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Bad Staffelstein - Thomas Gruppe

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Preisliste 1/2011<br />

mth-beton GmbH & Co. KG<br />

WERKE: Küps, <strong>Bad</strong> <strong>Staffelstein</strong>, Breitenau, Kronach, Kulmbach, Neustadt b. Cbg.<br />

Normalbeton / Hochbau<br />

Expositionsklassen<br />

X0<br />

XC1/XC2<br />

XC3<br />

XC4/XF1/XA1<br />

XC4/XF1/XA1<br />

XC4/XF1/XA1/XD1<br />

XC4/XD2/<br />

XF2/XF3/XA2<br />

Betonfestigkeitsklasse<br />

32 N0144100 91,00<br />

C8/10 C1 16 - - - N0134100 93,50<br />

8 N0124100 96,00<br />

32 N0344100 93,00<br />

C8/10 F3 16 - - - N0334100 95,50<br />

8 N0324100 98,00<br />

32 N1144100 94,00<br />

C12/15 C1 16 - - - N1134100 96,50<br />

8 N1124100 99,00<br />

32 N1344100 95,00<br />

C12/15 F3 16 - - - N1334100 97,50<br />

8 N1324100 100,00<br />

32 N2144100 96,00<br />

C16/20 C1 16 - - - N2134100 98,50<br />

8 N2124100 101,00<br />

32 N3144100 97,00<br />

C20/25 C1 16 - - - N3134100 99,50<br />

8 N3124100 102,00<br />

C25/30 C1 16 - - - N4134100 98,00<br />

C16/20 F3<br />

C20/25<br />

C20/25<br />

Konsistenzklasse<br />

F3<br />

C25/30 F3<br />

C30/37<br />

C25/30<br />

C30/37<br />

F3<br />

F3<br />

C35/45 F3<br />

Größtkorn<br />

Dmax<br />

maximaler<br />

w/z-<br />

Wert<br />

1. Die Feuchtigkeitsklassen entsprechend der Alkali-Richtlinie.<br />

Standardmäßig genügen alle Sorten der Feuchteklasse WF,<br />

andere Anforderungen sind getrennt zu vereinbaren.<br />

2. Nachbehandlung seitens des Verarbeiters nach DIN 1045-3.<br />

3. Durch regional bedingte mögliche Änderungen der eingesetzten<br />

Rohstoffe können sich die Sortennummern an der 4., 5. oder 6.<br />

Stelle ändern. Festigkeits- oder Expositionsklassen bleiben unverändert.<br />

Werksspezifische Verfügbarkeit der Sorten.<br />

32 N2344110 97,00<br />

16 0,75 X - N2334110 99,50<br />

8 N2324110 102,00<br />

32 N3344110 98,00<br />

16 0,75 X - N3334110 100,50<br />

8 N3324110 103,00<br />

32 N3344120 99,00<br />

16 0,65 X - N3334120 101,50<br />

8 N3324120 104,00<br />

32 N4344130 105,00<br />

16 0,60 X - N4334130 107,50<br />

8 N4324130 110,00<br />

32 N5344130 110,00<br />

16 0,60 X - N5334130 112,50<br />

8 N5324130 115,00<br />

32 N4344133 107,50<br />

F3 16 0,60 X X N4334133 110,00<br />

F3<br />

pumpfähig<br />

WU-Beton<br />

Sortennummer<br />

8 N4324133 112,50<br />

32 N5344154 112,50<br />

16 0,55 X X N5334154 115,00<br />

8 N5324154 117,50<br />

32 N6345077 122,00<br />

16 0,50 X X N6335077 124,50<br />

8 N6325077 127,00<br />

Sprechen Sie uns auf weitere Lösungen für ihre Anwendungen an.<br />

Allen Lieferungen und Leistungen liegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.<br />

Alle aufgeführten Preise sind Nettopreise zuzüglich der am Tag der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer.<br />

Mit Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle vorherigen Preislisten ihre Gültigkeit.<br />

Alle aufgeführten Preise gelten zzgl. Sonderleistungen und Nebenbedingungen.<br />

Betonsorten nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2<br />

Preis<br />

EUR/m³<br />

Eigenschaften / Verwendungszweck<br />

z. Bsp. geeignet für<br />

Bauteile ohne Bewehrung und ohne Frost<br />

Stahlbeton für Innenräume mit üblichen<br />

Luftfeuchten oder ständig feuchte bzw.<br />

ständig nasse Bauteile<br />

Stahlbeton mit häufigem Außenluftkontakt<br />

oder Innenräume mit hohen Luftfeuchten<br />

Stahlbeton für Außenbauteile mit<br />

Widerstand gegen schwachen<br />

chemischen Angriff<br />

Stahlbeton für Außenbauteile mit<br />

hohem Wassereindringwiderstand<br />

(WU-Beton nach DIN 1045-2)<br />

Stahlbeton für Außenbauteile mit<br />

Widerstand gegen schwachen<br />

chemischen Angriff<br />

(WU-Beton nach DafStB-Rili)<br />

Stahlbeton für Außenbauteile mit<br />

Widerstand gegen mäßigen chemischen<br />

2-<br />

Angriff, hoher Sulfatwiderstand S 4O<br />

bis 600 mg/l im anstehenden Wasser<br />

4. Sorten der Expositionsklassen XA2/XA3 sind standardmäßig für einen Sulfatangriff<br />

aus Grundwasser bis 600mg/L, bei zusätzlicher HS-Kenzeichnung bis 1500mg/L geeignet.<br />

Andere Sulfatbedingungen sind gesondert zu vereinbaren<br />

5. Konsistenzstufenerhöhung für F2/F3/F4-Sorten s. Seite 18.<br />

6. bei Prüfalter >28 Tage, ÜK2 Regelung seitens des Verarbeiters beachten.<br />

7. Prüfalter 56 Tage, Dauerhaftigkeit/Endfestigkeit wird erst zu einem späteren Zeitpunkt erreicht.<br />

8. Größtkorn ist Nennkorn<br />

9. Der Einbau des Betons ist nach ÜK2 zu überwachen.<br />

Preisliste 1/2011 www.mth-beton.de


Preisliste 1/2011<br />

mth-beton GmbH & Co. KG<br />

WERKE: Küps, <strong>Bad</strong> <strong>Staffelstein</strong>, Breitenau, Kronach, Kulmbach, Neustadt b. Cbg.<br />

Industrie- und Landwirtschaftsbau<br />

Expositionsklassen<br />

XC4/XF1/XA1<br />

XC4/XF1/XD1/XA1/XM1<br />

XM2(OFB 1) )<br />

XC4/XD3/XF4/XA2/<br />

XM1/XM2(OFB 1) )<br />

LP-Beton<br />

FD-Beton<br />

XC4/XD3/XF2/XF3/<br />

XA2/XA3 2) /<br />

XM1/XM2(OFB 1) )/XM3 3)<br />

XC4/XD2/XF2/XF3/XA2<br />

XC4/XD2/XF2/XF3/XA2<br />

XC4/XD3/XF2/XF3/XA3 2)<br />

Betonfestigkeitsklasse<br />

C30/37<br />

C30/37<br />

C35/45<br />

Konsistenzklasse<br />

C25/30 F2<br />

F2<br />

F2<br />

C35/45 F2<br />

F3<br />

C35/45 F3<br />

Größtkorn<br />

D max<br />

maximaler<br />

w/z-<br />

Wert WU-Beton<br />

32 I4241131 107,00<br />

0,55 X X<br />

16 I4231131 109,50<br />

32 I5241150 111,50<br />

0,55<br />

X<br />

16 I5231150 114,00<br />

32 I5242062 119,00<br />

0,45<br />

16 I5232062 121,50<br />

32 I6242080 121,00<br />

0,45<br />

X<br />

X<br />

X<br />

Sortennummer<br />

16 I6232080 123,50<br />

32 N6345078 128,00<br />

16 0,50 X X N6335078 130,50<br />

8 N6325078 133,00<br />

32 N6341779 130,00<br />

16 0,50 X X N6331779 132,50<br />

8 N6321779 135,00<br />

32 N6341789 132,00<br />

C35/45 F3 16 0,45 X X N6331789 134,50<br />

1) O berFlächen Behandlung<br />

2) bei XA3 sind bauseits zusätzliche Schutzmaßnahmen für den Beton erforderlich<br />

3)<br />

bei XM3 sind bauseits zusätzliche Hartstoffschichten nach DIN 1100 aufzutragen<br />

1. Die Feuchtigkeitsklassen entsprechend der Alkali-Richtlinie.<br />

Standardmäßig genügen alle Sorten der Feuchteklasse WF,<br />

andere Anforderungen sind getrennt zu vereinbaren.<br />

2. Nachbehandlung seitens des Verarbeiters nach DIN 1045-3.<br />

3. Durch regional bedingte mögliche Änderungen der eingesetzten<br />

Rohstoffe können sich die Sortennummern an der 4., 5. oder 6. Stelle<br />

ändern. Festigkeits- oder Expositionsklassen bleiben unverändert.<br />

Werksspezifische Verfügbarkeit der Sorten.<br />

4. Sorten der Expositionsklassen XA2/XA3 sind standardmäßig für einen<br />

Sulfatangriff aus Grundwasser bis 600mg/L, bei zusätzlicher<br />

HS-Kenzeichnung bis 1500mg/L geeignet.<br />

Andere Sulfatbedingungen sind gesondert zu vereinbaren.<br />

8 N6321789 137,00<br />

Sprechen Sie uns auf weitere Lösungen für ihre Anwendungen an.<br />

Allen Lieferungen und Leistungen liegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.<br />

Alle aufgeführten Preise sind Nettopreise zuzüglich der am Tag der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer.<br />

Mit Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle vorherigen Preislisten ihre Gültigkeit.<br />

Alle aufgeführten Preise gelten zzgl. Sonderleistungen und Nebenbedingungen.<br />

pumpfähig<br />

X<br />

Betonsorten nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2<br />

Preis<br />

EUR/m³<br />

Eigenschaften / Verwendungszweck<br />

z.Bsp. geeignet für<br />

Böden ohne<br />

Verschleißbeanspruchung<br />

Böden mit mäßiger oder starker<br />

Verschleißbeanspruchung (z.B. durch<br />

luftbereifte Fahrzeuge bzw. luft- oder<br />

vollgummibereifte Gabelstapler),<br />

sowie Tank- und Außenflächen mit<br />

und ohne Taumittel<br />

Böden mit sehr starker<br />

Verschleißbeanspruchung (z.B. durch<br />

elastome oder stahlrollenbereifte<br />

Gabelstapler, Beanspruchung durch<br />

Kettenfahrzeuge o.ä.)<br />

Stahlbeton mit hohem<br />

2-<br />

Sulfatwiderstand SO4<br />

600 bis 1500<br />

mg/l im anstehenden Wasser<br />

(DIN EN 450-1 Zement-Flugasche)<br />

Stahlbeton mit hohem<br />

2-<br />

Sulfatwiderstand SO4<br />

größer 1500<br />

mg/l bis 3000 mg/l im anstehenden<br />

Wasser<br />

(Einsatz HS-Zement)<br />

Stahlbeton mit hohem<br />

2-<br />

Sulfatwiderstand SO4<br />

größer 3000<br />

mg/l bis 6000 mg/l im anstehenden<br />

Wasser<br />

(Einsatz HS-Zement)<br />

5. Konsistenzstufenerhöhung für F2/F3/F4-Sorten s. Seite 18.<br />

6. bei Prüfalter >28 Tage, ÜK2 Regelung seitens des Verarbeiters beachten.<br />

7. Prüfalter 56 Tage, Dauerhaftigkeit/Endfestigkeit wird erst zu einem späteren Zeitpunkt erreicht.<br />

8. Größtkorn ist Nennkorn<br />

9. Die Feuchtigkeitsklassen entsprechend der Alkali-Richtlinie. Standardmäßig genügen<br />

alle Sorten der Feuchteklasse WA, andere Anforderungen sind getrennt zu vereinbaren.<br />

