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DKB DeutscheKreditbank AGAllgemeine GeschäftsbedingungenGrundlagen der Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und BankInhaltsverzeichnisAllgemeinesNr. 1Nr. 2Nr. 3Nr. 4Nr. 5Nr. 6Grundlagen der GeschäftsbeziehungÄnderungen der GeschäftsbedingungenBankauskünfteVertretungs- und VerfügungsbefugnisseLegitimationsurkundenRechtswahl, Gerichtsstand, ErfüllungsortKontokorrentkonten und andere GeschäfteNr. 7 Kontokorrent, RechnungsabschlussNr. 8 Korrektur fehlerhafter GutschriftenNr. 9 Gutschriften und Einlösung von EinzugspapierenNr. 10 Auftragsbestätigung vor AusführungNr. 11 Aufrechnung und VerrechnungNr. 12 Konten in ausländischer WährungNr. 13 Leistungsbefreiung bei Geschäften in ausländischerWährungNr. 14 Geldeingang in ausländischer WährungNr. 15 WechselkursNr. 16 EinlagengeschäftEntgelte und AufwendungenPflichten und Haftung von Bank und KundeNr. 19 Haftung der BankNr. 20 Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten des KundenAGB-Pfandrecht, Nachsicherung,SicherheitenfreigabeNr. 21 Pfandrecht, SicherungsabtretungNr. 22 Nachsicherung und FreigabeEinzugspapiereNr. 23 Inkasso im EinzugsgeschäftNr. 24 Vorlegungsfrist, EilmittelNr. 25 Sicherungsrechte im EinzugsgeschäftAuflösung der GeschäftsbeziehungNr. 26 KündigungsrechtNr. 27 Weitergeltung der Allgemeinen GeschäftsbedingungenNr. 28 Schutz der EinlagenNr. 17 Zinsen und EntgelteNr. 18 Ersatz von AufwendungenAllgemeinesNr. 2 - Änderungen der GeschäftsbedingungenNachdruck, Vervielfältigung und DV-Einspeicherung verboten!Deutscher Sparkassen Verlag – 0540 300.21Nr. 1 - Grundlagen der Geschäftsbeziehung(1) Geschäftsbeziehung als VertrauensverhältnisDie Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und derBank ist durch die Besonderheiten des Bankgeschäfts undein besonderes Vertrauensverhältnis geprägt. Der Kundekann sich darauf verlassen, dass die Bank seine Aufträgemit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns ausführt unddas Bankgeheimnis wahrt.(2) Allgemeine und besondere GeschäftsbedingungenFür die Geschäftsbeziehung gelten ergänzend zu den einzelvertraglichenVereinbarungen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB). Für einzelne Geschäftszweige geltenergänzend oder abweichend besondere Bedingungen, z.B.für die Bereiche des Zahlungsverkehrs und der Wertpapiergeschäfte;diese werden beim Vertragsschluss (etwa bei derKontoeröffnung) oder bei Erteilung von Aufträgen mit demKunden vereinbart.(1) Angebot der BankÄnderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oderder besonderen Bedingungen oder die Einführung zusätzlicherBedingungen werden dem Kunden spätestens zweiMonate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdensin der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Formangeboten.(2) Zustimmung zu ÄnderungDie Zustimmung des Kunden zum Angebot der Bank gilt alserteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenenZeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung angezeigthat. Hierauf wird ihn die Bank in ihrem Angebot besondershinweisen. Die Bank wird dann die geänderte Fassungder Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die geändertenbesonderen Bedingungen bzw. die zusätzlich eingeführtenBedingungen der weiteren Geschäftsbeziehung zugrundelegen.DKB 182 104.000 SO 1 von 8Stand: Oktober 2013


DKB DeutscheKreditbank AGNachdruck, Vervielfältigung und DV-Einspeicherung verboten!Deutscher Sparkassen Verlag – 0540 300.21(3) Sonderkündigungsrecht bei Änderungen von Bedingungenzu ZahlungsdienstenWerden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zuZahlungsdiensten (z.B. Überweisungsbedingungen) angeboten,kann er den von der Änderung betroffenen Zahlungsdiensterahmenvertragvor dem vorgeschlagenen Zeitpunktdes Wirksamwerdens der Änderung auch fristlos und kostenfreikündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn dieBank in ihrem Angebot besonders hinweisen.(4) Abweichende VereinbarungenDas Änderungsverfahren gemäß Absatz 1 und Absatz 2 findetkeine Anwendung, soweit abweichende Vereinbarungengetroffen sind. Satz 1 gilt nicht für Änderungen von Bedingungenzu Zahlungsdiensten.Nr. 3 - Bankauskünfte(1) Inhalt von BankauskünftenBankauskünfte sind allgemein gehaltene Feststellungenund Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnissevon Kunden, deren Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit.Betragsmäßige Angaben über Kontostände, Sparguthaben,Depot- oder sonstige dem Kreditinstitut anvertraute Vermögenswertesowie Kreditinanspruchnahmen werden nichtgemacht.(2) Voraussetzungen für die AuskunftserteilungDie Bank darf Bankauskünfte über juristische Personen undim Handelsregister eingetragene Kaufleute erteilen, sofernsich die Anfrage auf deren geschäftliche Tätigkeit beziehtund der Bank keine anderslautende Weisung des Kundenvorliegt. In allen anderen Fällen darf die Bank Bankauskünftenur erteilen, wenn der Kunde dem allgemein oderim Einzelfall ausdrücklich zugestimmt hat. Bankauskünfteerhalten nur eigene Kunden sowie andere Kreditinstitute fürderen eigene Zwecke und die ihrer Kunden; sie werden nurerteilt, wenn der Anfragende ein berechtigtes Interesse ander gewünschten Auskunft glaubhaft darlegt.(3) Schriftliche BestätigungBei mündlichen Auskünften über Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeitbehält sich die Bank eine unverzüglicheschriftliche Bestätigung vor, deren Inhalt von diesem Zeitpunktan maßgeblich ist.Nr. 4 - Vertretungs- und Verfügungsbefugnisse(1) BekanntgabeDer Bank bekannt gegebene Vertretungs- oder Verfügungsbefugnissegelten, bis ihr eine Mitteilung über das Erlöschenoder eine Änderung schriftlich oder, wenn im Rahmen derGeschäftsbeziehung der elektronische Kommunikationswegvereinbart wurde (z.B. Onlinebanking), auf diesem Wegezugeht, es sei denn, diese Umstände sind der Bank bekanntoder infolge Fahrlässigkeit nicht bekannt. Dies gilt auch,wenn die Befugnisse in einem öffentlichen Register eingetragensind und eine Änderung veröffentlicht ist.(2) Mangel in der Geschäftsfähigkeit des VertretersDer Kunde trägt den Schaden, der daraus entstehen sollte,dass die Bank von einem eintretenden Mangel in der Geschäftsfähigkeitseines Vertreters unverschuldet keine Kenntniserlangt.Nr. 5 - Legitimationsurkunden(1) ErbnachweiseNach dem Tode des Kunden kann die Bank zur Klärungder rechtsgeschäftlichen Berechtigung die Vorlegung einesErbscheins, eines Testamentsvollstreckerzeugnisses oderähnlicher gerichtlicher Zeugnisse verlangen; fremdsprachigeUrkunden sind auf Verlangen der Bank mit deutscher Übersetzungvorzulegen. Die Bank kann auf die Vorlegung einesErbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnissesverzichten, wenn ihr eine Ausfertigung oder eine beglaubigteAbschrift vom Testament oder Erbvertrag des Kunden sowieder Niederschrift über die zugehörige Eröffnungsverhandlungvorgelegt wird.(2) Leistungsbefugnis der BankDie Bank ist berechtigt, die in einer Ausfertigung oder beglaubigtenAbschrift eines eröffneten Testaments oder Erbvertragsdes Kunden als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnetenPersonen als Berechtigte anzusehen, insbesondere sieverfügen zu lassen und mit befreiender Wirkung an sie zuleisten. Dies gilt nicht, wenn der Bank die Unrichtigkeit oderUnwirksamkeit dieser Urkunden bekannt oder infolge Fahrlässigkeitnicht bekannt geworden ist.(3) Sonstige ausländische UrkundenWerden der Bank ausländische Urkunden als Ausweis derPerson oder zum Nachweis einer Berechtigung vorgelegt,so wird sie prüfen, ob die Urkunden zum Nachweis geeignetsind. Sie haftet jedoch für deren Eignung, Wirksamkeitund Vollständigkeit sowie für deren richtige Übersetzungund Auslegung nur bei Fahrlässigkeit oder wenn die Urkundeinsgesamt gefälscht ist. Im vorstehenden Rahmen kanndie Bank die in den Urkunden als Berechtigte bezeichnetenPersonen als berechtigt ansehen, insbesondere sie verfügenlassen und mit befreiender Wirkung an sie leisten.Nr. 6 - Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort(1) Deutsches RechtAuf die Geschäftsbeziehung findet deutsches Recht Anwendung,sofern dem nicht zwingende gesetzliche Regelungenentgegenstehen.(2) ErfüllungsortErfüllungsort für die Bank und den Kunden ist der Sitz derBank.(3) GerichtsstandIst der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichenRechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen,kann die Bank an ihrem allgemeinen Gerichtsstandklagen und nur an diesem Gerichtsstand verklagt werden.DKB 182 104.000 SO 2 von 8Stand: Oktober 2013


DKB DeutscheKreditbank AGNachdruck, Vervielfältigung und DV-Einspeicherung verboten!Deutscher Sparkassen Verlag – 0540 300.21(7) Besonderheiten bei VerbraucherdarlehensverträgenBei Verbraucherdarlehensverträgen richten sich die Zinsenund Entgelte nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungensowie ergänzend nach den gesetzlichen Vorschriften.(8) Besonderheiten bei Zahlungsdiensteverträgen mit VerbrauchernBei Zahlungsdiensteverträgen mit Verbrauchern richten sichdie Entgelte nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungenund besonderen Bedingungen. Soweit dort keine Regelunggetroffen ist, gelten die Absätze 1 und 4 sowie – für dieÄnderung jeglicher Entgelte bei Zahlungsdiensteverträgen(z.B. Girovertrag) – Absatz 6.Nr. 18 – Ersatz von AufwendungenDer Ersatz von Aufwendungen der Bank richtet sich nach dengesetzlichen Vorschriften.Pflichten und Haftung von Bank und KundeNr. 19 – Haftung der Bank(1) Haftung für VerschuldenDie Bank haftet für eigenes Verschulden sowie das Verschuldenvon Personen, derer sie sich zur Erfüllung ihrerVerpflichtung gegenüber dem Kunden bedient, soweit sichnicht aus den folgenden Absätzen, den besonderen Bedingungenoder aus einzelvertraglichen Regelungen etwasAbweichendes ergibt. Haftet die Bank und ist ein Schadennicht ausschließlich von der Bank verursacht oder verschuldet,so richtet sich die Verpflichtung zum Schadensersatznach den Grundsätzen des Mitverschuldens, § 254 BürgerlichesGesetzbuch.(2) Haftung für DritteDie Bank darf Aufträge bei Fehlen einer gegenteiligen Weisungganz oder teilweise auf Dritte zur selbstständigen Erledigungübertragen, soweit dies unter Berücksichtigung derArt des Auftrages und der Interessen von Bank und Kundeerforderlich erscheint. In diesen Fällen beschränken sich dieVerpflichtung und Haftung der Bank auf die Weiterleitungdes Auftrags einschließlich sorgfältiger Auswahl und Unterweisungdes Dritten.(3) Haftung bei höherer GewaltDie Bank haftet nicht für Schäden, die durch Störung ihresBetriebs (z. B. Bombendrohung, Banküberfall), insbesondereinfolge von höherer Gewalt (z. B. von Kriegs- und Naturereignissen)sowie infolge von sonstigen, von ihr nichtzu vertretenden Vorkommnissen (z. B. Streik, Aussperrung,Verkehrsstörung) verursacht sind oder die durch Verfügungenvon hoher Hand des In- und Auslands eintreten.² International Bank Account Number³ Bank Identifier CodeNr. 20 – Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten desKunden(1) GrundsatzDie Bank führt die Aufträge des Kunden mit der Sorgfalt einesordentlichen Kaufmanns aus. Für den Kunden bestehenseinerseits besondere Mitwirkungs- und sonstige Sorgfaltspflichten,insbesondere folgende Pflichten:a)b)c)d)e)Mitteilung wesentlicher Angaben und ÄnderungenDer Bank sind unverzüglich schriftlich oder, wenn im Rahmender Geschäftsbeziehung der elektronische Kommunikationswegvereinbart wurde (z.B. Onlinebanking), auf diesemWege alle für die Geschäftsbeziehung wesentlichen Tatsachenanzuzeigen, insbesondere Änderungen des Namens,der Anschrift, des Personenstandes, der Verfügungs- oderVerpflichtungsfähigkeit des Kunden (z. B. Eheschließung,Eingehung einer Lebenspartnerschaft, Änderung des Güterstandes)oder der für ihn zeichnungsberechtigten Personen(z. B. nachträglich eingetretene Geschäftsunfähigkeit einesVertreters oder Bevollmächtigten) sowie Änderungen der derBank bekannt gegebenen Vertretungs- oder Verfügungsbefugnisse(z. B. Vollmachten, Prokura). Die Anzeigepflichtbesteht auch dann, wenn die Tatsachen in öffentlichen Registerneingetragen und veröffentlicht werden. Die Namen derfür den Kunden vertretungs- oder verfügungsbefugten Personensind der Bank mit eigenhändigen Unterschriftsproben aufden Vordrucken der Bank bekannt zu geben. Darüber hinauskönnen sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten,insbesondere aus dem Geldwäschegesetz ergeben.Eindeutige Angaben bei Aufträgen und WeisungenAufträge und Weisungen jeder Art müssen den Inhalt desGeschäfts zweifelsfrei erkennen lassen. Abänderungen undBestätigungen müssen als solche gekennzeichnet sein. BeiZahlungsaufträgen hat der Kunde insbesondere auf richtige,vollständige, unmissverständliche und leserliche Angaben,vor allem der Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN²und BIC³ zu achten.Sorgfalt bei besonderer Auftrags-ÜbermittlungBei telefonischen oder auf anderen technischen Wegen erteiltenAufträgen oder Weisungen hat der Kunde dafür zusorgen, dass sich keine Übermittlungsfehler, Missverständnisse,Missbräuche und Irrtümer ergeben.Verwendung von VordruckenFür bestimmte Geschäfte, insbesondere im Scheck- undLastschriftverkehr, bei Barabhebungen, Überweisungen, sinddie von der Bank zugelassenen Vordrucke zu verwenden.Ausdrücklicher Hinweis bei besonderer WeisungBesondere Weisungen für die Ausführung von Aufträgen hatder Kunde der Bank gesondert mitzuteilen, bei formularmäßigerteilten Aufträgen außerhalb des Formulars. Dies giltinsbesondere, wenn Zahlungen auf bestimmte Forderungender Bank verrechnet werden sollen.DKB 182 104.000 SO 5 von 8Stand: Oktober 2013


DKB DeutscheKreditbank AGf)g)h)Hinweis auf Fristen und TermineDer Kunde hat entsprechend Buchst. e) besonders daraufhinzuweisen, wenn Aufträge innerhalb bestimmter Fristenoder zu bestimmten Terminen ausgeführt sein sollen oderwenn bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere nichtfristgemäßer Ausführung von Aufträgen außergewöhnlicheSchäden drohen. Auf die besondere Hinweispflicht bei knappenScheckvorlegungsfristen nach Nr. 24 wird verwiesen.Unverzügliche ReklamationEinwendungen gegen Rechnungsabschlüsse, Lastschriften,Kontoauszüge, Wertpapieraufstellungen oder sonstigeMitteilungen der Bank sowie Einwendungen gegen dieOrdnungsmäßigkeit von der Bank gelieferter Wertpapiereoder sonstiger Werte müssen unverzüglich erhoben werden.Falls Rechnungsabschlüsse oder Depotaufstellungendem Kunden nicht zugehen, muss er die Bank unverzüglichbenachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auchbeim Ausbleiben anderer Anzeigen, Mitteilungen oder Sendungen,deren Eingang der Kunde erwarten oder mit derenEingang er rechnen muss.Kontrolle von Bestätigungen der BankSoweit Bestätigungen der Bank von Aufträgen oder Weisungendes Kunden abweichen, hat er dies unverzüglich zubeanstanden.(2) AusnahmenGelangen Gelder oder andere Werte mit der ausdrücklichenZweckbestimmung für eine bestimmte Verwendung in dieVerfügungsmacht der Bank (z. B. Bareinzahlung zur Einlösungeines Schecks, Wechsels oder Ausführung einer bestimmtenÜberweisung), so erstreckt sich das Pfandrecht derBank nicht auf diese Werte. Im Ausland verwahrte Wertpapiereunterliegen – vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung– nicht dem Pfandrecht. Dasselbe gilt für die von der Bankselbst ausgegebenen Genussrechte/ Genussscheine und fürAnsprüche des Kunden aus nachrangigem Haftkapital (z. B.nachrangig haftende Inhaberschuldverschreibung).(3) Gesicherte AnsprücheDas Pfandrecht sichert alle bestehenden und künftigen, auchbedingten oder befristeten, auch gesetzlichen Ansprüche derBank gegen den Kunden, die sie im Zusammenhang mit derGeschäftsverbindung erwirbt. Ansprüche gegen Kunden ausvon diesen für Dritte übernommenen Bürgschaften werdenerst ab deren Fälligkeit gesichert.(4) Geltendmachung des PfandrechtsDie Bank darf die dem AGB-Pfandrecht unterliegenden Wertenur bei einem berechtigten Sicherungsinteresse zurückhalten.Ein solches besteht insbesondere unter den Voraussetzungendes Nachsicherungsrechts gemäß Nr. 22.(2) Haftung bei PflichtverletzungenSchäden und Nachteile aus einer schuldhaften Verletzungvon Mitwirkungs- und sonstigen Sorgfaltspflichten gehenzu Lasten des Kunden. Bei schuldhafter Mitverursachungdes Schadens durch die Bank richtet sich die Haftung nachden Grundsätzen des Mitverschuldens, § 254 BürgerlichesGesetzbuch.AGB-Pfandrecht, Nachsicherung, SicherheitenfreigabeNr. 21 – Pfandrecht, Sicherungsabtretung(5) VerwertungDie Bank ist zur Verwertung dieser Werte berechtigt, wennder Kunde seinen Verbindlichkeiten bei Fälligkeit und trotzMahnung mit angemessener Nachfrist und einer Androhungder Verwertung entsprechend § 1234 Absatz 1 BürgerlichesGesetzbuch nicht nachkommt. Unter mehreren Sicherheitenhat die Bank die Wahl. Bei der Auswahl und Verwertung wirddie Bank auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksichtnehmen. Die Bank hat das Recht, Verwertungserlöse, dienicht zur Befriedigung sämtlicher Forderungen ausreichen,nach ihrem billigen Ermessen zu verrechnen. Die Bank wirddem Kunden erteilte Gutschriften über Verwertungserlöse sogestalten, dass sie als Rechnungen im Sinne des Umsatzsteuerrechtsanzusehen sind.Nachdruck, Vervielfältigung und DV-Einspeicherung verboten!Deutscher Sparkassen Verlag – 0540 300.21(1) UmfangDer Kunde räumt hiermit der Bank ein Pfandrecht ein anWerten jeder Art, die im bankmäßigen Geschäftsverkehrdurch den Kunden oder durch Dritte für seine Rechnungin ihren Besitz oder ihre sonstige Verfügungsmacht gelangen.Zu den erfassten Werten zählen sämtliche Sachen undRechte jeder Art (Beispiele: Waren, Devisen, Wertpapiereeinschließlich der Zins-, Renten- und Gewinnanteilscheine,Sammeldepot anteile, Bezugsrechte, Schecks, Wechsel,Konnossemente, Lager- und Ladescheine). Erfasst werdenauch Ansprüche des Kunden gegen die Bank (z. B. ausGuthaben).Forderungen des Kunden gegen Dritte sind an die Bank abgetreten,wenn über die Forderungen ausgestellte Urkundenim bankmäßigen Geschäftsverkehr in die Verfügungsmachtder Bank gelangen.Nr. 22 – Nachsicherung und Freigabe(1) NachsicherungsrechtDie Bank kann vom Kunden die Bestellung oder Verstärkungvon Sicherheiten für seine Verbindlichkeiten verlangen, wennsich aufgrund nachträglich eingetretener oder bekannt gewordenerUmstände, z.B. aufgrund einer Verschlechterungoder drohenden Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnissedes Kunden, eines Mithaftenden oder Bürgen oderdes Werts bestehender Sicherheiten, eine Veränderung derRisikolage ergibt.Bei Verbraucherdarlehensverträgen besteht ein Anspruch aufdie Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nur, soweitdie Sicherheiten im Kreditvertrag angegeben sind; wenn derNettokreditbetrag 75.000 Euro übersteigt, besteht der Anspruchauf Bestellung oder Verstärkung auch dann, wennder Kreditvertrag keine oder keine abschließenden Angabenüber Sicherheiten enthält.DKB 182 104.000 SO 6 von 8Stand: Oktober 2013


DKB DeutscheKreditbank AGb)wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögens-verhältnisse gemacht hat;c)wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur Bestellung oderzur Verstärkung von Sicherheiten (Nr. 22 Absatz 1) nachAufforderung durch die Bank nicht innerhalb angemessenerFrist nachkommt;Nr. 27 – Weitergeltung der Allgemeinen GeschäftsbedingungenAuch nach Auflösung der gesamten Geschäftsbeziehung odereinzelner Geschäftszweige gelten für die Abwicklung und in demAbwicklungsverhältnis entsprechenden Umfange die AllgemeinenGeschäftsbedingungen weiter.wenn gegen den Kunden eine Zwangsvollstreckung einge-leitet wird;wenn sich die Vermögensverhältnisse eines Mitverpflichte-ten oder des persönlich haftenden Gesellschafters wesentlichverschlechtert haben oder erheblich gefährdet sind,sowie bei Tod oder Wechsel des persönlich haftenden Gesellschafters.d)e)Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht ausdem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einerzur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnungzulässig. Etwas anderes gilt nur, wenn der Kunde die Leistungernsthaft und endgültig verweigert, er die Leistung zu einemim Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmtenFrist nicht bewirkt, obwohl die Bank den Fortbestand ihres Leistungsinteressesvertraglich an die Rechtzeitigkeit der Leistunggebunden hat, oder wenn besondere Umstände vorliegen, dieunter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine sofortige Kündigungrechtfertigen.(3) Kündigung bei VerbraucherdarlehensverträgenSoweit das Bürgerliche Gesetzbuch zwingende Sonderregelungenfür die Kündigung von Verbraucherdarlehensverträgenvorsieht, kann die Bank nur nach Maßgabe dieserRegelungen kündigen.Nr. 28 – Schutz der EinlagenDie Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des BundesverbandesÖffentlicher Banken Deutschlands e.V. (im Folgenden „Einlagensicherungsfonds“genannt) und der Entschädigungseinrichtungdes Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH(im Folgenden „Entschädigungseinrichtung“ genannt) angeschlossen.Gesichert werden die Einlagen von Nicht-Kreditinstituten.Hierzu zählen insbesondere Sicht- und Termineinlagen. Nichtgeschützt sind Forderungen, über die die Bank Inhaberpapiereausgestellt hat, wie z. B. Inhaberschuldverschreibungen undInhabereinlagenzertifikate. Soweit der Einlagensicherungsfondsoder die Entschädigungseinrichtung an einen Kunden leistet,gehen dessen Forderungen gegen die Bank in entsprechenderHöhe Zug um Zug auf den Einlagensicherungsfonds oder dieEntschädigungseinrichtung über. Die Bank ist befugt, dem Einlagensicherungsfondsoder der Entschädigungseinrichtung alle indiesem Zusammenhang erforderlichen Auskünfte zu erteilen undUnterlagen zur Verfügung zu stellen.(4) Rechtsfolgen bei KündigungMit der Auflösung der gesamten Geschäftsbeziehung odereinzelner Geschäftszweige werden die auf den betroffenenKonten geschuldeten Beträge sofort fällig. Der Kunde istaußerdem verpflichtet, die Bank insoweit von allen für ihnoder in seinem Auftrag übernommenen Verpflichtungen zubefreien.Nachdruck, Vervielfältigung und DV-Einspeicherung verboten!Deutscher Sparkassen Verlag – 0540 300.21Die Bank ist berechtigt, die für den Kunden oder in seinemAuftrag übernommenen Verpflichtungen zu kündigen undsonstige Verpflichtungen, insbesondere solche in fremderWährung, mit Wirkung gegen den Kunden auszugleichensowie hereingenommene Wechsel und Schecks sofortzurückzubelasten; die wechsel- oder scheckrechtlichenAnsprüche gegen den Kunden und jeden aus dem PapierVerpflichteten auf Zahlung des vollen Betrages der Wechselund Schecks mit Nebenforderungen verbleiben der Bank jedochbis zur Abdeckung eines etwaigen Schuldsaldos.DKB 182 104.000 SO 8 von 8Stand: Oktober 2013


DKB DeutscheKreditbank AGBedingungen für den ÜberweisungsverkehrFür die Ausführung von Überweisungsaufträgen von Kunden geltendie folgenden Bedingungen:I. AllgemeinI.1 Wesentliche Merkmale der Überweisung einschließlichdes DauerauftragsDer Kunde kann die DKB AG beauftragen, durch eine ÜberweisungGeldbeträge bargeldlos zugunsten eines Zahlungsempfängersan den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängerszu übermitteln. Der Kunde kann die DKB AG auch beauftragen,jeweils zu einem bestimmten wiederkehrenden Termin einengleichbleibenden Geldbetrag an das gleiche Konto des Zahlungsempfängerszu überweisen (Dauerauftrag).I.2 KundenkennungenFür das Verfahren hat der Kunde folgende Kundenkennung desZahlungsempfängers zu verwenden:Zielgebiet Währung Kundenkennung desZahlungsempfängersInland Euro IBAN 1Grenzüberschreitend innerhalb Euro IBAN und bis 31. Januarraums 2des Europäischen Wirtschafts-2016 BIC 3Inland oder innerhalb des EuropäischenWirtschaftsraumsAußerhalb des EuropäischenWirtschaftsraumsAndere Währungals EuroEuro oder andereWährung--IBAN und BIC oder--Kontonummer und BIC--IBAN und BIC oder--Kontonummer und BICDie für die Ausführung der Überweisung erforderlichen Angabenbestimmen sich nach den Nummern II.1 bzw. III.1.I.3 Erteilung des Überweisungsauftrags und Autorisierung(1) Der Kunde erteilt der DKB AG einen Überweisungsauftragmittels eines von der DKB AG zugelassenen Vordrucksoder in der mit der DKB AG anderweitig vereinbarten Artund Weise (z. B. per Onlinebanking) mit den erforderlichenAngaben gemäß Nummer II.1 bzw. Nummer III.1.Der Kunde hat auf Leserlichkeit, Vollständigkeit und Richtigkeitder Angaben zu achten. Unleserliche, unvollständigeoder fehlerhafte Angaben können zu Verzögerungenund zu Fehlleitungen von Überweisungen führen; darauskönnen Schäden für den Kunden entstehen. Bei unleserlichen,unvollständigen oder fehlerhaften Angaben kann dieDKB AG die Ausführung ablehnen (siehe Nummer I.7).Hält der Kunde bei der Ausführung der Überweisung besondereEile für nötig, hat er dies der DKB AG gesondertmitzuteilen. Bei formularmäßig erteilten Überweisungenmuss dies außerhalb des Formulars erfolgen, falls dasFormular selbst keine entsprechende Angabe vorsieht.(2) Der Kunde autorisiert den Überweisungsauftrag durch Unterschriftoder in der anderweitig mit der DKB AG vereinbartenArt und Weise (z. B. PIN/ TAN).(3) Auf Verlangen des Kunden teilt die DKB AG vor Ausführungeines einzelnen Überweisungsauftrags die maximaleAusführungsfrist für diesen Zahlungsvorgang sowie die inRechnung zu stellenden Entgelte und gegebenenfalls derenAufschlüsselung mit.I.4 Zugang des Überweisungsauftrags bei der DKBAG© DSV 111 946.000 So . ·EHP-Nr. 0510 313.20Deutscher Sparkassenverlag . ·Urheberrechtlich geschütztIst der Kunde Verbraucher und beauftragt er eine Inlandsüberweisungin Euro, kann er bis zum 31. Januar 2016 statt derIBAN des Zahlungsempfängers dessen Kontonummer und dieBankleitzahl des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängersangeben, die die DKB AG zum Zweck der Ausführung desÜberweisungsauftrags in die entsprechende IBAN des Zahlungsempfängerskonvertiert. Ist die Konvertierung nicht möglich, wirdder Überweisungsauftrag von der DKB AG nicht ausgeführt. Hierüberunterrichtet sie den Kunden gemäß Nummer I.7.(1) Der Überweisungsauftrag wird wirksam, wenn er der DKBAG zugeht. Der Zugang erfolgt durch den Eingang des Auftragsin den dafür vorgesehenen Empfangsvorrichtungen derDKB AG (z. B. mit Abgabe in den Geschäftsräumen oderEingang auf Onlinebanking-Server).(2) Fällt der Zeitpunkt des Eingangs des Überweisungsauftragsnach Absatz 1 Satz 2 nicht auf einen Geschäftstag der DKBAG gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“, so gilt derÜberweisungsauftrag erst am darauf folgenden Geschäftstagals zugegangen.1International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer)2Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique,Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien,Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.3Bank Identifier Code (Bank-Identifizierungs-Code)Bedingungen für den Überweisungsverkehr 1 von 7Stand: 01. Februar 2014


DKB DeutscheKreditbank AG© DSV 111 946.000 So . ·EHP-Nr. 0510 313.20Deutscher Sparkassenverlag . ·Urheberrechtlich geschützt(3) Geht der Überweisungsauftrag nach dem an der Empfangsvorrichtungder DKB AG oder im „Preis- und Leistungsverzeichnis“angegebenen Annahmezeitpunkt ein, so gilt derÜberweisungsauftrag im Hinblick auf die Bestimmung derAusführungsfrist (siehe Nummer II.2.2) erst als am darauffolgenden Geschäftstag zugegangen.I.5 Widerruf des Überweisungsauftrags(1) Nach Zugang des Überweisungsauftrags bei der DKB AG(siehe Nummer I.4 Absätze 1 und 2) kann der Kunde diesennicht mehr widerrufen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist einWiderruf durch Erklärung gegenüber der DKB AG möglich.Der Widerruf muss der DKB AG schriftlich oder in der mitder DKB AG anderweitig vereinbarten Art und Weise (zumBeispiel per Onlinebanking) zugehen.(2) Haben DKB AG und Kunde einen bestimmten Termin fürdie Ausführung der Überweisung vereinbart (siehe NummerII.2.2 Absatz 2), kann der Kunde die Überweisung bzw.den Dauerauftrag (siehe Nummer I.1) bis zum Ende desvor dem vereinbarten Tag liegenden Geschäftstags der DKBAG widerrufen. Der Widerruf muss der DKB AG schriftlichoder, wenn im Rahmen der Geschäftsbeziehung der elektronischeKommunikationsweg vereinbart wurde (z. B. Onlinebanking),auf diesem Wege zugehen. Die Geschäftstageder DKB AG ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“.Nach dem recht zeitigen Zugang des Widerrufseines Dauerauftrags bei der DKB AG werden keine weiterenÜberweisungen mehr aufgrund des bisherigen Dauerauftragsausgeführt.(3) Nach den in Absätzen 1 und 2 genannten Zeitpunkten kannder Überweisungsauftrag nur widerrufen werden, wenn Kundeund DKB AG dies vereinbart haben. Die Vereinbarungwird wirksam, wenn es der DKB AG gelingt, die Ausführungzu verhindern oder den Überweisungsbetrag zurück zu erlangen.Für die Bearbeitung eines solchen Widerrufs durchden Kunden berechnet die DKB AG das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ausgewiesene Entgelt.I.6 Ausführung des Überweisungsauftrags(1) Die DKB AG führt den Überweisungsauftrag des Kundenaus, wenn die zur Ausführung erforderlichen Angaben (sieheNummer II.1 und III.1) in der vereinbarten Art und Weise(siehe Nummer I.3 Absatz 1) vorliegen, dieser vom Kundenautorisiert ist (siehe Nummer I.3 Absatz 2) und ein zur Ausführungder Überweisung ausreichendes Guthaben in derAuftragswährung vorhanden oder ein ausreichender Krediteingeräumt ist (Ausführungsbedingungen).(2) Die DKB AG und die weiteren an der Ausführung der Überweisungbeteiligten Zahlungsdienstleister sind berechtigt,die Überweisung ausschließlich anhand der vom Kundenangegebenen Kundenkennung des Zahlungsempfängers(siehe Nummer I.2) auszuführen.(3) Die DKB AG unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlichüber die Ausführung von Überweisungen auf dem fürKontoinformationen vereinbarten Weg. Mit Kunden, die keineVerbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitlicheFolge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden.I.7 Ablehnung der Ausführung(1) Sind die Ausführungsbedingungen (siehe Nummer I.6 Absatz1) nicht erfüllt, kann die DKB AG die Ausführung desÜberweisungsauftrags ablehnen. Hierüber wird die DKB AGden Kunden unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb derin Nummer II.2.1 bzw. III.2 vereinbarten Frist, unterrichten.Dies kann auch auf dem für Kontoinformationen vereinbartenWeg geschehen. Dabei wird die DKB AG, soweit möglich,die Gründe der Ablehnung sowie die Möglichkeiten angeben,wie Fehler, die zur Ablehnung geführt haben, berichtigtwerden können. Für die Unterrichtung über eine berechtigteAblehnung berechnet die DKB AG das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ausgewiesene Entgelt.(2) Ist eine vom Kunden angegebene Kundenkennung für dieDKB AG erkennbar keinem Zahlungsempfänger, keinemZahlungskonto oder keinem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängerszuzuordnen, wird die DKB AG dem Kundenhierüber unverzüglich eine Information zur Verfügungstellen und ihm gegebenenfalls den Überweisungsbetragwieder herausgeben.I.8 Übermittlung der ÜberweisungsdatenIm Rahmen der Ausführung der Überweisung übermittelt die DKBAG die in der Überweisung enthaltenen Daten (Überweisungsdaten)unmittelbar oder unter Beteiligung zwischengeschalteter Stellenan den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers. DerZahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers kann dem Zahlungsempfängerdie Überweisungsdaten, zu denen auch die IBANdes Zahlers gehört, ganz oder teilweise zur Verfügung stellen.Bei grenzüberschreitenden Überweisungen und bei Eilüberweisungenim Inland können die Überweisungsdaten über dasNachrichtenübermittlungssystem Society for Worldwide InterbankFinancial Telecommunication (SWIFT) mit Sitz in Belgien an denZahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers weitergeleitetwerden. Aus Gründen der System sicherheit speichert SWIFT dieÜberweisungsdaten vorübergehend in seinen Rechen zentren inder Europäischen Union, in der Schweiz und in den USA.I.9 Anzeige nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführterÜberweisungenDer Kunde hat die DKB AG unverzüglich nach Feststellung einesnicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisungsauftragszu unterrichten.Bedingungen für den Überweisungsverkehr 2 von 7Stand: 01. Februar 2014


DKB DeutscheKreditbank AGI.10 EntgelteI.12 Meldepflichten nach Außenwirtschaftsrecht© DSV 111 946.000 So . ·EHP-Nr. 0510 313.20Deutscher Sparkassenverlag . ·Urheberrechtlich geschütztI.10.1 Entgelte für Verbraucher als Kunden für Überweisungeninnerhalb Deutschlands und in andere Staaten des EuropäischenWirtschaftsraums (EWR 4 ) in Euro oder in einer anderenEWR-Währung 5Die Entgelte im Überweisungsverkehr ergeben sich aus dem„Preis- und Leistungsverzeichnis“.Änderungen der Entgelte werden dem Kunden spätestens zweiMonate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textformangeboten. Hat der Kunde mit der DKB AG im Rahmen der Geschäftsbeziehungeinen elektronischen Kommunikationswegvereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angebotenwerden. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenner seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunktdes Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf dieseGenehmigungswirkung wird ihn die DKB AG in ihrem Angebotbesonders hinweisen.Werden dem Kunden Änderungen der Entgelte angeboten, kanner die Geschäfts beziehung vor dem vorgeschlagenen Zeitpunktdes Wirksam werdens der Änderungen auch fristlos und kostenfreikündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die DKB AGin ihrem Angebot besonders hin wei sen.I.10.2 Entgelte für sonstige SachverhalteBei Entgelten und deren Änderung--für Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten6 ) oder--für Überweisungen innerhalb Deutschlands oder in andereEWR-Staaten in Währungen eines Staates außerhalb des EWR(Drittstaatenwährungen 7 ) und--für Überweisungen von Kunden, die keine Verbraucher sind,verbleibt es bei den Regelungen in Nr. 17 Absätze 1 bis 6 derAllgemeinen Geschäftsbedingungen der DKB AG.I.11 WechselkursErteilt der Kunde einen Überweisungsauftrag in einer anderenWährung als der Kontowährung, wird das Konto gleichwohl inder Kontowährung belastet. Die Bestimmung des Wechselkursesbei solchen Überweisungen ergibt sich aus der Umrechnungsregelungim „Preis- und Leistungsverzeichnis“.Eine Änderung des in der Umrechnungsregelung genannten Referenzwechselkurseswird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigungdes Kunden wirksam. Der Referenzwechselkurswird von der DKB AG zugänglich gemacht oder stammt aus eineröffentlich zugänglichen Quelle.Der Kunde hat die Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsrechtzu beachten.I.13 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstigeBeschwerdemöglichkeitFür die Beilegung von Streitigkeiten mit der DKB AG besteht dieMöglichkeit, den Ombudsmann der öffentlichen Banken anzurufen.Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtungvon Kundenbeschwerden im Bereich des Bundesverbandes ÖffentlicherBanken Deutschlands, VÖB“, die auf Wunsch zur Verfügunggestellt wird oder im Internet unter http://www.voeb.de/de/ueber_uns/ombudsmann/ abrufbar ist. Die Beschwerde istschriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim BundesverbandÖffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, Postfach 11 02 72,10832 Berlin, zu richten.Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeitschriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstaltfür Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße108, 53117 Bonn, über Verstöße der DKB AG gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz(ZAG), die §§ 675c bis 676c desBürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 desEinführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) zubeschweren.II. Überweisungen innerhalb Deutschlandsund in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums(EWR) in Euro oder in anderenEWR-WährungenII.1 Erforderliche AngabenDer Kunde muss im Überweisungsauftrag folgende Angaben machen:--Name des Zahlungsempfängers,--Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe NummerI.2.), ist bei Überweisungen in anderen EWR-Währungen alsEuro der BIC unbekannt, ist statt dessen der vollständige Nameund die Adresse des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängersanzugeben,--Währung (gegebenenfalls in Kurzform gemäß Anlage),--Betrag,--Name des Kunden,--IBAN des Kunden; ist der Kunde Verbraucher und beauftragt ereine Inlandsüberweiung in Euro, kann er bis zum 31. Januar2016 statt seiner IBAN seine Kontonummer angeben.4Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique,Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien,Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.5Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatischer Kuna, Lettischer Lats, Litauischer Litas, NorwegischeKrone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint.6Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes.7Z. B. US-Dollar.Bedingungen für den Überweisungsverkehr 3 von 7Stand: 01. Februar 2014


