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Risikomanagement auf Gruppenebene - Dr. Peter & Company AG

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AgendaMotivation für die Neufassung der MaRisk BAÄnderungen gegenüber der Fassung vom 16. Februar 2009ZusammenfassungNeufassung der MaRisk BASeite 2


Motivation für die Neufassung der MaRisk BA• Wesentlicher Treiber für die Neufassung der MaRisk BA ist die Überarbeitung der folgendeninternationalen Regulierungsinitiativen:• Regulierungsanforderungen an das <strong>Risikomanagement</strong> von Banken, vorgeschlagen durchdas Financial Stability Forum (FSF) im April 2008• Implikationen für die nationalen Aufsichten (u.a. Erfordernis von dynamischen undzukunftsgerichteten Szenariorechnungen), vorgeschlagen durch die Senior SupervisorsGroup (SSG) im März 2008• Anpassungen bei den Anforderungen an das Liquiditätsmanagement der Kreditinstitute<strong>auf</strong>grund der CRD-Änderungsrichtlinie• Nicht ohne Bedeutung sind auch die letzten bekannt gewordenen Manipulationsfälleeiniger Kreditinstitute (z. B. Société Générale).Seite 3


AgendaMotivation für die Neufassung der MaRisk BAÄnderungen gegenüber der Fassung vom 16. Februar 2009ZusammenfassungNeufassung der MaRisk BASeite 5


Änderungen gegenüber der Entwurfsfassung vom 16. Februar 2009• Bei AT 2.2 (Risiken) werden die Konzentrationsrisiken nicht mehr als eigene Risikoartbehandelt.• Unter AT 4.1 (Risikotragfähigkeit) Tz. 4 wurde ergänzt, dass für Risiken, die in die RTFeinbezogen werden sollen, für die es aber kein geeignetes Verfahren zurQuantifizierung gibt, eine qualifizierte Expertenschätzung herangezogen werden kann.• Bei AT 4.5 (<strong>Risikomanagement</strong> <strong>auf</strong> <strong>Gruppenebene</strong>) wird nun betont, dass allewesentlichen Risiken in das RM <strong>auf</strong> <strong>Gruppenebene</strong> einbezogen werden müssen –unabhängig davon ob sie von einem konsolidierungspflichtigen Unternehmenbegründet werden oder nicht (vgl. z.B. Risiken aus nicht konsolidierungspflichtigenZweckgesellschaften sind ebenfalls einzubeziehen.).• Bei AT 7.2 (Technisch-organisatorische Ausstattung) wurden die Vorschriften hinsichtlichder IT-Berechtigungsvergabe entschärft, indem die „Vergabe vonGruppenberechtigungen“ ermöglicht wird.Seite 7


ZusammenfassungÄnderungen im allgemeinen Teil (AT)• Ausgestaltung von Stresstests – Ergänzungen in Modul AT 4.3.2:• Einbeziehung der Empfehlungen des Baseler Ausschusses• Inhaltlich: Präzisierung bereits bestehender Anforderungen:• Ausgestaltung der zugrunde liegenden Szenarien (historische, hypothetischeSzenarien, Berücksichtigung des wirtschaftlichen Umfelds)• Regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit der Stresstests• Berichterstattung an die Geschäftsleitung bezüglich der Auswirkungen von Stresstests<strong>auf</strong> die Risikotragfähigkeit• Einbindung des Aufsichtsorgans in den <strong>Risikomanagement</strong>prozess – Ergänzungenin Modulen AT 4.3.2 und AT 4.4:• Verstärkung der Überwachungsfunktion durch das Aufsichtsorgan:• Berichtspflichten der Geschäftsleitung an das Aufsichtsorgan• Engere Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsorgan und Interner Revision und Stärkungder Governance-StrukturenSeite 10


ZusammenfassungÄnderungen im allgemeinen Teil (AT)• <strong>Risikomanagement</strong> <strong>auf</strong> <strong>Gruppenebene</strong> – neues Modul AT 4.5:• Präzisierung der Anforderungen zu § 25a Abs. 1a KWG• Ausgestaltung des <strong>Risikomanagement</strong>s <strong>auf</strong> <strong>Gruppenebene</strong> in Abhängigkeit von Art,Umfang, Komplexität und Risikogehalt der betriebenen Geschäfte• Vergütungssysteme - Ergänzungen in Modul AT 7.1:• Sicherstellung, dass sich der variable Teil der Vergütung der Mitarbeiter am langfristigenErfolg des Instituts orientiert• Vergütung der Mitarbeiter insb. in den dem Markt und Handel nachgelagerten Bereichenist angemessen zu ihrer Verantwortung auszugestalten• Vermeidung für das Institut schädlicher Anreize, wie beispielsweise Eingehenunverhältnismäßig hoher Risiken• Verdeutlichung der angemessenen Qualifikation des PersonalsSeite 11