10. Der Einbau des Betons ist nach ÜK2 zu überwachen.<br />

11. Bei Förderung mit einer Betonpumpe kann bei Kappenbetonen die Frost-/Tausalzbeständigkeit<br />

nicht gewährleistet werden.<br />

Preisliste 1/2011 www.mth-beton.de


Preisliste 1/2011<br />

mth-beton GmbH & Co. KG<br />

WERKE: Küps, <strong>Bad</strong> <strong>Staffelstein</strong>, Breitenau, Kronach, Kulmbach, Neustadt b. Cbg.<br />

Betone für den Ingenieurbau nach ZTV-Ing. Betonsorten nach ZTV-ING<br />

Expositionsklassen<br />

XC4/XD2/XF2/XF3/XA2<br />

ohne LP<br />

XC4/XD3/XF4/XA1<br />

Kappenbeton<br />

mit LP<br />

XC4/XD2/XF2/XF3/XA2<br />

Betonfestigkeitsklasse<br />

Konsistenzklasse<br />

C30/37 F2<br />

C35/45 F2<br />

C25/30<br />

F2<br />

C30/37 F5<br />

Größtkorn<br />

D max<br />

maximaler<br />

w/z-Wert<br />

pumpfähig<br />

32 Z5241170 116,00<br />

0,50 X<br />

16 Z5231170 118,50<br />

32 Z6242070 126,00<br />

0,50<br />

X<br />

WU-Beton<br />

X<br />

X<br />

Sortennummer<br />

Preis<br />

EUR/m³<br />

16 Z6232070 128,50<br />

32 Z4241161 120,00<br />

0,50 X<br />

16 Z4231161 122,50<br />

32 Z5544172 127,00<br />

0,50<br />

X X<br />

1. Die Feuchtigkeitsklassen entsprechend der Alkali-Richtlinie.<br />

Standardmäßig genügen alle Sorten nach ZTV Ing der Feuchteklasse WA,<br />

andere Anforderungen sind getrennt zu vereinbaren.<br />

2. Nachbehandlung seitens des Verarbeiters nach DIN 1045-3.<br />

3. Durch regional bedingte mögliche Änderungen der eingesetzten Rohstoffe können<br />

sich die Sortennummern an der 4., 5. oder 6. Stelle ändern.<br />

Festigkeits- oder Expositionsklassen bleiben unverändert.<br />

Werksspezifische Verfügbarkeit der Sorten.<br />

4. Sorten der Expositionsklassen XA2/XA3 sind standardmäßig für einen Sulfatangriff aus<br />

Grundwasser bis 600mg/L, bei zusätzlicher HS-Kenzeichnung bis 1500mg/L geeignet.<br />

Andere Sulfatbedingungen sind gesondert zu vereinbaren<br />

16 Z5534172 129,50<br />

Sprechen Sie uns auf weitere Lösungen für ihre Anwendungen an.<br />

Allen Lieferungen und Leistungen liegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.<br />

Alle aufgeführten Preise sind Nettopreise zuzüglich der am Tag der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer.<br />

Mit Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle vorherigen Preislisten ihre Gültigkeit.<br />

Alle aufgeführten Preise gelten zzgl. Sonderleistungen und Nebenbedingungen.<br />

Preisliste 1/2011<br />

Eigenschaften / Verwendungszweck<br />

z. Bsp. geeignet für<br />

Widerlager, Stützen, Pfeiler,<br />

Überbauten im Sprühnebelbereich u.ä.<br />

ohne LP<br />

vorwiegend horizontale und direkt<br />

mit tausalzhaltigem Wasser oder<br />

Schnee beaufschlagte Betonfläche<br />

mit LP<br />

Bohrpfahlbetone nach ZTV-Ing.<br />

5. Konsistenzstufenerhöhung für F2/F3/F4-Sorten s. Seite 18.<br />

6. bei Prüfalter >28 Tage, ÜK2 Regelung seitens des Verarbeiters beachten.<br />

7. Prüfalter 56 Tage, Dauerhaftigkeit/Endfestigkeit wird erst zu einem späteren<br />

Zeitpunkt erreicht.<br />

8. Größtkorn ist Nennkorn<br />

9. Für alle Expositionsklassen außer der Klassen XF2, XF3, XF4, XD2, XD3, XA2<br />

(XF4, XD3 gilt nur für Kappen) gelten die Anforderungen nach DIN Fachbericht 100<br />

(siehe Seite Hochbau).<br />

10. Der Einbau des Betons ist nach ÜK2 zu überwachen.<br />

www.mth-beton.de


Preisliste 1/2011<br />

mth-beton GmbH & Co. KG<br />

WERKE: Küps, <strong>Bad</strong> <strong>Staffelstein</strong>, Breitenau, Kronach, Kulmbach, Neustadt b. Cbg.<br />

Stahlfaserbeton<br />

Expositionsklassen<br />

XC4/XF1/XA1<br />

XC4/XF1/XA1<br />

3 - 20 kg/m³ Stahlfasern<br />

4 - 25 kg/m³ Stahlfasern<br />

5 - 30 kg/m³ Stahlfasern<br />

6 - 35 kg/m³ Stahlfasern nur mit Größtkorn 16 mm lieferbar<br />

7 - 40 kg/m³ Stahlfasern nur mit Größtkorn 16 mm lieferbar<br />

Zur Verwendung kommen ausschließlich bauaufsichtlich zugelassene Stahlfasern. Kellerwände mit Erddruck, tragende Bodenplatten<br />

und weiße Wannen bedürfen grundsätzlich einer gesonderten Bemessung.<br />

Die nachfolgend aufgeführten Bereitstellungsgemische werden auf Kundenwunsch zur bauseitigen Stahlfaserzugabe zur Verfügung<br />

gestellt. Nach bauseitiger Zugabe der Stahlfasern geht jeder Gewährleistungsanspruch an den Betonlieferanten verloren.<br />

Bereitstellungsgemisch<br />

XC4/XF1/XA1<br />

Betonfestigkeitsklasse<br />

Konsistenzklasse<br />

C25/30 F3<br />

maximaler<br />

w/z-<br />

Wert pumpfähig<br />

C30/37 F3 0,60 X<br />

C25/30 F3<br />

Größtkorn<br />

D max<br />

WU-Beton<br />

Sortennummer<br />

Preis<br />

EUR/m³<br />

32 F4344133 141,00<br />

0,60 X X<br />

16 F4334133 143,50<br />

32 F5344133 143,00<br />

16 F5334133 145,50<br />

32 F4344134 147,50<br />

0,60<br />

C25/30 F3 0,60 X<br />

C25/30 F3<br />

X<br />

X X<br />

16 F4334134 150,00<br />

32 F4344135 154,00<br />

X<br />

16 F4334135 156,50<br />

16 F4334136 162,50<br />

0,60 X X<br />

16 F4334137 169,00<br />

32 F4344130 110,00<br />

C25/30 F3 0,60 X X<br />

C25/30 F3 0,55 X<br />

16 F4334130 112,00<br />

32 F4341131 113,00<br />

16 F4331131 115,00<br />

XC4/XF1/XA1/XD1 C30/37 F3 16 0,55 x x F5331151 119,00<br />

1. Die Feuchtigkeitsklassen entsprechend der Alkali-Richtlinie. Standardmäßig genügen<br />

alle Sorten der Feuchteklasse WA, andere Anforderungen sind getrennt zu vereinbaren.<br />

2. Nachbehandlung seitens des Verarbeiters nach DIN 1045-3.<br />

3. Durch regional bedingte mögliche Änderungen der eingesetzten Rohstoffe können<br />

sich die Sortennummern an der 4., 5. oder 6. Stelle ändern. Festigkeits- oder<br />

Expositionsklassen bleiben unverändert. Werksspezifische Verfügbarkeit der Sorten.<br />

4. Sorten der Expositionsklassen XA2/XA3 sind standardmäßig für einen Sulfatangriff<br />

aus Grundwasser bis 600mg/L, bei zusätzlicher HS-Kenzeichnung bis 1500mg/L<br />

geeignet. Andere Sulfatbedingungen sind gesondert zu vereinbaren<br />

5. Konsistenzstufenerhöhung für F2/F3/F4-Sorten s. Seite 18.<br />

Sprechen Sie uns auf weitere Lösungen für ihre Anwendungen an.<br />

Allen Lieferungen und Leistungen liegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.<br />

Alle aufgeführten Preise sind Nettopreise zuzüglich der am Tag der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer.<br />

Mit Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle vorherigen Preislisten ihre Gültigkeit.<br />

Alle aufgeführten Preise gelten zzgl. Sonderleistungen und Nebenbedingungen.<br />

X<br />

Eigenschaften / Verwendungszweck<br />

z. Bsp. geeignet für<br />

Stahlbeton für Außenbauteile mit Widerstand<br />

gegen schwachen chemischen Angriff mit<br />

hohem Eindringwiderstand<br />

nach DIN 1045-2, 5.5.3<br />

(WU-Beton - keine weiße Wanne)<br />

Stahlbeton für Außenbauteile mit Widerstand<br />

gegen schwachen chemischen Angriff mit<br />

hohem Eindringwiderstand<br />

nach DIN 1045-2, 5.5.3<br />

(WU-Beton - keine weiße Wanne)<br />

Bereitstellungsgemisch für Stahlfaserbeton<br />

im Wohnungsbau<br />

Bereitstellungsgemisch für Stahlfaserbeton<br />

im Industriebau<br />

Bereitstellungsgemisch für Stahlfaserbeton<br />

im Industriebau<br />

6. bei Prüfalter >28 Tage, ÜK2 Regelung seitens des Verarbeiters beachten.<br />

7. Prüfalter 56 Tage, Dauerhaftigkeit/Endfestigkeit wird erst zu einem späteren Zeitpunkt erreicht.<br />

8. Größtkorn ist Nennkorn<br />

9. Die Feuchtigkeitsklassen entsprechend der Alkali-Richtlinie. Standardmäßig genügen<br />

alle Sorten der Feuchteklasse WF, andere Anforderungen sind getrennt zu vereinbaren.<br />

10. Der Einbau des Betons ist nach ÜK2 zu überwachen.<br />

11. Stahlfaserbeton nach Stahlfaserklassen Werksspezifisch auf Anfrage.<br />

12. Die Expositionsklasse XM2 kann durch eine Oberflächenbehandlung (z.B. Vakuumieren,<br />

sachgerechtes Flügelglätten des Betons) durch den Verarbeiter erreicht werden.<br />

