zum Zweck der jährlichen Überprüfung der Vorgaben.- abschnitt 3.16 - erklärung zur Veränderung von Vorgaben durch den Vorgabenausschuss.Teil 4: Entscheidungen- neu. Enthält wesentliche geänderte und neue Entscheidungen.AnhängeEingeführt oder überarbeitet:A. Vorgabenstammblatt. Geändert um die aktive Vorgabe zu kennzeichnen und zurAnzeige der Pufferzonenanpassung.B. pufferzonenanpassung. Neues Verfahren als Ersatz für csa.C. Jährliche Überprüfung der Vorgaben. Neue Formeln und neues Verfahren als Ersatzfür die bisherige Version.D. Vorgabenzuteilung. Angepasst zum besseren Verständnis.E. Vorgabenverteilung. Angepasst zum besseren Verständnis.F. Spielvorgabentabelle. Angepasst zum besseren Verständnis.G. clubvorgaben. Erweitert zum besseren Verständnis.12


Einführung IIIIII: BenutzerhinweiseGeschlechtDie im <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong> benutzte Bezeichnung des Geschlechts bezieht sich stetsauf beide Geschlechter, wenn nicht ausdrücklich anders erwähnt.Inhaltsverzeichnis, StichwortregisterDas Inhaltsverzeichnis enthält die wesentlichen Punkte des <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>s 2012- 2015 und weist damit auf die Struktur des Buches hin. In den meisten Fällen sollte esmöglich sein, die zutreffende Ziffer mit dem Inhaltsverzeichnis zu finden. ZusätzlicheHilfe bei der Suche nach einer Ziffer, einem Unterpunkt, einer Entscheidung oder einemAnhang bietet das Stichwortregister am Ende des Buchs.Kenntnis der ErklärungenHat ein im Text benutztes Wort eine feste Bedeutung, die unter dem Abschnitt „Erklärungen“erläutert wird, so ist es kursiv geschrieben.Verständnis der BegriffeDas <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong> ist wohlüberlegt formuliert worden. Insbesondere der Unterschiedin den nachfolgend aufgeführten Worten ist deshalb stets zu beachten.„darf” = optional„sollte” = empfehlend„muss” = verbindlichAnmerkungenZum verbesserten Verständnis und zur Erleichterung der korrekten Anwendung des <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>s finden sich im Text ergänzende Erklärungen und Erläuterungen zurArbeit mit dem Text. Diese Textstellen sind grün hinterlegt um ihren von den verbindlichenRegelungen des <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>s abweichenden Status zu zeigen.13


Einführung IVIV: Grundlagen und Ziele des EGA-Handicap-SystemsDie EGA (European <strong>Golf</strong> Association) ist Urheber des EGA-Handicap-Systems und legtdieses aus. Das Präsidium der EGA hat dem EGA-Ausschuss Vorgaben & Course-Ratingdie Aufgabe übertragen, das EGA-Handicap-System zu entwickeln, fortzuschreiben undseine korrekte Anwendung zu überwachen. Der Deutsche <strong>Golf</strong> Verband e.V. wendet dasSystem auf Grundlage einer Lizenzierung an.ZieleZiel des <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>s ist es,• einer größtmöglichen Anzahl von <strong>Golf</strong>spielern zu ermöglichen, eine <strong>DGV</strong>-Stammvorgabezu erspielen;• eine weitgehende Vergleichbarkeit und Gleichwertigkeit in der Vorgabenbewertungin ganz Europa zu erreichen;• eine Übertragbarkeit der Vorgaben sowohl von einer Abschlagfarbe zur anderenAbschlagfarbe auf dem Platz als auch von einem Platz zum anderen Platz zu erreichen;• faire Vorgaben zu gewährleisten, die das Spielpotenzial eines Spielers widerspiegelnund den sportlichen Vergleich von Spielern unterschiedlichen Spielpotenzials zugewährleisten;• spielern mit einer Vorgabe in den <strong>DGV</strong>-Vorgabenklassen 2, 3, 4, 5 und 6 (<strong>Club</strong>vorgaben)zu ermöglichen, Spielergebnisse zur Vorgabenfortschreibung einzureichen, dieaußerhalb vorgabenwirksamer Wettspiele über 18 Löcher erzielt werden (Extra-Day-Score; Neun-Löcher-Wettspiele);• durch Umrechnung der Ergebnisse in Stableford-Nettopunkte hohe Ergebnisse aneinem Loch oder mehreren Löchern außer Acht zu lassen, die nicht das eigentlicheSpielpotenzial des Spielers wiedergeben;• eine <strong>DGV</strong>-Spielvorgabe zu erteilen, die dem relativen Spielschwierigkeitsgrad desjeweiligen Platzes angepasst wird (Course-Rating- und Slope-System);• Vorgaben zu schaffen, die im Verhältnis zur jeweiligen Schwierigkeit des Platzesangepasst werden.AnwendbarkeitZur Gewährleistung einheitlicher Stammvorgaben darf das EGA-Handicap-System nurfür Mitglieder einer seinem nationalen Verband angeschlossenen <strong>Golf</strong>anlage angewandtwerden. Das System unterliegt alle vier Jahre einer Überprüfung und nur dieaktuelle Version darf jeweils angewandt werden.Das EGA-Handicap-System in seiner Fassung als <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong> ist für Mitgliederdes <strong>DGV</strong> seit dem 1. Januar 2012 verbindlich gültig. Das <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong> darf14


Einführung IVnur von Mitgliedern des <strong>DGV</strong> verwendet werden, die durch die <strong>DGV</strong>-Satzung und /oder Verbandsordnungen bzw. darauf beruhenden Erlaubnissen nutzungsberechtigtsind. Eine Vorgabenverwaltung auf Grundlage des <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>s darf vonMitgliedern des <strong>DGV</strong> nur für die Mitglieder bzw. Spielberechtigte erfolgen, deren Mitgliedschaftbzw. Spielrecht auf mindestens zwölf Monate angelegt ist.Rechte und PflichtenDie EGA trifft verbindliche Entscheidungen zum „EGA-Handicap-System“ für ganzEuropa. Die EGA hat die Zuständigkeit für die Anwendung des EGA-Handicap-Systemsin einem bestimmten Land dem jeweiligen nationalen Verband übertragen. Ein nationalerVerband muss zur Nutzung des EGA-Handicap-Systems eine befristete Lizenz von derEGA erhalten und die Richtigkeit der Stammvorgaben im Bereich seiner Zuständigkeitsicherstellen. Die Lizenz kann widerrufen werden, wenn ein nationaler Verband nachAnsicht der EGA nicht den Bestimmungen des EGA-Handicap-Systems folgt.Das von den nationalen Verbänden und ihren Mitgliedern angewandte Verfahren zurBerechnung von Stammvorgaben muss den Grundsätzen und Bestimmungen des EGA-Handicap-Systems und den Offiziellen <strong>Golf</strong>regeln (inkl. Amateurstatut) folgen.Um bei der Anwendung des EGA-Handicap-Systems weitgehende Einheitlichkeit zuerreichen, darf ein nationaler Verband das System nur in den in Abschnitt 3 genanntenPunkten an seinen Bedarf anpassen.Eine Stammvorgabe darf nicht als EGA-Exact-Handicap bzw. <strong>DGV</strong>-Stammvorgabebezeichnet oder als solche auf Mitgliedsausweisen ausgewiesen werden, wenn sienicht in voller Übereinstimmung mit dem EGA-Handicap-System (<strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>)festgesetzt oder erspielt wurde.Der Ausschuss Vorgaben & Course-Rating der EGA hat das Recht, jederzeit jeglicheInformation zur Anwendung des EGA-Handicap-Systems von einem nationalen Verbandzu erhalten.Übersetzung, Marke und RechtsverbindlichkeitNur Verbände mit einer hierfür gültigen Lizenz sind berechtigt, das EGA-Handicap-System aus dem Englischen in ihre eigene Sprache zu übersetzen.Die Übersetzung muss in jeder Hinsicht die grundlegenden Prinzipien des EGA-Handicap-Systemsausdrücken und anerkennen. Das übersetzte System muss EGA-Handicap-System genannt werden.15


Einführung VV: ÜbersichtDieser Abschnitt erläutert die Grundlagen des <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>s. In Abschnitt 3 des<strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>s wurden Erklärungen eingefügt, um zusätzliches Verständnis fürbestimmte Aspekte und Ausführungen des Systems zu schaffen.ZieleZiel des <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>s ist es, <strong>Golf</strong>spielern unterschiedlicher Fähigkeiten undunterschiedlichen Geschlechts zu ermöglichen, auf möglichst fairer Grundlage gegeneinanderzu spielen. Alle Vorgaben<strong>system</strong>e definieren und verwalten das Maß desSpielpotenzials zu einer bestimmten Zeit. Dieses Maß wird durch die Anzahl Schlägeausgedrückt, die der Spieler sich von seiner Bruttoschlagzahl abziehen darf.Messen der LeistungDas Messen der Leistung als Voraussetzung zur Bestimmung des Maßes des Spielpotenzialsbasiert auf Schlagzahlen. Die von einem Spieler über einen bestimmten Zeitraumerspielten Ergebnisse ergeben in einer grafischen Darstellung eine so genannte „Normalverteilung“,einen glockenförmigen Kurvenverlauf. Dies liegt in der Natur des Spielsund seiner vielfältigen Variablen (z. B. den Spielbedingungen in der Natur und derKomplexität des <strong>Golf</strong>schwungs). Die meisten Ergebnisse verteilen sich in der Mitte der„Glocke“ um einen Mittelwert und wenige sind entweder besser oder schlechter rechtsoder links des Mittelwerts. Die Abweichungen sind für Spieler mit niedrigen Vorgabenüblicherweise geringer als für Spieler mit hohen Vorgaben.Um die Auswirkungen eines besonders schlechten Ergebnisses auf einem bestimmtenLoch zu mindern, werden alle Ergebnisse in Stableford-Punkte umgerechnet. Ein Spielerhat seine Vorgabe bestätigt, wenn er bei Pufferzonenanpassung „0“ 36 Stableford-Nettopunkte spielt.VorgabeDie Vorgabe eines Spielers bezieht sich immer auf seine aktuellen und vergangenenErgebnisse. Das System ist nicht darauf ausgelegt, dass ein Spieler seine Vorgabe so oftspielt oder unterspielt wie er sie überspielt. Es ist z. B. wahrscheinlich, dass ein Spielerder Vorgabenklasse 1 seine Vorgabe in 35 % der Runden bestätigt oder verbessert, beieinem Spieler der Vorgabenklasse 4 jedoch nur in 10 % der Fälle. Der Spieler solltesomit nicht zu jeder Runde erwarten, seine Vorgabe zu bestätigen. Ein Wettspiel solltevon einem Spieler gewonnen werden, der gut spielt oder sogar sein bisheriges bestesErgebnis übertrifft und nicht mit durchschnittlichen Ergebnissen.17


Einführung Vman nicht mehr von „normalen Bedingungen“ sprechen kann, wurde das System desComputed-Buffer-Adjustment (cba) entwickelt, dass in diesen Fällen zum Ausgleich derBedingungen eine Anpassung in der individuellen Pufferzone vornimmt.Jährliche Vorgabenüberprüfung und unterjährige VorgabenüberprüfungDie Ermittlung einer Vorgabe ist keine exakte Wissenschaft, sondern eher eine statistischeAnnäherung an das aktuelle Spielpotenzial. Die Genauigkeit einer Vorgabe richtet sichstark nach der Anzahl der in einer bestimmten Zeit gespielten Runden.Das System ist sehr zuverlässig für Spieler mit „stabilen“ Vorgaben, die regelmäßigErgebnisse erspielen, aber es gibt vor allem zwei Gruppen von Spielern, die besondererAufmerksamkeit bedürfen: Ein Spieler kann ein Anfänger sein und sein Spielpotenzialmag sich schneller verbessern als dies durch das <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong> bei derFortschreibung seiner Vorgabe berücksichtigt wird. Bei älteren Spielern lässt ggf. dieBeweglichkeit und dementsprechend auch die Spielqualität nach, was sich bei der eherüblichen geringen Anzahl Ergebnisse nicht hinreichend in der Vorgabe ausdrückt.Es ist deshalb außerordentlich wichtig, dass der Vorgabenausschuss jeder <strong>Golf</strong>anlagedie jährliche Überprüfung der Vorgaben als Qualitätskontrolle der Funktionsweise desSystems durchführt, sowie auch die Bestimmungen für die unterjährige Überprüfung vonVorgaben zwischen den Terminen der jährlichen Vorgabenüberprüfung einhält.GrundsätzeDas EGA-Handicap-System (<strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>) beruht auf folgenden Grundsätzen:- Jeder Spieler bemüht sich, in einer vorgabenwirksamen Runde auf jedem Loch einbestmögliches Ergebnis zu erzielen.- Jeder Spieler reicht eine hinreichende Anzahl Ergebnisse als fundierten Nachweis seinesSpielpotenzials ein. Die EGA sieht vier Ergebnisse als Mindestanzahl an, aber mehrErgebnisse (bzw. jedes zusätzliche Ergebnis) verbessern wesentlich die Genauigkeit derVorgabe.- Jede ihrem nationalen Verband angeschlossene <strong>Golf</strong>anlage veranstaltet vorgabenwirksameWettspiele, berechnet die Pufferzonenanpassung und verändert die Vorgabender Spieler in Übereinstimmung mit dem Vorgaben<strong>system</strong>.Ziel des Systems ist es, Vorgaben zu berechnen, die nicht nur von einer <strong>Golf</strong>anlage zuranderen übertragbar sind, sondern auch zwischen den einzelnen nationalen <strong>Golf</strong>verbänden.Dies wird erreicht, wenn alle beteiligten Parteien (<strong>DGV</strong>, <strong>DGV</strong>-Mitglieder undSpieler) ihren Pflichten nachkommen.19


DefinitionenAbschnitt 1DefinitionenImmer wenn in einer Ziffer des <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>s ein Ausdruck erstmalig benutztwird, der innerhalb der folgenden Definitionen definiert wird, wird dieser Ausdruck inKursivschrift gedruckt.1.1 AKTIVE <strong>DGV</strong>-STAMMVoRGABE (neu)Eine <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe gilt für Zwecke der Vorgabenverwaltung als aktiv, wenn sieauf mindestens vier vorgabenwirksamen Ergebnissen in der vorigen Spielsaison beruhtoder durch die jährliche Überprüfung der Vorgaben bestätigt oder angepasst wurde.Anmerkung: siehe auch Ziffer 1.211.2 AuSSCHuSS VoRGABEn & CouRSE-RATIng DES <strong>DGV</strong>Der Ausschuss Vorgaben & Course-Rating des <strong>DGV</strong> ist der Ausschuss, der vom Präsidiumdes <strong>DGV</strong> eingesetzt wurde, um das EGA-Handicap-System für den Bereich des <strong>DGV</strong> zubearbeiten und zu überwachen.1.3 BESSERLEGEn (ZEITRAum)Der Zeitraum des Besserlegens bezeichnet die Zeit vom 1. November bis 30. Aprildes Folgejahres, in der vorgabenwirksame Bedingungen gegeben sind, wenn wegenerschwerter Spielbedingungen „Besserlegen“ auf kurz gemähter Fläche durch Platzregelzeitlich unbegrenzt gestattet ist (siehe Ziffer 2.6).1.4 <strong>Club</strong>-SPIELVoRGABEDie <strong>Club</strong>-Spielvorgabe drückt die Anzahl der Vorgabenschläge aus, die ein Spielererhält, der eine festgesetzte Runde von bestimmten Zählspielabschlägen spielt. Sie wirddurch die <strong>Club</strong>vorgabenanpassung auf Grundlage der <strong>Club</strong>vorgabe errechnet.1.5 CluBVoRGABEDie <strong>Club</strong>vorgabe ist eine <strong>DGV</strong>-Vorgabe im Bereich zwischen 37 und 54. Jedem <strong>DGV</strong>-Mitglied ist die Einführung von <strong>Club</strong>vorgaben freigestellt. Führt ein <strong>DGV</strong>-Mitglied <strong>Club</strong>vorgaben,sind die hier enthaltenen Bestimmungen für <strong>Club</strong>vorgaben verbindlich.Anmerkung: Die <strong>Club</strong>vorgabe wird nach Ziffer 3.9 in eine <strong>Club</strong>-Spielvorgabeumgerechnet.21


Definitionendem eines Scratch-<strong>Golf</strong>ers vergleichen zu können. Die Spielvorgabe wird als ganze Zahlausgedrückt (ab Dezimalstelle 5 aufgerundet).Anmerkung 1: Ein Spieler mit einer „Plus“-<strong>DGV</strong>-Spielvorgabe gewährt Schläge gegenüberdem Platz, beginnend mit dem Loch mit der Vorgabenverteilung 18.Anmerkung 2: Die <strong>DGV</strong>-Spielvorgabe wird aus der <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe berechnet, wiein der <strong>DGV</strong>-Spielvorgabentabelle abzulesen ist.Anmerkung 3: Dies ist die Vorgabe, auf die sich Regel 6-2 der <strong>Golf</strong>regeln bezieht.1.12 <strong>DGV</strong>-SPIELVoRGABEnTABELLE (EGA-PLAying-HanDICAP-TABLE)Der <strong>DGV</strong>-Spielvorgabentabelle wird die der Stammvorgabe zugehörige <strong>DGV</strong>-Spielvorgabefür den zu spielenden Zählspielabschlag entnommen.1.13 <strong>DGV</strong>-SPIELVoRGABEnfoRMEL (EGA-PLAying-HanDICAP-FoRMuLA)Die <strong>DGV</strong>-Spielvorgabenformel rechnet <strong>DGV</strong>-Stammvorgaben in <strong>DGV</strong>-Spielvorgaben um:(Slope / 113) * <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe – Course-Rating-Wert + Par = <strong>DGV</strong>-Spielvorgabe1.14 <strong>DGV</strong>-STAMMVoRGABE (EGA-ExACT-HanDICAP)Die <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe entspricht der Spielfähigkeit eines Spielers auf einem Platz miteinem Slope-Rating von 113 und wird als eine Zahl mit einer Dezimalstelle hinter demKomma dargestellt. Eine <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe wird unter der Zuständigkeit des <strong>DGV</strong>vergeben und entsprechend dem <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong> erspielt bzw. angepasst.Anmerkung: Die <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe wird dazu benutzt, anhand der <strong>DGV</strong>-Spielvorgabentabelleeine <strong>DGV</strong>-Spielvorgabe abzulesen.1.15 <strong>DGV</strong>-VoRGABE (EGA-HanDICAP)Eine <strong>DGV</strong>-Vorgabe ist jede Vorgabe, die auf Grundlage der Bestimmungen des <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>s berechnet wurde.1.16 <strong>DGV</strong>-VoRGABEnKLASSE (HanDICAP-CATEGoRIES)<strong>DGV</strong>-Vorgaben sind in die folgenden sechs <strong>DGV</strong>-Vorgabenklassen unterteilt:<strong>DGV</strong>-Vorgabenklasse<strong>DGV</strong>-Stammvorgabe / <strong>Club</strong>vorgabe1 bis -4,42 -4,5 bis -11,43 -11,5 bis -18,44 -18,5 bis -26,45 -26,5 bis -36,06 (<strong>Club</strong>vorgaben) -37 bis -5423


Definitionen1.17 <strong>DGV</strong>-VoRGABEnsySTEM (EGA-HanDICAP-SySTEM)Das <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong> ist ein System der EGA, das der <strong>DGV</strong> anwendet, um dasSpielpotenzial von <strong>Golf</strong>spielern zu ermitteln und auf dessen Grundlage Spieler mit unterschiedlichenSpielpotenzialen in Wettspielen unter Wahrung der Chancengleichheitmiteinander konkurrieren können.1.18 EGAEuropean <strong>Golf</strong> Association.1.19 ExTRA-Day-ScoRE (EDS)Ein Extra-Day-Score (EDS) ist ein Stableford-Nettoergebnis, das unter vorgabenwirksamenBedingungen gem. Ziffern 3.6 und 3.8 und nicht in einem vorgabenwirksamenWettspiel erzielt worden ist.1.20 HEIMATCLub (HoMECLub)Als Heimatclub eines Spielers im Sinne des <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>s und des EGA-Handicap-Systemsgilt (unabhängig von der Rechtsform) das <strong>DGV</strong>-Mitglied oder der ausländische<strong>Golf</strong>club, in dem allein die Vorgabe des Spielers geführt wird.In dem Fall, dass ein Spieler bei mehr als einem <strong>DGV</strong>-Mitglied / einem ausländischen<strong>Golf</strong>club spielberechtigt ist, muss der Spieler das <strong>DGV</strong>-Mitglied bzw. den ausländischen<strong>Golf</strong>club bestimmen, das / der allein sein Heimatclub ist.Anmerkung: Hält sich ein Spieler über jeweils mindestens drei aufeinander folgendeMonate im Jahr in zwei verschiedenen Ländern auf, so darf er unter diesen besonderenUmständen in jedem dieser Länder einen Heimatclub haben. Er ist verpflichtet, dafür zusorgen, dass bei beiden Heimatclubs dieselbe Vorgabe geführt wird.1.21 InAKTIVE <strong>DGV</strong>-STAMMVoRGABE (neu)Eine <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe gilt allein für Zwecke des <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>s als inaktiv,wenn sie auf drei oder weniger vorgabenwirksamen Runden in der vorigen Saisonberuht und nicht während der jährlichen Überprüfung der Vorgaben bestätigt oderangepasst wurde.Anmerkung: Eine inaktive <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe gilt wieder als aktiv, sobald drei vorgabenwirksameErgebnisse eingereicht werden.Weder das Spielrecht eines Spielers noch sein Mitgliedschaftsstatus werden durch denStatus einer inaktiven <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe berührt.24


Definitionen1.22 JÄHRLICHE ÜBERPRÜfung DER VoRGABEn (neu)Die jährliche Überprüfung der Vorgaben geschieht automatisch durch die <strong>Club</strong>verwaltungssoftware,die hierbei die Ergebnisse der Spieler mit deren aktiver Vorgabevergleicht und diese dabei ggf. angemessen anpasst.1.23 LanDES<strong>Golf</strong>VERBAnd (LGV)Ein Landesgolfverband im Sinne des <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>s ist ein regionaler Verband,der als Mitglied des <strong>DGV</strong> innerhalb eines bestimmten Gebiets Rechte auf Grundlageder nachfolgenden Bestimmungen ausübt bzw. dem nachfolgend Aufgaben übertragensind (siehe Ziffer 3.2).1.24 MESSPunKTDer Messpunkt ist eine sichtbare permanente Vermarkung, bevorzugt rechts in Höheder Längenmitte auf einem Zählspielabschlag, von der aus die Länge der Spielbahngemessen wird (siehe auch Ziffer 2.2).1.25 PuffERZoneDie Pufferzone definiert den Bereich, in dem ein Stableford-Nettoergebnis nicht zurVeränderung der <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe eines Spielers führt.Ein Stableford-Nettoergebnis liegt innerhalb der Pufferzone, wenn das Ergebnis einesSpielers innerhalb der folgenden Bandbreiten liegt (ohne Pufferzonenanpassung):<strong>DGV</strong>-Vorgabenklasse Pufferzone (gewertete Stableford-Nettopunkte)bei 18 Löchern bei 9 Löchern1 35-36 -2 34-36 35-363 33-36 35-364 32-36 34-365 31-36 33-366 - -Anmerkung1: In der <strong>DGV</strong>-Vorgabenklasse 6 gibt es keine Pufferzone, da keine Heraufsetzungenerfolgen.Anmerkung 2: Um eine Vergleichbarkeit bei der Vorgabenfortschreibung zu erreichen,unterscheiden sich die Pufferzonen in Wettspielen über neun Löcher von den Pufferzonenin Wettspielen über 18 Löcher.25


Definitionen1.26 PuffERZonenanPASSung(CoMPuTED-BuffER-ADJuSTMEnt / CBA) (neu)Die Pufferzonenanpassung ist ein Faktor, um den die Pufferzone der <strong>DGV</strong>-Vorgabenklasseeines Spielers ggf. nach jeder vorgabenwirksamen Wettspielrunde angepasstwird, bevor ermittelt wird, wie sein erspieltes Ergebnis zur Vorgabenfortschreibung zuwerten ist.Anmerkung 1: Die Pufferzonenanpassung wird für die Vorgabenfortschreibung entsprechenddem Verfahren in Ziffer 3.7 berechnet.Anmerkung 2: In Wettspielen über neun Löcher werden keine Pufferzonen angepasst.1.27 SCRATCH-<strong>Golf</strong>EREin Scratch-<strong>Golf</strong>er ist ein Spieler mit einer Stammvorgabe 0,0.1.28 SloPE-WERTDer Slope-Wert ist das Maß des relativen Schwierigkeitsgrades eines Platzes für <strong>Golf</strong>er,die nicht Scratch-Spieler sind. Der Slope-Wert wird gerundet auf ganze Zahlen angegebenund kann zwischen 55 und 155 liegen. Er wird aus der Differenz zwischen demBogey-Rating und dem Course-Rating ermittelt. Ein <strong>Golf</strong>platz mit einem standardisiertenSpielschwierigkeitsgrad hat einen Slope-Wert von 113 (Basis-Slope-Faktor).1.29 unTERJÄHRIGE VoRGABEnanPASSungEine unterjährige Vorgabenanpassung ist das Verfahren des zuständigen Vorgabenausschusses,mit dem die Vorgabe des Spielers anders als durch ein vorgabenwirksamesErgebnis und außerhalb der jährlichen Überprüfung der Vorgaben aufgrund einerbedeutsamen Veränderung seines Spielpotenzials verändert wird.1.30 USGAUnited States <strong>Golf</strong> Association.1.31 USGA-CouRSE-RATIng-SySTEMDas USGA-Course-Rating-System ist ein von der USGA entwickeltes Verfahren zur Bewertungvon <strong>Golf</strong>plätzen. In Deutschland ist ausschließlich der <strong>DGV</strong> als Nationalverbandberechtigt, dieses Verfahren in Lizenz anzuwenden und damit gleichzeitig verpflichtet,die <strong>Golf</strong>plätze seiner Mitglieder unter Wahrung des usGA-Course-Rating-Systems zubewerten.26


Definitionen1.32 VERMESSEnER PLATZEin vermessener Platz ist ein Platz, der nach dem usGA-Course-Rating-Manual odergemäß Ziffer 2. vermessen und bescheinigt wurde und der von einem <strong>DGV</strong>-Mitgliedgenutzt wird.Seine vermessene Länge darf, bezogen auf 18 Löcher, nicht unter 2.750 Metern (jeweils1.375 Meter für jede Halbrunde von neun Löchern) liegen.1.33 VoRGABEnauSSCHuSS (HanDICAP-CoMMITTEE)Der Vorgabenausschuss ist ein Ausschuss, der von jedem <strong>DGV</strong>-Mitglied, den LGV unddem <strong>DGV</strong> zu bilden ist, um die Bestimmungen des <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>s umzusetzenund anzuwenden.1.34 VoRGABEninSTAnz (HanDICAPPIng-AuTHoRITy)Die Vorgabeninstanz für einen Spieler ist sein Heimatclub, der wiederum durch <strong>DGV</strong>und LGV überwacht wird.1.35 VoRGABEnSCHLAG (HanDICAP-STRoKE)Ein Vorgabenschlag ist ein Schlag, den ein Spieler von seinem Bruttoergebnis abziehen darf.Anmerkung 1: Ein Spieler mit einer Plusvorgabe zählt Vorgabenschläge zu seinemBruttoergebnis hinzu.Anmerkung 2: Die Vorgabenschläge in einem vorgabenwirksamen Einzel entsprechender <strong>DGV</strong>-Spielvorgabe des Spielers.Anmerkung 3: Die Vorgabenschläge entsprechen der „Anzahl erhaltene Vorgabeschläge“aus Regel 6-2 in den Offiziellen <strong>Golf</strong>regeln.1.36 VoRGABEnzuTEILung (HanDICAP-ALLoWAnCE)Eine Vorgabenzuteilung ist der Anteil an Vorgabenschlägen in Prozent, die ein Spielervon seiner <strong>DGV</strong>-Spielvorgabe erhält.1.37 VoRGABEnVERTEILung (HanDICAP-STRoKE-InDEx)Eine Vorgabenverteilung auf der Zählkarte zeigt an, in welcher Lochreihenfolge Vorgabenschlägegegeben oder erhalten werden. Alle <strong>DGV</strong>-Mitglieder müssen die Vorgabenverteilungveröffentlichen (Regel 33-4 der <strong>Golf</strong>regeln).Hinweis: Ein Spieler mit einer „Plus“-<strong>DGV</strong>-Spielvorgabe zählt Vorgabenschläge zu seinemBruttoergebnis hinzu, beginnend mit dem Loch mit Vorgabenverteilung 18.27


Definitionen1.38 VoRGABEnWIRKSAME BEDIngunGEn (HanDICAP-ConDITIons)Vorgabenwirksame Bedingungen sind gegeben, wenn die Voraussetzungen gemäßZiffer 3.6.1 / 3.6.2 und / oder Ziffer 3.8 erfüllt sind und wenna) die Spielleitung entsprechend Regel 33-2 der <strong>Golf</strong>regeln den Platz und das Aus, dieGrenzen von Wasserhindernissen und seitlichen Wasserhindernissen, Boden inAusbesserung, Hemmnisse und Bestandteile des Platzes genau bezeichnet hat;b) das Ergebnis auf einem Platz von mindestens 2.750 Meter Länge (18 Löcher) odermindestens 1.375 Meter Länge (neun Löcher) erzielt wurde;c) der Platz ein gültiges Rating aufweist;d) der Platz um nicht mehr als 100 Meter (18-Löcher-Platz) oder 50 Meter (Neun-Löcher-Platz) verkürzt wurde;e) die Runde nach den Offiziellen <strong>Golf</strong>regeln (inkl. Amateurstatut) des <strong>DGV</strong> gespielt wird;f) entweder Zählspiel, Stableford oder Gegen Par jeweils mit voller <strong>DGV</strong>-Vorgabegespielt wird;g) das Ergebnis von einem Zähler notiert wurde;h) die Abschlagmarkierungen (unter normalen Umständen) bei 18 Löchern auf nichtmehr als zwei Löchern und bei neun Löchern auf nicht mehr als einem Loch um mehrals zehn Meter vor oder hinter den Messpunkt gesetzt wurden.1.39 VoRGABEnWIRKSAME RunDE (QuALIfying-Round)Eine vorgabenwirksame Runde ist jede Runde in einem vorgabenwirksamen Wettspieloder eine Runde in der Absicht, EDS zu spielen.1.40 VoRGABEnWIRKSAMES ERGEBnIS (QuALIfying-ScoRE)Ein vorgabenwirksames Ergebnis ist jegliches Ergebnis aus einem Wettspiel, einschließlich„No Return“, oder ein Ergebnis, das nach Ziffer 3.6.2, 3.10.3 angepasst wurde oderjegliche EDS-Runde.1.41 VoRGABEnWIRKSAMES WETTSPIEL (QuALIfying-CoMPETITIon)Ein vorgabenwirksames Wettspiel ist ein Wettspiel, dem vorgabenwirksame Bedingungenzugrunde liegen. Zudem müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:- organisatorische Zusammenfassung einer Reihe von Spielern zu einem Teilnehmerfeld;- start der Teilnehmer, soweit möglich, in regelmäßigen oder gleichzeitigen Abständenzur Aufrechterhaltung möglichst gleicher Spielbedingungen;- Meldeschluss aller Teilnehmer vor dem ersten Start …;- … und damit Anspruch aller Teilnehmer auf ein nicht mehr erweiterbares Teilnehmerfeldnach dem ersten Start;- Hauptzweck, dass sich Spieler in einem sportlichen Wettkampf vergleichen.Anmerkung: Wenn anwendbar, muss die Pufferzonenanpassung nach der jeweiligenRunde ermittelt werden.28


Der <strong>Golf</strong>platz und Course-RatingAbschnitt 2Der <strong>Golf</strong>platz und Course-Rating2.1 CouRSE-RATIng2.1.1 <strong>Golf</strong>plätze von <strong>DGV</strong>-Mitgliedern werden vom <strong>DGV</strong> nach dem USGA-Course-Rating-System bewertet, wenn sie mindestens neun Löcher (Spielbahnen) undeine Länge von 1.375 Meter und auf 18 Löchern eine Länge von mindestens2.750 Meter aufweisen (siehe Anhang). Das System wird nur von der USGAausgelegt. Änderungen durch Dritte sind nicht zulässig.2.1.2 Das USGA-Course-Rating-System ist Eigentum der USGA. Der <strong>DGV</strong> als Nationalverbandhat die schriftliche Genehmigung der usGA, das System anzuwenden.Plätze werden nach der Anleitung und dem Handbuch der usGA bewertet.Änderungen sind nicht zulässig. Die usGA behält sich die Auslegung ihrer Verfahrensrichtlinienvor.2.1.3 Jedes <strong>DGV</strong>-Mitglied muss, soweit es dazu berechtigt ist, Course-Rating-Werteund Slope-Werte des <strong>DGV</strong> benutzen.Anmerkungen:Der <strong>DGV</strong> bewertet mit hierfür geschulten Course-Ratern die Plätze der <strong>DGV</strong>-Mitglieder. Wenn ein <strong>DGV</strong>-Mitglied die Bewertung seines Platzes begründetanzweifelt, kann er den <strong>DGV</strong> bitten, die Bewertung zu überprüfen.Der <strong>DGV</strong> wird in bestimmten Abständen die Platzbewertungen überprüfen und,wenn erforderlich, abändern. In Abhängigkeit vom Alter des Platzes und derErgebnisstatistik des Platzes erfolgt das Re-Rating in Abständen von ca. dreibis zehn Jahren.Ein Platz darf seine Course-Rating- und Slope-Werte oder das Slope-Systemnicht mehr verwenden, wenn das Jahr der festgesetzten Wiederbewertungabgelaufen ist.Ist ein neuer Platz noch nicht durch ein Rating-Team geratet worden odermachen gravierende Änderungen am Platz das bisherige Rating ungültig, sokann der <strong>DGV</strong> dem <strong>DGV</strong>-Mitglied vorübergehend ein provisorisches Ratingvergeben, dass hauptsächlich auf der Länge des Platzes beruht.Eine Darstellung der Grundlagen, der Instrumente und der Verfahrensweise beider Bewertung von <strong>Golf</strong>plätzen nach dem usGA-Course-Rating-System findetsich in Abschnitt 8 des Spiel- und Wettspielhandbuchs.29


Der <strong>Golf</strong>platz und Course-Rating2.2 VERMESSungDie einzelnen Spielbahnen werden entlang einer horizontalen Ebene vom Messpunktauf dem Zählspielabschlag bis zum Mittelpunkt des Grüns gemäß der Anleitung zurVermessung von <strong>Golf</strong>plätzen nach dem USGA-Course-Rating-System vermessen.2.3 VERÄnDERunGEn an EInEM VERMESSEnen PLATZDauerhafte Veränderungen auf einem <strong>Golf</strong>platz, die seine Länge oder seine Spielschwierigkeiterhöhen oder verringern, muss das <strong>DGV</strong>-Mitglied dem <strong>DGV</strong> melden. Der <strong>DGV</strong>entscheidet, ob der Platz neu zu vermessen und / oder neu zu bewerten ist.Anmerkung:Überragende Bedeutung für die richtige Anwendung des Course-Rating-Systems hatdas Kriterium der gleich bleibenden Platzbedingungen. Jede bleibende Veränderungauf einem Platz wirkt sich, jedenfalls formal, auf die Course-Rating- und Slope-Werteaus. Das führt dazu, dass die Course-Rating- und Slope-Werte die tatsächlichen Verhältnissenicht mehr widerspiegeln. Um die richtige Anwendung des Systems zugewährleisten, müssen <strong>DGV</strong>-Mitglieder daher bleibende Veränderungen an einemPlatz dem <strong>DGV</strong> melden.Entsprechendes gilt für die Platzregeln. Jedes <strong>DGV</strong>-Mitglied muss großes Augenmerkauf den Erlass seiner Platzregeln richten. Insbesondere ist stets zu prüfen, ob Platzregelnim Einklang mit den <strong>Golf</strong>regeln stehen. Dem Course-Rating eines Platzes liegenregelkonforme Platzregeln und eine regelkonforme Platzkennzeichnung zugrunde. DieBewertungsgrundlage würde durch Platzregeln verfälscht, die nach den <strong>Golf</strong>regelnnicht zulässig sind oder die die Spielschwierigkeit des Platzes erheblich verändern(Beispiel: Kennzeichnung einer Wiese als seitliches Wasserhindernis)2.4 ABSCHLÄGE2.4.1 Der vom <strong>DGV</strong>-Mitglied genutzte <strong>Golf</strong>platz muss an jeder Spielbahn mindestenszwei Zählspielabschläge haben. Diese werden als vorderer bzw.hinterer Standardabschlag bezeichnet und tragen eine rote bzw. gelbeMarkierung.2.4.2 Zusätzlich können weitere Zählspielabschläge mit verkürzter Länge für Spielermit höheren Vorgaben oder mit größerer Länge für erfahrene Spieler eingerichtetwerden. Vereinzelt kann ein Platz zusätzlich schwarze Abschlägeals Meisterschaftsabschläge für Herren haben, die eine Länge von mindestens6.300 Meter haben müssen.30


Der <strong>Golf</strong>platz und Course-RatingAbschläge zu raten für farbeMeisterschaftsabschläge Herren schwarz (ab 6.300 Meter Länge)Hintere Abschläge Herren WeißHintere Standardabschläge Herren / (Damen) GelbMittlere Abschläge Herren / (Damen) blauVordere Standardabschläge Damen / Herren rotVordere Abschläge Damen / Herren orangeBis auf die „schwarzen“ und „weißen“ Abschläge können alle Abschlagsfarbenfür Damen und Herren nach dem Course-Rating-System bewertet werden.In diesen Fällen ist auf den Spielvorgabentabellen kenntlich zu machen,welcher Teil einer Tabelle sich auf Damen bzw. Herren bezieht.Ratings für Damen der „blauen“ und „gelben“ Abschläge sind nur für Plätzemit einer Länge von maximal 5.800 Meter sinnvoll.2.4.3 alle Abschläge müssen eine ausreichende Größe für eine Abschlagfläche imSinne der <strong>Golf</strong>regeln haben. Die Vermarkung, die den Messpunkt kennzeichnet,muss die Farbe des Zählspielabschlags und die Länge der Spielbahn inMetern tragen. Sie ist bevorzugt rechts auf dem Zählspielabschlag in Höheseiner Längenmitte sichtbar ebenerdig anzubringen.Anmerkung: KindergolfEin Rating der vorderen Abschläge (rot, orange) nicht nur für Damen, sondernauch für Herren bietet eine gute Möglichkeit, einen kürzeren Platz für Jungenund Mädchen (und auch beliebige weitere Gruppen) zu schaffen. Von diesenAbschlägen aus haben Kinder eine gute Möglichkeit, eine erste <strong>DGV</strong>-Stammvorgabeoder <strong>DGV</strong>-<strong>Club</strong>vorgabe zu erspielen und mit der Zeit auf weiter hintenliegende Abschläge zu wechseln.Anmerkung: ZählspielabschlagWenn in Ziffer 2.4.2 bis zu sechs Zählspielabschläge genannt werden, bedeutetdies natürlich nicht, dass sich diese auf sechs getrennten Abschlagsbauwerkenbefinden müssten. So kommt es auch vor, dass ein Abschlagsbauwerkmehrere Zählspielabschläge trägt. Ein „Zählspielabschlag“ beschreibt lediglichden Bereich, innerhalb dessen Abschlagmarkierungen gesteckt werdenmüssen, wenn vorgabenwirksam gespielt werden soll (ist also eine fiktiveFläche auf einem Abschlagsbauwerk).... 31


Der <strong>Golf</strong>platz und Course-Ratingzur Anmerkung: ZählspielabschlagDie vorgeschriebene farbliche Kennzeichnung der Abschläge bezieht sichauf die Vermarkung (Messpunkt). Um Irritationen zu vermeiden, sollten dieseFarben auch auf der Zählkarte den entsprechenden Abschlägen zugeordnetwerden. Es hat sich in der Praxis bewährt, auch die Abschlagmarkierungen inden entsprechenden Farben zu gestalten.2.5 PAR2.5.1 Das Par ist die Schlagzahl, die man von einem Scratch-<strong>Golf</strong>er auf einembestimmten Loch erwartet. Par geht von fehlerfreiem Spiel unter normalenSpielbedingungen aus und nimmt zwei Schläge auf dem Grün an.2.5.2 Das Par jedes Loches muss auf der Zählkarte ausgewiesen werden.2.5.3 Das Par jedes Lochs kann von dem <strong>DGV</strong>-Mitglied unter Bezug auf die vermesseneLänge, die im Course-Rating ermittelte „spielwirksame Länge“ sowieder Spielschwierigkeit des Lochs festgesetzt werden und muss innerhalb derBandbreiten der folgenden Tabelle liegen:Par Damen Herren3 bis 200 m bis 235 m4 185 bis 385 m 220 bis 450 m5 ab 350 m ab 415 mBeispiel: Die Länge eines Lochs beträgt 430 Meter. In Abhängigkeit vonseiner spielwirksamen Länge sowie seiner Schwierigkeit kann das Loch einPar 4 oder ein Par 5 zugewiesen bekommen.Anmerkung 1: Ein Platz wird nicht „leichter“, wenn das Par höher gewähltwird, denn dadurch erhalten alle Spieler bei der Berechnung der Spielvorgabeeinen Vorgabenschlag weniger. Gleiches gilt umgekehrt für eineReduzierung des Pars.Anmerkung 2: Spielt sich ein Loch aufgrund von Erschwernissen (z. B. Layup)länger als vermessen, so kann das Par von den Tabellenwerten abweichen.Spielt sich ein Loch aufgrund von Vereinfachungen (Dogleg abkürzen) kürzerals vermessen, so kann das Par von den Tabellenwerten abweichen.2.5.4 Die Summe des Par für 18 Löcher muss nicht mit dem Course-Rating-Wertübereinstimmen und drückt nicht die Schwierigkeit des Platzes für den Scratch-32


Der <strong>Golf</strong>platz und Course-Rating<strong>Golf</strong>er aus. Par wird benutzt für die Berechnung von Stableford-Punkten undinfolgedessen für Vorgabenzwecke.Anmerkung:Par ist kein zuverlässiges Maß für die Schwierigkeit eines <strong>Golf</strong>platzes. Zwei<strong>Golf</strong>plätze mit identischem Par können in der Länge und Bauweise erheblichvoneinander abweichen, wie beispielhaft an den beiden nachfolgend aufgeführtenPlatzen A und B in ähnlichem Gelände und mit identischen Erschwernissenverdeutlicht wird:Platz A: Vier Par-3-Löcher zu jeweils 125 Meter, 14 Par-4-Löcher zu jeweils 270Meter. Die Gesamtlänge beträgt 4155 Meter und Par 68.Platz B: Vier Par-3-Löcher zu jeweils 200 Meter, 14 Par-4-Löcher zu jeweils 360Meter. Die Gesamtlänge beträgt 5640 Meter und Par 68.Es ist offensichtlich, dass ein Scratch-<strong>Golf</strong>er Platz B viel schwieriger zu spielenfinden würde. Beide Plätze haben ein Par 68, aber das Course-Rating wird inder Größe von 63,0 und 69,0 liegen.Da die Spielvorgabe auch unter Berücksichtigung der Differenz von Par zuCourse-Rating berechnet wird, bedeutet dies auf dem Platz A einen Abzugvon fünf Vorgabenschlägen und auf dem Platz B einen Aufschlag von einemVorgabenschlag, unabhängig von der ebenfalls zu erfolgenden Gewichtungder Spielvorgabe durch den Slope-Wert.2.6 BESSERLEGEn2.6.1 in der Zeit vom 1. November bis 30. April eines Jahres sind vorgabenwirksameBedingungen auch dann gegeben, wenn wegen erschwerter Spielbedingungen„Besserlegen“ durch Platzregel zeitlich unbegrenzt gestattet ist.Vom 1. Mai bis einschließlich 31. Oktober eines Jahres darf eine Platzregel,die zur Gewährleistung gerechter und tragbarer Spielbedingungen Besserlegengestattet, nur zeitweilig in Kraft gesetzt werden. Eine derartige Platzregelmuss außer Kraft gesetzt werden, sobald es die Verhältnisse zulassen.In der Zeit vom 1. Mai bis einschließlich 31. Oktober eines Jahres sind vorgabenwirksameBedingungen trotz Besserlegens darüber hinaus nur danngegeben, wenn der zuständige LGV der Platzregel zugestimmt hat. Dieskann auch nachträglich geschehen, wenn kurzfristig vor dem Wettspielniemand erreichbar ist, der die Genehmigung erteilt. Wird erst nachträglich33


Der <strong>Golf</strong>platz und Course-Ratingeine Genehmigung eingeholt, so sollte das Wettspiel bis dahin nicht im Intranetübertragen werden, damit im Falle einer Ablehnung des Besserlegensdurch den LGV nicht alle vorgabenwirksamen und bereits in die Vorgabenstammblättereingetragenen Ergebnisse wieder verändert werden müssen.2.6.2 Vorgabenwirksame Bedingungen sind trotz Besserlegens u. a. nur danngegeben, wenn die Spielleitung eine Platzregel mit folgendem Wortlauterlässt:„Ein auf einer kurz gemähten Fläche (= „Fairway“ oder „Vorgrün“) imGelände [oder einschränken auf eine Fläche wie z. B. „auf dem 6. Loch“]liegender Ball darf straflos aufgenommen und gereinigt werden. Der soaufgenommene Ball muss innerhalb von seiner ursprünglichen Lage, jedochnicht näher zum Loch und nicht in ein Hindernis oder auf ein Grün, hingelegtwerden.Ein Spieler darf seinen Ball nur einmal hinlegen, und nachdem der Ball sohingelegt worden war, ist er im Spiel (Regel 20-4). Kommt der hingelegteBall nicht auf der Stelle zur Ruhe, auf die er gelegt wurde, findet Regel 20-3dAnwendung.Wenn der Ball auf der Stelle zur Ruhe kommt, auf die er gelegt wurde undsich anschließend bewegt, so ist dies straflos, und er muss gespielt werden,wie er liegt, es sei denn, irgendeine andere Regel findet Anwendung.Bewegt der Spieler den Ball auf andere Art und Weise und rollt ihn z. B. mitdem Schläger, so zieht er sich einen Strafschlag zu.Diese Regel kann um die Forderung ergänzt werden, dass der Ball vor demBesserlegen markiert werden muss.Anmerkung:Auf dem Grün ist kein Besserlegen zulässig, da das Grün nicht unter dieErklärung „Gelände“ der Offiziellen <strong>Golf</strong>regeln fällt.34


Der <strong>Golf</strong>platz und Course-Rating2.6.3 eine Platzregel zum Besserlegen kann von der Spielleitung auf einem odermehreren Löchern in Kraft gesetzt werden, auf denen die Spielbedingungenso widrig sind, dass das Besserlegen ein faires Spiel fördern würde.Anmerkung zum Besserlegen:Der Zweck des Besserlegens ist es, dass vorgabenwirksame Ergebnisse auchunter extremen Platz- oder Witterungsbedingungen (Nässe, weicher Boden)erzielt werden können, die dies sonst nicht zulassen würden.Der Zeitraum des Besserlegens dient dazu, unter Anwendung einer Platzregelzum Besserlegen in den Teilen Europas vorgabenwirksame Bedingungen zuermöglichen, in denen jährlich wiederkehrend in den Wintermonaten widrigeSpielbedingungen existieren.Der Deutsche <strong>Golf</strong> Verband hat den Zeitraum des Besserlegens auf die Zeitvom 1. November eines Jahres bis zum 30. April des Folgejahres festgesetzt.Es gibt einige Optionen für diese Platzregel. Es ist weder verpflichtend, diesePlatzregel in der fraglichen Zeit einzuführen und die Platzregel sollte auch nurfür die Zeit in Kraft gesetzt werden, in der sie erforderlich ist, also nicht standardmäßigvom 1. November bis zum 30. April.Es wird oft fälschlich angenommen, „Besserlegen“ solle den Platz schonen. DasGegenteil davon ist häufig zutreffend, da der Spieler dabei den Ball auf einStück Rasen legen darf, von dem er dann anschließend ein Divot herausschlägt.Geht es vor allem um schlechte Lagen wegen weichen Bodens oder Wurmhäufchen,ist die Alternative zum „Besserlegen“ eine Platzregel, die nur dasReinigen des Balls und sein anschließendes Zurücklegen an die ursprünglicheStelle erlaubt (siehe <strong>Golf</strong>regeln, Anhang I, Teil B 4a und b).Es muss beachtet werden, dass „Besserlegen“ dem Grundprinzip der <strong>Golf</strong>regelnwiderspricht, den Ball zu spielen, wie er liegt. Die wahllose Verwendungvon „Besserlegen“ muss deshalb vermieden werden und verlangt außerhalbdes o.g. Zeitraums deshalb auch die Zustimmung des jeweils zuständigenLandesgolfverbandes.35


Der <strong>Golf</strong>platz und Course-Rating362.7 ZuLÄSSIGE ÄnDERunGEn an EInEM VERMESSEnen PLATZ2.7.1 Jedes <strong>DGV</strong>-Mitglied muss jederzeit die vermessene Länge der einzelnenSpielbahnen seines Platzes aufrechterhalten.2.7.2 Vorgabenwirksame Bedingungen existieren nur bei einer vermessenen Längevon mindestens 2.750 Meter über 18 Löcher oder 1.375 Meter über neunLöcher.2.7.3 Vorgabenwirksame Bedingungen existieren nicht, wenn die Länge des Platzesvon der vermessenen Länge um mehr als 100 Meter über 18 Löcherabweicht oder um mehr als 50 Meter über neun Löcher.2.7.4 um die im Course-Rating berücksichtigten Besonderheiten des Platzes nachZiffer 2.7.3 einzuhalten, sollen die Abschlagmarkierungen zur Bestimmungdes Abschlags (siehe <strong>Golf</strong>regeln, Erklärung „Abschlag“) nicht mehr als zehnMeter vor oder hinter den jeweiligen Messpunkt gesetzt werden.Anmerkung: Unter außergewöhnlichen Umständen darf auf höchstens zweivon 18 Löchern oder einem von neun Löchern der Abschlag mehr als zehnMeter vor oder hinter dem Messpunkt gesetzt werden. Dies ist nur zulässig,wenn Pflegearbeiten die <strong>Golf</strong>anlage dazu zwingen, die Abschläge außerhalbdes o.g. Bereichs zu setzen. Weicht in diesen Fällen die Länge desPlatzes um mehr als 100 Meter von der vermessenen Länge ab, so existierenkeine vorgabenwirksamen Bedingungen (siehe Ziffer 2.7.3).2.7.5 Die Abschläge sollten so gesetzt werden, dass die vermessene Länge desPlatzes in jeder vorgabenwirksamen Runde von Tag zu Tag annähernd erhaltenbleibt. Dies kann durch die Verwendung der Abschlagflächen vor oderhinter dem Messpunkt entsprechend den jeweiligen Witterungsbedingungen(Nässe / Trockenheit) geschehen.2.7.6 Das Spiel auf einem provisorischen Grün je neun Löcher ist zulässig, soferndadurch die Länge des Platzes nicht mehr als zulässig verändert wird (sieheZiffer 2.7.3).Wird durch provisorische Grüns oder andere Veränderungen die Spielschwierigkeitdes Platzes bedeutend verändert, so sollte der Deutsche <strong>Golf</strong>Verband angesprochen werden, falls vorgabenwirksame Bedingungengewünscht werden.2.7.7 Die <strong>Golf</strong>anlage muss dem Deutschen <strong>Golf</strong> Verband dauerhafte Veränderungenan einem vermessenen Platz melden. Diese Änderungen machen eineÜberprüfung des Course-Ratings erforderlich und führen u. U. zu einem


Der <strong>Golf</strong>platz und Course-Ratingerneuten Rating des Platzes oder des betroffenen Teils des Platzes. Ziel istes, die gerateten Platzbedingungen über die Saison beizubehalten.Anmerkung:Die vermessene Länge eines Platzes muss möglichst zu jeder Zeit aufrechterhaltenwerden. Vorübergehende Änderungen sollten daher auf den kürzestmöglichenZeitraum beschränkt sein. Nur so ist gewährleistet, dass auf diesemPlatz erspielte Vorgaben korrekt das Spielpotenzial der Spieler wiedergeben.Zu den angesprochenen vorübergehenden Änderungen gehört z. B., einenAbschlag aufgrund von Baumaßnahmen zu schließen. Auf die Frage, wielange eine Änderung „vorübergehend“ ist, gibt es keine feststehende Antwort.Wird der Spielbetrieb mehr als die Hälfte des Jahres beeinträchtigt, dürftejedenfalls nicht mehr von einer bloß vorübergehenden Änderung gesprochenwerden. Bei vorübergehenden Änderungen, die den Platz durch Verlegungvon Abschlägen um mehr als 100 Meter verlängern bzw. verkürzen, gilt Ziffer2.7.4 des <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>s.37


VorgabenberechnungAbschnitt 3VorgabenberechnungEinführungDas <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong> basiert auf dem EGA-Handicap-System. Ziel der Vorgabenbestimmungender EGA ist es, eine weitgehend einheitliche Vorgabenberechnung inEuropa zu gewährleisten. Da die Vorgabenberechnung schon wegen der unterschiedlichenäußeren Spielbedingungen, die in der Natur des <strong>Golf</strong>spiels liegen, nicht immereine vergleichbare Basis hat, kommt gerade der gleichmäßigen Anwendung des <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>s bei allen <strong>DGV</strong>-Mitgliedern ein großer Stellenwert zu. Es liegt deshalbim Interesse von Spielern, <strong>DGV</strong>-Mitgliedern und Verbänden, dass alle an dem <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong> Beteiligten ihre Verpflichtungen bestmöglich erfüllen.3.1 RECHTE und PfLICHTEn DES <strong>DGV</strong>3.1.1 Das <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong> ist als Verbandsordnung Bestandteil der Satzung des<strong>DGV</strong>. Dem <strong>DGV</strong> obliegt aufgrund dessen die Anwendung und Auslegung des<strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>s, soweit nicht nachfolgend allgemein oder aufgrund einerErmächtigung im Einzelfall Zuständigkeiten auf andere Beteiligte durch den <strong>DGV</strong>übertragen sind.3.1.2 Der <strong>DGV</strong> darf nicht von den Bestimmungen des EGA-Handicap-Systemsabweichen, sofern dies nicht durch das EGA-Handicap-System gestattet ist.3.1.3 Der <strong>DGV</strong> beruft einen Vorgaben- und Course-Rating-Ausschuss, der die ordnungsgemäßeAnwendung des <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>s überwacht. Er entscheidetendgültig über alle ihm zur Entscheidung vorgelegten oder von ihm aufgegriffenenFragen bzw. Streitigkeiten, soweit sie das <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>betreffen.3.1.4 Der <strong>DGV</strong> überträgt einzelne Überwachungsaufgaben den LGV, die diesegemäß Ziffer 3.2 wahrnehmen.3.1.5 Der <strong>DGV</strong> ermittelt Course-Rating-Werte nach dem USGA-Course-Rating-System.3.1.6 Der <strong>DGV</strong> ist Lizenznehmer des EGA-Handicap-Systems.3.1.7 Der <strong>DGV</strong> gewährleistet die Anwendung des EGA-Handicap-Systems imBereich seiner Zuständigkeit. Zur Gewährleistung einer einheitlichen Anwendungdes EGA-Handicap-Systems dürfen die Bestimmungen dieses Systemsweder verändert werden, noch darf von ihnen abgewichen werden.39


Vorgabenberechnung3.1.8 Der Vorgaben- und Course-Rating-Ausschuss des <strong>DGV</strong> nimmt für den Verbandausgewählte Rechte und Pflichten wahr.Bei Verstößen gegen das <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong> kann der Vorgaben- undCourse-Rating-Ausschuss des <strong>DGV</strong> gemäß § 27 Abs. 1 i. V. m. Abs. 3 <strong>DGV</strong>-Satzung Verwarnungen aussprechen und/oder Auflagen erteilen. Diese Entscheidungenwerden nicht durch den Kontroll- und Schlichtungsausschussdes <strong>DGV</strong> (§ 27 Abs. 4 <strong>DGV</strong>-Satzung) überprüft. Sonstige Sanktionen gemäߧ 27 <strong>DGV</strong>-Satzung werden durch den Vorstand des <strong>DGV</strong> beschlossen. Einzelheitenzum zu beachtenden Verfahren regelt die Rechts- und Verfahrensordnung(RVfO) des <strong>DGV</strong>.3.1.9 Der Vorgaben- und Course-Rating-Ausschuss des <strong>DGV</strong> hat das Recht, vonden LGV und sonstigen <strong>DGV</strong>-Mitgliedern alle Informationen einzuholen, dienach seinem sachgemäßen Ermessen notwendig sind, um die einwandfreieHandhabung der Bestimmungen des <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>s durch die LGVund sonstige <strong>DGV</strong>-Mitglieder zu überprüfen.3.1.10 Der <strong>DGV</strong> entscheidet alle strittigen Fragen oder zweifelhaften Einzelheiten,die ihm zum <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong> vorgetragen werden. Seine Entscheidungist endgültig. Kommt er nicht zu einer Entscheidung, entscheidet der Vorgaben-und Course-Rating-Ausschuss der EGA endgültig.3.1.11 Der <strong>DGV</strong> kann Beschränkungen für das Spiel von EDS-Runden oder Wettspielenüber neun Löcher aufstellen.3.1.12 Der <strong>DGV</strong> bestimmt das Verfahren, nach dem sich Spieler für eine EDS-Runderegistrieren.3.1.13 Der <strong>DGV</strong> legt den Zeitraum fest, in dem ohne besondere Genehmigung durchden LGV unter Anwendung von „Besserlegen“ vorgabenwirksam gespieltwerden kann.3.1.14 Der <strong>DGV</strong> legt den Prüfungsinhalt für die Regelprüfung (inkl. Etikette) vorErlangung einer <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe bzw. der Platzreife fest.3.1.15 Der <strong>DGV</strong> legt ein Verfahren zur Entscheidung über die Aberkennung von<strong>DGV</strong>-Stammvorgaben fest (siehe Ziffer 3.13 und 3.14).3.1.16 Der <strong>DGV</strong> legt ein Verfahren für Spieler fest, die mit einer Entscheidung ausZiffer 3.13 (Sperren der Vorgabe) oder 3.14 (Wiederzuerkennen der Vorgabe)nicht einverstanden sind (siehe auch 3.3.3).40


Vorgabenberechnung3.1.17 Der <strong>DGV</strong> hat in der Ziffer 3.15.5 festgelegt, dass eine aktive <strong>DGV</strong>-Stammvorgabevon der Spielleitung zum Gewinn von Nettopreisen in einem Wettspielvorausgesetzt werden kann.3.1.18 Der <strong>DGV</strong> muss die <strong>DGV</strong>-Stammvorgaben im Bereich von +1,0 und besserüberprüfen, um einen fairen Zugang zu nationalen und internationalen Meisterschaftenzu gewährleisten, zu denen eine Höchstvorgabe verlangt wird.Anmerkung zum Zweck der Überprüfung von niedrigen Vorgaben:Der Zweck der Überprüfung niedriger Vorgaben liegt darin, sicherzustellen,dass diese in Übereinstimmung mit dem Vorgaben<strong>system</strong> berechnet wurdenund dass alle auswärtigen Ergebnisse eingetragen wurden.Die Überprüfung der Vorgabenstammblätter im Intranet erfolgt durch Abgleichmit den Ergebnislisten oder Ranglisteneinträgen im Internet von nationalenoder internationalen Wettspielen.Die Erfahrung hat gezeigt, dass Spieler mit unvollständigen Vorgabenstammblätterndazu neigen, niedrigere Vorgaben zu haben, als es ihnen zustehenwürde. Während dies zwar keinen Einfluss auf ein Brutto-Zählspielergebnishat, so hat es doch erheblichen Einfluss auf die Teilnahmemöglichkeit anwichtigen Wettspielen. Mit der Überprüfung wird ein gleichmäßigeres Teilnehmerfeldsichergestellt.41


Vorgabenberechnung3.2 RECHTE und PfLICHTEn DER LGV3.2.1 Landesgolfverbände überwachen die Anwendung des <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>sinnerhalb ihres Verbandsgebiets insoweit, als ihnen diese Überwachungdurch das <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong> allgemein (gemäß 3.1.4) oder durchden <strong>DGV</strong> im Einzelfall übertragen ist.3.2.2 um die Anwendung des <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>s zu überwachen, haben dieLandesgolfverbände das Recht, von ihren Mitgliedern alle notwendigen Informationenzur Überprüfung der ordnungsgemäßen Vorgabenverwaltung, dereinwandfreien Ausrichtung vorgabenwirksamer Wettspiele und der Handhabungvon Extra-Day-Scores zu verlangen, sowie Korrekturen zu veranlassen.Von Sachverhalten, die einen Verstoß gegen die Bestimmungen des <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>s bedeuten können, setzen die Landesgolfverbände den<strong>DGV</strong> in Kenntnis, dessen Vorgaben- und Course-Rating-Ausschuss letztverbindlichentscheidet.Die Landesgolfverbände sind in ihrem Verbandsgebiet zuständig für dieÜberprüfung, ob auf den von den Mitgliedern zum vorgabenwirksamen Spielgenutzten <strong>Golf</strong>plätzen vorgabenwirksame Spielbedingungen bestehen. Es handeltsich hierbei insbesondere um Feststellungen in Zusammenhang mit derKennzeichnung des Platzes entsprechend den <strong>Golf</strong>regeln, den Platzregeln undden weiteren unabdingbaren Platzbedingungen für vorgabenwirksames Spielnach dem <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>. Landesgolfverbände überprüfen aus eigenemEntschluss oder im Auftrag des <strong>DGV</strong>. Fehlt danach eine Voraussetzung für vorgabenwirksamesSpiel nach Ziffer 1.37 oder 3.6, teilt der LGV dies dem Mitgliedunter Hinweis auf die Konsequenzen mit und setzt den <strong>DGV</strong> in Kenntnis.3.2.3 Jeder Landesgolfverband setzt einen Ausschuss (Vorgabenausschuss) ein,der die Aufgabe und Befugnis hat, die aus dem <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong> folgendenVerpflichtungen der Mitglieder zu überprüfen, soweit dem LGVÜberprüfungsaufgaben zugewiesen sind.3.2.4 Der Vorgabenausschuss des LGV ist im Rahmen der ihm übertragenen AufgabenVorgabeninstanz.423.3 RECHTE und PfLICHTEn DES <strong>DGV</strong>-MITGLIEDS3.3.1 ausschließlich <strong>DGV</strong>-Mitglieder sind, neben dem <strong>DGV</strong> und den LGV, berechtigt,die sich aus dem <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong> ergebenden Rechte auszuüben,soweit in diesen Bestimmungen nichts anderes geregelt ist. Das <strong>DGV</strong>-Mitgliedist Vorgabeninstanz.


VorgabenberechnungAls Vorgabeninstanz führt es alle <strong>DGV</strong>-Vorgaben der spielberechtigtenMitglieder bzw. aufgrund Vertrages angeschlossener Personen, derenHeimatclub es ist.Nur spielberechtigten Mitgliedern bzw. aufgrund Vertrages angeschlossenenPersonen, deren Mitgliedschaft bzw. Spielrecht auf mindestens zwölfMonate angelegt ist und die <strong>Golf</strong>amateure im Sinne des <strong>DGV</strong>-Amateurstatutssind, wird eine <strong>DGV</strong>-Vorgabe geführt.3.3.2 Das <strong>DGV</strong>-Mitglied gewährleistet die ordnungsgemäße Anwendung des<strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>s. Bei Verstößen des <strong>DGV</strong>-Mitglieds gegen das <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong> kann der Vorgaben- und Course-Rating-Ausschuss des <strong>DGV</strong>bzw. das Präsidium des <strong>DGV</strong> Sanktionen gemäß § 27 <strong>DGV</strong>-Satzung verhängen(vgl. auch Ziffer 3.1). Einzelheiten des zu beachtenden Verfahrens regeltdie Rechts- und Verfahrensordnung (RVfO) des <strong>DGV</strong>.3.3.3 Das <strong>DGV</strong>-Mitglied darf bestimmen, dass eine aktive Vorgabe die Voraussetzungzur Teilnehme an Wettspielen (für die eine <strong>DGV</strong>-Stammvorgabeverlangt wird) oder für den Gewinn von Preisen ist (siehe auch 3.1.17).3.3.4 Das <strong>DGV</strong>-Mitglied setzt zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Anwendungdes <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>s einen Vorgabenausschuss ein. Rechte undPflichten des Vorgabenausschusses ergeben sich aus Ziffer 3.4. Der Vorgabenausschusskann mit anderen Ausschüssen des <strong>DGV</strong>-Mitglieds kombiniertwerden, wenn dies für praktikabel gehalten wird.3.3.5 Das <strong>DGV</strong>-Mitglied ist für die ordnungsgemäße Führung von <strong>DGV</strong>-Stammvorgabenentsprechend den Bestimmungen des <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>s verantwortlich.Anmerkung 1: Jede Beanstandung über die Anwendung des <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>s,die von dem <strong>DGV</strong>-Mitglied nicht beantwortet werden kann, mussdieser dem <strong>DGV</strong> oder dem LGV vorlegen, die nach ihrem Ermessen in derfraglichen Sache die notwendigen Schritte zur Überprüfung des Sachverhaltsunternehmen. Führt die Überprüfung eines Sachverhalts zu der Erkenntnis,dass gegen das <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong> verstoßen wurde, muss das <strong>DGV</strong>-Mitgliedden Verstoß umgehend beheben. Tut es dies nicht, können Sanktionenentsprechend Ziffer 3.3.2 festgesetzt werden.3.3.6 Das <strong>DGV</strong>-Mitglied muss Vorgabenstammblätter seiner Mitglieder mindestensfür das laufende Jahr und das Vorjahr aufbewahren, auch wenn diese Terminenach Ende der Mitgliedschaft liegen.43


Vorgabenberechnung3.4 RECHTE und PfLICHTEn DES VoRGABEnauSSCHuSSES3.4.1 Der Vorgabenausschuss stellt sicher, dass der Name eines Spielers vor Antrittzu jedem vorgabenwirksamen Wettspiel bzw. vor einem Extra-Day-Score(EDS) erfasst wird, sodass gewährleistet ist, dass das erzielte Ergebnis beider Vorgabenverwaltung berücksichtigt wird. Der Vorgabenausschuss hat,soweit zumutbar, dafür zu sorgen, dass alle vorgabenwirksamen Ergebnisse(inkl. „No Return“) der spielberechtigten Mitglieder bzw. Spielberechtigtenfür die das <strong>DGV</strong>-Mitglied Heimatclub ist, zu seiner Kenntnis gelangen. Hierzustellt er, soweit möglich, den Rücklauf ausgegebener Zählkarten und / oderden Erhalt von Ergebnislisten sicher, die die zur Vorgabenverwaltung notwendigenInformationen enthalten.3.4.2 Der Vorgabenausschuss stellt sicher, dass sofort nach jeder vorgabenwirksamenRunde (falls anwendbar) die Pufferzonenanpassung in Übereinstimmungmit Ziffer 3.7 berechnet wird (siehe Anhang B).3.4.3 Der Vorgabenausschuss errechnet stets unverzüglich nach Kenntnisnahmeeines vorgabenwirksamen Ergebnisses die <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe für denbetroffenen Spieler und sorgt für eine geordnete Aufzeichnung der <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe in einem Vorgabenstammblatt.Um den jederzeitigen Nachweis der <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe zu ermöglichen,gibt der Vorgabenausschuss des Heimatclubs die <strong>DGV</strong>-Stammvorgaben allerMitglieder/Spielberechtigten ständig an gut sichtbarer Stelle bekannt. Geänderte<strong>DGV</strong>-Stammvorgaben sind unverzüglich durch Aushang bekannt zugeben und, sofern das <strong>DGV</strong>-Mitglied am <strong>DGV</strong>-Intranet teilnimmt, unverzüglichder Datenbank (Server) zu übermitteln.3.4.4 Der Vorgabenausschuss sorgt dafür, dass alle vorgabenwirksamen Ergebnisse,die zu seiner Kenntnis gelangen, in chronologischer Reihenfolge ineinem Vorgabenstammblatt zur Vorgabenverwaltung berücksichtigt werden.Der Vorgabenausschuss meldet den Heimatclubs auswärtiger Spieler stetsunverzüglich alle vorgabenwirksamen Ergebnisse einschließlich „No Return“,die in einem vorgabenwirksamen Wettspiel des ausrichtenden <strong>DGV</strong>-Mitgliedserzielt wurden, mit Angabe von Datum, Ort, Course-Rating-Wert, Slope-Wertund Par einschließlich der Art des Spiels sowie Brutto- und Nettoergebnis undder für die Vorgabenfortschreibung notwendigen Stableford-Nettopunkte.Als Meldung im Sinne von Ziffer 3.4.4 gilt auch die Übermittlung der Ergebnisseüber das <strong>DGV</strong>-Intranet.44


Vorgabenberechnung3.4.5 ausschließlich der Vorgabenausschuss des Heimatclubs führt für spielberechtigteMitglieder die <strong>DGV</strong>-Vorgabe und erstellt dazu ein Vorgabenstammblattfür jede dieser Personen mit dem in Anhang A vorgegebenen Inhalt. Beieinem Wechsel des Heimatclubs informiert das <strong>DGV</strong>-Mitglied den neuenHeimatclub über die aktuelle <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe und stellt dem Vorgabenausschussdes neuen Heimatclubs eine Kopie des bisherigen Vorgabenstammblattszur Verfügung.Der Vorgabenausschuss übernimmt unverändert eine ordnungsgemäß nachgewiesene<strong>DGV</strong>-Stammvorgabe eines Spielers in die Vorgabenverwaltung,wenn das <strong>DGV</strong>-Mitglied neuer Heimatclub des Spielers wird (er ist berechtigt,auch <strong>Club</strong>vorgaben zu übernehmen).Diese Regelung gilt sinngemäß für Vorgaben, die im Ausland im Bereich derEGA geführt werden.In anderen Fällen soll der Übernahme eine Prüfung gemäß Ziffer 3.16vorausgehen.3.4.6 Der Vorgabenausschuss ist zuständig für die Sperrung bzw. Aberkennungsowie die Wiederzuerkennung von <strong>DGV</strong>-Vorgaben gemäß Ziffer 3.13 bzw.3.14 und die Herauf- bzw. Herabsetzung von <strong>DGV</strong>-Vorgaben gemäß Ziffer3.16 und benachrichtigt die Spieler entsprechend darüber. Er meldetEinzelheiten einer Herabsetzung nach Ziffer 3.16.7 (Herabsetzung für eineinzelnes Wettspiel) dem Heimatclub des Spielers.3.4.7 Der Vorgabenausschuss hat das Recht, bevor ein vorgabenwirksames Wettspielbegonnen hat, dieses bei besonders schlechten Wetter- oder Platzverhältnissenals „nicht vorgabenwirksam“ zu deklarieren.Nach Beginn richtet sich die Vorgabenwirksamkeit nach Ziffer 3.7.(Pufferzonenanpassung).Anmerkung: Ein Vorgabenausschuss darf ein Wettspiel niemals als „nichtvorgabenwirksam“ erklären, oder ein Teilnehmerfeld in zwei Wettspiele aufteilen,nur um damit die Regelungen des <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>s zu umgehenund die Ergebnisse bzw. Teile davon nicht werten zu lassen. Dies würdegegen die Grundlagen des Vorgaben<strong>system</strong>s verstoßen, das von jedemSpieler so viele vorgabenwirksame Ergebnisse wie möglich erwartet.3.4.8 Der Vorgabenausschuss überprüft nach Abschluss der Saison die <strong>DGV</strong>-Vorgabender Mitglieder / Spielberechtigten, deren Vorgabe er führt, gemäßZiffer 3.15 (Jährliche Überprüfung der Vorgaben).45


VorgabenberechnungAnmerkung:Aufgaben und Zusammensetzung eines VorgabenausschussesAuf immer mehr <strong>Golf</strong>anlagen stehen Spielführer, <strong>Club</strong>manager und ihre Mitarbeiterder Herausforderung einer aktuellen Vorgabenverwaltung gegenüber.Deshalb enthält das EGA-Handicap-System 2012 ein computergestütztes Verfahren,dass die meisten Funktionen automatisch anwendet. Dennoch behältder Ausschuss nach wie vor die Verantwortung für die Anwendung der Zifferndes Vorgaben<strong>system</strong>s, insbesondere anlässlich der jährlichen Überprüfungder Vorgaben. Die Kenntnis des Vorgaben<strong>system</strong>s ist eine grundlegende Voraussetzungfür den Ausschuss und ein dauerhaft guter Wissensstand ist aufrechtzuerhalten.Der Ausschuss mit der Verantwortung für das Vorgaben<strong>system</strong>(ggf. auch mit anderer Zuständigkeit) muss aus mindestens drei Mitgliedernbestehen und sollte beide Geschlechter vertreten.3.5 RECHTE und PfLICHTEn DES SPIELERS3.5.1 Der Spieler darf nur eine <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe / EGA-Exact-Handicap (inkl.<strong>Club</strong>vorgaben) haben, die ausschließlich von seinem Heimatclub geführtbzw. verwaltet wird. Diese <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe (bzw. <strong>Club</strong>vorgabe) wirddem Spiel (nach Umrechnung in eine <strong>DGV</strong>-Spielvorgabe bzw. <strong>Club</strong>-Spielvorgabe)auch bei jedem anderen <strong>DGV</strong>-Mitglied zugrunde gelegt, selbst wennder Spieler dort ebenfalls Mitglied / Spielberechtigter ist.Die Stammvorgabe gilt überall dort, wo das EGA-Handicap-System gültig ist.3.5.2 Der Spieler erklärt, sofern er spielberechtigtes Mitglied / Spielberechtigtermehrerer <strong>DGV</strong>-Mitglieder (oder gleichzeitig Mitglied eines ausländischen<strong>Golf</strong>clubs) ist, ein <strong>DGV</strong>-Mitglied oder einen ausländischen <strong>Golf</strong>club zum Heimatclubund teilt diese Entscheidung diesem <strong>DGV</strong>-Mitglied und den anderen<strong>DGV</strong>-Mitgliedern / ausländischen <strong>Golf</strong>clubs mit. Der Mitteilungsnachweisobliegt dem Spieler.3.5.3 Der Spieler wechselt seinen Heimatclub durch vorherige Mitteilung an diebetroffenen <strong>DGV</strong>-Mitglieder / ausländischen <strong>Golf</strong>clubs bzw. bei Ende derMitgliedschaft / des Spielrechts im bisherigen Heimatclub. Der Wechselkann nur zum Jahresende erfolgen, es sei denn, die Mitgliedschaft / Spielberechtigungin dem bisherigen <strong>Golf</strong>club endet unterjährig, oder die beidenbetroffenen <strong>Golf</strong>clubs stimmen dem unterjährigen Wechsel zu. Der Mitteilungsnachweisobliegt dem Spieler.46


VorgabenberechnungTritt ein Spieler einem weiteren <strong>DGV</strong>-Mitglied bei, bleibt sein aktueller Heimatclubbis zur Erklärung des Gegenteils der Heimatclub des Spielers. Tritt einSpieler aus einem oder mehreren <strong>DGV</strong>-Mitgliedern aus und ist anschließendnur noch spielberechtigtes Mitglied / Spielberechtigter eines <strong>DGV</strong>-Mitglieds,so wird mit Ende der anderen Mitgliedschaften bzw. Spielberechtigungen dasverbleibende <strong>DGV</strong>-Mitglied automatisch sein Heimatclub. Der Spieler ist auchin diesem Fall verpflichtet, seinen neuen Heimatclub darüber zu informieren.3.5.4 Der Spieler prüft vor Antritt der Runde (sowohl in Wettspielen wie auch EDS-Runden) seine der Ausschreibung entsprechende Anmeldung zu der jeweiligenRunde.3.5.5 Der Spieler ist verpflichtet, seinem Heimatclub stets unverzüglich alle vorgabenwirksamenErgebnisse zu melden, einschließlich „No Return“, die eranderswo als beim Heimatclub erzielt hat, durch Vorlage der Zählkarte mitAngabe von Datum, Ort, Course-Rating-Wert und Slope-Wert sowie Par desvorgabenwirksamen Wettspiels einschließlich der Art des Spiels mit Angabevon Brutto- und Nettoergebnis. Wird anstelle der Vorlage der Zählkarte einevom ausrichtenden <strong>DGV</strong>-Mitglied erstellte Ergebnisliste vorgelegt, so muss sie,unabhängig von der Spielform des Wettspiels, zusätzlich die zur Vorgabenfortschreibungbenötigten Stableford-Nettopunkte aufweisen.Die Übertragung der Ergebnisse durch das Intranet entbindet einen Spielernicht von der Verantwortung, in seinem Vorgabenstammblatt die ordnungsgemäßeÜbertragung der Daten zu kontrollieren.Bei vorgabenwirksamen Ergebnissen aus dem Ausland ist der Spieler ebenfallszur Vorlage der Zählkarte oder Ergebnisliste verpflichtet. Im Einzelfallkann der Vorgabenausschuss hier andere geeignete Nachweise genügenlassen (z. B. mit dem Mobiltelefon gemachtes Foto der Zählkarte).3.5.6 Der Spieler trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Berechnungseiner <strong>DGV</strong>-Vorgabe nach Beendigung einer vorgabenwirksamen Runde.Dies gilt auch, wenn die Berechnung und Speicherung der neuen Vorgabemit einem Computer und über das Intranet erfolgt.3.5.7 Der Spieler stellt vor Teilnahme an einem vorgabenwirksamen Wettspiel odervor Antritt zu einer EDS-Runde sicher, dass notwendige Änderungen seiner<strong>DGV</strong>-Stammvorgabe erfolgt sind oder nimmt ggf. diese Anpassung selbst vor.Hierbei muss er die Pufferzonenanpassung berücksichtigen, wenn er denWert kennt. Kennt der Spieler die Pufferzonenanpassung nicht, so berechneter die Vorgabe mit cba = 0.47


Vorgabenberechnung3.5.8 Der Spieler ist verpflichtet, seine aktuelle <strong>DGV</strong>-Spielvorgabe auf der Zählkartezu vermerken, bevor er diese nach einer vorgabenwirksamen Rundebei der Spielleitung einreicht (siehe Regel 6-2b). Der Spieler sollte auch seine<strong>DGV</strong>-Stammvorgabe auf der Zählkarte eintragen, um die Fortschreibungseiner Vorgabe zu vereinfachen.3.5.9 reicht ein Spieler jährlich weniger als vier vorgabenwirksame Ergebnisseein, so gilt seine Vorgabe im Sinne des Vorgaben<strong>system</strong>s nicht als aktiv. SeinHeimatclub hat damit keine hinreichende Informationen über sein Spielpotenzial,sodass die Vorgabe bei der jährlichen Überprüfung nicht berücksichtigtwerden kann.Anmerkung: Versäumt es ein Spieler, in einem Kalenderjahr vier oder mehrvorgabenwirksame Ergebnisse einschließlich „No Return“ einzureichen, soist seine Stammvorgabe statistisch nicht aussagekräftig und er sollte ggf. inWettspielen nicht an der Nettowertung teilnehmen. Seine Vorgabe kannjedoch für privates Spiel herangezogen werden (siehe Ziffer 3.12.4 bis3.12.7 und 3.15.3).Anmerkung:Hier ist der wichtige Grundsatz festgehalten, dass eine <strong>DGV</strong>-Vorgabe für einenSpieler ausschließlich durch seinen Heimatclub geführt werden kann. Ein Spielerkann daher stets nur eine (1) <strong>DGV</strong>-Vorgabe haben. Schon um eine korrekteVorgabenführung zu gewährleisten, ist es daher überaus wichtig, darauf zuachten, dass Spieler, wenn sie mehreren <strong>DGV</strong>-Mitgliedern angehören, stetseines davon zum Heimatclub erklären. Genauso wichtig ist es, einen Heimatclubwechselfür alle Seiten transparent zu gestalten.Da nur der Heimatclub eines Spielers dessen <strong>DGV</strong>-Vorgabe führen darf, darfauch nur auf dem <strong>DGV</strong>-Ausweis des Heimatclubs die <strong>DGV</strong>-Vorgabe aufgedrucktwerden.48


VorgabenberechnungAnmerkung:Ein Spieler ist verpflichtet, unverzüglich alle vorgabenwirksamen auswärtigenErgebnisse zu melden. Dieser Pflicht entspricht die Verpflichtung jedes Vorgabenausschussesgemäß Ziffer 3.4, den Heimatclubs auswärtiger Spieler stetsunverzüglich ebenfalls alle vorgabenwirksamen Ergebnisse zu melden.Das Verhältnis dieser beiden Bestimmungen kann wie folgt beschrieben werden:Es ist zuallererst Aufgabe des Vorgabenausschusses des ein Wettspielaustragenden <strong>DGV</strong>-Mitglieds, Heimatclubs auswärtiger Mitglieder die Spielergebnissezu übermitteln. Die Letztverantwortung dafür, dass das Spielergebnisallerdings auch tatsächlich an den Heimatclub gemeldet wird, trägt stets derSpieler.Dieser wird bei Wettspielen in Ländern, die über das <strong>DGV</strong>-Intranet Ergebnisseaustauschen, nur überprüfen müssen, ob das Ergebnis in seinem Heimatclubeingetroffen ist.Bei vorgabenwirksamen Ergebnissen aus Ländern, die nicht dem <strong>DGV</strong>-Intranetangeschlossen sind, muss der Spieler seinem Heimatclub eine Ergebnislistemit allen relevanten Daten vorlegen (Stableford-Nettopunkte, Course-Rating-Werte, Par, cba), oder, wenn dies nicht machbar war, eine Kopie / ein Fotoder Zählkarte mit allen notwendigen Daten (Course-Rating, cba) um darausStableford-Nettopunkte auszurechnen. Ist auch dies nicht möglich, kann derVorgabenausschuss von Fall zu Fall auch andere geeignete Nachweise akzeptieren,wie die vom Spieler selbst ausgerechneten Stableford-Nettopunktesowie ein Nachweis über das Wettspiel im Internet.3.5.10 Die Handlungen eines Spielers sollen sich stets an der Absicht und demZweck des EGA-Handicap-Systems orientieren, (siehe dazu „Einführung“ IV).Entscheidungen des EGA-Vorgaben- und Course-Rating-Ausschusses zu denRechten und Pflichten des Spielers siehe Abschnitt 4.2.49


Vorgabenberechnung3.6 VoRGABEnWIRKSAME ERGEBnISSE (QuALIfying-ScoRES)3.6.1 Ergebnisse sind nur vorgabenwirksam und werden zur Vorgabenverwaltungherangezogen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:a. Das Ergebnis wurde in einer Runde erzielt, die nach <strong>Golf</strong>regeln (einschließlichzulässiger Platzregeln) und unter vorgabenwirksamen Bedingungennach Ziffer 1.38 gespielt wurde.b. Das Ergebnis ist im Inland von Zählspielabschlägen erzielt worden, fürdie dem nutzungsberechtigten <strong>DGV</strong>-Mitglied durch den <strong>DGV</strong> ein Course-Rating / Slope-Rating wirksam zugeteilt ist; oder das Ergebnis ist imAusland von Abschlägen erzielt worden, denen vom dortigen Nationalverbandentweder ein Course-Rating / Slope-Rating wirksam zugeteiltbzw. für die ein „Standard“ festgesetzt ist.c. Das Ergebnis wurde über eine festgesetzte Runde von 18 Löchern oder,bei Spielern mit einer Vorgabe der <strong>DGV</strong>-Vorgabenklassen 2, 3, 4, 5 und6, auch über neun Löcher erzielt.ein Ergebnis über neun Löcher darf nicht aus einer Runde stammen, dieüber 18 Löcher gespielt wurde.ein Spieler darf an einem Tag nur ein vorgabenwirksames Ergebnis überneun Löcher erspielen.d. Das Ergebnis wurde in einem Wettspiel eines <strong>DGV</strong>-Mitglieds, eines LGVoder des <strong>DGV</strong> bzw. als Extra-Day-Score (siehe Ziffer 3.8) oder im Auslandin einem Wettspiel eines vom dortigen Nationalverband anerkannten<strong>Golf</strong>clubs oder des dortigen Verbandes erzielt.e. Das Ergebnis wurde in Stableford-Nettopunkte umgerechnet, fallsanwendbar unter Berücksichtigung von cba.f. Die Spielbedingungen werden wie folgt definiert:„Gespielt wird nach den Offiziellen <strong>Golf</strong>regeln(einschließlich Amateurstatut) des Deutschen <strong>Golf</strong> Verbandes e. V.Das Wettspiel wird nach dem <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong> ausgerichtet."Die Spielleitung hat den Ort für die Einsichtnahme in die genannten Verbandsordnungenin der Ausschreibung zu nennen.g. Die in der Spielleitung tätigen Personen (mindestens drei) werden vor demersten Start namentlich bekannt geben.50


VorgabenberechnungAnmerkung:Weitere Punkte einer Ausschreibung, die zum Verständnis und bei der reibungslosenAbwicklung eines Wettspiels helfen, finden sich im Spiel- undWettspielhandbuch unter Abschnitt 4.3.6.2 unter den in Ziffer 3.6.1 genannten Voraussetzungen wird ein Ergebnis auchdann als vorgabenwirksam gewertet, wenna. es sich um eine Unterspielung aus einem von der Spielleitung abgebrochenenWettspiel handelt, wodurch nur Unterspielungen zur Vorgabenfortschreibungherangezogen werden;b. unter Bedingungen gespielt wurde, die zu einer Pufferzonenanpassung„-4ro“ führten;c. das Ergebnis über die festgesetzte Runde ordnungsgemäß erzielt, aber derDisqualifikation verfallen ist (siehe Anmerkung zur Bewertung eines nichtordnungsgemäßen Ergebnisses, das der Disqualifikation verfallen ist);d. die Runde mit Besserlegen entsprechend Ziffer 2.6 gespielt wurde;e. das Ergebnis ein einzelnes Ergebnis aus einem Aggregat-Wettspiel ist,sofern die zusammen zu wertenden Spieler nicht in derselben Spielergruppegespielt haben (siehe 3.6.3d);f. das Ergebnis in einer Runde erzielt wurde, für die der Spieler „No Return“eingereicht hat und innerhalb der Pufferzone oder besser ist (siehe dazuauch die Anmerkung zu „No Return“);g. das Ergebnis in einer Runde erzielt wurde, für die der Spieler „No Return“eingereicht hat und unterhalb der Pufferzone liegt, vorausgesetzt, Spielleitungund Vorgabenausschuss stellen keinen sachlich gerechtfertigtenGrund für die Nichtbeendigung der festgesetzten Runde fest (siehe dazuauch die Anmerkung zu „No Return“);h. das Ergebnis in einem Wettspiel erzielt worden ist, in dem Teilnehmervon verschiedenen Löchern abgespielt haben (z. B. Kanonenstart).51


VorgabenberechnungAnmerkung:Vorgabenwirksame Wettspiele DritterDas Recht zur Ausrichtung vorgabenwirksamer Wettspiele steht nur <strong>DGV</strong>-Mitgliedern, den LGV und dem <strong>DGV</strong> zu.Ein Wettspiel mit Beteiligung eines Dritten wird als Wettspiel eines <strong>DGV</strong>-Mitgliedsangesehen, das keiner Genehmigung durch den <strong>DGV</strong> oder eines LGVbedarf, wenn es die folgenden Voraussetzungen insgesamt erfüllt:- Das <strong>DGV</strong>-Mitglied, ein LGV oder der <strong>DGV</strong> verantwortet die Ausschreibungoder hat über den Änderungsvorbehalt die Möglichkeit des Einflusses aufdie Ausschreibung.- Das <strong>DGV</strong>-Mitglied stellt mehrheitlich die aus mindestens drei Personen bestehendeSpielleitung und stellt die regelkonforme Durchführung des Wettspielssicher.- Die Auswertung der Ergebnisse und deren Versand per Intranet erfolgt durchdas <strong>DGV</strong>-Mitglied.Kommt der Ausschuss Vorgaben und Course-Rating des <strong>DGV</strong> zu der begründetenÜberzeugung, dass ein Wettspiel/eine Wettspielserie nicht nach denOffiziellen <strong>Golf</strong>regeln und/oder unter Nichteinhaltung des <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>sausgerichtet wird, kann er die Vorgabenwirksamkeit der so erspieltenErgebnisse annullieren.Anmerkung:Das in Ziffer 3.6.2c aufgeführte Aggregat-Spiel kann vorgabenwirksam sein,da es sich beim Aggregat weder um eine Art Vierer handelt noch ein taktischesSpiel möglich ist: Jeder Spieler spielt für sich und muss das bestmöglicheErgebnis spielen.3.6.3 ein Ergebnis, das den Voraussetzungen nach Ziffer 3.6.1 bzw. 3.8 (EDS)entspricht, ist jedoch nicht vorgabenwirksam, wenna. das Ergebnis in einem Wettspiel erspielt wurde, das alleine von Drittenausgerichtet wurde, die nicht Vorgabeninstanz sind und keine Genehmigungeines LGV oder des <strong>DGV</strong> eingeholt haben;52


Vorgabenberechnungb. das Ergebnis einem nach Entscheidung der Spielleitung abgebrochenenWettspiel entstammt und unterhalb der Pufferzone liegt;c. der Spieler der Disqualifikation verfallen war und die Gründe dafür seinErgebnis als nicht für die Vorgabenfortschreibung verwertbar ansehenlassen (siehe Anmerkung „Nicht zur Vorgabenfortschreibung akzeptierteErgebnisse bei Disqualifikation“);d. das Ergebnis in einem Wettspiel erzielt wurde, in dem der Spieler einenoder mehrere Partner hatte. Hinweis: Ein Aggregat ist kein „Vierer“ imSinne der <strong>Golf</strong>regeln. Deshalb sind die zusammen gewerteten Spielerkeine Partner und das Spiel kann vorgabenwirksam sein, falls die Spielerin verschiedenen Spielergruppen spielen (siehe Ziffer 3.6.2e);e. das Ergebnis unterhalb der Pufferzone liegt und der Spieler ein „NoReturn“ einreicht, das die Spielleitung und der Vorgabenausschuss fürsachlich gerechtfertigt halten;f. das Ergebnis innerhalb eines Pro-Am-Wettspiels erzielt wurde.Anmerkung:„Nicht angetreten“ (N. A.) ist kein Ergebnis nach dem <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>und führt nicht zu einer Veränderung der Vorgabe.Anmerkung:Ergebnisse, die auch im Fall einer Disqualifikation als vorgabenwirksam geltenEntsprechend Ziffer 3.6.2b sind nur bestimmte Runden, in denen ein Spielerdisqualifiziert wurde, vorgabenwirksam. Dies geschieht im Allgemeinen,wenn anstelle der aus technischen Gründen anfallenden Disqualifikation einErgebnis ermittelt werden kann.Regel 3-4:Der Spieler weigert sich, im Zählspiel (inkl. Stableford undGegen Par) eine Regel anzuwenden, die die Rechte eines anderenSpielers betrifft;Regel 6-2b: auf der Zählkarte wurde eine zu hohe Vorgabe vermerkt;Regel 6-3:Der Spieler versäumt seine Abschlagzeit, reicht jedoch dennocheine Zählkarte ein;... 53


Vorgabenberechnungzu Anmerkung:Ergebnisse, die auch im Fall einer Disqualifikation als vorgabenwirksam geltenRegel 6-6b: Die Zählkarte wurde vom Spieler oder Zähler nicht unterschrieben,es sei denn, der Zähler hätte die Zählkarte aus gewichtigemGrund nicht unterschrieben;Regel 6-6b: Die Zählkarte wird nicht so bald wie möglich bei der Spielleitungeingereicht;Regel 6-6d: Zu niedrige Schlagzahl für ein Loch;Regel 6-7:Regel 6-8:Der Spieler verursacht wiederholt eine unangemessene Verzögerungdes Spiels;Der Spieler unterbricht das Spiel;Regel 14-3: Gebrauch von Entfernungsmessern.Zur Verwendung eines Ergebnisses, das unter den Bedingungen der o.g.Ziffern 3.6.3 a. bis f. zur Vorgabenfortschreibung ansteht, muss der Vorgabenausschussalle Details sorgfältig prüfen. Alle Strafschläge müssen bei derRekonstruktion des zu wertenden Ergebnisses berücksichtigt werden.Anmerkung:Ergebnisse, die im Fall einer Disqualifikation nicht als vorgabenwirksam geltenIst es nicht möglich, bei Disqualifikationen aus technischen Gründen zu bestimmen,welchen Vorteil der Spieler aus dem Regelverstoß gezogen hat, so kanndas Ergebnis nicht als vorgabenwirksam gewertet werden.a. Regel 1-2: schwerwiegender Verstoß bei der vorsätzlichen Einflussnahmeauf die Bewegung oder Lage des Balls;b. Regel 1-3: bewerber einigen sich auf die Nichtanwendung einer Regeloder einer Strafe;c. Regel 4-1, 4-2, 4-3, 4-4:Verwendung eines oder mehrer Schläger, die nicht in Einklangmit den Regeln stehen;54d. Regel 5-1, 5-2:Verwendung eines Ball, der nicht in Einklang mit den Regeln steht;...