ZusammenfassungÄnderungen im besonderen Teil Organisation (BTO)• Umgang mit internen (Handels-) Geschäften – Ergänzungen in Modul BTO 2:• Anforderungen an Bestätigungs- und Abstimmungsverfahren• Umgang mit Stornierungen• Verschärfung von der Anforderungen an IT – Zugriffsberechtigungen• Umgang mit „internen Geschäften“Seite 12


ZusammenfassungÄnderungen im besonderen Teil Risiko (BTR)• Bewertung von „illiquiden Positionen“ – Ergänzungen in Modul BTR 2.1:• Plausibilisieren der Ergebnisse der internen Bewertungsverfahren unterschwerwiegenden Marktstörungen• Aktuelle Beobachtungen von Finanzmärkten• Liquiditätsrisiken – Ergänzungen im Modul BTR 3:• Bestimmung des Verfahrens zur Früherkennung eines sich abzeichnendenLiquiditätsbedarfs• Herausgehobene Bedeutung von Stresstests zum Liquiditätsrisiko• Regelmäßige Überprüfung der relevanten Refinanzierungsquellen des InstitutsSeite 13


AgendaMotivation für die Neufassung der MaRisk BAÄnderungen gegenüber der Fassung vom 16. Februar 2009ZusammenfassungNeufassung der MaRisk BASeite 14


Neufassung der MaRisk BAVorbemerkungen• Die Ausführungen <strong>auf</strong> den folgenden Folien erfassen die wesentlichen Änderungen,welche aus dem aktuellen Entwurf zur Neufassung der MaRisk (Stand 24.06.2009) imVergleich zur aktuell gültigen Fassung der MaRisk, resultieren.• Die angeführten Änderungen sind zumeist wörtliche Zitate aus dem Entwurf zurÜberarbeitung der MaRisk.Seite 15


AT Grundsätzliche Prinzipien für die Ausgestaltung des <strong>Risikomanagement</strong>sAT 2 AnwendungsbereichAT 2.1 Anwenderkreis• Die Anwendungserleichterungen für Kapitalanlagegesellschaften sind gestrichen, da diesenicht mehr den MaRisk BA unterliegen (Tz. 3).AT 2.2 Risiken• Die Geschäftsleitung muss sich regelmäßig und anlassbezogen einen Überblick über allewesentlichen Risiken <strong>auf</strong> der Ebene des gesamten Instituts verschaffen(Gesamtrisikoprofil) (Tz. 1).• Abhängig vom konkreten Gesamtrisikoprofil des Instituts sind ggf. auch sonstige Risikenwie etwa Reputationsrisiken oder Platzierungsrisiken als wesentlich einzustufen(Erläuterungsteil, Tz. 1).• Es sind Risikokonzentrationen und Risiken aus außerbilanziellen Geschäften zuberücksichtigen (Tz. 1).AT 2.3 Geschäfte• Die Einstufung als Kreditgeschäft gilt unabhängig davon, ob die maßgeblichenPositionen Gegenstand von Verbriefungen sein sollen oder nicht (Erläuterungsteil, Tz. 1).Seite 16


AT Grundsätzliche Prinzipien für die Ausgestaltung des <strong>Risikomanagement</strong>sAT 3 Gesamtverantwortung der GeschäftsleitungAT 3 Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung• Die Verantwortung der Geschäftsleiter bezieht sich unter Berücksichtigungausgelagerter Aktivitäten und Prozesse <strong>auf</strong> alle wesentlichen Elemente des<strong>Risikomanagement</strong>s (Tz. 1).• Die Geschäftsleiter werden dieser Verantwortung nur gerecht, wenn sie die Risikenbeurteilen können und die erforderlichen Maßnahmen zu ihrer Begrenzung treffen(Tz. 1).• Die Geschäftsleiter eines übergeordneten Unternehmens einer Institutsgruppe oderFinanzholding-Gruppe beziehungsweise eines übergeordnetenFinanzkonglomeratsunternehmens sind zudem für die ordnungsgemäßeGeschäftsorganisation in der Gruppe und somit auch für ein angemessenes undwirksames <strong>Risikomanagement</strong> <strong>auf</strong> <strong>Gruppenebene</strong> verantwortlich (Tz. 1).Seite 17