13. Die Expositionsklasse XM3 kann durch Hartstoffe nach DIN-1100 durch den Verarbeiter erreicht werden.<br />

14. Die Expositionsklasse XA3 erfordert bauseitige Schutzmaßnahmen oder Gutachten.<br />

Preisliste 1/2011 www.mth-beton.de


Preisliste 1/2011<br />

mth-beton GmbH & Co. KG<br />

WERKE: Küps, <strong>Bad</strong> <strong>Staffelstein</strong>, Breitenau, Kronach, Kulmbach, Neustadt b. Cbg.<br />

Mörtel<br />

Sondermischungen Sand (nicht güteüberwacht)<br />

Sondermischungen<br />

Mindermengen<br />

Winterzuschlag<br />

Kübelmiete<br />

Bei Abnahme unter 1 m³ berechnen wir Ihnen je Anfahrt EUR 72,50,<br />

unter 2 m³ je Anfahrt EUR 37,50.<br />

In der Zeit vom 01.11. bis 31.03. berechnen wir pro m³ EUR 5,00.<br />

Wird länger als 7 Tage kein Mörtel abgenommen, berechnen wir je angefangene Woche<br />

pro Kübel EUR 4,60. Bei Verlust, Beschädigung oder Zweckentfremdung der Kübel<br />

berechnen wir pro Kübel EUR 130,00.<br />

Kübelreinigung Werden die Kübel stark verschmutzt zurückgegeben, berechnen wir pro Kübel EUR 25,00.<br />

Bestellzeiten<br />

Kübelservice<br />

Mörtelart<br />

Normalmörtel<br />

Leichtmauermörtel<br />

M2314100<br />

M5314100<br />

M4314101<br />

M3312001<br />

Mörtelklasse<br />

bzw.<br />

Mörtelgruppe<br />

Sortennummer<br />

M13141NG<br />

M23141NG<br />

M53141NG<br />

Mauerwerk,DIN EN<br />

998-2 DIN 18580<br />

Mauerwerk,DIN EN<br />

998-2 DIN 18580<br />

Mauerwerk,DIN EN<br />

998-2 DIN 18580<br />

Mauerwerk,DIN EN<br />

998-2 DIN 18580<br />

Bestellungen müssen am Vortag bis 15.00 Uhr bei uns vorliegen.<br />

Nachbestellungen für den Liefertag bis 11.00 Uhr.<br />

Kübel zur Neubefüllung aufstellen. Wird kein Mörtel mehr benötigt, melden Sie die Kübel frei.<br />

Zweckentfremdete Kübel werden wie Verlust berechnet.<br />

Mehrfracht Ab 25 km Baustellenentfernung berechnen wir je km EUR 1,50.<br />

Hinweise, die Sie beachten sollten:<br />

1. Mörtel, der nicht sofort verarbeitet wird, muss mit einer Folie abgedeckt werden, um die weiche Konsistenz zu erhalten.<br />

2. Bis zu der auf dem Lieferschein angegebenen Verarbeitungszeit des Mörtel tritt kein Qualitätsverlust ein.<br />

3. Um einen Wasserentzug aus dem Mörtel zu vermeiden, sind die zu verarbeitenden Steine gemäß DIN 1053 vorzunässen.<br />

4. Frisches Mauerwerk sollte stets vor Regen, Wind, Frost und starker Sonneneinstrahlung geschützt werden.<br />

Wir empfehlen deshalb das Abdecken durch Folien bzw. Benetzen mit Wasser.<br />

1. Die Feuchtigkeitsklassen entsprechend der Alkali-Richtlinie.<br />

Standardmäßig genügen alle Sorten der Feuchteklasse WA, andere Anforderungen<br />

sind getrennt zu vereinbaren.<br />

2. Nachbehandlung seitens des Verarbeiters nach DIN 1045-3.<br />

3. Durch regional bedingte mögliche Änderungen der eingesetzten Rohstoffe können sich<br />

die Sortennummern an der 4., 5. und 6. Stelle ändern. Festigkeits- oder Expositions-<br />

klasse bleiben unverändert. Werksspezifische Verfügbarkeit der Sorten.<br />

4. Sorten der Expositionsklassen XA2/XA3 sind standardmäßig für einen<br />

Sulfatangriff aus Grundwasser bis 600mg/L, bei zusätzlicher HS-Kenzeichnung<br />

bis 1500mg/L geeignet. Andere Sulfatbedingungen sind gesondert zu vereinbaren<br />

Verwendung für<br />

Sprechen Sie uns auf weitere Lösungen für ihre Anwendungen an.<br />

Allen Lieferungen und Leistungen liegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.<br />

Alle aufgeführten Preise sind Nettopreise zuzüglich der am Tag der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer.<br />

Mit Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle vorherigen Preislisten ihre Gültigkeit.<br />

Alle aufgeführten Preise gelten zzgl. Sonderleistungen und Nebenbedingungen.<br />

Mittelwert<br />

Druckfestigkeit<br />

> 5,0 N/mm² 36<br />

130,00<br />

> 10,0 N/mm² 12<br />

140,00<br />

> 5,0 N/mm² 24<br />

190,00<br />

> 5,0 N/mm² 12<br />

225,00<br />

Mittelwert<br />

Druckfestigkeit<br />

> 2,5 N/mm²<br />

> 5,0 N/mm²<br />

>10,0 N/mm²<br />

Bodenmörtel auf Sandbasis zur verdichtungsfreien Graben- und Kanalverfüllung<br />

Sondermischungen<br />

(nicht güteüberwacht)<br />

Sortennummer<br />

M 5 (NM IIa)<br />

M 10 (NM III)<br />

M 5 (LM 36)<br />

M 5 (LM 21)<br />

Verarbeitungszeit<br />

Sortennummer Konsistenzklasse Anwendung Druckfestigkeit<br />

SO510905 F5 Verfüllung<br />

SO310905 F3 Verfüllung<br />

SO110905 F1 Auflastbank<br />

entspricht<br />

Bodenklasse<br />

3 bis 4<br />

Preis<br />

EUR/m³<br />

Preis<br />

EUR/m³<br />

Preisliste 1/2011 www.mth-beton.de<br />

110,00<br />

120,00<br />

130,00<br />

Preis<br />

EUR/m³<br />

98,00<br />

95,00<br />

93,00<br />

5. Konsistenzstufenerhöhung für F2/F3/F4-Sorten s. Seite 18.<br />

6. Die Preise gelten für 1 m³ verdichteten Mörtel/Sondermischung +/- 3 % Mengentoleranz.<br />

7. Prüfalter 56 Tage, Dauerhaftigkeit/Endfestigkeit wird erst zu einem späteren<br />

Zeitpunkt erreicht.<br />

8. Mörtel nicht auf allen Werken vorrätig. Werksspezifisch Anfrage erforderlich.<br />

9. Güteüberwachte Sorten nicht an allen Standorten. Bitte sprechen Sie uns an.


Preisliste 1/2011<br />

mth-beton GmbH & Co. KG<br />

WERKE: Küps, <strong>Bad</strong> <strong>Staffelstein</strong>, Breitenau, Kronach, Kulmbach, Neustadt b. Cbg.<br />

Sonderbetone<br />

Expositionsklassen<br />

XC4/XF1/XA1<br />

XC4/XF1/XA1<br />

XC4/XF1/XA1<br />

XC4/XF1/XA1<br />

XC4/XF1/XA1<br />

XC4/XF1/XA1<br />

XC4/XF1/XA1<br />

Betonfestigkeitsklasse<br />

Konsistenzklasse<br />

Größtkorn<br />

D max<br />

maximaler<br />

w/z-<br />

Wert<br />

16 P4634130 118,00<br />

C25/30 F6 0,60 X X<br />

8 P4624130 120,50<br />

16 P5634130 122,00<br />

C30/37 F6 0,60 X X<br />

8 P5624130 124,50<br />

32 B4544130 118,00<br />

C25/30 F5 0,60 X X<br />

16 B4534130 120,50<br />

32 B5544130 122,00<br />

C30/37 F5 0,60 X X<br />

16 B5534130 124,50<br />

C25/30 F5<br />

C30/37 F5<br />

C25/30 F4<br />

C30/37<br />

Sonderprodukte (außerhalb von DIN 1045-2)<br />

F4<br />

pumpfähig<br />

Preis<br />

EUR/m³<br />

Beton für Bohrpfähle nach DIN Fachbereicht 129 (DIN EN 1536)<br />

32 B4544131 121,00<br />

0,60 X X<br />

16 B4534131 123,50<br />

32 B5544131 125,00<br />

0,60 X X<br />

16 B5534131 127,50<br />

32 B4444132 126,00<br />

0,60 X X<br />

16 B4434132 128,50<br />

32 B5444132 129,00<br />

0,55 X X<br />

16 B5434132 131,50<br />

diese Produkte unterliegen keiner laufenden Überwachung<br />

250kg Zement 32 SF041125 97,00<br />

WU-Beton<br />

Sortennummer<br />

Unterwasserbeton nach DIN 1045-2<br />

unter Asphalt - - 32 - - - SA041100 83,00<br />

unter Beton - - 32 - - - SB041100 89,00<br />

300kg Zement - C1 16 - - - SF031130 99,50<br />

350kg Zement 8 SF021135 102,00<br />

300kg Zement<br />

400kg Zement<br />

- C1<br />

- C1<br />

8 RM121130 107,00<br />

- - -<br />

2 SM111130 109,50<br />

8 RM121140 114,00<br />

- - -<br />

2 SM111140 116,50<br />

500kg Zement 2 - - - SM111150 123,00<br />

- C1<br />

600kg Zement 2 - - - SM111160 130,00<br />

Bindemittel/Sand - F5 2 - X - SV514100 115,00<br />

nur Bindemittel - F6 - - X - SV604100 117,50<br />

Eigenschaften / Verwendungszweck<br />

z. Bsp. geeignet für<br />

LVB<br />

(Leichtverdichtender Beton)<br />

Bohrpfahlbeton<br />

(Einbringen im Trockenen)<br />

Bohrpfahlbeton<br />

(Einbringen unter Wasser)<br />

Unterwasserbeton<br />

HGT (Hydr. Gebundene Tragschicht)<br />

Filterbeton<br />

Sand- und Rieselmischungen<br />

(Die aufgeführten Mischungen entsprechen nicht<br />

Estrichmörtel nach DIN EN 13913!)<br />

Pflasterschlämme<br />

Dämmer<br />

(zur Hohlraumverfüllung)<br />

1. Die Feuchtigkeitsklassen entsprechend der Alkali-Richtlinie. Standardmäßig genügen 5. Konsistenzstufenerhöhung für F2/F3/F4-Sorten s. Seite 18.<br />

alle Sorten der Feuchteklasse WF, andere Anforderungen sind getrennt zu vereinbaren. 6. bei Prüfalter >28 Tage, ÜK2 Regelung seitens des Verarbeiters beachten.<br />

2. Die Nachbehandlung seitens des Verarbeiters nach DIN 1045-3.<br />

7. Prüfalter 56 Tage, Dauerhaftigkeit/Endfestigkeit wird erst zu einem späteren<br />

3. Durch regional bedingte mögliche Änderungen der eingesetzten Rohstoffe können Zeitpunkt erreicht.<br />

sich die Sortennummern an der 4., 5. oder 6. Stelle ändern. Festigkeits- oder<br />