DKB DeutscheKreditbank AGII.2 Maximale AusführungsfristII.2.1 FristlängeDie DKB AG ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der Überweisungsbetragspätestens innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis“angegebenen Ausführungsfristen beim Zahlungsdienstleisterdes Zahlungsempfängers eingeht.sollten, übermittelt die DKB AG zugunsten des Zahlungsempfängersunverzüglich den abgezogenen Betrag.(2) Der Kunde kann über den Absatz 1 hinaus von der DKBAG die Erstattung derjenigen Entgelte und Zinsen insoweitverlangen, als ihm diese im Zusammenhang mit der nichterfolgten oder fehlerhaften Ausführung der Überweisung inRechnung gestellt oder auf seinem Konto belastet wurden.© DSV 111 946.000 So . ·EHP-Nr. 0510 313.20Deutscher Sparkassenverlag . ·Urheberrechtlich geschütztII.2.2 Beginn der Ausführungsfrist(1) Die Ausführungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Zugangsdes Überweisungsauftrags des Kunden bei der DKB AG(siehe Nummer I.4).(2) Vereinbaren die DKB AG und der Kunde, dass die Ausführungder Überweisung an einem bestimmten Tag oder amEnde eines bestimmten Zeitraums oder an dem Tag, an demder Kunde der DKB AG den zur Ausführung erforderlichenGeldbetrag in der Auftragswährung zur Verfügung gestellthat, beginnen soll, so ist der im Auftrag angegebene oderanderweitig vereinbarte Termin für den Beginn der Ausführungsfristmaßgeblich. Fällt der vereinbarte Termin nichtauf einen Geschäftstag der DKB AG, so beginnt am darauffolgenden Geschäftstag die Ausführungsfrist. Die Geschäftstageder DKB AG ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“.(3) Bei Überweisungsaufträgen in einer vom Konto des Kundenabweichenden Währung beginnt die Ausführungsfristerst an dem Tag, an dem der Überweisungsbetrag in derAuftragswährung vorliegt.II.3 Erstattungs- und Schadensersatzansprüche desKundenII.3.1 Erstattung bei einer nicht autorisierten ÜberweisungIm Falle einer nicht autorisierten Überweisung (siehe NummerI.3 Absatz 2) hat die DKB AG gegen den Kunden keinen Anspruchauf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet,dem Kunden den Überweisungsbetrag unverzüglich zu erstattenund, sofern der Betrag einem Konto des Kunden belastet wordenist, dieses Konto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem essich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Überweisungbefunden hätte.II.3.2 Erstattung bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführungeiner autorisierten Überweisung(1) Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführungeiner autorisierten Überweisung kann der Kunde von derDKB AG die unverzügliche und ungekürzte Erstattung desÜberweisungsbetrages insoweit verlangen, als die Zahlungnicht erfolgt oder fehlerhaft war. Wurde der Betrag dem Kontodes Kunden belastet, bringt die DKB AG dieses wieder aufden Stand, auf dem es sich ohne den nicht erfolgten oderfehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang befunden hätte.Soweit vom Über weisungs betrag von der DKB AG oder zwischengeschaltetenStellen Entgelte abgezogen worden sein(3) Liegt die fehlerhafte Ausführung darin, dass die Überweisungbeim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängerserst nach Ablauf der Ausführungsfrist gemäß Nummer II.2.1eingegangen ist (Verspätung), sind die Ansprüche nach denAbsätzen 1 und 2 ausgeschlossen. Ist dem Kunden durchdie Verspätung ein Schaden entstanden, haftet die DKB AGnach Nummer II.3.3; bei Kunden, die keine Verbrauchersind, nach Nummer II.3.4.(4) Wurde eine Überweisung nicht oder fehlerhaft ausgeführt,wird die DKB AG auf Verlangen des Kunden den Zahlungsvorgangnachvollziehen und den Kunden über das Ergebnisunterrichten.II.3.3 Schadensersatz(1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisiertenÜberweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisungkann der Kunde von der DKB AG einen Schaden,der nicht bereits von Nummer II.3.1 und II.3.2 erfasst ist, ersetztverlangen. Dies gilt nicht, wenn die DKB AG die Pflichtverletzungnicht zu vertreten hat. Die DKB AG hat hierbeiein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zurLast fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn,dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschaltetenStelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Kundedurch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung einesSchadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzendes Mitverschuldens, in welchem Umfang DKB AG undKunde den Schaden zu tragen haben.(2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt.Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht:--für nicht autorisierte Überweisungen,--bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der DKB AG,--für Gefahren, die die DKB AG besonders übernommen hat,und--für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.II.3.4 Schadensersatzansprüche von Kunden, die keine Verbrauchersind, bei nicht erfolgten autorisierten Überweisungen,fehlerhaft ausgeführten autorisierten Überweisungen oder beinicht autorisierten ÜberweisungenAbweichend von den Erstattungsansprüchen in Nummer II.3.2und Schadensersatzansprüchen in Nummer II.3.3 haben Kunden,die keine Verbraucher sind, bei nicht erfolgten oder fehlerhaftausgeführten autorisierten Überweisungen oder bei nichtautorisierten Überweisungen neben etwaigen Ansprüchen ausAuftragsrecht nach § 667 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)und ungerechtfertigter Bereicherung nach §§ 812 ff. BGB ledig-Bedingungen für den Überweisungsverkehr 4 von 7Stand: 01. Februar 2014


DKB DeutscheKreditbank AG© DSV 111 946.000 So . ·EHP-Nr. 0510 313.20Deutscher Sparkassenverlag . ·Urheberrechtlich geschütztlich Schadensersatzansprüche nach Maßgabe folgender Regelungen:--Die DKB AG haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kundedurch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung einesSchadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzendes Mitverschuldens, in welchem Umfang DKB AG und Kundeden Schaden zu tragen haben.--Für das Verschulden der von der DKB AG zwischengeschaltetenStellen haftet die DKB AG nicht. In diesen Fällen beschränktsich die Haftung der DKB AG auf die sorgfältige Auswahl undUnterweisung der ersten zwischengeschalteten Stelle (weitergeleiteterAuftrag).--Schadensersatzansprüche des Kunden sind der Höhe nachauf den Überweisungsbetrag zuzüglich der von der DKB AG inRechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit essich hierbei um die Geltendmachung von Folgeschäden handelt,ist der Anspruch auf höchstens 12.500 Euro je Überweisungbegrenzt. Diese Beschränkungen gelten nicht für Vorsatzoder grobe Fahrlässigkeit der DKB AG und für Gefahren, die dieDKB AG besonders übernommen hat.II.3.5 Haftungs- und Einwendungsausschluss(1) Eine Haftung der DKB AG nach den Nummern II.3.2 bisII.3.4 ist ausgeschlossen,--wenn die DKB AG gegenüber dem Kunden nachweist,dass der Überweisungsbetrag rechtzeitig und ungekürztbeim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangenist, oder--soweit die Überweisung in Übereinstimmung mit der vomKunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung desZahlungsempfängers (siehe Nummer I.2) ausgeführt wurde.In diesem Fall kann der Kunde von der DKB AG jedochverlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeitendarum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen.Für diese Wiederbeschaffung berechnet die DKB AG dasim „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.(2) Ansprüche des Kunden nach den Nummern II.3.1 bisII.3.4 und Einwendungen des Kunden gegen die DKB AGaufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungenoder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen,wenn der Kunde die DKB AG nicht spätestens13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisiertenoder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervonunterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn dieDKB AG den Kunden über die Belastungsbuchung der Überweisungentsprechend dem für Kontoinformationen vereinbartenWeg spätestens innerhalb eines Monats nach derBelastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für denFristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüchenach Nummer II.3.3 kann der Kundeauch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenner ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindertwar.(3) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einenAnspruch begründenden Umstände--auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignisberuhen, auf das die DKB AG keinen Einfluss hat, und dessenFolgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nichthätten vermieden werden können oder--von der DKB AG aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtungherbeigeführt wurden.III. Überweisungen innerhalb Deutschlandsund in andere Staaten des EuropäischenWirtschaftsraums (EWR) in Währungen einesStaates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung)sowie Überweisungen in Staatenaußerhalb des EWR (Drittstaaten)III.1 Erforderliche AngabenDer Kunde muss für die Ausführung der Überweisung folgendeAngaben machen:--Name des Zahlungsempfängers,--Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe NummerI.2.); ist bei grenzüberschreitenden Überweisungen der BIC unbekannt,ist stattdessen der vollständige Name und die Adressedes Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers anzugeben,--Zielland (gegebenenfalls in Kurzform gemäß Anlage),--Währung (gegebenenfalls in Kurzform gemäß Anlage),--Betrag,--Name des Kunden,--Kontonummer oder IBAN des Kunden.III.2 AusführungsfristDie Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt.III.3 Erstattungs- und Schadensersatzansprüche desKundenIII.3.1 Haftung der DKB AG für nicht autorisierte Überweisungen(1) Im Falle einer nicht autorisierten Überweisung (siehe NummerI.3 Absatz 2) hat die DKB AG gegen den Kunden keinenAnspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet,dem Kunden den Zahlungsbetrag unverzüglich zuerstatten und, sofern der Betrag einem Konto des Kundenbelastet worden ist, dieses Konto wieder auf den Stand zubringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nichtautorisierte Überweisung befunden hätte.Bedingungen für den Überweisungsverkehr 5 von 7Stand: 01. Februar 2014


DKB DeutscheKreditbank AG(2) Bei sonstigen Schäden, die aus einer nicht autorisiertenÜberweisung resultieren, haftet die DKB AG für eigenes Verschulden.Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhaltenzu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmtsich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchemUmfang DKB AG und Kunde den Schaden zu tragenhaben.III.3.2 Haftung bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführungeiner Überweisung(3) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einenAnspruch begründenden Umstände--auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignisberuhen, auf das die DKB AG keinen Einfluss hat, und dessenFolgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nichthätten vermieden werden können, oder--von der DKB AG aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtungherbeigeführt wurden.Bei nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Überweisungenhat der Kunde, neben etwaigen Ansprüchen aus Auftragsrechtnach § 667 BGB und ungerechtfertigter Bereicherungnach §§ 812 ff. BGB, Schadensersatzansprüche nach Maßgabeder folgenden Regelungen:--Die DKB AG haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kundedurch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung einesSchadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzendes Mitverschuldens, in welchem Umfang DKB AG und Kundeden Schaden zu tragen haben.--Für das Verschulden zwischengeschalteter Stellen haftet dieDKB AG nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftungder DKB AG auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung derersten zwischengeschalteten Stelle (weitergeleiteter Auftrag).--Die Haftung der DKB AG ist auf höchstens 12.500 Euro jeÜberweisung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nichtfür Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der DKB AG und für Gefahren,die die DKB AG besonders übernommen hat.III.3.3 Haftungs- und Einwendungsausschluss(1) Ansprüche des Kunden wegen der fehlerhaften Ausführungeiner Überweisung nach Nummer III.3.2 bestehen nicht,wenn--die Überweisung in Übereinstimmung mit der vom Kundenfehlerhaft angegebenen Kundenkennung des Zahlungsempfängers(siehe Nummer I.2) ausgeführt wurde, oder--die DKB AG gegenüber dem Kunden nachweist, dass derÜberweisungsbetrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleisterdes Zahlungsempfängers eingegangen ist.© DSV 111 946.000 So . ·EHP-Nr. 0510 313.20Deutscher Sparkassenverlag . ·Urheberrechtlich geschützt(2) Ansprüche des Kunden nach den Nummern III.3.1 undIII.3.2 und Einwendungen des Kunden gegen die DKB AGaufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungenoder aufgrund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlossen,wenn der Kunde die DKB AG nicht spätestens13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisiertenoder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervonschriftlich unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur,wenn die DKB AG den Kunden über die Belastungsbuchungder Überweisung entsprechend dem für Kontoinformationenvereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nachder Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls istfür den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich.Schadensersatzansprüche kann der Kunde auch nach Ablaufder Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschuldenan der Einhaltung dieser Frist verhindert war.Bedingungen für den Überweisungsverkehr 6 von 7Stand: 01. Februar 2014


DKB DeutscheKreditbank AGAnlageVerzeichnis der Kurzformen für Zielland und WährungZielland Kurzform Währung KurzformBelgien BE Euro EURBulgarien BG Bulgarischer Lew BGNDänemark DK Dänische Krone DKKEstland EE Euro EURFinnland FI Euro EURFrankreich FR Euro EURGriechenland GR Euro EURIrland IE Euro EURIsland IS Isländische Krone ISKItalien IT Euro EURJapan JP Japanischer Yen JPYKanada CA Kanadischer Dollar CADKroatien HR Kroatischer Kuna HRKLettland LV Lettischer Lats LVLLiechtenstein LI Schweizer Franken* CHFLitauen LT Litauischer Litas LTLLuxemburg LU Euro EURMalta MT Euro EURNiederlande NL Euro EURNorwegen NO Norwegische Krone NOKÖsterreich AT Euro EURPolen PL Polnischer Zloty PLNPortugal PT Euro EURRumänien RO Rumänischer Leu RONRussische Föderation RU Russischer Rubel RUBSchweden SE Schwedische Krone SEKSchweiz CH Schweizer Franken CHFSlowakei SK Euro EURSlowenien SI Euro EURSpanien ES Euro EURTschechische Republik CZ Tschechische Krone CZKTürkei TR Türkische Lira TRYUngarn HU Ungarischer Forint HUFUSA US US-Dollar USD© DSV 111 946.000 So . ·EHP-Nr. 0510 313.20Deutscher Sparkassenverlag . ·Urheberrechtlich geschütztVereinigtes Königreich von Großbritanien undNordirlandGB Britisches Pfund Sterling GBPZypern CY Euro EUR* Schweizer Franken als gesetzliches Zahlungsmittel in Liechtenstein.Bedingungen für den Überweisungsverkehr 7 von 7Stand: 01. Februar 2014


DKB DeutscheKreditbank AGKreditkartenbedingungen für MasterCard undVisa Karten1. Verwendungsmöglichkeiten und LeistungenMit der von der Deutschen Kreditbank AG (nachfolgend DKB AG)ausgegebenen MasterCard/Visa Karte (nachfolgend Kreditkarte)kann der Karteninhaber (Haupt- oder Zusatzkarteninhaber) imInland - und als weitere Dienstleistung auch im Ausland - imMasterCard-Verbund/Visa-Verbund bei VertragsunternehmenWaren und Dienstleistungen bargeldlos bezahlen und zusätzlichim Rahmen eines Bargeldservices an Geldautomaten sowie anKassen von Kreditinstituten - dort zusätzlich gegen Vorlage einesAusweispapiers - Bargeld beziehen.Die Vertragsunternehmen sowie die DKB AG und die Geldautomatenim Rahmen des Bargeldservices sind an den Akzeptanzsymbolenzu erkennen, die auf der Kreditkarte zu sehen sind.Soweit mit der Kreditkarte zusätzliche Leistungen (z. B. Versicherungen)verbunden sind, wird der Karteninhaber hierübergesondert informiert.2. Personalisiertes SicherheitsmerkmalFür die Nutzung von Geldautomaten und von automatisiertenKassen wird dem Karteninhaber für seine Kreditkarte eine persönlicheGeheimzahl (PIN) als personalisiertes Sicherheitsmerkmalzur Verfügung gestellt.3. Abwicklung des Zahlungsvorgangs(1) Autorisierung des ZahlungsauftragsMit dem Einsatz der Kreditkarte erteilt der Karteninhaber die Zustimmung(Autorisierung) zur Ausführung des Zahlungsauftrages.Hierzu ist entweder--ein Beleg zu unterschreiben, auf dem die Kartendaten übertragensind,--an Geldautomaten, bei Vertragsunternehmen sofern erforderlichsowie an automatisierten Kassen die PIN einzugeben,--die kontaktlose Bezahlfunktion Visa payWave/MasterCard Pay-Pass zu nutzen - sofern diese Funktion auf der Kreditkarte vorhandenist -, indem die Kreditkarte vor das Empfangsgerät desVertragshändlers gehalten wird, oder--gegenüber Vertragsunternehmen die geforderten Kartendaten(z. B. im Internet, mittels Telefon) anzugeben. Dabei sind diegegebenenfalls von der DKB AG und/oder dem Vertragsunternehmenangebotenen besonderen Authentifizierungsverfahrenzu nutzen.Bei Nutzung der Kreditkarte zur Autorisierung eines Zahlungsauftragesüber elektronische Netze (z. B. Internet) dürfen lediglichdie Kartenmarke (Visa, MasterCard), der Name des Karteninhabers,die Kartennummer, die Gültigkeitsdauer und die rückseitigaufgetragene dreistellige Prüfziffer, aber niemals die PIN, angegebenwerden.(2) Unwiderruflichkeit von ZahlungsaufträgenNach der Autorisierung kann der Karteninhaber den Zahlungsauftragnicht mehr widerrufen. Soweit für die Autorisierung zusätzlicheine PIN oder die Unterschrift erforderlich ist, erfolgt die Autorisierungerst mit deren Einsatz.(3) Ablehnung von Zahlungsaufträgen durch dieDKB AGDie DKB AG ist berechtigt, den Zahlungsauftrag abzulehnen,wenn--der Karteninhaber diesen nicht nach Nr. 3.(1) autorisiert hat,--die für den Zahlungsauftrag geltende finanzielle Nutzungsgrenzenicht eingehalten wurde oder--die Kreditkarte gesperrt ist.Hierüber wird der Karteninhaber beim Einsatz der Kreditkarte unterrichtet.4. Finanzielle NutzungsgrenzeDer Karteninhaber darf seine Kreditkarte nur innerhalb des vonder DKB AG mitgeteilten monatlichen Verfügungsrahmens undnur in der Weise nutzen, dass ein Ausgleich der Kartenumsätzebei Fälligkeit zweifelsfrei gewährleistet ist (finanzielle Nutzungsgrenze).Der Karteninhaber kann mit der DKB AG eine Änderungder finanziellen Nutzungsgrenze vereinbaren.Die DKB AG ist berechtigt, den Verfügungsrahmen einseitig zureduzieren und/oder weitere Kartenverfügungen abzulehnen. DieDKB AG kann jederzeit die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnissedes Karteninhabers anhand von Selbstauskünften und/oder aktuellen Verdienstnachweisen verlangen. Die Genehmigungeinzelner Kreditkartenumsätze führt weder zu einer Einräumungeines Kredits noch zu einer Erhöhung eines zuvor eingeräumtenKredits. Jede Überschreitung der finanziellen Nutzungsgrenzeist unabhängig von der Kreditkartenabrechnung sofort zumAusgleich fällig. Soweit auf dem Kreditkartenkonto gemäß Nr. 7ein Guthaben vorhanden ist, sind Kartenumsätze über die finanzielleNutzungsgrenze hinaus in Höhe des jeweiligen Guthabensmöglich. Bereits getätigte, in den Kreditkartenabrechnungen bishernoch nicht berücksichtigte Kreditkartenumsätze mindern dasverfügbare Guthaben.Kreditkartenbedingungen für MasterCard und Visa Karten 1 von 5Stand: Dezember 2012


DKB DeutscheKreditbank AG8. Umrechnung von FremdwährungsbeträgenDie Bestimmung des Umrechnungskurses bei Fremdwährungsgeschäftenergibt sich aus dem jeweils aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnisfür Privatkunden.9. Preise für den Kartenservice und fremdeKostenDie vom Karteninhaber gegenüber der DKB AG geschuldeten Entgelteergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis fürPrivatkunden.Die DKB AG ist darüber hinaus berechtigt, Ersatz für von Drittenfür im Zusammenhang mit der Nutzung der Kreditkarte erbrachteLeistungen in Rechnung gestellte Entgelte (z. B. Gebühren fürvom Karteninhaber zu vertretende Rücklastschriften) zu verlangen.10.Reklamationen und BeanstandungenReklamationen und Beanstandungen aus dem Vertragsverhältniszwischen dem Karteninhaber und dem Vertragsunternehmensind unmittelbar zwischen diesen zu klären. Sie berühren nichtdie Zahlungsverpflichtung des Karteninhabers. Die Rechte desKarteninhabers nach Nr. 12.(5) bleiben unberührt.11.Haftung des Karteninhabers(1) Haftung des Karteninhabers bis zurSperranzeigeVerliert der Karteninhaber seine Kreditkarte oder PIN oder werdensie ihm gestohlen oder kommen Kreditkarte und/oder PIN ihmin sonstiger Weise abhanden und kommt es dadurch zu einernicht durch ihn autorisierten Kartenverfügung, so haftet der Karteninhaberfür Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Sperranzeigeverursacht werden, in Höhe von maximal 50 Euro, ohne dasses darauf ankommt, ob den Karteninhaber an dem Verlust oderDiebstahl ein Verschulden trifft. Die Haftung nach Ziffer 11.(1)letzter Absatz für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt hiervonunberührt.Kommt es vor der Sperranzeige zu einer nicht autorisierten Kartenverfügung,ohne dass ein Verlust oder Diebstahl der Kreditkarteoder PIN vorliegt, haftet der Karteninhaber für die hierdurchentstandenen Schäden bis zu einem Betrag von maximal 50Euro, wenn der Schaden darauf beruht, dass der Karteninhaberseine Pflicht zur sicheren Aufbewahrung der Kreditkarte oderPIN fahrlässig verletzt hat. Die Haftung nach Ziffer 11.(1) letzterAbsatz für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt.Der Karteninhaber ist nicht zum Ersatz des Schadens nach denvorstehenden Absätzen verpflichtet, wenn er die Sperranzeigenicht abgeben konnte, weil die DKB AG nicht die Möglichkeitzur Entgegennahme der Sperranzeige sichergestellt hatte und derSchaden dadurch eingetreten ist.Kommt es vor der Sperranzeige zu einer nicht autorisierten Kartenverfügungund hat der Karteninhaber seine Sorgfaltspflichtennach diesen Bedingungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletztoder in betrügerischer Absicht gehandelt, trägt der Karteninhaberden hierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang. GrobeFahrlässigkeit des Karteninhabers kann insbesondere dann vorliegen,wenn--er den Verlust, Diebstahl oder die missbräuchliche Kartenverfügungder DKB AG schuldhaft nicht unverzüglich mitgeteilt hat,--die PIN auf der Kreditkarte vermerkt oder zusammen mit derKreditkarte verwahrt war, oder--die PIN einer anderen Person mitgeteilt und der Missbrauch dadurchverursacht wurde.(2) Haftung des Karteninhabers ab SperranzeigeSobald der DKB AG der Verlust oder Diebstahl der Kreditkarte,die missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierteNutzung von Kreditkarte und/oder PIN angezeigt wurde,übernimmt die DKB AG alle danach durch Kartenverfügungenentstehenden Schäden.Handelt der Karteninhaber in betrügerischer Absicht, trägt derKarteninhaber auch die nach der Sperranzeige entstehendenSchäden.12. Erstattungs- und Schadensersatzansprüchedes Karteninhabers(1) Erstattung bei nicht autorisierter KartenverfügungIm Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung hat die DKB AGgegen den Karteninhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrerAufwendungen. Die DKB AG ist verpflichtet, dem Karteninhaberden Betrag unverzüglich und ungekürzt zu erstatten. Wurde derBetrag einem Konto des Karteninhabers belastet, wird die DKBAG dieses wieder auf den Stand bringen, auf dem es sich ohnedie Belastung durch die nicht autorisierte Kartenverfügung befundenhätte.(2) Erstattung bei nicht erfolgter oder fehlerhafterAusführung einer autorisierten KartenverfügungIm Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einerautorisierten Kartenverfügung kann der Karteninhaber von derDKB AG die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Kartenverfügungsbetragesinsoweit verlangen, als die Kartenverfügungnicht erfolgte oder fehlerhaft war. Wurde der Betrag einem Kontodes Karteninhabers belastet, bringt die DKB AG dieses wieder aufden Stand, auf dem es sich ohne die nicht erfolgte oder fehlerhaftausgeführte Kartenverfügung befunden hätte.Der Karteninhaber kann über Absatz (1) hinaus von der DKB AGdie Erstattung der Entgelte und Zinsen insoweit verlangen, alsihm diese im Zusammenhang mit der nicht erfolgten oder fehlerhaftausgeführten Kartenverfügung in Rechnung gestellt oderseinem Konto belastet wurden.Wurde eine autorisierte Kartenverfügung nicht oder fehlerhaftausgeführt, wird die DKB AG die Kartenverfügung auf VerlangenKreditkartenbedingungen für MasterCard und Visa Karten 3 von 5Stand: Dezember 2012


DKB DeutscheKreditbank AGdes Karteninhabers nachvollziehen und ihn über das Ergebnisunterrichten.(3) Schadensersatzansprüche des KarteninhabersBei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisiertenKartenverfügung oder bei einer nicht autorisierten Kartenverfügungkann der Karteninhaber von der DKB AG einen Schaden,der nicht bereits von den Nr. 12.(1) oder (2) erfasst ist, ersetztverlangen. Dies gilt nicht, wenn die DKB AG die Pflichtverletzungnicht zu vertreten hat. Die DKB AG hat hierbei ein Verschulden,das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wieeigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentlicheUrsache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die derKarteninhaber vorgegeben hat.Hat der Karteninhaber durch ein schuldhaftes Verhalten zu derEntstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nachden Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang dieDKB AG und der Karteninhaber den Schaden zu tragen haben.Die Haftung nach Nr. 12.(3) ist auf 12.500 Euro je Kartenzahlungbegrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht--für nicht autorisierte Zahlungen,--bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der DKB AG,--für Gefahren, die die DKB AG besonders übernommen hat und--für den Zinsschaden, soweit der Karteninhaber Verbraucherist.(4) Haftungs- und EinwendungsausschlussAnsprüche und Einwendungen gegen die DKB AG nach Nr. 12.(1) bis (3) sind ausgeschlossen, wenn der Karteninhaber diesenicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastungsbuchungauf dem Abrechnungskonto gegenüber der DKB AG angezeigthat.Der Lauf der 13-monatigen Frist beginnt nur, wenn die DKB AGden Karteninhaber über die aus der Kartenverfügung resultierendeBelastungsbuchung entsprechend dem für Kontoinformationenvereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nachder Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für denFristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Ansprücheund Einwendungen nach Nr. 12. (1) bis (3) kann der Karteninhaberauch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen,wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindertwar.Ansprüche des Karteninhabers gegen die DKB AG sind ausgeschlossen,wenn die einen Anspruch begründenden Umstände--auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignisberuhen, auf das die DKB AG keinen Einfluss hat und dessenFolgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von ihr nichthätten vermieden werden können oder--von der DKB AG aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführtwurden.(5) Erstattungsanspruch bei einer von dem Vertragsunternehmenausgelösten autorisierten KartenverfügungIm Falle einer von dem Vertragsunternehmen ausgelösten autorisiertenKartenverfügung hat der Karteninhaber einen Anspruchauf Erstattung des belasteten Zahlungsbetrages, wenn--bei der Autorisierung der genaue Betrag nicht angegeben wurdeund--der Zahlungsbetrag den Betrag übersteigt, den der Karteninhaberentsprechend seinem bisherigen Ausgabeverhalten, denBedingungen des Kreditkartenvertrages und den jeweiligen Umständendes Einzelfalls hätte erwarten können. Mit einem etwaigenWährungsumtausch zusammenhängende Gründe bleibenaußer Betracht, wenn der vereinbarte Referenzwechselkurs zugrundegelegt wurde.Der Karteninhaber muss gegenüber der DKB AG die Sachumständedarlegen, mit denen er seinen Erstattungsanspruch begründet.Ein Anspruch des Karteninhabers auf Erstattung istausgeschlossen, wenn er ihn nicht innerhalb von acht Wochenab dem Zeitpunkt des Ausweises der Belastung des betreffendenZahlungsbetrags auf der Kreditkartenabrechnung gegenüber derDKB AG geltend macht.13. Gesamtschuldnerische Haftung/ZusatzkarteSofern eine Zusatzkarte ausgegeben wurde, haften der Inhaberder Hauptkarte und der Inhaber der Zusatzkarte für die mit derZusatzkarte getätigten Umsätze und Verbindlichkeiten, die sichaus dem Kreditkartenvertrag ergeben als Gesamtschuldner. EinMitantragsteller haftet für die mit der Kreditkarte getätigten Umsätzeund Verbindlichkeiten, auch wenn er selbst nicht Hauptkarteninhaberist. Der Inhaber einer Zusatzkarte kann für sich alleindas Vertragsverhältnis über die Zusatzkarte jederzeit dadurch beenden,dass er seine Zusatzkarte an die DKB AG zurückgibt. EineKündigung des Vertragsverhältnisses über die Zusatzkarte durchden Inhaber der Hauptkarte bzw. den Mitantragsteller wird erstmit Rückgabe der Zusatzkarte wirksam. Unabhängig davon wirddie DKB AG zumutbare Maßnahmen ergreifen, um Kartenverfügungenmit der Kreditkarte nach einer schriftlichen Erklärung derKündigung zu unterbinden.14.KündigungDer Kreditkartenvertrag kann vom Karteninhaber jederzeit, vonder DKB AG mit einer Frist von zwei Monaten, jeweils zum Monatsendegekündigt werden.Die DKB AG kann den Kreditkartenvertrag fristlos kündigen, wennein wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des Kreditkartenvertragesauch unter angemessener Berücksichtigungder berechtigten Belange des Karteninhabers für die DKB AG unzumutbarist. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn derKarteninhaber unrichtige Angaben über seine Vermögenslage gemachthat oder eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögenslageeintritt oder einzutreten droht und dadurch die Erfüllungder Verbindlichkeiten aus dem Kreditkartenvertrag gegenüber derDKB AG wesentlich gefährdet ist.15.Folgen der KündigungMit Wirksamwerden der Kündigung darf die Kreditkarte nichtmehr benutzt werden.Kreditkartenbedingungen für MasterCard und Visa Karten 4 von 5Stand: Dezember 2012


DKB DeutscheKreditbank AGSollten wiederkehrende Zahlungsverpflichtungen über die Kreditkarteabgerechnet werden, hat der Karteninhaber die betroffenenVertragsunternehmen über die Kündigung der Kreditkarte zu informieren.16.Einzug und Sperrung der KreditkarteDie DKB AG kann die Kreditkarte sperren und den Einzug derKreditkarte veranlassen, wenn--sie berechtigt ist, den Kreditkartenvertrag aus wichtigem Grundzu kündigen,--sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit derKreditkarte dies rechtfertigen oder--der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendungder Kreditkarte besteht.Die DKB AG wird den Karteninhaber über die Sperre unter Angabeder hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedochnach der Sperre unterrichten. Die Angabe von Gründen darfunterbleiben, soweit die DKB AG hierdurch gegen gesetzlicheVerpflichtungen verstoßen würde.auf diesem Weg angeboten werden. Die Zustimmung des Karteninhabersgilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vordem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigthat. Hierauf wird ihn die DKB AG in ihrem Angebot besondershinweisen.Werden dem Karteninhaber Änderungen der Bedingungen sowieder nach Nr. 9 vereinbarten Entgelte angeboten, kann er den Vertragvor dem Wirksamwerden der Änderungen auch fristlos undkostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn dieDKB AG in ihrem Angebot besonders hinweisen.20. Außergerichtliche Streitschlichtung undBeschwerdemöglichkeitFür die Beilegung von Streitigkeiten mit der DKB AG kann sichder Karteninhaber an die im Preis- und Leistungsverzeichnis fürPrivatkunden näher bezeichneten Streitschlichtungs- oder Beschwerdestellenwenden.Zur Aufhebung einer Sperre muss sich der Karteninhaber mit derDKB AG in Verbindung setzen.Die DKB AG wird die Kreditkarte entsperren oder diese durch eineneue Kreditkarte ersetzen, wenn die Gründe für die Sperre nichtmehr gegeben sind. Auch hierüber wird der Karteninhaber unterrichtet.17.Eigentum und GültigkeitDie Kreditkarte bleibt Eigentum der DKB AG. Sie ist nicht übertragbar.Die Kreditkarte ist nur für den auf der Kreditkarte angegebenenZeitraum gültig.Mit Aushändigung der neuen Kreditkarte, spätestens aber nachAblauf der Gültigkeit der Kreditkarte ist die DKB AG berechtigt,die alte Kreditkarte zurückzuverlangen. Endet die Berechtigung,die Kreditkarte zu nutzen, vorher (z. B. durch Kündigung desKreditkartenvertrages), so hat der Karteninhaber die Kreditkarteunverzüglich an die DKB AG zurückzugeben.18.Einschaltung DritterDie DKB AG ist berechtigt, sich im Rahmen des Kreditkartenvertrageszur Bewirkung der von ihr zu erbringenden Leistungenund zur Einforderung der vom Karteninhaber zu erbringendenLeistungen Dritter zu bedienen. Die Daten des Karteninhaberswerden diesen Dritten ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmungdes Vertragsverhältnisses zur Verfügung gestellt.19.Änderung der BedingungenÄnderungen dieser Bedingungen sowie der nach Nr. 9 vereinbartenEntgelte werden dem Karteninhaber spätestens zwei Monatevor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten.Ist im Rahmen der Geschäftsbeziehung der elektronischeKommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auchKreditkartenbedingungen für MasterCard und Visa Karten 5 von 5Stand: Dezember 2012


DKB DeutscheKreditbank AGGirokartenbedingungenI. GeltungsbereichDer Karteninhaber kann die Girokarte für folgende Dienstleistungennutzen:1. In Verbindung mit der persönlichen Geheimzahl (PIN) inDebitkartensystemen:--Zum Abheben von Bargeld an Geldautomaten im Rahmen einesGeldautomatensystems (z. B. girocard, Maestro, V PAY),soweit die Girokarte entsprechend ausgestattet ist.--Zum Einsatz bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen anautomatisierten Kassen (z. B. im Rahmen des electronic-cash-Systems, die mit dem electronic-cash- bzw. girocard-Logo gekennzeichnetsind, oder im Rahmen eines fremden Systems),soweit die Girokarte entsprechend ausgestattet ist. Außerhalbvon Deutschland kann je nach System anstelle der PIN dieUnterschrift angefordert werden.--Zum Aufladen der GeldKarte (innerhalb Deutschlands) an--Geldautomaten im Rahmen des deutschen Geldautomatensystems,--Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnetsind.--Zum Aufladen eines Prepaid-Mobilfunk-Kontos, das ein Mobilfunknutzerbei einem Mobilfunkanbieter unterhält, an einemGeldautomaten, sofern der Geldautomatenbetreiber dieseFunktion anbietet und der Mobilfunkanbieter an dem Systemteilnimmt.Die Akzeptanz der Girokarte im Rahmen eines fremden Systemserfolgt unter dem für das fremde System geltenden Akzeptanzlogo.2. Ohne Einsatz der persönlichen Geheimzahl (PIN):Als GeldKarte zum bargeldlosen Bezahlen an automatisiertenKassen des Handels- und Dienstleistungsbereiches im Inland,die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind (GeldKarte-Terminals), sofern die Girokarte entsprechend ausgestattet ist.II. Allgemeine Regeln1. Karteninhabernicht erfolgt ist, besteht die Möglichkeit, dass sie weiterhin zumVerbrauch der noch in der GeldKarte gespeicherten Beträge verwendetwird. Bis zum Wirksamwerden der Sperre hat der Kontoinhaberdie Aufwendungen, die aus der Nutzung der Girokarteentstehen, zu tragen.2. Finanzielle NutzungsgrenzeDer Karteninhaber darf Verfügungen mit seiner Girokarte nurim Rahmen des jeweiligen Kontoguthabens oder eines vorherfür das jeweilige Konto eingeräumten Kredits vornehmen. Auchwenn der Karteninhaber diese Nutzungsgrenze bei seinen Verfügungennicht einhält, ist die DKB AG berechtigt, den Ersatz derAufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung der Girokarteentstehen. Verfügungen mit der Girokarte über den eingeräumtenKreditrahmen hinaus führen weder zur Einräumung eines Kreditesnoch zur Erhöhung eines zuvor eingeräumten Kredites; dieDKB AG ist berechtigt, in diesen Fällen den höheren Zinssatz fürgeduldete Kontoüberziehungen zu verlangen.3. Umrechnung von FremdwährungsbeträgenNutzt der Karteninhaber die Girokarte für Verfügungen, die nichtauf Euro lauten, wird das Konto gleichwohl in Euro belastet. DieBestimmung des Kurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibtsich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“ der DKB AG.4. Rückgabe der GirokarteDie Girokarte bleibt im Eigentum der DKB AG. Sie ist nicht übertragbar.Die Girokarte ist nur für den auf der Girokarte angegebenenZeitraum gültig.Mit Aushändigung der neuen, spätestens aber nach Ablauf derGültigkeit der Girokarte ist die DKB AG berechtigt, die alte Girokartezurückzuverlangen. Endet die Berechtigung, die Girokartezu nutzen, vorher (z. B. durch Kündigung der Kontoverbindungoder des Kartenvertrages), so hat der Karteninhaber die Girokarteunverzüglich an die DKB AG zurückzugeben. Ein zum Zeitpunktder Rückgabe noch in der GeldKarte gespeicherter Betrag wirddem Karteninhaber erstattet.5. Sperre und Einziehung der Girokarte127 150 000SoDie Girokarte gilt für das auf ihr angegebene Konto. Sie kann nurauf den Namen des Kontoinhabers oder einer Person ausgestelltwerden, der der Kontoinhaber Kontovollmacht erteilt hat. Wennder Kontoinhaber die Kontovollmacht widerruft, ist er dafür verantwortlich,dass die an den Bevollmächtigten ausgegebene Girokartean die Deutsche Kreditbank AG (im Folgenden „DKB AG“genannt) zurückgegeben wird. Die DKB AG wird die Girokartenach Widerruf der Vollmacht für die Nutzung an Geldautomatenund automatisierten Kassen sowie für die Aufladung der Geld-1Karte elektronisch sperren. Solange die Rückgabe der Girokarte(1) Die DKB AG darf die Girokarte sperren und den Einzug derGirokarte (z. B. an Geldautomaten) veranlassen,--wenn sie berechtigt ist, den Kartenvertrag aus wichtigemGrund zu kündigen,--wenn sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheitder Girokarte dies rechtfertigen oder--wenn der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischenVerwendung der Girokarte besteht.Die DKB AG wird den Karteninhaber unter Angabe der hierfürmaßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedochGirokartenbedingungen 1 von 5Stand: Dezember 2012


