Hier sind Sie zu Hause! - Wochenkurier
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VERLAG<br />
BRANDENBURG<br />
Bad Liebenwerda<br />
Calau<br />
Cottbus<br />
Finsterwalde<br />
Forst<br />
Guben<br />
Herzberg<br />
Lübben<br />
Luckau<br />
Senftenberg<br />
Spremberg<br />
<strong>Hier</strong> <strong>sind</strong> <strong>Sie</strong> <strong>zu</strong> <strong>Hause</strong>!<br />
VERLAG BRANDENBURG<br />
KG WOCHENKURIER Verlagsgesellschaft mbH & Co. Brandenburg<br />
Postfach 33 41 · 02965 Hoyerswerda<br />
Telefon +49 3571 467-0 · Fax +49 3571 406891<br />
Hausanschrift: Geierswalder Straße 14 · 02979 Elsterheide OT Bergen<br />
e-Mail: WOCHENKURIER@cwk-verlag.de<br />
PREISLISTE<br />
19/10/2011<br />
www.wochenkurier.info
BRandEnBuRg<br />
dRESdEn<br />
LEIPzIg<br />
Kombi-Partner<br />
Sachsen-anhalt<br />
Kombi-Partner<br />
Thüringen<br />
<strong>Hier</strong> <strong>sind</strong> <strong>Sie</strong> <strong>zu</strong> <strong>Hause</strong>.<br />
Kombi-Partner<br />
Berlin/Brandenburg<br />
Kombi-Partner<br />
Chemnitz<br />
PREISLISTE<br />
19/10/2011<br />
Vertriebsgebiet<br />
WOCHEnKuRIER Brandenburg<br />
Vertriebsgebiet<br />
WOCHEnKuRIER dresden<br />
Vertriebsgebiet<br />
WOCHEnKuRIER Leipzig<br />
Sächsische Landesgrenze<br />
www.wochenkurier.info
PREISLISTE 19/10/2011<br />
BELEgungSÜBERSICHT<br />
Kenn-nr.<br />
ausgabe auflage<br />
Preise mm Spalte<br />
Euro<br />
grundpreis Ortspreis<br />
Brandenburg<br />
30 Cottbus 67.540 1,31 1,11<br />
31 Guben 12.688 0,75 0,64<br />
28 Forst 14.692 0,75 0,64<br />
12 Spremberg 16.785 0,80 0,68<br />
15 Senftenberg 42.516 1,13 0,96<br />
16 Bad Liebenwerda 21.123 0,82 0,70<br />
20 Herzberg 14.363 0,71 0,60<br />
22 Finsterwalde 21.242 0,82 0,70<br />
32 Lübben 14.710 0,69 0,59<br />
33 Luckau 8.626 0,61 0,52<br />
24 Calau 20.566 0,80 0,68<br />
Gesamt (ohne Kombinachlass) 254.851 9,19 7,82<br />
Leipzig<br />
80 Leipzig gesamt 258.815 2,75 2,34<br />
81 davon Ausgabe Nordost 85.943 1,02 0,87<br />
82 davon Ausgabe Südost 94.881 1,02 0,87<br />
84 davon Ausgabe West 77.991 1,02 0,87<br />
85 Borna 30.683 0,92 0,79<br />
86 Geithain 9.647 0,59 0,50<br />
87 Delitzsch 22.539 0,85 0,72<br />
88 Eilenburg 18.282 0,80 0,68<br />
89 Döbeln 35.299 1,01 0,86<br />
90 Grimma 32.166 0,90 0,77<br />
91 Wurzen 25.873 0,84 0,71<br />
92 Torgau 24.624 0,86 0,73<br />
93 Oschatz 21.581 0,82 0,69<br />
Gesamt (ohne Kombinachlass) 479.509 10,34 8,79<br />
Kenn-nr.<br />
ausgabe auflage<br />
Preise mm Spalte<br />
Euro<br />
grundpreis Ortspreis<br />
Dresden<br />
38 Dresden Stadt 235.687 2,32 1,97<br />
10 Hoyerswerda 36.604 1,13 0,96<br />
11 Kamenz 32.853 1,01 0,86<br />
13 Bautzen 52.618 1,06 0,90<br />
14 Bischofswerda 16.760 0,77 0,65<br />
17 Weißwasser 20.317 0,82 0,70<br />
18 Görlitz 37.708 1,05 0,89<br />
19 Löbau 33.480 1,00 0,85<br />
21 Niesky 14.466 0,73 0,62<br />
23 Zittau 33.306 1,00 0,85<br />
25 Sebnitz 20.010 0,82 0,70<br />
26 Großenhain 16.828 0,75 0,64<br />
27 Riesa 36.322 1,04 0,88<br />
29 Pirna 45.382 1,08 0,92<br />
34 Meißen 32.647 0,96 0,82<br />
36 Dippoldiswalde 17.108 0,77 0,65<br />
37 Freital 37.240 0,93 0,79<br />
44 Radebeul 37.782 0,98 0,83<br />
45 Radeberg 17.516 0,77 0,65<br />
Gesamt (ohne Kombinachlass) 774.634 18,99 16,13
RABATTE ZUSCHLÄGE BESONDERHEITEN<br />
Kombi-Nachlässe mm-Anzeigen<br />
Ab 2 Ausgaben 15%<br />
Ab 5 Ausgaben 17%<br />
Ab 10 Ausgaben 20%<br />
Der Millimeterpreis einer Kombinationsanzeige<br />
errechnet sich durch Addition der Millimeterpreise<br />
der gewünschten Einzelausgaben, abzüglich dem<br />
Kombinationsnachlass. Auf der Rechnung erscheint<br />
nur der Kombinationspreis.<br />
Kombinationsnachlass wird nur für Anzeigen<br />
gewährt, die unverändert (gleicher Inhalt und<br />
Größe) in mehreren Ausgaben <strong>zu</strong>m gleichen<br />
Erscheinungstermin erscheinen. Die Anzeige muss<br />
frei platzierbar (ohne Platzvorschrift) und rubrizierbar<br />
sein. Auf Anzeigen <strong>zu</strong> ermäßigten Preisen wird<br />
kein Kombinationsnachlass gewährt.<br />
Abschlussrabatte bei Anzeigenabschlüssen<br />
Malstaffel Mengenstaffel<br />
ab 6 Anzeigen 5% ab 3.000 mm 5%<br />
ab 12 Anzeigen 10% ab 5.000 mm 10%<br />
