11.07.2015 Aufrufe

Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im - Deutsche ...

Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im - Deutsche ...

Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im - Deutsche ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

DKB <strong>Deutsche</strong>Kreditbank AG<strong>Bedingungen</strong> für <strong>Zahlungen</strong> <strong>mittels</strong><strong>Lastschrift</strong> <strong>im</strong> Einzugsermächtigungs- undAbbuchungsauftragsverfahrenDie <strong>Bedingungen</strong> für <strong>Zahlungen</strong> <strong>mittels</strong> <strong>Lastschrift</strong> <strong>im</strong> Einzugsermächtigungs-und Abbuchungsauftragsverfahren gelten für diefolgenden Verfahren:--Abschnitt A.: „<strong>Zahlungen</strong> <strong>mittels</strong> <strong>Lastschrift</strong> <strong>im</strong> Einzugsermächtigungsverfahren“--Abschnitt B.: „<strong>Zahlungen</strong> <strong>mittels</strong> <strong>Lastschrift</strong> <strong>im</strong> Abbuchungsauftragsverfahren“A. <strong>Zahlungen</strong> <strong>mittels</strong> <strong>Lastschrift</strong> <strong>im</strong> EinzugsermächtigungsverfahrenFür <strong>Zahlungen</strong> des Kunden an Zahlungsempfänger <strong>mittels</strong> Einzugsermächtigungslastschriftüber sein Konto bei der Bank geltenfolgende <strong>Bedingungen</strong>.1. Allgemein1.1 Begriffsbest<strong>im</strong>mungEine <strong>Lastschrift</strong> ist ein vom Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungsvorgangzu Lasten des Kontos des Kunden, bei dem dieHöhe des jeweiligen Zahlungsbetrages vom Zahlungsempfängerangegeben wird.1.2 Entgelte1.2.1 Entgelte für VerbraucherDie Entgelte <strong>im</strong> <strong>Lastschrift</strong>verkehr ergeben sich aus dem PreisundLeistungsverzeichnis.Änderungen der Entgelte werden dem Kunden spätestens zweiMonate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten.Hat der Kunde mit der Bank <strong>im</strong> Rahmen der Geschäftsbeziehungeinen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart,können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden.Die Zust<strong>im</strong>mung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seineAblehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdensder Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkungwird ihn die Bank in ihrem Angebot besondershinweisen.Werden dem Kunden Änderungen der Entgelte angeboten, kanner diese Geschäftsbeziehung vor dem vorgeschlagenen Zeitpunktdes Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfreikündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank inihrem Angebot besonders hinweisen.1.2.2 Entgelte für Kunden, die keine Verbraucher sindBei Entgelten und deren Änderung für <strong>Zahlungen</strong> von Kunden,die keine Verbraucher sind, sind die Regelungen in Nummer 17Absätze 1 bis 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich.1.3 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstigeBeschwerdemöglichkeitFür die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht die Möglichkeit,den Ombudsmann der öffentlichen Banken anzurufen.Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung vonKundenbeschwerden <strong>im</strong> Bereich des Bundesverbandes ÖffentlicherBanken Deutschlands, VÖB“, die auf Wunsch zur Verfügunggestellt wird oder <strong>im</strong> Internet unter http://www.voeb.de/de/ueber_uns/ombudsmann/ abrufbar ist. Die Beschwerde ist schriftlichan die Kundenbeschwerdestelle be<strong>im</strong> Bundesverband ÖffentlicherBanken Deutschlands, VÖB, Postfach 11 02 72, 10832Berlin, zu richten.2. Einzugsermächtigungslastschrift2.1 Allgemein2.1.1 Wesentliche Merkmale der EinzugsermächtigungslastschriftMit dem Einzugsermächtigungslastschriftverfahren kann der Kundeüber die Bank an den Zahlungsempfänger <strong>Zahlungen</strong> in Eurobewirken.Für die Ausführung von <strong>Zahlungen</strong> <strong>mittels</strong> Einzugsermächtigungslastschriften--müssen der Zahlungsempfänger und dessen Zahlungsdienstleisterdas Einzugsermächtigungslastschriftverfahren nutzenund--muss der Kunde vor dem Zahlungsvorgang dem Zahlungsempfängereine Einzugsermächtigung (siehe Nummer A.2.2.1)erteilen.Diese Einzugsermächtigung ist zugleich die Weisung des Kundengegenüber der Bank, die vom Zahlungsempfänger auf das Kontodes Kunden gezogenen <strong>Lastschrift</strong>en einzulösen. Der Zahlungsempfängerlöst den jeweiligen Zahlungsvorgang aus, indem erüber seinen Zahlungsdienstleister der Bank die <strong>Lastschrift</strong>en vorlegt.<strong>Bedingungen</strong> für <strong>Zahlungen</strong> <strong>mittels</strong> <strong>Lastschrift</strong> 1 von 7Stand: 09. Juli 2012