DKB DeutscheKreditbank AGunverzüglich nach der Sperre über die Sperre unterrichten.Die DKB AG wird die Girokarte entsperren oder diese durcheine neue Girokarte ersetzen, wenn die Gründe für die Sperrenicht mehr gegeben sind. Auch hierüber unterrichtet sie denKarteninhaber unverzüglich.(2) Zum Zeitpunkt der Einziehung noch in der GeldKarte gespeicherteBeträge werden dem Karteninhaber erstattet.6. Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Karteninhabers6.1 UnterschriftSofern die Girokarte ein Unterschriftenfeld vorsieht, hat der Karteninhaberdie Girokarte nach Erhalt unverzüglich auf dem Unterschriftenfeldzu unterschreiben.6.2 Sorgfältige Aufbewahrung der GirokarteDie Girokarte ist mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, umzu verhindern, dass sie abhanden kommt oder missbräuchlichverwendet wird. Sie darf insbesondere nicht unbeaufsichtigt imKraftfahrzeug aufbewahrt werden, da sie missbräuchlich eingesetztwerden kann. Darüber hinaus kann jeder, der im Besitzder Girokarte ist, den in der GeldKarte gespeicherten Betrag verbrauchen.6.3 Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN)Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine anderePerson Kenntnis von der persönlichen Geheimzahl (PIN)erlangt. Die PIN darf insbesondere nicht auf der Girokarte vermerktoder in anderer Weise zusammen mit dieser aufbewahrtwerden. Denn jede Person, die die PIN kennt und in den Besitzder Girokarte kommt, hat die Möglichkeit, zu Lasten des auf derGirokarte angegebenen Kontos Verfügungen zu tätigen (z. B.Geld an Geldautomaten abzuheben).6.4 Unterrichtungs- und Anzeigepflichten(1) Stellt der Karteninhaber den Verlust, Diebstahl oder diemissbräuchliche Verwendung von Girokarte oder PIN fest,oder hat er einen entsprechenden Verdacht, hat er dieDKB AG unverzüglich zu benachrichtigen (Sperranzeige).(2) Der Karteninhaber hat jeden Diebstahl oder Missbrauch unverzüglichbei der Polizei anzuzeigen und die DKB AG hierüberdurch Zusendung einer Kopie der Anzeige in Kenntniszu setzen. Weiterhin hat der Karteninhaber die DKB AGunverzüglich nach Feststellung einer nicht autorisierten oderfehlerhaft ausgeführten Kartenverfügung zu unterrichten unddabei Details der beanstandeten Umsätze in Textform mitzuteilen.7. Autorisierung von Kartenzahlungen durch den KarteninhaberMit dem Einsatz der Girokarte erteilt der Karteninhaber die Zustimmung(Autorisierung) zur Ausführung der Kartenzahlung. Soweitdafür zusätzlich eine PIN oder die Unterschrift erforderlich ist,wird die Zustimmung erst mit deren Einsatz erteilt. Nach Erteilungder Zustimmung kann der Karteninhaber die Kartenzahlung nichtmehr widerrufen.8. Ablehnung von Kartenzahlungen durch die DKB AGDie DKB AG ist berechtigt, die Kartenzahlung abzulehnen, wenn--sich der Karteninhaber nicht mit seiner PIN legitimiert hat,--der für die Kartenzahlung geltende Verfügungsrahmen (sieheIII.1.1) oder die finanzielle Nutzungsgrenze nicht eingehaltenist oder--die Girokarte gesperrt ist.Hierüber wird der Karteninhaber beim Einsatz der Girokarte unterrichtet.9. AusführungsfristDer Zahlungsvorgang wird vom Zahlungsempfänger ausgelöst.Nach Zugang des Zahlungsauftrages bei der DKB AG ist dieseverpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beimZahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens innerhalbfolgender Fristen eingeht:Kartenzahlung innerhalbdes EuropäischenWirtschaftsraums (EWR) 1in EuroKartenzahlung innerhalbdes EWR in einer anderenEWR-Währung als Euro 2Kartenzahlung innerhalbdes EWR in einer Drittstaatenwährung3 und außerhalbdes EWR unabhängigvon der Währung10. Entgelte--ein Geschäftstag--max. vier Geschäftstage--Die Kartenzahlung wird baldmöglichstbewirkt.(1) Die vom Karteninhaber gegenüber der DKB AG geschuldetenEntgelte ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“der DKB AG.(2) Änderungen der Entgelte werden dem Karteninhaber spätestenszwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdensin Textform angeboten. Hat der Karteninhaber mit der DKB127 150 000So1Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Italien, Irland, Griechenland, Lettland, Litauen,Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich vonGroßbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Länder Liechtenstein, Norwegen und Island.2Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Lettischer Lats, Litauischer Litas, NorwegischeKrone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur grenzüberschreitende Zahlungen mit Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.3Währung eines Staates außerhalb des EWRGirokartenbedingungen 2 von 5Stand: Dezember 2012


DKB DeutscheKreditbank AG127 150 000SoAG im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischenKommunikationsweg vereinbart (z. B. das Onlinebanking),können die Änderungen auch auf diesem Wegeangeboten werden. Die Zustimmung des Karteninhabers giltals erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenenZeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungenangezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn dieDKB AG in ihrem Angebot besonders hinweisen.(3) Werden dem Karteninhaber Änderungen der Entgelte angeboten,kann er diese Geschäftsbeziehung vor dem vorgeschlagenenZeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungenauch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrechtwird ihn die DKB AG in ihrem Angebot besondershinweisen.(4) Bei Entgelten und deren Änderung für Zahlungen von Karteninhabern,die nicht Verbraucher sind, bleibt es bei denRegelungen in Nummer 17 Abs. 1 bis 6 der AllgemeinenGeschäftsbedingungen der DKB AG.11. Information des Karteninhabers über den KartenzahlungsvorgangDie DKB AG unterrichtet den Karteninhaber mindestens einmalmonatlich über die mit der Girokarte getätigten Zahlungsvorgängeauf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg. Mit Karteninhabern,die nicht Verbraucher sind, kann die Art und Weisesowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbartwerden. Über die mit der GeldKarte getätigten einzelnen Bezahlvorgängeund den Zahlungsempfänger unterrichtet die DKB AGden Karteninhaber nicht. Die mit der GeldKarte getätigten Bezahlvorgängekann der Karteninhaber mit Hilfe eines Chipkartenlesersnachvollziehen.12. Erstattungs- und Schadensersatzansprüche des Karteninhabers12.1 Erstattung bei nicht autorisierter KartenverfügungIm Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung hat die DKB AGgegen den Karteninhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrerAufwendungen. Die DKB AG ist verpflichtet, dem Karteninhaberden Betrag unverzüglich und ungekürzt zu erstatten. Wurde derBetrag seinem Konto belastet, bringt die DKB AG dieses wiederauf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht autorisierte Kartenverfügungbefunden hätte.12.2 Erstattung bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführungeiner autorisierten Kartenverfügung(1) Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführungeiner autorisierten Kartenverfügung kann der Karteninhabervon der DKB AG die unverzügliche und ungekürzte Erstattungdes Verfügungsbetrages insoweit verlangen, als dieKartenverfügung nicht erfolgte oder fehlerhaft war. Wurdeder Betrag dem Konto belastet, bringt die DKB AG dieseswieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht erfolgteoder fehlerhafte Kartenverfügung befunden hätte.4Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes.5Z.B. Schweizer Franken, US-Dollar(2) Der Karteninhaber kann über den Absatz 1 hinaus von derDKB AG die Erstattung der Entgelte und Zinsen insoweit verlangen,als ihm diese im Zusammenhang mit der nicht erfolgtenoder fehlerhaften Ausführung der autorisierten Kartenverfügungin Rechnung gestellt oder seinem Konto belastetwurden.(3) Besteht die fehlerhafte Ausführung darin, dass die Kartenverfügungbeim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängerserst nach Ablauf der Ausführungsfrist in Nummer II.9 eingeht(Verspätung), sind die Ansprüche des Karteninhabers nachden Absätzen 1 und 2 ausgeschlossen. Ist dem Kundendurch die Verspätung ein Schaden entstanden, haftet dieDKB AG nach Nummer II.12.3.(4) Wurde eine autorisierte Kartenverfügung nicht oder fehlerhaftausgeführt, wird die DKB AG die Kartenverfügung auf Verlangendes Karteninhabers nachvollziehen und ihn über dasErgebnis unterrichten.12.3 Schadensersatzansprüche des Karteninhabers(1) Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung oder imFalle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einerautorisierten Kartenverfügung kann der Karteninhabervon der DKB AG einen Schaden, der nicht bereits von NummerII.12.1 oder II.12.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Diesgilt nicht, wenn die DKB AG die Pflichtverletzung nicht zuvertreten hat. Die DKB AG hat hierbei ein Verschulden, daseiner zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenesVerschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentlicheUrsache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die derKarteninhaber vorgegeben hat.(2) Handelt es sich bei dem Karteninhaber nicht um einen Verbraucheroder erfolgt der Einsatz der Girokarte in einem Landaußerhalb Deutschlands und des Europäischen Wirtschaftsraumes(EWR) (Drittstaat 4 ) oder in der Währung eines Staatesaußerhalb des EWR (Drittstaatenwährung 5 ), beschränktsich die Haftung der DKB AG für das Verschulden einer ander Abwicklung des Zahlungsvorgangs beteiligten Stelle aufdie sorgfältige Auswahl und Unterweisung einer solchenStelle.(3) Hat der Karteninhaber durch ein schuldhaftes Verhalten zurEntstehung des Schadens beigetragen, bestimmt sich nachden Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem UmfangDKB AG und Karteninhaber den Schaden zu tragen haben.Die Haftung nach Nummer II.12.3 ist auf 12.500 Euro jeKartenverfügung begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsbeschränkunggilt nicht--für nicht autorisierte Kartenverfügungen,--bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der DKB AG,--für Gefahren, die die DKB AG besonders übernommen hatund--für den dem Karteninhaber entstandenen Zinsschaden, soweitder Karteninhaber Verbraucher ist.Girokartenbedingungen 3 von 5Stand: Dezember 2012


DKB DeutscheKreditbank AG12.4 Haftungs- und Einwendungsausschluss(1) Ansprüche und Einwendungen gegen die DKB AG nachNummern II.12.1 bis II.12.3 sind ausgeschlossen, wennder Karteninhaber diese nicht spätestens 13 Monate nachdem Tag der Belastung mit der Kartenverfügung gegenüberder DKB AG angezeigt hat. Der Lauf der 13-monatigen Fristbeginnt nur, wenn die DKB AG den Karteninhaber über dieaus der Kartenverfügung resultierende Belastungsbuchungentsprechend dem für Kontoinformationen vereinbartenWeg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchungunterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginnder Tag der Unterrichtung maßgeblich. Ansprücheund Einwendungen nach Nummer II.12.1 bis II.12.3 kannder Karteninhaber auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltendmachen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltungdieser Frist verhindert war.(2) Ansprüche des Karteninhabers gegen die DKB AG sindausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründendenUmstände--auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignisberuhen, auf das die DKB AG keinen Einfluss hat, unddessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfaltvon ihr nicht hätten vermieden werden können oder--von der DKB AG aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtungherbeigeführt wurden.13. Haftung des Karteninhabers für nicht autorisierte Kartenverfügungen13.1 Haftung des Karteninhabers bis zur Sperranzeige(1) Verliert der Karteninhaber seine Girokarte, wird sie ihm gestohlenoder kommt sie ihm sonst abhanden und kommtes dadurch zu nicht autorisierten Kartenverfügungen, haftetder Karteninhaber für Schäden, die bis zum Zeitpunktder Sperranzeige verursacht werden in Höhe von maximal150 Euro. Die Haftung nach Absatz 5 für Vorsatz und grobeFahrlässigkeit bleibt unberührt.(2) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Kartenverfügungen,ohne dass ein Verlust, Diebstahl oder sonstigesAbhandenkommen der Girokarte vorliegt, haftet derKarteninhaber für die hierdurch entstandenen Schäden biszu einem Betrag von maximal 150 Euro, wenn der Schadendarauf beruht, dass der Karteninhaber seine Pflicht zursicheren Aufbewahrung der PIN fahrlässig verletzt hat. DieHaftung nach Absatz 5 für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitbleibt unberührt.(4) Der Karteninhaber ist nicht zum Ersatz des Schadens nachAbsätzen 1 bis 3 verpflichtet, wenn der Karteninhaber dieSperranzeige nicht abgeben konnte, weil die DKB AG nichtdie Möglichkeit zur Entgegennahme der Sperranzeige sichergestellthatte und der Schaden dadurch eingetreten ist.(5) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Verfügungenund hat der Karteninhaber seine Sorgfaltspflichtennach diesen Bedingungen vorsätzlich oder grob fahrlässigverletzt oder in betrügerischer Absicht gehandelt, trägt derKarteninhaber den hierdurch entstandenen Schaden in vollemUmfang. Grobe Fahrlässigkeit des Karteninhabers kanninsbesondere dann vorliegen, wenn--er den Verlust, Diebstahl oder die missbräuchliche Verfügungder DKB AG schuldhaft nicht unverzüglich mitgeteilthat,--die persönliche Geheimzahl auf der Girokarte vermerkt oderzusammen mit der Girokarte verwahrt war,--die persönliche Geheimzahl einer anderen Person mitgeteiltund der Missbrauch dadurch verursacht wurde.13.2 Haftung des Karteninhabers ab SperranzeigeSobald der DKB AG der Verlust oder Diebstahl der Girokarte, diemissbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierteNutzung von Girokarte und/ oder PIN angezeigt wurde, übernimmtdie DKB AG alle danach durch Verfügungen entstehendenSchäden. Handelt der Karteninhaber in betrügerischer Absicht,trägt der Karteninhaber auch die nach der Sperranzeige entstehendenSchäden.13.3 Haftung des Karteninhabers für den in der GeldKarte gespeichertenBetragEine Sperrung der GeldKarte für das Bezahlen an automatisiertenKassen ist nicht möglich. Bei Verlust, Diebstahl sowie im Falleder missbräuchlichen Verwendung oder einer sonstigen nichtautorisierten Nutzung der GeldKarte zum Bezahlen an automatisiertenKassen erstattet die DKB AG den in der GeldKarte gespeichertenBetrag nicht, denn jeder, der im Besitz der Girokarte ist,kann den in der GeldKarte gespeicherten Betrag ohne Einsatz derPIN verbrauchen.III. Besondere Regeln für einzelne Nutzungsarten1. Geldautomaten-Service und bargeldlose Bezahlung an automatisiertenKassen1.1 Verfügungsrahmen der Girokarte127 150 000So(3) Handelt es sich bei dem Karteninhaber nicht um einen Verbraucher,trägt der Karteninhaber den aufgrund nicht autorisierterKartenverfügungen entstehenden Schaden nachAbsätzen 1 und 2 auch über einen Betrag von maximal 150Euro hinaus, wenn der Karteninhaber die ihm nach diesenBedingungen obliegenden Pflichten fahrlässig verletzt hat.Hat die DKB AG durch eine Verletzung ihrer Pflichten zurEntstehung des Schadens beigetragen, haftet sie für denentstandenen Schaden im Umfang des von ihr zu vertretenenMitverschuldens.Verfügungen an Geldautomaten, automatisierten Kassen und dieAufladung der GeldKarte sind für den Karteninhaber nur im Rahmendes für die Girokarte geltenden Verfügungsrahmens möglich.Bei jeder Nutzung der Girokarte an Geldautomaten und automatisiertenKassen wird geprüft, ob der Verfügungsrahmen der Girokartedurch vorangegangene Verfügungen bereits ausgeschöpftist. Verfügungen, mit denen der Verfügungsrahmen der Girokarteüberschritten würde, werden unabhängig vom aktuellen Kontostandund einem etwa vorher zum Konto eingeräumten Kreditabgewiesen. Der Karteninhaber darf den Verfügungsrahmen derGirokartenbedingungen 4 von 5Stand: Dezember 2012


DKB DeutscheKreditbank AGGirokarte nur im Rahmen des Kontoguthabens oder eines vorherfür das Konto eingeräumten Kredits in Anspruch nehmen.Der Karteninhaber kann mit der DKB AG eine Änderung des Verfügungsrahmensder Girokarte für alle zu seinem Konto ausgegebenenGirokarten vereinbaren. Ein Bevollmächtigter, der eineGirokarte erhalten hat, kann nur eine Herabsetzung des Verfügungsrahmensfür diese Girokarte vereinbaren.1.2 Fehleingabe der GeheimzahlDie Girokarte kann an Geldautomaten sowie an automatisiertenKassen, an denen im Zusammenhang mit der Verwendung derGirokarte die PIN eingegeben werden muss, nicht mehr eingesetztwerden, wenn die persönliche Geheimzahl dreimal hintereinanderfalsch eingegeben wurde. Der Karteninhaber sollte sichin diesem Fall mit der DKB AG in Verbindung setzen.1.3 Zahlungsverpflichtung der DKB AG; Reklamationenoder die GeldKarte eines anderen aufzuladen, so ist die persönlicheGeheimzahl (PIN) am Ladeterminal einzugeben. Die Auflademöglichkeitbesteht nicht mehr, wenn die PIN dreimal hintereinanderfalsch eingegeben wurde. Der Karteninhaber sollte sich indiesem Fall mit der DKB AG in Verbindung setzen.2.3 Sofortige KontobelastungBenutzt der Karteninhaber seine Girokarte, um seine GeldKarteoder die GeldKarte eines anderen aufzuladen, so wird der Ladebetragdem Konto, das auf der Girokarte angegeben ist, belastet.2.4 Zahlungsvorgang mittels GeldKarteBeim Bezahlen mit der GeldKarte ist die PIN nicht einzugeben.Bei jedem Bezahlvorgang vermindert sich der in der GeldKartegespeicherte Betrag um den verfügten Betrag.3. Aufladen von Prepaid-Mobilfunk-Konten127 150 000SoDie DKB AG hat sich gegenüber den Betreibern von Geldautomatenund automatisierten Kassen vertraglich verpflichtet, dieBeträge, über die unter Verwendung der an den Karteninhaberausgegebenen Girokarte verfügt wurde, an die Betreiber zu vergüten.Einwendungen und sonstige Beanstandungen des Karteninhabersaus dem Vertragsverhältnis zu dem Unternehmen, bei dembargeldlos an einer automatisierten Kasse bezahlt worden ist,sind unmittelbar gegenüber diesem Unternehmen geltend zumachen.2. GeldKarte2.1 ServicebeschreibungDie mit einem Chip ausgestattete Girokarte kann auch als Geld-Karte eingesetzt werden. Der Karteninhaber kann an GeldKarte-Terminals des Handels- und Dienstleistungsbereiches bargeldlosbezahlen.2.2 Aufladen und Entladen der GeldKarteDer Karteninhaber kann seine GeldKarte an den mit dem Geld-Karte-Logo gekennzeichneten Ladeterminals innerhalb des ihmvon der DKB AG eingeräumten Verfügungsrahmens (AbschnittIII. Nummer 1.1) zu Lasten des auf der Girokarte angegebenenKontos aufladen. Vor dem Aufladevorgang muss er seine persönlicheGeheimzahl (PIN) eingeben. Der Karteninhaber kannseine GeldKarte auch gegen Bargeld sowie im Zusammenwirkenmit einer anderen Girokarte zu Lasten des Kontos, über das dieUmsätze mit dieser Girokarte abgerechnet werden, aufladen. DieDKB AG unterrichtet den Karteninhaber über die Höhe des Betrages,den die GeldKarte maximal aufnehmen kann.Aufgeladene Beträge, über die der Karteninhaber nicht mehr mittelsGeldKarte verfügen möchte, können nur bei der DKB AG entladenwerden. Die Entladung von Teilbeträgen ist nicht möglich.Bei einer Funktionsunfähigkeit der GeldKarte erstattet die DKB AGdem Karteninhaber den nicht verbrauchten Betrag.Benutzt der Karteninhaber seine Girokarte, um seine GeldKarte3.1 ServicebeschreibungUnter Verwendung seiner Girokarte und der persönlichen Geheimzahl(PIN) kann der Karteninhaber ein Prepaid-Mobilfunk-Konto,das von einem Mobilfunkanbieter geführt und auf dem vorausbezahlteTelefonwerteinheiten verbucht werden, an Geldautomateninnerhalb des für die Girokarte geltenden Verfügungsrahmenszulasten des auf der Girokarte angegebenen Kontos aufladen.Voraussetzung ist, dass der vom Karteninhaber gewählte Geldautomatüber eine entsprechende Ladefunktion verfügt und derdas Prepaid-Mobilfunk-Konto führende Mobilfunkanbieter andem System teilnimmt. Zum Aufladen eines Prepaid-Mobilfunk-Kontos hat der Karteninhaber am Display des Geldautomatenden Menüpunkt zum Aufladen des Prepaid-Mobilfunk-Kontos zuwählen, die Mobilfunk-Telefonnummer („Handy-Nummer“) einzugebenund einen angezeigten Aufladebetrag zu wählen. NachAutorisierung der Ladetransaktionen durch die DKB AG wird dasPrepaid-Mobilfunk-Konto beim Mobilfunkanbieter aufgeladen. Mitdiesem Verfahren kann der Karteninhaber sowohl sein eigenesPrepaid-Mobilfunk-Konto als auch das eines Dritten aufladen.Wird die Aufladung von der DKB AG, etwa wegen fehlender Kontodeckung,nicht autorisiert, wird am Display ein ablehnenderHinweis angezeigt.3.2 Fehleingabe der persönlichen Geheimzahl (PIN)Die Girokarte kann an Geldautomaten nicht mehr eingesetzt werden,wenn die PIN dreimal hintereinander falsch eingegeben wurde.Der Karteninhaber sollte sich in diesem Fall mit der DKB AGin Verbindung setzen.3.3 Zahlungsverpflichtung der DKB AG; ReklamationenDie DKB AG ist vertraglich verpflichtet, Ladebeträge für ein Prepaid-Mobilfunk-Konto,die unter Verwendung der an den Karteninhaberausgegebenen Girokarte autorisiert worden sind, zubezahlen. Die Zahlungspflicht beschränkt sich auf den jeweilsautorisierten Betrag. Einwendungen und sonstige Beanstandungendes Karteninhabers aus dem Vertragsverhältnis zu demMobilfunkanbieter sind unmittelbar gegenüber diesem geltend zumachen.Girokartenbedingungen 5 von 5Stand: Dezember 2012


DKB DeutscheKreditbank AGBedingungen für Zahlungen mittelsLastschrift im EinzugsermächtigungsverfahrenFür Zahlungen des Kunden an Zahlungsempfänger mittels Einzugsermächtigungslastschriftüber sein Konto bei der DeutschenKreditbank AG (nachfolgend „DKB AG“ genannt) gelten folgendeBedingungen.Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben 1 darf das Einzugsermächtigungslastschriftverfahrenab dem 01. Februar 2014 nur nochfür Zahlungen genutzt werden, die an einer Verkaufsstelle mitHilfe einer Zahlungskarte generiert werden (ElektronischesLastschriftverfahren). Ab dem 01. Februar 2016 ist das Einzugsermächtigungslastschriftverfahreninsgesamt nicht mehrzulässig.1. Allgemein1.1 BegriffsbestimmungEine Lastschrift ist ein vom Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungsvorgangzu Lasten des Kontos des Kunden, bei dem dieHöhe des jeweiligen Zahlungsbetrages vom Zahlungsempfängerangegeben wird.1.2 Entgelte1.2.1 Entgelte für VerbraucherDie Entgelte im Lastschriftverkehr ergeben sich aus dem PreisundLeistungsverzeichnis.Änderungen der Entgelte werden dem Kunden spätestens zweiMonate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textformangeboten. Hat der Kunde mit der DKB AG im Rahmen der Geschäftsbeziehungeinen elektronischen Kommunikationswegvereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angebotenwerden. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenner seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunktdes Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf dieseGenehmigungswirkung wird ihn die DKB AG in ihrem Angebotbesonders hinweisen.Werden dem Kunden Änderungen der Entgelte angeboten, kanner diese Geschäftsbeziehung vor dem vorgeschlagenen Zeitpunktdes Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfreikündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die DKB AGin ihrem Angebot besonders hinweisen.1.2.2 Entgelte für Kunden, die keine Verbraucher sindBei Entgelten und deren Änderung für Zahlungen von Kunden,die keine Verbraucher sind, sind die Regelungen in Nummer 17Absätze 1 bis 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich.1.3 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstigeBeschwerdemöglichkeitFür die Beilegung von Streitigkeiten mit der DKB AG besteht dieMöglichkeit, den Ombudsmann der öffentlichen Banken anzurufen.Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtungvon Kundenbeschwerden im Bereich des Bundesverbandes ÖffentlicherBanken Deutschlands, VÖB“, die auf Wunsch zur Verfügunggestellt wird oder im Internet unter http://www.voeb.de/de/ueber_uns/ombudsmann/ abrufbar ist. Die Beschwerde ist schriftlichan die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband ÖffentlicherBanken Deutschlands, VÖB, Postfach 11 02 72, 10832Berlin, zu richten.Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeitschriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstaltfür Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße108, 53117 Bonn, über Verstöße der DKB AG gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz(ZAG), die §§ 675c bis 676c desBürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 desEinführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) zubeschweren.2. Einzugsermächtigungslastschrift2.1 Allgemein2.1.1 Wesentliche Merkmale der EinzugsermächtigungslastschriftMit dem Einzugsermächtigungslastschriftverfahren kann der Kundeüber die DKB AG an den Zahlungsempfänger Zahlungen inEuro bewirken.Für die Ausführung von Zahlungen mittels Einzugsermächtigungslastschriften--müssen der Zahlungsempfänger und dessen Zahlungsdienst-1Artikel 6 der „Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungenfür Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009“ (SEPA-VO) und § 7c ZahlungsdiensteaufsichtsgesetzBedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift 1 von 4 Stand: 01.Februar 2014


DKB DeutscheKreditbank AGleister das Einzugsermächtigungslastschriftverfahren nutzenund--muss der Kunde vor dem Zahlungsvorgang dem Zahlungsempfängereine Einzugsermächtigung (siehe Nummer 2.2.1)erteilen.Diese Einzugsermächtigung ist zugleich die Weisung des Kundengegenüber der DKB AG, die vom Zahlungsempfänger aufdas Konto des Kunden gezogenen Lastschriften einzulösen. DerZahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgang aus,indem er über seinen Zahlungsdienstleister der DKB AG die Lastschriftenvorlegt.Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einerEinzugsermächtigungslastschrift binnen einer Frist von achtWochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinemKonto von der DKB AG die Erstattung des belasteten Lastschriftbetragesverlangen.2.1.2 KundenkennungenFür das Verfahren hat der Kunde die ihm mitgeteilte Kontonummerund die Bankleitzahl der DKB AG als seine Kundenkennunggegenüber dem Zahlungsempfänger zu verwenden, da die DKBAG berechtigt ist, die Zahlung aufgrund der Einzugsermächtigungslastschriftausschließlich auf Grundlage der ihr übermitteltenKundenkennung auszuführen. Die DKB AG und die weiterenbeteiligten Stellen führen die Zahlung an den Zahlungsempfängeranhand der im Lastschriftdatensatz vom Zahlungsempfänger alsseine Kundenkennung angegebenen Kontonummer und Bankleitzahlaus.2.2 Einzugsermächtigung2.2.1 Erteilung der Einzugsermächtigung, Weisung an dieDKB AG sowie Regelung für bisher erteilte EinzugsermächtigungenDer Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung.Mit dieser--ermächtigt er den Zahlungsempfänger, Zahlungen von seinemKonto mittels Lastschrift einzuziehen, und--weist er zugleich die DKB AG an, die vom Zahlungsempfängerauf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüberder DKB AG die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers.Sätze 2 und 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttretendieser Bedingungen erteilte Einzugsermächtigungen.Die Einzugsermächtigung muss folgende Angaben (Autorisierungsdaten)enthalten:--Bezeichnung des Zahlungsempfängers,--Bezeichnung des Kunden und--seine Kundenkennung (siehe Nummer 2.1.2).Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigungzusätzliche Angaben enthalten.2.2.2 Widerruf der EinzugsermächtigungDie Einzugsermächtigung kann vom Kunden durch Erklärung gegenüberdem Zahlungsempfänger oder der DKB AG – möglichstschriftlich – mit der Folge widerrufen werden, dass nachfolgendeZahlungsvorgänge nicht mehr autorisiert sind.Erfolgt der Widerruf gegenüber der DKB AG, wird dieser ab demauf den Eingang des Widerrufs folgenden Geschäftstag gemäßPreis- und Leistungsverzeichnis wirksam. Zusätzlich sollte derWiderruf auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden,damit dieser keine weiteren Lastschriften einzieht.2.3 Einzug der Einzugsermächtigungslastschrift aufGrundlage der Einzugsermächtigung durch denZahlungsempfänger(1) Die vom Kunden erteilte Einzugsermächtigung verbleibt beimZahlungsempfänger. Dieser übernimmt die Autorisierungsdatenund setzt etwaige zusätzliche Angaben in den Datensatzzur Einziehung von Einzugsermächtigungslastschriften.Der jeweilige Lastschriftbetrag wird vom Zahlungsempfängerangegeben.(2) Der Zahlungsempfänger übermittelt elektronisch den Datensatzzur Einziehung der Einzugsermächtigungslastschriftunter Einschaltung seines Zahlungsdienstleisters an die DKBAG als Zahlstelle. Dieser Datensatz stellt auch die mit derEinzugsermächtigung erteilte Weisung an die DKB AG dar,die jeweilige Einzugsermächtigungslastschrift einzulösen(siehe Nummer 2.2.1).2.4 Zahlungsvorgang aufgrund der Einzugsermächtigungslastschrift2.4.1 Belastung des Kontos des Kunden mit dem Lastschriftbetrag(1) Eingehende Einzugsermächtigungslastschriften des Zahlungsempfängerswerden mit dem vom Zahlungsempfängerangegebenen Lastschriftbetrag dem Konto des Kunden belastet.(2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens amzweiten Bankarbeitstag 2 nach ihrer Vornahme rückgängiggemacht (siehe Nummer 2.4.2), wenn--der DKB AG ein Widerruf der Einzugsermächtigung zugegangenist,--die vom Zahlungsempfänger angegebene Kontonummerdes Zahlungspflichtigen und die Bankleitzahl keinem Kontodes Kunden bei der DKB AG zuzuordnen sindoder--der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendesGuthaben auf seinem Konto oder über keinenausreichenden Kredit verfügt (fehlende Kontodeckung);Teileinlösungen nimmt die DKB AG nicht vor.2Bankarbeitstage sind alle Werktage außer: Sonnabende 24. und 31. Dezember.Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift 2 von 4 Stand: 01.Februar 2014


DKB DeutscheKreditbank AG2.4.2 Einlösung von EinzugsermächtigungslastschriftenEinzugsermächtigungslastschriften sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchungauf dem Konto des Kunden nicht spätestensam zweiten Bankarbeitstag 1 nach ihrer Vornahme rückgängiggemacht wird.2.4.3 Unterrichtung über die Nichtausführung oder Rückgängigmachungder Belastungsbuchung oder Ablehnungder EinlösungÜber die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungsbuchung(siehe Nummer 2.4.1) oder die Ablehnung derEinlösung einer Einzugsermächtigungslastschrift (siehe Nummer2.4.2) wird die DKB AG den Kunden unverzüglich, spätestensbis zu der gemäß Nummer 2.4.4 vereinbarten Frist unterrichten.Dies kann auch auf dem für Kontoinformationen vereinbartenWeg geschehen. Dabei wird die DKB AG, soweit möglich, dieGründe sowie die Möglichkeiten angeben, wie Fehler, die zurNichtausführung, Rückgängigmachung oder Ablehnung geführthaben, berichtigt werden können.Für die Unterrichtung über eine berechtigte Ablehnung der Einlösungeiner autorisierten Einzugsermächtigungslastschrift wegenfehlender Kontodeckung (siehe Nummer 2.4.1 Absatz 2, dritterSpiegelstrich) berechnet die DKB AG das im Preis- und Leistungsverzeichnisausgewiesene Entgelt.2.4.4 Ausführung der Zahlung(1) Die DKB AG ist verpflichtet sicherzustellen, dass der vonihr dem Konto des Kunden aufgrund der Einzugsermächtigungslastschriftdes Zahlungsempfängers belasteteLastschriftbetrag spätestens innerhalb der im Preis- undLeistungsverzeichnis angegebenen Ausführungsfrist beimZahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem Tag des Zugangsder Einzugsermächtigungslastschrift bei der DKB AG. Fälltdieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß Preis- undLeistungsverzeichnis der DKB AG, so beginnt die Ausführungsfristam darauf folgenden Geschäftstag.(3) Die DKB AG unterrichtet den Kunden über die Ausführungder Zahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbartenWeg und in der vereinbarten Häufigkeit.2.5 Erstattungsanspruch des Kunden bei einer autorisiertenZahlung(1) Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einerEinzugsermächtigungslastschrift binnen einer Frist vonacht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung aufseinem Konto von der DKB AG ohne Angabe von Gründendie Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen.Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf demes sich ohne die Belastung durch die Zahlung befunden hätte.Etwaige Zahlungsansprüche des Zahlungsempfängersgegen den Kunden bleiben hiervon unberührt.(2) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen,sobald der jeweilige Betrag der Lastschriftbelastungsbuchungdurch eine ausdrückliche Genehmigung des Kundenunmittelbar gegenüber der DKB AG autorisiert worden ist.(3) Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erfolgtenoder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung richtensich nach Nummer 2.6.2.2.6 Erstattungs- und Schadensersatzansprüche desKunden2.6.1 Erstattung bei einer nicht autorisierten ZahlungIm Falle einer vom Kunden nicht autorisierten Zahlung hat dieDKB AG gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrerAufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den von seinemKonto abgebuchten Lastschriftbetrag unverzüglich zu erstatten.Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sichohne die Belastung durch die nicht autorisierte Zahlung befundenhätte.2.6.2 Erstattung bei einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführungeiner autorisierten Zahlung(1) Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführungeiner autorisierten Zahlung kann der Kunde von der DKB AGdie unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Lastschriftbetragesinsoweit verlangen, als die Zahlung nicht erfolgtoder fehlerhaft war. Wurde der Betrag dem Konto des Kundenbelastet, bringt die DKB AG dieses wieder auf den Stand,auf dem es sich ohne den fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgangbefunden hätte.(2) Der Kunde kann über den Anspruch nach Absatz 1 hinausvon der DKB AG die Erstattung derjenigen Entgelte und Zinsenverlangen, die die DKB AG ihm im Zusammenhang mitder nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung der Zahlungin Rechnung gestellt oder mit denen sie das Konto des Kundenbelastet hat.(3) Liegt die fehlerhafte Ausführung darin, dass der Zahlungsbetragbeim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängersnach Ablauf der Ausführungsfrist gemäß Nummer 2.4.4eingegangen ist (Verspätung), sind die Ansprüche nach Absätzen1 und 2 ausgeschlossen. Ist dem Kunden durch dieVerspätung ein Schaden entstanden, haftet die DKB AG nachNummer 2.6.3, bei Kunden, die keine Verbraucher sind,nach Nummer 2.6.4.(4) Wurde ein Zahlungsvorgang nicht oder fehlerhaft ausgeführt,wird die DKB AG auf Verlangen des Kunden den Zahlungsvorgangnachvollziehen und den Kunden über das Ergebnisunterrichten.Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift 3 von 4 Stand: 01.Februar 2014


DKB DeutscheKreditbank AG2.6.3 Schadensersatz(1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisiertenZahlung oder bei einer nicht autorisierten Zahlungkann der Kunde von der DKB AG einen Schaden, der nichtbereits von Nummern 2.6.1 und 2.6.2 erfasst ist, ersetztverlangen. Dies gilt nicht, wenn die DKB AG die Pflichtverletzungnicht zu vertreten hat. Die DKB AG hat hierbeiein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschaltetenStelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten.Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehungeines Schadens beigetragen, bestimmt sich nachden Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem UmfangDKB AG und Kunde den Schaden zu tragen haben.(2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt.Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht--für nicht autorisierte Zahlungen,--bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der DKB AG,--für Gefahren, die die DKB AG besonders übernommen hat,und--für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn derKunde Verbraucher ist.2.6.4 Schadensersatzansprüche von Kunden, die keine Verbrauchersind, bei einer nicht erfolgten autorisierten Zahlung,fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung odernicht autorisierten ZahlungAbweichend von den Erstattungsansprüchen in Nummer 2.6.2und Schadensersatzansprüchen in Nummer 2.6.3 haben Kunden,die keine Verbraucher sind, neben etwaigen Ansprüchenaus Auftragsrecht nach § 667 BGB und ungerechtfertigter Bereicherungnach §§ 812 ff. BGB lediglich Schadensersatzansprüchenach Maßgabe folgender Regelungen:--Bei einer nicht erfolgten autorisierten Zahlung, fehlerhaft ausgeführtenautorisierten Zahlung oder nicht autorisierten Zahlungkann der Kunde, der kein Verbraucher ist, von der DKB AGden Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen.Dies gilt nicht, wenn die DKB AG die Pflichtverletzung nicht zuvertreten hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhaltenzu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sichnach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem UmfangDKB AG und Kunde den Schaden zu tragen haben.--Ein Schadensersatzanspruch des Kunden ist der Höhe nach aufden Lastschriftbetrag zuzüglich der von der DKB AG in Rechnunggestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sichhierbei um die Geltendmachung von Folgeschäden handelt, istder Anspruch auf höchstens 12.500 Euro je Zahlung begrenzt.Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Vorsatz odergrobe Fahrlässigkeit der DKB AG und für Gefahren, die die DKBAG besonders übernommen hat.2.6.5 Haftungs- und Einwendungsausschluss(1) Eine Haftung der DKB AG nach Nummern 2.6.2 bis 2.6.4ist ausgeschlossen,--wenn die DKB AG gegenüber dem Kunden nachweist, dassder Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleisterdes Zahlungsempfängers eingegangenist, oder--soweit die Zahlung in Übereinstimmung mit der vom Zahlungsempfängerangegebenen fehlerhaften Kundenkennungdes Zahlungsempfängers ausgeführt wurde. In diesem Fallkann der Kunde von der DKB AG jedoch verlangen, dasssie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht,den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen.(2) Ansprüche des Kunden nach Nummern 2.6.1 bis 2.6.4 undEinwendungen des Kunden gegen die DKB AG aufgrundnicht oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungen oder aufgrundnicht autorisierter Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn derKunde die DKB AG nicht spätestens 13 Monate nach demTag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaftausgeführten Zahlung hiervon unterrichtet hat. Der Laufder Frist beginnt nur, wenn die DKB AG den Kunden überdie Belastungsbuchung der Zahlung entsprechend dem fürKontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalbeines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat;anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtungmaßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Nummer2.6.3 kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltungdieser Frist verhindert war.(3) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einenAnspruch begründenden Umstände--auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignisberuhen, auf das die DKB AG keinen Einfluss hat, und dessenFolgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nichthätten vermieden werden können, oder--von der DKB AG aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtungherbeigeführt wurden.Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift 4 von 4 Stand: 01.Februar 2014


