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Konzept_Drogen-_und_Suchtprophylaxe.pdf - Berufskolleg Kleve

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Ges<strong>und</strong>heitsförderung <strong>und</strong> Präventionsarbeit<strong>Konzept</strong> zur <strong>Drogen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Suchtprophylaxe</strong> am BK <strong>Kleve</strong>Vorbemerkung1. Zielsetzung2. Voraussetzung3. Aufgabenfelder4. Aufgaben aller Lehrer(innen) <strong>und</strong> Beratungslehrer(innen)5. Schweigepflicht/Informationspflicht5.1 Schweigepflichten5.2 Informationspflichten6. Vorgehensweise bei vermutetem oder akutem Suchtmittelgebrauch6.1 Pädagogische Maßnahmen -Stufenmodell-6.2 Ordnungsmaßnahmen7. Vorgehensweise bei Besitz-/ Weitergabe illegaler Suchtmittel8. Anhang8.1 Literaturhinweise8.2 Nützliche Adressen8.3 Nützliche Internetadressen8.4 Abkürzungen1


Ges<strong>und</strong>heitsförderung <strong>und</strong> Präventionsarbeit<strong>Konzept</strong> zur <strong>Drogen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Suchtprophylaxe</strong> am BK <strong>Kleve</strong>VorbemerkungDas BK <strong>Kleve</strong> hat sich durch Anbindung an das Landesprogramm BuG (Bildung<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit /früher: OPUS) verpflichtet, das <strong>Konzept</strong> der „ges<strong>und</strong>heitsförderndenSchule“ aus Sicht der WHO zu unterstützen <strong>und</strong> auch ges<strong>und</strong>heitsförderndzu arbeiten. Ein ges<strong>und</strong>heitsbezogenes Schulentwicklungsprogramm wirdunterstützt.Seit 2002 existiert neben weiteren ges<strong>und</strong>heitsfördernden Arbeitsgruppen (wieVerkehrserziehung, Sicherheit, etc.) die abteilungsübergreifende ArbeitsgruppeGuPiS (Ges<strong>und</strong>heitsförderung <strong>und</strong> Prävention in der Schule), die sich zur Zeitschwerpunktmäßig mit folgenden Themen auseinandersetzt:1 Sucht- <strong>und</strong> <strong>Drogen</strong>prävention2 Gewaltprävention3 Ernährungsberatung / Schulverpflegung4 Mensa / PausengestaltungDas vorliegende <strong>Konzept</strong> zur <strong>Drogen</strong>- <strong>und</strong> Suchtprävention lehnt sich an das ersteim Jahre 2002 entwickelte <strong>Konzept</strong> an <strong>und</strong> wurde weiterentwickelt. Die Gr<strong>und</strong>lagezu diesem <strong>Konzept</strong> wurde in der Schulkonferenz vorgestellt <strong>und</strong> durchAbstimmung in das Schulprogramm aufgenommen.Dank an dieser Stelle auch an die DROB Recklinghausen, die uns ihrEinverständnis gegeben hat, uns an ihre „Handlungsempfehlungen zurSek<strong>und</strong>ärprävention in der Schule“ anlehnen zu dürfen <strong>und</strong> somit auch die eigenenEmpfehlungen noch weiter entwickeln zu können.Aus Gründen der besseren Lesbarkeit des Textes wird im Folgenden zurBezeichnung von Personengruppen an einigen Textstellen die männliche Formverwendet, gemeint sind aber immer weibliche <strong>und</strong> männliche Vertreter derjeweiligen Personengruppe (also Lehrerinnen <strong>und</strong> Lehrer, Schülerinnen <strong>und</strong>Schüler, usw.)<strong>Kleve</strong>, 15.03.2010Marion Beckert-VrankenErwin DribuschKarl-Heinz Becker2