DKB <strong>Deutsche</strong>Kreditbank AGDer Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einerEinzugsermächtigungslastschrift binnen einer Frist von achtWochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinemKonto von der Bank die Erstattung des belasteten <strong>Lastschrift</strong>betragesverlangen.2.1.2 KundenkennungenFür das Verfahren hat der Kunde die ihm mitgeteilte Kontonummerund die Bankleitzahl der Bank als seine Kundenkennunggegenüber dem Zahlungsempfänger zu verwenden, da die Bankberechtigt ist, die Zahlung aufgrund der Einzugsermächtigungslastschriftausschließlich auf Grundlage der ihr übermitteltenKundenkennung auszuführen. Die Bank und die weiteren beteiligtenStellen führen die Zahlung an den Zahlungsempfängeranhand der <strong>im</strong> <strong>Lastschrift</strong>datensatz vom Zahlungsempfänger alsseine Kundenkennung angegebenen Kontonummer und Bankleitzahlaus.2.2 Einzugsermächtigung2.2.1 Erteilung der Einzugsermächtigung, Weisung an dieBank sowie Regelung für bisher erteilte EinzugsermächtigungenDer Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung.Mit dieser--ermächtigt er den Zahlungsempfänger, <strong>Zahlungen</strong> von seinemKonto <strong>mittels</strong> <strong>Lastschrift</strong> einzuziehen, und--weist er zugleich die Bank an, die vom Zahlungsempfänger aufsein Konto gezogenen <strong>Lastschrift</strong>en einzulösen.Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüberseiner Bank die Einlösung von <strong>Lastschrift</strong>en des Zahlungsempfängers.Sätze 2 und 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttretendieser <strong>Bedingungen</strong> erteilte Einzugsermächtigungen.Die Einzugsermächtigung muss folgende Angaben (Autorisierungsdaten)enthalten:--Bezeichnung des Zahlungsempfängers,--Bezeichnung des Kunden und--seine Kundenkennung (siehe Nummer A.2.1.2).Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigungzusätzliche Angaben enthalten.2.2.2 Widerruf der EinzugsermächtigungDie Einzugsermächtigung kann vom Kunden durch Erklärung gegenüberdem Zahlungsempfänger oder seiner Bank – möglichstschriftlich – mit der Folge widerrufen werden, dass nachfolgendeZahlungsvorgänge nicht mehr autorisiert sind.Erfolgt der Widerruf gegenüber der Bank, wird dieser ab demauf den Eingang des Widerrufs folgenden Geschäftstag gemäßPreis- und Leistungsverzeichnis wirksam. Zusätzlich sollte derWiderruf auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden,damit dieser keine weiteren <strong>Lastschrift</strong>en einzieht.1Bankarbeitstage sind alle Werktage außer: Sonnabende 24. und 31. Dezember.2.3 Einzug der Einzugsermächtigungslastschrift aufGrundlage der Einzugsermächtigung durch denZahlungsempfänger(1) Die vom Kunden erteilte Einzugsermächtigung verbleibt be<strong>im</strong>Zahlungsempfänger. Dieser übern<strong>im</strong>mt die Autorisierungsdatenund setzt etwaige zusätzliche Angaben in den Datensatzzur Einziehung von Einzugsermächtigungslastschriften.Der jeweilige <strong>Lastschrift</strong>betrag wird vom Zahlungsempfängerangegeben.(2) Der Zahlungsempfänger übermittelt elektronisch den Datensatzzur Einziehung der Einzugsermächtigungslastschriftunter Einschaltung seines Zahlungsdienstleisters an dieBank als Zahlstelle. Dieser Datensatz stellt auch die mit derEinzugsermächtigung erteilte Weisung an die Bank dar, diejeweilige Einzugsermächtigungslastschrift einzulösen (sieheNummer A.2.2.1).2.4 Zahlungsvorgang aufgrund der Einzugsermächtigungslastschrift2.4.1 Belastung des Kontos des Kunden mit dem <strong>Lastschrift</strong>betrag(1) Eingehende Einzugsermächtigungslastschriften des Zahlungsempfängerswerden mit dem vom Zahlungsempfängerangegebenen <strong>Lastschrift</strong>betrag dem Konto des Kunden belastet.(2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens amzweiten Bankarbeitstag 1 nach ihrer Vornahme rückgängiggemacht (siehe Nummer A.2.4.2), wenn--der Bank ein Widerruf der Einzugsermächtigung zugegangenist,--die vom Zahlungsempfänger angegebene Kontonummerdes Zahlungspflichtigen und die Bankleitzahl keinem Kontodes Kunden bei der Bank zuzuordnen sindoder--der Kunde über kein für die Einlösung der <strong>Lastschrift</strong> ausreichendesGuthaben auf seinem Konto oder über keinenausreichenden Kredit verfügt (fehlende Kontodeckung);Teileinlösungen n<strong>im</strong>mt die Bank nicht vor.2.4.2 Einlösung von EinzugsermächtigungslastschriftenEinzugsermächtigungslastschriften sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchungauf dem Konto des Kunden nicht spätestensam zweiten Bankarbeitstag 1 nach ihrer Vornahme rückgängiggemacht wird.2.4.3 Unterrichtung über die Nichtausführung oder Rückgängigmachungder Belastungsbuchung oder Ablehnungder EinlösungÜber die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungsbuchung(siehe Nummer A.2.4.1) oder die Ablehnung derEinlösung einer Einzugsermächtigungslastschrift (siehe NummerA.2.4.2) wird die Bank den Kunden unverzüglich, spätestensbis zu der gemäß Nummer A.2.4.4 vereinbarten Frist unterrichten.Dies kann auch auf dem für Kontoinformationen vereinbar-<strong>Bedingungen</strong> für <strong>Zahlungen</strong> <strong>mittels</strong> <strong>Lastschrift</strong> 2 von 7Stand: 09. Juli 2012


