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Alles was Sie über den NC wissen müssen So bewerben Sie sich ...

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<strong>Alles</strong> <strong>was</strong> <strong>Sie</strong><br />

<strong>über</strong> <strong>den</strong> <strong>NC</strong><br />

<strong>wissen</strong> <strong>müssen</strong><br />

<strong>So</strong> <strong>bewerben</strong> <strong>Sie</strong><br />

<strong>sich</strong> online um<br />

einen Studienplatz<br />

<strong>So</strong>mmersemester<br />

2011<br />

Das Magazin zur<br />

Studienplatzbewerbung<br />

Bewerbungsschluss<br />

nicht vergessen:<br />

15. Januar 2011


Entschie<strong>den</strong> gut. Gut entschie<strong>den</strong>:<br />

Ihre Karriere als Offizier .<br />

Studieren mit Gehalt<br />

<strong>Sie</strong> suchen einen Beruf mit Führungsverantwortung<br />

und nicht alltäglichen Herausforderungen?<br />

<strong>Sie</strong> suchen eine akademische Ausbildung unter optimalen<br />

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Persönliche Beratung: 0800 /980 08 80<br />

(bundesweit kostenlos)<br />

Bewerbungen von Frauen sind erwünscht.<br />

<strong>Sie</strong> wer<strong>den</strong> bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt.


SS 2011<br />

Ein Buch mit sieben <strong>Sie</strong>geln?<br />

Manchem mögen die Regeln der Studienplatzvergabe wie<br />

ein Buch mit sieben <strong>Sie</strong>geln erscheinen: Komplex, verwirrend,<br />

schwer zu durchschauen.<br />

Jedes Semester startet »hochschulstart.de« einen neuen<br />

Versuch, Ihnen diese <strong>Sie</strong>gel aufzubrechen: Mit diesem<br />

Informationsheft, mit unseren Web-Seiten, mit Vorträgen,<br />

Informationsveranstaltungen und Messebeteiligungen. In<br />

Tausen<strong>den</strong> von E-Mails, Anrufen und persönlichen Gesprächen<br />

beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserem<br />

Service-Center geduldig Ihre Fragen. Unser Ziel ist es, Ihnen<br />

das, <strong>was</strong> auf <strong>den</strong> ersten Blick so schwer einzuordnen ist,<br />

verständlich zu <strong>über</strong>setzen.<br />

Schließlich sollen <strong>Sie</strong> mit Hilfe dieser Informationen selbst ein<br />

neues Kapitel schreiben: Überschrift: Mein Start ins Studium.<br />

Dass dieser Start ein erfolgreicher wer<strong>den</strong> möge, wünscht<br />

Ihnen das Team von<br />

P.S.: Wenn <strong>Sie</strong> einen Blick in die Zukunft der Studienplatzvergabe werfen möchten, schauen<br />

<strong>Sie</strong> doch einmal auf die Seiten 26 und 27. Dort fin<strong>den</strong> <strong>Sie</strong> einen Ausblick auf das neue<br />

„dialogorientierte“ Verfahren der Studienplatzvergabe, das ab dem Wintersemester 2011/12<br />

die Studienplatzvergabe in <strong>den</strong> Fächern mit örtlichen Zulassungsbeschränkungen transparenter<br />

und schneller machen wird.<br />

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10.000 Flüge <strong>sich</strong>er und pünktlich<br />

ans Ziel kommen – das sind etwa drei<br />

Millionen im Jahr.<br />

Rund 5.600 Menschen arbeiten bei der<br />

DFS. Wir betreiben Kontrollzentralen<br />

in Langen, Bremen, Karlsruhe und<br />

München. Dar<strong>über</strong> hinaus sind wir in<br />

der Eurocontrol-Zentrale in Maastricht<br />

sowie in <strong>den</strong> Kontrolltürmen der 16<br />

internationalen Flughäfen vertreten.<br />

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<strong>über</strong> zur Fluglotsin bzw. zum Fluglotsen aus.<br />

Starthilfe gibt‘s hier:<br />

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Weil der Himmel uns braucht!


Inhalt Seite<br />

Auf einen Blick<br />

Für diese Studiengänge <strong>müssen</strong> <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> bei »hochschulstart.de« <strong>bewerben</strong>. . . . . . . . . . . . . . 4<br />

Mehr Hilfe bei der Studienwahl<br />

Hochschulen und Bewerber profitieren vom Service von »hochschulstart.de«. . . . . . . . . . . . . 6<br />

Mit AntOn ins Studium starten<br />

Die Bewerbung im Internet ist kinderleicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />

<strong>So</strong> wird entschie<strong>den</strong><br />

Die Regeln der bundesweiten Studienplatzvergabe im Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />

Die Spannung steigt<br />

<strong>So</strong> erfahren <strong>Sie</strong> das Ergebnis der Studienplatzvergabe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16<br />

<strong>NC</strong>-Check in sieben Schritten<br />

Eine Gebrauchsanweisung für unser Internetangebot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />

Service-Angebot<br />

Studienplatzvergabe im Auftrag einzelner Hochschulen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22<br />

Mehr Licht für die Black Box<br />

Dialogorientiertes Verfahren macht Studienplatzvergabe transparenter . . . . . . . . . . . . . . . . 26<br />

Von der Schule zur Hochschule<br />

Für viele ein Weg <strong>über</strong> »hochschulstart.de« . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28<br />

Bevor <strong>Sie</strong> Ihren Antrag stellen<br />

Ein paar wichtige Hinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32<br />

Lehre und Beruf<br />

Der Einfluss einer Berufsausbildung oder -tätigkeit auf die Auswahlentscheidung . . . . . . . . 35<br />

Zeugnis erforderlich<br />

Ihre Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36<br />

Verpflichtung auf Zeit<br />

Ihre Angaben zu einem absolvierten Dienst. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38<br />

Studiengänge und Studienorte<br />

Das Studienplatzangebot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40<br />

Zulassungschancen können verbessert wer<strong>den</strong><br />

<strong>So</strong>nderanträge zum Zulassungsantrag. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53<br />

Wer will noch mal?<br />

Die Auswahl für ein Zweitstudium. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56<br />

Von „Abiturnote“ bis „Zweitstudium“<br />

Das Stichwortverzeichnis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61<br />

Impressum<br />

Herausgeber: Stiftung für Hochschulzulassung<br />

Redaktion: Bernhard Scheer, Horst Vollmar, Udo Kramer<br />

Postanschrift: Stiftung für Hochschulzulassung, 44128 Dortmund<br />

Dienstgebäude: <strong>So</strong>nnenstraße 171, 44137 Dortmund<br />

Rufnummer der Vermittlung: 0180 3 987 111 001 (9 ct./Min. aus dem<br />

deutschen Festnetz. Abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer (max. 42 ct/Min).<br />

Rufnummer und E-Mail-Adressen der Bewerberberatung auf Seite 11<br />

Telefax: 0180 3 987 111 227<br />

Internetadresse: www.hochschulstart.de<br />

Druck: Mohn media Mohndruck GmbH, Gütersloh<br />

Anzeigenservice: Aschendorff Verlag GmbH & Co. KG, Info-Hefte, 48135 Münster<br />

Durchwahl: (02 51) 690-574 und -4813; Telefax: (02 51) 690-579<br />

Dieser Ausgabe liegt das Supplement „STUDIINFO-Magazin für Ausbildung und Karriere“ vom Aschendorff Verlag<br />

GmbH & Co.KG, Münster, bei. »hochschulstart.de« <strong>über</strong>nimmt keine Verantwortung für <strong>den</strong> Inhalt der Anzeigen.<br />

Titelbild: M. Splint/Digital-Stock<br />

Hinweis zu geschlechtsneutralen Bezeichnungen:<br />

Wenn auf diesen Seiten die weibliche Form nicht der männlichen Form beigestellt ist, so ist der<br />

Grund dafür allein die bessere Lesbarkeit. Wo sinnvoll, ist selbstverständlich immer auch die<br />

weibliche Form gemeint.<br />

SS 2011<br />

Studieren mit <strong>den</strong><br />

besten Perspektiven<br />

Excellence in<br />

Management<br />

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Bachelor of Science in BWL<br />

Internationales Studium<br />

in mindestens drei Ländern<br />

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im In- und Ausland<br />

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Fax +49 261 6509-519<br />

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4<br />

Auf einen Blick<br />

Für diese Studienangebote <strong>müssen</strong> <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> bei »hochschulstart.de« <strong>bewerben</strong><br />

•<br />

Universitäten bundesweit<br />

(hier handelt »hochschulstart.de« im staatlichen Auftrag)<br />

Medizin<br />

Pharmazie<br />

Zahnmedizin<br />

• Service-Angebot<br />

(hier handelt »hochschulstart.de« im Auftrag der Hochschulen)<br />

Informatik<br />

FH Worms (Informatik)<br />

FH Worms (Kommunikationsinformatik)<br />

<strong>So</strong>ziales<br />

FH Bielefeld (Pädagogik der Kindheit)<br />

FH Bielefeld (<strong>So</strong>ziale Arbeit)<br />

FH Dortmund (<strong>So</strong>ziale Arbeit)<br />

FH Münster (<strong>So</strong>ziale Arbeit)<br />

Wirtschaft<br />

FH Bielefeld (Betriebswirtschaftslehre)<br />

HS Bochum (Wirtschafts<strong>wissen</strong>schaften)<br />

FH Dortmund (Betriebswirtschaft)<br />

FH Düsseldorf (Business Administration)<br />

FH Münster (Betriebswirtschaft)<br />

FH Worms (Aviation Management)<br />

FH Worms (Handelsmanagement)<br />

FH Worms (Internationale Betriebswirtschaft<br />

und Außenwirtschaft)<br />

FH Worms (International Management)<br />

FH Worms (Steuerlehre)<br />

FH Worms (Tourism and Travel Management)<br />

Wirtschaftsrecht<br />

FH Bielefeld<br />

Die Angaben entsprechen dem Informationsstand am 20. Oktober 2010.<br />

Eventuelle Änderungen im Studienplatzangebot erfahren <strong>Sie</strong> unter www.hochschulstart.de<br />

Fristen zum <strong>So</strong>mmersemester 2011<br />

Bewerbungsfrist (online):<br />

15. Januar 2011* (Ausschlussfrist)<br />

Antragsunterlagen <strong>müssen</strong> <strong>über</strong>sandt wer<strong>den</strong> bis:<br />

31. Januar 2011 (Ausschlussfrist)<br />

* Abweichend von <strong>den</strong> Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches verlängert <strong>sich</strong> die Frist nicht bis zum Ablauf des nachfolgen<strong>den</strong><br />

Werktages (§ 31 Abs. 3 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen – VwVfG.NW.).


SS 2011<br />

Der Fahrplan für Ihre Bewerbung<br />

Termine im bundesweiten Auswahlverfahren:<br />

10. 02. 2011 Versand der Zulassungsbescheide im bundesweiten Auswahlverfahren –<br />

Quoten für Abiturbeste und nach Wartezeit (auch Zweitstudienbewerber).<br />

Frist für die Erklärung <strong>über</strong> die Annahme des Studienplatzes: Bis 24. 02. 2011.<br />

14. 02. 2011 Versand der Ablehnungsbescheide im bundesweiten Auswahlverfahren – Quoten für Abiturbeste<br />

und nach Wartezeit. Gleichzeitig wer<strong>den</strong> die Mitteilungen <strong>über</strong> die Teilnahmemöglichkeiten am<br />

Auswahlverfahren der Hochschulen verschickt (Vorauswahl).<br />

07. 03. 2011 Versand der Zulassungsbescheide (1. Stufe) im Auswahlverfahren der Hochschulen.<br />

Frist für die Erklärung <strong>über</strong> die Annahme des Studienplatzes: Bis 16. 03. 2011.<br />

23. 03. 2011 Versand der Zulassungsbescheide (2. Stufe) im Auswahlverfahren der Hochschulen.<br />

Frist für die Erklärung <strong>über</strong> die Annahme des Studienplatzes: Bis 30. 03. 2011.<br />

23. 03. 2011 Versand der Ablehnungsbescheide im Auswahlverfahren der Hochschulen.<br />

05. 04. 2011 Versand der Zulassungsbescheide im 1. Nachrückverfahren des Auswahlverfahrens<br />

der Hochschulen. Frist für die Erklärung <strong>über</strong> die Annahme des Studienplatzes: Bis 11. 04. 2011.<br />

15. 04. 2011 Versand der Zulassungsbescheide im 2. Nachrückverfahren des Auswahlverfahrens der Hochschulen.<br />

Frist für die Erklärung <strong>über</strong> die Annahme des Studienplatzes: Bis 21. 04. 2011.<br />

Termine im Service-Verfahren:<br />

08. 02. 2011 Versand der Zulassungsbescheide in der ersten Stufe für Studiengänge im Service-Verfahren.<br />

Frist für die Erklärung <strong>über</strong> die Annahme des Studienplatzes: Bis 17. 02. 2011.<br />

25. 02. 2011 Versand der Zulassungsbescheide in der zweiten Stufe für Studiengänge im Service-Verfahren.<br />

Frist für die Erklärung <strong>über</strong> die Annahme des Studienplatzes: Bis 07. 03. 2011.<br />

28. 02. 2011 Versand der Ablehnungsbescheide für Studiengänge im Service-Verfahren.<br />

14. 03. 2011 Versand der Zulassungsbescheide im Nachrückverfahren für Studiengänge im Service-Verfahren.<br />

Frist für die Erklärung <strong>über</strong> die Annahme des Studienplatzes: Bis 21. 03. 2011.<br />

„Ich <strong>den</strong>ke auch <strong>über</strong> eine Studienplatzklage nach.“<br />

„Der Fahrplan für meine Bewerbung<br />

steht fest – der Fahrplan für mein Studium<br />

noch nicht! Deshalb <strong>müssen</strong> <strong>sich</strong><br />

Stu<strong>den</strong>ten von morgen heute schon<br />

schlaumachen: <strong>über</strong> Möglichkeiten,<br />

Erfolgsaus<strong>sich</strong>ten und Kostenrisiken<br />

einer Studienplatzklage.<br />

Damit verbessere ich meine Chancen,<br />

schon im nächsten Semester dabei zu<br />

sein. Ich freu mich drauf!“<br />

Rechtsanwalt Jürgen Hägele · Maaßenstraße 12 · 10777 Berlin · Tel: 030-216 60 71 · www.klag-dich-ein.de<br />

5<br />

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6<br />

Mehr Hilfe bei der Studienwahl<br />

Hochschulen und Bewerber profitieren vom Service von »hochschulstart.de«<br />

Für viele türmt <strong>sich</strong> vor dem Studienbeginn ein Berg von Fragen auf:<br />

Was soll ich studieren? Und wo? Wo gibt’s die Informationen, die ich brauche?<br />

Und wer kann mir helfen, sie richtig zu sortieren? Einen Teil dieser Hilfestellung<br />

kann Ihnen »hochschulstart.de« geben. Wie das geschieht, erfahren <strong>Sie</strong> in<br />

diesem einleiten<strong>den</strong> Kapitel.<br />

Um es <strong>den</strong> Studienbewerbern leichter zu machen,<br />

hat <strong>sich</strong> »hochschulstart.de« einen starken<br />

Partner an die Seite geholt: studienwahl.de,<br />

bundesweit eines der größten<br />

Web-Portale für alle Fragen rund ums Studium,<br />

wird mit seiner Beratungskompetenz das Bewerbungsportal<br />

von »hochschulstart.de« ergänzen.<br />

Hinter studienwahl.de stehen die Wissenschaftsministerien<br />

der 16 Bundesländer und<br />

die Bundesagentur für Arbeit. Eine kompetente<br />

Redaktion gibt Orientierungshilfe beim<br />

Übergang von der Schule zur Hochschule, sie<br />

informiert <strong>über</strong> Hochschulen und Studienangebote,<br />

berichtet <strong>über</strong> Auslandsaufenthalte und<br />

Studienfinanzierung. Die Datenbank von studienwahl.de<br />

erschließt Ihnen das komplette<br />

Studienangebot der deutschen Hochschulen.<br />

Infos <strong>über</strong> Auswahlverfahren<br />

Diese Datenbank beinhaltet auch Informationen<br />

<strong>über</strong> die Studienplatzbewerbung. Wenn<br />

<strong>Sie</strong> in dem Datenbestand nach einem Studiengang<br />

suchen, enthält die Trefferliste, die <strong>Sie</strong><br />

als Ergebnis Ihrer Anfrage erhalten, auch Angaben<br />

<strong>über</strong> die Art des Auswahlverfahrens.<br />

Mit einem Mausklick können <strong>Sie</strong> die <strong>Sie</strong> interessieren<strong>den</strong><br />

Studienangebote in eine Merkliste<br />

<strong>über</strong>nehmen und mit einem weiteren<br />

Mausklick direkt an das Bewerbungsportal von<br />

»hochschulstart.de« <strong>über</strong>geben. AntOn, die<br />

Antragstellung Online, versorgt <strong>Sie</strong> dann mit<br />

allen Detailinformationen, die <strong>Sie</strong> für die Studienplatzbewerbung<br />

benötigen.<br />

Auch umgekehrt funktioniert die Zusammenarbeit<br />

zwischen »hochschulstart.de« und<br />

studienwahl.de. Wenn <strong>Sie</strong> die »hochschulstart.de«-Seite<br />

als Einstiegsseite nutzen, fin<strong>den</strong><br />

<strong>Sie</strong> auf der Startseite die Suchmaske, die<br />

Ihnen das komplette Studienangebot aller<br />

deutschen Hochschulen erschließt.<br />

Zwei Bereiche<br />

Die Studienplatzvergabe umfasst zwei Bereiche.<br />

Einmal das bundesweite Zulassungsverfahren<br />

mit <strong>den</strong> Studiengängen Medizin, Zahnmedizin<br />

und Pharmazie. Zum Anderen das<br />

Service-Verfahren, mit dem die Hochschulen<br />

bei <strong>den</strong> örtlichen Auswahlverfahren von<br />

»hochschulstart.de« unterstützt wer<strong>den</strong>.<br />

Das Service-Verfahren bietet die Möglichkeit,<br />

die unterschiedlichen örtlichen Auswahlverfahren<br />

zu bündeln. Das Service-Verfahren<br />

gewährleistet <strong>den</strong> Hochschulen volle Autonomie<br />

bei der Auswahl ihrer Studieren<strong>den</strong>, es<br />

entlastet sie jedoch von administrativen Aufgaben.<br />

Den Studieninteressierten bietet das<br />

Service-Verfahren einen strukturierten Einstieg<br />

in die unterschiedlichen Auswahlverfahren.<br />

Das Service-Verfahren garantiert, dass<br />

Studienplätze Anfang März – und damit rechtzeitig<br />

zum Semesterbeginn – besetzt sind.<br />

Unterschiedliche Regeln<br />

In <strong>den</strong> bei<strong>den</strong> unterschiedlichen Bereichen<br />

der Studienplatzvergabe durch »hochschulstart.de«<br />

gibt es viele Gemeinsamkeiten, aber<br />

auch einige Abweichungen. Ab Seite 12 erhalten<br />

<strong>Sie</strong> unter der Überschrift „<strong>So</strong> wird entschie<strong>den</strong>“<br />

einen kompakten Überblick <strong>über</strong> die<br />

Regeln im bundesweiten Auswahlverfahren.<br />

Im Abschnitt „Die Spannung steigt“ ab Seite<br />

16 können <strong>Sie</strong> nachlesen, wann und wie <strong>Sie</strong><br />

<strong>über</strong> das Ergebnis der Studienplatzvergabe unterrichtet<br />

wer<strong>den</strong>. Einzelheiten zum Studienangebot<br />

und <strong>den</strong> unterschiedlichen Auswahlkriterien<br />

der Hochschulen fin<strong>den</strong> <strong>Sie</strong> ab Seite<br />

40.<br />

Für das Service-Verfahren fin<strong>den</strong> <strong>Sie</strong> die Regeln<br />

ab Seite 22. Das Studienangebot ist ab<br />

Seite 51 aufgeführt. II<br />

SS 2011


Kooperative Ausbildung zum<br />

– Bachelor of Engineering (Chemie)<br />

– Bachelor of Science (Chemie)<br />

– Bachelor of Mechanical Engineering<br />

– Bachelor of Process Engineering<br />

Ideal Besetzung<br />

Katharina Kollie, Teilnehmerin des MIBS Programms bei Bayer, verfolgt täglich ein Ziel:<br />

Die Welt ein bisschen besser zu machen. Diese Lei<strong>den</strong>schaft ist es, die uns vereint und<br />

uns die Suche nach dem Neuen niemals aufgeben lässt. Wir nennen es <strong>den</strong> Bayer-Spirit.<br />

Wenn auch <strong>Sie</strong> ihn spüren und <strong>sich</strong> für eine erstklassige Ausbildung mit mehreren Abschlüssen<br />

in kürzester Zeit interessieren, freuen wir uns jetzt schon auf Ihre Bewerbung.<br />

Ausbildung 2011. Bewerben.<br />

Die meisten Erfolge lassen <strong>sich</strong> nur mit System erreichen. Darum bietet Ihnen Bayer erfolgsorienterte<br />

Programme, die eine Ausbildung mit einem Studium verknüpfen und speziell für<br />

<strong>über</strong>durchschnittliche, engagierte Abiturientinnen und Abiturienten entwickelt wur<strong>den</strong>:<br />

Kooperative Ausbildung zum<br />

– Bachelor of Engineering (Elektrotechnik)<br />

Management and International Business<br />

Studies (MIBS)<br />

Wirtschaftsinformatiker/in (WIN)<br />

www.myBayerjob.de<br />

Im Auftrag von Bayer wird die Ausbildung durchgeführt von: CURRENTA GmbH & Co. OHG<br />

Bewerbermanagement / Frau Inka Falkner / Gebäude C105/ 51368 Leverkusen<br />

www.ausbildung.bayer.de Service-Hotline +49 800 2 29 37 77


8<br />

Mit AntOn ins Studium starten<br />

Die Bewerbung im Internet ist kinderleicht<br />

Den Studienplatz beantragen <strong>Sie</strong> bequem im Internet. Ihr Helfer dabei: „AntOn“.<br />

Die Antragstellung Online führt <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong>er und zügig durch die Formulare.<br />

Auch die weitere Kommunikation zwischen Ihnen und »hochschulstart.de«<br />

findet auf elektronischem Wege statt.<br />

Um einen Studienplatz zu beantragen, <strong>müssen</strong><br />

<strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> nicht als „Papierkrieger“ durch ein<br />

Formular kämpfen. Im Internet wer<strong>den</strong> <strong>Sie</strong> bequem<br />

Schritt für Schritt durch die einzelnen<br />

Teile des Antrags geführt. Et<strong>was</strong> mehr als 20<br />

Minuten wird es nach <strong>den</strong> Erfahrungen der<br />

letzten Jahre dauern, bis <strong>Sie</strong> Ihre Wünsche in<br />

die entsprechen<strong>den</strong> Formularmasken eingetragen<br />

haben.<br />

Hilfe nach Maß<br />

Vieles ist selbsterklärend. In einigen Fällen fin<strong>den</strong><br />

<strong>Sie</strong> neben <strong>den</strong> Feldern, in die <strong>Sie</strong> Ihre Angaben<br />

eintragen <strong>müssen</strong>, ein „?”. Dahinter<br />

verbergen <strong>sich</strong> maßgeschneiderte Hilfetexte,<br />

die Ihnen Hintergrundinformationen liefern,<br />

Ihnen die Alternativen aufzeigen, die <strong>Sie</strong> in das<br />

elektronische Formular eintragen können und<br />

Ihnen die Regeln der Studienplatzvergabe<br />

noch einmal erläutern.<br />

Durch die geschickte Reihenfolge seiner<br />

Fragen erspart Ihnen AntOn unnützen Informationsballast,<br />

der für Ihre konkrete Situation<br />

ohne Bedeutung ist. Gleichzeitig prüft AntOn<br />

im Hintergrund, ob Ihre Angaben vollständig<br />

und in <strong>sich</strong> stimmig sind. Findet er Fehler, wer<strong>den</strong><br />

<strong>Sie</strong> darauf hingewiesen und können sofort<br />

die entsprechen<strong>den</strong> Korrekturen anbringen.<br />

Daten zwischenspeichern<br />

Wenn <strong>Sie</strong> bei Ihren Überlegungen innehalten<br />

wollen, ist auch das kein Problem für AntOn.<br />

Im Daten-Informations-System, abgekürzt<br />

DaISy, wer<strong>den</strong> Ihre Daten automatisch zwischengespeichert.<br />

Mit Ihrem Nutzernamen<br />

und Passwort können <strong>Sie</strong> dann zu einem<br />

späteren Zeitpunkt die Antragstellung fortsetzen,<br />

nachdem <strong>Sie</strong> Ihre Überlegungen abgeschlossen<br />

haben. Wenn <strong>Sie</strong> Ihre zwischengespeicherten<br />

Daten wieder aufrufen möchten,<br />

drücken <strong>Sie</strong> bitte <strong>den</strong> Button „DaISy” und<br />

dann „Antragstellung fortsetzen“.<br />

Ihre Zugangsdaten (Nutzername und Passwort)<br />

sollten <strong>Sie</strong> aufbewahren, da <strong>Sie</strong> zu einem<br />

späteren Zeitpunkt auf Ihre gespeicherten Daten<br />

zugreifen <strong>müssen</strong>. Denn auch die weitere<br />

Kommunikation zwischen Ihnen und »hochschulstart.de«<br />

wird im Wesentlichen elektronisch<br />

ablaufen. <strong>So</strong>llten in Ihrem Antrag Fehler<br />

festgestellt wer<strong>den</strong>, erhalten <strong>Sie</strong> eine E-Mail<br />

und <strong>Sie</strong> können Ihre Daten entsprechend korrigieren.<br />

Ihre Zugangsdaten brauchen <strong>Sie</strong> auch,<br />

wenn <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> noch einmal anschauen wollen,<br />

<strong>was</strong> <strong>Sie</strong> genau beantragt haben, oder wenn<br />

<strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> zum nächsten Semester erneut um einen<br />

Studienplatz <strong>bewerben</strong> wollen, weil Ihre<br />

erste Bewerbung wegen fehlender Studienplätze<br />

leider ohne <strong>den</strong> erhofften Erfolg ge -<br />

blieben ist.<br />

Daten abschicken<br />

Haben <strong>Sie</strong> alle Fragen von AntOn beantwortet,<br />

speichern <strong>Sie</strong> Ihre Daten. Im Gegenzug erscheint<br />

auf Ihrem Bildschirm ein Formular, das<br />

<strong>Sie</strong> ausdrucken, unterschreiben und zusammen<br />

mit <strong>den</strong> übrigen Unterlagen (die Ihnen<br />

AntOn übrigens angibt) an »hochschulstart.de«<br />

schicken <strong>müssen</strong>.<br />

Denn ganz ohne Papierkram geht es auch<br />

bei der elektronischen Bewerbung nicht. Ohne<br />

Ihre Unterschrift und ohne eine beglaubigte<br />

Kopie Ihres Abiturzeugnisses kann aus dem<br />

online gespeicherten Datensatz kein richtiger<br />

Antrag wer<strong>den</strong>.<br />

Haben <strong>Sie</strong> Ihre Antragsdaten endgültig an<br />

»hochschulstart.de« <strong>über</strong>mittelt, können <strong>Sie</strong><br />

unter Ihrem Nutzernamen und Passwort Ihren<br />

Antrag erneut aufrufen und ausdrucken. <strong>Sie</strong><br />

können ferner Ihr Passwort, Ihre Anschrift und<br />

Ihre E-Mail-Adresse ändern. <strong>So</strong>llten <strong>Sie</strong> Ihr<br />

Passwort vergessen haben, bietet Ihnen<br />

AntOn die Möglichkeit, ein neues Passwort<br />

festzulegen. Haben <strong>Sie</strong> Ihren Nutzernamen<br />

vergessen, so hilft allerdings nur noch eine<br />

vollständige neue Bewerbung mit Angabe aller<br />

erforderlichen Daten!<br />

Wichtige Termine<br />

Der elektronische Antrag unterstützt <strong>Sie</strong> auch<br />

in einem weiteren Punkt: Er hilft Ihnen, <strong>den</strong> Bewerbungsschluss<br />

einzuhalten. Wo immer auf<br />

der Welt <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> gerade befin<strong>den</strong>, mit der<br />

Übermittlung Ihres Datensatzes haben <strong>Sie</strong> die<br />

Bewerbungsfrist gewahrt. Für das Einreichen<br />

der Papierunterlagen haben <strong>Sie</strong> dann immer<br />

noch et<strong>was</strong> Zeit.<br />

Zwei wichtige Termine sollten <strong>Sie</strong> beachten:<br />

Der 15. Januar 2011 1) ist der letzte Bewerbungstermin.<br />

Bis zum 31. Januar 2011 <strong>müssen</strong> die Unterlagen<br />

bei »hochschulstart.de« vorliegen.<br />

Da bei der Studienplatzvergabe eine Konkurrenz<br />

unter im Prinzip gleichberechtigten<br />

Bewerbern entschie<strong>den</strong> wird, sind diese Termi-<br />

1) Abweichend von <strong>den</strong> Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches<br />

verlängert <strong>sich</strong> die Frist nicht bis zum Ablauf des nachfolgen<strong>den</strong> Werktages<br />

(§ 31 Abs. 3 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das<br />

Land Nordrhein-Westfalen – VwVfG.NW.).<br />

SS 2011


ne Ausschlussfristen. Die nachträgliche Aufnahme<br />

eines zusätzlichen Konkurrenten in das<br />

Vergabeverfahren würde unter Umstän<strong>den</strong> bedeuten,<br />

einem anderen <strong>den</strong> Studienplatz zu<br />

verweigern.<br />

Bitte beachten<br />

In ihrem eigenen Interesse sollten <strong>sich</strong> alle Studienbewerber<br />

möglichst frühzeitig <strong>bewerben</strong>.<br />

Es ist nicht gewährleistet, dass alle am 31. Januar<br />

2011 in Dortmund eingehen<strong>den</strong> Bewerberbriefe<br />

noch rechtzeitig in das Postfach von<br />

»hochschulstart.de« gelangen.<br />

Vermerken <strong>Sie</strong> auf Ihrem Briefumschlag unbedingt<br />

auch Ihre Absenderangabe und frankieren<br />

<strong>Sie</strong> ausreichend, da aus Kostengrün<strong>den</strong><br />

keine unterfrankierten Briefe angenommen<br />

wer<strong>den</strong> können. Schreiben <strong>Sie</strong> die Postanschrift<br />

wie folgt:<br />

»hochschulstart.de«<br />

44128 Dortmund<br />

Die Anschrift sollte maschinenlesbar sein;<br />

falls <strong>Sie</strong> die Anschrift mit der Hand schreiben,<br />

schreiben <strong>Sie</strong> bitte deutlich.<br />

Wer mit der Absendung bis kurz vor Fristablauf<br />

wartet, erreicht keine Beschleunigung, indem<br />

er das höhere Porto für eine Eilzustellung<br />

(Express) ausgibt. Teurere Versendungsformen<br />

wie Express, Einschreiben oder Wertbrief<br />

können <strong>den</strong> Postweg sogar verzögern.<br />

Wenn <strong>Sie</strong> die schriftlichen Unterlagen zu Ihrem<br />

Antrag einsen<strong>den</strong>, können <strong>Sie</strong> auf einfachem<br />

Weg eine Bestätigung erhalten, dass<br />

Ihre Post eingegangen ist: Legen <strong>Sie</strong> Ihrem<br />

Brief eine an <strong>Sie</strong> selbst adressierte und mit<br />

0,45 € frankierte Postkarte bei. Auf dieser<br />

Postkarte wird der Eingang bestätigt. Beachten<br />

<strong>Sie</strong>: Falls <strong>Sie</strong> <strong>den</strong> Zulassungsantrag erst<br />

nach dem 3. Januar 2011 abschicken, wird Ihnen<br />

die Postkarte erst nach dem Bewerbungsschluss<br />

zugehen.<br />

SS 2011<br />

Auch Wiederbewerber gehen online<br />

Wiederbewerber können in AntOn <strong>über</strong> ihre<br />

Zugangsdaten (Nutzername und Passwort) ihren<br />

alten Datensatz aufrufen, ihre Studienwünsche<br />

aktualisieren und <strong>den</strong> geänderten<br />

Datensatz bis zum Ablauf der Frist (15. Januar<br />

2011 1) ) <strong>über</strong>mitteln.<br />

Da einige Hochschulen auch Einzelnoten der<br />

Zeugnisse in ihrem Auswahlverfahren verwen<strong>den</strong>,<br />

<strong>müssen</strong> Wiederbewerber unter Umstän<strong>den</strong><br />

erneut ihr Zeugnis vorlegen, da möglicherweise<br />

diese Einzelangaben bisher nicht<br />

erforderlich waren.<br />

Überprüfung Ihres Antrages<br />

Während <strong>Sie</strong> Ihren Antrag online stellen, wird<br />

Ihr Antrag interaktiv bereits auf Vollständigkeit<br />

und Plausibilität der Angaben <strong>über</strong>prüft.<br />

<strong>Sie</strong> können daher <strong>sich</strong>er sein, dass <strong>Sie</strong> keine<br />

wesentlichen Angaben vergessen haben.<br />

AntOn nennt Ihnen auch die beizufügen<strong>den</strong><br />

Unterlagen. Wenn <strong>Sie</strong> Ihren Antrag online abschicken,<br />

erhalten <strong>Sie</strong> ebenfalls auf elektronischem<br />

Weg umgehend eine Bestätigung <strong>über</strong><br />

die Übermittlung Ihres Online-Antrages. Ist Ihr<br />

unterschriebenes Antragsformular zusammen<br />

mit <strong>den</strong> übrigen Unterlagen eingegangen (und<br />

nur dann wird aus Ihrem online gespeicherten<br />

Datensatz ein „richtiger” Antrag), wer<strong>den</strong> Ihre<br />

Angaben geprüft. <strong>So</strong>bald Ihr Antrag bearbeitet<br />

wurde, erhalten <strong>Sie</strong> eine weitere elektronische<br />

Bestätigung <strong>über</strong> die Übernahme Ihrer online<br />

<strong>über</strong>mittelten Daten in das Berechnungsprogramm.<br />

Kontrollblatt<br />

Mit dieser weiteren elektronischen Bestätigung<br />

wird Ihnen auch mitgeteilt, dass etwa in<br />

ein bis zwei Tagen ein elektronisches Kontrollblatt<br />

für <strong>Sie</strong> in Ihrem „Postfach“ unter<br />

www.hochschulstart.de bereitliegt.<br />

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Anfragen richten <strong>Sie</strong> bitte an<br />

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Auf diesem elektronischen Kontrollblatt<br />

<strong>über</strong>prüfen <strong>Sie</strong> bitte zunächst die Daten. Achten<br />

<strong>Sie</strong> insbesondere darauf, ob das Kontrollblatt<br />

<strong>Sie</strong> auf eventuelle Mängel in Ihrem Zulassungsantrag,<br />

auf das Fehlen von Unterlagen<br />

oder Mängel in beigefügten Unterlagen hinweist.<br />

Da einige E-Mail-Programme je nach Sicherheitseinstellungen<br />

automatisch generierte<br />

Mails in <strong>den</strong> Spam-Ordner verschieben, sollten<br />

<strong>Sie</strong> zu Ihrer eigenen Sicherheit ab und zu entweder<br />

in <strong>den</strong> Spam-Ordner schauen oder Ihren<br />

Datensatz bei »hochschulstart.de« aufrufen,<br />

um auf eventuelle Hinweise reagieren zu können.<br />

Korrekturen<br />

Falls eine Angabe in diesem elektronischen<br />

Kontrollblatt nicht oder nicht mehr zutrifft,<br />

korrigieren <strong>Sie</strong> bitte entsprechend. Beachten<br />

<strong>Sie</strong> bitte, dass nach Ablauf der Bewerbungsfrist<br />

15. Januar 2011 keine Änderung des Stu-<br />

diengangwunsches und/oder der gewünschten<br />

Hochschule(n) möglich ist. Ist eine Angabe<br />

wegen fehlender oder unzureichender Belege<br />

nicht <strong>über</strong>nommen wor<strong>den</strong>, tragen <strong>Sie</strong> die Angabe<br />

im elektronischen Kontrollblatt nach.<br />

Drucken <strong>Sie</strong> das korrigierte Kontrollblatt , aus<br />

dem jetzt ein „Änderungsantrag“ gewor<strong>den</strong><br />

ist, aus und sen<strong>den</strong> <strong>Sie</strong> diesen Änderungsantrag<br />

mit Ihrer Unterschrift versehen an »hochschulstart.de«;<br />

zuvor sollten <strong>Sie</strong> davon eine<br />

Kopie für Ihre Unterlagen fertigen. Fügen <strong>Sie</strong><br />

<strong>den</strong> erforderlichen Beleg bei (in beglaubigter<br />

Kopie – zur Form der Nachweise siehe Seite<br />

33f.).<br />

Fristen für Korrekturen<br />

Falls <strong>Sie</strong> Angaben im Kontrollblatt ändern oder<br />

zu Ihrem Zulassungsantrag Belege nachreichen<br />

möchten, <strong>müssen</strong> diese spätestens am<br />

Montag, <strong>den</strong> 31. Januar 2011 vorliegen. Maßgeblich<br />

ist der Tag des Eingangs der Unterlagen,<br />

nicht das Datum des Poststempels.<br />

SS 2011


Hilfe vom Service-Center<br />

Die meisten Fragen lassen <strong>sich</strong> mit Hilfe<br />

dieses Heftes oder im Internet unter<br />

www.hochschulstart.de beantworten. <strong>Sie</strong> sparen<br />

Zeit und Geld, wenn <strong>Sie</strong> zuerst dort nachschauen.<br />

Wenn <strong>Sie</strong> <strong>den</strong>noch weitere Fragen<br />

zur Bewerbung haben, wen<strong>den</strong> <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> bitte<br />

an das Service-Center von »hochschulstart.de«.<br />

<strong>Sie</strong> erreichen es unter der Ruf-Nummer<br />

0180 3 987 111 001*<br />

montags bis freitags von 8:00 bis 15:00 Uhr.<br />

Für einige Bewerbergruppen gibt es spezielle<br />

Beratungsangebote, und zwar<br />

• Bewerber mit ausländischer<br />

Hochschulzugangsberechtigung<br />

0180 3 987 111 021*<br />

• Härtefallanträge<br />

0180 3 987 111 022*<br />

• Anträge für ein Zweitstudium<br />

0180 3 987 111 033*<br />

Unmittelbar vor Ablauf der Bewerbungsfrist<br />

und nach <strong>den</strong> Bescheid versandterminen<br />

erreichen <strong>Sie</strong> das Service-Center von 8:00 bis<br />

18:00 Uhr. An welchen Tagen die verlängerten<br />

Beratungsfristen gelten, erfahren <strong>Sie</strong> jeweils<br />

aktuell unter www.hochschulstart.de.<br />

Die Bearbeitung der Studienplatzanträge erfolgt<br />

in verschie<strong>den</strong>en Gruppen.<br />

Gruppe Anfangsbuchstaben<br />

Ihres Familiennamens<br />

01 A … – Gk …<br />

02 Gl … – La …<br />

03 Lb … – Schie …<br />

04 Schif … – Zz …<br />

* 9 ct-./Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise<br />

bei Mobilfunkteilnehmern (max. 42 ct/Min).<br />

SS 2011<br />

Service-Verfahren:<br />

09 Bewerber mit allgemeiner oder<br />

fachgebun<strong>den</strong>er Hochschulreife<br />

10 Bewerber mit Fachhochschulreife<br />

<strong>So</strong>ndergruppen<br />

21 ausländische Hochschulzugangsberechtigung<br />

22 Härtefälle<br />

33 Zweitstudienbewerber<br />

Möchten <strong>Sie</strong> Ihrer Prüfgruppe eine E-Mail<br />

sen<strong>den</strong>, geben <strong>Sie</strong> die zutreffende Adresse<br />

nach folgendem Beispiel ein:<br />

E-Mail an die Gruppe 01:<br />

Gruppe01@hochschulstart.nrw.de<br />

Wer persönlich zur Bewerberberatung kommen<br />

möchte, findet das Dienstgebäude in der<br />

<strong>So</strong>nnenstraße 171 an der Möllerbrücke.<br />

Im Dortmunder Hauptbahnhof besteigen <strong>Sie</strong><br />

eine der U-Bahnlinien U 41 (Richtung Hörde),<br />

U 45 (Richtung Westfalenhallen), U 47 (Richtung<br />

Aplerbeck) oder U 49 (Richtung Hacheney)<br />

und fahren bis zur Haltestelle Stadtgarten.<br />

Dort steigen <strong>Sie</strong> in die U 42 (Richtung<br />

Hombruch) und fahren bis zur Haltestelle Möllerbrücke.<br />

Auch mit der S-Bahn (Linie S 4) können <strong>Sie</strong><br />

die Haltestelle Möllerbrücke erreichen.<br />

Besuchszeiten:<br />

Montags, mittwochs und freitags.<br />

10:00 – 15:00 Uhr<br />

Falls <strong>Sie</strong> Ihre Angehörigen oder Bekannten<br />

beauftragen, Auskünfte <strong>über</strong> Ihre Antrag -<br />

stellung, <strong>über</strong> Ihre gespeicherten personen -<br />

bezogenen Daten oder <strong>über</strong> die Zulassungsentscheidung<br />

einzuholen, händigen <strong>Sie</strong> ihnen<br />

bitte eine schriftliche Einverständniserklärung<br />

zur Vorlage bei »hochschulstart.de« aus. II<br />

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12<br />

<strong>So</strong> wird entschie<strong>den</strong><br />

Die Regeln der bundesweiten Studienplatzvergabe im Überblick<br />

20 : 20 : 60 – so lautet die Formel für die Studienplatzvergabe in <strong>den</strong> bundesweit<br />

zulassungsbeschränkten Fächern. 20 Prozent der Studienplätze gehen an<br />

die Abi-Besten, 20 Prozent wer<strong>den</strong> nach Wartezeit vergeben und bei 60 Prozent<br />

ihrer Plätze können die Hochschulen die Abiturnote durch zusätzliche Auswahlkriterien<br />

ergänzen. Die Studienplätze in <strong>den</strong> einzelnen Quoten wer<strong>den</strong> zeitlich<br />

nacheinander vergeben, das heißt zuerst die Plätze in der Abiturbestenquote,<br />

danach die in der Wartezeitquote und im Anschluss daran die im Auswahlverfahren<br />

der Hochschulen.<br />

Abiturbestenquote<br />

Auswahl<br />

20 Prozent der Studienplätze in <strong>den</strong> Studiengängen,<br />

die »hochschulstart.de« bundesweit<br />

vergibt, wer<strong>den</strong> aufgrund der Durchschnittsnote<br />

der Hochschulzugangsberechtigung vergeben.<br />

Es wer<strong>den</strong> so viele Studienbewerber<br />

ausgewählt, wie insgesamt in dieser Quote<br />

Studienplätze zu vergeben sind.<br />

Die in dieser Quote für die bundesweiten<br />

Studiengänge verfügbaren Studienplätze wer<strong>den</strong><br />

in 16 Landesquoten aufgeteilt. Die Studienplätze<br />

einer Landesquote sind nur für diejenigen<br />

bestimmt, die in dem betreffen<strong>den</strong> Land<br />

ihr Abiturzeugnis erworben haben. Dadurch<br />

wird gewährleistet, dass nur Studienbewerber<br />

eines Landes miteinander konkurrieren und<br />

dass <strong>sich</strong> somit unterschiedliche Maßstäbe bei<br />

der Benotung der schulischen Leistungen in<br />

<strong>den</strong> einzelnen Ländern nicht nachteilig auswirken.<br />

Diese Regelung dient der gerechten Auswahl.<br />

Wer keiner Landesquote zugeordnet<br />

wer<strong>den</strong> kann, zum Beispiel wegen einer ausländischen<br />

Studienberechtigung, wird einer<br />

Landesquote zugelost.<br />

Entscheidung <strong>über</strong> <strong>den</strong> Studienort<br />

Bei der Entscheidung <strong>über</strong> die Verteilung der<br />

ausgewählten Abiturbesten auf die einzelnen<br />

Studienorte sind in erster Linie die Ortswünsche<br />

maßgeblich. Wenn <strong>sich</strong> für Ihre Wunschhochschule<br />

mehr Studienbewerber in gleicher<br />

Ortspräferenz gemeldet haben, als dort Studienplätze<br />

zur Verfügung stehen, entscheidet<br />

die Durchschnittsnote, bei gleicher Durchschnittsnote<br />

die Gesamtpunktzahl der Hoch-<br />

schulzugangsberechtigung <strong>über</strong> die Zulassung.<br />

Bei Bewerbern, die nicht entsprechend<br />

ihren Ortswünschen verteilt wer<strong>den</strong> können,<br />

ist es nicht möglich, zu ihren im Zulassungsantrag<br />

genannten (maximal sechs) Orten weitere<br />

Orte hinzuzufügen; damit wird erreicht, dass<br />

von <strong>den</strong> in der Abiturbestenquote Ausgewählten<br />

niemand an andere als die ausdrücklich genannten<br />

Orte gelangt. Daraus folgt aber auch,<br />

dass ausgewählte Abiturbeste möglicherweise<br />

bei der Verteilung scheitern und somit in der<br />

Abiturbestenquote keine Zulassung erhalten.<br />

Ein Nachrückverfahren findet nicht statt. Die<br />

übrig gebliebenen Studienplätze wer<strong>den</strong> der<br />

Quote für das Auswahlverfahren der Hochschulen<br />

zugeschlagen.<br />

Wer in der Abiturbestenquote zugelassen<br />

wor<strong>den</strong> ist, nimmt am weiteren Verfahren<br />

nicht mehr teil.<br />

Nähere Informationen fin<strong>den</strong> <strong>Sie</strong> im Internet<br />

www.hochschulstart.de unter Service –<br />

Download/Nützliches/„Die Abiturbestenquote“<br />

sowie „Entscheidung <strong>über</strong> <strong>den</strong> Studienort“.<br />