AT Grundsätzliche Prinzipien für die Ausgestaltung des <strong>Risikomanagement</strong>sAT 4 Allgemeine Anforderungen an das <strong>Risikomanagement</strong>AT 4.1 Risikotragfähigkeit• Ein interner Prozess zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit ist einzurichten (Tz. 2).• Die Nichtberücksichtigung wesentlicher Risiken ist nachvollziehbar zu begründenund nur dann möglich, wenn das jeweilige Risiko durch zusätzliches Deckungskapital nichtsinnvoll begrenzt werden kann (Beispiel: Allg. Liquiditätsrisiko) (Tz. 3).• Verfügt ein Institut über keine geeigneten Verfahren zur Quantifizierung einzelnerRisiken, die in das Risikotragfähigkeitskonzept einbezogen werden sollen, so ist für diese<strong>auf</strong> der Basis einer Plausibilisierung ein Risikobetrag festzulegen. Die Plausibilisierungkann <strong>auf</strong> der Basis einer qualifizierten Expertenschätzung durchgeführt werden(Tz. 4).AT 4.2 Strategien• Die Risikostrategie des Instituts ist unter Berücksichtigung von Risikokonzentrationenund dabei auch mit Blick <strong>auf</strong> die Ertragssituation (Ertragskonzentrationen) zu erstellen(Tz. 2).Seite 18


AT Grundsätzliche Prinzipien für die Ausgestaltung des <strong>Risikomanagement</strong>sAT 4 Allgemeine Anforderungen an das <strong>Risikomanagement</strong>AT 4.3.2 Risikosteuerungs- und –controllingprozesse• Tz. 1 fordert die Berücksichtigung für wesentliche Risiken und die mit diesen verbundenenRisikokonzentrationen.• Unter dem Begriff „Stresstests“ werden Methoden (Sensitivitäts- und Szenarioanalysen)subsumiert, mit denen die Institute ihre Verlustanfälligkeit gegenüberaußergewöhnlichen Ereignissen überprüfen können (Erläuterungsteil Tz. 3).• Die Durchführung der Stresstests hat regelmäßig unter Berücksichtigung aller alsmaßgeblich identifizierten Risiken zu erfolgen. Dabei sind insbesondereKonzentrationsrisiken und Risiken aus außerbilanziellenGesellschaftskonstruktionen zu berücksichtigen (Tz. 3).• Die Stresstests sind auch <strong>auf</strong> Institutsebene durchzuführen (Tz. 3).• Die Stresstests haben nicht nur als wahrscheinlich eingestufte Entwicklungen, sondernauch außergewöhnliche – aber als plausibel erachtete – Ereignisse abzubilden. Dabeisind sowohl historische als auch hypothetische Szenarien darzustellen (Tz. 4).• Bei den Stresstests kann ausschließlich <strong>auf</strong> historische Szenarien abgestellt werden,sofern diese eine hinreichend große Variation wesentlicher Risikofaktoren über einenangemessenen Zeithorizont darstellen (Erläuterungsteil Tz. 4).Seite 19