ab 24 Anzeigen 15% ab 10.000 mm 15%<br />
ab 48 Anzeigen 20% ab 20.000 mm 20%<br />
ab 30.000 mm nach Vereinbarung<br />
Abschlussrabatte nur bei schriftlich getätigten<br />
Anzeigenabschlüssen, nicht für Fließsatzanzeigen.<br />
Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten<br />
Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres<br />
in einer Druckschrift erscheinenden Anzeigen eines<br />
Auftraggebers gewährt. Die Frist beginnt mit dem<br />
Erscheinen der ersten Anzeige aufgrund eines vorher<br />
schriftlich getätigten Anzeigenabschlusses. Der<br />
vereinbarte Abschlussrabatt wird auf alle Anzeigen,<br />
unabhängig von der Ausgabenbelegung, gewährt.<br />
Ein Anzeigenauftrag gilt, unabhängig von der belegten<br />
Ausgabenanzahl, als eine Anzeige.<br />
AE-Provision<br />
15% für Anzeigen und Beilagen, die <strong>zu</strong>m<br />
Grundpreis abgerechnet werden. Anzeigen <strong>zu</strong><br />
ermäßigten Preisen und für Fließsatzanzeigen:<br />
Keine AE-Provision.<br />
Depot-Anzeigen<br />
Bei einer Schaltung von 1/2-, 1/3-, und 1/4-Seiten<br />
wird in Verbindung mit einem Schieberecht von<br />
4 Wochen ein 50%-Rabatt auf den Grund- bzw.<br />
Ortspreis eingeräumt.<br />
Chiffregebühr<br />
Pro Veröffentlichung Chiffregebühren in Höhe<br />
von Euro 3,00 bei Abholung und Euro 6,00 bei<br />
Zusendung.<br />
Fließsatzanzeigen (Wortanzeigen) im Wort-,<br />
Auto- und Immo-Markt<br />
Einschaltungen <strong>sind</strong> nur in den vorgegebenen<br />
Blöcken möglich. Der Anlauf der Fließsatzanzeigen<br />
erscheint im Fettdruck. Gestaltungsvorschriften <strong>sind</strong><br />
nicht möglich. Berechnungsgrundlage 27 Zeichen<br />
pro Zeile, entspricht nicht immer dem Abdruck<br />
in der Zeitung. Gestaltete Fließsatzanzeigen (z.B.<br />
Worte in Großbuchstaben usw.) werden <strong>zu</strong>m<br />
mm-Preis der jeweils belegten Gesamtausgabe<br />
abgerechnet.<br />
Aufträge mit Platzvorschriften<br />
Für Platzierungsvorschriften (z.B. rechte Seite usw.)<br />
wird ein Aufschlag von 25% auf den mm-Preis berechnet.<br />
Mündliche Platzierungs<strong>zu</strong>sagen <strong>sind</strong> ohne schriftliche<br />
Bestätigung durch die Verlagszentrale unverbindlich.<br />
Bei Aufträgen mit Platzierungsvorschriften<br />
ohne Berücksichtigung des Platzierungsaufschlages<br />
gilt vereinbart, dass es sich um einen unverbindlichen<br />
Platzierungswunsch handelt. Platzierungswünsche<br />
berücksichtigen wir im Rahmen der Möglichkeiten,<br />
aber ohne jede Verpflichtung!<br />
Farbanzeigen<br />
a) 1 Schmuckfarbe 20%<br />
2 Schmuckfarben 30%<br />
3 Schmuckfarben / 4-C 40% zzgl. Lithokosten<br />
b) Farb<strong>zu</strong>schläge <strong>sind</strong> AE-provisionsfähig und<br />
rabattfähig<br />
c) Berechnungsgrundlage für Farb<strong>zu</strong>schläge auf<br />
Anzeigen <strong>zu</strong> ermäßigten Preisen <strong>sind</strong> die jeweiligen<br />
Orts- bzw. Grundpreise.<br />
d) Mindestgröße der Anzeigen je Seite und Titel<br />
1 Schmuckfarbe 100 mm<br />
2 Schmuckfarben 150 mm<br />
3 Schmuckfarben u. 4-C 200 mm<br />
Bei Unterschreitung der Mindestgrößen wird<br />
ein unrabattierbarer Mindest<strong>zu</strong>schlag von Euro<br />
60,00 je Schmuckfarbe und Titel berechnet.<br />
e) Für 4-C Anzeigen gelten Anzeigenschlüsse nur<br />
für fertige Lithos.<br />
Anzeigen <strong>zu</strong> ermäßigten Preisen<br />
1. Familienanzeigen und private Stellengesuche<br />
Euro 0,75/mm inkl. Mwst. für Dresden bzw.<br />
Leipzig, Euro 0,60/mm inkl. Mwst. für Cottbus,<br />
Euro 0,50/mm inkl. Mwst. für Senftenberg und<br />
Hoyerswerda und Euro 0,40/mm inkl. Mwst. für<br />
jede andere Ausgabe ohne Kombinachlass.<br />
2. Für amtliche Bekanntmachungen, soweit sie<br />
nicht erwerbswirtschaftlicher Art <strong>sind</strong> und nicht<br />
an Dritte weiterberechnet werden, Preise auf<br />
Anfrage.<br />
3. Für Kollektive, Sonderausgaben, Beilagen und<br />
Veröffentlichungen mit erkennbarer besonderer<br />
Gestaltung sowie rubrizierte Festkombinationen<br />
in Ausgaben-Blöcken können besondere Preise,<br />
Schluss- und Rücktrittstermine festgelegt werden.<br />
4. Zusatzpreislisten für Veröffentlichungen in speziellen<br />
Rubriken auf Anfrage.