Wartezeitquote<br />

Auswahl<br />

20 Prozent der Studienplätze wer<strong>den</strong> nach<br />

Wartezeit vergeben. Wartezeit ist die Anzahl<br />

der Halbjahre, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung<br />

verstrichen sind,<br />

abzüglich der Semester, die jemand an einer<br />

deutschen Hochschule eingeschrieben war<br />

(Parkstudium). Wer ausreichend lange gewartet<br />

hat, kommt also auch mit einer weniger guten<br />

Note zu einem Studienplatz.<br />

Innerhalb der Wartezeitquote wer<strong>den</strong> keine<br />

Landesquoten gebildet.<br />

Entscheidung <strong>über</strong> <strong>den</strong> Studienort<br />

Bei der Entscheidung <strong>über</strong> die Verteilung der<br />

nach Wartezeit Ausgewählten sind in erster Linie<br />

die Ortswünsche maßgeblich. Wenn <strong>sich</strong><br />

für Ihre Wunschhochschule mehr Bewerber in<br />

gleicher Ortspräferenz gemeldet haben, als<br />

dort Studienplätze zur Verfügung stehen, entschei<strong>den</strong><br />

folgende soziale Kriterien <strong>über</strong> die<br />

Zulassung:<br />

1. An erster Stelle wer<strong>den</strong> schwerbehinderte<br />

Menschen berück<strong>sich</strong>tigt.<br />

2. An zweiter Stelle wer<strong>den</strong> Personen berück<strong>sich</strong>tigt,<br />

die ihre Wohnung/Hauptwohnung<br />

mit dem Ehegatten/Kind haben und an der<br />

nächstgelegenen Hochschule des eigenen<br />

Landes studieren wollen.<br />

3. Als dritte Gruppe wer<strong>den</strong> Personen mit besonders<br />

zwingen<strong>den</strong> Bindungen an <strong>den</strong><br />

erstgenannten Studienort berück<strong>sich</strong>tigt<br />

(<strong>So</strong>nderantrag A, s. S. 53).<br />

4. Die vierte Gruppe bil<strong>den</strong> Personen, die bei<br />

ihren Eltern/Pflegeeltern gemeldet sind und<br />

an der dem Wohnort nächstgelegenen<br />

Hochschule studieren wollen.<br />

5. Personen, für die die sozialen Kriterien 1 bis<br />

4 nicht zutreffen, haben die geringste Bindung<br />

zum gewünschten Studienort und<br />

können deshalb nur als Letzte berück<strong>sich</strong>tigt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Bei Bewerbern, die nicht entsprechend ihren<br />

Ortswünschen verteilt wer<strong>den</strong> können, besteht<br />

die Möglichkeit, auf deren ausdrücklichen<br />

Wunsch auch einen anderen Studienort<br />

anzubieten. Damit wird erreicht, dass möglichst<br />

viele in der Wartezeitquote Ausgewählte<br />

einen Studienplatz erhalten – wenn auch<br />

nicht immer an ihrem Wunschort. Ein Nachrückverfahren<br />

findet nicht statt. Die übrig gebliebenen<br />

Studienplätze wer<strong>den</strong> im Auswahlverfahren<br />

der Hochschulen vergeben.<br />

Wer in der Wartezeitquote zugelassen wor<strong>den</strong><br />

ist, nimmt am weiteren Verfahren nicht<br />

mehr teil.<br />

SS 2011


Nähere Informationen fin<strong>den</strong> <strong>Sie</strong> im Internet<br />

www.hochschulstart.de unter Service -<br />

Download/Nützliches/„Die Wartezeitquote”<br />

sowie „Entscheidung <strong>über</strong> <strong>den</strong> Studienort“.<br />

Auswahlverfahren der Hochschulen<br />

Bewerbung bei »hochschulstart.de«<br />

60 Prozent der Studienplätze wer<strong>den</strong> im Auswahlverfahren<br />

der Hochschulen (AdH) vergeben.<br />

Das AdH wird zeitlich nach der Auswahl in<br />

der Abiturbesten- und Wartezeitquote durchgeführt.<br />

Die Vergabe der Studienplätze erfolgt<br />

nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts<br />

und <strong>den</strong> hierauf beruhen<strong>den</strong> Satzungen der<br />

Hochschulen.<br />

Wer am Auswahlverfahren der Hochschulen<br />

teilnehmen möchte, muss <strong>sich</strong> bei »hochschulstart.de«<br />

<strong>bewerben</strong>. In wenigen Ausnahmen<br />

verlangen einige Hochschulen zusätzlich zur<br />

Bewerbung bei »hochschulstart.de« ebenfalls<br />

die Zusendung von Unterlagen. Hierbei wer<strong>den</strong><br />

von <strong>den</strong> Hochschulen Ausschlussfristen<br />

gesetzt; wer<strong>den</strong> diese Fristen versäumt, schließen<br />

die Hochschulen <strong>den</strong> Zulassungsantrag<br />

vom AdH aus. Genaue Angaben fin<strong>den</strong> <strong>Sie</strong> im<br />

Kapitel „Studiengänge und Studienorte“ auf<br />

<strong>den</strong> Seiten 40 bis 50.<br />

Teilnahmeberechtigung am AdH<br />

Wer am AdH teilnehmen möchte, muss min-<br />

SS 2011<br />

Wartesemester sammeln und<br />

die Zeit sinnvoll nutzen!<br />

Ausbildung im Rettungsdienst<br />

ideal für angehende Stu<strong>den</strong>tinnen und Stu<strong>den</strong>ten<br />

> medizinisches Wissen<br />

> leichterer Einstieg ins Physikum<br />

> praktische Erfahrungen<br />

> Patientenkontakte<br />

> Praktika in der Klinik<br />

> eine vollwertige Ausbildung<br />

> kostenfreies Kündigungsrecht bei<br />

Erhalt eines Studienplatzes<br />

www.medakademie.de<br />

destens eine Hochschule (maximal sechs) nennen.<br />

Von der Teilnahme am AdH sind ausgeschlossen:<br />

• Zugelassene in der Abiturbestenquote<br />

(auch wenn sie <strong>sich</strong> nicht eingeschrieben<br />

haben),<br />

• Zugelassene in der Wartezeitquote (auch<br />

wenn sie <strong>sich</strong> nicht eingeschrieben haben),<br />

• Zweitstudienbewerber,<br />

• Bewerber mit bestan<strong>den</strong>er Zwischenprüfung<br />

an einer Fachhochschule (besondere<br />

Hochschulzugangsberechtigung),<br />

• Sanitätsoffizier-Anwärter der Bundeswehr.<br />

Vorauswahl<br />

Einige Hochschulen begrenzen die Zahl der Bewerber<br />

und treffen eine Vorauswahl z. B. nach<br />

folgen<strong>den</strong> Kriterien:<br />

• Grad der Qualifikation (Abiturdurchschnittsnote),<br />

• Grad der Ortspräferenz,<br />

• Verbindung dieser Maßstäbe.<br />

Macht eine Hochschule keine Vorgaben für die<br />

Vorauswahl, wer<strong>den</strong> alle Studienbewerber,<br />

die diese Hochschule an erster bis sechster<br />

Stelle genannt haben, am Auswahlverfahren<br />

dieser Hochschule beteiligt.<br />

Vor der Festlegung der Reihenfolge der Studienorte<br />

sollten <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> anhand der Erläuterungen<br />

zum Studienplatzangebot auf <strong>den</strong> Seiten<br />

40 bis 50 dar<strong>über</strong> informieren, nach<br />

welchen Kriterien die einzelnen Hochschulen<br />

die Vorauswahl durchführen. Auf diese Weise<br />

können <strong>Sie</strong> bereits im Vorfeld nicht realisierbare<br />

Studienortwünsche ausschließen.<br />

Beispiel :<br />

Die Hochschule „A” legt bereits für die Vor-<br />

13<br />

auswahl fest, nur Studienbewerber aufnehmen<br />

zu wollen, die mindestens einen Notendurchschnitt<br />

von 2,5 erzielt und diese Hochschule<br />

in der Reihenfolge ihrer Ortswünsche an<br />

erster Stelle genannt haben.<br />

Eine Zulassung zum AdH für die Hochschule<br />

„A” ist somit bereits dann ausgeschlossen,<br />

wenn <strong>Sie</strong> – auch mit einem Notendurchschnitt<br />

von 1,0 – diese Hochschule an zweiter oder<br />

dritter Stelle in der Reihenfolge Ihrer Studienortwünsche<br />

nennen!<br />

Auswahlkriterien der Hochschulen<br />

Im Anschluss an die Vorauswahl folgt das eigentliche<br />

Auswahlverfahren der Hochschulen.<br />

Die Durchschnittsnote, die weiterhin einen<br />

maßgeblichen Einfluss behalten muss, kann<br />

durch folgende Kriterien ergänzt wer<strong>den</strong>:<br />

• Einzelnoten des Zeugnisses,<br />

• Ergebnis eines fachspezifischen Studierfähigkeitstests,<br />

• Art der Berufsausbildung oder Berufstätigkeit,<br />

• Ergebnis eines Auswahlgesprächs,<br />

• sonstige durch das jeweilige Landesrecht<br />

zugelassene Kriterien,<br />

• Verbindung der obigen Maßstäbe.<br />

Anhand der unterschiedlichen Auswahlkriterien<br />

wer<strong>den</strong> unter <strong>den</strong> Bewerbern für die jeweilige<br />

Hochschule Ranglisten aufgestellt. Bei<br />

Ranggleichheit entschei<strong>den</strong> Dienst und Los.<br />

Für welche Auswahlkriterien <strong>sich</strong> die Hochschulen<br />

entschie<strong>den</strong> haben, können <strong>Sie</strong> dem<br />

Studienplatzangebot auf <strong>den</strong> Seiten 40ff. entnehmen.<br />

Beachten <strong>Sie</strong> bitte die aktuelle Fassung<br />

auf unseren Internetseiten www.hochschulstart.de<br />

unter Service – Download/Nützliches/„Das<br />

Studienplatzangebot“. II<br />

medakademie Berlin<br />

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14<br />

Test für Medizinische Studiengänge – TMS –<br />

Die medizinischen Fakultäten der Universi<br />

täten Bochum, Freiburg, Heidelberg, Heidelberg/Mannheim,Leipzig,<br />

Lübeck, Mainz,<br />

Tübingen und Ulm sowie die zahnmedizinischen<br />

Fakultäten der Universitäten Freiburg,<br />

Heidelberg, Mainz, Tübingen und Ulm berück<strong>sich</strong>tigen<br />

für das Auswahlverfahren der<br />

Hochschulen einen spezifischen Studierfähigkeitstest<br />

(Test für Medizinische Studiengänge<br />

= TMS) als Auswahlkriterium. Die<br />

Universität Erlangen-Nürnberg wird voraus<strong>sich</strong>tlich<br />

ab Wintersemester 2011/2012 das<br />

Testergebnis bei ihrer Auswahlentscheidung<br />

berück<strong>sich</strong>tigen. Weitere Hochschulen planen,<br />

das Testergebnis bei der Studienplatzvergabe<br />

zu berück<strong>sich</strong>tigen. Den aktuellen<br />

Stand erfahren <strong>Sie</strong> immer unter www.hoch-<br />

Anzeige<br />

schulstart.de oder www.tms-info.org .<br />

Das Testergebnis wird im Rahmen des<br />

AdH an diesen Hochschulen mit unterschiedlicher<br />

Gewichtung angerechnet. Entsprechende<br />

Informationen entnehmen <strong>Sie</strong> bitte<br />

dem Studienplatzangebot auf <strong>den</strong> Seiten 40<br />

bis 50 und <strong>den</strong> Internetseiten von »hochschulstart.de«<br />

sowie <strong>den</strong> Homepages der<br />

Universitäten.<br />

Der Test für das Wintersemester 2011/12<br />

und das <strong>So</strong>mmersemester 2012 findet am<br />

Samstag, <strong>den</strong> 7. Mai 2011 statt. Die Frist für<br />

die Online-Anmeldung läuft vom 1. Dezember<br />

2010 bis zum 15. Januar 2011.<br />

Die Testergebnisse sind spätestens am 30.<br />

Juni 2011 in Ihrem persönlichen Account auf<br />

der Seite www.tms-info.org hinterlegt. Das<br />

Rechtsanwälte gegen Numerus clausus:<br />

Dr. Peter Becker<br />

Rechtsanwalt,<br />

Fachanwalt für Verwaltungsrecht<br />

Reinhard Karasek<br />

Rechtsanwalt<br />

Wilhelm-Roser-Straße 25<br />

35037 MARBURG<br />

Tel. 06421/16 89 6 - 0<br />

Fax 06421/16 89 6 - 79<br />

info@kanzlei-karasek.de<br />

www.kanzlei-karasek.de<br />

Dr. Robert Brehm<br />

Rechtsanwalt<br />

Steinmetzstraße 9<br />

63931 FRANKFURT/MAIN<br />

Tel. 069/37-0000-0<br />

Fax 069/37-0000-79<br />

dr.robert.brehm@ra-brehm.de<br />

www.ra-brehm.de<br />

Mechtild Düsing<br />

Rechtsanwältin und Notarin,<br />

Fachanwältin für Verwaltungsrecht<br />

Wilhelm Achelpöhler<br />

Rechtsanwalt,<br />

Fachanwalt für Verwaltungsrecht<br />

Geiststraße 2<br />

48151 MÜNSTER<br />

Tel. 0251/ 52 09 10<br />

Fax 0251/52 09 152<br />

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Dr. Ulrich Mühl<br />

Rechtsanwalt,<br />

Fachanwalt für Verwaltungsrecht<br />

Kaiserstraße 74<br />

55116 MAINZ<br />

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Fax 06131 28 64 58<br />

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Rudolf P. B. Riechwald<br />

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ausgedruckte Testergebnis <strong>müssen</strong> <strong>Sie</strong> bei<br />

»hochschulstart.de« einreichen und ggf.<br />

auch bei der Hochschule, wenn diese das in<br />

ihrem AdH so vorsieht.<br />

Im Auswahlverfahren der Hochschulen<br />

wird das Testergebnis mit der Abiturdurchschnittsnote<br />

und eventuell anderen Kriterien<br />

„verrechnet“ und kann die Platzierung in<br />

<strong>den</strong> hochschuleigenen Ranglisten verbessern.<br />

Wer nicht am Test teilgenommen hat,<br />

geht bei einer Bewerbung für die genannten<br />

Hochschulen das Risiko ein, von Bewerbern<br />

mit einer schlechteren Note <strong>über</strong>holt zu wer<strong>den</strong>.<br />

Weiter Informationen zum Inhalt und Ablauf<br />

des Tests können unter www.tmsinfo.org<br />

abgerufen wer<strong>den</strong>.<br />

Dr. Wolfgang Zimmerling<br />

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsund<br />

Verwaltungsrecht<br />

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Tel. 0681/3 79 40 30<br />

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Jürgen Hägele<br />

Rechtsanwalt<br />

Maaßenstraße 12<br />

10777 BERLIN<br />

Tel. 030/21 66 071<br />

Fax 030/21 66 075<br />

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www.nc-recht.de<br />

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Joachim Schaller<br />

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Auswahlverfahren von »hochschulstart.de« und AdH<br />

Ich bin seit 1993 als Rechtsanwalt im Hochschulrecht<br />

tätig und spezialisiert auf:<br />

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HQU.AT


16<br />

Die Spannung steigt<br />

<strong>So</strong> erfahren <strong>Sie</strong> das Ergebnis der Studienplatzvergabe<br />

Im vorherigen Kapitel stand die Frage im Mittelpunkt: „Wie wer<strong>den</strong> die Studienplätze<br />

vergeben?“ In diesem Kapitel geht es um die entschei<strong>den</strong>de Frage: „Wann und<br />

wie erfahre ich, ob es mit dem Studienplatz geklappt hat?“ Die Antwort gibt Ihnen<br />

DaISy, das Daten-Informations-System von »hochschulstart.de«.<br />

Zwar muss Ihnen aus rechtlichen Grün<strong>den</strong> das<br />

Ergebnis der Studienplatzvergabe per Post<br />

<strong>über</strong>mittelt wer<strong>den</strong>, um <strong>Sie</strong> aber nicht unnötig<br />

lange auf die Folter zu spannen, wird Ihre berechtigte<br />

Neugier vorab auf elektronischem<br />

Wege gestillt. Am gleichen Tag, an dem die unscheinbar<br />

grauen Briefe zur Post gehen, können<br />

<strong>Sie</strong> <strong>den</strong> Inhalt bereits in Ihrem persönlichen<br />

Bereich unter www.hochschulstart.de<br />

einsehen.<br />

Unter Ihrem Nutzernamen und Ihrem Passwort<br />

loggen <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> in das Dateninformationssystem<br />

ein und fin<strong>den</strong> dort gleichsam als Kopie<br />

<strong>den</strong> Bescheid, der auf dem Weg zu Ihnen ist. <strong>So</strong><br />

kennen <strong>Sie</strong> schon ein oder zwei Tage früher<br />

seinen Inhalt und können die weiteren Schritte<br />

planen.<br />

Termine für <strong>den</strong> Bescheidversand<br />

Das sind die Termine, die <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> merken sollten:<br />

Am 10. Februar 2011 wer<strong>den</strong> die Zulassungen<br />

in der Abiturbestenquote, in der Wartezeitquote<br />

und in <strong>den</strong> Vorabquoten (z. B. für<br />

Zweitstudienbewerber) versandt. Wer zugelassen<br />

ist, nimmt am Auswahlverfahren der<br />

Hochschulen nicht mehr teil.<br />

Am 14. Februar 2011 wer<strong>den</strong> die entspre-<br />

chen<strong>den</strong> Ablehnungsbescheide versandt.<br />

Gleichzeitig wer<strong>den</strong> <strong>Sie</strong> <strong>über</strong> das Ergebnis des<br />

Vorauswahlverfahren benachrichtigt, <strong>Sie</strong> erfahren<br />

also, an welchen Hochschulen <strong>Sie</strong> tatsächlich<br />

am Auswahlverfahren in der Hochschulquote<br />

teilnehmen.<br />

Mit dem Versand der Bescheide ist das Auswahlverfahren<br />

in der Abiturbestenquote und<br />

in der Wartezeitquote abgeschlossen. In diesen<br />

bei<strong>den</strong> Quoten gibt es kein Nachrückverfahren.<br />

Nicht angenommene Studienplätze<br />

wer<strong>den</strong> anschließend im Auswahlverfahren<br />

der Hochschulen vergeben<br />

Bei der Studienplatzvergabe im Auswahlverfahren<br />

der Hochschulen (AdH) wer<strong>den</strong> neben<br />

der Durchschnittsnote noch weitere Kriterien<br />

berück<strong>sich</strong>tigt. Die einzelnen Hochschulen<br />

können also – wie <strong>Sie</strong> im vorhergehen<strong>den</strong> Kapitel<br />

bereits gesehen haben – unterschiedliche<br />

Auswahlregeln verwen<strong>den</strong>.<br />

<strong>So</strong> gibt es Hochschulen, die ausschließlich<br />

so genannte numerische Kriterien verwen<strong>den</strong>.<br />

Darunter wer<strong>den</strong> Kriterien wie die Durchschnittsnote,<br />

die besondere Berück<strong>sich</strong>tigung<br />

von Einzelnoten des Zeugnisses oder die Bonierung<br />

einer einschlägigen Berufsausbildung<br />

verstan<strong>den</strong>. Bei diesen numerischen Auswahlverfahren<br />

können die Ranglisten unmittelbar,<br />

nachdem die Studienplätze in der Abiturbestenquote<br />

und in der Wartezeitquote vergeben<br />

wur<strong>den</strong>, ermittelt wer<strong>den</strong>. Bei anderen Auswahlverfahren,<br />

bei <strong>den</strong>en beispielsweise die<br />

Ergebnisse von Auswahlgesprächen berück<strong>sich</strong>tigt<br />

wer<strong>den</strong> sollen, braucht die Aufstellung<br />

der endgültigen Rangliste et<strong>was</strong> mehr Zeit –<br />

bei einigen Hochschulen mehr, bei anderen<br />

weniger.<br />

Damit aber nicht alle Bewerber solange auf<br />

die Entscheidung <strong>über</strong> ihre Bewerbung warten<br />

<strong>müssen</strong>, bis auch die letzte Hochschule ihre<br />

Rangliste aufgestellt hat, wer<strong>den</strong> die Studienplätze<br />

in zwei Stufen vergeben.<br />

Erste Stufe<br />

Am 7. März 2011 wird eine Zwischenbilanz gezogen.<br />

Neben <strong>den</strong> Ergebnissen aller numerischen<br />

Ranglisten liegen dann bereits einige<br />

Hochschulranglisten vor, so dass eine große<br />

Zahl von Bewerbern schon zugelassen wer<strong>den</strong><br />

kann. Die anderen <strong>müssen</strong> <strong>sich</strong> leider noch bis<br />

23. März 2011 gedul<strong>den</strong>.<br />

Wie dies im Einzelnen aussieht, kann man<br />

am besten an einigen Beispielen verdeutlichen:<br />

Beispiel 1: Peter K. kann an seiner an erster<br />

Stelle genannten Hochschule zugelassen wer<strong>den</strong>.<br />

Die noch ausstehen<strong>den</strong> Entscheidungen<br />

seiner nachrangig genannten Hochschulen<br />

sind für ihn daher ohne Bedeutung.<br />

Beispiel 2: Nina D. konnte an <strong>den</strong> Hochschulen,<br />

die sie an erster und zweiter Stelle genannt<br />

hatte, nicht vorausgewählt wer<strong>den</strong>. Von<br />

ihrer dritten Hochschule erhielt sie allerdings<br />

ein Studienangebot. Auch für sie steht damit<br />

das Ergebnis der Studienplatzvergabe fest, unabhängig<br />

davon, ob sie von ihrer vierten Hochschule,<br />

deren Rangliste noch nicht feststeht,<br />

noch ein Studienangebot bekommen könnte.<br />

Beispiel 3: Franz K. hat leider das Vorauswahlverfahren<br />

seiner ersten Hochschule nicht<br />

bestan<strong>den</strong>. Bei Hochschule Nummer zwei hat<br />

er die Vorauswahl <strong>über</strong>stan<strong>den</strong>, das Ergebnis<br />

der Auswahlgespräche steht allerdings noch<br />

nicht fest, so dass hier noch keine Ranglisten<br />

vorliegen. Hochschule drei hat ausschließlich<br />

nach numerischen Kriterien entschie<strong>den</strong>. Dort<br />

kann Franz K. einen Studienplatz erhalten. Da<br />

er <strong>sich</strong> aber im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens<br />

noch verbessern kann, erhält er<br />

noch keinen Zulassungsbescheid. Er muss also<br />

noch bis 23. März 2011 abwarten.<br />

SS 2011


Wichtig ist: Am 7. März 2011 wer<strong>den</strong> nur<br />

Zulassungsbescheide und keine Ablehnungsbescheide<br />

verschickt.<br />

Mitteilung im Internet<br />

Welche Hochschulen bereits zum 7.März 2011<br />

ihre Ranglisten abschließend aufgestellt haben,<br />

kann bei Drucklegung dieses Heftes noch<br />

nicht gesagt wer<strong>den</strong>. Unter www.hochschulstart.de<br />

wer<strong>den</strong> <strong>Sie</strong> aber die entsprechen<strong>den</strong><br />

Hinweise fin<strong>den</strong>.<br />

Zweite Stufe<br />

Die zweite Stufe des Auswahlverfahrens findet<br />

am 23. März 2011 statt. Dann liegen alle Ranglisten<br />

vor. Gleichzeitig ist auch bekannt, wer<br />

von <strong>den</strong> Anfang März 2011 Zugelassenen <strong>den</strong><br />

Studienplatz angenommen hat, wo also Studienplätze<br />

erneut vergeben wer<strong>den</strong> können.<br />

Für Franz K. aus unserem Beispiel Nr. 3 stellt<br />

<strong>sich</strong> dann die spannende Frage: Konnte er im<br />

Auswahlgespräch soweit Punkte sammeln,<br />

dass ihm seine Hochschule Nr. 2 ein Zulassungsangebot<br />

macht. Oder kann er „nur“ an<br />

seiner dritten Hochschulen, an der er <strong>den</strong> Studienplatz<br />

ja bereits <strong>sich</strong>er hatte, studieren.<br />

Für jede Hochschule wer<strong>den</strong> nach <strong>den</strong> jeweils<br />

eigenen Auswahlkriterien Ranglisten<br />

aufgestellt, in <strong>den</strong>en die Bewerber in eine eindeutige<br />

Rangfolge gebracht wer<strong>den</strong>. Im Anschluss<br />

wird geprüft, ob und wenn ja wo Zulassungsmöglichkeiten<br />

bestehen. Bei mehreren<br />

Zulassungsmöglichkeiten erfolgt die Zulassung<br />

an der an günstigster Stelle (Ortspräferenz)<br />

stehen<strong>den</strong> Hochschule.<br />

Ebenfalls am 23. März 2011 wer<strong>den</strong> die Ablehnungsbescheide<br />

verschickt.<br />

Bewahren <strong>Sie</strong> die Bescheide im eigenen Interesse<br />

auf, da <strong>Sie</strong> diese evtl. zum Nachweis<br />

bei anderen Institutionen benötigen.<br />

Einschreibung bei der<br />

Hochschule<br />

Im Zulassungsbescheid wird Ihnen mitgeteilt,<br />

bis wann <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> bei der Hochschule einschreiben<br />

<strong>müssen</strong>. Hinweise zur Einschreibung sind<br />

entweder auf dem Zulassungsbescheid aus -<br />

gedruckt oder <strong>Sie</strong> erhalten diese mit <strong>den</strong><br />

Einschreibungsunterlagen von der Hochschule.<br />

Bei der Einschreibung <strong>müssen</strong> <strong>Sie</strong> kranken<br />

ver<strong>sich</strong>ert sein. Weitere Hinweise fin<strong>den</strong><br />

<strong>Sie</strong> im Internet www.hochschulstart.de<br />

unter Service – Download/Nützliches/„Merk -<br />

blatt <strong>über</strong> die Krankenver<strong>sich</strong>erung“.<br />

Nachrückverfahren<br />

Studienplätze, die nicht angenommen wur<strong>den</strong>,<br />

wer<strong>den</strong> von <strong>den</strong> Hochschulen bzw. im Auftrag<br />

der Hochschulen von »hochschulstart.de« im<br />

Nachrückverfahren vergeben. Der Versand der<br />

Zulassungsbescheide erfolgt am 5. April 2011<br />

(1. Nachrückverfahren) und am 15. April 2011<br />

(2. Nachrückverfahren).<br />

SS 2011<br />

Nichtannahme des Studienplatzes<br />

Wenn <strong>Sie</strong> <strong>den</strong> Studienplatz nicht annehmen<br />

(egal aus welchem Grund), brauchen <strong>Sie</strong> hierzu<br />

keine Erklärung abzugeben; bitte sehen <strong>Sie</strong><br />

in diesem Fall von Mitteilungen an die Hochschule<br />

oder »hochschulstart.de« ab. Bei der<br />

Nichtannahme des Studienplatzes ist eine Teilnahme<br />

am weiteren Vergabeverfahren zum<br />

<strong>So</strong>mmersemester 2011 nicht möglich.<br />

Ablehnungsbescheid<br />

Auf dem Ablehnungsbescheid wird Ihnen mitgeteilt,<br />

welchen Platz <strong>Sie</strong> unter <strong>den</strong> Mitbewerbern<br />

eingenommen haben. <strong>Sie</strong> können aus<br />

dem Ablehnungsbescheid Ihren jeweiligen<br />

Rangplatz und <strong>den</strong> Grenzrang ersehen. Der<br />

Grenzrang ist der Rangplatz, auf dem <strong>sich</strong> der<br />

letzte noch Ausgewählte in der Rangliste befindet.<br />

Die Auswahlgrenzen eines Vergabeverfahrens<br />

wer<strong>den</strong> ausschließlich von der Konkurrenzlage<br />

bestimmt, d. h. einerseits von der Anzahl<br />

der vorhan<strong>den</strong>en Studienplätze und<br />

andererseits von der Zahl der Bewerber sowie<br />

deren für die Rangplatzbestimmung maßgeblichen<br />

Daten. <strong>Sie</strong> fin<strong>den</strong> die Auswahlgrenzen im<br />

Internet www.hochschulstart.de .<br />

Die oft geäußerte An<strong>sich</strong>t, die abgelehnten<br />

Bewerber wür<strong>den</strong> in eine „Warteliste” eingetragen<br />

und dort von Vergabeverfahren zu<br />

Vergabeverfahren einen besseren Rangplatz<br />

einnehmen, ist falsch. An jedem Vergabeverfahren<br />

nehmen alte und neue Bewerber teil.<br />

Daher <strong>müssen</strong> die Rangplätze aller Bewerber<br />

auf <strong>den</strong> Auswahlranglisten jedes Mal neu bestimmt<br />

wer<strong>den</strong>. Ihre Rangplätze können <strong>sich</strong><br />

dabei von einem zum anderen Vergabeverfahren<br />

verbessern, aber auch verschlechtern. <strong>So</strong><br />

verschlechtert <strong>sich</strong> z. B. Ihr Rangplatz auf der<br />

Rangliste für die „Abiturbesten”, wenn die<br />

17<br />

Zahl der Bewerber mit besserer Durchschnittsnote<br />

im nächsten Vergabeverfahren größer ist<br />

als bisher.<br />

Bitte be<strong>den</strong>ken <strong>Sie</strong>, dass Verfahrensergebnisse<br />

eines zurückliegen<strong>den</strong> Semesters nur<br />

eingeschränkt zu Prognosen für künftige Auswahlgrenzen<br />

herangezogen wer<strong>den</strong> können.<br />

Wegen des unterschiedlichen Verhältnisses<br />

der Studienplatzangebote und der Bewerbungen<br />

zueinander sollten <strong>Sie</strong> nur die Ergebnisse<br />

von <strong>So</strong>mmer- mit <strong>So</strong>mmersemestern bzw. Winter-<br />

mit Wintersemestern miteinander vergleichen.<br />

Losverfahren<br />

<strong>So</strong>llten nach Abschluss der Nachrückverfahren<br />

wieder Studienplätze frei wer<strong>den</strong>, vergeben<br />

die Hochschulen diese in einem Losverfahren.<br />

Damit <strong>Sie</strong> die noch freien Studienplätze<br />

schneller fin<strong>den</strong>, ist ab 1. März 2011 unter<br />

www.freie-studienplaetze.de eine Börse für<br />

diese Restplätze eingerichtet wor<strong>den</strong>. Über<br />

dieses Web-Portal können die Hochschulen die<br />

noch verfügbaren Studienangebote darstellen.<br />

Für die Anmeldung zum Losverfahren <strong>müssen</strong><br />

<strong>Sie</strong> direkt mit <strong>den</strong> betreffen<strong>den</strong> Hochschulen<br />

Kontakt aufnehmen. In <strong>den</strong> meisten Fällen genügt<br />

eine formlose schriftliche Mitteilung; einige<br />

Hochschulen haben auf ihren Internet-<br />

Seiten ein entsprechendes Online-Formular<br />

eingerichtet.<br />

Studienplatztausch<br />

Beachten <strong>Sie</strong> bitte, dass der Ihnen zugewiesenen<br />

Studienplatz nicht geändert wer<strong>den</strong> kann.<br />

Ein Studienplatztausch ist grundsätzlich nur<br />

mit Einwilligung der beteiligten Hochschulen<br />

möglich. Informationen erhalten <strong>Sie</strong> ausschließlich<br />

bei <strong>den</strong> Hochschulen. II


18<br />

<strong>NC</strong>-Check in sieben Schritten<br />

Eine Gebrauchsanweisung für das Internetangebot von »hochschulstart.de«<br />

Informationen zum Studium gibt es in Hülle und Fülle. Man muss sie nur richtig einordnen<br />

können. Was ist wichtig und richtig? Was nur Schulhof-Gerücht? Welche Fallstricke<br />

lauern wo? In sieben Schritten wer<strong>den</strong> <strong>Sie</strong> hier <strong>sich</strong>er durch <strong>den</strong> <strong>NC</strong>-Dschungel geführt.<br />

In Schritt 1 und 2 wer<strong>den</strong> noch einmal kurz die<br />

Grundregeln des Auswahlverfahrens für die<br />

bundesweiten <strong>NC</strong>-Studiengänge wiederholt.<br />

Das ist wichtig, um später die Informationen<br />

aus <strong>den</strong> <strong>NC</strong>-Tabellen richtig einordnen zu können.<br />

In Schritt drei befassen wir uns mit <strong>den</strong><br />

Ausgangsdaten der Konkurrenz, also der Frage,<br />

wie viele Bewerber gibt es für wie viele Studienplätze.<br />

In Schritt 4, 5 und 6 geht es dann<br />

um die einzelnen Quoten, um ihre Besonderheiten<br />

und ihre möglichen Probleme. <strong>Alles</strong> in<br />

allem fin<strong>den</strong> <strong>Sie</strong> hier eine Gebrauchsanweisung,<br />

wie <strong>Sie</strong> die im Web-Angebot der von<br />

»hochschulstart.de« vorhan<strong>den</strong>en Informationen<br />

richtig nutzen, um Ihre Studienentscheidung<br />

abzu<strong>sich</strong>ern. Im letzten Schritt geht es<br />

dann um die entschei<strong>den</strong>de Frage: „Wie kann<br />

ich mit Hilfe dieser Informationen die für mich<br />

richtige Entscheidung treffen?“<br />

1. Schritt: Drei Chancen in drei Quoten<br />

Die Auswahlregeln für die bundesweit zulassungsbeschränkten<br />

Studiengänge sehen drei<br />

Quoten mit unterschiedlichen Auswahlregeln<br />

vor. <strong>Sie</strong> sollen unterschiedlichen Bewerber -<br />

gruppen Chancen auf einen Studienplatz eröffnen.<br />

Die Zauberformel lautet 20 : 20 : 60.<br />

Im Klartext bedeutet das, 20 Prozent der<br />

Studienplätze wer<strong>den</strong> an die (abi-)besten Bewerber<br />

vergeben. Bei weiteren 20 Prozent<br />

können auch weniger gute Abiturienten zum<br />

Ziel kommen. Wer bereit und in der Lage ist,<br />

eine unter Umstän<strong>den</strong> mehrjährige Wartezeit<br />

zu <strong>über</strong>brücken, kann im Rahmen der Wartezeitquote<br />

<strong>den</strong> Studienplatz erhalten.<br />

Das Interessante am Auswahlverfahren verbirgt<br />

<strong>sich</strong> aber in der 60-Prozent-Quote, in der<br />

die Hochschulen – und zwar jede für <strong>sich</strong> individuell<br />

– neben der Abiturnote noch weitere<br />

Kriterien bei der Auswahl ihrer künftigen Studieren<strong>den</strong><br />

verwen<strong>den</strong> können. Zwar muss die<br />

Abiturdurchschnittsnote auch in dieser Quote<br />

eine maßgebliche Rolle spielen, ihre Aussagekraft<br />

kann aber durch andere Komponenten<br />

(unter anderem Tests, Auswahlgespräche, berufliche<br />

Kenntnisse oder durch die besondere<br />

Bewertung von Einzelnoten) ergänzt wer<strong>den</strong>.<br />

2. Schritt: Drei Hür<strong>den</strong><br />

Auch der zweite Schritt beschäftigt <strong>sich</strong> noch<br />

mit <strong>den</strong> Regeln, und zwar mit drei häufig <strong>über</strong>sehenen<br />

Bereichen.<br />

Erstens: Die Studienplatzvergabe in der Abiturbesten-<br />

und in der Wartezeitquote vollzieht<br />

<strong>sich</strong> immer in zwei Schritten. Im ersten Schritt<br />

wird ermittelt (Auswahl), wer <strong>über</strong>haupt einen<br />

Studienplatz erhält. Nur diese „Ausgewählten“<br />

gelangen dann in die zweite Stufe, in der<br />

<strong>über</strong> die Realisierung ihrer Ortswünsche entschie<strong>den</strong><br />

wird. In bei<strong>den</strong> Stufen – und das ist<br />

der entschei<strong>den</strong>de Punkt - kommen unterschiedliche<br />

Regeln zum Zuge. <strong>So</strong> <strong>über</strong>sehen<br />

manche, dass sie zwar problemlos die erste<br />

Abb. 1<br />

<strong>NC</strong>-Hürde geschafft haben, an der zweiten<br />

Hürde aber scheitern, weil sie <strong>sich</strong> nicht ausreichend<br />

mit diesem Teil der Regeln beschäftigt<br />

haben.<br />

Zweitens: In der 60-Prozent-Quote haben<br />

die Hochschulen die Möglichkeit, die Zahl der<br />

Teilnehmer am eigentlichen Auswahlverfahren<br />

zu begrenzen. Durch diese Vorauswahl beschränken<br />

sie die Zahl der Kandidaten, mit der<br />

sie beispielsweise Auswahlgespräche führen,<br />

auf ein vernünftiges Maß. Manche verschenken<br />

eine Zulassungschance, weil sie eine<br />

Hochschule wählen, bei der sie zwangsläufig<br />

bereits in der Vorauswahl scheitern wer<strong>den</strong>.<br />

Drittens: Die drei Quoten wer<strong>den</strong> nicht<br />

gleichzeitig sondern nacheinander „abgearbeitet“.<br />

Wer in der Abibestenquote einen Platz<br />

bekommen hat, nimmt an der Auswahl in <strong>den</strong><br />

anderen Quoten (und auch an eventuellen<br />

Nachrückverfahren) nicht mehr teil. Wer einen<br />

Studienplatz in einer vorrangigen Quote erhalten<br />

hat, ist aus dem weiteren Wettkampf um<br />

die Studienplätze – erfolgreich – ausgestiegen.<br />

Schritt 3: Wie groß ist die Konkurrenz?<br />

Auch der dritte Schritt dient noch der Vorbereitung<br />

auf die Interpretation der entschei<strong>den</strong><strong>den</strong><br />

Tabellen mit <strong>den</strong> Auswahlkriterien.<br />

Bei diesem und <strong>den</strong> weiteren Schritten wollen<br />

wir eine fiktive Abiturientin, nennen wir sie<br />

Gloria, begleiten. <strong>Sie</strong> hat mit Glanz und Gloria<br />

– daher ihr Name – in Hessen ihr Abitur mit<br />

dem Notendurchschnitt 1,2 bestan<strong>den</strong>. Nach<br />

einem Jahr im Ausland möchte sie nun zum<br />

<strong>So</strong>mmersemester 2011 Medizin studieren, am<br />

SS 2011


liebsten an der Charité, ersatzweise auch in<br />

Münster oder Köln.<br />

Bei ihrer Informationsreise durch das Internetangebot<br />

von »hochschulstart.de« gilt ihr<br />

erster Klick dem Button „Studienangebot“<br />

(Abb. 1, Pfeil 1).Da sie <strong>sich</strong> jetzt zum <strong>So</strong>mmersemester<br />

2011 bei »hochschulstart.de« um<br />

einen Studienplatz <strong>bewerben</strong> will, gilt ihr Interesse<br />

<strong>den</strong> Ergebnissen des letzten Vergleichssemesters,<br />

nämlich dem <strong>So</strong>mmersemester<br />

2010. „Wie groß war im <strong>So</strong>mmersemester<br />

2010 die Zahl der Konkurrenten an <strong>den</strong> einzelnen<br />

Studienorten? Wie knapp das jeweilige<br />

Angebot an Studienplätzen?“, das sind Glorias<br />

Fragen.<br />

Dass sie in <strong>den</strong> drei Quoten jeweils unterschiedliche<br />

Orte nennen kann, hatte sie bereits<br />

herausgefun<strong>den</strong>. Entsprechend findet sie bei<br />

<strong>den</strong> Tabellen mit <strong>den</strong> Bewerberzahlen (Service-Download/Angebot<br />

und Nachfrage/Über -<br />

<strong>sich</strong>t <strong>über</strong> das Verhältnis von Angebot und<br />

