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Hier sind Sie zu Hause! - Wochenkurier

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VERLAG<br />

BRANDENBURG<br />

Bad Liebenwerda<br />

Calau<br />

Cottbus<br />

Finsterwalde<br />

Forst<br />

Guben<br />

Herzberg<br />

Lübben<br />

Luckau<br />

Senftenberg<br />

Spremberg<br />

<strong>Hier</strong> <strong>sind</strong> <strong>Sie</strong> <strong>zu</strong> <strong>Hause</strong>!<br />

VERLAG BRANDENBURG<br />

KG WOCHENKURIER Verlagsgesellschaft mbH & Co. Brandenburg<br />

Postfach 33 41 · 02965 Hoyerswerda<br />

Telefon +49 3571 467-0 · Fax +49 3571 406891<br />

Hausanschrift: Geierswalder Straße 14 · 02979 Elsterheide OT Bergen<br />

e-Mail: WOCHENKURIER@cwk-verlag.de<br />

PREISLISTE<br />

19/10/2011<br />

www.wochenkurier.info


BRandEnBuRg<br />

dRESdEn<br />

LEIPzIg<br />

Kombi-Partner<br />

Sachsen-anhalt<br />

Kombi-Partner<br />

Thüringen<br />

<strong>Hier</strong> <strong>sind</strong> <strong>Sie</strong> <strong>zu</strong> <strong>Hause</strong>.<br />

