Ingenieurkammer des Landes Hessen
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# 6<br />
DEUTSCHES INGENIEURBLATT – HESSEN<br />
<strong>Ingenieurkammer</strong><br />
<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Hessen</strong><br />
Offizielle Kammer-Nachrichten und Informationen<br />
Kammertermine 2000<br />
13.10.2000 Seminar „Sicherung von Arbeitsstellen<br />
an Straßen (MVAS-99)“,<br />
Wiesbaden<br />
18.-20.10.2000 Seminar „EU-Baustellenkoordinator“,<br />
Kassel<br />
19.10.2000 Seminar „HOAI im Vermessungswesen“,<br />
Wiesbaden<br />
20.10.2000 Seminar „Dübel am Bau: Befestigungstechnik“,<br />
Wiesbaden<br />
27.10.2000 Seminar „Brandschutz in der Hessischen<br />
Bauordnung“, Gießen<br />
31.10.2000 Vortragsveranstaltung „Das Beschleunigungsgesetz<br />
und seine Auswirkungen<br />
auf die Praxis“, Frankfurt<br />
a.M.<br />
01.-03.11.2000 Seminar „EU-Baustellenkoordinator“,<br />
Bad Vilbel<br />
03.11.2000 Sitzung der Fachgruppe Bau (vor<br />
der Mitgliederversammlung)<br />
03.11.2000 Sitzung <strong>des</strong> Arbeitskreises Sachverständigenwesen<br />
(vor der Mitgliederversammlung)<br />
03.11.2000 Mitgliederversammlung IngKH,<br />
Wiesbaden<br />
28.11.2000 2. Fachtagung Baustellenverordnung,<br />
Friedberg<br />
24.11.2000 Seminar „Sicherung von Arbeitsstellen<br />
an Straßen (MVAS-99)“,<br />
Gießen<br />
06.-08.12.2000 Seminar „EU-Baustellenkoordinator“,<br />
Bad Vilbel<br />
Deutsch-Chinesisches Symposium<br />
in Peking erfolgreich durchgeführt<br />
Mit großem Erfolg hat die <strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>des</strong><br />
Lan<strong>des</strong> <strong>Hessen</strong> in Zusammenarbeit mit dem Bauministerium<br />
der Volksrepublik China das Deutsch-Chinesische<br />
Symposium über Bauberatungen und Bauplanungen<br />
vom 04. bis 06. September 2000 in Peking<br />
durchgeführt.<br />
Rund einhundert Teilnehmer aus Verwaltungen und<br />
Planungsinstituten der verschiedenen Provinzen<br />
Chinas waren angereist, um sich über die deutschen<br />
Verordnungen und Richtlinien zur Vergabe und Honorierung<br />
von Ingenieurleistungen zu informieren.<br />
Die Themen waren „Prinzipien der Trennung von<br />
Planung und Bauleistung“, „HOAI“, „VOF“, „GRW<br />
95“ sowie die werkvertraglichen Aspekte, die in<br />
Deutschland der HOAI bzw. auch dem Ingenieurvertrag<br />
zugrunde liegen.<br />
Die Organisation <strong>des</strong> Symposiums knüpft an an die<br />
guten Beziehungen Hessischer Universitäten mit der<br />
– 1 –<br />
Sie lesen:<br />
- Kammertermine<br />
- Symposium in Peking<br />
- Neue Aktivitäten der Fachgruppe Verkehr,<br />
Raumplanung, Städtebau<br />
- Bauseminare 2000<br />
- HOAI im Vermessungswesen<br />
- Fachtagung zur Baustellenverordnung<br />
- Vortragsveranstaltung zum Beschleunigungsgesetz<br />
- An die Mitglieder der IngKH<br />
Eröffnung <strong>des</strong> deutsch-chinesischen Sysposiums.<br />
Die Vertreter der IngKH: 1.v.l. Dr.-Ing. V.Cornelius,<br />
3.v.l. Dipl.-Ing. K. Martin, 4.v.r. Prof. Dr.-Ing<br />
A. Krebs. 1.v.r. Dipl.-Ing. D. Jergus<br />
Tong-Ji-Universität in Schanghai (siehe auch DIB<br />
Aug./Sept. 2000).<br />
Die Volksrepublik China beabsichtigt, für unabhängige<br />
Planungen eine chinesische Honorarordnung zu<br />
erlassen. Auch ist die Gründung einer <strong>Ingenieurkammer</strong><br />