Nachfrage..../<strong>So</strong>mmersemester 2010/Medizin)<br />

drei unterschiedliche Rubriken. Die Daten, die<br />

Gloria dann liest, mag sie allerdings nicht glauben:<br />

In der Abiturbestenquote hatten <strong>sich</strong><br />

4.499 Medizin-Interessenten für die Charité<br />

entschie<strong>den</strong>, in der Wartezeitquote allein mit<br />

erstem Ortswunsch 3.287 und in der Hochschulquote<br />

3.706. Und insgesamt gab es dort<br />

im letzten <strong>So</strong>mmersemester nur 300 Studienplätze<br />

zu besetzen.<br />

Der durch die Bewerberzahlen ausgelöste<br />

Schock hat bei Gloria heilsame Nebenwirkungen.<br />

Da die Konkurrenz um die Studienplätze<br />

derart groß ist, können sie die Auswahlgrenzen<br />

nicht mehr <strong>über</strong>raschen.<br />

Schritt 4: Nur vom Feinsten<br />

Als Gloria <strong>den</strong> nächsten Info-Schritt angeht<br />

und die Werte für die bundesweiten <strong>NC</strong>-Studiengänge<br />

des <strong>So</strong>mmersemesters 2010 aufruft<br />

(Abb. 1, Pfeil 2), erhält sie eine auf <strong>den</strong> ersten<br />

Blick et<strong>was</strong> verwirrende Tabelle. Die <strong>NC</strong>-Werte<br />

sind dort nach Bundesländern und Studiengängen<br />

geordnet.<br />

Wegen der unterschiedlichen Schulsysteme<br />

in <strong>den</strong> einzelnen Bundesländern findet die<br />

Konkurrenz länderweise statt. Die Abiturienten<br />

konkurrieren nur mit <strong>den</strong>jenigen um die<br />

Plätze, die im gleichen Bundesland – also unter<br />

vergleichbaren Bedingungen – die Schule<br />

abgeschlossen haben.<br />

Da Gloria in Hessen die Schule besucht hat,<br />

sucht sie in der entsprechen<strong>den</strong> Zeile und findet<br />

dort für Medizin die Ziffernfolge „1,2 (3)“.<br />

Das bedeutet, dass alle mit einer Abiturdurchschnittsnote<br />

von 1,1 und besser ausgewählt<br />

wer<strong>den</strong> konnten. Für alle 1,2-er reichten die<br />

Plätze nicht aus, so dass nur diejenigen zugelassen<br />

wer<strong>den</strong> konnten, die zusätzlich eine<br />

Wartezeit von mindestens drei Semestern hatten.<br />

<strong>So</strong>llte es mehr Bewerber mit demselben<br />

Kriterium geben, entscheidet unter ihnen der<br />

Dienst und ggf. das Los.<br />

Gloria liegt also mit ihrem Notenschnitt von<br />

SS 2011<br />

Abb. 2<br />

1,2 und <strong>den</strong> bei<strong>den</strong> Auslandssemestern als<br />

Wartezeit nicht im Auswahlbereich. Optimistisch<br />

wie sie ist, geht sie <strong>den</strong>noch davon aus,<br />

dass sie im kommen<strong>den</strong> <strong>So</strong>mmersemester zu<br />

<strong>den</strong> Glücklichen gehört, die <strong>den</strong> „Landes-<strong>NC</strong>“<br />

schaffen wer<strong>den</strong>. Die erste Hürde wäre also<br />

theoretisch <strong>über</strong>wun<strong>den</strong>.<br />

In der zweiten Stufe geht es nun um <strong>den</strong><br />

„Hochschul-<strong>NC</strong>“. Maximal sechs Orte darf<br />

Gloria nennen. An jeder Hochschule sind 20<br />

Prozent der Plätze für die Abiturbesten vor -<br />

gesehen. Wenn <strong>sich</strong> mehr an erster Stelle<br />

für einen Ort entschie<strong>den</strong> haben, als dort<br />

Plätze vorhan<strong>den</strong> sind, wird in einer neuen<br />

Notenkonkurrenz <strong>über</strong> die Zulassung entschie<strong>den</strong>.<br />

Zu <strong>den</strong> Ergebnissen dieser Hochschulkonkurrenz<br />

gelangt sie, indem sie am Ende der<br />

neuen Tabelle <strong>den</strong> entsprechen<strong>den</strong> Studiengang<br />

anklickt. Dann öffnet <strong>sich</strong> eine neue Tabelle<br />

(Abb. 2) mit <strong>den</strong> Hochschul-<strong>NC</strong>’s. Gloria<br />

findet bei ihrem Wunschort Berlin Charité die<br />

Ziffernfolge „1 – 1,1 – 763“. Anhand der Erläuterungen<br />

findet sie schnell heraus, dass<br />

dort zugelassen wer<strong>den</strong> konnte, wer diese<br />

Hochschule an erster Stelle genannt hatte,<br />

mindestens eine Abiturnote von 1,1 oder besser<br />

vorweisen konnte. Bei <strong>den</strong> Bewerbern mit<br />

gleicher Durchschnittsnote (1,1) war eine<br />

Punktzahl von mindestens 763 erforderlich.<br />

19<br />

Messerscharf schließt Gloria, dass an der<br />

Charité in Berlin die erzielte Punktzahl in diesem<br />

Fall eine gewisse Rolle gespielt hat. Genauso<br />

messerscharf hat sie aber auch erkannt,<br />

dass sie die Zulassung an der Charité in der<br />

Abiturbestenquote um eine Zehntelnote verpasst<br />

hätte.<br />

In Münster, ihrem ersten Alternativort, findet<br />

sie die Ziffernfolge „1 – 1,0 – 770“ und<br />

<strong>den</strong>kt, dass hier für sie eine et<strong>was</strong> ungünstigere<br />

Auswahlsituation vorliegt. Bei nochmaligem<br />

Nach<strong>den</strong>ken muss sie allerdings auch erkennen,<br />

dass in Münster nur diejenigen 1,0-er<br />

zugelassen wer<strong>den</strong> konnten, die diese Uni an<br />

erster Stelle genannt hatten. Mit einem Zweitwunsch<br />

war niemand mehr zum Zug gekommen.<br />

Deutlich günstiger gestaltete <strong>sich</strong> die Auswahlsituation<br />

für Gloria bei ihrem dritten Uni-<br />

Wunsch Köln. Dort lautet die entsprechende<br />

Ziffernfolge „2 – 1,2 – 742“. Mit dieser Hochschule<br />

als Drittwunsch wäre sie im letzten<br />

<strong>So</strong>mmersemester zwar chancenlos gewesen,<br />

als Zweitwunsch hätte es geklappt. <strong>So</strong>llte sie<br />

also ihre Ortswünsche ändern?<br />

Ins Grübeln kommt sie durch eine andere<br />

Eintragung in der Tabelle. Bei der Uni Gießen<br />

findet sie statt einer Notenangabe ein „F“. In<br />

der Legende liest sie, dass es dort „freie Studienplätze“<br />

gegeben habe. Freie Studienplätze


20<br />

entstehen dann, wenn <strong>sich</strong> weniger Abibeste<br />

für diesen Studienort entschei<strong>den</strong>, als es dort<br />

Plätze in der entsprechen<strong>den</strong> Quote gibt. Diese<br />

freien Plätze wer<strong>den</strong> der Hochschulquote<br />

zugeschlagen.<br />

<strong>So</strong>ll Gloria also ihre Ortswünsche aufgrund<br />

dieser Informationen ändern? Oder soll sie darauf<br />

bauen, dass die Konkurrenz zum nächsten<br />

<strong>So</strong>mmersemester für sie ein wenig günstiger<br />

ausfallen wird? Oder hat sie, wenn es in der<br />

Abibestenquote nicht klappen sollte, möglicherweise<br />

eine weitere Chance im Hochschulverfahren?<br />

<strong>Sie</strong> entschließt <strong>sich</strong>, <strong>über</strong> diese Fragen<br />

noch eine Nacht zu schlafen und <strong>sich</strong><br />

vorerst weitere Informationen aus dem Internetangebot<br />

von »hochschulstart.de« anzusehen.<br />

Abb. 3<br />

Schritt 5: Mit Geduld zum Ziel<br />

Wartezeit war für Gloria bisher kein Thema.<br />

Wegen ihrer sehr guten Zeugnisnoten hatte sie<br />

fest mit einem Studienplatz gerechnet. Jetzt ist<br />

sie doch et<strong>was</strong> verun<strong>sich</strong>ert.<br />

Über <strong>den</strong> Button „Auswahlgrenzen“ gelangt<br />

sie zu <strong>den</strong> Informationen <strong>über</strong> die Wartezeitzulassung<br />

und erleidet <strong>den</strong> nächsten<br />

Schock: Nach sage und schreibe zwölf Semestern<br />

Wartezeit (Abb. 3) konnte man zum <strong>So</strong>mmersemester<br />

2010 auch mit weniger guten<br />

Abiturnoten einen Medizin-Studienplatz erhalten.<br />

Die Erläuterung für die Ziffer 3,7 in der<br />

Klammer hat sie dann nur noch am Rande<br />

wahrgenommen. Vergleichbar mit <strong>den</strong> <strong>NC</strong>-An-<br />

gaben in der Abiturbestenquote lautet die<br />

vollständige Interpretation der Ziffernfolge<br />

„12 (3,7)“: Alle Bewerber mit dreizehn und<br />

mehr Semestern Wartezeit konnten ausgewählt<br />

wer<strong>den</strong>; von <strong>den</strong>jenigen mit zwölf Wartesemestern<br />

nur die, die zusätzlich eine Note<br />

von 3,7 oder besser vorweisen konnten.<br />

Nach der Auswahl folgt in der nächsten<br />

Stufe die Entscheidung <strong>über</strong> <strong>den</strong> Studienort.<br />

Am Ende der Tabelle findet sie <strong>den</strong> entsprechen<strong>den</strong><br />

Link und gelangt so zu einer Über<strong>sich</strong>t<br />

mit <strong>den</strong> Ortsentscheidungen (Abb.4). Für<br />

ihre Wunschuni Charité findet sie die Ziffernfolge<br />

„1 – 4 – (2,9)“ und interpretiert sie wie<br />

folgt: „Der letzte <strong>über</strong> die Wartezeit ausgewählte<br />

und an der Charité zugelassene Bewerber<br />

hatte diese Hochschule an erster Stelle ge-<br />

nannt, gehörte nach <strong>den</strong> <strong>So</strong>zialkriterien (vgl.<br />

<strong>den</strong> nächsten Absatz) zur Gruppe 4 und hatte<br />

eine Abiturnote von 2,9.“ Genau richtig,<br />

Gloria!<br />

Um die <strong>So</strong>zialkriterien verstehen zu können,<br />

muss man ein wenig mehr <strong>über</strong> die Motive der<br />

Studienortwahl <strong>wissen</strong>. Die Nähe zum elterlichen<br />

Wohnort ist ein wesentlicher Faktor bei<br />

der Wahl des Studienortes. <strong>So</strong>ziale, familiäre<br />

und wirtschaftliche Ge<strong>sich</strong>tspunkte beeinflussen<br />

daher auch die Rangfolge, in der <strong>über</strong> die<br />

Studienortwünsche entschie<strong>den</strong> wird. Diese<br />

Gruppen wer<strong>den</strong> gebildet.<br />

1. Schwerbehinderte<br />

2. Verheiratete<br />

3. Bewerber mit besonderen (in einem <strong>So</strong>nderantrag<br />

nachgewiesenen) Bindungsgrün<strong>den</strong> an<br />

<strong>den</strong> Studienort<br />

4. Bewerber, die bei ihren Eltern wohnen und<br />

an der nächstgelegenen Hochschule des eigenen<br />

Bundeslandes studieren wollen<br />

5. alle Übrigen.<br />

Ob sie selbst eine so lange Wartezeit für ihren<br />

Studientraum in Kauf nehmen will oder<br />

kann, diese Frage hat sie bisher verdrängt. Die<br />

Hoffnung, wenn nicht in der Abibestenquote,<br />

dann doch in der Hochschulquote ihren Studienplatz<br />

zu bekommen, hat solche Zweifel bisher<br />

nicht aufkommen lassen.<br />

Schritt 6: Verwirrende Vielfalt<br />

Voller Hoffnung macht Gloria <strong>sich</strong> nun daran,<br />

die Geheimnisse der letzten Studienplatzquote<br />

zu ergrün<strong>den</strong>, dem Auswahlverfahren der<br />

Hochschulen, kurz AdH genannt. Bereits bei<br />

Schritt drei (Seite 18, Abb. 1, Pfeil 1), als sie<br />

<strong>sich</strong> <strong>über</strong> die Zahl der verfügbaren Studienplätze<br />

und die Bewerbungen in <strong>den</strong> einzelnen<br />

Quoten informiert hatte, war sie auf eine Tabelle<br />

gestoßen, in der die Auswahlkriterien der<br />

einzelnen Hochschulen dargestellt wur<strong>den</strong><br />

(Abb. 5).Vier von neun medizinischen Fakultäten<br />

hatten <strong>sich</strong> zum <strong>So</strong>mmersemester 2010<br />

ausschließlich für die Abiturnote als Auswahlkriterium<br />

entschie<strong>den</strong>. Fünf allerdings hatten<br />

als Ergänzung zur Abiturnote weitere Kriterien<br />

eingesetzt, darunter auch Glorias Wunschuni<br />

in Berlin. Ein Klick auf „mehr Info“ in dieser Tabelle<br />

fördert die Einzelheiten zu Tage (Abb. 6).<br />

Als erste Information stößt ihr ins Auge,<br />

dass die medizinische Fakultät der Charité -<br />

Universitätsmedizin Berlin zum letzten <strong>So</strong>mmersemester<br />

nur diejenigen in ihr Auswahlverfahren<br />

aufgenommen hat, die diese Hochschule<br />

an erster Stelle genannt hatten. „Die Charité<br />

als Wunsch Nummer zwei bis sechs anzugeben,<br />

war also völlig aus<strong>sich</strong>tslos und quasi<br />

Abb. 4<br />

SS 2011


eine vergebene Chance“, bilanziert Gloria und<br />

erinnert <strong>sich</strong> an eine Tabelle, in der die Ortswünsche<br />

für das Hochschulverfahren aufgelistet<br />

waren. Dass 3.706 Studieninteressierte die<br />

Charité für das AdH als Erstwunsch angaben,<br />

hatte sie leicht irritiert.<br />

Von ihren bei<strong>den</strong> „Ersatz-Universitäten“<br />

Münster und Köln führten beide auch eine Vorauswahl<br />

durch. Während für Münster als Kriterium<br />

die Nennung an erster Stelle (Präferenz)<br />

galt, hat Köln die Nennung bis zur dritten Stelle<br />

zugelassen.<br />

Diese Regelung bringt Gloria mächtig ins<br />

Grübeln: „Um an der Charité <strong>über</strong>haupt eine<br />

Chance zu haben, muss ich diese Hochschule<br />

an erster Stelle nennen. Dies gilt auch für die<br />

volle Zulassungschance an der Uni Münster.<br />

Lediglich die Uni Köln nahm Studienbewerber<br />

bis zur 3. Ortspräferenz in ihr Hauptauswahlverfahren<br />

auf. Was soll ich bloß tun?“<br />

Für das eigentliche Auswahlverfahren hatte<br />

<strong>sich</strong> die Charité entschie<strong>den</strong>, neben der Abiturnote<br />

auch Einzelnoten und die Erkenntnisse<br />

aus einem Auswahlgespräch in die Entscheidung<br />

einfließen zu lassen.<br />

Abb. 5<br />

Die Studienplätze wur<strong>den</strong> nach dem Grad<br />

der in der Hochschulzugangsberechtigung<br />

ausgewiesenen Qualifikation (Durchschnittsnote),<br />

nach einer Gewichtung von Fächern der<br />

Qualifikation (Mathematik, Physik, Biologie<br />

und Chemie sowie Deutsch und Englisch) und<br />

dem Ergebnis von Auswahlgesprächen vergeben.<br />

Bei ihren Alternativstandorten Münster und<br />

Köln kann sie <strong>den</strong> Tabellen Erfreuliches entnehmen<br />

(s. Abb. 7). An der Uni Münster reichte<br />

eine 1,3 zur Zulassung aus, an der Uni Köln<br />

eine 1,5.<br />

Bei einem zufälligen Blick auf die Ergebnisse<br />

der Universität Göttingen findet sie an Stelle<br />

eines konkreten Wertes lediglich <strong>den</strong> Hinweis<br />

50 v.H.: gew. DN 1,3; 50 v.H. H. Dahinter<br />

verbergen <strong>sich</strong> Auswahlmodalitäten im Fach<br />

Medizin an dieser Hochschule zum <strong>So</strong>mmersemester<br />

2010.<br />

SS 2011<br />

Abb. 6<br />

Göttingen vergab 50 Prozent der Studienplätze<br />

nach Abi-Schnitt. Eine Deutschnote besser<br />

als 2,0 (arithmetisches Mittel der letzten<br />

vier Halbjahre) wurde mit einem Bonus von 0,2<br />

bewertet. Die übrigen Plätze wur<strong>den</strong> <strong>über</strong> Auswahlgespräche<br />

vergeben, die Aufschluss <strong>über</strong><br />

Motivation und Eignung für Studium und Beruf<br />

geben sollten. Allerdings wur<strong>den</strong> nur doppelt<br />

so viel Bewerber zum Gespräch gela<strong>den</strong>, wie<br />

Studienplätze zur Verfügung stan<strong>den</strong>.<br />

Auch hier findet Gloria einen Link, der sie zu<br />

Webseiten der Uni Göttingen weiterleitet, auf<br />

<strong>den</strong>en sie (unter anderem in einer Satzung) genauere<br />

Informationen <strong>über</strong> <strong>den</strong> Ablauf des<br />

Göttinger Auswahlverfahrens findet.<br />

Schlagartig wird es Gloria klar: „Oh, mit <strong>den</strong><br />

Auswahlkriterien der Unis werde ich mich wohl<br />

noch et<strong>was</strong> intensiver beschäftigen <strong>müssen</strong>.“<br />

Dabei sollte sie vor allem auf die unterschiedlichen<br />

Vorauswahlkriterien achten.<br />

Schritt sieben: Was tun?<br />

<strong>So</strong>, nun haben wir mit und für unsere fiktive<br />

Studienbewerberin Gloria eine Menge Tabellen<br />

durchforstet, Informationen ge<strong>sich</strong>tet sowie<br />

Chancen und Risiken gegen einander abgewogen.<br />

Was aber wird Gloria mit diesen<br />

Informationen anfangen können?<br />

Einfache Antworten gibt es <strong>sich</strong>er nicht.<br />

Wird sie bei <strong>den</strong> Abiturbesten dabei sein? Wird<br />

sie im zweiten Teil der Konkurrenz, beim Hochschul-<strong>NC</strong>,<br />

die richtige Hochschulwahl treffen?<br />

Oder wird sie lieber ihre Chancen in der Abibestenquote<br />

auslassen und ganz auf das Auswahlverfahren<br />

der Hochschulen setzen?<br />

Und Glorias Fall liegt noch einfach. Aber<br />

21<br />

<strong>was</strong> ist mit <strong>den</strong>en, die nicht so gute Zeugnisnoten<br />

haben? In vielen Fällen wird man ihnen keine<br />

Hoffnung machen können. Die gemeinsamen<br />

Überlegungen können aber Muster sein,<br />

wie sie die vorhan<strong>den</strong>en Informationen richtig<br />

einordnen können, um ihre eigene Situation<br />

realistisch einzuschätzen.<br />

Zum Abschluss eine Warnung<br />

Die beschriebenen Daten und dargestellten<br />

Auswahlkriterien beziehen <strong>sich</strong> ausschließlich<br />

auf das <strong>So</strong>mmersemester 2010. Die Hoch -<br />

schulen haben die Möglichkeiten, die Auswahlkriterien<br />

von Semester zu Semester zu<br />

modifizieren. Auch die Konkurrenz, also das<br />

Verhältnis von Angebot und Nachfrage nach<br />

Studienplätzen kann <strong>sich</strong> ändern. Ob also zum<br />

<strong>So</strong>mmersemester 2011 noch die gleichen Rahmenbedingungen<br />

herrschen, war beim Verfassen<br />

dieses Textes nicht erkennbar. Die Darstellung<br />

dient allein dem Zweck, modellhaft die<br />

Einordnung der verfügbaren Informationen zu<br />

demonstrieren. II<br />

Abb. 5


22<br />

Service-Angebot<br />

Studienplatzvergabe im Auftrag einzelner Hochschulen<br />

Auch außerhalb der zentralen Studienplatzvergabe sind rund die Hälfte<br />

aller deutschen Studienangebote mit Zulassungsbeschränkungen belegt.<br />

<strong>So</strong> kann man es je<strong>den</strong>falls am Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz<br />

(www.hochschulkompass.de), der zentralen Datenbank der<br />

Studienmöglichkeiten an deutschen Hochschulen, ablesen.<br />

Auftrag<br />

Service für die Hochschulen<br />

»hochschulstart.de« bietet daher <strong>den</strong> Universitäten<br />

und Fachhochschulen Serviceleistungen<br />

zur Unterstützung von örtlichen Auswahlverfahren<br />

an. Um welche Hochschulen es <strong>sich</strong><br />

hierbei handelt, können <strong>Sie</strong> der Seite 4 und<br />

dem Studienplatzangebot auf <strong>den</strong> Seiten 51f.<br />

entnehmen. Die Verantwortung für die Auswahl<br />

bleibt dabei vollständig in der Hand der<br />

Hochschulen. »hochschulstart.de« selbst vergibt<br />

keine Studienplätze, sondern führt lediglich<br />

nach Vorgaben der Hochschulen ganz oder<br />

teilweise die administrativen Schritte des Auswahlverfahrens<br />

durch. »hochschulstart.de«<br />

nutzt dabei die umfangreiche Erfahrung, die<br />

im Auswahlverfahren der Hochschulen (vgl.<br />

Seite 13) in <strong>den</strong> bundesweit zulassungsbeschränkten<br />

Fächern in <strong>den</strong> letzten Semestern<br />

gesammelt wur<strong>den</strong>.<br />

Anzeige<br />

Bewerbung<br />

Antragstellung<br />

Im Gegensatz zum zentralen Vergabeverfahren,<br />

in dem man <strong>sich</strong> für einen Studiengang<br />

(zum Beispiel Medizin) bewirbt und hierfür<br />

eine Reihenfolge von Hochschulen nennt, kann<br />

man <strong>sich</strong> im dezentralen Service-Verfahren für<br />

ganz unterschiedlich strukturierte Studienangebote<br />

<strong>bewerben</strong>.<br />

Die Studienbewerber können auch neben<br />

einem Antrag für einen der Studiengänge Medizin,<br />

Pharmazie und Zahnmedizin einen weiteren<br />

Antrag mit bis zu zwölf Studienangeboten<br />

aus dem Service-Verfahren stellen.<br />

Beispiel:<br />

Nico K. interessiert <strong>sich</strong> vor allem für Studienangebote<br />

mit sozialem Schwerpunkt. Da er die<br />

Fachhochschulreife besitzt, nennt er die Studienangebote<br />

<strong>So</strong>ziale Arbeit an der Fachhochschule<br />

Dortmund und Pädagogik der Kindheit<br />

an der Fachhochschule Bielefeld.<br />

Absage durch Hochschule oder ZVS?<br />

- Klagen <strong>Sie</strong> Ihren Studienplatz ein!<br />

Wir haben seit 1998 zahlreiche Mandate im Bereich Hochschulrecht erfolgreich betreut.<br />

Unser Kanzleistandort „Unter <strong>den</strong> Lin<strong>den</strong>“ liegt direkt an der Humboldt-Universität.<br />

Prof. Dr. Niels Korte lehrt selbst an einer Berliner Hochschule.<br />

Entfernung spielt keine Rolle - wir wer<strong>den</strong> bundesweit für <strong>Sie</strong> tätig.<br />

Abrechnung ggf. auch <strong>über</strong> Rechtschutzver<strong>sich</strong>erung.<br />

Informieren <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> vorab kostenfrei.<br />

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Zur Vereinbarung von Terminen in folgen<strong>den</strong> Städten wählen <strong>Sie</strong> bitte:<br />

München: 089 - 25 55 72 52<br />

Stuttgart: 0711 - 490 10 490<br />

Frankfurt: 069 - 50 50 27 572<br />

Düsseldorf: 0211 - 88 284 282<br />

Köln: 0221 - 650 28 282<br />

Hamburg: 040 - 80 90 81 198<br />

Hannover: 0511 - 936 21 200<br />

Überprüfung Ihres Antrages<br />

(<strong>Sie</strong>he hierzu auch die Ausführungen auf der<br />

Seite 9).<br />

Auswahlverfahren<br />

Im Service-Verfahren wer<strong>den</strong> unterschiedliche<br />

örtliche Auswahlverfahren der angeschlossenen<br />

Hochschulen gebündelt.<br />

In diesen örtlichen Auswahlverfahren haben<br />

die Hochschulen nach <strong>den</strong> Vorgaben der<br />

einzelnen Bundesländer die Möglichkeit, bei<br />

der Auswahl ihrer Studieren<strong>den</strong> neben <strong>den</strong><br />

„Standardkriterien“ Durchschnittsnote und<br />

Wartezeit auch noch weitere Kriterien zu verwen<strong>den</strong>.<br />

Diese zusätzlichen Kriterien können<br />

sein:<br />

• Einzelnoten des Zeugnisses,<br />

• Ergebnis eines fachspezifischen Studierfähigkeitstests,<br />

• Art der Berufsausbildung oder Berufstätigkeit,<br />

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Prof. Dr. Niels Korte<br />

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SS 2011


• Ergebnis eines Auswahlgesprächs,<br />

• sonstige durch das jeweilige Landesrecht<br />

zugelassene Kriterien,<br />

• Verbindung der obigen Maßstäbe.<br />

Während im bundesweiten Zulassungsverfahren<br />

(für die Studiengänge Medizin, Pharmazie<br />

und Zahnmedizin) die Quoten (vgl. das<br />

Kapitel „<strong>So</strong> wird entschie<strong>den</strong>“ auf der Seite<br />

12) im Verhältnis 20 : 20 : 60 gewichtet wer<strong>den</strong>,<br />

können im Service-Verfahren diese Quoten<br />

auch mit unterschiedlichen Anteilen vorkommen.<br />

Allerdings muss in der Quote, in der<br />

die Hochschulen angebotsspezifische Kriterien<br />

verwen<strong>den</strong> können, ebenfalls die Durchschnittsnote<br />

die größte Rolle spielen.<br />

Für welche Auswahlkriterien <strong>sich</strong> die Hochschulen<br />

entschie<strong>den</strong> haben, können <strong>Sie</strong> dem<br />

Studienplatzangebot auf <strong>den</strong> Seiten 40ff. ent -<br />

nehmen. Beachten <strong>Sie</strong> bitte die aktuelle Fassung<br />

auf unseren Internetseiten www.hochschulstart.de<br />

unter Service – Down load/Nützliches/„Das<br />

Studienplatzangebot“.<br />

Bei <strong>den</strong> numerischen Auswahlverfahren<br />

können die Ranglisten unmittelbar durch<br />

»hochschulstart.de« aufgestellt wer<strong>den</strong>. Fließen<br />

allerdings auch Ergebnisse von Studierfähigkeitstests<br />

oder Auswahlgesprächen in die<br />

Entscheidung mit ein, ist der Zeitpunkt der<br />

Rangplatzbildung von <strong>den</strong> entsprechen<strong>den</strong><br />

Meldungen der Hochschulen abhängig. Damit<br />

SS 2011<br />

aber nicht alle Bewerber auf die Entscheidung<br />

<strong>über</strong> ihre Bewerbung warten <strong>müssen</strong>, wer<strong>den</strong><br />

sie in einem zweistufigen Verfahren <strong>über</strong> <strong>den</strong><br />

aktuellen Stand des Auswahlverfahrens informiert.<br />

Zwei Stufen<br />

Die Ergebnisse der ersten Stufe liegen am<br />

8. Februar 2011 vor. Am 25. Februar 2011 erfolgt<br />

in der zweiten Stufe die endgültige Entscheidung<br />

<strong>über</strong> die Studienplatzvergabe.<br />

In der ersten Stufe erhalten diejenigen ihren<br />

Zulassungsbescheid, die an ihrem optimalen<br />

Ort zugelassen wer<strong>den</strong> können. Alle andere erfahren<br />

<strong>den</strong> Zwischenstand im Internet.<br />

Bestehen nämlich für <strong>Sie</strong> in nachrangig genannten<br />

Studienwünschen Zulassungsmöglichkeiten,<br />

wird Ihnen die in Ihrer Rangfolge<br />

genannte günstigste angezeigt. Ihre weiteren<br />

Zulassungsmöglichkeiten wer<strong>den</strong> frei und können<br />

an andere Bewerber vergeben wer<strong>den</strong>.<br />

Den Stand Ihrer Bewerbung können <strong>Sie</strong> im<br />

Daten-Informations-System „DaISy“ abrufen.<br />

Dazu loggen <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> mit Ihren selbst gewählten<br />

Zugangsdaten (Nutzername und Passwort)<br />

in Ihren persönlichen Bereich ein.<br />

Wenn <strong>Sie</strong> wollen, können <strong>Sie</strong> per Mausklick<br />

Ihr Angebot annehmen. Den entsprechen<strong>den</strong><br />

offiziellen Zulassungsbescheid erhalten <strong>Sie</strong><br />

zwar erst in der zweiten Stufe des Zulassungs-<br />

23<br />

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verfahrens, <strong>Sie</strong> können aber bereits frühzeitig<br />

mit <strong>den</strong> Vorbereitungen für <strong>den</strong> Studienstart<br />

beginnen.<br />

<strong>Sie</strong> können aber auch warten, ob <strong>Sie</strong> im<br />

zweiten Verfahrensschritt noch ein günstigeres<br />

Angebot erhalten, weil Zugelassene aus<br />

der ersten Stufe ihren Platz nicht in Anspruch<br />

genommen haben. Wenn <strong>sich</strong> für <strong>Sie</strong> kein<br />

günstigeres Ergebnis herausstellen sollte,<br />

bleibt Ihnen der alte Platz aber auf je<strong>den</strong> Fall<br />

erhalten.<br />

Einige Beispiele:<br />

Wie dies im Einzelnen aussieht, kann man am<br />

besten an einigen Beispielen verdeutlichen:<br />

Dazu konstruieren wir uns vier Bewerberinnen<br />

und Bewerber und nennen sie alphabetisch<br />

Alice, Ben, Caroline und David. Alle vier haben<br />

jeweils sechs Studienangebote ausgewählt,<br />

für die die künftigen Studieren<strong>den</strong> nach unterschiedlichen<br />

Kriterien ausgewählt wer<strong>den</strong>.<br />

Stufe eins<br />

Am 8. Februar 2011 wird eine Zwischenbilanz<br />

gezogen. Und die kann wie folgt aussehen:<br />

Alice kann gleich für das von ihr an erster<br />

Stelle genannte Studienangebot zugelassen<br />

wer<strong>den</strong>. Da sie somit für ihr optimales Studienangebot<br />

– nämlich ihre persönliche Nummer<br />

eins – ausgewählt wor<strong>den</strong> ist, erhält sie bereits<br />

zu diesem frühen Zeitpunkt ihren endgültigen<br />

Zulassungsbescheid. <strong>Sie</strong> scheidet damit<br />

erfolgreich aus dem weiteren Verfahren aus<br />

und kann <strong>sich</strong> bereits voll auf die Vorbereitung<br />

ihres Studiums konzentrieren. Ihre evtl. Zulassungsmöglichkeiten<br />

für die von ihr genannten<br />

Studienangebote zwei bis sechs wer<strong>den</strong> wieder<br />

frei und sofort an andere Studienbewerber<br />

vermittelt.<br />

Ben, unser zweiter Musterbewerber, kann<br />

für seine Studienwünsche eins und zwei in<br />

dieser ersten Stufe nicht ausgewählt wer<strong>den</strong>.<br />

Bei seinem an dritter Stelle genannten Studienwunsch<br />

kann er allerdings zugelassen wer<strong>den</strong>.<br />

Ben entscheidet <strong>sich</strong>, <strong>den</strong> Studienplatz<br />

anzunehmen. Damit ist die Studienplatzvergabe<br />

für ihn beendet. Informationen zu seinen<br />

Studienwünschen vier bis sechs erhält Ben<br />

nicht mehr, da die Zulassungsmöglichkeit<br />

für seinen dritten Studienwunsch die für ihn<br />

günstigste ist.<br />

Für Bewerberin Nummer drei, Caroline, hat<br />

<strong>sich</strong> die selbe Zulassungssituation wie bei Ben<br />

ergeben. Caroline will jedoch abwarten, ob<br />

<strong>sich</strong> aufgrund ihrer guten Noten für ihre Studienwünsche<br />

eins und zwei in der nächsten Verfahrensstufe<br />

noch Zulassungsmöglichkeiten<br />

ergeben. Dies kann dann eintreten, wenn an<br />

diesen Hochschulen Zugelassene ihren Studienplatz<br />

nicht annehmen und diese Plätze somit<br />

wieder frei wer<strong>den</strong>. Ihr Studienplatz für<br />

<strong>den</strong> an dritter Stelle genannten Studienwunsch<br />

ist ihr <strong>sich</strong>er. Caroline erhält wie Ben<br />

ebenfalls keine Informationen für ihre Studienwünsche<br />

vier bis sechs.<br />

Für David, unseren vierten Musterbewerber,<br />

sind Carolines Überlegungen im Vergleich<br />

zu seinen <strong>So</strong>rgen eher ein „Luxusproblem“.<br />

Mit eher mäßigen Abiturnoten ausgestattet,<br />

hat er <strong>sich</strong> für das kommende Semester eigentlich<br />

wenig Hoffnungen gemacht. Als er dann<br />

die Mitteilung bekommt, dass <strong>sich</strong> seine Studienwünschen<br />

Nummer eins bis vier in der ersten<br />

Stufe nicht realisieren lassen, er aber bei seinem<br />

fünften Studienwunsch zu <strong>den</strong> Glücklichen<br />

gehört, nimmt er dieses Angebot dankend<br />

an.<br />

Stufe zwei<br />

Am 25. Februar 2011 startet die zweite Stufe<br />

der Studienplatzvergabe. Dann liegen alle<br />

Hochschulranglisten vor.<br />

Alice, unsere erste Beispielbewerberin,<br />

nimmt an dieser Stufe nicht mehr teil, weil sie<br />

ja bereits im ersten Schritt an optimaler Stelle<br />

zugelassen wurde. Unsere Beispielbewerber<br />

Ben und David nehmen ebenfalls an dieser Stufe<br />

nicht mehr teil, da sie <strong>sich</strong> für die Zulassung<br />

zu ihren nachrangig genannten Studienwünschen<br />

entschie<strong>den</strong> haben.<br />

Caroline kann <strong>sich</strong> in dieser zweiten Stufe<br />

des Service-Verfahrens tatsächlich noch verbessern<br />

und erhält jetzt eine Zulassungsmöglichkeit<br />

für <strong>den</strong> von ihr an zweiter Stelle genannten<br />

Studienwunsch.<br />

<strong>Sie</strong> nimmt nun diese Studienmöglichkeit an.<br />

Die Zulassungsmöglichkeit, die sie für ihren<br />

dritten Studienwunsch hatte, wird wieder frei<br />

und nun im Nachrückverfahren an einen anderen<br />

Studienbewerber vergeben.<br />

Verschlechtern kann <strong>sich</strong> in <strong>den</strong> zwei Stufen<br />

niemand. Der in <strong>den</strong> einzelnen Stufen jeweils<br />

höchstmögliche Studienplatz bleibt erhalten,<br />

die nachrangigen Studienangebote wer<strong>den</strong><br />

wieder frei und können an andere Bewerber<br />

vergeben wer<strong>den</strong>.<br />

Für die jetzt noch nicht zugelassenen Bewerber<br />

besteht aber noch die Möglichkeit, im<br />

Nachrückverfahren einen Studienplatz zu erhalten.<br />

Bescheid<br />

Zum Bescheidversand wird Ihnen ein weiterer<br />

Service angeboten!<br />

Gleichzeitig mit dem Versand der Zulassungsbescheide<br />

zeigt Ihnen „DaISy“ (unser<br />

Daten-Informations-System) im Internet, ob<br />

und ggf. an welcher Hochschule <strong>Sie</strong> zugelassen<br />

wer<strong>den</strong> konnten. Der verbindliche Bescheid<br />

geht Ihnen dann et<strong>was</strong> später mit der Post zu.<br />

Termine für <strong>den</strong> Bescheidversand<br />

Am 8. Februar 2011 wer<strong>den</strong> im Auftrag und<br />

Namen der Hochschulen die Zulassungsbescheide<br />

für die Bewerber, die bereits im ersten<br />

Schritt des Service-Verfahrens zugelassen<br />

wer<strong>den</strong> können, versandt.<br />

SS 2011


Wer ein Zulassungsangebot erhält, muss<br />

<strong>sich</strong> bis zum 17. Februar 2011 entschei<strong>den</strong>, ob<br />

er dieses Angebot annimmt. Er erhält dann im<br />

zweiten Schritt <strong>den</strong> Zulassungsbescheid.<br />

Am 25. Februar 2011 wer<strong>den</strong> im Auftrag<br />

und Namen der Hochschulen die Zulassungsbescheide<br />

im zweiten Schritt des Service-Verfahrens<br />

versandt.<br />

Wer im zweiten Schritt ein Zulassungsangebot<br />

erhält, muss <strong>sich</strong> bis zum 7. März 2011 entschei<strong>den</strong>,<br />

ob er dieses Angebot annimmt.<br />

Am 28. Februar 2011 wer<strong>den</strong> im Auftrag der<br />

Hochschule die Ablehnungsbescheide versandt.<br />

Bewahren <strong>Sie</strong> <strong>den</strong> Bescheid der Hochschule<br />

im eigenen Interesse auf, da <strong>Sie</strong> ihn evtl. zum<br />

Nachweis bei anderen Institutionen benötigen.<br />

Nach der Antragstellung<br />

Einschreibung bei der Hochschule<br />

Im Zulassungsbescheid wird Ihnen mitgeteilt,<br />

bis wann <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> bei der Hochschule einschreiben<br />

<strong>müssen</strong>.<br />

Hinweise zur Einschreibung sind entweder<br />

auf dem Zulassungsbescheid ausgedruckt oder<br />

<strong>Sie</strong> erhalten sie mit <strong>den</strong> Einschreibungsunterlagen<br />

von der Hochschule. Falls <strong>Sie</strong> dar<strong>über</strong> hinaus<br />

Fragen zur Einschreibung haben, informieren<br />

<strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> bitte umgehend bei der im<br />

Zulassungsbescheid genannten Hochschule.<br />

Bei der Einschreibung <strong>müssen</strong> <strong>Sie</strong> krankenver<strong>sich</strong>ert<br />

sein. Weitere Hinweise fin<strong>den</strong> <strong>Sie</strong> im<br />

Internet www.hochschulstart.de unter Service<br />

– Download/Nützliches/„Merkblatt <strong>über</strong> die<br />

Krankenver<strong>sich</strong>erung“.<br />

Nichtannahme des Studienplatzes<br />

Wenn <strong>Sie</strong> <strong>den</strong> Studienplatz nicht annehmen<br />

(egal aus welchem Grund), brauchen <strong>Sie</strong> hierzu<br />

keine Erklärung abzugeben; bitte sehen <strong>Sie</strong><br />

in diesem Fall von Mitteilungen an die Hochschule<br />

oder »hochschulstart.de« ab.<br />

SS 2011<br />

Ablehnungsbescheid<br />

Auf dem Ablehnungsbescheid wird Ihnen mitgeteilt,<br />

welchen Platz <strong>Sie</strong> unter <strong>den</strong> Mitbewerbern<br />

eingenommen haben. <strong>Sie</strong> können aus<br />

dem Ablehnungsbescheid Ihren jeweiligen<br />

Rangplatz und <strong>den</strong> Grenzrang ersehen. Der<br />

Grenzrang ist der Rangplatz, auf dem <strong>sich</strong> der<br />

letzte noch Ausgewählte in der Rangliste befindet.<br />

<strong>Sie</strong> fin<strong>den</strong> die Verfahrensergebnisse im Internet<br />

www.hochschulstart.de unter Auswahlgrenzen.<br />

Nachrückverfahren und Losverfahren<br />

Erfahrungsgemäß nehmen nicht alle Zugelassenen<br />

<strong>den</strong> ihnen im Hauptverfahren zugewiesenen<br />

Studienplatz an. Die damit wieder frei<br />

wer<strong>den</strong><strong>den</strong> Studienplätze wer<strong>den</strong> im Nachrückverfahren<br />

an Bewerber, die bisher noch<br />

nicht zugelassen wer<strong>den</strong> konnten, vergeben.<br />

Am 14. März 2011 wer<strong>den</strong> im Auftrag der<br />

Hochschulen die Zulassungsbescheide im<br />

Nachrückverfahren versandt. Ablehnungsbescheide<br />

wer<strong>den</strong> im Nachrückverfahren nicht<br />

erteilt.<br />

<strong>So</strong>llten nach Abschluss der Nachrückverfahren<br />

wieder Studienplätze frei wer<strong>den</strong>, vergeben<br />

die Hochschulen diese in einem Losverfahren.<br />

Damit <strong>Sie</strong> die freien Studienplätze<br />

schneller fin<strong>den</strong>, ist ab 1. März 2011 unter<br />

www.freie-studienplaetze.de eine Börse für<br />

diese Restplätze eingerichtet wor<strong>den</strong>. Über<br />

dieses Web-Portal können Hochschulen die<br />

noch verfügbaren Studienangebote darstellen.<br />

<strong>So</strong> erhalten <strong>Sie</strong> einen Überblick <strong>über</strong> wieder<br />

verfügbar gewor<strong>den</strong>e Studienangebote. Für<br />

die Anmeldung zum Losverfahren <strong>müssen</strong> <strong>Sie</strong><br />

direkt mit <strong>den</strong> betreffen<strong>den</strong> Hochschulen Kontakt<br />

aufnehmen. In <strong>den</strong> meisten Fällen genügt<br />

eine formlose schriftliche Mitteilung; einige<br />

Hochschulen haben auf ihren Internet-Seiten<br />

ein entsprechendes Online-Formular eingerichtet.<br />

Nähere Informationen zum Losverfahren<br />

fin<strong>den</strong> <strong>Sie</strong> unter anderem auf <strong>den</strong> Seiten<br />

der Hochschulen. II<br />

25<br />

Anzeigen<br />

Die im Jahre 1950 gegründete<br />

Hochschule für Politik München (HfP)<br />

bietet ein interdisziplinäres Studium der Politik<strong>wissen</strong>schaft,<br />

das in 9 Semestern Regelstudienzeit<br />

zu dem von der Universität München verliehenen<br />

akademischen Grad eines Diplomaticus scientiae<br />

politicae Univ. (Dipl. sc. pol. Univ.) führt:<br />

– Kein numerus clausus<br />

– Kein wartezeitschädliches Parkstudium<br />

– Lehrveranstaltungen in <strong>den</strong> Nachmittagsund<br />

Abendstun<strong>den</strong> (daher auch geeignet<br />

als berufsbegleitendes Studium)<br />

– Zentrale Lage in Schwabing (Nähe Uni)<br />

– Gut ausgestattete Hochschulbibliothek<br />

– Kein anonymer Massenbetrieb<br />

– Diplom der Universität München<br />

– Promotionsstudium (Dr. sc. pol.)<br />

Nähere Informationen:<br />

Hochschule für Politik München<br />

Ludwigstraße 8, 80539 München<br />

Telefon (089) 2880399-0; Telefax (089) 28 37 05<br />

Internet: www.hochschule-fuer-politik.mhn.de


26<br />

Mehr Licht für die Black Box<br />

Dialogorientiertes Verfahren macht Studienplatzvergabe transparenter<br />

In <strong>den</strong> Augen vieler Studienplatzbewerber gleicht die Bewerbung um einen<br />