DKB DeutscheKreditbank AGBedingungen für Zahlungen mittels Lastschriftim SEPA-Basis-LastschriftverfahrenFür Zahlungen des Kunden an Zahlungsempfänger mittels SEPA-Basis-Lastschrift über sein Konto bei der Deutschen KreditbankAG (nachfolgend „DKB AG“ genannt) gelten folgende Bedingungen.1. Allgemein1.1 BegriffsbestimmungEine Lastschrift ist ein vom Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungsvorgangzu Lasten des Kontos des Kunden, bei dem dieHöhe des jeweiligen Zahlungsbetrages vom Zahlungsempfängerangegeben wird.1.2 Entgelte1.2.1 Entgelte für VerbraucherDie Entgelte im Lastschriftverkehr ergeben sich aus dem PreisundLeistungsverzeichnis.Änderungen der Entgelte werden dem Kunden spätestens zweiMonate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textformangeboten. Hat der Kunde mit der DKB AG im Rahmen der Geschäftsbeziehungeinen elektronischen Kommunikationswegvereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angebotenwerden. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenner seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunktdes Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf dieseGenehmigungswirkung wird ihn die DKB AG in ihrem Angebotbesonders hinweisen.Werden dem Kunden Änderungen der Entgelte angeboten, kanner diese Geschäftsbeziehung vor dem vorgeschlagenen Zeitpunktdes Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfreikündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die DKB AGin ihrem Angebot besonders hinweisen.1.2.2 Entgelte für Kunden, die keine Verbraucher sindFür Entgelte und deren Änderung für Zahlungen von Kunden, diekeine Verbraucher sind, sind die Regelungen in Nummer 17 Absätze1 bis 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DKBAG maßgeblich.1.3 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstigeBeschwerdemöglichkeitFür die Beilegung von Streitigkeiten mit der DKB AG besteht dieMöglichkeit, den Ombudsmann der öffentlichen Banken anzurufen.Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtungvon Kundenbeschwerden im Bereich des Bundesverbandes ÖffentlicherBanken Deutschlands, VÖB“, die auf Wunsch zur Verfügunggestellt wird oder im Internet unter http://www.voeb.de/de/ueber_uns/ombudsmann/ abrufbar ist. Die Beschwerde ist schriftlichan die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband ÖffentlicherBanken Deutschlands, VÖB, Postfach 11 02 72, 10832Berlin, zu richten.Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeitschriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstaltfür Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße108, 53117 Bonn, über Verstöße der DKB AG gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz(ZAG), die §§ 675c bis 676c desBürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 desEinführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) zubeschweren.2. SEPA-Basis-Lastschrift2.1 Allgemein2.1.1 Wesentliche Merkmale des SEPA-Basis-LastschriftverfahrensMit dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren kann der Kunde überdie DKB AG an den Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro innerhalbdes Gebiets des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums(„Single Euro Payments Area“, SEPA) bewirken. Zur SEPA gehörendie im Anhang genannten Staaten und Gebiete.Für die Ausführung von Zahlungen mittels SEPA-Basis-Lastschriftenmuss--der Zahlungsempfänger und dessen Zahlungsdienstleister dasSEPA-Basis-Lastschriftverfahren nutzenund--der Kunde vor dem Zahlungsvorgang dem Zahlungsempfängerdas SEPA-Lastschriftmandat erteilen.Der Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgangaus, indem er über seinen Zahlungsdienstleister der DKB AG dieLastschriften vorlegt.Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift 1 von 6Stand 01. Februar 2014


DKB DeutscheKreditbank AGDer Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einerSEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen abdem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von derDKB AG die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen.2.1.2 KundenkennungenFür das Verfahren hat der Kunde die ihm mitgeteilte IBAN 1 undbei grenzüberschreitenden Zahlungen (innerhalb des EuropäischenWirtschaftsraumes 2 bis 31. Januar 2016) zusätzlich denBIC 3 der DKB AG als seine Kundenkennung gegenüber dem Zahlungsempfängerzu verwenden, da die DKB AG berechtigt ist,die Zahlung aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift ausschließlichauf Grundlage der ihr übermittelten Kundenkennung auszuführen.Die DKB AG und die weiteren beteiligten Stellen führen dieZahlung an den Zahlungsempfänger an Hand der im Lastschriftdatensatzvom Zahlungsempfänger als dessen Kundenkennungangegebenen IBAN und bei grenzüberschreitenden Zahlungenzusätzlich angegebenen BIC aus.2.1.3 Übermittlung von LastschriftdatenBei SEPA-Basis-Lastschriften können die Lastschriftdaten überdas Nachrichtenübermittlungssystem der Society for WorldwideInterbank Financial Telecommunication (SWIFT) mit Sitz inBelgien und Rechenzentren in der Europäischen Union, in derSchweiz und in den USA von dem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängersan die DKB AG weitergeleitet werden.2.2 SEPA-Lastschriftmandat2.2.1 Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats (SEPA DirectDebit Mandate)Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat.Damit autorisiert er gegenüber der DKB AG die Einlösungvon SEPA-Basis-Lastschriften des Zahlungsempfängers.Das Mandat ist schriftlich oder in der mit der DKB AG vereinbartenArt und Weise zu erteilen.In dem SEPA-Lastschriftmandat müssen die folgenden Erklärungendes Kunden enthalten sein:--Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Kontodes Kunden mittels SEPA-Basis-Lastschrift einzuziehenund--Weisung an die Bank, die vom Zahlungsempfänger auf seinKonto gezogenen SEPA-Basis-Lastschriften einzulösen.Das SEPA-Lastschriftmandat muss folgende Autorisierungsdatenenthalten:--Bezeichnung des Zahlungsempfängers,--eine Gläubigeridentifikationsnummer,--Kennzeichnung als einmalige oder wiederkehrende Zahlung,--Name des Kunden (sofern verfügbar),--Bezeichnung der Bank des Kundenund--seine Kundenkennung (siehe Nummer 2.1.2).Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandatzusätzliche Angaben enthalten.2.2.2 Einzugsermächtigung als SEPA-LastschriftmandatHat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigungerteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungenvon seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weister zugleich damit die DKB AG an, die vom Zahlungsempfängerauf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigungautorisiert der Kunde gegenüber der DKB AGdie Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. DieseEinzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieserBedingungen erteilte Einzugsermächtigungen.Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdatenenthalten:--Bezeichnung des Zahlungsempfängers,--Name des Kunden,--Kundenkennung nach Nummer 2.1.2 oder Kontonummer undBankleitzahl des Kunden.Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigungzusätzliche Angaben enthalten.2.2.3 Widerruf des SEPA-LastschriftmandatsDas SEPA-Lastschriftmandat kann vom Kunden durch Erklärunggegenüber dem Zahlungsempfänger oder der DKB AG mit derFolge widerrufen werden, dass nachfolgende Zahlungsvorgängenicht mehr autorisiert sind. Der Widerruf muss der DKB AGschriftlich oder in der mit der DKB AG anderweitig vereinbarten Artund Weise (zum Beispiel per Onlinebanking) zugehen.Erfolgt der Widerruf gegenüber der DKB AG, wird dieser ab demauf den Eingang des Widerrufs folgenden Geschäftstag gemäßPreis- und Leistungsverzeichnis wirksam. Der Widerruf musszusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden,damit dieser keine weiteren Lastschriften einzieht.2.2.4 Begrenzung und Nichtzulassung von SEPA-Basis-LastschriftenDer Kunde kann der DKB AG gesondert die Weisung erteilen,Zahlungen aus SEPA-Basis-Lastschriften zu begrenzen oder zuzulassen.Diese Weisung muss der DKB AG bis spätestens zumEnde des Geschäftstages gemäß Preis- und Leistungsverzeichnisvor dem im Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstagschriftlich oder, wenn im Rahmen der Geschäftsbeziehungder elektronische Kommunikationsweg vereinbart wurde (z. B.Onlinebanking), auf diesem Wege zugehen. Diese Weisungmuss zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärtwerden.1International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer).2Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe,Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal,Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.3Bank Identifier Code (Bank-Identifizierungs-Code).Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift 2 von 6Stand 01. Februar 2014


DKB DeutscheKreditbank AG2.3 Einzug der SEPA-Basis-Lastschrift auf Grundlagedes SEPA-Lastschriftmandats durch den Zahlungsempfänger(1) Das vom Kunden erteilte SEPA-Lastschriftmandat verbleibtbeim Zahlungsempfänger. Dieser übernimmt die Autorisierungsdatenund setzt etwaige zusätzliche Angaben in denDatensatz zur Einziehung von SEPA-Basis-Lastschriften.Der jeweilige Lastschriftbetrag wird vom Zahlungsempfängerangegeben.(2) Der Zahlungsempfänger übermittelt elektronisch den Datensatzzur Einziehung der SEPA-Basis-Lastschrift unter Einschaltungseines Zahlungsdienstleisters an die DKB AG alsZahlstelle. Dieser Datensatz verkörpert auch die Weisungdes Kunden an die DKB AG zur Einlösung der jeweiligenSEPA-Basis-Lastschrift (siehe Nummer 2.2.1 Sätze 2 und 4beziehungsweise Nummer 2.2.2 Satz 2). Für den Zugangdieser Weisung verzichtet die DKB AG auf die für die Erteilungdes Mandats vereinbarte Form (siehe Nummer 2.2.1Satz 3).2.4 Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift2.4.1 Belastung des Kontos des Kunden mit dem Lastschriftbetrag(1) Eingehende SEPA-Basis-Lastschriften des Zahlungsempfängerswerden am im Datensatz angegebenen Fälligkeitstagmit dem vom Zahlungsempfänger angegebenenLastschriftbetrag dem Konto des Kunden belastet. Fällt derFälligkeitstag nicht auf einen im Preis- und Leistungsverzeichnisausgewiesenen Geschäftstag der DKB AG, erfolgtdie Kontobelastung am nächsten Geschäftstag.(2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens amzweiten Bankarbeitstag 4 nach ihrer Vornahme rückgängiggemacht (siehe Nummer 2.4.2), wenn--der DKB AG ein Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats gemäßNummer 2.2.3 zugegangen ist,--der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendesGuthaben auf seinem Konto oder über keinenausreichenden Kredit verfügt (fehlende Kontodeckung);Teileinlösungen nimmt die DKB AG nicht vor,--die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflichtigenkeinem Konto des Kunden bei der DKBAG zuzuordnen ist,oder--die Lastschrift nicht von der DKB AG verarbeitbar ist, da imLastschriftdatensatz--eine Gläubiger-Identifikationsnummer fehlt oder für dieDKB AG erkennbar fehlerhaft ist,--eine Mandatsreferenz fehlt,--ein Ausstellungsdatum des Mandats fehltoder--kein Fälligkeitstag angegeben ist.4Bankarbeitstage sind alle Werktage außer: Sonnabende, 24. und 31. Dezember(3) Darüber hinaus erfolgt eine Kontobelastung nicht oder wirdspätestens am zweiten Bankarbeitstag nach ihrer Vornahmerückgängig gemacht (siehe Nummer 2.4.2), wenn dieserSEPA-Basis-Lastschrift eine gesonderte Weisung des Kundennach Nummer 2.2.4 entgegensteht.2.4.2 Einlösung von SEPA-Basis-LastschriftenSEPA-Basis-Lastschriften sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchungauf dem Konto des Kunden nicht spätestens am zweitenBankarbeitstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht wird.2.4.3 Unterrichtung über die Nichtausführung oder Rückgängigmachungder Belastungsbuchung oder Ablehnung derEinlösungÜber die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungsbuchung(siehe Nummer 2.4.1 Absatz 2) oder dieAblehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift (sieheNummer 2.4.2) wird die DKB AG den Kunden unverzüglich, spätestensbis zu der gemäß Nummer 2.4.4 vereinbarten Frist unterrichten.Dies kann auch auf dem für Kontoinformationen vereinbartenWeg geschehen. Dabei wird die DKB AG, soweit möglich,die Gründe sowie die Möglichkeiten angeben, wie Fehler, die zurNichtausführung, Rückgängigmachung oder Ablehnung geführthaben, berichtigt werden können.Für die Unterrichtung über eine berechtigte Ablehnung der Einlösungeiner autorisierten SEPA-Basis-Lastschrift wegen fehlenderKontodeckung (siehe Nummer 2.4.1 Absatz 2 zweiter Spiegelstrich)berechnet die DKB AG das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ausgewiesene Entgelt.2.4.4 Ausführung der Zahlung(1) Die DKB AG ist verpflichtet sicherzustellen, dass der von ihrdem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-Basis-Lastschriftdes Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag spätestensinnerhalb der im Preis- und Leistungsverzeichnis angegebenenAusführungsfrist beim Zahlungsdienstleister desZahlungsempfängers eingeht.(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatzangegebenen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einenGeschäftstag gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis derDKB AG, so beginnt die Ausführungsfrist am darauf folgendenGeschäftstag.(3) Die DKB AG unterrichtet den Kunden über die Ausführung derZahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Wegund in der vereinbarten Häufigkeit.2.5 Erstattungsanspruch des Kunden bei einer autorisiertenZahlung(1) Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrundeiner SEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochenab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinemKonto von der DKB AG ohne Angabe von Gründen die Erstattungdes belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Dabeibringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sichBedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift 3 von 6Stand 01. Februar 2014


DKB DeutscheKreditbank AGohne die Belastung durch die Zahlung befunden hätte. EtwaigeZahlungsansprüche des Zahlungsempfängers gegenden Kunden bleiben hiervon unberührt.(2) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen,sobald der jeweilige Betrag der Lastschriftbelastungsbuchungdurch eine ausdrückliche Genehmigung des Kundenunmittelbar gegenüber der DKB AG autorisiert worden ist.(3) Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erfolgtenoder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung richtensich nach Nummer 2.6.2.2.6 Erstattungs- und Schadensersatzansprüche desKunden2.6.1 Erstattung bei einer nicht autorisierten ZahlungIm Falle einer vom Kunden nicht autorisierten Zahlung hat dieDKB AG gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrerAufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den von seinemKonto abgebuchten Lastschriftbetrag unverzüglich zu erstatten.Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem essich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Zahlung befundenhätte.2.6.2 Erstattung bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführungvon autorisierten Zahlungen(1) Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführungeiner autorisierten Zahlung kann der Kunde von der DKBAG die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Lastschriftbetragesinsoweit verlangen, als die Zahlung nichterfolgt oder fehlerhaft war. Wurde der Betrag dem Konto desKunden belastet, bringt die DKB AG dieses wieder auf denStand, auf dem es sich ohne den nicht erfolgten oder fehlerhaftausgeführten Zahlungsvorgang befunden hätte.(2) Der Kunde kann über den Anspruch nach Absatz 1 hinausvon der DKB AG die Erstattung derjenigen Entgelte und Zinsenverlangen, die die DKB AG ihm im Zusammenhang mitder nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung der Zahlungin Rechnung gestellt oder mit denen sie das Konto des Kundenbelastet hat.(3) Liegt die fehlerhafte Ausführung darin, dass der Zahlungsbetragbeim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängersnach Ablauf der Ausführungsfrist gemäß Nummer 2.4.4eingegangen ist (Verspätung), sind die Ansprüche nachAbsätzen 1 und 2 ausgeschlossen. Ist dem Kunden durchdie Verspätung ein Schaden entstanden, haftet die DKB AGnach Nummer 2.6.3, bei Kunden, die keine Verbrauchersind, nach Nummer 2.6.4.(4) Wurde ein Zahlungsvorgang nicht oder fehlerhaft ausgeführt,wird die DKB AG auf Verlangen des Kunden denZahlungsvorgang nachvollziehen und den Kunden über dasErgebnis unterrichten.2.6.3 Schadensersatz(1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisiertenZahlung oder bei einer nicht autorisierten Zahlungkann der Kunde von der DKB AG einen Schaden, der nichtbereits von Nummern 2.6.1 und 2.6.2 erfasst ist, ersetztverlangen. Dies gilt nicht, wenn die DKB AG die Pflichtverletzungnicht zu vertreten hat. Die DKB AG hat hierbei einVerschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stellezur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten. Hatder Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehungeines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach denGrundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang DKBAG und Kunde den Schaden zu tragen haben.(2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt.Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht--für nicht autorisierte Zahlungen,--bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der DKB AG,--für Gefahren, die die DKB AG besonders übernommen hatund--für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn derKunde Verbraucher ist.2.6.4 Schadensersatzansprüche von Kunden, die keine Verbrauchersind, bei einer nicht erfolgten autorisiertenZahlung, fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlungoder bei nicht autorisierten ZahlungAbweichend von den Erstattungsansprüchen in Nummer 2.6.2und Schadensersatzansprüchen in Nummer 2.6.3 haben Kunden,die keine Verbraucher sind, neben etwaigen Herausgabeansprüchennach § 667 BGB und §§ 812 ff. BGB lediglich Schadensersatzansprüchenach Maßgabe folgender Regelungen:--Bei einer nicht erfolgten autorisierten Zahlung, fehlerhaft ausgeführtenautorisierten Zahlung oder nicht autorisierten Zahlungkann der Kunde, der kein Verbraucher ist, von der DKB AG denErsatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Diesgilt nicht, wenn die DKB AG die Pflichtverletzung nicht zu vertretenhat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu derEntstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nachden Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem UmfangDKB AG und Kunde den Schaden zu tragen haben.--Ein Schadensersatzspruch des Kunden ist der Höhe nach aufden Lastschriftbetrag zuzüglich der von der DKB AG in Rechnunggestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sichhierbei um die Geltendmachung von Folgeschäden handelt, istder Anspruch auf höchstens 12.500 Euro je Zahlung begrenzt.Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Vorsatz odergrobe Fahrlässigkeit der DKB AG und für Gefahren, die die DKBAG besonders übernommen hat.2.6.5 Haftungs- und Einwendungsausschluss(1) Eine Haftung der DKB AG nach den Nummern 2.6.2. bis2.6.4 ist ausgeschlossen,--wenn die DKB AG gegenüber dem Kunden nachweist, dassder Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleisterdes Zahlungsempfängers eingegangenistoderBedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift 4 von 6Stand 01. Februar 2014


DKB DeutscheKreditbank AG--soweit die Zahlung in Übereinstimmung mit der vomZahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennungdes Zahlungsempfängers ausgeführt wurde. Indiesem Fall kann der Kunde von der DKB AG jedoch verlangen,dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darumbemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen.(2) Ansprüche des Kunden nach Nummern 2.6.1 bis 2.6.4 undEinwendungen des Kunden gegen die DKB AG aufgrundnicht oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungen oder aufgrundnicht autorisierter Zahlungen sind ausgeschlossen, wennder Kunde die DKB AG nicht spätestens 13 Monate nachdem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oderfehlerhaft ausgeführten Zahlung hiervon unterrichtet hat. DerLauf der Frist beginnt nur, wenn die DKB AG den Kundenüber die Belastungsbuchung der Zahlung entsprechenddem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestensinnerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtethat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag derUnterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nachNummer 2.6.3 kann der Kunde auch nach Ablauf der Fristin Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an derEinhaltung dieser Frist verhindert war.(3) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einenAnspruch begründenden Umstände--auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignisberuhen, auf das die DKB AG keinen Einfluss hat, unddessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfaltnicht hätten vermieden werden könnenoder--von der DKB AG aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtungherbeigeführt wurden.Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift 5 von 6Stand 01. Februar 2014


DKB DeutscheKreditbank AGAnhang: Liste der zu SEPA gehörenden Staaten und Gebiete1. Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)1.1 Mitgliedstaaten der Europäischen UnionBelgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg,Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik,Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.1.2 Weitere StaatenIsland, Liechtenstein und Norwegen.2. Sonstige Staaten und GebieteMayotte, Monaco, Schweiz sowie Saint-Pierre und Miquelon.Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift 6 von 6Stand 01. Februar 2014


DKB DeutscheKreditbank AGSonderbedingungen DKB-BrokerA. Allgemeine Regelung1. Leistungsangebot1) Der Kunde ist zur Abwicklung seiner Wertpapieraufträge perDKB-Broker in dem von der Deutschen Kreditbank AG (imFolgenden „Bank“ genannt) angebotenen Umfang berechtigt,wenn er mit der Bank eine entsprechende Vereinbarung getroffenhat. Der Kunde kann im Rahmen des DKB-Broker überdas in der Vereinbarung genannte Depot Aufträge zum Kaufund Verkauf von Wertpapieren nach Maßgabe dieser Vereinbarungerteilen, ändern und streichen.2) Ferner kann der Kunde nachstehende Informationen abrufen:--aktueller Depotbestand--Wertpapierkennnummer--Orderausführungsdaten--Kursinformationen3) Bei Wertpapiergeschäften im Rahmen des DKB-Broker handeltes sich um beratungsfreies Geschäft (vgl. C. 3). Die Bankerbringt keine individuelle, auf die persönlichen Bedürfnissedes Kunden zugeschnittene Anlageberatung. Der Kunde triffteine selbstständige Anlageentscheidung. Die Bank wird beiWertpapiergeschäften im Rahmen des DKB-Broker seinenAuftrag lediglich ausführen. Die Verrechnung erfolgt über dasin der Vereinbarung genannte Verrechnungskonto, sofern keineabweichende Vereinbarung getroffen worden ist.4) Die Bank ist berechtigt, den Leistungsumfang und die Modalitätender Abwicklung des DKB-Broker nach eigenem Ermessenmit verbindlicher Wirkung für den Kunden zu erweiternoder einzuschränken. Hierüber wird sie den Kunden rechtzeitiginformieren.5) Vor Erteilung des ersten Wertpapierauftrages im DKB-Brokererhält der Kunde die Broschüren „Kundeninformationzum Wertpapiergeschäft” und „Basisinformationen überVermögens anlagen in Wertpapieren“.2. Zuordnung von Produktgruppen1) Die Bank teilt die im Rahmen des DKB-Broker handelbarenWertpapiere verschiedenen Produktgruppen und Risikoklassenzu. Für einen Kunden werden nur solche Aufträge zumErwerb von Wertpapieren ausgeführt, die seiner Risikoklassebzw. den dazugehörenden Produktgruppen gemäß Angabendes Kunden im Formular „Erforderliche Angaben nach § 31WpHG“ entsprechen.2) Möchte der Kunde in einer weiteren Produktgruppe bzw. anderenRisikoklasse Geschäfte tätigen, muss er der Bank vorErteilung des Auftrags die aktualisierten Angaben nach § 31WpHG übermitteln und damit die in der gewünschten Risikoklassegeforderten Kenntnisse und Erfahrungen bestätigen.Die Bank ist da rüber hinaus über Änderungen der vorgenanntenAngaben gemäß § 31 Wertpapierhandelsgesetz zu unterrichten.3) Der Intraday-Handel gehört nicht zum Umfang des Wertpapiergeschäftes.4) Geschäfte in Optionsscheinen und anderen Derivaten gehörennicht zum Umfang des Wertpapiergeschäftes.3. Auftragserteilung/ InformationsabfragenDer Kunde ist verpflichtet, eindeutige Aufträge zu erteilen. Stimmtbei Kauf- oder Verkaufsaufträgen sowie Änderungen bzw. Streichungendie angegebene Wertpapierkennnummer nicht mit derBezeichnung des Wertpapiers überein, so ist die Wertpapierkennnummerentscheidend. Entsprechendes gilt für Informationsabfragen.4. Auftragsänderung/ AuftragsstreichungAufträge zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren können nachträglichnur geändert oder gestrichen werden, sofern der ursprünglicheAuftrag zwischenzeitlich noch nicht ausgeführt wurde.5. BörsenplatzSofern dem Kunden bei der Auftragserteilung systemseitig einBörsenplatz vorgeschlagen wird, hat er die Möglichkeit, einenanderen Börsenplatz zu bestimmen.6. Bearbeitung der KundenaufträgeDie über den DKB-Broker erteilten Kundenaufträge werden vonder Deutschen Kreditbank AG im Rahmen des banküblichen Arbeitsablaufesbearbeitet.7. Deckungsprüfung/ AuftragshöchstbetragDie Deckungsprüfung erfolgt auf der Grundlage des letzten vorAuftragsausführung verfügbaren Kurses. Sofern die Bank einenAuftragshöchstbetrag oder sonstige Begrenzungen festlegt, wirdsie den Kunden hiervon informieren.8. EinzelverfügungsberechtigungBei Gemeinschaftskonten/ -depots ist jeder Konto-/ Depotinhabereinzeln verfügungsberechtigt und kann daher jeweils einzelndie im Rahmen des DKB-Broker angebotenen Leistungen nutzen.Dies gilt auch für Bevollmächtigte und gesetzliche Vertreter.Sonderbedingungen DKB-Broker (ab 01.01.2012) 1 von 3Stand: 01. Januar 2012


DKB DeutscheKreditbank AGB. Online-Aufträge1. Identifikation des KundenFür die Erteilung, Änderung und Streichung eines Wertpapierauftragssowie zu Konto- und Depotbestandsabfragen benötigtder Kunde seine Einstiegskontonummer/ seinen Anmeldenamenund seine persönliche Identifikationsnummer (Online-PIN), dieihm von der Bank schriftlich bekannt gegeben werden. Sofernsystemseitig verlangt, hat der Kunde bei Geschäftsvorfällenjeweils zusätzlich Transaktionsnummern (TAN) einzugeben,die ihm von der Bank ebenfalls schriftlich mitgeteilt werden.2. SorgfaltspflichtenJeder Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere PersonKenntnis von seiner Online-PIN und den Transaktionsnummern(TAN) erlangt. PIN und TAN dürfen nicht auf dem Computer desKunden gespeichert werden. Jede Person, die diese kennt, istin der Lage, zu Lasten des Kontos/ Depots Wertpapiergeschäftezu tätigen. Ist dem Kunden bekannt, dass ein Dritter Kenntnishat oder hat er den Verdacht einer derartigen Kenntnisnahme, ister verpflichtet, unverzüglich die Online-PIN zu ändern bzw. dienoch nicht verbrauchten Transaktionsnummern zu sperren oderbei der Bank unverzüglich die Sperre seines Online-Zugangs zubeantragen.3. Freigabe von ErklärungenErklärungen sind verbindlich abgegeben, wenn sie abschließendzur Übermittlung an die Bank freigegeben sind. Aufträge zumKauf oder Verkauf von Wertpapieren sind erst dann zugegangen,wenn der Kunde bei aufgebauter Online-Verbindung eine Rückmeldungerhält.4. SperreDer Online-Zugang im Rahmen des DKB-Broker wird gesperrt,wenn--Online-PIN oder TAN dreimal hintereinander falsch eingegebenwerden oder--der Kunde die Sperre bei der Bank beantragt.5. ServicetelefonBei Störungen der Onlinenutzung steht dem Kunden die telefonischeUnterstützung durch Hotline zur Verfügung.C. Haftung1) Die Bank trägt im Falle einer von ihr zu vertretenden Pflichtverletzungetwaige Schäden in vollem Umfang, wenn derKunde die ihm nach diesem Vertrag obliegenden Pflichten erfüllthat. Hat der Kunde durch ein pflichtwidriges Verhalten zurEntstehung eines Schadens beigetragen, so regelt sich nachden Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfangder Kunde den Schaden zu tragen hat.2) Der Kunde verpflichtet sich, bei Wertpapiergeschäften imRahmen des DKB-Broker nur innerhalb des Kontoguthabensoder der eingeräumten Kreditlinie zu verfügen. Er wird etwaigeaus der Ausführung von Aufträgen entstandene Überziehungenunverzüglich zurückführen.3) Bei der Nutzung des DKB-Broker verzichtet der Kunde aufeine individuelle Beratung durch die Bank sowie auf individuelleHinweise und Empfehlungen zu einzelnen Wertpapieren.Der Kunde trägt daher alle mit den Wertpapiergeschäftenverbundenen Risiken und die daraus eventuellresultierenden finanziellen Nachteile selbst.4) Für Schäden aufgrund von Störungen der Teilnahme am DKB-Broker aus technischen Gründen haftet die Bank nur bei grobemVerschulden.D. Sperre durch die Bank/ Kündigung undWiderruf von Vollmachten1) Die Bank ist berechtigt, den Zugang eines jeden Kunden zumDKB-Broker jederzeit zu sperren, wenn der Verdacht einermissbräuchlichen Nutzung besteht. Die Bank wird den Kundenüber die Sperre unverzüglich informieren.2) Jeder Kunde kann die Vereinbarung zum DKB-Broker jederzeitohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Der Kundekann zudem einem Dritten erteilte Vollmachten zum Zugangzum DKB-Broker jederzeit widerrufen. Der Widerruf mussschriftlich gegenüber der Bank erklärt werden und wird einenTag nach Zugang wirksam. Kündigt die Bank, so wird sie denberechtigten Belangen des Kunden angemessen Rechnungtragen, insbesondere nicht zur Unzeit kündigen. Das Rechtder Kündigung aus wichtigem Grund (vgl. Nr. 26 (2) AGB)bleibt unberührt.E. Hinweis zum DatenschutzDie Bank erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Datenvon Kunden (z. B. Vorname, Name, Adresse, Alter, Beruf) zumZwecke der Abwicklung von Wertpapieraufträgen per DKB-Broker.Ausschließlich zu diesem Zweck werden die personenbezogenenDaten auf Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes an Dienstleisterder Bank übermittelt. Darüber hinaus erfolgt eine Übermittlungpersonenbezogener Daten von Kunden nur mit derenEinwilligung oder auf Grundlage einer gesetzlichen Verpflichtung.F. PreiseDie Preise für die Teilnahme am DKB-Broker ergeben sich ausdem jeweils gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank.G. JahressteuerbescheinigungEine Jahressteuerbescheinigung wird von der Bank nur auf Antraggestellt.Aufträge für Verlustbescheinigungen sind spätestens bis zum15.12. des laufenden Jahres zu stellen.Sonderbedingungen DKB-Broker (ab 01.01.2012) 2 von 3Stand: 01. Januar 2012


DKB DeutscheKreditbank AGH. Steuer-/ LiquiditätsoptimierungMit der Einführung der Neuregelungen zur Kapitalertragsteuerab 2009 wird die Bank entsprechend den gesetzlichen Vorgabenfür Anlagen im Privatvermögen negative Kapitalerträge (z.B. Veräußerungsverluste, Stückzinsen, Zwischengewinne) auchrückwirkend zum jeweiligen Kalenderjahresbeginn steuerlichberücksichtigen und bereits mit Abzug von Kapitalertragssteuer,Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer gebuchte Kapitalerträgewieder vom Steuerabzug freistellen, soweit entsprechendeverrechenbare Verluste zur Verfügung stehen.Verluste aus der Veräußerung von Aktien können nur mit Gewinnenaus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden. Erstattungenerfolgen auf dem Steuerverrechnungskonto. Unter anderembei der Stornierung von Transaktionen kann es auch zur Belastungkommen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, bestimmt dieBank ein bestehendes Konto als Steuerverrechnungskonto. Überdieses Konto kann der Kunde jederzeit Auskunft verlangen undeine abweichende Wahl unter geeigneten Konten treffen.I. Änderungen und Ergänzungen1) Angebot der BankÄnderungen dieser Bedingungen oder die Einführung zusätzlicherBedingungen werden dem Kunden spätestens zweiMonate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdensin der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Form angeboten.2) Zustimmung zu ÄnderungDie Zustimmung des Kunden zum Angebot der Bank gilt alserteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenenZeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung angezeigthat. Hierauf wird ihn die Bank in ihrem Angebot besondershinweisen. Die Bank wird dann die geänderte Fassung derSonderbedingungen DKB-Broker bzw. die zusätzlich eingeführtenBedingungen der weiteren Geschäftsbeziehung zugrundelegen.3) Abweichende VereinbarungenDas Änderungsverfahren gemäß Absatz 1 und Absatz 2 findetkeine Anwendung, soweit abweichende Vereinbarungengetroffen sind.J. Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungenund der SonderbedingungenErgänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen derBank sowie ihre Bedingungen für Wertpapiergeschäfte.Sonderbedingungen DKB-Broker (ab 01.01.2012) 3 von 3Stand: 01. Januar 2012


DKB DeutscheKreditbank AGAllgemeine Grundsätze der AuftragsausführungWertpapierdienstleistungsunternehmen sind verpflichtet, Aufträgeihrer Kunden über den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumentennach einem schriftlich fixierten Verfahren auszuführen, dasdarauf ausgerichtet ist, das bestmögliche Ergebnis für den Kundenzu erzielen.Es kommt dabei nicht darauf an, ob bei der Ausführung deseinzelnen Auftrags tatsächlich das beste Ergebnis erzielt wird.Entscheidend ist, dass das angewandte Verfahren typischerweisezum bestmöglichen Ergebnis für den Kunden führt.Die Deutsche Kreditbank AG ermöglicht die Ausführung einesKauf- oder Verkaufauftrages von Finanzinstrumenten (Wertpapiereund sonstige Finanzinstrumente) nach folgenden Grundsätzen.I. GeltungsbereichDie vorliegenden Ausführungsgrundsätze beschreiben das generelleVorgehen der Deutschen Kreditbank AG für Privatkunden imSinne des WpHG.Diese Grundsätze gelten entsprechend für weisungsfreie Aufträgeprofessioneller Kunden im Sinne des WpHG.II. Vorrang von Kundenweisungen3)4)5)2) Der bestmögliche Ausführungsplatz wird unter Annahmedes für das jeweilige Wertpapier gültigen Standardabwicklungswegesermittelt. Weichen Lagerstelle und/oder Verwahrartdes Depotbestandes von der Lagerstelle und/oderVerwahrart des Ausführungsplatzes ab, so ist die Erteilungeiner entsprechenden Kundenweisung erforderlich.Auf Basis der gesetzlichen Grundlage sind Ausgabe undRücknahme von Investmentfondsanteilen nicht Gegenstandder Ausführungsgrundsätze. Die Ausgabe oder Rücknahmeerfolgt über die Kapitalanlagegesellschaft oder die Depotbank.Möchte der Kunde einen Kauf- oder Verkaufsauftragan einem organisierten Markt (Börse) oder an einem multilateralenHandelssystem im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 8WpHG tätigen, so erteilt er der Deutschen Kreditbank AG eineentsprechende Weisung.Für Aufträge in Genussscheinen und Genussrechten ist dieErteilung einer Kundenweisung erforderlich.Für Aufträge in Bezugs- und Nebenrechten ist eine Kundenweisunggrundsätzlich erforderlich. Wird keine Weisungerteilt, so erfolgt der automatische Verkauf bestens im Interessedes Kunden am letzten Handelstag gem. Ziffer 15 derSonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte.Aufträge über Finanzinstrumente inländischer Emittenten(inländische Finanzinstrumente), die an einem organisiertenMarkt (Börse) oder an einem multilateralen Handelssystemim Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 8 WpHG im Inland gehandeltwerden, werden an einen inländischen Ausführungsplatzweitergeleitet.1)2)Eine Weisung des Kunden ist stets vorrangig. Bei der Ausführungeines Kauf- oder Verkaufsauftrages wird die DeutscheKreditbank AG einer Weisung des Kunden Folge leisten.Führt die Deutschen Kreditbank AG einen Auftrag gemäßeiner ausdrücklichen Kundenweisung aus, gilt die Pflichtzur Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses entsprechenddem Umfang der Weisung als erfüllt. Die Grundsätze in derZiffer III Abs. 1 bis 8 finden keine Anwendung.6)7)Soweit Finanzinstrumente ausländischer Emittenten (ausländischeFinanzinstrumente) an einem organisierten Markt(Börse) oder an einem multilateralen Handelssystem imSinne des § 2 Abs. 3 Nr. 8 WpHG im Inland gehandelt werden,werden die Aufträge gleichfalls an einen inländischenAusführungsplatz weitergeleitet.Wird ein Finanzinstrument nicht im Inland gehandelt, bedarfes für die Auswahl eines Ausführungsplatzes einer Einzelweisungdes Kunden.III. Grundsätze zur bestmöglichenAusführung in Wertpapieren1) Die Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung gelten abhängigvon den Wertpapiergattungen für unterstellte typischeWertpapierauftragsgrößen eines Privatkunden.8)Die festzustellende Ausführungsqualität richtet sich vorrangignach dem Gesamtentgelt, das sich aus dem Preis fürdas Finanzinstrument und sämtlichen mit der Auftragsausführungverbundenen Kosten zusammensetzt, die durch dieAusführung an einem Ausführungsplatz entstehen.Sofern dieses Kriterium zu keinem eindeutigen Ergebnis führt,werden daneben die Faktoren Ausführungsgeschwindigkeit,Ausführungswahrscheinlichkeit und Abwicklungssicherheitin die Bewertung einbezogen.Bieten mehrere Ausführungsplätze eine gleich gute Aus-Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung 1 von 5Stand: März 2011


DKB DeutscheKreditbank AGführungsqualität, trifft die Deutsche Kreditbank AG nachpflichtgemäßem Ermessen eine Auswahl. Die Auswahl derbestmöglichen Ausführungsplätze wird dem Kunden in derAnlage zu diesen Grundsätzen mitgeteilt.IV. Besondere Hinweise zu Festpreisgeschäftenin WertpapierenSoweit Aufträge zum Kauf- oder Verkauf im Rahmen eines Festpreisgeschäfteserfolgen, wird von der Deutschen Kreditbank AGsichergestellt, dass diese zu marktgerechten Bedingungen ausgeführtwerden.Ist die Deutsche Kreditbank AG Emittentin der Finanzinstrumente,so erfolgen Kauf- und Verkaufsaufträge des Kunden zu diesenFinanzinstrumenten grundsätzlich als Festpreisgeschäfte.Eine anderweitige Ausführung an einem Ausführungsplatz ist aufWunsch des Kunden möglich, soweit diese Finanzinstrumentedort gehandelt werden.VI. VermögensverwaltungAufträge für ein Vermögensverwaltungsdepot werden durch dieVermögensverwaltung der Deutschen Kreditbank AG gemäß diesenGrundsätzen zur bestmöglichen Ausführung erteilt. Hierbeikönnen Einzelorders mehrerer Vermögensverwaltungsdepots zueinem Sammelauftrag zusammengefasst werden.VII. Überprüfung der GrundsätzeDie nach diesen Grundsätzen erfolgte Auswahl von Ausführungsplätzenwird die Deutsche Kreditbank AG mindestens jährlichüberprüfen. Eine Überprüfung der Auftragsgrundsätze wird dieDeutsche Kreditbank AG zudem immer dann vornehmen, wenneine wesentliche Veränderung eintritt, die dazu führt, dass an denvon den Ausführungsgrundsätzen umfassten Ausführungsplätzeneine Ausführung von Aufträgen nicht mehr gleich bleibendim bestmöglichen Interesse des Kunden gewährleistet ist. DieDeutsche Kreditbank AG überwacht die Wirksamkeit ihrer Ausführungsgrundsätzeregelmäßig, um sie ggf. zu aktualisieren.V. Grundsätze zur bestmöglichen Ausführungin sonstigen FinanzinstrumentenAufträge in sonstigen Finanzinstrumenten nimmt die DeutschenKreditbank AG aufgrund der überwiegend individuellen Ausgestaltungder Produkte nur mit Weisung entgegen.AnhangAnhänge und Erläuterungen zu den Grundsätzen der AuftragsausführungAllgemeine Grundsätze der Auftragsausführung 2 von 5Stand: März 2011