DKB <strong>Deutsche</strong>Kreditbank AGten Weg geschehen. Dabei wird die Bank, soweit möglich, dieGründe sowie die Möglichkeiten angeben, wie Fehler, die zurNichtausführung, Rückgängigmachung oder Ablehnung geführthaben, berichtigt werden können.Für die Unterrichtung über eine berechtigte Ablehnung der Einlösungeiner autorisierten Einzugsermächtigungslastschrift wegenfehlender Kontodeckung (siehe Nummer A.2.4.1 Absatz 2, dritterSpiegelstrich) berechnet die Bank das <strong>im</strong> Preis- und Leistungsverzeichnisausgewiesene Entgelt.2.4.4 Ausführung der Zahlung(1) Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der von ihr demKonto des Kunden aufgrund der Einzugsermächtigungslastschriftdes Zahlungsempfängers belastete <strong>Lastschrift</strong>betragspätestens innerhalb der <strong>im</strong> Preis- und Leistungsverzeichnisangegebenen Ausführungsfrist be<strong>im</strong> Zahlungsdienstleisterdes Zahlungsempfängers eingeht.(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem Tag des Zugangs derEinzugsermächtigungslastschrift bei der Bank. Fällt dieserTag nicht auf einen Geschäftstag gemäß Preis- und Leistungsverzeichnisder Bank, so beginnt die Ausführungsfristam darauf folgenden Geschäftstag.(3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung derZahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Wegund in der vereinbarten Häufigkeit.2.5 Erstattungsanspruch des Kunden bei einer autorisiertenZahlung(1) Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einerEinzugsermächtigungslastschrift binnen einer Frist vonacht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung aufseinem Konto von der Bank ohne Angabe von Gründen dieErstattung des belasteten <strong>Lastschrift</strong>betrages verlangen. Dabeibringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem essich ohne die Belastung durch die Zahlung befunden hätte.Etwaige Zahlungsansprüche des Zahlungsempfängers gegenden Kunden bleiben hiervon unberührt.(2) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen,sobald der jeweilige Betrag der <strong>Lastschrift</strong>belastungsbuchungdurch eine ausdrückliche Genehmigung des Kundenunmittelbar gegenüber der Bank autorisiert worden ist.(3) Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erfolgtenoder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung richtensich nach Nummer A.2.6.2.2.6 Erstattungs- und Schadensersatzansprüche desKunden2.6.1 Erstattung bei einer nicht autorisierten ZahlungIm Falle einer vom Kunden nicht autorisierten Zahlung hat dieBank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrerAufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den von seinemKonto abgebuchten <strong>Lastschrift</strong>betrag unverzüglich zu erstatten.Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sichohne die Belastung durch die nicht autorisierte Zahlung befundenhätte.2.6.2 Erstattung bei einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführungeiner autorisierten Zahlung(1) Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführungeiner autorisierten Zahlung kann der Kunde von der Bank dieunverzügliche und ungekürzte Erstattung des <strong>Lastschrift</strong>betragesinsoweit verlangen, als die Zahlung nicht erfolgt oderfehlerhaft war. Wurde der Betrag dem Konto des Kunden belastet,bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf demes sich ohne den fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgangbefunden hätte.(2) Der Kunde kann über den Anspruch nach Absatz 1 hinausvon der Bank die Erstattung derjenigen Entgelte und Zinsenverlangen, die die Bank ihm <strong>im</strong> Zusammenhang mit dernicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung der Zahlung inRechnung gestellt oder mit denen sie das Konto des Kundenbelastet hat.(3) Liegt die fehlerhafte Ausführung darin, dass der Zahlungsbetragbe<strong>im</strong> Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängersnach Ablauf der Ausführungsfrist gemäß Nummer A.2.4.4eingegangen ist (Verspätung), sind die Ansprüche nach Absätzen1 und 2 ausgeschlossen. Ist dem Kunden durch dieVerspätung ein Schaden entstanden, haftet die Bank nachNummer A.2.6.3, bei Kunden, die keine Verbraucher sind,nach Nummer A.2.6.4.