Studienplatz einer undurchschaubaren Black Box. Mehr Licht in dieses Dunkel<br />

soll zum Wintersemester 2011/12 ein „dialogorientiertes“ Verfahren der Studienplatzvergabe<br />

bringen, das das bisherige Service-Verfahren ablösen wird.<br />

Hier erfahren <strong>Sie</strong> erste Einzelheiten.<br />

Viele Studienangebote an deutschen Hochschulen<br />

sind zulassungsbeschränkt. Die Studieninteressenten<br />

reagieren darauf – vernünftigerweise<br />

– mit einer Vielzahl von Bewerbungen.<br />

Wenn sie nicht abschätzen können, ob sie<br />

<strong>den</strong> Studienplatz an der Hochschule und für<br />

das vorrangige gewünschte Studienangebot<br />

erhalten, sind sie quasi gezwungen, mit möglichst<br />

vielen Bewerbungen ihre Chancen zu<br />

optimieren. Auf diese Zunahme der Bewer -<br />

bungen reagieren die Hochschulen – zwangsläufig<br />

– mit der Einführung von weiteren Zulassungsbeschränkungen.<br />

Weil etliche Studienbewerber auf ihre Bewerbungen<br />

mehrere Angebote erhalten, blockieren<br />

sie für eine gewisse Zeit einige Studienangebote,<br />

zumindest solange wie durch<br />

Nicht-Einschreibung klar wird, dass sie dieses<br />

Angebot nicht wahrnehmen wollen. Andere<br />

wiederum schreiben <strong>sich</strong> zwar ein, machen<br />

aber nach wenigen Wochen diesen Platz wieder<br />

frei, weil sie ein neues, in ihren Augen besseres<br />

Studienangebot von einer anderen Hochschulen<br />

erhalten haben. Ihr alter Platz muss<br />

somit in einer Nachrückrunde erneut vergeben<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Neue <strong>So</strong>ftware<br />

In diese für Hochschulen wie Bewerber unbefriedigen<strong>den</strong><br />

Situation soll im nächsten Wintersemester<br />

eine neue <strong>So</strong>ftware Abhilfe schaffen.<br />

Vor allem in zwei Punkten wird das neue<br />

Verfahren die bisherige Art der Studienplatzvergabe<br />

revolutionieren:<br />

Auf einer gemeinsamen Web-Plattform<br />

wer<strong>den</strong> die Bewerbungen, aber vor allem auch<br />

die Entscheidungen der Hochschulen miteinander<br />

vernetzt.<br />

Ebenfalls auf dieser Webplattform können<br />

die Bewerber quasi live die Entscheidungen<br />

der Hochschulen verfolgen und aktiv in <strong>den</strong><br />

Prozess eingreifen.<br />

Kernstück des neuen Verfahrens ist eine Datenbank,<br />

auf der die Wünsche der Bewerber<br />

und die Auswahlentscheidungen der Hochschulen<br />

miteinander vernetzt wer<strong>den</strong>. Wie<br />

künftig Ihre Bewerbung um einen Studienplatz<br />

aussehen könnte, wird hier in zehn Schritten<br />

beschrieben:<br />

Schritt 1: Konto eröffnen<br />

Ihre Bewerbung beginnt mit der Einrichtung eines<br />

Nutzerkontos <strong>über</strong> das Portal von »hochschulstart.de«.<br />

Nach der Festlegung von Nutzername<br />

und Passwort und der Vergabe einer<br />

eindeutigen Bewerber-Nummer durch das Bewerbungsportal<br />

kann es mit der Bewerbung<br />

um einen Studienplatz los gehen.<br />

Schritt 2: Basisdaten erfassen<br />

Im nächsten Schritt erfassen <strong>Sie</strong> Ihre so genannten<br />

Basisdaten. Dazu zählen neben <strong>den</strong><br />

persönlichen Daten und Ihrer Mail-Adresse<br />

Ihre Zeugnisdaten, ferner Angaben <strong>über</strong> geleistete<br />

Dienste, <strong>über</strong> Studienzeiten und <strong>über</strong><br />

abgeschlossene Berufsausbildungen.<br />

Schritt 3: Studienwünsche festlegen<br />

Zwei Wege stehen dabei offen: Bewerben können<br />

<strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> sowohl <strong>über</strong> das zentrale Portal<br />

von »hochschulstart.de« als auch <strong>über</strong> die dezentralen<br />

Portale der einzelnen Hochschulen.<br />

Das bedeutet, dass <strong>Sie</strong> Ihre Studienwünsche<br />

nicht in einer „Online-Sitzung“ eintragen <strong>müssen</strong>.<br />

Vielmehr können <strong>Sie</strong> ihre Wunschliste<br />

nach und nach zusammentragen. Maximal<br />

zwölf Studienwünsche – damit ist jeweils eine<br />

Kombination aus Studienfach und Studienort<br />

gemeint – können <strong>Sie</strong> nennen. Das wichtigste:<br />

Bei der Festlegung Ihrer Studienwünsche können<br />

<strong>Sie</strong> zwar schon eine Rangfolge festlegen,<br />

<strong>Sie</strong> <strong>müssen</strong> es aber noch nicht. Selbst wenn <strong>Sie</strong><br />

schon eine Rangliste festgelegt haben, können<br />

<strong>Sie</strong> die Reihenfolge Ihrer Wünsche immer noch<br />

ändern. Ihre Wünsche stehen im Augenblick<br />

noch gleichberechtigt nebeneinander. Erst zu<br />

einem späteren Zeitpunkt (s. Schritt 8) <strong>müssen</strong><br />

<strong>Sie</strong> diese Entscheidung nachholen.<br />

Schritt 4: Deadline beachten<br />

Letzte Möglichkeit, die eigene Wunschliste zu<br />

ergänzen, ist wie bisher für ein Wintersemester<br />

der 15. Juli und für ein <strong>So</strong>mmersemester<br />

der 15. Januar. Aber aufgepasst: Manche<br />

Hochschulen können einen früheren Bewerbungsschluss<br />

festlegen.<br />

Schritt 5: Ranglisten aufstellen<br />

Wenn alle Bewerbungen eingegangen sind,<br />

gehen die Hochschulen daran, unter ihren Kandidaten<br />

eine Rangliste aufzustellen. <strong>Sie</strong> nutzen<br />

dabei die Kriterien, die sie auch bisher in ihren<br />

örtlichen Auswahlverfahren angewandt haben.<br />

Eins ist aber für die Hochschulen neu: <strong>Sie</strong><br />

können bereits jetzt Bewerbern, die sie für besonders<br />

geeignet halten, ein Studienangebot<br />

machen. <strong>Sie</strong> können auch ihre Bewerber mit<br />

zusätzlichen Informationen <strong>über</strong> <strong>den</strong> Studiengang<br />

versorgen oder sie etwa zu Studieninformationstagen<br />

einla<strong>den</strong>, also mit ihnen in einen<br />

Dialog eintreten.<br />

Schritt 6: Angebote verfolgen<br />

<strong>So</strong>bald die Hochschulen ihre Ranglisten auf -<br />

gestellt haben, wer<strong>den</strong> diese auf der Web-<br />

Plattform frei geschaltet. Das bedeutet, dass<br />

<strong>Sie</strong> genau erkennen können, ob die Hochschule<br />

Ihnen ein Studienangebot macht oder<br />

nicht. Falls sie nicht zu <strong>den</strong> Glücklichen gehören,<br />

fin<strong>den</strong> sie auf je<strong>den</strong> Fall Informationen<br />

dar<strong>über</strong>, bis zu welchem Rangplatz eine Zu -<br />

lassung an dieser Hochschule erfolgt ist und<br />

auf welcher Rangposition <strong>Sie</strong> selbst <strong>sich</strong> be -<br />

fin<strong>den</strong>.<br />

Schritt 7: Angebot annehmen?<br />

<strong>So</strong>llten <strong>Sie</strong> ein oder mehrere Angebote erhalten,<br />

stehen <strong>Sie</strong> vor der Wahl, entweder ein Angebot<br />

anzunehmen oder die weitere Entwicklung<br />

abzuwarten. Ist unter Ihren Angeboten<br />

eines Ihrer Top-Favoriten, so könnte Ihre Entscheidung<br />

lauten: „Hier schreibe ich mich<br />

ein.“ Das wür<strong>den</strong> <strong>Sie</strong> durch einen entsprechen<strong>den</strong><br />

Mausklick in Ihrem Konto auf der Web-<br />

Plattform kenntlich machen.<br />

Wenn <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> für ein Angebot entschie<strong>den</strong><br />

haben, ist die Studienplatzvergabe damit für<br />

<strong>Sie</strong> beendet. Auf allen anderen Ranglisten, auf<br />

<strong>den</strong> <strong>Sie</strong> noch geführt wur<strong>den</strong>, wer<strong>den</strong> <strong>Sie</strong> automatisch<br />

nicht mehr berück<strong>sich</strong>tigt und eröffnen<br />

so anderen Interessenten neue Chancen<br />

auf einen Studienplatz.<br />

Ist unter <strong>den</strong> bisherigen Angeboten aber<br />

noch nicht Ihr Wunsch-Ergebnis, könnte Ihre<br />

Entscheidung auch lauten: „Ich warte lieber<br />

noch ab.“ Es könnte ja sein, dass <strong>Sie</strong> auf der<br />

Rangliste Ihres absoluten Top-Wunsches noch<br />

SS 2011


weiter nach vorne rutschen, weil <strong>sich</strong> Interessenten,<br />

die zur Zeit noch vor Ihnen auf der<br />

Rangliste stehen, für einen anderes Angebot<br />

entschei<strong>den</strong> und damit Plätze wieder frei machen.<br />

Um Ihnen Ihre Entscheidung zu erleichtern, ob<br />

es sinnvoll ist, noch weiter abzuwarten, fin<strong>den</strong><br />

<strong>Sie</strong> auf <strong>den</strong> Web-Plattform auch immer Angaben<br />

<strong>über</strong> ihre aktuellen Rangpositionen.<br />

Diese erste noch offene Phase der Studienplatzvergabe,<br />

in der Ihre Wünsche noch gleichberechtigt<br />

nebeneinander stehen, dauert genau<br />

vier Wochen nach Bewerbungsschluss.<br />

Schritt 8: Prioritäten festlegen<br />

Jetzt geht es in die drei Tage dauernde Entscheidungsphase:<br />

In dieser Zeit können <strong>Sie</strong><br />

entweder eines Ihrer Angebote annehmen<br />

oder <strong>Sie</strong> <strong>müssen</strong> unter Ihren Studienwünschen<br />

eine verbindliche Reihenfolge festlegen. Warum<br />

diese Reihenfolge notwendig ist, erfahren<br />

<strong>Sie</strong> im nächsten Schritt.<br />

Schritt 9: Ein Angebot<br />

Aufgeteilt in drei Takte von jeweils drei<br />

Tagen Dauer wird Ihnen in <strong>den</strong> nächsten neun<br />

Tagen nämlich nur noch ein Angebot in Ihrem<br />

Web-Konto dargestellt, und zwar das, <strong>was</strong><br />

in Ihrer Wunschliste am weitesten vorn platziert<br />

ist.<br />

Ein Beispiel: Am Ende der „offenen“ Phase der<br />

Studienplatzvergabe (Schritt 7) hatten <strong>Sie</strong> drei<br />

Angebote vorliegen. Nachdem <strong>Sie</strong> Ihre endgültige<br />

Rangliste aufgestellt haben, befan<strong>den</strong><br />

<strong>sich</strong> diese Angebote auf Platz 3, Platz 5 und<br />

Platz 9.<br />

In dieser zweiten Phase der Studienplatzvergabe<br />

wer<strong>den</strong> Ihre Angebote auf das derzeit<br />

bestmögliche reduziert. Das bedeutet, von Ihren<br />

drei Angeboten wird Ihnen in Takt 1 nur<br />

noch Platz 3 angezeigt. Ihre Angebote Nummer<br />

5 und Nummer 9 wer<strong>den</strong> simultan anderen<br />

Studienplatzinteressenten zur Verfügung gestellt.<br />

Für <strong>Sie</strong> steht wieder die Entscheidung an:<br />

Platz annehmen oder lieber noch abwarten?<br />

Entschei<strong>den</strong> <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> per Mausklick für die Annahme<br />

des Angebots ist die Studienplatzvergabe<br />

für <strong>Sie</strong> erfolgreich abgeschlossen. Wollen<br />

<strong>Sie</strong> jedoch weiter abwarten, bleibt Ihnen das<br />

Angebot von Hochschule Nummer 3 auf je<strong>den</strong><br />

Fall erhalten.<br />

In <strong>den</strong> nächsten drei Tagen wiederholt <strong>sich</strong><br />

das Spiel. <strong>Sie</strong> erhalten wieder nur ein Angebot<br />

angezeigt. Das kann dasselbe wie in Takt 1<br />

sein, es kann aber auch ein verbessertes Angebot<br />

beispielsweise von Ihrer Hochschule Nummer<br />

2 sein. In diesem Fall würde Ihr Platz bei<br />

der Nummer 3 an jemand anderen gehen. Auch<br />

in Takt 2 haben <strong>Sie</strong> wieder die Wahl: Annehmen<br />

oder Abwarten? Entschei<strong>den</strong> <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> für<br />

Abwarten, bleibt Ihnen das bisherige Angebot<br />

auf je<strong>den</strong> Fall erhalten. Unter Umstän<strong>den</strong> haben<br />

<strong>Sie</strong> jedoch noch die Chance, <strong>sich</strong> weiter zu<br />

verbessern.<br />

SS 2011<br />

Erst im dritten Takt fällt dann die endgültige<br />

Entscheidung. Das zu diesem Zeitpunkt für<br />

<strong>Sie</strong> bestmögliche Angebot wird automatisch in<br />

eine Zulassung umgewandelt.<br />

Schritt 10: Clearingphase<br />

Im abschließen<strong>den</strong> Clearingverfahren wird auf<br />

noch freie Studienplätze hingewiesen, auf die<br />

<strong>sich</strong> noch unversorgte Studieninteressierte <strong>bewerben</strong><br />

können. Die Vergabe der Plätze erfolgt<br />

per Los. Das rund elf Tage dauernde Clearingverfahren<br />

wird die Studienplatzbörse ersetzen,<br />

die derzeit unter www.freie-studienplaetze.de<br />

und www.hochschulkompass.de auf<br />

Studiengänge mit noch freien Kapazitäten<br />

verweist. Mitte September ist damit die Studienplatzvergabe<br />

beendet.<br />

Aktive Rolle<br />

Das neue dialogorientierte Verfahren der Studienplatzvergabe<br />

ermöglicht Ihnen eine aktive<br />

Rolle während des gesamten Entscheidungszeitraums.<br />

Gestützt auf eine web-basierte<br />

27<br />

Technik können <strong>Sie</strong> <strong>über</strong>all dort, wo <strong>Sie</strong> einen<br />

Internet-Zugang haben, <strong>den</strong> Verlauf Ihrer Be -<br />

werbung verfolgen. <strong>Sie</strong> können gegebenenfalls<br />

auf die Angebote der Hochschulen reagieren<br />

und online eine für <strong>Sie</strong> sinnvolle Entscheidung<br />

treffen.<br />

Das neue Verfahren optimiert die Realisierung<br />

Ihrer Studienwünsche. Mehrfachbewerbungen<br />

bleiben weiter möglich, mehrfache Zulassungen<br />

wer<strong>den</strong> verhindert. Eine frühzeitige<br />

Festlegung der Reihenfolge Ihrer Studienwünsche<br />

ist nicht notwendig.<br />

Vorteile für die Hochschulen<br />

Auch die Hochschulen profitieren vom neuen<br />

Verfahren. <strong>Sie</strong> können <strong>sich</strong>er sein, dass die<br />

Studienplätze in <strong>den</strong> örtlich zulassungsbeschränkten<br />

Fächern zügig und zuverlässig besetzt<br />

wer<strong>den</strong>. Die Koordination der örtlichen<br />

Zulassungsverfahren erfolgt unter Beachtung<br />

der Autonomie der Hochschulen. Der Abgleich<br />

der Zulassungsangebote vermeidet langwierige<br />

Nachrückverfahren. II


28<br />

Von der Schule zur Hochschule<br />

Für viele ein Weg <strong>über</strong> »hochschulstart.de«<br />

Dieses Kapitel und die Über<strong>sich</strong>t auf Seite 4 zeigen Ihnen, für wen »hochschulstart.de«<br />

zuständig ist – und für wen nicht. An die auf der Seite 31 genannten<br />

Stellen wen<strong>den</strong> <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> bitte bei Fragen, die dieses Heft nicht beantworten kann.<br />

Für Erstsemester<br />

»hochschulstart.de« vergibt Studienplätze nur<br />

für das erste Semester, d. h. grundsätzlich nur<br />

an Studienanfänger. Studienanfänger in diesem<br />

Sinne und damit berechtigt für eine Bewerbung<br />

bei »hochschulstart.de« sind auch<br />

Personen, die<br />

• in einem anderen Studiengang eingeschrieben<br />

sind oder waren,<br />

• bereits ein anderes Hochschulstudium erfolgreich<br />

abgeschlossen haben,<br />

• ihre Hochschulzugangsberechtigung in einem<br />

anderen, noch nicht abgeschlossenen<br />

Studiengang erworben haben und damit<br />

das gewünschte Studium aufnehmen wollen<br />

(sog. besondere Hochschulzugangsberechtigung),<br />

• im gewünschten Studiengang aufgrund einer<br />

einstweiligen gerichtlichen Anordnung<br />

nur vorläufig eingeschrieben sind; sie <strong>bewerben</strong><br />

<strong>sich</strong>, um eine endgültige Zulassung<br />

zu erhalten,<br />

• in Medizin oder Zahnmedizin nur eine auf<br />

<strong>den</strong> vorklinischen Studienabschnitt beschränkte<br />

Zulassung haben (sog. Teilstudienplatz);<br />

sie <strong>bewerben</strong> <strong>sich</strong>, um eine unbeschränkte<br />

Zulassung zu erhalten,<br />

• außerhalb der Bundesrepublik Deutschland<br />

eingeschrieben sind oder waren,<br />

• Gasthörer sind,<br />

• von einem Fachhochschulstudiengang zum<br />

gleichnamigen <strong>wissen</strong>schaftlichen Hochschulstudiengang<br />

wechseln wollen oder<br />

umgekehrt.<br />

Schon eingeschrieben?<br />

Für Bewerber, die bereits an einer Hochschule<br />

in der Bundesrepublik Deutschland als Stu<strong>den</strong>t<br />

eingeschrieben sind, ist eine Bewerbung bei<br />

»hochschulstart.de« in demselben Studiengang<br />

und in derselben Hochschulart im Allgemeinen<br />

ausgeschlossen. Eine Ausnahme besteht<br />

nur, wenn der Verbleib am bisherigen<br />

Studienort eine außergewöhnliche Härte darstellen<br />

würde.<br />

Eine außergewöhnliche Härte ist in diesem<br />

Fall gegeben, wenn in der eigenen Person liegende<br />

besondere soziale oder familiäre Gründe<br />

einen sofortigen Studienortwechsel zwingend<br />

erfordern. Derartige Härtegründe<br />

können jedoch nur anerkannt wer<strong>den</strong>, wenn<br />

sie nach der Einschreibung eingetreten sind. Es<br />

muss eine besondere Ausnahmesituation vor-<br />

liegen. Ein solcher Antrag kommt daher nur für<br />

wenige Personen in Betracht. Näheres zur Geltendmachung<br />

der Gründe für <strong>den</strong> Studienortwechsel<br />

fin<strong>den</strong> <strong>Sie</strong> im Internet www.hochschulstart.de<br />

unter Service – Download/Nützliches/„Der<br />

Härtefallantrag“.<br />

Im Service-Verfahren kann die Hochschule<br />

die Einschreibung verweigern, wenn <strong>Sie</strong> in einem<br />

vergleichbaren Studiengang eingeschrieben<br />

sind!<br />

Älter als 55<br />

Wer zum 15. Januar 2011 das 55. Lebensjahr<br />

vollendet hat, kann am Vergabeverfahren nur<br />

unter folgender Voraussetzung beteiligt wer<strong>den</strong>:<br />

Es <strong>müssen</strong> schwerwiegende <strong>wissen</strong>schaftliche<br />

oder berufliche Gründe nachgewiesen<br />

wer<strong>den</strong>, die unter Berück<strong>sich</strong>tigung der<br />

persönlichen Situation für die Aufnahme des<br />

beab<strong>sich</strong>tigten Studiums sprechen.<br />

<strong>Sie</strong> <strong>müssen</strong> diese schwerwiegen<strong>den</strong> <strong>wissen</strong>schaftlichen<br />

bzw. beruflichen Gründe, die <strong>Sie</strong><br />

im Hinblick auf Ihre persönliche Situation für<br />

das beab<strong>sich</strong>tigte Studium geltend machen,<br />

auf einem besonderen Blatt darlegen und entsprechende<br />

Belege beifügen. <strong>So</strong>fern die Gründe<br />

nicht anerkannt wer<strong>den</strong> können, muss der<br />

Zulassungsantrag vom Vergabeverfahren ausgeschlossen<br />

wer<strong>den</strong>, auch wenn <strong>Sie</strong> z. B. eine<br />

sehr gute Durchschnittsnote oder eine sehr<br />

lange Wartezeit haben.<br />

Studienunterbrecher<br />

Bewerber, die bereits früher einmal im gewünschten<br />

Studiengang an einer deutschen<br />

Hochschule eingeschrieben waren, aber das<br />

Studium abgebrochen haben, können ihren<br />

Zulassungsantrag bei »hochschulstart.de«<br />

einreichen. Auch diese „Studienunterbrecher”<br />

können jedoch nur einen Studienplatz für das<br />

erste Semester erhalten. <strong>So</strong>fern ihnen zuvor<br />

vom Prüfungsamt der Hochschule bzw. vom<br />

zuständigen staatlichen Prüfungsamt frühere<br />

Leistungen anerkannt wur<strong>den</strong>, können sie bei<br />

der Einschreibung beantragen, in ein höheres<br />

Semester eingestuft zu wer<strong>den</strong>. <strong>So</strong>lche Personen<br />

können <strong>sich</strong> aber auch direkt bei der Hochschule<br />

um die Zulassung im höheren Semester<br />

<strong>bewerben</strong>. Gleiches gilt, wenn frühere Studienleistungen<br />

auf <strong>den</strong> gewünschten Studiengang<br />

angerechnet wer<strong>den</strong> können (aufgrund<br />

eines Studiums in einem anderen Studiengang<br />

oder im Ausland).<br />

Zweitstudium<br />

Dieser Abschnitt betrifft nur Studienbewerber,<br />

die bereits ein Studium an einer deutschen<br />

Hochschule abgeschlossen haben.<br />

Wenn <strong>Sie</strong> bereits ein Zeugnis <strong>über</strong> <strong>den</strong> erfolgreichen<br />

Abschluss eines Studiums an einer<br />

deutschen Hochschule besitzen und <strong>sich</strong> bei<br />

»hochschulstart.de« <strong>bewerben</strong>, gelten für <strong>Sie</strong><br />

SS 2011


die besonderen Bestimmungen für Zweitstudienbewerber.<br />

Beim Ausfüllen des Zulassungsantrages<br />

<strong>müssen</strong> <strong>Sie</strong> gewisse Besonderheiten<br />

beachten, auf die in <strong>den</strong> weiteren Erläuterungen<br />

hingewiesen wird. Die Entscheidung <strong>über</strong><br />

die Zulassung trifft »hochschulstart.de«, bei<br />

<strong>wissen</strong>schaftlichen Grün<strong>den</strong> nach <strong>den</strong> Feststellungen<br />

der Universität. Zweitstudienbewerber,<br />

die <strong>wissen</strong>schaftliche Gründe für ihren<br />

Zweitstudienwunsch geltend machen, fordern<br />

deshalb bitte so früh wie möglich ein Gutachten<br />

von der Hochschule an.<br />

Nähere Informationen fin<strong>den</strong> <strong>Sie</strong> im Internet<br />

www.hochschulstart.de unter Service -<br />

Download/Nützliches/„Die Zulassung zum<br />

Zweitstudium“.<br />

Zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Informationsheftes<br />

stand noch nicht fest, ob<br />

Zweitstudienbewerber im Service-Verfahren<br />

ihre Bewerbung an die entsprechende Hochschule<br />

oder an »hochschulstart.de« richten<br />

<strong>müssen</strong>. Auskünfte geben hier rechtzeitig die<br />

Internetseiten der Hochschulen und selbstverständlich<br />

die Internetseiten unter www.hochschulstart.de.<br />

Deutsche und die <strong>den</strong> Deutschen gleichgestellten<br />

Ausländer, die ein Studium außerhalb<br />

der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen<br />

haben, <strong>müssen</strong> ihren Zulassungsantrag<br />

wie Erststudienbewerber stellen.<br />

Ausländische Studienbewerber<br />

Zulassungsrechtlich <strong>den</strong> Deutschen gleichgestellt<br />

sind:<br />

• Ausländische EU-Bürger, d. h. Angehörige<br />

eines Mitgliedsstaates der Europäischen<br />

Union.<br />

• Staatsangehörige von Vertragsstaaten des<br />

Abkommens <strong>über</strong> <strong>den</strong> Europäischen Wirt-<br />

SS 2011<br />

ABLEHNUNGSBESCHEID ERHALTEN?<br />

WIR HELFEN IHNEN!<br />

Bundesweit Studienplatzklage für: | Medizin | Zahnmedizin |<br />

| Psychologie | Pharmazie | Lehramt | BWL | Jura | u.v.m. |<br />

schaftsraum (EWR), die nicht der Europäischen<br />

Union angehören; das sind Island,<br />

Liechtenstein und Norwegen.<br />

• Bildungsinländer, d. h. jene Ausländer und<br />

Staatenlose, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung<br />

erworben haben. Als<br />

Bildungsinländer wer<strong>den</strong> auch jene Ausländer<br />

und Staatenlose behandelt, die ihre Studienberechtigung<br />

für <strong>den</strong> nunmehr gewünschten<br />

Studiengang erst durch ein<br />

Erststudium in Deutschland erworben haben<br />

- sie <strong>bewerben</strong> <strong>sich</strong> also bei »hochschulstart.de«<br />

als Zweitstudienbewerber;<br />

vgl. vorstehen<strong>den</strong> Abschnitt „Zweitstudium”.<br />

• In Deutschland wohnende Bewerber, die<br />

selbst nicht Staatsangehörige eines EU-<br />

Staates bzw. Norwegens, Islands oder<br />

Liechtensteins sind, deren Familienangehörige<br />

aber zu diesem Personenkreis gehören<br />

und in Deutschland beschäftigt sind.<br />

Dies bedeutet, dass die vorstehend genannten,<br />

<strong>den</strong> deutschen Studienbewerbern gleichgestellten<br />

Ausländer, die an einer deutschen<br />

Hochschule in einem der auf Seite 4 dieses Heftes<br />

genannten Studiengänge studieren wollen,<br />

ihren Zulassungsantrag bei »hochschulstart.de«<br />

einreichen <strong>müssen</strong>. Über die Anträge<br />

wird grundsätzlich nach <strong>den</strong> für Deutsche gelten<strong>den</strong><br />

Bestimmungen entschie<strong>den</strong>; die wenigen<br />

Besonderheiten sind nachfolgend dargestellt.<br />

Alle übrigen Ausländer <strong>bewerben</strong> <strong>sich</strong> direkt<br />

bei der gewünschten Hochschule, die sie<br />

<strong>über</strong> die Zulassungsbedingungen unterrichtet;<br />

dies gilt auch für jene, die eine Hochschulzugangsberechtigung<br />

außerhalb der Bundesrepublik<br />

Deutschland erworben haben, ein Studium<br />

in der Bundesrepublik Deutschland<br />

abgeschlossen haben und nun ein zweites Studium<br />

an einer deutschen Hochschule anstre-<br />

BIRNBAUM RECHTSANWÄLTE<br />

29<br />

ben. Der Zulassungsantrag muss für das <strong>So</strong>mmersemester<br />

2011 in der Regel am 15. Januar<br />

2011 (Ausschlussfrist) bei der gewünschten<br />

Hochschule vorliegen. Die Hochschulen können<br />

aber für ausländische Studienbewerber –<br />

abweichend von <strong>den</strong> Regelungen für Deutsche<br />

– die Vergabe der Studienplätze im Jahresrhythmus<br />

sowie als einzigen Bewerbungstermin<br />

dann immer (auch für ein Wintersemester)<br />

<strong>den</strong> 15. Januar vorsehen. Bitte erkundigen <strong>Sie</strong><br />

<strong>sich</strong> bei der gewünschten Hochschule nach der<br />

Bewerbungsfrist!<br />

Seit einigen Jahren besteht für ausländische<br />

Studienbewerber die Möglichkeit, <strong>sich</strong> für eine<br />

Reihe von Hochschulen <strong>über</strong> die Arbeits- und<br />

Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen,<br />

besser bekannt als uni-assist, zu <strong>bewerben</strong>.<br />

Wer <strong>sich</strong> <strong>über</strong> uni-assist <strong>bewerben</strong><br />

kann und welche Hochschulen uni-assist-<br />

Hochschulen sind, erfahren <strong>Sie</strong> unter<br />

www.uni-assist.de im Internet. <strong>Sie</strong> fin<strong>den</strong> dort<br />

auch ausführliche Informationen und Hinweise<br />

<strong>über</strong> <strong>den</strong> Ablauf des Bewerbungsverfahrens<br />

und <strong>was</strong> dabei zu beachten ist.<br />

Deutschen gleichgestellte ausländische Studienbewerber<br />

vergewissern <strong>sich</strong> bitte, dass ihr<br />

Zeugnis auch in Deutschland zur Aufnahme<br />

des gewünschten Studiums berechtigt. Bei der<br />

Bewerbung ist nicht nur eine beglaubigte Kopie<br />

der Hochschulzugangsberechtigung, sondern<br />

auch der amtlichen Übersetzung bei -<br />

zufügen. Die Durchschnittsnote berechnet<br />

»hochschulstart.de«, sofern sie nicht bereits<br />

vom zuständigen Ministerium (Bereich Kultus<br />

oder Zeugnisanerkennungsstelle) festgelegt<br />

wor<strong>den</strong> ist. Weitere Hinweise fin<strong>den</strong> <strong>Sie</strong> im<br />

Internet, www.hochschulstart.de unter Service<br />

– Download/Nützliches/„Mit ausländischem<br />

Pass an deutsche Hochschulen“.<br />

Ausländische Studienbewerber <strong>müssen</strong> bei<br />

der Einschreibung an der Hochschule (nicht<br />

DETAILS MACHEN DEN UNTERSCHIED:<br />

| Fachanwälte | Autoren von „Ratgeber Studienplatzklage“ |<br />

| Berater des AStA der Universität zu Köln und der RWTH Aachen |<br />

| bekannt aus n-tv | bundesweit tätig | Erfahrung aus <strong>über</strong><br />

1.000 Verfahren | zahlreiche Publikationen | Seminarveranstalter |<br />

Hohenzollernring 39-41 | 50672 Köln | Telefon 02 21 - 27 72 71 - 0 | Telefax 02 21 - 27 72 71 - 70 | Mail: info@birnbaum.de | www.birnbaum.de<br />

Kostenlose Broschüre unter:<br />

WWW.STUDIENPLATZKLAGE.DE<br />

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30<br />

gegen<strong>über</strong> »hochschulstart.de«) deutsche<br />

Sprachkenntnisse nachweisen, die sie zum<br />

Studium an einer deutschen Hochschule befähigen.<br />

Die erforderlichen Sprachkenntnisse wer<strong>den</strong>,<br />

soweit kein Befreiungsgrund vorliegt, entweder<br />

durch<br />

• die „Deutsche Sprachprüfung für <strong>den</strong> Hochschulzugang“<br />

- DSH oder<br />

• <strong>den</strong> „Test Deutsch als Fremdsprache“ -<br />

TestDaF oder<br />

• <strong>den</strong> „Prüfungsteil Deutsch“ durch die Feststellungsprüfung<br />

an Studienkollegs*<br />

nachgewiesen.<br />

Eine bestan<strong>den</strong>e DSH, ein TestDaF oder der<br />

„Prüfungsteil Deutsch“ eines Studienkollegs*<br />

wird von allen deutschen Hochschulen als<br />

Sprachnachweis anerkannt.<br />

Die DSH wird von <strong>den</strong> Hochschulen und Studienkollegs*<br />

angeboten und abgehalten. Das<br />

Ergebnis der DSH wird auf drei Niveaustufen<br />

ausgewiesen (DSH 1, DSH 2, DSH 3).<br />

Eine mindestens mit der Gesamtnote DSH-2<br />

bestan<strong>den</strong>e Sprachprüfung gilt als Nachweis<br />

der sprachlichen Studierfähigkeit für die uneingeschränkte<br />

Zulassung oder Einschreibung<br />

zu allen Studiengängen und -abschlüssen.<br />

Mit Erreichen der Stufe DSH-3 wer<strong>den</strong> beson-<br />

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PERSÖNLICHKEIT<br />

STATT NUMERUS<br />

CLAUSUS<br />

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UND UNTERNEHMERISCH.<br />

GANZ OHNE <strong>NC</strong>.<br />

INFOS UNTER<br />

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ders gute Deutschkenntnisse nachgewiesen.<br />

<strong>So</strong>weit eine Hochschule für bestimmte Studienzwecke<br />

von der sprachlichen Studierfähigkeit<br />

abweichen<strong>den</strong> geringere Anforderungen<br />

(DSH-1) festgelegt hat, ist eine darauf beruhende<br />

Zulassung oder Einschreibung ohne bin<strong>den</strong>de<br />

Wirkung für eine Zulassung oder Einschreibung<br />

bei einem Wechsel des<br />

Studienganges an der selben Hochschule oder<br />

für die Zulassung/Einschreibung an anderer<br />

Hochschule, falls dafür andere sprachliche Anforderungen<br />

festgelegt sind.<br />

Der „Test Deutsch als Fremdsprache“ wird<br />

vom TestDaF-Institut an lizensierten Testzentren<br />

in Deutschland und weltweit abgenommen.<br />

TestDaF unterscheidet in allen Teilprüfungen<br />

drei Niveaustufen (TDN 3, TDN 4, TDN<br />

5), wobei ein mit mindestens TDN 4 in allen<br />

Teilprüfungen bestan<strong>den</strong>er TestDaF als<br />

Sprachnachweis uneingeschränkt für die Zulassung<br />

und Einschreibung zu allen Studiengängen<br />

gilt.<br />

Der „Prüfungsteil Deutsch“ orientiert <strong>sich</strong><br />

in Umfang, Form und Inhalt an der DSH.<br />

Der im Rahmen der Feststellungsprüfung an<br />

Studienkollegs* bestan<strong>den</strong>en „Prüfungsteil<br />

Deutsch“ gilt als Nachweis der sprachlichen<br />

Studierfähigkeit für die uneingeschränkte Zulassung<br />

oder Einschreibung zu allen Studiengängen<br />

und -abschlüssen.<br />

Vom Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit<br />

sind befreit:<br />

• Inhaber eines Schulabschlusses, der einer<br />

deutschen Hochschulzugangsberechtigung<br />

(z. B. Abitur) entspricht,<br />

• Inhaber des „Deutschen Sprachdiploms der<br />

Kultusministerkonferenz - Stufe II“ (DSD II),<br />

• Inhaber eines Zeugnisses <strong>über</strong> die bestan<strong>den</strong>e<br />

„Zentrale Oberstufenprüfung“ (ZOP)<br />

des Goethe-Instituts, die in Deutschland<br />

von einem Goethe-Institut oder im Ausland<br />

von einen Goethe-Institut oder einer Institution<br />

mit einem Prüfungsauftrag des Goethe-Instituts<br />

abgenommen wurde oder<br />

• Inhaber des „Kleinen Deutschen Sprachdiploms“<br />

oder des „Großen Deutschen<br />

Sprachdiploms“, die vom Goethe-Institut<br />

im Auftrag der Ludwig-Maximilians-Universität<br />

München verliehen wer<strong>den</strong>.<br />

Die örtlichen Zulassungs- und Einschreibbestimmungen<br />

können bestimmte Gruppen von<br />

Bewerbern ganz oder teilweise vom Nachweis<br />

der sprachlichen Studierfähigkeit befreien<br />

oder für sie besondere Regelungen treffen,<br />

zum Beispiel aufgrund eines abgeschlossenen<br />

germanistischen Studiums oder für befristete<br />

Studienaufenthalte ohne formellen Studienabschluss.<br />

Die Befreiung kann mit der Auflage<br />

verbun<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>, durch <strong>den</strong> Besuch studienbegleitender<br />

Sprachlehrveranstaltungen die<br />

sprachliche Studierfähigkeit zu erweitern.<br />

Die Voraussetzungen für die Befreiung<br />

können also von Hochschule zu Hochschule<br />

leicht unterschiedlich sein; weitere Einzel -<br />

heiten hierzu erfragen <strong>Sie</strong> bitte bei <strong>den</strong> Hoch-<br />

schulen und beim Deutschen Akademischen<br />

Austauschdienst (DAAD), Postfach 20 04 04,<br />

D-53134 Bonn.<br />

Bei der Auswahl in der „Abiturbestenquote“<br />

(nur in <strong>den</strong> Studiengängen, die bundesweit<br />

vergeben wer<strong>den</strong>) teilt »hochschulstart.de«<br />

die Studienplätze in 16 Landesquoten auf, eine<br />

Landesquote für jedes der 16 deutschen Bundesländer.<br />

Die oben genannten, <strong>den</strong> deutschen<br />

Studienbewerbern gleichgestellten Ausländer<br />

nehmen, sofern sie eine deutsche<br />

Hochschulzugangsberechtigung erworben haben,<br />

wie Deutsche an der Auswahl in der Quote<br />

des Bundeslandes teil, in dem sie ihr Zeugnis<br />

erworben haben. Andernfalls wer<strong>den</strong> sie<br />

einer Landesquote zugelost.<br />

Parkstudienzeiten zählen nicht als Wartezeit.<br />

Als Parkstudium zählt jedes Semester, in<br />

dem man an einer deutschen Hochschule eingeschrieben<br />

war. Ein Studium außerhalb der<br />

Bundes republik Deutschland wird also nicht<br />

als Parkstudium gewertet und mindert somit<br />

nicht die Wartezeit.<br />

Ausländische Dienste (z. B. Militär- oder Zivildienst<br />

im Ausland) wer<strong>den</strong> berück<strong>sich</strong>tigt,<br />

sofern sie einem deutschen Dienst gleichwertig<br />

sind.<br />

Zu ausländischen Bescheinigungen, die dem<br />

Zulassungsantrag beigefügt sind (z. B. Bescheinigungen<br />

<strong>über</strong> einen geleisteten Dienst),<br />

benötigt »hochschulstart.de« die beglaubigte<br />

Kopie einer amtlichen Übersetzung.<br />

Viele weitere nützliche Hinweise erhalten<br />

ausländische Studienbewerber im Internet<br />

unter www.daad.de, www.testdaf.de und<br />

www.uni-assist.de.<br />

* Ausländische Studienbewerber, deren Vorbildungsnachweis im Heimatland<br />

ein Studium ermöglicht, aber nicht mit der deutschen Hochschulzugangsberechtigung<br />

vergleichbar ist, <strong>müssen</strong> <strong>sich</strong> der Prüfung<br />

zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die<br />

Aufnahme eines Hochschulstudiums (Feststellungsprüfung) unterziehen.<br />

Die Feststellungsprüfung wird am Studienkolleg durchgeführt.<br />

Die Studienkollegs sind an <strong>den</strong> Hochschulen eingerichtet. Auskunft<br />

zur Aufnahme in ein Studienkolleg erteilen die Hochschulen.<br />

SS 2011


Wer hilft noch?<br />

»hochschulstart.de« kann Ihnen keine Studien-<br />

oder Berufsberatung geben. Bei solchen<br />

und allen anderen Fragen, die nicht die<br />

Antragstellung bei »hochschulstart.de« betreffen,<br />

wen<strong>den</strong> <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> bitte an folgende<br />

Adressen:<br />

Studienplatztausch<br />

• Hochschulen,<br />

• RCDS-Studienplatztausch, www.rcds.de<br />

unter „Service für Stu<strong>den</strong>ten“<br />

• Büro für Studienplatztausch – VSB,<br />

www.studienplatztausch.de<br />

• Weitere „Tauschbörsen“ fin<strong>den</strong> <strong>Sie</strong> <strong>über</strong><br />

die Suchmaschinen des Internet.<br />

Zur Studien- und Berufswahl,<br />

zu Berufs- und Beschäftigungschancen<br />

• Berufsberatung der Bundesagentur für<br />

Arbeit, www.arbeitsagentur.de<br />

• Berufswahlmagazin „abi“,<br />

• Internet-Portal für Abiturienten und<br />

Studienanfänger: www.abi.de<br />

SS 2011<br />

Abitur bestan<strong>den</strong>, aber<br />

noch keinen Studienplatz?<br />

Dann ist Ihr Ansprechpartner:<br />

Reinhard Karasek<br />

Rechtsanwalt<br />

Ihr Spezialist für Numerus-Clausus-Recht<br />

Kooperationspartner:<br />

Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater<br />

Mehr als 35 Jahre Erfahrung<br />

Tel: 06421 16896-0, Fax: 06421 16896-79<br />

info@kanzlei-karasek.de; www.kanzlei-karasek.de<br />

Zum gesamten Studienplatzangebot<br />

deutscher Hochschulen<br />

• Informationen hierzu fin<strong>den</strong> <strong>Sie</strong> <strong>über</strong> die<br />

Suchmaschinen des Internets und unter<br />

• „Studienangebote deutscher Hoch -<br />

schulen“ der Hochschulrektorenkonferenz<br />

(HRK): www.hochschulkompass.de<br />

• „Studien- und Berufswahl“:<br />

www.studienwahl.de<br />

Zur Studienförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz<br />

(BAföG)<br />

• Ämter für Ausbildungsförderung,<br />

Stu<strong>den</strong>tenwerke: www.stu<strong>den</strong>tenwerke.de<br />

• Bundesministerium für Bildung und<br />

Forschung (BMBF): www.bafoeg.bmbf.de<br />

Wohnmöglichkeiten<br />

Bei dem für Ihren Hochschulort zuständigen<br />

Stu<strong>den</strong>tenwerk können <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> um einen<br />