geplant. Die <strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Hessen</strong><br />
wird sich für eine Kooperation der Kammern auf<br />
Bun<strong>des</strong>ebene einsetzen. ❒<br />
Neue Aktivitäten der Fachgruppe<br />
Verkehr, Raumplanung, Städtebau<br />
Mit Hilfe von Herrn Prof. Dr.-Ing. Habermehl ist es<br />
gelungen, für die Erneuerung der Fachgruppenarbeit<br />
einige Themen zusammenzustellen.<br />
Die IngKH lädt daher zu einer Fachgruppensitzung<br />
am 03. November 2000 um 10.00 Uhr ein. Adresse<br />
und Raum siehe Anlage zur Mitgliederversammlung.<br />
Weitere Informationen finden Sie auch im Internet<br />
unter ingkh.de. ❒<br />
OKTOBER 2000
BAU-SEMINARE 2000<br />
Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen<br />
(MVAS 99)<br />
Die Sicherung von Arbeitsstellen hat an Bedeutung<br />
gewonnen, Unfälle sind zu vermeiden, eine qualifizierte<br />
Planung ist notwendig.<br />
Die <strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Hessen</strong> bietet Tagesseminare<br />
mit fachlicher Unterstützung <strong>des</strong> Fachverban<strong>des</strong><br />
Verkehrssicherung an Arbeitsstellen auf<br />
Strassen e.V. an, bei denen Ihnen die entsprechende<br />
Qualifikation vermittelt wird.<br />
Seminargrundlage ist das Merkblatt „Rahmenbedingungen<br />
für die erforderlichen Fachkenntnisse MVAS<br />
99“. Durch Erlasse <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verkehrsministers und<br />
der Länder wird eine nachgewiesene Qualifikation<br />
für die Planung verlangt.<br />
Stichworte zum Seminarinhalt:<br />
- Begriffe, Grundlagen, Aufbau<br />
- Verkehrszeichenpläne aufstellen<br />
- Regelpläne der RSA, Technologien<br />
- Stoffe, Bauteile, Materialien, TL.<br />
- Prüfung und Haftung<br />
- Anordnungen<br />
- Schutzeinrichtungen Stahl/Beton<br />
- Kontrolle, Wartung, Fehler<br />
Freitag, den 13.10.2000, FH Wiesbaden<br />
Freitag, den 24.11.2000, FH Gießen<br />
Dübel am Bau: Befestigungstechnik<br />
Dübel sind vom Bau nicht mehr wegzudenken.<br />
Aus „Leichtgewichten“ wurden leistungsfähige<br />
„Schwerstarbeiter“ entwickelt. Dübel sind ingenieurmäßig<br />
zu planen und zu bemessen. Sie sind nur so<br />
gut, wie sie richtig ausgewählt, eingesetzt und montiert<br />
werden. Die neuen Zulassungen bieten drei unterschiedliche<br />
Nachweisverfahren und Lasthorizonte:<br />
- mäßig ausgenutzt<br />
- gesteigert und<br />
- „ausgereizt“<br />
Die zunehmende Genauigkeit <strong>des</strong> Verfahrens erlaubt<br />
eine bessere Lastaufnahme, erhöht aber den Nachweisaufwand.<br />
Das Seminar stellt verschiedene Dübelarten<br />
vor, erläutert Wirkungsweise, Stärken und<br />
Schwächen, bietet Hintergrundwissen für Auswahl<br />
und Baustellenkontrolle. Neue Nachweisführung in<br />
Beispielen, Hinweise auf Montage und Kontrolle,<br />
Auszugsversuche und Muster.<br />
Der Referent, Herr Dr. Jürgen Stork, ist Inhaber eines<br />
Ingenieurbüros und hält Vertiefungsvorlesungen<br />
über Befestigungstechnik. Er war Assistent am Massivbau-Lehrstuhl<br />
der Technischen Universität Darmstadt<br />
und hat als solcher Dübelversuche gefahren<br />
und an der Neufassung der Zulassungs- und Nachweisverfahren<br />
gearbeitet.<br />
Freitag, 20.10.2000, 12.30 Uhr, FH Wiesbaden<br />
Brandschutz in der Hessischen Bauordnung<br />
Gebäude sind sicher und kostengünstig zu errichten<br />
und zu betreiben. Brandursachen, Brandrisiken,<br />