<strong>Konzept</strong> zur <strong>Drogen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Suchtprophylaxe</strong> am BK <strong>Kleve</strong>1. ZielsetzungDas <strong>Konzept</strong> zur <strong>Drogen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Suchtprophylaxe</strong> sollte sowohl in der Primär- alsauch in der Sek<strong>und</strong>ärprävention greifen. Das <strong>Konzept</strong> <strong>und</strong> somit auchentsprechende Handlungsempfehlungen sollen allen Beteiligten im Bereich derPrimärprävention <strong>und</strong> Sek<strong>und</strong>ärprävention die Möglichkeit an die Hand geben,- die Ges<strong>und</strong>heit von Kollegen <strong>und</strong> Schülern zu erhalten <strong>und</strong> zu fördern- Sicherheit im Umgang mit Suchtmittelkonsum zu erlangen 1- <strong>und</strong> im Speziellen dem Suchtmittelmissbrauch entgegen zu wirken- bei Bedarf ein Hilfsangebot zu unterbreiten2. VoraussetzungVoraussetzung für ein Gelingen ist die Mitarbeit, Offenheit, Unterstützung <strong>und</strong>konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten. Hierzu gehören Schüler(innen),Eltern, Lehrer(innen), Schulleitung, Sozialarbeiterin unserer Schule <strong>und</strong>Außenstellen.1 Hier sollen Empfehlungen für alle Schulveranstaltungen innerhalb <strong>und</strong> außerhalb des Schulortes gelten, es seidenn es wurden anderweitige Vereinbarungen per Konferenz getroffen.3


<strong>Konzept</strong> zur <strong>Drogen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Suchtprophylaxe</strong> am BK <strong>Kleve</strong>3. AufgabenfelderDie Aufgabenfelder der <strong>Drogen</strong>- <strong>und</strong> Suchtprävention an unserer Schule könnenwie folgt zusammengefasst werden:PrimärpräventionMotto:„Wir wollen nicht gegen etwasarbeiten, sondern für etwas!!“- Information- Beratungsangebot(auch Einzelfallberatung)- Arbeit in Richtung „Ges<strong>und</strong>eSchule“• Νichtraucherschutz• Projekte mit Schülern z.B.WanderausstellungSuchtprävention, WorkshopMedikamentenmissbrauch,Aktion Rauchfrei im Mai,Nichtraucherkurse• Aufklärung „Alkohol <strong>und</strong>andere <strong>Drogen</strong> imStraßenverkehr“• Ges<strong>und</strong>e Ernährung- Fortbildung durch Polizeiu. Suchtberatungsstellen- Zusammenarbeit mit denAußenstellen, insbesondere derSuchtberatungsstelle in <strong>Kleve</strong>- Kollegiale Fallberatung- Mitarbeit im Gremium „GuPiS“auf Kreisebene (BuG)- Zusammenarbeit mit derSchulsozialarbeiterinSek<strong>und</strong>ärpräventionMotto:„Die klare Haltung der Schuleist ein Teil der Prävention !!“- Information- Beratung- Fortbildung- Gestuftes Eingreifen- Einhalten gewisserVerhaltensregeln (siehe auchHausordnung)- Zusammenarbeit mit denAußenstellen4


<strong>Konzept</strong> zur <strong>Drogen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Suchtprophylaxe</strong> am BK <strong>Kleve</strong>4. Aufgaben aller Lehrer(innen) <strong>und</strong> Beratungslehrer(innen) fürSuchtvorbeugungSuchtvorbeugung sowie pädagogisches Handeln bei Suchtmittelkonsum <strong>und</strong>Suchtmittelmissbrauch sind Aufgaben aller Lehrer(innen).Bei Verunsicherung sollte sich die Lehrerin / der Lehrer immer Unterstützungholen, dies kann durch die Beratungslehrer(innen), Schulleitung oder Kontakt zuentsprechenden Außenstellen geschehen.Die Hilfe der Beratungslehrer(innen) für <strong>Suchtprophylaxe</strong> steht jeder Lehrerin<strong>und</strong> jedem Lehrer zur Verfügung.Bei Verdachtsfällen, geplanten Maßnahmen <strong>und</strong> Vorliegen eines Beratungsfallesmüssen die Beratungslehrer(innen) für Suchtvorbeugung informiert werden.Dies sollte so früh wie möglich geschehen. Zur Planung, evtl. auch Durchführungder Maßnahmen kann der Beratungslehrer einbezogen werden.Die Beratungslehrer(innen) für Suchtvorbeugung informieren <strong>und</strong> beraten alleBeteiligten, koordinieren schulinterne Projekte zum Thema Sucht <strong>und</strong> wirken beiBedarf unterstützend mit. Außerdem stellen sie Kontakte zu außerschulischenBeratungsstellen her.5. Schweigerecht <strong>und</strong> Informationspflicht5.1 SchweigepflichtenPrimärpräventionDer Beratungslehrer für Suchtvorbeugung muss aufgr<strong>und</strong> seiner dienstrechtlichenInformations- <strong>und</strong> Beratungspflicht der Schulleitung alle gewünschtenInformationen geben (z.B. der Planung von Projekten).Sek<strong>und</strong>ärpräventionBei der Einzelberatung steht der Beratungslehrer in einem Vertrauensverhältnis zuden Schülern, welches beinhaltet, dass die Ratsuchenden darauf vertrauen können,dass der Beratungslehrer nicht jede Information an die Schulleitung weitergibt.Das schuleigene Beratungskonzept wurde 2002 von der Schulkonferenzverabschiedet, wurde 2010 fortgeschrieben <strong>und</strong> wird weiterhin aktualisiert.5


