Die Standesämter Rüdersdorf bei Berlin, Schöneiche ... - zur Hochzeit
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twoone.eu<br />
Ja-Wort unter Palmen<br />
Wer im Ausland heiratet, sollte frühzeitig die Modalitäten am Zielort klären.<br />
In vielen Ländern müssen Wohnsitz, Ehemündigkeit, eine vorherige Scheidung<br />
oder der erlernte Beruf nachgewiesen werden. Oft sind beglaubigte oder von<br />
der Botschaft legalisierte Übersetzungen unerlässlich.<br />
Manche Länder schreiben vor, dass der Reisepass noch für eine bestimmte<br />
Zeit, oft sechs Monate, gültig sein muss. <strong>Die</strong>s sollte rechtzeitig kontrolliert<br />
werden. Sobald sich das Paar für das gewünschte Land entschieden hat, ist<br />
es empfehlenswert, möglichst frühzeitig mit der zuständigen Botschaft oder<br />
dem Standesamt des Zielortes in Kontakt zu treten, um die genauen Modalitäten<br />
zu erfragen. In vielen Ländern dürfen die Unterlagen nicht älter als zwei Monate sein.<br />
Teilweise wird, wie in Dänemark, vor der Trauung ein Aufenthalt von einigen Tagen am Ort der<br />
<strong>Hochzeit</strong> gefordert.<br />
Damit der deutsche Zoll die Einfuhr der vorher in Deutschland gekauft en Eheringe mit den sonst üblichen<br />
Angaben belegt, sollte das Paar schon am Flughafen die <strong>Hochzeit</strong>sdokumente und die Kaufquittung<br />
bereithalten. In den meisten Ländern weltweit gilt für solche Fälle das sogenante „Zollverfahren der vorübergehenden<br />
Verwendung“. Auskunft gibt die jeweilige Botschaft . Zwar gelten Paare, die sich auf ausländischem<br />
Boden das Ja-Wort gegeben haben, auch in Deutschland als vermählt, aber die Voraussetzung ist, dass <strong>bei</strong> der<br />
Trauungszeremonie die im Ausland geltenden gesetzlichen Vorschrift en eingehalten wurden. Sicherheitshalber<br />
sollte man darum nach der Rückkehr <strong>bei</strong>m Standesamt die ausländische <strong>Hochzeit</strong>surkunde vorlegen.<br />
Wie schon für die Durchführung, ist auch für deren Anerkennung in Deutschland häufi g eine amtliche<br />
Beglaubigung der Urkunde erforderlich. <strong>Die</strong> sogenannte „Apostille“ (Beglaubigungsform von Dokumenten<br />
im internationalen Urkundenverkehr) gibt es <strong>bei</strong> der zuständigen Behörde oder der deutschen<br />
Botschaft im Land der Eheschließung.