Brandvermeidung, Ausbreitung von Feuer und<br />
Rauch - und preiswerte Lösungen für Neubauten und<br />
den Bestand aufzuzeigen ist Ausgangspunkt dieses<br />
Seminars. Gebäudeklassen und Anforderungen<br />
gemäß „HBO 2000“ erkennen, normgerechte Umsetzung<br />
der Anforderungen in Nachweisen und Bauteilen<br />
ist die Zielsetzung. Die Fortschreibung <strong>des</strong><br />
Brandschutzes in der Musterbauordnung, die in die<br />
Hessische Novelle eingeht, ist bis zur Veröffentlichung<br />
<strong>des</strong> Gesetzes Grundlage.<br />
DEUTSCHES INGENIEURBLATT – HESSEN<br />
– 2 –<br />
Arbeitshilfen werden erläutert und zur Verfügung<br />
gestellt, um die Nachweise bei „geregelten Bauwerken“<br />
einfach und sicher durchzuführen.<br />
Referenten sind: Dipl.-Ing. Schächer, Bad Vilbel,<br />
Dr.-Ing. Deutsch, Frankfurt am Main<br />
Freitag, 27.10.2000, 12.30 Uhr, FH Gießen<br />
Anmeldungen bitte an die IngKH. Ein Anmeldeformular<br />
finden Sie in der Sonderbeilage.<br />
HOAI im Vermessungswesen<br />
Tagesseminar am 19.10.2000 in Wiesbaden<br />
1. Vermessungstechnische Leistungen<br />
Aufgaben, Honorierung, Haftungsrisiken<br />
Das Seminar richtet sich an Vermessungsfachleute.<br />
Die richtige Vertragsgestaltung als Grundlage der Honorierung<br />
wird anhand zahlreicher Beispiele dargestellt.<br />
Der Vermessungsingenieur rechnet seine erbrachten<br />
Leistungen nach Teil XIII der HOAI ab. Das<br />
Abrechnungssystem der HOAI ist voller Fallstricke.<br />
Schnell wird eine Schlussrechnung vom Auftraggeber<br />
- aber auch von Gerichten - als „nicht prüfbar“<br />
zurückgewiesen. Dies muss nicht sein. Die „richtige“<br />
Abrechnung nach der HOAI ist möglich; dies wird an<br />
praxisnahen Fallbeispielen deutlich gemacht. Weiter<br />
werden Haftungsrisiken bei der Ausführung vermessungstechnischer<br />
Leistungen angesprochen, mit dem<br />
Ziel, den Eintritt eines Haftungsfalles nach Möglichkeit<br />
zu vermeiden.<br />
Aufgaben<br />
Leistungsbild „Entwurfsvermessung“ - Leistungsbild<br />
„Bauvermessung“ - Abgrenzung zur hoheitlichen<br />
Vermessung und zu Aufmassleistungen - Sonstige<br />
vermessungstechnische Leistungen - Besondere<br />
Leistungen<br />
Der Vertrag <strong>des</strong> Vermessungsingenieurs<br />
Zustandekommen <strong>des</strong> Vertrages - Kündigung und<br />
deren Folgen<br />
Honorierung<br />
Die „richtige Abrechnung“ nach HOAI - Wie werden<br />
anrechenbare Kosten richtig ermittelt? - Fallstricke<br />
bei einer Honorarvereinbarung - Zeitliche Trennung<br />
der Ausführung - Zusatzhonorar möglich? - Honorar<br />
bei einem Auftrag für mehrere Objekte - Honorarzone,<br />
Honorartafel - Abschlagszahlungen, Schlusszahlung,<br />
Bindung an die Honorarschlussrechnung - Verjährung<br />
Haftung<br />
Übernahme bereits vorhandener Lagepläne - Haftungsverteilung<br />
Architekt - Vermessungsingenieur -<br />
Mitverschulden <strong>des</strong> Bauherren<br />
Leitung<br />
Rechtsanwalt M. Arneburg, Mannheim<br />
2. Im Anschluss daran:<br />
Vorstellung eines Beratungsbogens für vermessungstechnische<br />
Leistungen zur Errichtung von<br />
Gebäuden<br />
Mitglieder der Fachgruppe Vermessung und Liegenschaftswesen<br />
haben - unter Mithilfe weiterer Fachleute<br />
- einen Beratungsbogen für vermessungstechnische<br />
Leistungen zur Errichtung von Gebäuden entwickelt.<br />
Dieser Bogen soll<br />