Vorgabenberechnungzu Anmerkung:Ergebnisse, die im Fall einer Disqualifikation nicht als vorgabenwirksam geltene. Regel 6-4: einsatz mehr als eines Caddies zur gleichen Zeit mit darauffolgenderDisqualifikation;f. Regel 7-1b: Üben vor der Runde auf dem Wettspielplatz;g. Regel 11-1, 14-3:Verwendung eines künstlichen Hilfsmittels oder unzulässigerAusrüstung (Ausnahme: Entfernungsmesser), Gebrauch einesunzulässigen Tees.Entscheidungen des EGA-Vorgaben- und Course-Rating-Ausschusses zu vorgabenwirksamenErgebnissen siehe Abschnitt 4.3.55


VorgabenberechnungAnmerkung: No ReturnEs wird von jedem Teilnehmer an einem Wettspiel erwartet, dass dieser dieRunde beendet.„No Return“ bezeichnet jede unvollständige Runde, sowohl in Hinblick aufdie Anzahl Löcher der festgesetzten Runde wie eine nicht eingereichte Karte.(Beispiel: Ein Spieler bricht nach 14 Löchern die Runde eines Wettspiels über18 Löcher ab.)Alle Ergebnisse aus einer vorgabenwirksamen Runde müssen eingereicht werden,unabhängig davon, ob die Runde vollständig ist oder nicht.Bei der Wertung eines „No Return“ zur Vorgabenfortschreibung sollte der Vorgabenausschusszuerst berücksichtigen, ob der Spieler in der Lage gewesenwäre, ein vollständiges Ergebnis einzureichen oder nicht. War dies aufgrundeiner Verletzung oder außergewöhnlicher äußerer Umstände nicht möglich, sosollte das Ergebnis nicht vorgabenwirksam gewertet werden, es sei denn dasErgebnis läge bereits in der Pufferzone oder besser.Der Vorgabenausschuss muss im Fall eines „No Return“ entweder die Anzahlerspielter Punkte zur Vorgabenfortschreibung verwenden (nach Pufferzonenanpassungnach Ziffer 3.6.2f) oder die Vorgabe um 0,1 bzw. 0,2 heraufsetzen(siehe Ziffer 3.6.2g).Nur vorgabenwirksame „No Return“ dürfen zu den erforderlichen vier Ergebnissenfür die Durchführung der jährlichen Überprüfung hinzugezählt werden,siehe Ziffer 3.12 und 3.15.Da eine unvollständige Zählkarte und ein „No Return“ die Vorgabe des Spielersansteigen lässt, kann der Vorgabenausschuss ein solches Ergebnis als „nichtvorgabenwirksam“ werten, wenn der Spieler nur wenige Löcher gespielt hatund die Vermutung begründet ist, dass der Spieler mit dem „No Return“ seineVorgabe manipulieren wollte. Die Ziffer 3.12 (Änderungen) und 3.13 (Verlust/ Sperrung von Vorgaben) bieten in solchen Fällen die Möglichkeit weitererSanktionen.Die Ziffern 3.13 und 3.14 (Wiederzuerkennen von Vorgaben) bieten Maßnahmenan, falls der Vorgabenausschuss zu der Überzeugung kommt, dass einSpieler ein „No Return" einreicht, um das System zu manipulieren.Es sollten keine Zählkarten an Spieler ausgegeben werden, wenn es offensichtlicherscheint, dass die Runde nicht mehr bei Tageslicht beendet werden kann.56


Vorgabenberechnung3.7. Pufferzonenanpassung / Computed-Buffer-Adjustment (CBA)3.7.1 nach Beendigung jeder 18-Löcher-Runde eines vorgabenwirksamen Wettspielsmuss die Pufferzonenanpassung nach dem Verfahren aus Anhang Bberechnet werden.3.7.2 nur die Ergebnisse von Spielern der Vorgabenklassen 1-4 werden zurBerechnung der Pufferzonenanpassung herangezogen. Die so ermitteltePufferzonenanpassung wird jedoch auch auf die Ergebnisse der Spieler derVorgabenklassen 5 und 6 angerechnet.3.7.3 Die cba-Werte reichen von „+1“ über 0, -1, -2, -3 bis „-4ro“ (Reductiononly / nur Unterspielungen). Führt die Berechnung der Pufferzonenanpassungdazu, dass von den Ergebnissen nur die Unterspielungen gewertet werden(-4ro), so wird die Pufferzone um vier Schläge nach unten verschobenum zu bestimmen, welche Ergebnisse vorgabenwirksam zu werten sind.3.7.4 eine cba-Anpassung von -1 bis zu -4ro bedeutet, dass die Pufferzoneum die entsprechende Anzahl Schläge nach unten verschoben wird. Diesbewirkt, dass die für den Spieler gültige Toleranz verschoben wird, bevor eszu einer Heraufsetzung kommt. Ein cba +1 bedeutet, dass die Pufferzoneum einen Schlag nach oben geschoben wird. Die Vorgaben werden nachder Anwendung von cba entsprechend den Ziffern 3.12.8 bis 3.12.14verändert.Beispiel: Ein Spieler der Vorgabenklasse 1 erzielt 33 Stableford-Nettopunkteund der cba wird mit „-2“ berechnet. Seine Pufferzone liegt üblicherweisebei 35-36 Stableford-Nettopunkten, nun wird sie zu 33-34 Stableford-Nettopunktenverschoben. Sein Ergebnis liegt damit in der Pufferzone und seineVorgabe bleibt unverändert.3.7.5 cba wird in Wettspielen mit mindestens zehn Spielern, die Vorgaben der<strong>DGV</strong>-Vorgabenklassen 1-4 führen, angewandt.3.7.6 bei einer Runde, die an zwei Tagen oder auf zwei Plätzen stattfindet, werdenzwei verschiedene cba gerechnet.3.7.7 Zwei Runden am gleichen Tag können zusammengefasst werden, sodass eineinziger cba daraus ermittelt wird.Beispiel: Ein Monatspreis in drei Wertungsklassen wird gespielt. Dies ist ein(1) Wettspiel, das auf jeden Fall zu einem gemeinsamen cbaführt.57


VorgabenberechnungAnmerkung PufferzonenanpassungZweck der Pufferzonenanpassung (CBA)Der Zweck der Pufferzonenanpassung wird im Vorwort beschrieben. DiesesVerfahren ersetzt das bisherige CSA und wurde speziell zur Anwendung imEGA-Handicap-System entwickelt. Es ist nun ein fester Bestandteil des EGA-Handicap-Systems. Die Details der Formeln finden sich in Anhang B.Das USGA-Course-Rating-System besagt: „Das USGA-Course-Rating muss dieBedingungen während der Spielsaison widerspiegeln, in der die meisten Rundengespielt werden“. Dennoch werden Runden unter Bedingungen gespielt,die aufgrund des Wetters oder der Platzverhältnisse nicht normal sind undderen Ergebnisse über das EGA-Handicap-System unmittelbaren Einfluss aufdie Vorgabe haben. Die CBA-Berechnung wurde entwickelt, um zu bestimmen,ob die Bedingungen so weit von der Normalität abweichen, dass nicht von„normalen Bedingungen“ gesprochen werden kann. Falls dies so ist, sollte eineAnpassung zum Zweck der Vorgabenfortschreibung vorgenommen werden,um die Ergebnisse auf eine Art und Weise zu werten, die ihrer Wertigkeit unternormalen Umständen entspricht.Normale BedingungenEs wurde festgestellt, dass die Häufigkeit eines bestimmten Ergebnisses ermitteltwerden kann, das eine Gruppe aus einer großen Anzahl Spieler über einenlängeren Zeitraum spielt. Üblicherweise wird dieses Ergebnis die Leistung dieserSpieler unter normalen (durchschnittlichen) Bedingungen über viele Plätze imLaufe der Saison widerspiegeln. „Normale Bedingungen“ können daher als derZustand definiert werden, zu dem ein bestimmter Prozentsatz Spieler mit einerbestimmten Vorgabe ein bestimmtes zu erwartendes Ergebnis spielt.Zu erwartendes ErgebnisDas für die Pufferzonenanpassung zu erwartende Ergebnis ist die bekannte Pufferzone.Die Pufferzone ist die Toleranz zwischen 36 Stableford-Nettopunktenund dem Wert, bei dem die Vorgabe hochgesetzt wird. Je höher die Vorgabe ist,desto größer ist der Toleranzbereich. Damit wird den Spielern unterschiedlicherVorgabenklassen ermöglicht, mit der gleichen Wahrscheinlichkeit ein Ergebnisin der Pufferzone oder besser zu erreichen. Auf diese Art und Weise wird einegewisse Stabilität in der Messung der zu erwartenden Ergebnisse erreicht.... 59


VorgabenberechnungDa die Pufferzonenanpasung auf dem Vergleich der Ergebnisse der Spieler inden <strong>DGV</strong>-Vorgabenklassen 1-4 beruht, kann es sein, dass es in einem Wettspielmit einem hohen Anteil sich noch verbessernden Spielern oder von Spielern miteiner zu niedrigen Stammvorgabe zu einem nicht aussagekräftigen Ergebniskommt. Dies ist auch der Grund, aus dem die Spieler der Vorgabenklassen 5 und6 bei der CBA-Berechnung nicht berücksichtigt werden. Wird nicht regelmäßigeine Überprüfung der Vorgabe durchgeführt, so kann es auch bei Spielern derVorgabenklassen 1-4, die zur Pufferzonenanpassung herangezogen werden, zuaußergewöhnlichen Abweichungen im CBA kommen.Es ist somit äußerst wichtig, die jährliche Überprüfung der Vorgaben durchzuführen(siehe Abschnitt 3.15) und bei offensichtlichem Bedarf unterjährigeAnpassungen der Vorgaben vorzunehmen (siehe Ziffer 3.16).Entscheidungen des EGA-Vorgaben- und Course-Rating-Ausschusses zu Pufferzonenanpassung(CBA) siehe Abschnitt 4.4.3.8 ExTRA-Day-ScoRES3.8.1 ein Extra-Day-Score (EDS) ist ein vorgabenwirksames Stableford-Nettoergebnisüber neun oder 18 Löcher auf dem Platz des Heimatclubs des Spielers,das unter vorgabenwirksamen Bedingungen nach Ziffer 1.37, 3.6.1 undZiffer 3.8 erzielt worden ist.3.8.2 Jeder Spieler der Vorgabenklassen 2-6 (<strong>Club</strong>vorgaben) muss die Möglichkeithaben, zwischen den jährlichen Überprüfungen der Vorgaben mindestensvier EDS-Runden zu spielen.3.8.3 eine EDS-Runde kann nur auf einem Platz des Heimatclubs des Spielersgespielt werden, für das ein gültiges Course-Rating besteht.Mitglieder der VcG können Extra Day Scores auf <strong>Golf</strong>plätzen von <strong>DGV</strong>-Mitgliedern erspielen, soweit diese dies zulassen. Mitglieder der VcGsind innerhalb eines Kalenderjahres zum Spiel von EDS-Runden auf den<strong>Golf</strong>platz beschränkt, von dem sie den ersten Extra Day Score des Jahreseingereicht haben.Der Zähler des Spielers muss eine <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe -36,0 oder besserhaben.Im Rahmen eines nicht vorgabenwirksamen Wettspiels kann keine EDS-Runde gespielt werden.61


Vorgabenberechnung3.8.4 Extra-Day-Scores dürfen von Spielern der <strong>DGV</strong>-Vorgabenklassen 2 bis 6(<strong>Club</strong>vorgaben) eingereicht werden.Runden von Spielern der Vorgabenklasse 1 zur Wiederzuerkennung oderReaktivierung einer Stammvorgabe sind keine EDS-Runden, sondern werdennach Ziffer 3.14 gespielt.3.8.5 ein Extra-Day-Score ist nur dann vorgabenwirksam, wenn der Spieler sichvor Beginn der Runde im Sekretariat seines Heimatclubs registriert hat. Das<strong>DGV</strong>-Mitglied muss hierzu folgende Daten vorab festhalten:a. Datum der Runde;b. name des Spielers;c. name und Vorgabe des Zählers;d. anzahl der zu spielenden Löcher;e. Farbe der Zählspielabschläge, von denen gespielt wird.3.8.6 Für die EDS-Runde ist eine Zählkarte mit dem Namen des Spielers, demDatum der Runde und der Spielvorgabe zu führen. Die vom Spieler undZähler unterschriebene Zählkarte ist unverzüglich nach Beendigung der EDS-Runde bei der Spielleitung einzureichen.3.8.7 Versäumt es ein Spieler, die Zählkarte seiner EDS-Runde so bald wie möglichbei der Spielleitung einzureichen, so gilt dies als „No return“ (siehe Ziffer3.6.).3.8.8 eine <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe der Vorgabenklasse 1 kann nicht in einer EDS-Runde erspielt werden. Die erstmalige Erspielung einer <strong>DGV</strong>-Stammvorgabeder <strong>DGV</strong>-Vorgabenklasse 5 kann nur in einem vorgabenwirksamen Wettspielerfolgen.Beispiel 1: Ein Spieler mit einer <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe 4,8 erspielt in einerEDS-Runde 41 Stableford-Nettopunkte. Seine <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe wird nurum 0,3 auf 4,5 herabgesetzt und nicht um 0,7 auf 4,1.Beispiel 2: Ein Spieler mit einer <strong>Club</strong>vorgabe 39 spielt 41 Stableford-Nettopunkte.Seine <strong>Club</strong>vorgabe wird nur um zwei Schläge auf 37 herabgesetztund nicht um drei Schläge auf 36,0.62


VorgabenberechnungAnmerkung: EDS-RundenDas <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong> basiert (wie auch andere Vorgaben<strong>system</strong>e) aufder Annahme, dass jeder Spieler eine hinreichende Anzahl Ergebnisse einreicht,um einen ausreichenden Nachweis seines Spielpotenzials zu führen.Die EGA bzw. der <strong>DGV</strong> nimmt vier Ergebnisse als Mindestanforderung an,aber mehr Wettspielergebnisse oder jeder zusätzliche Extra-Day-Score verbessertdie Genauigkeit einer Vorgabe deutlich.Auch wenn Spielleitungen dafür sorgen, dass im Laufe des Jahres genügendMöglichkeiten bestehen, um an Wettspielen teilzunehmen, so zeigt doch dieErfahrung, dass viele Spieler Mühe damit haben, genügend Wettspielergebnisseeinzureichen, damit eine Vorgabe ermittelt werden kann, die ihr Spielpotenzialausdrückt. Gründe dafür können sein:- Zeitmangel aus beruflichen oder privaten Gründen hindert an derWettspielteilnahme.- schwierigkeiten bei der Zuteilung passender Startzeiten an den gewünschtenTerminen.- nachlassendes Interesse an „normalen“ Wettspielen.Extra-Day-Scores sind als Alternative zu Wettspielen geschaffen worden, umvorgabenwirksame Ergebnisse erzielen zu können. Ihr Zweck besteht darin,die spärlichen Informationen aus den Ergebnissen von Wettspielen auszudehnenund jedem Spieler zu ermöglichen, die Mindestanforderung von vierErgebnissen einreichen zu können.Eine EDS-Runde entspricht nahezu einem Wettspiel. Bereits vor der Rundebesteht der Wille, das Ergebnis (ob gut oder schlecht) einzureichen, und esmüssen vorgabenwirksame Bedingungen existieren. Es gibt allerdings keineMitbewerber und deshalb keine Pufferzonenanpassung. Es ist anzunehmen,dass sich Spieler einer EDS-Runde wohl ohnehin nicht einen Tag mit typischenAnpassungsbedingungen aussuchen.Die Erfahrung zeigt, dass das Durchschnittsergebnis in EDS-Runden eher besserist als in Wettspielen. Dies kann zu zu niedrigen Vorgaben führen und solltebei der jährlichen Überprüfung der Vorgaben in Betracht gezogen werden.... 63


VorgabenberechnungAnmerkung:Grundgedanke der EDS-Runden ist, dass die <strong>DGV</strong>-Vorgabe eines Spielers einmöglichst getreues Abbild seines Spielpotenzials ergeben soll. Dies wird ambesten dann erreicht, wenn so viele vorgabenwirksame Ergebnisse wie möglichin die Vorgabenverwaltung eingehen. Dieser Ansatz geht natürlich davonaus, dass auch in Privatrunden <strong>Golf</strong> strikt nach den <strong>Golf</strong>regeln gespielt wird.Sollte der Vorgabenausschuss erkennen, dass zwischen den Wettspielergebnissenund den Ergebnissen aus Privatrunden regelmäßig unverhältnismäßigeDifferenzen bestehen, ist ihm mit Ziffer 3.16 des <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>s einMittel an die Hand gegeben, um den Spieler seiner tatsächlichen Spielstärkeentsprechend einzustufen.Natürlich steht es den <strong>DGV</strong>-Mitgliedern frei, einzelne Tage bzw. Zeiten festzulegen,zu denen allein Extra-Day-Scores gespielt werden können. So wärebspw. eine Beschränkung auf die Wochenenden oder zusätzlich bestimmteWochentage, aber auch bestimmte Tageszeiten möglich. Allerdings darf eineRegelung dieser Art nicht so weit gehen, dass ein Extra-Day-Score praktischoder theoretisch gar nicht mehr gespielt werden kann, da das <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>für alle <strong>DGV</strong>-Mitglieder die Einführung von EDS-Runden verbindlichvorschreibt.Eine Einschränkung der Möglichkeit zum Erspielen von Extra-Day-Scores kommtinsbesondere dann in Betracht, wenn es einem <strong>DGV</strong>-Mitglied nicht zumutbarerscheint, über die gesamte Woche vorgabenwirksame Platzbedingungenvorzuhalten. Auch wenn es praktisch erscheint, EDS-Runden im Anschluss anvorgabenwirksame Wettspiele spielen zu lassen, so sollte eine Spielleitungsich überlegen, ob der Spieler nicht auch durch eine Wettspielteilnahme andiesem Termin zu einer vorgabenwirksamen Runde gekommen wäre.64


Vorgabenberechnung3.9 <strong>DGV</strong>-SPIELVoRGABE BZW. <strong>Club</strong>-SPIELVoRGABE3.9.1 Die <strong>DGV</strong>-Spielvorgabe gibt die Zahl der Vorgabenschläge an, die ein Spielermit <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe vom jeweiligen Zählspielabschlag des zu spielendenPlatzes erhält.3.9.2 ein Spieler mit einer „Plus“-<strong>DGV</strong>-Spielvorgabe gewährt Schläge gegenüberdem Platz, beginnend mit dem Loch mit Vorgabenverteilung 18.3.9.3 Die <strong>DGV</strong>-Spielvorgabe eines Spielers wird durch Umrechnung seiner <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe in die <strong>DGV</strong>-Spielvorgabe gemäß folgender Formel ermittelt:slope-Rating<strong>DGV</strong>-Stammvorgabe x ------------------------------------ – CR-Wert + Par = <strong>DGV</strong>-Spielvorgabe113Hinweis: Bei Anwendung der Formel ist eine <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe im „Plus“-Bereich mit einem „+“ zu versehen, alle anderen <strong>DGV</strong>-Stammvorgaben sindmit einem „–“ zu bezeichnen.Die <strong>DGV</strong>-Spielvorgabe wird als ganze Zahl ausgedrückt, ab Dezimalzahl 5aufgerundet (z. B. wird +0,5 zu „0“ gerundet, +1,5 zu +1 und 0,5 zu 1 etc.).Die <strong>Club</strong>-Spielvorgabe drückt die Anzahl der Vorgabenschläge aus, die einSpieler mit <strong>Club</strong>vorgabe erhält, der eine festgesetzte Runde von bestimmtenZählspielabschlägen spielt. Sie wird durch die <strong>Club</strong>vorgabenanpassung aufGrundlage der <strong>Club</strong>vorgabe errechnet.Die <strong>Club</strong>vorgabenanpassung ist die Anzahl Schläge, um die die Vorgabeeines Spielers mit einer Stammvorgabe -36,0 auf dem betreffenden Platz zueiner Spielvorgabe erhöht oder vermindert werden.(<strong>Club</strong>-Spielvorgabe = <strong>Club</strong>vorgabe + <strong>Club</strong>vorgabenanpassung)3.9.4 bei Wettspielen über neun Löcher errechnet sich die Spielvorgabe wie folgt:slope(Stammvorgabe x --------------------------------- – cr + Par) / 2 = 9-Löcher-Spielvorgabe11365


VorgabenberechnungBeispiel: Die Stammvorgabe eines Spielers ist 11,8. Er spielt die ersten neunLöcher eines Platzes von den gelben Abschlägen.Gelbe Herrenabschläge18 Löcher Löcher 1-9 Löcher 10-18Course-Rating 72,4 71,6 73,1Slope-Rating 128 122 131Par 72 70 74Vorgabenschläge 14 7 6Die Anzahl Vorgabenschläge beträgt nun:(-11,8 x 122 / 113 – 71,6 + 70) / 2 = 7,1 => abgerundet 7 VorgabenschlägeDie Schläge werden entsprechend der jeweiligen Vorgabenverteilung gegeben.Da die ungeraden Vorgabenverteilungsschläge auf den ersten neunLöchern verteilt sind, erhält der Spieler beim Spiel der Löcher 1-9 des o. g.<strong>Golf</strong>platzes seine sieben Vorgabenschläge auf den Löchern mit der Vorgabenverteilung1, 3, 5, 7, 9, 11 und 13 und beim Spiel der Löcher 10-18des <strong>Golf</strong>platzes sechs Vorgabenschläge auf den Löchern mit der Vorgabenverteilung1, 3, 5, 7, 9 und 11.3.9.5 Die Spielvorgabe kann auch auf Spielvorgabentabellen abgelesen werden,die für die Plätze mit den verschiedenen Course-Rating-Werten gedrucktwerden können (siehe Anhang F).3.9.6 Die Vorgabenzuteilung ist die Summe der Vorgabenschläge, die ein Spielerin der Nettowertung eines Wettspiels erhält oder gewährt. Sie ist der Anteilder Spielvorgabe, den die Spielleitung für das Wettspiel bestimmt hat.3.9.7 Vorgabenschläge werden auf den Löchern entsprechend des Vorgabenverteilungsschlüsselsvergeben, der auf der Zählkarte angezeigt wird. Vorgabenschlägein Wettspielen über neun Löcher siehe 3.9.4.3.9.8 Die Umrechnung von <strong>DGV</strong>-Stammvorgaben bzw. <strong>Club</strong>vorgaben kann zueiner <strong>DGV</strong>-Spielvorgabe bzw. <strong>Club</strong>-Spielvorgabe führen, die die höchste<strong>DGV</strong>-Stammvorgabe (36,0) bzw. <strong>Club</strong>vorgabe (54) überschreitet.66


VorgabenberechnungErklärung „Plusvorgaben“:Vorgaben wurden ursprünglich für das Zählspiel entwickelt. Sie wurden gegenden Scratch-Spieler gesetzt und waren Schläge, die vom Ergebnis des Spielersabgezogen wurden. Sobald es nötig wurde, einem Spieler eine Vorgabe zuzuerkennen,der besser als der übliche Scratch-Spieler war, hätten die Vorgabendes Scratch-Spielers und aller anderen Spieler entsprechend hochgesetzt werdenkönnen, oder (wie geschehen) es wurde zu dem Ergebnis des fraglichenSpielers ein oder mehrere Schläge hinzugezählt.Ein Nettoergebnis wird erzielt, indem die Vorgabe vom Bruttoergebnis abgezogenwird. Deshalb haben Vorgaben ein negatives Vorzeichen, bis auf diePlusvorgaben, die zu dem Bruttoergebnis addiert werden.Erklärung „Neun-Löcher-Wettspiele“:Die Anerkennung von Wettspielen über neun Löcher als vorgabenwirksam warähnlich motiviert wie die Anerkennung von EDS-Runden: Die Erkenntnis, dass<strong>Golf</strong>spieler immer weniger Zeit für den <strong>Golf</strong>sport zur Verfügung haben, aberauch die Berücksichtigung gesundheitlicher Probleme, führten zur Einführungvon Neun-Löcher-Wettspielen, um den von den betroffenen Spielern die Möglichkeitzu geben, dennoch Wettspielergebnisse einzureichen.Seit ihrer Einführung im Jahr 2007 sind vorgabenwirksame Wettspiele überneun Löcher in einigen Ländern sehr populär geworden und stellen teilweise30 % der Wettspielergebnisse bestimmter Spielergruppen. Besonders Seniorenund Teilnehmer von Wettspielen am Abend, die wegen einbrechender Dunkelheitnicht über 18 Löcher ausgeschrieben werden können, profitieren davon.Das Verfahren, 18 Punkte zu dem über neun Löcher erspielten Ergebnis hinzuzufügenund eine kleinere Pufferzone anzuwenden, wurde in Deutschlandausführlich getestet und nach einer zweijährigen Pilotphase eingeführt.Dennoch besteht die traditionelle Runde <strong>Golf</strong> aus 18 Löchern und ist nach wievor das bevorzugte Wettspielformat. Aus diesem Grund ist es einem Spieler,der 18 Löcher an einem Tag spielen kann, nicht erlaubt, hierfür zwei Neun-Löcher-Ergebnisse einzureichen.... 67


Vorgabenberechnungzu Erklärung „Neun-Löcher-Wettspiele“:Anmerkung 1:Spielvorgabe, wenn nicht auf Grundlage des EGA-Handicap-Systems gespieltwird.Spielt ein Spieler in einem Wettspiel, das im Ausland ausgerichtet wirdund bei dem die Grundsätze des EGA-Handicap-Systems keine Anwendungfinden, so wird seine Spielvorgabe für das Wettspiel wie folgt festgelegt:Vor Antritt zur ersten Runde des Wettspiels muss der Spieler die Spielleitunginformieren. Der Spieler muss sein Vorgabenstammblatt oder einen sonstigenNachweis über seine <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe und seine <strong>DGV</strong>-Spielvorgabe,bezogen auf die mittleren Abschläge seines Heimatplatzes, vorlegen.Die Spielleitung kann (und sollte) die Teilnahme unter Zugrundelegung der sonachgewiesenen <strong>DGV</strong>-Spielvorgabe ermöglichen. Kann ein Spieler kein <strong>DGV</strong>-Vorgabenstammblatt vorlegen und auch sonst keinen Nachweis führen, kann(und sollte) die Spielleitung die <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe, gerundet auf die nächstevolle Zahl, zugrunde legen.Anmerkung 2:Spieler mit Handicap aus einem Land ohne Slope-System:Ein Mitglied eines <strong>Golf</strong>clubs aus dem Ausland, in dem kein Slope-System eingeführtist, spielt in einem von einem <strong>DGV</strong>-Mitglied ausgerichteten Wettspiel. Esspielt hierbei mit der Spielvorgabe, die nach den Regelungen seines Nationalverbandeserrechnet wurde und die auf seinem Vorgabennachweis erkennbar ist.Anmerkung: <strong>Club</strong>vorgabenanpassungDie Formel in Ziffer 3.9.3 enthält zur Umrechnung der <strong>DGV</strong>-Stammvorgabein eine <strong>DGV</strong>-Spielvorgabe u. a. das Slope-Rating für den jeweils betroffenenAbschlag. Dies führt in der Regel dazu, dass bei überdurchschnittlich schwerenPlätzen die <strong>DGV</strong>-Spielvorgabe desto weiter über der <strong>DGV</strong>-Stammvorgabeliegen wird, je höher die <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe ist.68Würde man dieses Prinzip auch im Bereich der <strong>Club</strong>vorgaben anwenden,könnte es durchaus passieren, dass Spieler mit <strong>Club</strong>vorgabe 54 dann mit einer<strong>Club</strong>-Spielvorgabe von weit über 60 antreten würden. Dies soll, auch um einezügige Wettspielabwicklung zu gewährleisten, vermieden werden. Deshalberhalten <strong>Club</strong>vorgabenspieler eine „<strong>Club</strong>vorgabenanpassung“ in Höhe derDifferenz zwischen einer <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe 36,0 und der sich daraus ergebendenSpielvorgabe auf dem identischen Platz.


Vorgabenberechnung3.10 VoRGABEnBERECHnung nACH STABLEfoRD3.10.1 um eine <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe bzw. <strong>Club</strong>vorgabe zu errechnen, müssen allevorgabenwirksamen Ergebnisse unter Berücksichtigung der vollen <strong>DGV</strong>-Spielvorgabe bzw. <strong>Club</strong>-Spielvorgabe (bei Wettspielen über neun Löcherunter Berücksichtigung von Ziffer 3.9.4) in Stableford-Nettopunkte umgerechnetwerden.3.10.2 Für die Vorgabenberechnung werden Stableford-Nettopunkte an jedem Lochim Verhältnis zum Par wie folgt vergeben:NettoergebnisSchläge nach Anrechnung der Vorgabenschlägean einem Lochpunkt(e)Mehr als ein Schlag über Par 0oder kein Ergebnis eingetragenEin Schlag über Par 1Par 2Ein Schlag unter Par 3Zwei Schläge unter Par 4Drei Schläge unter Par 5usw.usw.3.10.3 bei Wettspielen über neun Löcher werden 18 Stableford-Nettopunkte zu demerspielten Ergebnis hinzugezählt, um ein vorgabenwirksames Ergebnis zuerhalten. Ergebnisse über neun Löcher müssen im Vorgabenstammblatt alssolche gekennzeichnet sein.3.10.4 Wenn anwendbar, muss die Pufferzonenanpassung entsprechend denBestimmungen aus Anhang B nach Beendigung jedes vorgabenwirksamenWettspiels über 18 Löcher berechnet werden.3.10.5 endergebnisse der Spielform „gegen Par“ werden durch Addition von 36Punkten zu dem erzielten Endergebnis „gegen Par“ in ein Stableford-Nettoergebnisumgerechnet.Beispiel:-2 (= „2 down“): -2 + 36 = 34 Stableford-Nettopunkte+5 (= „5 auf“): + 5 + 36 = 41 Stableford-Nettopunkte+ / -0 (= „Square“): 0 + 36 = 36 Stableford-Nettopunkte69


Vorgabenberechnung3.10.6 unter normalen Umständen hat ein Spieler seine Vorgabe bestätigt, wenn er36 Stableford-Nettopunkte erzielt hat.Erklärung „Stableford“Das Stableford-System wird zur Berechnung von Vorgaben angewandt, umdie Wirkung einzelner besonders schlechter Löcher auf die Vorgabenentwicklungabzuschwächen, die nicht das tatsächliche Spielpotenzial des Spielerswiderspiegeln. Andere Vorgaben<strong>system</strong>e nutzen ähnliche Verfahren des„Stroke-Control“.Auf diese Art und Weise wird ein schlechtes Ergebnis in einer Zählspielrundeabgeschwächt, und sogar ein „No Return“ in einer Zählspielrunde kann zueinem vorgabenwirksamen Ergebnis umgerechnet werden.3.11 ERSTMALIGES ERLAnGEn EInER <strong>DGV</strong>-STAMMVoRGABEbzw. EInER CluBVoRGABE3.11.1 eine <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe bzw. eine <strong>Club</strong>vorgabe darf nur von ordentlichen<strong>DGV</strong>-Mitgliedern geführt werden. Diese <strong>DGV</strong>-Mitglieder dürfen <strong>DGV</strong>-Stammvorgabenbzw. <strong>Club</strong>vorgaben nur für Spieler führen, die den Amateurstatusim Sinne des <strong>DGV</strong>-Amateurstatuts haben, spielberechtigte Mitglieder bzw.Spielberechtigte mit einer auf mindestens zwölf Monate angelegten Mitgliedschaftbzw. einem entsprechenden Spielrecht sind und dieses <strong>DGV</strong>-Mitgliedals Heimatclub führen.3.11.2 Die höchste <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe ist für Damen und Herren 36,0. <strong>Club</strong>vorgabenkönnen von <strong>DGV</strong>-Mitgliedern im Bereich von 37 bis 54 geführt werden.Für <strong>Club</strong>vorgaben siehe auch Anhang G.3.11.3 ein Spieler erhält erstmals eine <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe, wenn er im Rahmeneines vorgabenwirksamen Wettspiels in seinem Heimatclub ein Stableford-Nettoergebnis erzielt, das einer <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe von 36,0 oder niedrigerentspricht.Der Vorgabenausschuss des Heimatclubs ist berechtigt, auch ein auswärtigesWettspielergebnis zur Erlangung einer <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe 36,0 oderniedriger anzuerkennen.Führt ein <strong>DGV</strong>-Mitglied keine <strong>Club</strong>vorgaben, so muss der Spieler zur Erlangungder ersten <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe mit der Spielvorgabe antreten, die einSpieler mit der <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe 36,0 erhalten würde.70


VorgabenberechnungDie erste <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe wird auf Basis des eingereichten Stableford-Nettoergebnisses wie folgt berechnet:<strong>DGV</strong>-Mitglied führt <strong>Club</strong>vorgaben:<strong>Club</strong>vorgabe – [(Stableford-Nettopunkte – 36) x anzuwendender Herabsetzungsmultiplikand]= <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe.Beispiel 1:Ein Spieler hat <strong>Club</strong>vorgabe 44. Er erzielt in einem Wettspiel 40 Stableford-Nettopunkte. Herabsetzungsmultiplikand der <strong>DGV</strong>-Vorgabenklasse 6 ist 1,0,der Klasse 5 ist 0,5.Die Formel lautet: 44 – (40 – 36) x 1,0) = 40. Das bedeutet: Erste <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe verfehlt, jedoch <strong>Club</strong>vorgabe 40 erspielt.Beispiel 2:Ein Spieler hat <strong>Club</strong>vorgabe 44. Er erzielt in einem Wettspiel 46 Stableford-Nettopunkte.Da im zweiten Beispiel eine <strong>DGV</strong>-Vorgabenklasse überschritten wird, findetZiffer 3.12.12 sinngemäß Anwendung. Die Formel wird dann mit den verschiedenenHerabsetzungsmultiplikanden angewandt.Die Formel lautet: 44 – [(8 x 1,0) + (2 x 0,5)] = 35. Die erste <strong>DGV</strong>-Stammvorgabeist also 35,0.<strong>DGV</strong>-Mitglied führt keine <strong>Club</strong>vorgaben:-36,0 + [(Stableford-Nettopunkte – 36) x 0,5] = <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe.Beispiele:1. ein Spieler erzielt in der besten seiner drei Runden 32 Stableford-Nettopunkte. erste <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe verfehlt.2. ein Spieler erzielt in der besten seiner drei Runden 36 Stableford-Nettopunkte. Erste <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe ist 36,0.3. ein Spieler erzielt in der besten seiner drei Runden 40 Stableford-Nettopunkte. Erste <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe ist 34,0.71


Vorgabenberechnung3.11.4 Führt ein <strong>DGV</strong>-Mitglied keine <strong>Club</strong>vorgaben, so muss ein Spieler drei Ergebnisseeinreichen, um eine erste <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe zu erhalten. Die erste<strong>DGV</strong>-Stammvorgabe errechnet sich aus dem besten von ihm hierbei eingereichtenErgebnis.3.11.5 Der Vorgabenausschuss eines <strong>DGV</strong>-Mitglieds kann beim erstmaligen Erlangeneiner <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe eine geringere als auf Basis des eingereichtenErgebnisses errechnete <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe vergeben, wenn er der begründetenAuffassung ist, dass eine niedrigere <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe dem Spielpotenzialeines Spielers besser entspricht.Bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände kann auch eine höhere <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe als die, die durch das eingereichte Ergebnis zu ermittelnwäre, vergeben werden.3.11.6 Gelingt es einem Spieler nicht, ein Ergebnis zu erspielen, aus dem sich eineerste <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe errechnet, so darf ihm, außer bei Vorliegen außergewöhnlicherUmstände, keine Stammvorgabe festgesetzt werden.3.11.7 ein Spieler erhält eine <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe erst dann, wenn die erfolgreicheTeilnahme an einer Prüfung über die <strong>Golf</strong>regeln (einschl. der Etikette) gemäßSpiel- und Wettspielhandbuch Abschnitt 7 nachgewiesen ist.3.11.8 einem Spieler ohne <strong>DGV</strong>-Vorgabe oder mit <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe bzw. -<strong>Club</strong>vorgabedarf ohne schriftliche Genehmigung des zuständigen LGV oder des <strong>DGV</strong>keine <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe der <strong>DGV</strong>-Vorgabenklasse 1 zuerkannt werden.Anmerkung: Zuerkennung einer niedrigeren ersten Stammvorgabe als aufdem Platz erspieltDer Vorgabenausschuss darf eine niedrigere erste Stammvorgabe vergebenals diese vom Spieler gespielt und nach Ziffer 3.11.4 berechnet wurde, wenner der Ansicht ist, dass eine niedrigere Stammvorgabe den Fähigkeiten desSpielers besser entspricht.Hierbei ist zu berücksichtigen:- die bisherige Historie des Spielers und (von besonderer Wichtigkeit) jeglichefrühere ggf. niedrigere Vorgabe;- Jahreszeit und Wetter, zu denen die drei Ergebnisse eingereicht werden;- informationen von anderen Spielern;- eine Vorgabe unter einem anderen Vorgaben<strong>system</strong>;- Leistungen in anderen Sportarten.72


Vorgabenberechnung3.11.9 Führt ein <strong>DGV</strong>-Mitglied <strong>Club</strong>vorgaben, erhält ein Spieler erstmals eine <strong>Club</strong>vorgabe,wenn das <strong>DGV</strong>-Mitglied ihm nach einer praktischen Demonstrationeiner bestimmten Spielfähigkeit das Recht zum selbständigen Spielen aufdem Platz (Platzerlaubnis) einräumt.Der Vorgabenausschuss muss die erste <strong>Club</strong>vorgabe in Abhängigkeit desSpielpotenzials des Spielers festsetzen.Kinder erhalten mit erfolgreichem Absolvieren des <strong>DGV</strong>-Kindergolfabzeichensin Gold eine angemessene erste <strong>Club</strong>vorgabe.3.12 ÄnDERunGEn von <strong>DGV</strong>-VoRGABEn(<strong>DGV</strong>-STAMMVoRGABEn und CluBVoRGABEn)3.12.1 <strong>DGV</strong>-Stammvorgaben werden in fünf Vorgabenklassen (<strong>DGV</strong>-Vorgabenklassen1 bis 5) geführt. Die <strong>DGV</strong>-Vorgabenklasse 6 umfasst die <strong>Club</strong>vorgaben,wenn ein <strong>DGV</strong>-Mitglied <strong>Club</strong>vorgaben führt.3.12.2 Vorgabenwirksame Ergebnisse werden in Stableford-Nettopunkten in chronologischerReihenfolge registriert.3.12.3 in einem Vorgabenstammblatt (Muster in Anhang A) müssen mindestensfolgende Daten geführt werden:- das Datum des Wettspiels;- name der <strong>Golf</strong>anlage;- die Stableford-Nettopunktzahl mit einem Vermerk, ob über neun Löchergespielt wurde;- pufferzonenanpassung wenn anwendbar;- die neue Stammvorgabe / <strong>Club</strong>vorgabe;- ein Kennzeichen der Aktivität der Vorgabe;sowie weitere Angaben aus Anhang A.3.12.4 Erspielt ein Spieler mindestens vier vorgabenwirksame Ergebnisse im Jahr,so hat er seinem Heimatclub die notwendigen Informationen über sein Spielpotenzialnachgewiesen, um seine Stammvorgabe entsprechend den Ziffern3.12.8 bis 3.12.15 ordnungsgemäß geführt zu bekommen. Nur so kanndie Stammvorgabe in der jährlichen Überprüfung bestätigt oder angepasstwerden.eine solche Vorgabe auf Basis von mindestens vier Ergebnissen gilt als„aktiv“.73


Vorgabenberechnung3.12.5 nur die nachfolgenden Kategorien von <strong>DGV</strong>-Stammvorgaben dürfen in Übereinstimmungmit den Ziffern 3.12.8 bis 3.12.15 fortgeschrieben werden:- aktive Stammvorgaben, die aufgrund von vier oder mehr vorgabenwirksamenErgebnissen im Vorjahr in der jährlichen Überprüfung der Stammvorgabenverändert oder bestätigt wurden;- im Vorjahr oder im laufenden Jahr entsprechend Ziffer 3.11 neu erspielte<strong>DGV</strong>-Stammvorgaben;- Stammvorgaben, die für Wettspiele wieder aktiviert wurden, nachdem einSpieler dem Verfahren aus Ziffer 3.12.7 gefolgt ist.Für inaktive Vorgaben erfolgt die Vorgabenfortschreibung unter Vorbehalteiner Überprüfung nach erneuter Aktivierung.Aus einem Vorgabenstammblatt muss hervorgehen, ob die Vorgabe einesSpielers „aktiv“ ist.3.12.6 eine <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe auf der Basis von drei oder weniger vorgabenwirksamenErgebnissen im Vorjahr beruht auf einer unzureichenden Anzahl vonDaten und kann durch den Heimatclub nicht zuverlässig bestätigt werden.Ohne eine angemessene und notwendige Information zur Anpassung bzw.Überprüfung kann es sein, dass diese Stammvorgabe nicht zuverlässig dasSpielpotenzial des Spielers widerspiegelt und muss deshalb bei der jährlichenÜberprüfung unverändert bleiben. Eine solche inaktive Stammvorgabekann, je nach Ausschreibung eines Wettspiels nach Entscheidung der Spielleitung,nicht dazu berechtigen, in Konkurrenz an bestimmten Wettspielenteilzunehmen und sollte dann nur zu informellem bzw. privatem Spiel eingesetztwerden.3.12.7 eine nicht mehr aktive <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe wird wieder für Wettspiele aktiv,sobald ein Spieler drei vorgabenwirksame Ergebnisse im laufenden Jahreinreicht.Anmerkung 1: Der Vorgabenausschuss sollte die dann wieder aktive Vorgabedes Spielers nach Ziffer 3.16 überprüfen.Anmerkung 2: Gestattet es ein Vorgabenausschuss, dass ein Spieler miteiner inaktiven Vorgabe zur Erspielung von drei Ergebnissen an Wettspielenteilnimmt, empfiehlt es sich, dem Gedanken des Fairplay folgend, ihn keineNettopreise gewinnen zu lassen.74


VorgabenberechnungAnmerkung: MehrrundenwettspieleDie <strong>DGV</strong>-Vorgabe wird nach jeder Wettspielrunde unverzüglich fortgeschrieben.Dies gilt auch für Mehrrundenwettspiele und dort auch für dieWettspielwertung.Sollte die für die Wettspielabwicklung eingesetzte Software dies für die Wettspielwertungvon Mehrrundenwettspielen (also das Spiel um den Preis) nichtberechnen können, kann hier eine Wertung mit der Vorgabe der Spieler zuBeginn des Wettspiels vorgenommen werden. In der Ausschreibung einesMehrrundenwettspiels ist auf den Wertungsmodus hinzuweisen.Ein Spieler wird für die Wettspielwertung dann in der Preisklasse gewertet, indie er mit seiner Meldung zu dem Wettspiel aufgenommen wurde, auch wennseine Stammvorgabe im Verlauf des Wettspiels durch eine Unterspielung oderÜberspielung in einer anderen Wertungsklasse läge.3.12.12 sinkt die <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe eines Spielers bei einer Herabsetzung voneiner höheren <strong>DGV</strong>-Vorgabenklasse in eine niedrigere <strong>DGV</strong>-Vorgabenklasse,wird der Herabsetzungsmultiplikand (Tabelle Ziffer 3.12.11, rechte Spalte)der bisherigen <strong>DGV</strong>-Vorgabenklasse nur so lange angewendet, bis eine<strong>DGV</strong>-Stammvorgabe der nächstniedrigeren <strong>DGV</strong>-Vorgabenklasse erreichtist. Die verbleibenden Stableford-Nettopunkte werden dann mit dem Herabsetzungsmultiplikandender niedrigeren <strong>DGV</strong>-Vorgabenklasse verrechnet.Beispiel:Reicht ein Spieler mit <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe 19,1 ein Stableford-Nettoergebnisvon 42 Punkten ein, wird seine <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe wie folgt reduziert:19,1 – (2 x 0,4) = 19,1 – 0,8 = 18,318,3 – (4 x 0,3) = 18,3 – 1,2 = 17,1 (neue <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe)3.12.13 Herab- und Heraufsetzungen einer <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe bzw. Herabsetzungeneiner <strong>Club</strong>vorgabe sind unverzüglich nach Kenntnisnahme von demErgebnis der vorgabenwirksamen Runde durch den Heimatclub vorzunehmen.anmerkung: Es liegt in der Verantwortung des Spielers (siehe Ziffer 3.5.7),Veränderungen seiner <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe unmittelbar nach einer vorgabenwirksamenRunde und der Bekanntgabe einer evtl. Pufferzonenanpassungvorzunehmen, auch wenn diese Ergebnisse erst nach Kenntnisnahmedurch den Heimatclub in das Vorgabenstammblatt eingetragen werden. Dieautomatische Übermittlung der Ergebnisse durch das Intranet entbindet einen76


VorgabenberechnungSpieler nicht von der Verantwortung für die Richtigkeit seiner evtl. verändertenStammvorgabe.3.12.14 ein Spieler kann nicht durch ein Ergebnis aus einer EDS-Runde eine Stammvorgabeder Vorgabenklasse 1 erhalten.Beispiel: Ein Spieler mit einer <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe 4,8 erspielt in einer EDS-Runde 41 Stableford-Nettopunkte. Seine <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe wird nur um0,3 auf 4,5 herabgesetzt und nicht um 0,7 auf 4,1.3.12.15 Die Stammvorgabe eines Spielers darf aufgrund eines Wettspielergebnissesüber neun Löcher nicht auf eine Stammvorgabe der Vorgabenklasse 1sinken.3.13 VERLuST und SPERRung von <strong>DGV</strong>-VoRGABEn3.13.1 Verstößt ein Spieler grob fahrlässig oder vorsätzlich gegen seine Pflichten ausdem <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>, so kann er verwarnt werden. Verstößt ein Spielerwiederholt oder in einem unentschuldbaren Einzelfall grob fahrlässig odervorsätzlich gegen seine Pflichten aus dem <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>, so kannseine <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe bzw. seine <strong>Club</strong>vorgabe gesperrt werden.Die Sperre erfolgt befristet. Die Dauer der Sperre richtet sich insbesonderenach der Schwere des Verstoßes, dessen Auswirkungen und dem Verhaltendes Spielers nach erfolgtem Verstoß. Daneben sind die Auswirkungen derSperre auf die sportliche Zukunft des Spielers zu berücksichtigen. Nur inbesonders schweren Fällen kann eine Vorgabensperre von mehr als einemJahr ausgesprochen werden. Zuständig für die Verhängung der Sperre bzw.einer Verwarnung ist der Heimatclub des Spielers, der auf Vorschlag seinesVorgabenausschusses entscheidet.3.13.2 Gilt es als erwiesen, dass ein Spieler es versäumt hat, auswärtige vorgabenwirksameErgebnisse seinem Heimatclub zu melden, so kann der Vorgabenausschussseines Heimatclubs die Vorgabe des Spielers für einen Zeitraumsperren, der dazu ausreicht, die fehlenden Informationen zu erlangen und dieStammvorgabe neu zu berechnen.3.13.3 Der Spieler erhält vor Verhängung der Sperre oder vor der Verwarnung durchden Heimatclub Gelegenheit zur Stellungnahme. Er wird von der Sperre bzw.Verwarnung unter Darlegung der Gründe benachrichtigt. Die Entscheidungdes Heimatclubs unterliegt der Überprüfung durch den Vorgabenausschussdes zuständigen LGV, dessen Entscheidung wiederum der Überprüfung durchden Vorgaben- und Course-Rating-Ausschuss des <strong>DGV</strong> unterliegt.77


VorgabenberechnungDer jeweilige Antrag des Spielers bzw. des <strong>DGV</strong>-Mitglieds auf Überprüfungmuss innerhalb einer Ausschlussfrist von sieben Tagen nach Kenntnis von derEntscheidung des <strong>DGV</strong>-Mitglieds bzw. LGV beim Vorgabenausschuss desLGV bzw. <strong>DGV</strong> eingegangen sein. Auf das Recht zur Überprüfung muss derSpieler bzw. das <strong>DGV</strong>-Mitglied hingewiesen werden. Für das Überprüfungsverfahrendes <strong>DGV</strong> gilt die Rechts- und Verfahrensordnung (RVfO) des <strong>DGV</strong>.Die Überprüfung hat aufschiebende Wirkung.3.13.4 Über die Sperre einer <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe (oder <strong>Club</strong>vorgabe) entscheidetder Heimatclub des Spielers.Der Vorgaben- und Course-Rating-Ausschuss des <strong>DGV</strong> ist zuständig, wenn erdurch schriftliche Erklärung gegenüber dem Heimatclub die Entscheidung ansich gezogen hat. Entscheidet der Vorgaben- und Course-Rating-Ausschussdes <strong>DGV</strong>, gilt für das anzuwendende Verfahren die Rechts- und Verfahrensordnung(RVfO) des <strong>DGV</strong>.3.13.5 ist ein Spieler Mitglied / Spielberechtigter in mehreren <strong>Golf</strong>anlagen, so darfnur sein Heimatclub seine Vorgabe sperren.3.13.6 Verliert ein Spieler seinen Amateurstatus oder das Spielrecht in seinem Heimatclub,so erlischt seine <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe / <strong>Club</strong>vorgabe automatisch,bis sein Amateurstatus oder sein Spielrecht wieder reaktiviert wird.3.13.7 ein Spieler mit gesperrter oder verlorener <strong>DGV</strong>-Vorgabe kann zu keinemWettspiel melden, bei dem als Voraussetzung der Meldung oder Teilnahmeeine Vorgabe oder der Amateurstatus nachgewiesen werden müssen. Gleichesgilt sinngemäß für EDS-Runden.3.13.8 Während der Dauer der Sperre gilt für alle <strong>DGV</strong>-Mitglieder, in denen derSpieler Mitglied / Spielberechtigter ist oder wird, ein Verbot, für diesenSpieler eine <strong>DGV</strong>-Vorgabe zu führen. Alle <strong>DGV</strong>-Mitglieder, in denen dieserSpieler Mitglied / Spielberechtigter ist, sind durch das <strong>DGV</strong>-Mitglied, das dieSperre verhängt hat, über die Sperrung der <strong>DGV</strong>-Vorgabe zu informieren.Im Falle der Sperre einer <strong>DGV</strong>-Vorgabe der <strong>DGV</strong>-Vorgabenklasse 1 sinddaneben der <strong>DGV</strong> und der betroffene LGV zu informieren.3.13.9 Zu einer Entscheidung des Heimatclubs über die Sperre seiner Vorgabe hatder Spieler die Möglichkeit, innerhalb von sieben Tagen beim Vorgabenausschussdes LGV eine Überprüfung zu beantragen.78Zu einer Entscheidung des LGV haben der Spieler und sein Heimatclub dieMöglichkeit, innerhalb von sieben Tagen beim Vorgabenausschuss des LGVeine Überprüfung zu beantragen.


VorgabenberechnungEntscheidet der Vorgaben- und Course-Rating-Ausschuss des <strong>DGV</strong>, gilt für dasanzuwendende Verfahren die Rechts- und Verfahrensordnung (RVfO) des <strong>DGV</strong>.3.13.10 Ausgenommen beim Wechsel des Heimatclubs, erlischt eine Vorgabe automatisch,wenn ein Spieler seine Mitgliedschaft bei einem <strong>DGV</strong>-Mitglied beendet.3.14 WIEDERZuERKEnnung EInER <strong>DGV</strong>-VoRGABE3.14.1 ein Spieler, dessen <strong>DGV</strong>-Vorgabe nach Ziffer 3.13.1 oder 3.13.2 gesperrtwurde, kann seine <strong>DGV</strong>-Vorgabe entsprechend den Auflagen des Vorgabenausschussesseines Heimatclubs wiedererlangen.3.14.2 Wird einem Spieler eine nach Ziffer 3.13 verlorene bzw. gesperrte <strong>DGV</strong>-Vorgabe(<strong>DGV</strong>-Stammvorgabe bzw. <strong>Club</strong>vorgabe) innerhalb von zwölf Monatennach Verlust oder Beginn der Sperre wieder zuerkannt, wird sie in zuletztgültiger Höhe geführt.in allen anderen Fällen erhält der Spieler eine neue <strong>DGV</strong>-Vorgabe auf Grundlagevon drei Ergebnissen, die er unter vorgabenwirksamen Bedingungen mitvom <strong>DGV</strong>-Mitglied bestimmtem Zähler erzielt hat, und unter angemessenerBerücksichtigung seiner vormaligen <strong>DGV</strong>-Vorgabe.3.14.3 Der Vorgabenausschuss des <strong>DGV</strong>-Mitglieds setzt in diesem Fall entsprechendZiffer 3.16 die <strong>DGV</strong>-Vorgabe unter Berücksichtigung der alten Vorgabe fest.Die Wiederzuerkennung einer <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe der <strong>DGV</strong>-Vorgabenklasse1 kann nur mit schriftlicher Genehmigung des zuständigen LGV oder des <strong>DGV</strong>erfolgen.3.15 JÄHRLICHE ÜBERPRÜfung von <strong>DGV</strong>-VoRGABEn3.15.1 Der Vorgabenausschuss jedes <strong>DGV</strong>-Mitglieds muss nach Abschluss der Spielsaisonzum Jahresende die <strong>DGV</strong>-Stammvorgaben der Mitglieder / Spielberechtigtendes Heimatclubs daraufhin überprüfen, ob sie das tatsächlicheSpielpotenzial des betreffenden Spielers wiedergeben.3.15.2 als Grundlage für eine richtige und faire jährliche Überprüfung seinerStammvorgabe werden von jedem Spieler mindestens vier vorgabenwirksameErgebnisse zwischen zwei aufeinanderfolgenden jährlichen Überprüfungenbenötigt. Diese Vorgaben werden im Vorgabenstammblatt als „aktiv“gekennzeichnet.„No Return“ zählt zu der Mindestanzahl von vier Ergebnissen hinzu, wenndiese Ergebnisse in Stableford-Nettopunkte umgerechnet wurden.79


Vorgabenberechnung3.15.3 anlässlich der jährlichen Überprüfung prüft jeder Vorgabenausschuss dieStammvorgaben aller Spieler mit den <strong>DGV</strong>-Stammvorgaben +0,9 bis 36,0und passt diese ggf. an (heraufsetzen oder herabsetzen), die in der vergangenenSaison mindestens vier vorgabenwirksame Ergebnisse entsprechendAnhang C erspielt haben.Über die Veränderung von Stammvorgaben +1,0 oder besser entscheidetder <strong>DGV</strong> (siehe Ziffer 3.1.18).Anmerkung: Anpassungen von <strong>DGV</strong>-Stammvorgaben +0,9 bis -4,4 durchden Vorgabenausschuss oder Anpassungen von Vorgaben der <strong>DGV</strong>-Vorgabenklasse2, die zu einer Vorgabe in der <strong>DGV</strong>-Vorgabenklasse 1 führen,müssen vom <strong>DGV</strong> oder dem zuständigen Landesgolfverband genehmigtwerden.3.15.4 alle Stammvorgaben, zu denen drei oder weniger vorgabenwirksame Ergebnisseim abgelaufenen Kalenderjahr vorliegen, sind statistisch nicht aussagekräftig,da die Anzahl Ergebnisse das Spielpotenzial des Spielers nichtgenügend genau widerspiegeln. Demnach fehlt zu diesen Stammvorgabeneine hinreichende Information zu deren Überprüfung und Anpassung. Siegelten als „inaktiv“ und bleiben in der jährlichen Überprüfung unverändert.Die <strong>DGV</strong>-Vorgabe wird im laufenden Jahr nur provisorisch nach den Ziffern3.12.8 bis 3.12.14 verändert.3.15.5 in der Ausschreibung von Wettspielen kann eine aktive Stammvorgabe alsVoraussetzung für den Gewinn von Preisen verlangt werden.3.15.6 Der Vorgabenausschuss verwendet das Verfahren und die Rechenweise derEGA-Richtlinien aus Anhang C, um damit- eine Liste der aktiven und inaktiven Vorgaben zu erstellen;- die Vorgaben zu identifizieren, die wegen einer evtl. Veränderung betrachtetwerden müssen;- die vorgeschlagenen Anpassungen aktiver Vorgaben der Vorgabenklassen2-5 vornehmen;- ein Protokoll der vorgenommenen Veränderungen zu erstellen.Hinweis: Unabhängig hiervon muss der Vorgabenausschuss den Spieler vonder Veränderung seiner Vorgabe informieren.80


VorgabenberechnungAnmerkung: Jährliche Überprüfung der VorgabenDie jährliche Überprüfung der Vorgaben hat zwei Ziele:- es sollen die Spieler identifiziert werden, die genügend Ergebnisse für einejährliche Überprüfung der Vorgaben erspielt haben.- Die Vorgaben der Spieler der Vorgabenklassen 1-5 sollen daraufhin überprüftwerden, ob sie mit deren jeweiligem Spielpotenzial übereinstimmen.Die jährliche Überprüfung der Vorgaben ist ein wesentliches Merkmal des EGA-Handicap-Systems und wird deshalb mit der <strong>Club</strong>verwaltungssoftware durch denHeimatclub automatisch durchgeführt. Sie soll feststellen, ob die Spieler Vorgabenhaben, die ihr Spielpotenzial ordentlich widerspiegeln, wie es aufgrund ihrerSpielergebnisse zu erwarten ist. Es kann angenommen werden, dass ohne eineAutomatik die Anwendung dieses Verfahrens von <strong>Golf</strong>club zu <strong>Golf</strong>club variiert,da sie im Wesentlichen von der Erfahrung und dem Wissen des Ausschussesabhängen. Nach ausführlichen statistischen Untersuchungen wurde deshalb eineneue Formel entwickelt, die die Vorgabenausschüsse in die Lage versetzt, dasVerfahren einheitlich und objektiv durchzuführen.Aktive und inaktive VorgabenIm Verlaufe der statistischen Untersuchung wurde bestimmt, dass ein Spieler imZeitraum zwischen den jährlichen Überprüfungen mindestens vier vorgabenwirksameErgebnisse erspielen muss, um einen effektiven Vergleich der Ergebnisseund des Spielpotenzials mit der Vorgabe des Spielers vorzunehmen. Diese Spielerhaben aktive Vorgaben und werden in der jährlichen Überprüfung berücksichtigt.Spieler, die weniger als vier vorgabenwirksame Ergebnisse erspielt haben, werdennicht bei der jährlichen Überprüfung berücksichtigt und ihre Vorgaben werdenfür die Zwecke dieses Vorgaben<strong>system</strong>s als „inaktiv“ angesehen. Eine inaktiveVorgabe sollte als ein allgemeiner Hinweis für die Fähigkeiten des Spielersangesehen werden und ist völlig ausreichend für jegliches Spiel, zu dem nichtmehr verlangt wird....81


VorgabenberechnungAnmerkung: Jährliche Überprüfung der VorgabenDie Überprüfung (siehe auch Anhang C)Wenn vorausgesetzt werden kann, dass alle beteiligten Parteien (Vorgabenausschussund Spieler) entsprechend ihrer Verantwortung gehandelthaben, so wird die überwiegende Anzahl der Spieler während derjährlichen Überprüfung keine Anpassung der Vorgabe erfahren. Diesist ein weiterer Grund, die jährliche Überprüfung über ein statistischesVerfahren durchzuführen. Die Formel berechnet das durchschnittlicheErgebnis des Spielers. Je mehr Ergebnisse ein Spieler erzielt, desto zuverlässigerwird das Verfahren. Deshalb werden in allen Fällen, in denen einSpieler weniger als acht Ergebnisse im laufenden Jahr erspielt hat, dieErgebnisse des Vorjahres in die Überprüfung mit einbezogen.Die Formel rechnet das Durchschnittsergebnis eines Spielers und vergleichtdieses mit einem zu erwartenden Ergebnis, das für einen Spielermit einer identischen Vorgabe berechnet wurde, die der Spieler amEnde der Überprüfungsperiode hatte. Liegt das Durchschnittsergebnisinnerhalb einer bestimmten Toleranz zu dem zu erwartenden Ergebnis,wird die Vorgabe bestätigt. Liegt sie außerhalb der Toleranz, wird inAbhängigkeit von der Abweichung eine Anpassung vorgenommen.823.16. unTERJÄHRIGE VERÄnDERung DER <strong>DGV</strong>-VoRGABE duRCH DEnVoRGABEnauSSCHuSS3.16.1 um allgemeine Vorgabengerechtigkeit zu gewährleisten, kann der Vorgabenausschussdie <strong>DGV</strong>-Vorgabe (<strong>DGV</strong>-Stammvorgaben und <strong>Club</strong>vorgaben) beiVorlegen wichtiger Gründe auch außerhalb der jährlichen Überprüfung derVorgaben anpassen. Diese wichtigen Gründe werden üblicherweise dauerhafte,schwerwiegende gesundheitliche Probleme des Spielers sein.3.16.2 Gelangt der Vorgabenausschuss des Heimatclubs eines Spielers zu derbegründeten Überzeugung, dass die <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe bzw. die <strong>Club</strong>vorgabedes Spielers ein falsches Bild von dessen tatsächlichem Spielpotenzialvermittelt, so hat der Vorgabenausschuss die <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe desSpielers angemessen und um mindestens einen vollen Schlag herauf- bzw.herabzusetzen.3.16.3 Gelangt der Vorgabenausschuss des Heimatclubs eines Spielers zu derbegründeten Überzeugung, eine <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe der Vorgabenklasse 1müsse herauf- oder herabgesetzt werden oder eine <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe derVorgabenklasse 2 müsse in die Vorgabenklasse 1 herabgesetzt werden, so


Vorgabenberechnungmuss der Vorgabenausschuss dies dem Vorgabenausschuss des LGV oder des<strong>DGV</strong> zur Zustimmung vorlegen.3.16.4 bei den Herauf- bzw. Herabsetzungen zieht der Vorgabenausschuss sämtlicheverfügbaren Informationen zum Spielpotenzial des Spielers in Betracht,insbesondere- die Häufigkeit der vom Spieler gespielten Runden;- die Häufigkeit der vom Spieler gespielten Runden im Verhältnis zu den eingereichtenvorgabenwirksamen Ergebnissen;- die Anzahl der in jüngster Zeit erzielten vorgabenwirksamen Ergebnisse, indenen nicht nur die Vorgabe bestätigt oder unterspielt wurde, sondern auchdie Ergebnisse in der Pufferzone oder schlechter;- Leistungen des Spielers in Lochwettspielen, Vierball-Zählwettspielen oderanderen nicht vorgabenwirksamen Wettbewerben.Anmerkung: Der Vorgabenausschuss sollte bei einem Spieler entschlossenerhandeln, dessen Spielpotenzial sich bekannterweise schnell verbessert, alsbei einem Spieler, dessen Spielpotenzial nur geringfügige Verbesserungenaufweist.Ein <strong>DGV</strong>-Mitglied darf kein festes Schema festlegen, nach dem <strong>DGV</strong>-Vorgabengemäß Ziffer 3.16 geändert werden. Insbesondere ist es nicht zulässig,<strong>DGV</strong>-Vorgaben nur aufgrund des Umstandes, dass ein Spieler während einesKalenderjahres kein vorgabenwirksames Ergebnis eingereicht hat, heraufzusetzen.Jede Herauf- bzw. Herabsetzung muss individuell beurteilt werden.Hinweis: Es ist nicht zulässig, ausschließlich ein einzelnes Ergebnis aus einemnicht vorgabenwirksamen Wettspiel zur Veränderung der Stammvorgabe heranzuziehen,da hierdurch kein allgemeines Spielpotenzial ausgedrückt wird.3.16.5 Von Änderungen der <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe bzw. der <strong>Club</strong>vorgabe gemäßZiffer 3.16 hat der Vorgabenausschuss den Spieler zu benachrichtigen.Änderungen treten mit Kenntnisnahme durch den Spieler in Kraft.Anmerkung: Hat ein Spieler zu der Veränderung seiner Vorgabe durch denVorgabenausschuss seines Heimatclubs Fragen, so muss ihm die Gelegenheitgegeben werden, diese dem Ausschuss darzulegen. Bei dieser Gelegenheitist der Spieler darüber zu informieren, dass er innerhalb von sieben Tagen dieMöglichkeit der Überprüfung der Entscheidung seines Vorgabenausschussesdurch den Vorgabenausschuss des zuständigen LGV beantragen kann.3.16.6 Die Entscheidung des Vorgabenausschusses des Heimatclubs unterliegt derÜberprüfung durch den Vorgabenausschuss des zuständigen LGV, dessen83


VorgabenberechnungEntscheidung wiederum der Überprüfung durch den Vorgaben- und Course-Rating-Ausschuss des <strong>DGV</strong> unterliegt.Der jeweilige Antrag des Spielers bzw. des <strong>DGV</strong>-Mitglieds auf Überprüfungmuss innerhalb einer Ausschlussfrist von sieben Tagen nach Kenntnis von derEntscheidung des <strong>DGV</strong>-Mitglieds bzw. LGV beim Vorgabenausschuss des LGVbzw. <strong>DGV</strong> eingegangen sein. Auf das Recht zur Überprüfung muss der Spielerbzw. das <strong>DGV</strong>-Mitglied hingewiesen werden. Für das Überprüfungsverfahrendes <strong>DGV</strong> gilt die Rechts- und Verfahrensordnung (RVfO) des <strong>DGV</strong>. Die Überprüfunghat aufschiebende Wirkung, ausgenommen im Fall der Anwendungvon Ziffer 3.16.7.3.16.7 Die <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe bzw. die <strong>Club</strong>vorgabe eines Spielers, der an einemauswärtigen Wettspiel teilnimmt, kann durch den Vorgabenausschuss oder dieWettspielleitung des das Wettspiel ausrichtenden <strong>DGV</strong>-Mitglieds ausschließlichfür das Wettspiel herabgesetzt werden, wenn die begründeten Überzeugungbesteht, dass die Vorgabe zu hoch ist.Vorgabenausschuss bzw. Spielleitung müssen den Vorgabenausschuss desHeimatclubs des Spielers unmittelbar im Anschluss an das Wettspiel über alleEinzelheiten im Zusammenhang mit der Herabsetzung informieren.Anmerkung: Unterjährige Veränderung von VorgabenIn außergewöhnlichen Fällen kann der Vorgabenausschuss eines <strong>DGV</strong>-Mitgliedsdie Vorgabe eines Spielers zwischen den jährlichen Überprüfungen verändern,sofern es Beweise dafür gibt, dass die Vorgabe nicht das aktuelle Spielpotenzialwiderspiegelt.Es muss darauf hingewiesen werden, dass ein einzelnes besonders gutes Ergebniskeinen Grund darstellt, die Vorgabe weiter zu verändern, als das System esvorsieht. Eine Veränderung einer Vorgabe durch eine Entscheidung des Vorgabenausschussesmuss auf dem allgemeinen Spielpotenzial des Spielers beruhenund nicht auf einem einzelnen Ergebnis. Nur bei einer generellen Abweichungder Ergebnisse eines Spielers von der <strong>DGV</strong>-Vorgabe des Spielers gibt es einenAnlass, eine entsprechende Anpassung vorzunehmen.Diese Vorgabenveränderungen reagieren auf außergewöhnlichen Situationenund sollten nach den gleichen Kriterien vorgenommen werden wie die jährlicheÜberprüfung der Vorgaben. Außer dauerhaften gesundheitlichen Gründen solltees keinen Anlass für eine Heraufsetzung geben, die dann in der jährlichenÜberprüfung vorgenommen werden sollte.84


Entscheidungen4.1.5 existieren vorgabenwirksame Bedingungen, wenn auf künstliche Grünsgespielt wird?Künstliche Grüns sind nach den <strong>Golf</strong>regeln zugelassen, sofern eine Platzregelbesagt, dass die Grüns keine Hemmnisse sind, sondern ein Bestandteildes Platzes. Künstliche Grüns können im Course-Rating eines Platzes berücksichtigtwerden.Sind beide Bedingungen erfüllt, so sind auf derartigen Grüns erspielte Ergebnissevorgabenwirksam.4.1.6 existieren vorgabenwirksame Bedingungen in einer Serie von Wettspielenmit einer Eclectic- oder Aggregat-Wertung?Wird aus einer Reihe von Wettspielen eine Sonderwertung in Form einesEclectics oder eines Brutto- oder Netto-Aggregats über eine bestimmte AnzahlErgebnisse ermittelt, so ist jedes einzelne Ergebnis ein vorgabenwirksamesErgebnis, wenn es unter vorgabenwirksamen Bedingungen in einem vorgabenwirksamenWettspiel erspielt wurde;kein vorgabenwirksames Ergebnis, wenn es ausschließlich für die EclecticoderAggregat-Wertung gespielt wurde.Hinweis: „Aggregat“ bedeutet in diesem Fall die Addition von zwei odermehr Runden eines einzelnen Spielers unter Berücksichtigung eines odermehrerer Streichergebnisse und nicht die gemeinsame Wertung zweier Spieleroder die Wertung eines Mehrrundenwettspiels (<strong>Club</strong>meisterschaften).4.1.7 ist ein Wettspiel vorgabenwirksam, in dem die Spieler von verschiedenenAbschlägen (z. B. Abschlag 1 und Abschlag 10 oder Kanonenstart) starten?Ja. Wettspiele, in denen die Spielleitung die Spieler auf verschiedenenAbschlägen starten lässt, sind vorbehaltlich sonstiger vorgabenwirksamerBedingungen vorgabenwirksam.4.2 RECHTE und PfLICHTEn DES SPIELERS4.2.1 Kann von Spielern verlangt werden, dass sie ihre Ergebnisse selbst in einenComputer eingeben?Üblicherweise werden Zählkarten bei der Spielleitung eingereicht, die dieErgebnisse dann in einem Computer erfasst.86Verlangt die Spielleitung jedoch, dass Spieler das vorgabenwirksame Ergebnisihrer Wettspielrunde oder ihrer EDS-Runde in den Computer des <strong>Golf</strong>-


Entscheidungenclubs eingeben, so müssen die Spieler dennoch zum Zweck einer möglichenÜberprüfung eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Zählkarte beider Spielleitung einreichen.4.2.2 Darf eine Spielleitung eine Strafe nach den <strong>Golf</strong>regeln verhängen, falls einSpieler sein Ergebnis nicht selbst in einen Computer eingibt?Spieler können durch eine Wettspielbedingung dazu herangezogen werden,der Spielleitung oder dem Vorgabenausschuss wie folgt zu helfen:- addition des Gesamtergebnisses und Eintragen der richtigen Spielvorgabe;- aufschreiben der Stableford-Punkte auf der Zählkarte;- eingabe der Ergebnisse Loch für Loch in einen Computer.es darf keine Strafe nach den <strong>Golf</strong>regeln verhängt werden, falls ein Spielerdieser Wettspielbedingung nicht folgt.Die <strong>Golf</strong>regeln beschreiben sehr genau, welche Rechte und Pflichten derSpieler und die Spielleitung in Bezug auf die Zählkarte haben. Eine Wettspielbedingungkann diese Anforderungen nicht abändern. Folgt der Spielerden Anforderungen der Regel 6-6, kann er keiner <strong>Golf</strong>strafe verfallen.Der Vorgabenausschuss kann jedoch Disziplinarmaßnahmen wie eine Sperrungder Vorgabe (siehe Ziffer 3.13) oder eine Sperre für ein oder mehrerefolgende Wettspiele aussprechen.4.2.3 Darf ein Spieler zwei Heimatclubs haben?Unter bestimmten Bedingungen ist dies möglich, jedoch nie mehr als zwei.Ein Spieler, der in zwei <strong>Golf</strong>clubs Mitglied oder Spielberechtigter ist, diejeweils einem anderen nationalen Verband angeschlossen sind, muss einen(1) davon zu seinem Heimatclub erklären, der auch seine Vorgabe führt.Hält sich der Spieler jedoch in jedem der beiden Länder jährlich für mindestensdrei aufeinanderfolgende Monate auf, so darf er zwei Heimatclubsbenennen. Beide Heimatclubs dürfen seine Vorgabe nur für den Zeitraumverwalten, in dem der Spieler sich in dem jeweiligen Land aufhält. Sobalder in das andere der beiden Länder reist, muss er dem dortigen Heimatclubein Vorgabenstammblatt zum Update seiner Ergebnisse vorlegen.Der Spieler muss in diesem Fall einen der beiden Heimatclubs benennen,der die jährliche Überprüfung der Vorgaben vornimmt. Dies sollte der Heimatclubsein, in dem der Spieler die meisten vorgabenwirksamen Ergebnissegespielt hat.87


Entscheidungen4.3 VoRGABEnWIRKSAME ERGEBnISSE4.3.1 ein Spieler reicht ein vorgabenwirksames Ergebnis ein, das aus einem Landstammt, für das ein anderer nationaler Verband zuständig ist, der nicht dieVorgabeninstanz des Spielers ist. Wie kann dieses Ergebnis zur Vorgabenfortschreibungverwendet werden?Grundsätzlich hat der Spieler seinem Heimatclub folgende Informationen zurVerfügung zu stellen:- nachweis, dass es sich um ein vorgabenwirksames Wettspiel handelt(Kopie der Ausschreibung oder Ergebnisliste mit Stableford-Nettopunkten);- name des <strong>Golf</strong>clubs und zuständiger Nationalverband (was sich aus demLand ergibt).Liegt keine Ergebnisliste mit Stableford-Nettopunkten vor, so wird stattdessenbenötigt:- eine Zählkarte mit dem Ergebnis der einzelnen Löcher;- das Par jedes einzelnen Lochs;- die Vorgabenverteilung;- Course-Rating-Wert der gespielten Abschläge;- slope-Wert der gespielten Abschläge;- cba-Wert der Runden, wenn angewandt.Diese Information ermöglicht es dem Vorgabenausschuss des Spielers, dierichtige Spielvorgabe auszurechnen und das auswärtige Ergebnis in Stableford-Nettopunkteentsprechend den Anforderungen des EGA-Handicap-Systems umzurechnen. Wenn anwendbar, muss danach die Pufferzonenanpassungangewandt werden.4.3.2 ein Spieler reicht ein vorgabenwirksames Ergebnis ein, das aus einem Landstammt, für das ein anderer nationaler Verband zuständig ist, der nicht dasEGA-Handicap-System verwendet. Wie kann dieses Ergebnis zur Vorgabenfortschreibungverwendet werden?Aus dem conGU-System (hauptsächlich Großbritannien undCommon wealth-Länder):Die Course-Rating-Werte werden durch den Standard-Scratch-Score (sss)ersetzt und cba durch css.88


EntscheidungenErgebnisse, die unter der Zuständigkeit des conGU-Systems erspielt wurden,müssen in Stableford-Nettopunkte umgerechnet werden, um dem EGA-Handicap-System zu entsprechen.Die Spielvorgabe muss vor der Berechnung der Stableford-Nettopunkte wiefolgt ermittelt werden:a) es ist kein Course-Rating vorhanden:Stammvorgabe – sss + Par = SpielvorgabeDas Ergebnis ist auf die nächste ganze Zahl zu runden.b) es gibt einen Course-Rating-Wert:Stammvorgabe x Slope / 113 – Course-Rating + Par = Spielvorgabeachtung: In beiden Formeln wird davon ausgegangen, dass die Stammvorgabenein negatives Vorzeichen tragen, sofern es sich nicht um Plusvorgabenhandelt.In beiden Fällen muss sss – css gerechnet werden, um den cba-Wert zuerhalten.Aus dem usGA-System (hauptsächlich usa):Ergebnisse, die unter der Zuständigkeit des usGA-Systems erspielt wurden,müssen in Stableford-Nettopunkte umgerechnet werden, um dem EGA-Handicap-Systemzu entsprechen.Die Spielvorgabe muss vor der Berechnung der Stableford-Nettopunkte wiefolgt ermittelt werden:Stammvorgabe x Slope / 113 - Course-Rating + Par = SpielvorgabeDas Ergebnis ist auf die nächste ganze Zahl zu runden.Achtung: Es wird davon ausgegangen, dass die Stammvorgaben ein negativesVorzeichen tragen, sofern es sich nicht um Plusvorgaben handelt.Es gibt hierbei kein cba.Andere Vorgaben<strong>system</strong>e aus anderen Ländern:Ergebnisse aus Ländern, die weder das EGA-Handicap-System, dasusGA-Handicap-System oder das conGU-System anwenden, sind nichtvorgabenwirksam.89


Entscheidungen4.3.3 Wie wird ein Ergebnis für die Vorgabenfortschreibung gewertet, das ineinem Wettspiel erzielt wurde, in dem es eine Höchstvorgabe gab, die vonder Vorgabe des Spielers überschritten wurde?Das Ergebnis ist vorgabenwirksam. Es wird mit der Stammvorgabe des Spielersfür die Vorgabenfortschreibung gewertet, auch wenn diese die Höchstvorgabefür die Wettspielwertung überschreitet. Die <strong>Club</strong>verwaltungssoftwareberücksichtigt dies automatisch, sofern bei der Erfassung des Spielersfür das Wettspiel auch die tatsächliche Stammvorgabe eingegeben wurde.4.3.4 Wie sollen Ergebnisse zur Vorgabenfortschreibung verwandt werden, dieaus Wettspielen stammen, die ohne Vorgabe gespielt werden (Verbandswettspiele,Internationale Meisterschaften usw.)?Auch wenn in diesen Wettspielen keine Vorgaben angewandt werden, sinddiese Ergebnisse vorgabenwirksam, wenn ansonsten vorgabenwirksameBedingungen gegeben sind.Werden die Stableford-Nettopunkte nicht automatisch berechnet und zurVerfügung gestellt, so muss dies der Vorgabenausschuss nachholen, indemer die Spielvorgabe aus der Stammvorgabe des Spielers ausrechnet unddamit die Stableford-Nettopunkte berechnet.4.3.5 Kann eine Neun-Löcher-EDS-Runde zur Vorgabenfortschreibung akzeptiertwerden, wenn der Spieler dabei 18 Löcher gespielt hat?Ja, vorausgesetzt der Spieler hat vorab ordnungsgemäß einen EDS-Rundeüber neun Löcher angemeldet.Dies mag den Anschein erwecken, als ob hier gegen den Sinn und Zweckvon Runden über neun Löcher verstoßen wird, aber es ist weder durchführbaroder angebracht, darüber zu befinden, wie der Spieler seine Zeit verbringt.4.3.6 Zwei Wettspiele über neun Löcher werden in einem <strong>Golf</strong>club am gleichenTag ausgerichtet. Dürfen die Ergebnisse der zweiten Runde für einen Spielervorgabenwirksam gewertet werden, der schon die erste Runde gespielt hat?Auch wenn dies nicht als das normale Verfahren empfohlen wird, sollte dasErgebnis vorgabenwirksam gewertet werden, sofern es sich bei den beidenRunden nicht um eine organisatorische Einheit handelt, sondern die Wettspieleüber unterschiedliche neun Löcher gehen und für beide Wettspieleseparat gemeldet werden kann.90


Entscheidungen4.3.7 Wie ist der Status eines Ergebnisses eines Spielers, dem von der Spielleitungdie Teilnahme an einem Wettspiel erlaubt wurde, obwohl er nicht die Teilnahmevoraussetzungenerfüllt hatte?Ein Spieler erzielt ein vorgabenwirksames Ergebnis, wenn er mit Erlaubnisder Spielleitung in einem Wettspiel spielt, für das er nicht die Teilnahmevoraussetzungerfüllt. Dies kann z. B. ein Spieler mit einer inaktiven Vorgabesein oder ein Jugendlicher in einem Seniorenwettspiel.4.4 PuffERZonenanPASSung4.4.1 Zählt das Ergebnis eines Spielers mit einer sogenannten inaktiven Vorgabemit zur Berechnung der Pufferzonenanpassung?Ja, solange nicht nachgewiesen ist, dass diese sich fehlerhaft auf die Berechnungauswirken.4.5 <strong>DGV</strong>-STAMMVoRGABE und <strong>DGV</strong>-SPIELVoRGABE4.5.1 Wie sollen Spielvorgaben von Spielern von außerhalb des Anwendungsgebietesdes EGA-Handicap-Systems berechnet werden, wenn diese in einemWettspiel nach dem EGA-Handicap-System spielen?Aus conGU:Die Spielvorgabe eines Spielers mit einer conGU-Stammvorgabe wird wiefolgt berechnet:conGU-Stammvorgabe – Course-Rating + Par = <strong>DGV</strong>-Spielvorgabe(Es unterbleibt die Anwendung des Slope-Werts.)Achtung: Es wird davon ausgegangen, dass die Stammvorgaben ein negativesVorzeichen tragen, sofern es sich nicht um Plusvorgaben handelt.Beispiel:conGU-Stammvorgabe = 19,5, cr = 70,2, Slope = 125, Par = 72 -19,5 – 70,2 + 72 = 17,7 = 18Aus usGA:Die <strong>DGV</strong>-Spielvorgabe eines Spielers mit einem usGA-Handicap-Index wirdwie folgt berechnet:91


EntscheidungenUSGA-Handicap-Index x Slope / 113 – Course-Rating + Par =<strong>DGV</strong>-SpielvorgabeAchtung: Es wird davon ausgegangen, dass die Stammvorgaben ein negativesVorzeichen tragen, sofern es sich nicht um Plusvorgaben handelt.Beispiel:usGA-Handicap-Index = 19,5, cr = 70,2, Slope = 125, Par = 72 -19,5 x 125 / 113 – 70,2 + 72 = 17,7 = 20Anmerkung: Eine conGU-Stammvorgabe basiert nicht auf einem Slope,deshalb ist ein Slope nicht erforderlich, um daraus eine Spielvorgabe auszurechnen.Ein usGA-Handicap-Index basiert hingegen wie ein EGA-Exact-Handicap auf einem Slope, deshalb muss dieser bei der Berechnung einerSpielvorgabe berücksichtigt werden.conGU-Exact-Handicaps sind demnach anders definiert als usGA-Handicap-Indizesoder EGA-Exact-Handicaps.Ein usGA-Handicap-Index und ein EGA-Exact-Handicap / eine <strong>DGV</strong>-Spielvorgabesind weitgehend vergleichbar; auch wenn die Vorgabenfortschreibungunterschiedlich erfolgt.4.5.2 Wie können Vorgaben, die aus Ländern stammen, in denen kein EGA-Handicap-System angewandt wird, in <strong>DGV</strong>-Stammvorgaben umgerechnetwerden?Im Allgemeinen werden andere Vorgaben als EGA-Exact-Handicaps nurin eine <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe umgerechnet, wenn der Spieler nach Deutschlandumzieht und Mitglied bei einem <strong>DGV</strong>-Mitglied wird, das er zu seinemHeimatclub erklärt. Eine Kopie seines Vorgabenstammblatts sollte von demHeimatclub angefordert und aufbewahrt werden.Die folgenden Berechnungen sind nicht für Spieler von außerhalb des Gültigkeitsgebietsdes EGA-Handicap-Systems anwendbar, die nur an einemeinzelnen Wettspiel teilnehmen:Umrechnung eines conGU-Exact-Handicaps in eine <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe:Jegliche Umrechnung von conGU zu EGA kann nur einen Näherungswertergeben.92Da das Course-Rating nicht Bestandteil des conGU-Systems ist, sindconGU-Vorgaben nicht mit EGA-Vorgaben vergleichbar. Sie müssen umeinen Slope-Wert konvertiert werden:


EntscheidungenCONGU-Exact-Handicap x 113 / 124 = <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe(124 ist der durchschnittliche angenommene Slope im conGU.)Eine unterjährige Überprüfung einer solchen konvertierten Vorgabe durchden Vorgabenausschuss nach den ersten drei vorgabenwirksamen Ergebnissenhilft bei der Feststellung, ob die Konvertierung zu einer angemessenen<strong>DGV</strong>-Stammvorgabe geführt hat.Umrechnung eines usGA-Handicap-Index in eine <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe:Da usGA-Handicap-Indizes auf einem Slope basieren, ist keine zusätzlicheKonvertierung notwendig. Der usGA-Handicap-Index wird deshalb unmittelbarzur <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe.Eine unterjährige Überprüfung einer solchen übernommenen Vorgabe durchden Vorgabenausschuss nach den ersten drei vorgabenwirksamen Ergebnissenhilft bei der Feststellung, ob die unterschiedliche Art der Vorgabenfortschreibungeine Anpassung der <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe notwendig macht.Andere Systeme:In allen anderen Systemen muss der Spieler so bald wie möglich drei Ergebnisseunter vorgabenwirksamen Bedingungen spielen, aus denen ihm unterBerücksichtigung von Ziffer 3.11.3 eine neue <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe zuerkanntwird.4.5.3 Wie kann der Spieler sicherstellen, dass die Spielvorgabe auf seiner Zählkarterichtig ist? Darf die Spielleitung die Strafe der Disqualifikation aufheben?Um den Bestimmungen der Regel 6-2 und der Entscheidung 6-2/1 zu folgen,sollte der Spieler bei auswärtigen Wettspielen wie folgt verfahren:1. Die <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe sollte auf der Zählkarte notiert werden, wenn siedort nicht ausgedruckt wurde. Anschließend kann in der Spielvorgabentabelleaus der Stammvorgabe eine Spielvorgabe ermittelt und auf derZählkarte vermerkt werden.2. Wird die <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe bereits auf der Zählkarte ausgewiesen, istsie zu überprüfen und notfalls zu korrigieren. Anschließend kann in derSpielvorgabentabelle aus der Stammvorgabe eine Spielvorgabe ermitteltund auf der Zählkarte vermerkt werden.3. ist keine Spielvorgabentabelle in dem Bereich verfügbar, in dem dieZählkarten vor der Runde ausgegeben oder nach der Runde eingereichtwerden, muss eine fehlende oder falsche Stammvorgabe mit der Spiellei-93


Entscheidungentung gemeinsam geprüft werden. Anderenfalls (bei richtig ausgewiesenerStammvorgabe) kann angenommen werden, dass die Berechnung korrekterfolgt.Das obige Verfahren bewahrt den Spieler nicht vor seiner Verantwortungnach Regel 6-2, aber es wird üblicherweise zur Korrektur von Fehleingabenoder der Spielleitung noch nicht bekannten Veränderungen der Stammvorgabebeitragen.Wurde jedoch durch einen Irrtum der Spielleitung die Vorgabe falsch berechnetund der Spieler hatte keine Möglichkeit, anhand einer Spielvorgabentabellediesen Irrtum rechtzeitig zu korrigieren, so sollte dies Anlass sein, dieStrafe der Disqualifikation nach Regel 33-7 aufzuheben.4.6 VERÄnDERung von VoRGABEn: ZiffER 3.12Keine Entscheidungen.4.7 AKTIVE VoRGABE, InAKTIVE VoRGABE, JÄHRLICHE ÜBERPRÜfungDER VoRGABEn: ZiffER 3.154.7.1 Darf ein Spieler mit einer sogenannten inaktiven Vorgabe an einem Wettspielteilnehmen, zu dem eine <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe erforderlich ist?Ziffer 3.15.5 besagt, dass eine aktive <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe zur Teilnahmean einem Wettspiel erforderlich sein kann, zu dem eine <strong>DGV</strong>-Stammvorgabenach Maßgabe der Spielleitung erforderlich ist.Im Gültigkeitsbereich des <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>s ist eine entsprechendeRegelung den einzelnen <strong>DGV</strong>-Mitgliedern freigestellt. Es wird empfohlen,die Spieler teilnehmen zu lassen, aber in Wettspielen mit attraktiven Preisennicht um die Nettopreise spielen zu lassen.Hinweis: Sobald ein Spieler mit einer „inaktiven“ <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe dreivorgabenwirksame Ergebnisse gespielt hat, erhält er automatisch wiedereine aktive Vorgabe. Es liegt also am Spieler, rechtzeitig vor der Teilnahmean einem bestimmten Wettspiel dafür zu sorgen, dass seine Vorgabe wiederals „aktiv“ angesehen wird.4.7.2 Zählen Ergebnisse zur Wiederzuerkennung einer Stammvorgabe mit zu denErgebnissen in der jährlichen Überprüfung der Vorgaben?94


EntscheidungenJa, vorausgesetzt alle anderen Anforderungen bezüglich der jährlichen Überprüfungwurden erfüllt. Es muss sich um vorgabenwirksame Ergebnisse handeln,damit diese in der Überprüfung berücksichtigt werden.Diese Entscheidungen sind die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorliegendenEntscheidungen. Der Ausschuss Vorgaben und Course-Ratingder EGA behält sich vor, von Zeit zu Zeit neue Entscheidungen zuveröffentlichen.Der Ausschuss behält sich ebenfalls grundsätzlich Interpretationen desEGA-Handicap-Systems vor.Beides wird auch auf der Homepage des Deutschen <strong>Golf</strong> Verband e. V.www.golf.de/dgv in übersetzter Form den <strong>DGV</strong>-Mitgliedern und <strong>Golf</strong>spielernzur Kenntnis gebracht.95


VorgabenstammblattAnhang A<strong>DGV</strong>-Vorgabenstammblatt (Handicap Record Sheet)Spieler : Paul Putt mitgliedsnummer: 0815Heimatclub: GC Schöne Wiese <strong>DGV</strong>-Nr. 1234EGA-Exact-Handicap/<strong>DGV</strong>-Stammvorgabe zum -27,3Status der Vorgabe 1) : aktivDatum Bemerkung/Wettspiel PlatzSpielform3)Ergeb.nettoCBA 2)(angepasste)PufferzoneSt.Vg.20.08.2013 August-Cup GC Hohes Rough Zsp 34 0 31-36 27,301.05.2013 Mai-Cup GC Schöne Wiese Stb 38 0 31-36 27,325.04.2013 Herrengolf GC Schöne Wiese Stb 36 -1 (30-35) 28,320.04.2013 Osterturnier GC Schöne Wiese Stb 41 1 (32-37) 28,805.01.2013 Jahresabschluss 2012 --- 30,802.09.2012<strong>Club</strong>meisterschaft1.Rd.GC Schöne Wiese Zsp 37 -2 (29-34) 30,822.07.2012 Auto-Müller-Cup GC Schöne Wiese Stb 28 -1 (30-35) 31,425.04.2012 Monatsbecher GC Schöne Wiese Stb 35 0 31-36 31,203.01.2012 Jahresabschluss 2011 --- 31,218.09.2011 Tiger & Rabbit GC Waldblick Stb(9) 11 --- 33-36 31,203.08.2011 Auto-Müller-Cup GC Schöne Wiese Zsp 24 0 31-36 31,002.08.2011 Early Bird GC Schöne Wiese Stb(n) 41 --- 33,527.07.2011 Herrengolf GC Waldblick Stb 42 0 31-36 33,520.07.2011 Herrengolf GC Schöne Wiese Zsp 22 -3 3714.06.2011 EDS (H. Müller) GC Schöne Wiese Stb 39 --- 3710.06.2011 Beginner-Cup GC Schöne Wiese Stb(9) 52 --- 3827.05.201126.05.2011Best. <strong>DGV</strong> PRVorgabenausschuss<strong>DGV</strong>-PR / Prüfer:Meyer5421.03.2011 Neuaufnahme1) *Status der Vorgabe: Ist hier „aktiv“ vermerkt, so beruht die Vorgabe auf vier oder mehr vorgabenwirksamen Ergebnissen im Vorjahr oder drei und mehrvorgabenwirksamen Ergebnissen im laufenden Jahr, siehe Ziffer 3.12.4 - 3.12.7.2) CBA: Pufferzonenanpassung, Anzahl Punkte, um die die Pufferzonen aufgrund außergewöhnlicher Spielbedingungen nach oben (+1) oder unten (bis -4RO)verschoben wurde.3) Die Vorgabenfortschreibung in diesem Vorgabenstammblatt erfolgt auf Grundlage der Offiziellen <strong>Golf</strong>regeln (einschl. Amateurstatut) und des <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>s. Eine in Klammern gesetzte (9) hinter der Spielform kennzeichnet 9-Löcher-Wettspiele, ein „(n)“ an gleicher Stelle kennzeichnet nichtvorgabenwirksame Ergebnisse.Jedes Vorgabenstammblatt muss deutlich lesbar folgenden Hinweis enthalten: „Die Vorgabenfortschreibungin diesem Vorgabenstammblatt erfolgt auf Grundlage der Offiziellen<strong>Golf</strong>regeln (einschl. Amateurstatut) und des <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>s.“Ergebnisse aus Wettspielen über neun Löcher sind im Vorgabenstammblatt in der Spalte„Spielform“ mit einer „9“ zu kennzeichnen. Ebenso wird in dieser Spalte mit einem „n“gekennzeichnet, falls das Ergebnis nicht vorgabenwirksam war.97