AT Grundsätzliche Prinzipien für die Ausgestaltung des <strong>Risikomanagement</strong>sAT 4 Allgemeine Anforderungen an das <strong>Risikomanagement</strong>AT 4.3.2 Risikosteuerungs- und –controllingprozesse• Die Angemessenheit der Stresstests sowie deren zugrunde liegende Annahmen sind inregelmäßigen Abständen, mindestens aber jährlich, zu überprüfen (Tz. 5).• Die Ergebnisse der Stresstests sind bei der Beurteilung der Risikotragfähigkeitangemessen zu berücksichtigen (Tz. 6).• Insbesondere sind die Ergebnisse der Stresstests und ihre potentiellen Auswirkungen<strong>auf</strong> die Risikosituation und die Risikodeckungspotentiale darzustellen. Ebenfallsdarzustellen sind die den Stresstests zugrunde liegenden wesentlichen Annahmen(Tz. 7).• Die Geschäftsleitung hat das Aufsichtsorgan vierteljährlich über die Risikosituation inangemessener Weise schriftlich zu informieren. Die Berichterstattung ist innachvollziehbarer, aussagefähiger Art und Weise zu verfassen und hat neben derDarstellung auch eine Beurteilung der Risikosituation zu enthalten. Auf besondereRisiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen der Geschäftsleitungist gesondert einzugehen. Für das Aufsichtsorgan unter Risikogesichtspunkten wesentlicheInformationen sind von der Geschäftsleitung unverzüglich weiterzuleiten. Hierfür hat dieGeschäftsleitung gemeinsam mit dem Aufsichtsorgan ein geeignetes Verfahrenfestzulegen (Tz. 9).Seite 20


AT Grundsätzliche Prinzipien für die Ausgestaltung des <strong>Risikomanagement</strong>sAT 4 Allgemeine Anforderungen an das <strong>Risikomanagement</strong>AT 4.4 Interne Revision• Es ist sicherzustellen, dass der Vorsitzende des Aufsichtsorgans unter Einbeziehung derGeschäftsleitung direkt bei dem Leiter der Internen Revision Auskünfte einholen kann(Tz. 1).AT 4.5 <strong>Risikomanagement</strong> <strong>auf</strong> <strong>Gruppenebene</strong>• Nach § 25a Abs. 1a KWG sind die Geschäftsleiter des übergeordneten Unternehmenseiner Institutsgruppe oder Finanzholding-Gruppe sowie die Geschäftsleiter desübergeordneten Finanzkonglomerats, Unternehmen eines Finanzkonglomerats für dieEinrichtung eines angemessenen und wirksamen <strong>Risikomanagement</strong>s <strong>auf</strong> <strong>Gruppenebene</strong>verantwortlich. Die Reichweite des <strong>Risikomanagement</strong>s <strong>auf</strong> <strong>Gruppenebene</strong> erstrecktsich <strong>auf</strong> alle wesentlichen Risiken der Gruppe unabhängig davon, ob diese vonkonsolidierungspflichtigen Unternehmen begründet werden oder nicht (z. B. Risikenaus nicht konsolidierungspflichtigen Zweckgesellschaften). Besondere Maßstäbe fürdas <strong>Risikomanagement</strong> <strong>auf</strong> <strong>Gruppenebene</strong> können sich aus spezialgesetzlichenRegelungen ergeben, wie z. B. bei Bausparkassen hinsichtlich der Kollektivsteuerung oderbei Pfandbriefbanken (Tz. 1).Seite 21


AT Grundsätzliche Prinzipien für die Ausgestaltung des <strong>Risikomanagement</strong>sAT 4 Allgemeine Anforderungen an das <strong>Risikomanagement</strong>• Die Geschäftsleitung des übergeordneten Unternehmens hat eine Geschäftsstrategiesowie eine dazu konsistente Risikostrategie festzulegen („gruppenweite Strategien“). Diestrategische Ausrichtung der gruppenangehörigen Unternehmen ist mit den gruppenweitenStrategien abzustimmen. Die Geschäftsführung des übergeordneten Unternehmensmuss für die Umsetzung der gruppenweiten Strategien Sorge tragen. Diegruppenweiten Strategien sind zumindest jährlich von der Geschäftsleitung desübergeordneten Unternehmens zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen (Tz. 2).• Das übergeordnete Unternehmen hat <strong>auf</strong> der Grundlage des Gesamtrisikoprofils derGruppe einen internen Prozess zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit <strong>auf</strong><strong>Gruppenebene</strong> einzurichten (AT 4.1 Tz. 2). Die Risikotragfähigkeit der Gruppe ist l<strong>auf</strong>endsicherzustellen (Tz. 3).• Es sind angemessene abl<strong>auf</strong>organisatorische Vorkehrungen <strong>auf</strong> <strong>Gruppenebene</strong> zutreffen. Das heisst, dass Prozesse sowie damit verbundene Aufgaben, Kompetenzen,Verantwortlichkeiten, Kontrollen sowie Kommunikationswege innerhalb der Gruppe klar zudefinieren und <strong>auf</strong>einander abzustimmen sind (Tz. 4).Seite 22