Kombi-Partner<br />

Berlin/Brandenburg<br />

Kombi-Partner<br />

Chemnitz<br />

PREISLISTE<br />

19/10/2011<br />

Vertriebsgebiet<br />

WOCHEnKuRIER Brandenburg<br />

Vertriebsgebiet<br />

WOCHEnKuRIER dresden<br />

Vertriebsgebiet<br />

WOCHEnKuRIER Leipzig<br />

Sächsische Landesgrenze<br />

www.wochenkurier.info


PREISLISTE 19/10/2011<br />

BELEgungSÜBERSICHT<br />

Kenn-nr.<br />

ausgabe auflage<br />

Preise mm Spalte<br />

Euro<br />

grundpreis Ortspreis<br />

Brandenburg<br />

30 Cottbus 67.540 1,31 1,11<br />

31 Guben 12.688 0,75 0,64<br />

28 Forst 14.692 0,75 0,64<br />

12 Spremberg 16.785 0,80 0,68<br />

15 Senftenberg 42.516 1,13 0,96<br />

16 Bad Liebenwerda 21.123 0,82 0,70<br />

20 Herzberg 14.363 0,71 0,60<br />

22 Finsterwalde 21.242 0,82 0,70<br />

32 Lübben 14.710 0,69 0,59<br />

33 Luckau 8.626 0,61 0,52<br />

24 Calau 20.566 0,80 0,68<br />

Gesamt (ohne Kombinachlass) 254.851 9,19 7,82<br />

Leipzig<br />

80 Leipzig gesamt 258.815 2,75 2,34<br />

81 davon Ausgabe Nordost 85.943 1,02 0,87<br />

82 davon Ausgabe Südost 94.881 1,02 0,87<br />

84 davon Ausgabe West 77.991 1,02 0,87<br />

85 Borna 30.683 0,92 0,79<br />

86 Geithain 9.647 0,59 0,50<br />

87 Delitzsch 22.539 0,85 0,72<br />

88 Eilenburg 18.282 0,80 0,68<br />

89 Döbeln 35.299 1,01 0,86<br />

90 Grimma 32.166 0,90 0,77<br />

91 Wurzen 25.873 0,84 0,71<br />

92 Torgau 24.624 0,86 0,73<br />

93 Oschatz 21.581 0,82 0,69<br />

Gesamt (ohne Kombinachlass) 479.509 10,34 8,79<br />

Kenn-nr.<br />

ausgabe auflage<br />

Preise mm Spalte<br />

Euro<br />

grundpreis Ortspreis<br />

Dresden<br />

38 Dresden Stadt 235.687 2,32 1,97<br />

10 Hoyerswerda 36.604 1,13 0,96<br />

11 Kamenz 32.853 1,01 0,86<br />

13 Bautzen 52.618 1,06 0,90<br />

14 Bischofswerda 16.760 0,77 0,65<br />

17 Weißwasser 20.317 0,82 0,70<br />

18 Görlitz 37.708 1,05 0,89<br />

19 Löbau 33.480 1,00 0,85<br />

21 Niesky 14.466 0,73 0,62<br />

23 Zittau 33.306 1,00 0,85<br />

25 Sebnitz 20.010 0,82 0,70<br />

26 Großenhain 16.828 0,75 0,64<br />

27 Riesa 36.322 1,04 0,88<br />

29 Pirna 45.382 1,08 0,92<br />

34 Meißen 32.647 0,96 0,82<br />

36 Dippoldiswalde 17.108 0,77 0,65<br />

37 Freital 37.240 0,93 0,79<br />

44 Radebeul 37.782 0,98 0,83<br />

45 Radeberg 17.516 0,77 0,65<br />

Gesamt (ohne Kombinachlass) 774.634 18,99 16,13


RABATTE ZUSCHLÄGE BESONDERHEITEN<br />

Kombi-Nachlässe mm-Anzeigen<br />

Ab 2 Ausgaben 15%<br />

Ab 5 Ausgaben 17%<br />

Ab 10 Ausgaben 20%<br />

Der Millimeterpreis einer Kombinationsanzeige<br />

errechnet sich durch Addition der Millimeterpreise<br />

der gewünschten Einzelausgaben, abzüglich dem<br />

Kombinationsnachlass. Auf der Rechnung erscheint<br />

nur der Kombinationspreis.<br />

Kombinationsnachlass wird nur für Anzeigen<br />

gewährt, die unverändert (gleicher Inhalt und<br />

Größe) in mehreren Ausgaben <strong>zu</strong>m gleichen<br />

Erscheinungstermin erscheinen. Die Anzeige muss<br />

frei platzierbar (ohne Platzvorschrift) und rubrizierbar<br />

sein. Auf Anzeigen <strong>zu</strong> ermäßigten Preisen wird<br />

kein Kombinationsnachlass gewährt.<br />

Abschlussrabatte bei Anzeigenabschlüssen<br />

Malstaffel Mengenstaffel<br />

ab 6 Anzeigen 5% ab 3.000 mm 5%<br />

ab 12 Anzeigen 10% ab 5.000 mm 10%<br />

ab 24 Anzeigen 15% ab 10.000 mm 15%<br />

ab 48 Anzeigen 20% ab 20.000 mm 20%<br />

ab 30.000 mm nach Vereinbarung<br />

Abschlussrabatte nur bei schriftlich getätigten<br />

Anzeigenabschlüssen, nicht für Fließsatzanzeigen.<br />

Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten<br />

Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres<br />

in einer Druckschrift erscheinenden Anzeigen eines<br />

Auftraggebers gewährt. Die Frist beginnt mit dem<br />

Erscheinen der ersten Anzeige aufgrund eines vorher<br />

schriftlich getätigten Anzeigenabschlusses. Der<br />

vereinbarte Abschlussrabatt wird auf alle Anzeigen,<br />

unabhängig von der Ausgabenbelegung, gewährt.<br />

Ein Anzeigenauftrag gilt, unabhängig von der belegten<br />

Ausgabenanzahl, als eine Anzeige.<br />

AE-Provision<br />

15% für Anzeigen und Beilagen, die <strong>zu</strong>m<br />

Grundpreis abgerechnet werden. Anzeigen <strong>zu</strong><br />

ermäßigten Preisen und für Fließsatzanzeigen:<br />

Keine AE-Provision.<br />

Depot-Anzeigen<br />

Bei einer Schaltung von 1/2-, 1/3-, und 1/4-Seiten<br />

wird in Verbindung mit einem Schieberecht von<br />

4 Wochen ein 50%-Rabatt auf den Grund- bzw.<br />

Ortspreis eingeräumt.<br />

Chiffregebühr<br />

Pro Veröffentlichung Chiffregebühren in Höhe<br />

von Euro 3,00 bei Abholung und Euro 6,00 bei<br />

Zusendung.<br />

Fließsatzanzeigen (Wortanzeigen) im Wort-,<br />

Auto- und Immo-Markt<br />

Einschaltungen <strong>sind</strong> nur in den vorgegebenen<br />

Blöcken möglich. Der Anlauf der Fließsatzanzeigen<br />

erscheint im Fettdruck. Gestaltungsvorschriften <strong>sind</strong><br />

nicht möglich. Berechnungsgrundlage 27 Zeichen<br />

pro Zeile, entspricht nicht immer dem Abdruck<br />

in der Zeitung. Gestaltete Fließsatzanzeigen (z.B.<br />

Worte in Großbuchstaben usw.) werden <strong>zu</strong>m<br />

mm-Preis der jeweils belegten Gesamtausgabe<br />

abgerechnet.<br />

Aufträge mit Platzvorschriften<br />

Für Platzierungsvorschriften (z.B. rechte Seite usw.)<br />

wird ein Aufschlag von 25% auf den mm-Preis berechnet.<br />

Mündliche Platzierungs<strong>zu</strong>sagen <strong>sind</strong> ohne schriftliche<br />

Bestätigung durch die Verlagszentrale unverbindlich.<br />

Bei Aufträgen mit Platzierungsvorschriften<br />

ohne Berücksichtigung des Platzierungsaufschlages<br />

gilt vereinbart, dass es sich um einen unverbindlichen<br />

Platzierungswunsch handelt. Platzierungswünsche<br />

berücksichtigen wir im Rahmen der Möglichkeiten,<br />

aber ohne jede Verpflichtung!<br />

Farbanzeigen<br />

a) 1 Schmuckfarbe 20%<br />

2 Schmuckfarben 30%<br />

3 Schmuckfarben / 4-C 40% zzgl. Lithokosten<br />

b) Farb<strong>zu</strong>schläge <strong>sind</strong> AE-provisionsfähig und<br />

rabattfähig<br />

c) Berechnungsgrundlage für Farb<strong>zu</strong>schläge auf<br />

Anzeigen <strong>zu</strong> ermäßigten Preisen <strong>sind</strong> die jeweiligen<br />

