Die Standesämter Rüdersdorf bei Berlin, Schöneiche ... - zur Hochzeit
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Ehevertrag - Ja oder Nein?<br />
<strong>Die</strong> Ehe ohne Vertrag<br />
Ein Ehepaar, das keinen Ehevertrag abschließt, lebt im<br />
gesetzlichen Güterstand der Zu gewinn ge mein schaft .<br />
Jeder Partner behält sein vor und während der Ehe erworbenes<br />
Vermögen als sein Eigentum, und jeder haft et nur für<br />
seine eigenen Schulden. Bei Tod oder Scheidung kann es lediglich<br />
zu einem fi nanziellen Ausgleich - <strong>bei</strong> unterschiedlich<br />
hohem ehelichen Zugewinn kommen (Zugewinn ist der<br />
Betrag, um den das Endvermögen eines Ehepartners dessen<br />
Anfangsvermögen vor Beginn der Ehe übersteigt).<br />
Wann benötigt man einen Ehevertrag?<br />
Ein Ehevertrag wird immer dann notwendig, wenn für eine<br />
Ehe - für die das gesetzliche Ehegüter- und Scheidungsfolgerecht<br />
nicht passt - besondere Regelungen im Hinblick auf<br />
Güter tren nung, Unter halts, Versorgungs- sowie Erb an sprüche<br />
getroff en werden sollen. Ihr beratender Rechtsanwalt<br />
wird Ihnen einen entsprechenden Vertragsentwurf aufsetzen,<br />
der dann vom Notar beurkundet werden muss. Jeder Ehevertrag<br />
gilt natürlich erst nach der standesamtlichen Trauung.<br />
Gütertrennung<br />
Gütertrennung kann nur durch einen notariellen Ehevertrag<br />
als gesetzlicher Güterstand gewählt werden. Jeder Ehepartner<br />
behält und verwaltet hier sein eigenes Vermögen selbst und<br />
kann darüber frei verfügen. Er haft et damit lediglich für seine<br />
eig enen Schulden.<br />
Allerdings hat jeder Ehegatte die Nutzung seines Vermögens<br />
zum Unterhalt der Familie zu verwenden.<br />
Im Falle einer Scheidung oder des Todes entfallen jegliche<br />
twoone.eu<br />
<strong>Die</strong>se Hinweise sollen Ihnen lediglich eine erste Orientierung geben, ob Sie die allgemeine gesetzliche Regelung oder eine<br />
ab wei chende vertragliche Regelung möchten. Sie sind keine Rechts be ratung, können und wollen diese auch nicht ersetzen<br />
und be grün den daher auch keinerlei Rechts ansprüche.<br />
gegenseitigen „güterrechtlichen“ Aus gleichs ansprüche; möglich<br />
sind jedoch unterhaltsrechtliche Ansprüche.<br />
Gütergemeinschaft<br />
Im Unterschied <strong>zur</strong> Zugewinngemeinschaft wird in diesem gesetzlichen<br />
Güterstand grundsätzlich das <strong>bei</strong> Eheschließung vorhandene<br />
gesamte Vermögen <strong>bei</strong>der Partner zum gemeinschaft lichen<br />
Vermögen. Jeder Partner muss aber auch für die Schulden<br />
des anderen haft en.<br />
<strong>Die</strong> Güter ge mein schaft ist - juris tisch gesehen - sehr kompliziert<br />
und kommt <strong>bei</strong> uns auch nicht mehr allzu oft vor.<br />
Rechtsanwältin<br />
Claudia Walter<br />
• Ar<strong>bei</strong>tsrecht<br />
• Familienrecht<br />
• Verkehrsrecht<br />
Friedrichstr. 22a Tel.: (03362) 37 68<br />
15537 Erkner Fax: (03362) 88 71 33<br />
walter-erkner@web.de