Bad Staffelstein - Thomas Gruppe
Bad Staffelstein - Thomas Gruppe
Bad Staffelstein - Thomas Gruppe
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Preisliste 1/2011<br />
mth-beton GmbH & Co. KG<br />
WERKE: Küps, <strong>Bad</strong> <strong>Staffelstein</strong>, Breitenau, Kronach, Kulmbach, Neustadt b. Cbg.<br />
Normalbeton / Hochbau<br />
Expositionsklassen<br />
X0<br />
XC1/XC2<br />
XC3<br />
XC4/XF1/XA1<br />
XC4/XF1/XA1<br />
XC4/XF1/XA1/XD1<br />
XC4/XD2/<br />
XF2/XF3/XA2<br />
Betonfestigkeitsklasse<br />
32 N0144100 91,00<br />
C8/10 C1 16 - - - N0134100 93,50<br />
8 N0124100 96,00<br />
32 N0344100 93,00<br />
C8/10 F3 16 - - - N0334100 95,50<br />
8 N0324100 98,00<br />
32 N1144100 94,00<br />
C12/15 C1 16 - - - N1134100 96,50<br />
8 N1124100 99,00<br />
32 N1344100 95,00<br />
C12/15 F3 16 - - - N1334100 97,50<br />
8 N1324100 100,00<br />
32 N2144100 96,00<br />
C16/20 C1 16 - - - N2134100 98,50<br />
8 N2124100 101,00<br />
32 N3144100 97,00<br />
C20/25 C1 16 - - - N3134100 99,50<br />
8 N3124100 102,00<br />
C25/30 C1 16 - - - N4134100 98,00<br />
C16/20 F3<br />
C20/25<br />
C20/25<br />
Konsistenzklasse<br />
F3<br />
C25/30 F3<br />
C30/37<br />
C25/30<br />
C30/37<br />
F3<br />
F3<br />
C35/45 F3<br />
Größtkorn<br />
Dmax<br />
maximaler<br />
w/z-<br />
Wert<br />
1. Die Feuchtigkeitsklassen entsprechend der Alkali-Richtlinie.<br />
Standardmäßig genügen alle Sorten der Feuchteklasse WF,<br />
andere Anforderungen sind getrennt zu vereinbaren.<br />
2. Nachbehandlung seitens des Verarbeiters nach DIN 1045-3.<br />
3. Durch regional bedingte mögliche Änderungen der eingesetzten<br />
Rohstoffe können sich die Sortennummern an der 4., 5. oder 6.<br />
Stelle ändern. Festigkeits- oder Expositionsklassen bleiben unverändert.<br />
Werksspezifische Verfügbarkeit der Sorten.<br />
32 N2344110 97,00<br />
16 0,75 X - N2334110 99,50<br />
8 N2324110 102,00<br />
32 N3344110 98,00<br />
16 0,75 X - N3334110 100,50<br />
8 N3324110 103,00<br />
32 N3344120 99,00<br />
16 0,65 X - N3334120 101,50<br />
8 N3324120 104,00<br />
32 N4344130 105,00<br />
16 0,60 X - N4334130 107,50<br />
8 N4324130 110,00<br />
32 N5344130 110,00<br />
16 0,60 X - N5334130 112,50<br />
8 N5324130 115,00<br />
32 N4344133 107,50<br />
F3 16 0,60 X X N4334133 110,00<br />
F3<br />
pumpfähig<br />
WU-Beton<br />
Sortennummer<br />
8 N4324133 112,50<br />
32 N5344154 112,50<br />
16 0,55 X X N5334154 115,00<br />
8 N5324154 117,50<br />
32 N6345077 122,00<br />
16 0,50 X X N6335077 124,50<br />
8 N6325077 127,00<br />
Sprechen Sie uns auf weitere Lösungen für ihre Anwendungen an.<br />
Allen Lieferungen und Leistungen liegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.<br />
Alle aufgeführten Preise sind Nettopreise zuzüglich der am Tag der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer.<br />
Mit Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle vorherigen Preislisten ihre Gültigkeit.<br />
Alle aufgeführten Preise gelten zzgl. Sonderleistungen und Nebenbedingungen.<br />
Betonsorten nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2<br />
Preis<br />
EUR/m³<br />
Eigenschaften / Verwendungszweck<br />
z. Bsp. geeignet für<br />
Bauteile ohne Bewehrung und ohne Frost<br />
Stahlbeton für Innenräume mit üblichen<br />
Luftfeuchten oder ständig feuchte bzw.<br />
ständig nasse Bauteile<br />
Stahlbeton mit häufigem Außenluftkontakt<br />
oder Innenräume mit hohen Luftfeuchten<br />
Stahlbeton für Außenbauteile mit<br />
Widerstand gegen schwachen<br />
chemischen Angriff<br />
Stahlbeton für Außenbauteile mit<br />
hohem Wassereindringwiderstand<br />
(WU-Beton nach DIN 1045-2)<br />
Stahlbeton für Außenbauteile mit<br />
Widerstand gegen schwachen<br />
chemischen Angriff<br />
(WU-Beton nach DafStB-Rili)<br />
Stahlbeton für Außenbauteile mit<br />
Widerstand gegen mäßigen chemischen<br />
2-<br />
Angriff, hoher Sulfatwiderstand S 4O<br />
bis 600 mg/l im anstehenden Wasser<br />
4. Sorten der Expositionsklassen XA2/XA3 sind standardmäßig für einen Sulfatangriff<br />
aus Grundwasser bis 600mg/L, bei zusätzlicher HS-Kenzeichnung bis 1500mg/L geeignet.<br />
Andere Sulfatbedingungen sind gesondert zu vereinbaren<br />
5. Konsistenzstufenerhöhung für F2/F3/F4-Sorten s. Seite 18.<br />
6. bei Prüfalter >28 Tage, ÜK2 Regelung seitens des Verarbeiters beachten.<br />
7. Prüfalter 56 Tage, Dauerhaftigkeit/Endfestigkeit wird erst zu einem späteren Zeitpunkt erreicht.<br />
8. Größtkorn ist Nennkorn<br />
9. Der Einbau des Betons ist nach ÜK2 zu überwachen.<br />
Preisliste 1/2011 www.mth-beton.de
Preisliste 1/2011<br />
mth-beton GmbH & Co. KG<br />
WERKE: Küps, <strong>Bad</strong> <strong>Staffelstein</strong>, Breitenau, Kronach, Kulmbach, Neustadt b. Cbg.<br />
Industrie- und Landwirtschaftsbau<br />
Expositionsklassen<br />
XC4/XF1/XA1<br />
XC4/XF1/XD1/XA1/XM1<br />
XM2(OFB 1) )<br />
XC4/XD3/XF4/XA2/<br />
XM1/XM2(OFB 1) )<br />
LP-Beton<br />
FD-Beton<br />
XC4/XD3/XF2/XF3/<br />
XA2/XA3 2) /<br />
XM1/XM2(OFB 1) )/XM3 3)<br />
XC4/XD2/XF2/XF3/XA2<br />
XC4/XD2/XF2/XF3/XA2<br />
XC4/XD3/XF2/XF3/XA3 2)<br />
Betonfestigkeitsklasse<br />
C30/37<br />
C30/37<br />
C35/45<br />
Konsistenzklasse<br />
C25/30 F2<br />
F2<br />
F2<br />
C35/45 F2<br />
F3<br />
C35/45 F3<br />
Größtkorn<br />
D max<br />
maximaler<br />
w/z-<br />
Wert WU-Beton<br />
32 I4241131 107,00<br />
0,55 X X<br />
16 I4231131 109,50<br />
32 I5241150 111,50<br />
0,55<br />
X<br />
16 I5231150 114,00<br />
32 I5242062 119,00<br />
0,45<br />
16 I5232062 121,50<br />
32 I6242080 121,00<br />
0,45<br />
X<br />
X<br />
X<br />
Sortennummer<br />
16 I6232080 123,50<br />
32 N6345078 128,00<br />
16 0,50 X X N6335078 130,50<br />
8 N6325078 133,00<br />
32 N6341779 130,00<br />
16 0,50 X X N6331779 132,50<br />
8 N6321779 135,00<br />
32 N6341789 132,00<br />
C35/45 F3 16 0,45 X X N6331789 134,50<br />
1) O berFlächen Behandlung<br />
2) bei XA3 sind bauseits zusätzliche Schutzmaßnahmen für den Beton erforderlich<br />
3)<br />
bei XM3 sind bauseits zusätzliche Hartstoffschichten nach DIN 1100 aufzutragen<br />
1. Die Feuchtigkeitsklassen entsprechend der Alkali-Richtlinie.<br />
Standardmäßig genügen alle Sorten der Feuchteklasse WF,<br />
andere Anforderungen sind getrennt zu vereinbaren.<br />
2. Nachbehandlung seitens des Verarbeiters nach DIN 1045-3.<br />
3. Durch regional bedingte mögliche Änderungen der eingesetzten<br />
Rohstoffe können sich die Sortennummern an der 4., 5. oder 6. Stelle<br />
ändern. Festigkeits- oder Expositionsklassen bleiben unverändert.<br />
Werksspezifische Verfügbarkeit der Sorten.<br />
4. Sorten der Expositionsklassen XA2/XA3 sind standardmäßig für einen<br />
Sulfatangriff aus Grundwasser bis 600mg/L, bei zusätzlicher<br />
HS-Kenzeichnung bis 1500mg/L geeignet.<br />
Andere Sulfatbedingungen sind gesondert zu vereinbaren.<br />
8 N6321789 137,00<br />
Sprechen Sie uns auf weitere Lösungen für ihre Anwendungen an.<br />
Allen Lieferungen und Leistungen liegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.<br />
Alle aufgeführten Preise sind Nettopreise zuzüglich der am Tag der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer.<br />
Mit Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle vorherigen Preislisten ihre Gültigkeit.<br />
Alle aufgeführten Preise gelten zzgl. Sonderleistungen und Nebenbedingungen.<br />
pumpfähig<br />
X<br />
Betonsorten nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2<br />
Preis<br />
EUR/m³<br />
Eigenschaften / Verwendungszweck<br />
z.Bsp. geeignet für<br />
Böden ohne<br />
Verschleißbeanspruchung<br />
Böden mit mäßiger oder starker<br />
Verschleißbeanspruchung (z.B. durch<br />
luftbereifte Fahrzeuge bzw. luft- oder<br />
vollgummibereifte Gabelstapler),<br />
sowie Tank- und Außenflächen mit<br />
und ohne Taumittel<br />
Böden mit sehr starker<br />
Verschleißbeanspruchung (z.B. durch<br />
elastome oder stahlrollenbereifte<br />
Gabelstapler, Beanspruchung durch<br />
Kettenfahrzeuge o.ä.)<br />
Stahlbeton mit hohem<br />
2-<br />
Sulfatwiderstand SO4<br />
600 bis 1500<br />
mg/l im anstehenden Wasser<br />
(DIN EN 450-1 Zement-Flugasche)<br />
Stahlbeton mit hohem<br />
2-<br />
Sulfatwiderstand SO4<br />
größer 1500<br />
mg/l bis 3000 mg/l im anstehenden<br />
Wasser<br />
(Einsatz HS-Zement)<br />
Stahlbeton mit hohem<br />
2-<br />
Sulfatwiderstand SO4<br />
größer 3000<br />
mg/l bis 6000 mg/l im anstehenden<br />
Wasser<br />
(Einsatz HS-Zement)<br />
5. Konsistenzstufenerhöhung für F2/F3/F4-Sorten s. Seite 18.<br />
6. bei Prüfalter >28 Tage, ÜK2 Regelung seitens des Verarbeiters beachten.<br />
7. Prüfalter 56 Tage, Dauerhaftigkeit/Endfestigkeit wird erst zu einem späteren Zeitpunkt erreicht.<br />
8. Größtkorn ist Nennkorn<br />
9. Die Feuchtigkeitsklassen entsprechend der Alkali-Richtlinie. Standardmäßig genügen<br />
alle Sorten der Feuchteklasse WA, andere Anforderungen sind getrennt zu vereinbaren.<br />
10. Der Einbau des Betons ist nach ÜK2 zu überwachen.<br />
11. Bei Förderung mit einer Betonpumpe kann bei Kappenbetonen die Frost-/Tausalzbeständigkeit<br />
nicht gewährleistet werden.<br />
Preisliste 1/2011 www.mth-beton.de
Preisliste 1/2011<br />
mth-beton GmbH & Co. KG<br />
WERKE: Küps, <strong>Bad</strong> <strong>Staffelstein</strong>, Breitenau, Kronach, Kulmbach, Neustadt b. Cbg.<br />
Betone für den Ingenieurbau nach ZTV-Ing. Betonsorten nach ZTV-ING<br />
Expositionsklassen<br />
XC4/XD2/XF2/XF3/XA2<br />
ohne LP<br />
XC4/XD3/XF4/XA1<br />
Kappenbeton<br />