Orts- bzw. Grundpreise.<br />

d) Mindestgröße der Anzeigen je Seite und Titel<br />

1 Schmuckfarbe 100 mm<br />

2 Schmuckfarben 150 mm<br />

3 Schmuckfarben u. 4-C 200 mm<br />

Bei Unterschreitung der Mindestgrößen wird<br />

ein unrabattierbarer Mindest<strong>zu</strong>schlag von Euro<br />

60,00 je Schmuckfarbe und Titel berechnet.<br />

e) Für 4-C Anzeigen gelten Anzeigenschlüsse nur<br />

für fertige Lithos.<br />

Anzeigen <strong>zu</strong> ermäßigten Preisen<br />

1. Familienanzeigen und private Stellengesuche<br />

Euro 0,75/mm inkl. Mwst. für Dresden bzw.<br />

Leipzig, Euro 0,60/mm inkl. Mwst. für Cottbus,<br />

Euro 0,50/mm inkl. Mwst. für Senftenberg und<br />

Hoyerswerda und Euro 0,40/mm inkl. Mwst. für<br />

jede andere Ausgabe ohne Kombinachlass.<br />

2. Für amtliche Bekanntmachungen, soweit sie<br />

nicht erwerbswirtschaftlicher Art <strong>sind</strong> und nicht<br />

an Dritte weiterberechnet werden, Preise auf<br />

Anfrage.<br />

3. Für Kollektive, Sonderausgaben, Beilagen und<br />

Veröffentlichungen mit erkennbarer besonderer<br />

Gestaltung sowie rubrizierte Festkombinationen<br />

in Ausgaben-Blöcken können besondere Preise,<br />

Schluss- und Rücktrittstermine festgelegt werden.<br />

4. Zusatzpreislisten für Veröffentlichungen in speziellen<br />

Rubriken auf Anfrage.


BEILAGEN DIREKTVERTEILUNG<br />

Beilagenpreise Direktverteilung<br />

Preis pro 1.000 Expl. bis 10 g bis 20 g bis 30 g bis 40 g bis 50 g bis 60 g<br />

Ortspreis (Euro) 35,00 41,00 46,00 54,00 64,00 74,00<br />

Grundpreis (Euro) 41,18 48,24 54,12 63,53 75,29 87,06<br />

Teilbelegungen möglich. Mindestauflage 1.000. Berechnung pro angefangene 100 Exemplare.<br />

Anlieferungskosten gehen <strong>zu</strong> Lasten des Auftraggebers.<br />

Offset-Prospekt-Beilagen<br />

<strong>Sie</strong> liefern druckfertige Vorlagen in unserem Zeitungsformat, wir drucken im Zeitungsrollenoffset, legen<br />

in die WOCHENKURIER-Titel ein und verteilen, Teilbelegungen möglich. Für dieses Paketangebot<br />

Preise auf Anfrage.<br />

Technische Angaben/Beilagen<br />

Formate und g/m2 Gewichte<br />

Mindestgewicht gesamt: 9g<br />

Mindestformat:<br />

DIN A6 bei einem Papiergewicht von min des tens 170g/m2 ,<br />

bei Beilagen unter 9g <strong>sind</strong> Mehrfach- oder Fehlbelegungen<br />

nicht aus<strong>zu</strong>schließen<br />

Höchstformat:<br />

22,5 x 31 cm, Falz oder Heftung parallel der langen Seite.<br />

Beschaffenheit<br />

Beilagen müssen so beschaffen sein, dass sie maschinell verarbeitet<br />

werden können.<br />

Das Einlegen von Prospekten mit Leporellofalz, aufgeklebten<br />

Postkarten auf der Außenseite oder mit Waren mustern und<br />

-proben ist nicht möglich. Eine Termin garan tie oder Haftung<br />

im Falle höherer Gewalt, beschädigt gelieferter Prospekte<br />

oder technischer Störungen kann nicht übernommen werden,<br />

ebenso nicht für Ein steck fehler im technischen Bereich<br />

(Toleranzgrenze 2 %).<br />

Kosten, die durch nicht termingerechte Anlieferung der<br />

Beilagen oder durch verspäteten Rücktritt entstehen, trägt der<br />

Auftraggeber.<br />

Richtlinien <strong>zu</strong>r Abwicklung<br />

Begleitpapiere<br />

Die Lieferung von Beilagen muss grundsätzlich mit einem<br />

korrekten Lieferschein begleitet sein, der folgende Angaben<br />

enthalten sollte: • <strong>zu</strong> belegende Ausgaben • Er scheinungstermin<br />

• Auftraggeber der Beilagen • Bei lagen titel<br />

oder Artikelnummer bzw. Motiv • Auslie ferungs termin •<br />

Beilagenhersteller • Absender und Em pfänger • Anzahl der<br />

Paletten • Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen. Ferner <strong>sind</strong><br />

erforderlich: • Textgleichheit des Liefer scheins <strong>zu</strong>r Palettenkarte<br />

• Raum für Vermerke<br />

Anlieferung<br />

Beilagen müssen bis Donnerstag der Vorwoche und<br />

Direktverteilprospekte bis Dienstag vor Verteiltermin<br />

jeweils bis 16.00 Uhr angeliefert werden. Bei verspäteter<br />

Anlieferung kann eine auftragsgemäße Verteilung nicht<br />

sichergestellt werden. Die Annahme erfolgt Montag bis<br />

Freitag von 7.00 bis 16.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten<br />

nur nach vorheriger Vereinbarung. Anlieferungen müssen<br />

am vereinbarten Anlieferungsort erfolgen. Für Beilagen ist<br />

dies grundsätzlich die angegebene Versandanschrift. Für die<br />

Direktverteilung können andere Anlieferungsadressen verbindlich<br />

sein.<br />

Empfehlungen für Verpackung und Transport:<br />

Anlieferungs<strong>zu</strong>stand<br />

• Angelieferte Ware wird anhand des Lieferscheins und<br />

durch Sichtprüfung (Anzahl Paletten, Zustand) geprüft.<br />

Eine weitergehende Zählung oder Tiefenprüfung erfolgt<br />

nicht.<br />

• Die Beilagen müssen in Art und Form eine einwandfreie,<br />

sofortige Verarbeitung ohne <strong>zu</strong>sätzliche, manuelle<br />

Aufbereitung gewährleisten.<br />

• Zusammengeklebte, stark elektrostatisch aufgeladene oder<br />

feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet<br />

werden.<br />

• Beilagen mit umgeknickten Ecken bzw. Kanten,<br />

Quetschfalten oder mit verlagertem (rundem) Rücken<br />

oder ineinander verzahnter Rückstichheftung <strong>sind</strong> nicht<br />

verarbeitbar.<br />

Preis pro 1.000 Expl. bis 10 g bis 20 g bis 30 g bis 40 g<br />

Ortspreis (Euro) 30,00 35,00 40,00 45,00<br />

Grundpreis (Euro) 35,29 41,18 47,06 52,94<br />

Verteiltag: Samstag<br />

Versandanschrift auf Anfrage.<br />

Auf mit einem Einwurfverbot versehene Briefkästen (gekennzeichnet durch gut sichtbar angebrachte<br />