<strong>Konzept</strong> zur <strong>Drogen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Suchtprophylaxe</strong> am BK <strong>Kleve</strong>Das vorliegende Stufenmodell (6.1) empfiehlt ein mögliches Vorgehen bei derBeratung von Schüler-/innen.5.2 Informationspflichten- Meldepflicht gegenüber dem Schulleiter besteht,• wenn die Fortführung pädagogischer Hilfsmaßnahmen aufgr<strong>und</strong> der Risikensowohl für die Konsumierenden als auch für die anderen Schüler innerhalbder Schule als alleinige Maßnahmen nicht mehr angemessen erscheint,• wenn einem Lehrer Vorgänge bekannt werden, die zu einer erheblichenGefährdung anderer Schüler führen.- Informationspflicht gegenüber den BeratungslehrernDie Schulleitung sollte die Beratungslehrer(innen) für Suchtvorbeugung so frühwie möglich in die Beratung einbeziehen, den Fall völlig übertragen oderzumindest über den Fall informieren.- Informationspflicht gegenüber den ErziehungsberechtigtenNach Möglichkeit wird der Beratungslehrer ein Zusammenwirken aller Beteiligtenanstreben.Laut SchulG § 44 (1) haben Erziehungsberechtigte gr<strong>und</strong>sätzlich einInformationsanspruch, so dass diese selbst bei volljährigen Schülern in wichtigenAngelegenheiten gr<strong>und</strong>sätzlich informiert werden SchulG § 44 (2) . Dennoch solltedem Schüler immer die Möglichkeit gegeben werden, die Erziehungsberechtigtenzu allererst selber zu informieren.6. Vorgehensweise bei vermutetem oder akuten Suchtmittelgebrauch6.1 Pädagogische MaßnahmenWird ein Suchtmittelgebrauch vermutet oder der Konsum bzw. der Missbrauchfestgestellt, sollte der Beratungslehrer oder andere am Beratungsprozess beteiligteLehrer den Kontakt mit dem Schüler suchen. Neben dem Aufzeigen geeigneterHilfsangebote (siehe auch Außenstellen) sollte folgendes Stufenmodell in derBeratung zur Anwendung kommen.6


Beratung in konkreten <strong>Drogen</strong>fällen – Stufenmodell1. Stufe 2. Stufe3. StufeBei weiterauffälligemVerhaltenDrittes Beratungsgespräch mit Klassenlehrer-/in,Beratungslehrer-/innen, Sozialpädagogin, Schulleitung• Gespräch zur Kontrolle der Einhaltung der Zielvereinbarungen• Bei Einhalten der Zielvereinbarung: Verlagerung der Betreuung aufexterne Beratungsstellen, Zusicherung weiterer Gesprächsbereitschaft• Bei Nichteinhalten: Mitteilung <strong>und</strong> Einleitung der Konsequenzengemäß SchulG durch die SchulleitungZweites Beratungsgespräch mit Klassenlehrer-/in, Beratungslehrer-/innen,Sozialpädagogin• partielle Aufhebung der Verschwiegenheit• Mitteilung an Schulleitung <strong>und</strong> Eltern• Konfrontation mit weiteren Auffälligkeiten;(Tests??)• Beratung <strong>und</strong> Aufforderung zur Inanspruchnahme externer Fachberatungsstellen• Zielvereinbarung• Termin für ein zeitnahes Gespräch über die Einhaltung der ZielvereinbarungenErstes Beratungsgespräch nach Vereinbarung (i.d.R. Klassenlehrer-/innen)• Zusicherung der Verschwiegenheit• Mitteilung der Auffälligkeiten• Information über mögliche Konsequenzen gemäß SchulG• Zielvereinbarungweitere Beobachtung; evtl. vertrauliche Information an Kollegen-/innenBei Ausbleiben der Auffälligkeiten vorläufiges Ende der BeratungVerdacht/ befürchteter <strong>Drogen</strong>konsum:• Konkretisierung von Beobachtungen: schriftliche Protokolle• Austausch mit Kollegen-/innen auf informeller Basis7