mit LP<br />
XC4/XD2/XF2/XF3/XA2<br />
Betonfestigkeitsklasse<br />
Konsistenzklasse<br />
C30/37 F2<br />
C35/45 F2<br />
C25/30<br />
F2<br />
C30/37 F5<br />
Größtkorn<br />
D max<br />
maximaler<br />
w/z-Wert<br />
pumpfähig<br />
32 Z5241170 116,00<br />
0,50 X<br />
16 Z5231170 118,50<br />
32 Z6242070 126,00<br />
0,50<br />
X<br />
WU-Beton<br />
X<br />
X<br />
Sortennummer<br />
Preis<br />
EUR/m³<br />
16 Z6232070 128,50<br />
32 Z4241161 120,00<br />
0,50 X<br />
16 Z4231161 122,50<br />
32 Z5544172 127,00<br />
0,50<br />
X X<br />
1. Die Feuchtigkeitsklassen entsprechend der Alkali-Richtlinie.<br />
Standardmäßig genügen alle Sorten nach ZTV Ing der Feuchteklasse WA,<br />
andere Anforderungen sind getrennt zu vereinbaren.<br />
2. Nachbehandlung seitens des Verarbeiters nach DIN 1045-3.<br />
3. Durch regional bedingte mögliche Änderungen der eingesetzten Rohstoffe können<br />
sich die Sortennummern an der 4., 5. oder 6. Stelle ändern.<br />
Festigkeits- oder Expositionsklassen bleiben unverändert.<br />
Werksspezifische Verfügbarkeit der Sorten.<br />
4. Sorten der Expositionsklassen XA2/XA3 sind standardmäßig für einen Sulfatangriff aus<br />
Grundwasser bis 600mg/L, bei zusätzlicher HS-Kenzeichnung bis 1500mg/L geeignet.<br />
Andere Sulfatbedingungen sind gesondert zu vereinbaren<br />
16 Z5534172 129,50<br />
Sprechen Sie uns auf weitere Lösungen für ihre Anwendungen an.<br />
Allen Lieferungen und Leistungen liegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.<br />
Alle aufgeführten Preise sind Nettopreise zuzüglich der am Tag der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer.<br />
Mit Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle vorherigen Preislisten ihre Gültigkeit.<br />
Alle aufgeführten Preise gelten zzgl. Sonderleistungen und Nebenbedingungen.<br />
Preisliste 1/2011<br />
Eigenschaften / Verwendungszweck<br />
z. Bsp. geeignet für<br />
Widerlager, Stützen, Pfeiler,<br />
Überbauten im Sprühnebelbereich u.ä.<br />
ohne LP<br />
vorwiegend horizontale und direkt<br />
mit tausalzhaltigem Wasser oder<br />
Schnee beaufschlagte Betonfläche<br />
mit LP<br />
Bohrpfahlbetone nach ZTV-Ing.<br />
5. Konsistenzstufenerhöhung für F2/F3/F4-Sorten s. Seite 18.<br />
6. bei Prüfalter >28 Tage, ÜK2 Regelung seitens des Verarbeiters beachten.<br />
7. Prüfalter 56 Tage, Dauerhaftigkeit/Endfestigkeit wird erst zu einem späteren<br />
Zeitpunkt erreicht.<br />
8. Größtkorn ist Nennkorn<br />
9. Für alle Expositionsklassen außer der Klassen XF2, XF3, XF4, XD2, XD3, XA2<br />
(XF4, XD3 gilt nur für Kappen) gelten die Anforderungen nach DIN Fachbericht 100<br />
(siehe Seite Hochbau).<br />
10. Der Einbau des Betons ist nach ÜK2 zu überwachen.<br />
www.mth-beton.de
Preisliste 1/2011<br />
mth-beton GmbH & Co. KG<br />
WERKE: Küps, <strong>Bad</strong> <strong>Staffelstein</strong>, Breitenau, Kronach, Kulmbach, Neustadt b. Cbg.<br />
Stahlfaserbeton<br />
Expositionsklassen<br />
XC4/XF1/XA1<br />
XC4/XF1/XA1<br />
3 - 20 kg/m³ Stahlfasern<br />
4 - 25 kg/m³ Stahlfasern<br />
5 - 30 kg/m³ Stahlfasern<br />
6 - 35 kg/m³ Stahlfasern nur mit Größtkorn 16 mm lieferbar<br />
7 - 40 kg/m³ Stahlfasern nur mit Größtkorn 16 mm lieferbar<br />
Zur Verwendung kommen ausschließlich bauaufsichtlich zugelassene Stahlfasern. Kellerwände mit Erddruck, tragende Bodenplatten<br />
und weiße Wannen bedürfen grundsätzlich einer gesonderten Bemessung.<br />
Die nachfolgend aufgeführten Bereitstellungsgemische werden auf Kundenwunsch zur bauseitigen Stahlfaserzugabe zur Verfügung<br />
gestellt. Nach bauseitiger Zugabe der Stahlfasern geht jeder Gewährleistungsanspruch an den Betonlieferanten verloren.<br />
Bereitstellungsgemisch<br />
XC4/XF1/XA1<br />
Betonfestigkeitsklasse<br />
Konsistenzklasse<br />
C25/30 F3<br />
maximaler<br />
w/z-<br />
Wert pumpfähig<br />
C30/37 F3 0,60 X<br />
C25/30 F3<br />
Größtkorn<br />
D max<br />
WU-Beton<br />
Sortennummer<br />
Preis<br />
EUR/m³<br />
32 F4344133 141,00<br />
0,60 X X<br />
16 F4334133 143,50<br />
32 F5344133 143,00<br />
16 F5334133 145,50<br />
32 F4344134 147,50<br />
0,60<br />
C25/30 F3 0,60 X<br />
C25/30 F3<br />
X<br />
X X<br />
16 F4334134 150,00<br />
32 F4344135 154,00<br />
X<br />
16 F4334135 156,50<br />
16 F4334136 162,50<br />
0,60 X X<br />
16 F4334137 169,00<br />
32 F4344130 110,00<br />
C25/30 F3 0,60 X X<br />
C25/30 F3 0,55 X<br />
16 F4334130 112,00<br />
32 F4341131 113,00<br />
16 F4331131 115,00<br />
XC4/XF1/XA1/XD1 C30/37 F3 16 0,55 x x F5331151 119,00<br />
1. Die Feuchtigkeitsklassen entsprechend der Alkali-Richtlinie. Standardmäßig genügen<br />
alle Sorten der Feuchteklasse WA, andere Anforderungen sind getrennt zu vereinbaren.<br />
2. Nachbehandlung seitens des Verarbeiters nach DIN 1045-3.<br />
3. Durch regional bedingte mögliche Änderungen der eingesetzten Rohstoffe können<br />
sich die Sortennummern an der 4., 5. oder 6. Stelle ändern. Festigkeits- oder<br />
Expositionsklassen bleiben unverändert. Werksspezifische Verfügbarkeit der Sorten.<br />
4. Sorten der Expositionsklassen XA2/XA3 sind standardmäßig für einen Sulfatangriff<br />
aus Grundwasser bis 600mg/L, bei zusätzlicher HS-Kenzeichnung bis 1500mg/L<br />
geeignet. Andere Sulfatbedingungen sind gesondert zu vereinbaren<br />
5. Konsistenzstufenerhöhung für F2/F3/F4-Sorten s. Seite 18.<br />
Sprechen Sie uns auf weitere Lösungen für ihre Anwendungen an.<br />
Allen Lieferungen und Leistungen liegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.<br />
Alle aufgeführten Preise sind Nettopreise zuzüglich der am Tag der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer.<br />
Mit Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle vorherigen Preislisten ihre Gültigkeit.<br />
Alle aufgeführten Preise gelten zzgl. Sonderleistungen und Nebenbedingungen.<br />
X<br />
Eigenschaften / Verwendungszweck<br />
z. Bsp. geeignet für<br />
Stahlbeton für Außenbauteile mit Widerstand<br />
gegen schwachen chemischen Angriff mit<br />
hohem Eindringwiderstand<br />
nach DIN 1045-2, 5.5.3<br />
(WU-Beton - keine weiße Wanne)<br />
Stahlbeton für Außenbauteile mit Widerstand<br />
gegen schwachen chemischen Angriff mit<br />
hohem Eindringwiderstand<br />
nach DIN 1045-2, 5.5.3<br />
(WU-Beton - keine weiße Wanne)<br />
Bereitstellungsgemisch für Stahlfaserbeton<br />
im Wohnungsbau<br />
Bereitstellungsgemisch für Stahlfaserbeton<br />
im Industriebau<br />
Bereitstellungsgemisch für Stahlfaserbeton<br />
im Industriebau<br />
6. bei Prüfalter >28 Tage, ÜK2 Regelung seitens des Verarbeiters beachten.<br />
7. Prüfalter 56 Tage, Dauerhaftigkeit/Endfestigkeit wird erst zu einem späteren Zeitpunkt erreicht.<br />
8. Größtkorn ist Nennkorn<br />
9. Die Feuchtigkeitsklassen entsprechend der Alkali-Richtlinie. Standardmäßig genügen<br />
alle Sorten der Feuchteklasse WF, andere Anforderungen sind getrennt zu vereinbaren.<br />
10. Der Einbau des Betons ist nach ÜK2 zu überwachen.<br />
11. Stahlfaserbeton nach Stahlfaserklassen Werksspezifisch auf Anfrage.<br />
12. Die Expositionsklasse XM2 kann durch eine Oberflächenbehandlung (z.B. Vakuumieren,<br />
sachgerechtes Flügelglätten des Betons) durch den Verarbeiter erreicht werden.<br />
13. Die Expositionsklasse XM3 kann durch Hartstoffe nach DIN-1100 durch den Verarbeiter erreicht werden.<br />
14. Die Expositionsklasse XA3 erfordert bauseitige Schutzmaßnahmen oder Gutachten.<br />
Preisliste 1/2011 www.mth-beton.de
Preisliste 1/2011<br />
mth-beton GmbH & Co. KG<br />
WERKE: Küps, <strong>Bad</strong> <strong>Staffelstein</strong>, Breitenau, Kronach, Kulmbach, Neustadt b. Cbg.<br />
Mörtel<br />
Sondermischungen Sand (nicht güteüberwacht)<br />
Sondermischungen<br />
Mindermengen<br />
Winterzuschlag<br />
Kübelmiete<br />
Bei Abnahme unter 1 m³ berechnen wir Ihnen je Anfahrt EUR 72,50,<br />
unter 2 m³ je Anfahrt EUR 37,50.<br />
In der Zeit vom 01.11. bis 31.03. berechnen wir pro m³ EUR 5,00.<br />
Wird länger als 7 Tage kein Mörtel abgenommen, berechnen wir je angefangene Woche<br />
pro Kübel EUR 4,60. Bei Verlust, Beschädigung oder Zweckentfremdung der Kübel<br />
berechnen wir pro Kübel EUR 130,00.<br />
Kübelreinigung Werden die Kübel stark verschmutzt zurückgegeben, berechnen wir pro Kübel EUR 25,00.<br />
Bestellzeiten<br />
Kübelservice<br />
Mörtelart<br />
Normalmörtel<br />
Leichtmauermörtel<br />
M2314100<br />
M5314100<br />
M4314101<br />
M3312001<br />
Mörtelklasse<br />
bzw.<br />
Mörtelgruppe<br />
Sortennummer<br />
M13141NG<br />
M23141NG<br />
M53141NG<br />
Mauerwerk,DIN EN<br />
998-2 DIN 18580<br />
Mauerwerk,DIN EN<br />
998-2 DIN 18580<br />
Mauerwerk,DIN EN<br />
998-2 DIN 18580<br />
Mauerwerk,DIN EN<br />
998-2 DIN 18580<br />
Bestellungen müssen am Vortag bis 15.00 Uhr bei uns vorliegen.<br />
Nachbestellungen für den Liefertag bis 11.00 Uhr.<br />
Kübel zur Neubefüllung aufstellen. Wird kein Mörtel mehr benötigt, melden Sie die Kübel frei.<br />
Zweckentfremdete Kübel werden wie Verlust berechnet.<br />
Mehrfracht Ab 25 km Baustellenentfernung berechnen wir je km EUR 1,50.<br />
Hinweise, die Sie beachten sollten:<br />
1. Mörtel, der nicht sofort verarbeitet wird, muss mit einer Folie abgedeckt werden, um die weiche Konsistenz zu erhalten.<br />
2. Bis zu der auf dem Lieferschein angegebenen Verarbeitungszeit des Mörtel tritt kein Qualitätsverlust ein.<br />
3. Um einen Wasserentzug aus dem Mörtel zu vermeiden, sind die zu verarbeitenden Steine gemäß DIN 1053 vorzunässen.<br />
