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Preis- und Leistungsverzeichnis für Kommunalkunden - DKB

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<strong>DKB</strong> DeutscheKreditbank AGD. Allgemeine Informationen im Hinblick auf die Erbringung von Zahlungsdiensten1. Name <strong>und</strong> Anschrift der <strong>DKB</strong> AGDeutsche Kreditbank AktiengesellschaftTaubenstr. 7-910117 Berlintelefonisch erreichbar: Mo. - So. 00.00 - 24.00 UhrHotline Inland: 030 120 300 00Hotline Ausland: +49 30 120 300 00Hotline Sperren:E-Mail:E-Postbriefadresse:Internet:Alle Angaben <strong>und</strong> Informationen finden Sieunter www.<strong>DKB</strong>.de.info@dkb.deinfo@dkb.epost.dewww.<strong>DKB</strong>.de2. Zuständige AufsichtsbehördeB<strong>und</strong>esanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtGraurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn<strong>und</strong>Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt a.M.Internet: www.bafin.de3. Eintragung im HandelsregisterAmtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB 341654. VertragsspracheMaßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis <strong>und</strong> die Kommunikationmit dem K<strong>und</strong>en während der Laufzeit des Vertrages istDeutsch.5. Geschäftstage der <strong>DKB</strong> AGGeschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangsbeteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführungvon Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten.Die <strong>DKB</strong> AG unterhält den für die Ausführung der Zahlung erforderlichenGeschäftsbetrieb an allen Werktagen im B<strong>und</strong>esland Berlin,außer Samstags, Heiligabend (24. Dezember), Silvester (31. Dezember)sowie an Feiertagen im B<strong>und</strong>esland Bayern (Heilige Drei Könige,Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen). Besonderheit: HausinterneZahlungen werden an bayerischen Feiertagen verbucht.6. Annahmefrist/ Cut-Off-Zeitensiehe 6. Anlage Annahmefrist/ Cut-Off-ZeitenE. Schutz der EinlagenDie <strong>DKB</strong> AG ist dem Einlagensicherungsfonds des B<strong>und</strong>esverbandesÖffentlicher Banken Deutschlands e.V. (im Folgenden „Einlagensicherungsfonds“genannt) <strong>und</strong> der Entschädigungseinrichtung des B<strong>und</strong>esverbandesÖffentlicher Banken Deutschlands GmbH (im Folgenden„Entschädigungseinrichtung“ genannt) angeschlossen. Gesichertwerden die Einlagen von Nicht-Kreditinstituten. Hierzu zählen insbesondereSicht- <strong>und</strong> Termineinlagen. Nicht geschützt sind Forderungen,über die die <strong>DKB</strong> AG Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie z. B.Inhaberschuldverschreibungen <strong>und</strong> Inhabereinlagenzertifikate. Soweitder Einlagensicherungsfonds oder die Entschädigungseinrichtung aneinen K<strong>und</strong>en leistet, gehen dessen Forderungen gegen die <strong>DKB</strong> AGin entsprechender Höhe Zug um Zug auf den Einlagensicherungsfondsoder die Entschädigungseinrichtung über. Die <strong>DKB</strong> AG ist befugt, demEinlagensicherungsfonds oder der Entschädigungseinrichtung alle indiesem Zusammenhang erforderlichen Auskünfte zu erteilen <strong>und</strong> Unterlagenzur Verfügung zu stellen.<strong>Preis</strong>- <strong>und</strong> <strong>Leistungsverzeichnis</strong> für Kommunalk<strong>und</strong>en 5 von 6Stand: 1. Januar 2014

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