Wohnheimplatz <strong>bewerben</strong>. Bewerbungsunterlagen<br />

sollten <strong>Sie</strong> dort möglichst frühzeitig anfordern.<br />

Die Adressen der Stu<strong>den</strong>tenwerke fin<strong>den</strong><br />

<strong>Sie</strong> unter www.stu<strong>den</strong>tenwerke.de<br />

Zu Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten<br />

für behinderte und<br />

chronisch kranke Studierende<br />

Deutsches Stu<strong>den</strong>tenwerk,<br />

Informations- und Beratungsstelle<br />

Studium und Behinderung<br />

Monbijouplatz 11, 10178 Berlin,<br />

Telefon (030) 29 77 27-64; Fax: -69<br />

studium-behinderung@stu<strong>den</strong>tenwerke.de<br />

31<br />

Beauftragte für Behindertenfragen an <strong>den</strong><br />

Hochschulen. Anschriften unter<br />

www.stu<strong>den</strong>tenwerke.de/adressen/bfb.asp<br />

Erkundigen <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> bitte vor Ihrer Bewerbung<br />

bei <strong>den</strong> Beauftragten für Behindertenfragen<br />

an <strong>den</strong> gewünschten Hochschulen, ob dort die<br />

für <strong>Sie</strong> notwendigen Einrichtungen vorhan<strong>den</strong><br />

sind. II<br />

Studium plus Ausbildung. Ihr Plus für die Zukunft.<br />

<strong>Sie</strong> sind Abiturient oder Fachabiturient und suchen nach einem Studienangebot<br />

mit dem Plus an Perspektive? Dann ist Hochschulstudium plus genau das Richtige<br />

für <strong>Sie</strong>. Dabei verbin<strong>den</strong> <strong>Sie</strong> Ihr Studium mit einer betrieblichen Ausbildung oder<br />

einem Traineeprogramm im Unternehmen. Ihr Plus dabei ist die clevere Kombination<br />

aus Hochschulstudium und Praxis im Beruf –und zusätzlich verdienen <strong>Sie</strong><br />

bereits eigenes Geld.<br />

Studium plus Ausbildung im Unternehmen<br />

in <strong>den</strong> Studiengängen (bundesweit):<br />

Bachelor of Arts B.A.<br />

in <strong>den</strong> Fachrichtungen Wirtschaft/Business Administration/<br />

International Management/Steuerrecht<br />

Bachelor of Arts LL.B.<br />

Wirtschaftsrecht<br />

Bachelor of Science B.Sc.<br />

Wirtschaftsinformatik oder Wirtschaftsinformatik<br />

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32<br />

Bevor <strong>Sie</strong> Ihren Antrag stellen<br />

Ein paar wichtige Hinweise vorab<br />

In diesem Kapitel erfahren <strong>Sie</strong> alles, <strong>was</strong> <strong>Sie</strong> <strong>wissen</strong> <strong>müssen</strong>, bevor <strong>Sie</strong><br />

Ihren Antrag stellen. Außerdem fin<strong>den</strong> <strong>Sie</strong> hier die wichtigsten Bestimmungen<br />

zur Form der Nachweise.<br />

Allgemeine Ausfüllhinweise<br />

Antragstellung online<br />

Einen Studienplatz zu beantragen, ist <strong>den</strong>kbar<br />

einfach: Im Internet bietet Ihnen »hochschulstart.de«<br />

eine bequeme Form der elektronischen<br />

Antragstellung an. <strong>Sie</strong> schalten ganz<br />

einfach Ihren PC ein, gehen ins Internet, wählen<br />

www.hochschulstart.de<br />

und die Startseite von »hochschulstart.de« erscheint<br />

(s. Abbildung).<br />

Bevor <strong>Sie</strong> nun <strong>den</strong> Button „Bewerbung“ anklicken,<br />

sollten <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> anhand der übrigen Informationen<br />

(wie z.B. Fächer, Regeln usw.) einen<br />

Überblick <strong>über</strong> die Quoten und die dort<br />

jeweils unterschiedlichen Auswahlregeln verschaffen.<br />

Besonderes Augenmerk sollten <strong>Sie</strong><br />

auf die unterschiedlichen Regeln der Hochschulen<br />

für deren Auswahlverfahren richten.<br />

Für das Abwägen Ihrer Zulassungschancen ist<br />

es auch hilfreich, wenn <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> die Über<strong>sich</strong>ten<br />

<strong>über</strong> Angebot und Nachfrage nach Studienplätzen<br />

sowie <strong>über</strong> die <strong>NC</strong>-Werte der zurückliegen<strong>den</strong><br />

Semester intensiv anschauen.<br />

Schritt für Schritt durchs Formular<br />

Wenn <strong>Sie</strong> dann mit Hilfe dieses Informationsheftes<br />

und der Hinweise im Internet-Angebot<br />

unter www.hochschulstart.de klare Vorstellungen<br />

für Ihre Studienplatzbewerbung haben,<br />

öffnen <strong>Sie</strong> <strong>über</strong> <strong>den</strong> Button “Antrag Online”<br />

das Formular. Alle weiteren Schritte<br />

wer<strong>den</strong> Ihnen dann <strong>über</strong> verschie<strong>den</strong>e Bildschirmmasken<br />

erläutert.<br />

Bei der Eingabe Ihrer Daten wer<strong>den</strong> diese<br />

sofort auf Vollständigkeit und logische Fehler<br />

<strong>über</strong>prüft, so dass <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong>er sein können, dass<br />

keine wesentlichen Angaben vergessen wor<strong>den</strong><br />

sind. Neben einzelnen Datenfeldern fin<strong>den</strong><br />

<strong>Sie</strong> ein Fragezeichen, <strong>über</strong> das <strong>Sie</strong> zu ausführlichen<br />

Hilfetexten mit wichtigen<br />

Hinweisen für Ihre Antragstellung gelangen.<br />

Diese Art der Antragstellung hat <strong>den</strong> Vorteil,<br />

dass so die erforderlichen Angaben schnell an<br />

»hochschulstart.de« <strong>über</strong>mittelt und hier<br />

praktisch ohne Verzögerung erfasst wer<strong>den</strong>.<br />

Dar<strong>über</strong> hinaus erhalten <strong>Sie</strong> auf Ihrem Bildschirm<br />

sofort eine Bestätigung, unter welcher<br />

Nummer Ihre Daten gespeichert sind.<br />

Mit der „Antragstellung Online” (AntOn)<br />

stehen für eine Studienplatzbewerbung zwei<br />

Varianten zur Verfügung!<br />

Die Erstbewerbung<br />

Die erste Variante wendet <strong>sich</strong> an Studieninteressenten,<br />

die <strong>sich</strong> zum ersten Mal bei »hochschulstart.de«<br />

um einen Studienplatz <strong>bewerben</strong>.<br />

Durch das „Anklicken” des Buttons<br />

„Antrag Online“ starten <strong>Sie</strong> Ihre Studienplatzbewerbung.<br />

Die Wiederbewerbung<br />

Die zweite Variante gilt für Wiederbewerber,<br />

die zum Wintersemester 2010/11 ihren Antrag<br />

bei »hochschulstart.de« gestellt haben und<br />

daher bereits <strong>über</strong> Ihre Zugangsdaten (Nutzername<br />

und Passwort) verfügen.<br />

Für diese Wiederbewerbung können <strong>Sie</strong> online<br />

auf die Daten des Wintersemesters<br />

2010/11zugreifen. Daten von weiter zurückliegen<strong>den</strong><br />

Semestern sind nicht mehr verfügbar.<br />

Diese Bewerber <strong>müssen</strong> <strong>sich</strong> als „Erstbewerber”<br />

anmel<strong>den</strong>!<br />

Nach der Übermittlung Ihres Zulassungsantrages<br />

„via Internet” beachten <strong>Sie</strong> bitte:<br />

Zum <strong>So</strong>mmersemester 2011muss die Online-Bewerbung<br />

bis spätestens am Samstag*,<br />

dem 15. Januar 2011, 24:00 Uhr bei »hochschulstart.de«<br />

elektronisch eingegangen sein.<br />

Durch die Übermittlung der Antragsdaten<br />

haben <strong>Sie</strong> allerdings nur vorläufig die Bewerbungsfrist<br />

gewahrt! Daneben wird unbedingt<br />

ein von Ihnen unterschriebener Ausdruck der<br />

online <strong>über</strong>mittelten Antragsdaten benötigt.<br />

Diesen Ausdruck und die erforderlichen Belege<br />

dazu <strong>müssen</strong> <strong>Sie</strong> unverzüglich nachreichen.<br />

Falls diese Unterlagen nicht spätesten am 31.<br />

Januar 2011 vorliegen (Ausschlussfrist), muss<br />

der Antrag vom Vergabeverfahren ausgeschlossen<br />

wer<strong>den</strong>!<br />

* Abweichend von <strong>den</strong> Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches<br />

verlängert <strong>sich</strong> die Frist nicht bis zum Ablauf des nachfolgen<strong>den</strong> Werktages<br />

(§ 31 Abs. 3 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das<br />

Land Nordrhein-Westfalen – VwVfG.NW.).<br />

SS 2011


Bevor <strong>Sie</strong> starten<br />

Bevor <strong>Sie</strong> Ihre Online-Bewerbung beginnen,<br />

beachten <strong>Sie</strong> bitte Folgendes:<br />

• <strong>Sie</strong> <strong>müssen</strong> <strong>sich</strong> im Klaren sein, für welchen<br />

Studiengang <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> <strong>bewerben</strong> wollen, ob<br />

dieser Studiengang in das zentrale Vergabeverfahren<br />

einbezogen ist und von welchen<br />

Hochschulen er angeboten wird; bitte<br />

vergleichen <strong>Sie</strong> dazu die Über<strong>sich</strong>t auf <strong>den</strong><br />

Seiten 40ff. dieses Heftes,<br />

• Halten <strong>Sie</strong> die Nachweise bereit, auf die<br />

<strong>Sie</strong> bei Ihrer Bewerbung zurückgreifen <strong>müssen</strong><br />

(z. B. Hochschulzugangsberechtigung,<br />

Nachweise <strong>über</strong> einen abgeleisteten Dienst,<br />

Berufsausbildungen, Praktika),<br />

• Stellen <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong>er, dass Ihr Drucker angeschlossen<br />

und funktionstüchtig ist.<br />

Bewerbungen per Telefax oder E-Mail kann<br />

»hochschulstart.de« nicht akzeptieren!<br />

<strong>Sie</strong> können <strong>sich</strong> am Vergabeverfahren zum<br />

<strong>So</strong>mmersemester 2011 mit maximal zwei<br />

Zulassungsanträgen beteiligen. Ein Antrag<br />

kann für die bundesweit zulassungsbeschränkten<br />

Studiengänge (Seiten 40 bis 50)<br />

gestellt wer<strong>den</strong>, ein weiterer für die Studiengänge<br />

des Service-Verfahrens (Seite<br />

51f). Stellen <strong>Sie</strong> für eine der bei<strong>den</strong> Verfah-<br />

SS 2011<br />

rensarten mehrere Zulassungsanträge, gilt<br />

nur die jeweils zuletzt fristgerecht eingereichte<br />

Bewerbung. Die übrigen Anträge<br />

sind dann ungültig!<br />

Ihre Angaben im Zulassungsantrag <strong>müssen</strong><br />

vollständig und richtig sein! Falsche oder unvollständige<br />

Angaben können zum Ausschluss<br />

vom Vergabeverfahren führen. Ein Zulassungsbescheid,<br />

der auf falschen Angaben beruht,<br />

ist von »hochschulstart.de« zurückzunehmen.<br />

Falls <strong>Sie</strong> umziehen, stellen <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong>er, dass<br />

<strong>Sie</strong> postalisch erreichbar bleiben. Notfalls können<br />

<strong>Sie</strong> auch Angehörige bzw. Bekannte beauftragen,<br />

für <strong>Sie</strong> die Post in Empfang zu nehmen.<br />

Es wird empfohlen, zum Zeitpunkt des<br />

Bescheidversandes unter Ihrer Postanschrift<br />

persönlich erreichbar zu sein, da einige Hochschulen<br />

sehr kurze Einschreibungsfristen setzen<br />

und zum Teil das persönliche Erscheinen<br />

bei der Einschreibung vorschreiben; erkundigen<br />

<strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> ggf. bei Ihren Wunschhochschulen.<br />

Während der Durchführung des Hochschulauswahlverfahrens<br />

wer<strong>den</strong> hohe Anforderungen<br />

an Ihre Erreichbarkeit gestellt. Persönlich<br />

bedingte Abwesenheit oder Verhinderung wegen<br />

Urlaubs u.ä. führt nicht zu einer späteren<br />

Du im b.i.b.?<br />

33<br />

Korrektur von Ranglisten. Nicht vorgelegte<br />

Unterlagen gehen zu Ihren Lasten.<br />

Rechtsgrundlage für die Erhebung der Daten<br />

ist der Staatsvertrag <strong>über</strong> die Vergabe von<br />

Studienplätzen sowie die Vergabeverordnung.<br />

Einen Hinweis hierzu fin<strong>den</strong> <strong>Sie</strong> im Internet,<br />

www.»hochschulstart.de« unter Service -<br />

Download/Gesetze und Verordnungen.<br />

Belege zum Zulassungsantrag<br />

Der Zulassungsantrag besteht nicht nur aus<br />

dem ausgedruckten und unterschriebenen Formular;<br />

vielmehr muss in jedem Fall eine Hochschulzugangsberechtigung<br />

in amtlich beglaubigter<br />

Kopie beigefügt wer<strong>den</strong>. In welchen<br />

Fällen <strong>Sie</strong> dar<strong>über</strong> hinaus Ihre Angaben belegen<br />

<strong>müssen</strong>, erfahren <strong>Sie</strong> direkt bei der Online-<br />

Bewerbung oder ggf. auch in dem Kapitel „Zulassungschancen<br />

können verbessert wer<strong>den</strong>”.<br />

Wichtig ist die Form der Nachweise. Belege<br />

<strong>müssen</strong> grundsätzlich als amtlich beglaubigte<br />

Kopien beigefügt wer<strong>den</strong>.<br />

Wenn <strong>Sie</strong> amtliche Bescheinigungen einreichen,<br />

z. B. Bescheinigungen von Behör<strong>den</strong>,<br />

achten <strong>Sie</strong> darauf, dass diese Bescheinigungen<br />

im Original einen Dienstsiegelabdruck enthalten.<br />

Eine durch elektronische Datenverarbeitung<br />

erstellte Bescheinigung, die keine Unter-<br />

Die Chance für alle mit mittlerem Schulabschluss,<br />

Fachhochschulreife, Abitur oder Berufsabschluss.<br />

Wir bieten Ausbildung und Studium mit <strong>den</strong> Schwerpunkten:<br />

Web-Game-Marketing - E-Business<br />

Event - Medien - Design - Informatik<br />

Mobile Computing -IT-Security<br />

Paderborn, Tel. 05251 301-01<br />

Bielefeld, Tel. 0521 23842-01<br />

Bergisch Gladbach, Tel. 02202 9527-01<br />

Hannover, Tel. 0511 28483-0<br />

Dres<strong>den</strong>, Tel. 0351 87667-0<br />

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34<br />

schrift bzw. keinen Dienstsiegelabdruck enthält,<br />

ist gültig, wenn sie im Original vorgelegt<br />

wird; Fotokopien solcher Bescheinigungen<br />

<strong>müssen</strong> allerdings ordnungsgemäß beglaubigt<br />

sein.<br />

Eine Ausnahme hiervon bildet die Bescheinigung<br />

<strong>über</strong> das Ergebnis <strong>über</strong> <strong>den</strong> Test für<br />

Medizinische Studiengänge -TMS-. Hier genügt<br />

»hochschulstart.de« ein Ausdruck.<br />

Reichen <strong>Sie</strong> Ihren Antrag möglichst vollständig<br />

ein! Wenn <strong>Sie</strong> Belege nachreichen,<br />

kennzeichnen <strong>Sie</strong> diese bitte mit vollständigem<br />

Namen, Adresse und Geburtsdatum.Tragen<br />

<strong>Sie</strong> auf dem nachzureichen<strong>den</strong> Beleg bitte zusätzlich<br />

Ihre Registriernummer ein, die Ihnen<br />

nach Eingang Ihrer Bewerbung bei »hochschulstart.de«<br />

mitgeteilt wird.<br />

Die Unterlagen Ihres Antrages wer<strong>den</strong> nach<br />

der Bearbeitung vernichtet. (Dies ist der Grund<br />

dafür, dass auf Ihre früheren Belege nicht zurückgegriffen<br />

wer<strong>den</strong> kann.) Fügen <strong>Sie</strong> deshalb<br />

im eigenen Interesse Ihrem Zulassungsantrag<br />

keine Originaldokumente bei, sondern<br />

nur beglaubigte Kopien.<br />

Beglaubigung<br />

Amtlich beglaubigen kann jede Behörde und<br />

sonstige öffentlichen Stellen, die ein Dienstsiegel<br />

führen. Akzeptiert wer<strong>den</strong> auch Beglaubigungen<br />

von Notaren und öffentlich-rechtlich<br />

organisierten Kirchen. Nicht anerkannt wer<strong>den</strong><br />

Beglaubigungen von folgen<strong>den</strong> Stellen<br />

(auch wenn sie ein <strong>Sie</strong>gel führen): Rechtsanwälte,<br />

Vereine, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer,<br />

Sachverständige, Gutachter etc. Die Form -<br />

vorschriften für eine amtliche Beglaubigung<br />

ergeben <strong>sich</strong> aus § 33 des Verwaltungsverfahrensgesetzes<br />

des Bundes bzw. aus <strong>den</strong> Verwaltungeverfahrensgesetzen<br />

der Länder.<br />

Bewerbungsfrist<br />

Ihr Zulassungsantrag muss spätestens am Samstag*, <strong>den</strong> 15. Januar 2011, 24:00 Uhr<br />

(Ausschlussfrist), bei »hochschulstart.de« vorliegen. Maßgeblich ist der Tag des Eingangs<br />

des Antrages bei »hochschulstart.de«. Versäumen <strong>Sie</strong> <strong>den</strong> Bewerbungsschluss,<br />

muss Ihr Antrag vom Vergabeverfahren ausgeschlossen wer<strong>den</strong>.<br />

In Ihrem eigenen Interesse sollten <strong>Sie</strong> Ihre Bewerbung möglichst frühzeitig an<br />

»hochschulstart.de« schicken, auch wenn Ihnen Ihre Studienberechtigung erst kurz<br />

vor dem Bewerbungsschluss ausgehändigt wer<strong>den</strong> sollte. <strong>Sie</strong> können nämlich Belege<br />

nachreichen; diese <strong>müssen</strong> jedoch spätestens am Montag, <strong>den</strong> 31. Januar 2011(Ausschlussfrist)<br />

bei »hochschulstart.de« vorliegen. Maßgeblich ist der Tag des Eingangs<br />

der Unterlagen bei »hochschulstart.de«, nicht das Datum des Poststempels! Wenn <strong>Sie</strong><br />

<strong>den</strong> Antrag frühzeitig abgeben, haben <strong>Sie</strong> einen Vorteil: <strong>Sie</strong> können noch rechtzeitig<br />

auf schwerwiegende Fehler aufmerksam gemacht wer<strong>den</strong>. Bei Zulassungsanträgen,<br />

die <strong>Sie</strong> erst nach dem 3. Januar 2011 abschicken, kann Ihnen »hochschulstart.de« diese<br />

Korrekturmöglichkeit eventuell aus Zeit- und Personalmangel nicht bieten. Das<br />

kann im schlimmsten Fall für <strong>Sie</strong> zur Folge haben, dass Ihr Zulassungsantrag wegen<br />

nicht behobener Mängel vom Vergabeverfahren ausgeschlossen wer<strong>den</strong> muss und <strong>Sie</strong><br />

zum <strong>So</strong>mmersemester 2011 keinen Studienplatz erhalten.<br />

* Abweichend von <strong>den</strong> Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches verlängert <strong>sich</strong> die Frist nicht bis zum Ablauf des<br />

nachfolgen<strong>den</strong> Werktages (§ 31 Abs. 3 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen –<br />

VwVfG.NW.).<br />

Die amtliche Beglaubigung muss, wie das<br />

Muster auf dieser Seite zeigt, mindestens enthalten:<br />

1 Einen Vermerk, der bescheinigt, dass die<br />

Kopie/Abschrift mit dem Original <strong>über</strong>einstimmt<br />

(Beglaubigungsvermerk),<br />

2 die Unterschrift des Beglaubigen<strong>den</strong> und<br />

3 <strong>den</strong> Abdruck des Dienstsiegels. Ein Dienstsiegel<br />

enthält in der Regel ein Emblem. Ein<br />

einfacher Schriftstempel genügt nicht.<br />

Besteht die Kopie/Abschrift aus mehreren<br />

Einzelblättern, muss nachgewiesen wer<strong>den</strong>,<br />

dass jede Seite von derselben Urkunde<br />

stammt. Es genügt, wenn nur eine Seite mit<br />

dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift<br />

versehen ist, sofern alle Blätter (z. B.<br />

schuppenartig) <strong>über</strong>einandergelegt, geheftet<br />

und so gesiegelt wer<strong>den</strong>, dass auf jeder Seite<br />

ein Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint<br />

(siehe Darstellung im linken oberen Teil des<br />

Musters).<br />

Natürlich kann auch jede Seite gesondert<br />

beglaubigt wer<strong>den</strong>. Achten <strong>Sie</strong> aber in diesem<br />

Fall darauf, dass auf jeder Seite des Originals<br />

Ihr Name steht. Ist er nicht <strong>über</strong>all angegeben,<br />

muss er in die Beglaubigungsvermerke aufgenommen<br />

wer<strong>den</strong>, zusammen mit einem Hinweis<br />

auf die Art der Urkunde.<br />

Befindet <strong>sich</strong> auf der Vorder- und Rückseite<br />

eines Blattes eine Kopie und kommt es auf <strong>den</strong><br />

Inhalt beider Seiten an, muss <strong>sich</strong> der Beglaubigungsvermerk<br />

auf die Vorder- und Rückseite<br />

beziehen (z. B. „Hiermit wird beglaubigt, dass<br />

die vor-/umstehende Kopie mit dem Original<br />

<strong>über</strong>einstimmt”). Ist dies nicht der Fall, <strong>müssen</strong><br />

Vorder- und Rückseite gesondert beglaubigt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Befindet <strong>sich</strong> auf dem Original ein im Papier<br />

eingedrücktes <strong>Sie</strong>gel (ein sogenanntes Prägesiegel),<br />

so wird dieses in der Regel auf der Kopie<br />

nicht <strong>sich</strong>tbar sein. Der Beglaubigungsvermerk<br />

auf der Kopie muss dann dahin erweitert<br />

wer<strong>den</strong>, dass <strong>sich</strong> auf dem Original ein Prägesiegel<br />

des Ausstellers der Bescheinigung/Urkunde<br />

befun<strong>den</strong> hat.<br />

Genügt die Beglaubigung <strong>den</strong> genannten<br />

Anforderungen nicht, kann der Beleg nicht anerkannt<br />

wer<strong>den</strong>. II<br />

SS 2011


Lehre und Beruf<br />

Der Einfluss einer Berufsausbildung oder -tätigkeit<br />

auf die Auswahlentscheidung<br />

Verbesserung der Durchschnittsnote<br />

Wie im Kapitel „<strong>So</strong> wird entschie<strong>den</strong>“ auf <strong>den</strong> Seiten 12ff. zu erfahren<br />

war, kann eine Berufsausbildung oder -tätigkeit durchaus Einfluss auf<br />

die Vergabe der Studienplätze nehmen.<br />

<strong>So</strong> können die Hochschulen bei der Vergabe der Studienplätze in<br />

der 60%-Quote eine abgeschlossene Berufsausbildung oder -tätigkeit<br />

positiv berück<strong>sich</strong>tigen und so die Durchschnittsnote verbessern.<br />

Diese Regelung, von der in der Vergangenheit viele Hochschulen<br />

Gebrauch gemacht haben, kommt somit allen Studienbewerbern zugute,<br />

die nach dem Erwerb ihrer Hochschulzugangsberechtigung nicht<br />

unmittelbar mit dem Studium beginnen und <strong>sich</strong> vielmehr vorher praktisch<br />

aus- oder weiterbil<strong>den</strong> wollen. Welche Berufsausbildung oder<br />

-tätigkeit in welcher Höhe zum <strong>So</strong>mmersemester 2011 von <strong>den</strong> Hochschulen<br />

boniert wer<strong>den</strong>, können <strong>Sie</strong> dem Studienplatzangebot auf <strong>den</strong><br />

Seiten 40ff. entnehmen. Bei der Antragstellung wer<strong>den</strong> <strong>Sie</strong> nur dann<br />

nach einer Berufsausbildung gefragt, wenn <strong>Sie</strong> Hochschulen nennen,<br />

die dieses Auswahlkriterium anwen<strong>den</strong>.<br />

Von dieser Regelung ist sowohl die Vergabe der Studienplätze in<br />

<strong>den</strong> Fächern Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin, als auch die Vergabe<br />

der Studienplätze für Service-Angeboten (siehe Seite 51f.) betroffen.<br />

Verbesserung der Wartezeit<br />

Zusätzlich zur Berechnung der Wartezeit (vgl. Seite 12, 20% Wartezeit)<br />

– die nach dem Datum des Erwerbs der Studienberechtigung unter<br />

Abzug eventueller Parkstudienzeiten erfolgt – wird geprüft, ob<br />

Verbesserungen der Wartezeit für eine Berufsausbildung gewährt<br />

wer<strong>den</strong> können. In der Praxis wird eine Verbesserung der Wartezeit<br />

für eine Berufsausbildung nur noch für wenige Studienanfänger in Betracht<br />

kommen.<br />

Eine Bonierung der Wartezeit kann nur dann vorgenommen wer<strong>den</strong>,<br />

wenn die Berufsausbildung vor dem Erwerb der Studienberechtigung<br />

erlangt wurde.<br />

Wer seine Studienberechtigung vor dem 16. Januar 2002 erworben<br />

und vor deren Erwerb eine Berufsausbildung erlangt hat, erhält eine<br />

Verbesserung der Wartezeit um ein Halbjahr für je volle sechs Monate<br />

Ausbildungszeit, höchstens jedoch vier Halbjahre. Wurde die Studienberechtigung<br />

nach dem 15. Januar 2002 erworben, gibt es nur noch<br />

eine Wartezeitverbesserung von zwei Halbjahren. Wer die Studienberechtigung<br />

nach dem 15. Juli 2007 erworben hat, erhält für die Absolvierung<br />

einer Berufsausbildung vor dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung<br />

keine Wartezeitverbesserung mehr.<br />

Es wer<strong>den</strong> folgende Berufsausbildungen berück<strong>sich</strong>tigt:<br />

• eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf,<br />

der in dem Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe<br />

nach § 90 Abs. 3 Nr. 3 des Berufsbildungsgesetzes vom<br />

23. März 2005 (BGBL I S. 931) enthalten ist,<br />

• eine Berufsausbildung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten<br />

Berufsfachschule oder Fachschule,<br />

• eine abgeschlossene Ausbildung im einfachen oder mittleren<br />

Dienst der öffentlichen Verwaltung,<br />

• eine bestan<strong>den</strong>e Unteroffizier- bzw. Offizierprüfung von Berufsoder<br />

Zeitsoldaten,<br />

SS 2011<br />

35<br />

• im Ausland abgeschlossene Berufsausbildung, die einer deutschen<br />

Berufsausbildung gleichwertig ist (Bescheinigung z. B. der Industrie-<br />

und Handelskammer ist erforderlich).<br />

Haben besonders befähigte Berufstätige <strong>den</strong> Hochschulzugang gemäß<br />

hochschulrechtlicher Regelung erlangt, wird eine Berufsausbildung,<br />

die Voraussetzung für <strong>den</strong> Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung<br />

war, nicht berück<strong>sich</strong>tigt.<br />

Verbesserung in der Abiturbestenquote<br />

Eine Verbesserung der Durchschnittsnote bei der Vergabe der Studienplätze<br />

in der Abiturbestenquote als Folge einer Berufsausbildung<br />

oder -tätigkeit ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.<br />

Studieren mit Meisterbrief<br />

Die Aufnahme eines Studiums ist unter ge<strong>wissen</strong> Voraussetzungen<br />

auch ohne Abitur oder Fachhochschulreife möglich. Die Bundesländer<br />

haben in ihren Hochschulzulassungsgesetzen Regelungen getroffen,<br />

die es Menschen mit einer besonderen beruflichen Qualifikation erlauben,<br />

ein Studium an einer Hochschule aufzunehmen.<br />

Entsprechende Informationen sind auf <strong>den</strong> Internetseiten der für<br />

das Hochschulwesen zuständigen Ministerien oder <strong>den</strong> Internetseiten<br />

der Hochschulen zu fin<strong>den</strong>, an <strong>den</strong>en ein „Studium ohne Abi“ aufgenommen<br />

wer<strong>den</strong> soll. II


36<br />

Zeugnis erforderlich<br />

Ihre Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung<br />

Ohne das Abi-Zeugnis geht nichts. Was <strong>Sie</strong> bei Ihrem Zeugnis<br />

beachten und in welcher Form <strong>Sie</strong> es vorlegen <strong>müssen</strong>,<br />

erfahren <strong>Sie</strong> in diesem Kapitel.<br />

<strong>Sie</strong> <strong>müssen</strong> Ihre Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife<br />

usw.) in beglaubigter Kopie (Formvorschriften auf der Seite<br />

34) nachweisen, andernfalls wer<strong>den</strong> <strong>Sie</strong> am Vergabeverfahren nicht<br />

beteiligt. Legen <strong>Sie</strong> die Reifeprüfung erst nach dem 15. Januar 2011<br />

ab, wer<strong>den</strong> <strong>Sie</strong> ebenfalls am Vergabeverfahren zum <strong>So</strong>mmersemester<br />

2011 nicht beteiligt.<br />

Falls <strong>Sie</strong> das Zeugnis erst kurz vor dem Bewerbungsschluss erhalten,<br />

sollten <strong>Sie</strong> trotzdem Ihren Zulassungsantrag frühzeitig stellen und<br />

die beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung nachreichen.<br />

In diesem Fall muss jedoch spätestens am Montag, <strong>den</strong> 31. Januar<br />

2011 (Ausschlussfrist) der Beleg bei »hochschulstart.de« vorliegen.<br />

Bitte be<strong>den</strong>ken <strong>Sie</strong>, dass jedes Bundesland seine eigenen Regelungen<br />

zum Erwerb der Hochschulreife trifft. Auch »hochschulstart.de«<br />

verfügt nicht in jedem Einzelfall <strong>über</strong> die erforderlichen Unterlagen,<br />

um mit Gewissheit beurteilen zu können, ob Ihr vorgelegtes Zeugnis<br />

als Studienberechtigung für <strong>den</strong> beantragten Studiengang ausreicht.<br />

Bitte prüfen <strong>Sie</strong> deshalb im Zweifel vor Ihrer Bewerbung selbst, ob Ihr<br />

Zeugnis in allen Bundesländern bzw. in dem Bundesland, in dem der<br />

von Ihnen gewünschte Hochschulort liegt, als Studienberechtigung<br />

für das gewählte Fach anerkannt wird. Erkundigen <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> ggf. <strong>über</strong><br />

die fachliche oder regionale Geltung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung<br />

bei der zuständigen Stelle, also bei dem für das Schulwesen zuständigen<br />

Ministerium des Landes, in dem <strong>Sie</strong> das Zeugnis erworben<br />

haben oder in dem <strong>Sie</strong> studieren möchten (ggf. bei der Zeugnisanerkennungsstelle<br />

des betreffen<strong>den</strong> Landes). Hinweise zu <strong>den</strong> Adressen<br />

fin<strong>den</strong> <strong>Sie</strong> im Internet www.»hochschulstart.de« unter Service -<br />

Download/Nützliches/„Adressen der Ministerien“. Nur so können <strong>Sie</strong><br />

vermei<strong>den</strong>, dass <strong>Sie</strong> zwar von »hochschulstart.de« einen Zulassungsbescheid<br />

erhalten, aber von der Hochschule wegen unzureichender<br />

Studienberechtigung nicht eingeschrieben wer<strong>den</strong>.<br />

Bewerber, deren Hochschulzugangsberechtigung nur in einem Bundesland<br />

anerkannt wird, können dies in einem Antrag auf bevorzugte<br />

Berück<strong>sich</strong>tigung des ersten Studienortwunsches geltend machen.<br />

Deutsche, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben<br />

haben, ausländische EU-Bürger sowie die auf Seite 29 genannten<br />

EWR-Staatsangehörigen mit einer nicht in Deutschland erworbenen<br />

Hochschulzugangsberechtigung beachten bitte Folgendes:<br />

Vor Aufnahme des Studiums <strong>müssen</strong> <strong>Sie</strong> nachweisen, dass <strong>Sie</strong> in<br />

ausreichendem Maße Deutschkenntnisse besitzen. Dieser Nachweis<br />

geschieht in der Regel durch die Ablegung der „Deutschen Sprachprü-<br />

Anzeige<br />

fung für <strong>den</strong> Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber –<br />

DSH“; das kann z. B. nach einem langen Auslandsaufenthalt auch für<br />

Deutsche gelten. Die Sprachprüfung findet nicht bei »hochschulstart.de«<br />

statt, sondern bei der gewünschten Hochschule oder durch<br />

die Ablegung des Teils „Deutsch“ im Rahmen der Feststellungsprüfung<br />

an einem Studienkolleg; lesen <strong>Sie</strong> hierzu bitte die Ausführungen<br />

auf <strong>den</strong> Seiten 29f.. Reichen <strong>Sie</strong> Ihre Bescheinigung <strong>über</strong> die bestan<strong>den</strong>e<br />

Sprachprüfung nicht bei »hochschulstart.de« ein; <strong>Sie</strong> brauchen<br />

sie bei der Einschreibung an der Hochschule.<br />

SS 2011


Vergewissern <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> rechtzeitig, dass Ihr Zeugnis in Deutschland<br />

zur Aufnahme des gewünschten Studiums berechtigt. Möglicherweise<br />

können <strong>Sie</strong> mit Ihrem ausländischen Zeugnis nur fachgebun<strong>den</strong> an bestimmten<br />

Universitäten studieren; in diesen Fällen sollten <strong>Sie</strong> im Zulassungsantrag<br />

nur die Hochschulen nennen, die Ihnen zuge<strong>sich</strong>ert<br />

haben, dass <strong>Sie</strong> mit Ihrem Zeugnis auch eingeschrieben wer<strong>den</strong>.<br />

Fügen <strong>Sie</strong> Ihrer Bewerbung nicht nur eine beglaubigte Kopie der<br />

Hochschulzugangsberechtigung bei, sondern auch eine amtliche<br />

Übersetzung des Zeugnisses. II<br />

Folgende Bestimmung gilt für Bewerbungen bei »hochschulstart.de«<br />

mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung:<br />

Studienbewerber mit ausländischer Hochschulreife, die eine<br />

bundesweit gültige Anerkennungsbescheinigung beantragen<br />

möchten, wen<strong>den</strong> <strong>sich</strong> an die Zeugnisanerkennungsstelle beim<br />

Kultusministerium ihres Bundeslandes. Studienbewerber mit einem<br />

Wohnsitz im Ausland, die ein Studium in Nordrhein-Westfalen<br />

aufnehmen wollen, wen<strong>den</strong> <strong>sich</strong> an die Anerkennungsstelle<br />

des Landes Nordrhein-Westfalen: Bezirksregierung Düsseldorf,<br />

Zentrale Zeugnisanerkennungsstelle, Postfach 300865, 40408<br />

Düsseldorf, Telefon (0211) 4750.<br />

Diese Anerkennungsbescheinigung wird im Vergabeverfahren<br />

von »hochschulstart.de« berück<strong>sich</strong>tigt, wenn sie in Form einer<br />

amtlich beglaubigten Kopie im Rahmen der Studienplatzbewerbung<br />

eingereicht wird. Ebenfalls berück<strong>sich</strong>tigt wird eine dort<br />

vermerkte deutsche Durchschnittsnote, wenn diese beantragt<br />

und von der jeweiligen Stelle ermittelt wurde.<br />

Wird im Rahmen der Studienplatzbewerbung keine bundesweit<br />

gültige Anerkennungsbescheinigung eingereicht, wird die<br />

Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung und die Berechnung<br />

der deutschen Durchschnittsnote durch »hochschulstart.de«<br />

durchgeführt! Diese Feststellung erfolgt nur für <strong>den</strong><br />

angestrebten Studiengang bei Vorlage des ausländischen Zeugnisses<br />

in amtlich beglaubigter Kopie und amtlicher deutscher<br />

Übersetzung. Eine Anerkennungsbescheinigung zur Vorlage bei<br />

anderen Institutionen wird nicht ausgestellt.<br />

SS 2011<br />

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37<br />

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38<br />

Verpflichtung auf Zeit<br />

Ihre Angaben zu einem absolvierten Dienst<br />

Dieser Abschnitt betrifft <strong>Sie</strong> nur dann, wenn <strong>Sie</strong> einen Dienst bereits beendet<br />

haben oder bis zum 30. April 2011 been<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>. Die Angaben wer<strong>den</strong> benötigt,<br />

um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine bevorzugte Auswahl nach einem<br />

Dienst gegeben sind. Ein abgeschlossener Dienst wird außerdem als nachrangiges<br />

Auswahlkriterium berück<strong>sich</strong>tigt.<br />

Als Dienst gilt:<br />

• ein Wehrdienst bis zur Dauer von drei Jahren,<br />

• ein Zivildienst sowie Dienste im Ausland gemäß § 14 b Zivildienstgesetz<br />

(ZDG),<br />

• ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr, ein<br />

europäischer Freiwilligendienst oder die Förderprogramme „Weltwärts“<br />

(http:\\www.weltwärts.de\index.html) und „Kulturweit“<br />

(http:\\kulturweit.de) von jeweils mindestens sechsmonatiger Dauer,<br />

• ein mindestens zweijähriger Dienst als Entwicklungshelfer,<br />

• eine Betreuung oder Pflege eines leiblichen/adoptierten Kindes unter<br />

18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen<br />

bis zur Dauer von drei Jahren.<br />

Bei EU-Ausländern und Bildungsinländern wird entweder ein in<br />

Deutschland oder ein im Ausland geleisteter Dienst (sofern er einem<br />

deutschen Dienst gleichwertig ist) berück<strong>sich</strong>tigt. Auch bei Deutschen,<br />

die gleichzeitig eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen<br />

oder besessen haben, wird ein im Ausland geleisteter Dienst berück<strong>sich</strong>tigt,<br />

sofern er einem deutschen Dienst gleichwertig ist.<br />

Die mehrmalige Ableistung von freiwilligen Diensten wird nicht gefördert.<br />

Haben <strong>Sie</strong> mehrere Dienste geleistet, etwa Wehrdienst und danach<br />

ein freiwilliges soziales Jahr, geben <strong>Sie</strong> im Zulassungsantrag <strong>den</strong> zuerst<br />

geleisteten Dienst an; <strong>den</strong> weiteren Dienst erläutern <strong>Sie</strong> auf einem<br />

gesonderten Blatt, das <strong>Sie</strong> dem an »hochschulstart.de« zu sen<strong>den</strong> Papierausdruck<br />

Ihres Zulassungsantrages beifügen. Ausnahme: Wenn<br />

<strong>Sie</strong> zunächst Wehrdienst und danach Zivildienst geleistet haben, geben<br />

<strong>Sie</strong> im Antrag gleich die gesamte Dienstzeit hier an. Weitere Hinweise<br />

fin<strong>den</strong> <strong>Sie</strong> im Internet, www.»hochschulstart.de« unter Service<br />

– Download/Nützliches/„Die freiwilligen Dienste“.<br />

Anspruch auf erneute Auswahl nach einem Dienst<br />

Erhalten <strong>Sie</strong> bei Beginn oder während des Dienstes einen Studienplatz,<br />

können <strong>Sie</strong> diese Zulassung vorerst nicht verwirklichen. Dafür haben<br />

<strong>Sie</strong> aber bei Dienstende aufgrund des früheren Zulassungsanspruchs<br />

einen Anspruch auf erneute Auswahl. Dieser Anspruch soll <strong>Sie</strong> vor einer<br />

eventuellen Verschärfung der Auswahlgrenzen schützen und damit<br />

verhindern, dass Ihnen aus einer Dienstleistung Nachteile hin<strong>sich</strong>tlich<br />

Ihrer Ausbildungschancen erwachsen.<br />

Einen Anspruch auf erneute Auswahl nach einem Dienst kann nur<br />

besitzen, wer zu Beginn oder während des Dienstes für diesen Studiengang<br />

tatsächlich eine Zulassung erhalten hatte, oder wenn für diesen<br />

Studiengang nicht an allen Hochschulen Zulassungsbeschränkungen<br />

bestan<strong>den</strong>. Aus diesem Grunde sollten Studieninteressenten, die<br />

die Hochschulreife besitzen, <strong>sich</strong> zu Beginn, aber auch während des<br />

Dienstes bei »hochschulstart.de« <strong>bewerben</strong>.<br />

Wer zum <strong>So</strong>mmersemester 2011 einen Anspruch auf erneute Auswahl<br />

nach einem Dienst geltend macht, muss <strong>sich</strong> bis zum 15. Januar<br />

2011* (Ausschlussfrist) bei »hochschulstart.de« (als Nachfolgeorganisation<br />

der ZVS) <strong>bewerben</strong>. <strong>Sie</strong> <strong>müssen</strong> <strong>den</strong> Anspruch durch eine Ein-<br />

tragung im Zulassungsantrag geltend machen und die entsprechen<strong>den</strong><br />

Nachweise beifügen! Wenn <strong>Sie</strong> noch Dienst leisten, können <strong>Sie</strong><br />

schon bei einer Bewerbung zum <strong>So</strong>mmersemester 2011 aufgrund Ihres<br />

früheren Zulassungsbescheides ausgewählt wer<strong>den</strong>, falls der<br />

Dienst spätestens am 30. April 2011 endet.<br />

Anspruch anmel<strong>den</strong><br />

Um Ihren Anspruch zu verwirklichen, <strong>müssen</strong> <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> nach dem<br />

Dienstende erneut bei »hochschulstart.de« <strong>bewerben</strong>.<br />

Die Auswahl aufgrund des früheren Zulassungsanspruchs wird also<br />

nicht automatisch gewährt, sondern muss mit einer form- und fristgerechten<br />

Bewerbung beantragt wer<strong>den</strong>. Der Bewerbung um <strong>den</strong> gewünschten<br />

Studienplatz sind die erforderlichen Unterlagen und Nachweise<br />

beizufügen. Dies sind in der Regel beglaubigte Kopien der<br />

Hochschulzugangsberechtigung und der Dienstzeitbescheinigung<br />

(Muster auf Seite 39) sowie eine Kopie des Zulassungsbescheides der<br />

ZVS/»hochschulstart.de« oder – falls eine Zulassung durch die Hochschule<br />

erfolgt ist – eine beglaubigte Kopie des Zulassungsbescheides<br />

der Hochschule. Die Dienstzeitbescheinigungen wer<strong>den</strong> in der Regel<br />

von der Dienststelle (Bundeswehr, Bundesamt für <strong>den</strong> Zivildienst), der<br />