Pufferzonenanpassung / Computed-Buffer-Adjustment (CBA)Anhang BPufferzonenanpassung / Computed-Buffer-Adjustment (CBA)Für allgemeine Informationen zu Pufferzonenanpassung (und den Unterschied zuCSA) siehe Ziffer 3.7.Das bis 2011 gültige Competition-Stableford-Adjustment wurde aus dem css desconGU-Systems entwickelt, das eine Anpassung bei nicht normalen Spielbedingungenvorsieht.Untersuchungen der EGA-Handicap-Research-Group ergaben jedoch, dass die Ergebnisverteilungenin den Gültigkeitsbereichen des conGU- und EGA-Handicap-Systemsunterschiedlich waren, besonders in den höheren Vorgabenklassen. Dies führte zueiner Verschiebung der zu erwartenden csa-Anpassungen. Deshalb hat die Handicap-Research-Group das Verfahrens angepasst, sodass es nun an der Ergebnisverteilungder auf Basis des EGA-Handicap-Systems erzielten Ergebnisse orientiert ist. Gleichzeitigwurden weitere Bereiche, in denen dies als notwendig erachtet wurde, geändert.Dies führte zur Einführung der Pufferzonenanpassung (Computed-Buffer-Adjustment /cba). Das cba-Verfahren ist ein Rechenverfahren, das die Leistung der Spieler an derWahrscheinlichkeit „P“ beurteilt, mit der sie auf Basis der EGA-Testdaten ein Ergebnis inder Pufferzone oder besser („PZ+“) erzielen sollten.Diese Wahrscheinlichkeit variiert leicht in den verschiedenen Vorgabenklassen, sodassdie Wahrscheinlichkeit „P“ für das Wettspiel (die Standardwahrscheinlichkeit für dasWettspiel: „pc“) der gewichtete Mittelwert der Spieler ist.Das Verfahren bestimmt daraus den höchsten und den niedrigsten Wert, der im Rahmeneiner normalen Streuung (diese Werte sind von Teilnehmerzahl abhängig) erlaubt wäre.Die tatsächliche Leistung der Spieler ergibt sich aus der Anzahl Ergebnisse mit „PZ+“für das Wettspiel „npZ“, indem dieser Wert mit dem als normal berechneten Bereichverglichen wird. Liegt der Wert innerhalb des erwarteten Bereichs, ist der cba „0“ (diePufferzonen bleiben unverändert). Liegt er außerhalb des Bereichs, werden die Pufferzonenangepasst (verschoben). Je weiter der Wettspielwert außerhalb des erwartetenBereichs liegt, umso größer ist die Verschiebung. Der erwartete Bereich hängt wesentlichvon der Teilnehmerzahl ab.Die Pufferzonenanpassung wird nach Beendigung des Wettspiels berechnet. Das Verfahrenbesteht im Einzelnen aus den folgenden Schritten:99


Pufferzonenanpassung / Computed-Buffer-Adjustment (CBA)1. Wettspielabhängige WerteEs ist die Anzahl Spieler „Ni“ inkl. „No Return“ in den Vorgabenklassen 1-4, N1 bis N4,sowie die Summe der Spieler in diesen Vorgabenklassen nc zu ermitteln:VorgabenklasseAnzahl Spieler1 N 12 N 23 N 34 N 4Summe Nc = N 1+ N 2+ N 3+ N 41.1 es ist die Anzahl Spieler „N PZC“, die ein Ergebnis in der Pufferzone oder besser„PZ+“ erzielt haben, zu ermitteln:Vorg.klassePufferzone und mehr1 35 Punkte u. m. N PZ12 34 Punkte u. m. N PZ23 33 Punkte u. m. N PZ34 32 Punkte u. m. N PZ4Summe N PZC= N PZ1+ N PZ2+ N PZ3+ N PZ4Basierend auf diesen Daten berechnet das Rechenverfahren den cba-Wert in Abhängigkeitder Anzahl Spieler.2. Vordefinierte WerteFolgende vordefinierte Werte werden in dem Verfahren verwendet:2.1 Die Standardwahrscheinlichkeit „P i“ für „PZ+“ in den Vorgabenklassen 1-4„P 1“ bis „P 4“:Vorg.klasse 1 2 3 4Bezeichnung P 1P 2P 3P 4Wert 43 % 35 % 35 % 41 %Anmerkung: Diese Standardwahrscheinlichkeiten wurden aus den Daten verschiedenernationaler Verbände (mehrere Millionen anonymisierter Einzelergebnisse) ermittelt undmüssen angewandt werden, solange ein nationaler Verband keine auf verlässlicherGrundlage ermittelten signifikanten anderen Daten nachweisen kann. Jegliche Änderungbedarf der Zustimmung des Ausschusses Vorgaben und Course-Rating der EGA.100


Pufferzonenanpassung / Computed-Buffer-Adjustment (CBA)2.2 Die Faktoren für die Vertrauensgrenzen „f k” für die Anpassungsbereiche „f (-4)” bis„f (+1)”:Anpassung -4ro -3 -2 -1 +1Bezeichnung f (-4)f (-3)f (-2)f -1f +1Wert -4,36 -3,56 -2,76 -1,96 3,52.3 Die additiven Anpassungswerte „ak“ für die Vertrauensgrenzen „a (-4)“ bis „a (+1)“:Anpassung -4ro -3 -2 -1 +1Bezeichnung a (-4)a (-3)a (-2)a (-1)a (+1)Wert 1 1 1 1 03. mit Hilfe dieser wettspielabhängigen Werte und den vordefinierten Werten wird danndie Pufferzonenanpassung nach folgendem Verfahren berechnet:3.1 Die Standardwahrscheinlichkeit P Cdes Wettspiels als gewichteter Durchschnitt der„PZ+”-Wahrscheinlichkeiten der Vorgabenklassen 1 bis 4 wird aus den einzelnenWahrscheinlichkeiten Pi (aus 2.1) und der Anzahl Spieler in dem Wettspiel in jederVorgabenklasse Ni (aus 1.1) berechnet:VorgabenklasseStandardwahrscheinlichkeitAnzahlSpielerGewichtete Wahrscheinlichkeit1 P 1N 1P W1= P1 * (N 1/ N C)2 P 2N 2P W2= P2* (N 2/ N C)3 P 3N 3P W3= P3 * (N 3/ N C)4 P 3N 4P W4= P4 * (N 4/ N C)Summe N CP C= P W1+ P W2+ P W3+ P W43.2 Das erste Moment E der Binominalverteilung wird aus der Gesamtzahl Spieler imWettspiel N C(aus 1.1) und der Standardwahrscheinlichkeit für das Wettspiel P C(aus3.1) berechnet:E = P C* N C3.3 Das zweite Moment V wird ebenfalls unter Verwendung der Werte berechnet:V = (N C* P C* (1 – P C))101


Pufferzonenanpassung / Computed-Buffer-Adjustment (CBA)3.4 Die Vertrauensgrenzen C Kwerden unter Verwendung der Werte E (aus 3.2), V (aus3.3) und den Faktoren der Vertrauensgrenzen „f K” (aus 2.2) sowie den Anpassungswerten„a K” (aus 2.3) berechnet:C (k; unangepasst)= E + f k* V + a kfür alle Werte k = -4, -3, -2, -1, +1; gerundet auf die nächste ganze Zahl.3.5 Für kleine Teilnehmerzahlen ist ein zusätzlicher Rechenschritt notwendig:C (-4)= Maximum (C(-4;unangepasst), 0)C (-3)= Maximum (C(-3;unangepasst), C (-4)+ 1)C (-2)= Maximum (C(-2;unangepasst), C (-3)+ 1)C (-1)= Maximum (C(-1;unangepasst), C (-2)+ 1)C (+1)= C (+1; unangepasst)3.6 Der Wert der Pufferzonenanpassung ergibt sich aus Vergleich von „N PZC” (aus 1.2)mit den berechneten Werten C Kfür die Anpassungsbereiche aus 3.5:CBA -4ro -3 -2 -1 0 +1N PZCvon 0 C (-4)+1 C (-3)+1 C (-2)+1 C (-1)+1 C(+1)bis C (-4)C (-3)C (-2)C (-1)C (+1)-1 N C4. Der Effekt des Rechenverfahrens zur Pufferzonenanpassung ist eine Verschiebungder Pufferzonen aller Vorgabenklassen um den Wert -4 bis +1 entsprechend demcba-Wert.5. erscheint die Abkürzung „ro” (Reduction only) in Zusammenhang mit einem cba-Wert „-4”, so werden die Stammvorgaben in diesem Wettspiel nur herabgesetztaber nicht heraufgesetzt.6. Wird ein vorgabenwirksames Wettspiel aus irgendeinem Grund abgebrochen,so werden die darin erspielten vorgabenwirksamen Ergebnisse (Unterspielungen)nicht mit der Pufferzonenanpassung angepasst, d. h. es gilt ein cba = 0. AlleErgebnisse, die keine Unterspielungen darstellen, sind in diesem Wettspiel nichtvorgabenwirksam.7. spielen in einem Wettspiel nur Spieler der Vorgabenklassen 5 und 6 (<strong>Club</strong>vorgaben)oder weniger als zehn Spieler der Vorgabenklassen 1-4, dann wird keinePufferzonenanpassung berechnet, und alle Ergebnisse werden unangepasst wiegespielt gewertet.102


Pufferzonenanpassung / Computed-Buffer-Adjustment (CBA)8. alle Spielleitungen werden hiermit daran erinnert, dass sie in einem vorgabenwirksamenWettspiel nicht befugt sind, ausschließlich die Unterspielungen zu werten.9. Die Pufferzonenanpassung wird bei EDS-Runden nicht angewandt.TABELLE PuffERZonenanPASSung103


104


Jährliche Überprüfung der VorgabenAnhang CJährliche Überprüfung der VorgabenVerfahren und Softwareanforderungen zur Auswahl der Vorgabenstammblätter, die zurjährlichen Überprüfung der Vorgaben anstehen.Für allgemeine (grundlegende) Informationen zur jährlichen Überprüfung der Vorgabensiehe Ziffer 3.15.AllgemeinesZiffer 3.4.8 regelt die jährliche Überprüfung der Vorgaben durch die Vorgabenausschüsseund den nationalen Verband nach dem Ende jeder Spielsaison. Ab 1.1.2012wird die Stammvorgabe des Spielers mit diesem Verfahren automatisch verändert.Die jährliche Überprüfung ist ein wichtiger Bestandteil der Vorgabenverwaltung.Das vor vier Jahren eingeführte Verfahren benutzte den Durchschnitt der besserenHälfte der Netto-Stableford-Ergebnisse (abHss, Average Better Half Stableford Score)und verglich diesen mit dem durchschnittlichen zu erwartenden Stablefordergebnis(emss, Expected Mean Stableford Score). Letzteres wurde durch den „Spieler mit derperfekten Vorgabe“ errechnet, der auf dem conGU- / EGA-System der Anpassungvon Vorgaben basierte. Statistische Untersuchungen haben ergeben, dass das emsszwar für Spieler mit niedrigen Vorgaben ausreichend war, bei steigenden Vorgabendie tatsächlichen Ergebnisse jedoch zunehmend stärker von dem emss abwichen. DasabHss- / emss-System wurde deshalb durch ein Formelwerk ersetzt, das das tatsächlichedurchschnittliche Stablefordergebnis (mss, Mean Stableford Score) des Spielersmit dem europäischen durchschnittlichen Stablefordergebnis (eass, European AverageStableford Score) der für den Spieler geltenden Vorgabenklasse vergleicht.Die EGA-Handicap-Research-Group hat das eass aus denselben Daten abgeleitet, diezur Neufassung der cba-Berechnung führten.<strong>DGV</strong>- bis 4,4 4,5 – 8,0 8,1 – 11,4 11,5 – 15,0 15,1 – 18,4 18,5 – 26,4 26,5 – 36,0Stammvorgabeeass Punkte 33 32,5 32 31,5 31 30,5 30Die Punkte bedeuten, dass ein Spieler mit einer Stammvorgabe aus der jeweiligenSpalte im Durchschnitt das darunter angezeigte Nettoergebnis spielt. Hierbei wirdvorausgesetzt, dass es sich um einen Spieler mit einer „stabilen“ Vorgabe handelt (d. h.um einen Spieler, der seine Vorgabe weder bedeutend unterspielt aber dessen Spielpotenzialauch nicht permanent nachlässt).105


Jährliche Überprüfung der Vorgaben106Anmerkung: Diese eass-Punkte wurden aus den Daten verschiedener nationaler Verbände(mehrere Millionen anonymisierte Einzelergebnisse) ermittelt und müssen angewandtwerden, solange ein nationaler Verband keine auf verlässlicher Grundlage ermitteltensignifikanten anderen Daten nachweisen kann. Jegliche Änderung bedarf derZustimmung des Vorgaben- und Course-Rating-Ausschusses der EGA.Die Formel zieht das für den Spieler gültige eass von seinem mss ab, um die Abweichungfür den Spieler (PD) zu ermitteln. Eine Toleranz von +/-2,9 Punkten wird dannhinzugefügt. Liegt die Abweichung bei mehr als +/-3,0, so wird die Stammvorgabe desSpielers um einen Schlag verändert, bei mehr als +/-5,0 um zwei Schläge. Obwohl derToleranzwert für Herauf- und Herabsetzungen von Stammvorgaben identisch ist, berücksichtigtdas Verfahren für die Heraufsetzung andere Kriterien.Das Verfahren der Heraufsetzung wird nicht auf Spieler angewandt,- die am Ende des Jahres eine niedrigere Stammvorgabe haben als zu Beginn des Jahres,- die im Laufe des Jahres bereits eine unterjährige Vorgabenanpassung erfahren haben.Die Genauigkeit aller Systeme, die Durchschnittsergebnisse verwenden, ist stark abhängigvon der Anzahl verfügbarer Ergebnisse. So wurde eine Mindestzahl von acht Ergebnissenfür eine Überprüfung festgesetzt.Hierbei wird akzeptiert, dass manche Spieler keine acht Ergebnisse im Zeitraum der Überprüfungspielen. Ist dies der Fall, so werden vier Ergebnisse der vorherigen Überprüfungdazu herangezogen, um die Ergebnisse des aktuellen Zeitraums zu vervollständigen.Es ist bekannt, dass dies die Ergebnisse des Verfahrens in einigen Fällen verzerren kann,aber es wird angenommen, dass eine größere Verzerrung auftritt, wenn weniger als achtErgebnisse benutzt werden. Alle Aspekte der jährlichen Überprüfung werden regelmäßigdurch die EGA-Handicap-Research-Group beobachtet, sodass mit weiteren Veränderungenin zukünftigen Auflagen gerechnet werden kann.Es wird einen jährlichen Bericht hierzu geben, der von den nationalen Verbänden seinenMitgliedern zur Kenntnis gebracht werden sollte.Das VerfahrenDer Begriff „vorgabenwirksames Ergebnis“ (VE) schließt EDS-Runden mit ein.Jedes vorgabenwirksame Ergebnis für die jährliche Überprüfung (JÜ) muss die Pufferzonenanpassungwie folgt enthalten, wenn diese anwendbar war: VE(JÜ) = VE – cba-WertIm Fall eines No Return zählen nur No-Return-Ergebnisse, die in Stableford-Nettopunkteumgerechnet wurden, um die Mindestanzahl von vier Ergebnissen zu erreichen, die diejährliche Überprüfung auslösen.


Jährliche Überprüfung der VorgabenAlle Wettspieldaten eines Spielers werden bei der jährlichen Überprüfung berücksichtigt:1. Feststellung der aktiven oder inaktiven VorgabeDie Vorgaben aller Spieler, die weniger als vier vorgabenwirksame Ergebnisseeingereicht haben, werden als inaktiv angesehen und von der weiteren Analyseausgeschlossen. Alle diese Spieler der Vorgabenklasse 1-5 erscheinen in der Auswertungals Spieler mit einer inaktiven Vorgabe.2. es wird festgestellt, welche Spieler acht oder mehr Ergebnisse zur Durchführung derautomatischen jährlichen Überprüfung vorliegen haben.2.1 Zu ändernde Vorgaben der Vorgabenklasse 1 von +0,9 bis -4,4 werden dem <strong>DGV</strong>bzw. LGV vorgelegt. Vorgaben im Bereich von +1,0 oder besser werden direkt vom<strong>DGV</strong> überprüft und den <strong>DGV</strong>-Mitgliedern zur Veränderung vorgeschlagen.2.2 Spieler mit acht oder mehr Ergebnissen im aktuellen Überprüfungszeitraum werdenmit ihrer vollständigen Anzahl Ergebnisse in die Überprüfung aufgenommen.2.3. Die Daten von Spielern mit weniger als acht Ergebnissen im aktuellen Überprüfungszeitraumwerden in chronologischer Reihenfolge mit den vorgabenwirksamenErgebnissen des Spielers (beginnend mit dem letzten) des Vorjahres ergänzt, bisacht Ergebnisse vorliegen. Die Vorgaben aller Spieler, für die nach diesem Verfahrenacht Ergebnisse vorliegen, werden in die jährliche Überprüfung eingeschlossen.2.4 Spieler mit mehr als drei Ergebnissen im aktuellen Zeitraum, aber weniger als achtErgebnissen nach Anhang C Ziffer 2.3, werden wegen zu wenigen Ergebnissenvon der Überprüfung ausgeschlossen, haben aber eine aktive Vorgabe. Auch neueStammvorgaben fallen in diese Gruppe.3. Das automatische Verfahren der Überprüfung3.1 es wird der Median der Stableford-Ergebnisse (mss) des Spielers berechnet, die inaufsteigender Reihenfolge sortiert wurden. So hat z. B. die Reihe 25, 27, 31, 3233, 34 und 38 den Median 31,5 .nur Ergebnisse, die mit einer <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe erspielt wurden, werden zur Bestimmungdes Durchschnittswertes der Stableford-Punkte des Spielers herangezogen.3.2 es wird das eass(H) aus der Tabelle entnommen, der eass-Wert, der für die Vorgabenklassedes Spielers am Jahresende gilt.<strong>DGV</strong>-Stammvorgabebis 4,4 4,5 – 8,0 8,1 – 11,4 11,5 – 15,0 15,1 – 18,4 18,5 – 26,4 26,5 – 36,0eass Punkte 33 32,5 32 31,5 31 30,5 303.3 es wird der PD bestimmt:PD = MSS – EASS(H)107


Jährliche Überprüfung der Vorgaben1083.4 Der ermittelte PD-Wert wird benutzt, um die Leistung des Spielers nach der folgendenTabelle zu bestimmen:PD-Wert zwischenAktuelle Stammvorgabedes SpielersAngewandte Anpassung-2.9 und +2.9 zutreffend 0mss des Spielers ist 3 oder mehr über dem eass – Spieler hat besser als erwartetgespielt+ 3.0 bis +4.9 zu hoch Herabsetzung um 1.0>+4.9 viel zu hoch Herabsetzung um 2.0mss des Spielers ist 3 oder mehr unter dem eass – Spieler hat schlechter gespieltals erwartet-3.0 bis -4.9 zu niedrig Heraufsetzung um 1.0> -4.9 viel zu niedrig Heraufsetzung um 2.03.5 Weitere Verfahren, die auf Vorgaben von Spielern angewandt werden, dieals zu niedrig angesehen werden und eine Heraufsetzung erfordern.3.5.1 alle Spieler werden aus dieser Gruppe ausgeschlossen, deren Vorgabe amEnde des Überprüfungszeitraums niedriger ist als am Anfang.Stammvorgabe zu Beginn = EHsStammvorgabe zu Ende = EHfDer Spieler wird von der Überprüfung ausgeschlossen, wenn EHf < EHs ist.3.5.2 es wird festgestellt, ob die Vorgabe eines Spielers durch Überspielungen odereine unterjährige Veränderung der Vorgabe in Form einer Heraufsetzung bedeutendgestiegen ist.Diese Spieler werden auch in die Überprüfung eingeschlossen, wenn(EHf – EHs) > 1.9 Schlägebeträgt. Ihre <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe wird um 1,0 heraufgesetzt, beträgt ihr PD -5,0oder weniger, wird die <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe um 2,0 heraufgesetzt.3.6 protokoll der jährlichen ÜberprüfungDie jährliche Überprüfung wird mit dem nachfolgenden Protokoll (siehe Seite105) dokumentiert.3.7 Der Vorgabenausschuss darf die automatische Anpassung nur im Rahmen derihm allgemein zukommenden Vorgabenüberprüfung aus Ziffer 3.16 und nurdann verändern, wenn neuere Erkenntnisse (insbesondere aktuelle Wettspielergebnisse)über das Spielpotenzial des Spielers vorliegen.


Jährliche Überprüfung der VorgabenProtokoLL DER JÄHRLICHEn ÜBERPRÜfung<strong>DGV</strong>-MitgliedZeitraum von bis Anzahl SpielerFolgende Spieler haben weniger als drei vorgabenwirksame Ergebnisse eingereicht, wodurch ihre Vorgabenals inaktiv angesehen werden:Spieler Vorg.kl. m/w StvgNr.Folgende Spieler haben keine acht Ergebnisse über zwei Jahre erzielt. Ihre Vorgaben sind aktiv, werden abernicht überprüft:Spieler Vorg.kl. m/w StvgFolgende Spieler haben 8 oder mehr vorgabenwirksame Ergebnisse eingereicht, hatten eine PD von +3 bis+4,9. Ihre Vorgaben werden um 1,0 herabgesetzt:Spieler Alte Stvg Neue Stvg Spieler Alte Stvg Neue StvgFolgende Spieler haben 8 oder mehr vorgabenwirksame Ergebnisse eingereicht, hatten eine PD von mehrals +5. Ihre Vorgaben werden um 2,0 herabgesetzt:Spieler Alte Stvg Neue Stvg Spieler Alte Stvg Neue StvgFolgende Spieler haben 8 oder mehr vorgabenwirksame Ergebnisse eingereicht, hatten eine PD von -3 bis-4,9. Ihre Vorgaben werden um 1,0 heraufgesetzt:Spieler Alte Stvg Neue Stvg Spieler Alte Stvg Neue StvgFolgende Spieler haben 8 oder mehr vorgabenwirksame Ergebnisse eingereicht, hatten eine PD von mehrals -5. Ihre Vorgaben werden um 2,0 heraufgesetzt:Spieler Alte Stvg Neue Stvg Spieler Alte Stvg Neue StvgZur Information: Folgende Spieler haben im Überprüfungszeitraum erstmals eine <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe erspielt:Spieler Alte Stvg Neue Stvg Spieler Alte Stvg Neue StvgZur Information: Folgende Spieler haben im Überprüfungszeitraum dreimal oder mehr „No Return“eingereicht:Spieler Alte Stvg Neue Stvg Spieler Alte Stvg Neue StvgZur Information: Spieler, deren Stammvorgaben im Überprüfungszeitraum um durch Überspielungen ummehr als 1,9 gestiegen sind:Spieler Alte Stvg Neue Stvg Spieler Alte Stvg Neue Stvg109


110Jährliche Überprüfung der Vorgaben


Vorgabenzuteilung in WettspielenAnhang DVorgabenzuteilung in Wettspielen1. WERTung von SPIELERn, DIE von VERSCHIEDEnenABSCHLÄGEn SPIELEnDas Course-Rating gibt die Spielschwierigkeit eines <strong>Golf</strong>platzes für einen Scratch-<strong>Golf</strong>eran. Der Course-Rating-Wert und der Slope-Wert geben als eine der Grundlagen desEGA-Handicap-Systems die Spielschwierigkeit für Spieler an, die keine Scratch-<strong>Golf</strong>ersind.Der Platz mit dem höheren Course-Rating ist immer der schwerere Platz. Spielen Spielerim gleichen Wettspiel von verschiedenen Abschlägen (z. B. Damen gegen Herren oderauch Herren gegen Herren oder Damen gegen Damen), oder spielen Damen und Herrenvom gleichen Abschlag, sollte der Spieler, der von den Abschlägen mit dem höherenCourse-Rating spielt, auch mehr Vorgabenschläge erhalten, wie es sich in der Differenzzwischen den Course-Rating-Werten ausdrückt. Die Formel zur Berechung der <strong>DGV</strong>-Spielvorgabe (siehe Ziffer 3.9.3) berücksichtigt jedoch bereits schon unterschiedlicheCourse-Rating-Werte.Unterschiedliche Abschläge können auch verschiedene Pars haben. Par ist jedoch keinMaßstab für die Schwierigkeit eines <strong>Golf</strong>platzes. Das Par ist nur in der Berechnung derSpielvorgabe mit enthalten, das das <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong> mit Stableford-Ergebnissenrechnet, um die erspielten Schlagzahl einzugrenzen.Dies bedeutet, dass nur in Zählspielen und Lochspielen mit Vorgabe Spieler im gleichenWettspiel mit unterschiedlichem Par einen Ausgleich erhalten. Hierzu erhält derSpieler, der auf dem Platz mit dem höheren Par spielt, die Differenz zum niedrigerenPar seiner Mitbewerber oder Gegner als zusätzliche Vorgabenschläge nur für dieWettspielwertung.Zuerst wird die Spielvorgabe berechnet, und danach erhält der Spieler auf dem Platzmit dem höheren Par die Vorgabenschläge für die Differenz der Pars.Beispiel 1:Spielt in einem Zählspiel oder Lochspiel ein Herr auf einem Platz mit Par 71 gegen eineDame auf einem Platz mit Par 72, so erhält die Dame einen zusätzlichen Schlag zu ihrerSpielvorgabe.Anmerkung: In der Vorgabenfortschreibung ist der zusätzliche Schlag zu ignorieren!111


Vorgabenzuteilung in WettspielenBeispiel 2:Frau A und Herr B sind Partner in einem gemischten Vierer (nur Zählspiel oder Lochspiel).Herren spielen mit einem Par 71 und die Damen spielen mit einem Par 72. Frau A hateine Spielvorgabe 7 und Herr B hat eine Spielvorgabe 21. Frau A muss nun einenSchlag zu ihrer Spielvorgabe addieren und spielt deshalb mit einer Spielvorgabe 8. DieSpielvorgabe der Partner beträgt somit50 % von (21+8) = 29 / 2 = 14,5 => aufgerundet 15Wird in solchen Wettspielen nicht mit voller Spielvorgabe gespielt (z. B. Vierball-Zählspiel),so betrifft die Reduzierung der Spielvorgabe auch die zusätzlichen Schläge zumAusgleich des Pars. In diesen Fällen wir empfohlen:1. Spielvorgaben bestimmen2. Anteiligen Par-Ausgleich addieren3. Vorgabenzuteilung berechnen (z. B. ¾ im Vierball)Beispiel 3:In einem Vierball-Zählspiel spielen die Herren mit Par 71 und die Damen mit Par 72.Frau A hat eine Spielvorgabe 16. Die Vorgabenzuteilung ist75 % * (16 + (72 – 71)) = 75 % * 17 = 12,75 => aufgerundet 13Beispiel 4:Frau A und Herr B sind Partner in einem gemischten Vierer mit Auswahldrive (Zählspieloder Lochspiel). Die Herren spielen mit Par 71 und die Damen spielen mit Par 72. HerrB hat eine Spielvorgabe 8 und Frau A hat eine Spielvorgabe 21.Die Vorgabenzuteilung ergibt sich aus 60 % der niedrigeren Spielvorgabe und 40 %der höheren Spielvorgabe.Herr B erhält 60 % von 8 = 4,8 SchlägeFrau A erhält 40 % der angepassten Spielvorgabe: 40 % * (21+1) = 8,8 Vorgabenschläge.Die Partner erhalten zusammen einen Vorgabenzuteilung von 4,8 + 8,8 = 13,6 =>aufgerundet 14 Schlägen.112


Vorgabenzuteilung in Wettspielen2. VoRGABEnzuTEILungDer <strong>DGV</strong> empfiehlt, dass die jeweils folgenden Vorgabenzuteilungen angewandtwerden:2.1 LochspielDie Vorgabenschläge sind nach dem Vorgabenverteilungsschlüssel (siehe Ziffer 3.9.7)zu gewähren.Beträgt die Differenz zwischen den Spielvorgaben der Gegner z. B. fünf Schläge, sowerden diese üblicherweise an den Löchern mit dem Vorgabenverteilungsschlüssel 1 bis5 gegeben, wenn dieser nach Lochspielkriterien festgelegt wurde und berücksichtigt,nach welcher Wahrscheinlichkeit ein Spieler mit einer niedrigen Vorgabe und ein Spielermit einer hohen Vorgabe auf einem Loch einen Bogey spielen.Ist der Vorgabenverteilungsschlüssel der Löcher einfach nach dem Schwierigkeitsgradjedes Lochs festgelegt worden, so muss der Spieler mit der niedrigeren Vorgabe geradeauf den Löchern die Vorgabenschläge gewähren, auf denen er selbst mit der geringstenWahrscheinlichkeit ein Par spielt. Es bietet sich deshalb an, die Vorgabenschläge beieinem derartigen Vorgabenverteilungsschlüssel an den Löchern zu geben, die die Differenzzwischen den beiden Spielvorgaben ausdrücken. Hat Spieler A eine Spielvorgabe10 und Spieler B eine Spielvorgabe 15, so würde B seine Vorgabenschläge auf denLöchern mit dem Vorgabenverteilungsschlüssel 11, 12, 13, 14 und 15 erhalten, da erdort statistisch gesehen eher schlechter spielt als der Spieler mit der Spielvorgabe 10.a) EinzelDer Spieler mit der höheren Vorgabe erhält den Unterschied zwischen vollen Spielvorgabender beiden Spieler.b) ViererDie Partei mit den höheren addierten Spielvorgaben der Partner erhält 50 % derDifferenz der addierten Spielgaben beider Parteien (0,5 wird aufgerundet).Beispiel:Spieler A (Spielvorgabe 11) und Spieler B (Spielvorgabe 18) spielen ein Lochspielgegen Spieler C (Spielvorgabe 6) und Spieler D (Spielvorgabe 12).A und B erhalten:50 % * ((11 + 18) – (6 + 12)) = 50 % * 29 – 18 = 50 % * 11 = 5,5 => aufgerundet6 Vorgabenschläge.Anmerkung: In gemischten Vierern werden die Vorgabenschläge nach dem Vorgabenverteilungsschlüsselder Herren vergeben.113


Vorgabenzuteilung in Wettspielenc) VierballDer Spieler mit der niedrigsten Vorgabe spielt ohne Vorgabe und gibt den dreianderen ¾ des Unterschieds von seiner zu der jeweils anderen Spielvorgabe vor.Anmerkung: In gemischten Vierball-Spielen werden die Vorgabenschläge nachdem jeweils für den Spieler gültigen Vorgabenverteilungsschlüssel vergeben.d) Vierer mit AuswahldriveDer Partner mit der niedrigeren Spielvorgabe erhält 60 % seiner Spielvorgabe undder Partner mit der höheren Vorgabe erhält 40 % seiner Spielvorgabe. Beide Zahlenwerden vor dem Runden addiert. Die endgültige Zahl (die Spielvorgabe der Partei)wird gerundet (0,5 aufwärts).Die Partei mit der höheren Spielvorgabe erhält die volle Differenz der Spielvorgabenbeider Parteien.Wird von unterschiedlichen Pars gespielt, siehe Abschnitt 1 dieses Anhangs.1142.2 Wettspiele gegen Par und nach StablefordVorgabenschläge werden nach dem Vorgabenverteilungsschlüssel gewährt.a) EinzelDer Spieler erhält seine volle Spielvorgabe.b) ViererDie Partei erhält 50 % ihrer addierten Spielgabe (0,5 wird aufgerundet).c) VierballJeder Spieler erhält 90 % seiner Spielvorgabe.d) Vierer mit AuswahldriveDer Partner mit der niedrigeren Spielvorgabe erhält 60 % seiner Spielvorgabe undder Partner mit der höheren Vorgabe erhält 40 % seiner Spielvorgabe. Beide Zahlenwerden vor dem Runden addiert. Die endgültig Zahl (die Spielvorgabe der Partei)wird gerundet (0,5 aufwärts).Vorgabenschläge werden nach dem Vorgabenverteilungsschlüssel gegeben.in gemischten Vierern oder gemischten Vierern mit Auswahldrive werden die Vorgabenschlägenach dem Vorgabenverteilungsschlüssel der Herren gegeben.Wird in den o.g. Spielen von Abschlägen mit unterschiedlichem Par gespielt, soerfolgt hier Kein Ausgleich des Pars, da der Unterschied in den Pars bereits beider Berechnung der Spielvorgabe berücksichtigt wurde und durch die Wertungsart(Gegen Par oder Stableford) nur Punkte und keine Schläge verglichen werden müssen.


Vorgabenzuteilung in Wettspielen2.3 ZÄHLSPIELa) EinzelDer Spieler erhält seine volle Spielvorgabe.b) ViererDie Partei erhält 50 % ihrer addierten Spielgabe (0,5 wird aufgerundet).c) VierballJeder Spieler erhält 90 % seiner Spielvorgabe.Vorgabenschläge werden nach dem Vorgabenverteilungsschlüssel gegeben.Anmerkung: In gemischten Vierball-Spielen werden die Vorgabenschläge nachdem jeweils für den Spieler gültigen Vorgabenverteilungsschlüssel vergeben.d) Vierer mit AuswahldriveDer Partner mit der niedrigeren Spielvorgabe erhält 60 % seiner Spielvorgabe undder Partner mit der höheren Vorgabe erhält 40 % seiner Spielvorgabe. Beide Zahlenwerden vor dem Runden addiert. Die endgültige Zahl (die Spielvorgabe der Partei)wird gerundet (0,5 aufwärts).Vorgabenschläge werden nach dem Vorgabenverteilungsschlüssel gegeben.In gemischten Vierern oder gemischten Vierern mit Auswahldrive werden die Vorgabenschlägenach dem Vorgabenverteilungsschlüssel der Herren gegeben.Wird mit unterschiedlichen Pars gespielt, siehe Abschnitt 1 dieses Anhangs.Anmerkung 1:Die Vorgabenzuteilung in einem Wettspiel mit Vorgabe muss in der Ausschreibungdes Wettspiels bekannt gegeben werden (siehe Offizielle <strong>Golf</strong>regeln, Regel 33-1).Anmerkung 2:Die Spielleitung kann bestimmen, dass die Stammvorgabe eines Spielers sich imLaufe eines Wettspiels verändern kann, das über einen längeren Zeitraum ausgetragenwird.Anmerkung 3:In Wettspielen über 36 Löcher werden Vorgabenschläge auf der Basis von zweiRunden über 18 Löcher gegeben.Anmerkung 4:Lochweises Stechen: Werden Extralöcher gespielt, um einen Sieger zu ermitteln, sowerden erneut Vorgabenschläge nach dem Vorgabenverteilungsschlüssel gegeben.Anmerkung 5:Spieler mit einer „Plusvorgabe“ geben dem Platz einen oder mehrere Schläge vor,beginnend an dem Loch mit dem Vorgabenverteilungsschlüssel 18.115


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VorgabenverteilungANHANG EVorgabenverteilungRegel 33-4 der <strong>Golf</strong>regeln verlangt von Spielleitungen zwingend, die Verteilung derVorgaben auf die Löcher bekannt zu geben.Die Bekanntgabe der Vorgabenverteilung hat also für jedes Wettspiel (unabhängig vonder Frage, ob das Wettspiel vorgabenwirksam ist) und jede EDS-Runde zu erfolgen. Esempfiehlt sich eine einmalige Festlegung auf unbestimmte Zeit. Jedenfalls sollten Änderungenwährend einer Spielsaison vermieden werden.Um ein weitgehend einheitliches Verfahren sicherzustellen, sollte Folgendes beachtetwerden:a) es ist eine bekannte Tatsache, dass die Vorgabenverteilung tatsächlich keinen Einflussauf die Stableford-Ergebnisse und damit auf die Vorgabenfortschreibung hat.b) es ist wichtig, dass Vorgabenschläge von jeglichem Vorgabenunterschied gleichmäßigüber die 18 Löcher verteilt gegeben werden.c) Dies wird bestmöglich erreicht, in dem die ungeraden Nummern (1, 3, 5, 7, 9, 11,13, 15, 17) des Vorgabenverteilungsschlüssels auf den längeren neun Löchern desPlatzes vergeben werden und die geraden Nummern (2, 4, 6, 8, 10, 12, 14, 16, 18)auf den kürzeren neun Löchern. Hinweis: Bei Wettspielen über neun Löcher dürfennur ungerade Vorgabenverteilungsziffern angewandt werden, da in der Software dierichtige Berechnung der gerundeten Spielvorgabe hiervon abhängt.Für Wettspiele über neun Löcher müssen die zu spielenden Löcher jedoch mit ungeradenVorgabenverteilungsschlüsseln versehen werden, da sonst das von der <strong>Club</strong>verwaltungssoftwareangewandte Verfahren zur Berechung der Spielvorgabe dieVorgabenschläge nicht richtig zuweist.d) Das Durchschnittsergebnis über Par eines Loches ist ein Kennzeichen für seineSchwierigkeit.e) es sollte versucht werden, für Damen und Herren eine gemeinsame Vorgabenverteilungfestzusetzen.f) Der Spieler, der Vorgabenschläge erhält, sollte diese zuerst auf dem schwierigstenPar-5-Loch erhalten, danach auf dem schwierigsten Par-4-Loch und dann auf den restlichenPar-5-Löchern. Anschließend folgen die weiteren Par-4-Löcher und zum Schlussdie Par-3-Löcher.g) ein sehr schweres Par-3-Loch kann schwieriger eingestuft werden als ein Par 4.Schwierige Löcher sind im Allgemeinen die Löcher, bei denen ein durchschnittlicher117


VorgabenverteilungSpieler nicht mit zwei Schlägen weniger als dem Par des Lochs das Grün erreichenkann.Die Zuordnung der Vorgabenverteilung auf die Löcher kann wie folgt geschehen:a) Die Löcher werden in sechs Gruppen von drei Löchern aufgeteilt (1, 2, 3 / 4, 5, 6 /usw.)b) Die Vorgabenverteilung 1 wird nicht auf die Löcher 1-3 oder 16-18 gelegt.c) Die Summe der Vorgabenverteilung der sechs Gruppen sollte 27-30 betragen.d) Die ungeraden Zahlen werden auf den ersten neun Löchern vergeben und die geradenauf den zweiten neun Löchern oder umgekehrt (Neun-Löcher-Wettspiele werdenmit einer ungeraden Vorgabenverteilung gespielt).e) Die Vorgabenverteilungen 1-6 sollen nicht auf benachbarten Löchern liegen.Beispiel:Vorgabenverteilung 1 auf das schwierigste der Löcher 7, 8, 9 vergeben (4, 5, 6 beineun Löchern).Vorgabenverteilung 2 auf das schwierigste der Löcher 13, 14, 15 vergeben.Vorgabenverteilung 3 auf das schwierigste der Löcher 4, 5, 6 vergeben (7, 8, 9 beineun Löchern).Vorgabenverteilung 4 auf das schwierigste der Löcher 10, 11, 12 vergeben.Vorgabenverteilung 5 auf das schwierigste der Löcher 1, 2, 3 vergeben.Vorgabenverteilung 6 auf das schwierigste der Löcher 16, 17, 18 vergeben.Die Vorgabenverteilungen 7-12 werden gleichmäßig über die sechs Gruppen verteilt;„7“ muss nicht in die Gruppe 7,8,9 passen.Die Vorgabenverteilungen 13-18 werden anschließend auf die gleiche Art vergeben.Ergebnis:Löcher 1, 2, 3 Vorgabenverteilung 5, 7, 15 summe: 27Löcher 4, 5, 6 Vorgabenverteilung 3, 11, 13 summe: 27Löcher 7, 8, 9 Vorgabenverteilung 1, 9, 17 summe: 27Löcher 10, 11, 12 Vorgabenverteilung 4, 12, 14 summe: 30Löcher 13, 14, 15 Vorgabenverteilung 2, 10, 18 summe: 30Löcher 16, 17, 18 Vorgabenverteilung 6, 8, 16 summe: 30118Anmerkung 1:Par ist kein Maß für die Schwierigkeit eines Platzes. Lange Par-3- und Par-4-Löcher werdenoft vor Par-5-Löchern mit niedrigen Vorgabenverteilungsschlüsseln versehen, weiles einfacher zu sein scheint, auf dem Par 5 ein Par zu spielen als auf den beiden Par-3- und Par-4-Löchern. Die langen Par-3-Löcher und Par-4-Löcher sind jedoch oft für den


Vorgabenverteilungguten Spieler schwer in Par zu spielen, aber einfache Bogey-Löcher für einen Spieler mithoher Vorgabe. Die Schwierigkeit im Verhältnis zum Par sollte daher bei der Aufstellungder Vorgabenverteilung nicht beachtet werden. Ausnahme: Ein <strong>Golf</strong>club gibt Vorgabenschlägeim Lochspiel auf den „Differenzlöchern“, siehe Anhang D, Vorgabenzuteilung.Anmerkung 2: Bei der Aufstellung der Vorgabenverteilung sollte beachtet werden, dassgerade in der Mehrzahl der privaten Lochspiele nur wenige Vorgabenschläge gegebenwerden (da häufig Spieler vergleichbaren Spielpotenzials gegeneinander spielen), waseine gleichmäßige Verteilung der Vorgabenschläge wichtig erscheinen lässt.119


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SpielvorgabentabelleANHANG F<strong>DGV</strong>-SpielvorgabentabelleMuster einer Spielvorgabentabelle. Es ist zu beachten, dass die Farben mit dem jeweiligenGeschlecht zu bezeichnen sind, für das die darunter aufgeführten Tabellenwerte gelten.Die Anzahl Schläge, um die die <strong>Club</strong>vorgaben angepasst werden, stehen jeweils am Ende der Liste. Sie gleichender Anzahl Schläge, um die eine Stammvorgabe 36,0 bei der Umrechnung in eine Spielvorgabe angepasst wird.121


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<strong>Club</strong>vorgabenANHANG G<strong>DGV</strong>-<strong>Club</strong>vorgabenUm auch unerfahrenen Spielern – vor allem Anfängern – mehr Freude am Spiel zuermöglichen, können <strong>Golf</strong>clubs Vorgaben vergeben, die über die Höchstgrenze desEGA-Handicap-Systems von 36,0 hinausgehen und bis 54 reichen können.Sie werden vereinfacht berechnet.Die Absicht hinter den <strong>Club</strong>vorgaben besteht darin, <strong>Golf</strong>spielern die Möglichkeit zuschaffen, ihren Fortschritt im <strong>Golf</strong> zu beobachten und im Wesentlichen nur in ihremHeimatclub unter den ihnen gemachten Auflagen spielen zu können.1. Erklärungen1.1 Es gelten alle Erklärungen aus Abschnitt 1 zuzüglich der nachfolgendenBestimmungen.1.2 <strong>Club</strong>vorgabeDie <strong>Club</strong>vorgabe ist eine <strong>DGV</strong>-Vorgabe im Bereich zwischen 37 und 54. Jedem<strong>DGV</strong>-Mitglied ist die Einführung von <strong>Club</strong>vorgaben freigestellt. Führt ein <strong>DGV</strong>-Mitglied <strong>Club</strong>vorgaben, sind die hier enthaltenen Bestimmungen für <strong>Club</strong>vorgabenverbindlich.In den Ziffern des Vorgaben<strong>system</strong>s wird auf die <strong>Club</strong>vorgaben als „Vorgabenklasse6“ Bezug genommen.Anmerkung:Die <strong>Club</strong>vorgabe wird in eine <strong>Club</strong>-Spielvorgabe umgerechnet.1.3 <strong>Club</strong>vorgabenanpassungDurch die <strong>Club</strong>vorgabenanpassung wird die <strong>Club</strong>vorgabe zur <strong>Club</strong>-Spielvorgabe umgerechnet.Die <strong>Club</strong>vorgabe wird um die Anzahl Schläge angepasst, um die eine Stammvorgabe36,0 auf dem gleichen Platz verändert würde.Beispiel:Ein Spieler mit einer <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe 36,0 erhält auf einem Platz eine Spielvorgabe39. Die <strong>Club</strong>vorgabenanpassung ist „+3“1.4 <strong>Club</strong>-SpielvorgabeDie <strong>Club</strong>-Spielvorgabe drückt die Anzahl der Vorgabenschläge aus, die ein Spieler123


<strong>Club</strong>vorgabenerhält, der eine festgesetzte Runde von bestimmten Zählspielabschlägen spielt. Sie wirddurch die <strong>Club</strong>vorgabenanpassung auf Grundlage der <strong>Club</strong>vorgabe errechnet.2. ERLAngung EInER CluBVoRGABE2.1 Die höchste <strong>Club</strong>vorgabe ist 54.2.2 eine erste <strong>Club</strong>vorgabe wird mit Erlangung der Platzreife vergeben. Für eine <strong>Club</strong>vorgabebesser als 54 ermittelt der Vorgabenausschuss alle neun vom Spieler inder Platzreiferunde gespielten Löcher, auch wenn die <strong>DGV</strong>-Platzreife bereits beizwölf Stableford-Nettopunkten auf nur sechs Löchern vergeben wird. Hat der Spielerauf neun Löchern mehr als 18 Stableford-Nettopunkte erspielt, so ergibt jederStableford-Nettopunkt mehr einen Schlag weniger in der Vorgabe.Beispiele:Der Spieler erspielt auf sechs Löchern zehn Stableford-Nettopunkte und auf neunLöchern 14 Stableford-Nettopunkte: Der Spieler hat die Platzreife verfehlt.Der Spieler erspielt auf sechs Löchern 14 Stableford-Nettopunkte und auf neunLöchern 17 Stableford-Nettopunkte: Der Spieler erhält eine <strong>Club</strong>vorgabe 54.Der Spieler erspielt auf sechs Löchern 15 Stableford-Nettopunkte und auf neunLöchern 21 Stableford-Nettopunkte: Der Spieler erhält eine <strong>Club</strong>vorgabe 51.3. VERÄnDERung EInER CluBVoRGABE3.1 Die Vorgabenschläge, die ein Spieler für 18 Löcher erhält, ergeben sich aus <strong>Club</strong>vorgabe+ <strong>Club</strong>vorgabenanpassung = <strong>Club</strong>spielvorgabe.3.2 clubvorgaben können nicht heraufgesetzt werden, es sei denn durch Beschluss desVorgabenausschusses nach Ziffer 3.16.3.3 clubvorgaben werden bei Unterspielungen um ganze Schläge (Differenz zwischendem erspielten Ergebnis und 36) herabgesetzt.3.4 Zur Führung von <strong>Club</strong>vorgaben gelten sinngemäß die Bestimmungen zur Führungvon Stammvorgaben.3.5 unterspielt ein Spieler seine <strong>Club</strong>vorgabe in den Bereich der <strong>DGV</strong>-Stammvorgaben,so werden die nach Erlangung der Stammvorgabe verbliebenen unterspieltenSchläge entsprechend den Bestimmungen des <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>s angerechnet.124


<strong>Club</strong>vorgabenBeispiel:Ein Spieler mit einer <strong>Club</strong>vorgabe 38 unterspielt um vier Schläge (40 Stableford-Nettopunkte).Seine neue Vorgabe errechnet sich wie folgt:38 – 2 Schläge x 1,0 = 1 = 36,036,0 – 2 Schläge x 0,5 = 1 = 35,04. SPERRung, WIEDERZuERKEnnung und unTERJÄHRIGEÜBERPRÜfung DER VoRGABEnEs gelten sinngemäß die jeweiligen Bestimmungen des <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>s.125


SPIEL- unD WettspieL-HanDbucH2012 - 2015127


ÜbersichtÜbersicht:VorwortAbschnitt 1.Abschnitt 2.Abschnitt 3.Abschnitt 4.Abschnitt 5.Abschnitt 6.Abschnitt 7.Abschnitt 8.Abschnitt 9.Abschnitt 10.Abschnitt 11.Abschnitt 12.Abschnitt 13.personen und Ausschüsse im SpielbetriebSpielbetriebSpielformen, Vorgabenzuteilung und VorgabenverteilungInhalt von Ausschreibungen und MusterausschreibungPlatzregeln und Festlegung der Platz- und HindernisgrenzenPlatzrichter, Beobachter und SpielleitungsmitgliederPlatzerlaubnis (pe) und <strong>DGV</strong>-PlatzreifeErläuterungen zum <strong>DGV</strong>-Course-RatingAnleitung zur Vermessung von <strong>Golf</strong>plätzenDatenschutz, <strong>DGV</strong>-Intranet und SpielbetriebAnpassung der <strong>Golf</strong>regeln für <strong>Golf</strong>spieler mit BehinderungVorbereitung und Pflege von <strong>Golf</strong>plätzen für das Spiel undfür WettspieleVerschiedenesStichwortregister128


InhaltInhaltAbschnitt 1.Personen und Ausschüsse im Spielbetrieb1.1 spielführer 1371.2 spielausschuss 1371.3 spielleitung 1391.4 Leiter von <strong>Golf</strong>gruppen 1411.5 regelkundige Personen 1411.6 Vorgabenausschuss 1411.7 starter 1421.8 Vorcaddies 1421.9 platzrichter 1431.10 marshals / Ranger 143Abschnitt 2.Spielbetrieb2.1 Hilfsmittel und Ausrüstungsgegenstände 1472.2. organisation des Spielbetriebs 1482.2.1 allgemeine Spielordnung / Platzordnung 1482.2.2 Jahresspielplan 1492.2.3 erstellen einer Rahmenausschreibung 1502.2.4 erstellen einer Einzelausschreibung 1582.2.5 preise, Wander- und Herausforderungspreise 1602.2.6 plätze mit weniger als 18 Löchern 1622.3. Der Platz 1622.3.1 Vorrecht auf dem Platz 1622.3.2 platzsperre 1632.3.3 erstellen von Platzregeln 1632.3.3.1 Zusammenhang von Platz- und <strong>Golf</strong>regeln 1642.3.3.2 abänderung von <strong>Golf</strong>regeln durch Platzregeln 1642.3.4 bespielbarkeit des Platzes 1642.3.5 spielunterbrechung bei Gewitter 1642.4. Vorbereitung und Durchführung eines Wettspiels 1672.4.1 Zählkarte und Vorgabenverteilung 1672.4.2 auswertung, Feststellung und Bekanntgabe von Ergebnissen 1672.4.3 mehrrundenwettspiele / Qualifikationswettspiele 1682.4.4 Klärung von strittigen Regelfragen 1692.5 Hinweise zur Sicherstellung einer angemessenen Spielgeschwindigkeit 174129


InhaltAbschnitt 3.Spielformen, Vorgabenzuteilung und Vorgabenverteilung3. spielformen 1833.1 einzel bzw. Zweier 1833.1.1 Zählspiele 183- Einzel gemäß Regel 3-1 183- Nach Stableford gemäß Regel 32-1b und Gegen Par gemäßRegel 32-1a 183- Auswahlspiel (Eclectic) lochweise 1833.1.2 Lochspiele 184- Zweier gemäß Erklärung „Parteien im Lochspiel“ und Regel 2-1 1843.2 Dreier- unD DreibaLL-spieLe 185- Dreier gemäß Regel 29 186- Dreiball gemäß Regel 30 1863.3 Vierer 186- Vierer-Zählspiel gemäß Regel 29-1 und 29-3 186- Vierer-Zählspiel mit Auswahldrive 186- Chapman-Zählspiel 187- Vierball-Zählspiel gemäß Regel 31(umgangssprachlich fälschlich als „Bestball“ bekannt) 187- Aggregat-Zählspiel 188Vierer-Lochspiel gemäß Erklärung „Parteien im Lochspiel“ und Regel 29-2 188Vierball „bester / schlechtester Ball“ mit Punktwertung 188- Vierball „bester Ball und Aggregat“ mit Punktwertung 189- Vierball gemäß Erklärung „Parteien im Lochspiel“ und Regel 30 1893.4 Vorgabenverteilung 1903.5 neun Löcher vorgabenwirksam 193Abschnitt 4.Inhalt von Ausschreibungen und Musterausschreibung4.1 inhalt von Ausschreibungen 1974.1.1 bezeichnung, Spielform und Anzahl Löcher des Wettspiels 1974.1.2 abschläge 1984.1.3 Verbindlichkeit der Verbandsordnungen 1984.1.4 art der Vorgabe und Vorgabenwirksamkeit 1994.1.5 teilnehmer und Stammvorgaben der Teilnehmer 1994.1.6 Höchst- und Mindestzahl der Teilnehmer 2014.1.7 ort, Termin, Frist des Wettspiels 201130


Inhalt4.1.8 Verbindlicher Meldeschluss, Art und Ort der Meldung 2024.1.9 nenngeld 2034.1.10 preise, Wertung 2044.1.11 stechen 2084.1.11.1 stechen im Zählspiel 2084.1.11.2 stechen im Lochspiel 2114.1.12 auslosung, Setzen, Zusammenstellung der Spielergruppen 2124.1.12.1 auslosung 2134.1.12.2 setzen 2154.1.13 Qualifikation 2154.1.14 beendigung des Wettspiels, Siegerehrung, Aushang der Ergebnisliste 2164.1.15 Änderungsvorbehalte 2174.1.16 spielleitung 2174.1.17 Datenschutz 2174.1.18 <strong>Golf</strong>carts 2184.1.20 spielgeschwindigkeit 2194.1.21 spielunterbrechung 2204.1.22 Hinweis auf Wettspielordnung / Rahmenausschreibung 2204.2 musterausschreibung 221Abschnitt 5.Platzregeln und Festlegung der Platz- und Hindernisgrenzen5.1 platzregeln 2255.2 Festlegung der Platz- und Hindernisgrenzen 2255.2.1 bezeichnen von Aus 2255.2.3 ungewöhnlich beschaffener Boden, Boden in Ausbesserung 2375.2.4 Weitere Platzregeln 2415.2.5 abschlagmarkierungen 247Abschnitt 6.Spielleitungsmitglieder, Platzrichter und Beobachter6.1 spielleitungsmitglieder 2516.1.1 Lochspiel 2516.1.2 Zählspiel 2516.1.3 Verantwortlichkeit des Spielleitungsmitglieds 2526.1.4 ausstattung und Ausrüstung des Spielleitungsmitglieds 2526.1.3 Hauptaufgaben des Spielleitungsmitglieds 2536.1.3.1 Vorbereitung 253131


Inhalt6.1.3.2 im Amt 2536.1.3.3 regelentscheidungen 2546.1.3.4 erleichterungsverfahren 2556.2 platzrichter 2556.2.1 aufgaben und Verhalten des Platzrichters 2556.3 beobachter 256Abschnitt 7.Platzerlaubnis (PE) und <strong>DGV</strong>-Platzreife7.1 allgemeines / Platzerlaubnis 2577.2 <strong>DGV</strong>-Platzreife 2587.2.1 <strong>DGV</strong>-Platzreife-Prüfung 2587.2.2 Lizenzvergabe an die <strong>DGV</strong>-Mitglieder 2607.3 pe-Regelung für Kinder 261Abschnitt 8.Erläuterungen zu den Grundlagen des usGA-Course-Ratings 263Abschnitt 9.Anleitung zur Vermessung von <strong>Golf</strong>plätzen9.1 messpunkt 2709.2 messverfahren und Protokollierung 2709.3 Vorgehensweise bei der Längenermittlung 2719.4 erklärungen 2729.5 anordnung der festen Messpunkte an den Abschlägen 2739.6 Vermarkungsplatten (Messpunkte) 2739.7 <strong>Golf</strong>platz-Vermessungsprotokoll 273Abschnitt 10.Datenschutz, <strong>DGV</strong>-Intranet und Spielbetrieb10.1 Datenschutz im Spiel- und Wettspielbetrieb 27510.2 <strong>DGV</strong>-Intranet und Spielbetrieb 278Abschnitt 11.Anpassung der <strong>Golf</strong>regeln für <strong>Golf</strong>spieler mit Behinderung11.1 blinde <strong>Golf</strong>spieler 28211.2 <strong>Golf</strong>spieler mit Amputationen 28311.3 <strong>Golf</strong>spieler, die Stöcke oder Krücken benötigen 284132


Inhalt11.4 <strong>Golf</strong>spieler im Rollstuhl 28711.5 <strong>Golf</strong>spieler mit geistiger Behinderung 29211.6 Verschiedenes 292Abschnitt 12.Die Vorbereitung und Pflege von <strong>Golf</strong>plätzen für das Spiel und den Wettspielbetrieb12.1 Die Vorbereitung des Platzes für den Wettspielbetrieb 29612.2 platzregeln und Platzkennzeichnung 30512.3 pflegemaßnahmen während der Wettspieltage 31112.4 platzierung der Abschlagmarkierungen 31212.5 Fahnenpositionen 313Abschnitt 13.Verschiedenes13.1 altersklassen 31713.2 as (Hole-in-One) 31713.3 platzrekord 31713.4 regelanfragen / Anfragen zum <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong> 318register 321133


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VorwortVorwortIn den Verbandsordnungen des Deutschen <strong>Golf</strong> Verbandes (<strong>DGV</strong>) zum Spielbetrieb sindalle für <strong>DGV</strong>-Mitglieder verbindlichen Bestimmungen zur ordnungsgemäßen Abwicklungdes Spielbetriebs enthalten. Hierbei handelt es sich um die Offiziellen <strong>Golf</strong>regeln(einschl. Amateurstatut), das <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong> und das <strong>DGV</strong>-Ligastatut. Rechteund Pflichten der ordentlichen <strong>DGV</strong>-Mitglieder und der Landesgolfverbände (LGV) inZusammenhang mit der Abwicklung des Spielbetriebs ergeben sich aufgrund dieserVerbandsordnungen.Im Gegensatz dazu ist das hier vorliegende Spiel- und Wettspielhandbuch (SWSH)zur weiteren Unterstützung des <strong>DGV</strong>-Mitglieds und seiner Verantwortlichen gedachtund enthält viele Hinweise, Vorschläge und Empfehlungen, die für eine sachgerechteOrganisation und Durchführung des Spielbetriebs unentbehrlich sind. Da Personen mitunterschiedlicher Erfahrung dieses Buch verwenden werden, ist es nicht nur als kurzesNachschlagewerk gestaltet, sondern beschreibt an einzelnen Stellen auch ausführlicherdie Vor- und Nachteile bestimmter Verfahrensweisen, jeweils abhängig von den Anforderungendes Wettspiels. Das SWSH soll dabei in erster Linie als Wegweiser dienen.Hinweise, Vorschläge und Empfehlungen basieren auf langjähriger Erfahrung aller ander Entstehung dieses Buches Beteiligten.Werden zu einem Thema mehrere Lösungsvorschläge unterbreitet, so ist stets sorgfältigzu prüfen, welcher Vorschlag den individuellen Bedürfnissen und den Prinzipien einesfairen und sportlichen Miteinanders am ehesten gerecht wird. In vielen Fällen sprichtder <strong>DGV</strong> Empfehlungen aus. Diese Empfehlungen sind im Text farbig hinterlegt unddamit leicht erkennbar. Um einen an sportlichen Grundsätzen und den Zielen des <strong>DGV</strong>ausgerichteten Spielbetrieb zu gewährleisten, legt der <strong>DGV</strong> allen Mitgliedern nahe,wo möglich, den Empfehlungen zu folgen. Damit wird zudem die Einheitlichkeit desSpielbetriebs gefördert.Dieses Buch kann zukünftig nur dann praxisnah fortgeschrieben werden, wenn der <strong>DGV</strong>Anregungen, Hinweise und Tipps erhält. Auch für weitere Neuauflagen sind Verbesserungsvorschläge willkommen.135


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Personen und Ausschüsse im SpielbetriebAbschnitt 1.Personen und Ausschüsse im SpielbetriebUm einen ordnungsgemäßen Spielbetrieb zu gewährleisten, empfiehlt es sich, eineReihe organisatorischer und materieller Voraussetzungen zu schaffen. Die <strong>Golf</strong>regelnund das <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong> legen darüber hinaus bestimmte Organisationsstrukturenverbindlich fest. Im Einzelnen gilt:1.1 SpielführerWeder in den <strong>Golf</strong>regeln noch im <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong> wird der „Spielführer“ erwähnt.Gleichwohl ist ein Spielführer (oder Sportwart) auf jeder <strong>Golf</strong>anlage, im Verein in derRegel als Vorstandsmitglied, mit Organisation und Durchführung des Spielbetriebsbetraut. Er vertritt üblicherweise die sportlichen Belange und ist regelmäßig Vorsitzenderdes Spielausschusses. Soweit Rechte und Pflichten in den <strong>Golf</strong>regeln bzw. im<strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong> niedergelegt sind, kann diese jedoch niemals der Spielführerallein ausüben, sondern nur als Teil des Spielausschusses, einer Spielleitung oder desVorgabenausschusses.1.2 SpielausschussAuf jeder <strong>Golf</strong>anlage muss es einen Spielausschuss geben. Dies bestimmen die Aufnahme-und Mitgliedschaftsrichtlinien für alle ordentlichen Mitglieder des <strong>DGV</strong>, diedie Rechte aus dem <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong> ausüben. Wesentliche Aufgabe des Spielausschussesist es, den Spielführer in der Ausübung seines Amtes zu unterstützen unddie mannigfaltigen Aufgaben auf mehrere Schultern zu verteilen. Er kann z. B. durchPersonen nach Ziffer 1.1, 1.4 und 1.5 besetzt werden. Besteht keine gesonderte Regelung,ist der Spielausschuss gleichzeitig „Spielleitung“ im Sinne der <strong>Golf</strong>regeln für dieDurchführung des allgemeinen Spielbetriebs. Nach den <strong>Golf</strong>regeln (siehe Erklärung„Spielleitung“) ist nämlich außerhalb von Wettspielen „... der für den Platz verantwortlicheAusschuss ...“ Spielleitung im Sinne der Regeln. Tauchen also im Rahmen desallgemeinen Spielbetriebs (Privatrunden) bspw. Regelfragen auf, so entscheidet derSpielausschuss als Spielleitung.Dieser Ausschuss muss aus mindestens drei Personen bestehen, um bei ZweifelsfällenMehrheitsentscheidungen zu ermöglichen (für vorgabenwirksame Wettspiele undExtra-Day-Scores ergibt sich dies bereits zwingend aus Anhang Ziffer 3.6 bzw. 3.8des <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>s). Für die Besetzung des Spielausschusses werden folgendePersonen empfohlen:• Spielführer (als Vorsitzender),• ein oder mehrere Mitglieder des Vorgabenausschusses,137


Personen und Ausschüsse im Spielbetrieb• Jugendwart,• Mannschaftskapitän(e),• Leitung des Damen- / Herren- / Seniorengolf,• <strong>Club</strong>sekretär(in) / -manager(in).Einzelne Aufgabenbereiche können Teilen des Ausschusses zugewiesen werden (bspw.Erstellen einer Rahmenausschreibung, Jahresspielplan, Auswahl von Preisen, Gesprächemit Sponsoren).Die Personen des Spielausschusses werden durch den vertretungsberechtigten Vorstanddes <strong>Golf</strong>clubs bzw. den Geschäftsführer der <strong>Golf</strong>anlage in ihr Amt berufen. Daherwerden die Inhalte ihrer Arbeit, ihre Vollmachten und die Amtsdauer auch durch denVorstand / Geschäftsführer bestimmt werden. Daraus ergibt sich, dass der Spielausschussim Rahmen der Vorgaben derjenigen arbeitet, die ihn eingesetzt haben und ggf.auch wieder abberufen können, wenn deren Arbeit den Interessen der Mitglieder oderdes Vorstands / der Geschäftsleitung zuwiderläuft.Die Aufgaben des für den Spielbetrieb verantwortlichen Ausschusses als Spielleitungergeben sich aus den <strong>Golf</strong>regeln (siehe auch Stichwort „Spielleitung“ des SystematischenRegisters und des Anhangs der <strong>Golf</strong>regeln). Die Spielleitung darf Platzregeln füraußergewöhnliche Umstände erlassen (siehe Regel 33-8 der <strong>Golf</strong>regeln). Hierbei solltedie Spielleitung des jeweiligen Wettspiels soweit wie möglich die generellen Platzregelnder <strong>Golf</strong>anlage verwenden und nicht ohne zwingenden Grund Ergänzungenverfassen. Diese Ergänzungen sollten dann üblicherweise nur eine Anpassung an dieWitterungsbedingungen sein (Besserlegen, Ball reinigen o.ä.) und nicht die Grundlagender Platzregeln „auf den Kopf stellen“. Die Spielleitung kann zudem eine allgemeineSpielordnung (Rahmenausschreibung) erstellen, die allgemeine Regelungen zum Spielbetriebenthält (siehe Ziffer 2.2.3).Der für den Spielbetrieb verantwortliche Ausschuss entscheidet als Spielleitung in Privatspielen(einschließlich Extra-Day-Scores). Dadurch ist sichergestellt, dass immer dann,wenn nach <strong>Golf</strong>regeln gespielt wird (also auch außerhalb von Wettspielen), Regelentscheidungengetroffen und Auskünfte gegeben werden können. Jeder Spieler hatAnspruch auf Entscheidung, sofern das Spiel nach den <strong>Golf</strong>regeln ausgetragen wird.Ist kein Mitglied des Spielausschusses anwesend, sind die jeweils ohne erheblichenVerzug erreichbaren Ausschussmitglieder verantwortlich.138In Wettspielen dagegen entscheidet jeweils die dafür verantwortliche und spezielleeingesetzte Spielleitung (siehe unten) über die auftretenden Regelfragen endgültig.


Personen und Ausschüsse im Spielbetrieb1.3 SPIELLEITungNeben dem für den allgemeinen Spielbetrieb verantwortlichen Ausschuss, der alsSpielleitung im Rahmen des allgemeinen Spielbetriebs entscheidet (siehe oben), wirddurch Regel 33 der <strong>Golf</strong>regeln bestimmt, dass für jedes Wettspiel eine Spielleitungvorhanden sein muss. In Abschnitt „Erklärungen“ der <strong>Golf</strong>regeln heißt es dazu auszugsweise:„Spielleitung ist bei Wettspielen der verantwortliche Ausschuss, ...“. Umder Erklärung „Spielleitung“ gerecht zu werden, müssen also mindestens zwei Personen(= „Ausschuss“) die Spielleitung bilden. Da eine Spielleitung ihre Entscheidungenjedoch erfahrungsgemäß nicht stets einstimmig trifft, also unter Umständen Mehrheitsentscheidungenzu treffen sind, empfiehlt es sich dringend, (mindestens) drei Personenin die Spielleitung zu berufen. Für vorgabenwirksame Wettspiele und EDS-Runden siehtZiffer 3.6.1 des <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>s dies ohnehin zwingend vor. Damit überhauptvom Vorhandensein einer Spielleitung gesprochen werden kann, erscheint unumgänglich,dass jedenfalls ein (nicht notwendig das gleiche) Spielleitungsmitglied währenddes ge-samten Wettspiels am Austragungsort (auf der <strong>Golf</strong>anlage) anwesend und dieweiteren Spielleitungsmitglieder zumindest ständig erreichbar sind.Es ist nicht zu empfehlen, den Sponsor eines Wettspiels mit in die Spielleitung zu berufen.Bei aller Sachkenntnis, die der Sponsor haben kann, sollte man ihn nicht in die Situationbringen, als Spielleitungsmitglied gegenüber einem seiner Kunden eine unpopuläre Entscheidungzu treffen.Können Mitglieder der Spielleitung am Wettspiel teilnehmen?Häufig ist zu beobachten, dass Spielleitungsmitglieder an Wettspielen selbst teilnehmen.Dies ist zulässig, es empfiehlt sich jedoch, deren Startzeiten z. B. so zu staffeln,dass möglichst durchgehend die Ansprechbarkeit wenigstens eines Spielleitungsmitgliedsgewährleistet ist. Ein Mitglied der Spielleitung ist auch „im Amt“, wenn es geradeim Wettspiel mitspielt.Es ist ggf. hilfreich, einen Mitarbeiter des Sekretariats mit in die Spielleitung zu berufen,da dieser üblicherweise während des ganzen Wettspiels im Sekretariat bzw. <strong>Club</strong>hausanwesend ist.Selbstverständlich entscheidet ein Mitglied der Spielleitung keine Regelfälle, die ihnselbst betreffen. Es sind dann die übrigen Spielleitungsmitglieder zuständig.Aufgaben der SpielleitungEntscheidungen in Streitfällen und verschiedene andere Entscheidungen sind nach Regel34-3 der <strong>Golf</strong>regeln der Spielleitung vorbehalten. Dies besagt nicht, dass die vom Veranstaltereingesetzte Spielleitung eines Wettspiels auch für die gesamte Vorbereitung,Organisation und Durchführung verantwortlich sein muss.139


Personen und Ausschüsse im SpielbetriebGanz im Gegenteil kann es sich je nach organisatorischen Gegebenheiten beim Veranstalterempfehlen, die nicht zwingend der Spielleitung vorbehaltenen Aufgaben (z. B. Rahmenprogramm)in separater Verantwortung einer Person oder einem Ausschuss zu übertragen.Geübte Praxis ist es, z. B. Platzrichter gleichzeitig als Mitglieder der Spielleitung zubestimmen, da damit ein einheitlicher Wissensstand hinsichtlich Wettspielausschreibung,Platzregeln und sonstigen Bestimmungen sichergestellt ist und die Einheitlichkeitvon Entscheidungen gewahrt wird.Starter, Beobachter, Marshal usw. in die Spielleitung aufzunehmen, bedarf gewissenhafterPrüfung. Natürlich kann ein Spielleitungsmitglied z. B. auch Starter oder Marshalsein, aber ob eine Person, die üblicherweise ein noch so guter Starter oder Marshalsein mag, auch für die Tätigkeit in der Spielleitung qualifiziert ist, ist immer eine Einzelfallentscheidung.Ggf. hat ein Starter auch nur für die Dauer des Starts Zeit und möchtegar nicht den ganzen Tag Spielleitungsaufgaben wahrnehmen.Das Sekretariat nimmt üblicherweise Aufgaben der Spielleitung (Erstellen der Startliste,Vorgabeneintrag, Vorgabenverteilung, Zählkartenausgabe, Zusammenzählen derScores usw.) wahr, erledigt aber vielfach nur den technischen Teil und kann nichteigenständig als Spielleitung handeln. Es empfiehlt sich jedoch, bei entsprechenderSachkenntnis des Mitarbeiters im Sekretariat, diesen in die Spielleitung zu berufen,um den Spielern während der ganzen Dauer des Wettspiels einen verantwortlichenAnsprechpartner zur Verfügung zu stellen.Irrtümer oder Versehen der Spielleitung bei der Abwicklung eines WettspielsKeiner zeitlichen Beschränkung unterliegt die Korrektur von Fehlern der Spielleitung, dienicht auf Regelentscheidungen beruhen. So ist z. B. ein Tippfehler bei der Eingabe einesErgebnisses o. ä. auch nach Beendigung des Wettspiels zu korrigieren, selbst wenn sichdadurch ein anderer Sieger ergibt und damit Preise, die schon vergeben wurden, neuzugeordnet werden müssen.140Falsche Auskünfte der Spielleitung oder des Sekretariats bei der Abwicklung von Wettspielen(Jahresmatchplay o. ä.) führen gelegentlich dazu, dass eine falsche Vorgabe vonden Spielern angewandt wird oder dass ein Spieler eine Platzregel falsch anwendet,weil ihm diese falsch erklärt wird. In der Folge davon reklamiert der unterlegene Spieleroft zu Recht, dass nur die falsche Auskunft der Spielleitung zu seiner Niederlage geführthat. Hier gibt es keine eindeutige Verfahrensweise, solche Fälle zu lösen. Die Entscheidung33-1/12 sieht in einem solchen Fall beispielhaft vor, dass die Spielleitung dannauf die Art und Weise entscheiden soll, die sie für die gerechteste hält.


Personen und Ausschüsse im Spielbetrieb1.4 LEITER von <strong>Golf</strong>GRuPPEnIn der Praxis zeigt sich, dass einzelne Gruppen auf einer <strong>Golf</strong>anlage (z. B. Damen, Herren,Jugendliche, Seniorinnen und Senioren) eine gewisse Anzahl von Privatrunden und/ oder Wettspielen ausschließlich innerhalb ihrer Gruppe spielen möchten. Aufgrunddessen hat es sich eingebürgert, dass jeweils eine dieser Gruppen an einem bestimmten(Wochen-) Tag für deren jeweilige Mitglieder Privatrunden und / oder Wettspiele organisiert(z. B. Damengolf oder Herrengolf). Diese <strong>Golf</strong>gruppen werden regelmäßig ehrenamtlichgeleitet (häufig „Ladies Captain“ oder „Mens Captain“ genannt). Ob solche<strong>Golf</strong>gruppen eine eigenständige Bedeutung (evtl. mit eigener „Budgetverantwortung“,aber innerhalb der offiziellen Buchführung) erhalten sollen oder nur als unselbständigeGruppen (ohne eigene Entscheidungsbefugnis) geführt werden, obliegt den für denallgemeinen Spielbetrieb Verantwortlichen.Auch wenn die Leiter dieser <strong>Golf</strong>gruppen von den Teilnehmern der jeweiligen Gruppenveranstaltungengewählt werden, so ist der Vereinsvorstand bzw. die Mitgliederversammlung(je nach Einzelfall) befugt, diese Handhabung zu ändern, denn dieVereinsführung umfasst auch die Gruppenaktivitäten. Sinngemäß gilt dies bei betreibergeführten<strong>Golf</strong>anlagen, bei denen eine ehrenamtliche Tätigkeit der Billigung durch dieGeschäftsführung bedarf.1.5 REGELKunDIGE PERSonenFür wichtige Wettspiele (z. B. <strong>Club</strong>meisterschaften oder offene Wettspiele) bzw. bei derAusrichtung von Verbandswettspielen empfiehlt es sich, weitere regelkundige Personenbei Organisation und Durchführung des Wettspielbetriebs einzusetzen. Dazu könnenPlatzrichter und Beobachter gehören (siehe Abschnitt 6). Daneben können Starter, diedie Teilnehmer rechtzeitig auf die Runde schicken, eingesetzt werden und Vorcaddies,die an unübersichtlichen Platzabschnitten (z. B. bei der Ballsuche) weiterhelfen. Auchsog. „Scorer“, die die Ergebnisse auswerten und bekannt geben, können hilfreich sein.1.6 VoRGABEnauSSCHuSSNach dem <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong> muss jedes <strong>DGV</strong>-Mitglied, das die Rechte aus dem<strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong> ausübt, einen Vorgabenausschuss einsetzen. Er hat die in Ziffer3.4 des <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>s bestimmten Rechte und Pflichten. Bei der Besetzungdes Vorgabenausschusses ist es durchaus nicht unüblich, die gleichen Personen zubenennen, die auch dem Spielausschuss angehören. Der Vorgabenausschuss muss ausmindestens drei Personen bestehen. Nach den Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinienmüssen sowohl Spielausschuss als auch Vorgabenausschuss die ihnen in den Regularienzugewiesenen Aufgaben rechtlich und tatsächlich erfüllen können. Dafür muss das <strong>DGV</strong>-Mitglied sorgen.141


Personen und Ausschüsse im Spielbetrieb1.7 STARTERStarter erfüllen häufig ihre Aufgabe für die vorgesehene Startzeit, wollen aber nicht fürdie restliche Wettspielzeit in die Pflicht genommen werden. Dann empfiehlt sich derenAufnahme in die Spielleitung nicht. Wichtig erscheint, dass die Spielleitung dem Starterklar und deutlich den zulässigen Handlungsspielraum im Rahmen seines Auftrageserläutert.Ein Starter sollte keinesfalls die <strong>Golf</strong>regeln oder die Platzregeln erläutern, wenn er nichtvon der Spielleitung aufgrund seiner Kenntnisse mit dieser Aufgabe betraut wurde.Genauso wird es oft als lästig empfunden, wenn der Starter sich dazu berufen fühlt, aufdie Einhaltung der Etikette hinzuweisen, deren Inhalte jeder Spieler sicher kennt. Besserwäre es, wenn der Starter nach dem letzten Start auf dem Platz die Einhaltung der Etiketteüberprüft, denn dann kann er sich mit den Spielern auseinandersetzen, bei denenein Hinweis auf die Einhaltung der Etikette auch wirklich angebracht ist.Werden bei Spielen mit festen Abspielzeiten ein oder mehrere Starter eingeteilt, so solltenauch sie mit ihren Aufgaben und Befugnissen gründlich vertraut gemacht werden.Starter müssen insbesondere eingehend instruiert werden, wie sie sich unter Beachtungder <strong>Golf</strong>regeln zu verhalten haben, wenn Bewerber ausfallen oder verspätet erscheinen(wichtig ist vor allem die Beachtung der Regel 6-3a). Es kann sich zur Klarstellung durchausempfehlen, in die Ausschreibung den Zusatz aufzunehmen, dass Starter im Rahmenihrer Aufgaben im Auftrag der Spielleitung handeln.1.8 VoRCADDIESWerden von der Spielleitung Vorcaddies eingeteilt, soll ihr Einsatz allen Bewerberngleichmäßig zugute kommen. Ein Zuschauer, der aus eigenem Entschluss an einembestimmten Loch das Spiel beobachtet und die Lage der Bälle anzeigt, ist kein Vorcaddie.Aus seiner vorübergehenden Anwesenheit können andere Spieler keine Ansprücheableiten, dass ihnen diese Hilfe auch zustünde. Ein Vorcaddie ist kein „Caddie“ im Sinnevon Regel 6-4.142Die Auskunft eines Vorcaddies über die Lage eines Balls (Aus / im Wasserhindernis /nicht sichtbar / sichtbar) ist nicht in einer Art und Weise verbindlich, dass ein Spieler sichauf die gegebene Auskunft berufen könnte. Irrt sich der Vorcaddie in seiner Angabe überdie Lage des Balls, trägt der Spieler dennoch selbst die Konsequenzen für seine weiterenHandlungen, die er auf Basis der Auskunft des Vorcaddies vornimmt. Stellt sich z. B.heraus, dass ein Ball entgegen einer Auskunft des Vorcaddies nicht im Wasserhindernisliegt und der Spieler hat einen neuen Ball gespielt, so bleibt der neue Ball dennoch unterHinzurechnung des Strafschlags nach Regel 26-1 (Wasserhindernis) der Ball im Spiel.