AT Grundsätzliche Prinzipien für die Ausgestaltung des <strong>Risikomanagement</strong>sAT 4 Allgemeine Anforderungen an das <strong>Risikomanagement</strong>• Das übergeordnete Unternehmen hat unter Berücksichtigung der gruppenangehörigenUnternehmen angemessene Risikosteuerungs- und -controllingprozesse einzurichten.Für die wesentlichen Risiken <strong>auf</strong> <strong>Gruppenebene</strong> sind regelmäßig angemesseneStresstests durchzuführen. Das übergeordnete Unternehmen hat sich in angemessenenAbständen über die Risikosituation der Gruppe zu informieren (Tz. 5).• Die Konzernrevision hat im Rahmen des <strong>Risikomanagement</strong>s <strong>auf</strong> <strong>Gruppenebene</strong>ergänzend zur Internen Revision der gruppenangehörigen Unternehmen tätig zuwerden. Dabei kann die Konzernrevision auch die Prüfungsergebnisse der InternenRevisionen der gruppenangehörigen Unternehmen berücksichtigen (Tz. 6).Seite 23


AT Grundsätzliche Prinzipien für die Ausgestaltung des <strong>Risikomanagement</strong>sAT 5 OrganisationsrichtlinienAT 5 Organisationsrichtlinien• Tz. 3: Die Organisationsrichtlinien haben vor allem Folgendes zu beinhalten:f) Grundsätze zu den Vergütungssystemen.Seite 24


AT Grundsätzliche Prinzipien für die Ausgestaltung des <strong>Risikomanagement</strong>sAT 7 RessourcenAT 7.1 Personal• Die Ausgestaltung der Anreizsysteme des Instituts, insbesondere derVergütungssysteme, muss mit den in den Strategien niedergelegten Zielen imEinklang. Änderungen der Strategien sind zu berücksichtigen. Die Vergütungssystememüssen so ausgerichtet sein, dass schädliche Anreize (beispielsweise eine signifikanteAbhängigkeit eines Mitarbeiters von einer variablen Vergütung) zur Eingehungunverhältnismäßig hoher Risikopositionen, vermieden werden. Die Mitarbeiter dernicht geschäftsinitiierenden Bereiche müssen ihrer Verantwortung und Aufgabeentsprechend angemessen vergütet werden. Abhängig von Art, Umfang, Komplexitätund Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten und der Vergütungsstruktur hat dieGeschäftsleitung für die Ausgestaltung und Weiterentwicklung derVergütungssysteme einen Ausschuss einzurichten (Vergütungsausschuss). DasAufsichtsorgan ist über die Vergütungssysteme zu informieren. Dem Vorsitzenden desAufsichtsorgans ist zudem ein entsprechendes Auskunftsrecht gegenüber derGeschäftsleitung beziehungsweise dem Vergütungsausschuss einzuräumen, soweit einsolcher Ausschuss existiert (Tz. 4).• In dem Vergütungsausschuss müssen neben Mitarbeitern der Personalabteilung auchMitarbeiter vertreten sein, die mit der Initiierung von Geschäften und derenÜberwachung betraut sind (Erläuterungsteil Tz. 4).Seite 25


AT Grundsätzliche Prinzipien für die Ausgestaltung des <strong>Risikomanagement</strong>sAT 7 RessourcenAT 7.1 Personal• Bei der variablen Vergütung von Geschäftsleitern und solchen Mitarbeitern, die <strong>auf</strong>grundder Kompetenzordnung hohe Risikopositionen begründen können, sind neben demindividuellen Erfolgsbeitrag auch der Erfolgsbeitrag der Organisationseinheit desjeweiligen Mitarbeiters sowie der Gesamterfolg des Instituts zu berücksichtigen.Zudem müssen sich zukünftige negative Entwicklungen bei der variablen Vergütungwiderspiegeln. Für diese Zwecke ist der Messzeitraum für die variable Vergütung undder Leistungszeitraum für die Vergütung unter Berücksichtigung der L<strong>auf</strong>zeit derRisiken hinreichend langfristig zu gestalten (Tz. 5).AT 7.2 Technisch organisatorische Ausstattung• Bei der Ausgestaltung der IT-Systeme und der zugehörigen IT-Prozesse ist grundsätzlich<strong>auf</strong> gängige Standards abzustellen, insbesondere sind Prozesse für eine angemesseneIT-Berechtigungsvergabe einzurichten, die sicherstellen, dass jeder Mitarbeiter nurüber die Rechte verfügt, die er für seine Tätigkeit benötigt; die Vergabe vonGruppenberechtigungen ist möglich (Tz. 2).Seite 26