DKB DeutscheKreditbank AGAnhänge und Erläuterungen zu den AllgemeinenGrundsätzen der AuftragsausführungI. Berücksichtigte Faktoren bei der Ermittlungdes bestmöglichen AusführungsplatzesGemäß § 33a Absatz 3 WpHG ist für die Ausführung von Aufträgeneines Privatkunden das Gesamtentgelt als maßgeblicherFaktor zur Bewertung der Ausführungsplätze heranzuziehen.Sofern dieses Kriterium zu keinem eindeutigen Ergebnis führt,werden in einem nachfolgenden Schritt weitere Faktoren in dieUntersuchung einbezogen. Diese sind neben der Ausführungsgeschwindigkeit,der Ausführungswahrscheinlichkeit auch dieAbwicklungssicherheit.1) PreisDie Möglichkeit, den bestmöglichen Preis zu erzielen, hängtunter anderem vom festgeschriebenen Preisfeststellungsmechanismusab, welcher in den Regelwerken der Ausführungsplätzeverankert ist. Hier ist beispielsweise festgelegt,ob die Preisfeststellung nach dem Auktionsverfahrenstattfindet (sog. Order driven market) oder ob ein neutralerMarktteilnehmer (Skontroführer oder Market Maker) zwischengeschaltetist (sog. Quote driven market).4)5)AusführungsgeschwindigkeitUnter der Ausführungsgeschwindigkeit wird jene Zeitspanneverstanden, die zwischen dem Vorliegen eines ausführbarenAuftrages und der Auftragszuteilung liegt. Für die schnellstmöglicheAusführung von Kundenaufträgen ist neben denjeweiligen Börsenöffnungszeiten auch die fortschreitendetechnische Unterstützung durch automatisiertes Matching,sog. Limit Control Systeme und dem Festschreiben von maximalenAusführungszeiten in den Regelwerken der relevantenAusführungsplätze maßgeblich.AusführungswahrscheinlichkeitDie Ausführungswahrscheinlichkeit eines Kundenauftrageshängt maßgeblich von der Liquidität am jeweiligen Ausführungsplatzab. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich umnatürliche Liquidität handelt oder ob ein Skontroführer bzw.Market Maker Liquidität auf Anfrage bereitstellt. Durch dieEinbeziehung von Referenzmärkten in die Kursfeststellungund die Festschreibung von Ausführungsverpflichtungen inden Regelwerken der relevanten Ausführungsplätze ergibtsich eine hohe Ausführungswahrscheinlichkeit.AbwicklungssicherheitUnter dem Begriff der Abwicklungssicherheit subsumierensich jene Faktoren, welche einen maximalen Anlegerschutzsicherstellen.2)3)Weitere wichtige Einflussfaktoren auf den erzielbaren Preissind neben der Liquidität des Ausführungsplatzes auch dieEinbeziehung von Referenzmärkten, Quotierungsverpflichtungenund die Festschreibung einer maximalen Spannezwischen An- und Verkaufskursen in den Börsenregularien.KostenDer Faktor Kosten besteht grundsätzlich aus den beidenBestandteilen Fremdkosten und eigene Gebühren. In einemersten Schritt zur Ermittlung der bestmöglichen Ausführungvon Kundenaufträgen sind nach § 33 a Absatz 3 WpHGlediglich Fremdkosten zu betrachten.2.1 Die entstehenden Fremdkosten ergeben sich aus denanfallenden Transaktionskosten (z.B. Courtage, Transaktionsentgelt)und den Abwicklungskosten (z.B. Clearinggebühr,Liefergebühr). Diese Kosten können sichje Marktsegment und Ausführungsplatz unterscheiden.Entstehende Teilausführungen haben Einfluss auf dieentstehenden Fremdkosten und sind entsprechend inder Untersuchung zu berücksichtigen.2.2 Bei mehreren als gleichwertig erkannten Ausführungsplätzensind eigene Gebühren und Provisionen in dieBewertung einzubeziehen.--Öffentlich rechtliche Organisation der Börse und Überwachungdurch die jeweilige Börsenaufsichtsbehörde--Handelsüberwachungsstelle als unabhängiges Börsenorgan.Diese überwacht vorrangig--die Börsenpreisfeststellungen--die Einhaltung von Ausführungsgarantien (z.B. Best-Price-Prinzip)--die Einhaltung der Regelwerke--die Einhaltung börsenrechtlicher Vorschriften und Anordnungen--Sanktionsausschuss als unabhängiges Börsenorgan--Informationsdienstleistungen des jeweiligen Ausführungsplatzes--Mistrade-Regelungen des jeweiligen Ausführungsplatzes--Ausführungsgarantien im Regelwerk des Ausführungsplatzes(z.B. Best-Price-Prinzip)--Anlegerschutzmechanismen im Regelwerk des Ausführungsplatzes--Operationelle Risiken der BelieferungII. Gewichtung der Faktoren zur Ermittlungdes bestmöglichen AusführungsplatzesDie Ausführungsgrundsätze für Privatkunden orientieren sich gemäߧ 33 a Abs. 3 WpHG am Gesamtentgelt.Die Berechnung des Gesamtentgeltes erfolgt in zwei Stufen.Anhänge und Erläuterungen zu denAllgemeinen Grundsätzen der Auftragsausführung 3 von 5Stand: März 2011


DKB DeutscheKreditbank AGZunächst werden der Preis und die Fremdkosten in die Berechnungeinbezogen. Kommt es als Ergebnis zu mehreren alsgleichwertig erkannten Ausführungsplätzen, so werden unterdem Gesichtspunkt der Kosten zusätzlich auch eigene Gebührenund Provisionen der Deutsche Kreditbank AG in die Berechnungeinbezogen.Kann ein Kundenauftrag nach Berücksichtigung des Gesamtentgeltesweiterhin an mehreren Ausführungsplätzen gleichermaßenbestmöglich ausgeführt werden, so werden in einem drittenSchritt die folgenden Faktoren zusätzlich in die Berechnung einbezogen:--Ausführungsgeschwindigkeit--Ausführungswahrscheinlichkeit--AbwicklungssicherheitDiesen Faktoren wird eine gleichrangige Stellung zugesprochen.III. Ergebnis des Bewertungsverfahrens undder bestmöglichen Ausführungsplätze jeWertpapiergruppeIV. Übersicht der relevanten AusführungsplätzeBei den in der Tabelle genannten inländischen Ausführungsplätzenhandelt es sich um einen der folgenden Ausführungsplätze,die aus Sicht der Deutschen Kreditbank AG grundsätzlich alsmögliche Ausführungsplätze (Organisierte Märkte, Freiverkehrssegmenteund multilaterale Handelssysteme im Sinne des § 2Abs. 3 Nr. 8 WpHG) in Betracht kommen, um gleich bleibend diebestmöglichen Ergebnisse bei der Ausführung von Kundenaufträgenerzielen zu können:--Börse Berlin--Börse Düsseldorf--Börse Frankfurt--Börse Hamburg--Börse Hannover--Börse München--Börse Stuttgart--Tradegate Exchange--XETRA (Elektronische Handelsplattform der Deutsche BörseAG)Zur Berechnung des Gesamtentgeltes werden je Wertpapiergruppeverschiedene Größenklassen gebildet. Für jede Größenklassewird anschließend eine Berechnung des Gesamtentgeltes vorgenommen.Hierzu schließt sich die Analyse und Auswertung von Order-,Markt- und Börsendaten unter der Berücksichtigung der unterKapitel I genannten Faktoren und der unter Kapitel II genanntenGewichtung an.Dieses Verfahren führt im Regelfall zu einer eindeutigen Zuordnungeines Ausführungsplatzes je Größenklasse innerhalb einerWertpapiergruppe. Dieser stellt die gleich bleibend bestmöglicheAusführung von Kundenaufträgen für den relativ größten Anteilder jeweils enthaltenen Wertpapiere/ Finanzinstrumente sicher.Jeder Wertpapierauftrag wird aufgrund des zu erwartenden Ordergegenwerteseiner spezifischen Größenklasse zum Zeitpunktder Ordererteilung zugeordnet.Berücksichtigung finden nur die zum Orderzeitpunkt verfügbarenAusführungsplätze (siehe Kapitel IV Übersicht der relevantenAusführungsplätze). Ist kein relevanter Ausführungsplatz verfügbar,so wird der zuerst erreichbare Ausführungsplatz gemäß KapitelIV herangezogen.Anhänge und Erläuterungen zu denAllgemeinen Grundsätzen der Auftragsausführung 4 von 5Stand: März 2011


DKB DeutscheKreditbank AGAsset-KlasseWertpapier-GruppeWertpapier-Gruppe Wertpapier-Gruppe Wertpapier-Gruppe Wertpapier-Gruppe Wertpapier-Gruppe Wertpapier-GruppeAktien Aktien des DAX® 30 Sonstige DAX® Aktien(TECDAX®, MADAX®, SDAX®)Sonstige Inländische AktienAktien des DJ Euro STOXX 50, DJSTOXX 50, DJ Industrial Average,NASDAQ 100Sonstige ausländische Aktien mit inländischerNotizSonstige ausländische Aktien mit ausländischerNotizAusführungsplatzInländischer Ausführungsplatz gemäßBewertungsergebnisInländischer Ausführungsplatz gemäßBewertungsergebnisInländischer Ausführungsplatz gemäßBewertungsergebnisInländischer Ausführungsplatz gemäßBewertungsergebnisInländischer Ausführungsplatz gemäßBewertungsergebnisAuftragserteilung nur mit WeisungmöglichRentenAnleihen öffentlicher Emittenten desEWR und ausgewählter supranationalerEmittentenAnleihe deutscher EmittentenSonstige Anleihen (EWR- EuropäischerWirtschaftsraum und NON-EWR)AusführungsplatzInländischer Ausführungsplatz gemäßBewertungsergebnisInländischer Ausführungsplatz gemäßBewertungsergebnisInländischer Ausführungsplatz gemäßBewertungsergebnisVerbriefte DerivateVerbriefte Derivate (Hebel- und Anlageprodukte)Nebenrechte/ BezugsrechteAusführungsplatzInländischer Ausführungsplatz gemäßBewertungsergebnisAuftragserteilung nur mit WeisungmöglichSonstige Wertpapiere Genussrechte/ Genussscheine Sonstige inländische Wertpapiere Sonstige ausländische WertpapiereAusführungsplatzAuftragserteilung nur mit WeisungmöglichAuftragserteilung nur mit WeisungmöglichAuftragserteilung nur mit WeisungmöglichSonstige Finanzinstrumente Standard Derivate (börsenorientiert) Sonstige Derivate (OTC) DevisentermingeschäfteAusführungsplatzAuftragserteilung nur mit WeisungmöglichAuftragserteilung nur mit WeisungmöglichAuftragserteilung nur mit WeisungmöglichAnhänge und Erläuterungen zu denAllgemeinen Grundsätzen der Auftragsausführung 5 von 5Stand: März 2011


DKB DeutscheKreditbank AGBedingungen für DKB-Onlinebankingmit PIN und TANfür die konto-/ depotbezogene Nutzung des Onlinebanking mit PIN/ TAN1. LeistungsangebotDer Konto-/ Depotinhaber (im Folgenden „Kunde“ genannt) undetwaige Bevollmächtigte können Bankgeschäfte mittels Onlinebankingin dem von der Deutschen Kreditbank AG (im Folgenden„Bank“ genannt) angebotenen Umfang abwickeln. Der Kundeund etwaige Bevollmächtigte werden im Folgenden einheitlichals „Teilnehmer“ bezeichnet.2. Zugangsmedien1) Zur Abwicklung von Bankgeschäften mittels Onlinebankingunter Verwendung von PIN und TAN erhalten alle Teilnehmervon der Bank personalisierte Sicherheitsmerkmale und Authentifizierungsinstrumente,um sich gegenüber der Bank alsberechtigter Teilnehmer auszuweisen und Aufträge zu autorisieren.2) Personalisierte Sicherheitsmerkmale sind die persönlicheIdentifikationsnummer (PIN) und die einmal verwendbareTransaktionsnummer (TAN). Die TAN wird dem Teilnehmerauf einer Liste mit einmal verwendbaren TAN (Authentifizierungsinstrument)zur Verfügung gestellt.3. Verfahren1) Der Teilnehmer hat mittels Onlinebanking Zugang zu allen gegenwärtigenund künftigen Konten und Depots. Dafür ist dieEingabe seines Anmeldenamens und seiner PIN erforderlich.2) In den von der Bank im Einzelnen angegebenen Fällen hat derTeilnehmer jeweils zusätzlich eine TAN einzugeben.3) Der Teilnehmer ist verpflichtet die technische Verbindung zumOnlinebanking der Bank nur über die Internetseite der Bank(www.DKB.de) oder die ihm gesondert mitgeteilten Kommunikationswegeherzustellen.4. Erteilung, Widerruf und Bearbeitung von Aufträgenim Onlinebanking1) Der Teilnehmer muss mittels Onlinebanking erteilte Aufträge(z. B. Überweisungen) zu deren Wirksamkeit mit dempersonalisierten Sicherheitsmerkmal (TAN) autorisierenund der Bank mittels Onlinebanking übermitteln. Die Bankbestätigt mittels Onlinebanking den Eingang des Auftrags.2) Die Widerrufbarkeit eines Onlinebanking-Auftrages richtet sichnach den für die jeweilige Auftragsart geltenden Sonderbedingungen(z. B. Bedingungen für den Überweisungsverkehr).Der Widerruf von Aufträgen kann nur außerhalb des Onlinebankingerfolgen, es sei denn, die Bank sieht eine Widerrufmöglichkeitim Onlinebanking ausdrücklich vor.3) Die Bearbeitung der mittels Onlinebanking erteilten Aufträgeerfolgt an den für die Abwicklung der jeweiligen Auftragsart(z. B. Überweisung) im „Preis- und Leistungsverzeichnis“bekannt gegebenen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungsgemäßenArbeitslaufes. Geht der Auftrag nach dem im„Preis- und Leistungsverzeichnis“ bestimmten Zeitpunkt (Annahmefrist)ein oder fällt der Zeitpunkt des Eingangs nicht aufeinen Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“der Bank, so gilt der Auftrag als am darauf folgenden Geschäftstagzugegangen. Die Bearbeitung beginnt erst an diesem Tag.4) Die Bank wird den Auftrag ausführen, wenn folgende Ausführungsbedingungenvorliegen:--Der Teilnehmer hat sich mit seinem personalisierten Sicherheitsmerkmallegitimiert.--Die Berechtigung des Teilnehmers für die jeweilige Auftragsart(z. B. Wertpapierorder) liegt vor.--Das Onlinebanking-Verfügungslimit (vgl. Ziffer 7) ist nichtüberschritten.--Die Ausführungsvoraussetzungen nach den für die jeweiligeAuftragsart maßgeblichen Sonderbedingungen (z. B. ausreichendeKontodeckung gemäß den Überweisungsbedingungen)liegen vor.5) Liegen die Ausführungsbedingungen nach Ziffer 4.4) vor, führtdie Bank die Onlinebanking-Aufträge nach Maßgabe der Bestimmungender für den jeweiligen Geschäftsvorfall geltendenSonderbedingungen (z. B. Bedingungen für den Überweisungsverkehr,Bedingungen für das Wertpapiergeschäft) aus.6) Liegen die Ausführungsbedingungen nach Ziffer 4.4) nicht vor,wird die Bank den Onlinebanking-Auftrag nicht ausführen undden Teilnehmer über die Nichtausführung und soweit möglichüber deren Gründe und die Möglichkeiten, mit denen Fehler,die zur Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können,mittels Onlinebanking informieren.5. Elektronischer Kommunikationsweg1) Durch die Teilnahme am Onlinebanking und Nutzung desgesicherten Bereiches im Internet-Banking inklusive des elektronischenPostfachs erhält der Teilnehmer Konto-/ Depotinformationen(z. B. Kreditkartenabrechnungen, Konto- und Depotauszüge,Rechnungsabschlüsse), Allgemeine Geschäftsbedingungenund Sonderbedingungen (im Folgenden zusammen„Bedingungen“ genannt) und sonstige Informationen undMitteilungen, die seine Geschäftsverbindung zur Bank betreffen,grundsätzlich nur in elektronischer Form.Bedingungen für DKB-Onlinebanking mit PIN und TAN 1 von 4Stand: 5. Dezember 2011


DKB DeutscheKreditbank AG2) Die Inhalte des elektronischen Postfachs kann der Teilnehmerüber die Schaltfläche „Briefkasten“ im Internet-Banking abrufen.3) Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen werden demTeilnehmer einmal monatlich bereitgestellt, sofern KontooderKreditkartenumsätze vorliegen. Rechnungsabschlüssewerden nach Abschluss eines Quartals bereitgestellt. Etwasanderes gilt nur, wenn vertraglich mit dem Teilnehmer abweichendeVereinbarungen getroffen wurden. Im Zeitraum zwischenzwei Kontoauszügen/ Kreditkartenabrechnungen kannder Teilnehmer seine Kontobewegungen mittels Umsatzabfragein der Onlinebanking-Anwendung einsehen.4) Konto-/ Depotinformationen, Bedingungen, Informationen undMitteilungen werden im Internet-Banking in Textform bereitgestellt.Für die dauerhafte Speicherung der Konto-/ Depotinformationen,der Bedingungen und der sonstigen Informationenund Mitteilungen ist der Teilnehmer verantwortlich.5) Die Bank übernimmt keine Gewähr, dass aufgrund der Systemumgebungdes Teilnehmers ein Ausdruck der Konto-/Depotinformationen, der Bedingungen und der sonstigenInformationen und Mitteilungen mit der Darstellung auf demBildschirm übereinstimmt.6) Die im Internet-Banking eingestellten Konto-/ Depotinformationen,Bedingungen und sonstigen Informationen und Mitteillungensind mit Einstellung im Internet-Banking zugegangen.7) Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Konto-/ Depotinformationen,Bedingungen und sonstigen Informationen und Mitteilungenzeitnah abzurufen und sie unverzüglich auf ihreRichtigkeit zu überprüfen. Etwaige Einwendungen sind unverzüglichschriftlich (§ 126 BGB) zu erheben.6. Dokumentenmappe/ Tresor1) Im Rahmen der Nutzung des Internet-Banking kann der Teilnehmeru. a. die Funktion Dokumentenmappe/ Tresor nutzen.2) Mit der Funktion Dokumentenmappe/ Tresor erhält der TeilnehmerGelegenheit, persönliche Dokumente digital zu speichernund zu verwahren. Die Inhalte der Dokumentenmappe/des Tresors kann der Teilnehmer über die Schaltfläche „Dokumentenmappe“im Internet-Banking abrufen.3) Die Bank ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, sich Kenntnisüber den Inhalt der Dokumentenmappe/ des Tresors des Teilnehmerszu verschaffen.4) Die Bank speichert die in der Dokumentenmappe/ Tresor enthaltenenDokumente für die Dauer der Teilnahme des Teilnehmersam Internet-Banking. Für den Fall der Kündigung derGeschäftsbeziehung verpflichtet sich der Teilnehmer, unmittelbaralle Dokumente aus der Dokumentenmappe/ dem Tresorauszulesen. Nach Wirksamwerden der Kündigung werdendie Dokumente aus der Dokumentenmappe/ dem Tresor gelöscht.7. Finanzielle NutzungsgrenzeDer Teilnehmer darf Verfügungen nur im Rahmen des Kontoguthabensoder eines vorher für das Konto eingeräumten Kreditesvornehmen. Auch wenn der Teilnehmer diese Nutzungsgrenzebei seinen Verfügungen nicht einhält, ist die Bank berechtigt, denErsatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung desOnlinebanking entstehen. Die Buchung solcher Verfügungen aufdem Konto führt lediglich zu einer geduldeten Kontoüberziehung.Die Bank ist berechtigt, in diesem Fall den höheren Zinssatz fürgeduldete Kontoüberziehungen zu verlangen.Eine Änderung dieser Verfügungslimite kann der Teilnehmer mitder Bank gesondert vereinbaren.8. Geheimhaltung der PIN und der TAN1) Der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass keine anderePerson Kenntnis oder Besitz von der PIN und den TAN/ derTAN-Liste erlangt. Jede Person, die die PIN und eine TANkennt, hat die Möglichkeit, das Onlinebanking-Leistungsangeboteinschließlich der dem Teilnehmer eingeräumten sonstigenAnwendungen missbräuchlich zu nutzen. Sie kann z. B.Aufträge zu Lasten des Kontos/ Depots erteilen.2) Insbesondere ist Folgendes zur Geheimhaltung der PIN undTAN zu beachten:--PIN und TAN dürfen nicht elektronisch gespeichert werden;--die dem Teilnehmer zur Verfügung gestellte TAN-Liste ist sicherund getrennt von der PIN zu verwahren;--bei der Eingabe der PIN und TAN ist sicherzustellen, dassDritte diese nicht ausspähen können;--der Teilnehmer darf jeweils nur eine TAN zur Autorisierungz. B. eines Auftrags, der Aufhebung einer Sperre oder zurFreischaltung einer neuen TAN-Liste verwenden;--PIN und TAN dürfen nicht außerhalb des Onlinebanking-Verfahrens weitergegeben werden, also beispielsweise nichtper E-Mail;--PIN und TAN dürfen nicht außerhalb der Internetseiten derBank eingegeben werden (z. B. nicht auf Online-Händlerseiten).3) Hat der Teilnehmer den Verdacht, dass eine andere Personunberechtigt von seiner PIN oder von einer TAN/ der TAN-Listeoder von beidem Kenntnis erhalten hat oder besteht der Verdachtihrer missbräuchlichen Nutzung oder stellt der Teilnehmerden Verlust oder den Diebstahl seiner TAN-Liste, die missbräuchlicheVerwendung oder die sonstige nicht autorisierteNutzung seiner PIN oder einer TAN fest, so ist er verpflichtet,unverzüglich die Bank hierüber zu unterrichten.Im Fall der vorgenannten Anzeige wird die Bank den Onlinebanking-Zugangzum Konto/ Depot sperren.Der Teilnehmer ist verpflichtet, jeden Diebstahl oder Missbrauchunverzüglich bei der Polizei zur Anzeige zu bringenund dies der Bank nachzuweisen.Bedingungen für DKB-Onlinebanking mit PIN und TAN 2 von 4Stand: 5. Dezember 2011


DKB DeutscheKreditbank AG9. Weitere Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten1) Der Teilnehmer hat sich Gewissheit über die Sicherheit dervon ihm benutzten Technik und Software zu verschaffen undRisiken (z. B. Computerviren, Trojaner) im Rahmen des Möglichen(z. B. durch die Installation und Aktualisierung eineshandelsüblichen Virenschutzprogramms, einer Firewall undder regelmäßigen Sicherheits-Updates für den von ihm verwendetenBrowser) auszuschließen. Weitere zu beachtendeSicherheitshinweise erhält der Teilnehmer über die Internetseitender Bank.2) Bei jedem Login in das Internet-Banking hat der Teilnehmerdas Sicherheitszertifikat zu überprüfen, um sicherzustellen,dass er auch tatsächlich mit der Bank kommuniziert. Bei Auffälligkeitenund Zweifeln an der Echtheit hat der Teilnehmer dieBank unverzüglich hierüber zu informieren.3) Der Teilnehmer hat alle von ihm eingegebenen Daten aufVollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Soweit die Bankdem Teilnehmer Daten aus seinem Onlinbanking-Auftrag(z. B. Betrag, Kontonummer des Zahlungsempfängers, Wertpapierkennnummer)im Kundensystem zur Bestätigung anzeigt,ist der Teilnehmer verpflichtet, vor der Bestätigung dieÜbereinstimmung der angezeigten Daten mit den für dieTransaktion vorgesehenen Daten zu prüfen.4) Der Teilnehmer hat die Bank unverzüglich nach Feststellungeines nicht autorisierten Auftrags hierüber in Textform zu unterrichten.10. Änderung der PINDer Teilnehmer ist berechtigt, seine PIN unter Verwendung einerTAN jederzeit zu ändern. Bei Änderung der PIN wird seine bisherigePIN ungültig.11. Sperre des Onlinebanking-Zugangs1) Wird dreimal hintereinander eine falsche PIN eingegeben, sosperrt die Bank den Onlinebanking-Zugang zum Konto/ Depot.Der Teilnehmer kann diese Sperre aufheben, indem erzusätzlich zu der richtigen PIN eine gültige TAN eingibt.2) Werden dreimal hintereinander falsche TAN eingegeben, sowerden die PIN und alle noch nicht verbrauchten TAN für dasbetreffende Konto/ Depot gesperrt. In diesem Falle muss sichder Teilnehmer mit der Bank in Verbindung setzen.3) Die Bank wird den Onlinebanking-Zugang zum Konto/ Depotsperren, wenn der Verdacht einer missbräuchlichen Nutzungdes Onlinebanking besteht. Zur Aufhebung der Sperremuss sich der Teilnehmer mit der Bank in Verbindung setzen.4) Im Übrigen kann die Bank den Onlinebanking-Zugang für einenTeilnehmer sperren, wenn--sie berechtigt ist, die Geschäftsbeziehung aus wichtigemGrund zu kündigen,--sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit desAuthentifizierungsinstruments (TAN-Liste) oder des personalisiertenSicherheitsmerkmals (PIN) dies rechtfertigen, oder--der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischenVerwendung des Authentifizierungsinstruments odereines personalisierten Sicherheitsmerkmals besteht.5) Die Bank wird den Teilnehmer unter Angabe der für die Sperrungmaßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedochunverzüglich nach der Sperre unterrichten. Die Bank wird eineSperre aufheben oder PIN bzw. die TAN-Liste austauschen,wenn Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Auchhierüber wird sie den Teilnehmer unverzüglich unterrichten.6) Die Bank wird den Onlinebanking-Zugang zum Konto/ Depotauf Wunsch des Teilnehmers sperren. Auch diese Sperre kannnicht mittels Onlinebanking aufgehoben werden. Der Teilnehmermuss sich zur Aufhebung der Sperre mit der Bank in Verbindungsetzen.12. Haftung12.1 Haftung der Bank bei nicht autorisierten und nichtoder fehlerhaft ausgeführten Onlinebanking-VerfügungenDie Haftung der Bank bei nicht autorisierten und nicht oder fehlerhaftausgeführten Onlinebanking-Verfügungen richtet sich nachden für den jeweiligen Geschäftsvorfall vereinbarten Bedingungen(z. B. Bedingungen für den Überweisungsverkehr, Bedingungenfür das Wertpapiergeschäft).12.2 Haftung des Kunden bei missbräuchlicher Nutzungseines Authentifizierungsinstrumentes (TAN-Liste)12.2.1 Haftung des Kunden für nicht autorisierte Zahlungsvorgängevor der Verdachts- oder Sperranzeige1) Gesetzliche Bestimmungen (§ 675v Absatz 1 BGB) sehen eineverschuldensunabhängige Haftung des Kunden für Schädenbis zu einem Betrag von 150 Euro vor, wenn ein nicht autorisierterZahlungsvorgang vor der Sperranzeige auf der Nutzungeines verlorengegangenen, gestohlenen oder sonst abhandengekommenen Authentifizierungsinstruments beruht. Dies giltauch für sonstige missbräuchliche Verwendungen eines Authentifizierungsinstruments,wenn der Teilnehmer die personalisiertenSicherheitsmerkmale nicht sicher aufbewahrt hat. DieBank verzichtet auf eine Inanspruchnahme des Kunden, derein Verbraucher ist, nach diesen gesetzlichen Bestimmungen.2) Für Kunden, die keine Verbraucher sind, gilt in Abweichungvon Absatz 1: Beruht ein nicht autorisierter Zahlungsvorgangvor der Sperranzeige auf der Nutzung eines verlorengegangenen,gestohlenen oder sonst abhanden gekommenen Authentifizierungsinstruments,haftet der Kunde für den der Bankhierdurch entstehenden Schaden bis zu einem Betrag von150 Euro, ohne dass es darauf ankommt, ob den Teilnehmeran dem Verlust oder Diebstahl des Authentifizierungsinstrumentsein Verschulden trifft. Kommt es vor der Sperranzeigezu einem nicht autorisierten Zahlungsvorgang aufgrund einermissbräuchlichen Verwendung eines Authentifizierungsinstruments,ohne dass dieses verlorengegangen oder gestohlenworden ist, haftet der Kunde für den der Bank hierdurch entstehendenSchaden bis zu einem Betrag von 150 Euro, wennder Teilnehmer die personalisierten Sicherheitsmerkmale nichtBedingungen für DKB-Onlinebanking mit PIN und TAN 3 von 4Stand: 5. Dezember 2011


DKB DeutscheKreditbank AGsicher aufbewahrt hat. Der Kunde haftet für Schäden aufgrundvon nicht autorisierten Zahlungen über die Haftungsgrenzevon 150 Euro nach Sätzen 1 und 2 hinaus, wenn der Teilnehmerfahrlässig oder vorsätzlich gegen seine Anzeige- undSorgfaltspflichten nach diesen Bedingungen verstoßen hat.Der Kunde ist nicht zum Ersatz des Schadens verpflichtet,wenn er eine Sperranzeige nicht abgeben konnte, weil dieBank nicht die Möglichkeit zur Entgegennahme der Sperranzeigesichergestellt hatte und der Schaden dadurch eingetretenist.3) Kommt es vor der Verdachts- oder Sperranzeige zu einer nichtautorisierten Verfügung und hat der Teilnehmer seine Sorgfaltspflichtennach diesen Bedingungen vorsätzlich oder grobfahrlässig verletzt oder in betrügerischer Absicht gehandelt,trägt der Kunde den hierdurch entstandenen Schaden in vollemUmfang, sofern nicht die Voraussetzungen des Absatz 4vorliegen. Grobe Fahrlässigkeit des Teilnehmers kann insbesonderevorliegen, wenn er--den Verlust oder Diebstahl des Authentifizierungsinstrumentsoder die missbräuchliche Nutzung des Authentifizierungsinstrumentsoder des personalisierten Sicherheitsmerkmalsder Bank nicht unverzüglich anzeigt, nachdem er hiervonKenntnis erlangt hat,--das personalisierte Sicherheitsmerkmal elektronisch gespeicherthat,--das personalisierte Sicherheitsmerkmal außerhalb desOnlinebanking-Verfahrens, beispielsweise per E-Mail, weitergegebenhat,--das personalisierte Sicherheitsmerkmal einer anderen Personmitgeteilt und der Missbrauch dadurch verursacht wurde,--das personalisierte Sicherheitsmerkmal auf dem Authentifizierungsinstrumentvermerkt oder zusammen mit diesemverwahrt hat (z. B. im Originalbrief, in dem es dem Teilnehmermitgeteilt wurde),--mehr als eine TAN zur Autorisierung eines Auftrags verwendet.12.2.3 Haftung der Bank ab der Verdachts- oder SperranzeigeSobald der Bank--die Kenntniserlangung des personalisierten Sicherheitsmerkmalsoder Besitzerlangung des Authentifizierungsinstrumentsdurch andere Personen oder--der Verlust oder Diebstahl des Authentifizierungsinstrumentsoder die missbräuchliche Nutzung des personalisierten Sicherheitsmerkmalsoder des Authentifizierungsinstrumentsangezeigt wurde, übernimmt die Bank alle nach dem Zeitpunktdes Zugangs der Verdachts- oder Sperranzeige durch nicht vomTeilnehmer autorisierte Onlinebanking-Verfügungen entstehendenSchäden. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer in betrügerischerAbsicht gehandelt hat.12.2.4 HaftungsausschlussHaftungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruchbegründenden Umstände--auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen,auf das diejenige Partei, die sich auf dieses Ereignisberuft, keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendungder gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten vermieden werdenkönnen, oder--von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführtwurden.13. Anwendbares RechtAuf die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der Bankfindet deutsches Recht Anwendung, es sei denn, dieses verweistauf eine ausländische Rechtsordnung.4) Die Bank garantiert hiermit zugunsten des Kunden, der einVerbraucher ist, die Übernahme des vollen Schadens aus vorder Verdachts- oder Sperranzeige erfolgten, nicht autorisiertenZahlungsvorgängen, wenn der Teilnehmer die Pflichtennach Ziffer 8.3) eingehalten, nicht in betrügerischer Absichtgehandelt und den Schaden nicht durch vorsätzliche Sorgfaltspflichtverletzungverursacht hat.12.2.2 Haftung bei nicht autorisierten Wertpapiertransaktionenvor der SperranzeigeBeruht eine nicht autorisierte Wertpapiertransaktion vor derSperranzeige auf der Nutzung eines verlorengegangenen odergestohlenen Authentifizierungsinstruments oder auf der sonstigenmissbräuchlichen Nutzung des personalisierten Sicherheitsmerkmalsoder des Authentifizierungsinstruments und ist derBank hierdurch ein Schaden entstanden, haften Kunde und Banknach den gesetzlichen Grundsätzen des Mitverschuldens.Bedingungen für DKB-Onlinebanking mit PIN und TAN 4 von 4Stand: 5. Dezember 2011


DKB DeutscheKreditbank AGUnterrichtung von Verbrauchern für den Falldes Fernabsatzes von FinanzdienstleistungenAllgemeine InformationenFirmaLadungsfähige AnschriftPostanschriftDeutsche Kreditbank Aktiengesellschaft (nachstehend „DKB AG“ genannt)Taubenstraße 7-9, D-10117 BerlinDeutsche Kreditbank AG10919 BerlinTelefon 030 120 300 00Telefax 030 120 300 01E-MailInternetinfo@dkb.dewww.DKB.deHandelsregister Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB 34165Umsatzsteueridentifikationsnr. DE 137178746Gesetzlicher VertreterAufsichtsbehördeHauptgeschäftstätigkeitdes UnternehmensVorstandStefan Unterlandstättner, VorsitzenderRolf MählißDr. Patrick WildenTilo HackeThomas JebsenBundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtGraurheindorfer Straße 10853117 BonnundMarie-Curie-Str. 24-2860439 FrankfurtBetrieb von Bankgeschäften aller Art und damit zusammenhängender GeschäfteUnterrichtung von Verbrauchernfür den Fall des Fernabsatzes von Finanzdienstleistungen 1 von 2


DKB DeutscheKreditbank AGBereich InternetbankPrivatkunden werden in der DKB AG durch den Bereich Internetbank betreut.Deutsche Kreditbank AGBereich InternetbankPostfach 11026810832 BerlinInformationen zur EinlagensicherungDie DKB AG ist der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH und demfreiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e. V. angeschlossen. Nach Maßgabe der jeweiligenStatuten werden die Einlagen und Wertpapierbestände von Nicht-Kreditinstituten gesichert. Hierzu zählen insbesondere Sicht- undTermineinlagen. Nicht geschützt sind Forderungen, über die die Bank Inhaberpapiere ausstellt, wie z. B. Inhaberschuldverschreibungenund Inhabereinlagenzertifikate, sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Auf Anfrage erteilt die DKB AG weitere Informationenüber die Bedingungen der Einlagensicherung einschließlich der für die Geltendmachung der Entschädigungsansprüche erforderlichenFormalitäten.TelekommunikationskostenDie DKB AG stellt dem Kunden ausschließlich Auslagen für Briefporto, Telefongespräche, Telegramme nach den üblichen Grundtarifen derausführenden Dienstleister (z.B. Deutsche Post AG) in Rechnung und dies auch nur in solchen Fällen, in denen derartige Kosten über dasübliche Maß hinausgehen.Anwendbares RechtDer Vertragsschluss sowie die gesamte Geschäftsverbindung unterliegen deutschem Recht.Zuständiges GerichtEin Gerichtsstand ist vertraglich nicht vereinbart.VertragsspracheMaßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages istDeutsch.Außergerichtliche StreitschlichtungBei Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der Bank aus dem Anwendungsbereich der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchsbetreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, des Verbraucherkreditrechts (§§ 491 – 510 BGB) sowie des Zahlungsdiensterechts(§§ 675c – 676c BGB) kann sich der Kunde unbeschadet des Rechtes, die Gerichte anzurufen, mit einer Beschwerde an die beimBundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands eingerichtete Kundenbeschwerdestelle, Postfach 1102 72, 10832 Berlin, wenden. DieVerfahrensordnung ist beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands erhältlich.Darüber hinaus hat der Kunde jederzeit die Möglichkeit, wegen behaupteter Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz,die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs und Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch Beschwerdebei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsichterhältlich. Die Adresse lautet: Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn.Unterrichtung von Verbrauchernfür den Fall des Fernabsatzes von Finanzdienstleistungen 2 von 2


DKB DeutscheKreditbank AGInformationen zum DKB-CashWesentliche Merkmale des DKB-Cash-VertragesDas DKB-Cash besteht aus einem Internet-Konto, Girokarte, Kreditkarteund Onlinebanking.Die Deutsche Kreditbank AG (nachfolgend DKB AG genannt)richtet für den Kunden ein in laufender Rechnung geführtes Girokonto(Internet-Konto) ein, schreibt eingehende Zahlungen aufdiesem Konto gut und wickelt Zahlungsvorgänge (z. B. Überweisungen)zu Lasten dieses Kontos ab, soweit das Konto durchein Guthaben oder einen DKB-Cash-Kredit (Dispositionskredit)ausreichend gedeckt ist. Es sind insbesondere folgende Dienstleistungenvom DKB-Cash-Vertrag umfasst: Kontoführung, EinundAuszahlungen, Überweisungen (vgl. hierzu im Einzelnen die„Bedingungen für den Überweisungsverkehr“), Daueraufträge,Lastschriftbelastungen, Scheckinkasso.Guthaben auf dem Internet-Konto und der Kreditkarte des DKB-Cash werden bis auf weiteres gemäß den im aktuellen PreisundLeistungsverzeichnis der DKB AG angegebenen Zinssätzenverzinst.Die DKB AG kann dem Kunden auf dem Internet-Konto einenDKB-Cash-Kredit (Dispositionskredit) einräumen. Dadurch erhältder Kunde die Möglichkeit, bis zur Höhe des festgelegtenDispositionskredites Verfügungen über das Konto vorzunehmen,die nicht durch entsprechende Guthaben gedeckt sind. Die jeweiligeHöchstgrenze des Dispositionskredites kann der Kunde seinemKontoauszug entnehmen. Soweit sich die Höchstgrenze desDispositionskredites ändert, wird der Kunde hierüber durch denelektronischen Kontoauszug oder anderweitig informiert. GetilgteKreditbeträge können bis zur Höchstgrenze des Dispositionskreditesjederzeit während der Laufzeit des Dispositionskrediteserneut in Anspruch genommen werden.Zum Ende der vereinbarten Rechnungsperiode werden die ihr zuzurechnendenBuchungspositionen miteinander verrechnet unddas Ergebnis (Saldo) dem Kunden als Rechnungsabschluss mitgeteilt.Alle von der DKB AG vorgenommenen Buchungen werdenauf dem Kontoauszug mit Angabe des Buchungsdatums, desBetrages, einer kurzen Erläuterung über die Art des Umsatzes sowieder Valuta (Wertstellung) aufgelistet. Kontoauszüge werdenin elektronischer Form übermittelt.Die DKB AG stellt dem Kunden in Verbindung mit dem DKB-Casheine Girokarte und eine Kreditkarte zur Verfügung. Der Karteninhaberkann mit der Girokarte und der Kreditkarte verschiedeneDienstleistungen nutzen, z. B. Abhebung von Bargeld an Geldautomatenoder bargeldloses Zahlen an automatisierten Kassen.Näheres ergibt sich aus den Bedingungen für die Verwendungder V PAY-Karte oder den Kreditkarten-Kundenbedingungen fürDKB-VISA und DKB-MasterCard.Der Kunde kann auf Grundlage der mit der DKB AG geschlossenen„Vereinbarung über die Teilnahme am Onlinebanking“Konto- und Kreditkartenabfragen tätigen sowieBankgeschäfte über das Internet in dem von derBank angebotenen Umfang abwickeln (Onlinebanking).Der Nutzungsumfang des Onlinebanking kann dabei auf bestimmteGeschäftsvorfälle und auf Höchstbeträge beschränktwerden. Der Kunde erhält für die Übermittlung von Erklärungenoder Aufträgen im Rahmen dieses Verfahrens eine PersönlicheIdentifikationsnummer (PIN) und eine Liste mit Transaktionsnummern(iTAN).Weitere Merkmale der zu erbringenden Leistung ergeben sich imÜbrigen aus dem DKB-Cash-Antrag.Mindestlaufzeit des VertragesDer DKB-Cash-Vertrag hat keine Mindestlaufzeit.VorbehalteVorbehalte, in Qualität und Preis gleichwertige Leistungen zu erbringenoder die versprochene Leistung im Falle ihrer Nichtverfügbarkeitnicht zu erbringen, bestehen nicht.GesamtpreisDie aktuellen Preise für die Dienstleistungen der DKB AG aufgrunddes DKB-Cash-Vertrages ergeben sich aus dem Preis- undLeistungsverzeichnis für Privatkunden der DKB AG. Änderungenwährend der Laufzeit des DKB-Cash-Vertrages erfolgen nachMaßgabe von Nr. 17 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen derDKB AG.Der jeweils gültige Zinssatz für die Inanspruchnahme des Dispositionskrediteskann von der DKB AG bei Änderung der Zinsenan den Kapitalmärkten durch Erhöhung oder Senkung angepasstwerden. Über Änderungen wird der Kunde im Kontoauszug unterrichtet.Sofern die DKB AG in Einzelfällen Verfügungen über die eingeräumteHöchstgrenze des Dispositionskredits hinaus vorübergehendzulässt, berechnet sie hierfür Überziehungszinsen in Höhedes in ihrem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis jeweilsausgewiesenen Zinssatzes.Die DKB AG führt Kapitalertragssteuer sowie Annexsteuern fürGuthabenzinsen nach den gesetzlichen Vorgaben ab.Kosten und Steuern, die nicht von der DKB AG abgeführt oder vonihr in Rechnung gestellt werden (z. B. Telefon, Internet, Porti), hatder Kunde selbst zu tragen.Einkünfte sind einkommensteuerpflichtig. Mit steuerrelevantenFragen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige Steuerbehördeoder einen Steuerberater wenden. Dies gilt insbesondere,wenn der Kunde im Ausland steuerpflichtig ist.Zahlung und Erfüllung des VertragesDie DKB AG stellt dem Kunden das DKB-Cash, wie im Vertragvereinbart und ggf. erst nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfristzur Verfügung.Zinsen entstehen dem Kunden nur für die Dauer und in Höhe dertatsächlichen Inanspruchnahme des Dispositionskredits oder derÜberziehung.DKB.1801 1 von 2