<strong>Konzept</strong> zur <strong>Drogen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Suchtprophylaxe</strong> am BK <strong>Kleve</strong>6.2 OrdnungsmaßnahmenReichen pädagogische Maßnahmen (SchulG § 53, (2) nicht aus, um dieerfolgreiche Teilnahme des konsumierenden Schülers am Unterricht zu erreichenbzw. eine unzumutbare Belastung oder Gefährdung anderer Schüler abzustellen, sokönnen gemäß SchulG (§ 53) von den dafür vorgesehenen Gremien möglicheOrdnungsmaßnahmen beschlossen werden. An dieser Stelle verweisen wir auchauf Abschnitt 7 unserer Hausordnung (siehe 8.1).7. Vorgehensweise bei Besitz / Weitergabe von illegaler SuchtmittelIn begründeten Verdachtsfällen sind die Schulleitung <strong>und</strong> der Beratungslehrer fürSuchtvorbeugung zu informieren. Hier greifen pädagogische Maßnahmen bzw.Ordnungsmaßnahem (siehe 6.2). An dieser Stelle ist zu entscheiden, ob dieKriminalpolizei zu benachrichtigen ist.Schulfremde Personen können aufgr<strong>und</strong> des Hausrechtes vom Schulgeländeverwiesen werden. Bei dem begründeten Verdacht des <strong>Drogen</strong>handels istunverzüglich die Polizei einzuschalten.8


<strong>Konzept</strong> zur <strong>Drogen</strong>- <strong>und</strong> <strong>Suchtprophylaxe</strong> am BK <strong>Kleve</strong>8. Anhang8.1 Literatur- Abschnitt 7 unserer Hausordnung: Suchtmittel (Zigaretten, Alkohol,Cannabisprodukte etc.)Auf dem gesamten Schulgelände besteht absolutes Rauchverbot! Lediglich imBereich der markierten Fläche des Busparkplatzes darf geraucht werden.Zigarettenreste sind in die dort vorgesehenen Behälter auf dem Busparkplatz zuwerfen.Der Konsum von <strong>Drogen</strong> wie Alkohol oder Cannabisprodukte etc. ist auf demgesamten Schulgelände verboten. Schüler/innen unter erkennbarem <strong>Drogen</strong>einflusskönnen aus dem Unterricht ausgeschlossen werden.Der Handel mit <strong>Drogen</strong> (auch in kleinen Mengen!) ist gr<strong>und</strong>sätzlich untersagt <strong>und</strong>wird mit Schulverweis geahndet. Außerdem ist die strafrechtliche Verfolgung zuerwarten. (s.BTmG)- <strong>Drogen</strong>konzeptDROB-<strong>Drogen</strong>hilfe Recklinghausen <strong>und</strong> Ostvest e.V.Kaiserwall 3445657 Recklinghausen- SchG § 44 (1), (2)§ 54 (1), (5), (6)im Schulgesetz in BASS 2009/2010 (1/9) <strong>und</strong> 1/11)Ritterbach Verlag, 24. Ausgabe- <strong>Drogen</strong>prävention BK <strong>Kleve</strong> – <strong>Konzept</strong> 2002 (s.a. alte HP)8.2 Nützliche AdressenCaritasverband <strong>Kleve</strong> e.V.Hoffmannallee 66a - 6847533 <strong>Kleve</strong>Telefon: 0 28 21 / 72 09 - 0E-Mail: info@caritas-kleve.deInternet: www.caritas-kleve.de9


Suchtberatung: 02821 / 720990Diakonie im Kirchenkreis <strong>Kleve</strong> e.V.Brückenstraße 447574 GochSuchtberatung <strong>und</strong>Ambulante EntwöhnungstherapieAngelika MöllekenTel.: 02831 / 9 77 20 138.3 Nützliche Internetadressenwww.ginko-ev.dewww.learn-line.nrw.dewww.bug-nrw.dewww.diakonie-kkkleve.de/www.caritas-kleve.dehttp://www.stark-statt-breit.de/www.dkfz.de/de/index.htmlhttp://www.neuro24.de/index.htmlhttp://www.drogen-aufklaerung.dehttp:://www.verkehrsthek.dehttp://www.bzga.de/http://www.polizei.nrw.de/kleve/8.4 Abkürzungen- BuG: Bildung <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit- OPUS: Offenes Partizipationsnetz <strong>und</strong> Schulges<strong>und</strong>heit- WHO: World Heath Organization- GuPiS: Ges<strong>und</strong>heitsförderung <strong>und</strong> Prävention in der Schule- SchulG: Schulgesetz- BTmG: Betäubungsmittelgesetz- HP: Homepage10

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