BEILAGEN DIREKTVERTEILUNG<br />
Beilagenpreise Direktverteilung<br />
Preis pro 1.000 Expl. bis 10 g bis 20 g bis 30 g bis 40 g bis 50 g bis 60 g<br />
Ortspreis (Euro) 35,00 41,00 46,00 54,00 64,00 74,00<br />
Grundpreis (Euro) 41,18 48,24 54,12 63,53 75,29 87,06<br />
Teilbelegungen möglich. Mindestauflage 1.000. Berechnung pro angefangene 100 Exemplare.<br />
Anlieferungskosten gehen <strong>zu</strong> Lasten des Auftraggebers.<br />
Offset-Prospekt-Beilagen<br />
<strong>Sie</strong> liefern druckfertige Vorlagen in unserem Zeitungsformat, wir drucken im Zeitungsrollenoffset, legen<br />
in die WOCHENKURIER-Titel ein und verteilen, Teilbelegungen möglich. Für dieses Paketangebot<br />
Preise auf Anfrage.<br />
Technische Angaben/Beilagen<br />
Formate und g/m2 Gewichte<br />
Mindestgewicht gesamt: 9g<br />
Mindestformat:<br />
DIN A6 bei einem Papiergewicht von min des tens 170g/m2 ,<br />
bei Beilagen unter 9g <strong>sind</strong> Mehrfach- oder Fehlbelegungen<br />
nicht aus<strong>zu</strong>schließen<br />
Höchstformat:<br />
22,5 x 31 cm, Falz oder Heftung parallel der langen Seite.<br />
Beschaffenheit<br />
Beilagen müssen so beschaffen sein, dass sie maschinell verarbeitet<br />
werden können.<br />
Das Einlegen von Prospekten mit Leporellofalz, aufgeklebten<br />
Postkarten auf der Außenseite oder mit Waren mustern und<br />
-proben ist nicht möglich. Eine Termin garan tie oder Haftung<br />
im Falle höherer Gewalt, beschädigt gelieferter Prospekte<br />
oder technischer Störungen kann nicht übernommen werden,<br />
ebenso nicht für Ein steck fehler im technischen Bereich<br />
(Toleranzgrenze 2 %).<br />
Kosten, die durch nicht termingerechte Anlieferung der<br />
Beilagen oder durch verspäteten Rücktritt entstehen, trägt der<br />
Auftraggeber.<br />
Richtlinien <strong>zu</strong>r Abwicklung<br />
Begleitpapiere<br />
Die Lieferung von Beilagen muss grundsätzlich mit einem<br />
korrekten Lieferschein begleitet sein, der folgende Angaben<br />
enthalten sollte: • <strong>zu</strong> belegende Ausgaben • Er scheinungstermin<br />
• Auftraggeber der Beilagen • Bei lagen titel<br />
oder Artikelnummer bzw. Motiv • Auslie ferungs termin •<br />
Beilagenhersteller • Absender und Em pfänger • Anzahl der<br />
Paletten • Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen. Ferner <strong>sind</strong><br />
erforderlich: • Textgleichheit des Liefer scheins <strong>zu</strong>r Palettenkarte<br />
• Raum für Vermerke<br />
Anlieferung<br />
Beilagen müssen bis Donnerstag der Vorwoche und<br />
Direktverteilprospekte bis Dienstag vor Verteiltermin<br />
jeweils bis 16.00 Uhr angeliefert werden. Bei verspäteter<br />
Anlieferung kann eine auftragsgemäße Verteilung nicht<br />
sichergestellt werden. Die Annahme erfolgt Montag bis<br />
Freitag von 7.00 bis 16.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten<br />
nur nach vorheriger Vereinbarung. Anlieferungen müssen<br />
am vereinbarten Anlieferungsort erfolgen. Für Beilagen ist<br />
dies grundsätzlich die angegebene Versandanschrift. Für die<br />
Direktverteilung können andere Anlieferungsadressen verbindlich<br />
sein.<br />
Empfehlungen für Verpackung und Transport:<br />
Anlieferungs<strong>zu</strong>stand<br />
• Angelieferte Ware wird anhand des Lieferscheins und<br />
durch Sichtprüfung (Anzahl Paletten, Zustand) geprüft.<br />
Eine weitergehende Zählung oder Tiefenprüfung erfolgt<br />
nicht.<br />
• Die Beilagen müssen in Art und Form eine einwandfreie,<br />
sofortige Verarbeitung ohne <strong>zu</strong>sätzliche, manuelle<br />
Aufbereitung gewährleisten.<br />
• Zusammengeklebte, stark elektrostatisch aufgeladene oder<br />
feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet<br />
werden.<br />
• Beilagen mit umgeknickten Ecken bzw. Kanten,<br />
Quetschfalten oder mit verlagertem (rundem) Rücken<br />
oder ineinander verzahnter Rückstichheftung <strong>sind</strong> nicht<br />
verarbeitbar.<br />
Preis pro 1.000 Expl. bis 10 g bis 20 g bis 30 g bis 40 g<br />
Ortspreis (Euro) 30,00 35,00 40,00 45,00<br />
Grundpreis (Euro) 35,29 41,18 47,06 52,94<br />
Verteiltag: Samstag<br />
Versandanschrift auf Anfrage.<br />
Auf mit einem Einwurfverbot versehene Briefkästen (gekennzeichnet durch gut sichtbar angebrachte<br />
Aufkleber) wird geachtet. Von der Verteilung ausgenommen <strong>sind</strong>: Gewerbebetriebe,<br />
Büros, Kauf häuser, Heime, Feriensiedlungen, Krankenhäuser, ebenso Häuser auf Betriebs- und<br />
Werksgeländen, sowie Häuser, die außerhalb eines <strong>zu</strong>sammenhängenden Wohngebietes liegen.<br />
Die Verteilfirma ist ermächtigt, erforderlichenfalls Subunternehmer <strong>zu</strong>r Durchführung eines<br />
Verteilauftrages ein<strong>zu</strong>setzten. Die Haftung für die Verteilfirma bleibt in diesem Fall bestehen.<br />
Lagenhöhen<br />
• Die unverschränkten, kantengeraden Lagen sollen eine<br />
Höhe von 8 bis 10 cm aufweisen, damit sie von Hand<br />
greifbar <strong>sind</strong>.<br />
Palettierung<br />
• Die Beilagen müssen sauber auf stabilen Paletten gestapelt<br />
sein.<br />
• Beilagen sollen gegen eventuelle Transportschäden<br />
(mechanische Beanspruchung) und gegen Eindringen von<br />
Feuchtigkeit geschützt sein.<br />