(4) Wurde ein Zahlungsvorgang nicht oder fehlerhaft ausgeführt,wird die Bank auf Verlangen des Kunden den Zahlungsvorgangnachvollziehen und den Kunden über das Ergebnisunterrichten.2.6.3 Schadensersatz(1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisiertenZahlung oder bei einer nicht autorisierten Zahlungkann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereitsvon Nummern A.2.6.1 und A.2.6.2 erfasst ist, ersetztverlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzungnicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden,das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt,wie eigenes Verschulden zu vertreten. Hat der Kunde durchein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadensbeigetragen, best<strong>im</strong>mt sich nach den Grundsätzen desMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde denSchaden zu tragen haben.(2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt.Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht--für nicht autorisierte <strong>Zahlungen</strong>,--bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank,--für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat,und--für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn derKunde Verbraucher ist.<strong>Bedingungen</strong> für <strong>Zahlungen</strong> <strong>mittels</strong> <strong>Lastschrift</strong> 3 von 7Stand: 09. Juli 2012


DKB <strong>Deutsche</strong>Kreditbank AG2.6.4 Schadensersatzansprüche von Kunden, die keine Verbrauchersind, bei einer nicht erfolgten autorisierten Zahlung,fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung odernicht autorisierten ZahlungAbweichend von den Erstattungsansprüchen in Nummer A.2.6.2und Schadensersatzansprüchen in Nummer A.2.6.3 haben Kunden,die keine Verbraucher sind, neben etwaigen Ansprüchenaus Auftragsrecht nach § 667 BGB und ungerechtfertigter Bereicherungnach §§ 812 ff. BGB lediglich Schadensersatzansprüchenach Maßgabe folgender Regelungen:--Bei einer nicht erfolgten autorisierten Zahlung, fehlerhaft ausgeführtenautorisierten Zahlung oder nicht autorisierten Zahlungkann der Kunde, der kein Verbraucher ist, von der Bank denErsatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Diesgilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertretenhat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehungeines Schadens beigetragen, best<strong>im</strong>mt sich nach denGrundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bankund Kunde den Schaden zu tragen haben.--Ein Schadensersatzanspruch des Kunden ist der Höhe nachauf den <strong>Lastschrift</strong>betrag zuzüglich der von der Bank in Rechnunggestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sichhierbei um die Geltendmachung von Folgeschäden handelt, istder Anspruch auf höchstens 12.500 Euro je Zahlung begrenzt.Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Vorsatz odergrobe Fahrlässigkeit der Bank und für Gefahren, die die Bankbesonders übernommen hat.2.6.5 Haftungs- und Einwendungsausschluss(1) Eine Haftung der Bank nach Nummern A.2. 6.2 bis A.2.6.4ist ausgeschlossen,--wenn die Bank gegenüber dem Kunden nachweist, dassder Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt be<strong>im</strong> Zahlungsdienstleisterdes Zahlungsempfängers eingegangenist, oder--soweit die Zahlung in Übereinst<strong>im</strong>mung mit der vomZahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennungdes Zahlungsempfängers ausgeführt wurde. Indiesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen,dass sie sich <strong>im</strong> Rahmen ihrer Möglichkeiten darumbemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen.(2) Ansprüche des Kunden nach Nummern A.2. 6.1 bis A.2.6.4und Einwendungen des Kunden gegen die Bank aufgrundnicht oder fehlerhaft ausgeführter <strong>Zahlungen</strong> oder aufgrundnicht autorisierter <strong>Zahlungen</strong> sind ausgeschlossen, wennder Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach demTag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaftausgeführten Zahlung hiervon unterrichtet hat. DerLauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kunden überdie Belastungsbuchung der Zahlung entsprechend dem fürKontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalbeines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat;anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtungmaßgeblich. Schadensersatzansprüche nach NummerA.2.6.3 kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist inSatz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an derEinhaltung dieser Frist verhindert war.