Aufkleber) wird geachtet. Von der Verteilung ausgenommen <strong>sind</strong>: Gewerbebetriebe,<br />

Büros, Kauf häuser, Heime, Feriensiedlungen, Krankenhäuser, ebenso Häuser auf Betriebs- und<br />

Werksgeländen, sowie Häuser, die außerhalb eines <strong>zu</strong>sammenhängenden Wohngebietes liegen.<br />

Die Verteilfirma ist ermächtigt, erforderlichenfalls Subunternehmer <strong>zu</strong>r Durchführung eines<br />

Verteilauftrages ein<strong>zu</strong>setzten. Die Haftung für die Verteilfirma bleibt in diesem Fall bestehen.<br />

Lagenhöhen<br />

• Die unverschränkten, kantengeraden Lagen sollen eine<br />

Höhe von 8 bis 10 cm aufweisen, damit sie von Hand<br />

greifbar <strong>sind</strong>.<br />

Palettierung<br />

• Die Beilagen müssen sauber auf stabilen Paletten gestapelt<br />

sein.<br />

• Beilagen sollen gegen eventuelle Transportschäden<br />

(mechanische Beanspruchung) und gegen Eindringen von<br />

Feuchtigkeit geschützt sein.<br />

• Jede Palette muss analog <strong>zu</strong>m Lieferschein deutlich und<br />

sichtbar mit einer Palettenkarte gekennzeichnet sein,<br />

anhand der auch eventuelle Versionen des Prospektes<br />

oder der Prospekte deutlich erkennbar <strong>sind</strong>.<br />

Versandanschrift Brandenburg/Leipzig/Dresden<br />

DVH Weiss-Druck GmbH & Co.KG<br />

Abteilung Fertigung / Anlieferung Lager<br />

Gewerbegebiet Bergen (Neuwiese)<br />

Geierswalder Straße 14 · 02979 Elsterheide OT Bergen<br />

Telefon: +49 3571 471-252<br />

Sonstige Angaben<br />

1. Ausschluss - Ausschluss wird in Be<strong>zu</strong>g auf Konkurrenz-<br />

Beilagen nicht gewährt.<br />

2. Beilagen<br />

Beilagen dürfen keine Fremdanzeigen enthalten.<br />

3. Rücktritt<br />

Letzter Rücktrittstermin 1 Woche vor Erscheinen.<br />

4. Beschädigungen<br />

Für beschädigt gelieferte Prospekte kann keine Gewähr<br />

für eine ordnungsgemäße Einlage und Verteilung übernommen<br />

werden.