• Jede Palette muss analog <strong>zu</strong>m Lieferschein deutlich und<br />
sichtbar mit einer Palettenkarte gekennzeichnet sein,<br />
anhand der auch eventuelle Versionen des Prospektes<br />
oder der Prospekte deutlich erkennbar <strong>sind</strong>.<br />
Versandanschrift Brandenburg/Leipzig/Dresden<br />
DVH Weiss-Druck GmbH & Co.KG<br />
Abteilung Fertigung / Anlieferung Lager<br />
Gewerbegebiet Bergen (Neuwiese)<br />
Geierswalder Straße 14 · 02979 Elsterheide OT Bergen<br />
Telefon: +49 3571 471-252<br />
Sonstige Angaben<br />
1. Ausschluss - Ausschluss wird in Be<strong>zu</strong>g auf Konkurrenz-<br />
Beilagen nicht gewährt.<br />
2. Beilagen<br />
Beilagen dürfen keine Fremdanzeigen enthalten.<br />
3. Rücktritt<br />
Letzter Rücktrittstermin 1 Woche vor Erscheinen.<br />
4. Beschädigungen<br />
Für beschädigt gelieferte Prospekte kann keine Gewähr<br />
für eine ordnungsgemäße Einlage und Verteilung übernommen<br />
werden.
ALLGEMEINE VERLAGSANGABEN<br />
Erscheinungsweise<br />
Die Ausgaben erscheinen Mittwoch - außer an<br />
Feiertagen.<br />
Die Verteilung erfolgt innerhalb des Verlagsgebietes an<br />
alle in Wohngebieten liegenden erreichbaren Haushalte.<br />
Anzeigenschluss<br />
Ab Freitag vor Erscheinen, gestaffelt nach Ausgaben<br />
(Kombischaltungen Donnerstag). Bei Feiertagen verschieben<br />
sich die Erscheinungs- und Anzeigenschlusstermine<br />
entsprechend. Bitte fragen <strong>Sie</strong> rechtzeitig an. Geänderte<br />
Termine werden in den Ausgaben angekündigt.<br />
Anzeigenschluss Korrekturanzeigen Donnerstag 10.00<br />
Uhr (Posteingang) beim Verlag, bei vorgezogenem<br />
Anzeigenschluss entsprechend früher.<br />
Mindestgrößen für Anzeigen<br />
7 Spalten breite Anzeigen müssen mindestens 30 mm<br />
hoch sein.<br />
Für alle anderen Anzeigen: Mindesthöhe 20 mm.<br />
Sonderwerbeformen<br />
• Panoramaseiten<br />
• Anzeigensonderformate<br />
• Freisteller<br />
• Präsentationsanzeigen<br />
• TeaserAnzeigen<br />
• Titelkopfanzeigen<br />
• Anzeigenstrecken<br />
• PRAnzeigen<br />
• Satellitenanzeigen<br />
• LAnzeigen<br />
• Tunnelanzeigen<br />
• Treppenanzeigen<br />
KG WOCHENKURIER Verlagsges. mbH & Co. Brandenburg<br />
Postfach 33 41 · 02965 Hoyerswerda<br />
Telefon +49 3571 467-0 · Fax +49 3571 406891<br />
Hausanschrift:<br />
Geierswalder Straße 14 · 02979 Elsterheide OT Bergen<br />
e-Mail: WOCHENKURIER@cwk-verlag.de<br />
Technische Bedingungen, veränderte Liefertermine,<br />
Mindestgrößen, Farbmöglichkeiten, Ausgabenbelegungen<br />
und Preise für diese Sonderwerbeformen auf Anfrage.<br />
Geschäftsbedingungen<br />
Auftragsgrundlage <strong>sind</strong> grundsätzlich die<br />
Geschäftsbedingungen des Verlages. Mit der<br />
Auftragserteilung werden die Geschäftsbedingungen<br />
anerkannt!<br />
Stornierungen: bis Anzeigenschluss; danach erfolgt volle<br />
Berechnung.<br />
Reklamationen müssen innerhalb von 10 Tagen nach<br />
Eingang der Rechnung geltend gemacht werden.<br />
Zahlungsbedingungen: Rechnungsbetrag zahlbar sofort<br />
nach Rechnungseingang ohne Ab<strong>zu</strong>g. Alle Preise in Euro<br />
<strong>zu</strong>züglich gesetzlicher MwSt., außer private Wort- und<br />
Familienanzeigen.<br />
2% Skonto bei Vorkasse oder Bankein<strong>zu</strong>g, außer<br />
• bei Wort und Familienanzeigen<br />
• bei abweichender Zahlungsfrist<br />
• bei Sonderwerbeformen<br />
• bei Einzelverträgen<br />
• bei Sonderveröffentlichungen<br />
• bei ermäßigten Preisen.<br />
Leipziger WOCHENKURIER Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG<br />
Postfach 10 07 01 · 04007 Leipzig<br />
Tel. +49 341 988-1465 · Fax +49 341 988-1547<br />
Hausanschrift:<br />
Gerberstraße 15 · 04105 Leipzig<br />
e-Mail: info@lwk-verlag.de<br />
Drucktechnische Angaben:<br />
Spaltenbreite: 7/38 mm, (38 mm, 80 mm, 122 mm,<br />
164 mm, 206 mm, 248 mm, 290 mm)<br />
Satzspiegel: 1/1 Seite Berliner Format<br />
290 mm breit, 430 mm hoch,<br />
Telefon 3010 mm<br />
Panoramaseite: 606 mm breit, 430 mm hoch<br />
6450 mm (nur auf Anfrage)<br />
Druck: Rollenoffset / ungestrichenes<br />
Zeitungspapier (40er Raster)<br />
Herstellung: digital / CTP<br />
Druckunterlg.: digital (beachten:<br />
Blatt „Technische Angaben“)<br />
Digitale Übermittlung von Anzeigen<br />
Hardware: Apple Macintosh, PC<br />
Software: Leonardo (Mac), AVM Fritz!, FTP, e-Mail<br />
Bitte beachten <strong>Sie</strong> das Blatt<br />
„Technische Angaben“<br />
unseres Dienstleisters<br />
DVH WEISS-DRUCK Gmbh & Co. KG<br />
Weitere Informationen:<br />
http://www.dvh.weiss-druck.de<br />
KG WOCHENKURIER Verlagsgesellschaft mbH & Co. Dresden<br />
Postfach 12 07 28, 01008 Dresden<br />
Telefon +49 351 49176-0 · Telefax +49 351 49176-74<br />
Hausanschrift:<br />
Wettiner Platz 10 · 01067 Dresden<br />
e-Mail: WOCHENKURIER-Dresden@dwk-verlag.de
Technische Angaben Digitale Anzeigen — Datentransfer<br />
Druckunterlagen (digital):<br />
• Plattform: PC Windows 7 (Standard)<br />
• Software: Adobe Photoshop (CS5), Adobe InDesign (CS5), Adobe Illustrator (CS5), CorelDraw 12 (auf Anfrage)<br />
Datenformate:<br />
a) PDF-Files: generell erzeugt mit Adobe Acrobat Distiller, HighEnd-Setting für Druckvorstufe PDF Version 1.3 composite<br />