8. Größtkorn ist Nennkorn<br />

Expositionsklassen bleiben unverändert. Werksspezifische Verfügbarkeit der Sorten. 9. Die Feuchtigkeitsklassen entsprechend der Alkali-Richtlinie. Standardmäßig genügen<br />

4. Sorten der Expositionsklassen XA2/XA3 sind standardmäßig für einen Sulfatangriff aus alle Sorten der Feuchteklasse WA, andere Anforderungen sind getrennt zu vereinbaren.<br />

Grundwasser bis 600mg/L, bei zusätzlicher HS-Kenzeichnung bis 1500mg/L geeignet. 10. Weitere Sonderbetone (Leichtbeton, Porenleichtbeton, flüssigkeitsdichter Beton, etc.)<br />

Andere Sulfatbedingungen sind gesondert zu vereinbaren.<br />

erhalten sie auf Anfrage.<br />

Sprechen Sie uns auf weitere Lösungen für ihre Anwendungen an.<br />

Allen Lieferungen und Leistungen liegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.<br />

Alle aufgeführten Preise sind Nettopreise zuzüglich der am Tag der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer.<br />

Mit Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle vorherigen Preislisten ihre Gültigkeit.<br />

Alle aufgeführten Preise gelten zzgl. Sonderleistungen und Nebenbedingungen.<br />

Preisliste 1/2011 www.mth-beton.de


Preisliste 1/2011<br />

mth-beton GmbH & Co. KG<br />

WERKE: Küps, <strong>Bad</strong> <strong>Staffelstein</strong>, Breitenau, Kronach, Kulmbach, Neustadt b. Cbg.<br />

Sonderleistungen für Beton - Estriche - Sonderprodukte<br />

Güteüberwachung<br />

Unsere Werke werden von der MFPA Weimar, dem BüV Ost und dem Überwachungs- und Zertifizierungsverein<br />

Transportbeton und WerkMörtel Land Bayern e.V. nach DIN 1045, DIN EN 206-1 fremdüberwacht. Änderungen vorbehalten.<br />

Zuschlagstoffe<br />

Abhängig von regionalen Gegebenheiten bzw. geforderten Betoneigenschaften behalten wir uns vor, Kies oder Splitt einzusetzen.<br />

Laborleistungen<br />

Herstellung im Werk, Lagerung und Prüfung je Satz Probewürfel EUR 130,00.<br />

Sonstige Prüfungen und Leistungen auf Anfrage.<br />

Kompetenzzentrum Baustoffe<br />

Qualifizierte Anwendungstechniker stehen zu Ihrer Verfügung, wenn Ihre Baustelle spezielle beton-<br />

technologische Anforderungen stellt. Sprechen Sie den für Sie zuständigen Werkleiter an.<br />

Bestellungen<br />

Betonabrufe bitte 24 Stunden vor Lieferbeginn. Bitte geben Sie immer die Sortennummer, genaue<br />

Rechnungsanschrift und Baustellenbezeichnung an.<br />

Größere Liefermengen müssen 48 Stunden vorher mit uns abgestimmt werden.<br />

Nachbestellungen am Einsatztag werden realisiert, wenn es die Disposition zulässt.<br />

Nachbestellungen haben nicht über das Fahrerpersonal zu erfolgen.<br />

Auf Sichtbeton, sowie Beton mit besonderen Eigenschaften und Verwendung ist bei der Bestellung hinzuweisen.<br />

Frachtkosten<br />

Die im Betonpreis enthaltenen Frachtkosten sowie jegliche Pumpenleistungen sind nicht skontierfähig.<br />

Rohrentladung<br />

EUR 4,50/m³<br />

Lieferungen außerhalb der normalen Arbeitszeit<br />

Der Zuschlag beträgt Montag-Freitag von 18.00-22.00 Uhr EUR 4,50/m³ und Samstag von 06.00-14.00 Uhr EUR 7,00/m³.<br />

Lieferungen außerhalb dieser Zeiten nur nach Vereinbarung.<br />

Entladezeiten<br />

Die Fahrzeuge sind bei Ankunft auf der Baustelle sofort zu entladen. Die Entladezeit beträgt<br />

bis zu 5 Min./m³. Danach berechnen wir je angefangene Viertelstunde EUR 15,00 je Fahrzeug.<br />

Mindermengen<br />

Unseren Preisen liegt eine Mindestabnahme von 5 m³ je Lieferung zugrunde. Bei kleineren Mengen<br />

berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von EUR 14,50/m³ zu der an 5 m³ fehlenden Menge.<br />

Mörtelmindestabnahme 2 m³; Mörtelminderfracht: < 2 m³ EUR 37,50 je Anfahrt; < 1 m³ EUR 72,50 je Anfahrt.<br />

Vorgewärmter Beton<br />

Warmbeton liefern wir nach den Bestimmungen der DIN 1045 mit einem Zuschlag von EUR 8,00/m³.<br />

Winterzuschlag<br />

Generell berechnen wir in der Zeit vom 01.11. bis 31.03. EUR 5,00/m³ als Winterzuschlag für den erhöhten Aufwand der<br />

Lieferbereitschaft unserer Werke. Die Lieferbereitschaft unserer Werke müssen wir uns vorbehalten.<br />

Zugabe von kundeneigenen Betonzusätzen<br />

Der Aufschlag für die Zugabe von kundeneigenen Zusatzmitteln bzw. Stahlfasern beträgt EUR 3,50/m³.<br />

Zusatzmittel (soweit nicht in unseren Rezepturen enthalten )<br />

Konsistenzstufenerhöhung 4,00 EUR/m³/Stufe; Verzögerer bis 3 Stunden 4,50 EUR/m³; Verzögerer bis 5 Stunden 6,50 EUR/m³<br />

Zuschläge für andere Zementsorten<br />

auf Anfrage<br />

Lieferscheinausdruck (Soll-Ist-Werte)<br />

EUR 3,00/m³<br />

Rückbeton<br />

Die Beseitigung von nicht abgenommenen Betonmengen berechnen wir mit EUR 52,00/m³.<br />

Allen Lieferungen und Leistungen liegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.<br />

Alle aufgeführten Preise sind Nettopreise zuzüglich der am Tag der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer.<br />

Mit Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle vorherigen Preislisten ihre Gültigkeit.<br />

Preisliste 1/2011 www.mth-beton.de


Preisliste 1/2011<br />

mth-beton GmbH & Co. KG<br />

WERKE: Küps, <strong>Bad</strong> <strong>Staffelstein</strong>, Breitenau, Kronach, Kulmbach, Neustadt b. Cbg.<br />

Mietpreise für Betonpumpen und Pumi (Fahrmischpumpe)<br />

Der Mietpreis wird berechnet aus der Summe von Grundpreis, Nutzungspreis sowie Sonderleistungen und Zuschlägen,<br />

soweit diese den Mindestrechnungsbetrag übersteigt, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />

Maximale Reichweite vertikal bis 24 m 32 m 36 m 42 m 52 m<br />

Maximale Reichweite horizontal bis 20 m 28 m 32 m 38 m 48 m<br />

Grundpreis für An- /Abfahrt in EUR 1)<br />

+ Schlauchpumpe<br />

+ Pumi<br />

+ 31 HT<br />

130,00 150,00 210,00 285,00 340,00<br />

Pauschale bis 15 m³ EUR 300,00 330,00 430,00 525,00 600,00<br />

Pauschale bis 25 m³ EUR 400,00 420,00 510,00 620,00 730,00<br />

über 25 m³ bis 50 m³ EUR / m³ 16,00 17,00 21,00 25,00 30,00<br />

über 50 m³ bis 100 m³ EUR / m³ 15,00 16,00 20,00 24,00 29,00<br />

über 100 m³ bis 150 m³ EUR / m³ 14,50 15,50 19,50 23,50 28,50<br />

über 150 m³ bis 200,00 m³ EUR / m³ 13,50 14,50 18,50 23,00 28,00<br />

über 200 m³ bis 400,00 m³ EUR / m³ 13,00 14,00 18,00 22,50 27,50<br />

über 400 m³ EUR / m³ 12,50 13,50 17,50 22,00 27,00<br />

zusätzlicher Stundensatz bei<br />

Unterschreitung<br />

EUR / Stunde 250,00 260,00 410,00 490,00 770,00<br />

einer Mindestförderleistung von m³ / Stunde 15,00 20,00 20,00 25,00 25,00<br />

Mindestrechnungsbetrag 3)<br />

EUR / Stunde 430,00 480,00 640,00 810,00 940,00<br />

den Verteilermast hinaus.<br />

3)<br />

Der Mindestrechnungsbetrag ist der Betrag, der pro Einsatz mindestens zu zahlen ist, unabhängig von eventueller<br />

Rabattgewährung.<br />

Sonderleistungen und Zuschläge<br />

je Standortwechsel auf der Baustelle 75,00 € 75,00 € 115,00 € 140,00 € 250,00 €<br />

Keine Reinigung am Einsatzort 200,00 € 200,00 € 200,00 € 250,00 € 300,00 €<br />

zusätzliche Schlauchleitung<br />

9,50 € / lfdm<br />

zusätzliche Rohrleitung<br />

7,00 € / lfdm<br />

zusätzliche Reduzierung<br />

29,00 € / Stück<br />

zusätzlicher Bogen<br />

7,00 € / Stück<br />

Faser-,Luftporen-,Schwer- und Leichtbetone<br />

2,00 € / m³<br />

zusätzlicher Rohr-/Schlauchleitungstransport<br />

75,00 € / Stunde mind. jedoch 150,00 €<br />

Samstagseinsätze oder werktags ab 18 Uhr<br />

65,00 € / Einsatz<br />

Nachtstundenzuschlag 20 - 6 Uhr und samstags<br />

ab 13 Uhr<br />

Nutzungspreis 2)<br />

1)<br />

Der Grundpreis umfasst die An- und Abfahrt der Betonpumpe bis maximal 1 Stunde hierfür.<br />

2)<br />

Der Nutzungspreis wird bestimmt durch die Menge pro Einsatz. Bei geringerer Förderleistung erfolgt die Berechnung nach<br />

Stundensatz (Baustellenankunft bis Abfahrt, auch bei Wartezeit). Der Nutzungspreis beinhaltet nicht die Betonförderung über<br />

50,00 € / Stunde<br />

Sonn- und Feiertagszuschlag<br />

95,00 € / Stunde<br />

Vergebl. Anfahrt / kurzfrist. Absage < 24 Std. 430,00 € 480,00 € 640,00 € 810,00 € 940,00 €<br />

zusätzl.Maschinist (von Ank.- Abf. Baustelle)<br />

60,00 € / Stunde<br />

Bemerkungen<br />

Der Pumpeinsatz setzt folgende bauseitige Leistungen voraus:<br />

A. Einwandfreier, tragfähiger Zufahrtsweg und Aufstellungsort (gemäß unserer AGB);<br />

B. Genügend Hilfskräfte zum Auf- und Abbau von Rohrleitungen;<br />

C. Bei Rohrverlegung: Bereitstellung von Zement und eines Behälters zum Herstellen einer Schmiermischung oder Zementschlempe zum Anpumpen;<br />