Entsendeorganisation und/oder dem Träger (bei freiwilligen Diensten)<br />

ausgestellt. Bei einem Zivildienst ist zu beachten, dass u.U. zwei Bescheinigungen<br />

erforderlich sind. Ist der Zivildienst nämlich zum Zeitpunkt<br />

der Bewerbung vollständig abgeleistet, genügt als Nachweis<br />

eine beglaubigte Kopie der Dienstzeitbescheinigung des Bundesamtes<br />

für <strong>den</strong> Zivildienst. Wenn der Dienst zum Zeitpunkt der Bewerbung jedoch<br />

noch nicht vollständig abgeleistet ist, muss sowohl der Einberufungsbescheid<br />

des Bundesamtes für <strong>den</strong> Zivildienst als auch eine Bescheinigung<br />

der Dienststelle/Beschäftigungsstelle <strong>über</strong> <strong>den</strong> Beginn<br />

und das reguläre sowie das tatsächliche Ende des Dienstes zum Zulassungsantrag<br />

beigefügt wer<strong>den</strong> (ebenfalls beglaubigte Kopie).<br />

<strong>Sie</strong> <strong>müssen</strong> <strong>sich</strong> spätestens zum zweiten Bewerbungstermin nach<br />

Dienstende <strong>bewerben</strong>, da sonst Ihr Anspruch verfällt. Für Studiengänge,<br />

die nur zu Wintersemestern vergeben wer<strong>den</strong>, kommt der Anspruch<br />

zu bei<strong>den</strong> Wintersemestern nach Dienstende in Betracht.<br />

Haben <strong>Sie</strong> Ihre frühere Zulassung im Auswahlverfahren der Hochschulen<br />

erhalten, sollten <strong>Sie</strong> nur diesen Studienort in Ihrem neuen Antrag<br />

nennen. <strong>Sie</strong> erhalten dann bereits am 10. Februar 2011 Ihren neuen<br />

Zulassungsbescheid. Ihr Anspruch auf bevorzugte Zulassung bleibt<br />

nur dann erhalten, wenn <strong>Sie</strong> <strong>den</strong> Ort Ihrer früheren Zulassung als ersten<br />

Studienort nennen.<br />

Bei der bevorzugten Zulassung gibt es zahlreiche unterschiedliche<br />

Fallkonstellationen. Damit <strong>Sie</strong> Ihren Anspruch auf bevorzugte Zulassung<br />

nicht gefähr<strong>den</strong>, ist es außeror<strong>den</strong>tlich wichtig, die Hinweise im<br />

Internet, www.hochschulstart.de unter Service – Download/Nützli -<br />

ches/„Die erneute Auswahl nach einem Dienst“ zu beachten. II<br />

* Abweichend von <strong>den</strong> Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches verlängert <strong>sich</strong> die Frist nicht bis zum<br />

Ablauf des nachfolgen<strong>den</strong> Werktages (§ 31 Abs. 3 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das<br />

Land Nordrhein-Westfalen – VwVfG.NW.).<br />

SS 2011


SS 2011<br />

39


40<br />

Studiengänge und Studienorte<br />

Das bundesweite Studienplatzangebot zum <strong>So</strong>mmersemester 2011 an Universitäten<br />

Bei 60 Prozent der Studienplätze in <strong>den</strong> bundesweiten <strong>NC</strong>-Fächern können die Hochschulen ergänzend<br />

zur Abiturnote auch noch weitere Auswahlkriterien verwen<strong>den</strong>. Auf <strong>den</strong> Seiten 40 bis 50 fin<strong>den</strong><br />

<strong>Sie</strong> für je<strong>den</strong> Studiengang und je<strong>den</strong> Studienort die entsprechen<strong>den</strong> Erläuterungen. Das Studienangebot<br />

und Auswahlkriterien für die Studiengänge des Service-Verfahrens fin<strong>den</strong> <strong>Sie</strong> ab Seite 51. Für<br />

beide Bereiche können <strong>Sie</strong> jeweils einen Antrag stellen. Stellen <strong>Sie</strong> für einen Bereich mehrere Anträge,<br />

gilt jeweils nur die zuletzt eingereichte Bewerbung. Die übrigen Anträge sind dann ungültig.<br />

Die Angaben entsprechen dem Stand vom 20. Oktober 2010. Aktuelle Änderungen oder Ergänzungen<br />

erfahren <strong>Sie</strong> unter www.hochschulstart.de.<br />

Medizin (Staatsexamen)<br />

Charité – Universitätsmedizin Berlin<br />

1. Vorauswahl: Ja<br />

Kriterien: 1. Ortspräferenz<br />

2. Auswahl: Durchschnittsnote, Einzel-<br />

noten und Auswahlgespräch<br />

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Kriterien: Die Studienplätze wer<strong>den</strong><br />

nach dem Grad der in der Hochschulzugangsberechtigung<br />

ausgewiesenen Qualifikation<br />

(Durchschnittsnote), nach einer Gewichtung<br />

von Fächern der Qualifikation (Mathematik,<br />

Physik, Biologie und Chemie sowie Deutsch und<br />

Englisch) und dem Ergebnis von Auswahlgesprächen<br />

vergeben.<br />

3. Internet: www.charite.de/studium/bewerbung<br />

4. Hinweis für Wiederbewerber: Zur Berück<strong>sich</strong>tigung<br />

der Einzelnoten brauchen <strong>Sie</strong> der Charité<br />

Ihr Abiturzeugnis nicht vorzulegen.<br />

5. Extras: Ab dem Wintersemester 2010/11 wird<br />

zum Wintersemester und zum <strong>So</strong>mmersemester<br />

ausschließlich mit jeweils 300 Studienan-<br />

SS 2011


fängerplätzen der Modellstudiengang Medizin<br />

angeboten. Parallel wer<strong>den</strong> die im Regelstudiengang<br />

und im Reformstudiengang bereits<br />

Studieren<strong>den</strong> zu Ende ausgebildet.<br />

Bitte informieren <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> vor Ihrer Bewerbung<br />

unter<br />

www.charite.de/studium/bewerbung, <strong>was</strong> <strong>Sie</strong><br />

dann erwartet.<br />

An <strong>den</strong> oben genannten Auswahlkriterien der<br />

Charité – Universitätsmedizin Berlin ändert <strong>sich</strong><br />

jedoch nichts.<br />

In dem Modellstudiengang wer<strong>den</strong> mit Sicherheit<br />

sehr viele englischsprachige Originaltexte<br />

aus <strong>wissen</strong>schaftlichen Publikationen verwendet.<br />

Sehr gute Englischkenntnisse sind deshalb<br />

für die Bewerber dringend erforderlich.<br />

In dem Modellstudiengang wird in deutlichem<br />

Kontrast zu anderen Studiengängen der Medizin<br />

auf die forschungsbezogene Ausbildung<br />

sehr großen Wert gelegt. Der Studiengang<br />

setzt gute natur<strong>wissen</strong>schaftliche Vorkenntnisse<br />

voraus, die von Beginn an vorhan<strong>den</strong> sein<br />

<strong>müssen</strong>. Die Studieren<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> deshalb auf<br />

die im Internet angebotenen Möglichkeiten der<br />

Überprüfung ihrer Fähigkeiten hingewiesen.<br />

Mit sogenannten Brückenkursen können sie<br />

ggf. fehlende Grundvoraussetzungen für <strong>den</strong><br />

Studienbeginn in <strong>den</strong> natur<strong>wissen</strong>schaftlichen<br />

Fächern ausgleichen.<br />

Weitere Informationen zum Modellstudiengang:<br />

http://www.charite.de/studium_lehre/<br />

studieren_ander_charite/grundstaendige_<br />

studiengaenge/modellstudiengang_medizin<br />

http://www.charite.de/studium_lehre/aktuelles/<br />

artikel/detail/charite_gibt_startschuss_ fuer_<br />

modellstudiengang-1<br />

Erlangen-Nürnberg U<br />

1. Vorauswahl: Nein<br />

2. Auswahl: Durchschnittsnote,<br />

Berufsausbildung<br />

Kriterien: Für folgende abgeschlossene<br />

Berufsausbildungen wird ein Bonus von 0,1 auf<br />

die Durchschnittsnote gewährt: Altenpfleger,<br />

Arzthelfer, Biologielaborant, Biologischtechnischer<br />

Assistent, Biotechnologischer Assistent,<br />

Chemielaborant, Chemisch-technischer<br />

Assistent, Diätassistent, Ergotherapeut, Gesundheits-<br />

und Kinderkrankenpfleger, Gesundheits-<br />

und Krankenpfleger, Gymnastiklehrer,<br />

Hebamme/Entbindungspfleger, Heilerziehungspfleger,<br />

HNO-Audiologieassistent, Logopäde,<br />

Masseur und medizinischer Bademeister, Medizinischer<br />

Dokumentar, Medizinischer Dokumentationsassistent,<br />

Medizinischer Fachangestellter,<br />

Medizinlaborant, Medizinisch-technischer<br />

Assistent – Funktionsdiagnostik, Medizinisch-technischer<br />

Laboratoriumsassistent,<br />

Medizinisch-technischer Radiologieassistent,<br />

Medizinischer Sektions- und Präparationsassistent,<br />

Motopäde, Operationstechnischer Angestellter,<br />

Operationstechnischer Assistent, Orthoptist,<br />

Pharmazeutisch-technischer Assistent,<br />

Physikalisch-technischer Assistent, Phy-,<br />

SS 2011<br />

siklaborant, Physiotherapeut, Rettungsassistent,<br />

Veterinärmedizinischtechnischer Assistent,<br />

Zytologieassistent.<br />

3. Internet: www.uni-erlangen.de<br />

4. Extras: Die Nachweise <strong>über</strong> eine<br />

abgeschlossene Berufsausbildung in beglaubigter<br />

Kopie <strong>müssen</strong> <strong>Sie</strong> zusammen mit dem Zulassungsantrag<br />

bei »hochschulstart.de« einreichen.<br />

<strong>So</strong>llten <strong>Sie</strong> keine der genannten Berufsausbildungen<br />

vorweisen können, gilt die<br />

Abiturdurchschnittsnote als alleiniges Kriterium.<br />

<strong>Sie</strong> <strong>müssen</strong> keine Unterlagen an die Hochschule<br />

schicken.<br />

Gießen U<br />

1. Vorauswahl: Nein<br />

2. Auswahl: Durchschnittsnote<br />

3. Internet: www.med.uni-giessen.de/<br />

studium/adh<br />

Göttingen U<br />

1. Vorauswahl: Ja<br />

Kriterien: 1. bis 3. Ortspräferenz<br />

2. Auswahl: Durchschnittsnote,<br />

Auswahlgespräch<br />

Kriterien: Im Auswahlverfahren der<br />

Hochschule wer<strong>den</strong> 50 Prozent der Studienplätze<br />

nach Durchschnittsnote vergeben. Eine<br />

Deutschnote besser als 2,0 (arithmetisches<br />

Mittel der letzten vier Halbjahre) wird mit einem<br />

Bonus von 0,2 auf die Durchschnittsnote<br />

bewertet.<br />

Die verbleiben<strong>den</strong> 50 Prozent der Plätze wer<strong>den</strong><br />

unter Berück<strong>sich</strong>tigung der Ergebnisse von<br />

Auswahlgesprächen vergeben, die Aufschluss<br />

<strong>über</strong> Motivation und Eignung für Studium und<br />

Beruf geben. Die Teilnahme an <strong>den</strong> Auswahlgesprächen<br />

ist auf Bewerber beschränkt, die<br />

die U Göttingen in 1. Ortspräferenz genannt<br />

haben und bis 15. Januar 2011 unter der unten<br />

angegebenen Web-Adresse online ein Motivationsschreiben<br />

eingereicht haben. Anhand der<br />

Abiturnote und der im Motivationsschreiben<br />

angegebenen und belegten Tatsachen erstellt<br />

die Universität Göttingen eine Rangliste, <strong>über</strong><br />

die doppelt so viele Kandidaten zu einem Auswahlgespräch<br />

eingela<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> wie Plätze<br />

zur Verfügung stehen.<br />

3. Internet: www.med.<br />

uni-goettingen.de<br />

4. Teilstudienplätze: An dieser Universität<br />

besteht eine zusätzliche Studienmöglichkeit,<br />

die auf <strong>den</strong> vorklinischen Studienabschnitt<br />

beschränkt ist; die Fortsetzung des Studiums<br />

im klinischen Teil ist nicht garantiert. Die<br />

Auswahl erfolgt durch Los, Voraussetzung ist<br />

die Teilnahme an der Auswahl nach Wartezeit.<br />

»hochschulstart.de« bietet diese sog. Teilstudienplätze<br />

nur Bewerbern an, für die andernfalls<br />

eine Zulassung nicht möglich wäre.<br />

Anzeige


42<br />

Köln U<br />

1. Vorauswahl: Ja<br />

Anzeige<br />

Kriterien: 1. bis 3. Ortspräferenz<br />

2. Auswahl: Durchschnittsnote<br />

3. Internet: www.uni-koeln.de/studsek<br />

(Rubrik „Bewerbung ZVS“)<br />

4. Extras: Für Studienanfänger wird<br />

ausschließlich der Modellstudiengang Medizin<br />

angeboten. Nähere Informationen unter<br />

www.uni-koeln.de (Medizin; Lehre/Studium;<br />

Humanmedizin)<br />

Mainz U<br />

1. Vorauswahl: Ja<br />

Kriterien: 1. bis 2. Ortspräferenz<br />

2. Auswahl: Durchschnittsnote und<br />

Testergebnis<br />

Kriterien: Durchschnittsnote (100 %)<br />

oder Durchschnittsnote und Testergebnis wer<strong>den</strong><br />

im Verhältnis 51:49 gewichtet. Die Teilnahme<br />

am Test ist freiwillig; eine Verschlechterung<br />

der Verfahrensnote ist ausgeschlossen.<br />

3. Internet: www.uni-mainz.de/studium<br />

4. Extras: Informationen zum Test für<br />

medizinische Studiengänge (TMS) fin<strong>den</strong> <strong>Sie</strong><br />

unter http://www.tms-info.org. Das Testergebnis<br />

geben <strong>Sie</strong> in der Online-Bewerbung von<br />

»hochschulstart.de« an. Außerdem reichen <strong>Sie</strong><br />

<strong>den</strong> Ausdruck des Testergebnisses bei »hochschulstart.de«<br />

ein. Eine zusätzliche Bewerbung<br />

an der Universität Mainz ist nicht erforderlich.<br />

Hinweis für Bewerber, die aufgrund bereits<br />

erbrachter Leistungen in ein höheres Fachsemester<br />

eingestuft wer<strong>den</strong> könnten: Die Universität<br />

Mainz führt die Einschreibung nur für das<br />

Fachsemester der Zulassung durch, bei Zulassungen<br />

durch »hochschulstart.de« also für das<br />

erste Fachsemester. Eine Höherstufung ist<br />

– mit Ausnahme eines berufsrechtlich erforderlichen<br />

Zweitstudium – nicht möglich. Bewerben<br />

<strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> bitte direkt an der Universität<br />

Mainz für ein höheres Fachsemester, wenn <strong>Sie</strong><br />

die Einschreibung in ein höheres Fachsemester<br />

anstreben.<br />

Münster U<br />

1. Vorauswahl: Ja<br />

Kriterien: 1. Ortspräferenz<br />

2. Auswahl: Durchschnittsnote<br />

3. Internet: https://medicampus.<br />

uni-muenster.de/platzvergabe.html<br />

4. Extras: Eine gesonderte Bewerbung/Zusendung<br />

von Unterlagen an die Universität<br />

ist nicht erforderlich. Es könnte nach<br />

Abschluss der Nachrückverfahren durch<br />

»hochschulstart.de« Ende April 2011 ein Losverfahren<br />

für Medizin für noch nicht besetzte<br />

Studienplätze geben, für das <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> an der<br />

Universität Münster direkt <strong>bewerben</strong> können.<br />

Dieses Losverfahren wird in einem Online gestützten<br />

Verfahren unter<br />

www.uni-muenster.de/<br />

Studieren<strong>den</strong>sekretariat/losverf_start.html<br />

SS 2011


angeboten, wobei die Bewerbung zwischen<br />

dem 15. März und dem 31. März 2011 durchgeführt<br />

wer<strong>den</strong> muss. Schriftlich, ob per Post<br />

oder E-Mail, eingehende Losanträge wer<strong>den</strong><br />

vom Losverfahren ausgeschlossen.<br />

Am 11. Dezember 2010 findet um 11.00 Uhr im<br />

Zentralen Lehrgebäude der Medizinischen Fakultät<br />

der Westfälischen Wilhelms-Uni-versität<br />

Münster, Hörsaal L 10, Albert-Schweitzer-<br />

Straße 21, 48149 Münster eine Informationsveranstaltung<br />

statt. Weitere Informationen und<br />

Anmeldung im Internet unter:<br />

https://medicampus.uni-muenster.de/<br />

bewerber.html<br />

Tübingen U<br />

1. Vorauswahl: Ja<br />

Kriterien: 1. Ortspräferenz<br />

2. Auswahl: Abiturdurchschnittsnote,<br />

Testergebnis, Berufsausbildung/ -tätigkeit,<br />

Teilnahme an Wett<strong>bewerben</strong><br />

Kriterien: Nach Abiturdurchschnittsnote<br />

sowie „Testbonus“, „Berufsbonus“ und<br />

„Wettbewerbsbonus“<br />

Testbonus: Die besten 10 Prozent der Teilnehmer<br />

am Test für medizinische Studiengänge<br />

(TMS) erhalten einen Bonus von 0,6 Punkten,<br />

die folgen<strong>den</strong> 20 Prozent einen Bonus von 0,4<br />

und für die danach folgen<strong>den</strong> 20 Prozent gibt<br />

es einen Bonus von 0,2 Punkten. Liegt das Ergebnis<br />

eines Bewerbers unter diesen genannten<br />

Werten, so erhält er für <strong>den</strong> Test keinen<br />

Bonus.<br />

SS 2011<br />

Berufsbonus: Eine Berufsausbildung/ Berufstätigkeit<br />

in einem medizinnahen Bereich kann nur<br />

einmal gewertet wer<strong>den</strong>. Als „Berufsbonus“<br />

erhält der Bewerber eine Gutschrift von 0,1<br />

Punkt auf die Abiturdurchschnittsnote für je 6<br />

Monate einer Berufsausbildung/Berufstätigkeit.<br />

Die maximal erreichbare Bonuspunktzahl<br />

im Berufsbonus beträgt 0,5. Die Berufsausbildung<br />

wird nicht bei »hochschulstart.de«<br />

geprüft, sondern bei der Hochschule<br />

(s. Ziffer 4.).<br />

Liste der relevanten Berufsausbildungen/<br />

Berufstätigkeiten: Altenpflegeausbildung,<br />

Arzthelfer, Ergotherapeut, Hebamme/Entbindungspfleger,<br />

Krankenpflegeausbildung,<br />

Logopäde, Medizinisch-technische Assistenzberufe<br />

(MTA, RTA, CTA, BTA, PTA, OTA), Physiotherapeut,<br />

Rettungsassistent (nicht Rettungssanitäter),<br />

Zahnarzthelfer, Zahntechniker.<br />

Wettbewerbsbonus: Als „Wettbewerbsbonus“<br />

für einen 1. – 3. Preis für Arbeiten in einem natur<strong>wissen</strong>schaftlichen<br />

Bereich auf deutscher<br />

Landes- oder Bundesebene (z. B. „Jugend<br />

forscht“) oder einem europäischen vergleichbaren<br />

Wettbewerb wird einmal ein Bonus von<br />

0,5 auf die Abiturdurchschnittsnote angerechnet.<br />

Die maximal erreichbare Bonuspunktzahl<br />

beträgt 0,9.<br />

3. Internet: www.uni-tuebingen.de/studium<br />

4. Extras: Neben der Bewerbung bei<br />

»hochschulstart.de« sind der Universität Tübingen,<br />

Zentrale Verwaltung, Wilhelmstraße 7,<br />

72074 Tübingen bis zum 15. Januar 2011<br />

43<br />

(Ausschlussfrist) entsprechende Unterlagen für<br />

Berufsbonus und Wettbewerbsbonus (beglaubigte<br />

Fotokopien) zuzusen<strong>den</strong>. Zusätzlich ist<br />

ein Erhebungsbogen einzureichen.<br />

www.uni-tuebingen.de/zielgruppen/<br />

studieninteressierte/bewerbung-undzulassung/bewerbung-zvs.html<br />

Das Ergebnis des Medizinertests ist bei<br />

»hochschulstart.de« einzureichen.<br />

Würzburg U<br />

www.studienplatz-klage.de<br />

1. Vorauswahl: Ja<br />

Ihre Anwälte für Hochschul-<br />

zulassungsrecht und Prüfungsrecht<br />

Rechtsanwälte Dr. Selbmann & Bergert<br />

Karl-Liebknecht-Straße 103 · 04275 Leipzig<br />

Tel.: 0341/225 39 00 · Fax: 0341/225 39 01<br />

Kriterien: Durchschnittsnote bis 2,3<br />

2. Auswahl: Durchschnittsnote, Einzelnoten<br />

und abgeschlossene Berufsausbildung in<br />

einem einschlägigen Beruf.<br />

Kriterien: Die Durchschnittsnote der<br />

Hochschulzugangsberechtigung kann durch die<br />

Einzelnoten in <strong>den</strong> Fächern Mathematik, Physik,<br />

Biologie und Chemie verbessert wer<strong>den</strong>.<br />

Details fin<strong>den</strong> <strong>Sie</strong> auf der Homepage der Universität<br />

(s.u.).<br />

Eine abgeschlossene Berufsausbildung als<br />

Krankenschwester/Krankenpfleger, Gesundheits-<br />

und Kinderkrankenpfleger, Gesundheits-<br />

und Krankenpfleger, Hebamme/Entbindungspfleger,<br />

Rettungsassistent, Physiotherapeut,<br />

Ergotherapeut, Medizinisch-technischer Assistent<br />

verbessert die Durchschnittsnote um 0,2.<br />

3. Internet: www.studienangelegenheiten.<br />

uni-wuerzburg.de<br />

4. Extras: Eine gesonderte Bewerbung<br />

bei der Universität ist nicht erforderlich.<br />

Das Formular für ein evtl. Losverfahren fin<strong>den</strong><br />

<strong>Sie</strong> unter:<br />

www.studienangelegenheiten.uniwuerzburg.de<br />

(unter „Formulare/Downloads“).<br />

Studienplatzklage<br />

in je<strong>den</strong> <strong>NC</strong>-<br />

Studiengang<br />

Hotline<br />

0800/8181555<br />

kostenfrei im Festnetz<br />

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Zweigstelle Berlin<br />

Friedrichstraße 171 · 10117 Berlin<br />

Tel.: 030/92 03 83 21 90 · Fax: 030/92 03 83 21 91


44<br />

Pharmazie (Staatsexamen)<br />

Berlin FU<br />

1. Vorauswahl: Ja<br />

Kriterien: 1. und 2. Ortspräferenz bis<br />

Durchschnittsnote 3,0<br />

2. Auswahl: Durchschnittsnote,<br />

Einzelnoten, Test<br />

Kriterien: Im Auswahlverfahren wer<strong>den</strong><br />

neben der Note der Hochschulzugangsberechtigung<br />

(HZB) die Unterrichtsfächer Deutsch,<br />

Mathematik und Chemie berück<strong>sich</strong>tigt, sofern<br />

diese als Leistungskurse nachgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

Die zwei besten der genannten Fächer wer<strong>den</strong><br />

mit Auswahlpunkten bewertet. Als weiteres<br />

Kriterium findet ein Eignungstest statt.<br />

3. Internet: www.fu-berlin.de/studium/<br />

bewerbung/zvs.html<br />

Bonn U<br />

1. Vorauswahl: Nein<br />

2. Auswahl: Durchschnittsnote<br />

3. Internet: www.studium.uni-bonn.de<br />

Braunschweig TU<br />

1. Vorauswahl: Nein<br />

2. Auswahl: Durchschnittsnote,<br />

Einzelnoten<br />

Kriterien: Im Auswahlverfahren wer<strong>den</strong><br />

neben der Note der Hochschulzugangsberechtigung<br />

(HZB) die Unterrichtsfächer Chemie und<br />

Biologie, ersatzweise Mathematik und Deutsch,<br />

des letzten Halbjahres des letzten Schuljahres<br />

berück<strong>sich</strong>tigt. Dabei wer<strong>den</strong> die HZB-Note mit<br />

70 Prozent und die bei<strong>den</strong> Einzelpunktzahlen<br />

jeweils mit 15 Prozent gewichtet.<br />

3. Internet: www.tu-braunschweig.de<br />

Anzeige<br />

Düsseldorf U<br />

1. Vorauswahl: Nein<br />

2. Auswahl: Durchschnittsnote<br />

3. Internet: www.uni-duesseldorf.de<br />

Frankfurt/M. U<br />

1. Vorauswahl: Ja<br />

Kriterien: 1. bis 3. Ortspräferenz<br />

2. Auswahl: Durchschnittsnote,<br />

Auswahlgespräch<br />

Kriterien: Die Hochschule führt das AdH<br />

nach dem Grad der Qualifikation und dem Ergebnis<br />

eines Auswahlgespräches selbst durch.<br />

3. Internet: www.uni-frankfurt.de/<br />

studium/bewerbung/beweundzul/index.html#f_IV<br />

4. Extras: Bitte <strong>bewerben</strong> <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> bis<br />

zum 1. Februar 2011 mit einem formlosen Anschreiben<br />

mit Angabe des Namens, der Adresse<br />

und des Studienwunsches, einer Kopie des<br />

ausgefüllten Zulassungsantrages an »hochschulstart.de«,<br />

einer Kopie des Abiturzeugnisses<br />

und dem ausgefüllten biographischen Fragebogen<br />

(Download unter der o.a. Internet-<br />

Adresse) bei Frau Dr. Zündorf, Institut für<br />

Pharmazeutische Biologie, Johann Wolfgang<br />

Goethe-Universität; Max-von-Laue-Str. 9;<br />

60438 Frankfurt am Main.<br />

Greifswald U<br />

1. Vorauswahl: Ja<br />

Kriterien: 1. bis 3. Ortspräferenz bis<br />

Durchschnittsnote 2,5<br />

2. Auswahl: Durchschnittsnote,<br />

Einzelnoten<br />

R|E|C|H|T|S|A|N|W|A|L|T|S|K|A|N|Z|L|E|I R|O|S|E<br />

STUDIENPLATZKLAGEN bundesweit<br />

Von der ZVS oder Hochschule einen Ablehnungsbescheid erhalten? <strong>NC</strong>-Probleme?<br />

Kein Problem, wir klagen <strong>Sie</strong> in Ihrem Wunschstudium ein – diese Verfahren sind<br />

unabhängig von der Note und Wartezeit!<br />

Rechtsanwältin Rose berät <strong>Sie</strong> bei der Klagestrategie gegen diverse<br />

Hochschulen und Universitäten!<br />

Verfahren können auch durch eine Rechtsschutzver<strong>sich</strong>erung gedeckt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Wir sind täglich 24 Std. erreichbar für <strong>Sie</strong> unter 0641-9722538.<br />

Beratungstermine sind bundesweit möglich!<br />

www.rechtsanwalt-studienplatzklage.com<br />

info@kanzlei-rose.com<br />

Kriterien: Durchschnittsnote und Belegung<br />

(Leistungskurs/Grundkurs) der für <strong>den</strong><br />

Studiengang relevanten Fächer (Biologie, Chemie,<br />

Mathematik und Physik) in der Oberstufe.<br />

3. Internet: www.uni-greifswald.de/<br />

studieren/studieren<strong>den</strong>sekretariat/<br />

bewerbung/zvs.html<br />

4. Extras: <strong>Sie</strong> <strong>müssen</strong> <strong>sich</strong> bis zum 15.<br />

Januar 2011 – zwingend zu Ihrer Bewerbung<br />

bei »hochschulstart.de« – auch an der Hochschule<br />

<strong>bewerben</strong>. Dazu ist unter o. g. Internetadresse<br />

ein Fragebogen auszufüllen, der zusammen<br />

mit <strong>den</strong> dort angegebenen Unterlagen<br />

an die Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald,<br />

Fachbereich Pharmazie, Jahnstr. 17,<br />

17489 Greifswald zu schicken ist. Weitere Informationen<br />

fin<strong>den</strong> <strong>Sie</strong> im Internet.<br />

Kiel U<br />

1. Vorauswahl: Nein<br />

2. Auswahl: Durchschnittsnote<br />

und Einzelnoten<br />

Kriterien: Im Auswahlverfahren wer<strong>den</strong><br />

neben der Note der Hochschulzugangsberechtigung<br />

(HZB) die Unterrichtsfächer Biologie und<br />

Chemie, ersatzweise Mathematik und Deutsch,<br />

des zweiten Halbjahrzeugnisses des letzten<br />

Schuljahres berück<strong>sich</strong>tigt. Dabei wer<strong>den</strong> die<br />

HZB-Note mit 70 Prozent und die bei<strong>den</strong> Einzelpunktzahlen<br />

jeweils mit 15 Prozent gewichtet.<br />

3. Internet: www.uni-kiel.de<br />

4. Extras: Bitte schicken <strong>Sie</strong> keine<br />

Unterlagen an die Universität!<br />

Rechtsanwältin<br />

Mirjam Rose<br />

Reichensand 3<br />

35390 Gießen<br />

SS 2011


Mainz U<br />

1. Vorauswahl: Ja<br />

Kriterien: 1. bis 3. Ortspräferenz<br />

2. Auswahl: Durchschnittsnote<br />

3. Internet: www.uni-mainz.de/studium<br />

4. Extras: Eine zusätzliche Bewerbung<br />

an der Universität Mainz ist nicht erforderlich.<br />

Hinweis für Bewerber, die aufgrund bereits<br />

erbrachter Leistungen in ein höheres Fachsemester<br />

eingestuft wer<strong>den</strong> könnten: Die Universität<br />

Mainz führt die Einschreibung nur für das<br />

Fachsemester der Zulassung durch, bei Zulassungen<br />

durch »hochschulstart.de« also für das<br />

erste Fachsemester. Eine Höherstufung ist<br />

– mit Ausnahme eines berufsrechtlich erforderlichen<br />

Zweitstudiums – nicht möglich. Bewerben<br />

<strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> bitte direkt an der Universität<br />

Mainz für ein höheres Fachsemester, wenn <strong>Sie</strong><br />

die Einschreibung in ein höheres Fachsemester<br />

anstreben.<br />

Marburg U<br />

1. Vorauswahl: Nein<br />

2. Auswahl: Durchschnittsnote<br />

3. Internet: www.uni-marburg.de<br />

München U<br />

1. Vorauswahl: Nein<br />

2. Auswahl: Durchschnittsnote,<br />

Berufsausbildung<br />

Kriterien: Für folgende anerkannte<br />

Berufsausbildung wird ein Bonus von 0,2 auf<br />

die Abiturdurchschnittsnote gewährt: Biologielaborant,<br />

Biologisch-technischer Assistent,<br />

Chemielaborant, Chemisch-technischer Assistent,<br />

Medizinlaborant, Medizinisch-technischer<br />

Assistent – Funktionsdiagnostik, Medizinischtechnischer<br />

Laboratoriumsassistent, Pharmakant,<br />

Pharmazeutisch-technischer Assistent,<br />

Physikalisch-technischer Assistent, Technischer<br />

Assistent - chemische und biologische Laboratorien,<br />

Techniker Chemietechnik, Techniker<br />

Umweltschutztechnik, Zytologieassistent.<br />

3. Internet: www.uni-muenchen.de/<br />

studium<br />

4. Extras: Die Nachweise <strong>über</strong> eine<br />

abgeschlossene Berufsausbildung in beglaubigter<br />

Kopie <strong>müssen</strong> <strong>Sie</strong> zusammen mit dem Zulassungsantrag<br />

bei »hochschulstart.de« einreichen.<br />

<strong>So</strong>llten <strong>Sie</strong> keine der genannten Berufsausbildungen<br />

vorweisen können, gilt die<br />

Abiturdurchschnittsnote als alleiniges Kriterium.<br />

<strong>Sie</strong> <strong>müssen</strong> keine Unterlagen an die Hochschule<br />

schicken.<br />

Münster U<br />

1. Vorauswahl: Ja<br />

Kriterien: 1. bis 2. Ortspräferenz<br />

2. Auswahl: Durchschnittsnote und<br />

Einzelnoten<br />

Kriterien: Die Studienplätze wer<strong>den</strong><br />

nach einer Rangliste vergeben, in die zu 51<br />

Prozent die Abiturdurchschnittsnote und zu 49<br />

Prozent die Einzelnoten der Qualifikation aus<br />

<strong>den</strong> Kursen der vier letzten Schulhalbjahre in<br />

SS 2011<br />

Mathematik und einem der Fächer Biologie,<br />

Chemie oder Physik einfließen.<br />

Für die Einordnung der Bewerber auf der<br />

Rangliste wird eine Gesamtnote nach folgender<br />

Formel gebildet:<br />

G = 0,51 x A + 0,49 x B. Dabei ist:<br />

G = die Gesamtnote,<br />

A = die Abiturdurchschnittsnote,<br />

B = die Note, die aus <strong>den</strong> Einzelnoten der<br />

Qualifikation in <strong>den</strong> Kursen der letzten vier<br />

Schulhalbjahre gebildet wird.<br />

In die Berechnung von B gehen ein:<br />

1. Die Gesamtpunktzahl der vier Kurse in<br />

Mathematik der vier letzten Schulhalbjahre.<br />

2. Die Gesamtpunktzahl der vier Kurse in einem<br />

der Fächer Biologie, Chemie oder Physik<br />

der vier letzten Schulhalbjahre. Weist das<br />

Zeugnis für die vier letzten Halbjahre mehr als<br />

eines der drei vorgenannten Fächer aus, so<br />

geht das Fach in die Berechnung ein, für das<br />

<strong>sich</strong> in der Summe der Noten der vier letzten<br />

Halbjahre – sofern ein Fach Leistungsfach war<br />

unter Hinzurechnung des Bonus gemäß Nr. 4 –<br />

der höchste Wert ergibt.<br />

3. Ein Bonus von 10 Punkten, wenn Mathematik<br />

Leistungsfach war.<br />

4. Ein Bonus von 10 Punkten, wenn das in die<br />

Berechnung einzubeziehende Fach gemäß Nr. 2<br />

Leistungsfach war.<br />

B wird errechnet, indem die Punktwerte gemäß<br />

Nr. 1 bis Nr. 4 addiert und mit dem Faktor 6<br />

multipliziert wird. Aus der so ermittelten<br />

Punktzahl wird gemäß einer Umrechnungstabelle<br />

die Note B gebildet.<br />

3. Internet: zsb.uni-muenster.de/<br />

studienfuehrer/zeigefach.php?nr=62<br />

4. Extras: Eine gesonderte Bewerbung/Zusendung<br />

von Unterlagen an die Universität<br />

ist nicht erforderlich. Es könnte nach<br />

Abschluss der Nachrückverfahren durch<br />

»hochschulstart.de« Ende April 2011 ein Losverfahren<br />

für Pharmazie für noch nicht besetzte<br />

Studienplätze geben, für das <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> an der<br />

Universität Münster direkt <strong>bewerben</strong> können.<br />

Dieses Losverfahren wird in einem Online gestützten<br />

Verfahren unter<br />

www.uni-muenster.de/<br />

Studieren<strong>den</strong>sekretariat/losverf_start.html<br />

angeboten, wobei die Bewerbung zwischen<br />

dem 15. März und dem 31. März 2011 durchgeführt<br />

wer<strong>den</strong> muss. Schriftlich, ob per Post<br />

oder E-Mail, eingehende Losanträge wer<strong>den</strong><br />

vom Losverfahren ausgeschlossen.<br />

Saarbrücken U<br />

1. Vorauswahl: Nein<br />

2. Auswahl: Durchschnittsnote, Abiturfächer,<br />

abgeschlossene Berufsausbildung<br />

Kriterien: Für eine erfolgreich abgeschlossene<br />

Ausbildung zum Pharmazeutischtechnischen<br />

Assistenten wird der Wert 0,2 von<br />

der Durchschnittsnote abgezogen. Für eine erfolgreich<br />

abgeschlossene Ausbildung zum Biologisch-technischen<br />

Assistenten, Chemischtechnischen<br />

Assistenten, Medizinisch-technischen<br />

Assistenten – Funktionsdiagnostik,<br />

Medizinisch-technischen Laboratoriumsassistenten,<br />

Medizinisch-technischen Radiologieas-<br />

45<br />

sistenten oder Veterinärmedizinisch-technischen<br />

Assistenten wird der Wert 0,1 von der<br />

Durchschnittsnote abgezogen. Wurde in <strong>den</strong><br />

unten genannten Fächern eine Abiturprüfung<br />

abgelegt, wird pro Prüfungsfach folgender<br />

Wert von der Durchschnittsnote abgezogen:<br />

Chemie 0,3, Biologie 0,2 und Physik, Mathematik<br />

oder Englisch je 0,1.<br />

3. Internet: www.uni-saarland.de/<br />

de/studium/bewerber/dt/zvs-quote/<br />

4. Extras: Eine gesonderte Bewerbung<br />

bei der Universität des Saarlandes ist nicht erforderlich.<br />

Tübingen U<br />

1. Vorauswahl: Ja<br />

Kriterien: 1. bis 3. Ortspräferenz<br />

2. Auswahl: Abiturdurchschnittsnote, Einzelnoten,<br />

Berufsausbildung und sonstige Leistungen<br />

Kriterien: Kriterien des Auswahlverfahrens<br />

der Universität sind die Abiturdurchschnittsnote,<br />

drei Einzelnoten in <strong>den</strong> Fächern<br />

Mathematik, Chemie, Physik oder Biologie,<br />

eine Berufsausbildung, die Aufschluss <strong>über</strong> die<br />

Eignung für <strong>den</strong> Studiengang gibt, sowie sonstige<br />

Leistungen, die Aufschluss <strong>über</strong> die Eignung<br />

geben.<br />

3. Internet: www.uni-tuebingen.de/<br />

studium<br />

4. Extras: Neben der Bewerbung bei<br />

»hochschulstart.de« sind der Universität Tübingen,<br />

Zentrale Verwaltung, Wilhelmstraße 7,<br />

72074 Tübingen bis zum 15. Januar 2011 (Ausschlussfrist)<br />

entsprechende Unterlagen in beglaubigter<br />

Fotokopie zuzusen<strong>den</strong>. Zusätzlich ist<br />

ein Erhebungsbogen inklusive einer Hochschulzugangsberechtigung<br />

einzureichen.<br />

www.uni-tuebingen.de/zielgruppen/<br />

studieninteressierte/bewerbung-undzulassung/bewerbung-zvs.html<br />

Würzburg U<br />

1. Vorauswahl: Nein<br />

2. Auswahl: Durchschnittsnote und abgeschlossene<br />

Berufsausbildung<br />

Kriterien: Eine abgeschlossene Berufsausbildung<br />

als Chemisch-technischer Assistent,<br />

und Pharmazeutisch-technischer Assistent<br />

verbessert die Durchschnittsnote um 0,2.<br />

Bei einer abgeschlossenen Berufsausbildung<br />

als Biologielaborant, Biologisch-technischer<br />

Assistent, Chemielaborant und Medizinischtechnischer<br />

Assistent wird die Durchschnittsnote<br />

um 0,1 verbessert.<br />

3. Internet: www.studienangelegenheiten.<br />

uni-wuerzburg.de<br />

4. Extras: Eine gesonderte Bewerbung<br />

bei der Universität ist nicht erforderlich.<br />

Das Formular für ein evtl. Losverfahren fin<strong>den</strong><br />

<strong>Sie</strong> unter:<br />

www.studienangelegenheiten.uniwuerzburg.de<br />

(unter „Formulare/Downloads“).