DKB DeutscheKreditbank AGDer Kunde erfüllt seine vertraglichen Verpflichtungen u. a. dadurch,dass er die vereinbarten Zahlungen fristgerecht leistet.Die anfallenden Entgelte und Zinsen (z. B. Überziehungszinsen)werden dem Internet-Konto wie folgt belastet:--transaktionsbezogene Entgelte nach Ausführung der Transaktion--Zinsen und evtl. Pauschalentgelte zum Quartalsende.Vertragliche KündigungsregelnDer DKB-Cash-Vertrag kann vom Kunden jederzeit, von derDKB AG mit einer Frist von zwei Monaten gekündigt werden.Die DKB AG kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn einwichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des Vertragesauch unter angemessener Berücksichtigung der berechtigtenBelange des Kunden für die DKB AG unzumutbarist. Ein solcher Grund liegt vor, wenn der Kunde unrichtigeAngaben über seine Vermögenslage gemacht hat oder einewesentliche Verschlechterung oder eine erhebliche Gefährdungseiner Vermögensverhältnisse eintritt oder einzutretendroht, insbesondere wenn der Kunde die Zahlungen einstelltoder erklärt, sie einstellen zu wollen, oder wenn gegen denKunden eine Zwangsvollstreckung eingeleitet wird und dadurchdie Erfüllung der Verbindlichkeiten aus dem Vertraggegenüber der DKB AG wesentlich gefährdet ist.Mit der Kündigung werden die geschuldeten Beträge sofortfällig. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die DKB AG insoweitvon allen für ihn oder in seinem Auftrag übernommenenVerpflichtungen zu befreien.Im Übrigen gelten die in Nr. 26 der Allgemeinen Geschäftsbedingungender DKB AG festgelegten Kündigungsregeln fürden Kunden und die Bank.Zustandekommen des Vertrages im FernabsatzDer Kunde gibt gegenüber der Bank einen bindenden Antrag aufAbschluss des DKB-Cash-Vertrages ab, indem er das ausgefüllteund unterzeichnete Formular DKB-Cash an die DKB AG übermitteltund dieses ihr zugeht. Der DKB-Cash-Vertrag kommt zustande,wenn die DKB AG die Annahme des Vertrages ausdrücklicherklärt oder dies dadurch kundtut, dass sie beginnt, den DKB-Cash-Vertrag durch Einrichtung des Internet-Kontos zu erfüllen,den Kunden für die Nutzung des Onlinebanking frei schaltet, demKunden die notwendigen PIN und iTAN mittelt und ihm die Girokarteund Kreditkarte zusendet.Zugang zu Vertragsbedingungen und vorvertraglicheInformationWährend der Vertragslaufzeit kann der Kunde jederzeit die Übermittlungder Vertragsbedingungen sowie der Information zumVertrag in Textform verlangen.Gültigkeit der InformationEs gibt keine Befristungen.WiderrufsrechtDem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht gemäß der beigefügtenWiderrufsbelehrung zu.Berlin, November 2011Deutsche Kreditbank AktiengesellschaftSonstige Rechte und Pflichten der DKB AG und desKundenDie Grundregeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwischender DKB AG und dem Kunden sind in den beigefügten AllgemeinenGeschäftsbedingungen beschrieben. Daneben geltendie nachfolgenden Sonderbedingungen, die Abweichungen oderErgänzungen zu diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“enthalten, in ihrer jeweiligen Fassung:--Bedingungen für den Überweisungsverkehr--Bedingungen für DKB-Onlinebanking mit PIN und TAN--Bedingungen für die Verwendung der V PAY-Karte--Kreditkarten-Kundenbedingungen für DKB-VISA und DKB-MasterCard.Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscher Sprachezur Verfügung.DKB.1801 2 von 2


DKB DeutscheKreditbank AGInformationen zum DKB-Broker-DepotWesentliche Merkmale des DKB-Broker-VertragesDie Merkmale der zu erbringenden Leistung ergeben sich ausdem beiliegenden DKB-Broker-Depot-Vertragsantrags sowie ausden beiliegenden Bedingungen für das Wertpapiergeschäft, denSonderbedingungen DKB-Broker und den Bedingungen über dieNutzung von Onlinebanking.Risiken, PreisschwankungenDie Finanzdienstleistung kann sich auf Finanzinstrumente (insbesondereWertpapiere, Geldmarktinstrumente, Devisen sowieDerivate) beziehen, die wegen ihrer spezifische Merkmale oderder durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftetsind und/ oder die Preisschwankungen auf dem Finanzmarktunterliegen, auf die die DKB keinen Einfluss hat. Unter anderemsind folgende Risiken zu nennen: Kursänderungsrisiko, Risikorückläufiger Anteilspreise sowie Bonitätsrisiko (Ausfall- oder Insolvenzrisiko)des Emittenten bis hin zum Totalverlust. In der Vergangenheiterwirtschaftete Erträge sind kein Indikator für künftigeErträge. Ausführliche Informationen enthalten die beiliegendenBasisinformationen über Vermögensanlagen in Wertpapieren.PreiseDie aktuellen Preise für die Dienstleistungen der DKB, die fürden DKB-Broker-Depot-Vertrag gelten, ergeben sich aus dem„Preis- und Leistungsverzeichnis für Privatkunden der DeutschenKreditbank AG (Ziffer C.)“. Änderungen während der Laufzeit desDKB-Broker-Depot-Vertrages erfolgen nach Maßgabe von Nr. 17der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der DKB.Die DKB führt Kapitalertragsteuer für Erträge nach den gesetzlichenVorgaben ab.Zustandekommen und Beginn der Erfüllung des VertragesDer Kunde stellt gegenüber der DKB einen bindenden Antragauf Abschluss des DKB-Broker-Depotvertrages ab, indem erdas ausgefüllte und unterzeichnete Formular für den Antragauf Eröffnung eines DKB-Broker-Depots an die DKB übermitteltund dieses ihr zugeht. Der DKB-Broker-Depotvertrag kommtzustande, wenn die DKB die Annahme des Antrages ausdrücklicherklärt oder dies dadurch kundtut, dass sie beginnt, denDKB-Broker-Depotvertrag zu erfüllen.Die DKB beginnt mit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen ausdem DKB-Broker-Depotvertrag nachdem sie für den Kunden dasDepot und das dazu gehörige Abrechnungskonto eingerichtet,den Kunden für die Nutzung des Onlinebanking frei geschaltet,dem Kunden die notwendigen PIN- und iTAN mitgeteilt hat.DKB-Broker-Depots nicht. Für nachfolgende Wertpapieraufträgegelten die Vorbehalte, wie sie mit dem Kunden über die hierfürgeltenden Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungenvereinbart werden oder sich aus den Börsenusancen ergeben.Belastung von EntgeltenDie anfallenden Entgelte werden dem Verrechnungskonto wiefolgt belastet:- Depotpreise/ Preise für Transaktionsbelege zum Jahresende--transaktionsbezogene Entgelte nach Ausführung der Transaktion.Die DKB erteilt dem Kunden mindestens einmal jährlich einenDepotauszug.Vertragliche KündigungsregelnDer DKB-Broker-Vertrag kann vom Kunden jederzeit gekündigtwerden. Im Übrigen gelten die in Nr. 26 der Allgemeinen Geschäftsbedingungender DKB festgelegten Kündigungsregelnfür den Kunden und die Bank.Kosten und Steuern, die nicht über die DKB abgeführtoder von dieser in Rechnung gestellt werdenEinkünfte aus Wertpapiergeschäften (Gewinne, Zinsen, Dividenden,sonstige Einkünfte) sind einkommensteuerpflichtig. Mitsteuerrelevanten Fragen sollte sich der Kunde an die für ihnzuständige Steuerbehörde oder einen Steuerberater wenden. Diesgilt insbesondere, wenn der Kunde im Ausland steuerpflichtigist.Kosten, die nicht von der DKB abgeführt oder in Rechnung gestelltwerden (z. B. für Telefon, Internet, Porti), hat der Kundeselbst zu tragen.Sonstige Rechte und Pflichten der Bank und des KundenDie Grundregeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwischender DKB und dem Kunden sind in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“in ihrer jeweils aktuellen Fassung beschrieben.Daneben gelten die nachfolgenden Sonderbedingungen, dieAbweichungen oder Ergänzungen zu diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“enthalten, in ihrer jeweiligen Fassung:- Bedingungen für das Wertpapiergeschäft- Bedingungen für DKB-Onlinebanking mit PIN und TAN- Sonderbedingungen DKB-BrokerDie genannten Bedingungen stehen nur in deutscher Sprache zurVerfügung.VorbehalteVorbehalte, in Qualität und Preis gleichwertige Leistungen zuerbringen, oder die versprochene Leistung im Falle ihrer Nichtverfügbarkeitnicht zu erbringen, bestehen für die Einrichtung desInformationen zum DKB-Broker-Depot 1 von 2


DKB DeutscheKreditbank AGWiderrufsrechtDem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht gemäß der beigefügtenWiderrufsbelehrung zu.AusnahmeEin Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen vonFinanzdienstleistungen, die die Lieferung von Waren oder dieErbringung von Dienstleistungen zum Gegenstand haben,deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt,auf die die DKB keinen Einfluss hat und die innerhalb derWiderspruchsfrist auftreten können. Dies gilt insbesonderefür den Handel mit Edelmetallen und die Erbringung vonDienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, Anteilsscheinen,die von einer Kapitalanlagegesellschaft oder einerausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben werdenund anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten(z. B. Swaps, Futures und Optionen) oder Geldmarktinstrumenten.Berlin, Oktober 2008Deutsche Kreditbank AktiengesellschaftInformationen zum DKB-Broker-Depot 2 von 2


DKB DeutscheKreditbank AGVerbraucher haben das folgende WiderrufsrechtWiderrufsbelehrungWiderrufsrecht:Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unsererInformationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 sowie unserer Informationspflichten gemäß Artikel246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Nummer 8 bis 12 und Absatz 2 Nummer 2, 4 und 8 sowie Artikel 248 § 4 Absatz 1 EGBGB.Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:Widerrufsfolgen:Deutsche Kreditbank AGTaubenstr. 7-910117 BerlinTelefax: 030/ 120 300 01E-Mail: info@dkb.deIm Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen(z. B. Zinsen) herauszugeben. Überziehen Sie Ihr Konto ohne eingeräumte Überziehungsmöglichkeit oder überschreiten Sie die Ihneneingeräumte Überziehungsmöglichkeit, können wir von Ihnen über die Rückzahlung des Betrags der Überziehung oder Überschreitunghinaus weder Kosten noch Zinsen verlangen, wenn wir Sie nicht ordnungsgemäß über die Bedingungen und Folgen der Überziehungoder Überschreitung (z. B. anwendbarer Sollzinssatz, Kosten) informiert haben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen(z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweiseherausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungenfür den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.Besondere Hinweise:Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevorSie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.IhreDeutsche Kreditbank AktiengesellschaftWiderrufsbelehrung 1 von 1


DKB DeutscheKreditbank AGPreis- und Leistungsverzeichnisfür Privatkunden der Deutschen Kreditbank AG (nachfolgend DKB AG genannt)A. Preise für Dienstleistungen und Leistungsmerkmale im standardisierten Geschäftsverkehr mit Privatkunden1. Cash und Karten1.1 DKB-Cash1.1.1 Kontoführung mit folgenden Leistungen .................. kostenfrei--Internet-Konto--Girokarte/ Partnerkarte--DKB-VISA-Card/ Partnerkarte--kostenfreie Nutzung von Geldautomaten weltweit mit der DKB-VISA-Card--Onlinebanking (inkl. Standardüberweisungen und Daueraufträge)--Kontoauszug monatlich für Internet-Konto und DKB-VISA-Card inden „Briefkasten“ im Internet-Banking 1--Kontobelastung durch Lastschrifteinzüge Dritter--Einreichung inländischer Schecks in Euro1.1.2 Zinssätze (variabel)2--für DKB-VISA-Card-Guthaben ................................... 1,05% p.a.--für Guthaben auf dem Internet-Konto .......................... 0,20% p.a.--DKB-Cash-Kredit (Dispositionskredit) ........................ 7,90% p.a.3--für Überziehungen (Kontoüberziehung) ................... 12,00% p.a.1.1.3 DKB-VISA-Card--Zurverfügungstellung ................................................... kostenfrei--Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte ........................... kostenfrei--Bargeldabhebungam Schalter ............. 3,0% vom verfügten Betrag, mind. 5,00 EURan Geldautomaten im In- und Ausland ......................... kostenfrei 4--bargeldloser EinsatzVerfügungen in Euro, Schwedischen Kronenund Rumänischen Lei ................................................. kostenfreisonstige Verfügungen .................................. 1,75% vom Umsatz--Monatsabrechnungonline in den „Briefkasten“ im Internet-Banking ............... kostenfreiper Post .................................................................... 1,00 EUR--Überweisung von Guthaben auf die DKB-VISA-Card ........ kostenfrei--Rücküberweisung von Guthaben auf derDKB-VISA-Card auf das Internet-Konto ........................... kostenfreiUmrechnung von Kreditkartenumsätzen in fremder WährungWerden mit der DKB-VISA-Card Forderungen begründet, die auf fremdeWährung lauten, werden diese zu den Kursen abgerechnet, zudenen sie von VISA International in Euro umgerechnet worden sind.Der Umrechnungskurs kann der Kreditkartenabrechnung entnommenwerden.Werden Zahlungsvorgänge von VISA International in fremder Währungbelastet, so wird dem Karteninhaber der Euro-Betrag in Rechnung gestellt,der zur Beschaffung der Fremdwährung aufgewendet wurde.1.1.4 Girokarten (V PAY bzw. Maestro)--Zurverfügungstellung ................................................... kostenfrei--Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte ........................... kostenfrei--Barauszahlungenan Geldautomaten der DKB AG für Kunden der DKB AG .... kostenfreian Geldautomaten anderer Banken im Inland ................................Berechnung direktes Kundenentgelt durch den Automatenbetreiberan Geldautomaten anderer Banken im Ausland 5 ............................1,0% vom verfügten Betrag, mind. 10,00 EUR--bargeldloser Einsatzim Geltungsbereich der EU-Preisverordnung 6 .................. kostenfreiin sonstigen Ländern 5 ................................... 1,0% vom Umsatz,mind. 0,77 EUR/ max. 3,83 EUR--GeldkartenfunktionAufladen an Geldautomaten….....................................…kostenfreimaximaler Aufladebetrag……................................….200,00 EURUmrechnung von Umsätzen in fremder WährungWerden mit der Maestro-Karte Forderungen begründet, die auf fremdeWährung lauten, werden bei Währungen mit festem Wechselkurs(z. B. USD, CHF, GBP) diese nach Maßgabe des Referenzkurses(EuroFX Geldkurs) des dem Buchungstag vorangegangenen Börsentagesin Euro umgerechnet. Bei allen übrigen Währungen wird zu denKursen abgerechnet, zu denen sie von MasterCard International in Euroumgerechnet worden sind (festgelegte Tageskurse des Eingangstagesohne weitere Zu- oder Abschläge).Werden mit der V PAY-Karte Forderungen begründet, die auf fremdeWährung lauten, werden bei Währungen mit festem Wechselkurs diesenach Maßgabe des Referenzkurses (EuroFX Geldkurs) umgerechnet.Bei allen übrigen Währungen wird zu den Kursen abgerechnet, zu denensie von VISA Europe in Euro umgerechnet worden sind (festgelegteTageskurse des Eingangstages ohne weitere Zu- oder Abschläge).Werden Zahlungsvorgänge in fremder Währung belastet, so wird demKarteninhaber der Euro-Betrag in Rechnung gestellt, der zur Beschaffungder Fremdwährung aufgewendet wurde. Der Umrechnungskurskann den Kontoumsätzen entnommen werden.1.2 MasterCard--jährlicher KartenpreisMasterCard Standard Hauptkarte .................................. 20,00 EUR1Rechnungsabschluss für das Internet-Konto quartalsweise in den „Briefkasten“ im Internet-Banking.2Zinssatz pro Jahr, variabel; letzte Änderung: 15.04.2013; monatliche Zinsgutschrift.3Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Dispositionskredit gedeckt sind.4Geldautomatenbetreiber im Ausland können Entgelte erheben, die zusätzlich zu dem Auszahlungsbetrag der Kreditkarte belastet werden (Surcharge). Diese Entgelte werden demKarteninhaber auf Antrag erstattet.5V PAY: in ausgewählten Ländern, siehe „FAQ“ unter www.DKB.de6Gilt für in Euro, Schwedischen Kronen und Rumänischen Lei getätigte Umsätze in folgenden Ländern: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich,Griechenland, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen,Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.Preis- und Leistungsverzeichnis 1 von 10Stand: 01. November 2013


DKB DeutscheKreditbank AGA. Preise für Dienstleistungen und Leistungsmerkmale im standardisierten Geschäftsverkehr mit PrivatkundenMasterCard Standard Zusatzkarte .............................. 15,00 EUR 7MasterCard Gold Hauptkarte ...................................... 65,00 EURMasterCard Gold Zusatzkarte ..................................... 45,00 EUR 78--Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte ....................... 20,00 EUR--Bargeldabhebungam Schalter ............. 3,0% vom verfügten Betrag, mind. 5,00 EURan Geldautomatenim In- und Ausland .. 3,0% vom verfügten Betrag, mind. 5,00 EUR--bargeldloser EinsatzVerfügungen in Euro, Schwedischen Kronen undRumänischen Lei ........................................................ kostenfreisonstige Verfügungen .................................. 1,75% vom Umsatz--Monatsabrechnungonline in den „Briefkasten“ im Internet-Banking ............... kostenfreiper Post, Porto pro Abrechnung ................................... 1,00 EURUmrechnung von Kreditkartenumsätzen in fremder WährungWerden mit der MasterCard Forderungen begründet, die auf fremdeWährung lauten, werden diese zu den Kursen abgerechnet, zu denensie von MasterCard in Euro umgerechnet worden sind. Der Umrechnungskurskann der Kreditkartenabrechnung entnommen werden.Werden Zahlungsvorgänge in fremder Währung belastet, so wird demKarteninhaber der Euro-Betrag in Rechnung gestellt, der zur Beschaffungder Fremdwährung aufgewendet wurde.1.3 Lufthansa Miles & More Credit Card1.3.1 Kartenpreise mit folgenden Leistungen--jährliche KartenpreiseMiles & More Credit Card Classic World Business ........ 62,00 EURPartnerkarte Miles & More Credit Card ClassicWorld Business ....................................................... 47,00 EUR 9Miles & More Credit Card Classic World ...................... 50,00 EURPartnerkarte Miles & More Credit Card Classic World ... 35,00 EUR 9Miles & More Credit Card Gold World Business ............ 95,00 EURPartnerkarte Miles & More Credit Card GoldWorld Business ....................................................... 60,00 EUR 9Miles & More Credit Card Gold World ......................... 85,00 EURPartnerkarte Miles & More Credit Card Gold World ....... 50,00 EUR 9Lufthansa Frequent Traveller Credit CardWorld Business ...................................................... 62,00 EURLufthansa Frequent Traveller Credit Card World ........... 62,00 EURLufthansa Senator Credit Card World Business .............. 0,00 EURLufthansa Senator Credit Card World ........................... 0,00 EURLufthansa HON Circle Credit Card World Business ......... 0,00 EURLufthansa HON Circle Credit Card World ....................... 0,00 EUR--Zurverfügungstellung einer ErsatzkarteMiles & More Credit Card Classic ........................... 10,00 EUR 8,10Sonstige Karten .......................................................... kostenfrei--Zurverfügungstellung einer Notfallkarte (im Ausland)Miles & More Card Classic ................................... 100,00 EUR 8,10Sonstige Karten ....................................................... 50,00 EUR 9--bargeldloser Einsatzim Geltungsbereich der EU-Preisverordnung 11 ................. kostenfreiin sonstigen Ländern: World .......................... 1,75% vom UmsatzWorld Business ............ 1,25% vom Umsatz--Bargeldabhebungam Schalter ........... 3,00% vom verfügten Betrag, mind. 5,00 EURan Geldautomaten im In- und Ausland.......... 2,00% vom verfügtenBetrag, mind. 5,00 EUR--PIN Anforderung .......................................................... kostenfreiOnline-Abrechnung ...................................................... kostenfreiPapier-Abrechnung ......................... 12,00 EUR pro Karte pro JahrErsatzabrechnung ................................ 2,50 EUR pro AbrechnungErsatzabrechnung älter als 12 Monate .... 7,00 EUR pro AbrechnungBeleganforderung 8 ......................................... 2,50 EUR pro Belegzzgl. Fremdkosten Mastercard--Überweisung von Guthaben auf eineLufthansa Miles & More Credit Card ............................... kostenfrei--Rücküberweisung von Guthaben auf einerLufthansa Miles & More Credit Cardauf das Abrechnungskonto ........................................... kostenfreiauf abweichendes Konto ....................................... 1,50 EUR undanfallende Fremdkosten--Onlineüberweisung im Rahmen desKreditkartenlimits auf deutsche Bankkonten ..... 2,50% vom Umsatz--Rücklastschriften .................................... anfallende Fremdkosten(für vom Karteninhaber zu vertretende Rücklastschriften)--Eilüberweisung ........................................................... 5,00 EUR--Kurierdienst ......................................................... nach Aufwand--Card Control Umsatzbenachrichtigungper E-Mail ................................................................... kostenfreiper SMS für Umsätze ab 500 EUR ................................. kostenfreiper SMS für Umsätze ab 300 bzw. 400 EUR 12 ................ 0,50 EURpro Monatper SMS für Umsätze ab 100 bzw. 200 EUR ... 1,00 EUR pro Monat1.3.2 Zinssätze (variabel)--für Lufthansa Miles & More Credit CardClassic Guthaben ................................................... 1,05% p.a. 13--für Lufthansa Miles & More Credit CardGold Guthaben ...................................................... 1,15% p.a. 13--für den Revolving Credit Miles & More Credit CardClassic/ Gold (Teilzahlungsfunktion) ........................ 8,56% p.a. 147Voraussetzung ist, dass der Kontoinhaber eine Hauptkarte der entsprechenden Kreditkarte besitzt.8Entgelte entfallen, wenn der Grund für die Inanspruchnahme der Leistungen im Verantwortungsbereich der DKB AG liegt.9Voraussetzung ist, dass der Kontoinhaber eine Hauptkarte der entsprechenden Kreditkarte besitzt.10Gilt für Haupt- und Partnerkarte11Gilt für in Euro, Schwedischen Kronen und Rumänischen Lei getätigte Umsätze in folgenden Ländern: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich,Griechenland, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwe -gen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.12Inhaber einer Lufthansa Senator Credit Card oder Lufthansa HON Circle Credit Card erhalten diesen Service kostenlos.13Zinssatz pro Jahr, variabel, letzte Änderung: 15.04.2013, monatliche Zinsgutschrift.14Effektiver Jahreszins 8,90% p.a.Preis- und Leistungsverzeichnis 2 von 10Stand: 01. November 2013


DKB DeutscheKreditbank AGA. Preise für Dienstleistungen und Leistungsmerkmale im standardisierten Geschäftsverkehr mit PrivatkundenUmrechnung von Kreditkartenumsätzen in fremder WährungDas Kartenkonto wird in Euro geführt. Belastungen in Währungseinheitenvon Staaten, die nicht an der Europäischen Währungsunionteilnehmen, werden nach Maßgabe des Referenzkurses (EuroFX Geldkurs)des dem Buchungstag vorangegangenen Börsentags in Euroumgerechnet. Bei Fehlen eines solchen Kurses wird zu dem jeweilsvon MasterCard festgelegten Referenzwechselkurs vom Vortag umgerechnet.Änderungen dieser Wechselkurse werden unmittelbar undohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Die Referenzwechselkursestellt die DKB AG auf Anfrage zur Verfügung.1.4 Hilton HHonors ® Credit Card1.4.1 Kartenpreise mit folgenden Leistungen--jährlicher KartenpreisHHonors ® Credit Card Hauptkarte….....…………...….. 48,00 EURHHonors ® Credit Card Hauptkarteinkl. Versicherungspaket 15 ...…………………….…..… 73,00 EURHHonors ® Credit Card Partnerkarte …........….….…... 36,00 EUR 16®--HHonorsCredit Card Partnerkarteinkl. Versicherungspaket 15 …..……..…………..….... 61,00 EUR 16--Bargeldabhebungam Schalter …...….. 3,0% vom verfügten Betrag, mind. 5,00 EURan Geldautomaten im In- und AuslandAbrechnungskonto bei der DKB AG ............................... kostenfreifremdes Abrechnungskonto ……................... 2,0% vom verfügtenBetrag, mind. 5,00 EUR--bargeldloser Einsatzim Geltungsbereich der EU-Preisverordnung 17 ................. kostenfreiin sonstigen Ländern ................................... 1,75% vom Umsatz--Monatsabrechnungonline in den „Briefkasten“ im Internet-Banking …........... kostenfreiper Post, Porto pro Abrechnung ………...................….. 0,53 EUR--Überweisung von Guthaben auf dieHHonors ® Credit Card .................................................. kostenfrei--Rücküberweisung von Guthaben auf derHHonors ® Credit Cardauf das Abrechnungskonto .......................................... kostenfreiauf abweichendes Konto ............................................. 1,50 EUR--Rücklastschriften …………….………....... anfallende Fremdkosten(für vom Karteninhaber zu vertretende Rücklastschriften)18--Ersatzkarte……………………….……….......…….. 10,00 EUR18--Notfallkarte (i.d.R. innerhalb von 24 Stunden) ....…. 100,00 EUR--PIN Anforderung ……………………….……....…......... kostenfrei--Eilüberweisung ………………….……………………... 5,00 EUR--Beleganforderung(z. B. Ersatzabrechnung) 18 ..……..……......... 2,50 EUR pro Beleg--Kurierdienst ………...…...……….…….……..…… nach Aufwand1.4.2 Zinssätze (variabel)®--für HHonors Credit Card Guthaben .......................... 1,05% p.a. 19®--für den Revolving Credit HHonors Credit Card(Teilzahlungsfunktion) ............................................ 8,56% p.a. 20Umrechnung von Kreditkartenumsätzen in fremder WährungWerden mit der Hilton HHonors ® Credit Card Forderungen begründet,die auf fremde Währung lauten, werden diese zu den Kursen abgerechnet,zu denen sie von VISA International in Euro umgerechnet wordensind. Der Umrechnungskurs kann der Kreditkartenabrechnung entnommenwerden.Werden Zahlungsvorgänge von VISA International in fremder Währungbelastet, so wird dem Karteninhaber der Euro-Betrag in Rechnung gestellt,der zur Beschaffung der Fremdwährung aufgewendet wurde.2. Geldanlagen2.1 DKB-Sparplan2.1.1 Kontoführung ....................................................... kostenfrei2.1.2 Zinssätze21--für die vereinbarte Laufzeit ....................................... 1,55% p.a.22--nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit ....................... 0,50% p.a.--einmalige Bonuszahlung am Ende der vereinbarten Laufzeit auf alleerhaltenen Zinsen 23Nach Ablauf von Jahren Bonussatz %unter 3 03 54 105 156 207 258 309 4010 5011 6012 7013 8514 10015 11516 13017 14518 16019 17520 200--Vorschusszinsen beivorzeitiger Auflösung 24 ....... 25% des aktuellen Guthabenzinssatzes15Umfang und Voraussetzungen des Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.16Voraussetzung ist, dass der Kontoinhaber eine Hauptkarte der entsprechenden Kreditkarte besitzt.17Gilt für in Euro, Schwedischen Kronen und Rumänischen Lei getätigte Umsätze in folgenden Ländern: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich,Griechenland, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen,Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.18Entgelte entfallen, wenn der Grund für die Inanspruchnahme der Leistungen im Verantwortungsbereich der DKB AG liegt.19Zinssatz pro Jahr, variabel, letzte Änderung: 15.04.2013, monatliche Zinsgutschrift.20Effektiver Jahreszins 8,90% p.a.21Zinssatz pro Jahr, letzte Änderung: 01.08.2012, Zinsgutschrift nachträglich zu Beginn des nächsten Sparjahres.22Zinssatz variabel23Die Höhe des Bonussatzes ergibt sich aus der Anzahl der abgelaufenen Sparjahre und wird maximal am Ende der vereinbarten Laufzeit gezahlt.24Spareinlage mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Bis 2.000,00 EUR je Monat können jederzeit ohne Kündigung und ohne die Berechnung von Vorschusszinsen verfügt werden.Preis- und Leistungsverzeichnis 3 von 10Stand: 01. November 2013


DKB DeutscheKreditbank AGA. Preise für Dienstleistungen und Leistungsmerkmale im standardisierten Geschäftsverkehr mit Privatkunden2.2 DKB-Zuwachssparen2.2.1 Kontoführung ....................................................... kostenfrei2.2.2 ZinssätzeLaufzeit Verzinsung in % p.a. 251. Jahr 1,002. Jahr 1,253. Jahr 1,504. Jahr 2,005. Jahr 3,00nach dem 5. Jahr 0,50 26--Vorschusszinsen beivorzeitiger Verfügung 27 ...... 25% des aktuellen Guthabenzinssatzes2.3 DKB-Festzins2.3.1 Kontoführung ...................................................... kostenfrei2.3.2 Zinssätze 28LaufzeitVerzinsung in % p.a.1 Jahr 0,702 Jahre 1,003 Jahre 1,304 Jahre 1,505 Jahre 2,0010 Jahre 2,502.4 DKB-Termingeld2.4.1 Kontoführung ...................................................... kostenfrei2.4.2 Zinssätze 29LaufzeitVerzinsung in % p.a.9 Monate 0,5012 Monate 0,702.5 DKB-Mietkautionskonto2.5.1 Kontoführung ...................................................... kostenfrei2.5.2 Zinssatz (variabel) 30--für Guthaben .......................................................... 0,20% p.a.2.6 DKB-Guthabenkonto für Minderjährige2.6.1 Kontoführung ....................................................... kostenfrei2.6.2 Zinssatz (variabel) 31--für Guthaben ........................................................... 0,75% p.a.3. Sonstige Konten3.1 DKB-Wertpapierverrechnungskonto3.1.1 Kontoführung ........................................................ kostenfrei3.1.2 Zinssatz (variabel) 32--für Guthaben ............................................................ 0,20% p.a.3.2 DKB-Pfändungsschutzkonto3.2.1 Kontoführung mit folgenden Leistungen ................... kostenfrei--Internet-Konto--Girokarte (V PAY bzw. Maestro)--Onlinebanking (inkl. Standardüberweisungen und Daueraufträge)33--Kontoauszug mtl. in den „Briefkasten“ im Internet-Banking--Kontobelastung durch Lastschrifteinzüge Dritter--Einreichung inländischer Schecks in Euro3.2.2 Umwandlung bestehendes Girokontoin ein Pfändungsschutzkonto .................................. kostenfrei3.2.3 Girokarten (V PAY bzw. Maestro)--siehe 1.1.4 (DKB-Cash)3.3 DKB-Vermieterpaket (Konten für die Verwaltung eigenerImmobilien)3.3.1 Kontoführung mit folgenden Leistungen ................... kostenfrei--Onlinebanking (inkl. Überweisungen und Daueraufträge)--Kontoauszug für Mietenverwaltung und Instandhaltungsrücklagenmtl. in den Briefkasten im Internet-Banking 33--Kontoauszug für das Mietkautionssammelkonto einmal jährlich perPost3.3.2 Zinssätze (variabel)--Guthabenverzinsung für Instandhaltungsrücklagen ....... 0,70% p.a.--Guthabenverzinsung für Mietenverwaltung ................... 0,30% p.a.--Guthabenverzinsung für Mietkautionen ........................ 0,20% p.a.--Kontokorrentkredit .................................................... 7,90% p.a.34--für Überziehungen (Kontoüberziehung) ................... 12,00% p.a.4. Kredite und Avale4.1. Kreditverträge35--Anforderung einer Restschuldbestätigung ................... 10,00 EUR35--Änderung der Tilgungsart ..………........………...…. 250,00 EUR35--sonstige Vertragsänderungen …..………………....... 250,00 EUR35--Schuldhaftentlassung............................................ 250,00 EUR35--Austausch des Beleihungsobjektes .......................... 350,00 EUR25Zinssatz pro Jahr, letzte Änderung: 02.01.2013; 15.00 Uhr, Zinsgutschrift nachträglich zu Beginn des nächsten Sparjahres.26Zinssatz variabel27Spareinlage mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Bis 2.000,00 EUR je Monat können jederzeit ohne Kündigung und ohne die Berechnung von Vorschusszinsen verfügt werden.28Zinssatz pro Jahr, letzte Änderung: 16.09.2013; 15.00 Uhr, Zinsgutschrift zum Quartalsende.29Zinssatz pro Jahr, letzte Änderung: 02.01.2013; 15.00 Uhr, Zinsgutschrift zum Ende der Laufzeit.30Zinssatz pro Jahr, variabel, letzte Änderung: 01.12.2012, Zinsgutschrift zum Quartalsende.31Zinssatz pro Jahr, variabel, letzte Änderung: 15.04.2013: Zinsgutschrift zum Quartalsende.32Zinssatz pro Jahr, variabel, letzte Änderung: 01.12.2012: Zinsgutschrift zum Quartalsende.33Rechnungsabschluss quartalsweise in den „Briefkasten“ im Internet-Banking.34Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Dispositionskredit gedeckt sind.35Auf KundenwunschPreis- und Leistungsverzeichnis 4 von 10Stand: 01. November 2013


DKB DeutscheKreditbank AGA. Preise für Dienstleistungen und Leistungsmerkmale im standardisierten Geschäftsverkehr mit Privatkunden36--sonstiger Sicherheitentausch ................................. 250,00 EUR--Erstellung von Löschungsbewilligungenim Rahmen der Darlehensrückzahlung ......................... kostenfrei,zzgl. anfallende Notargebühren--Erstellung von Grundbucherklärungen,Freigabe von Zusatzsicherheiten 37 sowieBestätigungen gegenüber Dritten(Notar, Kreditinstitut, Rechtsanwalt) 36 ....................... 150,00 EURzzgl. anfallende Notargebühren--Erstellung/ Bearbeitung eines Treuhandauftragesim Rahmen einer Darlehensrückzahlung 36 ................. 150,00 EUR--Erstellung einer Berechnung für eineNichtabnahmeentschädigung jeDarlehenskonto 38 .................................................... 100,00 EUR--Erstellung einer Berechnung für Vorfälligkeitsentschädigung odereines Angebotes für eine außervertragliche Rückzahlung 38erstmalige Berechnung pro Darlehenskonto .................. kostenfreijede weitere Berechnung pro Darlehenskonto ............ 100,00 EUR4.2 Mietaval39--Avalprovision............................. 2,50% p.a., mind. 50,00 EUR--Ausstellung einer Avalurkunde ...................... einmalig 30,00 EUR5. Sonstige Preise und Leistungen5.1 Kontoauszug (sofern vorstehend keine abweichendenRegelungen)--Kontoauszug per Post ................................. je Auszug 1,00 EUR40--Duplikate (Zweitschriften) von Kontoauszügen /Extrakontoauszug ................................................... je 5,00 EUR--Ersatzkontoauszug bei fehlendem Jahreskontoauszug(DKB-Broker/ Darlehen)Reklamation bis zum 30.06. des Folgejahres ................ kostenfreiReklamation ab dem 01.07. des Folgejahres ................ 2,50 EUR5.3 Saldenbestätigungen/ Erträgnisaufstellungen/ Jahressteuerbescheinigung--einfache Saldenbestätigung (auf Anforderung) .............. 10,00 EUR--qualifizierte Saldenbestätigung(auf Anforderung) .......................................... mind. 75,00 EUR 41--Zweitschriften für Zinsbestätigungen ......................... je 10,00 EUR--Wertpapier-Erträgnisaufstellung ..................................... kostenfrei--Jahressteuerbescheinigung ........................................... kostenfrei42--Ersatz-Jahressteuerbescheinigung ............................ 10,00 EUR5.4 Mahnungen 43--Zahlungserinnerung ..................................................... kostenfrei--1. Mahnung ............................................................... 3,00 EUR--jede weitere Mahnung .................................................. 5,00 EUR5.5 Sonstiges--Kontoauflösung ........................................................... kostenfrei--Belegkopien und sonstige Unterlagenauf Anforderung ............................................ pro Kopie 5,00 EUR--DATA Journal Kopien (HBCI/ DATA/ ELKO) ....... pro Kopie 2,50 EUR--HBCI-Chipkarte (ohne Online-Banking-Softwareund Kartenleser) .......................................................... 7,50 EUR44--Bankauskünfte ..................................... pro Auskunft 10,00 EUR--Direktzustellung an den Kundenmittels Werttransportunternehmen .................... mind. 40,00 EUR 45--Versandkosten für bestellte Edelmetalle und Sortenbis 10.000 EUR Bestellwert ...................... je Bestellung 9,50 EURüber 10.000 EUR Bestellwert .................. je Bestellung 14,50 EURjeweils zzgl. gesetzlicher MwSt.42--Ermittlung einer neuen Kundenadresse ...................... 10,00 EUR--Ermittlung des Berechtigten aus einerGirokartenverfügung ................................................ 10,00 EUR 42--Nachforschung bei Bargeldverfügungsproblemen anGeldautomaten unabhängig vom Ergebnis ....... mind. 2,50 EUR 42,465.2 Wertstellungen--BelastungenBarauszahlungen am Geldautomatender DKB AG ...................................................... Auszahlungstaganderer Institute ...................... abhängig vom Belastungszeitpunktdurch das den Geldautomaten betreibende Institut36Auf Kundenwunsch37Sofern keine Verpflichtung der DKB AG auf Grund Übersicherung38Entgelt fällt nur bei einer Berechnung im Auftrag des Kunden an, unabhängig davon, ob der Kunde das Darlehen nicht abnimmt bzw. von einer außervertraglichen RückzahlungGebrauch macht.39Die Abrechnung erfolgt jährlich im Voraus.40Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht.41Abhängig vom Aufwand.42Ein Preis wird nur berechnet, wenn die Erstellung der Duplikate bzw. die Nachforschungen durch vom Kunden zu vertretende Umstände veranlasst wurden.43Dem Kunden bleibt der Gegenbeweis vorbehalten, dass in seinem Fall kein oder nur ein geringerer Schaden durch die Mahnung verursacht wurde. Die Gebühren werden nichtberechnet, wenn bei einem Verbraucherdarlehensvertrag dem Kreditnehmer während seines Vertrages der gesetzliche Verzugszinssatz berechnet wird.44Ausschließlich in deutscher Sprache (Vertragssprache) erhältlich.45Entgelt von Entfernung und Transportgut abhängig – Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Kundenbetreuung.46Zzgl. weiterer anfallender Fremdgebühren.Preis- und Leistungsverzeichnis 5 von 10Stand: 01. November 2013