ALLGEMEINE VERLAGSANGABEN<br />

Erscheinungsweise<br />

Die Ausgaben erscheinen Mittwoch - außer an<br />

Feiertagen.<br />

Die Verteilung erfolgt innerhalb des Verlagsgebietes an<br />

alle in Wohngebieten liegenden erreichbaren Haushalte.<br />

Anzeigenschluss<br />

Ab Freitag vor Erscheinen, gestaffelt nach Ausgaben<br />

(Kombischaltungen Donnerstag). Bei Feiertagen verschieben<br />

sich die Erscheinungs- und Anzeigenschlusstermine<br />

entsprechend. Bitte fragen <strong>Sie</strong> rechtzeitig an. Geänderte<br />

Termine werden in den Ausgaben angekündigt.<br />

Anzeigenschluss Korrekturanzeigen Donnerstag 10.00<br />

Uhr (Posteingang) beim Verlag, bei vorgezogenem<br />

Anzeigenschluss entsprechend früher.<br />

Mindestgrößen für Anzeigen<br />

7 Spalten breite Anzeigen müssen mindestens 30 mm<br />

hoch sein.<br />

Für alle anderen Anzeigen: Mindesthöhe 20 mm.<br />

Sonderwerbeformen<br />

• Panoramaseiten<br />

• Anzeigensonderformate<br />

• Freisteller<br />

• Präsentationsanzeigen<br />

• Teaser­Anzeigen<br />

• Titelkopfanzeigen<br />

• Anzeigenstrecken<br />

• PR­Anzeigen<br />

• Satellitenanzeigen<br />

• L­Anzeigen<br />

• Tunnelanzeigen<br />

• Treppenanzeigen<br />

KG WOCHENKURIER Verlagsges. mbH & Co. Brandenburg<br />

Postfach 33 41 · 02965 Hoyerswerda<br />

Telefon +49 3571 467-0 · Fax +49 3571 406891<br />

Hausanschrift:<br />

Geierswalder Straße 14 · 02979 Elsterheide OT Bergen<br />

e-Mail: WOCHENKURIER@cwk-verlag.de<br />

Technische Bedingungen, veränderte Liefertermine,<br />

Mindestgrößen, Farbmöglichkeiten, Ausgabenbelegungen<br />

und Preise für diese Sonderwerbeformen auf Anfrage.<br />

Geschäftsbedingungen<br />

Auftragsgrundlage <strong>sind</strong> grundsätzlich die<br />

Geschäftsbedingungen des Verlages. Mit der<br />

Auftragserteilung werden die Geschäftsbedingungen<br />

anerkannt!<br />

Stornierungen: bis Anzeigenschluss; danach erfolgt volle<br />

Berechnung.<br />

Reklamationen müssen innerhalb von 10 Tagen nach<br />

Eingang der Rechnung geltend gemacht werden.<br />

Zahlungsbedingungen: Rechnungsbetrag zahlbar sofort<br />

nach Rechnungseingang ohne Ab<strong>zu</strong>g. Alle Preise in Euro<br />

<strong>zu</strong>züglich gesetzlicher MwSt., außer private Wort- und<br />

Familienanzeigen.<br />

2% Skonto bei Vorkasse oder Bankein<strong>zu</strong>g, außer<br />

• bei Wort­ und Familienanzeigen<br />

• bei abweichender Zahlungsfrist<br />

• bei Sonderwerbeformen<br />

• bei Einzelverträgen<br />

• bei Sonderveröffentlichungen<br />

• bei ermäßigten Preisen.<br />

Leipziger WOCHENKURIER Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

Postfach 10 07 01 · 04007 Leipzig<br />

Tel. +49 341 988-1465 · Fax +49 341 988-1547<br />

Hausanschrift:<br />

Gerberstraße 15 · 04105 Leipzig<br />

e-Mail: info@lwk-verlag.de<br />

Drucktechnische Angaben:<br />

Spaltenbreite: 7/38 mm, (38 mm, 80 mm, 122 mm,<br />

164 mm, 206 mm, 248 mm, 290 mm)<br />

Satzspiegel: 1/1 Seite Berliner Format<br />

290 mm breit, 430 mm hoch,<br />

Telefon 3010 mm<br />

Panoramaseite: 606 mm breit, 430 mm hoch<br />

6450 mm (nur auf Anfrage)<br />

Druck: Rollenoffset / ungestrichenes<br />

Zeitungspapier (40er Raster)<br />

Herstellung: digital / CTP<br />

Druckunterlg.: digital (beachten:<br />

Blatt „Technische Angaben“)<br />

Digitale Übermittlung von Anzeigen<br />

Hardware: Apple Macintosh, PC<br />

Software: Leonardo (Mac), AVM Fritz!, FTP, e-Mail<br />

Bitte beachten <strong>Sie</strong> das Blatt<br />

„Technische Angaben“<br />

unseres Dienstleisters<br />

DVH WEISS-DRUCK Gmbh & Co. KG<br />

Weitere Informationen:<br />

http://www.dvh.weiss-druck.de<br />

KG WOCHENKURIER Verlagsgesellschaft mbH & Co. Dresden<br />

Postfach 12 07 28, 01008 Dresden<br />

Telefon +49 351 49176-0 · Telefax +49 351 49176-74<br />

Hausanschrift:<br />

Wettiner Platz 10 · 01067 Dresden<br />

e-Mail: WOCHENKURIER-Dresden@dwk-verlag.de


Technische Angaben Digitale Anzeigen — Datentransfer<br />

Druckunterlagen (digital):<br />

• Plattform: PC Windows 7 (Standard)<br />

• Software: Adobe Photoshop (CS5), Adobe InDesign (CS5), Adobe Illustrator (CS5), CorelDraw 12 (auf Anfrage)<br />

Datenformate:<br />

a) PDF-Files: generell erzeugt mit Adobe Acrobat Distiller, HighEnd-Setting für Druckvorstufe PDF Version 1.3 composite<br />

(keine Einzelfarbauszüge), Schriften eingebettet oder in Zeichenwege umgewandelt, keine PS-Daten im PDF einbetten.<br />

Farbe: CMYK oder HKS-Z Palette (nicht: RGB, LAB), keine indizierten Farben, keine Farbprofile.<br />

Mindestauflösung Bilder:<br />

4C CMYK: mind. 300 dpi, Graustufen: mind. 300 dpi, 1 Bit/sw: mind. 1200 dpi<br />

Bilddateien RGB oder LAB werden <strong>zu</strong> CMYK gewandelt. Dabei entstehende Farbverschiebungen berechtigen nicht <strong>zu</strong><br />

Ersatzansprüchen.<br />

Schriften für Anzeigen: mind. 7 Punkt; negativ: mind. 9 Punkt; gerastert: mind. 12 Punkt<br />

b) EPS-Files: Schriften includiert oder in Zeichenwege umgewandelt, EPS-Codierung: binär (nicht: JPEG),<br />

EPS-Dateien mit verknüpften Bilddateien wie DCS1, DCS2 sowie OPI <strong>sind</strong> nicht verarbeitbar,<br />

siehe a)<br />

c) offene Original-Dateien: ausschließlich generiert mit den o.g. Programmen, enthaltene Bilder als EPS (nicht: jpg, psd)<br />

Checkliste* beachten,<br />

Daten auf eine Ebene reduziert abgespeichert. siehe a)<br />

Bitte verwenden <strong>Sie</strong> keine Office-Programme, (MS Word, MS Excel, MS Powerpoint etc.), damit kann die Qualität Ihrer Anzeige<br />

nicht gewährleistet werden.<br />

d) CHECKLISTE:<br />

• alle <strong>zu</strong>r Anzeige gehörigen Schriften, Logos/Bilder, Dokumente in einen Ordner („für Ausgabe sammeln“ bzw. „Verpacken“),<br />

Ordner-Name: eindeutiger Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong>m Kunden / Auftragsnummer / Erscheinungstermin;<br />

• Anforderungen an korrekte digitale Daten beachten: Bildauflösung und Schriftgrößen (siehe a)<br />

