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AMTSBLATT für die Gemeinde Velen

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Mallißer Ring<br />

Möllenkamp<br />

Meiskamp<br />

Mühlenallee<br />

Mühlenweg von Hausnummer 30 bis 52 und von 60 bis Ende<br />

Postweg von Einmündung Andreasstraße bis Einmündung Coesfelder Straße<br />

Ramsdorfer Hoff<br />

Ramsdorfer Straße (Stichweg zu den Haus-Nr. 27-41, ungerade)<br />

Richters Kolk<br />

Schadden Feld<br />

Schöttlerskamp<br />

Schützenstraße Haus-Nr. 19 und 21<br />

Schulstraße Stichweg zum Haus-Nr. 81<br />

Schwester-Clematia-Straße<br />

Seekenstegge Stichweg zu den Häusern 20, 22 und 24<br />

Siebeltskamp<br />

Steinebahnweg<br />

Steinstraße<br />

Tegelers Weide<br />

Tiergartenstraße<br />

Vennestraße, Stichweg zu den Haus-Nr. 25 und 31<br />

Wilhelm-Busch-Straße<br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Die vorstehende Satzung über <strong>die</strong> Straßenreinigung und <strong>die</strong> Erhebung von<br />

Straßenreinigungsgebühren vom 15.11.2006 wird hiermit öffentlich bekannt<br />

gemacht.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder<br />

Formvorschriften der <strong>Gemeinde</strong>ordnung <strong>für</strong> das Land Nordrhein-Westfalen<br />

gegen <strong>die</strong>se Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht<br />

mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,<br />

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes<br />

Anzeigeverfahren nicht durchgeführt wurde,<br />

b) <strong>die</strong>se Satzung nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht<br />

wurde,<br />

c) der Bürgermeister den Ratsbeschluss vorher beanstandet hat oder<br />

d) der Form- oder Verfahrensmangel gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> vorher<br />

gerügt und dabei <strong>die</strong> verletzte Rechtsvorschrift und <strong>die</strong> Tatsache<br />

bezeichnet worden ist, <strong>die</strong> den Mangel ergibt.<br />

<strong>Velen</strong>, 15.11.2006<br />

GEMEINDE VELEN<br />

Ralf Groß-Holtick<br />

Bürgermeister

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