alle vermessungstechnischen Leistungen bei der Errichtung<br />
von Gebäuden erfassen<br />
die Beratung verbessern und erleichtern<br />
durch Einheitlichkeit Angebote vergleichbar machen<br />
die vereinbarten Leistungen transparent machen<br />
die Leistungen eindeutig ab- bzw. eingrenzen<br />
OKTOBER 2000
die Abrechnungsparameter mit dem Auftraggeber<br />
festlegen<br />
durch klare Festlegungen das Vertrauen der Auftraggeber<br />
gewinnen<br />
die Abrechnung auf eine sichere Basis stellen<br />
Dieser Bogen soll über die Kammer und den AHO<br />
nicht nur Eingang in <strong>Hessen</strong> sondern in ganz Deutschland<br />
finden. Weitere Bögen für andere vermessungstechnische<br />
Leistungen sind denkbar, wie weit sich da<br />
die Fachgruppe Vermessung und Liegenschaftswesen<br />
einbringt, ist noch nicht erörtert worden.<br />
Leitung<br />
ÖbVI Helmut Müller, Vorsitzender der Fachgruppe<br />
Vermessung und Liegenschaftswesen, unterstützt von<br />
Mitgliedern der Arbeitsgruppe<br />
Anmeldungen bitte an die IngKH. Ein Anmeldeformular<br />
finden Sie in der Sonderbeilage.<br />
2. Hessische Fachtagung zur Baustellenverordnung<br />
am 28.11.2000<br />
in der Stadthalle Friedberg<br />
Nach wie vor gibt es zur Baustellenverordnung erheblichen<br />
Informationsbedarf.<br />
Das starke Interesse an der Fachtagung 1999 und den<br />
öffentlichen Fachgruppensitzungen der IngKH haben<br />
uns veranlasst, auch in diesem Jahr wieder ein aktuelles<br />
und interessantes Programm zusammenzustellen.<br />
Gerade für freiberuflich tätige Ingenieure, die als Baustellenkoordinatoren<br />
diese Aufgaben der Bauherren<br />
übernehmen, ist es wichtig, sich darüber klar zu werden,<br />
welche Pflichten aus der Baustellenverordnung<br />
unmittelbar resultieren und welche Anforderungen an<br />
die Umsetzung bindend sind.<br />
Die Themen und Referenten sind:<br />
Die Arbeit <strong>des</strong> Ausschusses zur Baustellenverordnung<br />
beim Bun<strong>des</strong>ministerium für Arbeit und<br />
Sozialordnung<br />
Regierungsdirektor Große-Jäger, Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
für Arbeit und Soziales<br />
Umsetzung der Baustellenverordnung am Beispiel<br />
der hessischen Finanzbauverwaltung<br />
Baudirektor Thomas Platte, Oberfinanzdirektion<br />
Frankfurt am Main<br />
Sicherheitskonzepte auf Großbaustellen<br />
Dipl.-Ing. Erik Schächer, Planungsgesellschaft<br />
Krebs + Kiefer, Darmstadt<br />
Gemeinsam genutzte Sicherheitseinrichtungen:<br />
Gerüste<br />
Dipl.-Ing. Ingolf Kluge, Ing.-Büro Ingolf Kluge<br />
Referat aus dem Bereich <strong>des</strong> Hessischen Städteund<br />
Gemeindebun<strong>des</strong><br />
Verwaltungsdirektor Hans-Ulrich Pöhlker<br />
Anmeldungen bitte an die IngKH. Ein Anmeldeformular<br />
finden Sie in der Sonderbeilage.<br />
Fragen oder Probleme?<br />
Nutzen Sie die Dienstleistungen<br />
Ihrer <strong>Ingenieurkammer</strong><br />
DEUTSCHES INGENIEURBLATT – HESSEN<br />
– 3 –<br />
Vortragsveranstaltung<br />
Das Beschleunigungsgesetz und<br />
seine Auswirkungen auf die Praxis<br />
Am 31.10.2000, 18.00 Uhr<br />
in Frankfurt am Main im Hilton Frankfurt<br />
Kann ein Gesetz die Zahlungsmoral verbessern?<br />
Welche Zwänge ergeben sich für die am Bau Beteiligten?<br />
Offene Rechnungen werden immer häufiger nicht<br />
oder verspätet beglichen. Viele Auftraggeber „bezahlen<br />
mit vermeintlichen Mängeln anstatt mit Geld“.<br />