Personen und Ausschüsse im Spielbetrieb1.9 PLATZRICHTERDie besonderen Aufgaben und Befugnisse der Spielleitungsmitglieder, Platzrichter undBeobachter sind ausführlich in Abschnitt 6. dargestellt.1.10 MARSHALS / RanGERMarshals oder Ranger werden verschiedentlich eingesetzt, um den Spielfluss auf der<strong>Golf</strong>anlage zu regeln und um auf die Einhaltung der Haus- und Platzordnung sowie derEtikette zu achten. Dies bringt es mit sich, dass sie teilweise die unangenehme Aufgabehaben, Spieler auf ein Fehlverhalten aufmerksam zu machen und darauf bestehen zumüssen, dass der Spieler sein Verhalten im gewünschten Maß ändert.Je nach Stellung des Marshals im <strong>Club</strong> können die Probleme anders liegen:- Übernehmen mehrere <strong>Club</strong>mitglieder abwechselnd ehrenamtlich diese Aufgabe,haben sie den Vorteil, die Spieler zu kennen, müssen aber auch u. U. gute Bekannteum die Einhaltung der Etikette bitten und/oder werden aufgrund ihrer nur vorübergehendenFunktion nicht ausreichend ernst genommen.- stellt eine <strong>Golf</strong>anlage einen Marshal ein, so hat dieser zwar keine persönliche Beziehungzu den Mitgliedern, aber er kennt vielfach weder die Spieler noch das Spiel,was seine Akzeptanz ebenfalls mindert.Es ergeben sich ziemlich sicher Situationen, in denen der Marshal nur die Interessen der<strong>Golf</strong>anlage durchsetzen kann, wenn er es gelernt hat, sich in Konfliktsituationen nichtprovozieren zu lassen und immer den richtigen Ton zu treffen.Auf jeden Fall sollte klar geregelt und den Spielern durch Aushang bekannt sein, welcheBefugnisse ein Marshal vom Hausrechtsinhaber einer <strong>Golf</strong>anlage übertragen bekommenhat.EtiketteverstößeBeobachtet ein Marshal einen Etiketteverstoß (nicht zurückgelegtes Divot, nicht ausgebessertePitchmarke usw.), so ist an diesen Fakten nichts zu diskutieren, denn es mussvorausgesetzt werden können, dass der Marshal sorgfältig und unter Abwägung allerFakten, die ggf. für den Spieler sprechen, beobachtet hat. Spricht er die Spielergruppedarauf an, so sollte dies in einer sachlichen konstruktiven Art geschehen, denn es magsein, dass ein Spieler tatsächlich sein Divot nicht wieder gefunden hat, oder der Ansichtwar, sein Ball sei nicht auf dem Grün aufgekommen und habe deshalb auch keinePitchmarke hinterlassen.Unabhängig vom Grund, weshalb die Pitchmarke nicht ausgebessert wurde oder dasDivot nicht zurückgelegt wurde, kann erwartet werden, dass der Spieler nun sofort ent-143


Personen und Ausschüsse im Spielbetriebsprechend tätig wird, wenn er noch in der Nähe des Divots oder der Pitchmarke ist. UmAusreden vorzubeugen, ist es am effektivsten, wenn der Marshal die Spieler sofort amOrt des Geschehens anspricht, wo er den Spielern die von ihnen verursachten Schädenzeigen kann.SpielgeschwindigkeitWährend ein Divotloch unstrittig ist, ist die Spielgeschwindigkeit ein subjektiver Eindruck.Deshalb wird der Marshal häufiger in Diskussionen verwickelt werden, wenner Spieler auf langsames Spiel anspricht. Spieler werden angeben, sie könnten nichtschneller spielen, sie hätten bis vor wenigen Minuten nur warten müssen oder sie hättengerade einen Ball suchen müssen.Es erleichtert dem Marshal die Arbeit sehr, wenn es auf dem <strong>Golf</strong>platz feste Zeitvorgabengibt, deren Einhaltung von den Spielern verlangt wird. Die Aussage „Sie haben eineLücke vor sich, spielen Sie bitte schneller.“ ist z. B. rein subjektiv und provoziert eine Diskussionüber die Notwendigkeit oder Richtigkeit dieser Aufforderung. Sagt ein Marshalstattdessen „Sie sind 20 Minuten hinter der Richtzeit zurück, vor Ihnen ist mehr als ein Lochfrei und hinter Ihnen wartet bereits die nächste Gruppe. Bitte stellen Sie den Anschlussan die Gruppe vor Ihnen wieder her“, so gibt es an diese Fakten nichts zu diskutieren.Der Marshal kann dann unabhängig vom Grund der Verzögerung auf einen Verstoßgegen die Zeitvorgaben hinweisen und darum bitten, dass die entstandene Lücke imVerlauf der nächsten Löcher wieder geschlossen wird. Diese Bitte muss auf jeden Fallauch die Konsequenzen verdeutlichen, die der Spielergruppe drohen, wenn die Spielgeschwindigkeitsich nicht bessert. Im Wettspiel werden dies Strafschläge sein, in normalenprivaten Runden muss ein <strong>Golf</strong>club es sich überlegen, welche abgestuften Sanktionen(Ball aufheben und zum nächsten Abschlag gehen) er in Kraft setzen will, bevor einPlatzverweis erfolgt. Hier ist abzuwägen, ob der Marshal diese Sanktionen aussprechendarf oder ob er dazu im Einzelfall ein Vorstandsmitglied oder den Geschäftsführer telefonischauf den Platz bittet.Umgang mit den Spielern bei SanktionenOhne Umsetzung evtl. Sanktionen gegen Etiketteverstöße oder langsames Spiel ist derEinsatz eines Marshals wenig hilfreich, denn die Spieler werden ihn und seine Ermahnungennicht ernst nehmen. Eine <strong>Golf</strong>anlage muss bei Einsatz eines Marshals deshalbbereit sein, dem Ärger und dem Unverständnis eines Spielers zu begegnen, der wegeneines Etiketteverstoßes ermahnt und im äußersten Fall sogar vom Platz verwiesen wurde.144


Personen und Ausschüsse im SpielbetriebGerne lenken manche Spieler von ihren Versäumnissen ab, indem sie sich über dieangeblich unfreundliche Art und Weise beklagen, in der ein Marshal sie angesprochenhat. Dies mag ein zweites Thema sein, das anschließend mit dem Marshal besprochenwerden muss, aber das angebliche Verhalten des Marshals kann nicht gegen die Etiketteverstößedes Spielers „aufgerechnet“ werden. Es kommt auch vor, dass Spieler denangeblich schlechten Platzzustand kritisieren und diesen als Grund anführen, sich nichtan die Etikette zu halten, was natürlich keinesfalls als Grund für die Nichteinhaltunggelten kann.Der Marshal sollte sich bewusst sein, in den ersten Sätzen, die er mit der Spielergruppewechselt, alles Notwendige zu sagen, sodass er nun darauf warten kann, dass dieSpieler seiner Aufforderung (Pitchmarke ausbessern, schneller spielen) nachkommen. Ersollte seine Entscheidung begründet haben, sodass er bei Einwänden oder Ausreden derSpieler nur noch einmal seine Entscheidung wiederholen muss. Danach sollte er jeglicheDiskussion vermeiden, die von Spielern gerne benutzt wird, vom Thema abzulenkenoder die Situation so eskalieren zu lassen, dass sie sich anschließend über angeblicheunfreundliche Äußerungen des Marshals beschweren können.Ein Marshal diskutiert nicht mit den Spielern, wenn er einen Verstoß festgestellt hat. Erist nicht verpflichtet, auf jede Ausrede eines Spieler einzugehen oder zu jedem neuenThema eine Antwort zu suchen, mit dem ein Spieler die anfangs klare Sachlage „verwässern“will. Es kann keinen Grund geben, eine Pitchmarke nicht auszubessern oderdie Spielgeschwindigkeit nicht zu steigern. Erklärungen, warum ein Spieler sich bishernicht wie verlangt verhalten hat, beziehen sich auf die Vergangenheit und hindern dieSpieler nicht daran, ab sofort anders zu handeln. Sollte der Entscheidung des Marshalsnicht gefolgt werden, so sollte es im <strong>Club</strong>haus einen Ansprechpartner geben, derden Marshal innerhalb kürzester Zeit in seiner Entscheidung bestätigt (<strong>Club</strong>manager,Vorstandsmitglied).Unabhängig davon, ob ein Marshal <strong>Club</strong>mitglied ist oder Angestellter des <strong>Club</strong>s, sollteer immer sachlich bleiben und sich nicht provozieren lassen.145


146Personen und Ausschüsse im Spielbetrieb


SpielbetriebAbschnitt 2.Spielbetrieb2.1 Hilfsmittel und AusrüstungsgegenständeZur ordnungsgemäßen Abwicklung des Spielbetriebs und zur sachgerechten Ausstattungder Spielleitungen und ihrer Helfer werden verschiedene Hilfsmittel und Ausrüstungsgegenständebenötigt:• <strong>Golf</strong>regeln (mit Amateurstatut), enthalten im Regelbuch des <strong>DGV</strong>.• Decisions on the Rules of <strong>Golf</strong>. Diese werden vom Royal and Ancient <strong>Golf</strong> <strong>Club</strong> of St.Andrews (R&A) alle zwei Jahre überarbeitet. Neben der englischen Originalfassungerscheint eine autorisierte deutsche Übersetzung des <strong>DGV</strong> („Entscheidungen zu den<strong>Golf</strong>regeln“). Hier werden alle in den <strong>Golf</strong>regeln verbliebenen Zweifelsfälle und diedazugehörigen verbindlichen Entscheidungen des R&A sowie der USGA (UnitedStates <strong>Golf</strong> Association) veröffentlicht. Deshalb ist diese Sammlung eine große Hilfe.Im Zweifelsfall sollten die „Decisions“ herangezogen werden, um eine abschließendeEntscheidung nach den <strong>Golf</strong>regeln zu treffen. Bevor eine lange Suche in den Decisionsnur weitere Fragen aufwirft, kann oft bereits ein Blick in die Erklärungen derfeststehenden Begriffe in den <strong>Golf</strong>regeln das fragliche Problem beantworten.• <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong> (der erste Teil dieses Buches).• Spiel- und Wettspielhandbuch (SWSH) des <strong>DGV</strong> (der zweite Teil dieses Buches).• Internetzugang zu www.rules4you.de. Auf diesen Seiten werden die Regeln undRegularien ausführlich erklärt.• Broschüre „<strong>DGV</strong>-Wettspiele“ des aktuellen Jahrgangs und die entsprechende Publikationdes jeweiligen Landesgolfverbandes (LGV). Hier finden sich alle Ausschreibungenund Spielbedingungen für Verbandswettspiele.• Kennzeichnungsmaterial:- Rote, gelbe, blaue und weiße Kennzeichnungspfosten, sofern (seitliche) Wasserhindernisse,„Boden in Ausbesserung“ und / oder „Aus“ auf dem Platz zukennzeichnen sind. Sollte die zuständige Behörde einen Teil des Geländes zum„geschützten Biotop“ erklärt haben, werden die entsprechenden Kennzeichnungspfählemit einem grünen Kopf versehen.- Rote, gelbe und weiße Farbe, falls man zur Kennzeichnung von (seitlichen) Wasserhindernissen,„Boden in Ausbesserung“, Dropzonen und / oder „Aus“ nicht(nur) Pfosten verwenden möchte. Es gibt pflanzenverträgliche, umweltfreundlicheSprühfarben, die mit dem Gras herauswachsen und schließlich irgendwann mitabgemäht werden. Ggf. wird auch grüne Farbe benötigt, um falsche oder ungültigeKennzeichnungen unkenntlich zu machen.- Reserve-Abschlagmarkierungen.- Reserve-Locheinsätze.147


Spielbetrieb- reserveflaggen.- signalhorn für Spielunterbrechung bei Gewitter.Folgende zusätzliche Ausstattung kann eine weitere Hilfe sein:• stoppuhr zur Zeitnahme;• Stimpmeter zum Messen der Ballrollentfernung auf den Grüns;• Funksprechgeräte;• <strong>Golf</strong>carts für Spielleitung und / oder Platzrichter;• squeegees oder andere Geräte (Schlauch, Gummiabziehleisten o. ä.), um ein durchnässtesGrün von zeitweiligem Wasser zu befreien;• internetzugang (Wetterbericht; / Überprüfung von Schlägern und Bällen unterwww.randa.org, der Homepage des R&A);• notrufnummern;• erste-Hilfe-Koffer und halbautomatischer Defibrillator;• publikationen über Spielformen (im Buchhandel oder im Internet), die in den Regulariennicht erwähnt sind, die aber im Rahmen eines Spielbetriebes zur Auflockerungund Abwechslung beitragen;• Wettspiel-Checkliste, auf der alle relevanten Punkte zum Ablauf eines Wettspiels aufgeführtwerden.1482.2. oRGAnISATIon DES SPIELBETRIEBS2.2.1 Allgemeine Spielordnung / PlatzordnungIn einer allgemeinen Spielordnung sollten alle für einen reibungslosen Spielbetrieb aufder <strong>Golf</strong>anlage notwendigen Rahmenbestimmungen getroffen werden. Dazu gehört u. a.• Spielberechtigung (wer ist zur Nutzung der <strong>Golf</strong>anlage berechtigt / wann dürfenGäste spielen / welche Höchstvorgabe gilt für Gäste etc.);• Anmeldung der Spieler (auch Mitglieder) vor der Runde im Sekretariat (verlangtoder nicht erforderlich?);• Platzsperre (Öffnungszeiten des Platzes vor bzw. nach Wettspielen etc.);• Durchspielen (evtl. unterschiedliche Regelungen für Wochentage und Wochenenden);• Abspielen vom 10. Abschlag (zulässig?);• Abkürzen der Runde (zulässig?);• Platzpflege (evtl. auf Vorrang der Greenkeeper hinweisen);• Naturschutzzone (Hinweis auf mögliche Betretungsverbote einer Behörde fürgeschützte Biotope auf der <strong>Golf</strong>anlage);• Sicherheitshinweise (insbesondere, wenn gefährliche Punkte auf dem Platz bekanntsind) (Lage der Blitzschutzhütten, Vorhandensein von Rettungsringen oder -leinenan Wasserhindernissen);


Spielbetrieb• Hunde (zulässig?);• Benutzung von Carts (außerhalb von Wettspielen);• Bekleidung (sollen bestimmte „Bekleidungsstandards“ gelten?);• Spieltempo (siehe Ziffer 2.5);sowie weitere für wichtig erachtete Punkte.2.2.2 JahresspielplanEine <strong>system</strong>atische und allen Interessen weitgehend gerecht werdende Verteilung derWettspiele im Kalender gelingt erfahrungsgemäß nur dann, wenn frühzeitig alle geplantenTurniere Eingang in einen Jahresspielplan finden. Mit der Erstellung eines Jahresspielplanssollte bereits mit Ende des vorhergehenden Jahres begonnen werden. Dabei hates sich bewährt, zunächst die Termine der Verbandswettspiele (<strong>DGV</strong> und zuständigerLGV) zu ermitteln, um Kollisionen mit eigenen Wettspielen weitgehend auszuschließen.Es wird von den Spielern zu Recht nicht gern gesehen, wenn ein Ligaspiel den Mannschaftsspielerndie Teilnahme an einem interessanten <strong>Club</strong>wettspiel verhindert.Des Weiteren ist darauf zu achten, dass Mitglieder des <strong>DGV</strong> oder LGV aufgrundihrer Teilnahme an Verbands-Mannschaftswettspielen verpflichtet sein können, auch ihre<strong>Golf</strong>anlage an einem vom Verband festzusetzenden Termin zur Verfügung zu stellen(siehe Ziffer 15 <strong>DGV</strong>-Ligastatut).Der <strong>DGV</strong> gibt eine Empfehlung zur bundesweit einheitlichen Terminierung der <strong>Club</strong>meisterschaftenab. Durch diesen einheitlichen Termin wird gewährleistet, dass sportlichambitionierte Spieler nicht zwischen der Teilnahme an ihrer Meisterschaft und einem evtl.kollidierenden für sie wichtigen Verbandswettspiel entscheiden müssen. Herrscht überdie vorgenannten Turnierdaten Klarheit, können die Termine für vereinsinterne Wettspielebesser festgelegt werden.Der <strong>DGV</strong> empfiehlt sehr, dass so viele Wettspiele wie möglich vorgabenwirksam ausgerichtetwerden.Ebenso empfiehlt es sich, kenntlich zu machen, ob Gäste berechtigt sind, an einzelnen/allen Wettspielen teilzunehmen.Bei Erstellung des Spielplans sollten von Beginn an auch die Belange der Platzpflegeberücksichtigt werden (wann werden Grüns gesandet, sind Baumaßnahmen geplant,werden Bunker frisch mit Sand befüllt ...).149


Spielbetrieb2.2.3 Erstellen einer RahmenausschreibungUm einen ordnungsgemäßen Wettspielbetrieb sicherzustellen, sollte der für den allgemeinenSpielbetrieb verantwortliche Ausschuss (Spielausschuss) eine allgemein gültigeRahmenausschreibung erstellen. Dies hat den Vorteil, dass immer wiederkehrendePunkte nicht in jeder Einzelausschreibung wiederholt werden müssen. Diese Rahmenausschreibungregelt, unabhängig vom einzelnen Wettspiel, die Grundlagen des Wettspielbetriebsim Allgemeinen.In eine Rahmenausschreibung können alle Regelungen aufgenommen werden, die fürjedes Wettspiel und / oder jeden Extra-Day-Score gelten sollen. Durch die Bezugnahmeauf diese Rahmenausschreibung in der Einzelausschreibung eines Wettspiels (sieheAbschnitt 4.) werden deren Regelungen dann zum Bestandteil der Einzelausschreibunggemacht. Dies erleichtert die Ausschreibung einzelner Wettspiele erheblich.In der Praxis hat es sich bewährt, folgende Regelungen bereits in einer Rahmenausschreibungzu treffen, da sie sonst in den Ausschreibungen aller Wettspiele wiederholtwerden müssten:• Verbindlichkeit von Verbandsordnungen„Gespielt wird nach den Offiziellen <strong>Golf</strong>regeln (einschließlich Amateurstatut) desDeutschen <strong>Golf</strong> Verbandes. Das Wettspiel wird nach dem <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>ausgerichtet.“ (Siehe dazu <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>, Ziffer 3.6.)• Spezifikation des DriverkopfesDie Anmerkung zu Regel 4-1 der <strong>Golf</strong>regeln erlaubt, die Auswahl der Driver,die Spieler benutzen dürfen, auf die Marken und Typen der offiziellen Liste derzugelassenen Driverköpfe (List of Conforming Driver Heads) zu beschränken. DerHerausgeber dieser Liste, der Royal and Ancient <strong>Golf</strong> <strong>Club</strong> of St. Andrews (R&A)www.randa.org, empfiehlt jedoch, die Liste für den normalen Wettspielbetriebnicht anzuwenden. Ein Schläger, der nicht auf der Liste der unzulässigen Driver(List of Non Conforming Drivers) steht, gilt ohne die optionale Inkraftsetzung der„List of Conforming Drivers“ als zulässig, bis ernstzunehmende Hinweise vorliegen,dass er unzulässig ist.• Spezifikation des BallsDie Anmerkung zu Regel 5-1 der <strong>Golf</strong>regeln erlaubt, die Auswahl der Bälle, dieSpieler benutzen dürfen, auf die Marken und Typen der offiziellen Liste der zugelassenenBälle (List of Conforming <strong>Golf</strong> Balls) zu beschränken.150Der Herausgeber dieser Liste, der Royal and Ancient <strong>Golf</strong> <strong>Club</strong> of St. Andrews(R&A) www.randa.org, empfiehlt jedoch, die Liste für den normalen Wettspiel-


Spielbetriebbetrieb nicht anzuwenden, weil solange von der Zulässigkeit jedes <strong>Golf</strong>ballsausgegangen werden sollte, bis ernstzunehmende Hinweise vorliegen, dass dieBeschaffenheit eines <strong>Golf</strong>balls von den Bestimmungen der <strong>Golf</strong>regeln abweicht.• Festgesetzte Runde / Beginn der RundeIn den meisten Fällen werden Wettspiele auf dem Loch 1 beginnen und die Rundewird dann fortlaufend gespielt.Lässt die Auslastung des Platzes es zu, kann (je nach Platz) bei bis zu ca. 72Teilnehmern vom ersten und zehnten Loch gestartet werden, ohne dass die Spielernach neun Löchern eine Pause machen müssen. Man muss sich bewusst sein,dass dies für Nicht-Wettspielteilnehmer für 4-5 Stunden jegliche Startmöglichkeitauf dem Platz blockiert, da sowohl der erste als auch der zehnte Abschlag belegtsind. Beim Start von nur einem Abschlag startet das Wettspiel doppelt so lange,aber es ist daneben auch über eine gewisse Zeit der zehnte Abschlag noch freifür den Spielbetrieb außerhalb des Wettspiels.Ist man in der Lage, nicht nur den ersten und zehnten Abschlag über eine gewisseZeit zu belegen, sondern akzeptiert man eine Sperre des gesamten Platzes fürSpieler, die nicht am Wettspiel teilnehmen, so ist ein Kanonenstart möglich. Diesist nur zu Zeiten üblich, an denen der Platz noch nicht anderweitig belegt ist(Early-Bird-Wettspiel) und zu denen alle Spieler die Besonderheit des Wettspiels(die frühe Startzeit) gleichermaßen treffen soll.Beim Kanonenstart werden die Spielergruppen auf verschiedene Abschläge verteiltund erhalten alle die gleiche Startzeit. Der Kanonenstart wird, wie der Namesagt, i. d. R. zusätzlich durch ein akustisches Signal (Signalhorn, Schuss o. ä.)bekannt gegeben. Bei mehr als 18 Spielergruppen können Spielbahnen evtl. mitzwei Spielergruppen besetzt werden, die dann hintereinander starten.Auf Neun-Löcher-Plätzen werden die Ergebnisse der einzelnen Bahnen auf der Zählkarteso eingetragen, dass nach der Bahn 9 auf der Bahn 10 weiter geschrieben wird.• Aussetzung des Spiels wegen Gefahr (Anmerkung zu Regel 6-8b der <strong>Golf</strong>regeln)Obwohl die <strong>Golf</strong>regeln jedem einzelnen Spieler unter anderem erlauben,bei Blitzgefahr sein Spiel zu unterbrechen, hat doch die Spielleitung diePflicht, ggf. ein Wettspiel offiziell für alle Teilnehmer zu unterbrechen, umjeden vor Gefahren zu schützen. Zu oft hat es Unfälle mit zum Teil tödlichenAusgang gegeben, da unvorsichtige Spieler keine Gefahr sehen wollten.Abgesehen von Gewittern sind auch andere gefährliche Situationen vorstellbar(Orkan...), in denen nur eine offizielle Spielunterbrechung Schutz151


Spielbetriebund anschließend eine geregelte Wiederaufnahme des Spiels ermöglicht.In Übereinstimmung mit der Anmerkung zu Regel 6-8b sollte die Spielleitung zudemfestlegen, dass das Spiel unverzüglich unterbrochen werden muss. Beispiel:„Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so dürfen Spieler,die sich in einem Lochspiel oder einer Spielergruppe zwischen dem Spielenvon zwei Löchern befinden, das Spiel nicht wieder aufnehmen, bevor dieSpielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Befinden sie sich beimSpielen eines Loches, so müssen sie das Spiel unverzüglich unterbrechen unddürfen es nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahmeangeordnet hat.Versäumt ein Spieler das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, so ist er disqualifiziert,sofern nicht Umstände die Aufhebung der Strafe nach Regel 33-7rechtfertigen.Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, sind im Interesseder Sicherheit der Spieler alle Übungsflächen gesperrt, bis sie von der Spielleitungwieder zum Üben freigegeben sind. Spieler, die gegen diese Regelungverstoßen, können vom weiteren Spielbetrieb ausgeschlossen werden.signale für Spielunterbrechung nach Regel 6-8:- Sofortige Spielunterbrechung wegen Gefahr: ein langer Signalton- Witterungsbedingte Spielunterbrechung: Drei kurze Signaltöne- Wiederaufnahme des Spiels: Zwei kurze Signaltöne,wiederholt“• ÜbenEntsprechend der Anmerkung zu Regel 7-1b darf die Spielleitung in der Ausschreibungeines Wettspiels (und damit auch in einer Wettspielordnung / Rahmenausschreibung)das Üben auf dem Wettspielplatz an jedem Tag eines Lochwettspielsuntersagen oder das Üben auf dem Wettspielplatz bzw. Teilen des Platzes anjedem Tag oder zwischen Runden eines Zählwettspiels gestatten. So kommt esz. B. gelegentlich vor, dass in Ermangelung anderer geeigneter Übungsflächengenau definierte Teile des Platzes zum Üben vor einem Wettspiel freigegebenwerden. Häufig will die Spielleitung das so genannte „Nachputten“ im Zählspielunterbinden. Dazu heißt es in Anmerkung 2 zu Regel 7-2 der <strong>Golf</strong>regeln, dass dieSpielleitung das Üben auf oder nahe dem Grün des zuletzt gespielten Lochs oderdas Rollen eines Balls auf diesem Grün untersagen kann. Beispiel:152


Spielbetrieb„Zwischen dem Spielen von zwei Löchern darf ein Spieler auf oder nahe demGrün des zuletzt gespielten Lochs keinen Übungsschlag spielen und darf dieOberfläche des Grüns des zuletzt gespielten Lochs nicht durch Rollen einesBalls prüfen.straFE FÜR Verstoss GEGen Die WettspieLbeDinGunG:Lochspiel – Lochverlust des nächsten LochsZählspiel – Zwei Schläge am nächsten LochLochspiel oder Zählspiel – Für den Fall eines Verstoßes am letzten Loch derfestgesetzten Runde zieht sich der Spieler die Strafe für dieses Loch zu.“Die vorstehende Wettspielbedingung kann bei Bedarf auch nur auf Zählspieleangewandt werden. Hierzu ist hinter den Worten „von zwei Löchern“ der Zusatz„im Zählspiel“ zu ergänzen und der Strafenvermerk für das Lochspiel zu streichen.Die Wettspielbedingung gilt auch automatisch für Stableford-Wettspiele, die nachden Regeln ebenfalls Zählspiele sind.Ein auf dem Platz befindliches Übungsgrün, das mit Wissen der Spielleitung denSpielern zur Verfügung gestellt (= gemäht und mit Fahnen ausgestattet) wird, giltals von der Spielleitung genehmigte Übungsfläche auf dem Platz. Eine separatePlatzregel hierzu oder eine Kennzeichnung dieser Fläche als Aus ist nicht erforderlich.Hierdurch könnten die Platzregeln unnötig umfangreich werden. DieÜbersichtlichkeit der Platzkennzeichnung könnte auch darunter leiden.• Neue LöcherFalls ein Wettspiel über eine Runde über mehr als einen Tag abgehalten werdenmuss, kann es nötig sein, an jedem einzelnen Tag die Löcher neu zu stecken.Obwohl grundsätzlich alle Teilnehmer die gleichen Bedingungen vorfinden müssen,gibt die Anmerkung zu Regel 33-2b der <strong>Golf</strong>regeln der Spielleitung ausnahmsweisedie Möglichkeit, neue Löcher zu setzen. Will sie von diesem Rechtggf. Gebrauch machen, muss sie das in der Ausschreibung ankündigen undkönnte diese Ankündigung schon in der Wettspielordnung / Rahmenausschreibungtreffen. Es versteht sich von selbst, dass dann die neuen Löcher jenen vomVortag im Schwierigkeitsgrad möglichst entsprechen sollten, um das Gesamtergebnisdes Wettspiels nicht zu verfälschen.• Verbot von motorgetriebenen <strong>Golf</strong>cartsWird gewünscht, dass Spieler während eines Wettspiels laufen müssen, kann in eineWettspielordnung / Rahmenausschreibung folgender Text aufgenommen werden:153


Spielbetrieb„Spieler dürfen während der festgesetzten Runde nicht auf irgendeinem Beförderungsmittelmitfahren, außer es ist von der Spielleitung genehmigt worden.straFE FÜR Verstoss GEGen Die WettspieLbeDinGunG:Lochspiel — Nach Beendigung des Lochs, an dem der Verstoß festgestelltwurde, muss der Stand des Lochspiels berichtigt werden; dabei wird für jedesLoch, bei dem ein Verstoß vorkam, ein Loch abgezogen, höchstens jedochzwei Löcher pro Runde.Zählspiel — Zwei Schläge für jedes Loch, bei dem ein Verstoß vorkam, höchstensjedoch vier Schläge pro Runde.Loch- oder Zählspiel — Im Falle des Verstoßes zwischen dem Spielen von zweiLöchern wirkt sich die Strafe auf das nächste Loch aus. Die Benutzung irgendeinesnicht erlaubten Beförderungsmittels muss unverzüglich nach Erkennen einesVerstoßes eingestellt werden.Anderenfalls ist der Spieler disqualifiziert.“154Die vorgenannte Genehmigung der Spielleitung teilt sich auf in- eine kurzfristige Erlaubnis zum Mitfahren, z. B. um Zeit zu sparen, falls derSpieler zur Stelle des letzten Schlags zurückgehen muss um einen neuen Ballzu spielen (gängige Praxis in Verbandswettspielen und auch für Spieler ohneBehinderung anwendbar), oder- eine Erlaubnis zur Benutzung des <strong>Golf</strong>carts für die ganze festgesetzte Runde.Hierzu wird üblicherweise ein Nachweis der Bedürftigkeit erforderlich sein, entwederdurch ärztliches Attest oder wenn eine weitere Einschränkung erwünschtist, durch einen amtlichen Behindertenausweis, ggf. mit dem Eintrag „G“ für„Gehbehinderung“.Die <strong>Golf</strong>regeln verbieten die Benutzung von Carts auch z. B. nur durch einzelneTeilnehmer eines Wettspiels nicht. In Decision 33-1/8 der „Decisions – Entscheidungenzu den <strong>Golf</strong>regeln“ wird ausgeführt, dass die Nutzung eines <strong>Golf</strong>cartswährend eines Wettspiels nicht gegen die <strong>Golf</strong>regeln verstößt, solange dieAusschreibung / Wettspielbedingungen die Nutzung nicht verbieten. Will manalso die Benutzung von Carts unterbinden oder einschränken, hat dies in derAusschreibung (ggf. Rahmenausschreibung) zu erfolgen. Dabei ist Folgendes zubedenken:Es macht einen Unterschied, ob die <strong>Golf</strong>runde zu Fuß oder per Wagen zurückgelegtwird. Hat ein Spieler mit dauernder Behinderung seine <strong>DGV</strong>-Stammvorgabeunter Benutzung eines Carts erspielt, so ist sie diesem Umstand allerdings ange-


Spielbetriebpasst. Ein Spieler mit einer kurzzeitigen Behinderung jedoch wird im Allgemeineneher Vorteile durch das Cart haben. Nach Ziffer 3.16 des <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>skann der Vorgabenausschuss zwar eine Vorgabe anpassen, nicht jedoch im Voraus.Es kann also sein, dass die Erlaubnis, im Einzelfall ein Cart zu benutzen, alleanderen Teilnehmer benachteiligt. Man sollte die Vor- und Nachteile sorgfältigabwägen, bevor man diese Frage entscheidet.Sind Carts vorhanden, könnte deren Verwendung bei Wettspielen wie folgt geregeltwerden:„Bei körperlicher Behinderung, die das Absolvieren der Wettspielrunde ohneCart nicht erlaubt, ist die Benutzung gestattet. Es besteht Attestpflicht. SonstigenBewerbern werden Carts nur dann zur Verfügung gestellt, wenn alle daraninteressierten Wettspielteilnehmer von Carts Gebrauch machen könnten.“Hierbei geht es nicht um die Vorgabenwirksamkeit des erzielten Ergebnisses,sondern um die sportliche Vergleichbarkeit des Ergebnisses mit den Ergebnissender anderen Spieler. Die Vorgabenwirksamkeit wird also keinesfalls dadurchgefährdet, dass einzelne oder alle Spieler ein Cart benutzen.Ungeachtet dieser Möglichkeit entscheidet stets der Hausrechtsinhaber, ob <strong>Golf</strong>cartszulässig sind.• Entscheidung bei gleichen Ergebnissen (Stechen)Hier ist es durchaus möglich, eine generalisierende Vorgehensweise für alle Wettspieleschon in einer Wettspielordnung / Rahmenausschreibung festzulegen. Hinweisehierzu enthält Anhang I, Teil C „Entscheidung bei gleichen Ergebnissen“ der<strong>Golf</strong>regeln und Abschnitt 4. Ziffer 4.1.11 dieses Spiel- und Wettspielhandbuchs.• Elektronische KommunikationsmittelDie Spielleitung kann in den Wettspielbedingungen festlegen, dass die Benutzungeines Mobiltelefons störend und rücksichtslos ist. Wird durch die Benutzung einesTelefons eine schwerwiegende Störung des Spielbetriebs verursacht (Benutzungwährend ein anderer Spieler sich auf seinen Schlag vorbereitet oder spielt), sokann dies als schwerwiegender Etiketteverstoß zur Disqualifikation nach Regel33-7 führen.Die Verwendung eines mitgeführten Mobiltelefons in einem Notfall ist selbstverständlichstraflos. Der <strong>DGV</strong> hat in seinen Wettspielbedingungen in Ziffer 8. eineentsprechende Regelung getroffen, die bei Bedarf übernommen werden kann.155


SpielbetriebBeispiel:„Das Mitführen von sende- und / oder empfangsbereiten elektronischen Kommunikationsmittelnoder deren Benutzung auf dem Platz wirkt störend und rücksichtslos.Stellt die Spielleitung eine schwerwiegende Störung des Spielbetriebsdurch die Benutzung eines solchen Gerätes durch einen Spieler oder Caddiefest, so kann die Spielleitung diese Störung als schwerwiegenden Verstoßgegen die Etikette bewerten und eine Disqualifikation aussprechen.“• Allgemeiner MeldeschlussEs kann sinnvoll sein, für bestimmte Wettspielarten (z. B. die regelmäßig stattfindendenMonatspreise) den Meldeschluss allgemein festzulegen (z. B.: zwei Tagevor dem Wettspiel, 15.00 Uhr). Auch kann darauf hingewiesen werden, ob eineWarteliste geführt wird (siehe auch 4.1.7).• Mitteilung, wo Zählkarten einzureichen sindMit der Pflicht des Bewerbers, seine Zählkarte unter Beachtung der <strong>Golf</strong>regelnnach dem Spiel unverzüglich der Spielleitung einzureichen, korrespondiert derAnspruch an den Veranstalter, für alle Bewerber ohne weiteres klar und ersichtlichzu machen, wo bzw. bei wem die Karten abzuliefern sind. Hier sollte ein Bereichdefiniert und bekannt gegeben werden, in dem die Karten angenommen werdenund in dem – für den Fall von Rückfragen durch die Spielleitung – der Spielerzusammen mit seinem Zähler noch Änderungen an der Karte vornehmen kann(z. B. eine fehlende Unterschrift ergänzen). Erst wenn der Spieler diesen Bereichverlassen hat, gilt die Karte als endgültig abgegeben. Beispiel:„Die Zählkarte ist im Sekretariat zurückzugeben. Erst wenn der Spieler das Sekretariatverlassen hat, gilt die Zählkarte als abgegeben (Entscheidung 6-6c/1).“oder„Rückgabe der Zählkarten: Durch Einwurf in den Briefkasten am Sekretariat.“156• ZählerbestimmungEs ist nicht erforderlich, die Zähler namentlich festzulegen. Die Einteilung in einzelneSpielergruppen ist ausreichend. Wenn nicht z. B. auf der Zählkarte durchComputerausdruck vermerkt oder durch den Starter festgelegt, kann man in derAusschreibung einen Modus festlegen, wer wen zählt. So z. B. „Position 1 derPartie zählt 2, 2 zählt 3 usw.; der Letzte zählt den Ersten.“. Sollten die Spielerversehentlich die Zählkarten nicht in der richtigen Reihenfolge getauscht haben,


Spielbetriebwürde nicht der festgelegte Spieler die Karte unterschreiben und der Spieler wäredisqualifiziert. Aus diesem Grund empfiehlt der <strong>DGV</strong> nicht die Bestimmung desZählers auf diese Art, sondern stellt es den Spielern in einer Gruppe frei, wie dieKarten getauscht werden.• Regelungen für behinderte <strong>Golf</strong>spielerDer Royal and Ancient <strong>Golf</strong> <strong>Club</strong> of St. Andrews (R&A) hat die <strong>Golf</strong>regeln für<strong>Golf</strong>spieler mit Behinderung angepasst. Die deutsche Übersetzung dieses Textesist als Abschnitt 11. Teil dieses Spiel- und Wettspielhandbuchs. Die Spielleitungkann in der Rahmenausschreibung bestimmen, dass im Falle der dort beschriebenenBehinderungen diese Anpassungen gelten.Nur die dort aufgeführten Erleichterungen sind für Spieler mit einer Behinderungzulässig. Andere oder ergänzende Bestimmungen durch die Spielleitung setzendie Regeln außer Kraft bzw. ändern diese ab und sind deshalb unzulässig.Beispiel:„Für alle durch einen amtlichen Behindertenausweis qualifizierten und bei derSpielleitung angemeldeten Spieler gelten die „Anpassungen der <strong>Golf</strong>regeln fürSpieler mit Behinderung (siehe Kapitel 11 SWSH).“• DopingWill man hier eine Regelung treffen, sollte man sich an den Regelungen des <strong>DGV</strong>orientieren und Einzelheiten beim <strong>DGV</strong> erfragen.• ÄnderungsvorbehaltDa der Änderungsvorbehalt unveränderbarer Bestandteil jeder Ausschreibung ist,empfiehlt es sich, diesen bereits in der Wettspielordnung / Rahmenausschreibungvorzusehen. Zu Einzelheiten siehe Abschnitt 4., Ziffer 4.1.15.• DatenschutzIm Rahmen der Wettspielabwicklung ist es unerlässlich, Personendaten zu veröffentlichen.So wird jedenfalls auf der <strong>Golf</strong>anlage eine Startliste ausgehängt und nachAbschluss des Wettspiels werden die Ergebnisse der Teilnehmer bekannt gegeben.Eine solche Datenverarbeitung ist vor dem Hintergrund des Bundesdatenschutzgesetzesallgemein zulässig. Werden darüber hinaus Start- und Ergebnisliste auch im Internetveröffentlicht, so ist zu beachten, dass der Zugriff auf einzelne Personendaten inder Startliste durch Passwort zu schützen ist und auch bei der Bekanntgabe der Ergebnisseim Internet berechtigten Bedenken der Betroffenen Rechnung getragen werden157


Spielbetriebsollte. Hierüber informiert im Einzelnen Abschnitt 10. Wegen der Risiken der Veröffentlichungvon Daten im Internet empfiehlt sich zusätzlich zu in Abschnitt 10 genanntenMaßnahmen die Aufnahme folgender Klausel in die Rahmenausschreibung:„Mir ist bekannt, dass mein Name, meine Vorgabe und meine Startzeit auf derStartliste passwortgeschützt im Internet veröffentlicht werden. Mit der Meldungzum Wettspiel willige ich auch in die Veröffentlichung meines Namens, meinesBildes, meiner Vorgabe und meines Wettspielergebnisses in einer Ergebnislisteim Internet oder auch in gedruckter Form ein.“Können sich Spieler online anmelden, so ist es wichtig, diese Datenschutzklauselauch auf der Internetseite zur Bestätigung durch den Spieler anklicken zu lassenoder zumindest zu zeigen, auf der die Anmeldung erfolgt.1582.2.4 Erstellen einer EinzelausschreibungGemäß Regel 33-1 der <strong>Golf</strong>regeln muss die Spielleitung die Bedingungen ausschreiben,unter denen ein Wettspiel durchgeführt wird. Die Spielleitung ist nichtbefugt, eine <strong>Golf</strong>regel außer Kraft zu setzen oder neue Regeln zu schaffen.Bei Wettspielen, die nicht in den <strong>Golf</strong>regeln beschrieben werden (Scramble,Chapman-Vierer u. ä.) ist es notwendig, genau zu beschreiben, wie diese gespieltwerden sollen.Eine Musterausschreibung ist in Abschnitt 4 enthalten.Form und InhaltForm und Inhalt einer Ausschreibung ergeben sich aus den Verbandsordnungendes <strong>DGV</strong> zum Spielbetrieb, namentlich dem <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong> und den <strong>Golf</strong>regeln.Das <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong> legt in Ziffer 3.6 verbindlich den Mindestinhalteiner Ausschreibung für vorgabenwirksame Wettspiele und vorgabenwirksameExtra-Day-Scores fest. Damit ist noch keine umfassende Beschreibung aller Punkteeiner Ausschreibung verbunden. Es werden dort nur die Inhalte einer Ausschreibungerwähnt, die zur Vorgabenwirksamkeit eines Wettspiels erforderlich sind.Es bleiben damit noch genügend andere Punkte offen, die zur Gewährleistungeiner sportlich fairen Wettspielwertung in einer Ausschreibung behandelt werdenmüssen, die jedoch keinen Einfluss auf die Vorgabenwirksamkeit haben. Die<strong>Golf</strong>regeln geben in Regel 33-1 und Teil C des Anhangs I Hinweise auf denkbareRegelungen. Auch die „Decisions – Entscheidungen zu den <strong>Golf</strong>regeln“ enthaltenzu Regel 33-1 weitere Erläuterungen.Unabhängig davon, ob ein Wettspiel vorgabenwirksam ausgetragen wird odernicht oder es sich um einen vorgabenwirksamen Extra-Day-Score handelt oder


Spielbetriebnicht, empfiehlt der Deutsche <strong>Golf</strong> Verband dringend, alle, also auch nichtvorgabenwirksame Wettspiele, stets einheitlich und in gleicher Art und Weiseauszuschreiben.Nur so kann sichergestellt werden, dass die Gefahr willkürlicher Ungleichbehandlungeinzelner Wettspielteilnehmer ausgeschlossen ist. Nur dies jedoch entsprichteinem sportlich fairen Umgang miteinander.Zum Inhalt von Ausschreibungen siehe unten, Abschnitt 4 und 2.2.3 (zurRahmenausschreibung).Veröffentlichung der AusschreibungNach Regel 6-1 der <strong>Golf</strong>regeln ist der Spieler dafür verantwortlich, dass ihm dieAusschreibung des Wettspiels bekannt ist. Dieser Verantwortung kann der Spielernur gerecht werden, wenn der Wettspielveranstalter eine klare und vollständigeAusschreibung (einschließlich einer etwaig vorhandenen Rahmenausschreibung;siehe Ziffer 2.2.3) allen Teilnehmern zugänglich macht und während desgesamten Wettspiels an gut sichtbarer Stelle ständig zugänglich hält (Aushang).Dies gilt für alle Wettspiele, von vereinsinternen Gruppen (Damengolf, Herrengolf)über die <strong>Club</strong>meisterschaften bis hin zu offenen Wettspielen. Aus der Gesamtheitvon Rahmen- und Einzelbedingungen müssen sich lückenlos sämtliche Bedingungenergeben, nach denen ein Wettspiel ausgetragen wird. Sonst ist ein geordneterWettspielbetrieb kaum denkbar.Ist ein Sachverhalt durch die Ausschreibung nicht geregelt, entscheidet die Spielleitungnach Billigkeit. Bei nicht eindeutig in der Ausschreibung geregelten Sachverhaltenmuss die Spielleitung die Ausschreibung sachgerecht auslegen. Vonüberragender Wichtigkeit ist es, es gar nicht erst zu Unklarheiten kommen zulassen, die dann im Nachhinein entschieden werden müssen. Je klarer, eindeutigerund vollständiger eine Ausschreibung formuliert wird, um so weniger wird esProbleme bei deren Umsetzung geben!TeilnahmerechtDie Teilnahmeberechtigung gemeldeter Teilnehmer, z. B. nach Vorgaben, VereinsundVerbandszugehörigkeit, Lebensalter bei Jugend- und Seniorenwettspielenetc., sollte in geeigneter Weise überprüft werden. Es sollte eine Selbstverständlichkeitsein, nach Vorliegen aller Meldungen einen Intranetabgleich durchzuführen.Veränderte Vorgaben oder neue Heimatclubs werden dabei aktualisiert. Kommtfür einen Spieler eine Fehlermeldung „Unbekannter Heimatclub“, so hat der Spielersich entweder mit dem falschen Heimatclub gemeldet oder er ist momentan inkeinem <strong>Golf</strong>club in Deutschland mehr Mitglied.159


SpielbetriebAbspielzeitenDie Abspielzeiten aller Teilnehmer sowie bei Zählspielen die Bewerbergruppensind rechtzeitig aufzustellen und bekannt zu geben (siehe Regel 33-3 der<strong>Golf</strong>regeln).Ausschreibungen zu offenen Wettspielen und Meisterschaften sollten besagen,wann und wo die Abspielzeiten erfragt werden können.Fristen bei LochspielenErstreckt sich ein Lochspielwettbewerb über einen gewissen Zeitraum, so mussdie Spielleitung eine Frist für die einzelnen Runden festlegen. Ist es den Spielerngestattet, den Termin ihres Lochspiels innerhalb einer Frist frei zu vereinbaren,bis zu deren Ablauf sämtliche Runden abgeschlossen sein müssen, so sollte dieSpielleitung ankündigen, dass das Lochspiel zu festgesetzter Stunde am letztenTag der Frist gespielt werden muss, sofern sich die Spieler nicht auf einen früherenTermin einigen.Es ist wichtig, vorab ein Verfahren bei Nichteinhaltung einer Frist festzulegen, vondem nicht abgewichen wird, da sonst unnötige Streitigkeiten auftreten und jedeVerlängerung einer Frist die verfügbare Zeit für die nächste Runde verkürzt. EinSpieler, der in Urlaub fährt oder erkrankt, muss damit rechnen, dass er aus diesemGrund an dem Wettspiel nicht mehr teilnehmen kann, genau wie er dies bei jedemanderen Wettspiel hinnehmen müsste, das in seiner Abwesenheit stattfindet.1602.2.5 Preise, Wander- und HerausforderungspreiseDie ausgesetzten Preise beschafft man rechtzeitig und stellt sie zum Wettspielterminbereit.Bei der Beschaffung sind die Bestimmungen des Amateurstatuts, das als Teilder <strong>Golf</strong>regeln für alle Spieler und als Verbandsordnung für alle <strong>DGV</strong>-Mitgliederverbindlich ist, sowie die Bedeutung der jeweiligen sportlichen Leistung zuberücksichtigen.Im Amateurstatut ist u. a. die Zulässigkeit von Preisen im Einzelnen geregelt. BesondereBedeutung hat die Höchstgrenze für den Wert von Preisen und Preisgutscheinenvon 750 Euro. An die Einhaltung dieser Wertgrenze ist nicht nur der Spielerbei der evtl. Annahme eines Preises gebunden, sondern auch der <strong>Golf</strong>club, durchden (oder mit dessen Kenntnis) das Wettspiel ausgerichtet wird. Nur bei einemPreis für ein Hole-in-One während der festgesetzten Runde des Wettspiels ist dieseWertgrenze aufgehoben. Findet ein Hole-in-One-Wettbewerb oder etwas Ähnlichesaußerhalb der festgesetzten Runde statt (also vor oder nach dem Wettspiel), so giltfür solches Sonderwertungen die Wertgrenze von Preisen im Wert von 750 Euro.


SpielbetriebDas Amateurstatut gilt für den Spieler als Bestandteil der <strong>Golf</strong>regeln und ist für die<strong>DGV</strong>-Mitglieder (Vereine / Anlagen) ein Teil der Verbandsordnungen.Wird um Wander- oder Herausforderungspreise gespielt, so sollte dafür gesorgtwerden, dass im Umlauf befindliche Preise bei der Siegerehrung zur Verfügungstehen. Es ist empfehlenswert festzulegen, ob Wander- und Herausforderungspreisebeim Veranstalter verbleiben.Wanderpreise können normalerweise nicht Eigentum der Gewinner werden, sonderngehen nur vorübergehend in deren Gewahrsam oder in den Gewahrsameiner sonst wie bestimmten Stelle über. Zweckmäßigerweise erstellt man zu Wander-und Herausforderungspreisen eine Stiftungsurkunde, in der alle Bedingungendurch den Stifter beschrieben werden. Ist in der Stiftungsurkunde nichts Weiteresgeregelt, so können Herausforderungspreise nicht in das Eigentum des Gewinnersübergehen. Es sollte deshalb klar geregelt sein, wann sie Eigentum werden, z. B.„bei dreimaligem Gewinn“, „bei dreimaligem Gewinn hintereinander“ usw.Die Art der Einlagen und Sonderpreise sollten nicht den sportlichen Charakter desHauptwettbewerbs in Frage stellen. Es sollte ein angemessenes Verhältnis zu denanderen Preisen erkennbar sein.Zum Bestimmen von „Nearest to the Pin“ ist es zulässig, die Entfernung mit einemMaßband zu messen, wenn alle Spieler das betreffende Loch beendet haben. Essollte bis zum Lochrand gemessen werden, da beim Messen ohne den Flaggenstockdie Lochmitte nicht genau zu bestimmen ist.Mustertext für „Nearest to the Pin“:„Nearest to the Pin auf Bahn für .Es zählt der erste Schlag des Spielers auf diesem Loch. Der Ball muss aufdem Grün liegen. Die Entfernung zum Lochrand darf gemessen werden, wennalle Spieler der Gruppe das Loch beendet haben.“Mustertext für „Longest Drive“:„Longest Drive auf Bahn für .Es zählt der erste Schlag des Spielers auf diesem Loch. Der Ball muss auf derkurz gemähten Rasenfläche (Fairway-Höhe oder kürzer) liegen.“161


Spielbetrieb2.2.6 Plätze mit weniger als 18 LöchernAuf Plätzen mit weniger als 18 Löchern werden bestimmte oder sämtliche Löcherfür die „festgesetzte Runde“ (im Sinne des Abschnitts „Erklärungen“ der <strong>Golf</strong>regeln)mehrmals gespielt. Bei Wettspielen auf solchen Plätzen sollte darauf geachtetwerden, dass die zuerst gestarteten Spieler nicht nach neun Löchern wartenmüssen, bis die letzten Spieler des Wettspiels gestartet sind.Hat das Wettspiel mehr Teilnehmer als gleichzeitig auf dem Platz spielen können,sollte das Wettspiel in zwei Startblöcken (vormittags und nachmittags) durchgeführtwerden, von denen die ersten Spieler der Nachmittagsgruppe erst starten,wenn die letzten Spieler der Vormittagsgruppe auf ihre zweiten neun Löchergegangen sind.Bei nur wenig mehr Spielern, als der Platz in einem Startblock „verkraftet“, lässtsich das Problem auch durch „Einfädeln“ lösen. Beginnend mit dem Zeitpunkt, andem die erste Spielergruppe den Abschlag des Starts erneut erreicht, wird dannjeweils jede zweite Startzeit nicht zum Start neuer Spielergruppen, sondern zumEinfädeln eintreffender Spielergruppen verwendet.Bei Wettspielen auf solchen Plätzen sollte deshalb in der Ausschreibung das Teilnehmerfeldbeschränkt werden.Der Spieler hat auf Plätzen mit weniger als 18 Löchern auch dann das Recht,nach Regel 7-2 zwischen dem Spielen von zwei Löchern auf oder nahe dem Gründes zuletzt gespielten Lochs Putten oder Chippen zu üben, wenn er das Loch imweiteren Verlauf der festgesetzten Runde abermals spielen muss, sofern nicht dieSpielleitung von ihrem Recht nach Regel 7, Anm. 2 Gebrauch macht und dasÜben auf oder nahe dem Grün des zuletzt gespielten Loches untersagt – was zuempfehlen ist.2.3. DER PLATZ2.3.1 Vorrecht auf dem PlatzDas Vorrecht auf dem <strong>Golf</strong>platz ist als Bestandteil der „Etikette“ in Abschnitt Ider <strong>Golf</strong>regeln geregelt. Sofern nicht anders bestimmt, hat die schnellere SpielergruppeVorrang vor der langsameren Spielergruppe, unabhängig davon, wieviele Spieler die jeweilige Spielergruppe bilden. Aus der Formulierung „Sofernnicht anders bestimmt, …“ folgt, dass die Spielleitung eine andere Regelungtreffen kann.162


SpielbetriebMacht die Spielleitung von diesem Recht Gebrauch, so soll die Regelung vollständigund eindeutig sein.Insbesondere an Wochenenden und bei großem Andrang kann durch eine Regelung,wonach möglichst Vierball-Spiele gespielt werden sollen, die Kapazität der<strong>Golf</strong>anlage bestmöglich genutzt werden. In diesem Fall empfiehlt es sich auch zuregeln, dass Dreiball- und Zweiball-Spiele ihr Durchspielrecht bei Vierball-Spielenverlieren, sofern durch die Vierball-Spiele Anschluss an die vordere Spielergruppegehalten wird. Trotzdem sollen die Vorgaben der <strong>Golf</strong>etikette über Spieltempound Positionen auf dem Platz beachtet werden.Jedes Spiel über die volle Runde hat den Anspruch, dass ihm unaufgefordert Gelegenheitgegeben wird, jedes Spiel über eine unterbrochene Runde zu überholen.Kommt aufgrund des Bahnenverlaufs das Abkürzen der regulären <strong>Golf</strong>runde inBetracht, sollte die Spielleitung im Rahmen der allgemeinen Spielordnung zurZulässigkeit Stellung nehmen und bei Bedarf eine Regelung treffen.2.3.2 PlatzsperreEs ist sinnvoll, den Wettspielplatz im erforderlichen Umfang vor, während undggf. nach dem Wettspiel für nicht am Wettspiel beteiligte Spieler zu sperren.Man sollte dafür sorgen, dass der vorbereitete Platz nicht vorweg bespielt wird,zumindest aber, dass die ersten Spielergruppen des Wettspiels nicht von denSpielern vor dem Wettspiel aufgehalten werden. Hinter der letzten Spielergruppedes Wettspiels ist ein besonderer Abstand zu den nachfolgenden Spielern nichterforderlich, da ja auch alle anderen Gruppen des Wettspiels wiederum Spielerhinter sich haben. Bei Einhaltung der <strong>Golf</strong>etikette kann es keinen Unterschiedmachen, ob man Wettspielteilnehmer oder andere Spieler hinter sich hat.2.3.3 Erstellen von PlatzregelnDie Spielleitung darf Platzregeln für außergewöhnliche Umstände erlassen undbekannt geben, sofern sie mit den Grundsatzbestimmungen vereinbar sind, wiesie aus dem Anhang I der <strong>Golf</strong>regeln hervorgehen (siehe Regel 33-8 der <strong>Golf</strong>regeln).Diese gelten über ein einzelnes Wettspiel hinaus im Allgemeinen währendder Saison für den gesamten Spielbetrieb, soweit nicht die Spielleitung im Rahmeneines Wettspiels andere Platzregeln erlässt oder die allgemein geltenden Platzregelnaußer Kraft setzt.Spielleitungen müssen ihre Platzregeln so einwandfrei formulieren, dass darauskeine Zweifelsfälle entstehen können. Der <strong>DGV</strong> und die LGV beraten auf Wunschbeim Erstellen von Platzregeln. Im Anhang I des offiziellen Regelbuchs sowie inAbschnitt 4. des SWSH finden sich Beispiele für Platzregeln.163


Spielbetrieb2.3.3.1 Zusammenhang von Platz- und <strong>Golf</strong>regelnPlatzregeln dienen der Regelung von Umständen, die nicht bis ins Detail durchdie <strong>Golf</strong>regeln erfasst sind oder zu denen bestimmte Optionen wahlweise in Kraftgesetzt werden dürfen. Aus diesem Grund dürfen Platzregeln nur die <strong>Golf</strong>regelnim erlaubten Umfang ergänzen, jedoch weder abwandeln noch wiederholen.Eine auszugsweise Wiederholung der <strong>Golf</strong>regeln in den Platzregeln (z. B. eineAufzählung von künstlichen Gegenständen, die ohnehin Hemmnisse sind, wie„Sitzbänke, Ballwäscher, Beregnerdeckel, Fahnenmast“), führt zu einer Verunsicherungder Spieler, wenn ggf. ein Gegenstand ins Spiel kommt, der nicht in derAufzählung genannt wird (z. B. ein Papierkorb).2.3.3.2 Abänderung von <strong>Golf</strong>regeln durch PlatzregelnSpielleitungen dürfen eine <strong>Golf</strong>regel nicht durch Platzregel außer Kraft setzen (Regel33-8b der <strong>Golf</strong>regeln). Im Regelbuch findet sich der zulässige Rahmen, innerhalbdessen Platzregen erlassen werden dürfen. Eine <strong>Golf</strong>regel darf nicht ohne vorherigeZustimmung des R&A durch eine Platzregel eingeschränkt werden. Die Zustimmungist über den <strong>DGV</strong> einzuholen (Anhang I der <strong>Golf</strong>regeln, Teil A) und wird nur inbesonders gelagerten Ausnahmefällen erteilt.2.3.4 Bespielbarkeit des PlatzesSind die Spielleitung oder deren Befugte der Auffassung, dass der Platz aus irgendeinemGrund unbespielbar oder nach den Umständen ordnungsgemäßes Spielenunmöglich ist, so darf sie im Lochspiel oder Zählspiel eine zeitlich begrenzteSpielaussetzung anordnen oder im Zählspiel das Spiel für nichtig erklären und dieSchlagzahlen der betreffenden Runde annullieren (Regel 33-2d der <strong>Golf</strong>regeln).Wird eine Runde annulliert, so sind auch sämtliche Strafen dieser Runde annulliert(Verfahren bei Spielunterbrechung – siehe Regel 6-8 der <strong>Golf</strong>regeln). Ist das Spielzeitweilig ausgesetzt worden, so muss es dort wieder aufgenommen werden, woes abgebrochen wurde, auch an einem späteren Tag.2.3.5 Spielunterbrechung bei Gewitter1. Verfahren zur UnterbrechungEine Unterbrechung ist etwas anderes als ein Spielabbruch. Während eine Unterbrechungeine befristete Pause ist, ist ein Abbruch das Ende der betreffenden Runde.Deshalb ist es wichtig, dass die Spielleitung sich über die Bedeutung der Worte imKlaren ist, die sie verwendet. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass etliche Spielernach Hause fahren, weil die Spielleitung fälschlich von einem Abbruch und nichtvon einer (immer befristeten) Unterbrechung gesprochen hat.164


SpielbetriebEs ist allgemein bekannt, dass bei Gewitter aus Sicherheitsgründen nicht gespieltwerden darf. Die Spielleitung sollte deshalb an geeigneter Stelle darauf hinweisen,mit welchem auf dem ganzen Platz zu hörenden Signal eine sofortige Unterbrechungder Spiels bei einer gefährlichen Situation (Gewitter) bekannt gegeben wird.Um diese Situation einschätzen zu können, muss die Spielleitung sich auf dem Platzdavon überzeugen, wie die Wetterlage ist. Zusätzlich hilft ein Wetterbericht (z. B.im Internet), die weitere Entwicklung der Situation einzuschätzen und ein Wettspielso rechtzeitig zu unterbrechen, dass nicht bereits eine Anzahl Spieler von sichaus aufgehört haben, was bei der Wiederansetzung des Spiels zu Staus an denbetreffenden Stellen des Platzes führt. Ist ein Signal nicht vom <strong>Club</strong>haus aus zuhören, so muss dieses von mehreren Personen an verschiedenen Stellen des Platzesgleichzeitig gegeben werden. Wenn die Spielleitung das Wettspiel unterbricht,muss diese auch dafür sorgen, dass dies allen Spielern möglichst gleichzeitig zurKenntnis kommt, da sonst Schläge unter Witterungsbedingungen gespielt werden(und gewertet werden müssten), die die Spielleitung nicht für ausreichend hält.Unabhängig davon, ob die Spielleitung keinen Grund zur Wettspielunterbrechungsieht, liegt Verantwortung zur Unterbrechung des eigenen Spiels im Interesse dereigenen Sicherheit immer beim Spieler, siehe Regel 6-8a (II).Eine Unterbrechung des Wettspiels ist so rechtzeitig bekannt zu geben, dass dieSpieler das <strong>Club</strong>haus oder eine Blitzschutzhütte erreichen können, bevor das Gewitterüber dem Platz eingetroffen ist und dort die Spieler in Gefahr bringt.Bei jeder Spielunterbrechung sollte den im <strong>Club</strong>haus ankommenden Spielern einevoraussichtliche Mindestdauer der Unterbrechung genannt werden, sodass diesewissen, auf welche Pause sie sich ggf. einstellen können. Dies vermeidet auch denirrtümlichen Eindruck bei einzelnen Spielern, das Spiel sei bereits abgebrochenworden, d. h. es gäbe keine Fortsetzung mehr. Ein Abbruch des Wettspiels sollteimmer erst vorgenommen werden, wenn die Spielleitung sich nach einer vorherigenUnterbrechung davon überzeugt hat, dass eine Fortsetzung des Wettspiels dennochnicht dazu führt, dass alle Spieler ihre Runde beenden können.Ist ein Abbruch notwendig, so darf die bereits begonnene Runde nicht verkürztwerden (z. B. von 18 auf neun Löcher). Die Entscheidung 33-1/2 verbietet dies. Ineinem solchen Fall gibt es keine Siegerehrung.165


Spielbetrieb2. Behandlung der Ergebnisse und deren VorgabenwirksamkeitEs muss nun genau unterschieden werden, was mit den Ergebnissen eines Wettspielsgeschieht, wenn eine Unterbrechung wegen Gewitter stattgefunden hat.a) Vor dem Gewitter- Vom Spieler selbst unterbrochene RundeWenn auch die Spielleitung die Gewittergefahr als gegeben ansieht, sollte siesofort das Wettspiel unterbrechen und der Spieler zieht sich für seine selbständigeUnterbrechung keine Strafe zu.sieht die Spielleitung keinen hinlänglichen Grund für eine Unterbrechung, somuss der Spieler das Spiel sofort wieder aufnehmen, anderenfalls ist der Spielerdisqualifiziert. Sieht die Spielleitung dagegen einen Grund für die Unterbrechungdes Spiels durch einen einzelnen Spieler, so wird sie das Wettspielinsgesamt unterbrechen.- Bereits zum Zeitpunkt der Unterbrechung beendete Rundenalle Runden, die vor der Unterbrechung wegen Gewitter beendet waren, sindvorgabenwirksam, da sie von dem Gewitter nicht betroffen waren.b) Nach dem GewitterDas Wettspiel muss zu dem Zeitpunkt fortgesetzt werden, den die Spielleitungdazu bestimmt. Üblicherweise dauert eine Unterbrechung mindestens 1-1,5 Stunden,wenn man die Wege der Spieler ins <strong>Club</strong>haus, die Zeit, in der die Spielleitungauf die Entwicklung des Wetters wartet und die Zeit der Spieler zurück aufden Platz rechnet. Kürzere Unterbrechungen lassen nicht selten kaum erkennen,dass ein weiteres Gewitter kommt, was dann zu einer erneuten Unterbrechungführt.- Nicht wieder aufgenommene RundenWeigern sich Spieler, nach einer Unterbrechung das Spiel wieder aufzunehmen,so ist dies als eine vorgabenwirksame Disqualifikation zu werten (siehe<strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong> Ziffer 3.6).- Nach der Unterbrechung beendete Rundenalle im Anschluss an die Unterbrechung beendeten Runden sind ebenfalls vorgabenwirksam.Die Spielleitung sollte ein Wettspiel nicht erneut starten, wennsich aus der Tageszeit ergibt, dass nicht mehr alle Spieler bei Helligkeit dieRunde beenden können.- Runden aus einem nach Unterbrechung schließlich abgebrochenen Wettspielerfolgt nach der Unterbrechung ein Abbruch des Wettspiels, weil es nicht zuEnde gespielt werden kann, sind nur die Unterspielungen und Ergebnisse imPuffer vorgabenwirksam (siehe <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong> Ziffer 3.6).166


Spielbetrieb2.4. VoRBEREITung und DuRCHfÜHRung EInES WETTSPIELS2.4.1 Zählkarte und VorgabenverteilungIm Zählspiel muss die Spielleitung für jeden Bewerber eine Zählkarte mit Datumund dem Namen des Bewerbers bzw. im Vierer- oder Vierball-Zählspiel denNamen der Bewerber ausgeben (siehe Regel 33-5 der <strong>Golf</strong>regeln). Auch dieVorgabe wird heute durch den Computer vom Sekretariat auf die Karte gedruckt,obwohl es letztlich in der Verantwortung des Spielers liegt, seine Vorgabe zu kennenund die Karte mit der richtigen Vorgabe zu unterschreiben. Die Spielleitungkann auch dem jeweiligen Spieler das Ausstellen seiner Zählkarte übertragen.Für die Teilnehmer eines Wettspiels sollte ohne weiteres ersichtlich sein, wann undwo die Zählkarten ausgegeben werden.Die Spielleitung muss die Verteilung der Vorgaben auf die Löcher bekannt geben(in der Regel bereits auf der Zählkarte vermerkt). Dies ist sowohl für ein Spiel nachStableford bzw. Lochspiel und auch bei einem Stechen durch Spielfortsetzung aufdem Platz unverzichtbar. Das <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong> (siehe Anhang E) gibt eineAnleitung, wie man zu einer ausgewogenen Vorgabenverteilung kommt.2.4.2 Auswertung, Feststellung und Bekanntgabe von ErgebnissenIm Zählspiel ist die Spielleitung dafür verantwortlich, die Schlagzahlen zusammenzuzählenund die Vorgabe anzuwenden.Im Vierball-Zählspiel ist die Spielleitung dafür verantwortlich, den besseren Ballpro Loch zu werten, die Schlagzahlen zu addieren und für die Anrechnung derauf der Karte eingetragenen Vorgabe zu sorgen.In Par- und Stableford-Wettspielen ist die Spielleitung dafür verantwortlich, diePunktzahl an jedem Loch zu ermitteln, zu addieren bzw. vorab lochweise dieVorgabe anzurechnen (siehe Regel 33-5 der <strong>Golf</strong>regeln).Anmerkungen:Einem Bewerber darf keine Strafe dafür auferlegt werden, dass auf der von ihmeingereichten Zählkarte die Addition oder die Anrechnung der ihm nach derAusschreibung zustehenden Vorgabe fehlerhaft sind.Im Wettspiel Gegen Par darf einem Bewerber keine Strafe auferlegt werden,wenn ein Loch falsch gewertet wurde, soweit die eingetragene Brutto-Schlagzahlfür das Loch richtig ist.Die Verantwortlichkeit von Zähler und Bewerber bezüglich des Ausfüllens und derRückgabe der Zählkarte ist in den Regeln 6-2, 6-6 und 31-4 der <strong>Golf</strong>regeln bestimmt.167


SpielbetriebDie Pflicht des Bewerbers, seine Zählkarte der Spielleitung „so bald wie möglich“einzureichen (Regel 6-6b), sollte sinnvoll ausgelegt werden. Da nichts mehr geändertwerden darf, nachdem die Zählkarte eingereicht worden ist (Regel 6-6c),muss dem Bewerber genügend Zeit gegeben werden, seine Zählkarte sorgfältignachzuprüfen. Es kann sinnvoll sein, in besonderen Fällen (Anfänger / Kinder)dabei zu helfen. Es sollte aber immer klar sein, wann die Karte unabänderlichals „der Spielleitung eingereicht“ gilt. Keinesfalls dürfen nach Abgabe der KarteKorrekturen an den Ergebnissen einzelner Löcher vorgenommen werden odervergessene Unterschriften nachgeholt werden.Können Zählkarten aus organisatorischen Gründen nicht von der Spielleitungoder einer von ihr ermächtigten Person entgegengenommen werden, empfiehltes sich, einen Ort festzulegen, wo eine dort abgelegte Karte als eingereicht gilt,z. B. einen Kasten im Sekretariat mit der Aufschrift „Scorekarten“. Auch wenn dasSekretariat nicht Teil der Spielleitung ist, so sollte es doch in deren Vollmacht dieKarten nach der Runde entgegennehmen dürfen. Ob der Verzug bei der Einreichungvertretbar war oder nicht, hat die Spielleitung zu entscheiden. Sicher istein Verzug anzunehmen, wenn die Spieler sich erst ins <strong>Club</strong>haus setzen und dortetwas trinken oder verzehren, bevor die Karten eingereicht werden.Üblicherweise kann erwartet werden, dass eine Spielergruppe ihre Zählkarteneingereicht hat, bevor die nächste Spielergruppe dies macht. Sitzen die Spielerder ersten Gruppe im <strong>Club</strong>haus und sind anderweitig tätig als beim Vergleichender Ergebnisse, so liegt hier möglicherweise schon ein Regelverstoß vor, sicher istdies jedoch, wenn auch schon die nächste Spielergruppe ihre Zählkarten abgegebenhat. Hat eine Spielergruppe vor dem Einreichen der Zählkarte offene Fragenzu klären, so sind diese Fragen nach Beendigung der Runde mit der Spielleitungzu klären und nicht untereinander eine angenehme Lösung auszuhandeln. Es istAufgabe der Spieler, rechtzeitig vollständige Zählkarten einzureichen, und nichtAufgabe der Spielleitung, im <strong>Club</strong>haus nach fehlenden Karten zu suchen odernach Abgabe der Karte fehlende Unterschriften ergänzen zu lassen.2.4.3 Mehrrundenwettspiele / QualifikationswettspieleBei Wettspielen, in denen zur Qualifikation für ein Lochspiel oder zur Fortsetzungeines Mehrrundenwettspiels (<strong>Club</strong>meisterschaften) eine bestimmte Platzierungerreicht werden muss, ist das Ergebnis bzw. eine erreichte Qualifikation denbetroffenen Spielern rechtzeitig bekannt zu geben.168Entfällt eine festgestellte Qualifikation z. B. wegen nachträglicher Ergebnisänderung,Disqualifikation, Aberkennung des Teilnahmerechts oder dergleichen, sorückt der nächste Teilnehmer nach.


SpielbetriebHingegen haben alle qualifizierten Teilnehmer den berechtigten Anspruch, dassfür Teilnehmer, die ihr Qualifikationsrecht nicht wahrnehmen (z. B. absagen,fernbleiben, verhindert sind), kein nicht qualifizierter Bewerber nachrückt und ihrePlatzierungsaussichten mindert. Fällt in Lochspielen ein qualifizierter Teilnehmeraus, so steht dem Gegner der Sieg ohne Spiel zu.2.4.4 Klärung von strittigen RegelfragenEntscheidungen der SpielleitungDie Spielleitung des Wettspiels ist gemäß Regel 34-3 der <strong>Golf</strong>regeln für Regelentscheidungenzuständig. Ihre Entscheidung ist endgültig in dem Sinn, dass derSpieler kein Recht hat, sie anzufechten. Allerdings kann die Spielleitung von sichaus eine (falsche) Entscheidung zurücknehmen, bevor das Wettspiel beendet ist(Entscheidung 34-3/1).Ist eine Regelfrage eines Spielers nicht rein informativer Art bzw. gibt er zu erkennen,dass er sich ungerechtfertigt falsch behandelt fühlt, ist neben der richtigenEntscheidung auch der richtige Weg zur Entscheidungsfindung einzuhalten, damitdie Spielleitung sich anschließend keine Willkür vorwerfen lassen muss.Die Spielleitung entscheidet nach Regel 34 im Falle von Disqualifikationen alsGesamtausschuss mit Mehrheit, sofern die Regel nicht eindeutig auf eine Disqualifikationhinausläuft und der Spieler dies bei der Abgabe der Karte nicht auchschon weiß.Die Spielleitung muss sich bei der Entscheidungsfindung so verhalten, wie sie sichselbst als Spieler behandelt sehen möchte, wenn sie einen Regelfall hätte.Es ist zur stressfreien Behandlung des Regelfalls wichtig, dass man dem Spielervermittelt, man wolle ihm helfen und sein Problem ernst nehmen. Der Spieler wirdeine freundliche Bereitschaft zu schätzen wissen, mit der seine Frage angehört wird.Eine Befangenheit der Spielleitung durch Beobachtung eines Sachverhalts ist nichtanzunehmen, denn wenn die Beobachtung eines Sachverhalts Befangenheit auslösensollte, könnte ein Platzrichter nie tätig werden, der einen Regelverstoß beobachtethat. Befangenheit durch andere Vorkommnisse im persönlichen Bereich istnatürlich denkbar. Hat ein Spielleitungsmitglied z. B. privat einen Rechtsstreit miteinem Spieler, so sollte er sich aus jeglichen Entscheidungen zu diesem Spielerheraushalten. Selbst wenn er dennoch unparteiisch entscheiden würde, könnteseine Entscheidung im negativen Fall mit seiner privaten Streitigkeit in Verbindunggebracht werden.Hat man einen vermeintlichen Regelverstoß beobachtet, so erhält der Spieler voreiner Entscheidung die Möglichkeit zur ausführlichen Stellungnahme, wenn er169


Spielbetrieb170noch auf dem Platz bzw. im <strong>Golf</strong>club erreichbar ist. Hat er den Platz schon verlassen,ist mindestens ein Versuch erforderlich, ihn telefonisch zu befragen, bevorohne Anhörung des Spielers ein Regelfall entschieden wird. Wenn der Spielerseine Sicht der Dinge, ohne unterbrochen zu werden, darstellen kann, wird er sichhinterher nicht darauf berufen können, es sei ihm noch etwas eingefallen oderman habe ihn nicht zu Wort kommen lassen. Eine ausführliche Gelegenheit zurStellungnahme stärkt somit die Stellung der Spielleitung bei ihrer anschließendenEntscheidung.Jede Information, die einem Spielleitungsmitglied durch eigene Beobachtung zurKenntnis gelangt, ist mehr wert als die Zeugenaussage eines Dritten. Es ist keineAnschuldigung, die nachzuprüfen wäre, sondern ein selbst erkannter Sachverhalt,der unstreitig existiert. Für den Fall, dass vielleicht eine Beobachtung missverständlichsein kann, hat der Beschuldigte die Möglichkeit, sein Verhalten aus seinerSicht zu schildern. Ein völliges Leugnen des beobachteten Sachverhalts wäremeistens unglaubwürdig, deshalb ist eher mit einer Erklärung des beobachtetenVerhaltens zu rechnen, die harmlos wirkt.(Beispiel: Beobachtet die Spielleitung, wie ein Spieler im Rough einen Ball fallenlässt, so ist das Leugnen des Fallenlassens weniger ernst zu nehmen als die Erklärung,er sei dem Spieler versehentlich aus der Hand gefallen.)Dies führt dazu, dass die Aussage des Spielers nicht zwingend Vorrang vor derBeobachtung der Spielleitung hat, denn es steht nicht Aussage gegen Aussage, sonderndie Beobachtung der Spielleitung gegen den Erklärungsversuch des Spielers.Zu den Fragen einer Spielleitung gehört es, alle möglichen Erklärungen für einenSachverhalt abzuwägen. Bevor nicht feststeht, was geschehen ist, lohnt sich keineÜberlegung, gegen welche Regel verstoßen wurde. Der Gedanke, dass der Spielerfalsch gehandelt hat, reicht nicht für eine Entscheidung aus. Es muss glaubwürdiganhand des Regelbuchs vermittelt werden können, für welchen Verstoß mandie Handlung des Spielers hält und nach welcher Regel man deshalb eine (oderkeine) Strafe mitteilen will.Nicht nur der Spieler und sein Zähler, sondern auch weitere Mitbewerber undCaddies (aus der gleichen Spielergruppe oder aus anderen Gruppen) können evtl.etwas zur Klärung des Sachverhalts beitragen. Es ist dabei zu prüfen, wie weitentfernt die Zeugen vom Spieler waren und ob deren Beobachtungsmöglichkeitdurch die Entfernung, Büsche, Bäume oder Topographie eingeschränkt war. So istes z. B. eher unwahrscheinlich, dass ein Mitbewerber aus 200 Meter Entfernungeinen Regelverstoß beobachten kann, den die Spieler in der Gruppe des fraglichenSpielers nicht gesehen haben.


SpielbetriebWar der Fall strittig und ist der Spieler der Meinung, man würde ihn ungerechterweisebeschuldigen, wird die im Anschluss an die Befragung zu treffende Entscheidungsfindungohne Anwesenheit des Spielers vorgenommen. Er mag sonst beider Diskussion des Falls den Eindruck gewinnen, die Spielleitung sei sich uneinig,dabei wurde evtl. nur der Fall aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet, um dieFakten besser abzuwägen.Die Entscheidung wird dem Spieler im Anschluss an die Beratung mitgeteilt. Hierbeisollte dem Spieler nochmals einleitend in zwei bis drei Sätzen der Sachverhaltwiederholt werden, damit die Grundlage für die folgende Entscheidung bekanntist. Danach folgt die Entscheidung.Beispiel: „Wir halten es nach den gerade gehörten Schilderungen für erwiesen,dass Sie im Bunker auf Bahn 11 im Rückschwung mit dem Schläger denSand berührt haben. Dies stellt einen Verstoß gegen Regel 13-4 dar, für denSie sich zwei Strafschläge zugezogen haben, denn der Rückschwung ist nichtTeil des Schlags.Diese Strafschläge sind nicht auf der bereits eingereichten Zählkarte vermerkt.Für das damit eingereichte zu niedrige Ergebnis sind Sie nach Regel 6-6ddisqualifiziert. Es gibt zu diesem Fall keinen Ermessensspielraum, nach demwir anders hätten entschieden können. Möchten Sie hier die Regel selbstnachlesen?“Beginnt der Spieler daraufhin eine erneute Diskussion des Falls, sollte diese mit derBegründung abgelehnt werden, man habe alle relevanten Punkte berücksichtigtund der Spieler habe auch vor der Entscheidung hinreichend Zeit gehabt, seineSicht der Dinge zu schildern.Jegliche weitere Diskussion nach Bekanntgabe der Entscheidung der Spielleitungstellt die Entscheidung in Frage und schwächt die Position der Spielleitung.Eine Spielleitung diskutiert auch nicht mit anderen Wettspielteilnehmerneinen bereits entschiedenen Regelfall. Nur die in der Entscheidung gemachtenAngaben können wiederholt werden, wenn andere Spieler nach dem Ausgangdes Regelfalls fragen.Evtl. unsachliche Bemerkungen oder schlechtes Benehmen des Spielers im Rahmender Entscheidungsfindung kann jeder <strong>Golf</strong>club im Rahmen seiner Haus- und Platzordnungmit weiteren Sanktionen bestrafen. Eine Spielleitung muss es sich nichtgefallen lassen, für ihre ehrenamtliche Tätigkeit beschimpft zu werden und solltevom Vorstand eine entsprechende Unterstützung erhalten. Im Fall von hauptamtlichtätigen Sekretariatsmitarbeitern auf <strong>Golf</strong>anlagen von Betreibergesellschaften171


Spielbetriebwird die Geschäftsführung bei evtl. verbalen Entgleisungen von Spielern sinngemäßtätig werden können.Gelangt die Spielleitung nicht zu einer Entscheidung, so muss sie den Fall demRegelausschuss des <strong>DGV</strong> vortragen. Es gibt keine andere verbindliche Instanz fürRegelfragen zwischen der Spielleitung und dem <strong>DGV</strong>-Regelausschuss, auch nichtden Vorstand oder die Geschäftsführung der <strong>Golf</strong>anlage. In diesem Fall ist nachRegel 34-3 der <strong>Golf</strong>regeln eine Entscheidung schriftlich bei der Geschäftsstelledes <strong>DGV</strong> zu beantragen. Auch das Vortragsrecht der von Regelentscheidungenbetroffenen Spieler beim <strong>DGV</strong> ist in Regel 34-3 geregelt. Damit eine Entscheidungdes Regelausschusses noch für die betroffenen Spieler umgesetzt werden kann, istes wichtig, dass die Spielleitung das Wettspiel im Zweifel nicht beendet (keineSiegerehrung vornehmen und nur eine vorläufige Ergebnisliste ausrucken). Anderenfallssind Regelentscheidungen der Spielleitung vor Ort regelmäßig verbindlichund nicht mehr abänderbar (Ausnahme: Regel 34-1b). In letzterem Fall kann derRegelausschuss nur noch eine Bewertung des Sachverhalts vornehmen, die z.B. lauten könnte: „Die Entscheidung der Spielleitung war falsch, aber durch dieBeendigung des Wettspiels endgültig.“Nahezu alle vorkommenden Streit- und Zweifelsfälle sind bereits vom Royal andAncient <strong>Golf</strong> <strong>Club</strong> of St. Andrews (R&A) entschieden und in die „Decisions on theRules of <strong>Golf</strong>“ aufgenommen worden. Um Fehlentscheidungen zu vermeiden empfiehltder <strong>DGV</strong> allen Spielleitungen dringend, die aktuellen „Decisions“ ständigbereitzuhalten und in allen Zweifelsfällen heranzuziehen. Der <strong>DGV</strong> hat die Decisionsin die deutsche Sprache übersetzt. Sie sind unter dem Titel „Entscheidungenzu den <strong>Golf</strong>regeln“ im Online-Bookshop unter www.golf.de oder www.rules4you.de, in <strong>Golf</strong>-Shops oder im Buchhandel erhältlich. Es erscheint unverzichtbar, dassSpielleitungsmitglieder und Platzrichter in die Systematik der „Decisions“ eingearbeitetsind. Hierzu empfehlen sich insbesondere verschiedene vom <strong>DGV</strong> und denLandesgolfverbänden angebotenen Seminare.Aufhebung oder Verhängung von Strafen bzw. DisqualifikationenIn besonders gelagerten Einzelfällen darf die Spielleitung nach Regel 33-7 – übrigensnur in ihrer Gesamtheit (Entscheidung 33-7/1) – die Strafe der Disqualifikationerlassen, abändern oder verhängen, wenn sie es für gerechtfertigt hält. GeringereStrafen als Disqualifikation dürfen nicht erlassen oder abgeändert werden.172- Im ZählspielVon nachstehenden Ausnahmen abgesehen, darf im Zählspiel keine Strafe aufgehoben,abgeändert oder verhängt werden, nachdem das Wettspiel beendet


Spielbetriebist. Ein Wettspiel gilt als beendet, wenn das Ergebnis offiziell bekannt gegebenworden ist, bei Zählspiel-Qualifikation mit nachfolgenden Lochspielen, wenn derSpieler in seinem ersten Lochspiel abgeschlagen hat. Deshalb ist der Zeitpunktder Beendigung eines Wettspiels sehr entscheidend. Man könnte zunächst nureine „vorläufige Ergebnisliste“ oder nur ein „Zwischenergebnis“ aushängen. Biszum offiziellen Ende sollte dann noch genügend Zeit (10-20 Min.) eingeplantwerden, um aufkommende Reklamationen, Unklarheiten, Fehler und Zweifelausräumen zu können. So wird die Siegerehrung, mit der das Wettspiel dannals offiziell beendet gilt, hernach reibungslos ablaufen. In der Ausschreibungkönnte dann z. B. stehen: „Das Wettspiel ist mit der Siegerehrung um ... Uhr im... beendet. 15 Minuten zuvor wird ein vorläufiges Ergebnis ausgehängt.“ausnahmen: Die Strafe der Disqualifikation muss auch nach Beendigung desWettspiels verhängt werden, wenn ein Bewerber• gegen Regel 1-3 (Übereinkunft über Nichtanwendung von Regeln) verstoßenhat; oder• eine Zählkarte einreichte, auf welcher er eine Vorgabe eingetragen hatte,von der er vor Beendigung des Wettspiels wusste, dass sie höher war alsdie ihm zustehende und dies die Anzahl der erhaltenen Vorgabeschlägeberührte (Regel 6-2b); oder• für ein Loch eine niedrigere als die tatsächlich benötigte Schlagzahl einreichte(Regel 6-6d), es sei denn, nur deswegen, weil eine Strafe nichtmitgerechnet war, der er sich vor Beendigung des Wettspiels nicht bewusstgewesen ist; oder• vor Beendigung des Wettspiels wusste, dass er gegen eine andere Regelverstoßen hatte, die mit Disqualifikation geahndet wird.- Im Lochspielist im Lochspiel eine Beanstandung nach Regel 2-5 der <strong>Golf</strong>regeln bei der Spielleitunganhängig geworden, so sollte eine Entscheidung so frühzeitig wie möglichgefällt werden, damit der Spielstand erforderlichenfalls berichtigt werden kann.ist eine Beanstandung nicht rechtzeitig nach Regel 2-5 der <strong>Golf</strong>regeln erhobenworden, so darf sie nicht berücksichtigt werden, sofern sie nicht auf Tatsachenberuht, die dem beanstandenden Spieler zuvor unbekannt gewesen sind, undihm von einem Gegner falsche Auskunft (Regel 6-2a und Regel 9) erteilt wordenwar. In keinem Fall wird jedoch eine Beanstandung nach offizieller Bekanntgabedes Lochspielergebnisses berücksichtigt, es sei denn, der Gegner hättenach Überzeugung der Spielleitung die falsche Auskunft wissentlich gegeben.Keiner zeitlichen Beschränkung unterliegt die Verhängung der Strafe der Disqualifikationwegen Verstoßes gegen Regel 1-3 der <strong>Golf</strong>regeln.173


SpielbetriebHinweis: Nahezu alle vorkommenden Streit- und Zweifelsfälle sind in den „Decisionson the Rules of <strong>Golf</strong>“ des R&A und der usGA bereits entschieden. Eine deutscheÜbersetzung (Entscheidungen zu den <strong>Golf</strong>regeln) durch den <strong>DGV</strong> liegt vor.1742.5 HinWEISE zur SICHERSTELLung EInER anGEMESSEnenSPIELGESCHWInDIGKEITSeit Jahren wird von allen Seiten immer wieder angemerkt, dass <strong>Golf</strong>runden zufrüherer Zeit in erheblich schnellerem Spieltempo absolviert worden sind als heutzutage.Die Gesamtzeit für eine <strong>Golf</strong>runde hat sich, so die Beobachtungen, in denletzten Jahren deutlich verlängert. Während in den 1950er und 1960er Jahrenselbst im „Professional <strong>Golf</strong>“ für 36 Löcher 4 ½ Stunden Spielzeit denkbar waren,erscheint diese Spielzeit heute beinahe bereits „angemessen“ für eine 18-Löcher-Runde. Aber auch Spielzeiten für eine 18-Löcher-Runde von 5 ½ Stunden unddeutlich darüber sind keine Seltenheit.Diese Entwicklung ist für den <strong>Golf</strong>sport insgesamt schädlich. So geht einerseitsdie Freude am Spiel verloren, wenn eine <strong>Golf</strong>runde nicht in überschaubarer Zeitmit sportlichem Anspruch zu Ende geht. Andererseits wird auch der allgemeineZuspruch zum <strong>Golf</strong>sport negativ beeinflusst, wenn die aufzuwendende Freizeit füreinen <strong>Golf</strong>amateur stetig zunimmt. Nicht zuletzt kann auch die Wirtschaftlichkeiteiner <strong>Golf</strong>anlage leiden, wenn weniger (Gast-) Spieler in immer längerer Zeit ihre<strong>Golf</strong>runde absolvieren.Es sollte daher im Interesse Aller sein, angemessene Maßnahmen zu ergreifen,diese Entwicklung zu stoppen bzw. zu einer akzeptablen Spielzeit zurückzufinden.Die folgenden Hinweise sind einem Symposium des Royal and Ancient <strong>Golf</strong> <strong>Club</strong>of St. Andrews entlehnt, das dort zum Thema „Pace of Play“ (Spielgeschwindigkeit)im Winter 2003 stattfand. Als „fünf Eckpunkte“ für eine Beschleunigung desSpiels wurden folgende Bereiche ermittelt:• Art und Weise des <strong>Golf</strong>platzmanagements;• spielvermögen der <strong>Golf</strong>spieler;• platzpflege;• platzgestaltung;• Verhalten der Spieler.Diese Aufzählung macht bereits deutlich, dass wohl nicht mit Erfolg gegen langsamesSpiel vorgegangen werden kann, wenn man die Quelle hierfür ausschließlichbei den <strong>Golf</strong>spielern sucht. Natürlich ist deren Verhalten und das Spielvermögenein wichtiger Aspekt bei der Suche nach Gründen für langsames Spiel. Es ist aber


Spielbetriebletztlich eine Vielzahl von Faktoren, die die Spielgeschwindigkeit beeinflusst undnur ein Bündel von Maßnahmen wird bewirken, dass auf einer <strong>Golf</strong>anlage dieSpieldauer für eine festgesetzte Runde wieder deutlich reduziert werden kann.• Art und Weise des <strong>Golf</strong>platzmanagementsDie Art und Weise, wie heutzutage in vielen Fällen eine <strong>Golf</strong>anlage bis an dieKapazitätsgrenze ausgenutzt wird, verlangsamt das Spiel. So ist es von überragenderBedeutung, die richtigen Startintervalle zu wählen, um den Spielfluss zugewährleisten. Eine Computersimulation hat bei einem Startintervall von siebenMinuten eine durchschnittliche Rundenzeit von fünf Stunden und zehn Minutenergeben. In dieser Zeit haben 47 Gruppen ihre Runde beendet. Bei einem Startintervallvon acht Minuten beenden ebenfalls 47 Spielergruppen die Runde indurchschnittlich vier Stunden 38 Minuten. Wird das Startintervall auf neun Minutenausgedehnt, so ergibt sich eine Gesamtspielzeit für die <strong>Golf</strong>runde von vierStunden und 20 Minuten, in der 45 Gruppen die Runde beendet haben. DieseWerte gelten natürlich für den in der Simulation zu Grunde gelegten Platz.Die Spielgeschwindigkeit wird also in großem Maße dadurch negativ beeinflusst,dass zu viele Spieler in zu kurzer Zeit auf dem Platz <strong>Golf</strong> spielen. Daher erscheintes überragend wichtig, dass genügend Zeit zwischen dem Start der einzelnenSpielergruppen gewährt wird, da sonst jede Verzögerung bei einer Gruppe sichsofort auf die unmittelbar dahinter spielende Gruppe auswirkt und in einer „Kettenreaktion“alle dahinter auf dem Platz befindlichen Gruppen bremst. Der Royal& Ancient <strong>Golf</strong> <strong>Club</strong> of St. Andrews hat in der Mehrzahl seiner großen Wettspieledas Startintervall auf elf Minuten angehoben. Dies gilt auch für „The Open Championship“.Diese Maßnahme hat zu einer deutlichen Beschleunigung des Spielsgeführt. Zusätzlich hat man in regelmäßigen Abständen (z. B. nach jeder 13.Spielergruppe) so genannte „Starterzeiten“ eingeführt, Fünf-Minuten-Zeiträume, indenen keine Gruppe startet. Auch dadurch hat man das Teilnehmerfeld entzerrt,was sich in einer deutlichen Beschleunigung des Spiels niederschlägt.Für jeden Platz sollten Durchgangszeiten für die Löcher des Platzes festgelegt werden.Hierbei ist dem internationalen Brauch zu folgen, Wege zwischen dem Grünund dem nächsten Abschlag zur Spielzeit des nächsten Loch hinzuzurechnen,sodass die kumulierten Durchgangszeiten Loch für Loch mit dem Moment abschließen,zu dem der Flaggenstock wieder im Loch sein muss. Dieses Verfahren ist beiWettspielen des <strong>DGV</strong> die Regel. Die Software-Programme zur Wettspielabwicklungermöglichen es beispielsweise, Zählkarten für jedes Wettspiel individuell zudrucken und auf die Zählkarte auch die erwünschte Durchgangszeit für jedes Lochaufzubringen. Dies kann auch in Vereinswettspielen sinnvoll sein, um die Spieler175


Spielbetriebfür die von ihnen erwarteten Durchgangszeiten zu sensibilisieren. Als empfehlenswertkönnen folgende Durchgangszeiten gelten:ZweiballDreiballVierballPar 3 Par 4 Par 59 Min. 11 Min. 13 Min.11 Min. 14 Min. 16 Min.12 Min. 15 Min. 17 Min.Aus der Addition der Durchgangszeiten für die einzelnen Löcher ergibt sich dieGesamtspielzeit für die Runde. Hierbei hat jedoch die Spielleitung Besonderheitendes Platzes zu berücksichtigen. Ist z. B. ein Par-5-Loch extrem lang, so könnte eineMinute dazugegeben werden. Gleiches gilt für lange Wege von einem zuletztgespielten Grün bis zum nächsten Abschlag. Auch hier ist es sinnvoll, die Durchgangszeitindividuell anzupassen.• Spielvermögen der <strong>Golf</strong>spielerFür die Spielgeschwindigkeit ist von ebenfalls großer Bedeutung, dass das Spielniveauder Spieler berücksichtigt wird. Dennoch sollte schon bei der Platzreife daraufgeachtet werden, ob ein Spieler sich im Spielfluss einer <strong>Golf</strong>runde zurechtfindet,oder ob er ständig von anderen Gruppen eingeholt wird. Schon für Anfängerist es wichtig, ihr Spielniveau immer wieder kritisch zu betrachten und aufgrundeigener Einschätzung von den angemessenen Abschlägen zu spielen. So kann esauch von Seiten des <strong>Golf</strong>platzmanagements richtig sein, gerade Anfänger beimSpiel auf dem Platz auf die vorderen Abschläge zu verweisen. Dadurch wird nichtnur das Spiel beschleunigt, der <strong>Golf</strong>anfänger wird dadurch auch mehr Spaß amSpiel empfinden.• Verhalten der SpielerDas Verhalten der Spieler auf dem Platz ist natürlich einer der wichtigsten Eckpunktefür schnelleres Spiel. So sollte streng darauf geachtet werden, dass Spielernicht länger als fünf Minuten nach einem (dann nach Regel 27 ohnehin verlorenen)Ball suchen. Auch sollte das Spielen eines provisorischen Balls für einenBall, der außerhalb eines Wasserhindernisses verloren oder im Aus sein könnte,„obligatorisch“ sein. Muss ein Spieler erst zu der Stelle zurückgehen, von der erden letzten Schlag gespielt hat, gehen entscheidende Minuten verloren. Auf dieseAspekte sollte bei Regelschulungen (Regelabenden) besonderes Gewicht gelegtwerden. Ein maßgeblicher Aspekt des Spielerverhaltens, der einen Stau auf dem<strong>Golf</strong>platz verhindern hilft, ist die strikte Anwendung der Etikette zum „Durchspielen“.Hat eine Spielergruppe zunächst fünf Minuten nach einem Ball gesucht undmuss der Spieler sodann von der ursprünglichen Stelle einen neuen Ball ins Spiel176


Spielbetriebbringen (das heißt in der Regel eine weite Strecke zurückgehen), so ist der darausfolgende Stau der nachfolgenden Spielergruppen kaum mehr in kürzerer Zeitaufzulösen. Es ist daher von überragender Bedeutung, dass Spieler das „Durchspielenlassen“ nicht etwa als eigene Schwäche begreifen, sondern als unumgänglicheMaßnahme, um ein angemessenes Spieltempo aufrechtzuerhalten.Auch ein Übermaß an Information für den Spieler kann das Spieltempo negativbeeinflussen. Während in früherer Zeit ein Loch „so gespielt wurde, wie esdalag“, stehen den Spielern heute eine Reihe von Informationen über die zuspielenden Löcher auch auf der Runde zur Verfügung. So wird mitunter bereitsauf dem Abschlag auf Grundlage der Abschlagtafeln Verlauf und Länge desLochs intensiv studiert. Viele <strong>Golf</strong>anlagen halten so genannte „Stroke Saver“oder „ Birdie-Bücher“ bereit. Die regelmäßige Zuhilfenahme während der Rundeverlangsamt das Spiel. Immer öfter werden Laserferngläser oder Gps-Geräte zurEntfernungsmessung angeboten. Abgesehen davon, dass die Benutzung solcherEntfernungsmesser ohne eine entsprechende Platzregel nach den <strong>Golf</strong>regeln unzulässigist (siehe Entscheidung 14-3/0.5), verlangsamt deren Gebrauch das Spielzusätzlich, wenn die Spieler sich dennoch an Birdie-Books orientieren und mitihrem Caddie beraten. Bei anspruchsvolleren Wettspielen schreiten die Spielerhäufig die Entfernung ihrer Balllage zur nächsten Entfernungsangabe ab. Fazit:Je größer das Informationsangebot, desto langsamer das Spiel.• PlatzpflegeDie Platzpflege hat ebenfalls eine erhebliche Bedeutung für die Spielgeschwindigkeit.Das so genannte „Course Setup“ (also z. B. die Auswahl der zu spielendenAbschläge und das Setzen der Fahnenpositionen), aber auch die Grüngeschwindigkeitund die Länge und Lage besonders undurchdringlicher Roughs sind Einflussfaktoren.Ist z. B. undurchdringliches Rough in der Nähe der Landezonen derAbschläge platziert, so kommt es dort immer wieder zu längerer Suche nach indas Rough verzogenen Bällen. Man könnte also den <strong>Golf</strong>platz <strong>system</strong>atisch aufsolche „Zeitfallen“ hin überprüfen. Man sollte insbesondere überlegen, ob dieRough-Höhe am inneren Knickpunkt von Doglegs reduziert werden kann.Die Grüngeschwindigkeit sollte moderat gehalten werden. Überschnelle Grüns mitvielen „Breaks“ stellen gerade spielschwächere Spieler vor erhebliche Problemebeim Putten. Dadurch wird ein zusätzlicher Putt oder eine lange Vorbereitungszeitgeradezu herausgefordert. Bedenkt man, dass in der Regel jedem Putt eine Vorbereitungszeitvorausgeht, kann man den Einfluss der Grüngeschwindigkeit, aberauch der ausgewählten Lochpositionen auf die Spielgeschwindigkeit ermessen.Aber auch unangemessen schwierige Fahnenpositionen und das Spiel von „hinterenAbschlägen“ verlangsamen das Spiel.177


Spielbetrieb178• PlatzgestaltungAuch das Platzdesign und die neue Schläger- und Balltechnologie tragen ihrenTeil zum langsamen Spiel bei. So mag die Spielgeschwindigkeit negativ durcheine übermäßige Zahl von Hindernissen oder stark ondulierte Grüns beeinflusstwerden. Die Abfolge von Par-3-, Par-4- und Par-5-Löchern spielt ebenfalls eineerhebliche Rolle. Als ein problematischer „Flaschenhals“ wird insbesondere derBeginn einer Runde mit Par-5- und Par-3-Löchern angesehen. So ist ein kurzesStartintervall auf Bahn 1 kaum durchzuhalten, wenn Spieler z. B. beim zweitenLoch, einem Par 3, warten müssen, bis das Grün frei ist. Denn das Spielen einesPar-3-Lochs dauert sicherlich mindestens zehn bis zwölf Minuten. Letztlich ist esaber weniger das Par eines Loches als die Länge, die zu Problemen führen kann.Ein Par-3-Loch mit 150 Metern kann evtl. sogar in acht Minuten absolviert werdenund ein Par-4-Loch mit 290 Metern mag in zwölf Minuten beendet werden können.Sind aber die Wetterbedingungen seit vielen Tagen trocken, so könnte sichdas Par-4-Loch für gute Spieler wie ein Par-3-Loch spielen. Sie haben dann dieMöglichkeit, das Grün mit dem ersten Schlag „anzugreifen“. Deshalb werden siewarten, bis das gesamte Par-4-Loch frei ist. Entsprechend sind auch die Auswirkungender modernen Schlägertechnologie. Hiermit wird es einer immer größerenZahl von Spielern möglich, lange Distanzen zu überwinden. Während Spielerin der Vergangenheit auf einem durchschnittlichen Par-5-Loch mit dem zweitenSchlag regelmäßig deutlich vor dem Grün endeten und deshalb mit einer vorausspielendenGruppe, die auf dem Grün desselben Lochs puttete, nicht in Konfliktkam, wird es durch moderne Schlägertechnologie immer leichter möglich, auchdie Grüns von Par-5-Löchern mit dem zweiten Schlag zu erreichen. Die Folge ist,dass die Spielergruppe, die glaubt, das Grün erreichen zu können, den zweitenSchlag auf dem Par-5-Loch erst ausführt, wenn das Grün frei ist. Gleiches kannbei kurzen Par-4-Löchern für den ersten Schlag gelten.Bei der Gestaltung von <strong>Golf</strong>plätzen ist in den vergangenen Jahren und vielleichtauch für die Zukunft folgender Trend zu beobachten:- Die Fairways werden enger und die Konturen der Fairways unregelmäßiger.- Die Grüns weisen eine schnelle Grüngeschwindigkeit über das ganze Jahr auf.- Die Grüngröße passt nicht zur Anzahl Hindernisse in der Umgebung (insbesondereauf Par-3- und Par-5-Löchern).- bereiche mit (leichterem) Rough rücken immer näher an die ideale Spiellinie heran.- platzelemente, die z. B. für das Spiel von Spitzenamateuren oder Professionalsihre Berechtigung haben (z. B. tiefe so genannte „Topfbunker“) werden zunehmendauch auf <strong>Golf</strong>plätzen integriert, die im Wesentlichen von Freizeitgolferngenutzt werden.