(3) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einenAnspruch begründenden Umstände--auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignisberuhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat, und dessenFolgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hättenvermieden werden können, oder--von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtungherbeigeführt wurden.B. <strong>Zahlungen</strong> <strong>mittels</strong> <strong>Lastschrift</strong> <strong>im</strong> AbbuchungsauftragsverfahrenFür <strong>Zahlungen</strong> des Kunden an Zahlungsempfänger <strong>mittels</strong> Abbuchungsauftragslastschriftüber sein Konto bei der Bank geltenfolgende <strong>Bedingungen</strong>.1. Allgemein1.1 Begriffsbest<strong>im</strong>mungEine <strong>Lastschrift</strong> ist ein vom Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungsvorgangzu Lasten des Kontos des Kunden, bei dem dieHöhe des jeweiligen Zahlungsbetrages vom Zah lungsempfängerangegeben wird.1.2 Entgelte1.2.1 Entgelte für VerbraucherDie Entgelte <strong>im</strong> <strong>Lastschrift</strong>verkehr ergeben sich aus dem PreisundLeistungsverzeich nis.Änderungen der Entgelte werden dem Kunden spätestens zweiMonate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten.Hat der Kunde mit der Bank <strong>im</strong> Rahmen der Geschäftsbeziehungeinen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart,können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden.Die Zust<strong>im</strong>mung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seineAblehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdensder Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkungwird ihn die Bank in ihrem Angebot besondershinweisen.Werden dem Kunden Änderungen der Entgelte angeboten, kanner diese Geschäftsbezie hung vor dem vorgeschlagenen Zeitpunktdes Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfreikündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihremAngebot besonders hinweisen.1.2.2 Entgelte für Kunden, die keine Verbraucher sindBei Entgelten und deren Änderung für <strong>Zahlungen</strong> von Kunden,die keine Verbraucher sind, sind die Regelungen in Nummer 17Absatz 1 bis 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bankmaßgeblich.<strong>Bedingungen</strong> für <strong>Zahlungen</strong> <strong>mittels</strong> <strong>Lastschrift</strong> 4 von 7Stand: 09. Juli 2012


DKB <strong>Deutsche</strong>Kreditbank AG1.3 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstigeBeschwerdemöglichkeitFür die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht die Möglichkeit,den Ombudsmann der öffentlichen Banken anzurufen.Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung vonKundenbeschwerden <strong>im</strong> Bereich des Bundesverbandes ÖffentlicherBanken Deutschlands, VÖB“, die auf Wunsch zur Verfügunggestellt wird oder <strong>im</strong> Internet unter http://www.voeb.de/de/ueber_uns/ombudsmann/ abrufbar ist. Die Beschwerde istschriftlich an die Kundenbeschwerdestelle be<strong>im</strong> BundesverbandÖffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, Postfach 11 02 72,10832 Berlin, zu richten.2. Abbuchungsauftragslastschrift2.1 Allgemein2.1.1 Wesentliche Merkmale des AbbuchungsauftragslastschriftverfahrensMit dem Abbuchungsauftragslastschriftverfahren kann der Kundeüber die Bank an einen Zahlungsempfänger <strong>Zahlungen</strong> in Eurobewirken.Für die Ausführung von <strong>Zahlungen</strong> <strong>mittels</strong> Abbuchungsauftragslastschriftmuss der Kunde--vor dem Zahlungsvorgang den Zahlungsempfänger ermächtigen,Geldbeträge vom Konto des Kunden per Abbuchungsauftragslastschrifteneinzuziehenund--die Bank unmittelbar anweisen, die Abbuchungsauftragslastschriftenseinem Konto zu belasten und den <strong>Lastschrift</strong>betragan den Dienstleister des Zahlungsempfängerszu übermitteln (Abbuchungsauftrag).Der Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgangaus, indem er über seinen Zahlungsdienstleister der Bank dieAbbuchungsauftragslastschriften vorlegt.Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einerAbbuchungsauftragslast schrift von der Bank keine Erstattung desseinem Konto belasteten <strong>Lastschrift</strong>betrages verlangen.2.1.2 KundenkennungenFür das Verfahren hat der Kunde die ihm mitgeteilte Kontonummerund die Bankleitzahl der Bank als seine Kundenkennunggegenüber dem Zahlungsempfänger zu verwenden, da die Bankberechtigt ist, die Zahlung aufgrund der Abbuchungsauftragslastschriftaus schließlich auf Grundlage der ihr übermittelten Kundenkennungauszuführen. Die Bank und die weiteren beteiligtenStellen führen die Zahlung an den Zahlungsempfänger anhandder <strong>im</strong> <strong>Lastschrift</strong>datensatz vom Zahlungsempfänger als dessenKundenkennung angegebenen Kontonummer und Bankleitzahlaus.2.2 Abbuchungsauftrag2.2.1 Erteilung des AbbuchungsauftragsDer Kunde autorisiert mit dem Abbuchungsauftrag gegenüberder Bank die Einlösung von Abbuchungsauftragslastschriften desZahlungsempfängers. Die Autorisierung umfasst die Belastungdes Kontos des Kunden mit Abbuchungsauftragslastschriften desZahlungsempfängers und die Ausführung von <strong>Zahlungen</strong> durchÜbermittlung der abgebuchten <strong>Lastschrift</strong>beträge an den Zahlungsdienstleisterdes Zahlungsempfängers. Der Ab buchungsauftragist schriftlich oder in der mit der Bank vereinbarten Art und Weiseunmittelbar der Bank zu erteilen. Der Abbuchungsauftrag mussfolgende Angaben (Autorisierungsdaten) enthalten:--Name des Zahlungsempfängers,--Name des Kunden,--Bezeichnung der Bank des Kundenund--seine Kundenkennung (siehe Nummer B.2.1.2).Über die Autorisierungsdaten hinaus kann der Abbuchungsauftragzusätzliche Angaben enthalten.2.2.2 Widerruf des AbbuchungsauftragsDer Abbuchungsauftrag kann vom Kunden durch Erklärung gegenüberseiner Bank widerrufen werden. Der Widerruf muss derBank schriftlich oder, wenn <strong>im</strong> Rahmen der Geschäftsbeziehungder elektronische Kommunikationsweg vereinbart wurde (z.B.Onlinebanking), auf diesem Wege zugehen. Der Widerruf wirdam auf den Eingang folgenden Geschäftstag gemäß Preis- undLeistungsverzeichnis wirksam.2.2.3 Zurückweisung einzelner <strong>Lastschrift</strong>en(1) Der Kunde kann der Bank gesondert die Weisung erteilen,<strong>Zahlungen</strong> aus best<strong>im</strong>mten Abbuchungsauftragslastschriftendes Zahlungsempfängers nicht zu bewirken. Diese Weisungmuss der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstagesgemäß Preis- und Leistungsverzeichnis vor dem Tag derVorlage der best<strong>im</strong>mten Abbuchungsauftragslastschrift beider Bank schriftlich oder, wenn <strong>im</strong> Rahmen der Geschäftsbeziehungder elektronische Kommunikationsweg vereinbartwurde (z.B. Onlinebanking), auf diesem Wege zugehen.Diese Weisung sollte zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfängererklärt werden.(2) Am Tag der Vorlage der Abbuchungsauftragslastschrift beider Bank kann diese nur noch zurückgewiesen werden,wenn Kunde und Bank dies vereinbart haben. Die Vereinbarungwird wirksam, wenn es der Bank gelingt, den <strong>Lastschrift</strong>betragendgültig zurückzuerlangen.(3) Nach dem Tag der Vorlage der Abbuchungsauftragslastschriftbei der Bank kann der Kunde diese nicht mehr zurückweisen.<strong>Bedingungen</strong> für <strong>Zahlungen</strong> <strong>mittels</strong> <strong>Lastschrift</strong> 5 von 7Stand: 09. Juli 2012


DKB <strong>Deutsche</strong>Kreditbank AG2.3 Einzug der Abbuchungsauftragslastschrift durchden ZahlungsempfängerDer Zahlungsempfänger übermittelt die Abbuchungsauftragslastschriftunter Einschaltung seines Zahlungsdienstleisters an dieBank des Kunden als Zahlstelle. Der jeweilige <strong>Lastschrift</strong>betragwird vom Zahlungsempfänger angegeben.2.4 Zahlungsvorgang aufgrund der Abbuchungsauftragslastschrift2.4.1 Belastung des Kontos des Kunden mit dem <strong>Lastschrift</strong>betrag(1) Eingehende Abbuchungsauftragslastschriften des Zahlungsempfängerswerden am Tag der Vorlage mit dem vom Zahlungsempfängerangegebenen <strong>Lastschrift</strong>betrag dem Kontodes Kunden belastet. Fällt dieser Tag nicht auf einen <strong>im</strong>Preis- und Leistungs verzeichnis ausgewiesenen Geschäftstagder Bank, erfolgt die Kontobelastung am nächs ten Geschäftstag.(2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens amzweiten Bankarbeitstag 2 nach ihrer Vornahme rückgängiggemacht (siehe Nummer B.2.4.2), wenn--der Bank kein Abbuchungsauftrag gemäß NummerB.2.2.1 vorliegt,--der Abbuchungsauftrag gemäß Nummer B.2.2.2 vomKunden widerrufen worden ist,--der Bank eine Zurückweisung des Kunden gemäß NummerB.2.2.3 zugegangen ist,--die vom Zahlungsempfänger angegebene Kontonummerdes Zahlungspflichtigen und die Bankleitzahl keinemKonto des Kunden bei der Bank zuzuordnen sind,oder--der Kunde über kein für die Einlösung der <strong>Lastschrift</strong> ausreichendesGuthaben auf sei nem Konto oder über keinenausreichenden Kredit verfügt; Teileinlösungen n<strong>im</strong>mt dieBank nicht vor.2.4.2 Einlösung von AbbuchungsauftragslastschriftenAbbuchungsauftragslastschriften sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchungauf dem Konto des Kunden nicht spätestensam zweiten Bankarbeitstag 2 nach ihrer Vornahme rückgängiggemacht wird.2.4.3 Unterrichtung über Nichtausführung oder Rückgängigmachungder