46<br />

Zahnmedizin (Staatsexamen)<br />

Charité – Universitätsmedizin Berlin<br />

1. Vorauswahl: Ja<br />

Kriterien: 1. Ortspräferenz<br />

2. Auswahl: Durchschnittsnote, Einzelno-<br />

ten, Auswahlgespräch<br />

Kriterien: Die Studienplätze wer<strong>den</strong><br />

nach dem Grad der in der Hochschulzugangsberechtigung<br />

ausgewiesenen Qualifikation<br />

(Durchschnittsnote), nach einer Gewichtung<br />

von Fächern der Qualifikation (Mathematik,<br />

Physik, Biologie und Chemie sowie Deutsch und<br />

Englisch) und dem Ergebnis von Auswahlgesprächen<br />

vergeben.<br />

3. Internet: www.charite.de/studium/bewerbung<br />

4. Hinweis für Wiederbewerber: <strong>Sie</strong> brauchen<br />

ihr Abiturzeugnis nicht zusätzlich bei der Charité<br />

– Universitätsmedizin Berlin vorlegen.<br />

Erlangen-Nürnberg U<br />

1. Vorauswahl: Nein<br />

2. Auswahl: Durchschnittsnote,<br />

Berufsausbildung<br />

Kriterien: Für folgende anerkannte<br />

Berufsausbildungen wird ein Bonus von 0,1 auf<br />

die Abiturdurchschnittsnote gewährt: Zahntechniker,<br />

Zahnmedizinischer Fachangestellter,<br />

Zahnarzthelfer, Zahnmedizinischer Prophylaxehelfer.<br />

3. Internet: www.uni-erlangen.de<br />

Anzeige<br />

4. Extras: Die Nachweise <strong>über</strong> eine<br />

abgeschlossene Berufsausbildung in beglaubigter<br />

Kopie <strong>müssen</strong> <strong>Sie</strong> zusammen mit dem Zulassungsantrag<br />

bei »hochschulstart.de« einreichen.<br />

<strong>So</strong>llten <strong>Sie</strong> keine der genannten Berufsausbildungen<br />

vorweisen können, gilt die<br />

Abiturdurchschnittsnote als alleiniges Kriterium.<br />

<strong>Sie</strong> <strong>müssen</strong> keine Unterlagen an die Hochschule<br />

schicken.<br />

Freiburg U<br />

1. Vorauswahl: Nein<br />

2. Auswahl: Durchschnittsnote, Berufsausbildung/-tätigkeit,<br />

FSJ, Teilnahme an Wett<strong>bewerben</strong>,<br />

Testergebnis<br />

Kriterien: Bei Vorliegen einer abgeschlossenen<br />

Berufsausbildung und/oder Berufstätigkeit<br />

verbessert <strong>sich</strong> die im Abiturzeugnis<br />

ausgewiesene Durchschnittsnote.<br />

Bewerber mit einer anerkannten Berufsausbildung/-tätigkeit<br />

als Dentalhygieniker, Zahnmedizinischer<br />

Fachangestellter, Zahntechniker,<br />

oder Zahnmedizinischer Fachhelfer erhalten einen<br />

Bonus von 0,5.<br />

Für die Ableistung eines freiwilligen sozialen<br />

Jahres mit einer Dauer von 12 Monaten wird<br />

ein Bonus von 0,1 und für die Dauer von 18<br />

Monaten ein Bonus von 0,2 auf die im Abiturzeugnis<br />

ausgewiesene Durchschnittsnote angerechnet.<br />

Für einen ersten bis dritten Preis in einem<br />

natur<strong>wissen</strong>schaftlichen Wettbewerb auf Landes-<br />

oder Bundesebene (z.B. „Jugend forscht“)<br />

oder einem vergleichbaren europäischen Wettbewerb<br />

verbessert <strong>sich</strong> die im Abiturzeugnis<br />

ausgewiesene Durchschnittsnote um 0,2.<br />

Das Ergebnis des Tests für Medizinische Studiengänge<br />

(TMS) geht folgendermaßen in die<br />

Berechnung ein. Gehört Ihr Ergebnis zu <strong>den</strong><br />

10% besten Ergebnissen des Jahrgangs, verbessert<br />

<strong>sich</strong> die im Abiturzeugnis ausgewiesene<br />

Durchschnittsnote um 0,5. Liegt Ihr Ergebnis<br />

<strong>über</strong> 10% bis 30% der besten Ergebnisse des<br />

Jahrgangs, verbessert <strong>sich</strong> die im Abiturzeugnis<br />

ausgewiesene Durchschnittsnote um 0,3.<br />

Die maximale Verbesserung der im Abiturzeugnis<br />

ausgewiesenen Durchschnittsnote beträgt<br />

1,0.<br />

3. Internet: www.uni-freiburg.de<br />

4. Extras: <strong>So</strong>fern <strong>Sie</strong> eines oder mehrere<br />

der o.g. Kriterien erfüllen, <strong>müssen</strong> <strong>Sie</strong> die<br />

Nachweise in beglaubigter Kopie (TMS-<br />

Ergebnis unbeglaubigt) zusammen mit einer<br />

Kopie des Zulassungsantrages an »hochschulstart.de«<br />

bis spätestens 15. Januar 2011 (Ausschlussfrist)<br />

beim Stu<strong>den</strong>tensekretariat der Universität<br />

Freiburg, Postfach, 79085 Freiburg<br />

einreichen. <strong>So</strong>llten <strong>Sie</strong> keines der o.g. Kriterien<br />

vorweisen können, gilt die Abiturdurchschnittsnote<br />

als alleiniges Kriterium. <strong>Sie</strong> <strong>müssen</strong><br />

dann keine Unterlagen an die Hochschule<br />

schicken.<br />

SS 2011


Gießen U<br />

1. Vorauswahl: Nein<br />

2. Auswahl: Durchschnittsnote<br />

3. Internet: www.med.uni-giessen.de/<br />

studium/adh<br />

Göttingen U<br />

1. Vorauswahl: Ja<br />

Kriterien: 1. bis 3. Ortspräferenz<br />

2. Auswahl: Durchschnittsnote,<br />

Auswahlgespräch<br />

Kriterien: Im Auswahlverfahren der<br />

Hochschule wer<strong>den</strong> 50 Prozent der Studienplätze<br />

nach Durchschnittsnote vergeben. Eine<br />

Deutschnote besser als 2,0 (arithmetisches<br />

Mittel der letzten vier Halbjahre) wird mit einem<br />

Bonus von 0,2 auf die Durchschnittsnote<br />

bewertet.<br />

Die verbleiben<strong>den</strong> 50 Prozent der Plätze wer<strong>den</strong><br />

unter Berück<strong>sich</strong>tigung der Ergebnisse von<br />

Auswahlgesprächen vergeben, die Aufschluss<br />

<strong>über</strong> Motivation und Eignung für Studium und<br />

Beruf geben. Die Teilnahme an <strong>den</strong> Auswahlgesprächen<br />

ist auf Bewerber beschränkt, die<br />

die U Göttingen in 1. Ortspräferenz genannt<br />

haben und bis 15. Januar 2011 unter der unten<br />

angegebenen Web-Adresse online ein Motivationsschreiben<br />

eingereicht haben. Anhand der<br />

Abiturnote und der im Motivationsschreiben<br />

angegebenen und belegten Tatsachen erstellt<br />

die Universität Göttingen eine Rangliste<br />

SS 2011<br />

<strong>über</strong> die doppelt so viele Kandidaten zu einem<br />

Auswahlgespräch eingela<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> wie Plätze<br />

zur Verfügung stehen.<br />

3. Internet: www.lehre.med.unigoettingen.de/<br />

content/131.html<br />

4. Extras: Ergänzende Informationen<br />

sind rechtzeitig vor Ende der Bewerbungsfrist<br />

im Internet verfügbar<br />

Köln U<br />

1. Vorauswahl: Ja<br />

Kriterien: 1. bis 3. Ortspräferenz<br />

2. Auswahl: Durchschnittsnote<br />

3. Internet: www.uni-koeln.de/studsek<br />

(Rubrik „Bewerbung ZVS“)<br />

Mainz U<br />

1. Vorauswahl: Ja<br />

Kriterien: 1. bis 2. Ortspräferenz<br />

2. Auswahl: Durchschnittsnote, Testergebnis<br />

Kriterien: Durchschnittsnote (100 %)<br />

oder Durchschnittsnote und Testergebnis<br />

wer<strong>den</strong> im Verhältnis 51:49 gewichtet. Die<br />

Teilnahme am Test ist freiwillig; eine Verschlechterung<br />

der Verfahrensnote ist ausgeschlossen.<br />

47<br />

3. Internet: www.uni-mainz.de/studium<br />

4. Extras: Informationen zum Test für<br />

medizinische Studiengänge (TMS) fin<strong>den</strong> <strong>Sie</strong><br />

unter http://www.tms-info.org. Das Testergebnis<br />

geben <strong>Sie</strong> in der Online-Bewerbung von<br />

»hochschulstart.de« an. Außerdem reichen <strong>Sie</strong><br />

<strong>den</strong> Ausdruck des Testergebnisses bei »hoch-<br />

schulstart.de« ein. Eine zusätzliche Bewerbung<br />

an der Universität Mainz ist nicht erforderlich.<br />

Hinweis für Bewerber, die aufgrund bereits<br />

erbrachter Leistungen in ein höheres Fachsemester<br />

eingestuft wer<strong>den</strong> könnten: Die Universität<br />

Mainz führt die Einschreibung nur für das<br />

Fachsemester der Zulassung durch, bei Zulassungen<br />

durch »hochschulstart.de« also für das<br />

erste Fachsemester. Eine Höherstufung ist<br />

– mit Ausnahme eines berufsrechtlich erforderlichen<br />

Zweitstudiums – nicht möglich. Bewerben<br />

<strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> bitte direkt an der Universität<br />

Mainz für ein höheres Fachsemester, wenn <strong>Sie</strong><br />

die Einschreibung in ein höheres Fachsemester<br />

anstreben.<br />

Marburg U<br />

1. Vorauswahl: Nein<br />

2. Auswahl: Durchschnittsnote<br />

3. Internet: www.uni-marburg.de<br />

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48<br />

München U<br />

1. Vorauswahl: Nein<br />

2. Auswahl: Durchschnittsnote,<br />

Berufsausbildung<br />

Kriterien: Für folgende anerkannte<br />

Berufsausbildungen wird ein Bonus von 0,3 auf<br />

die Abiturdurchschnittsnote gewährt: Zahnarzthelfer,<br />

Zahnmedizinischer Fachangestellter,<br />

Zahnmedizinischer Prophylaxehelfer und Zahntechniker.<br />

3. Internet: www.uni-muenchen.de/<br />

studium<br />

4. Extras: Die Nachweise <strong>über</strong> eine<br />

abgeschlossene Berufsausbildung in beglaubigter<br />

Kopie <strong>müssen</strong> <strong>Sie</strong> zusammen mit dem Zulassungsantrag<br />

bei »hochschulstart.de« einreichen.<br />

<strong>So</strong>llten <strong>Sie</strong> keine der genannten Berufsausbildungen<br />

vorweisen können, gilt die<br />

Abiturdurchschnittsnote als alleiniges Kriterium.<br />

<strong>Sie</strong> <strong>müssen</strong> keine Unterlagen an die Hochschule<br />

schicken.<br />

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Mechtild Düsing<br />

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Münster U<br />

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2. Auswahl: Durchschnittsnote<br />

3. Internet: zsb.uni-muenster.de/<br />

studienfuehrer/zeigefach.php?nr=106<br />

4. Extras: Eine gesonderte Bewerbung/Zusendung<br />

von Unterlagen an die Universität<br />

ist nicht erforderlich. Es könnte nach<br />

Abschluss der Nachrückverfahren durch »hochschulstart.de«<br />

Ende April 2011 ein Losverfahren<br />

für Zahnmedizin für noch nicht besetzte<br />

Studienplätze geben, für das <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> an der<br />

Universität Münster direkt <strong>bewerben</strong> können.<br />

Dieses Losverfahren wird in einem Online gestützten<br />

Verfahren unter<br />

www.uni-muenster.de/<br />

Studieren<strong>den</strong>sekretariat/losverf_start.html<br />

angeboten, wobei die Bewerbung zwischen<br />

dem 15. März und dem 31. März 2011 durchgeführt<br />

wer<strong>den</strong> muss. Schriftlich, ob per Post<br />

oder E-Mail, eingehende Losanträge wer<strong>den</strong><br />

vom Losverfahren ausgeschlossen.<br />

Regensburg U<br />

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35 Jahre Erfahrung und Erfolg.<br />

1. Vorauswahl: Nein<br />

2. Auswahl: Durchschnittsnote,<br />

fachstudienbezogene Berufsausbildung<br />

Kriterien: Als einschlägige berufliche<br />

Vorbildung wer<strong>den</strong> abgeschlossene Ausbildungen<br />

in <strong>den</strong> Berufen Altenpfleger, Arzthelfer,<br />

Dentalhygieniker, Ergotherapeut, Gesundheits-<br />

und Kinderkrankenpfleger, Gesundheits- und<br />

Krankenpfleger, Hebamme/Entbindungspfleger,<br />

Logopäde, Medizinischer Fachangestellter,<br />

medizinisch-technischer Assistent – Funktionsdiagnostik,<br />

Physiotherapeut, Zahnarzthelfer,<br />

Zahnmedizinischer Fachangestellter und Zahntechniker<br />

mit 0,1 auf die Abiturdurchschnittsnote<br />

boniert.<br />

3. Internet: www.uni-regensburg.de<br />

4. Extras: Genaue Informationen zu <strong>den</strong><br />

Auswahlkriterien fin<strong>den</strong> <strong>Sie</strong> in der Satzung zur<br />

Vergabe von Studienplätzen in ZVS–Studiengängen.<br />

Eine gesonderte Bewerbung/Zusendung von<br />

Unterlagen an die Universität ist nicht erforderlich.<br />

(Auch der Nachweis <strong>über</strong> die Berufsausbildung<br />

ist an »hochschulstart.de« zu richten.)<br />

Rudolf P. B. Riechwald<br />

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Fachanwalt für Verwaltungsrecht<br />

Tätigkeitsschwerpunkte seit <strong>über</strong> 30 Jahren:<br />

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SS 2011


Tübingen U<br />

1. Vorauswahl: Ja<br />

Kriterien: 1. Ortspräferenz<br />

2. Auswahl: Abiturdurchschnittsnote,<br />

Testergebnis, Beruf und Teilnahme an Wett<strong>bewerben</strong><br />

Kriterien: Nach Abiturdurchschnittsnote<br />

sowie „Testbonus“, „Berufsbonus“ und<br />

„Wettbewerbsbonus“<br />

Testbonus: Die besten 10 Prozent der Teilnehmer<br />

am Test für medizinische Studiengänge<br />

(TMS) erhalten einen Bonus von 0,5<br />

Punkten und die folgen<strong>den</strong> 20 Prozent einen<br />

Bonus von 0,3 Punkten auf die Abiturdurchschnittsnote.<br />

Liegt das Ergebnis eines Bewerbers unter<br />

diesen genannten Werten, so erhält er für <strong>den</strong><br />

Test keinen Bonus.<br />

Berufsbonus: Für die Anrechnung eines „Berufsbonus“<br />

kommen nur Berufe in einem<br />

zahnmedizinnahen Bereich mit mindestens<br />

zweijähriger Berufsausbildung/Berufstätigkeit<br />

als Zahnarzthelfer, Zahnmedizinischer Fachangestellter<br />

oder Zahntechniker in Betracht. Dabei<br />

kann die Berufsausbildung/Berufstätigkeit<br />

nur einmal gewertet wer<strong>den</strong>. Als „Berufsbonus“<br />

erhält der Bewerber eine Gutschrift von<br />

0,1 auf die Abiturdurchschnittsnote für je 6<br />

Monate einer Berufsausbildung/Berufstätig-<br />

keit. Die maximal erreichbare Bonuspunktzahl<br />

SS 2011<br />

im Berufsbonus beträgt 0,5. Die Berufsausbildung<br />

wird nicht bei »hochschulstart.de« geprüft,<br />

sondern bei der Hochschule (s. Ziffer 4.).<br />

Wettbewerbsbonus: Als „Wettbewerbsbonus“<br />

für einen 1. – 3. Preis für Arbeiten in einem natur<strong>wissen</strong>schaftlichen<br />

Bereich auf deutscher<br />

Landes- oder Bundesebene (z. B. „Jugend<br />

forscht“) oder einem europäisch vergleichbaren<br />

Wettbewerb wird einmal ein Bonus von<br />

0,5 auf die Abiturdurchschnittsnote angerechnet.<br />

Die maximal erreichbare Bonuspunktzahl<br />

beträgt 0,9.<br />

3. Internet: www.uni-tuebingen.de/studium<br />

4. Extras: Neben der Bewerbung bei »hochschulstart.de«<br />

sind der Universität Tübingen,<br />

Zentrale Verwaltung, Wilhelmstr. 7, 72074 Tübingen<br />

bis zum 15. Januar 2011 (Ausschlussfrist)<br />

entsprechende Unterlagen für Berufsbonus<br />

und Wettbewerbsbonus (beglaubigte Kopien)<br />

zuzusen<strong>den</strong>. Zusätzlich ist ein Erhebungsbogen<br />

einzureichen:<br />

www.uni-tuebingen.de/zielgruppen/<br />

studieninteressierte/bewerbung-undzulassung/bewerbung-zvs.html<br />

Das Ergebnis des Medizinertests ist bei »hochschulstart.de«<br />

einzureichen.<br />

Rechtsanwälte<br />

Ulm U<br />

1. Vorauswahl: Ja<br />

Kriterien: Durchschnittsnote bis 2,5<br />

49<br />

2. Auswahl: Durchschnittsnote, abgeschlossene<br />

Berufsausbildung in einem zahnmedizinischen<br />

Ausbildungsberuf, zahnmedizinische<br />

Berufstätigkeit, besondere Vorbildung,<br />

praktische Tätigkeit, außerschulische Leistung,<br />

sonstige Qualifikation und Testergebnis.<br />

Kriterien: Zuerst wer<strong>den</strong> 50 Prozent der<br />

Studienplätze nach Abiturnote und Beruf vergeben.<br />

Die Auswahlnote wird ermittelt aus der<br />

Abiturdurchschnittsnote und einem Bonus von<br />

0,3 Notenpunkten für eine zahnmedizinische,<br />

abgeschlossene Berufsausbildung, 0,2 Notenpunkten<br />

für eine zahnmedizinische Berufstätigkeit<br />

von mindestens 2 Jahren, 0,1 Notenpunkten<br />

für besondere Vorbildungen, praktische<br />

Tätigkeiten (mindestens 6 zusammenhängende<br />

Monate) und außerschulische Leistungen und<br />

Qualifikationen, die <strong>über</strong> die Eignung für diesen<br />

Studiengang besonderen Aufschluss geben.<br />

Bewerber können einen Bonus von maximal<br />

0,3 Notenpunkten geltend machen. Danach<br />

wer<strong>den</strong> 50 Prozent der Studienplätze<br />

nach Abiturnote und dem freiwilligen spezifischen<br />

Studierfähigkeitstest (TMS) vergeben.<br />

Die Auswahlnote ermittelt <strong>sich</strong> hier aus 51 Prozent<br />

der Abiturnote und 49 Prozent aus dem<br />

Testergebnis.<br />

Fortsetzung Seite 50<br />

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50<br />

3. Internet: www.uni-ulm.de/<br />

index.php?id=11572<br />

www.tms-info.org<br />

4. Extras: Eine gesonderte Bewerbung/Zusendung<br />

von Unterlagen an die Universität<br />

ist nicht erforderlich. Bewerber, die<br />

<strong>den</strong> TMS abgelegt haben oder weitere Auswahlkriterien<br />

erfüllen, sen<strong>den</strong> diesen/diese<br />

Nachweis/e in beglaubigter Kopie (TMS unbeglaubigt)<br />

bis spätestens 15. Januar 2011 an<br />

»hochschulstart.de«<br />

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Liste der einschlägigen Ausbildungsberufe:<br />

Dentalhygieniker, Zahnärztlicher Helfer, Zahnmedizinischer<br />

Fachangestellter, Zahntechniker.<br />

Würzburg U<br />

1. Vorauswahl: Ja<br />

Kriterien: Durchschnittsnote bis 2,5<br />

2. Auswahl: Durchschnittsnote, Einzelnoten<br />

und abgeschlossene Berufsausbildung in<br />

einem einschlägigen Beruf.<br />

Kriterien: Die Durchschnittsnote der<br />

Hochschulzugangsberechtigung kann durch die<br />

Einzelnoten in <strong>den</strong> Fächern Mathematik, Physik,<br />

Biologie und Chemie verbessert wer<strong>den</strong>.<br />

Details fin<strong>den</strong> <strong>Sie</strong> auf der Homepage der Universität<br />

(s.u.).<br />

Eine abgeschlossene Berufsausbildung als<br />

Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Ge<br />

sundheits- und Krankenpfleger, Kranken-<br />

Erläuterung der Abkürzungen:<br />

In dem Studiengang Tiermedizin sind Zulassung und Studienbeginn nur zum Wintersemester möglich.<br />

Abkürzungen: FU = Freie Universität TiH = Tierärztliche Hochschule<br />

HU = Humboldt-Universität TU = Technische Universität<br />

MedH = Medizinische Hochschule U = Universität<br />

TH = Technische Hochschule<br />

Die wahrscheinlich spannendste Wartezeit<br />

erlebst Du in unseren Ausbildungen!<br />

schwester/Krankenpfleger, Zahnmedizinischer<br />

Fachangestellter, Zahnarzthelfer und Zahntechniker<br />

verbessert die Durchschnittsnote um<br />

0,2.<br />

3. Internet: www.studienangelegenheiten.<br />

uni-wuerzburg.de<br />

4. Extras: Eine gesonderte Bewerbung<br />

bei der Universität ist nicht erforderlich<br />

Das Formular für ein evtl. Losverfahren fin<strong>den</strong><br />

<strong>Sie</strong> unter:<br />

www.studienangelegenheiten.uniwuerzburg.de<br />

(unter „Formulare/Downloads“).<br />

www.naw-berlin.de<br />

SS 2011


Das Service-Angebot von »hochschulstart.de«<br />

Die Angaben entsprechen dem Informationsstand vom 20. Oktober 2010.<br />

Eventuelle Änderungen im Service-Angebot erfahren <strong>Sie</strong> im Internet unter www. »hochschulstart.de«<br />

Informatik<br />

FH Worms – Informatik<br />

1. Kriterien:<br />

20 % Durchschnittsnote<br />

20 % Wartezeit<br />

60 % Auswahlverfahren der Hochschule<br />

nach Durchschnittsnote<br />

2. Internet: www.fh-worms.de<br />

FH Worms – Kommunikationsinformatik<br />

1. Kriterien:<br />

20 % Durchschnittsnote<br />

20 % Wartezeit<br />

60 % Auswahlverfahren der Hochschule<br />

nach Durchschnittsnote<br />

2. Internet: www.fh-worms.de<br />

<strong>So</strong>ziales<br />

FH Bielefeld – Pädagogik der Kindheit<br />

1. Kriterien:<br />

20 % Durchschnittsnote<br />

20 % Wartezeit<br />

60 % Auswahlverfahren der Hochschule<br />

nach Durchschnittsnote<br />

2. Internet: www.fh-bielefeld.de<br />

FH Bielefeld – <strong>So</strong>ziale Arbeit<br />

1. Kriterien:<br />

20 % Durchschnittsnote<br />

20 % Wartezeit<br />

60 % Auswahlverfahren der Hochschule<br />

nach Durchschnittsnote<br />

2. Internet: www.fh-bielefeld.de<br />

SS 2011<br />

Auswahlverfahren der Hochschulen im Service-Verfahren<br />

In <strong>den</strong> örtlichen Auswahlverfahren haben die Hochschulen nach <strong>den</strong> Vorgaben der einzelnen Bundesländer, die Möglichkeit bei der<br />

Auswahl ihrer Studieren<strong>den</strong> neben <strong>den</strong> „Standardkriterien“ Durchschnittsnote und Wartezeit auch weitere Kriterien (beispielsweise<br />

Einzelnoten, Berufserfahrung, Test oder Auswahlgespräche) zu verwen<strong>den</strong>. In <strong>den</strong> derzeit vom Service-Verfahren erfassten Studienangeboten<br />

machen die Hochschulen von dieser Möglichkeit allerdings wenig Gebrauch.<br />

Dennoch weisen die Über<strong>sich</strong>ten auf dieser und der nächsten Seite die Angaben für Durchschnittsnote, Wartezeit und Auswahlverfahren<br />

der Hochschulen (AdH) getrennt auf. <strong>So</strong> fin<strong>den</strong> <strong>Sie</strong> häufig Darstellungen nach dem Muster<br />

20 % Durchschnittsnote<br />

20 % Wartezeit<br />

60 % Auswahlverfahren der Hoch-<br />

schulen nach Durchschnittsnote.<br />

In der Praxis bedeutet dies, dass 80 Prozent der Plätze nach Durchschnittsnote und 20 Prozent nach Wartezeit vergeben wer<strong>den</strong>. Diese<br />

ausführliche Form wurde jedoch von »hochschulstart.de« wegen der Klarheit der Darstellung gewählt.<br />

FH Dortmund – <strong>So</strong>ziale Arbeit<br />

1. Kriterien:<br />

20 % Durchschnittsnote<br />

20 % Wartezeit<br />

60 % Auswahlverfahren der Hochschule<br />

nach Durchschnittsnote<br />

2. Internet: www.fh-dortmund.de<br />

FH Münster – <strong>So</strong>ziale Arbeit<br />

1. Kriterien:<br />

20 % Durchschnittsnote<br />

20 % Wartezeit<br />

60 % Auswahlverfahren der Hochschule nach<br />

Durchschnittsnote. Notenverbesserung durch<br />

anerkannten berufsqualifizieren<strong>den</strong> Abschluss<br />

oder Absolvierung eines mindestens 12monatigen<br />

Freiwilligen <strong>So</strong>zialen Jahres. Die einschlägige<br />

Ausbildung als Erzieher, Erzieher –<br />

Jugend- und Heimerziehung, Heilerziehungspfleger<br />

oder Kinderdorfmutter/-vater bzw. ein<br />

Freiwilliges <strong>So</strong>ziales Jahr verbessert die Durchschnittsnote<br />

um 0,5. Für eine nicht einschlägige<br />

Berufsausbildung wird ein Bonus von 0,2 gewährt.<br />

2. Internet: www.fh-muenster.de<br />

Wirtschaft<br />

FH Bielefeld – Betriebswirtschaftslehre<br />

1. Kriterien:<br />

20 % Durchschnittsnote<br />

20 % Wartezeit<br />

60 % Auswahlverfahren der Hochschule<br />

nach Durchschnittsnote<br />

2. Internet: www.fh-bielefeld.de<br />

51<br />

HS Bochum – Wirtschafts<strong>wissen</strong>schaften<br />

1. Kriterien:<br />

20 % Durchschnittsnote<br />

20 % Wartezeit<br />

60 % Auswahlverfahren der Hochschule<br />

nach Durchschnittsnote<br />

2. Internet: www.hochschule-bochum.de<br />

FH Dortmund – Betriebswirtschaft<br />

1. Kriterien:<br />

20 % Durchschnittsnote<br />

20 % Wartezeit<br />

60 % Auswahlverfahren der Hochschule<br />

nach Durchschnittsnote<br />

2. Internet: www.fh-dortmund.de<br />

FH Düsseldorf – Business Administration<br />

1. Kriterien:<br />

20 % Durchschnittsnote<br />

20 % Wartezeit<br />

60 % Auswahlverfahren der Hochschule<br />

nach Durchschnittsnote<br />

2. Internet: www.fh-duesseldorf.de<br />

FH Münster – Betriebswirtschaft<br />

1. Kriterien:<br />

20 % Durchschnittsnote<br />

20 % Wartezeit<br />

60 % Auswahlverfahren der Hochschule<br />

nach Durchschnittsnote<br />

2. Internet: www.fh-muenster.de


52<br />

FH Worms – Aviation Management<br />

1. Kriterien:<br />

20 % Durchschnittsnote<br />

20 % Wartezeit<br />

60 % Auswahlverfahren der Hochschule,<br />

ausschließlich nach Durchschnittsnote<br />

2. Internet: www.fh-worms.de<br />

FH Worms – Handelsmanagement FH Worms – International Management<br />

1. Kriterien:<br />

1. Kriterien:<br />

20 % Durchschnittsnote<br />

20 % Durchschnittsnote<br />

20 % Wartezeit<br />

20 % Wartezeit<br />

60 % Auswahlverfahren der Hochschule, 60 % Auswahlverfahren der Hochschule,<br />

ausschließlich nach Durchschnittsnote<br />

ausschließlich nach Durchschnittsnote<br />

2. Internet: www.fh-worms.de<br />

2. Internet: www.fh-worms.de<br />

FH Worms – Internationale Betriebswirt-<br />

schaft und Außenwirtschaft<br />

1. Auswahl:<br />

20 % Durchschnittsnote<br />

20 % Wartezeit<br />

60 % Auswahlverfahren der Hochschule<br />

nach Durchschnittsnote<br />

Kriterien: Bei einer abgeschlossenen<br />

Berufsausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann,<br />

Speditionskaufmann, Bank-<br />

Anzeige<br />

kaufmann oder Industriekaufmann wird die<br />

Durchschnittsnote um 0,7 verbessert. Bei einer<br />

abgeschlossenen Berufsausbildung zum Reiseverkehrskaufmann,<br />

Ver<strong>sich</strong>erungskaufmann oder<br />

Steuerfachangestellten wird die Durchschnittsnote<br />

um 0,4 verbessert,<br />

2. Internet: www.fh-worms.de<br />

FH Worms – Steuerlehre<br />

1. Kriterien:<br />

20 % Durchschnittsnote<br />

20 % Wartezeit<br />

60 % Auswahlverfahren der Hochschule,<br />

ausschließlich nach Durchschnittsnote<br />

2 Internet: www-fh-worms.de<br />

www.fh-worms.de/Studium-im-<br />

Kooperationsmodell.2437.0.html<br />

3. Extras: Wenn <strong>Sie</strong> bereits eine Berufsausbildung<br />

zum Steuerfachwirt, Steuer-<br />

fachangestellten, Bilanzbuchhalter oder F<br />

nanzwirt abgeschlossen haben, erfolgt die Ein<br />

stufung direkt in das zweite Fachsemester. I<br />

diesem Fall ist die Bewerbung nicht an »hoch<br />

schulstart.de«, sondern direkt an die FH Worm<br />

zu richten!<br />

FH Worms – Tourism and Travel<br />

Management<br />

1. Kriterien:<br />

20 % Durchschnittsnote<br />

20 % Wartezeit<br />

60 % Auswahlverfahren der Hochschule,<br />

ausschließlich nach Durchschnittsnote<br />

2. Internet: www.fh-worms.de<br />

Wirtschaftsrecht<br />

FH Bielefeld<br />

Drei Sprachen, dreijährigeBachelorabschlüsse<br />

und Studienrichtungen<br />

an fünf<br />

Fakultäten: Die Freie<br />

Fakultät Bozen hat ihre<br />

Lage im mehrsprachigen<br />

Südtirol genutzt, um<br />

einen großen Vorteil am<br />

Arbeitsmarkt herauszuarbeiten<br />

– mehrsprachige<br />

Studiengänge.<br />

Dreisprachig im Sü<strong>den</strong><br />

Vorlesungen in Deutsch, Englisch und Italienisch: An der Freien Universität Bozen<br />

wer<strong>den</strong> an <strong>den</strong> fünf Fakultäten mehrsprachige Studiengänge angeboten, um die<br />

Studieren<strong>den</strong> bestmöglich auf <strong>den</strong> internationalen Arbeitsmarkt vorzubereiten.<br />

Die Freie Universität Bozen möchte Ihnen während Ihrer Ausbildung außergewöhnliche<br />

Impulse bieten: einen internationalen Lehrkörper, Studienkollegen aus vielen Ländern,<br />

Lehre mit fortschrittlichsten Programmen, fundierte theoretische Grundlagen, eine angesehene<br />

Forschung sowie die Gelegenheit zu Praktika im In- und Ausland.<br />

1997 gegründet, hat die Freie Universität Bozen <strong>den</strong> Vorteil, ihre Studien inhaltlich neu<br />

und vor allem sehr nah an <strong>den</strong> Bedürfnissen der Zeit konzipieren zu können. An der Universität<br />

sind fünf Fakultäten eingerichtet: Wirtschafts<strong>wissen</strong>schaften, Informatik, Bildungs<strong>wissen</strong>schaften,<br />

Design und Künste sowie Natur<strong>wissen</strong>schaften und Technik, die<br />

allesamt ihre Studiengänge gemäß der Bologna-Reform anbieten, also mit – 3-jährigen<br />

Bachelorprogrammen, 2-jährigen Mastern und aufbauen<strong>den</strong> Doktoratsstudien.<br />

Eine Besonderheit der Universität ist es, dass die Vorlesungen dreisprachig – also in<br />

deutscher, italienischer und englischer Sprache – gehalten wer<strong>den</strong>.<br />

Universitätsplatz 1 · 39100 Bozen · Südtirol/Italien<br />

Tel. 0471 012 100 · E-Mail: info@unibz.it · www.unbz.it<br />

1. Kriterien:<br />

20 % Durchschnittsnote<br />

20 % Wartezeit<br />

60 % Auswahlverfahren der Hochschule<br />

nach Durchschnittsnote<br />

2. Internet: www.fh-bielefeld.de<br />

SS 2011


Zulassungschancen<br />

können verbessert<br />

wer<strong>den</strong><br />

<strong>So</strong>nderanträge zum Zulassungsantrag<br />

In diesem Kapitel erfahren <strong>Sie</strong>, welche <strong>So</strong>nderanträge<br />

zusätzlich zum Zulassungsantrag gestellt wer<strong>den</strong> können.<br />

Beachten <strong>Sie</strong> bitte, dass <strong>Sie</strong> einen <strong>So</strong>nderantrag nur dann<br />

erfolgreich stellen können, wenn die jeweiligen strengen<br />

Voraussetzungen erfüllt sind.<br />

Antrag auf bevorzugte Berück<strong>sich</strong>tigung<br />

des ersten Studienortwunsches<br />

Bevor <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> entschließen, einen Antrag auf bevorzugte Berück<strong>sich</strong>tigung<br />

des ersten Studienortwunsches zu stellen (<strong>So</strong>nderantrag A),<br />

lesen <strong>Sie</strong> bitte <strong>den</strong> Abschnitt „Unbedingt beachten“ auf dieser Seite<br />

und die Erläuterungen auf <strong>den</strong> Seiten 54f..<br />

Für das Auswahlverfahren der Hochschulen sowie im Service-Verfahren<br />

ist dieser <strong>So</strong>nderantrag ohne Bedeutung.<br />

Härtefallantrag<br />

Bevor <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> entschließen, einen Härtefallantrag zu stellen (<strong>So</strong>nderantrag<br />

D), lesen <strong>Sie</strong> bitte <strong>den</strong> Abschnitt „Unbedingt beachten“ auf<br />

dieser Seite. Nähere Informationen fin<strong>den</strong> <strong>Sie</strong> im Internet,<br />

www.hochschulstart.de unter Service – Download/Nützliches/ -<br />

„<strong>So</strong>nderanträge A, D, E, F – Studienortwunsch, Härte, Nachteilsausgleich<br />

–“.<br />

Anträge auf Nachteilsausgleich<br />

Ein anerkannter Antrag auf Nachteilsausgleich berück<strong>sich</strong>tigt besondere<br />

persönliche, nicht von Ihnen zu vertretende Gründe, die <strong>sich</strong><br />

nachteilig auf die Durchschnittsnote (<strong>So</strong>nderantrag E) oder Wartezeit<br />

(<strong>So</strong>nderantrag F) ausgewirkt haben. Diese Anträge können <strong>Sie</strong> jedoch<br />

nicht stellen, wenn <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> für ein Zweitstudium <strong>bewerben</strong>.<br />

Bevor <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> entschließen, einen Antrag auf Nachteilsausgleich<br />

zu stellen, lesen <strong>Sie</strong> bitte <strong>den</strong> folgen<strong>den</strong> Abschnitt „Unbedingt<br />

be achten“. Nähere Informationen fin<strong>den</strong> <strong>Sie</strong> im Internet,<br />

www.hochschulstart.de unter Service – Download/Nützliches/<br />

„<strong>So</strong>n deranträge A, D, E, F – Studienortwunsch, Härte, Nachteilsausgleich“<br />

–.<br />

Unbedingt beachten:<br />

Bevor <strong>Sie</strong> einen <strong>So</strong>nderantrag stellen, sollten <strong>Sie</strong> selbstkritisch prüfen,<br />

ob er Aus<strong>sich</strong>t auf Erfolg hat. Viele setzen auf diese <strong>So</strong>nderanträge zu<br />

große Hoffnungen. Nicht jeder Grund, <strong>den</strong> <strong>Sie</strong> als relevant ansehen,<br />

kann bei der Studienplatzvergabe als „<strong>So</strong>nderfall” anerkannt wer<strong>den</strong>.<br />

Gründe, die <strong>Sie</strong> anführen, <strong>müssen</strong> eine gravierende Beeinträchtigung<br />

bedeuten. Legen <strong>Sie</strong> deshalb an Ihre eigene Begründung einen strengen<br />

Maßstab an.<br />

Ein <strong>So</strong>nderantrag ist grundsätzlich zeitgleich mit dem Zulassungsantrag<br />

zu stellen.<br />

Wenn <strong>Sie</strong> einen <strong>So</strong>nderantrag stellen möchten, <strong>müssen</strong> <strong>Sie</strong> geeignete<br />

Nachweise beifügen. Folgen<strong>den</strong> Leitgedanken sollten <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> vor<br />

Augen halten: Ihr „<strong>So</strong>nderfall” muss durch die beigefügten Belege so<br />

deutlich dargestellt sein, dass eine außenstehende Person Ihre Argu-<br />

SS 2011<br />

53<br />

mente anhand der Unterlagen nachvollziehen kann. <strong>Sie</strong> erleichtern die<br />

Bearbeitung Ihres Antrages, wenn <strong>Sie</strong> neben <strong>den</strong> erforderlichen Nachweisen<br />

eine kurze schriftliche Begründung beifügen. Bescheinigungen<br />

von Stellen, die zur Führung eines Dienstsiegels amtlich ermächtigt<br />

sind, <strong>müssen</strong> mit einem Dienstsiegelabdruck versehen sein. Kopien<br />

<strong>müssen</strong> beglaubigt sein.<br />

Wie <strong>über</strong> Ihren <strong>So</strong>nderantrag entschie<strong>den</strong> wurde, können <strong>Sie</strong> dem<br />

Bescheid <strong>über</strong> Ihren Zulassungsantrag entnehmen. Eine ausführliche<br />

Begründung erhalten <strong>Sie</strong> auf schriftliche Anfrage. II<br />

Anzeige


54<br />

A Bevorzugte Berück<strong>sich</strong>tigung<br />

des ersten Studienortwunsches<br />

Dieser <strong>So</strong>nderantrag spielt nur noch eine Rolle im Rahmen der Wartezeitquote.<br />

Er spielt eine untergeordnete Rolle im Rahmen der Abiturbesten-Quote<br />

und hat keine Bedeutung im Auswahlverfahren der<br />

Hochschulen sowie im Service-Verfahren.<br />

Mit diesem Antrag machen <strong>Sie</strong> das soziale Kriterium 3 geltend, das<br />

bei der Verteilung auf die Studienorte von Bedeutung ist. Erläuterungen<br />

hierzu fin<strong>den</strong> <strong>Sie</strong> auf der Seite 12.<br />

Der Antrag ist <strong>über</strong>flüssig, wenn <strong>Sie</strong> zu <strong>den</strong> Personen mit dem sozialen<br />

Kriterium 1 oder 2 gehören. Dies sind schwerbehinderte Menschen<br />

(<strong>So</strong>zialkriterium 1) und diejenigen, die mit ihrem Ehegatten<br />

und/oder mit ihrem Kind/ihren Kindern eine gemeinsame Wohnung<br />

haben und an der nächstgelegenen Hochschule des eigenen Landes<br />

studieren wollen (<strong>So</strong>zialkriterium 2).<br />

Der Antrag ist ebenfalls <strong>über</strong>flüssig, wenn <strong>Sie</strong> lediglich geltend machen,<br />

dass <strong>Sie</strong> mit Hauptwohnung bei Ihren Eltern gemeldet sind und<br />

am nächstgelegenen Hochschulort studieren wollen (<strong>So</strong>zialkriterium<br />

4). Diesen Sachverhalt weisen <strong>Sie</strong> nämlich bereits durch die Vorlage<br />

einer entsprechen<strong>den</strong> Meldebescheinigung nach.<br />

Der Antrag kann nur dann anerkannt wer<strong>den</strong>, wenn <strong>Sie</strong> aus gesundheitlichen,<br />

familiären oder wirtschaftlichen Grün<strong>den</strong>, aus Grün<strong>den</strong><br />

des besonderen öffentlichen Interesses, aus <strong>wissen</strong>schaftlichen sowie<br />

aus studienorganisatorischen Grün<strong>den</strong> zwingend an <strong>den</strong> Studienort<br />

gebun<strong>den</strong> sind, <strong>den</strong> <strong>Sie</strong> im Zulassungsantrag an erster Stelle genannt<br />

haben. Diese Gründe <strong>müssen</strong> bei Ihnen persönlich vorliegen und so<br />

schwerwiegend sein, dass eine Verteilung an einen anderen Studienort<br />

für <strong>Sie</strong> mit erheblichen Nachteilen verbun<strong>den</strong> wäre. Die Nachteile<br />

<strong>müssen</strong> schwerer wiegen als die Nachteile, die normalerweise damit<br />

verbun<strong>den</strong> sind, wenn <strong>Sie</strong> wegen des Studiums nicht mehr bei <strong>den</strong> Eltern<br />

wohnen können.<br />

Begründete Anträge<br />

In <strong>den</strong> folgen<strong>den</strong>, beispielhaft genannten Fällen kann einem Antrag<br />

auf bevorzugte Berück<strong>sich</strong>tigung des ersten Studienortwunsches in<br />

der Regel stattgegeben wer<strong>den</strong>. Die genannten Umstände <strong>müssen</strong> in<br />

der Person der Bewerberin oder des Bewerbers vorliegen und eine Bindung<br />

an <strong>den</strong> gewünschten Studienort begrün<strong>den</strong>.<br />

1. Gesundheitliche Gründe:<br />

Zwingende Bindung an <strong>den</strong> gewünschten Studienort aus schwerwiegen<strong>den</strong><br />

gesundheitlichen Grün<strong>den</strong>, soweit nicht bereits Schwerbehinderung<br />

vorliegt. Diese zwingende Bindung muss mit einem fachärztlichen<br />

Gutachten begründet wer<strong>den</strong>, aus dem <strong>sich</strong> nachvollziehbar<br />

ergibt, aus welchen Grün<strong>den</strong> eine ärztliche Behandlung zwar am gewünschten<br />

Studienort, nicht aber an einem anderen Studienort möglich<br />

ist; einfache ärztliche - auch fachärztliche - Bescheinigungen und<br />

Atteste reichen nicht aus. Das fachärztliche Gutachten muss die Bezeichnung<br />

der Krankheit, unter der die Bewerberin / der Bewerber leidet,<br />

enthalten.<br />

2. Familiäre Gründe:<br />

2.1 Pflege von pflegebedürftigen Verwandten in aufsteigender Linie<br />

oder Geschwistern; andere Personen zur Pflege sind nicht vorhan<strong>den</strong><br />

(ausführliches ärztliches Gutachten, Ver<strong>sich</strong>erung der<br />

pflegen<strong>den</strong> Person, ggf. amtliche Bescheinigung <strong>über</strong> die Pflegebedürftigkeit).<br />

Dem Antrag kann nur stattgegeben wer<strong>den</strong>, wenn<br />

der Stiftung ein ausführliches ärztliches Gutachten (eine einfache<br />

ärztliche Bescheinigung reicht nicht aus) vorliegt, das neben der<br />

Bezeichnung der Krankheit oder Behinderung der hilflosen, d.h.<br />

der zu pflegen<strong>den</strong> Person zu dem Ausmaß und Umfang der notwendigen<br />

Pflege ausführlich Stellung nimmt. Insbesondere ist in<br />

dem Gutachten auszuführen, ob und in welchem Umfang die zu<br />

pflegende Person der Hilfe bei <strong>den</strong> gewöhnlichen und regelmäßig<br />

wiederkehren<strong>den</strong> Verrichtungen des täglichen Lebens (z.B. Waschen,<br />

An- und Ausklei<strong>den</strong>, Essen etc.) bedarf. Gelegentliche Hilfeleistungen<br />

bei der Haushaltsführung reichen als Antragsgrund<br />

nicht. Zusätzlich sind auch amtlich beglaubigte Kopien von Beschei<strong>den</strong><br />

anderer Stellen (Krankenkasse, Rentenver<strong>sich</strong>erung,<br />

<strong>So</strong>zialamt, Versorgungsamt etc.) vorzulegen, soweit diese konkrete<br />

Angaben <strong>über</strong> Art und Umfang der Pflegebedürftigkeit enthalten.<br />

Der Nachweis der Pflegebedürftigkeit gilt als erbracht,<br />

wenn eine Bescheinigung <strong>über</strong> die Einstufung in die Pflegestufen<br />

II oder III nach dem <strong>So</strong>zialgesetzbuch XI vorgelegt wird. Neben<br />

dem ärztlichen Gutachten muss in der Antragsbegründung ausführlich<br />

und nachvollziehbar dargelegt wer<strong>den</strong>, dass die Pflege<br />

selbst <strong>über</strong>nommen wor<strong>den</strong> ist, worin diese besteht, welchen<br />

zeitlichen Umfang sie hat und seit welchem Zeitpunkt diese Pflege<br />

<strong>über</strong>nommen wurde. Dar<strong>über</strong> hinaus ist glaubhaft vorzutragen,<br />

dass andere Personen für die zu erbringende Pflegetätigkeit<br />

nicht zur Verfügung stehen und inwieweit die Pflege neben dem<br />

Studium möglich ist.<br />

2.2 <strong>So</strong>rge für unversorgte minderjährigen Geschwister, mit <strong>den</strong>en<br />

häusliche Gemeinschaft besteht; andere Personen zur Betreuung<br />

sind nicht vorhan<strong>den</strong> (eigene Meldebescheinigung und zusätzlich<br />

eine gesonderte Meldebescheinigung der Geschwister; dar<strong>über</strong><br />

hinaus ist glaubhaft vorzutragen, dass andere Personen für die zu<br />

erbringen<strong>den</strong> Versorgungsleistungen nicht zur Verfügung stehen<br />

und auch von <strong>den</strong> Eltern nicht finanziert wer<strong>den</strong> können und inwieweit<br />

die Versorgung neben dem Studium möglich ist; als weitere<br />

Nachweise sind Einkommensbescheinigungen etc. beider Eltern<br />

vorzulegen).<br />

2.3 Alleinstehende Person hat ein minderjähriges Kind, unterfällt<br />

aber nicht der Fallgruppe des § 21 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VergabeVO<br />