D. Möglichkeit zum Reinigen der Rohrleitungen auf der Baustelle. Im Spritzbereich der Pumpe und des Reinigungsplatzes<br />

dürfen keine Fahrzeuge oder sonstige gefährdete Teile abgestellt sein;<br />

E. Wartezeiten auf der Baustelle werden zum o. a. Stundenmietsatz abgerechnet;<br />

F. Baustellenbesichtigung durch einen unserer Mitarbeiter im Auftragsfalle kostenlos, andernfalls Berechnung;<br />

G. Alle Arbeiten sind reine Dienstleistungen. Die Preise sind Nettopreise (kein Skontoabzug);<br />

H. Mindestbindemittelgehalt für pumpfähigen Beton 260 kg/m³ ab C 12/15, Mindestbindemittelgehalt für Rohr- und Schlauchleitungen 350 kg/m³ab C 20/25;<br />

Schlauchleitungen DN 65 nur 16 mm Größtkorn;<br />

I. Bei steigenden Energiekosten behalten wir uns vor, diese weiterzugeben. Diesel und Ölpreisbasis 02/2009;<br />

Sprechen Sie uns auf weitere Lösungen für ihre Anwendungen an.<br />

Allen Lieferungen und Leistungen liegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.<br />

Alle aufgeführten Preise sind Nettopreise zuzüglich der am Tag der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer.<br />

Mit Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle vorherigen Preislisten ihre Gültigkeit.<br />

Alle aufgeführten Preise gelten zzgl. Sonderleistungen und Nebenbedingungen.<br />

Preisliste 1/2011 www.mth-beton.de


Preisliste 1/2011<br />

mth-beton GmbH & Co. KG<br />

WERKE: Küps, <strong>Bad</strong> <strong>Staffelstein</strong>, Breitenau, Kronach, Kulmbach, Neustadt b. Cbg.<br />

Förderband<br />

Rüttler<br />

Mörtel<br />

Beton 1)<br />

Kies, Sand, Schotter<br />

1) 10 Min./m³ Entladezeit für Beton<br />

Material<br />

Grundpreis je Einsatz<br />

Nutzungspreis<br />

Grundpreis /<br />

Einsatz in EUR<br />

Allen Lieferungen und Leistungen liegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.<br />

Alle aufgeführten Preise sind Nettopreise zuzüglich der am Tag der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer.<br />

Mit Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle vorherigen Preislisten ihre Gültigkeit.<br />

Alle aufgeführten Preise gelten zzgl. Sonderleistungen und Nebenbedingungen.<br />

50,00<br />

6,50 / m³<br />

3 m³ 65,00 10,00 / m³<br />

65,00<br />

5,00 / m³<br />

65,00<br />

3,00 / t<br />

20,00 EUR / Einsatz<br />

1,60 EUR / m³<br />

EUR /<br />

Fördermenge<br />

Preisliste 1/2011 www.mth-beton.de


Preisliste 1/2011<br />

mth-beton GmbH & Co. KG WERKE: Küps, <strong>Bad</strong> <strong>Staffelstein</strong>, Breitenau, Kronach, Kulmbach, Neustadt b. Cbg.<br />

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 7/2011<br />

1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)<br />

Für unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten ausnahmslos<br />

die nachfolgenden Bedingungen. Sie gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen,<br />

selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich<br />

vereinbart werden. Einkaufsbedingungen oder sonstige AGB des Käufers<br />

sind für uns selbst dann unverbindlich, wenn wir Ihnen vor der<br />

Lieferung nicht ausdrücklich widersprechen.<br />

2. Angebot<br />

Unsere Angebote sind für uns unverbindlich, falls nicht etwas anderes<br />

vereinbart worden oder die Lieferung erfolgt ist. Unseren Angeboten liegen<br />

unsere jeweils gültigen Preislisten sowie Sorten- und Lieferverzeichnisse<br />

zugrunde. Wir liefern Beton/Mörtel wie in unseren Sorten- und Lieferverzeichnissen<br />

- i.d.R. unter Bezugnahme auf die einschlägigen deutschen<br />

und europäischen Regelwerke - beschrieben. Eine Garantie kann hieraus<br />

in keinem Fall abgeleitet werden. Für die richtige Auswahl der Beton-/<br />

Mörtelsorte und -menge ist allein der Käufer verantwortlich.<br />

3. Lieferung und Abnahme<br />

1) Leistungsort ist unser Lieferwerk. Wir verfügen nicht über eigene<br />

Transportfahrzeuge, auf Verlangen übernehmen wir jedoch die Versendung<br />

an die vom Käufer angegebene Stelle. Wird diese auf Wunsch des<br />

Käufers nachträglich geändert, so trägt dieser alle dadurch anstehenden<br />

Kosten. Der Käufer ist berechtigt, die vertraglich vereinbarte Liefermenge<br />

in Teilen abzurufen. Der Abruf einer Liefermenge von mehr als 100<br />

m³ muss mindestens 48 Stunden vor Lieferbeginn, im Übrigen 24 Stunden<br />

vor Lieferbeginn erfolgen. Soweit die abgerufene Menge nicht auf<br />

einem Transportfahrzeug verladen werden kann, gilt die Ladung jedes<br />

Fahrzeugs als Teillieferung.<br />

2) Sind Leistungszeiten vereinbart, gelten diese für den Zeitpunkt der<br />

Verladung in unserem Lieferwerk auf das Transportfahrzeug. Transportzeiten<br />

werden durch Witterungsverhältnisse, Verkehrsaufkommen und<br />

den Zustand der Transportwege (Baustellen, usw.) beeinflusst. Transportzeiten<br />

können deshalb nur unter Zugrundelegung gewöhnlichere<br />

Witterungs- und Verkehrsverhältnisse geschätzt werden und sind einer<br />

verbindlichen Vereinbarung nicht zugänglich. Soweit sich die geschätzte<br />

Transportzeit nicht aus den Auftragsunterlagen ergibt, werden wir diese<br />

auf Verlangen mitteilen. Die Überschreitung vereinbarter Leistungszeiten<br />

berechtigt den Käufer nur zum Rücktritt, wenn er uns zuvor erfolglos<br />

eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.<br />

3) Bei Umständen, die uns die Ausführung übernommener Aufträge<br />

erschweren, verlängert sich die Lieferzeit für die Lieferung/Restlieferung<br />

um die Dauer der Behinderung; gleiches gilt für eine vom Käufer für die<br />

Leistungserbringung gesetzte Frist, insbesondere für Nachfristen gemäß<br />

§§ 281 I, 323 I BGB. Diese Fristverlängerung tritt auch dann ein, wenn<br />

wir uns mit der Leistung bereits in Verzug befinden. Vor Ablauf der<br />

verlängerten Lieferzeit/frist ist der Käufer weder zum Rücktritt noch zur<br />

Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt.<br />

Wird ein vereinbarter Liefertermin auf Grund erschwerender Umstände<br />

um mehr als einen Monat überschritten, kann jede Partei vom Vertrag<br />

zurücktreten.<br />

Der Käufer kann bereits zu einem früheren Zeitpunkt vom Vertrag zurücktreten,<br />

- wenn sein Leistungsinteresse infolge der Nichteinhaltung der Lieferzeit<br />

weggefallen ist,<br />

- wenn wir die Leistungserbringung ernsthaft und endgültig ablehnen<br />

oder<br />

- wenn sonstige besondere Umstände unter Abwägung der beiderseitigen<br />

Interessen den früheren Rücktritt rechtfertigen.<br />

Erschwerende Umstände sind z. B. behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen,<br />

Streiks, Aussperrungen, sonstige, durch politische und wirtschaftliche<br />

Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, Mangel an notwendigen Roh- und<br />

Betriebsstoffen, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörungen und<br />

sonstige Ereignisse, die bei uns, unseren Vorlieferanten und in fremden<br />

Betrieben eintreten und von denen die Aufrechterhaltung unseres Betriebes<br />

abhängig ist. Wir können uns auf diese Umstände jedoch nicht berufen,<br />

soweit sie für uns vorhersehbar und vermeidbar waren.<br />

4) Ist der Käufer wegen einer Pflichtverletzung zum Rücktritt berechtigt, hat<br />

er sich nach unserer Aufforderung innerhalb einer angemessenen Frist<br />

zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt<br />

oder auf der Lieferung besteht.<br />

5) Wir haften bei einer Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes<br />

oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In<br />

anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird unsere Haftung für<br />

den Schadensersatz neben der Leistung auf 20 % und für den Schadensersatz<br />

statt der Leistung auf 120 % des Wertes der Lieferung begrenzt.<br />

Weitergehende Ansprüche des Käufers sind – auch nach Ablauf<br />

einer dem Verkäufer etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen.<br />

Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei Haftung wegen der<br />

Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Änderung<br />

der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden<br />

Regelungen nicht verbunden.<br />

6) Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Käufer berechtigt, Schadensersatz<br />

nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Jedoch<br />

beschränkt sich der Anspruch des Käufers auf Schadensersatz neben<br />

oder statt der Leistung und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf<br />

120 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit<br />

nicht genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche des<br />

Käufers wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Diese<br />

Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben<br />

Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder<br />

der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom<br />

Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil<br />

des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.<br />

7) Für die Folgen unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben bei Abruf<br />

haftet der Käufer: Übermittlungsfehler gehen zu seinen Lasten.<br />

8) Soweit wir die Versendung übernommen haben, muss das Transportbeton/Mörtelfahrzeug<br />

die vereinbarte Lieferstelle gefahrlos erreichen und<br />

wieder verlassen können. Dies setzt einen ausreichend befestigten, mit<br />

schweren Lastwagen unbehindert befahrbaren Anfahrweg voraus. Ist<br />

diese Voraussetzung nicht gegeben, haftet der Käufer für alle daraus<br />

entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf sein Verschulden. Das<br />

Entleeren muss unverzüglich, zügig (1 m³ in weniger als 5 Min.) und<br />

ohne Gefahr für das Fahrzeug erfolgen können. Bei verweigerter, verzögerter<br />

oder sonst sachwidriger Abnahme hat der Käufer unbeschadet<br />

seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises zu entschädigen, es<br />

sei denn, Verweigerung oder Verspätung beruhen auf Gründen, die wir<br />

zu vertreten hätten.<br />

9) Die den Lieferschein unterzeichnende Person gilt als zur Abnahme des<br />

Betons/Mörtels und zur Bestätigung des Empfangs als bevollmächtigt.<br />

Mehrere Käufer bevollmächtigen einander, in allen verkaufsbetreffenden<br />

Angelegenheiten unsere rechtsverbindlichen Erklärungen entgegenzunehmen.<br />

10) Bei Außentemperaturen von > 30° C sind wir von jeglichen Lieferverpflichtungen<br />

befreit. Diese Lieferungen entsprechen nicht den gültigen<br />

Regelwerken und sind damit ohne jegliche Gewährleistung.<br />

4. Gefahrübergang<br />

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung<br />

des Transportbetons/-mörtels geht in dem Zeitpunkt auf den Käufer<br />

über, in welchem die Ware verladen ist. Beim Verbrauchsgüterkauf geht<br />

die Gefahr über, sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen<br />

ist, spätestens jedoch, sobald es die öffentliche Straße verlässt, um zur<br />

vereinbarten Anlieferstelle zu fahren. Werden unserem Beton/Mörtel im<br />

Lieferwerk oder im Transportfahrzeug auf Verlangen des Käufers Stoffe<br />

(z. B. Fasern, Chemikalien und ähnliches) beigemischt, die ihrer Art<br />

oder ihrem Umfang nach nicht Bestandteil unserer Rezeptur sind, geht<br />

die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung<br />

vor dem Beimischen dieser Stoff auf den Käufer über.<br />

5. Gewährleistung<br />

1) Wir gewährleisten, dass die Betone/Mörtel unseres Sortenverzeichnisses<br />

nach den geltenden Vorschriften hergestellt, überwacht und geliefert<br />

worden. Für sonstige Betone/Mörtel gelten jeweils besondere Vereinbarungen.<br />