BTO Anforderungen an die Aufbau- und Abl<strong>auf</strong>organisationBTO1 KreditgeschäftBTO 1.2 Anforderungen an die Prozesse im Kreditgeschäft• Für Geschäfte mit Hedgefonds und Private-Equity-Unternehmen sind differenzierteBearbeitungsgrundsätze zu formulieren – insbesondere im Hinblick <strong>auf</strong> die Beschaffungfinanzieller und sonstiger Informationen, die Analyse des Zwecks und der Struktur der zufinanzierenden Transaktion, die Art der Sicherheitenstellung oder die Analyse derRückzahlungsfähigkeit (Erläuterungsteil Tz. 2).• Durch die Verwendung externer Bonitätseinschätzungen wird das Institut nicht vonseiner Verpflichtung entbunden, sich ein eigenes Urteil über das Adressenausfallrisikozu bilden (Tz. 4).Seite 27


BTO Anforderungen an die Aufbau- und Abl<strong>auf</strong>organisationBTO 2 HandelsgeschäftBTO 2.2 Anforderungen an die Prozesse im HandelsgeschäftBTO 2.2.1 Handel• Interne Geschäfte dürfen nur <strong>auf</strong> der Basis klarer interner Regelungen abgeschlossenwerden (Tz. 1).• Das Institut hat standardisierte Vertragstexte zu verwenden, soweit dies bei denGeschäftsarten möglich und zweckmäßig ist (Erläuterungsteil Tz. 1).BTO 2.2.2 Abwicklung und Kontrolle• Handelsgeschäfte sind in Abhängigkeit von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehaltgrundsätzlich elektronisch abzuwickeln. Die vorhandenen Abwicklungs- undBestätigungssysteme sind, soweit möglich, zu nutzen (Erläuterungsteil Tz. 1).• Wenn im Auslandsgeschäft keine Bestätigungen eingeholt werden können, müssen <strong>auf</strong>andere Art und Weise die Existenz und die Inhalte der Geschäfte <strong>auf</strong> vergleichbaremSicherheitsniveau verifiziert werden (Erläuterungsteil Tz. 2).• Bei den Bestätigungs- und Abstimmungsverfahren ist ein besonderes Augenmerk <strong>auf</strong> dieHäufung von Stornierungen und Korrekturen bei einzelnen Mitarbeitern oderbestimmten Geschäften zu legen (Erläuterungsteil Tz. 2)..Seite 28


BTR Risikosteuerungs- und –controllingprozesseBTR 1 AdressenausfallrisikenBTR 1 Adressausfallrisiken• BTR 1 Tz. 1 nimmt nun speziell <strong>auf</strong> die Berücksichtigung von Risikokonzentrationenbezug.• Risikokonzentrationen sind zu identifizieren. Gegebenenfalls vorhandeneAbhängigkeiten sind dabei zu berücksichtigen. Bei der Beurteilung derRisikokonzentrationen ist <strong>auf</strong> qualitative und, soweit möglich, <strong>auf</strong> quantitativeVerfahren abzustellen. Risikokonzentrationen sind mit Hilfe geeigneter Verfahren zusteuern und zu überwachen (z. B. Limite, Ampelsysteme oder <strong>auf</strong> Basis andererVorkehrungen) (Tz. 6).Seite 29


BTR Risikosteuerungs- und –controllingprozesseBTR 2 MarktpreisrisikenBTR 2.1 Allgemeine Anforderungen• Hinsichtlich der Beurteilung der Marktpreisrisiken ist zu überprüfen, ob die bestehendenVerfahren auch bei schwerwiegenden Marktstörungen noch zu verwertbarenErgebnissen führen. Für Fälle fehlender, veralteter oder verzerrter Marktpreise sindalternative Bewertungsmethoden festzulegen (Tz. 3).• Der Risikobericht des Instituts muss neben den bisherigen Anforderungen zusätzlichAngaben zu den internen Handelsgeschäften (Auffälligkeiten bei der Abstimmung derHandelspositionen (z.B. Hinsichtlich der Handelsvolumina, GuV-Auswirkungen,Stornoquoten) erfassen (Tz. 5).BTR 2.3 Marktpreisrisiken des Anlagebuchs (einschließlichZinsänderungsrisiken)• Hinsichtlich der Ermittlung des Zinsänderungsrisikos dürfen Eigenkapitalbestandteile,die dem Institut zeitlich unbegrenzt zur Verfügung stehen, nicht in die barwertige Ermittlungmit einbezogen werden (Erläuterungsteil Tz. 7).Seite 30