(keine Einzelfarbauszüge), Schriften eingebettet oder in Zeichenwege umgewandelt, keine PS-Daten im PDF einbetten.<br />
Farbe: CMYK oder HKS-Z Palette (nicht: RGB, LAB), keine indizierten Farben, keine Farbprofile.<br />
Mindestauflösung Bilder:<br />
4C CMYK: mind. 300 dpi, Graustufen: mind. 300 dpi, 1 Bit/sw: mind. 1200 dpi<br />
Bilddateien RGB oder LAB werden <strong>zu</strong> CMYK gewandelt. Dabei entstehende Farbverschiebungen berechtigen nicht <strong>zu</strong><br />
Ersatzansprüchen.<br />
Schriften für Anzeigen: mind. 7 Punkt; negativ: mind. 9 Punkt; gerastert: mind. 12 Punkt<br />
b) EPS-Files: Schriften includiert oder in Zeichenwege umgewandelt, EPS-Codierung: binär (nicht: JPEG),<br />
EPS-Dateien mit verknüpften Bilddateien wie DCS1, DCS2 sowie OPI <strong>sind</strong> nicht verarbeitbar,<br />
siehe a)<br />
c) offene Original-Dateien: ausschließlich generiert mit den o.g. Programmen, enthaltene Bilder als EPS (nicht: jpg, psd)<br />
Checkliste* beachten,<br />
Daten auf eine Ebene reduziert abgespeichert. siehe a)<br />
Bitte verwenden <strong>Sie</strong> keine Office-Programme, (MS Word, MS Excel, MS Powerpoint etc.), damit kann die Qualität Ihrer Anzeige<br />
nicht gewährleistet werden.<br />
d) CHECKLISTE:<br />
• alle <strong>zu</strong>r Anzeige gehörigen Schriften, Logos/Bilder, Dokumente in einen Ordner („für Ausgabe sammeln“ bzw. „Verpacken“),<br />
Ordner-Name: eindeutiger Be<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong>m Kunden / Auftragsnummer / Erscheinungstermin;<br />
• Anforderungen an korrekte digitale Daten beachten: Bildauflösung und Schriftgrößen (siehe a)<br />
• Info-Datei (Text) beilegen; bei FTP-Übertragungen eine Info-Mail, dass etwas per FTP übertragen wurde:<br />
Informationen/Details <strong>zu</strong>m Auftrag, Kontaktdaten Ansprechpartner,<br />
Liste der enthaltenen Dokumente, Kontroll-Ausdruck<br />
e) Schmuckfarben <strong>sind</strong> der Datei mit der entsprechenden HKS-Z Angabe <strong>zu</strong> bezeichnen. Bei Vierfarbanzeigen dürfen in der<br />
Datei keine anderen Farbbezeichnungen enthalten sein! Bei (mehreren) Sonderfarben, etc. behalten wir uns vor, diese aus den<br />
Skalenfarben Yellow, Magenta und Cyan annähernd <strong>zu</strong> erzeugen!!<br />
Reklamationen, die sich aus Nichteinhaltung der oben gemachten Bedingungen ergeben, werden nicht akzeptiert!<br />
Detaillierte Informationen finden <strong>Sie</strong> auf der Homepage unseres Dienstleisters unter „Datenaustausch“:<br />
http://www.dvh.weiss-druck.de<br />
DVH Druckhaus Bergen (bei Hoyerswerda)<br />
DVH Weiss-Druck GmbH & Co. KG<br />
Geierswalder Straße 14 • 02979 Elsterheide OT Bergen<br />
Telefon +49 3571 471-0<br />
Telefax +49 3571 471-203<br />
e-Mail satzhoy@dvh.weiss-druck.de<br />
Weiss-Druck Monschau<br />
DVH Weiss-Druck GmbH & Co. KG<br />
Hans-Georg-Weiss-Straße 7 • 52156 Monschau<br />
Telefon: +49 2472 982-0<br />
Fax: +49 2472 982-210<br />
e-Mail: wochenspiegel@weiss-druck.de<br />
unser Dienstleister:<br />
DVH WEISS-DRUCK<br />
GmbH & Co. KG<br />
DVH<br />
Druckhaus Bergen<br />
bei Hoyerswerda<br />
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PREISLISTE<br />
19/10/2011
1) „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der<br />
Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden<br />
oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift <strong>zu</strong>m Zwecke der Verbreitung.<br />
2) Anzeigen <strong>sind</strong> im Zweifel <strong>zu</strong>r Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss<br />
ab<strong>zu</strong>rufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht <strong>zu</strong>m Abruf ein zelner<br />
Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten<br />
Anzeige ab<strong>zu</strong>wickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen<br />
und veröffentlicht wird.<br />
3) Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in<br />
Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere<br />
Anzeigen ab<strong>zu</strong>rufen.<br />
4) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht <strong>zu</strong> vertreten hat, so hat<br />
der Auftrag geber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen<br />
dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem<br />
Verlag <strong>zu</strong> erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im<br />
Risikobereich des Verlages beruht.<br />
5) Die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Nummern, bestimmten<br />
Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erfolgt dann, wenn der Auftraggeber<br />
erklärt hat, dass die Anzeige oder Fremdbeilage in bestimmten Nummern, bestimmten<br />
Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschriftt erscheinen soll und dies vom<br />
Verlag ausdrücklich bestätigt worden ist. Rubrizierte Anzeigen werden, soweit dies technisch<br />
möglich ist, in der jeweiligen Rubrik ab gedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen<br />
Vereinbarung bedarf.<br />
6) Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar <strong>sind</strong>,<br />
werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.<br />
7) Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines<br />
Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen<br />
Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages ab<strong>zu</strong>lehnen,<br />
wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behörd liche Bestimmungen verstößt oder<br />
deren Veröffentlichung für den Verlag un<strong>zu</strong>mutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei<br />
Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Dem Verlag steht das<br />
Recht <strong>zu</strong>r außerordentlichen Kündigung von Anzeigenabschlüssen <strong>zu</strong>, wenn entsprechende<br />
Verlet<strong>zu</strong>ngen sich wiederholen. In diesem Zusammenhang ungerechtfertigterweise gewährte<br />
Rabatte werden dem Verlag <strong>zu</strong>rückerstattet. Beilagenaufträge <strong>sind</strong> für den Verlag erst nach<br />
Vorlage des Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format<br />
oder Aufmachung beim Lesen den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift<br />
erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ab lehnung eines<br />
Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.<br />
8) Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder<br />
der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte<br />
Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz.<br />
9) Ansprüche des Auftraggebers, der juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlichrechtliches<br />
Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in<br />
Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, wegen<br />
Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Anzeige oder des Beilagenblattes.<br />
Wird der Zweck einer Anzeige durch einen ganz oder teilweise unleserlichen, unrichtigen<br />
oder unvollständigen Abdruck beeinträchtigt und verlangt der Auftraggeber Nacherfüllung,<br />
so kann der Verlag nach seiner Wahl nachbessern oder eine Ersatzanzeige veröffentlichen.<br />
Für andere Auftraggeber (Verbraucher) gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<br />
Bei arg listigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für<br />
die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt. Im kaufmännischen<br />
Geschäftsverkehr hat der Auftraggeber die Anzeige/n unverzüglich <strong>zu</strong> untersuchen und<br />
offensichtliche Mängel innerhalb von 10 Tagen nach Eingang von Rechnung und Beleg<br />
an<strong>zu</strong>zeigen. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt.<br />
10) Hat der Auftraggeber Anspruch auf Ersatz eines Ver<strong>zu</strong>gsschadens, beschränkt sich dieser bei<br />
leichter Fahrlässigkeit des Verlages auf höchstens 5 % des für die Anzeige oder die Beilage<br />
vereinbarten Entgeltes. Will der Auftraggeber darüber hinaus vom Vertrag <strong>zu</strong>rücktreten<br />
und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verlag eine angemessene<br />
Frist <strong>zu</strong>r Leistung oder Nacherfüllung bestimmen. Hat der Auftraggeber Anspruch auf<br />
Schadenersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit<br />
auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage <strong>zu</strong> zahlende Entgelt. Ist der Auftraggeber<br />
eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen<br />
oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen<br />
oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, <strong>sind</strong> Schadenersatzansprüche bei<br />
leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verlag, während er in Ver<strong>zu</strong>g ist, die<br />
Leistung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegren<strong>zu</strong>ngen.<br />
Der Verlag haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung<br />
eingetreten wäre.<br />
11) Hat der Verlag aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser<br />
Bedingungen für einen Schaden auf<strong>zu</strong>kommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde,<br />
so haftet der Verlag beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verlet<strong>zu</strong>ng vertragswesentlicher<br />
Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden<br />
begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verlet<strong>zu</strong>ng von Leben, Körper und Gesundheit.<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen<br />
Soweit der Schaden durch eine vom Auftraggeber für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene<br />
Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der<br />
Verlag nur für etwaige damit ver bundene Nachteile des Auftraggebers, <strong>zu</strong>m Beispiel<br />
höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis <strong>zu</strong>r Schadenregulierung durch die<br />
Versicherung. Für leicht fahrlässig durch einen Mangel der Ware verursachte Schäden<br />
wird nicht gehaftet. Unabhängig von einem Verschulden des Verlages bleibt eine etwaige<br />
Haftung des Verlages bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer<br />
Garantie oder eines Beschaffungsrisikos unberührt. Die Haftung wegen Lieferver<strong>zu</strong>ges ist<br />
in Ziffer 10 abschließend geregelt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen<br />
Vertreter, Erfüllungs gehilfen und Betriebsangehörigen des Verlages für von ihnen durch<br />