2) Mängelansprüche setzen voraus, dass<br />

a) der Käufer spätestens vor dem Entladen der Transportfahrzeuge die<br />

Übereinstimmung der Kennzeichnung der Lieferung mit der Bestellung<br />

überprüft und eine Abweichung unverzüglich schriftlich anzeigt;<br />

b) der Käufer die Ware unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit, insbesondere<br />

erkennbare Mängel untersucht und dies unverzüglich schriftlich<br />

anzeigt;<br />

3) Mängelansprüche entfallen, wenn der Käufer oder die nach Ziffer 3.6 als<br />

bevollmächtigt geltende Person unseren Beton/Mörtel mit Zusätzen,<br />

Wasser, Transportbeton/-mörtel anderer Lieferanten oder mit Baustellenbeton/-mörtel<br />

vermengt oder sonst verändert, vermengen oder verändern<br />

lässt oder verzögert abnimmt.<br />

4) Die Rüge bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Fahrer der<br />

Lieferfahrzeuge, Laboranten und Disponenten sind zur Entgegennahme<br />

einer Mängelanzeige nicht befugt. In der Mängelanzeige sind unser<br />

Lieferwerk und Lieferscheinnummer sowie die Art des Mangels anzugeben.<br />

5) Verbraucher haben offensichtliche Mängel binnen einer zweiwöchigen<br />

Frist zu rügen, die mit der Übergabe der Ware beginnt. Werden die<br />

Mängel erst später offensichtlich, beginnt die Frist mit diesem Zeitpunkt.<br />

Bei nicht form- und/oder fristgerechter Rüge gilt der Beton/Mörtel als<br />

vertragsgemäß.<br />

6) Bei Verträgen mit Unternehmern, juristischen Person des öffentlichen<br />

Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen verjähren die Mängelansprüche<br />

in zwei Jahren ab Gefahrübergang, soweit uns kein Vorsatz<br />

zur Last fällt.<br />

7) Beanstandete Ware oder als mangelhaft erkennbare Ware darf nicht<br />

weiterverarbeitet werden.<br />

8) Soweit unser Beton/Mörtel mangelhaft ist, werden wir nach unserer<br />

Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern.<br />

9) Mangelbeseitigung oder Nachlieferung sind für uns stets unzumutbar,<br />

wenn die Aufwendungen 130 % des Rechnungswertes unserer Lieferung<br />

übersteigen.<br />

10) Wir verfügen nicht über eigene Betonfördergeräte (Betonpumpen u. ä.);<br />

auf Verlangen vermitteln wir jedoch entsprechende Dienstleistungen.<br />

Etwaiges Fördern unseres Transportbetons/-mörtels auf der Baustelle<br />

und etwaiges Vermitteln von Fördergeräten und/oder deren Einsatzes<br />

sind nicht Gegenstand dieses Kaufvertrages. Auch wenn das Entgelt für<br />

unseren Beton/Mörtel und für den Einsatz von Betonfördergeräte gemeinsam<br />

berechnet und eingezogen wird, wird hierdurch kein einheitliches<br />

Vertragsverhältnis begründet.<br />

6. Haftung<br />

1) Soweit wir, unsere Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich<br />

oder grob fahrlässig gehandelt haben, haften wir nach den gesetzlichen<br />

Bestimmungen. Im Übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz,<br />

wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit<br />

oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.<br />

Wir haften auch, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen<br />

oder die Garantie für die Beschaffenheit unseres Transportbetons/Mörtels<br />

übernommen haben.<br />

2) Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten<br />

ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden<br />

begrenzt. Die Haftung für Schäden durch unseren Transportbeton/Mörtel<br />

an anderen Rechtsgütern des Käufers, z. B. Schäden an<br />

anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen.<br />

Die Regelungen der Sätze 1 und 2 dieses Abs. 2 gelten nicht, soweit<br />

Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung<br />

des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird, wir den<br />

Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit<br />

des Liefergegenstandes übernommen haben.<br />

3) Die Regelungen der vorstehenden Absätze 1 und 2 erstrecken sich auf<br />

Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung,<br />

gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln,<br />

der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter<br />

Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher<br />

Aufwendungen.<br />

Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach Ziffer 3 Abs. 5, die<br />

Haftung für Unmöglichkeit nach Ziffer 3 Abs. 6.<br />

7. Eigentumsvorbehalt<br />

1) Der von uns gelieferte Mörtel/Beton bleibt bis zur vollständigen<br />

Bezahlung unser Eigentum.<br />

2) Eine etwaige Verarbeitung unseres Betons/Mörtels zu einer neuen<br />

beweglichen Suche erfolgt in unserem Auftrag mit Wirkung für uns, ohne<br />

dass uns daraus Verbindlichkeiten erwachsen. Wir räumen dem Käufer<br />

schon jetzt an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes<br />

der neuen Sachen zum Wert unseres Betons/Mörtels ein. Der Käufer<br />

hat die neue Sache mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich zu verwahren.<br />

3) Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermengung oder Vermischung<br />

unseres Transportbetons/-mörtels mit anderen beweglichen Sachen zu<br />

einer einheitlichen neuen Sache an dieser Allein- oder Miteigentum,<br />

überträgt er uns zur Sicherung unserer Forderungen schon jetzt sein<br />

Eigentumsrecht im Verhältnis des Wertes unseres Betons/Mörtels zum<br />

Wert der anderen Sachen. Er verpflichtet sich, die neue Sache unentgeltlich<br />

zu verwahren. Für den Fall des Weiterverkaufs unseres Betons/Mörtels<br />

oder der aus ihm hergestellten neuen Sache hat der Käufer<br />

seine Abnehmer auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen.<br />

4) Nur gegenüber Verbrauchern ist mit dem Verlangen, unser Vorbehaltseigentum<br />

an uns herauszugeben, die Erklärung verbunden, dass wir<br />

vom Vertrag zurücktreten. Im Übrigen bedarf es hierzu unserer ausdrücklichen<br />

Erklärung.<br />

5) Der Käufer tritt uns zur Sicherung unserer bestehenden und künftigen<br />

Forderungen alle, auch künftig entstehenden Forderungen aus einem<br />

Weiterverkauf unseres Betons/Mörtels mit allen Nebenrechten in Höhe<br />

des Wertes unseres Betons/Mörtels mit Rang vor dem restlichen Teil<br />

seiner Forderungen ab. Für den Fall, dass der Käufer unseren Beton/Mörtel<br />

zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren oder<br />

aus unserem Beton/Mörtel hergestellten neuen Sachen verkauft oder<br />

unseren Beton/Mörtel mit einem fremden Grundstück oder einer fremden<br />

beweglichen Sache verbindet, vermengt oder vermischt und er<br />

dafür eine Forderung erwirbt, die auch seine übrigen Leistungen deckt,<br />

tritt er uns hiermit zur Sicherung unserer bestehenden und künftigen<br />

Ansprüche diese Forderungen mit allen Nebenrechten in Höhe des<br />

Wertes unseres Betons/Mörtels mit Rang vor dem restlichen Teil seiner<br />

Forderungen ab. Der Käufer wird ermächtigt, die abgetretenen Forderungen<br />

im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs für uns<br />

einzuziehen. Wir sind jedoch berechtigt, die Abtretung anzuzeigen und<br />

die Forderungen einzuziehen. Von dieser Befugnis werden wir so lange<br />

keinen Gebrauch machen, wie der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen<br />

ordnungsgemäß nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Käufer<br />

die abgetretenen Forderungen einzeln nachzuweisen.<br />

6) Der Wert unseres Betons/Mörtels im Sinne der vorstehenden Ziffer 1<br />

und 2 entspricht den in unseren Rechnungen ausgewiesenen Kaufpreisen<br />

zuzüglich 20 %.<br />

7) Der Käufer darf seine Forderungen gegen Nacherwerber weder an<br />

Dritte abtreten noch verpfänden noch mit Nacherwerbern ein Abtretungsverbot<br />

vereinbaren.<br />

8) Für den Fall, dass der Käufer an uns abgetretene Forderungsteile<br />

einzieht, tritt er uns bereits jetzt die Forderungsteile in Höhe seiner<br />

jeweiligen Restforderung ab. Der Anspruch auf Herausgabe der eingezogenen<br />

Beiträge bleibt unberührt.<br />

9) Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherheiten auch als Sicherung<br />

für die Erfüllung unserer Schadensforderung.<br />

10) Der Käufer hat uns von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung<br />

unseres Rechts durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er<br />

hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben<br />

und uns zur Last fallende Interventionskosten zu tragen.<br />

11) Auf Verlangen des Käufers werden wir die uns zustehenden Sicherheiten<br />

insoweit freigeben, als deren Wert unsere Forderungen noch Abs. 1)<br />

um 20 % übersteigt.<br />

8. Preise und Zahlungsbedingungen<br />

1) Sämtliche Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer, die der Kunde in<br />

der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat.<br />

2) Erhöhen sich zwischen Vertragsabschluß und der Ausführung des<br />

Auftrags unsere Selbstkosten, insbesondere für Zement, Kies, Fracht,<br />

Energie und/oder Löhne, sind wir berechtigt, unseren Verkaufspreis<br />

entsprechend zu erhöhen. Dies gilt nicht für Lieferungen an Verbraucher,<br />

die innerhalb von vier Monaten noch Vertragsabschluß erfolgen<br />

und außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen.<br />

3) Zuschläge für Mindermengen, nicht normal befahrbare Straßen und<br />

Baustellen, nicht sofortige Entladung bei Ankunft sowie für Lieferungen<br />

außerhalb der normalen Geschäftszeit oder in der kalten Jahreszeit<br />

werden nach unserer jeweils gültigen Preisliste berechnet.<br />

4) Unsere Forderungen aus der Lieferung von Beton/Mörtel sind -<br />

unabhängig vom Zeitpunkt der Rechnungsstellung - sofort bei Übergabe<br />

des Beton/Mörtel ohne jeden Abzug zu bezahlen. Dies gilt auch für<br />

Teillieferungen im Sinne der Ziffer 3. 1). Ausnahmen bedürfen der<br />

schriftlichen Vereinbarung.<br />

Ein Skontoabzug ist unzulässig, wenn der Käufer mit Zahlungsverpflichtungen<br />

im Rückstand ist oder Wechselverbindlichkeiten bei uns hat.<br />

Dies gilt auch bei Zahlungsrückständen oder Wechselverbindlichkeiten<br />

gegenüber den anderen in unserer Preisliste aufgeführten Unternehmen<br />

der thomas gruppe.<br />

Mit der Angabe von Zahlungszielen in unserer Rechnung ist eine Stundung<br />

oder ein Verzicht auf die gesetzlichen Fälligkeitszinsen nicht verbunden;<br />

vielmehr handelt es sich um eine befristete Mahnung mit der<br />

Maßgabe, dass wir bei Gutschrift des vollständigen Rechnungsbetrages<br />

innerhalb der Zahlungsziele auf die Geltendmachung von Fälligkeitszinsen<br />

verzichten und erst nach Überschreitung dieser Zahlungsziele einen<br />

Verzugsschaden geltend machen.<br />

5) Auf Verlangen wird der Käufer uns eine Einziehungsermächtigung zur<br />

Abbuchung fälliger Rechnungsbeträge von seinem Bankkonto mittels<br />

Lastschriftverfahren erteilen.<br />

6) Wechsel und Schecks nehmen wir nur zahlungshalber entgegen.<br />

Wechsel nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Der Diskont, die<br />