• Info-Datei (Text) beilegen; bei FTP-Übertragungen eine Info-Mail, dass etwas per FTP übertragen wurde:<br />

Informationen/Details <strong>zu</strong>m Auftrag, Kontaktdaten Ansprechpartner,<br />

Liste der enthaltenen Dokumente, Kontroll-Ausdruck<br />

e) Schmuckfarben <strong>sind</strong> der Datei mit der entsprechenden HKS-Z Angabe <strong>zu</strong> bezeichnen. Bei Vierfarbanzeigen dürfen in der<br />

Datei keine anderen Farbbezeichnungen enthalten sein! Bei (mehreren) Sonderfarben, etc. behalten wir uns vor, diese aus den<br />

Skalenfarben Yellow, Magenta und Cyan annähernd <strong>zu</strong> erzeugen!!<br />

Reklamationen, die sich aus Nichteinhaltung der oben gemachten Bedingungen ergeben, werden nicht akzeptiert!<br />

Detaillierte Informationen finden <strong>Sie</strong> auf der Homepage unseres Dienstleisters unter „Datenaustausch“:<br />

http://www.dvh.weiss-druck.de<br />

DVH Druckhaus Bergen (bei Hoyerswerda)<br />

DVH Weiss-Druck GmbH & Co. KG<br />

Geierswalder Straße 14 • 02979 Elsterheide OT Bergen<br />

Telefon +49 3571 471-0<br />

Telefax +49 3571 471-203<br />

e-Mail satzhoy@dvh.weiss-druck.de<br />

Weiss-Druck Monschau<br />

DVH Weiss-Druck GmbH & Co. KG<br />

Hans-Georg-Weiss-Straße 7 • 52156 Monschau<br />

Telefon: +49 2472 982-0<br />

Fax: +49 2472 982-210<br />

e-Mail: wochenspiegel@weiss-druck.de<br />

unser Dienstleister:<br />

DVH WEISS-DRUCK<br />

GmbH & Co. KG<br />

DVH<br />

Druckhaus Bergen<br />

bei Hoyerswerda<br />

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Weiss-Druck Monschau<br />

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PREISLISTE<br />

19/10/2011


1) „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der<br />

Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden<br />

oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift <strong>zu</strong>m Zwecke der Verbreitung.<br />

2) Anzeigen <strong>sind</strong> im Zweifel <strong>zu</strong>r Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss<br />

ab<strong>zu</strong>rufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht <strong>zu</strong>m Abruf ein zelner<br />

Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten<br />

Anzeige ab<strong>zu</strong>wickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen<br />

und veröffentlicht wird.<br />

3) Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in<br />

Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere<br />

Anzeigen ab<strong>zu</strong>rufen.<br />

4) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht <strong>zu</strong> vertreten hat, so hat<br />

der Auftrag geber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen<br />

dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem<br />

Verlag <strong>zu</strong> erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im<br />

Risikobereich des Verlages beruht.<br />

5) Die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Nummern, bestimmten<br />

Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erfolgt dann, wenn der Auftraggeber<br />

erklärt hat, dass die Anzeige oder Fremdbeilage in bestimmten Nummern, bestimmten<br />

Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschriftt erscheinen soll und dies vom<br />

Verlag ausdrücklich bestätigt worden ist. Rubrizierte Anzeigen werden, soweit dies technisch<br />

möglich ist, in der jeweiligen Rubrik ab gedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen<br />

Vereinbarung bedarf.<br />

6) Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar <strong>sind</strong>,<br />

werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.<br />

7) Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines<br />

Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen<br />

Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages ab<strong>zu</strong>lehnen,<br />

wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behörd liche Bestimmungen verstößt oder<br />

deren Veröffentlichung für den Verlag un<strong>zu</strong>mutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei<br />

Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Dem Verlag steht das<br />

Recht <strong>zu</strong>r außerordentlichen Kündigung von Anzeigenabschlüssen <strong>zu</strong>, wenn entsprechende<br />

Verlet<strong>zu</strong>ngen sich wiederholen. In diesem Zusammenhang ungerechtfertigterweise gewährte<br />

Rabatte werden dem Verlag <strong>zu</strong>rückerstattet. Beilagenaufträge <strong>sind</strong> für den Verlag erst nach<br />

Vorlage des Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format<br />

oder Aufmachung beim Lesen den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift<br />

erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ab lehnung eines<br />

Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.<br />

8) Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder<br />

der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte<br />

Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz.<br />

9) Ansprüche des Auftraggebers, der juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlichrechtliches<br />

Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in<br />

Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, wegen<br />

Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Anzeige oder des Beilagenblattes.<br />

Wird der Zweck einer Anzeige durch einen ganz oder teilweise unleserlichen, unrichtigen<br />

oder unvollständigen Abdruck beeinträchtigt und verlangt der Auftraggeber Nacherfüllung,<br />

so kann der Verlag nach seiner Wahl nachbessern oder eine Ersatzanzeige veröffentlichen.<br />

Für andere Auftraggeber (Verbraucher) gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<br />

Bei arg listigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für<br />

die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt. Im kaufmännischen<br />

Geschäftsverkehr hat der Auftraggeber die Anzeige/n unverzüglich <strong>zu</strong> untersuchen und<br />

offensichtliche Mängel innerhalb von 10 Tagen nach Eingang von Rechnung und Beleg<br />

an<strong>zu</strong>zeigen. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt.<br />

10) Hat der Auftraggeber Anspruch auf Ersatz eines Ver<strong>zu</strong>gsschadens, beschränkt sich dieser bei<br />

leichter Fahrlässigkeit des Verlages auf höchstens 5 % des für die Anzeige oder die Beilage<br />

vereinbarten Entgeltes. Will der Auftraggeber darüber hinaus vom Vertrag <strong>zu</strong>rücktreten<br />

und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verlag eine angemessene<br />