BTR Risikosteuerungs- und –controllingprozesseBTR 3 LiquiditätsrisikenBTR 3 Liquiditätsrisiken• Das Institut hat, soweit erforderlich, auch die Liquidität im Tagesverl<strong>auf</strong> sicherzustellen.(Tz. 1) Verfügt das Institut über wesentliche Fremdwährungspositionen, hat esentsprechende Verfahren zur Steuerung seiner Fremdwährungsliquidität zuimplementieren (Erläuterungsteil Tz. 1)• Das Institut muss für Liquiditätsrisiken seine Risikotoleranz festlegen und derenEinhaltung durch geeignete Maßnahmen sicherstellen (Tz. 2)• Das Institut hat zu gewährleisten, dass ein sich abzeichnender Liquiditätsengpassfrühzeitig erkannt wird. Hierfür sind Verfahren einzurichten, deren Angemessenheitregelmäßig zu überprüfen ist. Auswirkungen anderer Risiken <strong>auf</strong> die Liquidität des Instituts(z. B. Reputationsrisiken) sind bei den Verfahren zu berücksichtigen (Tz. 3).• Es ist l<strong>auf</strong>end zu überprüfen, inwieweit das Institut, auch bei angespanntemMarktumfeld, in der Lage ist, einen <strong>auf</strong>tretenden Liquiditätsbedarf zu decken. Dabeiist insbesondere auch <strong>auf</strong> den Liquiditätsgrad der Vermögenswerte abzustellen. Derdauerhafte Zugang zu den für das Institut relevanten Refinanzierungsquellen istsicherzustellen (Tz. 5).Seite 31


BTR Risikosteuerungs- und –controllingprozesseBTR 3 Liquiditätsrisiken• In Abhängigkeit von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitätensind die jeweiligen Liquiditätskosten und –risiken sowie gegebenenfalls Beiträge zurRefinanzierung einzelner Geschäftsaktivitäten zu identifizieren und bei der Steuerung derGeschäftsaktivitäten zu berücksichtigen (Tz. 6).• Für Liquiditätsrisiken sind regelmäßig angemessene Stresstests durchzuführen.Dabei sind sowohl institutseigene als auch marktweite Ursachen für Liquiditätsrisiken indie Betrachtung einzubeziehen (Tz. 7).• Die geplanten Maßnahmen sind regelmäßig <strong>auf</strong> ihre Durchführbarkeit zu überprüfenund gegebenenfalls anzupassen. Die Ergebnisse der Stresstests sind dabei zuberücksichtigen (Tz. 8).• Es ist zu überprüfen, inwieweit der Übertragung liquider Mittel und unbelasteterVermögensgegenstände innerhalb der Gruppe gesellschaftsrechtliche, regulatorischeund operationelle Restriktionen entgegen stehen (Tz. 9)• Der Geschäftsleitung ist regelmäßig über die Liquiditätssituation, über die Ergebnisseder Stresstests sowie über wesentliche Änderungen des Notfallplans fürLiquiditätsengpässe Bericht zu erstatten. Auf besondere Liquiditätsrisiken ausaußerbilanzielle Gesellschaftskonstruktionen ist gesondert einzugehen (Tz. 10).Seite 32


Ihr KontaktMarc DafernerMobil: +49 (0)160 / 583 42 53E-Mail: Marc.Daferner@pco-ag.deMartin AxtMobil: +49 (0)151 / 16 72 85 20E-Mail: Martin.Axt@pco-ag.de<strong>Dr</strong>. <strong>Peter</strong> & <strong>Company</strong> <strong>AG</strong>Kaiserstraße 8663065 Offenbach am MainTelefon +49 (69) 82 99 33-70Fax +49 (69) 82 99 33-72www.pco-ag.de

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