SpielbetriebLegt man die vorgenannten Erkenntnisse zu Grunde, könnten insbesonderefolgende Maßnahmen die Spielgeschwindigkeit positiv beeinflussen:- Verbreiterung und Vereinfachung der Fairways.- reduzierung der Grüngeschwindigkeit auf ein für Freizeitgolfer vernünftiges Maß.- anpassung der Grüngröße (z. B. beim Bau neuer Plätze).- Veränderung der Rough-Pflege, insbesondere das Absenken der Schnitthöhe iman die Fairways angrenzenden Bereich.- reduzierung extremer und leichterer Rough-Bereiche in unmittelbarer Umgebungder Grüns.- platzierung von Hindernissen auch aus dem Blickwinkel des Freizeitgolfers.Verfahren gegen langsames Spiel:1. Wie in den <strong>DGV</strong>-WettspielbedingungenIn den Wettspielen des <strong>DGV</strong> werden auch nachfolgende Punkte beachtet, wodurchin den Endrunden der Deutschen Meisterschaften Spielzeiten von knapp über vierStunden erzielt werden können:- ausreichende Startabstände (zehn Minuten), die nicht zu Staus führen.- spiel von Abschlägen, die dem Spielpotenzial der Teilnehmer angemessen sind(keine „Rabbits“ von den hinteren Abschlägen, wenn von dort über Wasseroder dichtes Rough gespielt werden muss).- ausrichtung der Abschlagmarkierungen an der idealen Spiellinie und nicht andem vielfach in eine andere Richtung zeigenden Abschlagbauwerk.- anwesenheit eines oder mehrerer Platzrichter oder Marshals auf dem Platz, dielangsame Gruppen auf die Spielgeschwindigkeit ansprechen.- aufstellung von Richtzeiten, an denen die Spieler sich orientieren können.- meist reicht es nicht aus, allein die vorgegebenen Richtzeiten zu überprüfen,um für ein schnelles Spiel zu sorgen. Es sollten auch Sanktionsmöglichkeitenbestehen.Richtlinien zur Zeitnahme bei langsamen SpielergruppenLangsames Spiel wird von den meisten Spielern bemängelt. Es liegt deshalb nichtnur im Interesse der Allgemeinheit, für ein zügiges Spiel zu sorgen, sondern dieSpielleiter kommen damit dem unmittelbaren Wunsch der Mehrheit der Wettspielteilnehmernach. Deren Interessen und die Notwendigkeit eines geregeltenWettspielablaufs rechtfertigen die nachfolgenden Maßnahmen. Langsames Spielist kein Ausdruck der persönlichen Freiheit, sondern rücksichtsloses Verhalten aufKosten anderer.Der <strong>DGV</strong> hat seinen Spielleitern für die <strong>DGV</strong>-Wettspiele folgende Richtlinien andie Hand gegeben, um gegen langsames Spiel vorzugehen:179


Spielbetrieba) Anmerkung 2 zu Regel 6-7:Zur Verhinderung langsamen Spiels darf die Spielleitung in der Ausschreibungeines Wettspiels (Regel 33-1) Richtlinien für das Spieltempo erlassen, einschließlichzulässiger Höchstzeiten zur Vollendung einer festgesetzten Runde, eines Lochsoder eines Schlags. Im Zählspiel darf die Spielleitung in einer solchen Ausschreibungdie Strafe für Verstoß gegen diese Regel wie folgt abändern:Erster Verstoß — Ein Schlag; Zweiter Verstoß — Zwei Schläge.Bei anschließendem Verstoß — Disqualifikation.Im Lochspiel darf die Spielleitung eine Wettspielbedingung erlassen,die die Strafe für den Verstoß gegen diese Regel wie folgt abändert:Erster Verstoß — Lochverlust; Zweiter Verstoß — Lochverlust.Weiterer Verstoß — Disqualifikation.So hat der <strong>DGV</strong> in seinen Wettspielbedingungen für <strong>DGV</strong>-Meisterschaftenformuliert:180b) <strong>DGV</strong>-Wettspielbedingungen 2011, Ziffer 4:Unangemessene Verzögerung; langsames Spiel (Regel 6-7)Hat eine Spielergruppe nach Auffassung der Spielleitung den Anschluss an dievorangehende Spielergruppe verloren oder hat sie, falls Richtzeiten zum Spieleneines oder mehrerer Löcher vorgegeben sind, mehr Zeit als die Richtzeit benötigt,so wird die Spielergruppe ermahnt. Wird danach eine Verbesserung des Spieltemposnicht festgestellt, wird der Spielergruppe mitgeteilt, dass ab sofort für jedeneinzelnen Spieler eine Zeitnahme durchgeführt wird. Die Zeitnahme beginnt, wennder Spieler mit seinem Schlag an der Reihe ist. Überschreiten der erste Spieler dieZeit von 50 Sekunden und die folgenden Spieler die Zeit von 40 Sekunden für dieAusführung des Schlages, so wird dies als Verstoß gegen Regel 6-7 angesehen.Strafe für Verstoß:Lochspiel: 1. Verstoß: Lochverlust; 2. Verstoß: Disqualifikation.Zählspiel: 1. Verstoß: 1 Schlag; 2. Verstoß: 2 Schläge; 3. Verstoß: Disqualifikation.Strafschläge werden an dem Loch hinzugerechnet, an dem der Verstoß begangenwird. Wird das Spiel zwischen dem Spielen zweier Löcher verzögert, so wirkt sichdie Strafe am nächsten Loch aus.2. Vereinfachtes Verfahren für den <strong>Club</strong>spielbetriebEine Beobachtung des Spielbetriebs unter Anwendung der <strong>DGV</strong>-Wettspielbedingungzu langsamem Spiel ist nur mit dauerhafter Präsenz von zwei, besser drei,


SpielbetriebPlatzrichtern auf dem Platz möglich. Es ist verständlich, dass dies nicht immermachbar ist, da die Personen, die hierzu in der Lage wären, auch einmal amWettspiel teilnehmen möchten.Einfacher kann langsames Spiel daher wie folgt festgestellt werden:A. Auf den Zählkarten werden die Sollzeiten bei Beendigung jeden Lochs aufgedruckt,sodass alle Spieler feststellen können, ob sie in der vorgegebenen Zeitspielen oder nicht. Die <strong>Club</strong>verwaltungssoftware bietet die Möglichkeit, dieseZeiten individuell für jede Spielergruppe zu drucken. Wichtig: Es ist üblich, dieZeit bis zur Beendigung des Lochs (sog. „Pin in hole“) anzugeben, nicht die Zeit,zu der Spieler am nächsten Abschlag sein sollen. Nur so kann auch die Zeit aufder Bahn 18 gemessen werden, und man richtet sich zudem nach dem internationalüblichen Verfahren.B. Von jeder Spielergruppe wird die Zeit festgehalten, zu der sie ihre Zählkarteneinreicht. Die jeweils nachfolgende Gruppe muss ihre Zählkarten innerhalb desStartabstandes (z. B. zehn Minuten) zuzüglich einer Karenzzeit von fünf Minuteneinreichen. Kommt sie später und ist sie langsamer als die für diese Gruppe festgelegteSollzeit für die Runde, so gilt dies als langsames Spiel, da diese Gruppe dannanscheinend keinen ausreichenden Anschluss an die Gruppe vor ihr gehabt hat.Beispiel: Die erste Gruppe eines Wettspiels reicht ihre Zählkarten um 13:20 Uhrbei der Spielleitung ein. Die darauf folgende Gruppe hatte eine Richtzeit von vierStunden und 40 Minuten für 18 Löcher, brauchte jedoch vier Stunden und 50Minuten. Sie reicht ihre Zählkarten um 13:40 Uhr ein, also 20 Minuten nach derGruppe vor ihr. Sie hat sowohl die Richtzeit überschritten wie auch das Zeitintervallzur Abgabe der Zählkarten und zieht sich dafür je Spieler zwei Strafschläge zu.Ausnahme: Sucht die fragliche Gruppe auf der Bahn 17 oder 18 einen Ball, sohat sie keine Möglichkeit mehr, eine entstehende Lücke zur Gruppe vor ihr zuschließen. Sie erhält die Suchzeit für den oder die Bälle auf diesen beiden Löcherndeshalb von Ihrer tatsächlichen Zeit abgezogen. Durch Befragen der nachfolgendenGruppe wird sich feststellen lassen, ob die in Frage kommende Gruppe tatsächlichauf der Bahn 17 oder Bahn 18 suchen musste. Spielt eine Gruppe durch,behält sie ihre ursprüngliche Zeit, während die Spielergruppe, die durchspielenlässt, die Zeit der Gruppe hinter sich erhält. Durchspielen lassen bringt also eineZeitgutschrift in Höhe des Startabstandes.Die erste Gruppe eines Wettspiels wird an ihrer Richtzeit zuzüglich der für alleanderen Spieler auch geltenden Karenzzeit von fünf Minuten gemessen.181


SpielbetriebNatürlich darf jede Spielergruppe fünf Minuten nach jedem verlorenen Ballsuchen. Dies wird mit dieser Regelung nicht ausgeschlossen. Es wird jedocherwartet, dass eine Spielergruppe diese Suchzeiten durch zügiges Gehen zwischenden Schlägen wieder aufholt und auch am Ball keine unnötige Zeit verliert.C. Auch wenn in diesem Verfahren eine Verzögerung des Spiels auf der Bahn 17oder 18 als „Schwachstelle“ erkennbar ist, wird sich in den meisten Fällen klärenlassen, wo die Verzögerung entstanden ist. Hier muss dann unabhängig von denSpielern in der fraglichen Gruppe die Strafe von zwei Schlägen verhängt werden,auch wenn zwei Spieler sich einig sind, dass der Dritte der einzig „Schuldige“sei. Die Spieler hätten auf der Runde entsprechend auf den langsamen Spielereinwirken müssen. Da sie dies nicht getan haben, sind sie genauso für das langsameSpiel verantwortlich wie der Verursacher.Eine solche Regelung muss den Spielern vorab ausführlich angekündigt werden.Die Musterwettspielbedingung kann lauten:„Reicht eine Spielergruppe ihre Zählkarten später als das Startintervall zuzüglichfünf Minuten Karenzzeit als die Gruppe vor ihr ein, und liegt die Spielergruppehinter der Sollzeit für die Runde, so zieht sich jeder Spieler der Gruppezwei Strafschläge zu. Die erste Gruppe des Wettspiels wird an der Sollzeitfür die Runde zuzüglich fünf Minuten gemessen. Sucht eine Gruppe auf denBahnen 17 oder 18 einen oder mehrere Bälle, so wird die Suchzeit von ihrertatsächlichen Zeit für die Runde abgezogen.“182


Spielformen, Vorgabenzuteilung und VorgabenverteilungAbschnitt 3.Spielformen, Vorgabenzuteilung und VorgabenverteilungFür vorgabenwirksame Wettspiele und Extra-Day-Scores enthält das <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>Regelungen für Spielformen und Vorgabenzuteilung (siehe dort Anhang D).Ansonsten gelten folgende Empfehlungen:3. SpielformenHinweis: Die in den folgenden Ziffern 3.1-3.3 genannten Vorgabenzuteilungen (z. B.„<strong>DGV</strong>-Spielvorgabe für die Runde“) werden in der anschließenden Ziffer 3.4 im Einzelnenbeschrieben.3.1 Einzel bzw. Zweier3.1.1 Zählspiele- Einzel gemäß Regel 3-1VORGABENZUTEILUNG: <strong>DGV</strong>-Spielvorgabe für die Runde.Vom Ergebnis der 18-Löcher-Runde wird die Spielvorgabe des Bewerbers abgezogen,bei Plusvorgaben zum Bruttoergebnis addiert. Geht ein Spiel, bzw. einStechen nach Regel 33-6 der <strong>Golf</strong>regeln mit Vorgabe, über weniger als 18Löcher, so ist die Anzahl der Löcher mit 1/18 der Spielvorgabe zu multiplizieren(und danach auf- bzw. abzurunden).Beispiele: Anteilige Spielvorgabe14 für 3 Löcher = 2.33 = 213 für 5 Löcher = 3.61 = 415 für 7 Löcher = 5.83 = 6- Nach Stableford gemäß Regel 32-1b und Gegen Par gemäß Regel 32-1aVORGABENZUTEILUNG: <strong>DGV</strong>-Spielvorgabe auf die Löcher verteilt.Die Spielvorgabe des Bewerbers wird auf die gemäß Vorgabenverteilungschwersten Löcher der 18-Löcher-Runde verteilt (Beispiel: Ein Spieler mit Vorgabe18 erhält pro Loch einer 18-Löcher-Runde einen Vorgabenschlag. Ein Spielermit Vorgabe 20 erhält am schwierigsten und zweitschwierigsten Loch je einenweiteren Vorgabenschlag. Ein Spieler mit Vorgabe 36 erhält pro Loch zwei Vorgabenschläge).Geht ein Spiel bzw. ein Stechen nach Regel 33-6 der <strong>Golf</strong>regelnmit Vorgabe über weniger als 18 Löcher, so gilt an jedem Loch die Vorgabegemäß dieser Verteilung.- Auswahlspiel (Eclectic) lochweiseInnerhalb einer festgesetzten Frist (oder als Nebenwertung anderweitiger Wettbewerbe)spielt der Bewerber die in der Ausschreibung vorgeschriebene feste,183


Spielformen, Vorgabenzuteilung und Vorgabenverteilungbegrenzte oder unbegrenzte Anzahl von Runden. Das Auswahlergebnis (also dasEndergebnis des Spielers nach mehreren Runden) wird aus dem jeweils bestenErgebnis addiert, das in irgendeiner Runde für ein bestimmtes Loch erzielt wurde.Es wird jede Runde als festgesetzte Runde vom ersten bis zum letzten Loch in richtigerReihenfolge gespielt bzw. nach Abbruch einer Runde auf sämtliche restlichenLöcher verzichtet.Der Bewerber braucht für das Auswahlergebnis nicht in jeder Runde an jedemLoch einzulochen, daher ist das Auswahlspiel lochweise auch normalerweise nichtvorgabenwirksam.Als bloße Nebenwertung von vorgabenwirksamen Wettspielen beeinflusst dasEclectic die Vorgabenwirksamkeit des Wettspiels jedoch nicht (Beispiel: Die Spielleitungdes Vereins wertet die acht Monatsteller gleichzeitig noch insgesamt nachEclectic-Grundsätzen aus).VorGabenZuteiLunG: Auszugehen ist von der <strong>DGV</strong>-Spielvorgabe des Bewerbersam Schlusstag des Wettbewerbs bzw. (sofern die Ausschreibung dies besagt)bei Antritt der letzten Runde des Auswahlspiels. Die gebotenen Chancen, denScore immer wieder zu verbessern, lassen ein unverhältnismäßig gutes Ergebniserwarten. Um die Relation zum Course-Rating und zum eigenen Spielpotenzial zuwahren, hat es sich bewährt, vom Auswahlergebnis nur Teilvorgaben abzuziehen,und zwar:5/6 der vollen Spielvorgabe bei 2 Runden;4/5 bei drei Runden;3/4 bei vier Runden;2/3 bei fünf Runden;1/2 bei sechs Runden und mehr.Bei gleichen Ergebnissen sollten statt weiterer Runden andere Kriterien des Stechensfestgesetzt werden, z. B. das Ergebnis der letzten 9, 6, 3, 1 Löcher desEclectic-Ergebnisses abzüglich anteiliger Vorgabe (im Netto).1843.1.2 Lochspiele- Zweier gemäß Erklärung „Parteien im Lochspiel“ und Regel 2-1VorGabenZuteiLunG: Die Differenz der Spielvorgaben der Gegner bzw. 3/4davon (auf ganze Schläge ab 0,5 auf-, bis 0,4 abgerundet) wird nach der Vorgabenverteilungverteilt, beginnend mit dem Loch mit der Vorgabenverteilung 1aufwärts. Geht ein Spiel bzw. eine Verlängerung nach Regel 2-4 der <strong>Golf</strong>regelnoder ein Stechen nach Regel 33-6 der <strong>Golf</strong>regeln mit Vorgabe über weniger als18 Löcher, so gilt an jedem Loch die Vorgabe gemäß dieser Verteilung.


Spielformen, Vorgabenzuteilung und VorgabenverteilungAuf Plätzen, bei denen der Vorgabenverteilungsschlüssel streng der Statistik folgt,welche Löcher wie viele Schläge durchschnittlich über Par gespielt werden, gibtes jedoch auch den plausiblen Ansatz, die Vorgabenschläge bei einem Lochspielnicht auf den schwersten Löchern zu geben, da auch der Spieler mit der besserenVorgabe dort ein Bogey (oder mehr) spielen darf.Stattdessen werden die Vorgabenschläge dann besser auf den Löchern gegeben,deren Vorgabenverteilungsschlüssel zwischen der Spielvorgabe des besserenSpielers und der des schwächeren Spielers liegt.Beispiel: Zwei Spieler mit den Spielvorgaben 10 und 15 spielen ein Lochspiel.Die fünf Vorgabenschläge werden auf den Löchern gegeben, die der Spieler mitder niedrigeren Vorgabe mit größerer Wahrscheinlichkeit Par spielen kann alsder Spieler mit der höheren Spielvorgabe, nämlich auf den Löchern mit der Vorgabenverteilung11, 12, 13, 14, und 15.Liegen die Spielvorgaben der Spieler beide über 18, so werden diese um 18reduziert, um die Löcher festzustellen, an denen die Vorgabenschläge gegebenwerden: Aus Spielvorgabe 22 wird 4 und aus Spielvorgabe 26 wird 8, alsoerhält der Spieler mit der Spielvorgabe 26 jeweils einen Vorgabenschlag an denLöchern mit der Vorgabenverteilung 5, 6, 7 und 8.Zwar mag es für den Spieler mit niedriger Vorgabe schwer erscheinen, einLochspiel zu gewinnen, wenn er dem Gegner die volle Differenz zu dessen Spielvorgabe„vorgeben“ muss. Dies ist allerdings bloße Folge des Umstandes, dasses sich um ein Netto-Lochspiel handelt und Spieler mit hohen Vorgaben in derNettowertung regelmäßig zu größeren Unterspielungen fähig sind, egal ob imLochspiel oder im Zählspiel.Man könnte deshalb auch vertreten, dass ein geringerer Spielvorgabenunterschiedden Interessen der Gegner im Lochspiel eher gerecht wird. Denn mankann wohl davon ausgehen, dass ein Spieler mit hoher Vorgabe seine Vorgabenschlägenicht gleichmäßig an vielen Löchern „verbraucht“, sondern ein hohesSpielergebnis an einem Loch von mehreren guten ausgeglichen wird. Ein sehrhohes Ergebnis an einem Loch aber bedeutet im Lochspiel lediglich einen einzigenLochverlust. Damit gerät der Spieler mit der niedrigeren Vorgabe evtl. dochungewollt ins Hintertreffen.3.2 DREIER- unD DREIBALL-SPIELEDiese Spiele werden (wenn überhaupt) meist nur als Privatrunden gespielt, da sieweder vorgabenwirksam sein können noch den Vergleich einer größeren AnzahlSpieler untereinander ermöglichen. Die Spiele werden in den <strong>Golf</strong>regeln erläutert.185


Spielformen, Vorgabenzuteilung und VorgabenverteilungEs handelt sich um:- Dreier gemäß Regel 29Ein Dreier ist ein Wettkampf, in dem einer gegen zwei und jede Partei nur einenBall spielt. Der Dreier kann sowohl als Lochspiel wie auch als Zählspiel durchgeführtwerden.VorGabenZuteiLunG:Zählspiel: Vom Ergebnis der 18-Löcher-Runde wird die Hälfte der addierten Spielvorgaben(Mittelwert) der Partner abgezogen. Rechenergebnisse von 0,5 werdennicht aufgerundet, sondern bleiben stehen. Geht ein Spiel bzw. ein Stechen nachRegel 33-6 der <strong>Golf</strong>regeln mit Vorgabe über weniger als 18 Löcher: Rechenverfahrensinngemäß wie bei „Spielvorgabe für die Runde“.Stableford, Gegen Par: Die „Hälfte der Summe der Spielvorgaben für die Runde“(Mittelwert) wird auf die nach dem Vorgabenverteilungsschlüssel schwerstenLöcher verteilt, wobei Rechenergebnisse von 0,5 auf ganze Schläge aufgerundetwerden. Geht ein Spiel bzw. ein Stechen nach Regel 33-6 der <strong>Golf</strong>regeln mitVorgabe über weniger als 18 Löcher, so gilt an jedem Loch die Vorgabe gemäßdieser Verteilung.Lochspiel: siehe 3.1.2- Dreiball gemäß Regel 30Ein Dreiball ist ein Lochspiel, in dem drei Spieler gegeneinander spielen, jeder seineneigenen Ball. Jeder Spieler spielt zwei voneinander unabhängige Lochspiele.VorGabenZuteiLunG:Lochspiel: siehe 3.1.23.3 VIERER- Vierer-Zählspiel gemäß Regel 29-1 und 29-3VorGabenZuteiLunG: 1/2 Summe der Spielvorgaben der Partner für dieRunde, d. h. das Paar spielt mit dem Mittelwert der beiden Einzelvorgaben.VorGabenZuteiLunG:Zählspiel: siehe 3.1.1Lochspiel: siehe 3.1.2186- Vierer-Zählspiel mit AuswahldriveBeide Partner schlagen an jedem Loch ab, wählen einen der beiden Bälle ausund spielen den ausgewählten Ball wie im „regulären“ Vierer weiter. Kann keinerder beiden Bälle nach dem Abschlag weitergespielt werden (z. B. beide „Aus“,verloren oder von außerhalb des Abschlags gespielt), so beschränkt sich dasWahlrecht auf die Wahl desjenigen Balls, mit dem nach der entsprechenden


Spielformen, Vorgabenzuteilung und VorgabenverteilungRegel verfahren werden soll. Das Gebot, abwechselnd zu schlagen, muss dabeibeachtet werden.Hinweis 1: Entscheidet sich ein gemischtes Paar, nach Regel 20-5 einen Ball vonder Stelle des vorherigen Schlages zu spielen, weil der ursprüngliche Ball im „Aus“oder unspielbar liegt, so muss (sollte es sich bei der Stelle des vorherigen Schlagesum den Abschlag gehandelt haben) die Dame den Ball vom Herrenabschlag spielenund umgekehrt.Hinweis 2: Bei einem Vierer mit Auswahldrive kann kein provisorischer Ball gespieltwerden, da dieser automatisch zum „Ball im Spiel“ wird, wenn der ursprüngliche Ballnicht gefunden wird. Die Partner haben mit diesem Ball und dem ursprünglichen Balldann schon zwei Schläge gemacht zuzüglich des Strafschlags für den Ballverlust,hätten aber bereits nach dem ersten Schlag eine Wahl treffen müssen. Der Zeitpunkt,einen der beiden Abschläge auszuwählen (nach dem ersten Schlag) ist dann überschritten,sodass der andere Ball aufgehoben werden muss.VorGabenZuteiLunG: Addition von 0,6 der niedrigeren und 0,4 der höherenSpielvorgabe der Partner; Summe auf ganze Schläge auf- (ab 0,5) oder abgerundet(bis 0,4). Bei Stechen nach Regel 33-6 mit Vorgabe wird die anteiligen Vorgabeangerechnet. Dieses Verfahren berücksichtigt die Tatsache, dass der Spieler mit derniedrigeren Vorgabe etwas mehr zum Erfolg beitragen kann.- Chapman-ZählspielDas Loch beginnt wie im „Vierer mit Auswahldrive“, danach spielen die Partner mitbeiden Bällen über Kreuz den zweiten Schlag, d. h. jeder Spieler spielt den zweitenSchlag mit dem Ball seines Partners. Erst nach dem zweiten Schlag wird ein Ballausgewählt und das Loch wie beim Vierer fortgesetzt.VORGABENZUTEILUNG: Die Hälfte der Summe der Spielvorgaben der Partnerfür die Runde. Hier kann man, anders als beim Vierer-Zählspiel mit Auswahldrive,wieder vom Mittelwert ausgehen, da beide Partner gleichermaßen am Spiel beteiligtsind.- Vierball-Zählspiel gemäß Regel 31(umgangssprachlich fälschlich als „Bestball“ bekannt)Jeder Spieler spielt seinen eigenen Ball und das bessere Ergebnis der beiden Partnerwird gewertet.VorGabenZuteiLunG: Da die Partner strategisch voneinander profitieren können,empfiehlt der <strong>DGV</strong>: 90% der jeweiligen Spielvorgabe auf- (ab 0,5) oder abgerundet(bis 0,4), für jeden Partner separat auf die nach Vorgabenverteilung schwerstenLöcher verteilt. Allerdings ist auch die volle Vorgabe oder 3/4 vorstellbar.187


Spielformen, Vorgabenzuteilung und VorgabenverteilungGeht ein Spiel bzw. ein Stechen nach Regel 33-6 der <strong>Golf</strong>regeln mit Vorgabeüber weniger als 18 Löcher, so gilt an jedem Loch die Vorgabe gemäß dieserVerteilung.- Aggregat-ZählspielDie Rundenergebnisse der Teamspieler werden addiert. Jeder Spieler spielt seineneigenen Ball.VorGabenZuteiLunG: Spielvorgabe pro Spieler für die Runde.Da das Aggregat kein Vierer ist, in dem taktisch gespielt werden muss, sondernein „Mannschaftsspiel“ von zwei Spielern, die beide ihr bestmögliches Ergebnisspielen müssen, ist dieses Spiel vorgabenwirksam.Die Spieler sind keine Partner im Sinne der <strong>Golf</strong>regeln und dürfen sich nichtgegenseitig beraten. Es wird empfohlen, die zusammen zu wertenden Spielerin unterschiedlichen Spielergruppen starten zu lassen, damit nicht aus Versehendoch Bemerkungen fallen, die eine Belehrung darstellen.Hinweise für weitere Zählspiel-Wertungsarten:- Vierer-Spiele nach Stableford: Wie o. g. Vierer-Spiele, jedoch wird die Vorgabeauf die Löcher verteilt.- Vierer-Spiele Gegen Par: Wie o. g. Vierer-Spiele, jedoch wird die Vorgabeauf die Löcher verteilt.Weiter gibt es verschiedene Arten von Scrambles zur Integration von Anfängernin den <strong>Club</strong> oder bei völlig unzureichenden Platzverhältnissen. Diese sind in den<strong>Golf</strong>regeln nicht enthalten und können deshalb so ausgeschrieben und gewertetwerden, wie es die Spielleitung für praktikabel hält. Dennoch gelten auch imScramble die <strong>Golf</strong>regeln, was vor allem eine Regelung erforderlich macht, inwelcher Reihenfolge gespielt wird und wie die weiteren Bälle in Spiel gebrachtwerden müssen.Vierer-Lochspiel gemäß Erklärung „Parteien im Lochspiel“ und Regel 29-2VorGabenZuteiLunG: siehe Ziffer 3.4.4.Vierball „bester / schlechtester Ball“ mit PunktwertungAn jedem Loch wird um bis zu zwei Punkte gespielt: Einen Punkt erhält die Partei,die den besten Ball hat; ist der beste Ball beider Parteien gleich, so entfällt derPunkt. Einen Punkt erhält die Partei, die nicht den schlechtesten Ball hat; ist derschlechteste Ball beider Parteien gleich, so entfällt der Punkt.188


Spielformen, Vorgabenzuteilung und VorgabenverteilungBeispiele:Partei A/B netto 4/6; C/D netto 4/5: Ein Punkt für C/D.Partei A/B netto 3/4; C/D netto 4/5: Zwei Punkte für A/B.Partei A/B netto 4/5; C/D netto 5/5: Ein Punkt für A/B.Partei A/B netto 4/6; C/D netto 5/5: Kein Punkt.VorGabenZuteiLunG: Da die Partner strategisch voneinander profitieren können,empfiehlt der <strong>DGV</strong>: 3/4 der Restvorgaben der Spieler je für sich auf dieLöcher verteilt. Allerdings wäre die volle Restvorgabe auch vorstellbar.Die Spielvorgabe des Spielers mit der niedrigsten Vorgabe wird auf Null gesetzt undzugleich dessen Spielvorgabe von den Spielvorgaben der übrigen Spieler abgezogen.So sind die Vorgabenschläge leichter „im Kopf“ nachzuhalten, da in derartigenRunden nicht immer eine Zählkarte geführt wird. Die nach Abzug verbleibendeVorgabe (Restvorgabe) jedes Spielers bzw. 3/4 davon wird auf die Löcher verteilt.- Vierball „bester Ball und Aggregat“ mit PunktwertungAn jedem Loch wird um bis zu zwei Punkte gespielt: Einen Punkt erhält die Partei,die den besten Ball hat; ist der beste Ball beider Parteien gleich, so entfällt derPunkt. Einen Punkt erhält die Partei mit dem geringsten Aggregat; sind die Aggregatebeider Parteien gleich, so entfällt der Punkt.Beispiele:Partei A/B netto 4/5; C/D netto 5/5: Zwei Punkte für A/B.Partei A/B netto 4/6; C/D netto 5/5: Ein Punkt für A/B.Partei A/B netto 3/6; C/D netto 4/4: Kein Punkt.VorGabenZuteiLunG: Da die Partner strategisch voneinander profitieren können,empfiehlt der <strong>DGV</strong>: 3/4 der Restvorgaben der Spieler je für sich auf dieLöcher verteilt. Allerdings wäre die volle Restvorgabe auch vorstellbar.- Vierball gemäß Erklärung „Parteien im Lochspiel“ und Regel 30VorGabenZuteiLunG: Da die Partner strategisch voneinander profitieren können,empfiehlt der <strong>DGV</strong>: 3/4 der Restvorgaben der Spieler je für sich auf dieLöcher verteilt. Allerdings wäre die volle Restvorgabe auch vorstellbar.Darüber hinaus gibt es weitere besondere Spielformen wie Flaggenwettspiel,Bisques, Skins, Bindfadenspiel, Querfeldein, Scrambles und die verschiedenstenMannschaftswettbewerbe. Publikationen mit Erklärungen über solche Spielformensind im Buchhandel erhältlich oder werden im Internet beschrieben. Da dieseSpiele nicht im Regelbuch verbindlich beschrieben werden, ist es erforderlich, inder Ausschreibung genau auf die Spielweise und Wertung einzugehen.189


Spielformen, Vorgabenzuteilung und Vorgabenverteilung3.4 VoRGABEnVERTEILungWährend in allen anderen Sportarten im Wesentlichen die absoluten Leistungen(„Brutto“) der Sportler verglichen werden, kennt <strong>Golf</strong> eine zusätzliche Wertung(„Netto“) nach einem fein ausbalancierten Vorgaben<strong>system</strong>. Im Amateurbereichspielt es sogar eine bestimmende Rolle: Nettowertungen werden der Wettspielauswertungzu Grunde gelegt, Bruttoergebnisse oft nur am Rande erwähnt odernur bei sportlich anspruchsvollen Wettspielen ausgeschrieben. Weil das so ist,kommt der Anwendung des <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>s mit der Möglichkeit von„Nettowertungen“ entscheidende Bedeutung zu. So erreicht man, dass Spielerunterschiedlichen Spielpotenzials gegeneinander antreten können, ohne dassder bessere Spieler von vornherein uneinholbar vorne liegt. Man vergleicht dierelative Leistung im Verhältnis zum individuellen Spielpotenzial und stellt damitden sportlichen Wettkampf auf eine völlig neue Grundlage.Bei der Abrechnung eines Einzel-Zählspiels genügt es, die dem Spieler zustehendenVorgabenschläge (also seine <strong>DGV</strong>-Spielvorgabe / <strong>Club</strong>-Spielvorgabe)pauschal von seinem Rundenergebnis abzuziehen. Es spielt hier keine Rolle, anwelchen Löchern er welche Schlagzahl erzielt hat.Anders verhält es sich bei Zählspielen Gegen Par oder nach Stableford und beiLochspielen. Dort wird lochweise gewertet. Um lochweise werten zu können, mussfür alle Beteiligten feststehen, an welchen Löchern einzelne Vorgabenschläge der<strong>DGV</strong>-Spielvorgabe bzw. <strong>Club</strong>-Spielvorgabe zu verrechnen sind. Deshalb schreibtauch Regel 33-4 der <strong>Golf</strong>regeln vor, dass die Spielleitung die Vorgabenverteilungauf die einzelnen Löcher bekannt geben muss. Theoretisch könnte eine Spielleitungalso für jedes Wettspiel in ihrer Verantwortung die Vorgabenverteilung ändern.Der Praxis entspricht das nicht: Der Spielausschuss wird dauerhaft eine Vorgabenverteilungfestsetzen und auf Zählkarten und Abschlagstafeln bekannt machen.Die Bekanntgabe der Vorgabenverteilung hat also für jedes Wettspiel (unabhängigvon der Frage, ob das Wettspiel vorgabenwirksam ist) und jede EDS-Rundezu erfolgen. Es empfiehlt sich eine einmalige Festlegung auf unbestimmte Zeit.Jedenfalls sollten Änderungen während einer Spielsaison vermieden werden.Regel 33-4 der <strong>Golf</strong>regeln verlangt von Spielleitungen zwingend, die Verteilungder Vorgaben auf die Löcher bekannt zu geben.Um ein weitgehend einheitliches Verfahren sicherzustellen, sollte Folgendesbeachtet werden:190a) Es ist eine bekannte Tatsache, dass die Vorgabenverteilung tatsächlich keinen Einflussauf die Stableford-Ergebnisse und damit auf die Vorgabenfortschreibung hat.


Spielformen, Vorgabenzuteilung und Vorgabenverteilungb) es ist wichtig, dass Vorgabenschläge von jeglichem Vorgabenunterschiedgleichmäßig über die 18 Löcher verteilt gegeben werden.c) Dies wird bestmöglich erreicht, in dem die ungeraden Nummern (1, 3, 5, 7,9, 11, 13, 15, 17) des Vorgabenverteilungsschlüssels auf den längeren neunLöchern des Platzes vergeben werden und die geraden Nummern (2, 4, 6, 8,10, 12, 14, 16, 18) auf den kürzeren neun Löchern. Hinweis: Bei Wettspielenüber neun Löcher dürfen nur ungerade Vorgabenverteilungsziffern angewandtwerden, da in der Software die richtige Berechnung der gerundeten Spielvorgabehiervon abhängt.Für Wettspiele über neun Löcher müssen die zu spielenden Löcher jedochmit ungeraden Vorgabenverteilungsschlüsseln versehen werden, da sonst dasvon der <strong>Club</strong>verwaltungssoftware angewandte Verfahren zur Berechnung derSpielvorgabe die Vorgabenschläge nicht richtig zuweist.d) Das Durchschnittsergebnis über Par eines Loches ist ein Kennzeichen für seineSchwierigkeit.e) es sollte versucht werden, für Damen und Herren eine gemeinsame Vorgabenverteilungfestzusetzen.f) Der Spieler, der Vorgabenschläge erhält, sollte diese zuerst auf dem schwierigstenPar-5-Loch erhalten, danach auf dem schwierigsten Par-4-Loch unddann auf den restlichen Par-5-Löchern. Anschließend folgen die weiteren Par-4-Löcher und zum Schluss die Par-3-Löcher.g) ein sehr schweres Par-3-Loch kann schwieriger eingestuft werden als ein Par 4.Schwierige Löcher sind im allgemeinen die Löcher, bei denen ein durchschnittlicherSpieler nicht mit zwei Schlägen weniger als dem Par des Lochs das Grünerreichen kann.Die Zuordnung der Vorgabenverteilung auf die Löcher kann wie folgt geschehen:a) Die Löcher werden in sechs Gruppen von drei Löchern aufgeteilt (1, 2, 3 / 4,5, 6 / usw.)b) Die Vorgabenverteilung 1 wird nicht auf die Löcher 1-3 oder 16-18 gelegt.c) Die Summe der Vorgabenverteilung der sechs Gruppen sollte 27-30 betragen.d) Die ungeraden Zahlen werden auf den ersten neun Löchern vergeben unddie geraden auf den zweiten neun Löchern oder umgekehrt (Neun-Löcher-Wettspiele werden mit einer ungeraden Vorgabenverteilung gespielt).e) Die Vorgabenverteilungen 1-6 sollen nicht auf benachbarten Löchern liegen.Beispiel:Vorgabenverteilung 1 auf das schwierigste der Löcher 7, 8, 9 vergeben (4, 5, 6bei neun Löchern).Vorgabenverteilung 2 auf das schwierigste der Löcher 13, 14, 15 vergeben.191


Spielformen, Vorgabenzuteilung und VorgabenverteilungVorgabenverteilung 3 auf das schwierigste der Löcher 4, 5, 6 vergeben (7, 8, 9bei neun Löchern).Vorgabenverteilung 4 auf das schwierigste der Löcher 10, 11, 12 vergeben.Vorgabenverteilung 5 auf das schwierigste der Löcher 1, 2, 3 vergeben.Vorgabenverteilung 6 auf das schwierigste der Löcher 16, 17, 18 vergeben.Die Vorgabenverteilungen 7-12 werden gleichmäßig über die sechs Gruppenverteilt; „7“ muss nicht in die Gruppe 7, 8, 9 passen.Die Vorgabenverteilungen 13-18 werden anschließend auf die gleiche Artvergeben.Ergebnis:Löcher 1, 2, 3 Vorgabenverteilung 5, 7, 15 summe: 27Löcher 4, 5, 6 Vorgabenverteilung 3, 11, 13 summe: 27Löcher 7, 8, 9 Vorgabenverteilung 1, 9, 17 summe: 27Löcher 10, 11, 12 Vorgabenverteilung 4, 12, 14 summe: 30Löcher 13, 14, 15 Vorgabenverteilung 2, 10, 18 summe: 30Löcher 16, 17, 18 Vorgabenverteilung 6, 8, 16 summe: 30Anmerkung 1: Par ist kein Maß für die Schwierigkeit eines Platzes. Lange Par-3-und Par-4-Löcher werden oft vor Par-5-Löchern mit niedrigen Vorgabenverteilungsschlüsselnversehen, weil es einfacher zu sein scheint, auf dem Par 5 ein Par zuspielen als auf den beiden Par-3- und Par-4-Löchern. Die langen Par-3-Löcher undPar-4-Löcher sind jedoch oft für den guten Spieler schwer in Par zu spielen, abereinfache Bogey-Löcher für einen Spieler mit hoher Vorgabe. Die Schwierigkeit imVerhältnis zum Par sollte daher bei der Aufstellung der Vorgabenverteilung nichtbeachtet werden. Ausnahme: Ein <strong>Golf</strong>club gibt Vorgabenschläge im Lochspiel aufden „Differenzlöchern“, siehe Anhang D, Vorgabenzuteilung.Anmerkung 2: Bei der Aufstellung der Vorgabenverteilung sollte beachtet werden,dass gerade in der Mehrzahl der privaten Lochspiele nur wenige Vorgabenschlägegegeben werden (da häufig Spieler vergleichbaren Spielpotenzialsgegeneinander spielen), was eine gleichmäßige Verteilung der Vorgabenschlägewichtig erscheinen lässt.Sollen auf 27-Loch-Plätzen Neun-Löcher-Runden mehrfach miteinander kombiniertwerden, so sollte für die jeweiligen neun Löcher die Vorgabenverteilung getrenntvorgenommen werden (also jeweilige Ermittlung der Vorgabenverteilungsschlüssel1-9 für jede Neun-Löcher-Runde).Hinweis 1: Spieler mit „Plus“-Vorgabe müssen Schläge gewähren. Dies beginntmit dem leichtesten Loch der festgesetzten Runde.192


Spielformen, Vorgabenzuteilung und VorgabenverteilungHinweis 2: Es ist durchaus eine unterschiedliche Vorgabenverteilung für Damenund Herren denkbar. Im Lochspiel gilt dann die Vorgabenverteilung desjenigenSpielers, der Vorgabenschläge „bekommt“. Allerdings empfiehlt sich eine für alleSpieler einheitliche Vorgabenverteilung schon wegen der einfacheren Handhabung(z. B. bei gemischten Vierer-Lochspielen).3.5 nEun LöCHER voRGABEnWIRKSAM<strong>DGV</strong>-Mitglieder, die einen Spielbetrieb nach den Vorgaben- und Spielbestimmungendes <strong>DGV</strong> durchführen dürfen, haben das Recht, neben 18-Löcher-Wettspielenauch vorgabenwirksame Wettspiele über neun Löcher abzuhalten.Wichtige Eckpunkte auf einen Blick- neun-Löcher-Wettspiele sind nur für Spieler der <strong>DGV</strong>-Vorgabenklasse 2-5(4,5-36,0) und Spieler mit <strong>Club</strong>vorgabe (37-54) vorgabenwirksam.- Dem auf neun Löchern erzielten Ergebnis werden für die Vorgabenverwaltung18 Stableford-Nettopunkte (für die nicht gespielten zweiten neun Löcher)hinzugezählt.- Die Pufferzonen sind gegenüber Runden über 18 Löcher reduziert:<strong>DGV</strong>-Vorgabenklassen 2 + 3: 35-36 Stableford-Nettopunkte;<strong>DGV</strong>-Vorgabenklasse 4: 34-36 Stableford-Nettopunkte;<strong>DGV</strong>-Vorgabenklasse 5: 33-36 Stableford-Nettopunkte;<strong>DGV</strong>-Vorgabenklasse 6: Keine Pufferzone, da keine Heraufsetzungen.- Die <strong>Club</strong>verwaltungssoftware enthält für die Durchführung von Wettspielenüber neun Löcher eine separate Funktion.- abgebrochene 18-Löcher-Wettspiele dürfen nicht nachträglich zu vorgabenwirksamenNeun-Löcher-Wettspielen erklärt werden.Welche Löcher eines <strong>Golf</strong>platzes werden für ein Neun-Löcher-Wettspiel genutzt?Es ist jedem <strong>DGV</strong>-Mitglied freigestellt, die für ihn sinnvollste Neun-Löcher-Rundefür ein vorgabenwirksames Wettspiel anzubieten. Dabei wird es sich und sollte essich regelmäßig um die Halbrunden, also entweder die Bahnen 1-9 oder 10-18,handeln. Besteht eine nachvollziehbare Begründung, kann aber auch eine andereKombination von Löchern für die Neun-Löcher-Runde herangezogen werden (z.B. Löcher 1-7 und 17 + 18). Letzteres vor allem dann, wenn beispielsweise das9. Grün oder der 10. Abschlag nicht in der Nähe des <strong>Club</strong>hauses gelegen sind.Welche Course-Rating-Werte werden für die Neun-Löcher-Runde genutzt?Jedes <strong>DGV</strong>-Mitglied mit 18 oder mehr Spielbahnen besitzt automatisch die Rating-Werte für die jeweiligen Halbrunden „1-9“, „10-18“ usw. Nur wenn ein <strong>Golf</strong>clubeine davon abweichende Neun-Löcher-Runde anbieten möchte (beispielsweise 1-7+ 17 und 18), muss hierfür ein individueller Rating-Wert beim <strong>DGV</strong> angefordert193


Spielformen, Vorgabenzuteilung und Vorgabenverteilungwerden. Nach Erhalt der neuen Course-Rating-Werte müssen die entsprechendenNeun-Löcher-Runden als „neue“ bzw. „weitere“ Plätze in der <strong>Club</strong>verwaltungs-Software angelegt werden. <strong>DGV</strong>-Mitglieder, die nur über neun Löcher verfügen,sind von diesen Anpassungen nicht betroffen und spielen mit den ihnen bereitsheute bekannten Course-Rating-Werten auch in den Neun-Löcher-Wettspielen. Esist sorgsam darauf zu achten, dass bei der Anlage eines Neun-Löcher-Wettspielsaus der <strong>Club</strong>verwaltungs-Software auch der richtige Platz (z. B. die richtige Neun-Löcher-Kombination) ausgewählt wird, da es sonst zu falschen Vorgaben bzw.einer falschen Auswertung kommen wird.Für die Vorgabenfortschreibung wird ein 18-Löcher-Ergebnis benötigt, das die<strong>Club</strong>verwaltungs-Software „versteht“. Wie erhält man dieses?Entsprechend den aktuellen Vorgaben der European <strong>Golf</strong> Association und des<strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>s werden stets zu den tatsächlich erzielten Stableford-Nettopunktender gespielten neun Löcher weitere 18-Stableford-Nettopunkte dazuaddiertund damit, so haben es auch die statistischen Erhebungen ergeben, die nichtgespielten zweiten neun Löcher „neutralisiert“. Die aktualisierte <strong>Club</strong>verwaltungs-Software addiert diese Punkte automatisch beim Übertrag der Ergebnisse in dasStammblatt. So erhält man ein 18-Löcher-Ergebnis bei nur neun gespielten Bahnen.Dieses Verfahren ist natürlich ausschließlich bei Wettspielen zulässig, die vonvornherein als Neun-Löcher-Wettspiele ausgeschrieben wurden.Besteht eine Verpflichtung, Neun-Löcher-Wettspiele anzubieten?Nein. Neun-Löcher-Wettspiele sind ein Angebot des <strong>DGV</strong>. Jeder <strong>Golf</strong>club kannfrei entscheiden, ob er vorgabenwirksame Neun-Löcher-Wettspiele ausrichtet odernicht (so wie auch über andere Ausschreibungsdetails wie Stableford, Zählspiel,gegen Par, Eclectic usw. entschieden wird).Können wir den bestehenden Vorgabenverteilungsschlüssel bei Neun-Löcher-Wettspielen nutzen?Wird ein Neun-Löcher-Wettspiel auf der ersten Halbrunde des Platzes (die erstenneun Spielbahnen) gespielt, wird der bestehende Verteilungsschlüssel genutzt,sofern er nur aus ungeraden Zahlen besteht.Werden die zweiten neun Löcher als vorgabenwirksame Neun-Löcher-Rundegenutzt oder haben die ersten neun Löcher sowohl gerade wie auch ungeradeVorgabenverteilungsschlüssel, so müssen die bestehenden Verteilungsschlüsselalle zu ungeraden Ziffern abgeändert werden (2 wird zu 1, 4 zu 3, 6 zu 5 etc.).194Dies ist notwendig, da die <strong>Club</strong>verwaltungssoftware bei der Berechnung derSpielvorgabe immer von einer 18-Löcher-Runde ausgeht. Um dem Spieler aufder Runde über neun Löcher die Hälfte seiner Spielvorgabe der 18-Löcher-Runde


Spielformen, Vorgabenzuteilung und Vorgabenverteilunggeben zu können, werden die Vorgabenschläge für die ungeraden Vorgabenverteilungsschlüsselangesetzt, was bei ungeraden Spielvorgaben auch gleich dieerforderliche Aufrundung ergibt. So wird z. B. ein Spieler mit einer Spielvorgabeelf seine elf Vorgabenschläge auf den Löchern mit dem Vorgabenverteilungsschlüssel1 bis 11 erhalten. Er wird die ihm in einem Neun-Löcher-Wettspielzustehenden sechs Vorgabenschläge auf den ersten neun Löchern jedoch nur mitSicherheit erhalten, wenn auf den ersten neun Löchern alle ungeraden Vorgabenverteilungsschlüsselvorkommen.Wie wird in einem Neun-Löcher-Wettspiel gestochen?Wie bei 18-Löcher-Wettspielen liegt Art und Weise des Stechens im Ermessen desjeweiligen <strong>DGV</strong>-Mitglieds. Sollte ein Kartenstechen vorgesehen sein, so empfiehltsich, dass bei Schlag- oder Punktgleichheit die besseren letzten 6, 3, 1 Löcherentscheiden und danach das Los. Der Stechmodus „schwerste / leichteste Löcher“nach dem Vorgabenverteilungsschlüssel ist hier nicht anwendbar, da in einemWettspiel über neun Löcher nur Vorgabenverteilungsschlüssel mit ungeraden Zahlenvorkommen.Welche Abschlagsfarben sollen gespielt werden?Hier gilt wie bei einem Wettspiel über 18 Löcher, dass man den Spielern dieAbschlagfarben anbieten sollte, auf denen sie nicht überfordert aber auch nichtunterfordert werden. Generell sollten Spieler mit höheren Vorgaben von den vorderenAbschlägen spielen.Dürfen auch EDS-Runden über neun Löcher gespielt werden?Ja. Es liegt jedoch im Ermessen des <strong>Golf</strong>clubs, ob er EDS-Runden über neun Löcheranbietet oder auf einen bestimmten Personenkreis eingeschränkt. So kann es z. B.sinnvoll sein, nur <strong>Club</strong>vorgabenspielern oder Kindern EDS-Runden über neun Löcherzu gestatten. EDS-Runden über 18 Löcher dürfen dagegen nicht eingeschränkt werden(siehe Ziffer 3.8 <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>).195


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Inhalt von Ausschreibungen und MusterausschreibungAbschnitt 4.Inhalt von Ausschreibungen und Musterausschreibung4.1 Inhalt von AusschreibungenWie schon ausführlich im Abschnitt 2. dargestellt, muss die Spielleitung die Bedingungenausschreiben, unter denen ein Wettspiel durchgeführt wird (Regel 33-1 der<strong>Golf</strong>regeln).Im Einzelnen muss jede Ausschreibung für vorgabenwirksame Wettspiele die Punktebehandeln, die im <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong> vorgesehen sind (siehe dort Ziffer 3.6).Auch Extra-Day-Scores (vorgabenwirksame Privatrunden nach Ziffer 3.8 des <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>s) bedürfen als Grundlage einer Ausschreibung. Soweit nach dem<strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong> (siehe dort) Spielraum besteht, sollen die folgenden Ausführungenwichtige Leitlinien für die Ausschreibung sein.Auch für alle sonstigen (nicht vorgabenwirksamen) Wettspiele sollte die Spielleitungsich an den Bestimmungen des <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>s und den nachfolgenden Regelungenorientieren. Dies schon deshalb, weil dort Bestimmungen, Hinweise und Regelungsalternativendargestellt sind, die sich über einen langen Zeitraum in der Praxisbewährt haben. Ziel sollte stets sein, die Ausschreibung so kurz wie möglich, jedochso lang wie nötig zu gestalten. Das bedeutet, dass alle Sachverhalte geregelt werdensollen, die für die ordnungsgemäße Abwicklung des Wettspiels unabdingbar sind.Wie bereits in Abschnitt 2. (Ziffer 2.2.3) dargestellt, kann die Ausschreibung zueinem einzelnen Wettspiel dadurch von einer Fülle von Details entlastet werden,dass man als Grundlage für den Wettspielbetrieb eine allgemeine Wettspielordnungbzw. Rahmenausschreibung erstellt. In diesem Fall muss in der Einzelausschreibungauf die zusätzliche Geltung der Wettspielordnung / Rahmenausschreibung hingewiesenwerden.Im Einzelnen ist (neben den bereits in Abschnitt 2., Ziffer 2.2.3, aufgeführtenPunkten) Folgendes zu beachten:4.1.1 Bezeichnung, Spielform und Anzahl Löcher des Wettspiels- Etwaiger Eigenname; Beispiel: „Monatsbecher Juli“.- Spielform; Beispiele: „Einzel-Zählspiel über 36 Löcher mit Vorgabe“;„Vierer-Zählspiel für gemischte Paare mit Vorgabe“ etc.Bei Spielformen, die nicht in den <strong>Golf</strong>regeln aufgeführt werden (z. B. Scramble),muss genau beschrieben werden, wie diese Spielform abläuft, denn diese Spielformenhaben sich möglicherweise in verschiedenen Regionen unterschiedlichentwickelt.197


Inhalt von Ausschreibungen und MusterausschreibungBeispiel 1:Monatsbecher Juli, Zählspiel über 18 LöcherBeispiel 2:Pfingst-Cup 2012, Zählspiel über 36 Löcher, Vorgabenfortschreibung sieheWertung4.1.2 AbschlägeIn der Ausschreibung sollen die Abschläge aufgeführt werden, von denen gespieltwird, damit der Spieler vorab berechnen kann, mit welcher Vorgabe er antreten wird.Nicht nur Kinder oder Senioren, sondern Anfänger jeden Alters und mit einerVorgabe der Klasse 5 oder 6 sollten generell von vorderen Abschlägen spielen(orange, rot, blau), falls die gelben oder gar die weißen Abschläge für derenSpielstärke unangemessen sind.Hat ein <strong>Golf</strong>platz noch kein Course-Rating für Herren für die vorderen Abschläge(orange, rot, blau), rechnet der Deutsche <strong>Golf</strong> Verband auf Antrag des <strong>DGV</strong>-Mitgliedseinen cr- und Slope-Wert aus. Herren aller Altersklassen und Spielstärkekönnen dann von diesen Abschlägen vorgabenwirksam spielen.Beispiel:Abschläge: Herren bis Stammvorgabe 26,4: gelbHerren ab Stammvorgabe 26,5 bis 36,0:blauHerren ab <strong>Club</strong>vorgabe 37:rotDamen bis Stammvorgabe 18,0:blauDamen ab Stammvorgabe 18,1:rot4.1.3 Verbindlichkeit der VerbandsordnungenVon einem regelgerechten <strong>Golf</strong>wettspiel kann nur dann gesprochen werden,wenn ihm die Offiziellen <strong>Golf</strong>regeln (einschl. Amateurstatut) zugrunde gelegtwerden. Es ist in vorgabenwirksamen Wettspielen unverzichtbar, auch das <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong> zur Grundlage des Wettspiels zu machen.Um diese Verbandsordnungen des <strong>DGV</strong> verbindlich zu machen, bedarf es folgendenTextes:„Gespielt wird nach den Offiziellen <strong>Golf</strong>regeln (einschl. Amateurstatut) des Deutschen<strong>Golf</strong> Verbandes e.V. Das Wettspiel wird auf Grundlage des <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>sausgerichtet. Einsichtnahme in diese Verbandsordnungen im Sekretariat.“198Will man darüber hinaus auf Grundlage der in diesem Spiel- und Wettspielhandbuchausgesprochenen Empfehlungen (farbig hinterlegte Textstellen) spielen, somüssen die entsprechenden Regelungen zusätzlich in die Ausschreibung aufge-


Inhalt von Ausschreibungen und Musterausschreibungnommen werden. Ein bloßer Hinweis („Gespielt wird nach den Empfehlungen desSWSH.“) reicht nicht. Dies allein schon deshalb, weil bei einem bloßen Hinweisauf „die Empfehlungen“ der Spieler ohne Lektüre des Spiel- und Wettspielhandbuchsüber den Inhalt der Regelungen im Unklaren bliebe.4.1.4 Art der Vorgabe und Vorgabenwirksamkeit- Vorgabe gemäß Spielform (siehe Abschnitt 3.); Beispiel: „Lochspiel mit vollemVorgabenunterschied der Gegner auf die Löcher verteilt“.- bei Zählspielen (inkl. Par und Stableford) Klarstellung, ob nach dem <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong> vorgabenwirksam oder nicht; Beispiel:„Das Wettspiel ist vorgabenwirksam“.Hinweis: Liegen die „technischen Voraussetzungen“ für vorgabenwirksamesSpiel vor (z. B.: Abschlagmarkierungen innerhalb der Zählspielabschläge korrektgesteckt, Platzregeln entsprechend den <strong>Golf</strong>regeln), so ist ein Wettspiel immerdann, wenn ausdrücklich nach der Ausschreibung „auf Grundlage des <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>s“gespielt wird, ohne dass es auf den Hinweis „vorgabenwirksam“in der Ausschreibung ankäme, „automatisch“ vorgabenwirksam.Diese „Automatik“ kann man nur verhindern, indem in der Ausschreibung vorBeginn des Wettspiels nicht auf das <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong> als Grundlage desSpiels bezug genommen wird. Wird auf Grundlage des <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>sgespielt, kann die Vorgabenwirksamkeit nur bei ernsthaftem äußeren Anlass (z.B.schlechter Platzzustand) ausgeschlossen werden (vergl. <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>,Ziffer 3.4.7).Es darf nicht vorkommen, dass die Teilnehmer innerhalb eines Wettspiels wünschenkönnen, ob sie vorgabenwirksam oder nicht vorgabenwirksam spielen. Einesolche Wahlmöglichkeit vermindert die sportliche Vergleichbarkeit der Ergebnisse,da viele Spieler in nicht vorgabenwirksamen Spielen deutlich anders spielenals in vorgabenwirksamen Wettspielen. Findet an einem Tag bei vorgabenwirksamenBedingungen ein Wettspiel statt, so sollte dies immer für alle Spielervorgabenwirksam sein.4.1.5 Teilnehmer und Stammvorgaben der TeilnehmerGenaue Angaben über Personenkreis und Stammvorgaben der zugelassenenTeilnehmer.Spieler werden heute in den seltensten Fällen ihr Alter, ihren Heimatclub oder ihreVorgabe nachweisen müssen, da diese Daten bei der Erfassung des Spielers über199


Inhalt von Ausschreibungen und Musterausschreibungdas Intranet übertragen werden. Bei Spielern mit einer Mitgliedschaft im Auslandist eine manuelle Kontrolle dieser Daten erforderlich, wobei unbedingt Wert aufein aktuelles Vorgabenstammblatt gelegt werden sollte und nicht nur auf einenformlosen Vorgabennachweis.Natürlich muss ein Spieler in der Ausschreibung erkennen können, ob er dieBedingungen erfüllt, sich zu einem bestimmten Wettspiel melden zu können.Beispiel:„Teilnahmeberechtigt sind miteiner Höchstvorgabe .“Die Variablen sind entsprechend einzusetzen, wobei diese kombiniert oder addiertwerden können. Beliebige andere Kriterien können aufgestellt werden, z. B. „alleSieger und Platzierte der diesjährigen Monatsbecher“.Es empfiehlt sich, den Fall zu regeln, dass die Stammvorgabe eines gemeldetenTeilnehmers zwischen Meldeschluss und Spieltermin die zulässige Mindest- oderHöchstvorgabe unter- oder überschreitet.Beispiel:„Wird die Stammvorgabe eines rechtzeitig gemeldeten Teilnehmers zwischenMeldeschluss und Spieltermin über die zulässige Höchstvorgabe xx,0 (<strong>DGV</strong>-Stammvorgabe) hinaus heraufgesetzt, so muss sich der Teilnehmer mit derzulässigen Höchstvorgabe begnügen“.Die Ausschreibung sollte normalerweise ausschließen, dass Spieler mit höhererals der ausgeschriebenen Vorgabe melden und sich mit der zulässigen Höchstvorgabebegnügen dürfen. Es könnte bei einem zahlenmäßig beschränkten Teilnehmerfeldsonst z. B. passieren, dass Plätze von reduzierten niedrigen Vorgabenbesetzt werden und tatsächliche niedrige Vorgaben abgewiesen werden.Bei Vierer-Spielen ist es oft sinnvoll oder auch reizvoll, die geforderte Zusammensetzungder Paare nach Partnern und Vorgaben genau zu definieren. So kann dieAusschreibung eine addierte Höchstvorgabe festlegen, um nicht zwei Anfängermit ggf. langsamem Spiel im Wettspiel zu haben. Aber auch die Zusammenstellungder Paare lässt Besonderheiten zu: Gemischter Vierer (Dame und Herr),Ehepaar-Vierer, Tiger und Rabbit (erfahrener <strong>Golf</strong>er und Anfänger), Mini undMaxi (Erwachsener und Jugendlicher), Mitglied und Gast (Paare aus je zwei <strong>Club</strong>sim Freundschaftsspiel) usw.200


Inhalt von Ausschreibungen und Musterausschreibung4.1.6 Höchst- und Mindestzahl der Teilnehmer- soll die Höchstzahl der Teilnehmer beschränkt werden, so muss die Ausschreibunggenau besagen, wie mit überzähligen Meldungen verfahren wird; Beispiel:„Das Teilnehmerfeld wird auf 56 Paare beschränkt; melden mehr Paare,entscheidet der Meldeeingang, bei gleichzeitiger Meldung das Los.“. Häufigwird eine Warteliste geführt, aus der rechtzeitig gemeldete Spieler nachrücken,wenn Absagen aus dem Teilnehmerfeld eingehen. Die Tatsache, dass eineWarteliste geführt wird, sollte in der Ausschreibung mitgeteilt werden („Es wirdeine Warteliste geführt.“), da andernfalls die Spieler des „ordentlichen“ Feldesevtl. Anspruch darauf anmelden mögen, die Preise unter sich auszuspielen.- soll eine Mindestzahl von Teilnehmern Voraussetzung sein, so muss die Ausschreibungdies besagen; Beispiel:„Bei weniger als acht rechtzeitig gemeldeten Teilnehmern entfällt dasWettspiel.“.4.1.7 Ort, Termin, Frist des Wettspiels- Festlegung des Tages des Wettspiels und der Uhrzeit des Startbeginns; Beispiel:„Samstag, den 15. Juli, Start ab 07.30 Uhr auf dem Westplatz.“.- bei Spielen mit Wettspiel- oder Rundenfrist (wie Auswahlspielen, K.o.-Lochspieleno. ä.) Beginn und Ende der Rundenfrist mit Regelung des Verfahrensnach Regel 33-3 der <strong>Golf</strong>regeln für den Fall der Nichteinigung über frei zuvereinbarende Lochspieltermine; Beispiel:„Die Lochspiele sind während der Rundenfristen des Spielplans nach freierTerminvereinbarung auszutragen. Bei Nichteinigung der Gegner gilt der letzteSpieltag der Runde, 14.00 Uhr, als von der Spielleitung angesetzter Termin.Eine einmal erzielte Einigung kann nur mit Zustimmung des Gegners geändertwerden. Wer zum vereinbarten bzw. als angesetzt geltenden Termin nichtantritt, verliert ohne Spiel. Treten beide Spieler nicht an, so sind beide Spielerdisqualifiziert. Eine Fristverlängerung wird nicht gewährt.“.Es ist vorteilhaft, die Modalitäten der Terminabsprache genauer zu regeln. Sokann man bspw. festlegen, dass der Spieler mit dem niedrigeren Handicap Kontaktzu seinem Gegner aufnehmen und drei realistische Terminvorschläge machenmuss. Ehrliches Bemühen um eine sportlich faire Terminabsprache wird dabeivorausgesetzt. Erst dann sollte Nichterscheinen Lochspielverlust zur Folge haben.201


Inhalt von Ausschreibungen und Musterausschreibung2024.1.8 Verbindlicher Meldeschluss, Art und Ort der Meldung- Bekanntgabe von Tag und Uhrzeit des Meldeschlusses; Beispiel:„Meldeschluss am Mittwoch, dem 03. Juli, 19.30 Uhr.“.mit dem Meldeschluss steht das Teilnehmerfeld fest. Je nach Größe und Aufwandfür ein Wettspiel wird man den Meldeschluss früher oder später legenkönnen. Rechtzeitig gemeldete Spieler können ins Teilnehmerfeld nachrücken,wenn eine Warteliste in der Ausschreibung angekündigt worden war (sieheoben). Nachträgliche Meldungen – nach Meldeschluss – können nicht akzeptiertwerden. Dennoch kann es in Einzelfällen wünschenswert sein, Spieler auchnoch „in der letzten Minute“ zuzulassen. Für diese Fälle eignen sich folgendeAlternativen:• Man setzt einen „endgültigen“ Meldeschluss ganz kurzfristig, abhängigvom organisatorischen Aufwand, vor dem ersten Start an. So kann man dasHauptfeld zunächst z. B. nach Vorgaben geordnet einteilen. Die Nachzüglerspielen evtl. nach Meldeeingang. Dieser zweite Meldeschluss „für Kurzentschlossene“kann z. B. ein höheres Nenngeld verlangen, da die Spieler demSekretariat mehr Arbeit machen und den Vorteil haben, sich nach Ansicht derWetterlage kurzfristig melden zu können. Beispiel:„Zweiter Meldeschluss gegen erhöhtes Nenngeld von xx,-- Euro am Freitag,den 05. Juli um 19.30 Uhr.“es liegt im Ermessen der Spielleitung, ob sie die nachgemeldeten Spielerzusammen mit den zum ersten Meldeschluss gemeldeten Spielern gemeinsamauf die Startliste setzt, oder ob sie die Nachmeldungen an das Ende desWettspiels anfügt. Ersteres hat den Nachteil, dass alle Spieler erst sehr spätihre Startzeit erfragen können, die zweite Version hat den Nachteil, dassSpieler sich durch die Nachmeldung auch gezielt eine späte Startzeit sichernkönnen.• Den gleichen Effekt erzielt man, wenn man „Nachmeldungen“ (bis zu einemfestzulegenden Zeitpunkt) ausdrücklich zulässt, bspw., um das Feld nochaufzufüllen.• Bei kleineren Wettspielen, besonders unter der Woche, ergibt sich u. U. dieNotwendigkeit, auch solche Spieler zuzulassen, die sich aus (beruflichen)Gründen oft nur sehr kurzfristig zur Teilnahme entscheiden können (z. B.Damen- und Herrengolf). Notfalls könnte man hier zwei Wettspiele hintereinanderansetzen, vielleicht mit zwei Stunden Abstand, deren jeweiligerMeldeschluss einige Minuten vor dem jeweils ersten Start liegen könnte. Danach Entscheidung 33-3/3 die Spielleitung gestatten darf, dass sich Spieler-


Inhalt von Ausschreibungen und Musterausschreibunggruppen selbst zusammenstellen und die Abspielzeit bestimmen, steht einerTeilnahme „nach Eintreffen“ nichts Grundsätzliches entgegen.es ist wichtig, dass alle Spieler in der Ausschreibung darüber informiert werden,dass ein zweiter Meldschluss existiert. Es wäre nicht fair, diesen Vorteilnur den Spielern zu gewähren, die extra deshalb nachfragen.- Festlegung der Art und des Ortes der Meldung; Beispiele:„Schriftlich mit der anliegenden Postkarte.“„Online über die Homepage des <strong>Golf</strong>clubs.“„Am schwarzen Brett im <strong>Club</strong>haus.“Weniger zu empfehlen sind telefonische Meldungen oder Meldungen „aufZuruf“ im <strong>Club</strong>haus gegenüber Sekretariatsmitarbeitern, da diese mündlicheMeldung die Ursache von Missverständnissen sein kann (falsches Wettspiel,nur einen statt zwei Spieler gemeldet, den Anrufer notiert und nicht die von ihmgemeldete Person (Vater / Sohn) usw.).4.1.9 NenngeldFalls Nenngeld erhoben wird: Genaue Angaben über die Höhe des Nenngelds;Beispiel:„Nenngeld xx,- Euro pro Bewerber, Jugendliche xx,- Euro, Gäste zuzüglichGreenfee“.Der Aufwand und die Ausstattung eines Wettspiels bestimmt im Allgemeinen dieHöhe des Nenngeldes, wenn nicht ein „Spendencharakter“ dahinter steht. Mansollte sich bewusst sein, dass für ein Wettspiel Kosten entstehen:• Preise müssen gekauft werden.• Der Platz wird speziell hergerichtet.• Das Sekretariat ist besetzt.• Vielleicht werden die Räume nochmals gereinigt.• Ggf. wird für Verpflegung, Getränke, kleine Geschenke, Rahmenprogrammund Fotos gesorgt.• Außerdem wird der Platz für andere Spieler gesperrt (keine Greenfee-Einnahmen).Das alles kommt jeweils nur den Wettspielteilnehmern zugute. Es ist also durchausvertretbar, von ihnen einen angemessenen Beitrag in Form der Meldegebühr zuverlangen, die dann wiederum allen Mitgliedern bzw. Spielberechtigten zugutekommt. Das gilt prinzipiell auch für Sponsorenturniere, in denen die <strong>Golf</strong>anlageund nicht die Spieler einen Sponsor finden sollen.203


Inhalt von Ausschreibungen und MusterausschreibungHinweis: Aus Gründen allgemeiner Gerechtigkeit sollten die Veranstalter bestrebtsein, die Meldegebühr ausgebliebener Teilnehmer einzuziehen. Dies lässt sichrelativ einfach beim nächsten Wettspiel nachholen, zu dem ein Spieler z. B. nuraußer Konkurrenz starten darf, wenn er seine offenen Meldegebühren noch nichtbeglichen hat. Eine solche Regelung muss in die Rahmenausschreibung eines<strong>Golf</strong>clubs aufgenommen werden um gültig zu sein, z. B.„Spieler, die aus früheren Wettspielen noch mit der Begleichung der Meldegebührim Rückstand sind, spielen in darauf folgenden Wettspielen bis zurBegleichung der offenen Beträge außer Konkurrenz.“Alternativ:„Spieler, die aus früheren Wettspielen noch mit der Begleichung der Meldegebührim Rückstand sind, dürfen nur nach Begleichung dieses Rückstands anweiteren Wettspielen teilnehmen.“4.1.10 Preise, WertungRegel 3-1 der <strong>Golf</strong>regeln bestimmt unmissverständlich, dass im Zählspiel derjenigeBewerber gewinnt, der die wenigsten Schläge für die festgesetzte(n) Runde(n)benötigt hat. Daraus ergibt sich, dass Preise nicht an jemanden weitergegebenwerden sollen, der mehr Schläge gebraucht hat oder bei gleicher Schlagzahl imStechen unterlegen ist.Sollte es sich um ein Wettspiel von größerer Bedeutung und / oder mit interessantenPreisen handeln, so kann bestimmt werden, dass nur Spieler mit „aktiven“Vorgaben einen Nettopreis gewinnen können. Eine Vorgabe ist „aktiv“, wennsie auf mindestens vier vorgabenwirksamen Ergebnissen im vergangenen Jahroder mindestens drei im laufenden Jahr beruht. Alle anderen Spieler mit inaktivenVorgaben spielen dann „außer Konkurrenz“. Dies kann bei der Anlage des Wettspielsin der <strong>Club</strong>verwaltungssoftware erfasst werden.204An den Grundsätzen einer fairen Sportausübung ausgerichtet, folgt aus der Regelauch, dass Brutto- und Nettopreis von demselben Spieler gewonnen werden können,wenn die Auswertung des Wettspiels dies ergibt. Der <strong>DGV</strong> möchte deutlichherausstellen, dass es eine besondere sportliche Leistung darstellt, wenn es einemBewerber gelingt, sowohl das absolut beste Ergebnis (Brutto) zu erspielen, wieauch in der Nettowertung (mit) an der Spitze zu liegen. Daher empfiehlt der <strong>DGV</strong>dringend, von einem sog. „Doppelpreisausschluss“ abzusehen, zumal ohnehinnur wenige Spieler und damit wenige Preise davon betroffen sein werden. ImVordergrund sportlicher Wettbewerbe sollte stets die Anerkennung der sportlichenLeistung stehen, die sich durchaus auch in einer doppelten Preisvergabewiderspiegeln sollte.


Inhalt von Ausschreibungen und MusterausschreibungGibt es dennoch einen Doppelpreisausschluss, so muss festgelegt werden, obBrutto vor Netto geht oder umgekehrt. Es versteht sich von selbst, dass der sofestgelegte Vorrang nur bei gleichen Plätzen (also z. B. 2. Netto und 2. Brutto)eine Bedeutung hat. Bei ungleichen Rängen hat der höhere Rang Vorrang (also z.B. 1. Netto vor 3. Brutto), auch wenn es in der Ausschreibung heißt „Brutto gehtvor Netto“. Sollte man generell Brutto vor netto vergeben wollen, so müsste der3. Brutto immer noch höherwertiger als der 1. Netto sein, denn diese Aussagewird mit einer solchen generellen Regelung getroffen, bei der man den 3. Bruttovor dem 1. Netto erhält.Die Praxis zeigt auch, dass bei Siegerehrungen oftmals nicht mehr alle Gewinneranwesend sind. Das könnte dazu verleiten, Preise an die (noch) Anwesendenweiterzugeben und eine solche Regelung bereits in die Ausschreibung zu übernehmen.Wenn ein Wettspiel z. B. den ganzen Tag dauert, müsste es aber wohldem Einzelnen zugestanden werden, dass er nicht den ganzen (freien) Tag fürseine Teilnahme vorsehen muss. Wer bereits früh gestartet ist, kann (oder will) ggf.nicht abends nochmals zur Siegerehrung erscheinen. Natürlich ist es eine Frageder Höflichkeit, sich bei der Spielleitung abzumelden.Unabhängig davon gilt, wie oben bereits dargelegt, Regel 3-1 der <strong>Golf</strong>regeln,wonach eben in keinem Fall derjenige Gewinner ist (und damit den entsprechendenPreis beanspruchen können sollte), der bis zur ersten Siegerehrung ausgeharrthat, sondern derjenige, der die wenigsten Schläge benötigt hat.Möchte ein Sponsor seine Preise nur an die bei der Siegerehrung anwesendenSpieler vergeben, so ist dies zwar nicht im Sinne des sportlichen Wettkampfs, beidem der beste Spieler einen Preis erhält, aber es mag durchaus vorkommen. Einesolche Einschränkung muss nur unmissverständlich in der Ausschreibung erwähntwerden.Wichtig ist es, bei Nichtanwesenheit des Erstplatzierten nicht etwa automatischdem Zweitplatzierten den Preis zu überreichen, denn dieser Spieler ist immernoch nur der Zweitplatzierte. Seine Leistung wird nicht durch Abwesenheit desSiegers „besser“. Der erste Platz verfällt, und es bleibt nur der Gegenstand übrig,der für den Erstplatzierten vorgesehen war. Wird ein solcher nicht in Empfanggenommener Preis unter allen Anwesenden verlost, so sorgt dies für eine höhereTeilnehmerzahl bei der Siegerehrung, da jeder Anwesende das Glück habenkann, den verfallenen Preis zu erhalten.205


Inhalt von Ausschreibungen und MusterausschreibungDies sagt jedoch nicht, dass (unentschuldigtes) Fehlen bei einer Siegerehrungkeine Folgen haben muss. Dem Veranstalter steht es natürlich frei, eine sonstige„Disziplinarstrafe“ zu verhängen (z. B. Wettspielverbot, Platzsperre). Fehlen regelmäßigGewinner bei Siegerehrungen, scheint es ratsam, über andere Formen derSiegerehrung nachzudenken. So könnte z. B. eine Siegerehrung zu einem festgesetztenZeitpunkt (z. B. Saisonabschlussfest) für mehrere Wettbewerbe stattfinden,man könnte im Laufe eines Wettspieltages mehrere Preisverteilungen einplanen,wenn man nach Bewerbergruppen gestartet ist und alle Mitspieler einer solchenGruppe ihr Wettspiel bereits beendet haben, oder man hängt die Sieger- undErgebnisliste lediglich aus und lässt die Preise abholen.In jedem Fall sollte die Ausschreibung genaue Angaben über die Mindestanzahlund Bestimmung der Preise und Bewerbergruppen enthalten. Das niedrigsteErgebnis gewinnt den Bruttopreis. Eine Aufteilung nach Alter und / oderGeschlecht, auch z. B. nach Mitglied und Gast ist möglich. Bei der Aufteilung nachBewerbergruppen haben sich verschiedene Möglichkeiten durchgesetzt:• Man teilt für Nettopreise nach Vorgabenklassen (<strong>DGV</strong>-Stammvorgaben) ein. Daskann z. B. entsprechend der <strong>DGV</strong>-Vorgabenklassen geschehen oder auch nachder prozentualen Handicapverteilung im <strong>Club</strong>. Das mag zur Folge haben, dasseine Klasse deutlich stärker besetzt ist als andere. (Wenn das absehbar ist, könnteman in dieser Klasse mehr Preise vorsehen oder die Klasse nochmals teilen.)beispiel:Wertung / Preise:Klasse A Stammvorgabe bis 18,0,Klasse B Stammvorgabe 18,1 bis 36,0;Klasse C <strong>Club</strong>vorgaben 37 bis 54;1 Bruttopreis; 3 Nettopreise3 Nettopreise3 Nettopreiseist man sich bei dem vorgenannten Beispiel nicht sicher, ob die Anzahl derPreise in jeder Wertungsklasse einigermaßen fair gegenüber den jeweils in dieserKlasse spielenden Teilnehmerzahlen ist, ist folgende Alternative denkbar:Wertung / Preise:Klasse A Stammvorgabe bis 18,0Klasse B Stammvorgabe 18,1 bis 36,0Klasse C <strong>Club</strong>vorgaben 37 bis 54es wird ein Bruttopreis ausgespielt und in jeder Wertungsklasse je angefangenezehn Teilnehmer ein Nettopreis.206• Man schreibt für Nettopreise Klassen „nach Beteiligung“ aus. Dann ergebensich die Bewerbergruppen erst nach Meldeschluss, indem man aus der nach<strong>DGV</strong>-Stammvorgaben gestaffelten Meldeliste der Teilnehmer möglichst gleich


Inhalt von Ausschreibungen und Musterausschreibunggroße Gruppen bildet. Vor dem ersten Start muss dann aber für alle Beteiligtenklar sein, in welchen Klassen Preise gewonnen werden.beispiel:„Wertung / Preisees wird in drei möglichst gleich großen Klassen gespielt, die Einteilung wird aufder Startliste bekannt gegeben. Je Wertungsklasse wird um drei Nettopreisegespielt. Es gibt einen Bruttopreis jeweils für Damen und Herren.“• Man setzt die Bewerbergruppen im Netto wie im Brutto nach Alter und /oder Geschlecht fest. (Jugendpreis, Senioren- und Seniorinnenpreis, getrennteDamen- und Herrenwertung usw.) Die Ausschreibung sollte klare Aussagendarüber enthalten, ob Doppelwertungen möglich sind, ein Jugendlicher z. B.gleichzeitig in der Herrenkonkurrenz gewertet wird, oder ob sich die Bewerberjeweils für nur eine Gruppe entscheiden müssen (insbesondere bei <strong>Club</strong>meisterschaftenvon Bedeutung). Es ist stets zu bedenken, dass vom sportlichen Standpunktaus der (die) Beste gewinnen soll. Das ist am ehesten dann gewährleistet,wenn eine Doppelwertung zugelassen wird. Es ist nicht ungewöhnlich, dass derbeste Senior / die beste Seniorin oder der / die beste Jugendliche gleichzeitigauch der / die Beste der Gesamtherren- bzw. -damenkonkurrenz ist. Sollte mandiesen Erfolg allein aus Gründen eines falsch verstandenen „Schutzes“ eineranderen Altersklasse verhindern?• Gelegentlich wird sich – besonders bei Einladungsturnieren spezieller Sponsoren– der Wunsch ergeben, Sonderwertungen für Angehörige einer Berufsgruppe,Mitglied und Gast o. ä. auszuschreiben.Jegliche andere Aufteilung mag ebenfalls sinnvoll sein, jedoch gilt für alleVarianten, dass sie vor dem ersten Start bekannt sein müssen, damit sich dieSpielleitung nicht dem Ruf der Willkür und / oder Manipulation aussetzt.um ein ausgewogenes Verhältnis von sportlicher Leistung und Gewinnchancenherzustellen, hat sich eine Quote von 10 % Gewinnen bewährt. So mag esauch angebracht sein, die Anzahl der Preise von der Beteiligung abhängig zumachen. Auch das könnte die Ausschreibung vorher besagen. Letztlich bleibtes der Spielleitung natürlich immer vorbehalten, mehr Preise auszugeben alszunächst vorgesehen waren.Hinweis: Bei Preisvergaben müssen die Wertgrenzen für Preise des Amateurstatutseingehalten werden. Diese beträgt 750 Euro für den gesamten Gewinneines Spielers in einem Wettspiel inkl. aller Sonderwertungen, ausgenommenHole-in-One-Preise in Verlauf der festgesetzten Runde, die einen beliebigen207


Inhalt von Ausschreibungen und Musterausschreibunghöheren Wert haben dürfen. Andere Wettbewerbe im „Zielschießen“ außerhalbder festgesetzten Runde unterliegen dem Höchstwert von 750 Euro.Zum Vergleich der Bruttoergebnisse von Spielern in einer Wertung, dievon unterschiedlichen Abschlägen (= unterschiedliche Course-Rating-Werte)gespielt haben (z. B. Damen rote Abschläge, Herren gelbe Abschläge) istfür die Preiswertung ein Course-Rating-Ausgleich vorzunehmen. Einzelheitendazu: <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>, Anhang D.beispiel:„Für die Bruttowertung erfolgt ein cr-Ausgleich.“Für die Nettowertung ist nicht etwas Vergleichbares erforderlich, da die unterschiedlichenCourse-Rating-Werte der verschiedenen gespielten Abschlägebereits in der Formel zur Ermittlung der <strong>DGV</strong>-Spielvorgabe berücksichtigtwurden.in Mehrrundenwettspielen wird dringend empfohlen, die Vorgabe der Teilnehmernach jeder Runde fortzuschreiben. Hat ein Spieler in der ersten Rundeerheblich unterspielt, so wäre es nicht fair gegenüber seinen Mitbewerbern,ihn die zweite Runde mit der gleichen Vorgabe wie die erste Runde starten zulassen.„Die Vorgabe der Teilnehmer wird nach jeder Runde fortgeschrieben.“in früheren Jahren ohne Einsatz von Computern war dies ein enormer Aufwand,während dies heute mit wenigen Handgriffen erledigt ist.4.1.11 StechenBei gleichen Ergebnissen können selbstverständlich auch gleiche Platzierungen (z.B. zwei „1. Plätze“) und Preise vergeben werden. Die Ausschreibung kann dannausdrücklich auf ein Stechen verzichten. Will man aber eindeutig gestaffelte Platzierungenvergeben und Preise aussetzen (z. B. „1., 2., 3. Brutto“), so wird manum ein Stechen bei gleichen Ergebnissen nicht herumkommen. Das kann durchSpielen (Spielfortsetzung auf dem Platz) oder die Auswertung von Teilergebnissenauf der Zählkarte („Kartenstechen“) geschehen. In jedem Fall muss die Ausschreibungden Modus vorher festlegen. Im Folgenden werden mehrere Möglichkeitendargestellt, die sich in der Praxis bewährt haben. Die Spielleitung des Wettspielssollte eine dieser Varianten wählen:2084.1.11.1 Stechen im Zählspiel• bei Gleichstand in einem Zählspiel ohne Vorgabe wird die Spielfortsetzungüber eine festgelegte Anzahl von Löchern empfohlen. Sollte das (üblicherweise


Inhalt von Ausschreibungen und Musterausschreibungaus Zeitgründen) nicht durchführbar sein oder zu keiner Entscheidung führen,so wird empfohlen:a) spielfortsetzung über eine bestimmte Anzahl von Löchern oder bis zum erstenLoch mit besserem Ergebnis.Diese beiden Formen empfehlen sich besonders bei Bruttospielen von Bedeutung,z. B. <strong>Club</strong>meisterschaft, Landesmeisterschaft u. ä.Die Ausschreibung sollte eindeutig besagen, wann und wo das Spiel ggf.fortgesetzt wird.Beispiel 1:„Bei gleichen Ergebnissen erfolgt eine lochweise Spielfortsetzung, bis einSpieler ein besseres Ergebnis erzielt als sein(e) Mitbewerber. Befinden sichmehr als zwei Spieler in einem Stechen und das beste Ergebnis an einem Lochwird von zwei oder mehr Spielern erzielt, so scheiden die anderen Spieler mithöherem Ergebnis aus.“Beispiel 2:„Bei gleichen Ergebnissen erfolgt eine Spielfortsetzung über Löcher. Sieger ist der Spieler mit dem besten Ergebnis über die vorgenanntenLöcher. Bei anschließend immer noch gleichen Ergebnissen erfolgteine lochweise Spielfortsetzung, bis ein Spieler ein besseres Ergebnis erzieltals sein(e) Mitbewerber. Befinden sich mehr als zwei Spieler in einem Stechenund das beste Ergebnis an einem Loch wird von zwei oder mehr Spielernerzielt, so scheiden die anderen Spieler mit höherem Ergebnis aus.“b) ist nach dem Wettspiel keine Zeit mehr für ein Stechen auf dem Platz oder kommendie dafür in Frage kommenden Spieler zu sehr unterschiedlichen Zeiten vonder Runde, so bietet sich ein Stechen anhand der eingereichten Zählkarten an.Hierfür werden von den gespielten Löchern nach einem bestimmten SchemaLöcher ausgesucht, deren Addition über die Platzierung der Spieler entscheidet.Da auch nach dieser ersten Auswahl ein weiterer Gleichstand vorkommen kann,wird eine (abgestufte) weiter reduzierte Anzahl Löcher für die Fortsetzung desStechens herangezogen.Üblicherweise entscheiden bei Gleichstand nach 18 Löchern zuerst eine Auswahlvon neun Löchern, dann eine Auswahl von sechs Löchern, drei Löchern undzum Schluss ein Loch. Da theoretisch auch dann noch ein Gleichstand bestehenkann, erfolgt in diesem seltenen Fall die Entscheidung durch das Los.209


Inhalt von Ausschreibungen und MusterausschreibungHandelt es sich um ein Stechen in der Nettowertung, wird die Vorgabe beimVergleich der 9, 6, 31 Löcher berücksichtigt. Im Stableford geschieht dies durchdie Addition der Nettopunkte für die jeweiligen Löcher, im Zählspiel wird fürden Vergleich der neun Löcher die halbe Spielvorgabe herangezogen, für sechsLöcher ein Drittel der Spielvorgabe usw.ein Wettspiel über 36 Löcher muss nicht sofort über neun ausgewählte Löcherentschieden werden, es ist hier auch möglich, zuerst die letzten 18 Löcherentscheiden zu lassen. Bei Wettspielen über neun Löcher ist es plausibel, soforteine Auswahl von sechs Löchern zu betrachten, denn die neun Löcher stellenhier das Gesamtergebnis dar.Die Auswahl der Löcher, die im Stechen betrachtet werden, kann unterschiedlicherfolgen:Beispiel 3:„Bei gleichen Ergebnissen entscheiden (netto unter Anrechnung der anteiligenVorgabe) die letzten neun Löcher des Platzes (Löcher 10-18). Sind dieErgebnisse dann noch gleich, entscheiden die letzten 6 Löcher des Platzes(Löcher 13-18), dann die drei letzten Löcher mit (Löcher 16-18) und beierneuter Gleichheit am Ende das 18. Loch.“Dieses Stechen ist von den Spielern einfach im Kopf nachzurechnen und bietetsich vor allem an, wenn nur von einem bestimmten Loch des Platzes (z. B. Loch 1)gestartet wurde.Beispiel 4:„Bei gleichen Ergebnissen entscheiden (Netto unter Anrechnung der anteiligenVorgabe) eine Auswahl von Löchern nach dem Schwierigkeitsgrad.Zuerst werden die neun Löcher mit den Vorgabenverteilungsschlüsseln 1,18, 3, 16, 5, 14, 7, 12, 9 ausgewählt. Sind die Ergebnisse dann nochgleich, entscheiden die sechs Löcher mit den Vorgabenverteilungsschlüsseln1, 18, 3, 16, 5, 14, dann drei Löcher mit den Vorgabenverteilungsschlüsseln1, 18, 3 und bei erneuter Gleichheit am Ende das Loch mit der Vorgabenverteilung1.“210ein solches Stechen ist sinnvoll, wenn die Spieler von verschiedenen Abschlägengestartet sind (Loch 1 und 10 oder Kanonenstart), da hierbei Löcher aus der komplettenRunde ausgewählt werden. Es ist dann unerheblich, ob ein Spieler auf denLöchern 10-18 noch nicht eingespielt war, da er auf der Bahn 1 gestartet ist oderob er auf den Löchern 10-18 schon müde war, da er auf der Bahn 1 gestartet ist.


Inhalt von Ausschreibungen und MusterausschreibungMöglich, aber nicht empfohlen, ist ein Stechen nach Vorgabe.Beispiel 5:„Bei einem Gleichstand geht der Bruttopreis an den Spieler mit der höherenVorgabe und der Nettopreis an den Spieler mit der niedrigeren Vorgabe.“es ist jedoch fragwürdig, für die Ermittlung eines Bruttosiegers eine Vorgabezu Vergleichszwecken heranzuziehen und bei der Ermittlung des Nettosiegersdie Vorgabe zweimal zu berücksichtigen.Da bei den o. g. Stechen bis zum letzten Loch auch noch ein Gleichstandvorkommen kann, ist für diesen Fall eine Regelung zu treffen:„Besteht auch dann noch ein Gleichstand, entscheidet das Los.“Die gängigen Computerprogramme zur Wettspielabwicklung ermöglichendem Anwender die Auswahl aus den genannten Regelungen zum Stechen.Es sollte zur Sicherheit geprüft werden, ob im Computer die Art des Stechenseingestellt ist, die in der Ausschreibung angekündigt wurde. Es lassen sichbeliebige weitere Stechen anwenden, die von der Spielleitung natürlich vorabveröffentlicht werden müssen, damit ihr keine Parteinahme bei der Ermittlungdes Siegers vorgeworfen wird. So könnte bei einem Jugendwettspiel denjüngeren Spieler vor dem älteren Vorrang eingeräumt werden und bei einemSeniorenwettspiel dem älteren vor dem jüngeren.4.1.11.2 Stechen im LochspielWie bei halbierten Lochwettspielen zu entscheiden ist, muss vor Beginn desWettspiels bekannt gegeben werden, sodass sich die Gegner klar darüber sind,was in solchen Fällen folgt. Jedenfalls bei K.o.-Wettspielen im Einzel kann auf einStechen der Gegner nicht verzichtet werden.Im Mannschaftslochspiel ist (da durchaus das einzelne Lochspiel mit Gleichstandund Punkteteilung enden kann) das Verfahren des Stechens in der Ausschreibungfür den Fall des Gleichstands der Mannschaftsergebnisse zu regeln.Ein nach 18 Löchern „All Square“ stehendes Lochwettspiel sollte lochweise fortgesetztwerden, bis eine Partei ein Loch gewinnt. Die Spielfortsetzung sollte amgleichen Loch beginnen wie das Wettspiel, und Vorgabenschläge sollten verteiltsein wie in der festgesetzten Runde (vgl. Erklärung „Festgesetzte Runde“ der<strong>Golf</strong>regeln). Die Spielleitung kann nach Regel 2-3 der <strong>Golf</strong>regeln ausschreiben,dass die Spieler unmittelbar vom letzten Loch des Wettspiels zum nächsten Loch zugehen haben und dass die Spielfortsetzung eine Verlängerung der festgesetzten211


Inhalt von Ausschreibungen und MusterausschreibungRunde ist, die nur aus soviel Löchern besteht, wie zur Entscheidung des Lochspielsnötig sind.Beispiel:„Bei Gleichstand des Lochspiels nach 18 Löchern erfolgt eine Fortsetzungdes Spiels bis einer der beiden Spieler ein Loch gewonnen hat. Das Stechenbeginnt auf dem Loch 1. Es werden die Vorgabenschläge wie auf den ersten18 Löchern gegeben.“4.1.12 Auslosung, Setzen, Zusammenstellung der SpielergruppenZur Zusammenstellung der Spielergruppen bei vorgabenwirksamen Wettspielenist zu beachten, die Art und Weise der Zusammenstellung möglichst in derAusschreibung bekannt zu geben, damit Spieler wissen, womit sie zu rechnenhaben. Darüber hinausgehende Verpflichtungen bei der Zusammenstellung derGruppen gibt es nicht. Im Allgemeinen wird es sich jedoch empfehlen, nichtunbedingt Spieler mit erheblichen Vorgabenunterschieden in einer Spielergruppezusammenzufassen, es sei denn, es ist Ziel des Wettspiels, schlechtere Spielermit besseren Spielern zusammenzubringen (Anfängerwettspiele wie „Meister undGeselle“, „Tiger and Rabbit“ oder „Jagd aufs Handicap“).Alle Möglichkeiten der Zusammenstellung von Spielergruppen haben nicht nurVorteile, sondern auch Nachteile. Durch häufiges Variieren des Verfahrens undeiner plausiblen Anwendung (man wird eher in einem Herrengolf-Wettspiel dieSpieler nach der Vorgabe gemischt aufstellen als in den <strong>Club</strong>meisterschaften).Beispiele:„Die Startaufstellung erfolgt nach Vorgabe aufsteigend.“Die „sportlichste“ Version, aber es werden häufig die gleichen Spieler zusammenspielen.„Die Startaufstellung erfolgt gemischt.“So spielen Spieler aller Stärken zusammen, was zur Förderung des Kennenlernensin neuen <strong>Golf</strong>clubs nützlich ist. Häufiger Kritikpunkt bei einer solchen Zusammenstellungist, dass die schlechten Spieler sich gehetzt fühlen und die guten Spielerkeinen echten „Wettbewerb“ in der Spielergruppe haben.Will man keine zu großen Unterschiede in den Vorgaben in einer Spielergruppehaben, so bietet es sich an, die Spieler nur innerhalb der Vorgabenklassen oderWertungsklassen zu mischen.212


Inhalt von Ausschreibungen und Musterausschreibung„Die Startaufstellung wird gelost.“Dies führt meistens zu Fragen, ob denn wirklich alle Spielergruppen gelost wurden,oder ob an der einen oder anderen Gruppe manipuliert wurde.„Die Startaufstellung wird nach den Wünschen der Spieler vorgenommen.“Dies sollte nicht zu oft gemacht werden, da sich hierbei gerne immer die gleichenSpieler zusammenfinden. Der sportliche Charakter eines Wettspiels kann unterdiesen Umständen leiden.„Die Startaufstellung wird von der Spielleitung (bzw. dem Sponsor) bestimmt.“Im Klartext heißt dies, dass nach dem Ermessen der Spielleitung und Ansehender jeweiligen Spieler eine Liste erstellt wurde, für die es keine Systematik gibt.Jedes der vorgenannten Verfahren ist anwendbar, doch muss ein Spieler, der sichzu einem Wettspiel meldet, vorher wissen, welche Vorgaben seine Mitbewerberungefähr haben werden, da dies u. U. seine Anmeldung beeinflusst.4.1.12.1 AuslosungBei K.o.-Lochspielen sollten genaue Angaben über das Auslosungsverfahrengemacht werden.Wie die Teilnehmer bei einem Lochspiel gegeneinander und in welcher Reihenfolgespielen, kann durch Auslosung ermittelt werden. Bei einer Auslosung werdenz. B. die Bewerber oder Bewerberpaare (Vierer) nach der Reihenfolge dergezogenen Lose untereinander auf eine Liste geschrieben und spielen, falls ihreAnzahl eine Potenz von 2 ist (4, 8, 16, 32) paarweise nach dieser Reihenfolgedie erste Runde gegeneinander. In der zweiten Runde treffen die Gewinner derersten Runde in derselben Reihenfolge aufeinander usw. Auch können bestimmteSpieler in unterschiedlichen Spielfeldern gesetzt werden. Nach vorausgegangenenQualifikationsrunden sollte nach dem in den <strong>Golf</strong>regeln enthaltenen Schema(siehe Anhang I, Teil C der <strong>Golf</strong>regeln) aufgestellt werden.Ist die Zahl der Bewerber bei einem K.o.-Lochspiel nicht eine Potenz von 2, sowird die Zahl durch „Rasten“ (freibleibende Plätze) auf die nächsthöhere Potenzvon 2 gebracht.Beispiel für ein Schema eines Jahreslochspiels mit einer Trostrunde für die Verliererder ersten Runde. Das Schema kann ohne die untere Hälfte auch für ein Lochspielohne Trostrunde eingesetzt werden (siehe folgende Seite).213


Inhalt von Ausschreibungen und MusterausschreibungDieses Schema ist in der Spielleitungsinfothek auch als Excel-Datei zum Downloadverfügbar.Beispiel 1:Bei 17 Bewerbern wird die Zahl der Bewerber durch Rasten auf 32 gebracht. Indiesem Fall „rasten“ (sind zunächst ohne Spiel) 15 Bewerber. Nur zwei spielendie erste Runde. Die Rasten werden gleichmäßig auf der Liste verteilt, indem diehöchsten Spielernummern in der Liste frei bleiben (siehe Abschnitt 14.5).214


Inhalt von Ausschreibungen und MusterausschreibungIm obigen Beispiel haben also die sieben obersten und die acht untersten Bewerbereine Rast; nur die Bewerber acht und neun spielen die erste Runde gegeneinander.Nach dieser ist ein Bewerber ausgeschieden und es bleiben 16 Bewerberübrig, die dann gegeneinander spielen.Beispiel 2:Bei 21 Bewerbern rasten elf Bewerber (wegen Erweiterung des Teilnehmerfeldesauf 32). Die Rasten werden wie oben beschrieben verteilt. Danach sind fünfBewerber ausgeschieden und es bleiben 16 Bewerber übrig, die dann gegeneinanderspielen.Streicht ein Bewerber nach der Auslosung, so kommt sein Gegner ohne Spiel eineRunde weiter.Fällt nach einer vorangegangenen Ausscheidungsrunde und der folgenden Auslosungeiner der Qualifizierten wegen nachträglichen Ausschlusses (Regelverstoßin der Ausscheidungsrunde) aus, bevor die Lochspiele begonnen haben, rückt derNächste der Ausscheidungsrunde nach.4.1.12.2 SetzenWill die Spielleitung bestimmte Teilnehmer setzen, so sollten die Angaben präzisesein.Beispiel:„Vor Beginn der Auslosung werden teilnehmende Finalisten des Vorjahres in derersten vollständig besetzten Runde gesetzt. Hierfür stehen Platz 16 und 32 derletzten 64 in dieser Reihenfolge alphabetisch zur Verfügung.“4.1.13 QualifikationEs ist auch möglich, dem eigentlichen Lochspielwettbewerb (oder einer Zählspielkonkurrenz)ein Qualifikationsturnier voranzustellen. So kann z. B. ein Zählspielüber die Teilnahme am Lochspiel und die Platzierung im Feld (siehe dazu auch Ziffer13.5) entscheiden, oder bei Zählspielen will man nur noch die Spieler mit den bestenErgebnissen zur nächsten Runde zulassen („Cut“). Es ist unabdingbar, genaueAngaben über das Qualifikationsverfahren dann in der Ausschreibung zu machen.• Zählspielbeispiel: „Nach der zweiten Runde scheiden alle Bewerber aus, die nicht aufPlatz 1 bis 50 oder gleich mit Platz 50 liegen.“• LochspielZählspiel-Qualifikation über die festgesetzte Anzahl von Runden zur Ermittlungder Teilnehmer an Lochwettspielen.215


Inhalt von Ausschreibungen und MusterausschreibungBeispiel: „Die 16 Besten der Zählspiel-Qualifikation spielen Lochspiele. BeiSchlaggleichheit mehrerer Teilnehmer mit dem Ergebnis für den 16. Platz entscheidetein Stechen. Die 16 Qualifizierten spielen dann wie folgt: 1:16, 4:13,8:9, 5:12, 2:15, 3:14, 6:11, 7:10.“2164.1.14 Beendigung des Wettspiels, Siegerehrung, Aushang der ErgebnislisteEin Wettspiel gilt erst dann als beendet, wenn die Spielleitung das Ergebnis offiziell(am Ort der Austragung allgemein zugänglich) bekannt gegeben hat (sieheRegel 34-1b, 2. Satz, die auch eine Ausnahme regelt). Dies wird in der Regel mitder Siegerehrung geschehen oder mit dem Aushang der Ergebnisliste, je nachdem,was früher geschieht.Beispiel: „Das Wettspiel ist mit dem Aushang der Ergebnisliste nach der Siegerehrungbeendet. 20 Minuten vor der Siegerehrung wird eine vorläufigeErgebnisliste ausgehängt.“Hinweis: Nach Regel 34 ist die offizielle und vollständige Ergebnisbekanntgabegleichbedeutend mit dem Ende des Wettspiels. Dieser Zeitpunkt ist für Beanstandungen,Verhängung oder Aufhebung von Disqualifikationen u. ä. entscheidend.Deshalb darf es niemals unklar bleiben, wann ein Wettspiel beendet ist bzw. wasals offizielle Bekanntgabe der Ergebnisse gilt. Wird bereits vor der Siegerehrungeine vollständige Ergebnisliste ausgehängt, so ist schon dieser Zeitpunkt nach Regel34-1b als offizielle Bekanntgabe anzusehen.Anders als vielfach angenommen und vereinzelt fälschlich ausgeschrieben, gibtes nach der Beendigung des Wettspiels keine Frist mehr für Einsprüche, außer eshandelt sich um die in Regel 34-1b (I) bis (IV) beschriebenen Fälle, die unbefristetauch nach Ende des Wettspiels behandelt werden müssen. Gelegentlich findet manfälschlich eine Frist auf der Ausschreibung eines Wettspiels, nach der bis zu 15Minuten (o. ä. Zeit) Einsprüche gegen die Wertung eingereicht werden dürfen. DieRegeln erlauben eine solche Frist nicht. Handelt es sich um Regelverstöße aus Regel34-1b (zu hohe Vorgabe, zu niedriges Ergebnis (außer fehlender Strafschlag vondem der Spieler nicht wusste), Einigung über Nichtanwendung der Regeln oderKenntnis darüber, gegen eine Regel verstoßen zu haben, für die die Strafe Disqualifikationist), so ist der Spieler unbefristet zu disqualifizieren.Alle anderen bis zur Beendigung des Wettspiels nicht angewandten Strafen werdenanschließend nicht mehr berücksichtigt. Irrtümer der Spielleitung (Tippfehler bei Eingabeder Ergebnisse, Rechenfehler bei Ermittlung der Platzierungen usw.) werdenebenfalls unbefristet korrigiert, da dem Spieler aus einem Irrtum der Spielleitungkein Schaden entstehen darf.