4. Frisches Mauerwerk sollte stets vor Regen, Wind, Frost und starker Sonneneinstrahlung geschützt werden.<br />
Wir empfehlen deshalb das Abdecken durch Folien bzw. Benetzen mit Wasser.<br />
1. Die Feuchtigkeitsklassen entsprechend der Alkali-Richtlinie.<br />
Standardmäßig genügen alle Sorten der Feuchteklasse WA, andere Anforderungen<br />
sind getrennt zu vereinbaren.<br />
2. Nachbehandlung seitens des Verarbeiters nach DIN 1045-3.<br />
3. Durch regional bedingte mögliche Änderungen der eingesetzten Rohstoffe können sich<br />
die Sortennummern an der 4., 5. und 6. Stelle ändern. Festigkeits- oder Expositions-<br />
klasse bleiben unverändert. Werksspezifische Verfügbarkeit der Sorten.<br />
4. Sorten der Expositionsklassen XA2/XA3 sind standardmäßig für einen<br />
Sulfatangriff aus Grundwasser bis 600mg/L, bei zusätzlicher HS-Kenzeichnung<br />
bis 1500mg/L geeignet. Andere Sulfatbedingungen sind gesondert zu vereinbaren<br />
Verwendung für<br />
Sprechen Sie uns auf weitere Lösungen für ihre Anwendungen an.<br />
Allen Lieferungen und Leistungen liegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.<br />
Alle aufgeführten Preise sind Nettopreise zuzüglich der am Tag der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer.<br />
Mit Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle vorherigen Preislisten ihre Gültigkeit.<br />
Alle aufgeführten Preise gelten zzgl. Sonderleistungen und Nebenbedingungen.<br />
Mittelwert<br />
Druckfestigkeit<br />
> 5,0 N/mm² 36<br />
130,00<br />
> 10,0 N/mm² 12<br />
140,00<br />
> 5,0 N/mm² 24<br />
190,00<br />
> 5,0 N/mm² 12<br />
225,00<br />
Mittelwert<br />
Druckfestigkeit<br />
> 2,5 N/mm²<br />
> 5,0 N/mm²<br />
>10,0 N/mm²<br />
Bodenmörtel auf Sandbasis zur verdichtungsfreien Graben- und Kanalverfüllung<br />
Sondermischungen<br />
(nicht güteüberwacht)<br />
Sortennummer<br />
M 5 (NM IIa)<br />
M 10 (NM III)<br />
M 5 (LM 36)<br />
M 5 (LM 21)<br />
Verarbeitungszeit<br />
Sortennummer Konsistenzklasse Anwendung Druckfestigkeit<br />
SO510905 F5 Verfüllung<br />
SO310905 F3 Verfüllung<br />
SO110905 F1 Auflastbank<br />
entspricht<br />
Bodenklasse<br />
3 bis 4<br />
Preis<br />
EUR/m³<br />
Preis<br />
EUR/m³<br />
Preisliste 1/2011 www.mth-beton.de<br />
110,00<br />
120,00<br />
130,00<br />
Preis<br />
EUR/m³<br />
98,00<br />
95,00<br />
93,00<br />
5. Konsistenzstufenerhöhung für F2/F3/F4-Sorten s. Seite 18.<br />
6. Die Preise gelten für 1 m³ verdichteten Mörtel/Sondermischung +/- 3 % Mengentoleranz.<br />
7. Prüfalter 56 Tage, Dauerhaftigkeit/Endfestigkeit wird erst zu einem späteren<br />
Zeitpunkt erreicht.<br />
8. Mörtel nicht auf allen Werken vorrätig. Werksspezifisch Anfrage erforderlich.<br />
9. Güteüberwachte Sorten nicht an allen Standorten. Bitte sprechen Sie uns an.
Preisliste 1/2011<br />
mth-beton GmbH & Co. KG<br />
WERKE: Küps, <strong>Bad</strong> <strong>Staffelstein</strong>, Breitenau, Kronach, Kulmbach, Neustadt b. Cbg.<br />
Sonderbetone<br />
Expositionsklassen<br />
XC4/XF1/XA1<br />
XC4/XF1/XA1<br />
XC4/XF1/XA1<br />
XC4/XF1/XA1<br />
XC4/XF1/XA1<br />
XC4/XF1/XA1<br />
XC4/XF1/XA1<br />
Betonfestigkeitsklasse<br />
Konsistenzklasse<br />
Größtkorn<br />
D max<br />
maximaler<br />
w/z-<br />
Wert<br />
16 P4634130 118,00<br />
C25/30 F6 0,60 X X<br />
8 P4624130 120,50<br />
16 P5634130 122,00<br />
C30/37 F6 0,60 X X<br />
8 P5624130 124,50<br />
32 B4544130 118,00<br />
C25/30 F5 0,60 X X<br />
16 B4534130 120,50<br />
32 B5544130 122,00<br />
C30/37 F5 0,60 X X<br />
16 B5534130 124,50<br />
C25/30 F5<br />
C30/37 F5<br />
C25/30 F4<br />
C30/37<br />
Sonderprodukte (außerhalb von DIN 1045-2)<br />
F4<br />
pumpfähig<br />
Preis<br />
EUR/m³<br />
Beton für Bohrpfähle nach DIN Fachbereicht 129 (DIN EN 1536)<br />
32 B4544131 121,00<br />
0,60 X X<br />
16 B4534131 123,50<br />
32 B5544131 125,00<br />
0,60 X X<br />
16 B5534131 127,50<br />
32 B4444132 126,00<br />
0,60 X X<br />
16 B4434132 128,50<br />
32 B5444132 129,00<br />
0,55 X X<br />
16 B5434132 131,50<br />
diese Produkte unterliegen keiner laufenden Überwachung<br />
250kg Zement 32 SF041125 97,00<br />
WU-Beton<br />
Sortennummer<br />
Unterwasserbeton nach DIN 1045-2<br />
unter Asphalt - - 32 - - - SA041100 83,00<br />
unter Beton - - 32 - - - SB041100 89,00<br />
300kg Zement - C1 16 - - - SF031130 99,50<br />
350kg Zement 8 SF021135 102,00<br />
300kg Zement<br />
400kg Zement<br />
- C1<br />
- C1<br />
8 RM121130 107,00<br />
- - -<br />
2 SM111130 109,50<br />
8 RM121140 114,00<br />
- - -<br />
2 SM111140 116,50<br />
500kg Zement 2 - - - SM111150 123,00<br />
- C1<br />
600kg Zement 2 - - - SM111160 130,00<br />
Bindemittel/Sand - F5 2 - X - SV514100 115,00<br />
nur Bindemittel - F6 - - X - SV604100 117,50<br />
Eigenschaften / Verwendungszweck<br />
z. Bsp. geeignet für<br />
LVB<br />
(Leichtverdichtender Beton)<br />
Bohrpfahlbeton<br />
(Einbringen im Trockenen)<br />
Bohrpfahlbeton<br />
(Einbringen unter Wasser)<br />
Unterwasserbeton<br />
HGT (Hydr. Gebundene Tragschicht)<br />
Filterbeton<br />
Sand- und Rieselmischungen<br />
(Die aufgeführten Mischungen entsprechen nicht<br />
Estrichmörtel nach DIN EN 13913!)<br />
Pflasterschlämme<br />
Dämmer<br />
(zur Hohlraumverfüllung)<br />
1. Die Feuchtigkeitsklassen entsprechend der Alkali-Richtlinie. Standardmäßig genügen 5. Konsistenzstufenerhöhung für F2/F3/F4-Sorten s. Seite 18.<br />
alle Sorten der Feuchteklasse WF, andere Anforderungen sind getrennt zu vereinbaren. 6. bei Prüfalter >28 Tage, ÜK2 Regelung seitens des Verarbeiters beachten.<br />
2. Die Nachbehandlung seitens des Verarbeiters nach DIN 1045-3.<br />
7. Prüfalter 56 Tage, Dauerhaftigkeit/Endfestigkeit wird erst zu einem späteren<br />
3. Durch regional bedingte mögliche Änderungen der eingesetzten Rohstoffe können Zeitpunkt erreicht.<br />
sich die Sortennummern an der 4., 5. oder 6. Stelle ändern. Festigkeits- oder<br />
8. Größtkorn ist Nennkorn<br />
Expositionsklassen bleiben unverändert. Werksspezifische Verfügbarkeit der Sorten. 9. Die Feuchtigkeitsklassen entsprechend der Alkali-Richtlinie. Standardmäßig genügen<br />
4. Sorten der Expositionsklassen XA2/XA3 sind standardmäßig für einen Sulfatangriff aus alle Sorten der Feuchteklasse WA, andere Anforderungen sind getrennt zu vereinbaren.<br />
Grundwasser bis 600mg/L, bei zusätzlicher HS-Kenzeichnung bis 1500mg/L geeignet. 10. Weitere Sonderbetone (Leichtbeton, Porenleichtbeton, flüssigkeitsdichter Beton, etc.)<br />
Andere Sulfatbedingungen sind gesondert zu vereinbaren.<br />
erhalten sie auf Anfrage.<br />
Sprechen Sie uns auf weitere Lösungen für ihre Anwendungen an.<br />
Allen Lieferungen und Leistungen liegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.<br />
Alle aufgeführten Preise sind Nettopreise zuzüglich der am Tag der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer.<br />
Mit Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle vorherigen Preislisten ihre Gültigkeit.<br />
Alle aufgeführten Preise gelten zzgl. Sonderleistungen und Nebenbedingungen.<br />
Preisliste 1/2011 www.mth-beton.de
Preisliste 1/2011<br />
mth-beton GmbH & Co. KG<br />
WERKE: Küps, <strong>Bad</strong> <strong>Staffelstein</strong>, Breitenau, Kronach, Kulmbach, Neustadt b. Cbg.<br />
Sonderleistungen für Beton - Estriche - Sonderprodukte<br />
Güteüberwachung<br />
Unsere Werke werden von der MFPA Weimar, dem BüV Ost und dem Überwachungs- und Zertifizierungsverein<br />
Transportbeton und WerkMörtel Land Bayern e.V. nach DIN 1045, DIN EN 206-1 fremdüberwacht. Änderungen vorbehalten.<br />
Zuschlagstoffe<br />
Abhängig von regionalen Gegebenheiten bzw. geforderten Betoneigenschaften behalten wir uns vor, Kies oder Splitt einzusetzen.<br />
Laborleistungen<br />
Herstellung im Werk, Lagerung und Prüfung je Satz Probewürfel EUR 130,00.<br />
Sonstige Prüfungen und Leistungen auf Anfrage.<br />
Kompetenzzentrum Baustoffe<br />
Qualifizierte Anwendungstechniker stehen zu Ihrer Verfügung, wenn Ihre Baustelle spezielle beton-<br />
technologische Anforderungen stellt. Sprechen Sie den für Sie zuständigen Werkleiter an.<br />
Bestellungen<br />
Betonabrufe bitte 24 Stunden vor Lieferbeginn. Bitte geben Sie immer die Sortennummer, genaue<br />
Rechnungsanschrift und Baustellenbezeichnung an.<br />
Größere Liefermengen müssen 48 Stunden vorher mit uns abgestimmt werden.<br />
Nachbestellungen am Einsatztag werden realisiert, wenn es die Disposition zulässt.<br />
Nachbestellungen haben nicht über das Fahrerpersonal zu erfolgen.<br />
Auf Sichtbeton, sowie Beton mit besonderen Eigenschaften und Verwendung ist bei der Bestellung hinzuweisen.<br />
Frachtkosten<br />
Die im Betonpreis enthaltenen Frachtkosten sowie jegliche Pumpenleistungen sind nicht skontierfähig.<br />
Rohrentladung<br />
EUR 4,50/m³<br />
Lieferungen außerhalb der normalen Arbeitszeit<br />
Der Zuschlag beträgt Montag-Freitag von 18.00-22.00 Uhr EUR 4,50/m³ und Samstag von 06.00-14.00 Uhr EUR 7,00/m³.<br />
Lieferungen außerhalb dieser Zeiten nur nach Vereinbarung.<br />
Entladezeiten<br />
Die Fahrzeuge sind bei Ankunft auf der Baustelle sofort zu entladen. Die Entladezeit beträgt<br />
bis zu 5 Min./m³. Danach berechnen wir je angefangene Viertelstunde EUR 15,00 je Fahrzeug.<br />
Mindermengen<br />
Unseren Preisen liegt eine Mindestabnahme von 5 m³ je Lieferung zugrunde. Bei kleineren Mengen<br />
berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von EUR 14,50/m³ zu der an 5 m³ fehlenden Menge.<br />
Mörtelmindestabnahme 2 m³; Mörtelminderfracht: < 2 m³ EUR 37,50 je Anfahrt; < 1 m³ EUR 72,50 je Anfahrt.<br />
