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Erasmus SMS: Zuerkennung C

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Nationalagentur Lebenslanges Lernen Österreich (OeAD-GmbH),Vertretung: [ref.bez][ref.strasse][ref.plz] [ref.ort][ref.tel]An[pers.p_vn] [pers.p_nn][pers.strasse][pers.plz] [pers.ort]([ref.ort], [heute])[gsf_nr]SCHREIBEN CBetrifft: [betreff][anrede]Wir freuen wir uns, Ihnen mitzuteilen, dass Ihnen auf Grund der Nennung durch Ihre Heimatinstitution für einen <strong>Erasmus</strong>-Studienaufenthalt (<strong>SMS</strong>) ausgewählt wurden. Ihr Aufenthalt findet an der Gastinstitution [g_a_name] / [g_land] in derZeit von [gesamt_von] bis [gesamt_bis] (das sind [gesamt_dauer] Monate) statt.SIE SIND STUDIENBEIHILFENBEZIEHER/INSie haben bei Ihrer Bewerbung angegeben, dass Sie Studienbeihilfe beziehen. Die Vereinbarung C zur Verleihung des<strong>Erasmus</strong>-Status steht Ihnen nun (frühestens 45 Tage vor Antritt des Aufenthalts) in der <strong>Erasmus</strong> Online Datenbank zurVerfügung.Mit dem vorliegenden Schreiben ist noch keine Auszahlung verbunden. Bitte unterschreiben Sie die Vereinbarung Cpersönlich elektronisch oder drucken Sie diese zweimal aus, unterschreiben Sie beide Exemplare und senden Sie dieseumgehend dem [ref.bez] auf dem Postweg (eingeschrieben).ERASMUS STATUSBeachten Sie, dass die Unterzeichnung dieser Vereinbarung notwendig ist, damit Sie an der Gastinstitution Anspruch aufeinen Studienplatz erhalten sowie von den dortigen Studiengebühren befreit sind. Eine Anerkennung der an derGastinstitution erbrachten Studienleistungen kann ebenfalls nur mit dem <strong>Erasmus</strong>-Status gewährleistet werden. Die<strong>Erasmus</strong>-Studierendencharta finden Sie unter http://www.lebenslanges-lernen.at/erasmus-sms ( Downloads Studienjahr2010/2011).FINANZIERUNG ÜBER STUDIENBEIHILFENBEHÖRDEZur Finanzierung des <strong>Erasmus</strong>-Auslandsaufenthaltes müssen Sie sofort um eine Beihilfe für ein Auslandsstudium beider zuständigen Studienbeihilfenbehörde (http://www.stipendium.at) ansuchen.BESCHEIDDen Bescheid über die Beihilfe für ein Auslandsstudium senden Sie bitte in jedem Fall umgehend an das [ref.bez].Falls Sie nach Unterzeichnung der Vereinbarung C über den <strong>Erasmus</strong>-Status einen ablehnenden Bescheid vorlegen, kanneine Umwandlung in eine Vereinbarung A (= Finanzierung über die NA Lebenslanges Lernen) nach Maßgabevorhandener Mittel erfolgen. Dies ist aber ausschließlich VOR Ende des <strong>Erasmus</strong>-Aufenthalts möglich.FÖRDERUNG NATIONALAGENTUR: TOPUPBei einigen Gastländern, in denen die Auslandsbeihilfensätze unter den <strong>Erasmus</strong>-Sätzen liegen, sind seitens derNationalagentur (OeAD-GmbH) Ausgleichszahlungen (sogenannte "Topups") vorgesehen (siehe Tabelle der <strong>Erasmus</strong>-Zuschusshöhen für Bezieher/innen der Beihilfe für das Auslandsstudium).Beachten Sie, dass an Studierende, deren Heimatinstitution nicht in Bundeszuständigkeit (siehe Tabelle) fällt, keinenationalen Mittel und daher kein Topup ausbezahlt wird. Ohne Vorlage des Bescheids bis spätestens vier Wochen nach


Ende des Aufenthalts können keine Förderungen ausbezahlt werden.Falls Sie den Auslandsaufenthalt nicht antreten, teilen Sie dies bitte dem <strong>Erasmus</strong>-Referat und der zuständigenPerson/Stelle an der Heimatinstitution unverzüglich mit.Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen <strong>Erasmus</strong>-Aufenthalt.Mit freundlichen Grüßen[heute], [ref.ansprechperson]Zusätzliche Informationen finden Sie unter:http://www.lebenslanges-lernen.at/erasmus-sms ( Downloads Studienjahr 2010/2011)http://www.erasmus.atFN 320219 k / DVR 4000157 / ATU64808925

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