MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Schemmerhofen
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Seite 4 Freitag, 16. März 2012 Nr. 11<br />
Das Landratsamt Biberach als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Erlässen vom 29.02.2012 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung<br />
2012 und des Wirtschaftsplans 2012 für die <strong>Gemeinde</strong>wasserversorgung gemäß § 121 <strong>Gemeinde</strong>ordnung bestätigt<br />
sowie die Genehmigung nach § 87 Abs. 2 und 3 <strong>Gemeinde</strong>ordnung erteilt. Der Haushaltsplan und der Wirtschaftsplan für das<br />
Haushaltsjahr 2012 liegen gem. § 4 Abs. 3 <strong>Gemeinde</strong>ordnung in Verbindung mit § 81 <strong>Gemeinde</strong>ordnung sieben Tage, und zwar<br />
von Dienstag, den 20.03.2012. bis Mittwoch, den 28.03.2012, je einschließlich, im Rathaus <strong>Schemmerhofen</strong>, Zimmer 3.1,<br />
öffentlich aus.<br />
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf<br />
Grund der <strong>Gemeinde</strong>ordnung beim Zustandekommen dieser Haushaltssatzung wird nach § 4 Abs. 4 <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />
unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Haushaltssatzung gegenüber<br />
der <strong>Gemeinde</strong> geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht,<br />
wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, der Genehmigung oder die Bekanntgabe der Satzung verletzt worden<br />
sind.<br />
Engler, Bürgermeister<br />
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Verbot<br />
– Aufsteigen lassen von<br />
unbemannten ballonartigen<br />
Leuchtkörpern<br />
Jeder hat sie schon einmal gesehen, die Leuchten in der Nacht,<br />
die unter den Bezeichnungen Himmelslaterne, Kong-Ming-<br />
Laterne, Sky-Laterne, Skyballon, Glückslaterne, Wunschlaterne<br />
oder Fluglaterne bekannt sind. Diese unbemannten ballonartigen<br />
Leuchtkörpern (sogenannte „Himmelslaternen“), bei<br />
denen der Auftrieb durch die von einer eigenen offenen Feuerquelle<br />
erwärmte Luft erzeugt wird, werden immer öfter bei<br />
Festen, Jubiläen oder Hochzeiten entzündet und in den Nachthimmel<br />
steigen gelassen. Das Aufsteigen lassen der Leuchtkörper<br />
kann aber auch sehr gefährlich werden, neben der<br />
Gefährdung des Luftverkehrs, spielt auch das unkontrollierbare<br />
Brandrisiko eine große Rolle. Vor allem bei Trockenheit<br />
geht von den Himmelslaternen eine unberechenbare und erhebliche<br />
Gefahr für Wälder, Häuser, Wiesen und Gärten aus.<br />
Deshalb wurde nun eine Polizeiverordnung des Innenministeriums<br />
Baden Württemberg zur Verhütung von Gefahren durch<br />
unbemannte ballonartige Leuchtkörper erlassen. Diese sogenannte<br />
Himmelslaternenverordnung vom 24. Januar 2012 verbietet<br />
ab sofort das Aufsteigen lassen von Himmelslaternen.<br />
Verstöße gegen dieses Verbot sind eine Ordnungswidrigkeit,<br />
die mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden<br />
kann.<br />
Verbandsversammlung des Zweckverbandes<br />
Wasserversorgung Mühlbachgruppe<br />
Die nächste öffentliche Sitzung des Zweckverbandes Wasserversorgung<br />
Mühlbachgruppe findet am Dienstag, 17. April 2012<br />
um 16:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathaus <strong>Schemmerhofen</strong>,<br />
1. Obergeschoss, Hauptstraße 25 in <strong>Schemmerhofen</strong> mit<br />
folgender Tagesordnung statt:<br />
1. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten Sitzung<br />
der Verbandsversammlung<br />
2. Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr<br />
2010<br />
3. Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr<br />
2011<br />
4. Beschluss des Wirtschaftsplans für das Jahr 2012<br />
5. Prüfung der Bauausgaben<br />
– Abschluss des Prüfungsverfahrens<br />
6. Allgemeine Finanzprüfung<br />
- Bekanntgabe des Prüfungsberichts<br />
- Abschluss des Prüfungsverfahrens<br />
7. Verschiedenes<br />
Alle Interessenten sind zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen.<br />
Offener Internettreff im Rathaus<br />
Im vergangenen Jahr fanden in der Mühlbachschule<br />
<strong>Schemmerhofen</strong> Internetkurse für Senioren statt.<br />
Um die Kenntnisse zu vertiefen, auszubauen und um den Erfahrungsaustausch<br />
zu unterstützen haben wir im Rathaus einen<br />
offenen Internettreff eingerichtet.<br />
Dazu laden wir alle interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürger<br />
herzlich ein. Die Einladung richtet sich an Senioren, die<br />
das Internet besser kennenlernen möchten. Versierte<br />
Internetsurfer, die ihre Kenntnisse weitergeben möchten, sind<br />
gerne gesehen.<br />
Im Rathaus stehen dazu mehrere Internetplätze zur Verfügung.<br />
Sie können gerne Ihren eigenen Laptop mitbringen und sich in<br />
unser WLAN einloggen.<br />
Die Treffen finden immer jeweils am letzten Montag im Monat<br />
statt. Das nächste Treffen demnach am Montag, 26.03.2012<br />
von 17:00 bis 19:00 Uhr in Raum Nr. 1.4 im Erdgeschoss des<br />
Rathauses.<br />
Terminvorschau:<br />
Montag, 30.04.2012<br />
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.<br />
Verloren – Gefunden<br />
Folgende Fundsachen wurden auf dem Bürgermeisteramt<br />
<strong>Schemmerhofen</strong> abgegeben:<br />
• Halskette<br />
• Armband<br />
Die Gegenstände können vom Verlierer/von der Verliererin auf<br />
dem Rathaus, Bürgerbüro, zu den üblichen Öffnungszeiten abgeholt<br />
werden.<br />
Grüngutannahme<br />
Die Annahmestelle von Landwirt Georg Hagel befindet sich an<br />
der Kreisstraße von Altheim nach Moosbeuren, nach der<br />
Brücke über die B 465, links.<br />
Die Grüngutannahmestelle ist vom 12.03.2012 – 23.11.2012<br />
wöchentlich an folgenden Tagen geöffnet:<br />
Montag: 16:00 Uhr – 18:30 Uhr<br />
Freitag: 16:00 Uhr – 18:30 Uhr<br />
Das Grüngut (Rasen-, Baum- und Heckenschnitt, sowie Gartenfälle)<br />
kann lose oder gebündelt angeliefert werden. Es darf<br />
jedoch nicht mit Kunststoffschnüren oder Draht gebündelt sein.<br />
Die Anlieferung in Säcken ist möglich, allerdings sind diese zu<br />
entleeren und wieder mitzunehmen.<br />
Die Anlieferung ist in haushaltsüblichen Mengen kostenlos.<br />
Die Annahmestellen sind zur Führung einer Anlieferungsliste,<br />
die Anliefernden zur Abgabe der erforderlichen Daten verpflichtet.<br />
Bei Fragen gibt Herr Hagel unter Telefonnummer 07356 1449<br />
Auskunft.