Vorgewärmter Beton<br />
Warmbeton liefern wir nach den Bestimmungen der DIN 1045 mit einem Zuschlag von EUR 8,00/m³.<br />
Winterzuschlag<br />
Generell berechnen wir in der Zeit vom 01.11. bis 31.03. EUR 5,00/m³ als Winterzuschlag für den erhöhten Aufwand der<br />
Lieferbereitschaft unserer Werke. Die Lieferbereitschaft unserer Werke müssen wir uns vorbehalten.<br />
Zugabe von kundeneigenen Betonzusätzen<br />
Der Aufschlag für die Zugabe von kundeneigenen Zusatzmitteln bzw. Stahlfasern beträgt EUR 3,50/m³.<br />
Zusatzmittel (soweit nicht in unseren Rezepturen enthalten )<br />
Konsistenzstufenerhöhung 4,00 EUR/m³/Stufe; Verzögerer bis 3 Stunden 4,50 EUR/m³; Verzögerer bis 5 Stunden 6,50 EUR/m³<br />
Zuschläge für andere Zementsorten<br />
auf Anfrage<br />
Lieferscheinausdruck (Soll-Ist-Werte)<br />
EUR 3,00/m³<br />
Rückbeton<br />
Die Beseitigung von nicht abgenommenen Betonmengen berechnen wir mit EUR 52,00/m³.<br />
Allen Lieferungen und Leistungen liegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.<br />
Alle aufgeführten Preise sind Nettopreise zuzüglich der am Tag der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer.<br />
Mit Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle vorherigen Preislisten ihre Gültigkeit.<br />
Preisliste 1/2011 www.mth-beton.de
Preisliste 1/2011<br />
mth-beton GmbH & Co. KG<br />
WERKE: Küps, <strong>Bad</strong> <strong>Staffelstein</strong>, Breitenau, Kronach, Kulmbach, Neustadt b. Cbg.<br />
Mietpreise für Betonpumpen und Pumi (Fahrmischpumpe)<br />
Der Mietpreis wird berechnet aus der Summe von Grundpreis, Nutzungspreis sowie Sonderleistungen und Zuschlägen,<br />
soweit diese den Mindestrechnungsbetrag übersteigt, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.<br />
Maximale Reichweite vertikal bis 24 m 32 m 36 m 42 m 52 m<br />
Maximale Reichweite horizontal bis 20 m 28 m 32 m 38 m 48 m<br />
Grundpreis für An- /Abfahrt in EUR 1)<br />
+ Schlauchpumpe<br />
+ Pumi<br />
+ 31 HT<br />
130,00 150,00 210,00 285,00 340,00<br />
Pauschale bis 15 m³ EUR 300,00 330,00 430,00 525,00 600,00<br />
Pauschale bis 25 m³ EUR 400,00 420,00 510,00 620,00 730,00<br />
über 25 m³ bis 50 m³ EUR / m³ 16,00 17,00 21,00 25,00 30,00<br />
über 50 m³ bis 100 m³ EUR / m³ 15,00 16,00 20,00 24,00 29,00<br />
über 100 m³ bis 150 m³ EUR / m³ 14,50 15,50 19,50 23,50 28,50<br />
über 150 m³ bis 200,00 m³ EUR / m³ 13,50 14,50 18,50 23,00 28,00<br />
über 200 m³ bis 400,00 m³ EUR / m³ 13,00 14,00 18,00 22,50 27,50<br />
über 400 m³ EUR / m³ 12,50 13,50 17,50 22,00 27,00<br />
zusätzlicher Stundensatz bei<br />
Unterschreitung<br />
EUR / Stunde 250,00 260,00 410,00 490,00 770,00<br />
einer Mindestförderleistung von m³ / Stunde 15,00 20,00 20,00 25,00 25,00<br />
Mindestrechnungsbetrag 3)<br />
EUR / Stunde 430,00 480,00 640,00 810,00 940,00<br />
den Verteilermast hinaus.<br />
3)<br />
Der Mindestrechnungsbetrag ist der Betrag, der pro Einsatz mindestens zu zahlen ist, unabhängig von eventueller<br />
Rabattgewährung.<br />
Sonderleistungen und Zuschläge<br />
je Standortwechsel auf der Baustelle 75,00 € 75,00 € 115,00 € 140,00 € 250,00 €<br />
Keine Reinigung am Einsatzort 200,00 € 200,00 € 200,00 € 250,00 € 300,00 €<br />
zusätzliche Schlauchleitung<br />
9,50 € / lfdm<br />
zusätzliche Rohrleitung<br />
7,00 € / lfdm<br />
zusätzliche Reduzierung<br />
29,00 € / Stück<br />
zusätzlicher Bogen<br />
7,00 € / Stück<br />
Faser-,Luftporen-,Schwer- und Leichtbetone<br />
2,00 € / m³<br />
zusätzlicher Rohr-/Schlauchleitungstransport<br />
75,00 € / Stunde mind. jedoch 150,00 €<br />
Samstagseinsätze oder werktags ab 18 Uhr<br />
65,00 € / Einsatz<br />
Nachtstundenzuschlag 20 - 6 Uhr und samstags<br />
ab 13 Uhr<br />
Nutzungspreis 2)<br />
1)<br />
Der Grundpreis umfasst die An- und Abfahrt der Betonpumpe bis maximal 1 Stunde hierfür.<br />
2)<br />
Der Nutzungspreis wird bestimmt durch die Menge pro Einsatz. Bei geringerer Förderleistung erfolgt die Berechnung nach<br />
Stundensatz (Baustellenankunft bis Abfahrt, auch bei Wartezeit). Der Nutzungspreis beinhaltet nicht die Betonförderung über<br />
50,00 € / Stunde<br />
Sonn- und Feiertagszuschlag<br />
95,00 € / Stunde<br />
Vergebl. Anfahrt / kurzfrist. Absage < 24 Std. 430,00 € 480,00 € 640,00 € 810,00 € 940,00 €<br />
zusätzl.Maschinist (von Ank.- Abf. Baustelle)<br />
60,00 € / Stunde<br />
Bemerkungen<br />
Der Pumpeinsatz setzt folgende bauseitige Leistungen voraus:<br />
A. Einwandfreier, tragfähiger Zufahrtsweg und Aufstellungsort (gemäß unserer AGB);<br />
B. Genügend Hilfskräfte zum Auf- und Abbau von Rohrleitungen;<br />
C. Bei Rohrverlegung: Bereitstellung von Zement und eines Behälters zum Herstellen einer Schmiermischung oder Zementschlempe zum Anpumpen;<br />
D. Möglichkeit zum Reinigen der Rohrleitungen auf der Baustelle. Im Spritzbereich der Pumpe und des Reinigungsplatzes<br />
dürfen keine Fahrzeuge oder sonstige gefährdete Teile abgestellt sein;<br />
E. Wartezeiten auf der Baustelle werden zum o. a. Stundenmietsatz abgerechnet;<br />
F. Baustellenbesichtigung durch einen unserer Mitarbeiter im Auftragsfalle kostenlos, andernfalls Berechnung;<br />
G. Alle Arbeiten sind reine Dienstleistungen. Die Preise sind Nettopreise (kein Skontoabzug);<br />
H. Mindestbindemittelgehalt für pumpfähigen Beton 260 kg/m³ ab C 12/15, Mindestbindemittelgehalt für Rohr- und Schlauchleitungen 350 kg/m³ab C 20/25;<br />
Schlauchleitungen DN 65 nur 16 mm Größtkorn;<br />
I. Bei steigenden Energiekosten behalten wir uns vor, diese weiterzugeben. Diesel und Ölpreisbasis 02/2009;<br />
Sprechen Sie uns auf weitere Lösungen für ihre Anwendungen an.<br />
Allen Lieferungen und Leistungen liegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.<br />
Alle aufgeführten Preise sind Nettopreise zuzüglich der am Tag der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer.<br />
Mit Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle vorherigen Preislisten ihre Gültigkeit.<br />
Alle aufgeführten Preise gelten zzgl. Sonderleistungen und Nebenbedingungen.<br />
Preisliste 1/2011 www.mth-beton.de
Preisliste 1/2011<br />
mth-beton GmbH & Co. KG<br />
WERKE: Küps, <strong>Bad</strong> <strong>Staffelstein</strong>, Breitenau, Kronach, Kulmbach, Neustadt b. Cbg.<br />
Förderband<br />
Rüttler<br />
Mörtel<br />
Beton 1)<br />
Kies, Sand, Schotter<br />
1) 10 Min./m³ Entladezeit für Beton<br />
Material<br />
Grundpreis je Einsatz<br />
Nutzungspreis<br />
Grundpreis /<br />
Einsatz in EUR<br />
Allen Lieferungen und Leistungen liegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.<br />
Alle aufgeführten Preise sind Nettopreise zuzüglich der am Tag der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer.<br />
Mit Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle vorherigen Preislisten ihre Gültigkeit.<br />
Alle aufgeführten Preise gelten zzgl. Sonderleistungen und Nebenbedingungen.<br />
50,00<br />
6,50 / m³<br />
3 m³ 65,00 10,00 / m³<br />
65,00<br />
5,00 / m³<br />
65,00<br />
3,00 / t<br />
20,00 EUR / Einsatz<br />
1,60 EUR / m³<br />
EUR /<br />
Fördermenge<br />
Preisliste 1/2011 www.mth-beton.de
Preisliste 1/2011<br />
mth-beton GmbH & Co. KG WERKE: Küps, <strong>Bad</strong> <strong>Staffelstein</strong>, Breitenau, Kronach, Kulmbach, Neustadt b. Cbg.<br />
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 7/2011<br />
1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)<br />
Für unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten ausnahmslos<br />
die nachfolgenden Bedingungen. Sie gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen,<br />
selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich<br />
vereinbart werden. Einkaufsbedingungen oder sonstige AGB des Käufers<br />
sind für uns selbst dann unverbindlich, wenn wir Ihnen vor der<br />
Lieferung nicht ausdrücklich widersprechen.<br />
2. Angebot<br />
Unsere Angebote sind für uns unverbindlich, falls nicht etwas anderes<br />
vereinbart worden oder die Lieferung erfolgt ist. Unseren Angeboten liegen<br />
unsere jeweils gültigen Preislisten sowie Sorten- und Lieferverzeichnisse<br />
zugrunde. Wir liefern Beton/Mörtel wie in unseren Sorten- und Lieferverzeichnissen<br />
- i.d.R. unter Bezugnahme auf die einschlägigen deutschen<br />
und europäischen Regelwerke - beschrieben. Eine Garantie kann hieraus<br />
in keinem Fall abgeleitet werden. Für die richtige Auswahl der Beton-/<br />
Mörtelsorte und -menge ist allein der Käufer verantwortlich.<br />
3. Lieferung und Abnahme<br />
1) Leistungsort ist unser Lieferwerk. Wir verfügen nicht über eigene<br />
Transportfahrzeuge, auf Verlangen übernehmen wir jedoch die Versendung<br />
an die vom Käufer angegebene Stelle. Wird diese auf Wunsch des<br />
Käufers nachträglich geändert, so trägt dieser alle dadurch anstehenden<br />
Kosten. Der Käufer ist berechtigt, die vertraglich vereinbarte Liefermenge<br />
in Teilen abzurufen. Der Abruf einer Liefermenge von mehr als 100<br />
m³ muss mindestens 48 Stunden vor Lieferbeginn, im Übrigen 24 Stunden<br />
vor Lieferbeginn erfolgen. Soweit die abgerufene Menge nicht auf<br />
einem Transportfahrzeug verladen werden kann, gilt die Ladung jedes<br />
Fahrzeugs als Teillieferung.<br />
2) Sind Leistungszeiten vereinbart, gelten diese für den Zeitpunkt der<br />
Verladung in unserem Lieferwerk auf das Transportfahrzeug. Transportzeiten<br />
werden durch Witterungsverhältnisse, Verkehrsaufkommen und<br />
den Zustand der Transportwege (Baustellen, usw.) beeinflusst. Transportzeiten<br />