DKB DeutscheKreditbank AGB. Preise für Dienstleistungen und Leistungsmerkmale im Zahlungsverkehr für Privatkunden1. Überweisungen1.1 Überweisungen (Zahlungsein- und -ausgänge)innerhalb Deutschlands und in andere Staaten desEuropäischen Wirtschaftsraums (EWR) 47 in Euro oderin anderen EWR 47 -Währungen1.1.1 Höhe der von der DKB AG berechneten Entgelte beiInlandsüberweisungen in Euro--Standardüberweisung .................................................. kostenfrei--eilige Überweisung ............................................. pro beleghaftenAuftrag 10,00 EUR 481.1.2 Höhe der von der DKB AG berechneten Entgelte bei SEPA-Überweisungen (Single Euro Payments Area)--Zahlungsein- und -ausgänge in Euro in andere Staaten der EUbzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) 47 und in dieSchweiz und nach Monaco mit korrekter IBAN und BIC (bei Auftragserteilungper Onlinebanking (beleglos) oder auf Vordruck„SEPA-Standardüberweisung“) ..................................... kostenfrei49--AWV Meldepflicht ab 12.500 EUR beachten--Standardentgeltregelung ............................... SHARE-Überweisung1.1.3 Höhe der von der DKB AG berechneten Entgelte beiÜberweisungen in Euro oder in anderen EWR 47 -Währungen50--Überweisungen ohne Konvertierung der Währung ......... kostenfreieilige Überweisung ............................................. pro beleghaftenAuftrag 10,00 EUR--Überweisungen mit Konvertierung der Währungbis 12.500 EUR oder Gegenwert ................................ 12,50 EURüber 12.500 EUR 49 oder Gegenwert .......................... 1,0 ‰ vomÜberweisungsauftrag,max. 150,00 EURzusätzlich für eilige Zahlungsausgänge ........ pro Auftrag 5,50 EUR51--Repair-Gebührpro Überweisungsauftrag ...................... 7,50 EUR49--AWV Meldepflicht ab 12.500 EUR beachten--Standardentgeltregelung ............................... SHARE-Überweisung1.1.4 Ausführungsfristen--Überweisungen in EuroBelegloser 52 Überweisungsauftrag ............... max. ein GeschäftstagBeleghafter Überweisungsauftrag ............ max. zwei Geschäftstage47--Überweisungen in anderen EWR -WährungenBelegloser 52 / beleghafterÜberweisungsauftrag .............................. max. vier Geschäftstage1.2 Überweisungen (Zahlungsein- und -ausgänge)innerhalb Deutschlands und in andere Staaten desEuropäischen Wirtschaftsraumes (EWR) 47 inWährungen eines Staates außerhalb des EWR 47(Drittstaatenwährungen) sowie Überweisungen inStaaten außerhalb des EWR 47 (Drittstaaten)1.2.1 Höhe der von der DKB AG berechneten Entgelte--bis 12.500 EUR oder Gegenwert ................................ 12,50 EUR49--über 12.500 EUR oder Gegenwert .......................... 1,0 ‰ vomÜberweisungsauftrag,max. 150,00 EUR--zusätzlich für eilige Zahlungsausgänge ........ pro Auftrag 5,50 EUR51--Repair-Gebührpro Überweisungsauftrag ..................... 7,50 EUR49--AWV Meldepflicht ab 12.500 EUR beachten--Standardentgeltregelung ................................ SHARE-Überweisung1.2.2 AusführungsfristenDie Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt.1.3 EntgeltregelungWer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zutragen hat, richtet sich nach der getroffenen Entgeltregelung im Zahlungsauftrag:• OUR-Überweisung = Überweisender trägt alle Entgelte• SHARE-Überweisung = Überweisender trägt Entgelte bei seinerBank, Zahlungsempfänger trägt die übrigenEntgelte• BEN-Überweisung = Zahlungsempfänger trägt alle EntgelteHinweis:Bei OUR-Überweisungen wird eine Pauschale für fremde Entgelte inHöhe von 15,00 EUR einbehalten. Es kann zur Nachbelastung zusätzlicherfremder Entgelte kommen.Bei einer SHARE-Überweisung können durch ein zwischengeschaltetesKreditinstitut vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogenwerden.Bei einer BEN-Überweisung können von jedem der Kreditinstitute (überweisendes,zwischengeschaltetes oder begünstigtes Kreditinstitut) vomÜberweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. DieseEntgeltregelung gilt nicht für Überweisungen im EWR 47 -Raum inEWR 47 -Währungen ohne Währungsumrechnung.47Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Irland, Island, Italien, Kroatien,Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, TschechischeRepublik, Ungarn, Zypern.48Taggleiche Gutschrift beim Empfänger bei Auftragseingang in Schriftform bis 11:00 Uhr49Der Meldepflicht kann über das Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS) auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank (http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Standardartikel/Service/Meldewesen/allgemeines_meldeportal_statistik.html) nachgekommen werden. Privatpersonen steht darüber hinaus die entgeltfreie Hotline der Deutschen Bundesbank zurVerfügung: Tel. 0800 123 41 11.50Nur bei Entgeltregelung SHARE-Überweisung; ansonsten analog Überweisungen mit Konvertierung der Währung51Repair-Gebühr fällt an, wenn eine Nachbearbeitung durch die DKB AG erforderlich ist, z. B. bei fehlendem BIC (Bank Identifier Code/ Swift Code) oder fehlender IBAN (InternationalBank Account Number) des Zahlungsempfängers.52Dies sind Überweisungsaufträge, die per Onlinebanking, Datenfernübertragung, Datenträgeraustausch und Selbstbedienungsterminal erteilt werden.Preis- und Leistungsverzeichnis 6 von 10Stand: 01. November 2013


DKB DeutscheKreditbank AGB. Preise für Dienstleistungen und Leistungsmerkmale im Zahlungsverkehr für Privatkunden1.4 Sonstiges--Nachfrage zum Verbleib einer Überweisung ................ 10,00EUR 53--Bearbeitung eines Überweisungsrückrufs ................... 10,00EUR 54--Unterrichtung über Nichtausführungeiner Überweisung (Brief und Versand) ......................... 1,00 EUR--Belegkopien ................................................ pro Kopie 5,00 EURHinweis:Die DKB AG behält sich vor, Zahlungen in der Währung des Ziellandesauszuführen, sofern vom Auftraggeber keine abweichende Weisungerteilt wird.--Abrechnung von Zahlungen in fremder WährungZahlungseingänge zum Briefkurs am AusführungstagZahlungsausgänge zum Geldkurs am Ausführungstag2. Schecks und Lastschriften2.1 Allgemein--Vormerkung und Verlängerung einer Schecksperre .......... 5,00 EUR--Rückscheck wegen Schecksperre/ mangels DeckungRückscheckgebühr zu Lasten Scheckeinreicher .............. kostenfreiInterbankenentgelt gem. Scheckabkommenzu Lasten 1. Inkassostelle .......................................... 5,00 EUR--Anforderung einer Scheckkopie .................................... 5,00 EUR--Ausstellung von Bundesbankschecks ......... pro Scheck 30,00 EURDirektzustellung an den Kunden mittelsWerttransportunternehmen .............................. max. 40,00 EUR 55--Versandkosten für bestellte Reiseschecks ... je Bestellung 9,50 EUR--Verkauf von Reiseschecks .............. 1% vom Nennwert/ Gegenwertmind. 8,00 EUR--Rücklastschrift wegen Widerspruch/ mangels Deckung ... kostenfrei--Interbankenentgelt gemäß Lastschriftabkommenzu Lasten 1. Inkassostelle ........................................... 3,00 EUR--Unterrichtung über Nichteinlösung einerLastschrift (Brief und Versand) ..................................... 1,00 EUR--Belegkopien ................................................ pro Kopie 5,00 EUR2.2 AusführungsfristenDie DKB AG ist verpflichtet sicherzustellen, dass innerhalb Deutschlandsbzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) 56 der Lastschriftbetragbeim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängersspätestens wie folgt eingeht:--Lastschriften in Euro .............. max. ein Geschäftstag nach Zugangdes Zahlungsauftrags 57 bei der DKB AG2.3 Scheckeinreichung, bezogen auf ein ausländischesKreditinstitut in Euro oder Fremdwährung oder aufein inländisches Kreditinstitut in Fremdwährung--Sofortige Gutschrift (Eingang vorbehalten)bis 1.000 EUR oder Gegenwert davon ...................... 12,50EUR 58Nachbelastung zusätzlicher Entgelte fremder KreditinstitutemöglichAbrechnung zum Briefkurs des Einreichungstages--Gutschrift nach EinlösungGutschrift erst nach Eingang des Gegenwertsabzgl. fremder Entgelte durch ausländische Kreditinstitutebis 12.500 EUR oder Gegenwert davon ...................... 25,00EUR(12,50 EUR eigene Entgelte und 12,50EURvon der inländischen Verrechnungsbank)über 12.500 EUR oderGegenwert davon ................................1‰ des Scheckbetrages,max. 150,00 EUR (und 12,50 EURvon der inländischen Verrechnungsbank)Abrechnung zum Briefkurs des Tages des Gegenwerteingangs3. DevisenabrechnungBasis für Zahlungen in den Währungen USD, JPY, GBP, CHF, CAD,SEK, NOK und DKK sind die von EuroFX festgestellten Kurse. DerEuroFX ist im Internet unter www.eurofx.de veröffentlicht.Basis für Zahlungen in anderen Währungen ist das Devisenkursblattder BayernLB. Es ist im Internet unter www.bayernlb.de veröffentlicht.Die Abrechnungskurse werden an jedem Handelstag zwischen13:00 Uhr und 14:30 Uhr ermittelt.Umrechnungen von Euro in Fremdwährung werden zum Geldkursund von Fremdwährungen in Euro zum Briefkurs der festgestelltenKurse mit Wertstellung Buchungstag + 2 Bankarbeitstage abgerechnet.Bei Aufträgen in nicht handelsüblichen Währungen (z. B. KES, NAD,BRL) kann es zur Nachbelastung von Kursdifferenzen kommen, aufdie nach erfolgter Abwicklung im Kontoauszugstext hingewiesenwird.53Ein Preis wird nur berechnet, wenn die zur Nachfrage führenden Umstände nicht von der DKB AG zu vertreten sind.54Gebühr fällt erst nach Zugang des Überweisungsauftrags an.55Entgelt von Entfernung abhängig.56Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Irland, Island, Italien, Kroatien,Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik,Ungarn, Zypern.57Siehe Nr. 2.4.4 der jeweiligen Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschriften im Einzugsermächtigungs- und SEPA-Basis-Lastschriftverfahren58Es gilt eine Sperrfrist von 20 Bankarbeitstagen auf den Gutschriftsbetrag des eingereichten Schecks.Preis- und Leistungsverzeichnis 7 von 10Stand: 01. November 2013


DKB DeutscheKreditbank AGB. Preise für Dienstleistungen und Leistungsmerkmale im Zahlungsverkehr für Privatkunden4. Sonstiges4.1 ReklamationenGebühren von Fremdbanken:--Nachfrage der Auslandsbank/ des Kunden(z. B. nähere Angaben) .............................. 24,00-30,00 EUR 59--Rückforderungen wegen irrtümlicheroder doppelter Ausführung ....................... 24,00-30,00 EUR 60,61--Rückgabe der Zahlung durch die Auslandsbankwegen vom Kunden verursachter Unanbringlichkeit ..... 20,00 EURwiederholte Auskunftsanfrage in derselben Sache ...... pro Anfrage10,00 EUR4.2 Wertstellungen--Überweisungseingänge .......................................... Eingangstag--Überweisungsaufträge ...................... Tag der Belastungsbuchung--Daueraufträge ................................. Tag der Belastungsbuchung--Scheckeinreichung zur GutschriftEingang vorbehalten ............................................. Vorlagetag 62--Scheckeinreichung zur GutschriftEingang vorbehalten ............... Vorlagetag + 2 Bankarbeitstage 6364--Lastschriften......................................................... Vorlagetag--SEPA-Lastschriften ................................................ Fälligkeitstag--Scheckeinreichung bezogen auf ein ausländisches Kreditinstitutin Euro oder Fremdwährung oder auf inländisches Kreditinstitut inFremdwährungScheckeinreichung zur GutschriftEingang vorbehalten .................................. 3-15 Geschäftstage 65Scheckeinreichung zur Gutschriftnach Einlösung ....................................... 20-30 Geschäftstage 665.2 Zuständige AufsichtsbehördeBundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtGraurheindorfer Str. 108, 53117 BonnundMarie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt a.M.Internet: www.bafin.de5.3 Eintragung im HandelsregisterAmtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB 341655.4 VertragsspracheMaßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikationmit dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages istDeutsch.5.5 Geschäftstage der DKB AGGeschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangsbeteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführungvon Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten.Die DKB AG unterhält den für die Ausführung der Zahlungerforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen im BundeslandBerlin, außer Samstags, Heiligabend (24. Dezember), Silvester (31.Dezember) sowie an Feiertagen im Bundesland Bayern (Heilige DreiKönige, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen).Besonderheit: Hausinterne Zahlungen werden an bayerischen Feiertagenverbucht.5. Allgemeine Informationen im Hinblickauf die Erbringung von Zahlungsdiensten5.1 Name und Anschrift der DKB AGDeutsche Kreditbank AktiengesellschaftTaubenstr. 7-910117 Berlintelefonisch erreichbar: Mo. - So. 00.00–24.00 UhrHotline Inland: 030 120 300 00Hotline Ausland: +49 30 120 300 00Hotline Sperren: Alle Angaben und Informationen finden Sieunter www.DKB.de.E-Mail:E-Postbriefadresse:Internet:info@dkb.deinfo@dkb.epost.dewww.DKB.de59Die Höhe ist abhängig von der Fremdbank.60Die Höhe ist abhängig von der Fremdbank. Gebühr kann auch bei nicht erfolgreicher Rückforderung anfallen.61Ein Preis wird nur berechnet, wenn die zur Nachfrage führenden Umstände nicht von der DKB AG zu vertreten sind.62Sofern es sich um Schecks der DKB AG handelt.63Sofern es sich nicht um Schecks der DKB AG handelt, gilt eine Sperrfrist von fünf Bankarbeitstagen.64Nur im Inlandszahlungsverkehr möglich.65Abhängig von Land und Währung.66Abhängig vom Land.Preis- und Leistungsverzeichnis 8 von 10Stand: 01. November 2013


DKB DeutscheKreditbank AGB. Preise für Dienstleistungen und Leistungsmerkmale im Zahlungsverkehr für Privatkunden5.6 Annahmefrist/ Cut-Off-ZeitenZahlungsdienstAnnahmefrist/ Cut-Off-Zeitje GeschäftstagVerarbeitungstagÜberweisung Inland in Euro - Onlinebanking 15:00 Uhr EingangstagSEPA-Überweisung, innerhalb EWR in Euro - Onlinebanking 15:00 Uhr EingangstagInland-/ SEPA-Überweisung, innerhalb EWR in Euro - Fax/ E-Mail* 13:00 Uhr EingangstagInland-/ SEPA-Überweisung, innerhalb EWR in Euro - Post 15:45 Uhr Eingangstag + 1 BankarbeitstagÜberweisung außerhalb EWR in Euro - Onlinebanking/ Fax/ E-Mail* 13:00 Uhr EingangstagÜberweisung außerhalb EWR in Euro - Post 15:45 Uhr Eingangstag + 1 BankarbeitstagÜberweisung innerhalb und außerhalb EWR in Fremdwährung -Onlinebanking/ Fax/ E-Mail*10:30 Uhr EingangstagÜberweisung innerhalb und außerhalb EWR in Fremdwährung - Post 15:45 Uhr Eingangstag + 1 BankarbeitstagEilige Zahlungen in Euro - Post/ Fax/ E-Mail* 11:00 Uhr Eingangstag oder TerminEilige Zahlungen in Fremdwährung - Fax/ E-Mail* 10:30 Uhr Eingangstag oder TerminDauerauftrag - Onlinebanking1 Bankarbeitstag vor Ausführungbis 17:30 UhrAusführungstagÜberweisung auf/ von DKB-Kreditkarte - Onlinebanking 14:30 Uhr EingangstagÜberweisung auf/ von DKB-Kreditkarte - Post/ Fax/ E-Mail* 14:00 Uhr Eingangstag + 1 BankarbeitstagÜberweisung auf/ von Hilton HHonors® Credit Card - Onlinebanking 18:00 Uhr Eingangstag + 1 BankarbeitstagÜberweisung auf/ von Lufthansa Miles & More Credit Card – Onlinebanking 14:00 Uhr Eingangstag + 1 BankarbeitstagAlle Aufträge, die nach der Annahmefrist/ Cut-Off-Zeit eingehen, gelten als am folgenden Geschäftstag eingegangen.* Auftrag eingescannt bzw. im E-Mail-AnhangC. Preise für Wertpapierdienstleistungen für Privatkunden1. DKB-Broker (Onlinebanking)1.1 Depotverwaltung--Depotführung ............................................................. kostenfrei--Wertpapierbelegeim Internet-Banking .................................................... kostenfrei--Wertpapierabrechnung nach jeder Order zusätzlichals Duplikat per Post 67 ....................... 34,80 EUR p.a. inkl. MwSt.--Vormerkung/ Änderung/ Streichung eines Limits ............. kostenfrei--Änderung/ Streichung eines Orderauftrags ...................... kostenfrei--Eröffnung/ Änderung/ Löschung einesFondssparplans .......................................................... kostenfrei--Depot-/ Wertpapierübertragung ..................................... kostenfrei--Lagerstellenwechselnach Kundenauftrag .............................. 30,00 EUR 68 inkl. MwSt.67Für Bestandskunden mit einem Depot, das vor dem 16.01.2013 eröffnet wurde. Neukunden auf Anfrage68Eine lagerstellenabhängige Umlagegebühr fällt an, wenn der Verkauf in einer anderen Lagerstelle erfolgen soll, als der Kundenbestand verbucht ist(zzgl. Fremdkosten, siehe Fußnote 69)Preis- und Leistungsverzeichnis 9 von 10Stand: 01. November 2013


DKB DeutscheKreditbank AGC. Preise für Wertpapierdienstleistungen für Privatkunden1.2 Kauf und Verkauf von WertpapierenOrdergebühr1.2.1 Inländische BörsenplätzeOrdergebühr pro Order69--bis 10.000 EUR Ordervolumen ............................... 10,00 EURab 10.000,01 EUR Ordervolumen ........................... 25,00 EUR 691.2.2 Ausländische Börsenplätze69--Ordergebühr pro Order ............................................ 75,00 EUR1.2.3 InvestmentfondsanteileBörslicher Handel:--Gebühren für den börslichen Handel gemäß Nr. 1.2.1 und 1.2.2Außerbörslicher Handel:--Erwerb und Rückgabe zum Rücknahmepreis (ohne Ausgabeaufschlag)zzgl. Gebühren nach Nr. 1.2.1TeilausführungenDie Ordergebühr fällt bei Teilausführungen mit identischem Schlusstagnur einmalig an. 7069Zzgl. Fremdkosten (entstehen nicht beim Handel über den Handelsplatz TRADEGATE ® )Dazu können zählen: (werden gesondert berechnet)--Gebühren, Kosten, Steuern nach Vorgabe des Börsenplatzes oder nach Art der Aufgabe des Dritten/Drittfonds--Maklergebühren (Courtage)Genaue Informationen werden von den jeweiligen Börsen- und Handelsplätzen zur Verfügung gestellt.70Marktbedingt kann es zu Teilausführungen kommen, d.h., dass eine Order in mehreren Teilen ausgeführt wird(zzgl. Fremdkosten, siehe Fußnote 69).D. Weitere Informationen für Privatkunden1. Außergerichtliche Streitschlichtung im OmbudsmannverfahrenFür die Beilegung von Streitigkeiten mit der DKB AG besteht für Kundenzudem die Möglichkeit, den Ombudsmann der öffentlichen Bankenanzurufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtungvon Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“ (beim BundesverbandÖffentlicher Banken Deutschlands e.V. erhältlich). DieBeschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim BundesverbandÖffentlicher Banken Deutschlands e.V., Postfach 11 0272, 10832 Berlin, zu richten.Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsgebietdes Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des BürgerlichenGesetzbuchs, Artikel 248 des Einführungsgesetzes zumBürgerlichen Gesetzbuch und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes)besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde beider Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. DieVerfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsichterhältlich. Die Adresse lautet: Graurheindorfer Str. 108,53117 Bonn.2. Hinweis zum Umfang der EinlagensicherungDie DKB AG ist dem Einlagensicherungsfonds des BundesverbandesÖffentlicher Banken Deutschlands e.V. (im Folgenden „Einlagensicherungsfonds“genannt) und der Entschädigungseinrichtung desBundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH (im Folgenden„Entschädigungseinrichtung“ genannt) angeschlossen. Gesichertwerden die Einlagen von Nicht-Kreditinstituten. Hierzu zähleninsbesondere Sicht- und Termineinlagen. Nicht geschützt sind Forderungen,über die die DKB AG Inhaberpapiere ausgestellt hat, wiez. B. Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate.Soweit der Einlagensicherungsfonds oder die Entschädigungseinrichtungan einen Kunden leistet, gehen dessen Forderungen gegen dieDKB AG in entsprechender Höhe Zug um Zug auf den Einlagensicherungsfondsoder die Entschädigungseinrichtung über. Die DKB AG istbefugt, dem Einlagensicherungsfonds oder der Entschädigungseinrichtungalle in diesem Zusammenhang erforderlichen Auskünfte zu erteilenund Unterlagen zur Verfügung zu stellen.Preis- und Leistungsverzeichnis 10 von 10Stand: 01. November 2013


DKB DeutscheKreditbank AGPreis- und Leistungsverzeichnisfür Privatkunden der Deutschen Kreditbank AG (nachfolgend DKB AG genannt)A. Preise für Dienstleistungen und Leistungsmerkmale im standardisierten Geschäftsverkehr mit Privatkunden1. Cash und Karten1.1 DKB-Cash1.1.1 Kontoführung mit folgenden Leistungen .................. kostenfrei--Internet-Konto--Girokarte/ Partnerkarte--DKB-VISA-Card/ Partnerkarte--kostenfreie Nutzung von Geldautomaten weltweit mit der DKB-VISA-Card--Onlinebanking--Kontoauszug monatlich für Internet-Konto und DKB-VISA-Card inden „Briefkasten“ im Internet-Banking 1--Kontobelastung durch Lastschrifteinzüge Dritter--Einreichung inländischer Schecks in Euro1.1.2 Zinssätze (variabel)2--für DKB-VISA-Card-Guthaben ................................... 1,05% p.a.--für Guthaben auf dem Internet-Konto .......................... 0,20% p.a.--DKB-Cash-Kredit (Dispositionskredit) ........................ 7,90% p.a.3--für Überziehungen (Kontoüberziehung) ................... 12,00% p.a.1.1.3 DKB-VISA-Card--Zurverfügungstellung ................................................... kostenfrei4--Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte ....................... 10,00 EUR--Kartenversand per Kurier ........................................... 25,00 EUR--Bargeldabhebungam Schalter ............. 3,0% vom verfügten Betrag, mind. 5,00 EURan Geldautomaten im In- und Ausland ......................... kostenfrei 5--bargeldloser EinsatzVerfügungen in Euro, Schwedischen Kronenund Rumänischen Lei ................................................. kostenfreisonstige Verfügungen .................................. 1,75% vom Umsatz--Kreditkartenabrechnungonline in den „Briefkasten“ im Internet-Banking ............... kostenfreiper Post .................................................................... 1,00 EUR--Überweisung von Guthaben auf die DKB-VISA-Card ........ kostenfrei--Rücküberweisung von Guthaben auf derDKB-VISA-Card auf das Internet-Konto ........................... kostenfreiUmrechnung von Kreditkartenumsätzen in fremder WährungWerden mit der DKB-VISA-Card Forderungen begründet, die auf fremdeWährung lauten, werden diese zu den Kursen abgerechnet, zu denensie von VISA International in Euro umgerechnet worden sind. Der Umrechnungskurskann der Kreditkartenabrechnung entnommen werden.Werden Zahlungsvorgänge von VISA International in fremder Währungbelastet, so wird dem Karteninhaber der Euro-Betrag in Rechnung gestellt,der zur Beschaffung der Fremdwährung aufgewendet wurde.1.1.4 Girokarten (V PAY bzw. Maestro)--Zurverfügungstellung ................................................... kostenfrei4--Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte ........................ 10,00 EUR--Kartenversand per Kurier ............................................ 25,00 EUR--Barauszahlungenan Geldautomaten der DKB AG für Kunden der DKB AG .... kostenfreian Geldautomaten anderer Banken im Inland ................................Berechnung direktes Kundenentgelt durch den Automatenbetreiberan Geldautomaten anderer Banken im Ausland 6 ............................1,0% vom verfügten Betrag, mind. 10,00 EUR--bargeldloser Einsatzim Geltungsbereich der EU-Preisverordnung 7 .................. kostenfreiin sonstigen Ländern 6 ................................... 1,75% vom Umsatz--GeldkartenfunktionAufladen an Geldautomaten….....................................…kostenfreimaximaler Aufladebetrag……................................….200,00 EURUmrechnung von Umsätzen in fremder WährungWerden mit der Maestro-Karte Forderungen begründet, die auf fremdeWährung lauten, werden bei Währungen mit festem Wechselkurs(z. B. USD, CHF, GBP) diese nach Maßgabe des Referenzkurses(EuroFX Geldkurs) des dem Buchungstag vorangegangenen Börsentagesin Euro umgerechnet. Bei allen übrigen Währungen wird zu denKursen abgerechnet, zu denen sie von MasterCard International in Euroumgerechnet worden sind (festgelegte Tageskurse des Eingangstagesohne weitere Zu- oder Abschläge).Werden mit der V PAY-Karte Forderungen begründet, die auf fremdeWährung lauten, werden bei Währungen mit festem Wechselkurs diesenach Maßgabe des Referenzkurses (EuroFX Geldkurs) umgerechnet.Bei allen übrigen Währungen wird zu den Kursen abgerechnet, zu denensie von VISA Europe in Euro umgerechnet worden sind (festgelegteTageskurse des Eingangstages ohne weitere Zu- oder Abschläge).Werden Zahlungsvorgänge in fremder Währung belastet, so wird demKarteninhaber der Euro-Betrag in Rechnung gestellt, der zur Beschaffungder Fremdwährung aufgewendet wurde. Der Umrechnungskurskann den Kontoumsätzen entnommen werden.1Rechnungsabschluss für das Internet-Konto quartalsweise in den „Briefkasten“ im Internet-Banking.2Zinssatz pro Jahr, variabel; letzte Änderung: 15.04.2013; monatliche Zinsgutschrift.3Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Dispositionskredit gedeckt sind.4Entgelt entfällt, sofern der Grund für die Inanspruchnahme der Leistung im Verantwortungsbereich der DKB AG liegt.5Geldautomatenbetreiber im Ausland können Entgelte erheben, die zusätzlich zu dem Auszahlungsbetrag der Kreditkarte belastet werden (Surcharge). Diese Entgelte werden demKarteninhaber auf Antrag erstattet.6V PAY: in ausgewählten Ländern, siehe „FAQ“ unter www.DKB.de7Gilt für in Euro, Schwedischen Kronen und Rumänischen Lei getätigte Umsätze in folgenden Ländern: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich,Griechenland, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen,Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.Preis- und Leistungsverzeichnis 1 von 11Stand: 01. Februar 2014


DKB DeutscheKreditbank AGA. Preise für Dienstleistungen und Leistungsmerkmale im standardisierten Geschäftsverkehr mit Privatkunden1.2 DKB-MasterCard--jährlicher KartenpreisDKB-MasterCard Gold Hauptkarte ............................... 65,00 EURDKB-MasterCard Gold Partnerkarte ........................... 45,00 EUR 8DKB-MasterCard Gold Hauptkarteinkl. Miles & More .................................................... 86,00 EURDKB-MasterCard Gold Partnerkarteinkl. Miles & More.................................................... 66,00 EUR 8DKB-MasterCard Platinum Hauptkarte ....................... 250,00 EURDKB-MasterCard Platinum Partnerkarte ................... 100,00 EUR 89--Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte ....................... 20,00 EUR--Kartenversand per Kurier ........................................... 25,00 EUR--Bargeldabhebungam Schalter ............. 3,0% vom verfügten Betrag, mind. 5,00 EURan Geldautomatenim In- und Ausland .. 3,0% vom verfügten Betrag, mind. 5,00 EUR--bargeldloser EinsatzVerfügungen in Euro, Schwedischen Kronen undRumänischen Lei ........................................................ kostenfreisonstige Verfügungen .................................. 1,75% vom Umsatz--Kreditkartenabrechnungonline in den „Briefkasten“ im Internet-Banking ............... kostenfreiper Post, Porto pro Abrechnung ................................... 1,00 EURUmrechnung von Kreditkartenumsätzen in fremder WährungWerden mit der MasterCard Forderungen begründet, die auf fremdeWährung lauten, werden diese zu den Kursen abgerechnet, zu denensie von MasterCard in Euro umgerechnet worden sind. Der Umrechnungskurskann der Kreditkartenabrechnung entnommen werden.Werden Zahlungsvorgänge in fremder Währung belastet, so wird demKarteninhaber der Euro-Betrag in Rechnung gestellt, der zur Beschaffungder Fremdwährung aufgewendet wurde.1.3 Lufthansa Miles & More Credit Card1.3.1 Kartenpreise mit folgenden Leistungen--jährliche KartenpreiseMiles & More Credit Card Classic World Business ........ 62,00 EURdazugehörige Partnerkarte ....................................... 47,00 EUR 8Miles & More Credit Card Classic World ...................... 50,00 EURdazugehörige Partnerkarte ....................................... 35,00 EUR 8Miles & More Credit Card Gold World Business ............ 95,00 EURdazugehörige Partnerkarte ....................................... 60,00 EUR 8Miles & More Credit Card Gold World ......................... 85,00 EURdazugehörige Partnerkarte ....................................... 50,00 EUR 8Lufthansa Frequent Traveller Credit CardWorld Business ...................................................... 62,00 EURLufthansa Frequent Traveller Credit Card World ........... 62,00 EURLufthansa Senator Credit Card World Business .............. 0,00 EURLufthansa Senator Credit Card World ........................... 0,00 EURLufthansa HON Circle Credit Card World Business ......... 0,00 EURLufthansa HON Circle Credit Card World ....................... 0,00 EUR--Zurverfügungstellung einer ErsatzkarteMiles & More Credit Card Classic ........................... 10,00 EUR 9,10Sonstige Karten .......................................................... kostenfrei--Zurverfügungstellung einer Notfallkarte (im Ausland)Miles & More Card Classic ................................... 100,00 EUR 9,10Sonstige Karten .................................................... 50,00 EUR 9,10--bargeldloser Einsatzim Geltungsbereich der EU-Preisverordnung 11 ................. kostenfreiin sonstigen Ländern: World .......................... 1,75% vom UmsatzWorld Business ............ 1,25% vom Umsatz--Bargeldabhebungam Schalter ........... 3,00% vom verfügten Betrag, mind. 5,00 EURan Geldautomaten im In- und Ausland.......... 2,00% vom verfügtenBetrag, mind. 5,00 EUR--PIN Anforderung .......................................................... kostenfreiOnline-Kreditkartenabrechnung ..................................... kostenfreiPapier-Kreditkartenabrechnung ........ 12,00 EUR pro Karte pro JahrErsatz-Kreditkartenabrechnung .............. 2,50 EUR pro AbrechnungErsatz-Kreditkartenabrechnungälter als 12 Monate .............................. 7,00 EUR pro AbrechnungBeleganforderung 9 ......................................... 2,50 EUR pro Belegzzgl. Fremdkosten Mastercard--Guthabeneinzahlung .................................................... kostenfrei--Guthabenauszahlungauf das Abrechnungskonto ........................................... kostenfreiauf abweichendes Konto ....................................... 1,50 EUR undanfallende Fremdkosten--Überweisung im Rahmen desKreditkartenlimits ......................................... 2,50% vom Umsatz--Rücklastschriften .................................... anfallende Fremdkosten(für vom Karteninhaber zu vertretende Rücklastschriften)--Eilüberweisung ........................................................... 5,00 EUR--Kurierdienst ......................................................... nach Aufwand--Card Control Umsatzbenachrichtigungper E-Mail ................................................................... kostenfreiper SMS für Umsätze ab 500 EUR ................................. kostenfreiper SMS für Umsätze ab 300 EUR 12 .............................. 0,50 EURpro Monatper SMS für Umsätze ab 100 EUR .................. 1,00 EUR pro Monat8Voraussetzung ist, dass der Inhaber des Abrechnungskontos eine Hauptkarte der entsprechenden Kreditkarte besitzt.9Entgelte entfallen, wenn der Grund für die Inanspruchnahme der Leistungen im Verantwortungsbereich der DKB AG liegt.10Gilt für Haupt- und Partnerkarte11Gilt für in Euro, Schwedischen Kronen und Rumänischen Lei getätigte Umsätze in folgenden Ländern: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich,Griechenland, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwe -gen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.12Inhaber einer Lufthansa Senator Credit Card oder Lufthansa HON Circle Credit Card erhalten diesen Service kostenlos.Preis- und Leistungsverzeichnis 2 von 11Stand: 01. Februar 2014


DKB DeutscheKreditbank AGA. Preise für Dienstleistungen und Leistungsmerkmale im standardisierten Geschäftsverkehr mit Privatkunden1.3.2 Zinssätze (variabel)--für Lufthansa Miles & More Credit CardClassic Guthaben .................................................. 1,05% p.a. 13--für Lufthansa Miles & More Credit CardGold Guthaben ..................................................... 1,15% p.a. 13--für den Revolving Credit Miles & More Credit CardClassic/ Gold (Teilzahlungsfunktion) ....................... 8,56% p.a. 14Umrechnung von Kreditkartenumsätzen in fremder WährungDas Kartenkonto wird in Euro geführt. Belastungen in Währungseinheitenvon Staaten, die nicht an der Europäischen Währungsunionteilnehmen, werden nach Maßgabe des Referenzkurses (EuroFX Geldkurs)des dem Buchungstag vorangegangenen Börsentags in Euroumgerechnet. Bei Fehlen eines solchen Kurses wird zu dem jeweilsvon MasterCard festgelegten Referenzwechselkurs vom Vortag umgerechnet.Änderungen dieser Wechselkurse werden unmittelbar undohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Die Referenzwechselkursestellt die DKB AG auf Anfrage zur Verfügung.1.4 Porsche Card und Porsche Card S1.4.1 Kartenpreise mit folgenden Leistungen--jährliche KartenpreisePorsche Card ….....………………………...….....….. 75,00 EURdazugehörige Partnerkarte ...………………....…...… 35,00 EUR 16Porsche Card S ...................................................... 215,00 EURdazugehörige Partnerkarte ....................................... 85,00 EUR 16--Zurverfügungstellung einer ErsatzkartePorsche Card ..................................................... 10,00 EUR 15,17Porsche Card S .......................................................... kostenfrei--Zurverfügungstellung einer Notfallkarte (im Ausland)Porsche Card ................................................... 100,00 EUR 15,17Porsche Card S ....................................................... 50,00 EUR--bargeldloser Einsatzim Geltungsbereich der EU-Preisverordnung 18 ............... kostenfreiin sonstigen Ländern:Porsche Card ............................................. 1,75% vom UmsatzPorsche Card S .......................................... 1,25% vom Umsatz--Bargeldabhebungam Schalter .......... 3,00% vom verfügten Betrag, mind. 5,00 EURan Geldautomaten im In- und Ausland......... 2,00% vom verfügtenBetrag, mind. 5,00 EUR--PIN Anforderung ......................................................... kostenfreiOnline-Kreditkartenabrechnung ....................................... kostenfreiPapier-Kreditkartenabrechnung .......... 12,00 EUR pro Karte pro JahrErsatz-Kreditkartenabrechnung ................ 2,50 EUR pro AbrechnungErsatz-Kreditkartenabrechnung älter als 12 Monate(Porsche Card S) ................................... 7,00 EUR pro AbrechnungBeleganforderung 15 .......................................... 2,50 EUR pro Belegzzgl. Fremdkosten Mastercard--Guthabeneinzahlung .................................................... kostenfrei--Guthabenauszahlungauf das Abrechnungskonto .......................................... kostenfreiauf abweichendes Konto ........................................ 1,50 EUR undanfallenden Fremdkosten--Überweisung im Rahmen desKreditkartenlimits ......................................... 2,50% vom Unsatz--Rücklastschriften für alle Karten ..................anfallende Fremdkosten(für vom Karteninhaber zu vertretende Rücklastschriften)--Eilüberweisung für alle Karten ....................................... 5,00 EUR--Kurierdienst für alle Karten ..................................... nach Aufwand--Card Control Umsatzbenachrichtigung für Porsche Card Sper E-Mail ................................................................... kostenfreiper SMS für Umsätze ab 500 EUR .................................. kostenfreiper SMS für Umsätze ab 300 EUR .................. 0,50 EUR pro Monatper SMS für Umsätze ab 100 EUR .................. 1,00 EUR pro Monat1.4.2 Zinssätze (variabel)19--Porsche Card ......................................................... 1,05% p.a.19--Porsche Card S ...................................................... 1,15% p.a.--für den Revolving Credit Porsche Card/ Porsche Card S(Teilzahlungsfunktion) ............................................ 8,56% p.a. 14Umrechnung von Kreditkartenumsätzen in fremder WährungDas Kartenkonto wird in Euro geführt. Belastungen in Währungseinheitenvon Staaten, die nicht an der Europäischen Währungsunionteilnehmen, werden nach Maßgabe des Referenzkurses (EuroFX Geldkurs)des dem Buchungstag vorangegangenen Börsentags in Euroumgerechnet. Bei Fehlen eines solchen Kurses wird zu dem jeweils vonMasterCard festgelegten Referenzwechselkurs vom Vortag umgerechnet.Änderungen dieser Wechselkurse werden unmittelbar und ohnevorherige Benachrichtigung wirksam. Die Referenzwechselkurse stelltdie DKB AG auf Anfrage zur Verfügung.1.5 Hilton HHonors ® Credit Card1.5.1 Kartenpreise mit folgenden Leistungen--jährlicher KartenpreisHilton HHonors ® Credit Card Hauptkarte………......….. 48,00 EURHilton HHonors ® Credit Card Hauptkarteinkl. Versicherungspaket 20 ...……………………..…..… 73,00 EUR13Zinssatz pro Jahr, variabel, letzte Änderung: 15.04.2013, monatliche Zinsgutschrift.14Effektiver Jahreszins 8,90% p.a.15Entgelte entfallen, wenn der Grund für die Inanspruchnahme der Leistungen im Verantwortungsbereich der DKB AG liegt.16Voraussetzung ist, dass der Inhaber des Abrechnungskontos eine Hauptkarte der entsprechenden Kreditkarte besitzt.17Gilt für Haupt- und Partnerkarte18Gilt für in Euro, Schwedischen Kronen und Rumänischen Lei getätigte Umsätze in folgenden Ländern: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich,Griechenland, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen,Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.19Zinssatz pro Jahr, variabel, letzte Änderung: 15.04.2013, monatliche Zinsgutschrift.20Umfang und Voraussetzungen des Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.Preis- und Leistungsverzeichnis 3 von 11Stand: 01. Februar 2014