Frist <strong>zu</strong>r Leistung oder Nacherfüllung bestimmen. Hat der Auftraggeber Anspruch auf<br />

Schadenersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit<br />

auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage <strong>zu</strong> zahlende Entgelt. Ist der Auftraggeber<br />

eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen<br />

oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen<br />

oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, <strong>sind</strong> Schadenersatzansprüche bei<br />

leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verlag, während er in Ver<strong>zu</strong>g ist, die<br />

Leistung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegren<strong>zu</strong>ngen.<br />

Der Verlag haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung<br />

eingetreten wäre.<br />

11) Hat der Verlag aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser<br />

Bedingungen für einen Schaden auf<strong>zu</strong>kommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde,<br />

so haftet der Verlag beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verlet<strong>zu</strong>ng vertragswesentlicher<br />

Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden<br />

begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verlet<strong>zu</strong>ng von Leben, Körper und Gesundheit.<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen<br />

Soweit der Schaden durch eine vom Auftraggeber für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene<br />

Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der<br />

Verlag nur für etwaige damit ver bundene Nachteile des Auftraggebers, <strong>zu</strong>m Beispiel<br />

höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis <strong>zu</strong>r Schadenregulierung durch die<br />

Versicherung. Für leicht fahrlässig durch einen Mangel der Ware verursachte Schäden<br />

wird nicht gehaftet. Unabhängig von einem Verschulden des Verlages bleibt eine etwaige<br />

Haftung des Verlages bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer<br />

Garantie oder eines Beschaffungsrisikos unberührt. Die Haftung wegen Lieferver<strong>zu</strong>ges ist<br />

in Ziffer 10 abschließend geregelt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen<br />

Vertreter, Erfüllungs gehilfen und Betriebsangehörigen des Verlages für von ihnen durch<br />

leichte Fahrlässigkeit ver ursachte Schäden.<br />

12) Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt<br />

die Verantwortung für die Richtigkeit der <strong>zu</strong>rückgesandten Probeauszüge. Der Verlag<br />

be rücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei Übersendung des Probeaus<strong>zu</strong>ges<br />

gesetzten Frist mitgeteilt werden.<br />

13) Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche,<br />

tatsäch liche Abdruckhöhe der Berechnung <strong>zu</strong>grunde gelegt.<br />

14) Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber<br />

14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus<br />

der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist <strong>zu</strong> bezahlen,<br />

sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungs frist oder Vorauszahlung vereinbart ist.<br />

Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisl iste gewährt.<br />

15) Bei Zahlungsver<strong>zu</strong>g oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen<br />

Basiszinssatz erhoben sowie die Einziehungskosten berechnet. Bei Rechtsgeschäften,<br />

an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen<br />

8 % über dem Basiszinssatz. Der Verlag kann bei Zahlungsver<strong>zu</strong>g die weitere Ausführung<br />

des laufenden Auftrages bis <strong>zu</strong>r Bezahlung <strong>zu</strong> rückstellen und für die restlichen Anzeigen<br />

Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungs fähigkeit des<br />

Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenschlusses<br />

das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes<br />

Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender<br />

Rechnungsbeträge abhängig <strong>zu</strong> m achen.<br />

16) Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und<br />

Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenschnitte, Belegseiten oder vollständige<br />

Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine<br />

Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und<br />

Verbreitung der Anzeige.<br />

17) Kosten für die Anlieferung bestellter Druckstöcke, Matern und Zeichnungen sowie für vom<br />

Auftraggeber gewünschte oder <strong>zu</strong> vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter<br />

Ausführungen hat der Auftraggeber <strong>zu</strong> tragen.<br />

18) Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der<br />

Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf<br />

Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf<br />

Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufb ewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt<br />

<strong>sind</strong>, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag <strong>zu</strong>rück, ohne da<strong>zu</strong><br />

verpflichtet <strong>zu</strong> sein.<br />

19) Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber <strong>zu</strong>rückgesandt.<br />

Die Pflicht <strong>zu</strong>r Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.<br />

20) Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts<br />

anderes vorsieht, der Sitz des Verlages. Für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche<br />

Aufenthaltsort des Auftraggebers <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist sowie für<br />

den Fall, dass der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen<br />

Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des<br />

Verlages vereinbart.<br />

21) Eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der<br />

übrigen Bestimmungen unberührt.<br />

Zulässigkeit der für die Insertion <strong>zu</strong>r Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem<br />

Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter frei <strong>zu</strong>stellen, die diesem aus<br />

der Ausführung des Auftrages, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen.<br />

Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin <strong>zu</strong> prüfen, ob durch<br />

sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch<br />

dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag <strong>zu</strong>. Die Kosten etwaiger<br />

Gegendarstellungen trägt der Auftraggeber.<br />

d) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben<br />

erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungtreibende bei ungenügendem<br />

Abdruck keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen, wenn<br />

der Werbungtreibende nicht vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeigen auf den Fehler<br />

hinweist.<br />

e) Bei Fließtextanzeigen behält sich der Verlag die Anwendung von allgemein verständlichen<br />

Abkür<strong>zu</strong>ngen vor und es besteht kein Anspruch auf einen Anzeigenbeleg.<br />

f) Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten mangels anderer Vereinbarung die neuen<br />

Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft.<br />

g) Die Rechnungsdaten werden elektronisch gespeichert.<br />

h) Platzierungsvorschriften <strong>sind</strong> nur dann verbindlich, wenn ein Platzierungs<strong>zu</strong>schlag von<br />