können deshalb nur unter Zugrundelegung gewöhnlichere<br />
Witterungs- und Verkehrsverhältnisse geschätzt werden und sind einer<br />
verbindlichen Vereinbarung nicht zugänglich. Soweit sich die geschätzte<br />
Transportzeit nicht aus den Auftragsunterlagen ergibt, werden wir diese<br />
auf Verlangen mitteilen. Die Überschreitung vereinbarter Leistungszeiten<br />
berechtigt den Käufer nur zum Rücktritt, wenn er uns zuvor erfolglos<br />
eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.<br />
3) Bei Umständen, die uns die Ausführung übernommener Aufträge<br />
erschweren, verlängert sich die Lieferzeit für die Lieferung/Restlieferung<br />
um die Dauer der Behinderung; gleiches gilt für eine vom Käufer für die<br />
Leistungserbringung gesetzte Frist, insbesondere für Nachfristen gemäß<br />
§§ 281 I, 323 I BGB. Diese Fristverlängerung tritt auch dann ein, wenn<br />
wir uns mit der Leistung bereits in Verzug befinden. Vor Ablauf der<br />
verlängerten Lieferzeit/frist ist der Käufer weder zum Rücktritt noch zur<br />
Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt.<br />
Wird ein vereinbarter Liefertermin auf Grund erschwerender Umstände<br />
um mehr als einen Monat überschritten, kann jede Partei vom Vertrag<br />
zurücktreten.<br />
Der Käufer kann bereits zu einem früheren Zeitpunkt vom Vertrag zurücktreten,<br />
- wenn sein Leistungsinteresse infolge der Nichteinhaltung der Lieferzeit<br />
weggefallen ist,<br />
- wenn wir die Leistungserbringung ernsthaft und endgültig ablehnen<br />
oder<br />
- wenn sonstige besondere Umstände unter Abwägung der beiderseitigen<br />
Interessen den früheren Rücktritt rechtfertigen.<br />
Erschwerende Umstände sind z. B. behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen,<br />
Streiks, Aussperrungen, sonstige, durch politische und wirtschaftliche<br />
Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, Mangel an notwendigen Roh- und<br />
Betriebsstoffen, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörungen und<br />
sonstige Ereignisse, die bei uns, unseren Vorlieferanten und in fremden<br />
Betrieben eintreten und von denen die Aufrechterhaltung unseres Betriebes<br />
abhängig ist. Wir können uns auf diese Umstände jedoch nicht berufen,<br />
soweit sie für uns vorhersehbar und vermeidbar waren.<br />
4) Ist der Käufer wegen einer Pflichtverletzung zum Rücktritt berechtigt, hat<br />
er sich nach unserer Aufforderung innerhalb einer angemessenen Frist<br />
zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt<br />
oder auf der Lieferung besteht.<br />
5) Wir haften bei einer Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes<br />
oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In<br />
anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird unsere Haftung für<br />
den Schadensersatz neben der Leistung auf 20 % und für den Schadensersatz<br />
statt der Leistung auf 120 % des Wertes der Lieferung begrenzt.<br />
Weitergehende Ansprüche des Käufers sind – auch nach Ablauf<br />
einer dem Verkäufer etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen.<br />
Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei Haftung wegen der<br />
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Änderung<br />
der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden<br />
Regelungen nicht verbunden.<br />
6) Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Käufer berechtigt, Schadensersatz<br />
nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Jedoch<br />
beschränkt sich der Anspruch des Käufers auf Schadensersatz neben<br />
oder statt der Leistung und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf<br />
120 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit<br />
nicht genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche des<br />
Käufers wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Diese<br />
Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben<br />
Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder<br />
der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom<br />
Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil<br />
des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.<br />
7) Für die Folgen unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben bei Abruf<br />
haftet der Käufer: Übermittlungsfehler gehen zu seinen Lasten.<br />
8) Soweit wir die Versendung übernommen haben, muss das Transportbeton/Mörtelfahrzeug<br />
die vereinbarte Lieferstelle gefahrlos erreichen und<br />
wieder verlassen können. Dies setzt einen ausreichend befestigten, mit<br />
schweren Lastwagen unbehindert befahrbaren Anfahrweg voraus. Ist<br />
diese Voraussetzung nicht gegeben, haftet der Käufer für alle daraus<br />
entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf sein Verschulden. Das<br />
Entleeren muss unverzüglich, zügig (1 m³ in weniger als 5 Min.) und<br />
ohne Gefahr für das Fahrzeug erfolgen können. Bei verweigerter, verzögerter<br />
oder sonst sachwidriger Abnahme hat der Käufer unbeschadet<br />
seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises zu entschädigen, es<br />
sei denn, Verweigerung oder Verspätung beruhen auf Gründen, die wir<br />
zu vertreten hätten.<br />
9) Die den Lieferschein unterzeichnende Person gilt als zur Abnahme des<br />
Betons/Mörtels und zur Bestätigung des Empfangs als bevollmächtigt.<br />
Mehrere Käufer bevollmächtigen einander, in allen verkaufsbetreffenden<br />
Angelegenheiten unsere rechtsverbindlichen Erklärungen entgegenzunehmen.<br />
10) Bei Außentemperaturen von > 30° C sind wir von jeglichen Lieferverpflichtungen<br />
befreit. Diese Lieferungen entsprechen nicht den gültigen<br />
Regelwerken und sind damit ohne jegliche Gewährleistung.<br />
4. Gefahrübergang<br />
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung<br />
des Transportbetons/-mörtels geht in dem Zeitpunkt auf den Käufer<br />
über, in welchem die Ware verladen ist. Beim Verbrauchsgüterkauf geht<br />
die Gefahr über, sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen<br />
ist, spätestens jedoch, sobald es die öffentliche Straße verlässt, um zur<br />
vereinbarten Anlieferstelle zu fahren. Werden unserem Beton/Mörtel im<br />
Lieferwerk oder im Transportfahrzeug auf Verlangen des Käufers Stoffe<br />
(z. B. Fasern, Chemikalien und ähnliches) beigemischt, die ihrer Art<br />
oder ihrem Umfang nach nicht Bestandteil unserer Rezeptur sind, geht<br />
die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung<br />
vor dem Beimischen dieser Stoff auf den Käufer über.<br />
5. Gewährleistung<br />
1) Wir gewährleisten, dass die Betone/Mörtel unseres Sortenverzeichnisses<br />
nach den geltenden Vorschriften hergestellt, überwacht und geliefert<br />
worden. Für sonstige Betone/Mörtel gelten jeweils besondere Vereinbarungen.<br />
2) Mängelansprüche setzen voraus, dass<br />
a) der Käufer spätestens vor dem Entladen der Transportfahrzeuge die<br />
Übereinstimmung der Kennzeichnung der Lieferung mit der Bestellung<br />
überprüft und eine Abweichung unverzüglich schriftlich anzeigt;<br />
b) der Käufer die Ware unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit, insbesondere<br />
erkennbare Mängel untersucht und dies unverzüglich schriftlich<br />
anzeigt;<br />
3) Mängelansprüche entfallen, wenn der Käufer oder die nach Ziffer 3.6 als<br />
bevollmächtigt geltende Person unseren Beton/Mörtel mit Zusätzen,<br />
Wasser, Transportbeton/-mörtel anderer Lieferanten oder mit Baustellenbeton/-mörtel<br />
vermengt oder sonst verändert, vermengen oder verändern<br />
lässt oder verzögert abnimmt.<br />
4) Die Rüge bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Fahrer der<br />
Lieferfahrzeuge, Laboranten und Disponenten sind zur Entgegennahme<br />
einer Mängelanzeige nicht befugt. In der Mängelanzeige sind unser<br />
Lieferwerk und Lieferscheinnummer sowie die Art des Mangels anzugeben.<br />
5) Verbraucher haben offensichtliche Mängel binnen einer zweiwöchigen<br />
Frist zu rügen, die mit der Übergabe der Ware beginnt. Werden die<br />
Mängel erst später offensichtlich, beginnt die Frist mit diesem Zeitpunkt.<br />
Bei nicht form- und/oder fristgerechter Rüge gilt der Beton/Mörtel als<br />
vertragsgemäß.<br />
6) Bei Verträgen mit Unternehmern, juristischen Person des öffentlichen<br />
Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen verjähren die Mängelansprüche<br />
in zwei Jahren ab Gefahrübergang, soweit uns kein Vorsatz<br />
zur Last fällt.<br />
7) Beanstandete Ware oder als mangelhaft erkennbare Ware darf nicht<br />
weiterverarbeitet werden.<br />
8) Soweit unser Beton/Mörtel mangelhaft ist, werden wir nach unserer<br />
Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern.<br />
9) Mangelbeseitigung oder Nachlieferung sind für uns stets unzumutbar,<br />
wenn die Aufwendungen 130 % des Rechnungswertes unserer Lieferung<br />
übersteigen.<br />
10) Wir verfügen nicht über eigene Betonfördergeräte (Betonpumpen u. ä.);<br />
auf Verlangen vermitteln wir jedoch entsprechende Dienstleistungen.<br />
Etwaiges Fördern unseres Transportbetons/-mörtels auf der Baustelle<br />
und etwaiges Vermitteln von Fördergeräten und/oder deren Einsatzes<br />
sind nicht Gegenstand dieses Kaufvertrages. Auch wenn das Entgelt für<br />
unseren Beton/Mörtel und für den Einsatz von Betonfördergeräte gemeinsam<br />
berechnet und eingezogen wird, wird hierdurch kein einheitliches<br />
Vertragsverhältnis begründet.<br />
