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MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Schemmerhofen

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Seite 4 Freitag, 16. März 2012 Nr. 11<br />

Das Landratsamt Biberach als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Erlässen vom 29.02.2012 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung<br />

2012 und des Wirtschaftsplans 2012 für die <strong>Gemeinde</strong>wasserversorgung gemäß § 121 <strong>Gemeinde</strong>ordnung bestätigt<br />

sowie die Genehmigung nach § 87 Abs. 2 und 3 <strong>Gemeinde</strong>ordnung erteilt. Der Haushaltsplan und der Wirtschaftsplan für das<br />

Haushaltsjahr 2012 liegen gem. § 4 Abs. 3 <strong>Gemeinde</strong>ordnung in Verbindung mit § 81 <strong>Gemeinde</strong>ordnung sieben Tage, und zwar<br />

von Dienstag, den 20.03.2012. bis Mittwoch, den 28.03.2012, je einschließlich, im Rathaus <strong>Schemmerhofen</strong>, Zimmer 3.1,<br />

öffentlich aus.<br />

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf<br />

Grund der <strong>Gemeinde</strong>ordnung beim Zustandekommen dieser Haushaltssatzung wird nach § 4 Abs. 4 <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />

unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Haushaltssatzung gegenüber<br />

der <strong>Gemeinde</strong> geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht,<br />

wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, der Genehmigung oder die Bekanntgabe der Satzung verletzt worden<br />

sind.<br />

Engler, Bürgermeister<br />

○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○<br />

Verbot<br />

– Aufsteigen lassen von<br />

unbemannten ballonartigen<br />

Leuchtkörpern<br />

Jeder hat sie schon einmal gesehen, die Leuchten in der Nacht,<br />

die unter den Bezeichnungen Himmelslaterne, Kong-Ming-<br />

Laterne, Sky-Laterne, Skyballon, Glückslaterne, Wunschlaterne<br />

oder Fluglaterne bekannt sind. Diese unbemannten ballonartigen<br />

Leuchtkörpern (sogenannte „Himmelslaternen“), bei<br />

denen der Auftrieb durch die von einer eigenen offenen Feuerquelle<br />

erwärmte Luft erzeugt wird, werden immer öfter bei<br />

Festen, Jubiläen oder Hochzeiten entzündet und in den Nachthimmel<br />

steigen gelassen. Das Aufsteigen lassen der Leuchtkörper<br />

kann aber auch sehr gefährlich werden, neben der<br />

Gefährdung des Luftverkehrs, spielt auch das unkontrollierbare<br />

Brandrisiko eine große Rolle. Vor allem bei Trockenheit<br />

geht von den Himmelslaternen eine unberechenbare und erhebliche<br />

Gefahr für Wälder, Häuser, Wiesen und Gärten aus.<br />

Deshalb wurde nun eine Polizeiverordnung des Innenministeriums<br />

Baden Württemberg zur Verhütung von Gefahren durch<br />

unbemannte ballonartige Leuchtkörper erlassen. Diese sogenannte<br />

Himmelslaternenverordnung vom 24. Januar 2012 verbietet<br />

ab sofort das Aufsteigen lassen von Himmelslaternen.<br />

Verstöße gegen dieses Verbot sind eine Ordnungswidrigkeit,<br />

die mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden<br />

kann.<br />

Verbandsversammlung des Zweckverbandes<br />

Wasserversorgung Mühlbachgruppe<br />

Die nächste öffentliche Sitzung des Zweckverbandes Wasserversorgung<br />

Mühlbachgruppe findet am Dienstag, 17. April 2012<br />

um 16:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathaus <strong>Schemmerhofen</strong>,<br />

1. Obergeschoss, Hauptstraße 25 in <strong>Schemmerhofen</strong> mit<br />

folgender Tagesordnung statt:<br />

1. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten Sitzung<br />

der Verbandsversammlung<br />

2. Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr<br />

2010<br />

3. Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr<br />

2011<br />

4. Beschluss des Wirtschaftsplans für das Jahr 2012<br />

5. Prüfung der Bauausgaben<br />

– Abschluss des Prüfungsverfahrens<br />

6. Allgemeine Finanzprüfung<br />

- Bekanntgabe des Prüfungsberichts<br />

- Abschluss des Prüfungsverfahrens<br />

7. Verschiedenes<br />

Alle Interessenten sind zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen.<br />

Offener Internettreff im Rathaus<br />

Im vergangenen Jahr fanden in der Mühlbachschule<br />

<strong>Schemmerhofen</strong> Internetkurse für Senioren statt.<br />

Um die Kenntnisse zu vertiefen, auszubauen und um den Erfahrungsaustausch<br />

zu unterstützen haben wir im Rathaus einen<br />

offenen Internettreff eingerichtet.<br />

Dazu laden wir alle interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürger<br />

herzlich ein. Die Einladung richtet sich an Senioren, die<br />

das Internet besser kennenlernen möchten. Versierte<br />

Internetsurfer, die ihre Kenntnisse weitergeben möchten, sind<br />

gerne gesehen.<br />

Im Rathaus stehen dazu mehrere Internetplätze zur Verfügung.<br />

Sie können gerne Ihren eigenen Laptop mitbringen und sich in<br />

unser WLAN einloggen.<br />

Die Treffen finden immer jeweils am letzten Montag im Monat<br />

statt. Das nächste Treffen demnach am Montag, 26.03.2012<br />

von 17:00 bis 19:00 Uhr in Raum Nr. 1.4 im Erdgeschoss des<br />

Rathauses.<br />

Terminvorschau:<br />

Montag, 30.04.2012<br />

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.<br />

Verloren – Gefunden<br />

Folgende Fundsachen wurden auf dem Bürgermeisteramt<br />

<strong>Schemmerhofen</strong> abgegeben:<br />

• Halskette<br />

• Armband<br />

Die Gegenstände können vom Verlierer/von der Verliererin auf<br />

dem Rathaus, Bürgerbüro, zu den üblichen Öffnungszeiten abgeholt<br />

werden.<br />

Grüngutannahme<br />

Die Annahmestelle von Landwirt Georg Hagel befindet sich an<br />

der Kreisstraße von Altheim nach Moosbeuren, nach der<br />

Brücke über die B 465, links.<br />

Die Grüngutannahmestelle ist vom 12.03.2012 – 23.11.2012<br />

wöchentlich an folgenden Tagen geöffnet:<br />

Montag: 16:00 Uhr – 18:30 Uhr<br />

Freitag: 16:00 Uhr – 18:30 Uhr<br />

Das Grüngut (Rasen-, Baum- und Heckenschnitt, sowie Gartenfälle)<br />

kann lose oder gebündelt angeliefert werden. Es darf<br />

jedoch nicht mit Kunststoffschnüren oder Draht gebündelt sein.<br />

Die Anlieferung in Säcken ist möglich, allerdings sind diese zu<br />

entleeren und wieder mitzunehmen.<br />

Die Anlieferung ist in haushaltsüblichen Mengen kostenlos.<br />

Die Annahmestellen sind zur Führung einer Anlieferungsliste,<br />

die Anliefernden zur Abgabe der erforderlichen Daten verpflichtet.<br />

Bei Fragen gibt Herr Hagel unter Telefonnummer 07356 1449<br />

Auskunft.

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