Inhalt von Ausschreibungen und MusterausschreibungDer <strong>DGV</strong> empfiehlt, vorab eine als „vorläufig“ gekennzeichnete Ergebnisliste auszuhängen,um allen Spielern die Möglichkeit zu geben, sich von der richtigenErfassung ihrer Ergebnisse zu überzeugen. Diese Liste kann alphabetisch sortiertgedruckt werden, sodass nicht ohne weiteres die Sieger und Platzierten darausersichtlich sind.4.1.15 ÄnderungsvorbehalteJede Ausschreibung sollte den Hinweis enthalten, dass der Spielleitung Änderungender Ausschreibung möglich sind. Der Änderungsvorbehalt muss dannbesagen, wer zu ändern befugt ist und was geändert werden darf. Hinweisedazu enthalten die „Entscheidungen zu den <strong>Golf</strong>regeln“ (z. B. Decision 33-1/1).Wie auch im <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong> für vorgabenwirksame Wettspiele zwingendfestgelegt, darf nach dem ersten Start nichts mehr geändert werden, wenn nichtaußergewöhnliche Umstände dazu zwingen. Zwischen Meldeschluss und erstemStart sollte ebenfalls nur dann etwas geändert werden, wenn die Spielleitung sichdazu in begründeten Fällen veranlasst sieht.Folgende Formulierung für einen Änderungsvorbehalt wird empfohlen:„Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum 1. Start das Recht, die Ausschreibungzu ändern (Ausnahme: Vorgabenwirksamkeit, für diese ist der Vorgabenausschusszuständig). Nach dem 1. Start sind Änderungen der Ausschreibungnur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zulässig.“Eine Änderung der Ausschreibung nach dem ersten Start kann sich nur auf Punktebeziehen, die zwingend zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Wettspiels erforderlichsind (z. B. Verkürzung von zwei Runden auf eine Runde) oder auf unwesentliche„Extras“ die von allen gerne angenommen werden (z. B. Erhöhungder Anzahl Preise). Eine Verkürzung der Runde von 18 auf neun Löcher ist nichtzulässig (siehe Entscheidung 33-1/2).4.1.16 SpielleitungIn allen Fällen ist es für eine sportlich einwandfreie Wettspielabwicklung oder eineEDS-Runde unumgänglich, dass sich jeder Teilnehmer vor dem ersten Start darüberinformieren kann, wer als Spielleitung für das Wettspiel bzw. die EDS-Rundeverantwortlich ist, und ob Platzrichter eingesetzt sind. Es ist wichtig, dass für denSpieler klar ersichtlich ist, wer Regelentscheidungen treffen darf und muss. Einzelheitenzur Spielleitung können den Abschnitten 2. und 3. entnommen werden.4.1.17 DatenschutzIm Rahmen der Wettspielabwicklung ist es unerlässlich, Personendaten zu veröffent-217


Inhalt von Ausschreibungen und Musterausschreibunglichen. So wird jedenfalls auf der <strong>Golf</strong>anlage eine Startliste ausgehängt und nachAbschluss des Wettspiels werden die Ergebnisse der Teilnehmer bekannt gegeben.Eine solche Datenverarbeitung ist vor dem Hintergrund des Bundesdatenschutzgesetzesallgemein zulässig.Werden darüber hinaus Start- und Ergebnisliste auch im Internet veröffentlicht, so ist zubeachten, dass der Zugriff auf einzelne Personendaten in der Startliste durch Passwortzu schützen ist und auch bei der Bekanntgabe der Ergebnisse im Internet berechtigtenBedenken der Betroffenen Rechnung getragen werden sollte. Hierüber informiertim Einzelnen Abschnitt 10. Wegen der Risiken der Veröffentlichung von Daten imInternet empfiehlt sich die Aufnahme folgender Klausel in die Rahmenausschreibung:„Der Teilnehmer erklärt sich mit seiner Anmeldung zum Wettspiel mit einer Verwendungseiner personenbezogenen Daten (u. a. Name, Vorgabe, Name desHeimatclubs) zur Erstellung und Veröffentlichung von Melde-, Start- und Ergebnislistenwie in Ziffern 7.3.1.5 bis 7.3.1.7 der Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtliniendes Deutschen <strong>Golf</strong> Verbandes e. V. (AMR) beschrieben, einverstanden.Die AMR in ihrer jeweils gültigen Fassung können im <strong>Club</strong>sekretariat oder imInternet unter www.golf.de/dgv/verbandsordnung.cfm eingesehen werden.“Können sich Spieler online anmelden, so ist es wichtig, diese Datenschutzklauselauch auf der Internetseite zu zeigen, auf der die Anmeldung erfolgt.4.1.18 <strong>Golf</strong>cartsWird gewünscht, dass Spieler während eines Wettspiels laufen müssen, kannbereits in eine Wettspielordnung / Rahmenausschreibung folgender Text aufgenommenwerden.218„Spieler dürfen während der festgesetzten Runde nicht auf irgendeinem Beförderungsmittelmitfahren, außer es ist von der Spielleitung genehmigt worden.straFE FÜR Verstoss GEGen Die WettspieLbeDinGunG:Lochspiel — Nach Beendigung des Lochs, an dem der Verstoß festgestelltwurde, muss der Stand des Lochspiels berichtigt werden; dabei wird für jedesLoch, bei dem ein Verstoß vorkam, ein Loch abgezogen, höchstens jedochzwei Löcher pro Runde.Zählspiel — Zwei Schläge für jedes Loch, bei dem ein Verstoß vorkam, höchstensjedoch vier Schläge pro Runde.Loch- oder Zählspiel — Im Falle des Verstoßes zwischen dem Spielen von zweiLöchern wirkt sich die Strafe auf das nächste Loch aus. Die Benutzung irgendeinesnicht erlaubten Beförderungsmittels muss unverzüglich nach Erkennen einesVerstoßes eingestellt werden.Anderenfalls ist der Spieler disqualifiziert.“


Inhalt von Ausschreibungen und MusterausschreibungDie <strong>Golf</strong>regeln verbieten auch die Benutzung von Carts durch einzelne Teilnehmereines Wettspiels nicht. In Decision 33-1/8 der „Decisions – Entscheidungenzu den <strong>Golf</strong>regeln“ wird ausgeführt, dass die Nutzung eines <strong>Golf</strong>carts währendeines Wettspiels nicht gegen die <strong>Golf</strong>regeln verstößt, solange die Ausschreibung /Wettspielbedingungen die Nutzung nicht verbieten. Will man also die Benutzungvon Carts unterbinden oder einschränken, hat dies in der Ausschreibung (ggf.Rahmenausschreibung) zu erfolgen. Dabei ist Folgendes zu bedenken:Es macht einen Unterschied, ob die <strong>Golf</strong>runde zu Fuß oder per Wagen zurückgelegtwird. Hat ein Spieler mit dauernder Behinderung seine <strong>DGV</strong>-Stammvorgabeunter Benutzung eines Carts erspielt, so ist sie diesem Umstand allerdings angepasst.Ein Spieler mit einer kurzzeitigen Behinderung jedoch wird im Allgemeineneher Vorteile durch das Cart haben. Nach Ziffer 3.16 des <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>skann der Vorgabenausschuss zwar eine Vorgabe anpassen, nicht jedoch im Voraus.Es kann also sein, dass die Erlaubnis, im Einzelfall ein Cart zu benutzen, alleanderen Teilnehmer benachteiligt. Man sollte die Vor- und Nachteile sorgfältigabwägen, bevor man diese Frage entscheidet.Sind Carts vorhanden, könnte deren Verwendung bei Wettspielen wie folgt geregeltwerden:„Bei körperlicher Behinderung, die das Absolvieren der Wettspielrunde ohneCart nicht erlaubt, ist die Benutzung gestattet. Es besteht Attestpflicht. SonstigenBewerbern werden Carts nur dann zur Verfügung gestellt, wenn alle daran interessiertenTeilnehmer des Wettspiels von Carts Gebrauch machen könnten.“4.1.20 SpielgeschwindigkeitAuch wenn in Abschnitt 2 die Einhaltung eines zügigen Spiels auf mit verschiedenenVerfahren beschrieben wurde, mag doch für einen <strong>Golf</strong>club folgendeWettspielbedingung am einfachsten umzusetzen sein:„Reicht eine Spielergruppe ihre Zählkarten später als das Startintervall zuzüglichfünf Minuten Karenzzeit ein und liegt die Spielergruppe hinter der Sollzeitfür die Runden, so zieht sich jeder Spieler der Gruppe zwei Strafschläge zu.Die erste Gruppe des Wettspiels wird an der Sollzeit für die Runde zuzüglichfünf Minuten gemessen. Sucht eine Gruppe auf den Bahnen 17 oder 18 einenoder mehrere Bälle, so wird die Suchzeit von ihrer tatsächlichen Zeit für dieRunde abgezogen.“219


Inhalt von Ausschreibungen und MusterausschreibungEine solche Regelung muss den Spielern vorab unübersehbar angekündigt werden.Ob eine Spielergruppe auf der Bahn 17 oder Bahn 18 einen Ball suchenmusste, kann man leicht von der nachfolgenden Gruppe in Erfahrung bringen.4.1.21 SpielunterbrechungIn Übereinstimmung mit der Anmerkung zu Regel 6-8b sollte die Spielleitungzudem festlegen, dass das Spiel unverzüglich unterbrochen werden muss:„Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so dürfen Spieler,die sich in einem Lochspiel oder einer Spielergruppe zwischen dem Spielenvon zwei Löchern befinden, das Spiel nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitungeine Wiederaufnahme angeordnet hat. Befinden sie sich beim Spieleneines Loches, so müssen sie das Spiel unverzüglich unterbrechen und dürfenes nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahmeangeordnet hat.Versäumt ein Spieler das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, so ist er disqualifiziert,sofern nicht Umstände die Aufhebung der Strafe nach Regel 33-7rechtfertigen.Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, sind im Interesse derSicherheit der Spieler alle Übungsflächen gesperrt, bis sie von der Spielleitungwieder zum Üben freigegeben sind. Spieler, die gegen diese Regelung verstoßen,können vom weiteren Spielbetrieb ausgeschlossen werden.Signale für Spielunterbrechung nach Regel 6-8:- sofortige Spielunterbrechung wegen Gefahr: ein langer Signalton- Witterungsbedingte Spielunterbrechung: Drei kurze Signaltöne- Wiederaufnahme des Spiels: Zwei kurze Signaltöne, wiederholt“Die Signaltöne sind in dieser Bedeutung in Deutschland und auch internationalweit verbreitet. Es sollte deshalb nicht ohne wirklich wichtigen Grund von diesenSignaltönen abgewichen werden, da ein Missverständnis über die Bedeutung desSignals nicht nur einen Regelverstoß darstellen kann, sondern den Spieler u. U.in Lebensgefahr bringt.2204.1.22 Hinweis auf Wettspielordnung / RahmenausschreibungIn Abschnitt 2. (Ziffer 2.2.3) ist im Einzelnen dargelegt, wann es sich empfiehlt,eine Wettspielordnung bzw. Rahmenausschreibung zu erstellen und welchenInhalt sie haben kann. Hat ein <strong>DGV</strong>-Mitglied von dieser Möglichkeit Gebrauchgemacht, so muss, wenn die Regelungen der Wettspielordnung / Rahmenausschreibungfür ein Wettspiel oder eine EDS-Runde gelten sollen, in der Einzelaus-


Inhalt von Ausschreibungen und Musterausschreibungschreibung bzw. Ausschreibung für Extra-Day-Scores darauf Bezug genommenwerden. Es empfiehlt sich ein Hinweis wie folgt:„Ergänzend gilt unsere aktuelle Wettspielordnung (bzw. Rahmenausschreibung).“Die <strong>Golf</strong>regeln enthalten in Anhang I, Teil C ebenfalls Empfehlungen zur Gestaltungvon Wettspielausschreibungen. Einzelheiten zu Wettspielbedingungen könnenauch den „Decisions – Entscheidungen zu den <strong>Golf</strong>regeln“ zu Regel 33-1entnommen werden.4.2 MuSTERAuSSCHREIBungMonatsbecher JuliOffenes Wettspiel im <strong>Golf</strong>club - austragung:einzel-Zählspiel über 18 Löcher mit voller Vorgabe., den -1. Runde (Start: )- Abschläge:Herren: bis Stammvorgabe 12,0: weißStammvorgabe 12,1 bis 28,0:gelbab Stammvorgabe 28,1:blauDamen: bis Stammvorgabe 12,0: blauab Stammvorgabe 12,1:rotSollte dies eine bessere Aufteilung der Wertungsklassen ermöglichen, können dieGrenzen der Wertungsklassen durchaus von den Grenzen der Vorgabenklassenabweichen.- spielbedingungen:„Gespielt wird nach den Offiziellen <strong>Golf</strong>regeln (einschl. Amateurstatut) desDeutschen <strong>Golf</strong> Verbandes e.V. mit örtlich gültigen Platzregeln. Das Wettspielwird nach dem <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong> ausgerichtet. Einsichtnahme indiese Verbandsordnungen ist im Sekretariat möglich.“- teilnahmeberechtigung:teilnahmeberechtigt sind Amateure, die einem <strong>DGV</strong>-Mitglied angehören oder(bei einem Heimatclub im Ausland) deren <strong>Club</strong> dem in seinem Land zuständigennationalen Verband angeschlossen ist.Vorgabengrenze: Die Höchstvorgabe beträgt -xx. Spieler müssen auf Anforderungihre aktuelle Vorgabe nachweisen, wenn diese nicht im Intranet abgefragt221


Inhalt von Ausschreibungen und Musterausschreibungwerden kann. Wird die Stammvorgabe eines rechtzeitig gemeldeten Teilnehmerszwischen Meldeschluss und Spieltermin über die zulässige Höchstvorgabe-xx hinaus heraufgesetzt, so muss sich der Teilnehmer mit der zulässigenHöchstvorgabe begnügen.spieler mit weniger als vier vorgabenwirksamen Ergebnissen im Vorjahr oderweniger als drei vorgabenwirksamen Ergebnissen im laufenden Jahr habenkeine aktuelle Vorgabe und spielen außer Konkurrenz.- Höchstzahl der Teilnehmer:120. Gehen mehr Meldungen ein, entscheidet das frühere Datum des Eingangsder Meldung, bei gleichem Datum das Los. Es wird eine Warteliste geführt.- Wertung:bruttowertung:Getrennt für Damen und Herren.nettowertung:Gemeinsam für Damen und Herren in drei Preisklassen. Kl. 1: bis 12,0; Kl. 2:12,1-28,0; Kl. 3 ab 28,1.bei gleichen Ergebnissen entscheiden die besseren letzten 18 Löcher. Beiweiterer Gleichheit werden bis zu einer Entscheidung die letzten 9, 6, 3, 1Löcher gewertet, im Netto unter Vorgabenanrechnung. Bei weiterer Gleichheitentscheidet das Los.- Zusammenstellung der Spielergruppen:spielergruppen werden nach Vorgaben aufgestellt, beginnend mit der niedrigstenVorgabe.- Meldungen:online, per Email oder durch Eintragung in die im <strong>Club</strong>haus aushängendeMeldeliste.- Meldeschluss:, den bis Uhr.- meldegebühr:Für Gäste 60,- Euro / für Mitglieder des <strong>Golf</strong>clubs 15,- Euro. Das Nenngeldmuss vor dem Start entrichtet werden. Gemeldete Spieler, die nicht zum Wettspielantreten, sind von der Zahlung der Meldegebühr nicht befreit und sinderst wieder für ein Wettspiel teilnahmeberechtigt, wenn der offene Betragbeglichen wurde.222


Inhalt von Ausschreibungen und Musterausschreibung- Preise:brutto:netto:1., 2., 3. Preis für Damen.1., 2., 3. Preis für Herren.1., 2., 3. Preis pro Preisklasse.Den Wanderpreis gewinnt der Spieler mit dem besten Nettoergebnis allerKlassen. Der Wanderpreis verbleibt im <strong>Golf</strong>club. Der Sieger erhält einen Erinnerungspreis.Einem Gewinner stehen alle gewonnenen Preise zu.- Spielleitung:Die Mitglieder der Spielleitung (und ggf. die Platzrichter) werden vor Beginndes Wettspiels auf der Startliste bekannt gegeben. Starter handeln im Rahmenihrer Aufgaben im Auftrag der Spielleitung.- Beendigung des Wettspiels:Das Wettspiel ist mit Abschluss der Siegerehrung beendet. 20 Minuten vorherwird ein vorläufiges Ergebnis ausgehängt.- Änderungsvorbehalt:bis zum 1. Start hat die Spielleitung in begründeten Fällen das Recht, die Ausschreibungzu ändern (Ausnahme: Vorgabenwirksamkeit). Nach dem 1. Startsind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen außergewöhnlicherUmstände zulässig.- Rahmenausschreibungergänzend gilt die Rahmenausschreibung des <strong>Golf</strong>clubs.223


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Platzregeln und Festlegung der Platz- und HindernisgrenzenAbschnitt 5.Platzregeln und Festlegung der Platz- und Hindernisgrenzen5.1 PlatzregelnRegel 33-8a der <strong>Golf</strong>regeln ermächtigt Spielleitungen, Platzregeln für außergewöhnlicheUmstände zu veröffentlichen, sofern sie mit den Grundsatzbestimmungen vereinbarsind, wie sie aus Anhang I der <strong>Golf</strong>regeln hervorgehen. Platzregeln ergänzen die<strong>Golf</strong>regeln und legen damit Umstände fest, die nicht durch die <strong>Golf</strong>regeln unmittelbarerfasst sind. In Anhang I der <strong>Golf</strong>regeln ist das Erlassen von Platzregeln ausführlichbesprochen. Teil A gibt zunächst einen Überblick über mögliche Regelungsgegenstände,Teil B enthält umfassend und ausführlich Musterplatzregeln, die eine Vielzahl von Sachverhaltenabdecken.Als oberster Grundsatz ist beim Erlassen von Platzregeln Regel 33-8b der <strong>Golf</strong>regeln zubeachten. Danach darf eine Platzregel in keinem Fall eine <strong>Golf</strong>regel außer Kraft setzen.Sollten in einem Ausnahmefall örtlich außergewöhnliche Umstände reguläres <strong>Golf</strong>spielbeeinträchtigen und von der Spielleitung aufgrund dessen sogar die Abänderung einer<strong>Golf</strong>regel als unabwendbar erachtet werden, so muss über den <strong>DGV</strong> die Zustimmungdes Royal & Ancient <strong>Golf</strong> <strong>Club</strong> of St. Andrews eingeholt werden.Einzelheiten bezüglich zulässiger und unzulässiger Platzregeln gehen auch aus den„Entscheidungen zu den <strong>Golf</strong>regeln“ zu Regel 33-8 hervor.5.2 Festlegung der Platz- und HindernisgrenzenNach Regel 33-2a der <strong>Golf</strong>regeln muss die Spielleitung den Platz und das Aus, dieGrenzen von Wasserhindernissen und seitlichen Wasserhindernissen, Boden in Ausbesserungund Hemmnisse sowie zum Bestandteil des Platzes erklärte Anlagen genau festlegen.Dies hat so zu geschehen, dass alle Spieler auch ohne die Hilfe der Spielleitungentscheiden können, ob ein Ball in dem fraglichen Gebiet (Aus, Wasserhindernis, Bodenin Ausbesserung) liegt, für das eine bestimmte <strong>Golf</strong>regel gilt.Dabei sind einige wichtige Umstände zu berücksichtigen:5.2.1 Bezeichnen von AusArten der Kennzeichnung:Im Falle farblicher Kennzeichnung von Ausgrenzen soll weiße Farbe verwendet werden.Dienen Pfosten als Kennzeichnung, so sollen sie stets in weißer Farbe gehalten sein. Dadie Art und Weise der Kennzeichnung einer Ausgrenze in den <strong>Golf</strong>regeln nicht verbindlichvorgeschrieben ist, muss in den Platzregeln darauf eingegangen werden, wie die225


Platzregeln und Festlegung der Platz- und HindernisgrenzenGrenzen des Platzes gekennzeichnet sind. Beschränkt man sich auf eine Platzregel, ohneeine zusätzliche Kennzeichnung vor Ort, besteht die Gefahr, dass vor allem auswärtigeSpieler von der Ausgrenze keine Notiz nehmen und somit unwissentlich gegen diePlatzregel bzw. Regel 27 der <strong>Golf</strong>regeln verstoßen. In jedem Fall muss für alle Spielerklar erkennbar sein, wo eine Platzgrenze verläuft.Hier wurden die weißen Pfähle vor dashohe Rough gesetzt, obwohl auch dasGebiet links im Bild noch zum Platzgehört. Zur Spielbeschleunigung bietetsich dieses Verfahren an. Es ist sofort zusehen, ob ein Ball noch auf dem Platz liegtoder nicht und die Suchzeit wird verkürzt.226Aus innerhalb des PlatzesDie Spielleitung kann auch innerhalb des begrenzten Geländes (also „auf dem Platz“)Ausflächen (umgangssprachlich „Ausgrenzen“) einrichten. So kann es z. B. sinnvoll sein,die Ausgrenze vor ein undurchdringliches Rough zu legen, um das Spiel zu beschleunigen,weil dann das Suchen weitgehend entfällt. Ausgrenzen können auch Anpflanzungenund Biotope schützen, vorzugsweise, wenn sie am Rande des Spielfeldes liegen.Nicht selten wird man bei gegenläufigen Doglegs (abknickende Spielbahnen) verhindernwollen, dass auf gefährliche Weise abgekürzt wird oder sich durch Abkürzen eineBahn sehr viel einfacher spielen lässt. Hier wird man durch das Setzen weißer Pfosteneine interne Ausgrenze schaffen, die unter Umständen auch nur beim Spielen einerbestimmten Spielbahn als Ausgrenze gelten soll.Allgemein gilt: Eine interne Ausgrenze ist eher eine Notlösung. Vorzuziehen wäre es, mitanderen Mitteln das Abkürzen zu erschweren oder zu verhindern. Dichte Anpflanzungenoder Rough in der geplanten Landezone auf der anderen Bahn zum Beispiel könnteneine solche Spielstrategie verhindern. Beides ist natürlich nur möglich, wenn dadurchnicht das Spiel des benachbarten Lochs behindert wird.Für den Fall, dass nur der Luftraum der benachbarten Bahn beim Abkürzen des zu spielendenLochs überquert wird, ist eine Ausgrenze nicht geeignet. In diesen Fällen mussder abkürzende Schlag an sich durch Anpflanzungen, Schutzzäune o. ä. verhindertwerden. Es ist nicht zulässig, einen bestimmten Schlag (Abkürzung, Richtungswahl,


Platzregeln und Festlegung der Platz- und HindernisgrenzenSchlägerwahl) durch Platzregel zu verbieten. Ebenso unzulässig ist es, eine Fläche nur fürbestimmte Schläge (z. B. von bestimmten Abschlägen) zum Aus zu erklären. Die <strong>Golf</strong>regelnbeurteilen nach der Lage und nicht nach der Bewegung des Balls, ob dieser „Aus“ ist.Bezeichnete Flächen innerhalb eines Platzes dürfen für bestimmte Löcher zum Aus erklärt werden,sofern die Abgrenzungen durch Pfosten oder sonst wie zweifelsfrei zu erkennen sind.Beispiel der Kennzeichnungeiner internen Ausfläche.Auch wenn hier keine echteFläche durch den Verlauf derweißen Pfähle definiert wird,ist diese Lösung praktikabel,da ein Ball weder vor demersten noch hinter dem letztenAuspfahl vorbeifliegen bzw.zur Ruhe kommen kann. EineAnbindung (mit Linie oderPfeil am ersten und letztenPfahl, siehe nächste Bilder)an die den Platz umgebendeAusgrenze würde eine echteFläche schaffen.Pfosten einer Ausgrenze gelten als unbeweglich und sind keine Hemmnisse (sieheErklärung „Hemmnisse“ der <strong>Golf</strong>regeln), sodass nicht nach Regel 24 Erleichterung inAnspruch genommen werden darf.Beispiel 1 für Platzregel:„Aus beim Spielen des Loches 9 ist der gesamte Platz jenseits der durch weiße Pfostenmarkierten Ausgrenze rechts des Loches 9.“Es bedarf also weiterer Pfosten „über Eck“, um eine Fläche entstehen zu lassen, oder dergenauen Beschreibung der Fläche durch eine Platzregel.Beispiel 2 für Platzregel:„Beim Spielen von Loch 9 ist die auf Fairway-Höhe oder kürzer gemähte Rasenflächevon Bahn 8 Aus.“Eine solche Platzregel ist verlockend, da sie ohne optisch störende weiße Pfähle auskommt,verlangt aber auch einen hervorragend gepflegten Platz, da immer eine eindeutigeSchnittkante des Fairways als Grenze sichtbar sein muss.227


Platzregeln und Festlegung der Platz- und HindernisgrenzenBei nicht eindeutigem weiteren Verlaufeiner Grenze kann an einem Pfahl miteiner Farblinie (oder einem Brett als„Wegweiser“) angedeutet werden, inwelche Richtung die Grenze verläuft bzw.der nächste Pfahl zu suchen ist.Dies ist sowohl bei Ausgrenzen wie auchbei Wasserhindernissen der Fall.228Noch eindeutiger ist es, den weiterenVerlauf der Ausgrenze durch eineFortsetzung der weißen Pfähle in einerSchneise im Wald zu kennzeichnen.


Platzregeln und Festlegung der Platz- und HindernisgrenzenEs ist nicht ausreichend, z. B. mit einem „Doppelpfahl“ (zwei unmittelbar nebeneinandergesetzte Pfähle) eine Reihe von weißen Pfählen zu „beenden“. Damit wird keine Flächedefiniert, deshalb ist dieses Verfahren nicht zulässig.Sollte in einzelnen Fällen die Abgrenzung einer genau umrissenen Fläche aus irgendeinemGrund nicht möglich sein, so ist es ersatzweise denkbar, den ersten und letztenweißen Pfahl so weit hinter den Abschlag und hinter das Grün zu setzen, dass es völligausgeschlossen ist, einen Ball in dessen Nähe zu spielen oder vor bzw. hinter diesenPfählen herumzuspielen. Zudem kann dort durch einen auf den Boden gesprühten weißenPfeil oder einen „Wegweiser“ am ersten und letzten Pfahl angedeutet werden, inwelche Richtung sich der Grenzverlauf fortsetzt.Neben weißen Pfählen sind Zäune eine weitere Möglichkeit, die Grenzen des Platzeszu kennzeichnen. Wechselt die Auskennzeichnung von weißen Pfählen in einemZaun, sollte einer der Zaunpfähle weiß gestrichen werden, um die Übergangsstelle zukennzeichnen, an der die Art der Kennzeichnung sich ändert. Da die Gegenständezur Kennzeichnung des „Aus“ sichim Aus befinden, kann auch derZaun eines benachbarten Grundstücksdazu dienen. Gleiches giltfür Mauern.Übergang einer Reihe weißer Pfähle ineinen Zaun. Ein Zaunpfahl wurde hierbeiweiß angestrichen, um die Stelle zuzeigen, an der die Linie der weißenPfähle durch den Verlauf des Zaunsabgelöst wird.Verwendung eines Zauns mit weißenPfählen als Ausgrenze.229


Platzregeln und Festlegung der Platz- und HindernisgrenzenSollten Wege oder andere asphaltierte bzw. befestigte Flächen vorhanden sein, kannderen Platzinnenkante auch die Ausgrenze definieren. Unbefestigte Wege eignen sichwegen des meist nicht deutlich erkennbaren Wegrands nicht hierzu.Weg als Auskennzeichnung: Der weißeBall ist noch „in“, da ein Teil von ihm denPlatz berührt, der gelbe (rechte) Balldagegen befindet sich im „Aus“.Derartige Wege können aufgrundihrer unregelmäßigen natürlichenWegränder nicht in einer Platzregel zurKennzeichnung von „Aus“verwendet werden.Geteilte PlätzeIst ein Platz durch eine Straße oder dergleichen geteilt, und die Spielleitung erklärt dieStraße oder dergleichen zum Aus, so kann für das Spielen diesseitiger Löcher auch diejenseitige Platzfläche zum Aus erklärt werden.Wasserlauf vom Platz fließt ins AusEin Ball, der in einem Wasserhindernis (seitliches eingeschlossen) landet und von derStrömung ins Aus getragen wird, ist Aus. Man kann durch Fangkonstruktionen dafürsorgen, dass Bälle von der Strömung nicht ins Aus getragen werden können.230


Platzregeln und Festlegung der Platz- und HindernisgrenzenÜbungseinrichtungenDriving Range, Putting-Grün, Chipping-Grün und Übungsbunker können durchaus aufdem Platz liegen. Es wird unter solchen Umständen davon ausgegangen, dass dieSpielleitung das Üben auf diesen Flächen ausdrücklich gestattet hat. Deshalb ist es nichtnötig, diese Flächen ins Aus zu legen.Musterplatzregeln für Ausgrenzen:Aus (R 27-1)ist jenseits von weißen Pfählen, Zäunen oder Mauern, welche den Platz begrenzen.Sofern weiße Linien die Platzgrenze kennzeichnen, haben diese Vorrang.- Die weißen Pfähle zwischen den Bahnen a und b bezeichnen eine interne Ausgrenzenur beim Spielen der Bahn a. Beim Spielen anderer Bahnen gelten sie alsunbewegliche Hemmnisse.- ein Ball, der beim Spielen der Bahn „aaa“ auf der auf Fairwayhöhe oder kürzergemähten Fläche der Bahn „bbb“ zu liegen kommt, gilt als im Aus befindlich.- ein Ball, auf oder jenseits der öffentlichen Straße zwischen den Bahnen „ccc“ und„GGG“, ist „Aus“.oder:- ein Ball auf oder jenseits der <strong>Club</strong>hausterrasse / des Parkplatzes / des Wegs am18. Grün ist Aus.Da Ausgrenzen für das Spiel mit die größte Bedeutung haben und die Konsequenzeneines ins Aus geschlagenen Balls schwerwiegend sind, sollte die Beschreibung der Ausgrenzenin den Platzregeln an erster Stelle stehen.5.2.2 Bezeichnen von Wasserhindernissen und seitlichen WasserhindernissenArten der KennzeichnungIm Falle farblicher Kennzeichnung müssen folgende Farben verwendet werden:Wasserhindernis – gelb;seitliches Wasserhindernis – rot.Pfosten und Linien zur Kennzeichnung von Hindernissen befinden sich innerhalb desHindernisses.Die Erklärung „Seitliches Wasserhindernis“ in den <strong>Golf</strong>regeln ist besonders zu beachten,da es danach – formal gesehen – nicht darauf ankommt, ob ein Wasserhindernis tatsächlichan der Seite liegt. Ist ein Wasserhindernis teilweise seitlich, so sind der Anfangs- undEndpunkt dieses Teils des Hindernisses eindeutig zu bezeichnen. Ein Wasserhindernis231


Platzregeln und Festlegung der Platz- und Hindernisgrenzenist ein seitliches Wasserhindernis, wenn es nach Ansicht der Spielleitung nicht möglichoder undurchführbar ist, einen Ball in Übereinstimmung mit Regel 26-1b fallen zu lassen.Bei der Kennzeichnung von Wasserhindernissen ist Folgendes zu beachten:- es sei denn, die natürliche Grenze ist für alle Spieler immer unzweifelhaft feststellbar,sodass jeder Ball entweder einwandfrei als innerhalb oder außerhalb des Hindernissesliegend zu erkennen ist, muss das Hindernis bzw. seine Grenze gekennzeichnetwerden. Dies ist in den meisten Fällen erforderlich, es sei denn, es würde sich z. B.um Hindernisse mit steil abfallenden (ggf. künstlichen) Rändern handeln.- Wenn es nicht sofort deutlich ist, um welche Art von Wasserhindernis es sich handelnsollte, so sollte es im Zweifel als ein seitliches Wasserhindernis ausgewiesen werden.- ein Betretungsverbot oder ein Verbot, aus dem Wasserhindernis zu spielen, darf nurbei behördlich geschützten Biotopen ausgesprochen werden.232Im ersten Bild ist derVerlauf der Grenzeausnahmsweise auchohne Kennzeichnungsichtbar, während imzweiten Bild im Fall einerfehlenden Kennzeichnungnicht von jedem Spielergleichermaßen bestimmtwerden könnte, wodie Grenze desHindernisses verläuft.


Platzregeln und Festlegung der Platz- und Hindernisgrenzen- Wenn (wie allgemein üblich) Pfähle zur Kennzeichnung genommen werden, darf dieVerbindungslinie zwischen den Pfählen das Hindernis nicht schneiden.Hier fehlt ein roter Pfahl.Die Verbindungslinie zwischenden Pfählen schneidet das Wasser undwirft bei den Spielern Fragen auf,wo die Grenze tatsächlich verläuft.- es muss von einem Pfahl zum anderen ein ungehinderter Blick möglich sein, fallseine Peilung über die beiden Pfähle erforderlich ist, um festzustellen, ob ein Ball imHindernis liegt.- Wenn ein Wasserhindernis auch gleichzeitig teilweise als seitliches Wasserhindernisgekennzeichnet ist, muss der Punkt, wo die „gelbe“ zur „roten“ Kennzeichnung wechselt,einwandfrei erkennbar sein. Am besten wird hierzu ein Pfahl benutzt, der aufeiner Seite gelb und auf der anderen rot ist, es können auch ein roter und ein gelberPfahl unmittelbar nebeneinander gestellt werden.An diesem rot und gelb gestrichenen Pfahlgeht ein seitliches Wasserhindernis (links)in ein Wasserhindernis (rechts) über.233


Platzregeln und Festlegung der Platz- und HindernisgrenzenIst die Kennzeichnung mitPfählen aus irgendeinemGrund nicht gewünschtund das regelmäßigeMarkieren der Grenze mitfarbigen Linien zu zeitaufwändigund teuer, so kannder Verlauf der Wasserhindernisgrenzeauch mitebenerdig eingegrabenenSteinen gekennzeichnetwerden. Dies ist natürlichnur auf dem Fairway oderin niedrigem Semiroughsinnvoll, da die Steine sonstzu schwer zu sehen sind.Der Abstand wird bei Steinengeringer sein als beiPfählen, da man leicht voneinem Stein zum anderensehen können muss.- brücken befinden sich innerhalb des natürlichen Verlaufs eines Grabens oder Teichesim Hindernis. Es ist nicht richtig, rechts und links von einer Brücke die Kennzeichnungdes Hindernisses enden zu lassen, denn auch unter der Brücke befindet sich ein Teildes Hindernisses mit dem gleichen oder ähnlichen Grabenprofil wie rechts und linksdavon. Anders verhält es sich, wenn ein Hindernis durch einen Überweg auf einemDamm in zwei Teile getrennt wird, die mit einem Betonrohr verbunden sind.234Diese Brücke befindetsich im Wasserhindernis,es gibt z. B. keinestraflose Erleichterungnach Regel 24-2 von ihr.


Platzregeln und Festlegung der Platz- und HindernisgrenzenHier befinden sich vor und hinter demWeg bei „natürlicher Betrachtungsweise“zwei getrennte Hindernisse, da das Rohrnicht dem Charakter, Ausmaß und der Artdes eigentlichen Grabens entspricht. Vondem künstlichen Weg auf dem Übergangdarf also straflos Erleichterung genommenwerden, da er nicht im Hindernis liegt. EinBall, der im Rohr unter dem Weg gefundenwird, gilt als in einem Hemmnis liegend unddarf straflos nach Regel 24-2 (unbeweglichesHemmnis) fallen gelassen werden.Wird er darin verloren, gilt er als im Wasserhindernisverloren, da er dann nachRegel 24-3b an der Stelle liegend gilt, woer in das Hemmnis hineingegangen ist.Dort würde er jedoch das Wasserhindernis berühren und damit als im Wasserhinderns liegend gelten.Der Spieler kann dann nur nach Regel 26 mit einem Strafschlag Erleichterung nehmen. Es ist hier auchgut zu sehen, dass der Graben aufgrund seiner Form (eine Vertiefung, die Wasser enthalten könnte) alsWasserhindernis gekennzeichnet wurde, auch wenn dort nicht ständig Wasser fließt.DropzonenDropzonen sind eine Alternative, falls die Optionen zur Spielfortsetzung aus der Regel26-1 nicht ausreichen. Sie sollen nicht dazu dienen, einem Spieler mangelnde Regelkenntniszu ersetzen und sollten deshalb nur eingesetzt werden, wenn selbst regelkundigePersonen ein Problem damit haben, wo sie den Ball fallen lassen können.Die Regeln verlangen, dass ein in der Dropzone fallen gelassener Ball auch dort auf denBoden auftrifft. Um dies zu ermöglichen, müssen Dropzonen als Flächen gekennzeichnetwerden und nicht nur mit einem einzelnen Schild ungefähr angedeutet werden. Dagesprühte Linien relativ schnell wieder verschwinden, bietet es sich an, eine Dropzonemit vier Entfernungsplatten o. ä. zu kennzeichnen.Die roten Markierungen mit dem „DZ“auf dem Bild besagen, dass es sich hierum eine Dropzone für ein seitlichesWasserhindernis handelt (dieses liegtlinks neben dem Grün). Der Ball kannnicht nach Regel 26-1b fallen gelassenwerden, da diese Linie ins Aus führt, undnach Regel 26-1c innerhalb zweier Schlägerlängenkommt der Spieler nur bis aufden Weg.235


Platzregeln und Festlegung der Platz- und HindernisgrenzenDropzonen sollten in den meisten Fällen optional sein. Es ist jedoch in Extremfällen auchdenkbar, ihre Verwendung vorzuschreiben.Dropzonen sind für den seltenen Fall gedacht, dass das Erleichterungsverfahren ausRegel 26-1a, b oder c nicht anwendbar ist. Bei einem seitlichen Wasserhindernis amGrün ist die Fläche zum Fallenlassen des Balls innerhalb von zwei Schlägerlängen vomKreuzungspunkt manchmal sehr schmal, teilweise nur 10-20 Zentimeter breit. Dennochreicht dies aus, einen Ball regelkonform ins Spiel zu bringen und sollte kein Anlass füreine Dropzone sein.Eine Dropzone auf der gegenüberliegenden Seite eines (gelb gekennzeichneten)Wasserhindernisses umgeht unzulässigerweise die Regel, die ein Fallenlassen des Ballsnach Regel 26-1a oder -b verlangt. Es ist demnach keinesfalls zulässig, mit einerDropzone die Forderung der Regel zu umgehen, dass ein Wasserhindernis überspieltwerden muss.Eine Dropzone sollte dem Spieler die Lage bieten, die er an anderen Stellen des betreffendenHindernisses auch beim Fallenlassen des Balls vorfindet. Ist also ein seitlichesWasserhindernis von Rough umgeben, wäre es ein unbilliger Vorteil gegenüber anderenSpielern, die Dropzone auf Fairway-Höhe zu schneiden.Dropzonen sind Flächen, in denen der Ball fallen gelassen wird. Wenn ein Spielerden Ball innerhalb dieser Fläche fallen lassen möchte, muss er die genaue Grenze derDropzone kennen. Es reicht somit nicht aus, ein Schild mit der Aufschrift „Dropzone“aufzustellen, diese muss durch Linien auch zu einer einwandfrei erkennbaren Flächegemacht werden.Der provisorische Ball am Wasserhindernis ist für Fälle gedacht, in denen der Ball ausschließlichim Wasserhindernis liegen kann, wenn man ihn außerhalb des Hindernissesnicht findet, also z. B. in einem Teich, der rundum von Fairway umgeben ist, bei demder Spieler aber wegen Schilf oder Büschen am jenseitigen Ende des Hindernisses nichtsehen kann, ob sein Ball außerhalb des Hindernisses liegt.„Provisorischer Ball am WasserhindernisKann ein Ball im Wasserhindernis auf der Bahn 3 zur Ruhe gekommen sein, so darfein provisorischer Ball nach Regel 26-1 gespielt werden. Wird der ursprüngliche Ballaußerhalb des Wasserhindernisses gefunden, so muss das Spiel mit diesem Ball fortgesetztwerden. Liegt der ursprüngliche Ball im Wasserhindernis, so kann der Spielerden ursprünglichen Ball spielen, wie er liegt, oder das Spiel mit dem provisorischenBall fortsetzen, jedoch nicht mit dem ursprünglichen Ball nach Regel 26-1 verfahren.“236


Platzregeln und Festlegung der Platz- und HindernisgrenzenBesteht die Möglichkeit, dass ein Ball auch außerhalb des Hindernisses nicht gefundenwird, ist diese Platzregel nicht anwendbar.Musterplatzregeln für WasserhindernisseDieser Teil der Platzregeln ist optional. <strong>Golf</strong>clubs, in denen die Wasserhindernisse ausschließlichmit den in den <strong>Golf</strong>regeln vorgeschriebenen Farben gekennzeichnet sind,sollen keinen weiteren Text zu Wasserhindernissen in die Platzregeln aufnehmen, da diesdie <strong>Golf</strong>regeln unnötig wiederholen würde. Ergänzungen sind nur sinnvoll- um Dropzonen zu beschreiben,- um das Spielen eines provisorischen Balls nach Regel 26 zuzulassen, oder- um Wasserhindernisgrenzen zu beschreiben, die anders als mit gelber oder roterFarbe gekennzeichnet sind (z. B. „Die Steinmauer an Grün 8 ist Grenze des seitlichenWasserhindernisses“).Wasserhindernisse (R 26)Wenn ein Ball im seitlichen Wasserhindernis der Bahn X zur Ruhe kommt, so kann alszusätzliche Option unter Hinzurechnung eines Strafschlages ein Ball in der weiß umrandeten,mit DZ gekennzeichneten Dropzone fallen gelassen werden.5.2.3 Ungewöhnlich beschaffener BodenBoden in AusbesserungArten der KennzeichnungBoden in Ausbesserung sollte mit blauen Pfählen oder weißen Einkreisungen gekennzeichnetwerden. Blaue Linien bewähren sich im Allgemeinen weniger gut, da die Farbeweniger lange sichtbar ist.Boden in Ausbesserung (siehe Erklärung in den <strong>Golf</strong>regeln) teilt sich auf in- bereiche, die nach Ansicht der Spielleitung geschont werden sollen (z. B. Neueinsaat)und von denen deshalb Erleichterung gewährt wird (Regel 25-1) und- bereiche, die durch Platzarbeiten oder Naturereignisse beschädigt sind und indenen ein guter Schlag in einer schlechten Lage enden würde.Im ersten Fall wird die Spielleitung das Spielen aus Boden in Ausbesserung durch einePlatzregel untersagen, im zweiten Fall ist dies nicht notwendig. Da üblicherweise dasErleichterungsverfahren in nahezu allen Fällen einen Vorteil bringt, ist es selten notwendig,das Spiel aus Boden in Ausbesserung zu untersagen.Die Bezeichnung „Boden in Ausbesserung“ legt nahe, dass es sich um einen vorübergehendenZustand handelt, der ausgebessert wird. Es ist deshalb nicht angebracht,Bereiche des Platzes mit schlechten Lagen dauerhaft als Boden in Ausbesserung zu kennzeichnen.Außerhalb der Fairways ist bei einem Spiel in der Natur damit zu rechnen,dass der Ball in einer schlechten Lage zur Ruhe kommt. Deshalb sollen Beschädigungen237


Platzregeln und Festlegung der Platz- und Hindernisgrenzenam Platz auch nur im eigentlichen Spielbereich gekennzeichnet werden und nicht etwaim hohen Rough oder im Wald.Abgeschnittenes Gras und sonstiges Material, das auf dem Platz liegen gelassen wordenund nicht zur späteren Beseitigung bestimmt ist, gilt nicht als Boden in Ausbesserung,sofern es nicht entsprechend gekennzeichnet ist; Platzpflegepersonal sollte daher vonder Spielleitung angewiesen werden, Abfälle nicht an Stellen liegen zu lassen, an denenwahrscheinlich Bälle zu liegen kommen.Musterplatzregeln für Boden in Ausbesserung und ungewöhnlich beschaffenen Boden:Je nach Notwendigkeit können eine oder mehrere der u. a. Formulierungen unter derRubrik „Boden in Ausbesserung“ in den Platzregeln aufgeführt werden.Boden in Ausbesserung, ungewöhnlich beschaffener Boden (R 25-1)- Boden in Ausbesserung ist durch weiße Einkreisungen und / oder blaue Pfählegekennzeichnet.- Von Boden in Ausbesserung darf nicht gespielt werden.- Wintergrüns (kenntlich durch die Mähkante) gelten als BiA, von dem nicht gespieltwerden darf. Erleichterung nach Regel 25-1 muss in Anspruch genommen werden.- Das Blumenbeet hinter dem Grün x, einschließlich der das Beet umgebendenMauer, gilt als BiA, von dem nicht gespielt werden darf.Das o. g. Blumenbeet ist dann zwar dauerhaft als Boden in Ausbesserung deklariert worden,aber da es sich um eine künstliche Einrichtung handelt, ist dies eher vertretbar alsbei einem Stück Rough. Alternativ kann ein solches Blumenbeet mit seinem künstlichenRand auch zu einem Hemmnis erklärt werden.Hier ist das Wintergründurch den blauen Pfahlals Boden in Ausbesserungdefiniert und durch die(in der Natur deutlichsichtbare) Schnittkante imAusmaß exakt begrenzt.238


Platzregeln und Festlegung der Platz- und HindernisgrenzenIst eine Fläche von Boden in Ausbesserung nicht (wie im Fall der Mähkante des o. a. Wintergrüns)deutlich sichtbar abzugrenzen, ist es erforderlich, das Gebiet mit blauen Pfählen oder anderweitigabzugrenzen.Mehrere Hemmnisse undfrische Soden werden hierzu einer einzigen Fläche„Boden in Ausbesserung“zusammengefügt, damit einSpieler in einem Zug Erleichterungvon allen vorhandenenHemmnissen sowieden frisch verlegten Sodenerhalten kann. Wichtig:Es sollte immer (wie bei<strong>DGV</strong>-Wettspielen) weißeFarbe genommen werden,die länger sichtbar ist alsblaue Farbe.Zeitweiliges WasserIm Gegensatz zu einem Bunker, der durch Platzarbeiten vorübergehend nicht bespielbarist und deshalb zu Boden in Ausbesserung erklärt wurde, darf ein nach Regenfällen vollWasser gelaufener oder ausgespülter Bunker nach einer Entscheidung des R&A nicht zuBoden in Ausbesserung erklärt werden, da es sich hierbei um Natureinflüsse handelt.Der Spieler hat kein Recht, ohne Schlag straflos aus einem Hindernis zu kommen, daihn das einem anderen Spieler mit einem besseren Schlag gleichsetzen würde, der esgeschafft hat, das Hindernis zu vermeiden. In derartigen Fällen darf die Spielleitungnicht nur im Interesse des einzelnen Spielers denken, sondern sie muss die Interessenaller Spieler berücksichtigen. Nur in außergewöhnlichen Fällen ist es zulässig, einemBunker seinen Status als Hindernis zu nehmen. Einer davon betrifft den Umbau oder dieRenovierung des Bunkers, ein anderer wäre ein Bunker, der wegen eines Defekts an derBeregnungsanlage voll Wasser gelaufen ist.239


Platzregeln und Festlegung der Platz- und HindernisgrenzenEin Bunker voll Wasserbleibt ein Bunker. DieSpielleitung sollte jedoch(wie hier) alles unternehmen,diesen möglichstschnell wieder in einenspielbaren Zustand zu versetzen.Im Übrigen gibt esRegel 25-1b(II).Loch, Aufgeworfenes oder Laufweg eines Erdgänge grabenden Tiers, Reptils oder VogelsDiese umgangssprachlich als „Tierspuren“ bezeichneten Umstände berechtigen zu strafloserErleichterung, auch ohne dass eine Platzregel existiert. Die Anwendung der Regelsetzt voraus, dass der Spieler weiß, dass ein bestimmtes Loch von einem der o. g. Tieregemacht wurde und nicht von etwas anderem stammt, wie z. B. einem Hund, einerErdsenkung oder -ausspülung durch Regen usw.Werden kleinere Spuren von Wühlmäusen, Mauselöcher oder andere Vorkommnisse,von denen Erleichterung genommen werden darf, von den Spielern als Vorwand genommen,um den Ball in einer evtl. besseren Lage fallen lassen zu dürfen, obwohl nurder Stand der Spieler von der Wühlmausspur betroffen war, empfiehlt sich folgendePlatzregel:„Behinderung nach Regel 25-1a durch einen ungewöhnlich beschaffenen Boden istnicht gegeben, wenn nur die Standposition des Spielers betroffen ist.“Auch wenn Spuren von Pferden, Wildschweinen, Kühen oder anderen Tieren keineSpuren „Erdgänge grabender Tiere“ sind, so kann die Spielleitung doch eine Platzregelhierzu erlassen:240„Die Hufspuren auf dem Fairway der Bahn 8 sind Boden in Ausbesserung.“„Frische Schäden durch Wildschweine auf den Bahnen 6,7 und 11 sind Boden inAusbesserung.“Ein Problem tritt hier erst auf, wenn die Spuren nicht mehr frisch sind und die Identifikationdes Schadens und Feststellung der genauen Grenze deshalb nicht mehr eindeutigsind. Eine Kennzeichnung der Grenze dieser Flächen mit weißen Linien oder blauenPfählen ist dann unerlässlich, es sei denn, man stellt sich auf den Standpunkt, dassschlechte Lagen im Rough ein Teil des Spiels wären. Diese Art von Platzregeln solltenimmer nur für eine möglichst kurze Zeit veröffentlicht werden.


Platzregeln und Festlegung der Platz- und Hindernisgrenzen5.2.4 Weitere PlatzregelnBiotopeBefinden sich behördlich geschützte Biotope auf dem <strong>Golf</strong>platz, ist es besonders wichtig,sie in der jeweiligen regelgerechten Farbe mit einem zusätzlichen grünen Kopf zu kennzeichnen,da man Auflagen der Behörden zu erfüllen hat. Anhang I der <strong>Golf</strong>regeln enthälteine Musterplatzregel für solche Fälle. Nur die zuständige Behörde kann solche Flächenzu geschützten Biotopen erklären und nicht der <strong>Club</strong> oder <strong>Golf</strong>platzbetreiber selbst.Die Sonderregelung für geschützte Biotope soll nach dem Willen der obersten Regelinstanzen(R&A und United States <strong>Golf</strong> Association (usGA)) nur ausnahmsweise diesonst geltenden <strong>Golf</strong>regeln abändern, da sie den Spielern einen Teil der ihnen aus den<strong>Golf</strong>regeln zustehenden Rechte einschränkt. Deshalb ist es ausschließlich bei behördlichgeschützten Biotopen gerechtfertigt, die <strong>Golf</strong>regeln einzuschränken.Hinweis: Die <strong>Golf</strong>regeln (z. B. Regel 26 „Erklärungen“, Anmerkung 2) geben der Spielleitungnur das Recht, durch Platzregel zu bestimmen, dass in einem geschützten Biotopnicht gespielt werden darf. Nach den <strong>Golf</strong>regeln kann nur für das unzulässige Spielenaus einem Biotop eine Strafe verhängt werden. Die zuständige Behörde hat üblicherweisedas Betreten des Biotops verboten. Evtl. droht die Behörde mit Sanktionen bei Nichtbeachtungdieser Auflage. Das <strong>DGV</strong>-Mitglied muss dieses Verbot in seine allgemeineSpielordnung (Platzordnung) aufnehmen, wenn es Zuwiderhandlungen bestrafen will.Als Sanktion kommen daher auch nur disziplinarrechtliche Regelungen (Platzsperre,Wettspielverbot oder Ähnliches) in Betracht.Wird eine Fläche durch die zuständige Behörde zum Biotop erklärt, ist zu prüfen, welcheRegel aufgrund der Beschaffenheit des Geländes dort anzuwenden wäre, wenn der Balldarin liegt oder verloren wird. Nur bei Feuchtbiotopen (Sumpf, Teich, Moor) ist eine Kennzeichnungals Wasserhindernis-Biotop zulässig. Ist die Biotopfläche ein trockenes Gebiet,sollte sie so behandelt werden, als gehörte es nicht zum Platz und deshalb folgerichtigzum „Aus“ erklärt werden. Nur in ganz seltenen Fällen ist es angebracht, ein Biotop zu„Boden in Ausbesserung“ zu erklären. Diese Fälle sollten wegen ihrer Besonderheit mitdem zuständigen LGV oder mit dem <strong>DGV</strong> abgestimmt werden, denn es sollte aus Gründendes Fairplay anderen Spielern gegenüber vermieden werden, einem Spieler nacheinem schlechten Schlag in ein Biotop straflose Erleichterung zu gewähren.Musterplatzregel zu BiotopenBiotope- Das durch rote Pfähle mit grünen Köpfen gekennzeichnete seitliche Wasserhindernisan Bahn xxx ist ein Biotop. Liegt der Ball im Biotop, so muss der Spieler unterHinzurechnung eines Strafschlages nach Regel 26-1 vorgehen.241


Platzregeln und Festlegung der Platz- und Hindernisgrenzen- erklärung von beweglichen Hemmnissen zu unbeweglichen Hemmnissen (sollte vermiedenwerden).Musterplatzregel zu HemmnissenHemmnisse- steine in Bunker sind bewegliche Hemmnisse (R. 24-1).- Durch Pfähle o. Manschetten markierte Anpflanzungen sind unbeweglicheHemmnisse (R 24-2).- Der Feldweg entlang der Ausgrenze auf Bahn XY ist unbewegliches Hemmnis(R 24-2).- Die mit einer Zahl versehenen Felsen (Entfernungsmarkierungen) sind unbeweglicheHemmnisse.In den o. g. Beispielen werden Ergänzungen und Unklarheiten angesprochen, jedochkeine durch die Definition schon geklärten Fragen.Steine in den Bunkern (nur Steine, keine Blätter, Äste oder Tannenzapfen!) können durchPlatzregel zu beweglichen Hemmnissen erklärt werden. Nur dann dürfen sie ohne einenVerstoß gegen Regel 13-4 entfernt werden. Es muss im Wortlaut vorkommen, dass dieSteine bewegliche Hemmnisse sind, der Satz „Steine im Bunker dürfen entfernt werden“gibt den Steinen keinen anderen Status und setzt Regel 13-4 unzulässigerweise außer Kraft.Schützenswerte Neuanpflanzungen können ebenfallszu Hemmnissen erklärt werden, Einfach nur einen Pfahlan den jungen Baum zu stellen, ist noch kein Zeichenfür einen anderen Status der Pflanze. In diesem Fall isterst einmal nur der Pfahl ein Hemmnis, der Status desBaums muss schriftlich erklärt werden. Die o. g. Formulierunghat sich bewährt, da der Begriff „Stützpfahl“ z.B. nicht mehr zutrifft, wenn das Halteband zerrissen ist.Der Begriff „Anpflanzung“ schließt sowohl Bäume wieauch Büsche mit ein und ist so zweifelsfrei für jeglichemit einem Pfahl gekennzeichnete Pflanze anwendbar.Dieser Busch bedarf sicher noch der Schonung, obwohl erdurch den Pfahl nur gekennzeichnet, aber nicht gestützt wird.Der Pfahl besagt in Zusammenhang mit einer entsprechendenPlatzregel, dass der Busch ein Hemmnis ist.243


Platzregeln und Festlegung der Platz- und HindernisgrenzenDiese Gruppe von neu angepflanztenBüschen liegt so weit von den üblichenLandezonen entfernt, dass die Spielleitungauf eine Kennzeichnung als Hemmnis oderBoden in Ausbesserung verzichtet hat. Inden seltenen Fällen, in denen Bälle dortzu liegen kommen, muss der Spieler denBall für unspielbar erklären oder denBall spielen, wie er liegt. Dies folgt derIdee, dass schlechte Lagen aufgrund vonschlechten Schlägen nicht durch strafloseErleichterung belohnt werden sollen.Dieser Baum mit einer umfassenden Stützkonstruktionsollte zusammen mit den umgebenden Pfählen durcheine Platzregel als Hemmnis bezeichnet werden.244Ohne eine besondere Platzregel erhält der Spieler vonder Verbissmanschette an diesem Baum strafloseErleichterung, da sie ein unbewegliches Hemmnis ist,jedoch keine Erleichterung von Teilen des Baumsoberhalb der Manschette. Da die Manschette denBaum nicht vor den Spielern, sondern vor Wildverbissschützen soll, bietet es sich aber an, die Manschettezum „Bestandteil des Platzes“ zu erklären, damit derSpieler nicht wegen der Manschette strafloseErleichterung von einem Baum erhält, der (z. B. beiseiner inzwischen erreichten Größe) nicht vor denSpielern geschützt werden muss.


Platzregeln und Festlegung der Platz- und HindernisgrenzenSchlechte Lagen untereinem Busch sind normal,auch wenn dieser nicht erstkürzlich gepflanzt wurde.Deshalb sind hier die Erdeund der Rindenmulch unterdiesem Busch nicht alsBoden in Ausbesserunggekennzeichnet worden.Ein Weg ist ggf. so zugewachsen, dass er nicht deutlich von einer einfachen Fahrspurzu unterscheiden ist, die kein Hemmnis wäre. In diesen Fällen sollte eine Platzregel fürKlarheit sorgen. Ist ein Weg so abgelegen, dass man dem Spieler eines dort liegendenBalls keine straflose Erleichterung gewähren möchte, lässt sich auch jedes Hemmnis zum„Bestandteil des Platzes“ erklären. Damit ist eine straflose Erleichterung nach Regel 24-2nicht mehr möglich:- Der Feldweg / Waldweg entlang Bahn XY ist Bestandteil des PlatzesGenauso möglich ist:Dieser Weg im Wald ist nurmit schlechten Schlägen zuerreichen. Spieler würdenstraflose Erleichterung teilweisenur deswegen anstreben,um einen Baum in derSpiellinie zu umgehen.Der Weg sollte deshalb zum„Bestandteil des Platzes“erklärt werden, wodurch erseinen Status als Hemmnisverliert und nicht mehr zustrafloser Erleichterungberechtigt.- mit Holzchips bedeckte Wege sind Bestandteil des Platzes.- Gießringe oder Baumscheiben aus Erde oder Rindenmulch sind Bestandteildes Platzes.245


Platzregeln und Festlegung der Platz- und HindernisgrenzenHierbei wird im ersteren Fall die Idee vertreten, dass ein Weg mit Holzchips keineschlechtere Lage für den Ball bietet als das umgebende Rough. Im zweiten Fall dagegensteht man auf dem Standpunkt, dass unmittelbar in der Nähe eines Baumstamms selteneine gute Lage vorzufinden sei und deshalb auch im Fall eines künstlichen Gießringskeine straflose Erleichterung gegeben werden sollte.Die mit einer Zahl beschriebenen Steine oder Felsen, die auf diese Art und Weise zuEntfernungsmarkierungen wurden, sind nicht in einem Maße „künstlich“, dass sie unstrittigals Hemmnisse erkennbar sind. Deshalb sollten derartige Fälle durch eine Platzregelgeklärt werden. Normale Entfernungspfähle sind davon nicht betroffen.Es wird davon abgeraten, bewegliche Markierungspfähle von Wasserhindernissenoder Entfernungspfähle durch eine Platzregel zu unbeweglichen Hemmnissen zuerklären. Ein Spieler, dessen Ball spielbar im Wasserhindernis liegt, dürfte dannden eigentlich beweglichen Pfahl nicht mehr entfernen, aber auch nicht von dem„unbeweglichen“ Pfahl Erleichterung in Anspruch nehmen. Gleiches gilt für dieBehinderung der Spiellinie durch einen Entfernungspfahl in einigen Metern Abstandzum Ball. Da weder der Stand noch der Raum des beabsichtigten Schwungs behindertsind, gibt es keine straflose Erleichterung, jedoch dürfte ein beweglicher Pfahlentfernt werden.Dieser Ball liegt so nahe an dem Hemmnis(Entfernungspfahl), dass der Schwung oder Standbehindert wird. Selbst wenn der Pfahl unbeweglichwäre, würde der Spieler also Erleichterung erhalten.Hier wird weder Stand noch Schwung des Spielersdurch den ca. 2 Meter entfernten Pfahl behindert,sondern nur die Spiellinie. Es gibt deshalb keinestraflose Erleichterung nach Regel 24-2 (unbeweglicheHemmnisse). Die einzige Chance, den störenden Pfahlzu vermeiden, ist in diesem Fall, ihn entfernen zu dürfen.246


Platzregeln und Festlegung der Platz- und HindernisgrenzenDieser Ball berührt den gelben Pfahl undliegt deshalb im Wasserhindernis.Nur wenn der Pfahl beweglich ist, darf derSpieler ihn entfernen. Ist er unbeweglichoder so definiert worden, gibt es imWasserhindernis keine straflose Erleichterung.Es wäre daher wohl unfair, den Pfahlzum unbeweglichen Hemmnis zu erklärenund dem Spieler nur aufgrund dieses Pfahlsden ansonsten gut spielbaren Schlag zuerschweren.Eine Besonderheit zu Hemmnissen gibt es für oberirdische Stromleitungen. Hier darfeine Platzregel erlassen werden, dass ein Ball, der die Leitung trifft, ignoriert und strafloswiederholt werden muss:StromleitungenTrifft ein Ball die Leitung [oder den Mast] an der Bahn XY, so muss der Schlag fürungültig erklärt und ein anderer Ball nach Regel 20-5 gespielt werden.Es ist nicht nötig, die Lochnummern aufzuführen, an denen die Regel gilt, wenn sie aufdem ganzen Platz gelten soll.Die Regel sollte nur für Leitungen in Kraft gesetzt werden, die eine Spielbahn kreuzen.Seitlich einer Spielbahn muss ein Spieler es auch sonst in Kauf nehmen, dass sein Balldurch Bäume o.ä. abgelenkt wird.Die Masten sollten nur in die Regel aufgenommen werden, wenn diese die eigentlicheSpiellinie behindern und nicht nur seitlich im Rough stehen.5.2.5 AbschlagmarkierungenSpielleitungen müssen bedenken, dass nach Erklärung „Abschlag“ der <strong>Golf</strong>regeln dierechteckige Fläche zwei Schlägerlängen tief ist. Abschlagmarkierungen sind so zu setzen,dass dem Spieler die volle Tiefe zur Verfügung steht, auf die er Anspruch hat (vgl.dazu auch Abschnitt 9., Ziffer 9.7).Ein Versäumnis der Spielleitung, die Abschläge sosetzen zu lassen, dass nach hinten zwei Schlägerlängen frei sind, ändert jedoch nichtsan der Gültigkeit des Wettspiels, sowohl in Hinblick auf die Preiswertung wie auch dieVorgabenwirksamkeit.Da dem Setzen der Abschlagmarkierungen soviel Bedeutung zukommt, setzt in <strong>DGV</strong>-Wettspielen die Spielleitung selbst die Abschläge. Abschläge müssen so gesetzt werden,247


Platzregeln und Festlegung der Platz- und Hindernisgrenzendass eine Länge eingehalten wird, in der das Wettspiel vorgabenwirksam ist (nicht mehrals zehn Meter vor oder hinter dem Messpunkt, nicht mehr als 100 Meter Abweichungauf 18 Löchern). Zudem hat die richtige Ausrichtung der Abschlagmarkierungen Einflussauf die Spielgeschwindigkeit:Üblicherweise richtet sich ein Spieler auf dem Abschlag nach einer von ihm gewähltenSpiellinie aus. Dennoch wird er mitunter auch dazu neigen, sich automatisch bzw.versehentlich im rechten Winkel zu den Abschlagmarkierungen auszurichten. Zeigendiese nicht entlang der idealen (sicheren!) Spiellinie, so werden nach diesem Abschlagübermäßig viele Spieler ihre Bälle suchen müssen. Ein Stau und entsprechend längereSpielzeiten sind die leicht vermeidbare Folge davon.248Hier wurden die Abschlagmarkierungenim Verhältnis zur Ausrichtung desAbschlagsbauwerks (siehevordere Mähkante) nach links ausgerichtet,um den Spielern dieSpielrichtung besser anzuzeigen.Um dem Spieler die Orientierung weiter zu vereinfachen, sollten die beiden Markierungennicht weiter als sechs Schritte auseinander stehen. Auch ein versehentliches Aufteendes Balls vor den Markierungen wird so eher vermieden. Bei breiten Abschlägen bietetdieses Verfahren auch die Möglichkeit, die Markierungen für den nächsten Tag auf gleicherHöhe zu versetzen und wiederum unbeschädigten Rasen vorzufinden.Seitlich neben dem Abschlag im Rough stehende Abschlagmarkierungen sind ein Zeichenvon liebloser oder überhasteter Platzpflege.Es ist unerlässlich, dass alle Spieler eines Wettspiels von den gleichen Abschlagpositionenabspielen. Ein Versetzen der Markierungen im Laufe eines Wettspiels kann dazuführen, dass das Wettspiel (nicht die Vorgabenwirksamkeit) annulliert werden muss,da keine vergleichbaren Ergebnisse vorliegen. Besteht die Gefahr, dass die Markierungendurch Zuschauer oder Spaziergänger entfernt oder versetzt werden, sollte beiwichtigen Wettspielen die vordere äußere Ecke der Abschlagmarkierung mit einemFarbpunkt gekennzeichnet werden. So kann auch ohne die übliche Abschlagmarkierungder Abschlag von den Spielern erkannt werden.


Platzregeln und Festlegung der Platz- und HindernisgrenzenDrei Sprühpunkte neben derAbschlagmarkierung (z. B.bei Verbandswettspielen)kennzeichnen deren Positionfür den dritten Wettspieltag.Diese Sprühpunkte (undauch die Markierungspunkteder Lochposition auf demGrün für den Greenkeeper)sind so klein wie möglich zuhalten. Auf sehr glatten undniedrig geschnittenen Grünslässt sich sogar mit einembreiten Filzstift die Lochpositionkennzeichnen.Markierung für den Greenkeeperzum Setzen derLöcher: Durch Aufsetzen desSprühkopfes direkt auf dasGrün lässt sich ein möglichstkleiner Punkt erzielen, dermaximal den Durchmessereiner 10-Cent-Münze hat.249


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Spielleitungsmitglieder, Platzrichter und BeobachterAbschnitt 6.Spielleitungsmitglieder, Platzrichter und Beobachter<strong>Golf</strong> wird in aller Regel ohne Platzrichter oder Beobachter „vor Ort“ gespielt. DieSpielleitung eines Wettspiels kann (und sollte nach Möglichkeit) jedoch Platzrichter undBeobachter einteilen, die die Spieler begleiten. Gleichzeitig kann sie einzelne Spielleitungsmitgliederan bestimmte Stellen des Platzes entsenden, die die Spieler bei derRegelanwendung unterstützen.6.1 SPIELLEITunGSMITGLIEDERMitglieder der Spielleitung sind an bestimmten Stellen des Platzes postiert oder fahrenauf dem Platz umher, um das Spiel zu beobachten.Spielleitungsmitglieder können gleichzeitig Platzrichter sein. In solchen Fällen gilt:Zunächst bestimmt der Wettspielveranstalter die Spielleitung, sodann setzen sich dieSpielleitungsmitglieder gleichzeitig als Platzrichter ein.6.1.1 LochspielIn Lochspielen ist es Sache der Spieler selbst, ihre Belange zu wahren. Ein Spielleitungsmitgliedhat keinerlei Veranlassung, von einem Regelverstoß Notiz zu nehmen, sofern ernicht überzeugt ist, dass der betroffene Gegner den Regelverstoß nicht habe bemerkenkönnen. Die Anwesenheit von Spielleitungsmitgliedern auf dem Platz dient im Lochspielallein der Möglichkeit, dass Spieler bei Zweifel oder Streit ein Mitglied der Spielleitunganrufen können (Regel 2-5). Aufschub von Entscheidungen bis zum Zusammentretender Spielleitung sollte nur in besonderen Ausnahmefällen festgelegt werden, da es zuden Grundlagen des Lochspiels gehört, dass beide Parteien jederzeit Klarheit über denSpielstand haben.6.1.2 ZählspielJeder Bewerber ist durch das Spiel aller anderen Bewerber in seinen Belangen berührt.Ein Spielleitungsmitglied hat daher bei jedem Regelverstoß einzuschreiten, den es beobachtet.Dies muss durch sofortige Befragung des betreffenden Bewerbers nach seinemVerhalten geschehen. Das Spielleitungsmitglied sollte, analog zum Lochspiel, eine sofortigeEntscheidung an Ort und Stelle treffen, sofern nicht nach Lage der Dinge ein Aufschubvertretbar ist. Es ist nicht angebracht, einen Spieler erst nach der Runde kurz vorEinreichung der Zählkarte auf einen Regelverstoß anzusprechen, da die Gefahr besteht,dass der Spieler den betreffenden Regelverstoß aus Unkenntnis nochmals begeht. Zudemsollte der Spieler jederzeit wissen, wie seine aktuelle Schlagzahl einschließlich aller Strafschlägeist, da er unter Umständen seine Spieltaktik danach ausrichten will oder muss.251


Spielleitungsmitglieder, Platzrichter und Beobachter6.1.3 Verantwortlichkeit des SpielleitungsmitgliedsEinem Spielleitungsmitglied muss bewusst sein, dass seine Entscheidung auf dem Platzendgültig ist, sofern nicht die Spielleitung in ihrer Gesamtheit den Fall neu bespricht.Aufgrund dieser weitreichenden Entscheidungsbefugnis sollten nur Personen als Spielleitungsmitgliedeingesetzt werden, die umfassende Kenntnisse der <strong>Golf</strong>regeln habenund ihre Entscheidungen den Spielern auch begründet erläutern können. Die Spielleiter,die von Landesgolfverbänden eingesetzt werden, haben eine Fortbildung von ca. zweiJahren und eine Abschlussprüfung absolviert, bevor sie eigenständig in einem Wettspielentscheiden dürfen. Auskunft über eine Fortbildung zum Platzrichter / Spielleiter erteiltder jeweils zuständige Landesgolfverband. Spielleiter des <strong>DGV</strong> durchlaufen eine weitereFortbildung, die mit der international gültigen Prüfung des R&A abschließt, bevor sieeigenverantwortlich eine nationale oder internationale <strong>DGV</strong>-Meisterschaft leiten dürfen.Dies sollte immer bedacht werden, bevor man vorschnell den nächstbesten <strong>Golf</strong>spielerin die Spielleitung eines Wettspiels beruft.Ein Spielleitungsmitglied sollte nicht nur Regelverstöße ahnden, sondern auch Spielerdurch rechtzeitiges beratendes Einschreiten von fahrlässigen Regelverstößen abhalten.Gleichzeitig wird jedoch darauf hingewiesen, dass er dazu nicht verpflichtet ist und,wenn er sich freiwillig zur Warnung entschließt, ein solches Vorgehen einheitlich gegenüberallen Spielern üben soll. Mit sportlicher Fairness wäre unvereinbar, wenn ein Spielleitungsmitgliedzunächst einen Regelverstoß, das es verhindern könnte, mit ansehen undanschließend den betreffenden Spieler zur Rechenschaft ziehen würde. Sieht ein Spielerein Spielleitungsmitglied und begeht er in dessen Anwesenheit einen Regelverstoß, sokann er zu Recht immer einwenden, dass das Spielleitungsmitglied ihn nicht von seinemFehler abgehalten hat. Dies ist natürlich bei unvorhergesehenen Regelverstößen kaummöglich (z. B. das Berühren des Sandes im Bunker, Regel 13-4), aber beim Droppendes Balls an einer falschen Stelle sollte meist genug Zeit sein, den Spieler darüber zuinformieren, sodass er seinen Fehler straflos beheben kann (siehe Regel 20-6).Ein Spielleitungsmitglied ist auch für die Überprüfung des Platzes, der Platzkennzeichnungund der Platzregeln verantwortlich. Ein Versäumnis hierbei hat größere Auswirkungenals eine falsche Regelentscheidung, die nur einen Spieler trifft, denn Versäumnissebei der Platzkennzeichnung oder unklare Platzregeln treffen alle Wettspielteilnehmer.Die Vorbereitungen auf dem Platz können mehrere Stunden dauern, wenn auch Fahnenpositionenfestzulegen sind und Platzkennzeichnungen vervollständigt werden müssen.2526.1.4 Ausstattung und Ausrüstung des SpielleitungsmitgliedsZur Ausrüstung des Spielleitungsmitglieds sollten gehören:• Regelbuch mit den Offiziellen <strong>Golf</strong>regeln des <strong>DGV</strong> (bei Teilnahme ausländischerSpieler auch englische Fassung des R&A), zu beziehen über den <strong>DGV</strong>;


Spielleitungsmitglieder, Platzrichter und Beobachter• „Entscheidungen zu den <strong>Golf</strong>regeln“ des <strong>DGV</strong> (bei ausländischen Teilnehmernauch „Decisions on the Rules of <strong>Golf</strong>“ des R&A);• die Startliste;• eine Zählkarte;• die aktuellen Platzregeln;• die Ausschreibung und die Wettspielbedingungen / Rahmenausschreibung;• Uhr, Bandmaß, Schreibmaterial;• Funkgerät oder Mobiltelefon;• Kennzeichnungsmaterial;• Fahrzeug;• Pin-Positions und Durchgangszeiten (wenn vorhanden).6.1.3 Hauptaufgaben des Spielleitungsmitglieds6.1.3.1 VorbereitungAusstattung zusammenstellen;Platzregeln und Ausschreibung genau in allen Einzelheiten durchgehen.6.1.3.2 Im Amt- erster AbschlagSpieler befragen, ob sie ihre Schläger gezählt haben (Regel 4-4); erfragen, ob eingesetzteBälle identifiziert werden können.- beliebige Abschlägeim Zählspiel so hinstellen, dass man sehen kann, ob der Spieler seinen Ball innerhalbdes Abschlags aufgeteet hat und ihn sofort darauf aufmerksam machen, falls diesnicht der Fall ist (siehe Erklärung „Abschlag“).- beim SpielStets für die Spieler sichtbar / erreichbar sein (jedoch nicht stören);richtige Position einnehmen, um das Spiel zu beobachten ohne zu stören;Regelverstöße vermeiden zu helfen und die Aufmerksamkeit der Spieler auf dieGefahr von Verstößen lenken;auf dem Grün sicherstellen, dass aufgenommene Bälle an die richtige Stelle zurückgelegtwerden (Regel 16-1b);nicht „helfend“ mit Gegenständen hantieren, die das Spiel beeinflussen können(Flaggenstöcke, Bunkerharken, Schläger), es sei denn, ein Regelfall macht diesnotwendig.253


Spielleitungsmitglieder, Platzrichter und Beobachter2546.1.3.3 Regelentscheidungen- AllgemeinesTatsachen klar herausarbeiten;nach Möglichkeit klären, was der Spieler vorgehabt hatte;feststellen, welches die anwendbare Regel war;den Spielern die zutreffende Regel zu lesen geben.- eigene ÜberlegungenSpieler beansprucht „Ball spielunbrauchbar“: Ist der Ball spielunbrauchbar im Sinnvon Regel 5-3? Wo ist der Schaden eingetreten?Ball im Gelände:Hat der Spieler die Lage des Balls oder den Raum des Schwungs verbessert durchNiederdrücken von Unebenheiten (Regel 13-2), Bewegen von Gras (Regeln 12-1,13-2), unzulässiges Bewegen von Gebüsch, Ästen etc. (Regel 13-2)?Bunker oder Wasserhindernis:Benötigen die Spieler Hilfe bei Feststellung, ob der Ball im Hindernis liegt oder esberührt?Sind lose Naturstoffe berührt oder bewegt worden (Regel 13-4)?Hat der Schläger vor dem Schlag (Vorwärtsbewegung des Schlägers in der Absicht,den Ball zu schlagen) den Boden berührt (Regel 13-4)?Grün, Puttlinie (Regel 16-1a):Ist die Puttlinie anders als in den zugelassenen Ausnahmen berührt worden?Ball hängt am Lochrand:Befindet er sich in Ruhe?Sind die zulässigen zehn Sekunden verstrichen (Regel 16-2)?Ball durch etwas nicht zum Spiel Gehöriges beeinflusst:War der Ball dabei in Ruhe (Regel 18-1) oder in Bewegung (Regel 19-1)?Lage des Balls:Liegt der Ball innerhalb der Grenzen eines Bunkers oder Wasserhindernisses?Ist der Ball aus (Regel 27, Platzregeln)?Liegt der Ball in ungewöhnlich beschaffenem Boden (Regel 25)?Wenn ja: Ist das Spiel an dieser Stelle durch Platzregel untersagt?Zweiter Ball soll gespielt werden:- ist der Ball provisorisch (Regel 27-2)?- Wird der Ball mit Strafschlag und Distanzverlust (z. B. nach Regel 27-1) ins Spielgebracht?- Handelt es sich – nur im Zählspiel – um einen zweiten Ball nach Regel 3-3?