leichte Fahrlässigkeit ver ursachte Schäden.<br />
12) Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt<br />
die Verantwortung für die Richtigkeit der <strong>zu</strong>rückgesandten Probeauszüge. Der Verlag<br />
be rücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei Übersendung des Probeaus<strong>zu</strong>ges<br />
gesetzten Frist mitgeteilt werden.<br />
13) Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche,<br />
tatsäch liche Abdruckhöhe der Berechnung <strong>zu</strong>grunde gelegt.<br />
14) Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber<br />
14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus<br />
der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist <strong>zu</strong> bezahlen,<br />
sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungs frist oder Vorauszahlung vereinbart ist.<br />
Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisl iste gewährt.<br />
15) Bei Zahlungsver<strong>zu</strong>g oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen<br />
Basiszinssatz erhoben sowie die Einziehungskosten berechnet. Bei Rechtsgeschäften,<br />
an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen<br />
8 % über dem Basiszinssatz. Der Verlag kann bei Zahlungsver<strong>zu</strong>g die weitere Ausführung<br />
des laufenden Auftrages bis <strong>zu</strong>r Bezahlung <strong>zu</strong> rückstellen und für die restlichen Anzeigen<br />
Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungs fähigkeit des<br />
Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenschlusses<br />
das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes<br />
Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender<br />
Rechnungsbeträge abhängig <strong>zu</strong> m achen.<br />
16) Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und<br />
Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenschnitte, Belegseiten oder vollständige<br />
Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine<br />
Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und<br />
Verbreitung der Anzeige.<br />
17) Kosten für die Anlieferung bestellter Druckstöcke, Matern und Zeichnungen sowie für vom<br />
Auftraggeber gewünschte oder <strong>zu</strong> vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter<br />
Ausführungen hat der Auftraggeber <strong>zu</strong> tragen.<br />
18) Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der<br />
Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf<br />
Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf<br />
Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufb ewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt<br />
<strong>sind</strong>, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag <strong>zu</strong>rück, ohne da<strong>zu</strong><br />
verpflichtet <strong>zu</strong> sein.<br />
19) Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber <strong>zu</strong>rückgesandt.<br />
Die Pflicht <strong>zu</strong>r Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.<br />
20) Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts<br />
anderes vorsieht, der Sitz des Verlages. Für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche<br />
Aufenthaltsort des Auftraggebers <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist sowie für<br />
den Fall, dass der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen<br />
Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des<br />
Verlages vereinbart.<br />
21) Eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der<br />
übrigen Bestimmungen unberührt.<br />
Zulässigkeit der für die Insertion <strong>zu</strong>r Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem<br />
Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter frei <strong>zu</strong>stellen, die diesem aus<br />
der Ausführung des Auftrages, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen.<br />
Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin <strong>zu</strong> prüfen, ob durch<br />
sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch<br />
dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag <strong>zu</strong>. Die Kosten etwaiger<br />
Gegendarstellungen trägt der Auftraggeber.<br />
d) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben<br />
erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungtreibende bei ungenügendem<br />
Abdruck keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen, wenn<br />
der Werbungtreibende nicht vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeigen auf den Fehler<br />
hinweist.<br />
e) Bei Fließtextanzeigen behält sich der Verlag die Anwendung von allgemein verständlichen<br />
Abkür<strong>zu</strong>ngen vor und es besteht kein Anspruch auf einen Anzeigenbeleg.<br />
f) Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten mangels anderer Vereinbarung die neuen<br />
Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft.<br />
g) Die Rechnungsdaten werden elektronisch gespeichert.<br />
h) Platzierungsvorschriften <strong>sind</strong> nur dann verbindlich, wenn ein Platzierungs<strong>zu</strong>schlag von<br />
25 % bezahlt wird.<br />
i) Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Sonderbeilagen oder Kollek tiven<br />