Belastungsbuchung oder Ablehnung derEinlösungÜber die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungsbuchung(siehe Nummer B.2.4.1 Absatz 2) oder die Ablehnungder Einlösung einer Abbuchungs auftragslastschrift (sieheNummer B.2.4.2) wird die Bank den Kunden unverzüglich,spätestens bis zu der gemäß Nummer B.2.4.4 vereinbarten Fristunterrichten. Dies kann auch auf dem für Kontoinformationenvereinbarten Weg geschehen. Dabei wird die Bank, soweit möglich,die Gründe sowie die Möglichkeiten angeben, wie Fehler,die zur Nichtausführung, Rückgängigmachung oder Ablehnunggeführt haben, berichtigt werden können.2Bankarbeitstage sind alle Werktage, außer Sonnabende und 24. und 31. Dezember.2.4.4 Ausführung der Zahlung(1) Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der von ihr demKonto des Kunden aufgrund der Abbuchungsauftragslastschriftdes Zahlungsempfängers belastete Last schriftbetragspätestens innerhalb der <strong>im</strong> Preis- und Leistungsverzeichnisangegebenen Ausführungsfrist be<strong>im</strong> Zahlungsdienstleisterdes Zahlungsempfängers eingeht.(2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem Tag des Zugangs derAbbuchungsauftragslastschrift bei der Bank. Fällt dieser Tagnicht auf einen Geschäftstag gemäß Preis- und Leistungsverzeichnisder Bank, so beginnt die Ausführungsfrist amdarauffolgenden Geschäftstag.(3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung derZahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Wegund in der vereinbarten Häufigkeit.2.5 Ausschluss des Erstattungsanspruchs bei einerautorisierten ZahlungDer Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einerAbbuchungsauftragslastschrift von der Bank keine Erstattung desseinem Konto belasteten <strong>Lastschrift</strong>betrages verlangen. Ansprücheaus § 675x BGB sind ausgeschlossen.Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erfolgten oderfehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung richten sich nachNummer B.2.6.2.2.6 Erstattungs- und Schadensersatzansprüche desKunden2.6.1 Erstattung bei einer nicht autorisierten ZahlungIm Falle einer vom Kunden nicht autorisierten Zahlung hat dieBank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrerAufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den von seinemKonto abgebuchten <strong>Lastschrift</strong>betrag unverzüglich zu erstatten.Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sichohne die Belastung durch die nicht autorisierte Zahlung befundenhätte.2.6.2 Erstattung bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführungvon autorisierten <strong>Zahlungen</strong>(1) Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführungeiner autorisierten Zahlung kann der Kunde von der Bank dieunverzügliche und ungekürzte Erstattung des <strong>Lastschrift</strong>betragesinsoweit verlangen, als die Zahlung nicht erfolgt oderfehlerhaft war. Wurde der Betrag dem Konto des Kunden belastet,bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf demes sich ohne den nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführtenZahlungsvorgang befunden hätte.(2) Der Kunde kann über den Anspruch nach Absatz 1 hinausvon der Bank die Erstat tung derjenigen Entgelte und Zinsenverlangen, die die Bank ihm <strong>im</strong> Zusammenhang mit dernicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung der Zahlung inRechnung gestellt oder mit denen sie das Konto des Kundenbelastet hat.<strong>Bedingungen</strong> für <strong>Zahlungen</strong> <strong>mittels</strong> <strong>Lastschrift</strong> 6 von 7Stand: 09. Juli 2012


DKB <strong>Deutsche</strong>Kreditbank AG(3) Liegt die fehlerhafte Ausführung darin, dass der Zahlungsbetragbe<strong>im</strong> Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängersnach Ablauf der Ausführungsfrist gemäß Nummer B.2.4.4eingegangen ist (Verspätung), sind die Ansprüche nachden Absätzen 1 und 2 ausgeschlossen. Ist dem Kundendurch die Verspätung ein Schaden entstanden, haftet dieBank nach Nummer B.2.6.3, bei Kunden, die keine Verbrauchersind, nach Nummer B.2.6.4.(4) Wurde ein Zahlungsvorgang nicht oder fehlerhaft ausgeführt,wird die Bank auf Verlangen des Kunden den Zahlungsvorgangnachvollziehen und den Kunden über dasErgebnis unterrichten.2.6.3 Schadensersatz(1) Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung einer autorisiertenZahlung oder bei einer nicht autorisierten Zahlungkann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nichtbereits von den Nummern B.2.6.1 und B.2.6.2 erfasstist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank diePflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbeiein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschaltetenStelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden, zu vertreten.Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehungeines Scha dens beigetragen, best<strong>im</strong>mt sich nachden Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem UmfangBank und Kunde den Schaden zu tragen haben.(2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt.Diese Haftungsgrenze gilt nicht--für nicht autorisierte <strong>Zahlungen</strong>,--bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank,--für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat,und--für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wennder Kunde Verbraucher ist.2.6.4 Schadensersatzansprüche von Kunden, die keine Verbrauchersind, bei nicht erfolgten autorisierten <strong>Zahlungen</strong>,fehlerhaft ausgeführten autorisierten <strong>Zahlungen</strong>oder nicht autorisierten <strong>Zahlungen</strong>Abweichend von den Erstattungsansprüchen in Nummer B.2.6.2und Schadensersatzansprüchen in Nummer B.2.6.3 haben Kunden,die keine Verbraucher sind, neben etwaigen Ansprüchenaus Auftragsrecht nach § 667 BGB und aus ungerechtfertigterBereicherung nach §§ 812 ff. BGB lediglich Schadensersatzansprüchenach Maßgabe folgender Regelungen:--Bei nicht erfolgten autorisierten <strong>Zahlungen</strong>, fehlerhaft ausgeführtenautorisierten <strong>Zahlungen</strong> oder nicht autorisierten<strong>Zahlungen</strong> kann der Kunde, der kein Verbraucher ist, vonder Bank den Ersatz des hierdurch entstehenden Schadensverlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzungnicht zu vertreten hat. Hat der Kunde durch einschuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadensbeigetragen, best<strong>im</strong>mt sich nach den Grundsätzen desMitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kundeden Schaden zu tragen haben.--Ein Schadensersatzanspruch des Kunden ist der Höhe nachauf den <strong>Lastschrift</strong>betrag zuzüglich der von der Bank inRechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweites sich hierbei um die Geltendmachung von Folgeschädenhandelt, ist der Anspruch auf höchstens 12.500 Euro jeZahlung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen geltennicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Bank und fürGefahren, die die Bank besonders übernommen hat.2.6.5 Haftungs- und Einwendungsausschluss(1) Eine Haftung der Bank nach den Nummern B.2.6.2 bisB.2.6.4 ist ausgeschlossen,--wenn die Bank gegenüber dem Kunden nachweist, dassder Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt be<strong>im</strong> Zahlungsdienstleisterdes Zahlungsempfängers eingegangenistoder--soweit die Zahlung in Übereinst<strong>im</strong>mung mit der vomZahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennungdes Zahlungsempfängers ausgeführt wurde. Indiesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen,dass sie sich <strong>im</strong> Rahmen ihrer Möglichkeiten darumbemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Für dieseWie derbeschaffung berechnet die Bank das <strong>im</strong> „PreisundLeistungsverzeichnis“ ausgewie sene Entgelt.(2) Ansprüche des Kunden nach den Nummern B.2.6.1 bisB.2.6.4 und Einwendungen des Kunden gegen die Bankaufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter <strong>Zahlungen</strong> oderaufgrund nicht autorisierter <strong>Zahlungen</strong> sind ausgeschlossen,wenn der Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nachdem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oderfehlerhaft ausgeführten Zahlung hiervon unterrichtet hat. DerLauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kunden überdie Belastungsbuchung der Zahlung entsprechend dem fürKontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalbeines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat;anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtungmaßgeblich. Schadensersatzansprüche nach NummerB.2.6.3 kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist inSatz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an derEinhaltung dieser Frist verhindert war.(3) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einenAnspruch begründen den Umstände--auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignisberuhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat, unddessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfaltnicht hätten vermieden werden können,oder--von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtungherbeigeführt wurden.<strong>Bedingungen</strong> für <strong>Zahlungen</strong> <strong>mittels</strong> <strong>Lastschrift</strong> 7 von 7Stand: 09. Juli 2012

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!