Um dieser Entwicklung zu begegnen, wurde im Mai<br />
2000 das „Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen“<br />
in Kraft gesetzt. Liquiditätsschwierigkeiten, Beeinträchtigung<br />
der Rentabilität und die Gefährdung<br />
der Wettbewerbsfähigkeit von Ingenieurbüros aufgrund<br />
von ausstehenden Forderungen sollen durch<br />
dieses Gesetz vermieden werden.<br />
Zentraler Punkt der Neuregelung ist, dass die Abnahme,<br />
ohne die die Werklohnforderung nicht fällig wird,<br />
durch eine sogenannte Fertigstellungsbescheinigung<br />
eines vom Bauunternehmer beauftragten ö.b.v. Sachverständigen<br />
ersetzt wird. Gläubiger sollen so ihre<br />
Forderungen früher geltend machen können.<br />
Die Meinungen über die Wirksamkeit <strong>des</strong> neuen Gesetzes<br />
reichen von „Arbeitsbeschaffungsmaßnahme<br />
für Sachverständige“, „kein Gutachter könnte komplexere<br />
Baumaßnahmen beurteilen“ bis zu „längst überfällige<br />
Rechtsgrundlage“ im Bauvertragsrecht.<br />
Welche Hürden die am Bau Beteiligten tatsächlich<br />
nehmen müssen, um an den vereinbarten Werklohn zu<br />
kommen und welche Verantwortung der Sachverständige<br />
übernimmt, sind einige der Fragen, die in einer<br />
geplanten Vortragsveranstaltung der <strong>Ingenieurkammer</strong><br />
<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Hessen</strong> am 31.10.2000 in Frankfurt angesprochen<br />
werden. Referent wird Herr RA Dr. Volze<br />
sein.<br />
Die Teilnahme ist kostenfrei.<br />
Anmeldungen bitte an die IngKH. Ein Anmeldeformular<br />
finden Sie in der Sonderbeilage.<br />
Stillstand bedeutet Rückschritt :<br />
der Aufbau der <strong>Ingenieurkammer</strong><br />
muß dynamisch weitergehen<br />
Liebe Mitglieder,<br />
wir leben in einer Zeit vielfältiger Veränderungen. In<br />
Politik, Gesellschaft und Technik.<br />
War vor Jahren das Mobiltelefon noch etwas für „Exoten“,<br />
läuft heute jeder dritte Schüler damit herum.<br />
Waren Mauerwerksbauten, Wand auf Wand, vollflächige<br />
Dächer und mäßig dämmende Fenster „normal“,<br />
sind heute extravagante Konstruktionen in Glas,<br />
Stahl und Beton, Gauben - durchlöcherte Dächer und<br />
Wandversprünge von Stock zu Stock sehr häufig anzutreffen.<br />
Wurden Gesetze und Verordnungen für Jahrzehnte<br />
erdacht, das Bürgerliche Gesetzbuch hält schon über<br />
hundert Jahre anerkannt durch, sind heute Verfallsdaten<br />
von 5 Jahren üblich.<br />
Die Schnelligkeit hat Vorteile, bewegt sich doch vieles<br />
zum Besseren hin, die Dynamik der Veränderung setzt<br />
aber Maßstäbe für die notwendige Mitwirkung, die<br />
Mitwirkung der Ingenieure bei Anhörungen, Beratungen,<br />
Stellungnahmen, in Politik und Gesellschaft.<br />
Diese Mitwirkung sind wir uns und unserem Stand in<br />
der Gesellschaft schuldig :<br />
OKTOBER 2000
wer, wenn nicht Ingenieure, soll in einer technischen<br />
Welt sachkundig Stellung nehmen ?<br />
Wer, wenn nicht Ingenieure, soll über Sicherheit und<br />
Zukunftsfähigkeit von Produkten und technischen<br />
Entwicklungen sachkundig beraten und entscheiden ?<br />
Wir können das Feld den Ideologen überlassen, wie<br />
Ingenieure das viele Jahrzehnte getan haben. Das<br />
führt zur Technik - Feindlichkeit, zum Verzicht auf<br />
Zukunft und Sicherheit.<br />
Nicht derjenige, der am lautesten jammert, setzt den<br />