DKB DeutscheKreditbank AGA. Preise für Dienstleistungen und Leistungsmerkmale im standardisierten Geschäftsverkehr mit PrivatkundenHilton HHonors ® Credit Card Partnerkarte …........…... 36,00 EUR 21Hilton HHonors ® Credit Card Partnerkarteinkl. Versicherungspaket 20 …..……..…………..….... 61,00 EUR 21--Bargeldabhebungam Schalter …...….. 3,0% vom verfügten Betrag, mind. 5,00 EURan Geldautomaten im In- und Auslandwenn Abrechnungskonto bei der DKB AG .................... kostenfrei 22wenn fremdes Abrechnungskonto …….......... 2,0% vom verfügtenBetrag, mind. 5,00 EUR--bargeldloser Einsatzim Geltungsbereich der EU-Preisverordnung 23 ................. kostenfreiin sonstigen Ländern ................................... 1,75% vom Umsatz--Kreditkartenabrechnungonline in den „Briefkasten“ im Internet-Banking …........... kostenfreiper Post, Porto pro Abrechnung ………...................….. 1,00 EURErsatzabrechnung ………...............….. 2,50 EUR pro AbrechnungErsatzabrechnungälter als 12 Monate ............................. 7,00 EUR pro Abrechnung--Guthabeneinzahlung ................................................... kostenfrei--Guthabenauszahlungauf das Abrechnungskonto .......................................... kostenfreiauf abweichendes Konto ............................................. 1,50 EUR--Rücklastschriften …………….………....... anfallende Fremdkosten(für vom Karteninhaber zu vertretende Rücklastschriften)24--Ersatzkarte……………………….……….......…….. 10,00 EUR24--Notfallkarte (i.d.R. innerhalb von 24 Stunden) ....…. 100,00 EUR--PIN Anforderung ……………………….……....…......... kostenfrei--Eilüberweisung ………………….……………………... 5,00 EUR24--Beleganforderung.... 2,50 EUR pro Beleg zzgl. Fremdkosten VISA--Kurierdienst ………...…...……….…….……..…… nach Aufwand1.5.2 Zinssätze (variabel)®--für Hilton HHonors Credit Card Guthaben ................ 1,05% p.a. 25®--für den Revolving Credit Hilton HHonors Credit Card(Teilzahlungsfunktion) ........................................... 8,56% p.a. 26Umrechnung von Kreditkartenumsätzen in fremder WährungWerden mit der Hilton HHonors ® Credit Card Forderungen begründet,die auf fremde Währung lauten, werden diese zu den Kursen abgerechnet,zu denen sie von VISA International in Euro umgerechnetworden sind. Der Umrechnungskurs kann der Kreditkartenabrechnungentnommen werden.Werden Zahlungsvorgänge von VISA International in fremder Währungbelastet, so wird dem Karteninhaber der Euro-Betrag in Rechnung gestellt,der zur Beschaffung der Fremdwährung aufgewendet wurde.2. Geldanlagen2.1 DKB-Sparplan2.1.1 Kontoführung ....................................................... kostenfrei2.1.2 Zinssätze27--für die vereinbarte Laufzeit ....................................... 1,55% p.a.28--nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit ....................... 0,50% p.a.--einmalige Bonuszahlung am Ende der vereinbarten Laufzeit auf alleerhaltenen Zinsen 29Nach Ablauf von Jahren Bonussatz %unter 3 03 54 105 156 207 258 309 4010 5011 6012 7013 8514 10015 11516 13017 14518 16019 17520 200--Vorschusszinsen beivorzeitiger Auflösung 30 ....... 25% des aktuellen Guthabenzinssatzes2.2 DKB-Zuwachssparen2.2.1 Kontoführung ....................................................... kostenfrei2.2.2 ZinssätzeLaufzeit Verzinsung in % p.a. 311. Jahr 1,002. Jahr 1,253. Jahr 1,504. Jahr 2,005. Jahr 3,00nach dem 5. Jahr 0,50 28--Vorschusszinsen beivorzeitiger Verfügung 30 ...... 25% des aktuellen Guthabenzinssatzes21Voraussetzung ist, dass der Inhaber des Abrechnungskontos eine Hauptkarte der entsprechenden Kreditkarte besitzt.22Geldautomatenbetreiber im Ausland können Entgelte erheben, die zusätzlich zu dem Auszahlungbetrag der Kreditkarte belastet werden (Surcharge). Diese Entgelte werden demKarteninhaber auf Antrag erstattet.23Gilt für in Euro, Schwedischen Kronen und Rumänischen Lei getätigte Umsätze in folgenden Ländern: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich,Griechenland, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen,Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.24Entgelte entfallen, wenn der Grund für die Inanspruchnahme der Leistungen im Verantwortungsbereich der DKB AG liegt.25Zinssatz pro Jahr, variabel, letzte Änderung: 15.04.2013, monatliche Zinsgutschrift.26Effektiver Jahreszins 8,90% p.a.27Zinssatz pro Jahr, letzte Änderung: 01.08.2012, Zinsgutschrift nachträglich zu Beginn des nächsten Sparjahres.28Zinssatz variabel29Die Höhe des Bonussatzes ergibt sich aus der Anzahl der abgelaufenen Sparjahre und wird maximal am Ende der vereinbarten Laufzeit gezahlt.30Spareinlage mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Bis 2.000,00 EUR je Monat können jederzeit ohne Kündigung und ohne die Berechnung von Vorschusszinsen verfügt werden.31Zinssatz pro Jahr, letzte Änderung: 02.01.2013; 15.00 Uhr, Zinsgutschrift nachträglich zu Beginn des nächsten Sparjahres.Preis- und Leistungsverzeichnis 4 von 11Stand: 01. Februar 2014


DKB DeutscheKreditbank AGA. Preise für Dienstleistungen und Leistungsmerkmale im standardisierten Geschäftsverkehr mit Privatkunden2.3 DKB-Festzins2.3.1 Kontoführung ...................................................... kostenfrei2.3.2 Zinssätze 32LaufzeitVerzinsung in % p.a.1 Jahr 0,702 Jahre 1,003 Jahre 1,304 Jahre 1,505 Jahre 2,0010 Jahre 2,502.4 DKB-Termingeld2.4.1 Kontoführung ...................................................... kostenfrei2.4.2 Zinssätze 33LaufzeitVerzinsung in % p.a.9 Monate 0,5012 Monate 0,702.5 DKB-Mietkautionskonto2.5.1 Kontoführung ...................................................... kostenfrei2.5.2 Zinssatz (variabel) 34--für Guthaben .......................................................... 0,20% p.a.2.6 DKB-Guthabenkonto für Minderjährige2.6.1 Kontoführung ....................................................... kostenfrei2.6.2 Zinssatz (variabel) 35--für Guthaben ........................................................... 0,75% p.a.3. Sonstige Konten3.1 DKB-Wertpapierverrechnungskonto3.1.1 Kontoführung ....................................................... kostenfrei3.1.2 Zinssatz (variabel) 34--für Guthaben ........................................................... 0,20% p.a.3.2 DKB-Pfändungsschutzkonto3.2.1 Kontoführung mit folgenden Leistungen ................... kostenfrei--Internet-Konto--Girokarte (V PAY bzw. Maestro)--Onlinebanking (inkl. Standardüberweisungen und Daueraufträge)36--Kontoauszug mtl. in den „Briefkasten“ im Internet-Banking--Kontobelastung durch Lastschrifteinzüge Dritter--Einreichung inländischer Schecks in Euro3.2.2 Umwandlung bestehendes Girokontoin ein Pfändungsschutzkonto .................................. kostenfrei3.2.3 Girokarten (V PAY bzw. Maestro)--siehe 1.1.4 (DKB-Cash)3.3 DKB-Vermieterpaket (Konten für die Verwaltung eigenerImmobilien)3.3.1 Kontoführung mit folgenden Leistungen ................... kostenfrei--Onlinebanking (inkl. Überweisungen, SEPA-Basis-Lastschriften undDaueraufträge)--Kontoauszug für Mietenverwaltung und Instandhaltungsrücklagenmtl. in den Briefkasten im Internet-Banking 36--Kontoauszug für das Mietkautionssammelkonto einmal jährlich perPost3.3.2 Zinssätze (variabel)--Guthabenverzinsung für Instandhaltungsrücklagen ....... 0,70% p.a.--Guthabenverzinsung für Mietenverwaltung ................... 0,30% p.a.--Guthabenverzinsung für Mietkautionen ........................ 0,20% p.a.--Kontokorrentkredit .................................................... 7,90% p.a.37--für Überziehungen (Kontoüberziehung) ................... 12,00% p.a.4. Kredite und Avale4.1. Kreditverträge38--Anforderung einer Restschuldbestätigung ................... 10,00 EUR38--Änderung der Tilgungsart ..………........………...…. 250,00 EUR38--sonstige Vertragsänderungen …..………………....... 250,00 EUR38--Schuldhaftentlassung............................................ 250,00 EUR38--Austausch des Beleihungsobjektes .......................... 350,00 EUR38--sonstiger Sicherheitentausch ................................. 250,00 EUR--Erstellung von Löschungsbewilligungenim Rahmen der Darlehensrückzahlung ......................... kostenfrei,zzgl. anfallende Notargebühren32Zinssatz pro Jahr, letzte Änderung: 16.09.2013; 15.00 Uhr, Zinsgutschrift zum Quartalsende.33Zinssatz pro Jahr, letzte Änderung: 02.01.2013; 15.00 Uhr, Zinsgutschrift zum Ende der Laufzeit.34Zinssatz pro Jahr, variabel, letzte Änderung: 01.12.2012, Zinsgutschrift zum Quartalsende.35Zinssatz pro Jahr, variabel, letzte Änderung: 15.04.2013: Zinsgutschrift zum Quartalsende.36Rechnungsabschluss quartalsweise in den „Briefkasten“ im Internet-Banking.37Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Dispositionskredit gedeckt sind.38Auf KundenwunschPreis- und Leistungsverzeichnis 5 von 11Stand: 01. Februar 2014


DKB DeutscheKreditbank AGA. Preise für Dienstleistungen und Leistungsmerkmale im standardisierten Geschäftsverkehr mit Privatkunden--Erstellung von Grundbucherklärungen,Freigabe von Zusatzsicherheiten 39 sowieBestätigungen gegenüber Dritten(Notar, Kreditinstitut, Rechtsanwalt) 40 ....................... 150,00 EURzzgl. anfallende Notargebühren--Erstellung/ Bearbeitung eines Treuhandauftragesim Rahmen einer Darlehensrückzahlung 40 ................. 150,00 EUR--Erstellung einer Berechnung für eineNichtabnahmeentschädigung jeDarlehenskonto 41 .................................................... 100,00 EUR--Erstellung einer Berechnung für Vorfälligkeitsentschädigung odereines Angebotes für eine außervertragliche Rückzahlung 41erstmalige Berechnung pro Darlehenskonto .................. kostenfreijede weitere Berechnung pro Darlehenskonto ............ 100,00 EUR4.2 Mietaval42--Avalprovision............................. 2,50% p.a., mind. 50,00 EUR--Ausstellung einer Avalurkunde ...................... einmalig 30,00 EUR5. Sonstige Preise und Leistungen5.1 Kontoauszug (sofern vorstehend keine abweichendenRegelungen)--Kontoauszug per Post ................................. je Auszug 1,00 EUR43--Duplikate (Zweitschriften) von Kontoauszügen /Extrakontoauszug ................................................... je 5,00 EUR--Ersatzkontoauszug bei fehlendem Jahreskontoauszug(DKB-Broker/ Darlehen)Reklamation bis zum 30.06. des Folgejahres ................ kostenfreiReklamation ab dem 01.07. des Folgejahres ................ 2,50 EUR5.2 Wertstellungen--BelastungenBarauszahlungen am Geldautomatender DKB AG ...................................................... Auszahlungstaganderer Institute ...................... abhängig vom Belastungszeitpunktdurch das den Geldautomaten betreibende Institut5.3 Saldenbestätigungen/ Erträgnisaufstellungen/ Jahressteuerbescheinigung--einfache Saldenbestätigung (auf Anforderung) .............. 10,00 EUR--qualifizierte Saldenbestätigung(auf Anforderung) .......................................... mind. 75,00 EUR 44--Zweitschriften für Zinsbestätigungen ......................... je 10,00 EUR--Erträgnisaufstellung .................................................... 10,00 EUR--Ersatz-Erträgnisaufstellung .......................................... 10,00 EUR--Jahressteuerbescheinigung ........................................... kostenfrei45--Ersatz-Jahressteuerbescheinigung ............................ 10,00 EUR5.4 Mahnungen 46--Zahlungserinnerung ..................................................... kostenfrei--Mahnung ................................................................... 5,00 EUR5.5 Sonstiges--Kontoauflösung ........................................................... kostenfrei--Belegkopien und sonstige Unterlagenauf Anforderung ............................................ pro Kopie 5,00 EUR--DATA Journal Kopien (HBCI/ DATA/ ELKO) ....... pro Kopie 2,50 EUR--HBCI-Chipkarte (ohne Online-Banking-Softwareund Kartenleser) .......................................................... 7,50 EUR47--Bankauskünfte ..................................... pro Auskunft 10,00 EUR--Direktzustellung an den Kundenmittels Werttransportunternehmen .................... mind. 40,00 EUR 48--Versandkosten für bestellte Edelmetalle und Sortenbis 10.000 EUR Bestellwert ...................... je Bestellung 9,50 EURüber 10.000 EUR Bestellwert .................. je Bestellung 14,50 EURjeweils zzgl. gesetzlicher MwSt.45--Ermittlung einer neuen Kundenadresse ...................... 20,00 EUR--Ermittlung des Berechtigten aus einerGirokartenverfügung ................................................ 10,00 EUR 45--Nachforschung bei Bargeldverfügungsproblemen anGeldautomaten unabhängig vom Ergebnis ....... mind. 2,50 EUR 45,4939Sofern keine Verpflichtung der DKB AG auf Grund Übersicherung40Auf Kundenwunsch41Entgelt fällt nur bei einer Berechnung im Auftrag des Kunden an, unabhängig davon, ob der Kunde das Darlehen nicht abnimmt bzw. von einer außervertraglichen RückzahlungGebrauch macht.42Die Abrechnung erfolgt jährlich im Voraus.43Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht.44Abhängig vom Aufwand.45Ein Preis wird nur berechnet, wenn die Erstellung der Duplikate bzw. die Nachforschungen durch vom Kunden zu vertretende Umstände veranlasst wurden.46Dem Kunden bleibt der Gegenbeweis vorbehalten, dass in seinem Fall kein oder nur ein geringerer Schaden durch die Mahnung verursacht wurde. Die Gebühren werden nichtberechnet, wenn bei einem Verbraucherdarlehensvertrag dem Kreditnehmer während seines Vertrages der gesetzliche Verzugszinssatz berechnet wird.47Ausschließlich in deutscher Sprache (Vertragssprache) erhältlich.48Entgelt von Entfernung und Transportgut abhängig – Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Kundenbetreuung.49Zzgl. weiterer anfallender Fremdgebühren.Preis- und Leistungsverzeichnis 6 von 11Stand: 01. Februar 2014


DKB DeutscheKreditbank AGB. Preise für Dienstleistungen und Leistungsmerkmale im Zahlungsverkehr für Privatkunden1. Überweisungen1.1 Überweisungen (Zahlungsein- und -ausgänge)innerhalb Deutschlands und in andere Staaten desEuropäischen Wirtschaftsraums (EWR) 50 in Euro oderin anderen EWR 50 -Währungen1.1.1 Höhe der von der DKB AG berechneten Entgelte bei SEPA-Überweisungen (Single Euro Payments Area)--Zahlungsein- und -ausgänge in Euro in andere Staaten der EUbzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) 50 und in dieSchweiz und nach Monaco mit korrekter IBAN und BIC (bei Auftragserteilungper Onlinebanking (beleglos) oder auf Vordruck„SEPA-Standardüberweisung“) ..................................... kostenfrei51--AWV Meldepflicht ab 12.500 EUR beachten--Standardentgeltregelung ............................... SHARE-Überweisung--eilige Überweisung ............................................. pro beleghaftenAuftrag 15,00 EUR 521.1.2 Höhe der von der DKB AG berechneten Entgelte beiÜberweisungen in Euro oder in anderen EWR 50 -Währungen53--Überweisungen ohne Konvertierung der Währung ......... kostenfreieilige Überweisung ............................................. pro beleghaftenAuftrag 15,00 EUR--Überweisungen mit Konvertierung der Währungbis 12.500 EUR oder Gegenwert ................................ 12,50 EURüber 12.500 EUR 51 oder Gegenwert .......................... 1,0 ‰ vomÜberweisungsauftrag,max. 150,00 EURzusätzlich für eilige Zahlungsausgänge ........ pro Auftrag 5,50 EUR54--Repair-Gebührpro Überweisungsauftrag ...................... 7,50 EUR51--AWV Meldepflicht ab 12.500 EUR beachten--Standardentgeltregelung ............................... SHARE-Überweisung1.1.3 Ausführungsfristen--Überweisungen in EuroBelegloser 55 Überweisungsauftrag ............... max. ein GeschäftstagBeleghafter Überweisungsauftrag ............ max. zwei Geschäftstage50--Überweisungen in anderen EWR -WährungenBelegloser 55 / beleghafterÜberweisungsauftrag .............................. max. vier Geschäftstage1.2 Überweisungen (Zahlungsein- und -ausgänge)innerhalb Deutschlands und in andere Staaten desEuropäischen Wirtschaftsraumes (EWR) 50 inWährungen eines Staates außerhalb des EWR 50(Drittstaatenwährungen) sowie Überweisungen inStaaten außerhalb des EWR 50 (Drittstaaten)1.2.1 Höhe der von der DKB AG berechneten Entgelte--bis 12.500 EUR oder Gegenwert ................................ 12,50 EUR51--über 12.500 EUR oder Gegenwert .......................... 1,0 ‰ vomÜberweisungsauftrag,max. 150,00 EUR--zusätzlich für eilige Zahlungsausgänge ........ pro Auftrag 5,50 EUR54--Repair-Gebührpro Überweisungsauftrag ..................... 7,50 EUR51--AWV Meldepflicht ab 12.500 EUR beachten--Standardentgeltregelung ................................ SHARE-Überweisung1.2.2 AusführungsfristenDie Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt.1.3 EntgeltregelungWer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zutragen hat, richtet sich nach der getroffenen Entgeltregelung im Zahlungsauftrag:• OUR-Überweisung = Überweisender trägt alle Entgelte• SHARE-Überweisung = Überweisender trägt Entgelte bei seinerBank, Zahlungsempfänger trägt die übrigenEntgelte• BEN-Überweisung = Zahlungsempfänger trägt alle EntgelteHinweis:Bei OUR-Überweisungen wird eine Pauschale für fremde Entgelte inHöhe von 15,00 EUR einbehalten. Es kann zur Nachbelastung zusätzlicherfremder Entgelte kommen.Bei einer SHARE-Überweisung können durch ein zwischengeschaltetesKreditinstitut vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogenwerden.Bei einer BEN-Überweisung können von jedem der Kreditinstitute (überweisendes,zwischengeschaltetes oder begünstigtes Kreditinstitut) vomÜberweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. DieseEntgeltregelung gilt nicht für Überweisungen im EWR 50 -Raum inEWR 50 -Währungen ohne Währungsumrechnung.50Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Irland, Island, Italien, Kroatien,Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, TschechischeRepublik, Ungarn, Zypern.51Der Meldepflicht kann über das Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS) auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank (http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Standardartikel/Service/Meldewesen/allgemeines_meldeportal_statistik.html) nachgekommen werden. Privatpersonen steht darüber hinaus die entgeltfreie Hotline der Deutschen Bundesbank zurVerfügung: Tel. 0800 123 41 11.52Taggleiche Gutschrift beim Empfänger bei Auftragseingang in Schriftform bis 11:00 Uhr53Nur bei Entgeltregelung SHARE-Überweisung; ansonsten analog Überweisungen mit Konvertierung der Währung54Repair-Gebühr fällt an, wenn eine Nachbearbeitung durch die DKB AG erforderlich ist, z. B. bei fehlendem BIC (Bank Identifier Code/ Swift Code) oder fehlender IBAN (InternationalBank Account Number) des Zahlungsempfängers.55Dies sind Überweisungsaufträge, die per Onlinebanking, Datenfernübertragung, Datenträgeraustausch und Selbstbedienungsterminal erteilt werden.Preis- und Leistungsverzeichnis 7 von 11Stand: 01. Februar 2014


DKB DeutscheKreditbank AGB. Preise für Dienstleistungen und Leistungsmerkmale im Zahlungsverkehr für Privatkunden1.4 Sonstiges56--Nachfrage zum Verbleib einer Überweisung ............... 10,00 EUR57--Bearbeitung eines Überweisungsrückrufs .................. 10,00 EUR--Unterrichtung über Nichtausführungeiner Überweisung (Brief und Versand) ......................... 1,00 EUR--Belegkopien ................................................ pro Kopie 5,00 EURHinweis:Die DKB AG behält sich vor, Zahlungen in der Währung des Ziellandesauszuführen, sofern vom Auftraggeber keine abweichende Weisungerteilt wird.--Abrechnung von Zahlungen in fremder WährungZahlungseingänge zum Briefkurs am AusführungstagZahlungsausgänge zum Geldkurs am Ausführungstag2. Schecks und Lastschriften2.1 Allgemein--Vormerkung und Verlängerung einer Schecksperre .......... 5,00 EUR--Rückscheck wegen Schecksperre/ mangels DeckungRückscheckgebühr zu Lasten Scheckeinreicher .............. kostenfreiInterbankenentgelt gem. Scheckabkommenzu Lasten 1. Inkassostelle .......................................... 5,00 EUR--Anforderung einer Scheckkopie .................................... 5,00 EUR--Ausstellung von Bundesbankschecks ......... pro Scheck 30,00 EURDirektzustellung an den Kunden mittelsWerttransportunternehmen .............................. max. 40,00 EUR 58--Versandkosten für bestellte Reiseschecks ... je Bestellung 9,50 EUR--Verkauf von Reiseschecks .............. 1% vom Nennwert/ Gegenwertmind. 8,00 EUR--Rücklastschrift wegen Widerspruch/ mangels Deckung ... kostenfrei--Interbankenentgelt gemäß Lastschriftabkommenzu Lasten 1. Inkassostelle ........................................... 3,00 EUR--Unterrichtung über Nichteinlösung einerLastschrift (Brief und Versand) ..................................... 1,00 EUR--Belegkopien ................................................ pro Kopie 5,00 EUR2.2 AusführungsfristenDie DKB AG ist verpflichtet sicherzustellen, dass innerhalb Deutschlandsbzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) 59 der Lastschriftbetragbeim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängersspätestens wie folgt eingeht:--Lastschriften in Euro .............. max. ein Geschäftstag nach Zugangdes Zahlungsauftrags 60 bei der DKB AG2.3 Scheckeinreichung, bezogen auf ein ausländischesKreditinstitut in Euro oder Fremdwährung oder aufein inländisches Kreditinstitut in Fremdwährung--Sofortige Gutschrift (Eingang vorbehalten)bis 1.000 EUR oder Gegenwert davon .................... 12,50 EUR 61Nachbelastung zusätzlicher Entgelte fremder KreditinstitutemöglichAbrechnung zum Briefkurs des Einreichungstages--Gutschrift nach EinlösungGutschrift erst nach Eingang des Gegenwertsabzgl. fremder Entgelte durch ausländische Kreditinstitutebis 12.500 EUR oder Gegenwert davon .................... 25,00 EUR(12,50 EUR eigene Entgelte und 12,50 EURvon der inländischen Verrechnungsbank)über 12.500 EUR oderGegenwert davon ................................1‰ des Scheckbetrages,max. 150,00 EUR (und 12,50 EURvon der inländischen Verrechnungsbank)Abrechnung zum Briefkurs des Tages des Gegenwerteingangs3. DevisenabrechnungBasis für Zahlungen in den Währungen USD, JPY, GBP, CHF, CAD,SEK, NOK und DKK sind die von EuroFX festgestellten Kurse. DerEuroFX ist im Internet unter www.eurofx.de veröffentlicht.Basis für Zahlungen in anderen Währungen ist das Devisenkursblattder BayernLB. Es ist im Internet unter www.bayernlb.de veröffentlicht.Die Abrechnungskurse werden an jedem Handelstag zwischen13:00 Uhr und 14:30 Uhr ermittelt.Umrechnungen von Euro in Fremdwährung werden zum Geldkursund von Fremdwährungen in Euro zum Briefkurs der festgestelltenKurse mit Wertstellung Buchungstag + 2 Bankarbeitstage abgerechnet.Bei Aufträgen in nicht handelsüblichen Währungen (z. B. KES, NAD,BRL) kann es zur Nachbelastung von Kursdifferenzen kommen, aufdie nach erfolgter Abwicklung im Kontoauszugstext hingewiesenwird.56Ein Preis wird nur berechnet, wenn die zur Nachfrage führenden Umstände nicht von der DKB AG zu vertreten sind.57Gebühr fällt erst nach Zugang des Überweisungsauftrags an.58Entgelt von Entfernung abhängig.59Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Irland, Island, Italien, Kroatien,Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik,Ungarn, Zypern.60Siehe Nr. 2.4.4 der jeweiligen Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschriften im Einzugsermächtigungs- und SEPA-Basis-Lastschriftverfahren61Es gilt eine Sperrfrist von 20 Bankarbeitstagen auf den Gutschriftsbetrag des eingereichten Schecks.Preis- und Leistungsverzeichnis 8 von 11Stand: 01. Februar 2014


DKB DeutscheKreditbank AGB. Preise für Dienstleistungen und Leistungsmerkmale im Zahlungsverkehr für Privatkunden4. Sonstiges4.1 ReklamationenGebühren von Fremdbanken:--Nachfrage der Auslandsbank/ des Kunden(z. B. nähere Angaben) ................................ 24,00-30,00 EUR 62--Rückforderungen wegen irrtümlicheroder doppelter Ausführung ........................ 24,00-30,00 EUR 63,64--Rückgabe der Zahlung durch die Auslandsbankwegen vom Kunden verursachter Unanbringlichkeit ..... 20,00 EURwiederholte Auskunftsanfrage in derselben Sache ...... pro Anfrage10,00 EUR4.2 Wertstellungen--Überweisungseingänge .......................................... Eingangstag--Überweisungsaufträge ...................... Tag der Belastungsbuchung--Daueraufträge ................................. Tag der Belastungsbuchung--Scheckeinreichung zur GutschriftEingang vorbehalten ............................................... Vorlagetag 65--Scheckeinreichung zur GutschriftEingang vorbehalten ................. Vorlagetag + 2 Bankarbeitstage 6667--Lastschriften......................................................... Vorlagetag--SEPA-Lastschriften ................................................ Fälligkeitstag--Scheckeinreichung bezogen auf ein ausländisches Kreditinstitutin Euro oder Fremdwährung oder auf inländisches Kreditinstitut inFremdwährungScheckeinreichung zur GutschriftEingang vorbehalten .................................. 3-15 Geschäftstage 68Scheckeinreichung zur Gutschriftnach Einlösung ....................................... 20-30 Geschäftstage 695. Allgemeine Informationen im Hinblickauf die Erbringung von Zahlungsdiensten5.1 Name und Anschrift der DKB AGDeutsche Kreditbank AktiengesellschaftTaubenstr. 7-910117 Berlintelefonisch erreichbar: Mo. - So. 00.00–24.00 UhrHotline Inland: 030 120 300 00Hotline Ausland: +49 30 120 300 00Hotline Sperren: Alle Angaben und Informationen finden Sieunter www.DKB.de.E-Mail:E-Postbriefadresse:Internet:info@dkb.deinfo@dkb.epost.dewww.DKB.de5.2 Zuständige AufsichtsbehördeBundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtGraurheindorfer Str. 108, 53117 BonnundMarie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt a.M.Internet: www.bafin.de5.3 Eintragung im HandelsregisterAmtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB 341655.4 VertragsspracheMaßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikationmit dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages istDeutsch.5.5 Geschäftstage der DKB AGGeschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangsbeteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführungvon Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten.Die DKB AG unterhält den für die Ausführung der Zahlungerforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen im BundeslandBerlin, außer Samstags, Heiligabend (24. Dezember), Silvester (31.Dezember) sowie an Feiertagen im Bundesland Bayern (Heilige DreiKönige, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen).Besonderheit: Hausinterne Zahlungen werden an bayerischen Feiertagenverbucht.62Die Höhe ist abhängig von den beteiligten Fremdbanken.63Die Höhe ist abhängig von den beteiligten Fremdbanken. Gebühr kann auch bei nicht erfolgreicher Rückforderung anfallen.64Ein Preis wird nur berechnet, wenn die zur Nachfrage führenden Umstände nicht von der DKB AG zu vertreten sind.65Sofern es sich um Schecks der DKB AG handelt.66Sofern es sich nicht um Schecks der DKB AG handelt, gilt eine Sperrfrist von fünf Bankarbeitstagen.67Betrifft nur elektronisches Lastschriftverfahren.68Abhängig von Land und Währung.69Abhängig vom Land.Preis- und Leistungsverzeichnis 9 von 11Stand: 01. Februar 2014


DKB DeutscheKreditbank AGB. Preise für Dienstleistungen und Leistungsmerkmale im Zahlungsverkehr für Privatkunden5.6 Annahmefrist/ Cut-Off-ZeitenZahlungsdienstAnnahmefrist/ Cut-Off-Zeitje GeschäftstagVerarbeitungstagSEPA-Überweisung, innerhalb EWR in Euro - Onlinebanking 15:00 Uhr EingangstagSEPA-Überweisung, innerhalb EWR in Euro - Fax/ E-Mail* 13:00 Uhr EingangstagSEPA-Überweisung, innerhalb EWR in Euro - Post 15:45 Uhr Eingangstag + 1 BankarbeitstagÜberweisung außerhalb EWR in Euro - Onlinebanking/ Fax/ E-Mail* 13:00 Uhr EingangstagÜberweisung außerhalb EWR in Euro - Post 15:45 Uhr Eingangstag + 1 BankarbeitstagÜberweisung innerhalb und außerhalb EWR in Fremdwährung -Onlinebanking/ Fax/ E-Mail*10:30 Uhr EingangstagÜberweisung innerhalb und außerhalb EWR in Fremdwährung - Post 15:45 Uhr Eingangstag + 1 BankarbeitstagEilige Zahlungen in Euro - Post/ Fax/ E-Mail* 11:00 Uhr Eingangstag oder TerminEilige Zahlungen in Fremdwährung - Fax/ E-Mail* 10:30 Uhr Eingangstag oder TerminDauerauftrag - Onlinebanking1 Bankarbeitstag vor Ausführungbis 17:30 UhrAusführungstagÜberweisung auf/ von DKB-Kreditkarte - Onlinebanking 14:30 Uhr EingangstagÜberweisung auf/ von DKB-Kreditkarte - Post/ Fax/ E-Mail* 14:00 Uhr Eingangstag + 1 BankarbeitstagÜberweisung auf/ von Hilton HHonors® Credit Card - Onlinebanking 18:00 Uhr Eingangstag + 1 BankarbeitstagÜberweisung von Hilton HHonors® Credit Card - Post/ Fax/ E-Mail*/ Telefon 16:00 Uhr Eingangstag + 1 BankarbeitstagÜberweisung von Lufthansa Miles & More Credit Card - Online-Kartenkonto 15:00 Uhr Eingangstag + 1 BankarbeitstagÜberweisung von Porsche Card S – Online-Kartenkonto 15:00 Uhr Eingangstag + 1 BankarbeitstagSEPA-Basislastschrift (Core)mindestens 5 + 1 BankarbeitstagFälligkeitstagErst- und Einmallastschrifteigene Bearbeitungszeit vorFälligkeit bis 17:30 Uhr, frühestens14 Kalendertage vor LastschriftfälligkeitSEPA-Basislastschrift (Core)Folgelastschriftmindestens 2 + 1 Bankarbeitstageigene Bearbeitungszeit vorFälligkeit bis 17:30 Uhr, frühestens14 Kalendertage vor LastschriftfälligkeitFälligkeitstagSEPA-Basislastschrift mit Kennzeichen „COR1“mindestens 1 + 1 Bankarbeitstageigene Bearbeitungszeit vorFälligkeit bis 17:30 Uhr, frühestens14 Kalendertage vor LastschriftfälligkeitAlle Aufträge, die nach der Annahmefrist/ Cut-Off-Zeit eingehen, gelten als am folgenden Geschäftstag eingegangen.* Auftrag eingescannt bzw. im E-Mail-AnhangFälligkeitstagC. Preise für Wertpapierdienstleistungen für Privatkunden1. DKB-Broker (Onlinebanking)1.1 Depotverwaltung--Depotführung ............................................................. kostenfrei--Wertpapierbelegeim Internet-Banking .................................................... kostenfrei--Wertpapierabrechnung nach jeder Order zusätzlichals Duplikat per Post 70 ....................... 34,80 EUR p.a. inkl. MwSt.--Vormerkung/ Änderung/ Streichung eines Limits ............. kostenfrei--Änderung/ Streichung eines Orderauftrags ...................... kostenfrei--Eröffnung/ Änderung/ Löschung einesFondssparplans .......................................................... kostenfrei--Depot-/ Wertpapierübertragung ..................................... kostenfrei--Lagerstellenwechselnach Kundenauftrag .............................. 30,00 EUR 71 inkl. MwSt.70Für Bestandskunden mit einem Depot, das vor dem 16.01.2013 eröffnet wurde. Neukunden auf Anfrage71Eine lagerstellenabhängige Umlagegebühr fällt an, wenn der Verkauf in einer anderen Lagerstelle erfolgen soll, als der Kundenbestand verbucht ist(zzgl. Fremdkosten, siehe Fußnote 72)Preis- und Leistungsverzeichnis 10 von 11Stand: 01. Februar 2014


DKB DeutscheKreditbank AGC. Preise für Wertpapierdienstleistungen für Privatkunden1.2 Kauf und Verkauf von WertpapierenOrdergebühr1.2.1 Inländische BörsenplätzeOrdergebühr pro Order72--bis 10.000 EUR Ordervolumen ............................... 10,00 EURab 10.000,01 EUR Ordervolumen ........................... 25,00 EUR 721.2.2 Ausländische Börsenplätze72--Ordergebühr pro Order ............................................ 75,00 EUR1.2.3 InvestmentfondsanteileBörslicher Handel:--Gebühren für den börslichen Handel gemäß Nr. 1.2.1 und 1.2.2Außerbörslicher Handel:--Erwerb und Rückgabe zum Rücknahmepreis (ohne Ausgabeaufschlag)zzgl. Gebühren nach Nr. 1.2.1TeilausführungenDie Ordergebühr fällt bei Teilausführungen mit identischem Schlusstagnur einmalig an. 7372Zzgl. Fremdkosten (entstehen nicht beim Handel über den Handelsplatz TRADEGATE ® )Dazu können zählen: (werden gesondert berechnet)--Gebühren, Kosten, Steuern nach Vorgabe des Börsenplatzes oder nach Art der Aufgabe des Dritten/Drittfonds--Maklergebühren (Courtage)Genaue Informationen werden von den jeweiligen Börsen- und Handelsplätzen zur Verfügung gestellt.73Marktbedingt kann es zu Teilausführungen kommen, d.h., dass eine Order in mehreren Teilen ausgeführt wird(zzgl. Fremdkosten, siehe Fußnote 72).D. Weitere Informationen für Privatkunden1. Außergerichtliche Streitschlichtung im OmbudsmannverfahrenFür die Beilegung von Streitigkeiten mit der DKB AG besteht für Kundenzudem die Möglichkeit, den Ombudsmann der öffentlichen Bankenanzurufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtungvon Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“ (beim BundesverbandÖffentlicher Banken Deutschlands e.V. erhältlich). DieBeschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim BundesverbandÖffentlicher Banken Deutschlands e.V., Postfach 11 0272, 10832 Berlin, zu richten.Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsgebietdes Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des BürgerlichenGesetzbuchs, Artikel 248 des Einführungsgesetzes zumBürgerlichen Gesetzbuch und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes)besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde beider Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. DieVerfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsichterhältlich. Die Adresse lautet: Graurheindorfer Str. 108,53117 Bonn.2. Hinweis zum Umfang der EinlagensicherungDie DKB AG ist dem Einlagensicherungsfonds des BundesverbandesÖffentlicher Banken Deutschlands e.V. (im Folgenden „Einlagensicherungsfonds“genannt) und der Entschädigungseinrichtung desBundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH (im Folgenden„Entschädigungseinrichtung“ genannt) angeschlossen. Gesichertwerden die Einlagen von Nicht-Kreditinstituten. Hierzu zähleninsbesondere Sicht- und Termineinlagen. Nicht geschützt sind Forderungen,über die die DKB AG Inhaberpapiere ausgestellt hat, wiez. B. Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate.Soweit der Einlagensicherungsfonds oder die Entschädigungseinrichtungan einen Kunden leistet, gehen dessen Forderungen gegen dieDKB AG in entsprechender Höhe Zug um Zug auf den Einlagensicherungsfondsoder die Entschädigungseinrichtung über. Die DKB AG istbefugt, dem Einlagensicherungsfonds oder der Entschädigungseinrichtungalle in diesem Zusammenhang erforderlichen Auskünfte zu erteilenund Unterlagen zur Verfügung zu stellen.Preis- und Leistungsverzeichnis 11 von 11Stand: 01. Februar 2014

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