Spesen und alle mit der Einziehung des Wechsels und Scheckbetrages<br />

im Zusammenhang stehenden Kosten sind vom Käufer zu tragen.<br />

7) Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, beanspruchen wir<br />

Verzugszinsen in Höhe der uns berechneten Bankkreditzinsen, mindestens<br />

jedoch in Höhe der gesetzlichen Zinsen.<br />

8) Wenn nach dem Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen<br />

des anderen Teils eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder<br />

eine bereits eingetretene wesentliche Verschlechterung erst nachträglich<br />

bekannt wird, durch die der Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet<br />

wird, z.B. der Käufer seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist,<br />

über sein Vermögen das Vergleichs oder Konkursverfahren eröffnet, die<br />

Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird<br />

oder in sonstiger Weise in den Vermögensverhältnissen des Käufers<br />

eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unser Anspruch<br />

gefährdet wird, können wir - auch wenn wir uns zur Vorausleistung<br />

verpflichtet haben - die uns obliegende Leistung verweigern, bis die<br />

Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist.<br />

Dies gilt auch, wenn unser Kreditversicherer den Kunden aus dem<br />

Deckungsschutz ausschließt.<br />

9) Unsere Zahlungsansprüche gegen den Käufer werden ungeachtet von<br />

Stundungsabreden sofort fällig:<br />

- wenn der Käufer mit der Bezahlung einer Forderung in Rückstand<br />

gerät,<br />

- wenn ausgestellten Schecks nicht ordnungsgemäß eingelöst werden,<br />

- wenn bei vereinbarter Teilnahme am Lastschriftverfahren oder bei<br />

erteilter Einzugsermächtigung das Konto zum vereinbarten Zeitpunkt<br />

keine ausreichende Deckung aufweist,<br />

- wenn Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage<br />

stellen, insbesondere wenn unser Warenkreditversicherer ihn aus dem<br />

Deckungsschutz der Warenkreditversicherung ausschließt,<br />

- wenn er unsere Forderungen bestreitet oder zu erkennen gibt, dass er<br />

seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommen wird,<br />

- wenn er Maßnahmen unternimmt, die geeignet sind, die wirtschaftliche<br />

Sicherheit und Durchsetzbarkeit unserer Zahlungsansprüche zu gefährden<br />

oder wenn sich herausstellt, dass er in den Vertragsverhandlungen<br />

irreführende Angaben gemacht hat. In allen vorstehenden Fällen sind<br />

wir berechtigt, dem Käufer eingeräumte Rabatte oder sonstige Vergünstigungen<br />

zu widerrufen.<br />

10) Die Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen,<br />

es sei denn, dass der Gegenanspruch von uns nicht bestritten<br />

wird, oder rechtskräftig festgestellt ist. Nur Verbraucher können sich<br />

auf Zurückbehaltungsrechte berufen.<br />

11) Ist der Käufer kein Verbraucher und reicht seine Erfüllungsleistung zur<br />

Tilgung unserer sämtlichen Forderungen nicht aus, bestimmen wir, auf<br />

welche Schuld die Leistung angerechnet wird.<br />

9. Baustoffüberwachung<br />

Beauftragte unseres Unternehmens, der Baustoffüberwachung und der<br />

obersten Bauaufsichtsbehörde sind berechtigt, während der Betriebsstunden<br />

jederzeit und unangemeldet die belieferte Baustelle zu betreten<br />

und Proben zu nehmen.<br />

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl<br />

1) Erfüllungsort für die Lieferung der Ware ist der Ort des Gefahrüberganges.<br />

Erfüllungsort für alle sonstigen Rechte, Leistungen und Pflichten ist<br />

der Sitz unserer Verwaltung.<br />

2) Gerichtsstand ist, soweit der Käufer Kaufmann, eine juristische Person<br />

des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen<br />

ist, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten<br />

auch für Wechsel und Scheckklagen, der Sitz unserer Verwaltung, nach<br />

unserer Wahl auch der Sitz unseres Lieferwerks.<br />

3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.<br />

Preisliste 1/2011 www.mth-beton.de


Preisliste 1/2011<br />

mth-beton GmbH & Co. KG WERKE: Küps, <strong>Bad</strong> <strong>Staffelstein</strong>, Breitenau, Kronach, Kulmbach, Neustadt b. Cbg.<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Betonfördergeräten Stand 01.07.2011<br />

1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

1) Für die Vermietung von Betonfördergeräten samt Zubehör gelten<br />

ausnahmslos die nachfolgenden Bedingungen. Sie gelten auch für<br />

künftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal<br />

ausdrücklich vereinbart werden.<br />

2) Einkaufsbedingungen oder sonstige AGB des Mieters sind für uns<br />

selbst dann unverbindlich, wenn ihnen vor Mietbeginn nicht<br />

ausdrücklich widersprochen wurde.<br />

3) Auch wenn wir gleichzeitig Baustoffe, insbesondere Beton oder<br />

Mörtel, an den Mieter liefern, wird kein einheitliches<br />

Vertragsverhältnis begründet.<br />

2. Angebot<br />

Angebote sind für uns unverbindlich, falls nicht etwas anderes<br />

vereinbart worden oder die Leistung erfolgt ist. Den Angeboten<br />

liegen unsere jeweils gültigen Preislisten zugrunde.<br />

Die vermieteten Betonfördergeräte entsprechen der technischen<br />

Beschreibung in der Preisliste. Für die richtige Auswahl der<br />

Mietsache ist allein der Mieter verantwortlich.<br />

3. Pflichten des Vermieters<br />

1) Wir verpflichten uns ausschließlich, dem Mieter den Gebrauch der<br />

vermieteten Sache während der Mietzeit zu gewähren. Soweit wir<br />

auch Bedienungspersonal stellen, verschaffen wir dem Mieter die<br />

Dienste des Bedienungspersonals. Das Bedienungspersonal ist<br />

für die Mietdauer in vollem Umfang den Weisungen des Mieters<br />

unterworfen.<br />

2) Die Mietzeit beginnt mit dem Eintreffen der Mietsache am und<br />

endet mit deren Abtransport vom Aufstellungsort; bei<br />

Meinungsverschiedenheiten ist die Tachoscheibe des Fahrzeugs<br />

maßgebend.<br />

3) Wir sind stets bemüht, die vom Mieter gewünschten oder<br />

angegebenen Termine oder Fristen einzuhalten. Dies setzt<br />

voraus, dass der Abruf der Betonfördergeräte mindestens 24<br />

Stunden vor Beginn der Mietzeit erfolgt.<br />

4) Die Nichteinhaltung vereinbarter Mietzeiten berechtigen den<br />

Mieter nur zum Rücktritt, wenn er uns zuvor erfolglos eine<br />

angemessene Nachfrist gesetzt hat.<br />

Bei Umständen, die uns die Bereitstellung der Mietsache<br />

erschweren, verschiebt sich der Beginn der Mietzeit um die Dauer<br />

der Behinderung; gleiches gilt für eine vom Mieter für die<br />

Bereitstellung gesetzte Frist, insbesondere für Nachfristen gemäß<br />

§§ 281 I, 323 I BGB. Diese Fristverlängerung tritt auch dann ein,<br />

wenn wir uns mit der Bereitstellung bereits in Verzug befinden.<br />

Vor Ablauf der verlängerten Bereitstellungszeit/frist ist der Mieter<br />

weder zum Rücktritt noch zur Geltendmachung von<br />

Schadensersatz berechtigt.<br />

Wird ein vereinbarter Bereitstellungstermin auf Grund<br />

erschwerender Umstände um mehr als einen Monat überschritten,<br />

kann jede Partei vom Vertrag zurücktreten.<br />

Der Mieter kann bereits zu einem früheren Zeitpunkt vom Vertrag<br />

zurücktreten,<br />

- wenn sein Leistungsinteresse infolge der Nichteinhaltung der<br />

Bereitstellungszeit weggefallen ist,<br />

- wenn wir die Bereitstellung ernsthaft und endgültig ablehnen<br />

oder<br />

- wenn sonstige besondere Umstände unter Abwägung der<br />

beiderseitigen Interessen den früheren Rücktritt rechtfertigen<br />

Erschwerende Umstände sind z.B. behördliche Eingriffe,<br />

Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, sonstige, durch<br />

politische und wirtschaftliche Verhältnisse bedingte<br />

Arbeitsstörungen, Mangel an notwendigen Roh- und<br />

Betriebsstoffen, Transportverzögerungen durch<br />

Verkehrsstörungen und sonstige Ereignisse, die bei uns, unseren<br />

Vorlieferanten und in fremden Betrieben eintreten und von denen<br />

die Aufrechterhaltung des Vermietungsbetriebes abhängig ist. Wir<br />

können uns auf diese Umstände jedoch nicht berufen, soweit sie<br />

für uns vorhersehbar und vermeidbar waren.<br />

5) Für die Folgen unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben bei<br />