Stiftung. Bei einer Zulassung an einem anderen als dem gewünschten<br />

Studienort wäre eine Wahrnehmung der elterlichen<br />

Aufgaben stark beeinträchtigt (Bestätigung der Person oder Stelle,<br />

bei der das Kind untergebracht ist, eigene Meldebescheinigung<br />

und Meldebescheinigung des Kindes).<br />

2.4 Wohnsitz (einzige Wohnung oder Hauptwohnung) mit Ehegatten<br />

und/oder Kind ist dem gewünschten Studienort nicht nach Anlage<br />

4 VergabeVO Stiftung zugeordnet; (die Entfernungstabellen<br />

entsprechen der Anlage 4, vgl. hierzu die Informationen im<br />

SS 2011


Internet, www.hochschulstart.de unter Service-Download/Nütz -<br />

liches/”Entfer nungstabellen”) dieser Studienort ist jedoch der<br />

vom Wohnort aus für die Bewerberin/<strong>den</strong> Bewerber am besten zu<br />

erreichende (Meldebescheinigung und andere zum Nachweis geeignete<br />

Unterlagen; dazu gehört auch die Darstellung, mit welchen<br />

Verkehrsmitteln der Studienort am besten erreicht wird).<br />

2.5 Bewerberin ist schwanger (ärztliche Bescheinigung) und aus familiären<br />

Grün<strong>den</strong> auf das Studium am erstgenannten Studienort<br />

angewiesen; sie unterfällt aber nicht der Fallgruppe des § 21 Abs.<br />

1 Satz 2 Nr. 2 VergabeVO Stiftung.<br />

2.6 Einzige Wohnung oder Hauptwohnung der Bewerberin oder des<br />

Bewerbers in dem dem Studienort nach Anlage 4 der Vergabeverordnung<br />

zugeordneten Kreisen und kreisfreien Städten mit ihrem<br />

oder seinem Lebenspartner aus einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft<br />

nach § 1 des Gesetzes <strong>über</strong> die Eingetragene Lebenspartnerschaft<br />

vom 16. Februar 2001 (BGBl. I S. 266) – (die Entfernungstabellen<br />

entsprechen der Anlage 4, vgl. hierzu die<br />

Informationen im Internet, www.hochschulstart.de unter Service-Download/Nützliches/”Entfer<br />

nungstabellen”); amtlicher<br />

Nachweis der Eingetragenen Lebenspartnerschaft und Meldebescheinigung).<br />

2.7 <strong>So</strong>nstige vergleichbare familiäre Gründe.<br />

3. Wirtschaftliche Gründe:<br />

(eidesstattliche Ver<strong>sich</strong>erung und Einkommenssteuerbescheid[e] oder<br />

Jahresverdienstbescheinigung[en] aller verdienen<strong>den</strong> Familienmitglieder):<br />

3.1 Abhängigkeit der Eltern von der Mitarbeit des studieren<strong>den</strong> Kindes<br />

im elterlichen Betrieb zur Vermeidung einer wirtschaftlichen<br />

Notlage (Nachweise wie unter 3., zusätzlich Bescheinigung der<br />

Handwerks- oder Landwirtschaftskammer ggf. sonstige geeignete<br />

Nachweise <strong>über</strong> die wirtschaftliche Situation).<br />

3.2 Mindestens ein Geschwisterteil befindet <strong>sich</strong> bereits im Studium<br />

bzw. in Ausbildung; die eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse<br />

und die der Eltern erlauben daher nur eine Unterbringung bei <strong>den</strong><br />

Eltern am Studienort (Nachweise wie unter 3., zusätzlich Bescheinigung<br />

der Ausbildungsstelle bzw. Studienbescheinigung, ggf.<br />

sonstige geeignete Nachweise <strong>über</strong> die wirtschaftliche Situation.<br />

Die Nachweise <strong>müssen</strong> <strong>über</strong> die gesamte wirtschaftliche Situation<br />

Auskunft geben. Als zusätzlicher Nachweis kommen BAföG-<br />

Bescheinigungen in Betracht).<br />

3.3 Im Zeitpunkt der Antragstellung bereits am Wohnort bestehendes<br />

ungekündigtes Beschäftigungsverhältnis und Finanzierung<br />

des Studiums mit <strong>den</strong> Einkünften aus dieser Berufstätigkeit<br />

(Nachweise wie unter 3., zusätzlich Beschäftigungsnachweis,<br />

Lohn- und Gehaltsbescheinigung des Arbeitgebers, ggf. sonstige<br />

geeignete Nachweise <strong>über</strong> die wirtschaftliche Situation. Die<br />

Nachweise <strong>müssen</strong> <strong>über</strong> die gesamte eigene wirtschaftliche Situation<br />

und die der Eltern Auskunft geben. Bestehen keine Unterhaltsansprüche<br />

oder ist die Geltendmachung unzumutbar, sind<br />

zum Nachweis geeignete Unterlagen beizufügen und ein steuerpflichtiges<br />

Arbeitseinkommen nachzuweisen.).<br />

3.4 Stipendium, das nur für <strong>den</strong> Studienort erster Wahl gilt. (Anerkannt<br />

wer<strong>den</strong> nur Stipendien öffentlich-rechtlicher Einrichtungen<br />

und einiger privatrechtlicher Stiftungen, die es <strong>sich</strong> lt. Satzung<br />

zur Aufgabe gemacht haben, Stipendien zu vergeben; eine derartige<br />

Einrichtung ist z.B. die Stiftung Maximilianeum in München.<br />

SS 2011<br />

55<br />

Das Stipendium muss <strong>den</strong> größten Teil der Mittel für das Studium<br />

decken. Sachleistungen, wie unentgeltliche Beköstigung, freies<br />

Wohnen, bleiben in der Regel außer Betracht.)<br />

3.5 <strong>So</strong>nstige vergleichbare wirtschaftliche Gründe (Nachweise wie<br />

unter 3., ggf. sonstige geeignete Nachweise <strong>über</strong> die wirtschaftliche<br />

Situation).<br />

4. Gründe des besonderen öffentlichen Interesses:<br />

4.1 Wahrnehmung sozialer Pflichten am Wohnort, deren Erfüllung im<br />

besonderen öffentlichen Interesse liegt (z.B. Tätigkeit in einer<br />

Einrichtung des Katastrophenschutzes oder Zivilschutzes; Bestellung<br />

zum Bewährungshelfer, Vormund, Betreuer oder Pfleger im<br />

Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches; Bestellung zur Pflegeperson,<br />

zum Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer im Sinne des<br />

Kinder- und Jugendhilfegesetzes; Ausübung eines Mandats in einer<br />

kommunalen Vertretungskörperschaft) und deren Wahrnehmung<br />

bei Zulassung an einem anderen als dem gewünschten Studienort<br />

nicht möglich wäre (Bescheinigung der zuständigen Stelle<br />

oder Einrichtung).<br />

4.2 Ausübung einer sonstigen ehrenamtlichen Tätigkeit, wenn die<br />

folgen<strong>den</strong> Voraussetzungen kumulativ vorliegen, sofern die Ausübung<br />

der ehrenamtlichen Tätigkeit bei Zulassung an einem anderen<br />

als dem gewünschten Studienort nicht möglich wäre (Bescheinigung<br />

der Organisation, für welche die ehrenamtliche<br />

Tätigkeit ausgeübt wird):<br />

– bei der ehrenamtlichen Tätigkeit wer<strong>den</strong> herausgehobene<br />

Funktionen wahrgenommen;<br />

– für die Nachfolge steht niemand zur Verfügung;<br />

– die Art der ehrenamtlichen Tätigkeit liegt im besonderen öffentlichen<br />

Interesse, hat besondere soziale Aspekte;<br />

– die ehrenamtliche Tätigkeit erstreckt <strong>sich</strong> bereits <strong>über</strong> einen<br />

längeren Zeitraum.<br />

4.3 Bindung an die Trainingsmöglichkeiten am Studienort we gen der<br />

Zugehörigkeit zu einem auf Bundesebene gebildeten Kader ( A-,<br />

B-, C- oder D/C-Kader) eines Spitzenfachverbands im Deutschen<br />

Olympischen Sportbund (Bescheinigung des Spitzenfachverbandes).<br />

4.4 Bewerberin oder Bewerber war von der ZVS/Stiftung in dem gewählten<br />

Studiengang bereits am Studienort zum Studium zugelassen,<br />

konnte aber wegen eines Dienstes nach § 19 Abs. 1 VergabeVO<br />

ZVS/Stiftung das Studium nicht aufnehmen (früherer<br />

Zulassungsbescheid und Dienstzeitbescheinigung). Es wird nur<br />

die erste Zulassung berück<strong>sich</strong>tigt. Der Antrag ist spätestens zum<br />

zweiten auf die Beendigung des Dienstes folgen<strong>den</strong> Vergabeverfahren<br />

zu stellen.<br />

5. <strong>So</strong>nstige Gründe:<br />

5.1 Vorläufige Einschreibung am Studienort in dem gewünschten<br />

Studiengang aufgrund einer einstweiligen Anordnung oder Einschreibung<br />

am Studienort für einen Teilstudienplatz in dem gewünschten<br />

Studiengang - Medizin/Zahnmedizin - (Bescheinigung<br />

der Hochschule mit Angabe des Studienganges).<br />

5.2 Hochschulzugangsberechtigung, die nur an <strong>den</strong> Hochschulen eines<br />

Landes zu dem gewählten Studium berechtigt (beglaubigte<br />

Kopie der Hochschulzugangsberechtigung).<br />

5.3 Aus <strong>wissen</strong>schaftlichen Grün<strong>den</strong> angestrebtes Zweitstudium. Das<br />

Studium am Studienort wird von der Hochschule befürwortet<br />

(Vermerk im Gutachten der Hochschule). II


56<br />

Wer will noch mal?<br />

Die Auswahl für ein Zweitstudium<br />

Dieses Kapitel betrifft Personen, die bereits ein Studium an einer deutschen<br />

Hochschule abgeschlossen haben und <strong>sich</strong> jetzt bei »hochschulstart.de« <strong>bewerben</strong><br />

möchten. Die Zulassung zum Zweitstudium ist eingeschränkt mit Rück<strong>sich</strong>t<br />

auf diejenigen, die noch keinen deutschen Studienabschluss besitzen. Für ein<br />

Zweitstudium sind höchstens drei Prozent der Studienplätze vorgesehen.<br />

Was ist ein Zweitstudium?<br />

<strong>Sie</strong> gehören zu diesem Personenkreis, wenn <strong>Sie</strong> zum Zeitpunkt der Bewerbung<br />

bereits ein Zeugnis <strong>über</strong> <strong>den</strong> erfolgreichen Abschluss eines<br />

Studiums besitzen und das Studium an einer deutschen Hochschule<br />

abgeschlossen haben. Zeugnisse, die erst nach dem 15. Januar 2011<br />

ausgestellt wer<strong>den</strong>, darf »hochschulstart.de« nicht berück<strong>sich</strong>tigen.<br />

Hochschulen sind z. B. Universitäten, frühere Gesamthochschulen, Pädagogische<br />

Hochschulen, Musikhochschulen, Kunsthochschulen,<br />

Sporthochschulen, Bundeswehrhochschulen, Kirchliche Hochschulen,<br />

Fachhochschulen einschl. der Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung.<br />

Berufsakademien* sowie Vorgängereinrichtungen der Fachhochschulen,<br />

z. B. Höhere Fachschulen und Ingenieurschulen, zählen<br />

nicht dazu.<br />

Ein Studium ist abgeschlossen, wenn die vorgeschriebene staatliche<br />

Abschlussprüfung (Staatsexamen) oder akademische Abschlussprüfung<br />

(z. B. Diplom- oder Magisterprüfung, Bachelor) erfolgreich abgelegt<br />

wor<strong>den</strong> ist. Bitte beachten <strong>Sie</strong>: Bei Rechts<strong>wissen</strong>schaft und beim<br />

Lehramt gilt z. B. das Studium mit dem Bestehen der Ersten Staatsprüfung<br />

als abgeschlossen; ein Pharmaziestudium gilt im Hinblick auf die<br />

Zweitstudienregelung mit dem Bestehen des Zweiten Teils der Pharmazeutischen<br />

Prüfung als abgeschlossen. Einige Prüfungsordnungen<br />

sehen vor, dass das Studium allein mit einer Promotion abgeschlossen<br />

wer<strong>den</strong> kann. Wann im Übrigen eine Abschlussprüfung als abgelegt<br />

anzusehen ist, erfragen <strong>Sie</strong> bitte bei der Stelle, die die Prüfung abnimmt.<br />

Antrag und Nachweise<br />

Zum Antrag gehören folgende Nachweise:<br />

• Eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses Ihres Erststudiums<br />

(zur Form der Nachweise siehe Seite 33f.).<br />

Die Note, mit der <strong>Sie</strong> Ihr Erststudium beendet haben, muss im Abschlusszeugnis<br />

oder in einer besonderen Bescheinigung der Stelle<br />

nachgewiesen sein, die für die Ausstellung des Abschlusszeugnisses<br />

zuständig ist. Andernfalls muss der schlechteste Leistungsgrad<br />

zugrunde gelegt wer<strong>den</strong>. In einigen Fällen können Bewerber mit<br />

abgeschlossenem Medizinstudium aufgrund der entsprechen<strong>den</strong><br />

Approbationsordnung die Gesamtnote für die ärztliche Prüfung<br />

nicht nachweisen. <strong>Sie</strong> <strong>müssen</strong> dann dem Zulassungsantrag noch<br />

Bescheinigungen der Prüfungsämter (Ergebnismitteilungen der<br />

Prüfungsstelle) beifügen. Einzelheiten enthalten die Richtlinien, auf<br />

die am Ende dieses Kapitels hingewiesen wird.<br />

• Beglaubigte Kopien aller Belege und Nachweise <strong>über</strong> Studienleistungen<br />

und andere Tätigkeiten zur Begründung Ihres Zweitstudienantrages.<br />

Falls <strong>Sie</strong> einen Dienst in vollem Umfang abgeleistet haben<br />

oder bis zum 30. April 2011 ableisten wer<strong>den</strong>, sollten <strong>Sie</strong><br />

unbedingt einen Nachweis hier<strong>über</strong> beifügen. (Was als Dienst<br />

zählt, erfahren <strong>Sie</strong> auf Seite 38 dieses Heftes.)<br />

• Auf einem gesonderten Blatt (formlos) eine ausführliche schriftliche<br />

Begründung für Ihren Zweitstudienwunsch mit Angaben <strong>über</strong><br />

die bisherige Ausbildung und berufliche Tätigkeit sowie zum ange-<br />

strebten Berufsziel. Die Begründung sollte abschließend alle Ge<strong>sich</strong>tspunkte<br />

enthalten, die für Ihr Zweitstudium maßgebend sind;<br />

die geltend gemachte(n) Fallgruppe(n) sollte(n) ausdrücklich genannt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Als <strong>So</strong>nderanträge kommen nur ein Antrag auf bevorzugte Berück<strong>sich</strong>tigung<br />

des ersten Studienortwunsches und ein Härtefallantrag in<br />

Frage.<br />

Auswahl<br />

Die Studienplätze wer<strong>den</strong> nach <strong>den</strong> Kriterien „Prüfungsergebnis des<br />

Erststudiums” und „Gründe für das Zweitstudium” vergeben. Für beide<br />

Kriterien wer<strong>den</strong> Punkte vergeben.<br />

1. Prüfungsergebnis des Erststudiums<br />

Für das Prüfungsergebnis gibt es folgende Punkte:<br />

Noten ausgezeichnet und sehr gut 4 Punkte<br />

Noten gut und voll befriedigend 3 Punkte<br />

Note befriedigend 2 Punkte<br />

Note ausreichend 1 Punkt<br />

Note nicht nachgewiesen 1 Punkt.<br />

2. Gründe für das Zweitstudium<br />

Fallgruppe 1 – zwingende berufliche Gründe –<br />

Es wird ein Beruf angestrebt, der nur aufgrund zweier abgeschlossener<br />

Studiengänge ausgeübt wer<strong>den</strong> kann. Das weitere Studium soll in<br />

die Lage versetzen, einen Beruf aufzunehmen, der zwingend <strong>den</strong> erfolgreichen<br />

Abschluss von zwei Studiengängen erfordert. Hierunter<br />

fallen die Berufe Kieferchirurg (Medizin und Zahnmedizin) und Stabsapotheker<br />

der Bundeswehr (Pharmazie und Lebensmittelchemie);<br />

Gleiches gilt für Or<strong>den</strong>sgeistliche, die nach einem Theologiestudium<br />

ein Lehramtsstudium für eine Tätigkeit an Or<strong>den</strong>sschulen absolvieren<br />

wollen.<br />

Bei Vorliegen der Fallgruppe 1 gibt es 9 Punkte.<br />

Fallgruppe 2 – <strong>wissen</strong>schaftliche Gründe –<br />

Das Zweitstudium ist aus <strong>wissen</strong>schaftlichen Grün<strong>den</strong> zu befürworten.<br />

Es wird im Hinblick auf eine spätere Tätigkeit in Wissenschaft und<br />

Forschung auf der Grundlage der bisherigen <strong>wissen</strong>schaftlichen und<br />

praktischen Tätigkeit eine weitere <strong>wissen</strong>schaftliche Qualifikation in<br />

einem anderen Studiengang angestrebt.<br />

* Die ba<strong>den</strong>-württembergischen Berufsakademien haben zum 1. März 2009 Hochschulstatus erhalten<br />

und heißen jetzt „Duale Hochschulen“. Studienbewerber, die dort ihren Abschluss nach dem 28. Februar<br />

2009 erworben haben, gelten als Zweitstudienbewerber.<br />

SS 2011


Bei Vorliegen der Fallgruppe 2 gibt es<br />

7 Punkte, wenn die <strong>wissen</strong>schaftlichen Gründe gewichtig und durch<br />

<strong>den</strong> <strong>wissen</strong>schaftlichen Werdegang belegt sind;<br />

9 Punkte, wenn die <strong>wissen</strong>schaftlichen Gründe von besonderem Gewicht<br />

und durch die bisherigen Leistungen belegt sind;<br />

11 Punkte, wenn die Gründe von <strong>über</strong>ragender <strong>wissen</strong>schaftlicher<br />

Bedeutung, durch hervorragende Leistungen belegt und<br />

von besonderem allgemeinen Interesse sind.<br />

Bei der Verteilung der Punkte sind, bei einem strengen Maßstab, folgende<br />

Kriterien zu berück<strong>sich</strong>tigen:<br />

Bisheriger Werdegang<br />

Dabei sollten insbesondere die früheren <strong>wissen</strong>schaftlichen und<br />

praktischen Tätigkeiten herangezogen wer<strong>den</strong>.<br />

Ernsthaftigkeit des interdisziplinären<br />

Berufs-/Studienwunsches<br />

Hier sind die <strong>wissen</strong>schaftlichen Tätigkeiten (z. B. Teilnahme an<br />

Bundeswett<strong>bewerben</strong> wie „Jugend forscht”) ebenso zu würdigen<br />

wie z. B. die Mitarbeit an Forschungsprojekten während der Studienzeit.<br />

Wissenschaftliche Bedeutung der angestrebten<br />

interdisziplinären Betätigung<br />

Hier kommt es darauf an, dass die angestrebte Tätigkeit objektiv<br />

von <strong>wissen</strong>schaftlicher Bedeutung ist.<br />

Fallgruppe 3 – besondere berufliche Gründe –<br />

Die berufliche Situation wird dadurch erheblich verbessert, dass der<br />

Abschluss des Zweitstudiums das Erststudium sinnvoll ergänzt. Dabei<br />

kommt es darauf an, welche berufliche Tätigkeit angestrebt wird und<br />

in welcher Weise beide Studienabschlüsse die Berufsausübung fördern.<br />

Entschei<strong>den</strong>d ist die konkrete und individuelle Berufsplanung.<br />

Zwischen <strong>den</strong> Inhalten des abgeschlossenen Erststudiums und des angestrebten<br />

Zweitstudiums muss ein sachlicher Zusammenhang herge-<br />

SS 2011<br />

57<br />

stellt wer<strong>den</strong> können. Bei einem Lehramtsstudiengang mit zwei Fächern<br />

genügt es, wenn dies nur für ein Fach möglich ist.<br />

Die sinnvolle Ergänzung des Erststudiums durch das Zweitstudium<br />

muss insbesondere nach folgen<strong>den</strong> Ge<strong>sich</strong>tspunkten dargelegt wer<strong>den</strong>:<br />

– Welche Voraussetzungen für das angestrebte Berufsziel sind durch<br />

<strong>den</strong> bisherigen beruflichen Werdegang (z. B. im Erststudium) erworben<br />

wor<strong>den</strong>?<br />

– Welche Voraussetzungen wer<strong>den</strong> durch das Zweitstudium für das<br />

angestrebte Berufsziel erbracht?<br />

Wird durch die Aufnahme des Zweitstudiums lediglich ein Berufswechsel<br />

angestrebt, können besondere berufliche Gründe nicht bejaht wer<strong>den</strong>.<br />

Unerheblich ist hingegen, in welchem Studiengebiet der Schwerpunkt<br />

der späteren Berufsausübung liegt und in welcher Reihenfolge<br />

die bei<strong>den</strong> Studiengänge betrieben wer<strong>den</strong>.<br />

Bei Vorliegen der Fallgruppe 3 gibt es 7 Punkte.<br />

Fallgruppe 4 – sonstige berufliche Gründe –<br />

Obwohl das weitere Studium keine sinnvolle Ergänzung zum Erststudium<br />

darstellt, wird die berufliche Situation durch das Zweitstudium<br />

aus sonstigen Grün<strong>den</strong> erheblich verbessert. Eine genaue individuelle<br />

Darlegung ist erforderlich.<br />

Bei Vorliegen der Fallgruppe 4 gibt es 4 Punkte.<br />

Fallgruppe 5 – sonstige Gründe –<br />

Bei Vorliegen der Fallgruppe 5 gibt es 1 Punkt.<br />

Wer nach einer Familienphase die Wiedereingliederung oder <strong>den</strong><br />

Neueinstieg in das Berufsleben anstrebt, kann bei der Bewerbung für<br />

ein Zweitstudium einen Zuschlag von bis zu 2 Punkten erhalten. Die<br />

Erhöhung kommt dann in Betracht, wenn aus familiären Grün<strong>den</strong> (z.<br />

B. Ehe, Kindererziehung) die frühere Berufstätigkeit aufgegeben oder<br />

aus Rück<strong>sich</strong>t auf familiäre Belange nach Abschluss des Erststudiums<br />

auf die Aufnahme einer adäquaten Berufstätigkeit verzichtet wer<strong>den</strong><br />

musste. Die Höhe des Punktzuschlags richtet <strong>sich</strong> nach dem Grad der<br />

Betroffenheit. Das Ausmaß der Belastungen (z. B. Zahl der Kinder,


58<br />

Dauer der Familienphase) ist in angemessener Weise zu berück<strong>sich</strong> -<br />

tigen.<br />

Eine Kumulierung von mehreren Grün<strong>den</strong> findet nicht statt; es wird<br />

jeweils die günstigste Fallgruppe zugrunde gelegt. Der Punktzuschlag<br />

für Bewerber, die aus familiären Grün<strong>den</strong> bisher ihren Zweitstudienwunsch<br />

zurückgestellt haben, ist davon unabhängig; er wird zusätzlich<br />

gewährt.<br />

3. Messzahl und Rangliste<br />

Die Punkte für Ihr erstes Examen und für Ihre Begründung wer<strong>den</strong> zu<br />

einer Messzahl addiert. Die Messzahl ist maßgeblich für Ihre Einstufung<br />

auf der Rangliste zur Auswahl für ein Zweitstudium. Bewerber<br />

mit einer größeren Messzahl gehen <strong>den</strong>en mit einer kleineren Messzahl<br />

vor. Nachrangige Kriterien sind Dienst und Los. (Was als Dienst<br />

zählt, erfahren <strong>Sie</strong> auf Seite n dieses Heftes.) <strong>So</strong>mit besteht eine eindeutige<br />

Rangfolge unter <strong>den</strong> Personen, die <strong>sich</strong> für <strong>den</strong>selben Studiengang<br />

beworben haben. In dieser Reihenfolge wird ausgewählt, bis<br />

alle Studienplätze vergeben sind.<br />

Besonderheiten für Zweitstudienbewerber,<br />

die <strong>wissen</strong>schaftliche Gründe (Fallgruppe 2) für ihr<br />

Zweitstudium geltend machen<br />

Zusätzlich zum Zulassungsantrag, <strong>den</strong> <strong>Sie</strong> bei »hochschulstart.de«<br />

einreichen, <strong>müssen</strong> <strong>Sie</strong> bei der Universität, die <strong>Sie</strong> in Ihrem Zulassungsantrag<br />

an erster Stelle genannt haben, unverzüglich ein Gutachten<br />

beantragen. Das Formular fin<strong>den</strong> <strong>Sie</strong> auf der Seite 59 oder im Internet<br />

www.hochschulstart.de unter Service – Download/Nütz -<br />

liches/„Die Zulassung zum Zweitstudium“. Der Anforderung des Gutachtens<br />

fügen <strong>Sie</strong> bitte die gleichen Unterlagen bei wie dem an »hochschulstart.de«<br />

zu richten<strong>den</strong> Zulassungsantrag (gilt auch für nachzureichende<br />

Unterlagen) sowie einen an <strong>Sie</strong> selbst adressierten<br />

Freiumschlag.<br />

Die Hochschule setzt für das Prüfungsergebnis Ihres Erststudiums<br />

die Punktzahl fest. Außerdem bewertet sie Ihre Gründe für das gewünschte<br />

Zweitstudium (unter bestimmten Umstän<strong>den</strong> lädt die Hochschule<br />

<strong>Sie</strong> hierfür zu einem Gespräch ein) und setzt dafür ebenfalls die<br />

Punktzahl fest.<br />

Da die Erstellung des Gutachtens längere Zeit in Anspruch nimmt,<br />

sollten <strong>Sie</strong> es so früh wie möglich anfordern; Ihre Anforderung sollte<br />

möglichst einen Monat vor Bewerbungsschluss bei der gewünschten<br />

Hochschule vorliegen. Ihren Zulassungsantrag reichen <strong>Sie</strong> mit allen erforderlichen<br />

Unterlagen bei »hochschulstart.de« ein. Die Hochschule<br />

sendet das Gutachten direkt an »hochschulstart.de«. Bitte beachten<br />

<strong>Sie</strong>: Ihr Zulassungsantrag muss in jedem Fall spätestens am Samstag*,<br />

<strong>den</strong> 15. Januar 2011 (Ausschlussfrist), bei »hochschulstart.de« vorliegen.<br />

Verteilung auf die Studienorte<br />

Nachdem feststeht, welche Zweitstudienbewerber ausgewählt wor<strong>den</strong><br />

sind, wird in einem zweiten Schritt <strong>über</strong> die Verteilung auf die<br />

Hochschulen (Studienorte) entschie<strong>den</strong>. Für diese Ortsverteilung wer<strong>den</strong><br />

die Zweitstudienbewerber mit <strong>den</strong> Erststudienbewerbern (ohne<br />

die „Abiturbesten“) zusammengefasst; die Entscheidung <strong>über</strong> die<br />

Studienortwünsche erfolgt nach <strong>den</strong> allgemeinen Regeln <strong>über</strong> die<br />

Ortsverteilung. Hierbei ist der einzige Unterschied zu <strong>den</strong> Erststudienbewerbern,<br />

dass bei <strong>den</strong> Zweitstudienbewerbern nicht auf die Durchschnittsnote<br />

des Abiturzeugnisses, sondern auf das Prüfungsergebnis<br />

(Gesamtnote) des Erststudiums als nachrangiges Verteilungskriterium<br />

zurückgegriffen wird.<br />

Für Zweitstudienbewerber, die bei der Hochschule ein Gutachten<br />

beantragt haben, gilt noch Folgendes: Hat die Hochschule die <strong>wissen</strong>schaftlichen<br />

Gründe für das Zweitstudium anerkannt, kann sie eine<br />

zwingende Ortsbindung bestätigen. <strong>Sie</strong> wer<strong>den</strong> bei der Ortsverteilung<br />

dann so behandelt, als ob <strong>Sie</strong> einen Antrag auf bevorzugte Berück<strong>sich</strong>tigung<br />

des ersten Studienortwunsches gestellt hätten und dieser Antrag<br />

anerkannt wor<strong>den</strong> wäre (vgl. Seite 53).<br />

Weitere Hinweise fin<strong>den</strong> <strong>Sie</strong> im Internet www.hochschulstart.de<br />

unter Service – Download/Nützliches/„Die Zulassung zum Zweitstudium”.<br />

II<br />

* Abweichend von <strong>den</strong> Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches verlängert <strong>sich</strong> die Frist nicht bis zum<br />

Ablauf des nachfolgen<strong>den</strong> Werktages (§ 31 Abs. 3 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das<br />

Land Nordrhein-Westfalen – VwVfG.NW.).<br />

Fotonachweis:<br />

S. 8 »hochschulstart.de«<br />

S. 9 iStockphoto<br />

S. 10 iStockphoto<br />

S. 11 iStockphoto<br />

S. 16 <strong>So</strong>nya Etchinson – Fotolia.com<br />

S. 23 iStockphoto<br />

S. 25 iStockphoto<br />

S. 27 U.P. IMAGES – Fotolia.com<br />

S. 28 Martin Schumann – Fotolia.com<br />

S. 35 iStockphoto<br />

S. 36 iStockphoto<br />

S. 53 iStockphoto<br />

S. 57 iStockphoto<br />

SS 2011


.................................................................................................... ........... ................................................................................................<br />

Name, Vorname PLZ, Wohnort, Datum<br />

Gruppe 3 3<br />

SS 2011<br />

.............................................................................................................<br />

Straße / Postfach<br />

............................................................................................................<br />

An Telefon<br />

....................................................................................................<br />

....................................................................................................<br />

(Hochschule)<br />

....................................................................................................<br />

Straße / Postfach<br />

....................................................................................................<br />

PLZ und Ort<br />

Aufnahme eines Zweitstudiums aus <strong>wissen</strong>schaftlichen Grün<strong>den</strong><br />

Sehr geehrte Damen und Herren!<br />

Ich habe bereits ein Studium abgeschlossen und beab<strong>sich</strong>tige nunmehr,<br />

im Studiengang ...............................................................................................<br />

zum (Semesterangabe:) ................................................................................................ ein Studium aufzunehmen.<br />

In meinem Zulassungsantrag bei »hochschulstart.de« werde ich Ihre Hochschule an erster Stelle nennen. Ich bitte <strong>Sie</strong> deshalb<br />

um die Erstellung eines Gutachtens, in dem <strong>Sie</strong> die Bedeutung der <strong>wissen</strong>schaftlichen Gründe für das Zweitstudium bewerten.<br />

Die Gründe habe ich auf einem besonderen Blatt erläutert. Das Gutachten sen<strong>den</strong> <strong>Sie</strong> bitte an »hochschulstart.de«, 44128<br />

Dortmund. Ich ver<strong>sich</strong>ere, dass ich für diesen Zulassungsantrag bei »hochschulstart.de« keine andere Hochschule um die<br />

Erstellung eines Gutachtens gebeten habe.<br />

Neben der amtlich beglaubigten Fotokopie des Zeugnisses <strong>über</strong> mein abgeschlossenes Erststudium und der schriftlichen Begründung<br />

habe ich folgende weitere Unterlagen beigefügt (falls der Platz nicht für die Angabe aller Unterlagen ausreicht,<br />

geben <strong>Sie</strong> die weiteren Belege bitte am Anfang der schriftlichen Begründung an):<br />

......................................................................................................................................................................................<br />

......................................................................................................................................................................................<br />

......................................................................................................................................................................................<br />

......................................................................................................................................................................................<br />

............<br />

.......................................................................................................<br />

Unterschrift<br />

Beachten <strong>Sie</strong>:<br />

Sen<strong>den</strong> <strong>Sie</strong> Ihre Bitte um Erstellung eines Gutachtens, mit <strong>den</strong><br />

dazugehörigen Unterlagen, möglichst frühzeitig an die gewünschte<br />

Hochschule.<br />

59


60<br />

Adressen der Ministerien/Senate für die Bereiche Kultus und Wissenschaft<br />

BADEN-WÜRTTEMBERG<br />

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport<br />

Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

70029 Stuttgart, Postfach 10 34 42<br />

Telefon (07 11) 2 79-0<br />

E-Mail: poststelle@km.kv.bwl.de<br />

Ministerium für Wissenschaft, Forschung<br />

und Kunst Ba<strong>den</strong>-Württemberg<br />

70029 Stuttgart, Postfach 10 34 53<br />

Dienstgebäude:<br />

Königstr. 46, 70173 Stuttgart<br />

Telefon (07 11) 2 79-0<br />

E-Mail: poststelle@mwk.bwl.de<br />

Zeugnisanerkennungsstelle beim:<br />

Regierungspräsidium Stuttgart<br />

Abt. 7 Schule und Bildung<br />

70176 Stuttgart, Breitscheidstr. 48<br />

Telefon (07 11) 904-40-700<br />

BAYERN<br />

Bayerisches Staatsministerium<br />

für Wissenschaft, Forschung und Kunst<br />

80327 München<br />

Hausadresse:<br />

Salvatorstraße 2, 80333 München<br />

Telefon (0 89) 21 86-0<br />

E-Mail: poststelle@stmwfk.bayern.de<br />

Bayerisches Staatsministerium<br />

für Unterricht und Kultus<br />

80327 München<br />

Hausadresse:<br />

Salvatorstraße 2, 80333 München<br />

Telefon (0 89) 21 86-0<br />

E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de<br />

Zeugnisanerkennungsstelle<br />

für <strong>den</strong> Freistaat Bayern<br />

80803 München, Pündterplatz 5<br />

Telefon (0 89) 38 38 49-0<br />

BERLIN<br />

Senatsverwaltung<br />

für Bildung, Wissenschaft und Forschung<br />

10178 Berlin, Otto-Braun-Str. 27<br />

Telefon (0 30) 90 26 – 7<br />

E-Mail: poststelle@senbwf.berlin.de<br />

BRANDENBURG<br />

Ministerium<br />

für Wissenschaft, Forschung und Kultur<br />

14467 Potsdam, Postfach 60 11 62<br />

Telefon (03 31) 8 66 47 12<br />

E-Mail: mwfk@mwfk.bran<strong>den</strong>burg.de<br />

Zeugnisanerkennungsstelle:<br />

Staatliches Schulamt Cottbus<br />

- Rechtsstelle -<br />

03046 Cottbus, Blechenstr. 1<br />

Telefon (03 55) 48 66 -511<br />

E-Mail:<br />

info.stscha-cb@schulaemter.bran<strong>den</strong>burg.de<br />

BREMEN<br />

Die Senatorin<br />

für Bildung und Wissenschaft<br />

28195 Bremen, Rembertiring 8-12<br />

Telefon (04 21) 3 61-0<br />

E-Mail: info@<strong>wissen</strong>schaft.bremen.de<br />

HAMBURG<br />

Behörde für Schule und Berufsbildung<br />

22083 Hamburg, Hamburger Straße 31<br />

Telefon (0 40) 4 28 63-0<br />

Behörde für Wissenschaft und Forschung<br />

22083 Hamburg, Hamburger Straße 37<br />

Telefon (0 40) 4 28 63-0<br />

HESSEN<br />

Hessisches Kultusministerium<br />

65021 Wiesba<strong>den</strong>, Postfach 31 60<br />

Hausadresse:<br />

Luisenplatz 10, 65185 Wiesba<strong>den</strong><br />

Telefon (06 11) 3 68-0<br />

E-Mail: poststelle@hkm.hessen.de<br />

Hessisches Ministerium<br />

für Wissenschaft und Kunst<br />

65022 Wiesba<strong>den</strong>, Postfach 32 60<br />

Hausadresse:<br />

Rheinstraße 23-25, 65185 Wiesba<strong>den</strong><br />

Telefon (06 11) 32-0<br />

E-Mail: poststelle@hmwk.hessen.de<br />

MECKLENBURG-VORPOMMERN<br />

Ministerium<br />

für Bildung, Wissenschaft und Kultur<br />

Mecklenburg-Vorpommern<br />

Werderstr. 124<br />

19055 Schwerin<br />

Telefon (03 85) 5 88-0<br />

E-Mail: poststelle@bm.MV-Regierung.de<br />

NIEDERSACHSEN<br />

Landesschulbehörde<br />

Aussenstelle Hannover<br />

Am Waterlooplatz 11<br />

30169 Hannover<br />

Niedersächsisches Ministerium<br />

für Wissenschaft und Kultur<br />

30002 Hannover, Postfach 2 61<br />

Dienstgebäude:<br />

Leibnizufer 9, 30169 Hannover<br />

Telefon (05 11) 1 20-0<br />

E-Mail: poststelle@mwk.niedersachsen.de<br />

NORDRHEIN-WESTFALEN<br />

Ministerium für Innovation,<br />

Wissenschaft und Forschung<br />

des Landes Nordrhein-Westfalen<br />

40190 Düsseldorf<br />

Telefon (02 11) 8 96-04<br />

E-Mail: poststelle@miwf.nrw.de<br />

Bezirksregierung Düsseldorf<br />

- Zentrale Zeugnisanerkennungsstelle -<br />

40474 Düsseldorf, Postfach 30 08 65<br />

Telefon (02 11) 47 50<br />

RHEINLAND-PFALZ<br />

Ministerium für Bildung, Wissenschaft,<br />

Jugend und Kultur<br />

55022 Mainz, Postfach 32 20<br />

Hausadresse:<br />

Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz<br />

Tel.: (0 61 31) 16-0<br />

E-Mail: Poststelle@mbwjk.rlp.de<br />

SAARLAND<br />

Ministerium<br />

für Wirtschaft und Wissenschaft<br />

66024 Saarbrücken, Postfach 10 24 63<br />

Dienstgebäude:<br />

Franz-Josef-Röder-Str. 17, 66119 Saarbrücken<br />

Telefon (0681) 5 01-00<br />

E-Mail: poststelle@wirtschaft.saarland.de<br />

SACHSEN<br />

Sächsisches Staatsministerium<br />

für Kultus und Sport<br />

01079 Dres<strong>den</strong>, Postfach 10 09 10<br />

Hausadresse:<br />

Carolaplatz 1, 01097 Dres<strong>den</strong><br />

Telefon (03 51) 5 64-0<br />

E-Mail: poststelle@smk.sachsen.de<br />

Sächsisches Staatsministerium<br />

für Wissenschaft und Kunst<br />

01079 Dres<strong>den</strong>, Postfach 10 09 20<br />

Hausadresse:<br />

Wigardstr. 17, 01097 Dres<strong>den</strong><br />

Telefon (03 51) 5 64-0<br />

E-Mail: post@smwk.sachsen.de<br />

SACHSEN-ANHALT<br />

Kultusministerium<br />

des Landes Sachsen-Anhalt<br />

39012 Magdeburg, Postfach 37 65<br />

Dienstgebäude:<br />

Turmschanzenstraße 32, 39114 Magdeburg<br />

Telefon (03 91) 5 67 01<br />

E-Mail: poststelle@mk.sachsen-anhalt.de<br />

SCHLESWIG-HOLSTEIN<br />

Ministerium für Wissenschaft,<br />

Wirtschaft und Verkehr<br />

des Landes Schleswig-Holstein<br />

24105 Kiel, Düsternbrooker Weg 94<br />

Telefon (04 31) 9 88-0<br />

Ministerium für Bildung und Kultur<br />

des Landes Schleswig-Holstein<br />

24171 Kiel, Postfach 7124<br />

Telefon (0431) 988-0<br />

THÜRINGEN<br />

Thüringer Ministerium für Bildung,<br />

Wissenschaft und Kultur<br />

99096 Erfurt, Werner-Seelenbinder-Str. 7<br />

Telefon (03 61) 37-900<br />

E-Mail: poststelle@tmbwk.thueringen.de<br />

SS 2011


Von „Abiturnote“ bis „Zweitstudium“ – Das Stichwortverzeichnis<br />

Abiturnote, s. Durchschnittsnote 12<br />

Ablehnungsbescheid 17, 25<br />

Adressen 31<br />

Anspruch auf erneute Auswahl<br />

nach einem Dienst 38<br />

Antrag auf bevorzugte Berück<strong>sich</strong>tigung<br />

des ersten Studienortwunsches 53<br />

Ausländische Studienbewerber 29<br />

Auswahlkriterien der Hochschulen 40<br />

Auswahlkriterien von „hochschulstart.de“ 12<br />

Auswahlverfahren der Hochschulen 13<br />

Auswahlverfahren „hochschulstart.de“ 12<br />

Beglaubigung 34<br />

Berufsausbildung 35, 40<br />

Berufstätigkeit 40<br />

Bescheid,<br />

s. Zulassungsbescheid, Ablehnungsbescheid 16, 24<br />

Besondere Hochschulzugangsberechtigung 13<br />

Bewerber-Service 11<br />

Bildungsinländer 29<br />

Dienst<br />

erneute Auswahl nach einem Dienst 38<br />

Durchschnittsnote 12<br />

Einschreibung 17, 25<br />

E-Mail-Adressen der Bewerberberatung 11<br />

Entwicklungsdienst, s. Dienst<br />

Europäischer Freiwilligendienst, s. Dienst<br />

Freiwilliges soziales/ökologisches Jahr, s. Dienst<br />

Härtefallantrag 53<br />

Kontrollblatt 9<br />

SS 2011<br />

61<br />

Landesquoten 12<br />

Losentscheidung von<br />

„hochschulstart.de“, s. Auswahlkriterien<br />

Losverfahren der Hochschulen 17, 25<br />

Nachrückverfahren 17, 25<br />

Ortsverteilung, s. Verteilungskriterien<br />

Parkstudium 12<br />

Quoten 12<br />

Rufnummern der Bewerberberatung 11<br />

Schwerbehinderung 12<br />

Service-Verfahren 22, 26, 51<br />

<strong>So</strong>nderanträge 53<br />

Studienanfänger 28<br />

Stufiengänge an Universitäten 40–50<br />

Studienorte 40–52<br />

Studienortwechsel 28<br />

Studienplatztausch 17<br />

Studienwunsch 40–52<br />

Teilstudienplatz 40<br />

Termine 5<br />

Verbesserung der Durchschnittsnote 35<br />

Verbesserung der Wartezeit 35<br />

Verteilungskriterien 12<br />

Wartezeit 12<br />

Wehrdienst, s. Dienst 38<br />

Wiederbewerbung 32<br />

Zivildienst, s. Dienst 38<br />

Zulassungsbescheid 16, 24<br />

Zweitstudium 56


Studienaufenthalte<br />

im Ausland<br />

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www.go-out.de<br />

. Infos zum Auslandsstudium<br />

. Erfahrungsberichte<br />

. Veranstaltungen, Messen<br />

und Infobörsen<br />

. Blog: DAAD-Stipendiaten<br />

erzählen<br />

erbach-com / Foto: © Eric Isselée, fotolia.com

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