Spielleitungsmitglieder, Platzrichter und Beobachter6.1.3.4 ErleichterungsverfahrenIn allen Fällen, in denen ein Spieler Erleichterung nach den Regeln in Anspruch nehmenwill, sollte das Spielleitungsmitglied den Spieler auffordern, die Lage des Balls zu markierenund den Ball nicht zu berühren, bevor er sich über den Weg der Erleichterung imKlaren ist. Wenn möglich, sollte das Spielleitungsmitglied den Spieler auffordern, auchden nächstgelegenen Punkt, der Behinderung ausschließt, zu markieren.Das Spielleitungsmitglied soll so lange in der Nähe des Spielers bleiben, bis der fallengelassene Ball wieder „im Spiel“ ist und dem Spieler dies bestätigen. Das Spielleitungsmitgliedmuss dabei beachten:- Wurde der Ball richtig fallen gelassen und kommt er nur an der falschen Stelle zurRuhe? (Dann zählt das erste Fallenlassen und es ist nur eine Wiederholung vorgesehen.Danach wird der Ball hingelegt.)- Wurde der Ball falsch fallen gelassen (wenn dieser den Spieler oder dessen Ausrüstungberührt) und ist damit das Fallenlassen ungültig? Dann beginnt das Erleichterungsverfahrenerneut, da falsche Anwendungen des Fallenlassens ungültig sind.Ebenso mag ein Spieler denken, ein fallen gelassener Ball könne ohne Einschränkungnochmals fallen gelassen werden. Das Spielleitungsmitglied sollte den Spieler davorbewahren und darauf hinweisen, dass dieser Ball bereits Ball im Spiel ist.6.2 PLATZRICHTER6.2.1 Aufgaben und Verhalten des PlatzrichtersEin Platzrichter ist gemäß Definition (siehe Abschnitt „Erklärungen“ der <strong>Golf</strong>regeln) vonder Spielleitung zur Spielüberwachung bestimmt, er hat eine bestimmte Spielergruppezu begleiten, um Tatfragen zu entscheiden, er hat den <strong>Golf</strong>regeln Geltung zu verschaffenund bei Regelverstößen, die ihm gemeldet werden oder die er beobachtet hat, einzuschreiten.Wird ein Platzrichter von der Spielleitung ernannt, so muss sein Name (genauwie bei der Spielleitung) veröffentlicht werden.Nach dieser Erklärung gibt es selbst bei den Meisterschaften des <strong>DGV</strong> nur sehr seltenPlatzrichter, denn es sind üblicherweise selbst dort zu wenig regelkundige Personenvorhanden, als dass man an einem Wettspieltag jeder Spielergruppe einen Platzrichterzuweisen könnte. Die Aufgaben eines Platzrichters auf dem Platz entsprechen deneneines Spielleitungsmitglieds, mit der Ausnahme, dass er im Lochspiel auch unaufgefordertbei Regelverstößen in der ihm zugewiesenen Spielergruppe tätig wird.Zudem ist seine Entscheidung insoweit endgültig (siehe Regel 34-2), dass nur mit seinerZustimmung ein von ihm entschiedener Fall von der Spielleitung überprüft werden kann.255


Spielleitungsmitglieder, Platzrichter und Beobachter6.3 BeoBACHTEREin Beobachter ist nach den <strong>Golf</strong>regeln jemand, den die Spielleitung bestimmt hat,einem Platzrichter bei der Entscheidung von Tatfragen zur Seite zu stehen und ihm jeglichenRegelverstoß zu melden (siehe Abschnitt „Erklärungen“ der <strong>Golf</strong>regeln).Es ist wichtig, dass die Beobachter vor jedem Wettspiel über ihre Rechte umfassendinformiert werden. Beobachter sollten vor den Spielergruppen postiert sein, Platzrichterhingegen nahe bei den Spielern, um auf Fragen unverzüglich antworten zu können.Ein Beobachter sollte sich in der Nähe der zu erwartenden Landezone der Bälle aufhalten.Dort ist es ihm am ehesten möglich, Tatfragen zu entscheiden, die der Platzrichteraufgrund seines Standortes bei den Spielern nicht beurteilen kann. Es ist immer hilfreich,sagen zu können, ob der Schlag eines Spielers „Aus“ oder in einem Wasserhindernisist. Ebenso ist es wichtig zu wissen, ob ein Ball in Bewegung war, als er durch nichtzum Spiel Gehöriges (Zuschauer) abgelenkt oder aufgehalten wurde, und ob er zufälligbeeinflusst wurde oder nicht. Wenn der Ball erst zur Ruhe gekommen war und danndurch nicht zum Spiel Gehöriges bewegt wurde, kann der Beobachter insbesondere denPunkt bestimmen, an dem der Ball bewegt wurde.Ein Beobachter kann auch sinnvoll die Handlungen eines bestimmten Spielers verfolgen,wenn die sonstigen Spieler einer Gruppe an voneinander entfernt liegenden Punkteneines Lochs in Schwierigkeiten sind. Vorrangig sollte jedoch der Beobachter jeweils aufdas Spiel des Spielers achten, der als Nächster schlagen wird.256


Platzerlaubnis (PE) und <strong>DGV</strong>-PlatzreifeAbschnitt 7.Platzerlaubnis (PE) und <strong>DGV</strong>-Platzreife7.1 ALLGEMEInES / PLATZERLAubnISMit der „Platzerlaubnis“ legen die Verantwortlichen jeder <strong>Golf</strong>anlage für den eigenenPlatz fest, über welche Kenntnisse und Fähigkeiten ein Anfänger verfügen muss, umallein auf dem Platz spielen zu dürfen. Welchen Leistungsstand <strong>Golf</strong>einsteiger hierfürbenötigen, muss aufgrund der örtlichen Gegebenheiten individuell abgewogen werden.Ein anspruchsvoller und stark frequentierter <strong>Golf</strong>platz sollte für die Platzerlaubnis höhereAnforderungen stellen als eine leichtere, weniger stark bespielte <strong>Golf</strong>anlage. Das Zielder Platzerlaubnis ist es sicherzustellen, dass Anfänger lernen, weder sich selber nochandere Personen zu gefährden, den Platz bestmöglich zu schonen und im zügigenSpielfluss mitzuhalten.Vielen Anfängern erscheinen die Auflagen zur Erlangung der Platzerlaubnis zunächstals „lästige Hürde“. Nur mit Hilfe einer transparenten und für alle Spieler gleichermaßengeltenden Regelung, wie man das Recht erlangt, selbständig auf der eigenen <strong>Golf</strong>anlagespielen zu dürfen wird der reibungslose Spielbetrieb auch mit Anfängern gewährleistet.Zwar ist es verständlich, dass jeder <strong>Golf</strong>einsteiger schnellstmöglich die Erlaubnis zumSpiel auf dem Platz erhalten möchte, falls er die notwendigen Kriterien jedoch noch nichterfüllen kann, wird er schnell den Spaß am <strong>Golf</strong>spielen verlieren und gleichzeitig zumUnmut anderer Spieler auf dem Platz beitragen. „Fortgeschrittene Spieler“ verstehenrückblickend ganz selbstverständlich, dass bis zur Erlangung der Platzerlaubnis einigeÜbungszeit auf der Driving Range notwendig ist. Während der Zeit zwischen Aufnahmedes <strong>Golf</strong>unterrichts und der ersten <strong>DGV</strong>-Vorgabe bedarf jeder <strong>Golf</strong>spieler dazu im eigenenwie im Interesse aller einer besonders sorgfältigen Anleitung durch <strong>Golf</strong>lehrer undVerantwortliche der <strong>Golf</strong>anlage.Eine Platzerlaubnis (und damit verbunden die <strong>Club</strong>vorgabe 54) ist kein übertragbarerNachweis des Spielpotenzials wie die sonstigen <strong>DGV</strong>-Vorgaben, sondern eine interneMaßnahme, um den Spieler beim Erlernen des <strong>Golf</strong>sports zu fördern. Eine anderswoerlangte Platzerlaubnis oder <strong>Club</strong>vorgabe 54 verpflichtet nicht zu deren Übernahme(Ausnahme: <strong>DGV</strong>-Platzreife, s. u.).Ein Spieler, der in seinem Heimatclub noch keine Platzerlaubnis hat, sollte nicht versuchen,allein aufgrund seiner Mitgliedschaft im Heimatclub als Gast bei anderen <strong>DGV</strong>-Mitgliedern auf deren <strong>Golf</strong>plätzen zu spielen, es sei denn, er hätte darauf hingewiesen,dass er im Heimatclub noch keine Platzerlaubnis erhalten hat. Es bleibt jedoch derEntscheidung eines jeden <strong>DGV</strong>-Mitglieds (bzw. sonstigen Hausrechtsinhabers) vorbehalten,welche Spieler auf der eigenen Anlage zugelassen werden. Sollte es auf einer<strong>Golf</strong>anlage zu vermehrten Verzögerungen des Spielflusses durch Gastspieler mit Platz-257


Platzerlaubnis (PE) und <strong>DGV</strong>-Platzreifeerlaubnis in ihrem Heimatclub kommen, kann in Erwägung gezogen werden, Gäste erstab der <strong>Club</strong>vorgabe -53 oder einer anderen Höchstvorgabe als Gastspieler auf demeigenen Platz zuzulassen. Damit kann sichergestellt werden, dass diese bereits übererste Erfahrungen verfügen.7.2 <strong>DGV</strong>-PLATZREIfeMit einer stetig steigenden Belegungsdichte auf den <strong>Golf</strong>anlagen wird eine qualitativgute „Grundausbildung“ neuer <strong>Golf</strong>spieler immer wichtiger, um einen sicheren undtraditionsgemäßen Spielbetrieb zu schaffen. Diese „Grundausbildung“ garantiert die<strong>DGV</strong>-Platzreife. Immer mehr <strong>Golf</strong>anlagen möchten Neumitgliedern und Schnupperernein offizielles Angebot zum Erwerb der pe machen, um im Wettbewerb mit anderenAnbietern den Interessenten einen attraktiven Weg zur Mitgliedschaft anbieten zu können.Mit der „<strong>DGV</strong>-Platzreife“ können <strong>DGV</strong>-Mitglieder genau dies tun. Die meisten<strong>Golf</strong>anlagen in Deutschland bieten ihren Anfängern inzwischen die <strong>DGV</strong>-Platzreife fürden Einstieg an. Sie heben sich damit entscheidend von den Angeboten der ausländischenUrlaubsgebiete ab.Die „<strong>DGV</strong>-Platzreife“ ist markenrechtlich geschützt und darf nur von lizenzierten, dem<strong>DGV</strong> angehörigen <strong>Golf</strong>anlagen verwendet werden.Während jede <strong>Golf</strong>anlage die Kriterien für die eigene Platzerlaubnis selber definiert,handelt es sich bei der „<strong>DGV</strong>-Platzreife“ um einen einheitlichen Prüfungsstandard fürAnfänger. Durch die Einheitlichkeit wird eine Transparenz des Standards sowohl fürAnfänger als auch für <strong>Golf</strong>anlagen gewährleistet. Alle teilnehmenden <strong>Golf</strong>anlagenverpflichten sich, bei der Aufnahme neuer Mitglieder bzw. dem Abschluss neuer Spielrechtsverträge,auch eine anderswo ordnungsgemäß erlangte <strong>DGV</strong>-Platzreife, die nichtälter als zwei Jahre ist, anzuerkennen. Der Standard bezieht sich jedoch nur auf diePrüfungsinhalte. Wie die Anfänger das dafür notwendige Wissen vermittelt bekommen,ob durch organisierte Kurse, Gruppen- oder Einzelunterricht, bleibt der Organisationjeder <strong>Golf</strong>anlage überlassen.Für die Spieler wird das Buch „<strong>Golf</strong>regeln in Frage und Antwort“ zur Vorbereitung aufdie Prüfung empfohlen. Neben der Erklärung zum „<strong>Golf</strong> A B C“, der Handicapführungund verschiedener Spielformen sind alle 160 Prüfungsfragen mit Lösungen und Erläuterungenenthalten.2587.2.1 <strong>DGV</strong>-Platzreife-Prüfung<strong>DGV</strong>-Mitglieder, die ihre pe nach den offiziellen Kriterien vergeben möchten, erhaltenvom <strong>DGV</strong> alle Prüfungsunterlagen, ein offizielles Prüfungslogo und die Berechtigungbzw. Lizenz zur Verwendung des Namens „<strong>DGV</strong>-Platzreife“.Die Abnahme der <strong>DGV</strong>-Platzreifeprüfung ist für jeden Lizenznehmer an den eigenen


Platzerlaubnis (PE) und <strong>DGV</strong>-Platzreife<strong>Golf</strong>platz gebunden und nur dort darf die praktische Prüfung erfolgen. Die Verantwortungfür die korrekte Durchführung der <strong>DGV</strong>-Platzreife-Prüfung liegt in jedem Fall beimjeweiligen Lizenznehmer, d. h. dem <strong>DGV</strong>-Mitglied. Wer mit der Abnahme der Prüfungbetraut wird, liegt im Ermessen des <strong>DGV</strong>-Mitglieds.Die <strong>DGV</strong>-Platzreife-Prüfung besteht aus drei Teilen, deren Reihenfolge durch jeden Lizenznehmerselbst festgelegt werden kann:1. Verhalten auf dem Platz (ca. 45-60 Min.)Der Prüfer und die Prüflinge demonstrieren auf einer Bahn anhand praktischer Beispieledas richtige Verhalten auf dem Platz (z. B. Sicherheit, zügiges Spiel, Schonung des<strong>Golf</strong>platzes). Um sicherzustellen, dass alle wichtigen Aspekte behandelt werden, erhältjede <strong>Golf</strong>anlage wetterfeste, laminierte Themenkarten, die als Gedächtnisstütze für denPrüfer dienen und bundesweit einheitlich zum Einsatz kommen. Bei diesem Bestandteilder Prüfung kann kein Anfänger durchfallen, die Teilnahme ist zur Erlangung der <strong>DGV</strong>-Platzreife jedoch verpflichtend.2. <strong>Golf</strong>spiel in der Praxis (ca. 140 Min.)Es werden neun Löcher gespielt und die sechs besten gewertet. Auf Grundlage einer (fiktiven)Vorgabe -54 muss der Spieler mindestens zwölf Stableford-Nettopunkte erzielen.Dies entspricht, bezogen auf die sechs gewerteten Löcher (also mit dem Bonus der „dreiStreichlöcher“), der <strong>Club</strong>vorgabe -54.Dieser Teil der Prüfung muss auf neun Spielbahnen mit gültigem Course-Rating auf dereigenen <strong>Golf</strong>anlage abgenommen werden.3. Theorie (ca. 30 Min.)Im Multiple-Choice-Verfahren sind 30 Fragen zu beantworten. Es handelt sich um 15Regelfragen, zwölf Etikettefragen und drei allgemeine Fragen zum <strong>Golf</strong>sport. Die Regelfragenbeschränken sich auf die wichtigsten Regeln des täglichen Spielgeschehens. AlsHilfsmittel ist das Regelbuch erlaubt.Die Prüfungsbögen werden im gleichmäßigen Mischungsverhältnis durch einen Zufallsgeneratorim „Regelquiz Online“ auf www.golf.de/dgv zusammengestellt. Zum Bestehendürfen maximal vier Fehler bei den Regeln und zwei Fehler bei Etikette und allgemeinenFragen gemacht werden.Zur Bestätigung der bestandenen Prüfung kann jeder Lizenznehmer vorgefertigte Urkundenim klassischen bzw. im Scheckkartenformat bestellen. Beide Formate werden mitaufgedrucktem Logo der <strong>Golf</strong>anlage geliefert. Die Urkunde im Scheckkartenformat istzudem bereits personalisiert. Nähere Informationen dazu finden Sie im iis (IntranetInformations-System – Zugang über die <strong>Club</strong>verwaltungssoftware). Die Bestellung der259


Platzerlaubnis (PE) und <strong>DGV</strong>-Platzreifevorgefertigten Urkunden ist ausschließlich über das iis möglich und wird bei der Lizenzvergabefür jeden Lizenznehmer der <strong>DGV</strong>-Platzreife freigeschaltet. Als Alternative zu denkostenpflichtigen bestellbaren Urkunden kann auch eine selbst erstellte Urkunde ausgegebenwerden. In jedem Fall muss jedoch der Hinweis enthalten sein, dass die <strong>DGV</strong>-Platzreife allein nicht zum Spiel gegen Greenfee auf anderen <strong>Golf</strong>plätzen berechtigt.2607.2.2 Lizenzvergabe an die <strong>DGV</strong>-MitgliederDie Lizenz zur Erteilung der <strong>DGV</strong>-Platzreife ist kostenlos, die teilnehmenden <strong>DGV</strong>-Mitgliederverpflichten sich jedoch in einer kurzen Lizenzvereinbarung mit dem <strong>DGV</strong> diePrüfungsinhalte einzuhalten. Sie verpflichten sich darin auch, eine anderswo ordnungsgemäßerworbene <strong>DGV</strong>-Platzreife innerhalb von zwei Jahren bei Eintritt in den eigenen<strong>Golf</strong>club anzuerkennen.Der Deutsche <strong>Golf</strong> Verband e. V. (<strong>DGV</strong>) bietet allen <strong>DGV</strong>-Mitgliedern, die einen Spielbetriebnach den Vorgaben- und Spielbestimmungen des <strong>DGV</strong> durchführen dürfen, dieMöglichkeit, ihre Platzerlaubnis auf Grundlage der Bestimmungen der <strong>DGV</strong>-Platzreife zuerteilen. Voraussetzung dazu ist die Anerkennung der folgenden Regelungen. Dies sollu. a. einen besonderen Qualitätsstandard und die gleichmäßige Anwendung bei allenteilnehmenden <strong>DGV</strong>-Mitgliedern sichern. Im Einzelnen gilt:1. Der <strong>DGV</strong> räumt dem <strong>DGV</strong>-Mitglied das Recht ein, die Regelungen zur <strong>DGV</strong>-Platzreife,den Titel „<strong>DGV</strong>-Platzreife“, das offizielle Platzreife-Logo und alle dazugehörigen Materialienneben den anderen Lizenznehmern für eigene Zwecke auf der von ihm genutzten<strong>Golf</strong>anlage zu nutzen. Dieses Recht zur Nutzung für eigene Zwecke darf nicht auf Dritteübertragen oder Dritten zur Nutzung überlassen werden (Ausnahme Ziffer 6).2. Das <strong>DGV</strong>-Mitglied nutzt die Prüfungskriterien und -materialien sowie Titel und Logoohne Hinzufügungen oder Weglassungen. Erhält ein Prüfling eine Bestätigung, dass erdie Prüfung bestanden hat, ist auf der Vorderseite deutlich lesbar der Satz „Die <strong>DGV</strong>-Platzreifeallein berechtigt nicht zum Spiel als Gast auf anderen <strong>Golf</strong>anlagen.“ aufzubringen.3. Das <strong>DGV</strong>-Mitglied hat umfassend Kenntnis von den Regelungen zur <strong>DGV</strong>-Platzreifeund erkennt diese Regelungen für die Zeit als verbindlich an, in der es die <strong>DGV</strong>-Platzreifeanbietet oder erteilt. Diese Anerkennung umfasst auch etwaige zukünftige Änderungen derPlatzreiferegelungen durch den <strong>DGV</strong> vom Zeitpunkt der Möglichkeit der Kenntnisnahme.4. Der <strong>DGV</strong> hat das Recht, die Nutzung der Prüfungskriterien und -materialien, des Titelsund des Logos sowie jede werbliche Bezugnahme auf die <strong>DGV</strong>-Platzreife unmittelbarzu untersagen und diese Lizenzvereinbarung ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen,wenn das <strong>DGV</strong>-Mitglied schuldhaft gegen seine Pflichten aus dieser Lizenzvereinbarungverstößt (insbesondere die Pflicht zur unbedingten Anwendung des verbindlichen Prüfungsinhaltsund der Bewertungsmaßstäbe zum Bestehen der Prüfung, die Bestimmungen


Platzerlaubnis (PE) und <strong>DGV</strong>-Platzreifezur Dokumentation des Prüfungsergebnisses sowie die Regelung zur Anerkennung eineranderswo erworbenen <strong>DGV</strong>-Platzreife im Sinne von Ziffer 5.).5. Das <strong>DGV</strong>-Mitglied erklärt, dass es bei Aufnahme neuer Mitglieder / Abschluss neuerSpielrechtsverträge eine anderswo ordnungsgemäß erlangte und entsprechend nachgewiesene<strong>DGV</strong>-Platzreife, die nicht älter als zwei Jahre ist, als Platzerlaubnis anerkennt.6. Der <strong>DGV</strong> gestattet dem <strong>DGV</strong>-Mitglied, zur Organisation und Durchführung der <strong>DGV</strong>-Platzreife für das <strong>DGV</strong>-Mitglied auch Dritte (z. B. <strong>Golf</strong>professionals) zu beauftragen. Sollder Dritte auch selbst die Rechte aus Ziffer 1. in Anspruch nehmen (z. B. Verwendung desLogos oder Aufdruck des Titels „<strong>DGV</strong>-Platzreife“ auf einer Broschüre der selbstständigen<strong>Golf</strong>schule auf der <strong>Golf</strong>anlage des <strong>DGV</strong>-Mitglieds), setzt dies zusätzlich den vorherigenAbschluss einer Vereinbarung des <strong>DGV</strong> mit dem Dritten voraus. Diese wird vom <strong>DGV</strong> nurdann abgeschlossen, wenn der Dritte seinerseits insbesondere die unbedingte Einhaltungder Prüfungskriterien verspricht und gilt nur solange, wie auch eine Lizenzvereinbarungmit dem zugehörigen <strong>DGV</strong>-Mitglied besteht und nur solange der Dritte anstelle des <strong>DGV</strong>-Mitglieds auf der <strong>Golf</strong>anlage die pe-Prüfungen organisiert / abhält. Jeder Verstoß gegendie Lizenzvereinbarung durch den Dritten wird dem <strong>DGV</strong>-Mitglied wie ein eigener Verstoßzugerechnet. Ein Dritter darf nur beauftragt werden / ein Dritter erhält eine Lizenz nur,wenn und solange er nicht bereits mit anderen lizenzierten <strong>DGV</strong>-Mitgliedern bei der<strong>DGV</strong>-Platzreife zusammenarbeitet.7.3 PE-Regelung für KinderDer <strong>DGV</strong> fördert den <strong>Golf</strong>sport besonders auch für Kinder. Umfassende Informationsunterlagendazu hält die <strong>DGV</strong>-Geschäftsstelle bereit. Um Kindern (bis zwölf Jahre) einenaltersorientierten Einstieg in den <strong>Golf</strong>sport zu ermöglichen, ist der <strong>DGV</strong> deshalb auchan einer kindgerechten Platzerlaubnis interessiert. Diese sollte sich an den speziellenBedürfnissen und Befähigungen der Kinder orientieren, wobei einschlägige sportwissenschaftlicheErkenntnisse berücksichtigt werden sollen. Auch das Regelverständnis solltekindgerecht gefördert werden, der offizielle Regeltext ist für Kinder oft unverständlich.So empfiehlt der <strong>DGV</strong> allen Mitgliedern dringend, als Platzerlaubnisregelung das <strong>DGV</strong>-Kindergolfabzeichen in Gold zu übernehmen. Mit dem erfolgreichen Absolvieren desKindergolfabzeichens in Gold sollte die Erteilung der Platzerlaubnis und einer angemessenen<strong>Club</strong>vorgabe (-54 oder besser) verbunden sein (siehe <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>, Ziffer3.11). Gleichermaßen gilt, dass ein Kind, das eine <strong>Club</strong>vorgabe erspielt, hiermit auchdas Kindergolfabzeichen in Gold erlangt hat.Die von Kindern mit Vorgaben der Klassen 5 und 6 im Wettspiel zu spielenden Abschlägesollten nicht nur im Interesse einer guten Spielgeschwindigkeit sondern auch zur besserenMotivation der Spieler möglichst weit vorne liegen (siehe SWSH Ziffer 4.1.2).261


262


Erläuterungen zum <strong>DGV</strong>-Course-RatingAbschnitt 8.Erläuterungen zum Course-RatingEin Course-Rating ist die Bewertung der Schwierigkeit eines <strong>Golf</strong>platzes nach demvon der usGA lizenzierten usGA-Course-Rating-System. Diese einheitliche Platzbewertungbildet die Grundlage für die Umrechnung der Stammvorgabe eines Spielersin die auf dem jeweiligen Platz gültige Spielvorgabe.Die folgenden Ausführungen enthalten Klarstellungen, ergänzende Beschreibungen undAuslegungen der meisten Vorgabenbestimmungen, die so vom <strong>DGV</strong> angewendet undumgesetzt werden.Obwohl die Regelungen dieses Spiel- und Wettspielhandbuchs zunächst nicht verbindlichsind, erlangen die folgenden Hinweise dadurch, dass sie die verbandskonformeund regelmäßige Auslegung der Vorgabenbestimmungen darstellen, verbindlichenCharakter.Alle <strong>DGV</strong>-Mitglieder sind deshalb an das <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong> unter Einbeziehungfolgender Regelungen gebunden:8.1 EinZELHEITEn zu DEn GrunDLAGEn DES <strong>DGV</strong>-VoRGABEnsySTEMS,CouRSE-RATIng und SloPE; GERECHTE VoRGABEn IM <strong>Golf</strong>SPoRTWerden im Sport üblicherweise die absoluten Ergebnisse gemessen, so vergleicht manim Amateurgolf überwiegend relative Ergebnisse miteinander. Seinen Wettspielergebnissenentsprechend wird jedem Spieler eine bestimmte Anzahl von Schlägen zuerkannt(Vorgabe), die er über das Ergebnis des Spitzenspielers hinaus machen darf. Vomtatsächlich gespielten Bruttoergebnis wird diese Vorgabe für das Nettoergebnis abgezogen.Eine relative Leistungsverbesserung führt zu einer angemessenen Herabsetzungder Vorgabe und wird ggf. als Sieg belohnt.Dieses einzigartige System, unterschiedliche Leistungen von <strong>Golf</strong>amateuren vergleichbarzu machen, ist aber nur dann gerecht und liefert wirklich vergleichbare Ergebnisse,wenn alle Vorgaben auf einheitlicher Grundlage festgelegt werden. Dabei muss dieVorgabe einerseits dem Können des Spielers und andererseits der Schwierigkeit desPlatzes entsprechen.Unter diesem Aspekt wurde das Vorgaben<strong>system</strong> in den 70er- und 80er-Jahren durchdie United States <strong>Golf</strong> Association (usGA) in zwei Richtungen bearbeitet. Dabei wurdenfolgende Probleme behandelt:Die analytische Bewertung der Erschwernisse eines <strong>Golf</strong>platzesWährend unsere Vorfahren nur die Länge der einfach gebauten Spielbahnen ihrer Plätzeals Maßstab für deren Schwierigkeit betrachteten (Par, 1870), wurde später – als Folge263


Erläuterungen zum <strong>DGV</strong>-Course-Ratinggewachsener Ansprüche an <strong>Golf</strong>plätze und fortgeschrittenen Könnens der <strong>Golf</strong>platzarchitekten– auch der Einfluss von Hindernissen und sonstigen Erschwernissen auf dasSpielergebnis immer bedeutsamer. Spielbahnen mit gleichem Par können heute sehrunterschiedliche Herausforderungen darstellen: So lässt sich eine breite, flache, windgeschützteSpielbahn ebenso vorstellen wie eine solche mit Schrägen, hohem Rough,Wasser, Bunkern und steifem Gegenwind.Beide Probleme wurden im usGA-Course-Rating- und Slope-Vorgaben<strong>system</strong> weitgehendgelöst:8.1.1 VorbemerkungDas von der usGA erarbeitete Platzbewertungsverfahren beruht auf folgendenGrundlagen:- einer umfassenden Analyse der Schläge von Scratch- und Bogey-Spielern beiderleiGeschlechts nach Länge und Genauigkeit sowie auf dem Bewertungsansatz, inwieweitErschwernisse auf einer Spielbahn unter Berücksichtigung der Schlagmuster für diejeweilige Spielerkategorie ins Spiel kommen,- der Bewertung von Faktoren, die dazu führen, dass sich ein Platz wesentlich längeroder kürzer spielt, als es seiner vermessenen Länge entspricht (effektive Spiellänge),und- der Ermittlung von mathematischen Abhängigkeiten zwischen Course-Rating (Schlagzahldes Scratch-Spielers), Bogey-Rating (Schlagzahl des Bogey-Spielers) undSlope-Rating.Nachfolgend werden einige Einzelheiten des Systems und seiner Verfahrensschritte dargestellt,soweit der <strong>DGV</strong> durch die usGA als Lizenzgeber dazu legitimiert ist.Die Broschüren „usGA Course Rating System Manual“ und „usGA Course Rating SystemGuide“, die die volle Information enthalten, sind nur den Fachleuten der autorisierten<strong>Golf</strong>verbände zugänglich.2648.1.2 Definitionen zum USGA-Course-RatingScratch-SpielerDer Scratch-<strong>Golf</strong>er ist ein Amateurspieler, der auf jedem <strong>Golf</strong>platz jederzeit eine Spielvorgabe0 spielen kann. Sein Abschlag ist durchschnittlich 229 m lang, und er erreichtauf einer Spielbahn von 430 m das Grün mit zwei Schlägen.Die Scratch-<strong>Golf</strong>erin ist eine Amateurspielerin, die auf jedem <strong>Golf</strong>platz jederzeit eineSpielvorgabe 0 spielen kann. Ihr Abschlag beträgt durchschnittlich 192 m, und sieerreicht auf einer Spielbahn von 366 m das Grün mit zwei Schlägen.Course-Rating-WertDer Course-Rating-Wert ist die Kennzahl für die Spielschwierigkeit eines Platzes für


Erläuterungen zum <strong>DGV</strong>-Course-RatingScratch-<strong>Golf</strong>er unter normalen Platz- und Witterungsbedingungen. Er wird in Schlägenausgedrückt und auf eine Stelle hinter dem Komma angegeben. Die Basis bildet die Längeund andere Erschwernisse, sofern diese das Spiel eines Scratch-<strong>Golf</strong>ers beeinflussen.<strong>Golf</strong>plätze in Deutschland werden durch ausgebildete Course-Rater des <strong>DGV</strong> bewertet.Bemerkung: Die Längenbewertung und der Course-Rating-Wert sollten nicht mit Par verwechseltwerden. Par ist kein genaues Maß für die Spielschwierigkeit eines <strong>Golf</strong>platzes.Zwei <strong>Golf</strong>plätze können zwar denselben Par-Wert haben, werden sich ggf. aber imCourse-Rating und der Längenbewertung stark unterscheiden.Bogey-SpielerDer Bogey-Spieler hat eine Stammvorgabe von 17,5 bis 22,4. Sein Abschlag ist durchschnittlich183 m lang, und er erreicht auf einer Spielbahn von 338 m das Grün mit zweiSchlägen.Die Bogey-Spielerin hat eine Stammvorgabe von 21,5 bis 26,4. Ihr Abschlag beträgtdurchschnittlich 137 m, und sie erreicht auf einer Spielbahn von 256 m das Grün mitzwei Schlägen.Bogey-RatingDas Bogey-Rating kennzeichnet die Spielschwierigkeit eines Platzes für den Bogey-<strong>Golf</strong>erunter normalen Platz- und Witterungsbedingungen. Es basiert auf der gemessenen Länge,der effektiven Spiellänge und den Erschwernissen, sofern diese das Spiel des Bogey-<strong>Golf</strong>ers beeinflussen. Das Bogey-Rating entspricht dem durchschnittlichen Ergebnis einesBogey-<strong>Golf</strong>ers, das dieser unter normalen Spielbedingungen in der Hälfte seiner Rundenerzielt. Das Bogey-Rating wird nicht veröffentlicht, da es nicht als in dieser Form angewandtwird. Es wird nur dazu benötigt, zusammen mit dem Course-Rating-Wert denSlope-Wert zu berechnen.Slope-WertDer Slope-Wert setzt das Course-Rating und das Bogey-Rating zueinander ins Verhältnisund dient dazu, die Stammvorgaben im Verlauf der Umrechnung zu Spielvorgabenumzurechnen.Für Herren gilt die Formel: (Bogey-Rating – Course-Rating) * 5,381 = Slope-Wert,bei Damen ist es (Bogey-Rating – Course-Rating) * 4,24 = Slope-WertAlle Stammvorgaben sind auf einem Platz mit einem Basis-Slope-Wert von 113 festgesetztworden. Dies ist kein Durchschnittswert, sondern nur eine Ausgangsbasis, von der ausdie Spielvorgabe berechnet wird. Der niedrigste theoretische Slope-Wert beträgt 55 undder höchste 155.Spielbedingungen während der SaisonDas Course-Rating sollte die Bedingungen widerspiegeln, die während der Saison, wenndie meisten Runden gespielt werden, als normal gelten.265


Erläuterungen zum <strong>DGV</strong>-Course-Rating<strong>Golf</strong>regelnDas Course-Rating basiert auf der Annahme, dass die <strong>Golf</strong>regeln eingehalten werden.Etwaige Platzregeln müssen mit den <strong>Golf</strong>regeln im Einklang stehen.8.1.3 Course-Rating-VerfahrenErmittlung der effektiven SpiellängeAn jeder Spielbahn bewertet das Rating-Team vier Faktoren, die sich auf die Spiellängedes Platzes auswirken: Ausrollen, Höhenunterschiede, erzwungenes Vorlegen und vorherrschenderWind. Der Einfluss dieser Faktoren sowie der Höhe des Platzes über dem Meeresspiegelinsgesamt wird in Länge umgewandelt, die entweder zur gemessenen Längeaddiert oder von dieser subtrahiert wird. Das Ergebnis ist die effektive Spiellänge, die wiederumin die Formeln zur Ermittlung der Scratch- bzw. Bogey-Längenbewertung einfließt.- Ausrollennicht bewässerte, dünn bewachsene Spielbahnen und bergab führende Landezonenlassen den Ball weiter rollen als die normalen 23 m beim Spiel der Herren oder18 m beim Spiel der Damen. Bewässerte, saftige Spielbahnen oder ansteigendeLandezonen bewirken, dass der Ball weniger als 23 (18) m rollt.- Höhenunterschiedespielbahnen, die vom Abschlag zum Grün ansteigen, spielen sich länger als solche,die vom Abschlag zum Grün bergab verlaufen.- erzwungenes Vorlegenspielbahnen, die z. B. vor der normalen Abschlags-Landezone abknicken, zwingenden Spieler, den Ball kürzer als bei einem vollen Abschlag zu halten. Dasselbe trifftzu, wenn sich ein Hindernis, wie z. B. Wasser, in der Abschlags-Landezone befindet.- Vorherrschender Windstärke und Richtung von vorherrschendem Wind wirken sich auf die Spielschwierigkeitdes <strong>Golf</strong>platzes aus. Hauptsächlich Plätze in der Küstenregion oder in derGegend von Windkraftanlagen qualifizieren sich für diese Anpassungen, währendeine bewaldete Gegend eher windgeschützt sein wird.- Höhe über MeeresspiegelDer Ball fliegt in größeren Höhen weiter. Die Längenbewertung eines Platzes in über600 m Höhe wird nach unten korrigiert.266ErschwernisfaktorenDas Rating-Team bewertet zehn Erschwernisfaktoren auf einer Skala von 0 bis 10, nachdemes deren Einfluss auf das Spiel von Scratch- und Bogey-<strong>Golf</strong>ern auf jeder Spielbahngetrennt überprüft hat. Anschließend werden alle für den einzelnen Erschwernisfaktor


Erläuterungen zum <strong>DGV</strong>-Course-Ratingermittelten Werte addiert und mit einem Gewichtungsfaktor multipliziert, der die relativeBedeutung der einzelnen Erschwernisse kennzeichnet. Die Summe aller gewichtetenErschwernisfaktoren wird in die Formeln für Scratch und Bogey eingesetzt und dann inSchlagzahlen umgewandelt. Diese Schlagzahlen, die sowohl positiv als auch negativsein können, werden zur Längenbewertung addiert, um das Course-Rating und dasBogey-Rating zu ermitteln.Die Hindernisse werden wie folgt ausgewertet:- Geländebeschaffenheit: die Schwierigkeit der Standposition in den Landezonen undeventuelle Höhenunterschiede zwischen Landezonen und dem Grün;- Fairway: die effektive Breite der Landezone, die durch Dogleg, Bäume oder durchSchrägen der Spielbahn vermindert werden kann;- Grünanspiel: die Größe, Härte, Form und Schräge des Grüns im Verhältnis zur Längedes Annäherungsschlags;- rettungsschläge und Rough: das Vorhandensein von Rough und anderen Erschwernisfaktorenin und um die Landezonen und um das Grün sowie die Schwierigkeitnachfolgender Befreiungsschläge;- Bunker: das Vorhandensein von Bunkern in und um die Landezonen und um das Grün;- Aus / Extremes Rough: die Existenz von Aus in und um die Landezonen und umdas Grün oder das Vorhandensein von extremem Rough, das in seiner Auswirkungähnlich ist wie Aus;- Wasserhindernisse: die Existenz von Wasserhindernissen, vor allem in und um dieLandezonen und um das Grün;- bäume: die strategische Platzierung, der Umfang, die Höhe und Dichte von Bäumenzusammen mit der Wahrscheinlichkeit einer Befreiung aus den Bäumen heraus;- Grünoberfläche: die Grünkonturen sowie die übliche Geschwindigkeit der Puttfläche;- psychologische Aspekte: die mentale Wirkung einer Kombination verschieden großerErschwernisse im Zielbereich auf den Spieler.Der Slope-WertDer Slope-Wert drückt die Schwierigkeit eines <strong>Golf</strong>platzes für einen „Bogey-<strong>Golf</strong>er“(Bogey-Rating-Wert) im Verhältnis zur Schwierigkeit des Platzes für einen „Scratch-<strong>Golf</strong>er“ (Course-Rating-Wert) aus.Der Slope-Wert ermittelt sich durch den Vergleich zweier Werte, dem Wert der durchschnittlichzu erwartenden Schlagzahl eines Bogey-<strong>Golf</strong>ers (Bogey-Rating) und dem Wertder durchschnittlich zu erwartenden Schlagzahl eines Scratch-<strong>Golf</strong>ers (Course-Rating).Beide Werte werden ins Verhältnis gesetzt.Der Slope-Wert ist somit eine relative Zahl und gibt nicht die generelle Schwierigkeiteines <strong>Golf</strong>platzes wieder. Ein <strong>Golf</strong>platz mit Slope 120 (siehe Grafik) kann sowohl fürden Scratch-<strong>Golf</strong>er wie auch für den Bogey-<strong>Golf</strong>er unterschiedlich schwer sein. Der Wert267


Erläuterungen zum <strong>DGV</strong>-Course-Rating„120“ drückt jeweils nur das Verhältnis der Schwierigkeit für Scratch- und Bogey-<strong>Golf</strong>erauf dem einen Platz aus und dient nicht dem Vergleich zweier Plätze.Der Platz mit Slope 125 hingegen spielt sich für Scratch-<strong>Golf</strong>er leichter als der graue undder schwarze Platz, für Bogey-<strong>Golf</strong>er jedoch schwerer als die beiden anderen Plätze.Der Slope-Wert wird neben dem Course-Rating-Wert benötigt, um die jeweilige Spielvorgabeeines <strong>Golf</strong>ers auf dem zu spielenden <strong>Golf</strong>platz zu berechnen. Der Slope-Wertwird benötigt, um die für Scratch- und Bogey-<strong>Golf</strong>er ermittelten durchschnittlichen Schlagzahlendes zu spielenden Platzes auch auf Spielpotenziale projizieren zu können, dieweder Scratch- noch Bogey-<strong>Golf</strong>er sind, sodass auch für diese <strong>Golf</strong>er eine Spielvorgabeermittelt werden kann.8.1.4 Änderungen am PlatzBei geplanten oder durch Naturereignisse entstandenen Veränderungen des Platzeskann durch eine Rückfrage beim <strong>DGV</strong> schnell geklärt werden, ob eine Veränderung derCourse-Rating-Werte notwendig ist.268


Anleitung zur Vermessung von <strong>Golf</strong>plätzenAbschnitt 9.Anleitung zur Vermessung von <strong>Golf</strong>plätzenDa die Länge der Spielbahnen auch unter dem Course-Rating-System (crs) das wichtigsteBewertungskriterium für einen <strong>Golf</strong>platz darstellt, ist die korrekte Vermessung derSpielbahnen eine unverzichtbar notwendige Voraussetzung für die Platzbewertung. Sieist gleichermaßen bedeutsam, um sowohl die spielwirksame Länge als auch die Lageder Hindernisse und Erschwernisse in den Landezonen zu beurteilen.Die exakte Vermessung einer Spielbahn erfordert ordnungsgemäßes Setzen der Messpunkte(Vermarkungsplatten) auf den Zählspielabschlägen, die eindeutige Bestimmungder Fairway-Knickpunkte (Dogleg-Punkte) und die genaue Ermittlung der Grünmitte.Das <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong> sieht vordere, mittlere und hintere Abschläge in sechs verschiedenenFarben vor. Hierdurch wird die Möglichkeit geschaffen, einen <strong>Golf</strong>platzin jeweils mehrere verschiedenen Längen für Damen bzw. Herren zu spielen. DerAbschlag, von dem die überwiegende Anzahl Wettspiele gespielt wird, ist der gelbbzw. rot zu kennzeichnende Abschlag. Sind zusätzlich weitere Abschläge vorhanden,werden diese ihrer Lage entsprechend farblich als hintere bzw. vordere Abschläge markiert.Hintere Abschläge ermöglichen einen langen Platz für besondere Meisterschaften,vordere Abschläge erleichtern das Spiel für schwächere Spieler.Um stets die richtigen Course-Rating- und Slope-Werte zu gewährleisten, ist die nachcrs vermessene Länge jeder Spielbahn möglichst auf den Meter genau konstant zuhalten, wobei die Witterung berücksichtigt werden darf / soll. So ist es bei außergewöhnlichtrockenem Platz angebracht, die Abschlagmarkierungen auf den Par-4- undPar-5-Löchern nach hinten zu setzen und die Par-3-Löcher (auf denen der Roll keine Rollespielt) zu verkürzen, um nicht mehr als 100 Meter von der vermessenen Länge abzuweichen.Umgekehrt sollte bei besonders nassen Platzverhältnissen verfahren werden.Durch diese Anleitung soll eine einheitliche Vorgehensweise bei der Vermessung undBewertung von <strong>Golf</strong>plätzen sichergestellt werden.Anleitung zur Vermessung von <strong>Golf</strong>plätzen nach dem CRSDie exakt vermessene Länge der Spielbahnen ist der wichtigste Faktor im Rahmen der<strong>Golf</strong>platzbewertung nach dem crs. Der <strong>DGV</strong> gibt daher seinen Mitgliedern nachfolgenddie Art der Vermessung vor.269


Anleitung zur Vermessung von <strong>Golf</strong>plätzen9.1 MESSPunKT9.1.1Messpunkt ist der durch eine unveränderbar angebrachte, sichtbare Markierungbestimmte Punkt, von dem aus die Länge einer Spielbahn vermessen wird. Dieser Messpunktmuss sich rechts auf dem Zählspielabschlag befinden und die Mitte zwischen demhinteren und vorderen Ende des Zählspielabschlags kennzeichnen.9.1.2Auf den Messpunkten müssen Vermarkungsplatten angebracht werden, die die Lochlängein Metern sowie die Aufschrift „Course-Rating“ tragen und entsprechend derFarbregelung des <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>s eingefärbt sind.Abschlag Farbe rating möglich fürMeisterschaftsabschläge schwarz Herren erst ab 6.300 Meter zzgl. weißHintere Abschläge weiß HerrenHintere Standardabschläge gelb Damen / Herren (Damen nur bis 5.800 Meter)Mittlere Abschläge blau Damen / HerrenVordere Standardabschläge rot Damen / HerrenVordere Abschläge orange Damen / HerrenVermarkungsplatten inkl. der Beschriftung sind im <strong>Golf</strong>platz-Zubehörhandel erhältlich.9.1.3Für jeden vorhandenen Zählspielabschlag muss ein Messpunkt vorhanden sein.9.1.4Die Vermarkungen, die nach Angaben des Vermessungsteams vor der Vermessunggesetzt werden müssen, sind vom <strong>DGV</strong>-Mitglied über den <strong>Golf</strong>platzzubehörhandel zubestellen. Nach erfolgter Vermessung muss das <strong>DGV</strong>-Mitglied die Deckplatten der Messpunktein der jeweiligen Farbe mit der dazugehörigen Länge bestellen. Diese Teile sindebenfalls im <strong>Golf</strong>platzzubehörhandel erhältlich.Es wird dringend empfohlen, die Deckelplatten der Messpunkte durch den Vermessersetzen zu lassen, um hierbei Irrtümer zu vermeiden.2709.2 MESSVERfAHREn und ProtokoLLIERungDie Bahnen werden auf elektro-optischem Weg vermessen. Hierbei wird die direkteschräge Entfernung zwischen dem Messgerät und dem Zielpunkt (Reflektor) erfasst undauf die horizontale Strecke reduziert. Gleichzeitig wird die Höhendifferenz zwischenMessgerät und Zielpunkt (Reflektor) bestimmt.


Anleitung zur Vermessung von <strong>Golf</strong>plätzenDie Vermessung sollte durch speziell dafür ausgebildete <strong>DGV</strong>-Vermessungsbeauftragteoder durch vom <strong>DGV</strong> eingewiesene und zur Vermessung von <strong>Golf</strong>plätzen empfohlenePersonen vorgenommen werden. Es ist anschließend für jede vermessene Abschlagfarbeein vollständiges „<strong>DGV</strong>-Course-Rating / <strong>Golf</strong>platz-Vermessungsprotokoll“ anzulegen.Anmerkung: Die Messgenauigkeit des Geräts muss unter +/– 1 dm pro 1.000 m liegen.Einzelne Teilstrecken werden auf 0,1 Meter genau vermessen. Die gesamte Lochlänge(die Summe der Teilstrecken) wird auf den vollen Meter auf- oder abgerundet (z. B.234,5 m = 235 m; 312,4 m = 312 m).9.3 VoRGEHEnSWEISE BEI DER LänGEnERMITTLungNach den Richtlinien des Course-Rating-Systems muss jede Spielbahn horizontal von denfesten Messpunkten an den Abschlägen entlang der vom Architekten geplanten Spielliniebis zur Mitte des Grüns vermessen werden. Diese offiziellen Längenangaben sind aufder Zählkarte zu verwenden.9.3.1Die Mitte eines Grüns ergibt sich aus der Halbierung der Linie, die bei der Längenvermessungdurch die optische Mitte des Grüns führt.9.3.2 Par-3-Loch / Gerades Par-4-LochEin Par-3-Loch wird vom hinteren Rand zu den auf Messpunkten auf den Abschlägenaufgestellten Reflektoren vermessen. Anschließend wird die Entfernung zum vorderenRand des Grüns gemessen und die so halbe gemessene Grünlänge von den Strecken zuden Messpunkten abgezogen. Es ergibt sich daraus die vermessene Länge des Lochs.Anmerkung: Es ist zu beachten, dass das Messgerät auf der Fairway-Achse steht unddie Tangenten zur Bestimmung der Grünlänge rechtwinklig auf die Fairway-Achse gelegtwerden.9.3.3 DoglegBei einer geknickten Spielbahn wird vom Knickpunkt (Ellenbogen) aus vermessen. DieserPunkt sollte durch festen Bezug zu einem unveränderbaren Objekt (Bunkerkante, Baum,Sprinkler etc.) auch später wieder zu finden sein.Es wird jeweils vom Knickpunkt aus zu jedem festen Messpunkt auf den Abschlägengemessen. Es folgen die Messungen zu den vorderen und hinteren Kanten des Grüns,um den Abstand zum Zentrum des Grüns zu ermitteln. Die Teilstrecken vom Abschlagzum Knickpunkt und vom Knickpunkt zur Grünmitte werden dann addiert. Damit ist dieLänge des Lochs für jeden Abschlag bestimmt.271


Anleitung zur Vermessung von <strong>Golf</strong>plätzen9.3.4 Doppel-DoglegEin doppeltes Dogleg wird vermessen, indem man zunächst vorhandene Knickpunkte(Doglegs) identifiziert, die sich auf der vom Architekten geplanten Spiellinie befinden.Hierzu können die Pläne des Architekten, Abschlagtafeln, Birdie-Books etc. herangezogenwerden. Anschließend wird vom 1. Knickpunkt zu den festen Messpunkten auf denAbschlägen (1. Teilstrecke) gemessen, danach die Entfernung vom 1. zum evtl. vorhandenen2. Knickpunkt (2. Teilstrecke) und abschließend die Strecke vom 2. Knickpunktzur Grünmitte (3. Teilstrecke). Liegen keine Knickpunkte vor, so empfiehlt es sich, dieTeilstrecken von der Längen- und Breitenmitte der Spielbahn aus zu messen.Hinweis: Nur Par-5-Löcher können mehr als einen Knickpunkt haben. Bei Par-4-Löchernhat der Scratch-<strong>Golf</strong>er keine zweite Landezone, sondern spielt mit dem zweiten Schlagdas Grün an. Nur, wenn ihm dies nicht möglich ist, darf ein zweiter Knickpunkt festgelegtwerden.2729.4 ERKLÄRunGEnZur Korrektur der spielwirksamen Länge ist die Höhendifferenz zwischen Abschlag undGrün mit einer Genauigkeit von +/– 0,1m zu messen.Anmerkung: Vorzeichenumkehr bei Messung entgegen der Spielrichtung!


Anleitung zur Vermessung von <strong>Golf</strong>plätzen9.4.1 Fairway-Knickpunkt (Dogleg)Im Allgemeinen wird der Knickpunkt eines Fairways durch die vom Architekten vorgegebeneSpiellinie definiert. Im Rahmen des crs ist der Knickpunkt eines Fairwaysfolgendermaßen zu bestimmen:An den Knickpunkten der vom Architekten vorgegebenen Spiellinie wird eine geradeLinie vom inneren zum äußeren Knickpunkt gezogen. Der für das Course-Rating wesentlicheKnickpunkt ist die Mitte dieser Linie, maximal jedoch ein Punkt 18 Meter vominneren Knickpunkt.9.5 AnoRDnung DER fESTEn MESSPunKTE an DEn ABSCHLÄGEnDer Standardabschlag ist der Abschlag, von dem die überwiegende Anzahl der vorgabenwirksamenWettspiele gespielt wird.Ein Platz muss mindestens über „rote“ und „gelbe“ Standardabschläge verfügen, diein Ausnahmefällen auch denselben Messpunkt aufweisen können, der dann rot / gelbgekennzeichnet werden muss.Grundsätzlich sollen auch an den vorderen und hinteren Abschlägen die Messpunkte inder Mitte des Abschlags angebracht werden.9.6 VERMARKunGSPLATTEn (MESSPunKTE)Die Vermarkungsplatten müssen eine Größe von mindestens 12 x 12 cm haben. Siehaben die Farbe des Abschlags (gelb, oder rot usw.) und tragen sowohl die Längenangabedes Lochs in Metern und die Aufschrift „<strong>DGV</strong>-Course-Rating“.9.7 <strong>Golf</strong>PLATZ-VERMESSunGSPRotokoLLEine Excel-Vorlage für ein Vermessungsprotokoll ist online in der Spielleitungsinfothekerhältlich.Um bei folgenden Überprüfungen möglichst viele Platzinformationen zur Verfügung zuhaben, müssen auf dem <strong>Golf</strong>platz-Vermessungsprotokoll (Damen bzw. Herren) nebenden Spalten für die Distanzen der einzelnen Teilstrecken auch die Spalten für weitereDaten ausgefüllt werden, die bei der Vermessung anfallen.Erklärungen zu den Spalten:Par 3, Par 4 oder Par 5 ohne Dogleg: Es wird die direkt gemessene Länge vom Abschlagbis zur Grünmitte eingetragen; dies ist zugleich auch die Gesamtlänge des Lochs.Par 4 / 5, 1. Teilstrecke: Es wird die Entfernung vom Abschlag zum 1. Dogleg-Knickpunkteingetragen.273


Anleitung zur Vermessung von <strong>Golf</strong>plätzenPar 4 / 5, 2. Teilstrecke: Es wird an einem Par 4 die Entfernung vom Dogleg-Knickpunktbis zur Grünmitte, an einem Par 5 die Distanz vom 1. zum evtl. vorhandenen 2. Dogleg-Knickpunkteingetragen, ansonsten die Distanz vom 1. Dogleg-Knickpunkt bis zurGrünmitte.Par 5, 3. Teilstrecke: Distanz vom evtl. vorhandenen 2. Dogleg-Knickpunkt bis zurGrünmitte.Grünlänge: Grüntiefe auf der Spiellinie von Grünanfang bis Grünende unter Berücksichtigungder zur Spiellinie rechtwinkligen Tangenten an das Grün.Höhendifferenz Abschlag / Grün: Vorzeichen für erhöhte Grüns (plus), für tiefer gelegene(minus).Position der Messpunkte: Hier ist die entsprechende Spalte anzukreuzen.Länge Abschlag: Gesamtlänge des Zählspielabschlags der jeweiligen Farbe.274


Datenschutz, <strong>DGV</strong>-Intranet und SpielbetriebAbschnitt 10.Datenschutz, <strong>DGV</strong>-Intranet und Spielbetrieb10.1 DATEnSCHuTZ IM SPIEL- und WETTSPIELBETRIEBDer <strong>Golf</strong>sport ist ein besonders datenintensiver Sport. So erfordert schon die Vorgabenverwaltungeine Fülle von Vorgängen, die eine Datenverarbeitung erforderlichmachen. Hinzu kommen die von <strong>Golf</strong>anlagen häufig für ihre Mitglieder bzw. Spielberechtigtenerbrachten Serviceangebote (z. B. das Veröffentlichen von Start- undErgebnislisten im Internet). Auch dies führt zu weiteren Formen der Datenverarbeitung.Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten bedarf es einer Rechtsgrundlageim Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Ein Verein oder Unternehmen darfpersonenbezogene Daten folglich nur dann verarbeiten oder nutzen, wenn die Verarbeitungan einen konkreten Verwendungszweck gebunden und durch eine gesetzlicheRegelung gestattet ist oder für die eine persönliche Einwilligung des Betroffenenvorliegt.Im Folgenden wird aufgezeigt, welche Maßnahmen zum Schutz personenbezogenerDaten in Zusammenhang mit dem Spiel- und Wettspielbetrieb getroffen werden sollten.Veröffentlichung von Start- und Ergebnislisten im <strong>Club</strong>hausSoweit es um Informationen geht, die in engem Zusammenhang mit dem Verein oderUnternehmen stehen, ist die Mitteilung von Mitglieder- bzw. Nutzerdaten zulässig, wenndem keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen der Mitglieder bzw. Spielberechtigtenentgegenstehen (§ 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BDSG). Der Veröffentlichung von Start- undErgebnislisten im <strong>Club</strong>haus stehen keine überwiegend schutzwürdigen Interessen derMitglieder/Spielberechtigten entgegen, soweit der Ort der Veröffentlichung kein öffentlichzugänglicher Bereich ist. Dies dient unmittelbar der Verwirklichung des Vereins- bzw. Unternehmenszwecksund gehört damit zum unverzichtbaren Kernbereich der Sportausübung.Der Vereinszweck bzw. Unternehmenszweck sowie die Verwendung von personenbezogenenDaten sollten entsprechend in einer Vereinssatzung bzw. den AGBs definiert sein.Veröffentlichung von <strong>DGV</strong>-Stammvorgaben im <strong>Club</strong>hausUm die jeweilige <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe nachweisen zu können, gibt der Vorgabenausschussdes <strong>DGV</strong>-Mitglieds die <strong>DGV</strong>-Stammvorgaben aller Heimatclubmitglieder ständigan gut sichtbarer Stelle bekannt (siehe Ziffer 3.4.3 des <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>s). Auchdiese Veröffentlichung steht in engem Zusammenhang mit dem Vereins- bzw. Unternehmenszweckund bildet letztlich eine Grundlage für einen mit den Regularien konformen,vorgabenwirksamen Spielbetrieb. Überwiegende schutzwürdige Interessen des Einzelnenstehen der Veröffentlichung im allgemeinen nicht entgegen, sodass diese zulässig ist. Es istjedoch wichtig, dass die Liste der <strong>DGV</strong>-Stammvorgaben neben dem Namen des Spielers275


Datenschutz, <strong>DGV</strong>-Intranet und Spielbetriebnicht zusätzliche personenbezogene Angaben enthält. Generell gilt nämlich der Grundsatzder „Datensparsamkeit“: Nur die für einen Verarbeitungszweck tatsächlich erforderlichenDaten dürfen auch verarbeitet bzw. veröffentlicht werden. Zudem können Datenwie z. B. Mitgliedsnummer/Servicenummer eines Mitglieds evtl. einen Zugangscode zugeschützten Bereichen im Internet darstellen.276Veröffentlichung von Start- und Ergebnislisten im InternetDie Abwicklung des Spiel- und Wettspielbetriebs gehört zum Kernbereich des Vereinslebensbzw. Sportbetriebs auf der <strong>Golf</strong>anlage. Die serviceorientierte, zukunftsweisendeAbwicklung des Spielbetriebs über das Internet ist nicht generell unzulässig. Wegen dermit dem Internet verbundenen Risiken (weltweiter Abruf von Daten ist möglich) ist jedochstets sicherzustellen, dass der Zugriff insbesondere auf eine Startliste über das Internetnur für Betroffene möglich ist. Deshalb muss ein passwortgeschützter Zugang durchein individuelles, personen-bezogenes Passwort-System geschaffen werden. So kannnur der Betroffene auf seine Startzeiten zugreifen, ggf. auch noch auf die der Partnerseiner Spielergruppe. Diese Beschränkung erscheint unumgänglich, da die Startlistesensible Daten enthält, nämlich u. a. die Startzeiten einzelner Personen und damit derenvoraussichtlichen Aufenthaltsort zu einem bestimmten Zeitpunkt, die gleichzeitig derenAbwesenheit von zu Hause dokumentieren. Über die Veröffentlichung im Internet sowieden passwortgeschützten Zugang zu Startlisten sollte der Betroffene vorab informiertwerden (z. B. durch Hinweis in der Rahmenausschreibung oder auf der Meldeliste; sieheunten). Mit der Annahme der Ausschreibungsbedingungen liegt somit eine Einwilligungzu der Veröffentlichung vor.Die allgemeine Veröffentlichung von Ergebnislisten im Internet dient dem Vereinszweckim Sinne der Ausübung des <strong>Golf</strong>sports. Falls keine überwiegende schutzwürdigen Interessender Mitglieder/Spielberechtigten entgegen stehen, ist die Veröffentlichung vonErgebnislisten im Internet zulässig. Es sollte jedoch auch hier bereits bei der Datenerhebung,also der Meldung zum Wettspiel und evtl. auch in der Rahmenausschreibung,deutlich darauf hingewiesen werden, dass die Ergebnisliste im Internet veröffentlichtwird. Widerspricht ein Betroffener der Veröffentlichung seiner Daten in einer Ergebnislisteausdrücklich, so muss sein Name im Internet unkenntlich gemacht werden. Der <strong>DGV</strong>hat für an das <strong>DGV</strong>-Intranet angeschlossene <strong>DGV</strong>-Mitglieder technisch sichergestellt,dass bei der Darstellung von Wettspielergebnissen der Name derjenigen Spieler durchgängiganonymisiert werden kann, die einer Veröffentlichung generell, ggf. auch erstnach Abschluss des Wettspiels, widersprechen.Der Heimatclub eines Spielers kann dazu über das Intranet-Informations-System (iis) dasjeweilige Mitglied/den jeweiligen Spielberechtigten aufrufen und durch Aktivierung derFunktion „anonymisierte Ergebnisdarstellung“ dem Widerspruch Rechnung tragen. Es


Datenschutz, <strong>DGV</strong>-Intranet und Spielbetriebwird dann an Stelle des Namens auf sämtlichen Ergebnislisten nur „N. N.“ angezeigt.Wichtig dabei ist, dass der betroffene Spieler vom Wettspielausrichter vollständig, d. h.insbesondere mit der richtigen Mitgliedsnummer, erfasst wird. Nur so kann die eindeutigeZuordnung und damit die Anonymisierung erfolgen.Übermittlung von Wettspielergebnissen an das <strong>DGV</strong>-IntranetAn das Intranet des <strong>DGV</strong> angeschlossene <strong>DGV</strong>-Mitglieder melden die für die Wettspielabwicklungund Vorgabenverwaltung erforderlichen personenbezogenen Daten ihrereigenen Mitglieder oder Spielberechtigten bzw. von Gästen nach Wettspielende an denServer des <strong>DGV</strong>-Intranets, welcher diese Daten im 24/7-Betrieb für die weitere Verarbeitungbereit stellt. Dort können die Daten vom jeweiligen Heimatclub des betroffenenSpielers und vom Spieler selbst (im Internet per mygolf.de) selbst abgerufen werden. DerSpieler kann dort insbesondere seine Vorgabenhistorie und seine aktuelle <strong>DGV</strong>-Stammvorgabeabrufen. Bei dieser Datenübermittlung handelt es sich um eine Datenverarbeitung,unmittelbar dem Vereins- oder Unternehmenszweck (Förderung und Ausübung des<strong>Golf</strong>sports) dient und daher zulässig ist. Eine Datenabfrage ist nur durch den Heimatcluboder den Betroffenen selbst über seine Zugangsberechtigung (Name und Mitgliedsnummer/Servicenummerbzw. Passwort) möglich. Überwiegende schutzwürdige Belangedes Mitglieds/Spielberechtigten sind vor diesem Hintergrund allgemein nicht erkennbar.Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus den Regelungen zur Datenverarbeitung in den amrdes <strong>DGV</strong> sowie der jeweiligen Satzung bzw. den AGB der <strong>DGV</strong>-Mitglieder.Wahrung der Bestimmungen des DatenschutzesEs empfiehlt sich, bereits im Aufnahmeantrag bei Begründung der Mitgliedschaft imVerein oder im Spielrechtsvertrag die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogenerDaten der Mitglieder bzw. <strong>Golf</strong>spieler für Vereins-/Unternehmenszweckegemäß den Bestimmungen des BDSG zu erläutern. Eine entsprechende Klausel könntewie folgt lauten:„Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner personenbezogenen Daten für Vereinszwecke(bei Betreibergesellschaften: Vertragsabwicklung) erfolgt gemäß den Bestimmungendes Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Folgende Daten werden erhoben,verarbeitet bzw. genutzt: Vorname, Name, Geburtstag, Geschlecht, Anschrift, Eintrittsdatumund die Angaben im Vorgabenstammblatt [ggf. ergänzen/ streichen]. Mir istbekannt, dass die Datenverarbeitung u. a. die allgemeine Mitgliederverwaltung, insbesonderedie Abwicklung des Zahlungsverkehrs und des Spielbetriebs umfasst.Der „Verein e. V.“/ Die „Betreibergesellschaft“ ist dem Intranet des Deutschen <strong>Golf</strong> Verbandese. V. (<strong>DGV</strong>) angeschlossen, über das u. a. die Bestellung des <strong>DGV</strong>-Ausweisesund die Meldung der Spielergebnisse/ Vorgaben erfolgt. Näheres regeln die Aufnahme-277


Datenschutz, <strong>DGV</strong>-Intranet und Spielbetriebund Mitgliedschaftsrichtlinien des <strong>DGV</strong>, dort Ziff. 7, die ich im <strong>Club</strong>sekretariat und imInternet unter www.golf.de/dgv einsehen kann. Die in Ziff. 7 amr genannten und inder beigefügten Übersicht dargestellten personenbezogenen Daten werden an den<strong>DGV</strong> übermittelt und zu den dort beschriebenen Zwecken vom „Verein e. V.“/ von der„Betreibergesellschaft“ und dem <strong>DGV</strong> verarbeitet.Darüber hinaus willige ich in die Bekanntgabe der aktuellen <strong>DGV</strong>-Vorgabe durch Aushang(gemäß <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>) sowie das Erstellen und die Weitergabe einer Mitgliederlistean die Vereinsmitglieder ein [ggf. streichen]. Ich habe jederzeit die Möglichkeit,vom Verein/ der Betreibergesellschaft Auskunft über die Verwendung meiner Datenzu erhalten. Meine Daten werden nach meinem Austritt aus dem Verein/ nach dem Endedes Spielrechtsvertrages, mit Ausnahme der Daten, die das Rechnungswesen betreffen(zehnjährige steuergesetzliche Aufbewahrung) und meiner Vorgabenstammblattdaten(einjährige Frist zur Wiedererkennung gem. <strong>DGV</strong>-VS) gelöscht. Mir ist bekannt, dass ichdiese Einwilligung jederzeit gegenüber dem <strong>Club</strong>sekretariat widerrufen kann.“Unabhängig davon empfiehlt sich in Zusammenhang mit dem Spiel- und Wettspielbetriebbei Nutzung des Internets ein Hinweis auf den Meldelisten und in der (Rahmen-)Ausschreibung:Der Teilnehmer erklärt sich mit seiner Anmeldung zum Wettspiel mit einer Verwendungseiner personenbezogenen Daten (u. a. Name, Vorgabe, Name des Heimatclubs)zur Erstellung und Veröffentlichung von Melde-, Start- und Ergebnislisten wie in Ziffern7.3.1.5 bis 7.3.1.7 der Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien des Deutschen <strong>Golf</strong>Verbandes e. V. (amr) beschrieben, einverstanden. Die amr in ihrer jeweils gültigenFassung können im <strong>Club</strong>sekretariat oder im Internet unter www.golf.de/dgv/verbandsordnung.cfmeingesehen werden.Der Veröffentlichung des Teilnehmernamens in der Ergebnisliste im Internet kann überden Heimatclub widersprochen werden; dann erscheint der Spielername als „N. N.“.27810.2 <strong>DGV</strong>-InTRAnET und SPIELBETRIEBDas <strong>DGV</strong>-Intranet vernetzt die lokalen Computer<strong>system</strong>e vor Ort zu einem elektronischenInformations- und Kommunikations<strong>system</strong> im deutschen <strong>Golf</strong>. Die beim jeweiligen <strong>DGV</strong>-Mitglied zur Verfügung stehenden Informationen und Daten können somit wesentlicheffektiver verteilt und zugänglich gemacht werden. Was bedeutet das System für <strong>DGV</strong>-Mitglieder in der Praxis? Zum einen werden etliche Arbeitsabläufe im Sekretariat rationalisiertund damit Kosten eingespart. Der 24/7-Betrieb der <strong>DGV</strong>-Intranet-Server stellterforderliche Informationen permanent zur Verfügung und entlastet somit die einzelnen<strong>DGV</strong>-Mitglieder davon, einen gleichartigen Dienst für eigene Spieler und Spielberechtigtevorzuhalten. Zugleich wird die Kommunikation zwischen den einzelnen <strong>Golf</strong>clubs,


Datenschutz, <strong>DGV</strong>-Intranet und Spielbetriebden Betreibergesellschaften, den Landesgolfverbänden und dem <strong>DGV</strong> optimiert undletztlich kann das jeweilige <strong>DGV</strong>-Mitglied seinen Mitgliedern über dieses System einumfangreiches Informations- und Serviceangebot über das „öffentliche“ Internet – insbesondereüber die Plattformen www.golf.de und www.mygolf.de – offerieren.Im Einzelnen stellt das <strong>DGV</strong>-Intranet für den Spielbetrieb bei <strong>DGV</strong>-Mitgliedern dasVorgaben-Informations-System, den Vorgabennachweis aus dem Internet, den automatischenErgebnisdienst, das Bestell<strong>system</strong> für den <strong>DGV</strong>-Ausweis, den Austausch von <strong>Club</strong>-Stammdaten, die Übermittlung von Wettspielterminen an den Internet-Turnierkalenderund die Publikation von Meldelisten, Turnier-Startzeiten und Wettspielergebnissen sowie<strong>Club</strong>nachrichten und Greenfee-Angeboten im Internet zur Verfügung.Gerade im Zusammenhang mit der Wettspielabwicklung bietet das <strong>DGV</strong>-Intranet sehrnützliche Funktionen. Schaut man sich die chronologische Abwicklung eines Wettspielsan, steht zu Beginn die Planung und Publikation des Turniers. Die Publikation von Wettspielterminenist häufig mit einem hohen manuellen Arbeitsaufwand verbunden. Vielfachwurden diese Termine bislang in Printmedien veröffentlicht und haben daher oft einAktualitätsdefizit. Mit der Anbindung an das <strong>DGV</strong>-Intranets werden Wettspieltermine beiAnlage des Turniers im <strong>Club</strong>verwaltungs<strong>system</strong> an den Datenbank-Server übertragen,wodurch ein ständig aktueller Wett¬spielkalender gewährleistet ist, der über das Internetunter www.golf.de und www.mygolf.de abgerufen werden kann. Die Veröffentlichungdes Wettspielangebots über das <strong>DGV</strong>-Intranet ermöglicht somit eine größere Flexibilität.Für das einzelne <strong>DGV</strong>-Mitglied besteht darüber hinaus via <strong>DGV</strong>-Intranet die Möglichkeit,einen eigenen Wettspielkalender auf der eigenen Homepage im Internet zu unterhalten.Durch die elektronische Veröffentlichung erreicht der austragende <strong>Golf</strong>club bzw.Betreiber weit mehr <strong>Golf</strong>spieler und erzielt somit eine größere Aufmerksamkeit auf deneigenen Wettspielbetrieb.In der Praxis kann das wie folgt aussehen. Der Tag des (offenen) Wettspieles naht,und eine Reihe von auswärtigen Teilnehmern hat sich hierzu nicht mehr überwiegendtelefonisch sondern über www.mygolf.de und damit über das <strong>DGV</strong>-Intranet angemeldet.Hinzu kommt die Erfassung neuer Gäste, die durch den <strong>DGV</strong>-Ausweis vereinfacht wird.Schon beim Auslesen mittels Kartenleser können Basisdaten in das <strong>Club</strong>-Verwaltungs-System übernommen werden. Unter Zuhilfenahme des Vorgaben-Informations-Systems(Vis) des <strong>DGV</strong>-Intranets kann anschließend die Vorgabe der so erfassten Gastteilnehmerauf den aktuellen Stand hin überprüft werden. Die Bereitstellung der Information erfolgtüber den Server des <strong>DGV</strong>-Intranets. Das <strong>DGV</strong>-Mitglied hat die Verantwortung, die Vorgabender Spieler zu ermitteln und zu führen und wird dabei durch den Einsatz lokaler<strong>Club</strong>-Verwaltungs-Systeme unterstützt, welche die Kommunikation mit dem Server des<strong>DGV</strong>-Intranets aufrecht erhalten. Über den <strong>DGV</strong>-Intranet-Server erfolgt die Auskunft zuraktuellen Vorgabe von Wettspielteilnehmern sowie die Übermittlung der Wettspieler-279


gebnisse an den jeweiligen Heimatclub. Nach jedem Wettspiel werden die durch denHeimatclub neu berechneten Vorgaben für die eigenen Mitglieder bzw. Spielberechtigtenautomatisch an den <strong>DGV</strong>-Intranet-Server übermittelt und für die Ermittlung vonSpielvorgaben bereit gestellt. Das <strong>DGV</strong>-Intranet unterstützt die <strong>DGV</strong>-Mitglieder auch beider Publikation von Wettspielergebnissen. Via <strong>DGV</strong>-Intranet kann für jedes im Turnierkalendereingetragene Wettspiel die entsprechende Ergebnisliste inklusive einzelner Scoresveröffentlicht werden.Neben der direkten Unterstützung im Wettspielbetrieb, die in erster Linie das Sekretariatentlastet, erweist der Vorgabennachweis aus dem Internet auch dem einzelnen <strong>Golf</strong>ereinen nützlichen Dienst. Die Handicap-Abfrage im Internet unter www.golf.de/handicapoder www.mygolf.de, die an das <strong>DGV</strong>-Vorgaben-Informations-System gekoppeltsind, dient als offizieller Vorgabennachweis. Für den einzelnen <strong>Golf</strong>er bedeutet das,dass er seine Vorgabe einschließlich der letzten zehn gespielten Ergebnisse bzw. dasVorgabenstammblatt weltweit per Internet abrufen und mittels Webbrowser ausdruckenkann. Der zweisprachig verfasste Erklärungstext ermöglicht den weltweiten Nachweis.Das Ausdrucken des Vorgabenstammblatts im Sekretariat des Heimatclubs ist somit nichtmehr erforderlich.280


Anpassung der <strong>Golf</strong>regeln für <strong>Golf</strong>spieler mit BehinderungAbschnitt 11.Anpassung der <strong>Golf</strong>regeln für <strong>Golf</strong>spieler mit BehinderungVorwortDer „Behinderten-<strong>Golf</strong>sport“ hat in Europa in den letzten Jahren stark zugenommen. Sowar es auch folgerichtig, dass sich Anfang 2000 die „European Disabled <strong>Golf</strong> Association“konstituierte. Die Zuwachsraten Behinderter, die den <strong>Golf</strong>sport ausüben, sind auchin Deutschland ungebremst.Eine Behinderung ist etwas völlig Normales. Behinderte wollen dies auch im Sport soverstanden wissen. Dennoch benötigt diese Sportlergruppe einige Sonderregelungen,um den <strong>Golf</strong>sport überhaupt ausüben zu können:Wer nicht gehen kann, benötigt ein Fahrzeug. Wer aber ein Fahrzeug nutzt (z. B. Rollstuhlfahrer),dem muss es gestattet sein, Bunker und Greens zu befahren. Blinde, die ingroßem Maße ihr Gefühl einsetzen, müssen Schläger in Hindernissen aufsetzen dürfenund sind zwingend auf die Unterstützung eines Caddies / Coaches angewiesen. StarkBewegungseingeschränkte benötigen evtl. künstliche Hilfsmittel zum Spiel, die sonstnach den Regeln unzulässig sind.Mit solchen Anpassungen der <strong>Golf</strong>regeln für Spieler mit Behinderungen wird es überhaupterst möglich, behinderte <strong>Golf</strong>er sinnvoll in das Spielgeschehen einzugliedern. Diesist umso wichtiger, da gerade dieser Personengruppe der <strong>Golf</strong>sport ein hohes Maß anLebenswertgefühl vermittelt und für viele auch eine Therapie im gesundheitlichen Sinnedarstellt.Die nachfolgenden Anpassungen gelten nur, wenn in der Ausschreibung eines Wettspielsdarauf Bezug genommen wurde.Anpassungen der <strong>Golf</strong>regeln für <strong>Golf</strong>spieler mit BehinderungDie Anpassungen der <strong>Golf</strong>regeln für <strong>Golf</strong>spieler mit Behinderung sollen es behinderten<strong>Golf</strong>spielern ermöglichen, ohne Benachteiligungen mit einem <strong>Golf</strong>spieler ohne Behinderungoder einem <strong>Golf</strong>spieler anderer Behinderung zu spielen. Es ist wichtig zu verstehen,dass dieses Ziel gelegentlich zu einer Regeländerung führt, die vielleicht auf den erstenBlick unfair aussehen mag, weil es eine einfachere Antwort zu geben scheint, jedenfallswenn zwei <strong>Golf</strong>spieler mit der gleichen Behinderung gegeneinander spielen.Schon aus praktischer Sicht ist es sinnvoll, <strong>Golf</strong>spieler mit Behinderung in Gruppen einzuteilen,von denen jede speziell auf sie zugeschnittene Anpassungen der <strong>Golf</strong>regelnerfährt. Fünf solcher Gruppen sind zu bilden: blinde <strong>Golf</strong>spieler, <strong>Golf</strong>spieler mit Amputationen,<strong>Golf</strong>spieler, die Stöcke oder Krücken benötigen, <strong>Golf</strong>spieler, die einen Rollstuhlbenötigen und <strong>Golf</strong>spieler mit geistiger Behinderung.281


Anpassung der <strong>Golf</strong>regeln für <strong>Golf</strong>spieler mit BehinderungIm Folgenden wird versucht, die <strong>Golf</strong>regeln an die verschiedenen Gruppen von <strong>Golf</strong>spielernmit Behinderung anzupassen, wobei die Absicht, Benachteiligungen auszugleichen,als oberstes Ziel angestrebt wird.Auf jeden Fall ist hervorzuheben, dass diese Regeländerungen nur dann gelten, wennsie von der Spielleitung für anwendbar erklärt worden sind. Diese Anpassungen geltenalso nicht automatisch für einen Wettbewerb, an dem <strong>Golf</strong>spieler mit Behinderungteilnehmen.Hinweis: Bei Zweifeln über die Auslegung einzelner Bestimmungen ist stets auf die englischeOriginalfassung zurückzugreifen. Die Regeln werden vom Royal and Ancient <strong>Golf</strong><strong>Club</strong> of St. Andrews in unregelmäßigen Abständen überarbeitet.11.1 BLInDE <strong>Golf</strong>SPIELERDefinition von „Coach“Der Status eines Coaches und die Pflichten, die er zu erfüllen hat, sollen klar definiertsein. Ohne eine solche Klärung wäre es zum Beispiel schwierig zu bestimmen, wie einblinder <strong>Golf</strong>spieler vorgehen muss, wenn sein Ball nach einem Schlag seinen Coachoder den eines anderen Spielers trifft. Daher wird folgende Definition vorgeschlagen:Unter „Coach“ versteht man eine Person, die einen blinden <strong>Golf</strong>spieler beim Ansprechendes Balls und beim Ausrichten vor dem Schlag unterstützt. Gemäß den Regeln hat einCoach den gleichen Status wie ein Caddie.Hinweis: Ein Spieler darf den Coach um Belehrung bitten und von diesem Belehrungentgegennehmen.Regel 6-4 (Caddie)Die Regeln verbieten es nicht, dass der Coach eines blinden Spielers auch als dessenCaddie tätig ist. Aus einer Reihe von Gründen könnte der Coach jedoch nicht in derLage sein, den Pflichten eines Caddies nachzukommen. Daher sollte es einem blinden<strong>Golf</strong>spieler nicht untersagt sein, sowohl einen Coach als auch einen Caddie zu haben. Indiesem Fall darf der Coach jedoch die Schläger des Spielers nicht tragen oder handhaben,außer um dem Spieler beim Beziehen der Standposition oder beim Ausrichten vordem Schlag zu helfen oder ihm, entsprechend Decision 6-4/4.5, zu helfen. Andernfallswäre der Spieler zu disqualifizieren, da er mehr als einen Caddie (zu gleicher Zeit) hat.Regel 8-1 (Belehrung)Hinsichtlich der Definition von „Coach“ wird vorgeschlagen, Regel 8-1 folgendermaßenzu ändern:8-1 Belehrung282


Anpassung der <strong>Golf</strong>regeln für <strong>Golf</strong>spieler mit BehinderungWährend einer festgesetzten Runde darf ein Spieler niemandem im Wettspiel, ausgenommenseinem Partner, Belehrung erteilen. Ein Spieler darf nur seinen Partner oderbeider Caddies oder – wenn vorhanden – beider Coaches um Belehrung bitten.Regel 13-4b (Boden bzw. Grund im Hindernis mit Schläger berühren)Von Regel 13-4 darf die folgende, weitere Ausnahme gestattet werden:Ausnahmen:Vorausgesetzt, dass nichts zum Prüfen der Beschaffenheit des Hindernisses oder zumVerbessern der Lage des Balls geschieht, ist es straflos, wenn ein blinder <strong>Golf</strong>spieler mitseinem Schläger in einem Hindernis in Vorbereitung zum Schlag den Boden berührt.Unabhängig davon gilt, dass der Spieler den Ball angesprochen hat, sobald er seineStandposition bezogen hat.Regel 14-2b (Position von Caddie oder Partner)Aufgrund der komplexen Vorgänge, die beim Ausrichten eines blinden <strong>Golf</strong>spielers aufdem Grün eine Rolle spielen, kann es schwierig oder unzumutbar sein, von einem blinden<strong>Golf</strong>spieler und seinem Coach zu erwarten, Regel 14-2b einzuhalten. Daher ist esstraflos, wenn sich der Coach eines Spielers während eines Schlages auf dem Grün aufder oder nahe an die Verlängerung der Puttlinie hinter dem Ball positioniert, vorausgesetzt,der Coach unterstützt den Spieler während des Schlages in keiner anderen Weise.Unter Berücksichtigung von Regel 14-2b kann es jedoch sinnvoll sein, einem Coachzu verbieten, in einer Position zu bleiben, die gegen diese Regel verstößt, wenn er dieAufgaben eines Coaches oder Caddies für zwei verschiedene Spieler gleichzeitig erfüllt.11.2 <strong>Golf</strong>SPIELER MIT AMPuTATIonenDas derzeit einzig wichtige Problem in Bezug auf <strong>Golf</strong>spieler mit Amputationen ist derStatus von unterstützenden Prothesen. Decision 14-3/15 klärt die Position des R&A zudiesen Prothesen und wird im Folgenden wiedergegeben:Beinprothesen oder Armprothesen sind keine künstlichen Hilfsmittel im Sinne von Regel14-3, auch wenn z. B. eine Beinprothese eigens zu dem Zweck verändert wurde, umdem Spieler beim Spielen zu helfen, oder wenn z. B. eine Armprothese eine spezielleVorrichtung zum Greifen eines <strong>Golf</strong>schlägers hat. Ist die Spielleitung jedoch der Ansicht,dass eine Prothese in einer Weise verändert worden ist, dass dem Spieler daraus einunangemessener Vorteil gegenüber anderen Spielern entsteht, so ist sie berechtigt, dieseProthese als ein künstliches Hilfsmittel im Sinne von Regel 14-3 zu werten.Schläger, die von einem Spieler mit Armprothese benutzt werden, müssen Regel 4-1entsprechen, jedoch mit der Ausnahme, dass am Griff oder Schaft eine Zusatzeinrichtungangebracht sein darf, die dem Spieler hilft, den Schläger zu halten. Ist die Spielleitung283


Anpassung der <strong>Golf</strong>regeln für <strong>Golf</strong>spieler mit Behinderungjedoch der Ansicht, dass einem Spieler, der seine Schläger auf solche Weise veränderthat, ein unangemessener Vorteil gegenüber anderen Spielern entsteht, so ist sie berechtigt,diese Zusatzeinrichtung als ein künstliches Hilfsmittel im Sinne von Regel 14-3 zu werten.Das Hereinsteigen in Bunker oder Heraussteigen aus Bunkern durch beinamputierte<strong>Golf</strong>spieler, die eine Prothese tragen, stellt ein mögliches Problem dar – eine Situation,die aber eher selten vorkommen wird. Daher sollte Regel 28 (Ball unspielbar) ohneÄnderung angewandt werden.28411.3 <strong>Golf</strong>SPIELER, DIE StöCKE oDER KRÜCKEn BEnöTIGEnDefinition von „Standposition“Der Gebrauch von Hilfsmitteln wirft die Frage auf, aus welchen Komponenten dasBeziehen der Standposition besteht. Dies ist ein kritischer Punkt beim Bestimmen derErleichterung an einem unbeweglichen Hemmnis (Regel 24-2) oder bei ungewöhnlichbeschaffenem Boden (Regel 25-1) und bei der Frage, ob ein Spieler eine Strafe erhält,wenn sich sein Ball vor dem Schlag bewegt. Folgende Definition wird vorgeschlagen:StandpositionDie „Standposition“ eines Spielers, der ein Hilfsmittel benutzt, ist „bezogen“, wenn erdieses Hilfsmittel und, soweit möglich, seine Füße in Position für einen oder in Vorbereitungauf einen Schlag bringt. Das Hilfsmittel wird als Teil der Standposition des Spielersangesehen.Regel 6-4 (Caddie)Entsprechend Decision 6-4/4.5 handelt jemand – einschließlich eines anderen Caddiesoder Spielers – der einem Spieler beim Suchen seines Balls hilft, nicht als der Caddiedieses Spielers. Eine solche Handlung verletzt Regel 6-4 nicht, die es einem Spieleruntersagt, mehr als einen Caddie zu gleicher Zeit zu haben.Regel 13-2 (Lage, Raum des beabsichtigten Schwungs oder Spiellinie verbessern)Das „redliche Beziehen der Standposition“ eines Spielers festzustellen, ist eine derschwierigsten Bewertungen im <strong>Golf</strong>. Während die meisten Regeln klar und objektivauszulegen sind, ist dies hier eher subjektiv. Decision 13-2/1 (Erläuterung von „redlichesBeziehen der Standposition“) enthält zwar Hinweise, jedoch bleibt immer nocheine Grauzone. Ein <strong>Golf</strong>spieler mit Behinderung, der ein Hilfsmittel verwendet, darf dieZweige eines Baumes oder Busches verbiegen oder sogar abbrechen, wenn dies nötigist, um seine Standposition redlich zu beziehen. Es ist ihm jedoch nicht erlaubt, dasHilfsmittel dazu zu benutzen, die Zweige absichtlich zurückzuhalten, die sonst in denBereich des von ihm beabsichtigten Schwunges oder seiner Spiellinie im Wege stünden.Es gibt wohl keinen Ersatz für die schwierige Beurteilung, die für die Auslegung dieserRegel erforderlich ist; und es wird ihn wohl auch in Zukunft nicht geben.


Anpassung der <strong>Golf</strong>regeln für <strong>Golf</strong>spieler mit BehinderungRegel 13-3 (Standposition herstellen)Die Verwendung von Hilfsmitteln von <strong>Golf</strong>spielern mit Behinderung stellt kein „Herstellender Standposition“ in der Bedeutung von Regel 13-3 dar.In diesem Zusammenhang gibt es außerdem folgenden strittigen Punkt:Verstößt ein Spieler gegen diese Regel, wenn er eine Standposition herstellt, sodass dieihn stützende Krücke während des Schwunges nicht wegrutscht?Die Antwort auf diese Frage hängt natürlich vom Konzept des „redlichen Beziehens derStandposition“ (Regel 13-2) ab.Ein Spieler, der seine „Standposition bezieht“, indem er Erde anhäuft, gegen die er seineKrücke stützt, würde wegen Herstellen einer Standposition gegen Regel 13-3 verstoßen.Dennoch ist das „Eingraben“ mit den Füßen in gewissem Umfang zulässig. Analog dazuwäre also auch ein gewisses Maß an „Eingraben“ mit einem Hilfsmittel zulässig, umein Rutschen zu verhindern, jedoch würde der Spieler ab einem gewissen Punkt gegendas „redliche Beziehen der Standposition“ verstoßen. Letztlich ist dies eine subjektiveEntscheidung, die die Spielleitung nach Abwägung aller Umstände zu treffen hat.Regel 13-4a (Beschaffenheit des Hindernisses prüfen) undRegel 13-4b (Berührung des Bodens bzw. Grundes im Hindernis)Entsprechend Decision 13-4/22 (Harkenstiel vor dem Schlag in den Bunker stecken)könnte daran gedacht werden, dass ein <strong>Golf</strong>spieler mit Behinderung, der einen Bunkermit einem Stock oder mit Krücken betritt, die Beschaffenheit dieses Hindernisses prüftund daher einer Strafe unterliegt. Die Absicht der Decision 13-4/22 ist es jedoch, klarzustellen,dass ein Spieler keine zusätzlichen Informationen über die Beschaffenheit desHindernisses durch Handlungen erhalten soll, außer denen, die notwendig sind, um denBall zu erreichen und seine Standposition zu beziehen. Daher würde ein Spieler, der einHindernis mit einem Stock oder mit Krücken betritt, also nicht gegen Regel 13-4a oder13-4b verstoßen, vorausgesetzt, seine Handlungen dienen nicht dazu, die Beschaffenheitdes Hindernisses zu prüfen.Regel 14-2 (Unterstützung)Vor dem Schlag ist es einem <strong>Golf</strong>spieler mit Behinderung gestattet, physische Unterstützungvon jedermann in Anspruch zu nehmen, um ein von ihm benutztes Hilfsmittel odersich selbst zu positionieren. Die Bestimmungen dieser Regel gelten nur, während derSpieler einen Schlag durchführt.Regel 14-3 (Künstliche Hilfsmittel und ungebräuchliche Ausrüstung)Hilfsmittel eines <strong>Golf</strong>ers mit Behinderung werden gemäß Regel 14-3 als „künstlicheHilfsmittel“ oder „ungebräuchliche Ausrüstung“ betrachtet. Dennoch kann die Spielleitungeinem <strong>Golf</strong>spieler mit Behinderung gestatten, ein solches Hilfsmittel zu verwenden,285


Anpassung der <strong>Golf</strong>regeln für <strong>Golf</strong>spieler mit Behinderung286auch wenn es so verändert wurde, dass es den Spieler beim Spiel unterstützt. Ist dieSpielleitung jedoch der Meinung, dass der Spieler dadurch einen unzulässigen Vorteilgegenüber den anderen Spielern hätte, hat die Spielleitung das Recht, die Verwendungdes Hilfsmittels gemäß Regel 14-3 zu untersagen.Regel 16-1e (Über oder auf Puttlinie stehen)Angesichts der vorgeschlagenen Definition von „Standposition“ wird empfohlen, Regel16-1e folgendermaßen zu ändern:e. Über oder auf Puttlinie stehenDer Spieler darf auf dem Grün keinen Schlag aus einer Standposition spielen, bei derer beiderseits der Puttlinie einschließlich der Verlängerung dieser Linie hinter dem Ballsteht oder diese Linie einschließlich der Verlängerung mit einem der Füße oder einemHilfsmittel berührt.Regel 17-3b (Ball trifft Flaggenstock oder bedienende Person)Die Formulierung von Regel 17-3b macht klar, dass – wenn ein Ball ein Hilfsmittel trifft,das von einer Person benutzt wird, während diese mit Ermächtigung oder Kenntnis desSpielers den Flaggenstock bedient – der Spieler wegen Verstoßes gegen diese Regeleine Strafe erhält.Regel 20-1 (Aufnehmen)Siehe Ausführungen unter „<strong>Golf</strong>spieler im Rollstuhl“.Regel 22 (Ball behindert oder unterstützt Spiel)Siehe Ausführungen unter „<strong>Golf</strong>spieler im Rollstuhl“.Regel 24-2 (Unbewegliches Hemmnis) und Regel 25-1 (Ungewöhnlich beschaffenerBoden)Die ergänzte Definition der „Standposition“ (s. o.) gesteht einem Spieler bei einem unbeweglichenHemmnis oder ungewöhnlich beschaffenem Boden eine Erleichterung zu,wenn das Hemmnis oder der ungewöhnlich beschaffene Boden beim redlichen Beziehender Standposition auch das Platzieren seines Hilfsmittels beeinträchtigen würden. DieAusnahmen zu Regel 24 und 25 würden jedoch eine Erleichterung für einen Spielerausschließen, der durch diese Bedingungen beeinträchtigt wird, wenn er sein Hilfsmittelin einer für den erforderlichen Schlag unnötig abnormen Position platziert oder eineunnötig abnorme Spielrichtung wählt.Regel 28 (Ball unspielbar)Es ist eine Tatsache, dass ein <strong>Golf</strong>spieler ohne Behinderung versuchen darf, einen Schlagauszuführen – und dies auch erfolgreich durchführen kann – den ein anderer <strong>Golf</strong>spielerohne Behinderung vielleicht als unspielbar erklärt hätte. Es ist auch eine Tatsache, dass


Anpassung der <strong>Golf</strong>regeln für <strong>Golf</strong>spieler mit Behinderung288zipien – nämlich das Prinzip, den Ball zu spielen, wie er liegt.Eine Regelung zu formulieren, die ein solches Verfahren erlauben würde, ist schwierigerals es scheinen mag. Zum Beispiel: Womit darf der Spieler den Ball „anstoßen“? Wie weitdarf er ihn „anstoßen“? Wann ist der Ball wieder im Spiel? Wenn sich der Ball bewegt,nachdem er „angestoßen“ wurde, muss er dann neu platziert werden, gespielt werden wieer liegt, oder darf der Spieler ihn erneut „anstoßen“? Wenn sich der Ball bewegt, nachdemer „angestoßen“ wurde, wird gegen den Spieler eine Strafe verhängt? Muss der Ball aufdem gleichen Teil des <strong>Golf</strong>geländes bleiben (auf dem Abschlag, im Gelände, im Hindernisund auf dem Grün), nachdem er „angestoßen“ wurde? Wenn er an der gleichen Stelle des<strong>Golf</strong>geländes bleiben muss, darf dann ein Spieler, der den Ball nur ein paar Zentimeter„anstößt“, diesen von einem hohen Rough in ein niedriges Rough oder auf das Fairwaybewegen? Bleibt der ursprüngliche Ball in einem Divot liegen, darf der Spieler den Ball auseinem Divot heraus „anstoßen“?Gerade die vorletzte Frage lässt durchaus erwarten, dass es erheblich weniger wahrscheinlichist, dass der Spieler, der die Gelegenheit hat, seinen Ball aus hohem Gras inniedriges Gras zu bewegen, an einem besonders entscheidenden Punkt in seiner Rundeeine weniger große Anstrengung unternimmt, seinen Rollstuhl präzise auszurichten, als imumgekehrten Fall.Schließlich wird so das „Anstoßen“ des Balls zu einem Mechanismus, durch den das „Besserlegen“unterstützt wird, was sicherlich kein erwünschtes Ergebnis ist. Daher sollte diesesVerfahren nicht gefördert werden. Allerdings ist es für die Frage, wie streng diese Regelungzu handhaben ist, ein erheblicher Unterschied, ob die <strong>Golf</strong>regeln während einer privaten<strong>Golf</strong>runde oder während eines Wettspiels angewandt werden.Regel 6-4 (Caddie)Ausführungen zu dieser Regel finden Sie unter dem gleichen Stichwort bei <strong>Golf</strong>spielern,die Stöcke oder Krücken benötigen. Außerdem wäre es für einen <strong>Golf</strong>spieler im Rollstuhlzulässig, sowohl einen Caddie als auch einen Helfer einzusetzen, der ihn unterstützt, vorausgesetzt,der Helfer trägt oder handhabt die Schläger des Spielers nicht (siehe unten stehendeRegel 8-1). Abhängig von seinen Verantwortlichkeiten müsste der Status des Helfersgeklärt werden (siehe Ausführung zu „Coach“ bei blinden <strong>Golf</strong>spielern und Ausführungenzu „Supervisor“ bei <strong>Golf</strong>spielern mit geistiger Behinderung).Regel 8-1 (Belehrung)Setzt ein <strong>Golf</strong>spieler im Rollstuhl sowohl einen Caddie als auch einen Helfer ein (siehe obenstehende Regel 6-4.), ist es dem Helfer untersagt, dem Spieler eine Belehrung zu geben.Regel 13-2 (Lage, Raum des beabsichtigten Schwungs oder Spiellinie verbessern)Siehe Ausführungen unter „<strong>Golf</strong>spieler, die Stöcke oder Krücken benötigen“.


Anpassung der <strong>Golf</strong>regeln für <strong>Golf</strong>spieler mit BehinderungRegel 13-3 (Standposition herstellen)Siehe Ausführungen unter „<strong>Golf</strong>spieler, die Stöcke oder Krücken benötigen“.Regel 14-2 (Unterstützung)Siehe Ausführungen unter „<strong>Golf</strong>spieler, die Stöcke oder Krücken benötigen“.Regel 14-3 (Künstliche Hilfsmittel oder ungebräuchliche Ausrüstung)Siehe Ausführungen unter „<strong>Golf</strong>spieler, die Stöcke oder Krücken benötigen“.Regel 16-1e (Über oder auf Puttlinie stehen)Siehe Ausführungen unter „<strong>Golf</strong>spieler, die Stöcke oder Krücken benötigen“.Regel 17-3b (Ball trifft Flaggenstock oder bedienende Person)Siehe Ausführungen unter „<strong>Golf</strong>spieler, die Stöcke oder Krücken benötigen“.Regel 20-1 (Aufnehmen)Regel 20-1 legt unter anderem fest:Werden ein Ball oder der Ballmarker beim Aufnehmen des Balls nach einer Regel oder beimKennzeichnen seiner Lage versehentlich bewegt, so müssen der Ball bzw. der Ballmarkerzurückgelegt werden. Dies ist straflos, sofern das Bewegen von Ball oder Ballmarker unmittelbarauf die besondere Handlung von Kennzeichnen der Lage oder Aufnehmen des Ballszurückzuführen ist. In anderweitigen Fällen zieht sich der Spieler einen Strafschlag nachdieser Regel oder Regel 18-2a zu.Diese Regel macht keine Änderung für <strong>Golf</strong>spieler mit Behinderung erforderlich. Da jedochdurch physische Einschränkungen und Hilfsgeräte, vor allem Rollstühle, der Zugang zumBall erschwert sein kann, sollte diese Regel so großzügig ausgelegt werden, dass bei derFrage, ob versehentliches Bewegen „unmittelbar auf die besondere Handlung ...“ zurückzuführenist, im Zweifel zugunsten des <strong>Golf</strong>spielers mit Behinderung entschieden wird.Regel 20-2a (Fallenlassen und erneutes Fallenlassen – Von wem und wie)Statt einem <strong>Golf</strong>spieler mit Behinderung, der einen Rollstuhl benutzt, vorzuschreiben, den Ballüber seinen Kopf zu halten und ihn dann fallen zu lassen oder nach oben zu werfen, um sodie geforderte „Schulterhöhe“ (eines aufrecht stehenden Spielers) zu erreichen, und um eineeinheitliche Regelung zu erzielen, wird folgende Änderung von Regel 20-2a vorgeschlagen:Regel 20-2 Fallenlassen und erneutes Fallenlassena. Von wem und wieEin Ball, der nach den Regeln fallen zu lassen ist, muss vom Spieler selbst fallen gelassenwerden. Der Spieler muss entweder stehen oder aufrecht sitzen, den Ball mit ausgestrecktemArm in Schulterhöhe halten und ihn fallen lassen. Wird der Ball von jemand anderem oderauf andere Weise fallen gelassen und wird dieser Fehler nicht nach Regel 20-6 berichtigt,so zieht sich der Spieler einen Strafschlag zu.289


Anpassung der <strong>Golf</strong>regeln für <strong>Golf</strong>spieler mit Behinderung290Regel 20-3 (Hinlegen und Zurücklegen)Ein Spieler darf zwar eine andere Person ermächtigen, seinen Ball aufzunehmen, dochdarf nach den Regeln nur der Spieler oder sein Partner einen Ball hinlegen. Aufgrundder physischen Einschränkungen kann es für einen <strong>Golf</strong>spieler im Rollstuhl schwierig oderunmöglich sein, einen Ball so hinzulegen wie in Regel 20-3a vorgesehen. Die Lösung fürdieses Problem ist nicht ganz unkompliziert. Statt unmittelbar vorzuschlagen, dass eineandere Person vom Spieler ermächtigt werden soll, den Ball für ihn hinzulegen oder derSpieler selbst sein Bestes versuchen soll, auch wenn das bedeutet, den Ball u. U. ein paarZentimeter zu werfen, scheint es vernünftiger zu sein, abzuwarten, ob dieser Sachverhalttatsächlich ein maßgebliches Problem darstellt.Das Zurücklegen des Balls dürfte wohl nur selten Schwierigkeiten verursachen, da Regel20-3 ein Zurücklegen nicht nur durch den Spieler oder seinen Partner, sondern auch durchdie Person gestattet, die ihn aufgenommen hat.Regel 22 (Ball behindert oder unterstützt Spiel)<strong>Golf</strong>spieler mit Behinderung, die Hilfsmittel verwenden, neigen dazu, ihren Ball auf demGrün nicht aufzunehmen, um die Gefahr möglicher Schäden auf der Oberfläche des Grünszu verringern. Das ist kein so großes Problem, wie es scheinen mag, da der Spieler eineandere Person ermächtigen darf, seinen Ball aufzuheben und zu markieren. Auch dieEntwicklung von Hilfsmitteln, die die Belastung pro Quadratzentimeter Grün-oberflächeminimieren, wird dieses Problem weiter verringern.Regel 24-2 (Unbewegliche Hemmnisse) und Regel 25-1 (Ungewöhnlich beschaffenerBoden)Siehe Ausführungen unter „<strong>Golf</strong>spieler, die Stöcke oder Krücken benötigen“.Regel 28 (Ball unspielbar)Zusatzbemerkungen zu dieser Regel finden Sie im Abschnitt „<strong>Golf</strong>spieler, die Stöcke oderKrücken benötigen“.Offensichtlich ist hier der wichtigste Punkt, wie diese Regel auf <strong>Golf</strong>spieler im Rollstuhl angewandtwerden soll, wenn sie ihren Ball, der im Bunker liegt, nicht erreichen können. Derzeitbewegen <strong>Golf</strong>spieler im Rollstuhl den Ball oft nahe an den Rand des Bunkers und spielen ihndann ohne Strafschlag oder lassen den Ball außerhalb des Bunkers unter Hinzurechnungeines Strafschlages fallen.Diese Vorgehensweise schafft das Potential für eine eindeutige Ungerechtigkeit. Nehmenwir den Fall, dass zwei <strong>Golf</strong>spieler im Rollstuhl gegeneinander spielen und der Ball beiderSpieler in einem Bunker liegen bleibt. Ist einer der Bälle spielbar und der andere unspielbar,werden beide Spieler gleich behandelt – ein entschiedener Vorteil für den Spieler, dessenBall unspielbar war.