Abruf haftet der Mieter; Übermittlungsfehler gehen zu seinen<br />

Lasten.<br />

4. Pflichten des Mieters<br />

1) Der Mieter ist verpflichtet, uns den vereinbarten Mietzins zu<br />

entrichten, sowie die Mietsache pfleglich zu behandeln und nach<br />

Gebrauch im ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben.<br />

2) Im Übrigen hat der Mieter alle für Ingebrauchnahme und<br />

Gebrauch erforderlichen Maßnahmen zu treffen.<br />

So hat er etwa erforderliche behördliche Genehmigung des<br />

Gebrauchs der vermieteten Sache, insbesondere für Straßen- und<br />

Bürgersteigabsperrungen rechtzeitig zu erwirken.<br />

Vor allem hat er dafür zu sorgen, dass das für den Transport der<br />

vermieteten Sache eingesetzte Fahrzeug den Aufstellungsort<br />

ohne jegliche Gefahr erreichen und wieder verlassen kann; dies<br />

setzt einen ausreichend befestigten mit schweren Lastwagen<br />

ungehindert befahrbaren Transportweg voraus. Ferner hat er<br />

dafür zu sorgen, dass Bau-, Schalungs- und Gerüstteile der<br />

Dauerbelastung des Fördervorgangs standhalten.<br />

Sind diese Voraussetzung nicht gegeben, so haftet der Mieter für<br />

alle daraus entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf sein<br />

Verschulden.<br />

3) Des Weiteren hat der Mieter kostenlos einen Wasseranschluss<br />

am Aufstellungsort bereitzuhalten, der eine Wasserentnahme in<br />

einem für Betrieb und Reinigung von Pumpe und Rohrleitungen<br />

erforderlichen Umfang ermöglicht, ferner Personal bereitzuhalten,<br />

das für die nach Anleitungen durch unseren Beauftragten<br />

durchzuführenden Auf- und Abbau der vermieteten Sache<br />

ausreicht, sowie eine maximale Förderleistung gewährleistet.<br />

Schließlich hat er in ausreichendem Maße Mittel für das<br />

Schmieren der Rohrleitungen durch ihn selbst und Platz zum<br />

Reinigen von Fördergeräten und Fahrzeugen sowie Abfegen von<br />

Betonresten auf oder an der Baustelle bereitzuhalten.<br />

Für die Beseitigung von durch den Arbeitsablauf verursachte<br />

Verschmutzungen, insbesondere von Straßen, Bürgersteigen,<br />

Gebäudeteilen und Kanalisation ist ausschließlich der Mieter<br />

verantwortlich.<br />

4) Der Mieter hat ferner dafür einzustehen, dass der zu fördernde<br />

Beton mit der vermieteten Sache überhaupt förderbar ist. Er haftet<br />

auch für die Folgen unrichtiger und/oder unvollständige Angaben<br />

bei Abruf der Mietsache.<br />

5) Unterbleibt die von uns geschuldete Leistung infolge eines<br />

Umstands, den der Mieter zu vertreten hat, so hat dieser uns so<br />

zu stellen wie er bei ordnungsgemäßer Erfüllung des<br />

Mietvertrages gestanden hätte.<br />

5. Pflichten des Vermieters<br />

Wir nehmen den Auftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />

Kaufmannes wahr.<br />

Wir verpflichten uns, dem Mieter alle uns bekannten Umstände<br />

mitzuteilen, die für dessen Entscheidung bedeutsam sind. Zu<br />

Nachforschungen sind wir jedoch nicht verpflichtet.<br />

6. Haftung<br />

Eine gesetzliche oder vertragliche Haftung des Vermieters ist der<br />

Höhe nach stets auf den Ersatz eines typischerweise<br />

vorhersehbaren Schadens begrenzt.<br />

Für die Verletzung anderer als wesentlicher Vertragspflichten<br />

haften wir nur, wenn die Pflichtverletzung auf Vorsatz oder grobe<br />

Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Dies gilt nicht für Schäden aus<br />

einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.<br />

Für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht,<br />

wenn die Verletzung lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruht;<br />

dies gilt nicht für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des<br />

Körpers oder der Gesundheit.<br />

7. Sicherungsrechte<br />

1) Der Mieter tritt uns zur Sicherung der Erfüllung sämtlicher - auch<br />

künftig entstehender - Forderungen, die wir gegen ihn, gleichgültig<br />

aus welchem Rechtsgrund haben, schon jetzt alle seine auch<br />

künftig entstehenden Forderungen aus dem Bauvertrag, bei<br />

dessen Erfüllung die Mietsache eingesetzt wird, mit allen<br />

Nebenrechten in Höhe des Wertes der Vermieterleistung im Rang<br />

vor dem Rest ab.<br />

Wir nehmen die Abtretungserklärung des Mieters hiermit an.<br />

2) Auf unser Verlangen hat der Mieter diese Forderungen im<br />

Einzelnen nachzuweisen und seinem Vertragspartner die<br />

erforderliche Abtretung bekannt zu geben mit der Aufforderung,<br />

bis zur Höhe der in Absatz 1 erläuterten Ansprüche an uns zu<br />

zahlen.<br />

3) Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst den Vertragspartner des<br />

Mieters von der Abtretung zu benachrichtigen und die<br />

Forderungen einzuziehen. Wir werden von diesen Befugnissen<br />

keinen Gebrauch machen und die Forderungen nicht einziehen,<br />

solange der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen<br />

ordnungsgemäß nachkommen.<br />

4) Der Mieter darf seine Forderung gegen seine Auftraggeber weder<br />

an Dritte abtreten noch verpfänden, noch mit diesem ein<br />

Abtretungsverbot vereinbaren.<br />

5) Bei laufender Rechnung gelten die Sicherheiten als Sicherung der<br />

Erfüllung der Saldoforderungen des Vermieters.<br />

6) Der Mieter hat uns von einer Pfändung oder jeder anderen<br />

Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu<br />

benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen<br />

Unterlagen zu übergeben und uns zur Last fallende<br />

Investitionskosten zu tragen.<br />

7) Der Wert unserer Leistung entspricht dem in der Rechnung<br />

ausgewiesenen Mietzins zzgl. 20 %. Auf Verlangen des Mieters<br />

werden wir die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit<br />

freigegeben, als deren Wert die gesamte Forderung um 20 %<br />

übersteigt.<br />

8. Preise und Zahlungsbedingungen<br />

1) Sämtliche Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer, die der<br />

Mieter in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten<br />

hat. Erhöhen sich zwischen Vertragsabschluß und der Übergabe<br />

der Mietsache unsere Selbstkosten, insbesondere für<br />

Betriebsstoffe und/oder Löhne, sind wir berechtigt, den Mietzins<br />

entsprechend zu erhöhen. Dies gilt nicht für Vermietungen an<br />

Verbraucher, die innerhalb von vier Monaten noch<br />

Vertragsabschluß erfolgen. Zuschläge für das Zurverfügungstellen<br />

der Mietsache außerhalb der normalen Geschäftszeit oder in der<br />

kalten Jahreszeit werden nach der jeweils gültigen Preisliste<br />

berechnet.<br />

2) Forderungen aus der Vermietung von Betonfördergeräten sind -<br />

unabhängig vom Zeitpunkt der Rechnungsstellung - sofort bei<br />

Rückgabe der Mietsache ohne jeden Abzug zu bezahlen. Dies gilt<br />

auch, wenn der Mieter die Betonfördergeräte mehrfach in<br />

Anspruch nimmt. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen<br />

Vereinbarung.<br />

3) Ein Skontoabzug ist stets unzulässig, wenn der Mieter mit<br />

Zahlungsverpflichtungen im Rückstand ist oder<br />

Wechselverbindlichkeiten bei uns hat. Dies gilt auch bei<br />

Zahlungsrückständen oder Wechselverbindlichkeiten gegenüber<br />

allen in der Preisliste aufgeführten Unternehmen der thomas gruppe.<br />

4) Mit der Angabe von Zahlungszielen in der Rechnung ist eine<br />

Stundung oder ein Verzicht auf die gesetzlichen Fälligkeitszinsen<br />

nicht verbunden; vielmehr handelt es sich um eine befristete<br />

Mahnung mit der Maßgabe, dass wir bei Gutschrift des<br />

vollständigen Rechnungsbetrages innerhalb der Zahlungsziele auf<br />

die Geltendmachung von Fälligkeitszinsen verzichten und erst<br />

nach Überschreitung dieser Zahlungsziele einen Verzugsschaden<br />

geltend machen.<br />

5) Auf Verlangen wird der Mieter uns eine Einziehungsermächtigung<br />

zur Abbuchung fälliger Rechnungsbeträge von seinem Bankkonto<br />

mittels Lastschriftverfahren erteilen. Wechsel und Schecks werden<br />

nur zahlungshalber entgegengenommen. Wechsel nur nach<br />

vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Der Diskont, die Spesen und<br />

alle mit der Einziehung des Wechsels und Scheckbetrages im<br />

Zusammenhang stehenden Kosten sind vom Mieter zu tragen.<br />

6) Gerät der Mieter mit der Zahlung in Verzug, beanspruchten wir<br />

Verzugszinsen in Höhe der uns berechneten Bankkreditzinsen,<br />

mindestens jedoch in Höhe der gesetzlichen Zinsen.<br />

7) Wenn nach dem Abschluss des Vertrages in den<br />

Vermögensverhältnissen des anderen Teils eine wesentliche<br />

Verschlechterung eintritt oder eine bereits eingetretene<br />

wesentliche Verschlechterung erst nachträglich bekannt wird,<br />

durch die der Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, z.B.<br />

der Mieter seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein<br />

Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet, die Eröffnung eines<br />

solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder in<br />

sonstiger Weise in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine<br />

wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unser Anspruch<br />

gefährdet wird, können wir - auch wenn wir zur Vorausleistung<br />

verpflichtet sind - die uns obliegende Leistung verweigern, bis die<br />

Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist.<br />

Dies gilt auch, wenn unser Kreditversicherer den Mieter aus dem<br />

Deckungsschutz ausschließt.<br />

Die Zahlungsansprüche gegen den Mieter werden ungeachtet von<br />

Stundungsabreden sofort fällig:- wenn der Mieter mit der<br />

Bezahlung einer Forderung in Rückstand gerät,<br />

- wenn ausgestellte Schecks nicht ordnungsgemäß eingelöst<br />

werden,<br />

- wenn bei vereinbarter Teilnahme am Lastschriftverfahren oder<br />

bei erteilter Einzugsermächtigung das Konto zum vereinbarten<br />

Zeitpunkt keine ausreichende Deckung aufweist,<br />

- wenn Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in<br />

Frage stellen, insbesondere wenn unser Kreditversicherer ihn aus<br />

dem Deckungsschutz der Warenkreditversicherung ausschließt,<br />

- wenn er die Forderungen bestreitet oder zu erkennen gibt, dass<br />

er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommen<br />

wird,<br />

- wenn er Maßnahmen unternimmt, die geeignet sind, die<br />

wirtschaftliche Sicherheit und Durchsetzbarkeit der<br />

Zahlungsansprüche zu gefährden oder wenn sich herausstellt,<br />

dass er in den Vertragsverhandlungen irreführende Angaben<br />

gemacht hat. In allen vorstehenden Fällen sind wir berechtigt, dem<br />

Mieter eingeräumte Rabatte oder sonstige Vergünstigungen zu<br />

widerrufen.<br />

8) Die Aufrechnung durch den Mieter mit Gegenansprüchen ist<br />

ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch nicht<br />

bestritten wird, oder rechtskräftig festgestellt ist. Unternehmer<br />

können sich auf Zurückbehaltungsrechte nicht berufen.<br />

Ist der Mieter Unternehmer und reicht seine Erfüllungsleistung zur<br />

Tilgung aller unserer Forderungen nicht aus, bestimmen wir, auf<br />

welche Schuld die Leistung angerechnet wird.<br />

9. Baustoffüberwachung<br />

Beauftragte unseres Unternehmens, der Baustoffüberwachung<br />

und der obersten Bauaufsichtsbehörde sind berechtigt, während<br />

der Betriebsstunden jederzeit und unangemeldet die Baustelle,<br />

auf der die vermieteten Betonfördergeräten eingesetzt werden, zu<br />

betreten und aus diesen Proben zu nehmen.<br />

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl<br />

Erfüllungsort für die Gewährung des Gebrauchs der vermieteten<br />

Sache ist deren Aufstellungsort. Erfüllungsort für alle sonstigen<br />

Rechte, Leistungen und Pflichten ist der Sitz unserer Verwaltung.<br />

Gerichtsstand ist, soweit der Käufer Kaufmann, eine juristische<br />

Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches<br />

Sondervermögen ist, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis<br />

ergebenden Streitigkeiten auch für Wechsel und Scheckklagen,<br />

der Sitz unserer Verwaltung.<br />

Es gilt deutsches Recht.<br />

Preisliste 1/2011 www.mth-beton.de

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