Sonderpreise fest<strong>zu</strong>setzen.<br />
j) Für die Berechnung des Anzeigenraumes ist die Differenz zwischen dem tiefsten und höchsten<br />
Punkt der Anzeige mal der insgesamt beanspruchten Spaltenzahl maß geblich. Blatthohe<br />
Anzeigen werden immer <strong>zu</strong>m vollen Seitenpreis berechnet.<br />
k) Wird eine Anzeige <strong>zu</strong>m Kombinationspreis abgerechnet, hat der Auftraggeber nur Anspruch<br />
auf einen Anzeigenbeleg einer Ausgabe.<br />
l) Prospekte, Beilagen, Vorlagen etc. werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen<br />
besondere Ver gütung mehr als 2 Monate lang aufbewahrt. Die vorstehend bezeichneten<br />
Gegenstände werden pfleglich behandelt. Für Beschädigung und Untergang haftet<br />
der Verlag nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sollen die vorstehend bezeichneten<br />
Gegenstände versichert werden, so hat der Auftrag geber die Versicherung selbst <strong>zu</strong><br />
besorgen.<br />
m) Eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der<br />
übrigen Bestimmungen unberührt.<br />
Besondere Geschäftsbedingungen bzgl. der Verteilung von Beilagen und Werbematerial<br />
a) Die Verteilung unterliegt der allgemeinen Überwachung und Kontrolle. Das bedeutet:<br />
Kontrolle der Planung und der Auftragsabwicklung sowie stichprobenartige Überwachung<br />
der Hausbriefkästen und stichproben artige Befragung von Haushalten unmittelbar nach dem<br />
mit dem Auftraggeber vereinbarten Verteiltermin. Eine Straße gilt als beliefert, wenn die<br />
überwiegende Anzahl der Häuser in derselben Straße das Werbe material bzw. die kostenlosen<br />
Anzeigenblätter und deren Beilagen erhalten hat.<br />
b) Bei evtl. auftretender Beanstandung hinsichtlich der Qualität und Quantität der Verteilung<br />
ist dem Auftragnehmer jede Beanstandung unter Angabe vollständiger Adressen vom<br />
Auftraggeber <strong>zu</strong> melden. Diese Reklamationsmeldung muss uns innerhalb von 3 Tagen<br />
nach dem vereinbarten Verteiltermin unter Angabe des jeweiligen konkreten Reklamationsgrundes<br />
schriftlich vorliegen. Beanstandungen können nur bei fristgemäßem Eingang bearbeitet,<br />
beantwortet und anerkannt werden.<br />
c) Eine präzise Einzelreklamation gilt als unberechtigt, wenn die überwiegende Anzahl der<br />
Haushalte im Umfeld des Reklamanten das Werbematerial empfangen hat. Entstehende<br />
Recherche- oder Bearbeitungs gebühren im Falle einer unsachlichen und unberechtigten<br />
Reklamation werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.<br />
d) Die vorstehenden Regelungen können im Einvernehmen mit dem Auftraggeber vor<br />
Auftragserteilung ergänzt werden. Die Ergän<strong>zu</strong>ng bzw. Abänderung bedarf der Schriftform.<br />
e) Falls durch Verschulden des Auftragnehmers eine Verteilung im Sinne von Abschnitt I.,<br />
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages<br />
Satz 3 nicht statt gefunden hat, hat der Auftraggeber Anspruch auf Nachverteilung. Ist dies<br />
nicht möglich, wird eine anteilmäßige Rechnungsänderung vorgenommen. Darüber hinaus-<br />
a) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen <strong>sind</strong> verpflichtet, sich in ihren Angeboten, gehende Ansprüche <strong>sind</strong> ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer als<br />
Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlages Verteilunternehmen ein Verschulden nach<strong>zu</strong>weisen.<br />
<strong>zu</strong> halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder f) Preisnachlässe oder Schadenersatzforderungen wegen geringfügiger Verteilungsmängel oder<br />
ganz noch teilweise weitergegeben werden. Vorausset<strong>zu</strong>ng für eine Provisionszahlung an größerer Verteilungsmängel infolge höherer Gewalt (Streik, Hochwasser, Unfall usw.) <strong>sind</strong><br />
Werbemittler ist, dass der Auftrag unmittelbar vom Werbungsmittler erteilt wird und Texte ausgeschlossen.<br />
bzw. Druckunterlagen auch von ihm geliefert werden und die Abrechnung <strong>zu</strong>m Grundpreis g) Der Auftragnehmer ist ermächtigt Subunternehmer ein<strong>zu</strong>setzen.<br />
erfolgt.<br />
h) Erfolgt eine Verteilung von Beilagen durch die Service-Gesellschafter Deutscher<br />
b) Bei fernmündlich aufgegebenen Bestellungen und Änderungen übernimmt der Verlag keine Anzeigenblätter mbH (SGA), so gilt die Preisliste der SGA.<br />
Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Er haftet jedoch nur bei Vorsatz und grober i) Eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der<br />
Fahrlässigkeit. Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Abbestellungen einer bereits übrigen Bestimmungen unberührt.<br />
gesetzten Anzeige werden die Satzkosten berechnet.<br />
j) Auch für die besonderen Geschäftsbedingungen bzgl. der Verteilung von Beilagen und<br />
c) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Werbematerial gelten die <strong>zu</strong>vor abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für<br />
Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht Anzeigen und Fremdbeilagen.<br />
wird. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche<br />
Stand Oktober 2011