25 % bezahlt wird.<br />

i) Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Sonderbeilagen oder Kollek tiven<br />

Sonderpreise fest<strong>zu</strong>setzen.<br />

j) Für die Berechnung des Anzeigenraumes ist die Differenz zwischen dem tiefsten und höchsten<br />

Punkt der Anzeige mal der insgesamt beanspruchten Spaltenzahl maß geblich. Blatthohe<br />

Anzeigen werden immer <strong>zu</strong>m vollen Seitenpreis berechnet.<br />

k) Wird eine Anzeige <strong>zu</strong>m Kombinationspreis abgerechnet, hat der Auftraggeber nur Anspruch<br />

auf einen Anzeigenbeleg einer Ausgabe.<br />

l) Prospekte, Beilagen, Vorlagen etc. werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen<br />

besondere Ver gütung mehr als 2 Monate lang aufbewahrt. Die vorstehend bezeichneten<br />

Gegenstände werden pfleglich behandelt. Für Beschädigung und Untergang haftet<br />

der Verlag nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sollen die vorstehend bezeichneten<br />

Gegenstände versichert werden, so hat der Auftrag geber die Versicherung selbst <strong>zu</strong><br />

besorgen.<br />

m) Eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der<br />

übrigen Bestimmungen unberührt.<br />

Besondere Geschäftsbedingungen bzgl. der Verteilung von Beilagen und Werbematerial<br />

a) Die Verteilung unterliegt der allgemeinen Überwachung und Kontrolle. Das bedeutet:<br />

Kontrolle der Planung und der Auftragsabwicklung sowie stichprobenartige Überwachung<br />

der Hausbriefkästen und stichproben artige Befragung von Haushalten unmittelbar nach dem<br />

mit dem Auftraggeber vereinbarten Verteiltermin. Eine Straße gilt als beliefert, wenn die<br />

überwiegende Anzahl der Häuser in derselben Straße das Werbe material bzw. die kostenlosen<br />

Anzeigenblätter und deren Beilagen erhalten hat.<br />

b) Bei evtl. auftretender Beanstandung hinsichtlich der Qualität und Quantität der Verteilung<br />

ist dem Auftragnehmer jede Beanstandung unter Angabe vollständiger Adressen vom<br />

Auftraggeber <strong>zu</strong> melden. Diese Reklamationsmeldung muss uns innerhalb von 3 Tagen<br />

nach dem vereinbarten Verteiltermin unter Angabe des jeweiligen konkreten Reklamationsgrundes<br />

schriftlich vorliegen. Beanstandungen können nur bei fristgemäßem Eingang bearbeitet,<br />

beantwortet und anerkannt werden.<br />

c) Eine präzise Einzelreklamation gilt als unberechtigt, wenn die überwiegende Anzahl der<br />

Haushalte im Umfeld des Reklamanten das Werbematerial empfangen hat. Entstehende<br />

Recherche- oder Bearbeitungs gebühren im Falle einer unsachlichen und unberechtigten<br />

Reklamation werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.<br />

d) Die vorstehenden Regelungen können im Einvernehmen mit dem Auftraggeber vor<br />

Auftragserteilung ergänzt werden. Die Ergän<strong>zu</strong>ng bzw. Abänderung bedarf der Schriftform.<br />

e) Falls durch Verschulden des Auftragnehmers eine Verteilung im Sinne von Abschnitt I.,<br />

Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages<br />

Satz 3 nicht statt gefunden hat, hat der Auftraggeber Anspruch auf Nachverteilung. Ist dies<br />

nicht möglich, wird eine anteilmäßige Rechnungsänderung vorgenommen. Darüber hinaus-<br />

a) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen <strong>sind</strong> verpflichtet, sich in ihren Angeboten, gehende Ansprüche <strong>sind</strong> ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer als<br />

Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlages Verteilunternehmen ein Verschulden nach<strong>zu</strong>weisen.<br />

<strong>zu</strong> halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder f) Preisnachlässe oder Schadenersatzforderungen wegen geringfügiger Verteilungsmängel oder<br />

ganz noch teilweise weitergegeben werden. Vorausset<strong>zu</strong>ng für eine Provisionszahlung an größerer Verteilungsmängel infolge höherer Gewalt (Streik, Hochwasser, Unfall usw.) <strong>sind</strong><br />

Werbemittler ist, dass der Auftrag unmittelbar vom Werbungsmittler erteilt wird und Texte ausgeschlossen.<br />

bzw. Druckunterlagen auch von ihm geliefert werden und die Abrechnung <strong>zu</strong>m Grundpreis g) Der Auftragnehmer ist ermächtigt Subunternehmer ein<strong>zu</strong>setzen.<br />

erfolgt.<br />

h) Erfolgt eine Verteilung von Beilagen durch die Service-Gesellschafter Deutscher<br />

b) Bei fernmündlich aufgegebenen Bestellungen und Änderungen übernimmt der Verlag keine Anzeigenblätter mbH (SGA), so gilt die Preisliste der SGA.<br />

Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Er haftet jedoch nur bei Vorsatz und grober i) Eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der<br />

Fahrlässigkeit. Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Abbestellungen einer bereits übrigen Bestimmungen unberührt.<br />

gesetzten Anzeige werden die Satzkosten berechnet.<br />

j) Auch für die besonderen Geschäftsbedingungen bzgl. der Verteilung von Beilagen und<br />

c) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Werbematerial gelten die <strong>zu</strong>vor abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für<br />

Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht Anzeigen und Fremdbeilagen.<br />

wird. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche<br />

Stand Oktober 2011

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