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KPM Katalog 2011-2013 - Lampen-Shop Sissach

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Verkaufs- und LieferbedingungenI. GeltungsbereichDiese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten als verbindlich, wenn nicht schriftlich etwasanderes vereinbart ist. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers sindunverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen oder die Lieferung ohneEinspruch gegen entgegenstehende Bedingungen vorgenommen oder Lieferung angenommenwird.II. Leistungsumfang und Vertragsabschluß1. Die abgegebenen Angebote sind freibleibend. Eine Bestellung gilt als angenommen, wenndieses schriftlich bestätigt oder Lieferung ausgeführt wird.2. Die durch Handelsvertreter oder Handlungsreisende getroffenen Vereinbarungen odermündlichen Absprachen erhalten erst durch unsere schriftliche Bestätigung Rechtsverbindlichkeit.III. Lieferfristen1. Der Liefertermin der Auftragsbestätigung ist unverbindlich, sofern schriftlich nicht etwasanderes ausdrücklich vereinbart ist. Die Frist zur Lieferung verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener,außergewöhnlicher oder unabwendbarer Ereignisse jedweder Art, insbesondereStreiks und ähnlichem, auch bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung aus Gründen, diewir nicht zu vertreten haben. In solchen Fällen werden wir nach Möglichkeit den Bestellersofort benachrichtigen.2. Im Falle eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges wird der Besteller in jedem Fall eineangemessene Nachfrist gewähren, bevor er Rechte aus dem abgeschlossenen Vertraggeltend macht. Wird die Nachfrist nicht eingehalten, so kann der Besteller je vollendeterWoche weiteren Verzuges Ersatzansprüche bis max. 0,5 % vom Lieferwert geltend machen,insgesamt jedoch max. 5 % des Lieferwertes. Weitergehende Ansprüche jedweder Art sindausgeschlossen.IV. GefahrenübergangDie Lieferung erfolgt grundsätzlich ab Werk auf Gefahr des Empfängers.V. RücksendungenRücksendungen können nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung vorgenommen werden.Die Rücksendung muss frachtfrei erfolgen. Die anfallenden Bearbeitungskosten im Zusammenhangmit der Rücksendung, wie z.B. auch Überprüfung, Instandsetzung, Neuverpackungwerden in Abzug gebracht. Diese Regelung gilt nicht im Falle des berechtigten Rücktritts vomVertrag.VI. Preise und Zahlungsbedingungen1. Alle Preise verstehen sich ab Werk und ohne Umsatzsteuer.2. Bei einem Netto-Auftragswert von wenigstens € 500,- liefern wir innerhalb der BRD francoEmpfänger. Für Einzelbestellungen mit einem Netto-Warenwert von weniger als € 100,- ,müssen wir neben den üblichen Verpackungs- und Frachtkosten noch zusätzlich eine Kostenbeteiligungvon € 6,- berechnen.3. Bei Bezahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto.Der Rechnungsbetrag ist 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.4. Ist der Besteller mit seiner Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhevon 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.VII. Eigentumsvorbehalt1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum Eingang der Zahlung vor. Insoweit trittder Besteller alle Kaufpreisforderungen gegen seine Abnehmer in Höhe unserer Ansprüchean uns ab.2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere auch bei Zahlungsverzug, sindwir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zurückzunehmen, ohne dassdamit eine Rücktrittserklärung unsererseits vom Vertrag verbunden ist.VIII. SachmängelFür Sachmängel haftet der Lieferer wie folgt:1. Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl des Lieferers unentgeltlich nachzubessern,neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist – ohneRücksicht auf die Betriebsdauer – einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursachebereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.2. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht in Fällen der Verletzungdes Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigenPflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Diegesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleibenunberührt.3. Der Besteller hat Sachmängel gegenüber dem Lieferer unverzüglich schriftlich zu rügen.4. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Bestellers in einem Umfang zurückgehalten werden,die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. DerBesteller kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird,über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht,ist der Lieferer berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zuverlangen.5. Zunächst ist dem Lieferer Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zugewähren.6. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüchegemäß Art. IX - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.7. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbartenBeschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicherAbnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter odernachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel,mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer äußererEinflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nichtreproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäßÄnderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und diedaraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.8. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen,insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen,soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglichan einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es seidenn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.9. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen den Lieferer gemäß § 478 BGB (Rückgriff desUnternehmers) bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine überdie gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für denUmfang des Rückgriffsanspruchs des Bestellers gegen den Lieferer gemäß § 478 Abs. 2BGB gilt Nr. 8 entsprechend. Als Ausgleich im Sinne des § 478 Abs. 4 Satz 1 BGB für denAusschluss der dort genannten Mängelgewährleistungsrechte gewährt der Lieferer pauschalSkonto und Zahlungsziele gemäß obiger Regelung (VI Ziffer 3).10. Für Schadenersatzansprüche gilt im Übrigen Art. IX (Sonstige Schadenersatzansprüche).Weitergehende oder andere als die in diesem Art. VIII geregelten Ansprüche des Bestellersgegen den Lieferer und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.IX. Sonstige Schadensersatzansprüche1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche),gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung vonPflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, inFällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, desKörpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. DerSchadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch aufden vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobeFahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheitgehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mitden vorstehenden Regelungen nicht verbunden.3. Soweit dem Besteller nach diesem Art. IX Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diesemit Ablauf der für Sachmangelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Art. VIII Nr.2. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichenVerjährungsvorschriften.X. Gerichtsstand1. Gerichtsstand für alle Ansprüche – ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes – istdas Amtsgericht in 59821 Arnsberg. Dieses gilt auch für Ansprüche, die im Mahnverfahrenverfolgt werden. Wir behalten uns jedoch vor, den Besteller auch an dem für seinen Sitzzuständigen Gericht zu verklagen.2. Es gilt – auch für Exportverträge – deutsches Recht als vereinbart.204

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