6. Haftung<br />
1) Soweit wir, unsere Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich<br />
oder grob fahrlässig gehandelt haben, haften wir nach den gesetzlichen<br />
Bestimmungen. Im Übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz,<br />
wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit<br />
oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.<br />
Wir haften auch, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen<br />
oder die Garantie für die Beschaffenheit unseres Transportbetons/Mörtels<br />
übernommen haben.<br />
2) Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten<br />
ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden<br />
begrenzt. Die Haftung für Schäden durch unseren Transportbeton/Mörtel<br />
an anderen Rechtsgütern des Käufers, z. B. Schäden an<br />
anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen.<br />
Die Regelungen der Sätze 1 und 2 dieses Abs. 2 gelten nicht, soweit<br />
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung<br />
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird, wir den<br />
Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit<br />
des Liefergegenstandes übernommen haben.<br />
3) Die Regelungen der vorstehenden Absätze 1 und 2 erstrecken sich auf<br />
Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung,<br />
gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln,<br />
der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter<br />
Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher<br />
Aufwendungen.<br />
Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach Ziffer 3 Abs. 5, die<br />
Haftung für Unmöglichkeit nach Ziffer 3 Abs. 6.<br />
7. Eigentumsvorbehalt<br />
1) Der von uns gelieferte Mörtel/Beton bleibt bis zur vollständigen<br />
Bezahlung unser Eigentum.<br />
2) Eine etwaige Verarbeitung unseres Betons/Mörtels zu einer neuen<br />
beweglichen Suche erfolgt in unserem Auftrag mit Wirkung für uns, ohne<br />
dass uns daraus Verbindlichkeiten erwachsen. Wir räumen dem Käufer<br />
schon jetzt an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes<br />
der neuen Sachen zum Wert unseres Betons/Mörtels ein. Der Käufer<br />
hat die neue Sache mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich zu verwahren.<br />
3) Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermengung oder Vermischung<br />
unseres Transportbetons/-mörtels mit anderen beweglichen Sachen zu<br />
einer einheitlichen neuen Sache an dieser Allein- oder Miteigentum,<br />
überträgt er uns zur Sicherung unserer Forderungen schon jetzt sein<br />
Eigentumsrecht im Verhältnis des Wertes unseres Betons/Mörtels zum<br />
Wert der anderen Sachen. Er verpflichtet sich, die neue Sache unentgeltlich<br />
zu verwahren. Für den Fall des Weiterverkaufs unseres Betons/Mörtels<br />
oder der aus ihm hergestellten neuen Sache hat der Käufer<br />
seine Abnehmer auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen.<br />
4) Nur gegenüber Verbrauchern ist mit dem Verlangen, unser Vorbehaltseigentum<br />
an uns herauszugeben, die Erklärung verbunden, dass wir<br />
vom Vertrag zurücktreten. Im Übrigen bedarf es hierzu unserer ausdrücklichen<br />
Erklärung.<br />
5) Der Käufer tritt uns zur Sicherung unserer bestehenden und künftigen<br />
Forderungen alle, auch künftig entstehenden Forderungen aus einem<br />
Weiterverkauf unseres Betons/Mörtels mit allen Nebenrechten in Höhe<br />
des Wertes unseres Betons/Mörtels mit Rang vor dem restlichen Teil<br />
seiner Forderungen ab. Für den Fall, dass der Käufer unseren Beton/Mörtel<br />
zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren oder<br />
aus unserem Beton/Mörtel hergestellten neuen Sachen verkauft oder<br />
unseren Beton/Mörtel mit einem fremden Grundstück oder einer fremden<br />
beweglichen Sache verbindet, vermengt oder vermischt und er<br />
dafür eine Forderung erwirbt, die auch seine übrigen Leistungen deckt,<br />
tritt er uns hiermit zur Sicherung unserer bestehenden und künftigen<br />
Ansprüche diese Forderungen mit allen Nebenrechten in Höhe des<br />
Wertes unseres Betons/Mörtels mit Rang vor dem restlichen Teil seiner<br />
Forderungen ab. Der Käufer wird ermächtigt, die abgetretenen Forderungen<br />
im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs für uns<br />
einzuziehen. Wir sind jedoch berechtigt, die Abtretung anzuzeigen und<br />
die Forderungen einzuziehen. Von dieser Befugnis werden wir so lange<br />
keinen Gebrauch machen, wie der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen<br />
ordnungsgemäß nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Käufer<br />
die abgetretenen Forderungen einzeln nachzuweisen.<br />
6) Der Wert unseres Betons/Mörtels im Sinne der vorstehenden Ziffer 1<br />
und 2 entspricht den in unseren Rechnungen ausgewiesenen Kaufpreisen<br />
zuzüglich 20 %.<br />
7) Der Käufer darf seine Forderungen gegen Nacherwerber weder an<br />
Dritte abtreten noch verpfänden noch mit Nacherwerbern ein Abtretungsverbot<br />
vereinbaren.<br />
8) Für den Fall, dass der Käufer an uns abgetretene Forderungsteile<br />
einzieht, tritt er uns bereits jetzt die Forderungsteile in Höhe seiner<br />
jeweiligen Restforderung ab. Der Anspruch auf Herausgabe der eingezogenen<br />
Beiträge bleibt unberührt.<br />
9) Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherheiten auch als Sicherung<br />
für die Erfüllung unserer Schadensforderung.<br />
10) Der Käufer hat uns von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung<br />
unseres Rechts durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er<br />
hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben<br />
und uns zur Last fallende Interventionskosten zu tragen.<br />
11) Auf Verlangen des Käufers werden wir die uns zustehenden Sicherheiten<br />
insoweit freigeben, als deren Wert unsere Forderungen noch Abs. 1)<br />
um 20 % übersteigt.<br />
8. Preise und Zahlungsbedingungen<br />
1) Sämtliche Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer, die der Kunde in<br />
der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat.<br />
2) Erhöhen sich zwischen Vertragsabschluß und der Ausführung des<br />
Auftrags unsere Selbstkosten, insbesondere für Zement, Kies, Fracht,<br />
Energie und/oder Löhne, sind wir berechtigt, unseren Verkaufspreis<br />
entsprechend zu erhöhen. Dies gilt nicht für Lieferungen an Verbraucher,<br />
die innerhalb von vier Monaten noch Vertragsabschluß erfolgen<br />
und außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen.<br />
3) Zuschläge für Mindermengen, nicht normal befahrbare Straßen und<br />
Baustellen, nicht sofortige Entladung bei Ankunft sowie für Lieferungen<br />
außerhalb der normalen Geschäftszeit oder in der kalten Jahreszeit<br />
werden nach unserer jeweils gültigen Preisliste berechnet.<br />
4) Unsere Forderungen aus der Lieferung von Beton/Mörtel sind -<br />
unabhängig vom Zeitpunkt der Rechnungsstellung - sofort bei Übergabe<br />
des Beton/Mörtel ohne jeden Abzug zu bezahlen. Dies gilt auch für<br />
Teillieferungen im Sinne der Ziffer 3. 1). Ausnahmen bedürfen der<br />
schriftlichen Vereinbarung.<br />
Ein Skontoabzug ist unzulässig, wenn der Käufer mit Zahlungsverpflichtungen<br />
im Rückstand ist oder Wechselverbindlichkeiten bei uns hat.<br />
Dies gilt auch bei Zahlungsrückständen oder Wechselverbindlichkeiten<br />
gegenüber den anderen in unserer Preisliste aufgeführten Unternehmen<br />
der thomas gruppe.<br />
Mit der Angabe von Zahlungszielen in unserer Rechnung ist eine Stundung<br />
oder ein Verzicht auf die gesetzlichen Fälligkeitszinsen nicht verbunden;<br />
vielmehr handelt es sich um eine befristete Mahnung mit der<br />
Maßgabe, dass wir bei Gutschrift des vollständigen Rechnungsbetrages<br />
innerhalb der Zahlungsziele auf die Geltendmachung von Fälligkeitszinsen<br />
verzichten und erst nach Überschreitung dieser Zahlungsziele einen<br />
Verzugsschaden geltend machen.<br />
5) Auf Verlangen wird der Käufer uns eine Einziehungsermächtigung zur<br />
Abbuchung fälliger Rechnungsbeträge von seinem Bankkonto mittels<br />
Lastschriftverfahren erteilen.<br />
6) Wechsel und Schecks nehmen wir nur zahlungshalber entgegen.<br />
Wechsel nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Der Diskont, die<br />
Spesen und alle mit der Einziehung des Wechsels und Scheckbetrages<br />
im Zusammenhang stehenden Kosten sind vom Käufer zu tragen.<br />
7) Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, beanspruchen wir<br />
Verzugszinsen in Höhe der uns berechneten Bankkreditzinsen, mindestens<br />
jedoch in Höhe der gesetzlichen Zinsen.<br />
8) Wenn nach dem Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen<br />
des anderen Teils eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder<br />
eine bereits eingetretene wesentliche Verschlechterung erst nachträglich<br />
bekannt wird, durch die der Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet<br />
wird, z.B. der Käufer seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist,<br />
über sein Vermögen das Vergleichs oder Konkursverfahren eröffnet, die<br />
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird<br />
oder in sonstiger Weise in den Vermögensverhältnissen des Käufers<br />
eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unser Anspruch<br />
gefährdet wird, können wir - auch wenn wir uns zur Vorausleistung<br />
verpflichtet haben - die uns obliegende Leistung verweigern, bis die<br />
Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist.<br />
Dies gilt auch, wenn unser Kreditversicherer den Kunden aus dem<br />
Deckungsschutz ausschließt.<br />
9) Unsere Zahlungsansprüche gegen den Käufer werden ungeachtet von<br />
Stundungsabreden sofort fällig:<br />
- wenn der Käufer mit der Bezahlung einer Forderung in Rückstand<br />
gerät,<br />
- wenn ausgestellten Schecks nicht ordnungsgemäß eingelöst werden,<br />
- wenn bei vereinbarter Teilnahme am Lastschriftverfahren oder bei<br />
erteilter Einzugsermächtigung das Konto zum vereinbarten Zeitpunkt<br />
keine ausreichende Deckung aufweist,<br />
- wenn Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage<br />
stellen, insbesondere wenn unser Warenkreditversicherer ihn aus dem<br />
Deckungsschutz der Warenkreditversicherung ausschließt,<br />
- wenn er unsere Forderungen bestreitet oder zu erkennen gibt, dass er<br />
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommen wird,<br />
- wenn er Maßnahmen unternimmt, die geeignet sind, die wirtschaftliche<br />
Sicherheit und Durchsetzbarkeit unserer Zahlungsansprüche zu gefährden<br />
oder wenn sich herausstellt, dass er in den Vertragsverhandlungen<br />
irreführende Angaben gemacht hat. In allen vorstehenden Fällen sind<br />
wir berechtigt, dem Käufer eingeräumte Rabatte oder sonstige Vergünstigungen<br />
zu widerrufen.<br />
10) Die Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen,<br />
es sei denn, dass der Gegenanspruch von uns nicht bestritten<br />
wird, oder rechtskräftig festgestellt ist. Nur Verbraucher können sich<br />
auf Zurückbehaltungsrechte berufen.<br />
11) Ist der Käufer kein Verbraucher und reicht seine Erfüllungsleistung zur<br />
Tilgung unserer sämtlichen Forderungen nicht aus, bestimmen wir, auf<br />
welche Schuld die Leistung angerechnet wird.<br />
9. Baustoffüberwachung<br />
Beauftragte unseres Unternehmens, der Baustoffüberwachung und der<br />
obersten Bauaufsichtsbehörde sind berechtigt, während der Betriebsstunden<br />
jederzeit und unangemeldet die belieferte Baustelle zu betreten<br />
und Proben zu nehmen.<br />
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl<br />
1) Erfüllungsort für die Lieferung der Ware ist der Ort des Gefahrüberganges.<br />
Erfüllungsort für alle sonstigen Rechte, Leistungen und Pflichten ist<br />
der Sitz unserer Verwaltung.<br />
2) Gerichtsstand ist, soweit der Käufer Kaufmann, eine juristische Person<br />
des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen<br />
ist, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten<br />
auch für Wechsel und Scheckklagen, der Sitz unserer Verwaltung, nach<br />
unserer Wahl auch der Sitz unseres Lieferwerks.<br />
3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.<br />
Preisliste 1/2011 www.mth-beton.de
Preisliste 1/2011<br />
mth-beton GmbH & Co. KG WERKE: Küps, <strong>Bad</strong> <strong>Staffelstein</strong>, Breitenau, Kronach, Kulmbach, Neustadt b. Cbg.<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Betonfördergeräten Stand 01.07.2011<br />
1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
1) Für die Vermietung von Betonfördergeräten samt Zubehör gelten<br />
ausnahmslos die nachfolgenden Bedingungen. Sie gelten auch für<br />
künftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal<br />
ausdrücklich vereinbart werden.<br />
2) Einkaufsbedingungen oder sonstige AGB des Mieters sind für uns<br />
selbst dann unverbindlich, wenn ihnen vor Mietbeginn nicht<br />
ausdrücklich widersprochen wurde.<br />
3) Auch wenn wir gleichzeitig Baustoffe, insbesondere Beton oder<br />
Mörtel, an den Mieter liefern, wird kein einheitliches<br />
Vertragsverhältnis begründet.<br />
2. Angebot<br />
Angebote sind für uns unverbindlich, falls nicht etwas anderes<br />
vereinbart worden oder die Leistung erfolgt ist. Den Angeboten<br />
liegen unsere jeweils gültigen Preislisten zugrunde.<br />
Die vermieteten Betonfördergeräte entsprechen der technischen<br />
Beschreibung in der Preisliste. Für die richtige Auswahl der<br />
Mietsache ist allein der Mieter verantwortlich.<br />
3. Pflichten des Vermieters<br />
1) Wir verpflichten uns ausschließlich, dem Mieter den Gebrauch der<br />
vermieteten Sache während der Mietzeit zu gewähren. Soweit wir<br />
auch Bedienungspersonal stellen, verschaffen wir dem Mieter die<br />
Dienste des Bedienungspersonals. Das Bedienungspersonal ist<br />
für die Mietdauer in vollem Umfang den Weisungen des Mieters<br />
unterworfen.<br />
2) Die Mietzeit beginnt mit dem Eintreffen der Mietsache am und<br />
endet mit deren Abtransport vom Aufstellungsort; bei<br />
Meinungsverschiedenheiten ist die Tachoscheibe des Fahrzeugs<br />
maßgebend.<br />
3) Wir sind stets bemüht, die vom Mieter gewünschten oder<br />
angegebenen Termine oder Fristen einzuhalten. Dies setzt<br />
voraus, dass der Abruf der Betonfördergeräte mindestens 24<br />
Stunden vor Beginn der Mietzeit erfolgt.<br />
4) Die Nichteinhaltung vereinbarter Mietzeiten berechtigen den<br />
Mieter nur zum Rücktritt, wenn er uns zuvor erfolglos eine<br />
angemessene Nachfrist gesetzt hat.<br />
Bei Umständen, die uns die Bereitstellung der Mietsache<br />
erschweren, verschiebt sich der Beginn der Mietzeit um die Dauer<br />
der Behinderung; gleiches gilt für eine vom Mieter für die<br />
Bereitstellung gesetzte Frist, insbesondere für Nachfristen gemäß<br />
§§ 281 I, 323 I BGB. Diese Fristverlängerung tritt auch dann ein,<br />
wenn wir uns mit der Bereitstellung bereits in Verzug befinden.<br />
Vor Ablauf der verlängerten Bereitstellungszeit/frist ist der Mieter<br />
weder zum Rücktritt noch zur Geltendmachung von<br />
Schadensersatz berechtigt.<br />
Wird ein vereinbarter Bereitstellungstermin auf Grund<br />
erschwerender Umstände um mehr als einen Monat überschritten,<br />
kann jede Partei vom Vertrag zurücktreten.<br />
Der Mieter kann bereits zu einem früheren Zeitpunkt vom Vertrag<br />
zurücktreten,<br />
- wenn sein Leistungsinteresse infolge der Nichteinhaltung der<br />
Bereitstellungszeit weggefallen ist,<br />
- wenn wir die Bereitstellung ernsthaft und endgültig ablehnen<br />
oder<br />
- wenn sonstige besondere Umstände unter Abwägung der<br />
beiderseitigen Interessen den früheren Rücktritt rechtfertigen<br />
Erschwerende Umstände sind z.B. behördliche Eingriffe,<br />
Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, sonstige, durch<br />
politische und wirtschaftliche Verhältnisse bedingte<br />
Arbeitsstörungen, Mangel an notwendigen Roh- und<br />
Betriebsstoffen, Transportverzögerungen durch<br />
Verkehrsstörungen und sonstige Ereignisse, die bei uns, unseren<br />
Vorlieferanten und in fremden Betrieben eintreten und von denen<br />
die Aufrechterhaltung des Vermietungsbetriebes abhängig ist. Wir<br />
können uns auf diese Umstände jedoch nicht berufen, soweit sie<br />
für uns vorhersehbar und vermeidbar waren.<br />
5) Für die Folgen unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben bei<br />
Abruf haftet der Mieter; Übermittlungsfehler gehen zu seinen<br />
Lasten.<br />
4. Pflichten des Mieters<br />
1) Der Mieter ist verpflichtet, uns den vereinbarten Mietzins zu<br />
entrichten, sowie die Mietsache pfleglich zu behandeln und nach<br />
Gebrauch im ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben.<br />
2) Im Übrigen hat der Mieter alle für Ingebrauchnahme und<br />
Gebrauch erforderlichen Maßnahmen zu treffen.<br />
So hat er etwa erforderliche behördliche Genehmigung des<br />
Gebrauchs der vermieteten Sache, insbesondere für Straßen- und<br />
Bürgersteigabsperrungen rechtzeitig zu erwirken.<br />
Vor allem hat er dafür zu sorgen, dass das für den Transport der<br />
vermieteten Sache eingesetzte Fahrzeug den Aufstellungsort<br />
ohne jegliche Gefahr erreichen und wieder verlassen kann; dies<br />
setzt einen ausreichend befestigten mit schweren Lastwagen<br />
ungehindert befahrbaren Transportweg voraus. Ferner hat er<br />
dafür zu sorgen, dass Bau-, Schalungs- und Gerüstteile der<br />
Dauerbelastung des Fördervorgangs standhalten.<br />
Sind diese Voraussetzung nicht gegeben, so haftet der Mieter für<br />
alle daraus entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf sein<br />
Verschulden.<br />
3) Des Weiteren hat der Mieter kostenlos einen Wasseranschluss<br />
am Aufstellungsort bereitzuhalten, der eine Wasserentnahme in<br />
einem für Betrieb und Reinigung von Pumpe und Rohrleitungen<br />
erforderlichen Umfang ermöglicht, ferner Personal bereitzuhalten,<br />
das für die nach Anleitungen durch unseren Beauftragten<br />
durchzuführenden Auf- und Abbau der vermieteten Sache<br />
ausreicht, sowie eine maximale Förderleistung gewährleistet.<br />
Schließlich hat er in ausreichendem Maße Mittel für das<br />
Schmieren der Rohrleitungen durch ihn selbst und Platz zum<br />
Reinigen von Fördergeräten und Fahrzeugen sowie Abfegen von<br />
Betonresten auf oder an der Baustelle bereitzuhalten.<br />
Für die Beseitigung von durch den Arbeitsablauf verursachte<br />
Verschmutzungen, insbesondere von Straßen, Bürgersteigen,<br />
Gebäudeteilen und Kanalisation ist ausschließlich der Mieter<br />
verantwortlich.<br />
4) Der Mieter hat ferner dafür einzustehen, dass der zu fördernde<br />
Beton mit der vermieteten Sache überhaupt förderbar ist. Er haftet<br />
auch für die Folgen unrichtiger und/oder unvollständige Angaben<br />
bei Abruf der Mietsache.<br />
5) Unterbleibt die von uns geschuldete Leistung infolge eines<br />