besten Schutz für Mensch und Natur durch sondern<br />
derjenige, der Kraft seiner Ausbildung und Berufserfahrung<br />
Nutzen und Risiken sorgfältig ermitteln, abwägen<br />
und in Verantwortung vor seinen Mitmenschen<br />
dafür eintreten kann.<br />
Wir wurden im letzten Jahr Zeuge vieler, schwerer<br />
Katastrophen: Erdbeben haben in der Türkei und Italien<br />
Menschen getötet, Leid und Not gebracht. Stürme<br />
haben Dächer weggerissen, Gebäude umgeblasen,<br />
Tunnelbrände haben Menschen erstickt, einzelne Häuser<br />
sind eingefallen, Menschen sind durch Wohnhausbrände<br />
zu Tode gekommen.<br />
Das kann uns als Ingenieure nicht kalt lassen, hier<br />
sind wir gefordert ! Waren es die Naturgewalten ?<br />
Nein ! Es war Übermut, falsche Sparsamkeit, unterlassene<br />
Kontrolle ! Nicht die Natur hat getötet sondern<br />
Leichtsinn und Pfusch ! Weil Gesetze lückenhaft<br />
sind und Sicherheitsbestimmungen mißachtet wurden,<br />
weil Kontrollen umgangen oder einfach abgeschafft<br />
wurden.<br />
Eine starke <strong>Ingenieurkammer</strong> hat Möglichkeiten, für<br />
die Durchsetzung guter Gesetze, sinnvoller Regeln<br />
und notwendiger Überwachung einzutreten. Eine starke<br />
<strong>Ingenieurkammer</strong> wird gehört, wenn es um Lehrpläne<br />
und Studienordnungen geht. Eine starke <strong>Ingenieurkammer</strong><br />
kann sich für Verständnis der Technik<br />
und Achtung von Mensch und Natur einsetzen.<br />
Helfen Sie mit, unsere <strong>Ingenieurkammer</strong> zu stärken,<br />
sprechen Sie andere Ingenieure an, Mitglied zu werden.<br />
Je stärker unsere Vertretung wird, um so leichter<br />
können wir Beruf und Technik in Verantwortung leben.<br />
Je stärker unsere Kammer wird, um so weniger<br />
brauchen wir Mißbrauch durch Ideologen zu erleiden.<br />
Helfen Sie mit, daß durch viele Schultern der Einsatz<br />
leichter und effektiver wird. Daß der Aufbau der <strong>Ingenieurkammer</strong><br />
weiter geht, zu Aller Vorteil.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Schächer, Schatzmeister der IngKH<br />
So erreichen Sie uns<br />
auf der „Datenautobahn“:<br />
Internet: http://www.ingkh.de<br />
E-Mail: info@ingkh.de<br />
DEUTSCHES INGENIEURBLATT – HESSEN<br />
– 4 –<br />
Die Mitglieder der IngKH werden gebeten,<br />
Änderungen der Anschrift, Kommunikations-Nummern<br />
u.a. umgehend der Geschäftsstelle mitzuteilen.<br />
Damit es einfach ist, füllen Sie im Bedarfsfall diesen<br />
Coupon aus. Per Fax an die IngKH senden.<br />
Herzlichen Dank!<br />
Name<br />
Vorname<br />
Titel<br />
Büro<br />
Strasse<br />
PLZ Ort<br />
Telefon<br />
Fax<br />
eMail<br />
Änderungen gültig ab<br />
Datum Unterschrift<br />
Herausgeber: <strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Hessen</strong>,<br />
Körperschaft <strong>des</strong> öffentlichen Rechts,<br />
Kirchgasse 15, 65185 Wiesbaden<br />
Tel.: 0611 / 307679, Fax: 0611 / 379946,<br />
E-Mail: info@ingkh.de<br />
Internet: www.ingkh.de<br />
Redaktion: Dipl.-Ing. Helmut Geyer, Geschäftsführer;<br />
RA Manfred Günther-Splittgerber,<br />
Justitiar;<br />
Ass. jur. Frank Sunkomat, Referent<br />
Mit Namen oder Initialen gekennzeichnete Beiträge stellen<br />
nicht unbedingt die Auffassung <strong>des</strong> Herausgebers dar.<br />
Die Beilage ist Bestandteil <strong>des</strong> DIB.<br />
OKTOBER 2000
# 6<br />
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