Anpassung der <strong>Golf</strong>regeln für <strong>Golf</strong>spieler mit BehinderungBevor eine Lösung für dieses Problem vorgeschlagen wird, muss eine weitere möglicheUngerechtigkeit beachtet werden. So sind die möglichen Optionen für einen <strong>Golf</strong>spielerohne Behinderung zu betrachten, wenn er einen Schlag spielt und der Ball in einem Bunkerliegen bleibt. Er kann den Ball spielen, wie er liegt. Erachtet er seinen Ball für unspielbar,muss er unter Hinzurechnung einer Strafe von einem Schlag:a. einen Ball so nahe wie möglich der Stelle spielen, wo der ursprüngliche Ball zuletztgespielt wurde; oderb. einen Ball innerhalb zweier Schlägerlängen von der Stelle, wo der Ball lag, nicht näherzum Loch, fallen lassen; oderc. einen Ball in beliebiger Entfernung hinter dem Punkt fallen lassen, wo der Ball lag, wobeidieser Punkt auf gerader Linie zwischen dem Loch und der Stelle, wo der Ball fallen gelassenwird, liegen muss.Der <strong>Golf</strong>spieler ohne Behinderung kann daher seinen nächsten Schlag außerhalb desBunkers spielen, doch statt einfach einen Ball außerhalb des Bunkers fallen zu lassen, musser zu der Stelle zurückkehren, von der er zuletzt gespielt hat. In einigen Fällen kann diesdazu führen, dass er einen vollständigen Schlag spielen muss, nur um wieder in Höhe desBunkers zu liegen – dies entspricht demnach zwei Strafschlägen. Daher führt dieses Problemzu einer noch größeren Ungerechtigkeit, wenn ein <strong>Golf</strong>spieler ohne Behinderung gegeneinen <strong>Golf</strong>spieler mit Behinderung spielt.Dem Ziel folgend, es <strong>Golf</strong>spielern ohne Behinderung und <strong>Golf</strong>spielern mit Behinderung zuermöglichen, auf einer gerechten Basis gegeneinander zu spielen, wird folgende Änderungder Formulierung von Regel 28 empfohlen:Erachtet ein <strong>Golf</strong>spieler mit Behinderung seinen Ball in einem Bunker für unspielbar, muss er:a. Gemäß Regel 28a., b. oder c. fortfahren; oderb. einen zusätzlichen Strafschlag hinzuzählen und den Ball außerhalb des Bunkers spielen,wobei die Stelle, an der der Ball lag, direkt zwischen dem Loch und der Stelle, an der derBall fallen gelassen wird, liegen muss.Die obige Formulierung kann zwar eine Grundlage für die Handhabung des Problems darstellen,das <strong>Golf</strong>spieler im Rollstuhl bei Bunkern haben, doch werden erhebliche Problemein Bezug auf die Vorgabe entstehen, wenn diese endgültig als Lösung anerkannt wird. DieVorgabenfragen werden in einem der folgenden Abschnitte dieser Ausführungen näherbehandelt.291


Anpassung der <strong>Golf</strong>regeln für <strong>Golf</strong>spieler mit Behinderung11.5 <strong>Golf</strong>SPIELER MIT GEISTIGER BEHInDERungEine Änderung der <strong>Golf</strong>regeln für <strong>Golf</strong>spieler mit geistiger Behinderung scheint unnötigzu sein. Wenn entschieden wird, nach den <strong>Golf</strong>regeln zu spielen, sollten dieseSpieler auch die Fähigkeiten haben, den Regeln zu folgen, auch wenn einige vonihnen eventuell spielbegleitende Unterstützung benötigen, um verschiedenen oder allenGesichtspunkten des Spiels, inklusive der Etikette, Rechnung tragen zu können. In diesemZusammenhang hätte ein Supervisor, eine spielbegleitende unterstützende Person,in einigen Fällen eine ähnliche Funktion wie der Coach eines blinden <strong>Golf</strong>spielers. Inanderen Situationen hätte der Supervisor eher eine beobachtende Funktion, in der ereiner oder mehreren Gruppe/n von <strong>Golf</strong>spielern je nach Bedarf hilft. In diesem Fallwäre er als außenstehendes Organ zu betrachten. Beim Definieren des Status und derPflichten eines Supervisors müssen mögliche Konflikte mit den Regeln 6-4 (Caddie) und8-1 (Belehrung) beachtet werden.Aufgrund der relativ geringen Erfahrung mit <strong>Golf</strong>spielern mit geistigen Behinderungenkann derzeit ihren Bedürfnissen in den <strong>Golf</strong>regeln noch nicht entsprechend Rechnunggetragen werden. Da sich inzwischen aber immer mehr Menschen mit geistiger Behinderungfür das <strong>Golf</strong>spiel entscheiden, wird es notwendig sein, sicherzustellen, dass dieRegeln auch insoweit angemessen angepasst werden, um allen speziellen Anforderungengerecht zu werden.11.6 VERSCHIEDEnES<strong>Golf</strong>spieler mit anderen BehinderungenEs gibt viele <strong>Golf</strong>spieler, die unter physischen Einschränkungen zu leiden haben, die zueinem gewissen Grad von Beeinträchtigung führen und erhebliche Auswirkungen aufihre Fähigkeit haben können, <strong>Golf</strong> zu spielen. Beispiele dafür sind <strong>Golf</strong>spieler mit bloßenSehbehinderungen und <strong>Golf</strong>spieler, die aufgrund schwerer Arthritis oder fehlender Fingerkeinen Schläger halten können. Für sie gelten die hier genannten Regeländerungennicht spezifisch. In Fällen, in denen ein Hilfsgerät – wie etwa eine Stütze oder Greifhilfe– diesen Personen das Spielen ermöglicht, wird der Royal and Ancient <strong>Golf</strong> <strong>Club</strong> of St.Andrews (R&A) dies überprüfen und von Fall zu Fall eine Entscheidung darüber fällen, obdie Verwendung eines solchen Hilfsmittels gegen Regel 14-3 (Künstliche Hilfsmittel undungebräuchliche Ausrüstung) verstößt oder nicht. Jeder Spieler kann beim R&A schriftlicheine Regelentscheidung für die Hilfsgeräte beantragen, die er verwenden möchte.292


Anpassung der <strong>Golf</strong>regeln für <strong>Golf</strong>spieler mit BehinderungListe von zugelassenen Hilfsmitteln vorbehaltlich medizinischer NotwendigkeitZusätzlich veröffentlicht der R&A auf seiner Homepage www.randa.org eine Liste vonHilfsmitteln, die die vorübergehend aus medizinischen Gründen zugelassen sind. Es handeltsich um eine Liste von Serienprodukten, die bestimmten Zwecken dienen. Ein Spielerverstößt nicht gegen die Regeln, wenn er ein Hilfsmittel von dieser Liste verwendet under mit der Spielleitung des Wettspiels abstimmt, dass er eine gesundheitliches Problemhat, das in Zusammenhang mit einem Hilfsmittel auf der Liste aufgeführt ist, unddie Spielleitung feststellt, dass der Spieler durch den Einsatz dieses Hilfsmittels keinenunangemessenen Vorteil gegenüber anderen Spielern erhält.Etikette – Höflichkeit auf dem Platz, SpieltempoDieser Abschnitt der <strong>Golf</strong>regeln lautet:Spieler sollten ein zügiges Spieltempo einhalten. Die Spielleitung kann Richtlinienzur Spielgeschwindigkeit aufstellen, an die sich alle Spieler halten sollten.Es liegt in der Verantwortung einer Spielergruppe, Anschluss an die Gruppe vorsich zu halten. Fällt sie ein ganzes Loch hinter der Gruppe vor sich zurück undhält sie die ihr folgende Gruppe auf, sollte sie dieser das Durchspielen anbieten,gleich wie viele Spieler in dieser Gruppe spielen. Falls eine Spielergruppe zwarkein ganzes Loch vor sich frei hat, es aber dennoch deutlich wird, dass dienachfolgende Spielergruppe schneller spielen kann, so sollte der nachfolgendenGruppe das Durchspielen ermöglicht werden.Sowohl <strong>Golf</strong>spieler ohne Behinderung als auch <strong>Golf</strong>spieler mit Behinderung sollten sichnach besten Kräften bemühen, ihr Spieltempo und ihre Position auf dem Platz zu halten.Dieser Punkt bedarf daher keiner besonderen Aufmerksamkeit.Etikette – Schonung des <strong>Golf</strong>platzesAuf dem gesamten <strong>Golf</strong>platz muss der Spieler dafür sorgen, dass jegliche Schädendurch Spikes, Räder oder andere Hilfsgeräte wieder beseitigt werden. Auf dem Grünsollten derartige Schäden behoben werden, nachdem alle Spieler der Gruppe das Lochbeendet haben. Bei bestimmten Wetter- oder Bodenbedingungen kann es <strong>Golf</strong>spielernmit Behinderung – meist vorübergehend – untersagt werden, bestimmte Hilfsgeräte zubenutzen.Es ist zu hoffen, dass die aktuellen Entwicklungen von Hilfsgeräten dazu führen werden,die Beanspruchung des Platzes und der Grasnarbe weiter zu reduzieren. Es könnte aucherforderlich sein, die Öffentlichkeit besser über die wirklichen – nicht bloß die vermuteten– Auswirkungen dieser Geräte auf die Grasnarbe aufzuklären.293


Anpassung der <strong>Golf</strong>regeln für <strong>Golf</strong>spieler mit Behinderung294Regel 6-7 (Unangemessene Verzögerung)Die Auslegung und Anwendung dieser besonderen Regel bringt bereits bei <strong>Golf</strong>spielernohne Behinderung erhebliche Schwierigkeiten mit sich. Eine Vorgehensweise vorzuschlagen,wie diese Regel speziell für <strong>Golf</strong>spieler mit Behinderung angewandt werden soll, istgenauso schwierig. Natürlich liegt in der Festlegung dessen, was eine unangemesseneVerzögerung darstellt, bereits eine subjektive Einschätzung, was besondere Umsicht derSpielleitung erfordert. In diesem Zusammenhang wird bei <strong>Golf</strong>spielern mit Behinderungeine etwas großzügigere Auslegung dessen vorgeschlagen, was eine unangemesseneVerzögerung darstellt. Letztendlich muss jede Spielleitung selbst entscheiden, welche Kriteriensie zum Messen einer unangemessenen Verzögerung als sinnvoll erachtet, wobeidie Schwierigkeit des <strong>Golf</strong>platzes, die Wetterbedingungen und die Platzbeschaffenheitin Betracht zu ziehen sind. Der Spielleitung eine allgemein gültige konkrete Anleitungan die Hand geben zu wollen, ist wohl unrealistisch.VorgabenZwar obliegt die Verwaltung und die Vergabe der Vorgaben nicht dem R&A, dochzeigen sich beim Festsetzen von Vorgaben für <strong>Golf</strong>spieler mit Behinderung sofort zweiProbleme. Erstens kann das jeweils anwendbare Vorgaben<strong>system</strong> erst dann für <strong>Golf</strong>spielermit Behinderung angepasst werden, wenn eine Anpassung der <strong>Golf</strong>regeln vereinbartwurde. Regel 28 (Ball unspielbar) und seine Anwendung auf einen <strong>Golf</strong>spielerim Rollstuhl, dessen Ball in einem Bunker liegt, dient als gutes Beispiel. Eine Lösungdes mit dieser Regel verbundenen Vorgabenproblems wird notwendig sein, um z. B.die Diskrepanz zu beseitigen, die auftritt, wenn ein <strong>Golf</strong>spieler mit Behinderung seineVorgabe auf einem <strong>Golf</strong>platz mit nur wenigen Bunkern erlangt, während ein anderer<strong>Golf</strong>spieler mit der gleichen Behinderung seine Vorgabe auf einem <strong>Golf</strong>platz erlangt,der sehr viele Bunker aufweist.Das zweite Problem betrifft die Art der Vorgabe, die ein <strong>Golf</strong>spieler mit Behinderungerhalten soll, wenn die <strong>Golf</strong>regeln und das entsprechende Vorgaben<strong>system</strong> für <strong>Golf</strong>spielermit Behinderung angepasst wurden – soll es eine normale Vorgabe sein, eineprovisorische Vorgabe, eine lokal begrenzte Vorgabe oder eine sonstige Vorgabe? DieAntwort kann je nach Vorgaben<strong>system</strong> verschieden sein und hängt zumindest teilweisedavon ab, inwieweit die angepassten Regeln (die von <strong>Golf</strong>spielern mit Behinderungverwendeten Regeln) von den eigentlichen <strong>Golf</strong>regeln abweichen.ZusammenfassungDie <strong>Golf</strong>regeln sind für <strong>Golf</strong>spieler mit Behinderung deshalb geändert worden, damit<strong>Golf</strong>spieler mit Behinderung und <strong>Golf</strong>spieler ohne Behinderung oder mit einer anderen Artvon Behinderung auf gerechter Basis miteinander spielen können. Es ist zu hoffen, dassalle Probleme zumindest abgedeckt sind, doch ist zu erwarten, dass weitere Analysen undÄnderungen notwendig sein werden, wie es auch bei den Offiziellen <strong>Golf</strong>regeln der Fall ist.


Vorbereitung und Pflege von <strong>Golf</strong>plätzen für das Spiel und für WettspieleAbschnitt 12.Vorbereitung und Pflege von <strong>Golf</strong>plätzen für das Spiel und fürWettspieleVorbemerkungenBei der Abwicklung eines Verbandswettspiels (<strong>DGV</strong> / LGV) oder anderer wichtiger Wettspieleist der Zustand des ausgewählten Platzes einer besonders kritischen Würdigungdurch Spieler, ggf. auch Presse und Zuschauern ausgesetzt. Nicht zuletzt ist sogar dieWerbewirkung der Berichte von Gastmannschaften oder Gastspielern in ihren Heimatclubsüber den Zustand eines Wettspielplatzes nicht zu unterschätzen. Die nachstehendeAnleitung wurde vor allem entwickelt, um den Verantwortlichen bei der Vorbereitung desPlatzes auf solche Wettspiele behilflich zu sein. Gleichzeitig wird hiermit eine gewisseVereinheitlichung der Spielbedingungen bei Verbandsturnieren angestrebt, insoweitdiese möglich und sinnvoll erscheint. Selbstverständlich haben jedoch auch die <strong>Club</strong>mitgliederbei einem internen Wettspiel ein Interesse daran, einen gut vorbereiteten undeinwandfrei gekennzeichneten Platz zu spielen.Alle nachfolgend aufgeführten Pflegemaßnahmen sind nicht nur für ein bestimmtesWettspiel entscheidend, sondern sollten grundsätzlich Bestandteil einer anspruchsvollenPlatzpflege sein. Es geht also weniger darum, diese Maßnahmen überhaupt durchzuführen,sondern sie zeitlich und von ihrer Intensität so zu koordinieren, dass sie zu einembestimmten Termin die optimale Wirkung zeigen.Die nachstehende Anleitung bezieht sich auf <strong>Golf</strong>anlagen, die einen ausreichendenvegetativen Reifeprozess vollzogen haben, also im allgemeinen mindestens fünf Jahrealt sind.Der Inhalt dieser Anleitung ist angelehnt an die „Course Preparation Guidelines fürTournaments“ der PGA European Tour, an die „Guidance of Running a Competition“des Royal and Ancient <strong>Golf</strong> <strong>Club</strong> of St. Andrews, die Forderungen der aktuellen <strong>Golf</strong>regelnund des usGA Course Rating Systems. Grundsätzlich ist jede Optimierung vonPlatzpflegemaßnahmen wünschenswert. Bei Endrunden zu deutschen Meisterschaftenoder internationalen Meisterschaften sind die Anforderungen an die Platzpflege deshalbentsprechend höher.Soweit in Verbandsordnungen (z. B. <strong>DGV</strong>-Verbandsordnungen) oder aufgrund Einzelvereinbarungenauf das Kapitel „Vorbereitung und Pflege von <strong>Golf</strong>plätzen…“ Bezuggenommen wird, sind die im Folgenden verwendeten Begriffe „empfiehlt“, „soll“ und„sollte“ als verbindlich zu verstehen, wenn nicht sachlich gerechtfertigte besondereGründe im Einzelfall nachweisbar gegen eine Befolgung sprechen.295


Vorbereitung und Pflege von <strong>Golf</strong>plätzen für das Spiel und für Wettspiele12.1 Die Vorbereitung des Platzes für den WettspielbetriebNach den Kriterien des Course-Ratings wird jeder <strong>Golf</strong>platz hinsichtlich seiner effektivenSpiellänge sowie seiner Spielschwierigkeit unter normalen Bedingungen bewertet.Wird im späteren Wettspielbetrieb die Länge des Platzes oder die normale Spielschwierigkeitwesentlich verändert, so verzerrt dies die Platzbewertung und somit auch die fürden Platz anzuwendenden Vorgaben der teilnehmenden Spieler. Eine Längenabweichungvon 20 m für Herren oder 16 m für Damen wirkt sich beispielsweise mit ca. 0,1Schlag auf die Längenbewertung aus.Der Vorgabenausschuss sollte sich daher um die Unterstützung durch den Platzausschussbemühen, um die Längen und die normalen Spielschwierigkeiten auf einemkonstanten Niveau zu halten, und zwar an sieben Tagen in der Woche. Das Ziel istes, eine faire und keine trickreiche Herausforderung zu bieten.Deshalb müssen die Wettspiel- und Platzverantwortlichen stets darauf achten, nichtnur die Längen und Spielschwierigkeiten jederzeit bei Wettspielen auf einem konstantenNiveau zu halten, sondern auch möglichst gleichmäßige und keine extremenSchnitthöhen aller Spielelemente anzustreben.Diese Gesichtspunkte müssen bei den Bemühungen, einen Platz „optimal vorzubereiten“,unbedingt berücksichtigt werden.12.1.1 GrünsDie Qualität der Grüns ist von besonderer Bedeutung für das ganze <strong>Golf</strong>spiel. Feste,schnelle, tendenziell eher trockene Grüns stellen die höchsten Ansprüche an das Könnenbei Annäherungsschlägen und beim Putten. Zu weiche Grüns belohnen nicht den gutenSchlag gegenüber einem weniger guten. Besonders beim Putten sind weiche Grünsweniger „treu“ als feste Grüns, sodass das Können nicht mehr genügend zur Entfaltungkommen kann. Auch sind bei weichen Grüns und großer Spielerzahl später startendeSpieler gegenüber früh gestarteten Spielern deutlich benachteiligt, weil die Grünoberflächedurch die Trittbelastung oftmals schon starke Unebenheiten aufweist. Die Grünssollten neben der Festigkeit auch elastisch genug sein, dass sie einen sauber ausgeführtenEisenschlag vom Fairway halten, nicht aber einen fehlerhaften und unkontrolliertenSchlag aus dem Rough.29612.1.1.1 BewässerungUm feste Grüns zu erhalten, sind diese bedarfsgerecht, aber so selten wie irgend vertretbarzu bewässern. Wenn bewässert wird, sollte allerdings so viel verabreicht werden,dass die Rasentragschicht vollständig durchtränkt wird. Wenn der Boden regelmäßig nuroberflächlich durchfeuchtet würde, würde das Wurzelwachstum allmählich verflachen.


Vorbereitung und Pflege von <strong>Golf</strong>plätzen für das Spiel und für WettspieleEine häufige starke Bewässerung in der Absicht, dadurch ein besseres Halten der Grünszu erreichen, ist nicht nur aus den o. a. spieltechnischen Gründen unerwünscht, sondernverhindert auch den lebenswichtigen Gasaustausch des Bodens und ist daher unbedingtzu vermeiden. Als Faustregel für das Bewässern gilt: so selten wie möglich, aber danndurchdringend.Die Frage, wie häufig solche Mengen einzuregnen sind, hängt von zu vielen Faktorenab, als dass sie pauschal beantwortet werden könnte: von der Drain-Fähigkeit undWasserspeicherkapazität der Rasentragschicht, von Temperatur und Luftfeuchtigkeit,von der Intensität der Ventilation bei besonders windexponierten Grüns, vom hauptbestandsbildendenRasentyp usw. Jeder Greenkeeper sollte daher die bodenphysikalischenEigenschaften „seiner“ Grüns kennen. Voraussetzung hierfür sind spezifische Analysender Rasentragschicht durch ein Prüflabor für Sportplatzbau.12.1.1.2 VertikalschnittGrüns werden üblicherweise während der Wettspielsaison mehrfach mit einem Vertikalschnittbehandelt, jedoch nicht in der Woche vor einem wichtigen Wettspiel. UnterVertikalschnitt versteht man das oberflächliche Durchschneiden der Vegetations- undFilzschicht bis maximal 1 mm tief in den Boden, nicht dagegen das Tiefschlitzen mitSchneideeinheiten, die einige cm senkrecht in die Rasentragschicht eindringen.Es sollte möglichst jeweils nacheinander längs und quer vertikutiert werden. Anschließendmuss gemäht werden, um das lose Filzmaterial und aufgerichtete Ausläufer desGrases zu beseitigen.12.1.1.3 AerifizierenFalls vor einem wichtigen Turnier eine Aerifizierung vorgenommen werden soll, mussdiese so rechtzeitig vorher durchgeführt werden, dass bis zum Turnierbeginn die dabeientstandenen Löcher vollständig zugewachsen sind oder die Auswirkungen dieserArbeiten das Spiel nicht unüblich beeinträchtigen. Insbesondere vor Turnieren zuBeginn der Vegetationsperiode sollte eine Aerifizierung nach Möglichkeit unterbleiben.Sollte es dennoch zwingend erforderlich sein, ist die Spielleitung des Wettspiels frühzeitigund unverzüglich vorab zu informieren, da so schnell wie möglich darüber zuentscheiden ist, ob eine Wettspielausrichtung unter diesen Bedingungen ausnahmsweisedennoch in Betracht kommt oder eine Verlegung des Wettspiels erforderlich wird.Falls aerifiziert wird, muss anschließend unbedingt genügend Sand aufgebracht undsorgfältig in die Löcher eingeschleppt werden. Die Körnung und Menge des Sandes, die297


Vorbereitung und Pflege von <strong>Golf</strong>plätzen für das Spiel und für WettspieleGröße und der Abstand der Aerifizierungslöcher, die Witterung (Nässe) und die zumEinschleppen des Sandes gewählten Geräte entscheiden hierbei darüber, wie stark undwie lange diese Arbeiten den Spielbetrieb anschließend beeinträchtigen.12.1.1.4 Topdressing mit PflegesandIn den letzten sechs Wochen vor einem wichtigen Turnier sollten die Grüns mehrfachdünn besandet werden, um Unregelmäßigkeiten der Oberfläche einzuebnen und um dieGrüns schnell zu machen. Dabei sollte nach Möglichkeit gewaschener Quarzsand verwendetwerden. Sehr wichtig ist die richtige Körnung: < 1 mm. Die empfohlene Mengebeträgt 0,2 bis max. 0,8 l / m2 je Besandungsvorgang.29812.1.1.5 Schnittfrequenz und SchnitthöheFalls aus bestimmten Gründen (Saisonbeginn, Aerifizieren) noch nicht erfolgt, solltenspätestens eine Woche vor einem wichtigen Turnier, besser drei bis vier Wochen vorher,die Grüns schrittweise wieder auf die gewünschte Höhe heruntergeschnitten werden.Dieser Tiefschnitt sollte danach täglich wiederholt werden, ggf. zweimal nacheinander,einmal in Längs- und einmal in Querrichtung, um die gewünschte „Schnelligkeit“ derGrüns für das Wettspiel zu erzielen. Eine bestimmte Schnitthöhe kann hier nicht empfohlenwerden, da die Ballrollentfernung auf einem Grün nicht nur von der Schnitthöheabhängt, sondern auch von der Gleichmäßigkeit des Graswuchses und der Oberfläche,der Härte des Bodens und der Grassorte. Die Ballrollentfernung soll bei einem <strong>Club</strong>- oderVerbandswettspiel nicht signifikant anders eingestellt werden als dies im Course-Ratingerfasst wurde, da sich sonst die Rating-Werte ändern können. Nach Rücksprache mitdem <strong>DGV</strong> und einer evtl. notwendigen zeitweiligen Anpassung der Course-Rating-Wertespricht jedoch nichts dagegen, die Grüns kurzfristig wesentlich schneller zu machen.Auf Grüns mit unregelmäßigem oder verfilztem Graswuchs sollte regelmäßig, jedoch aufjeden Fall vor einer Absenkung der Schnitthöhe, das unregelmäßig wachsende Grasdurch Bürsten oder Groomer aufgerichtet werden. Es ist wünschenswert, die Grüns amTag eines größeren Wettspiels täglich zweimal zu schneiden und dabei die Schnittrichtungjeweils um 90° zu drehen. Der erste Schnitt kann in Abstimmung mit der Spielleitungggf. auch schon am späteren Abend des Vortags erfolgen.Für den täglichen Spielbetrieb und die „alltäglichen Wettspiele“ wird manchmal eineandere Schnitthöhe vorgesehen sein als für bedeutende Wettspiele. Hierbei ist es erforderlich,dass bereits am Tag vor dem Wettspiel die Grüns auf die Höhe geschnitten werden,die am Wettspieltag eingestellt wird. Die Spieler müssen die Gelegenheit haben,den Platz so kennen zu lernen, wie er am Wettspieltag gepflegt werden soll. Nur so isteine angemessene Vorbereitung auf das Spiel möglich, was am Wettspieltag auch zuschnellerem Spiel auf den Grüns führen wird. Letztlich ist es auch eine Frage des Fair-


Vorbereitung und Pflege von <strong>Golf</strong>plätzen für das Spiel und für Wettspieleplay, die Spieler zum Wettspiel nicht vor Situationen zu stellen, deren Bewältigung sievorher nicht üben konnten.Für Deutsche Meisterschaften ist eine Ballrollentfernung (Stimpmetermessung) von mindestens2,80 Meter erwünscht. Bei großer Nässe können die tatsächlich erreichtenWerte jedoch auch davon abweichen. Abhängig von der Machbarkeit wird auch eineschnellere Grüngeschwindigkeit (bis zu Geschwindigkeiten in der Größenordnung über3 Meter) gern gesehen. Die Absprache hierzu erfolgt mit der Spielleitung. Alle Grünssollten sich einheitlich putten, deshalb müssen sie weitgehend den gleichen Stimpmeterwertaufweisen.12.1.1.6 ÜbungsgrünsÜbungsgrüns müssen dieselben Eigenschaften und Puttqualitäten aufweisen und genausogepflegt werden wie die Grüns auf dem Platz, insbesondere genauso oft und niedriggeschnitten werden. Hier gilt, dass das Übungsgrün morgens vor einem Wettspiel alserstes gemäht wird, damit die Spieler vor der Runde die Situation üben können, die sieauf dem Platz vorfinden werden. Unterschiedliche Bedingungen auf dem Übungsgrünund den Grüns auf dem Platz führen dazu, dass die Spieler verunsichert werden undsich zusätzliche Zeit zum Putten nehmen.Die vorgeschriebenen Übungsflächen sollten überprüft werden. Wo eine Übungsflächeaußerhalb der Fläche eines Wettspielplatzes nicht zur Verfügung steht, sollte die Spielleitungeine Fläche bestimmen, wo Spieler an jedem Tag eines Wettspiels üben dürfen.Im Regelfall sollte die Spielleitung an keinem Tag eines Zählwettspiels das Spielen aufeinem bzw. auf ein Grün oder aus einem Hindernis des Wettspielplatzes gestatten.Es empfiehlt sich, eventuelle Platzarbeiten (wie z. B. Mähen) zwischen den Runden einesWettspiels vorzubereiten, wobei zu gewährleisten ist, dass die Spielbedingungen für alleBewerber eines Zählspiels in einer bestimmten Runde stets gleich sind.12.1.1.7 Vorsorge gegen PfützenWenn die Möglichkeit besteht, dass sich auf den Grüns nach starkem Regen bzw. GewittergüssenPfützen bilden, die zu Verzögerungen im Spielablauf oder Spielunterbrechungführen könnten, sollten generell für Wettspiele sog. „Abzieher“ oder „Walzen / Rollen“zum Entfernen des Wassers bereitgehalten werden. Wichtig: Ein Einsatz dieser Gerätewährend eines Wettspiels darf nur auf ausdrückliche Weisung der Spielleitung erfolgen.Bei Pfützen in Bunkern sollte Vorsorge getroffen werden, das Wasser weitgehend abzupumpen,wenn es morgens vor dem Wettspiel ein Problem darstellt.299


Vorbereitung und Pflege von <strong>Golf</strong>plätzen für das Spiel und für Wettspiele12.1.2 Abschläge12.1.2.1 Zeitweilige Sperre für WettspieleDer Teil der Abschläge, die während des Turniers benutzt werden sollen, sollte rechtzeitiggeschont werden, sodass zum Wettspiel in diesen Bereichen keine Schäden durchDivots zu finden sind. Dies gilt besonders für Par-3-Löcher mit kleinen Abschlagsflächen.Ggf. kann die entsprechende Fläche auch noch an den Übungstagen vor möglicherBenutzung geschützt werden z. B. durch quer gespannte Leinen, Drähte o. ä. DieAbschlagsflächen sollten auch von störenden Ästen, Hecken und Ähnlichem frei geschnittenwerden.12.1.2.2 Beseitigung von UnebenheitenUnebenheiten, insbesondere Divots, werden am besten mit einem stark sandhaltigenBodengemisch, dem entsprechender Rasensamen zugefügt wurde, eingeebnet. Idealerweisegeschieht dies bei einem Wettspiel über mehrere Tage täglich nach dem Endeder Runde.12.1.2.3 Absanden aufgeweichter FlächenSofern nach einer Regenperiode zur Befestigung des Bodens erforderlich, sollten aufgeweichteFlächen gegebenenfalls mehrfach kräftig gesandet werden (Körnung 0 bis 2 mm).12.1.2.4Die seitlichen und hinteren Begrenzungen sollten nach Möglichkeit durch Ketten o. ä.abgesperrt werden, um ein Betreten durch Zuschauer und Befahren mit Caddie-Wagenzu verhindern.12.1.2.5 Schnittfrequenz und SchnitthöheDie Abschläge sollten mit Beginn der Wettspielperiode mindestens alle zwei Tagegemäht werden; Schnitthöhe: max. 8 bis 10 mm. Diese Werte können in Abhängigkeitvon der Qualität des Aufbaus der Abschläge auch nach oben abweichen.30012.1.2.6 Driving-RangeDie gleichen vorgenannten Pflegemaßnahmen sollten auch für die Abschläge der DrivingRange angewendet werden. Auch hier ist es ratsam, die zum Abschlagen vorgesehenenBereiche mit Seilen zu markieren, sodass den Spielern durch versetzen dieser Abgrenzungentäglich ein frisches Stück Rasen zum Üben angeboten werden kann. Es ist üblichund bei guten Spielern schwungtechnisch unvermeidbar, dass beim Üben der Rasenbeschädigt wird. Es wäre nicht richtig, deshalb das Üben vom Rasen zu untersagen,denn nur dort können gute Spieler die Schläge üben, die sie auf der Runde spielenmüssen.


Vorbereitung und Pflege von <strong>Golf</strong>plätzen für das Spiel und für Wettspiele12.1.2.7 AbschlagmarkierungenSchon während der Übungsrunden sollten alle Abschlagmarkierungen von Abschlägen,die während des Wettspiels nicht genutzt werden, entfernt werden, um Spieler nichtzu irritieren. Auch sollten die Spieler Gelegenheit erhalten, den Platz schon in seiner„Wettspiellänge“ zu spielen. Es besteht sonst die Gefahr, dass die Spieler etikettewidrigauf den Bereichen des Abschlags üben, die sie für das Wettspiel für vorgesehen halten.MesspunkteEs muss regelmäßig überprüft werden, ob die Messpunkte auf allen Abschlägenvorhanden sind. Diese sind der Ausgangspunkt für das Setzen der Abschlagmarkierungenund zudem eine Voraussetzung für vorgabenwirksames Spiel.ZählspielabschlagZu unterscheiden sind das Abschlagsbauwerk und der „Abschlag“ im Sinne der <strong>Golf</strong>regeln.Auf einem Abschlagsbauwerk können sich ein oder mehrere entsprechend markierte„Zählspielabschläge“ befinden. (Erkl. Zählspielabschlag siehe <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>,Abschnitt 1, Ziffer 1.41).Abschlag im Sinne der <strong>Golf</strong>regelnNach der Erklärung „Abschlag“ in den <strong>Golf</strong>regeln ist der Abschlag eine rechteckigeFläche, zwei Schlägerlängen tief, deren Vorder- und Seitenbegrenzungen durch dieAußenseiten von zwei Abschlagmarkierungen bezeichnet werden. Innerhalb diesesBereichs muss der Spieler seinen Ball abschlagen. Beim Setzen der Abschlagmarkierungenim Sinne der <strong>Golf</strong>regeln ist deshalb darauf zu achten, dass dem Spieler ein Bereichvon mindestens zwei Schlägerlängen Tiefe und selbst bei Ausnutzen dieses Bereichsnoch genügend Raum zum Aufschwung verbleibt. Unabhängig von der Breite einesAbschlagsbauwerks empfiehlt es sich, die Abschlagmarkierungen, innerhalb derer dasSpiel an dem jeweiligen Loch beginnt, maximal 6 m auseinander zu setzen, da dannfür den Spieler noch deutlich die Ausrichtung der (fiktiven) Abschlaglinie erkennbar ist.Unabhängig davon ist ohnehin stets darauf zu achten, dass die Abschlagmarkierungenrechtwinklig zur idealen Spiellinie gesetzt werden, da sich Spieler unwillkürlichan diesen Markierungen ausrichten. Falsch gesetzte Abschlagmarkierungen führen zumehr in die falsche Richtung geschlagenen Bällen und unnötigen Suchzeiten auf denbetreffenden Löchern.Versetzen der AbschlagmarkierungenBei Wettspielen über mehrere Tage sollte dafür gesorgt werden, dass immer wieder einintaktes Stück der möglichen Abschlagsfläche als Wettspielabschlag genutzt werden301


Vorbereitung und Pflege von <strong>Golf</strong>plätzen für das Spiel und für Wettspielekann. Insbesondere auf Par-3-Löchern, auf denen mit Eisen abgeschlagen wird, erscheintein Versetzen der Abschlagmarkierungen an jedem Wettspieltag unverzichtbar. Hierkann Platz gespart werden, indem die Abschlagmarkierungen nicht über die ganzeBreite des Abschlags gesetzt werden, sondern nur 3-6 Meter auseinander auf eine Seitedes Abschlags. Der Bereich nebenan ist dann für den nächsten Tag noch verfügbar.Beim Versetzen der Abschlagmarkierungen auf Par 3 Löchern sollte stets auf die Fahnenpositionam betroffenen Loch geachtet werden. Bei großen Wettspielen setzt die Spielleitungdie Markierungen. Die Position aller Abschlagmarkierungen wird mit Sprühpunkten(ein Punkt am ersten Tag, zwei Punkte am zweiten Tag usw.) an der äußeren vorderenEcke der Abschlagmarkierungen gekennzeichnet. So kann bei Verlust oder versehentlichemVersetzen einer Markierung das Spiel von den Spielern anhand des Sprühpunktesfortgesetzt werden.Sind verschiedene Abschläge vorhanden, so ist es unumgänglich, dass aus der Ausschreibungund/oder deutlich sichtbaren Bekanntmachungen (z. B. Vermerk auf denZählkarten) hervorgeht, von welchen Abschlägen gespielt wird. Es empfiehlt sich, wennmöglich, alle nicht genutzten Abschlagmarkierungen zu entfernen, um versehentlicheVerwechslungen zu vermeiden. Die Lochnummer muss am Abschlag des Lochs kenntlichsein. Ist von bestimmten Löchern der Weg zum nächsten Abschlag nicht ohne weiteresersichtlich und nehmen überwiegende Gäste an dem Wettspiel teil, so sollte für Wegweisergesorgt werden oder an den beiden zu verwechselnden Abschlägen die Nummerdes jeweiligen Loches noch einmal auf den Boden gesprüht werden.12.1.3 FairwaysDie Spielbahnen der einzelnen Löcher sollten pflegetechnisch so gestaltet werden, dassbeide Spielfaktoren „Genauigkeit“ und „Länge“ der Schläge ausreichend berücksichtigtwerden. So ist z. B. ein 20 m breites Fairway auf einem kurzen Par-4-Loch ausreichend.An einem langen Par-4-Loch sollte das Fairway aber breiter sein, um der größerenStreuung bei einem langen Schlag gerecht zu werden. Diese Maße der Fairway-Breitewerden jedoch von der <strong>Golf</strong>anlage vor dem Course-Rating des Platzes festgelegt undkönnen nicht ohne Meldung an den <strong>DGV</strong> verändert werden, da sich die Rating-Wertedes Platzes hierdurch ändern können.12.1.3.1 VertikutierenDie Fairways sollten möglichst nicht kurz vor einem wichtigen Wettspiel vertikutiertwerden.30212.1.3.2 Schnittfrequenz und SchnitthöheFür den Wettspielbetrieb – vor allem vor höherrangigen Verbandswettspielen – sollte die


Vorbereitung und Pflege von <strong>Golf</strong>plätzen für das Spiel und für WettspieleSchnitthöhe frühzeitig auf eine sehr niedrige Stufe eingestellt werden, bei der eine Skalpierungder Rasendecke aber vermieden wird. Die Häufigkeit des Mähens richtet sichnach dem Wachstum, ein Schnitt kann täglich notwendig sein, oder auch nur alle 2-3Tage. Erwünscht ist eine Schnitthöhe von 15 Millimeter, besser bis zu 10-12 Millimeter.Zur Verbesserung der Mähqualität sollte regelmäßig auch quer zur üblichen Richtunggemäht werden. Auf langsame Fahrweise der Mähmaschinen sollte geachtet werden,damit die Schnittmesser nicht über die Bodenunebenheiten hinwegspringen und Inselnlängeren Grases stehen bleiben. Wellen- oder treppenförmige Muster an den Grasspitzendeuten auf eine zu hohe Mähgeschwindigkeit bzw. zu langsame Messerdrehzahlhin, die den Messern keinen gleichmäßigen Schnitt erlaubt.12.1.4 Semiroughs und RoughsSemiroughAn den Rändern der Fairways kann als Übergang zum eigentlichen Rough jeweils einetwa 3-5 m breiter Streifen Semirough mit einer Schnitthöhe von 30 bis 50mm geschnittenwerden. Die Änderung der Platzpflege in diesem Bereich beeinträchtigt jedoch dieFairway-Breiten und ist deshalb dem <strong>DGV</strong> zu einer evtl. Anpassung des Course-Ratingszu melden.RoughDie Höhe des Grases im eigentlichen Rough sollte mit dem Grade der Abweichungvon der Spielbahn zunehmen, damit einerseits nur geringfügig verzogene Bälle mithoher Wahrscheinlichkeit wieder gefunden werden und der Spielbetrieb nicht unnötigaufgehalten wird.Das Rough sollte genügend Höhe haben, um ein Problem zu bereiten, sollte aber nichtso schwer sein, dass ein Spieler, der mit dem Abschlag im Rough landet, ein Wedgenehmen muss, um seinen Ball seitlich auf das Fairway herauszuschlagen. Die Strafe fürdas Verfehlen des Fairways sollte etwa einen halben Schlag ausmachen.Extremes RoughNoch weiter außerhalb des Roughs befindet sich auf vielen Plätzen das so genannte „ExtremeRough“, das je nach behördlichen Auflagen nur wenige Male im Jahr geschnittenwerden darf. Es ist bei einem Wettspiel zu beachten, dass im Fall eines kürzlich erfolgtenSchnitts das Schnittgut bereits wieder entfernt wurde, da die Haufen gemähten Grasesdie Suchzeiten stark verlängern. Es ist nicht zulässig, aus Zeitmangel oder zur unbilligenErleichterung des Spielbetriebs das Schnittgut in den Ausgleichsflächen (Extrem-Rough)zu Boden in Ausbesserung zu erklären.303


Vorbereitung und Pflege von <strong>Golf</strong>plätzen für das Spiel und für Wettspiele12.1.5 Bunker12.1.5.1 Auffüllen mit frischem SandDas Auffüllen der Bunker mit frischem Sand kurz vor einem bedeutenden Wettspiel istunbedingt zu unterlassen, da sich die Bälle sonst in den noch lockeren Sand einbohren.Soweit erforderlich, ist frischer Sand spätestens zwei Monate vor Beginn der Wettspielperiodeeinzufüllen, damit er sich hinreichend setzen kann. Bei anhaltender Trockenheitmuss der Sand notfalls durch Beregnen verdichtet werden.12.1.5.2 Vermeidung von eingebohrten BällenIn den geneigten Flächen der Bunker, insbesondere in den hochgezogenen Wänden,ist die Sandschicht so dünn und verfestigt zu halten, dass einem Eindringen von Bällenbestmöglich vorgebeugt wird.12.1.5.3 Schichtstärke und Qualität des SandesDie Sandbedeckung sollte so beschaffen sein, dass auf dem Boden 8-12 cm, auf denansteigenden Wänden max. 5 cm Sanddicke vorhanden ist.Bei dem Sand sollte es sich nach Möglichkeit um scharf gewaschenen Sand (Körnung 0-2 mm) handeln, der von Lehm gesäubert ist, bessere Lagen im Bunker gewährleistet unddamit bessere Spielvoraussetzungen bietet. Dies sind jedoch Empfehlungen aber keineRichtlinien, da regional die Verfügbarkeit und der Preis von entsprechendem Sand sehrunterschiedlich sein können.12.1.5.4 GrasböschungenIn den Böschungen der Bunker wachsendes Gras sollte so kurz wie möglich geschnittenwerden, da ein guter Spieler lieber aus einer ebenen Sandfläche als aus einem Hangvoller Rough spielt. Idealerweise rollt ein Ball in den meisten Fällen durch die Böschungherab in den Sand.12.1.5.5 BunkerränderDie Bunkerränder sollten regelmäßig geschnitten oder abgestochen werden, um einedeutlichen Grenze zwischen Sand und Gras sichtbar zu machen. Dies verbessert nichtnur das Erscheinungsbild eines gepflegten <strong>Golf</strong>platzes, sondern es ist auch für Regelfragenunerlässlich, sicher bestimmen zu können, ob ein Ball im Bunker oder außerhalbliegt.30412.1.5.6 HarkenEs ist darauf zu achten, dass im oder in unmittelbarer Nähe des Bunkers auch eine Harke(Rechen) liegt, bei größeren Bunkern zwei bzw. mehr Harken. Es gibt keine <strong>Golf</strong>regel,die genau vorschreibt, wo die Harke abzulegen ist. Es wird vom Royal & Ancient <strong>Golf</strong>


Vorbereitung und Pflege von <strong>Golf</strong>plätzen für das Spiel und für Wettspiele<strong>Club</strong> of St. Andrews aber empfohlen, die Harke außerhalb des Bunkers möglichst dortabzulegen, wo das Spiel am wenigsten gestört / beeinflusst wird. Für den alltäglichenSpielbetrieb hängt es sicher davon ab, ob der Bunker oder der Rasen außerhalb des Bunkersöfter durch Pflegemaschinen befahren wird: Liegt der Bunker im Semirough, das nureinmal wöchentlich gemäht wird, während die Bunker dreimal wöchentlich geharkt werden,so stört die Harke das Greenkeeping weniger, wenn sie außerhalb des Bunkers liegt.Wird außerhalb des Bunkers jedoch täglich gemäht, stört die Harke im Bunker weniger.Jeder <strong>Club</strong> sollte eine diesbezügliche Regelung treffen und bekannt machen.Harken sollten so beschaffen sein, dass sie keine tiefen oder breiten Rillen ziehen.Harkenstandrohre oder Ablagestellen neben und in Bunkern sollten vermieden werden.Lassen sich für den normalen Spielbetrieb Standrohre für die Harken nicht vermeiden, sosollten diese vor großen Wettspielen entfernt werden, um keine Regelfälle (z. B. Umsteckendes Standrohrs im Sand, während der Ball sich im Bunker befindet) zu provozieren.12.1.5.7 PflegeDie Pflege der Bunker sollte von Hand erfolgen, was jedoch in den seltensten Fällenzu realisieren ist. Bei Verwendung von Maschinen sind eventuelle Unregelmäßigkeiten(Reifenspuren, „Hügel“ vom Wenden der Maschine) von Hand zu nivellieren. Es solltedarauf geachtet werden, dass Maschinen beim Verlassen des Bunkers keine Schädenam Bunkerrand verursachen und keine „Schleifspuren“ von Sand hinter sich lassen, dieZweifel darüber aufkommen lassen können, wo der Bunker aufhört.12.1.6 VorgrünsDie Vorgrüns sind mindestens jeden zweiten Tag (am besten täglich) regelmäßig zumähen. Schnitthöhe: 6-12 mm.12.2 PLATZREGELn und PLATZKEnnZEICHnungObwohl der Platz jederzeit richtig gekennzeichnet bzw. „ausgepflockt“ sein und stetsüber aktuelle Platzregeln verfügen muss, ist eine nochmalige sorgfältige Überprüfungder o. a. Maßnahmen besonders vor Beginn eines wichtigen Wettspiels angebracht.Die Spielleitung sollte überprüfen, ob aufgrund besonderer Umstände (Beispiel: Witterungsbedingungen)die für den allgemeinen Spielbetrieb gültigen Platzregeln zukorrigieren bzw. zu ergänzen sind. Zudem ist sicherzustellen, dass die Platzregelnkeine <strong>Golf</strong>regel außer Kraft setzen und mit den Grundsatzbestimmungen der <strong>Golf</strong>regeln(Anhang I der <strong>Golf</strong>regeln) vereinbar sind.Die Platzregeln müssen allen Teilnehmern spätestens mit Beginn des Wettspiels schriftlichzur Kenntnis gelangen. Es reicht nicht aus, dass der Starter eines Wettspiels jede305


Vorbereitung und Pflege von <strong>Golf</strong>plätzen für das Spiel und für WettspieleSpielergruppe mündlich auf eine Platzregel hinweist, wie z. B. „Heute mit Besserlegenspielen“. Den Spielern muss ermöglicht werden, sich den verbindlichen schriftlichen Texteiner Platzregel durchzulesen und sich hinterher ggf. auf einen Text zu berufen, nachdem sie sich gerichtet haben.12.2.1. AusgrenzenBesonders wichtig ist es, die Ausgrenzen unter Beachtung der Kennzeichnungspflichtnach den <strong>Golf</strong>regeln zu überprüfen. Wird der Grenzverlauf durch weiße Pfähle gekennzeichnet,sollten diese etwa 1 m aus dem Boden herausragen. Kürzere Pfähle, wie siez. B. bei Wasserhindernissen benutzt werden, sollte man nicht verwenden. Die Grenzpfählemüssen in aller Regel weithin sichtbar sein. Der Abstand zwischen zwei Pfählensollte gering genug sein, um leicht feststellen zu können, ob ein Ball „Aus“ ist oder nicht.Die Sichtlinie zwischen zwei Grenzpfählen darf nicht durch Büsche, Bäume o. ä. beeinträchtigtwerden.Umzäunungen können als Markierung der Platzgrenze dienen. Der obere Teil der Zaunpfählekann ggf. auch mit weißer Farbe gekennzeichnet werden.Unregelmäßig verlaufende Grenzen können auch durch weiße Linien definiert werden.Generell müssen alle Mittel zur Kennzeichnung des „Aus“ in den Platzregeln genanntsein, da diese variabel sind und in den Regeln nicht verbindlich vorgeschrieben werden.12.2.2. Grenzen von WasserhindernissenDie Kennzeichnung des Grenzverlaufs von „Wasserhindernissen“ und „seitlichen Wasserhindernissen“ist mit besonderer Sorgfalt vorzunehmen.- Wasserhindernisse: gelbe Pfähle und / oder gelbe Linien;- seitliche Wasserhindernisse: rote Pfähle und / oder rote Linien.306GrenzverlaufBevor Linien oder Pfähle angebracht werden, ist zu berücksichtigen, dass der Spielernach dem Droppen eine zumutbare Standposition findet. Da die einschlägigen Regelnbei einem Droppen aus einem Wasserhindernis keine Erleichterung im Falle einer Beeinträchtigungdes Standes vorsehen, sollte die Grenze in einem Abstand verlaufen, dereine zumutbare Standposition ermöglicht, falls der Ball in der Nähe der Hindernisgrenzezum Liegen kommt.InselgrünsWasser bei sog. Inselgrüns sollte grünseitig nur dann mit roten Pfählen / Linien gekennzeichnetwerden, wenn es jenseits des Wasserhindernisses keine Flächen zum Fallenlas-


Vorbereitung und Pflege von <strong>Golf</strong>plätzen für das Spiel und für Wettspielesen des Balls gibt (z. B. wegen Wald oder Aus). In allen anderen Fällen ist es einfacher,entlang der Insel eine gelbe Markierung anzubringen, da dies Diskussionen vermeidet.Hat der Ball den Luftraum über der Insel überquert, dann dürfte der Spieler bei einerroten Markierung (seitliches Wasserhindernis) auf der Insel einen Ball weiterspielen. Diesist in den wenigsten Fällen klar zu sehen.Rot oder gelb?Im Zweifel sollte ein Wasserhindernis eher als „Seitliches Wasserhindernis“ gekennzeichnetwerden, wenn die Spielleitung vor der Wahl steht, gelbe oder rote Markierungenanzubringen. An seitlichen Wasserhindernissen, bei denen der Ball nicht innerhalbvon zwei Schlägerlängen (nach Regel 26-1c) fallen gelassen werden kann, solltennotfalls sog. „Dropzonen“ eingerichtet und in der Platzregel bekannt gemacht werden.Es ist jedoch erfahrungsgemäß äußerst selten nötig, Dropzonen einzurichten, da es fastimmer möglich ist, innerhalb von zwei Schlägerlängen eine Stelle nicht näher zum Lochzu finden, selbst wenn diese Stelle sehr schmal ist.Die oftmals festgestellte Unsitte, wasserloses Rough oder unzugängliche Platzbereichezum Wasserhindernis zu erklären, ist regelwidrig. Ebenso ist es nicht zulässig, einenganzen Wald als Wasserhindernis zu kennzeichnen, nur weil innerhalb des Waldes einkleiner Bach verläuft. Hier muss entweder der Bach allein als Wasserhindernis gekennzeichnetwerden, oder entlang des Waldes eine Ausgrenze gezogen werden.Dagegen ist es zweckmäßig, unmittelbar an Wasserhindernisse angrenzende Büscheoder Dickicht bei der Kennzeichnung mit ins Hindernis einzubeziehen, weil oftmals nurso die „berechtigten Anzeichen“ für „Ball im Wasserhindernis oder nicht“ festgestelltwerden können.12.2.3 Boden in AusbesserungDer wesentliche Grund zur Definition von Flächen als „Boden in Ausbesserung“ bestehtdarin, Erleichterung von einer schlechten Lage zu gewähren, die sich nach einem gutenSchlag ergeben könnte. Es ist nicht beabsichtigt, dass die Folgen eines schlechten Schlagesmit Hilfe einer solchen Erleichterung gemildert werden.Wie lange ist eine Fläche „Boden in Ausbesserung“?„Boden in Ausbesserung“ ist ein vorübergehender Zustand, wie der Begriff „Ausbesserung“schon sagt. Sobald unter dem Aspekt der Platzpflege wieder verantwortet werdenkann, eine Fläche von Boden in Ausbesserung im Rough wieder zum Spiel freizugeben,sollte die Kennzeichnung entfernt werden, auch wenn die Grasbedeckung noch nichtwieder perfekt ist. Auf dem Fairway kann eine Ausnahme gemacht werden, da einSpieler hier erwarten darf, durchgängig gute Lagen vorzufinden.307


Vorbereitung und Pflege von <strong>Golf</strong>plätzen für das Spiel und für WettspieleWill man das Spielen in „Boden in Ausbesserung" verbieten, so ist darauf zu achten,dass in allen Fällen ein faires Weiterspiel möglich ist, nachdem ein Spieler seinen Ballaus dieser Fläche fallen gelassen hat. Es wäre nicht fair, den Spieler zu zwingen, auseiner mäßigen Lage in Boden in Ausbesserung am nächstgelegenen Punkt der Erleichterungin hohem Rough oder einem Busch fallen zu lassen.Es ist nicht sinnvoll, Flächen dauerhaft zu Boden in Ausbesserung zu erklären. Solltees sich hierbei um Bereiche handeln, die sich tatsächlich dauerhaft in einem Zustandbefinden, der kein vernünftiges Spiel von diesen Flächen zulässt (z. B. der Betriebshofoder ein Materiallagerplatz), wäre bei diesen Flächen auch aus Sicherheitsgründen eineKennzeichnung als „Aus“ angebrachter.Wo wird Boden in Ausbesserung gekennzeichnet?Die Markierung als „Boden in Ausbesserung“ sollte auf solche Flächen beschränktwerden, die sich vernünftigerweise „im Spiel“ befinden. Im Allgemeinen sind das dieFairways und die Umgebung der Grüns, außerdem eventuell Wagenspuren, Furchen u.ä. in der Nähe des Fairway-Randes, die zu einer unspielbaren Lage führen könnten. DieKennzeichnung soll durch blaue Pfähle oder eine durchgezogene Umrandung mit vorzugsweiseweißer Farbe erfolgen. Kleinere Flächen sollten eher mit Sprühfarbe, größeremit kleinen Pfählen gekennzeichnet werden. Ist die Fläche klar zu beschreiben, so kanndie Bezeichnung entfallen und in den Platzregeln ein Hinweis aufgenommen werden.Gemäß Erklärungen zu Regel 25 gelten „zur Beseitigung angehäuftes Material“ und„von Platzpflegern gemachte Löcher“ auch ohne besondere Kennzeichnung als „Bodenin Ausbesserung“. Da das Vorliegen solcher Tatbestände (vor allem des ersten) nichtimmer ohne weiteres für jeden eindeutig erkennbar ist, sollte in allen Zweifelsfällen eineKennzeichnung als „Boden in Ausbesserung“ vorgenommen werden.Mit der Bezeichnung „von Platzpflegern gemachte Löcher“ ist gewöhnlich Bodengemeint, der im Zusammenhang mit Platzpflegemaßnahmen (z. B. Beseitigung vonBaumstümpfen, Aushub von Bewässerungs- oder Drainagegräben) vorübergehend aufgegrabenwurde, also „Baustellen“. Die Reifenspuren eines Traktors sind dagegenkeine „von Platzpflegern gemachten Löcher“, aber die Spielleitung ist berechtigt, solcheTraktorspuren separat zu „Boden in Ausbesserung“ zu erklären. Ob und inwieweit sichdies empfiehlt, hängt wiederum davon ab, ob sich die Traktorspuren „im Spiel“ befindenoder nicht (s. o.). Es sollte nicht generell eine Platzregel aufgestellt werden, dassTraktorspuren „Boden in Ausbesserung“ sind, da dies einerseits bei manchen Spielerndazu führen wird, jede schlechte Lage als „Traktorspur“ auszulegen und andererseits beidem einen oder anderen Greenkeeper keine Notwendigkeit mehr gesehen wird, dieseSpuren bestmöglich zu vermeiden.308


Vorbereitung und Pflege von <strong>Golf</strong>plätzen für das Spiel und für WettspieleGibt es Schonflächen auf dem Platz (z. B. Neueinsaaten, Flächen mit jungen Anpflanzungenoder „Wintergrüns“), von denen nicht gespielt werden soll, sind diese ebenfalls als„Boden in Ausbesserung“ zu kennzeichnen. Zusätzlich muss aber in den Platzregeln derWortlaut aufgenommen werden, dass von genau bezeichneten Flächen „nicht gespieltwerden darf“ (alternativ: „dass Erleichterung genommen werden muss“), falls die Spielleitungdies wünscht. Geschieht dies nicht, hätte der Spieler selbst das Wahlrecht,Erleichterung außerhalb der Fläche zu nehmen oder aber von der Fläche zu spielen.Es ist wichtig, den Zustand und die Kennzeichnung aller Böden in Ausbesserung zuüberprüfen. Ebenso ist Klarheit darüber zu gewinnen, ob angehäuftes Material zur Beseitigungbestimmt ist und ob von Platzpflegern gemachte Löcher auf dem Platz vorhandensind. Nach Erklärung „Boden in Ausbesserung“ in den <strong>Golf</strong>regeln gilt dies in beidenFällen auch ohne besondere Kennzeichnung als „Boden in Ausbesserung". In allenZweifelsfällen sollte für Kennzeichnung als „Boden in Ausbesserung" gesorgt werden.Es ist auch daran zu denken, die Kennzeichnungen von Flächen zu überprüfen, für diebestimmte Platzregeln wie „Besserlegen“, „Eingebetteten Ball aufnehmen“, „Flächenzum Fallenlassen des Balls“ etc. gelten.12.2.4 Geschützte BiotopeIst das Spiel durch behördliche Auflagen in einer unter Naturschutz stehenden Fläche aufdem Platz untersagt, so muss dies durch eine Platzregel klargestellt werden.Unter Naturschutz steht eine Fläche nur, wenn die zuständige Behörde durch rechtsverbindlicheAuflage angeordnet hat, dass sie nicht betreten werden darf. Ein <strong>DGV</strong>-Mitglied allein ist nicht berechtigt, einer Fläche den Status eines geschützten Biotopszuzuerkennen.In Ausnahmefällen sind Flächen unter Denkmalschutz auch sinngemäß wie ein Biotop zubehandeln, wenn ein behördliches Betretungs- und Spielverbot vorliegt. In Zweifelsfällenempfiehlt sich neben einer Klärung bei den zuständigen Behörden, welchen Status diefragliche Fläche hat auch ein Anruf beim <strong>DGV</strong>, der bei der regelkonformen Kennzeichnungggf. einen Empfehlung geben kann.Biotope dürfen nach Ermessen der Spielleitung als Wasserhindernis, seitliches Wasserhindernisoder Aus bezeichnet werden. In ganz seltenen Fällen, in denen das Loch andersnicht spielbar wäre, kann ein Biotop auch als „Boden in Ausbesserung" gekennzeichnetwerden. Diese gravierende Erleichterung sollte jedoch nur nach Rücksprache mit dem<strong>DGV</strong> oder dem zuständigen LGV dauerhaft angewandt werden. Voraussetzung derBezeichnung als Wasserhindernis bzw. seitliches Wasserhindernis ist dabei, dass es sichtatsächlich um Wasserhindernisse gemäß den Erklärungen aus den <strong>Golf</strong>regeln handelt.309


Vorbereitung und Pflege von <strong>Golf</strong>plätzen für das Spiel und für WettspieleGeschützte Biotope müssen so gekennzeichnet sein, dass die jeweiligen Pfähle (weiß,rot, gelb, blau) mit einer grünen Spitze / Kopf versehen werden. So lässt sich klar erkennen,dass es sich bei der betreffenden Fläche zusätzlich um ein „geschütztes Biotop“handelt, bei dem zusätzliche Auflagen (wie z. B. Betretungsverbot) gelten.Wichtig: Der Verstoß gegen das behördliche Betretungsverbot kann nicht nach den<strong>Golf</strong>regeln / Platzregeln geahndet werden, sondern nur ggf. nach der <strong>Club</strong>satzung,wenn die entsprechenden Maßnahmen auch in der <strong>Club</strong>satzung bzw. der Haus- undPlatzordnung der <strong>Golf</strong>anlage vorgesehen sind (z. B. Spielsperre). Allein das verboteneSpielen aus dem Biotop kann zu Sanktionen nach den <strong>Golf</strong>regeln führen.31012.2.5 EntfernungsmarkierungenEs ist sinnvoll, auf den Fairways bzw. am Rande der Bahnen Entfernungsmarkierungenzum „Grünanfang“ anzubringen. Hierdurch wird das Spiel – vor allem guter Spieler– wesentlich beschleunigt. Die Ausgabe von sog. „Pin-Positions“ (Meterangaben fürPosition der Fahne auf dem Grün) an die Spieler ist auch nur dann sinnvoll, wenn dieSpieler während des Spiels die Entfernung ihres Balls zum Grünanfang auch exakt undohne Zeitverzug ermitteln können.Werden Entfernungsmarkierungen angebracht (kein Muss), so sind aber die Regelungendes <strong>DGV</strong> einzuhalten. Diese sehen vor, dass an Par-4- und Par-5-Löchern in einer Entfernungvon 100 m, 150 m, bei Par-5-Löchern auch 200 m vom Grünanfang entwederfarbige Entfernungspunkte im Fairway oder Pfähle mit Ringen am Rand der Bahn (Semirough/ Rough) gesetzt werden.100 m = weißer Punkt und / oder Pfosten mit einem Ring,150 m = roter Punkt und / oder Pfosten mit zwei Ringen,200 m (nur Par 5) = gelber Punkt und / oder Pfosten mit drei Ringen.Es empfiehlt sich, die jeweils gewählte Regelung bzgl. Entfernungsmarkierungen auchauf den Zählkarten unter „Hinweisen“ bekannt zu machen.Die regelmäßige Kontrolle etwaiger vorhandener Entfernungsmarkierungen ist sinnvoll.Bei der Auswahl der Farben für Pfosten ist dringend darauf zu achten, dass diese nichtschon eine regeltechnische Bedeutung (z. B. Rot, Weiß ...) haben. Es empfiehlt sichGrün, Schwarz oder Braun. Zusätzliche Entfernungsangaben, z. B. auf Sprinklerdeckeln,können durchaus sinnvoll sein. Durch Entfernungsmarkierungen, die zum Anfang (undnicht zur Mitte) des Grüns gemessen werden, ist es in solchen Fällen möglich, die genaueDistanz zur Fahne zu bestimmen.Es sollte bekannt gegeben werden, welche Bedeutung die einzelnen Markierungselementehaben.


Vorbereitung und Pflege von <strong>Golf</strong>plätzen für das Spiel und für Wettspiele12.3 PfLEGEMASSnAHMEn WÄHREnd DER WETTSPIELTAGE12.3.1 GrünsEs sollte eine Mindestgeschwindigkeit gewährleistet werden, bei der Bälle bei einerStimpmetermessung auf einem ebenen Grünabschnitt eine Strecke von mindestens 2,60in „normalen“ Verbandswettspielen, aber auch 2,80 Meter bis über 3,00 Meter in DeutschenMeisterschaften und vergleichbaren Wettspielen zurücklegen.Um dies zu erreichen, sollten die Grüns ggf. zweimal geschnitten werden, und zwarentweder nacheinander in Längs- und Querrichtung oder einmal vor und einmal nachder Turnierrunde.Sollte Tau auf den Grüns liegen, so sollte er vor dem Grünschneiden mit einer speziellenRute, einem Seil oder einem Schlauch entfernt werden.Sollten die Grüns am frühen Morgen noch von leichtem Frost oder Reif befallen sein,sollte nicht gemäht werden. Die Rasenpflanzen könnten sonst leicht brechen und fürlängere Zeit Schäden auf den Grüns verursachen. Leichtes Beregnen kann das Ab- bzw.Auftauen der Grüns beschleunigen.Wenn auch schwierige Lochpositionen in einem anspruchsvollen Wettspiel angebrachtsein mögen, müssen extreme Positionen in Schrägungen, auf Bodenwellen, an Grünrändernund angrenzenden Hindernissen vermieden werden. Gemäß Regel 33-2b der<strong>Golf</strong>regeln sollten neue Löcher an dem Tag, an dem ein Zählwettspiel beginnt, und imÜbrigen nach Ermessen der Spielleitung gesetzt werden, wobei sicherzustellen ist, dassalle Bewerber in einer bestimmten Runde alle Löcher an gleicher Stelle spielen.Ausnahme: Ist es unmöglich, ein beschädigtes Loch so wiederherzustellen, dass es derErklärung „Loch“ entspricht, so darf die Spielleitung in naher, gleichartiger Lage einneues Loch setzen.Hinweis: Geht ein und dieselbe Runde über mehr als einen Tag, ist Regel 33-2b „Anmerkung“zu beachten.12.3.2 AbschlägeTäglicher Schnitt auf möglichst 8 bis 10 mm.Außer den am jeweiligen Tag benutzten Abschlagmarkierungen sind alle anderen möglichstzu entfernen.12.3.3 FairwaysSofern es die Boden- und Witterungsbedingungen zulassen, täglicher Schnitt auf einesehr niedrige Schnitthöhe, möglichst ca. 10 bis 15 mm und vorzugsweise am spätenNachmittag, wenn das Gras trocken ist. Gute Spieler bevorzugen eine Lage des Balls311


Vorbereitung und Pflege von <strong>Golf</strong>plätzen für das Spiel und für Wettspieleauf kurzem Gras, das sich dann auch weniger beim Schlag zwischen Ball und Schlagflächelegen kann.12.3.4 VorgrünsTäglicher Schnitt vor Startbeginn auf ca. 6-12 mm.12.3.5 BunkerTägliche Bunkerpflege vor dem Start; möglichst von Hand mit Harke.12.4 PLATZIERung DER ABSCHLAGMARKIERunGEn12.4.1 AllgemeinesAbschlagmarkierungen sollten so ausgeglichen gesetzt werden, dass die effektive Spiellängedes Platzes von Tag zu Tag in etwa gleich bleibt. In den <strong>Golf</strong>regeln (Regel 11) wirdder Abschlag definiert als ein rechteckiger Bereich, der zwei Schlägerlängen Tiefe aufweistund dessen Front und Seiten durch die vorderen äußeren Ecken von zwei Markierungenbegrenzt sind. Aufgrund dieser Definition sollen die Abschlagmarkierungen immermindestens zwei Schlägerlängen vor dem hinteren Rand des Abschlagbereichs liegen.12.4.2 Positionierung der AbschlagmarkierungenWitterungsbedingt sollten die Abschlagmarkierungen vor oder hinter den Messpunktgesetzt werden, sodass bei Nässe das fehlende oder verminderte Ausrollen des Ballsdurch nach vorne gesetzte Abschlagmarkierungen ausgeglichen wird. Bei Trockenheitgilt dies sinngemäß, nur dass die Abschlagmarkierungen dann nach hinten gesetzt werdensollten. In beiden Fällen sind die Maße von maximal 10 Meter vor oder hinter demMesspunkt und maximal 100 Meter Abweichung auf der gesamten Runde zu beachten.Auf den Par-3-Löchern, bei denen kein Ausrollen des Abschlags auf dem Fairway ausgeglichenwerden muss, kann man die Abschlagmarkierungen bei Nässe nach hintensetzen und bei Trockenheit nach vorne.12.4.3 Ausrichten der AbschlagmarkierungenBeim Setzen der Abschlagmarkierungen sollte beachtet werden, dass die durch siegebildete Abschlagslinie stets rechtwinklig zur gedachten Spiellinie liegt.Bei normalen Boden- und Witterungsbedingungen sollten die zwei Markierungen ineinem Abstand von maximal ca. 6 Meter stehen; bei schlechten Bedingungen undgroßer Spielerzahl ggf. etwas weiter auseinander. Auf kleinen Abschlägen und Par-3-Löchern ist es durchaus ausreichend, die Abschlagmarkierungen nur 3 Meter auseinanderzu setzen.312


Vorbereitung und Pflege von <strong>Golf</strong>plätzen für das Spiel und für Wettspiele12.5 fAHnenpoSITIonenViele Faktoren spielen bei der Auswahl guter Fahnenpositionen eine Rolle, wobei esjedoch das übergeordnete Ziel sein sollte, einen guten Schlag zu belohnen und einenschlechten zu bestrafen. Achten Sie bitte nach Möglichkeit auf die Einhaltung aller nachstehendgenannten Gesichtspunkte:12.5.1Entscheidende Bedeutung kommt neben dem Design des Loches, so wie es der Architektspielen lassen wollte, dabei der Länge des Schlages zum Grün zu, sowie der Frage, wiedieser Schlag durch die voraussichtlichen Wetterbedingungen (Wind, Regen) und durchden Zustand der Grüns („hält“ es oder nicht?) beeinflusst wird. In diesem Zusammenhangempfiehlt es sich, eine Wettervorhersage des örtlichen meteorologischen Instituts einzuholenoder im Internet einschlägige Seiten mit Wetterberichten und Wetterwarnungen zubeobachten. Wenn Regen wahrscheinlich ist, sollten die Löcher nicht an Stellen gesetztwerden, wo sich Wasser sammeln könnte.Es muss soviel Raum zwischen dem Loch und der Vorderkante des Grüns und der seitlichenGrünkante bleiben, wie es dem geforderten Schlag entspricht. Wenn das Loch z.B. einen Schlag mit einem langen Eisen oder einem Holz zum Grün verlangt, sollte dasLoch tiefer im Grün und mit mehr Seitenabstand gesteckt werden, als wenn lediglich einkurzer Eisen- oder Annäherungsschlag verlangt würde.12.5.2Das Loch sollte mindestens vier Schritte von jeder Kante des Grüns entfernt sein. Wenn einBunker oder Wasserhindernis dicht an die Kante angrenzt oder wenn die Grünoberflächevon der Kante zur Grünmitte hin abfällt, sollte der Abstand größer sein, insbesonderewenn der Schlag länger ist als ein Pitch. Wenn das Grün zum Vorgrün hin stark abschüssigist, ist der Abstand von vier Schritten vom Beginn des Gefälles an einzuhalten.Es sollte berücksichtigt werden, dass man im Falle eines verhältnismäßig guten Schlages,der das Grün nur knapp verfehlt, eine faire Chance für einen „Recovery Shot“ habensollte. Andererseits sind die Folgen eines schlechten oder misslungenen Schlages vonjedem Spieler bei seiner Entscheidung, ob er die jeweilige Fahnenposition angreifenwill oder nicht, vorher ins Kalkül zu ziehen. Die Zumutbarkeit einer Fahnenposition wirdletztlich wesentlich vom allgemeinen Leistungsstandard der Teilnehmer abhängen.12.5.3In einem Umkreis von ca. einer Schlägerlänge um das Loch herum sollte die Oberflächedes Grüns weitestgehend eben sein. Sollte ein Loch in die Nähe einer Stufe gesetzt werden,ist darauf zu achten, dass das Loch mindestens aus einer Richtung sicher angespieltwerden kann. Es ist akzeptabel, dass es Richtungen gibt, aus denen eine Fahnenposition313


Vorbereitung und Pflege von <strong>Golf</strong>plätzen für das Spiel und für Wettspielenicht angespielt werden kann. Dies darf jedoch nur selten im Verlauf der Runde geschehen,und nur, wenn die Spieler anhand von Angaben über die Fahnenposition ihr Spielauf dem betreffenden Loch entsprechend ausrichten können. Falls es das Profil des Grünsunvermeidlich macht, das Loch in eine Hanglage zu platzieren, ist das Loch vertikal zustechen, nicht parallel zum Hang. Ein Spieler, der von oberhalb des Loches puttet, solltein der Lage sein, den Ball in unmittelbarer Lochnähe zum Halten zu bringen.12.5.4Der Zustand der Rasendecke in der Umgebung der vorgesehenen Lochposition ist zubeachten. Die Nähe ehemaliger Lochpfropfen, die noch nicht vollständig verheilt sind,oder sonstiger schadhafter Rasenstellen muss möglichst vermieden werden.12.5.5Die Lochpositionen sollten ausgewogen verteilt sein (links / rechts, Mitte / vorne / hinten),um nicht einzelne Spieler aufgrund bestimmter Schläge (Draw / Fade) zu benachteiligenoder zu bevorzugen.12.5.6Bei einem mehrtägigen Turnier sollte der Schwierigkeitsgrad des Platzes von einem Tagzum anderen nicht nennenswert verändert werden. Der Platz sollte nicht von Runde zuRunde wesentlich schwieriger gemacht werden – Ausgeglichenheit ist das Ziel. Einegeeignete Form täglicher Ausgewogenheit ist z. B. die Auswahl von je sechs schweren,sechs mäßig schweren und sechs relativ einfachen Fahnenpositionen. Extrem schwere,unfaire Positionen sind in jedem Fall zu vermeiden.Bei einer Meisterschaft (z. B. über 72 Löcher) sollten die besten vier Fahnenpositionenjedes Grüns schon einige Zeit vor dem Wettspiel ausgesucht und nach Schwierigkeit voneins bis vier in eine Skizze eingetragen werden. Dies erleichtert dann die Auswahl fürdie vier Runden bzgl. Ausgewogenheit.12.5.7Während der Übungstage vor einem Turnier sollten die Löcher nach Möglichkeit an Stellenplatziert werden, die während des Turniers nicht benutzt werden. Bei großer Feuchtigkeitsollten die Löcher für die Übungsrunde möglichst an den Rändern gesetzt werden,um andere Teile des Grüns stärker zu schonen (Schäden durch hohe Trittbelastung).12.5.8Im Lochspiel darf die Lochposition, falls erforderlich, während der Runde geändert werden,vorausgesetzt, dass alle Spieler eines bestimmten Matchs dasselbe Loch anspielen.314


Vorbereitung und Pflege von <strong>Golf</strong>plätzen für das Spiel und für WettspieleIm Zählspiel verlangt Regel 33-2b, dass alle Bewerber während derselben Runde alleLöcher in denselben Positionen spielen. Ausnahme: Z. B. wegen großer Teilnehmerzahlgeht eine Runde über mehr als einen Tag. Dann kann das Loch am zweiten Tag in einerneuen Position stehen, die jedoch vergleichbar zu der Position am Vortag sein sollte.Bei einem Spiel über 36 Löcher an einem Tag wird man ggf. für die zweite Runde dieLochpositionen versetzen. In diesem Falle sollten alle Spieler vor Beginn der zweitenRunde hierüber informiert werden.12.5.9Der Greenkeeper, der die Löcher sticht, sollte darauf achten, dass die <strong>Golf</strong>regeln eingehaltenwerden, insbesondere, dass der Locheinsatz in seinem äußeren Durchmessernicht mehr als 10,8 cm misst und dass der Einsatz nach Möglichkeit mindestens 2,5 cmunter die Grünoberfläche eingelassen wird. Sobald der Einsatz hineingesteckt wurde,sollte der Greenkeeper ein Brett oder einen ähnlichen flachen Gegenstand über das Lochund seine Umgebung legen und dann fest mit seinen Füßen hinunterdrücken. Dies festigtdie Lochkanten und beseitigt einen eventuellen Lochkegel (das leicht hochgezogene Profilder Umgebung des Loches, das beim Herausziehen des Locheisens entstehen kann).Evtl. sollte die Lochkante mit einer Schere nachbearbeitet werden.Alte Lochpfropfen müssen sehr sorgfältig eingesetzt und geglättet werden, um eineleichte Vertiefung oder Erhöhung (Gefahr der Skalpierung) zu vermeiden und um dasSpiel nicht zu beeinträchtigen.Unzulässig sind sog. „Lochringe“, (dünne Kunststoffringe, die über dem eigentlichenEinsatz den Rand schonen sollen), da bei Verwendung dieser Teile das Loch nicht mehrder Erklärung „Loch“ in den <strong>Golf</strong>regeln entspricht..12.5.10Die Angaben zu den Positionen der Löcher auf den Grüns sollten unter Nennung desAbstandes oder Schritten vom vorderen und dem nächsten seitlichen Grünrand in Höhedes Lochs vor dem Start an die Wettspielteilnehmer verteilt werden (sog. Blätter „Pin-Positions“ oder „Fahnenpositionen“).Die häufig gebrauchten Skizzen, auf denen Grüns in Sektoren aufgeteilt werden undzu denen die Spieler vor Beginn der Runde den an diesem Tag ausgewählten Sektorerfahren, sind als Anhaltspunkt bei einem blinden Grünanspiel nützlich, ersetzen jedochkeine Angaben von Fahnenpositionen in Schritten.315


Vorbereitung und Pflege von <strong>Golf</strong>plätzen für das Spiel und für Wettspiele12.5.11 Flaggenstöcke und -tücherBei der Auswahl der Flaggenstöcke und -tücher eines <strong>Golf</strong>platzes sollte die Umgebungberücksichtigt werden. Da der Flaggenstock die Lage des Lochs anzeigt, soll diesermöglichst gut sichtbar sein. Wichtig ist, dass sich vor allem das untere Ende gut vondem Gras des Grüns abhebt, damit der Spieler aus größerer Entfernung sehen kann, wodas Loch sich befindet. Bei sehr hellem Gras bzw. Licht ist es deshalb angebracht, dieunteren 50 cm des Flaggenstocks schwarz zu bekleben, um den Kontrast zu erhöhen.Auf dunklem Gras bzw. Hintergrund dagegen kann auch ein vollständig gelber oderweißer Flaggenstock eingesetzt werden.Gleiches gilt für die Flaggentücher. Auf Plätzen ohne höheren Bewuchs hinter demGrün oder auf Grüns, bei denen der Spieler den Flaggenstock oft gegen den Himmelbetrachtet, kann ein dunkles Tuch verwandt werden (blau, rot). Muss der Spieler jedochden Flaggenstock gegen einen Hintergrund wahrnehmen, der aus Büschen, Waldrando. ä. besteht, so empfiehlt sich dringend ein helles Flaggentuch.316


VerschiedenesAbschnitt 13.Verschiedenes13.1 ALTERSKLASSEnSoweit aus Wettspielbedingungen / Ausschreibungen keine anderen Altersklassen hervorgehen,empfiehlt der <strong>DGV</strong> folgende Einteilung:13.1.1 JugendlicheAls Jugendliche gelten Spielerinnen und Spieler, die am 1. Januar des Kalenderjahrsnoch nicht 18 Jahre alt waren.13.1.2 Juniorinnen, JuniorenAls Juniorinnen bzw. Junioren gelten Spielerinnen und Spieler, die am 1. Januar desKalenderjahrs noch nicht 21 Jahre alt waren.13.1.3 Jungseniorinnen, Jungsenioren („Mid Amateurs“)Stichtag für den Beginn des Jungseniorinnen- bzw. Jungseniorenalters ist der Beginndes Kalenderjahrs, in dem Damen das 30. und Herren das 35. Lebensjahr vollenden.13.1.4 Seniorinnen, SeniorenStichtag für den Beginn des Seniorinnen- bzw. Seniorenalters ist der Beginn des Kalenderjahrs,in dem Damen das 50. und Herren das 55. Lebensjahr vollenden.13.2 As (HoLE-in-One)Die Begriffe „As“ bzw. „Hole-in-One“ sind nicht definiert. Unbeschadet der Bestimmungsfreiheitvon Veranstaltern und Sponsoren bei der Aussetzung zulässiger Preisesollte jedoch auf Ehrentafeln von <strong>DGV</strong>-Mitgliedern ein As (Hole-in-One) nur verzeichnetwerden, wenn es vom Abschlag zum Grün des vermessenen Lochs erzielt worden ist.13.3 PLATZREKoRDDer Begriff „Platzrekord“ ist ebenfalls nicht definiert, jedoch wird allgemein darunter verstanden,dass nur Wettspielergebnisse in Zählwettspielen von vermessenen Abschlägen (ggf.hinteren Abschlägen) mit Löchern auf vermessenen Grüns gewertet werden. Es ist denkbar,dass es von verschiedenen Abschlägen (weiß, gelb) verschiedene Platzrekorde gibt.Wird nach einem Umbau ein signifikant anderer Platz gespielt, so wird ab dann einneuer Platzrekord gerechnet. Die alten Platzrekorde werden dadurch nicht hinfällig, dasie bis zu diesem Zeitpunkt die jeweilige Bestleistung darstellen.Ein Platzrekord sollte nur aus einem Zählspiel gewertet werden, nicht aus Stableford-Wettspielen oder in Spielen Gegen Par, da in diesen anderen Spielen die Taktik nicht aufdas Erzielen einer Gesamtschlagzahl ausgerichtet ist (vgl. hierzu die „Decision“ Misc.1317


Verschiedenesin den Entscheidungen zu den <strong>Golf</strong>regeln). Auch ein Ergebnis, das mit „Besserlegen“erzielt wurde, sollte nicht als Platzrekord anerkannt werden.13.4 REGELAnfRAGEn / AnfRAGEn zum <strong>DGV</strong>-VoRGABEnsySTEMWar nicht nach den <strong>Golf</strong>regeln gespielt worden oder fand das Spiel nicht auf Grundlagedes <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>s statt, trifft der <strong>DGV</strong> keine Entscheidung. Ansonsten gilt:Regelanfragen:13.4.1Der Regel- und Amateurstatut-Ausschuss ist das Entscheidungsgremium bei Regelanfragen(<strong>Golf</strong>regeln / Platzregeln), das dann eingeschaltet wird, wenn keine Entscheidungvor Ort durch die zuständige Spielleitung möglich ist oder wenn im nachhinein Streitigkeitenüber die Richtigkeit der getroffenen Entscheidung aufgetreten sind (Regel 34-3der <strong>Golf</strong>regeln). Daneben gibt der Regel- und Amateurstatut-Ausschuss im EinzelfallAuskünfte zu allgemeinen Regelfragen, wenn diese durch Spielleitungen von <strong>DGV</strong>-Mitgliedernoder von Landesgolfverbänden an die <strong>DGV</strong>-Geschäftsstelle gerichtet werden.13.4.2Die Anfragen sind schriftlich an die <strong>DGV</strong>-Geschäftsstelle zu richten, die sie an den Regelausschussweiterleitet und auch für die Rückantwort an den Fragesteller sorgt.13.4.3Gemäß Regel 34-3 der <strong>Golf</strong>regeln werden nur Anfragen der Spielleitungen von Mitgliederndes <strong>DGV</strong> beantwortet. Anfragen von Einzelpersonen müssen über das zuständige<strong>DGV</strong>-Mitglied eingereicht werden bzw. bedürfen einer Bestätigung der sachlichen Richtigkeitdurch das <strong>DGV</strong>-Mitglied. Die Regelanfragen müssen den Anfragegegenstand(d. h.den Sachverhalt) klar, präzise und umfassend beschreiben.13.4.4Der Eingang der Anfragen wird von der <strong>DGV</strong>-Geschäftsstelle umgehend schriftlichbestätigt, falls eine längere Bearbeitungszeit zu erwarten ist. Entspricht die Anfrageoffensichtlich nicht den Vorschriften nach Regel 34-3 oder ist der Anfragegegenstandunklar, so erfolgt gleichzeitig ein Hinweis auf den Mangel.13.4.5Die Anfragen werden im Allgemeinen innerhalb weniger Tage beantwortet. Nur schriftlicheEntscheidungen des Regel- und Amateurstatut-Ausschusses haben Gültigkeit.318


VerschiedenesAnfragen zum <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>:Die zum Vorgaben<strong>system</strong> ergangenen und für Mitglieder des <strong>DGV</strong> verbindlichen Regulariensind im <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong> veröffentlicht. Die meisten Fragen zu diesen Themengebietenlassen sich durch sorgfältige Lektüre der entsprechenden Abschnitte lösen.Bestehen trotz sorgfältiger Lektüre des <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong>s und des Spiel- und WettspielhandbuchsZweifel, kann sich jedes Mitglied an den <strong>DGV</strong> mit der Bitte um eineverbindliche Auskunft wenden. Anfragen sind an die <strong>DGV</strong>-Geschäftsstelle, „Recht undRegularien“ zu richten. Diese leitet die Anfrage an den Vorgaben- und Course-Rating-Ausschuss zur Beantwortung weiter.Die Anfragen werden im Allgemeinen innerhalb weniger Tage beantwortet. Nur schriftlicheEntscheidungen des Vorgaben- und Course-Rating-Ausschusses haben Gültigkeit.13.5 Schematische Darstellung eines K.o-Lochspiels bei 64er-Feld (Muster!)64 Spieler 32 Spieler 16 Spieler 8 Spieler 4 Spieler1-64 132-33 32 116-49 16 117-48 17 16 18-57 825-40 25 49-56 9 824-41 24 134-61 429-36 29 813-52 1320-45 20 9 55-60 528-37 28 5 412-53 12319


Verschiedenes21-44 21 12 42-63 231-34 31 215-50 15 218-47 18 157-58 7 226-39 26 310-55 10 723-42 23 143-62 330-35 30 714-51 14 319-46 19 106-59 6 327-38 27 611-54 11 622-43 22 11320


RegisterREGISTERAAbschläge 30, 198Abschlagmarkierungen 247, 312Aggregat-Zählspiel 188Aktive <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe 21,94Altersklassen 317Amputationen, <strong>Golf</strong>spieler mit 283Änderungen von <strong>DGV</strong>-Vorgaben (<strong>DGV</strong>-Stammvorgabenund <strong>Club</strong>vorgaben) 73Änderungsvorbehalte 217Anordnung der festen Messpunkte an denAbschlägen 273Anpassung der <strong>Golf</strong>regeln für <strong>Golf</strong>spieler mitBbehinderung 281Art der Vorgabe und Vorgabenwirksamkeit 199As (Hole-in-One) 317Aufgaben der LGV 42Aufgaben des <strong>DGV</strong> 39Aufgaben des <strong>DGV</strong>-Mitglieds 42Aufgaben des Vorgabenausschusses 44Aus 225Auslosung, Setzen, Zusammenstellung derSpielergruppen 212Ausschreibungen, Inhalt von 197Ausschuss Vorgaben & Course-Rating des <strong>DGV</strong> 21Auswahlspiel (Eclectic) lochweise 183Auswertung, Feststellung und Bekanntgabe vonEergebnissen 167BBeendigung des Wettspiels, Siegerehrung 216Behinderungen, verschiedene 292Bekanntgabe von Ergebnissen, Auswertung,Fest stellung und 167Beobachter 256Bespielbarkeit des Platzes 164Besserlegen 21, 33Bezeichnung und Spielform des Wettspiels 197Blinde <strong>Golf</strong>spieler 282Blitzgefahr, Spielunterbrechung bei 164Buggies (<strong>Golf</strong>cart, Cart) 218CCaptain (Leiter von <strong>Golf</strong>gruppen) 141cba 26, 57, 91, 99Chapman-Zählspiel 187<strong>Club</strong>-Spielvorgabe 21<strong>Club</strong>vorgabe 21, 123<strong>Club</strong>vorgabenanpassung 22conGu 22Course-Rating 29, 263Course-Rating-Wert 22DDamengolf 141Datenschutz (Ausschreibung) 217Datenschutz, <strong>DGV</strong>-Intranet und Spielbetrieb 275<strong>DGV</strong> 22,39<strong>DGV</strong>-<strong>Club</strong>vorgaben 123<strong>DGV</strong>-Intranet und Spielbetrieb 278<strong>DGV</strong>-Mitglied 22, 42<strong>DGV</strong>-Platzreife 258<strong>DGV</strong>-Spielvorgabe 91<strong>DGV</strong>-Spielvorgabe (EGA-Playing-Handicap) 22<strong>DGV</strong>-Spielvorgabe bzw. <strong>Club</strong>-Spielvorgabe 65<strong>DGV</strong>-Spielvorgabenformel (EGA-Playing-Handicap-Formula) 23<strong>DGV</strong>-Spielvorgabentabelle 121<strong>DGV</strong>-Spielvorgabentabelle (EGA-Playing-Handicap-Table) 23<strong>DGV</strong>-Stammvorgabe 91<strong>DGV</strong>-Stammvorgabe (EGA-Exact-Handicap) 23<strong>DGV</strong>-Vorgabe (EGA-Handicap) 23<strong>DGV</strong>-Vorgabenklasse (Handicap-Categories) 23<strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong> (EGA-Handicap-System) 24Dreiball gemäß Regel 30 186Dreier gemäß Regel 29 186Dreier- und Dreiball-Spiele 185Durchführung eines Wettspiels, Vorbereitung und 167EEDS 24, 61EGa 24Einzel bzw. Zweier 183Einzel Gegen Par gemäß Regel 32-1a 183Einzel nach Stableford gemäß Regel 32-1b 183Einzelausschreibung, Erstellen einer 158Entscheidungen zum <strong>DGV</strong>-Vorgaben<strong>system</strong> 85Erklärungen zur Vermessung 272Erläuterungen zu den Grundlagen des usGA-Course-Ratings 263Erstmaliges Erlangen einer <strong>DGV</strong>-Stammvorgabebzw. einer <strong>Club</strong>vorgabe 70Extra-Day-Scores 24, 61FFahnenpositionen 313Feststellung und Bekanntgabe von Ergebnissen 167321


RegisterGGegen Par 69Geistiger Behinderung, <strong>Golf</strong>spieler mit 292Gewitter, Spielunterbrechung bei 164<strong>Golf</strong>carts 218<strong>Golf</strong>platz-Vermessungsprotokoll 273Grundlagen des usGA-Course-Ratings 263HHeimatclub (Homeclub) 24Herausforderungspreise 160Herrengolf 141Hilfsmittel und Ausrüstungsgegenstände 147Hinweis auf Wettspielordnung / Rahmenausschreibung220Hinweise zur Sicherstellung einer angemessenenSpielgeschwindigkeit 174Höchst- und Mindestzahl der Teilnehmer 201IInaktive <strong>DGV</strong>-Stammvorgabe 24, 94Inhalt von Ausschreibungen und Musterausschreibung197Intranet und Spielbetrieb 278JJahresspielplan 149Jährliche Überprüfung der Vorgaben (neu) 25, 79, 94Jugendgolf (Leiter von <strong>Golf</strong>gruppen) 141KKlärung von strittigen Regelfragen 169LLandesgolfverband (LGV) 25Längenermittlung, Vorgehensweise bei der 271Leiter von <strong>Golf</strong>gruppen 141LGV, Aufgaben der 42Lizenzierte <strong>DGV</strong>-Platzreife 258Lochpositionen 313Lochspiele 184Lochspiele, schematische Darstellung einesK.o.-Lochspiels 319Lochspiel-Zweier gemäß Erklärung „Parteien imLochspiel“ und Regel 2-1 184Longest Drive 161MMarshals / Ranger 143Mehrrundenwettspiele / Qualifikationswettspiele 168Meldegebühr 203Meldeschluss, verbindlicher 202Messpunkt 25, 270Messverfahren und Protokollierung 270Mindestzahl der Teilnehmer 201Musterausschreibung 221NNearest to the Pin 161Nenngeld 203Neun Löcher vorgabenwirksam 193OOrt der Meldung 202Ort, Termin, Frist des Wettspiels 201PPar 32pe-Regelung für Kinder 261pe-Regelung, allgemeines 257Personen und Ausschüsse im Spielbetrieb 137Pflege von <strong>Golf</strong>plätzen für das Spiel und fürWettspiele 295Pflegemaßnahmen während der Wettspieltage 311Pflichten der LGV, Rechte und 42Pflichten des <strong>DGV</strong>, Rechte und 39Pflichten des <strong>DGV</strong>-Mitglieds, Rechte und 42Pflichten des Spielers, Rechte und 46, 86Pflichten des Vorgabenausschusses, Rechte und 44Platz 162Platz- und <strong>Golf</strong>regeln, Zusammenhang von 225Platz- und Hindernisgrenzen, Festlegung der 225Plätze mit weniger als 18 Löchern 162Platzerlaubnis (pe ) 257Platzkennzeichnung 305Platzpflegemaßnahmen während derWettspieltage 311Platzregeln 305Platzregeln und Festlegung der Platz- undHindernisgrenzen 225Platzregeln, Erstellen von 163Platzreife 257Platzrekord 317Platzrichter 143, 255Platzsperre 163Preise, Wander- und Herausforderungspreise 160Preise, Wertung 204Pufferzone 25Pufferzonenanpassung (cba ) 26, 57, 91, 99QQualifikation 215322


RegisterRRahmenausschreibung, Erstellen einer 150Rahmenausschreibung, Hinweis auf Wettspielordnung 220Ranger / Marshal 143Rechte und Pflichten der LGV 42Rechte und Pflichten des <strong>DGV</strong> 39Rechte und Pflichten des <strong>DGV</strong>-Mitglieds 42Rechte und Pflichten des Spielers 46, 86Rechte und Pflichten des Vorgabenausschusses 44Regelfragen, Klärung von strittigen 169, 318Regelkundige Personen 141Rollstuhl, <strong>Golf</strong>spieler im 287SSchematische Darstellung eines K.o.-Lochspiels(bei 64er-Feld) 319Scratch-<strong>Golf</strong>er 26Seitliche Wasserhindernisse 231Seniorengolf 141Siegerehrung, Beendigung des Wettspiels 216Slope-Wert 26Sperrung von <strong>DGV</strong>-Vorgaben 77Spielausschuss 137Spielbetrieb 147Spielbetrieb, Datenschutz 275Spielbetrieb, Organisation des 148Spielform des Wettspiels 197Spielformen, Vorgabenzuteilung und Vorgaben -ver teilung 183Spielführer 137Spielgeschwindigkeit 219Spielgeschwindigkeit, Hinweise zur Sicher -stellung einer angemessenen 174Spielleitung 139, 218Spielleitungsmitglieder, Platzrichter undBeobachter 251Spielordnung, Allgemeine 148Spielunterbrechung 220Spielunterbrechung bei Gewitter 164Spielvorgabe 91Spielvorgabentabelle 121Stableford, Vorgabenberechnung nach 69Stammvorgabe 91Stammvorgaben der Teilnehmer 199Starter 142Stechen / Entscheidung bei gleichenErgebnissen 208Stöcke oder Krücken benötigen, <strong>Golf</strong>spieler,die 284TTees 198Teilnehmer und Stammvorgaben der Teilnehmer 199UÜberprüfung der <strong>DGV</strong>-Stammvorgaben 105Ungewöhnlich beschaffener Boden und Bodenin Ausbesserung 237Unterjährige Vorgabenanpassung 26, 82usGA 26usGA-Course-Rating, Erläuterungen zu denGrundlagen des 263usGA-Course-Rating-System 26VVeränderung der <strong>DGV</strong>-Vorgabe durch denVorgabenausschuss, unterjährig 82Veränderung von Vorgaben (Ziffer 3.12) 94Veränderungen an einem vermessenen Platz 30,36Verbandsordnungen, Verbindlichkeit der 198Verbindlicher Meldeschluss, Art und Ort derMeldung 202Verfahren zur jährlichen Überprüfung der<strong>DGV</strong>-Sstammvorgaben 105Verlust von <strong>DGV</strong>-Vorgaben 77Vermarkungsplatten (Messpunkte) 273Vermessener Platz 27, 36Vermessung 30Vermessung von <strong>Golf</strong>plätzen, Anleitung zur 269Vermessungsprotokoll 273Verschiedenes 317Vierball „bester Ball und Aggregat“ mitPunktwertung 189Vierball gemäß Erklärung „Parteien imLochspiel“ und Regel 30 189Vierball-Lochspiel „bester / schlechtester Ball“mit Punktwertung 188Vierball-Zählspiel gemäß Regel 31 187Vierer 186Vierer-Lochspiel gemäß Erklärung „Parteien imLochspiel“ und Regel 29-2 188Vierer-Zählspiel gemäß Regel 29-1 und 29-3 186Vierer-Zählspiel mit Auswahldrive 186Vorbereitung und Durchführung eines Wettspiels 167Vorbereitung von <strong>Golf</strong>plätzen für das Spielund für Wettspiele 295Vorcaddies 142Vorgabenanpassung, Unterjährig 26Vorgabenausschuss (Handicap-Committee) 27, 44, 141Vorgabenberechnung 39323


RegisterVorgabenberechnung nach Stableford 69Vorgabeninstanz (Handicapping-Authority) 27Vorgabenschlag (Handicap-Stroke) 27Vorgabenschläge in Wettspielen 111Vorgabenstammblatt 97Vorgabenverteilung 190Vorgabenverteilung (Handicap-Stroke-Index) 27Vorgabenverteilung, Spielformen, Vorgabenzuteilungund 183Vorgabenverteilung, Zählkarte und 167Vorgabenverteilungsschlüssel 117Vorgabenwirksame Bedingungen 28, 85Vorgabenwirksame Ergebnisse 28, 50, 88Vorgabenwirksame Runde(Qualifying-Round) 28Vorgabenwirksames Wettspiel (Qualifying-Competition) 28Vorgabenwirksamkeit 199Vorgabenzuteilung (Handicap-Allowance) 27Vorgabenzuteilung und Vorgabenverteilung 183Vorgehensweise bei der Längenermittlung 271Vorrecht auf dem Platz 162WWander- und Herausforderungspreise 160Wasserhindernisse und seitliche Wasserhindernisse231Weitere Platzregeln (Biotope / Hemmnisse) 241Wertung, Preise 204Wettspielbetrieb, Die Vorbereitung des Platzesfür den 296Wettspielleitung 217Wiederzuerkennung einer <strong>DGV</strong>-Vorgabe 79ZZählkarte und Vorgabenverteilung 167Zählspiele 183Zählspiel-Einzel gemäß Regel 3-1 183Zulässige Änderungen an einemvermes senen Platz 30, 36Zusammenstellung der Spielergruppen,Auslosung, Setzen 213324

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