Umstands, den der Mieter zu vertreten hat, so hat dieser uns so<br />
zu stellen wie er bei ordnungsgemäßer Erfüllung des<br />
Mietvertrages gestanden hätte.<br />
5. Pflichten des Vermieters<br />
Wir nehmen den Auftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />
Kaufmannes wahr.<br />
Wir verpflichten uns, dem Mieter alle uns bekannten Umstände<br />
mitzuteilen, die für dessen Entscheidung bedeutsam sind. Zu<br />
Nachforschungen sind wir jedoch nicht verpflichtet.<br />
6. Haftung<br />
Eine gesetzliche oder vertragliche Haftung des Vermieters ist der<br />
Höhe nach stets auf den Ersatz eines typischerweise<br />
vorhersehbaren Schadens begrenzt.<br />
Für die Verletzung anderer als wesentlicher Vertragspflichten<br />
haften wir nur, wenn die Pflichtverletzung auf Vorsatz oder grobe<br />
Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Dies gilt nicht für Schäden aus<br />
einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.<br />
Für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht,<br />
wenn die Verletzung lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruht;<br />
dies gilt nicht für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des<br />
Körpers oder der Gesundheit.<br />
7. Sicherungsrechte<br />
1) Der Mieter tritt uns zur Sicherung der Erfüllung sämtlicher - auch<br />
künftig entstehender - Forderungen, die wir gegen ihn, gleichgültig<br />
aus welchem Rechtsgrund haben, schon jetzt alle seine auch<br />
künftig entstehenden Forderungen aus dem Bauvertrag, bei<br />
dessen Erfüllung die Mietsache eingesetzt wird, mit allen<br />
Nebenrechten in Höhe des Wertes der Vermieterleistung im Rang<br />
vor dem Rest ab.<br />
Wir nehmen die Abtretungserklärung des Mieters hiermit an.<br />
2) Auf unser Verlangen hat der Mieter diese Forderungen im<br />
Einzelnen nachzuweisen und seinem Vertragspartner die<br />
erforderliche Abtretung bekannt zu geben mit der Aufforderung,<br />
bis zur Höhe der in Absatz 1 erläuterten Ansprüche an uns zu<br />
zahlen.<br />
3) Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst den Vertragspartner des<br />
Mieters von der Abtretung zu benachrichtigen und die<br />
Forderungen einzuziehen. Wir werden von diesen Befugnissen<br />
keinen Gebrauch machen und die Forderungen nicht einziehen,<br />
solange der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen<br />
ordnungsgemäß nachkommen.<br />
4) Der Mieter darf seine Forderung gegen seine Auftraggeber weder<br />
an Dritte abtreten noch verpfänden, noch mit diesem ein<br />
Abtretungsverbot vereinbaren.<br />
5) Bei laufender Rechnung gelten die Sicherheiten als Sicherung der<br />
Erfüllung der Saldoforderungen des Vermieters.<br />
6) Der Mieter hat uns von einer Pfändung oder jeder anderen<br />
Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu<br />
benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen<br />
Unterlagen zu übergeben und uns zur Last fallende<br />
Investitionskosten zu tragen.<br />
7) Der Wert unserer Leistung entspricht dem in der Rechnung<br />
ausgewiesenen Mietzins zzgl. 20 %. Auf Verlangen des Mieters<br />
werden wir die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit<br />
freigegeben, als deren Wert die gesamte Forderung um 20 %<br />
übersteigt.<br />
8. Preise und Zahlungsbedingungen<br />
1) Sämtliche Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer, die der<br />
Mieter in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten<br />
hat. Erhöhen sich zwischen Vertragsabschluß und der Übergabe<br />
der Mietsache unsere Selbstkosten, insbesondere für<br />
Betriebsstoffe und/oder Löhne, sind wir berechtigt, den Mietzins<br />
entsprechend zu erhöhen. Dies gilt nicht für Vermietungen an<br />
Verbraucher, die innerhalb von vier Monaten noch<br />
Vertragsabschluß erfolgen. Zuschläge für das Zurverfügungstellen<br />
der Mietsache außerhalb der normalen Geschäftszeit oder in der<br />
kalten Jahreszeit werden nach der jeweils gültigen Preisliste<br />
berechnet.<br />
2) Forderungen aus der Vermietung von Betonfördergeräten sind -<br />
unabhängig vom Zeitpunkt der Rechnungsstellung - sofort bei<br />
Rückgabe der Mietsache ohne jeden Abzug zu bezahlen. Dies gilt<br />
auch, wenn der Mieter die Betonfördergeräte mehrfach in<br />
Anspruch nimmt. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen<br />
Vereinbarung.<br />
3) Ein Skontoabzug ist stets unzulässig, wenn der Mieter mit<br />
Zahlungsverpflichtungen im Rückstand ist oder<br />
Wechselverbindlichkeiten bei uns hat. Dies gilt auch bei<br />
Zahlungsrückständen oder Wechselverbindlichkeiten gegenüber<br />
allen in der Preisliste aufgeführten Unternehmen der thomas gruppe.<br />
4) Mit der Angabe von Zahlungszielen in der Rechnung ist eine<br />
Stundung oder ein Verzicht auf die gesetzlichen Fälligkeitszinsen<br />
nicht verbunden; vielmehr handelt es sich um eine befristete<br />
Mahnung mit der Maßgabe, dass wir bei Gutschrift des<br />
vollständigen Rechnungsbetrages innerhalb der Zahlungsziele auf<br />
die Geltendmachung von Fälligkeitszinsen verzichten und erst<br />
nach Überschreitung dieser Zahlungsziele einen Verzugsschaden<br />
geltend machen.<br />
5) Auf Verlangen wird der Mieter uns eine Einziehungsermächtigung<br />
zur Abbuchung fälliger Rechnungsbeträge von seinem Bankkonto<br />
mittels Lastschriftverfahren erteilen. Wechsel und Schecks werden<br />
nur zahlungshalber entgegengenommen. Wechsel nur nach<br />
vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Der Diskont, die Spesen und<br />
alle mit der Einziehung des Wechsels und Scheckbetrages im<br />
Zusammenhang stehenden Kosten sind vom Mieter zu tragen.<br />
6) Gerät der Mieter mit der Zahlung in Verzug, beanspruchten wir<br />
Verzugszinsen in Höhe der uns berechneten Bankkreditzinsen,<br />
mindestens jedoch in Höhe der gesetzlichen Zinsen.<br />
7) Wenn nach dem Abschluss des Vertrages in den<br />
Vermögensverhältnissen des anderen Teils eine wesentliche<br />
Verschlechterung eintritt oder eine bereits eingetretene<br />
wesentliche Verschlechterung erst nachträglich bekannt wird,<br />
durch die der Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, z.B.<br />
der Mieter seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein<br />
Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet, die Eröffnung eines<br />
solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder in<br />
sonstiger Weise in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine<br />
wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unser Anspruch<br />
gefährdet wird, können wir - auch wenn wir zur Vorausleistung<br />
verpflichtet sind - die uns obliegende Leistung verweigern, bis die<br />
Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist.<br />
Dies gilt auch, wenn unser Kreditversicherer den Mieter aus dem<br />
Deckungsschutz ausschließt.<br />
Die Zahlungsansprüche gegen den Mieter werden ungeachtet von<br />
Stundungsabreden sofort fällig:- wenn der Mieter mit der<br />
Bezahlung einer Forderung in Rückstand gerät,<br />
- wenn ausgestellte Schecks nicht ordnungsgemäß eingelöst<br />
werden,<br />
- wenn bei vereinbarter Teilnahme am Lastschriftverfahren oder<br />
bei erteilter Einzugsermächtigung das Konto zum vereinbarten<br />
Zeitpunkt keine ausreichende Deckung aufweist,<br />
- wenn Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in<br />
Frage stellen, insbesondere wenn unser Kreditversicherer ihn aus<br />
dem Deckungsschutz der Warenkreditversicherung ausschließt,<br />
- wenn er die Forderungen bestreitet oder zu erkennen gibt, dass<br />
er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommen<br />
wird,<br />
- wenn er Maßnahmen unternimmt, die geeignet sind, die<br />
wirtschaftliche Sicherheit und Durchsetzbarkeit der<br />
Zahlungsansprüche zu gefährden oder wenn sich herausstellt,<br />
dass er in den Vertragsverhandlungen irreführende Angaben<br />
gemacht hat. In allen vorstehenden Fällen sind wir berechtigt, dem<br />
Mieter eingeräumte Rabatte oder sonstige Vergünstigungen zu<br />
widerrufen.<br />
8) Die Aufrechnung durch den Mieter mit Gegenansprüchen ist<br />
ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch nicht<br />
bestritten wird, oder rechtskräftig festgestellt ist. Unternehmer<br />
können sich auf Zurückbehaltungsrechte nicht berufen.<br />
Ist der Mieter Unternehmer und reicht seine Erfüllungsleistung zur<br />
Tilgung aller unserer Forderungen nicht aus, bestimmen wir, auf<br />
welche Schuld die Leistung angerechnet wird.<br />
9. Baustoffüberwachung<br />
Beauftragte unseres Unternehmens, der Baustoffüberwachung<br />
und der obersten Bauaufsichtsbehörde sind berechtigt, während<br />
der Betriebsstunden jederzeit und unangemeldet die Baustelle,<br />
auf der die vermieteten Betonfördergeräten eingesetzt werden, zu<br />
betreten und aus diesen Proben zu nehmen.<br />
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl<br />
Erfüllungsort für die Gewährung des Gebrauchs der vermieteten<br />
Sache ist deren Aufstellungsort. Erfüllungsort für alle sonstigen<br />
Rechte, Leistungen und Pflichten ist der Sitz unserer Verwaltung.<br />
Gerichtsstand ist, soweit der Käufer Kaufmann, eine juristische<br />
Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches<br />
Sondervermögen ist, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis<br />
ergebenden Streitigkeiten auch für Wechsel und Scheckklagen,<br />
der Sitz unserer Verwaltung.<br />
Es gilt deutsches Recht.<br />
Preisliste 1/2011 www.mth-beton.de