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1 P r o t o k o l l der 44. Sitzung des Ausschusses für Bau ... - Lübben

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P r o t o k o l l <strong>der</strong> <strong>44.</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Ausschusses</strong> <strong>für</strong> <strong>Bau</strong>, Planung und Umwelt <strong>der</strong><br />

Stadtverordnetenversammlung <strong>Lübben</strong> (Spreewald)<br />

am: 12.10.2012<br />

Beginn: 17:00 Uhr<br />

Ende: 19:25 Uhr<br />

Ort: <strong>Sitzung</strong>ssaal <strong>des</strong> Rathauses, Raum 325, Poststraße 5, 15907 <strong>Lübben</strong> (Spreewald)<br />

anwesende Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> <strong>Ausschusses</strong>:<br />

Bruse, Paul Bogula, Steffen<br />

Quasdorf, Rolf Bartel, Thomas<br />

Wedekind, Hartmut Scheinemann, Lidia<br />

Minetzke, Sabine<br />

Krumpe, Ulrich<br />

entschuldigte Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> <strong>Ausschusses</strong>:<br />

Brunert, Manuela<br />

Jungnickel, Christian<br />

Richter, Franz<br />

Gäste:<br />

Herr Yurdakul - Büro GfP Herr Selbitz - Stadtverordneter<br />

Herr Scupien - Mitarbeiter Agrargenossenschaft<br />

Radensdorf<br />

anwesende Verwaltungsangestellte:<br />

Neumann, Frank Bergmann, Steffen<br />

Hamann, Brunhilde Tarnow, Hannelore<br />

- öffentlicher Teil -<br />

TOP 1 – Feststellung <strong>der</strong> ordnungsgemäßen Ladung und <strong>der</strong> Anwesenheit<br />

Herr Bruse begrüßt die Anwesenden. Zur <strong>Sitzung</strong> wurde ordnungsgemäß eingeladen. Es sind fünf<br />

stimmberechtigte Ausschussmitglie<strong>der</strong> und drei sachkundige Einwohner anwesend.<br />

TOP 2 – Verpflichtung eines sachkundigen Einwohners<br />

Herr Bruse begrüßt Herrn Thomas Bartel, welcher künftig <strong>für</strong> die CDU den Posten <strong>des</strong> sachkundigen<br />

Einwohners anstelle von Herrn Bogula bekleiden wird. Er liest den Text <strong>der</strong> Verpflichtung vor.<br />

Herr Bartel bestätigt die Verpflichtung per Handschlag und unterschreibt den Belehrungsbogen. Er<br />

erklärt, dass er 36 Jahre alt, verheiratet und Vater von zwei Kin<strong>der</strong>n ist. Er ist gelernter Vermessungstechniker<br />

und Stadt- und Regionalplaner. Vorher war er im <strong>Bau</strong>projektmanagement in <strong>der</strong> Steuerung<br />

und Leitung öffentlicher <strong>Bau</strong>projekte bei Hoch- und Tiefbaumaßnahmen im Potsdamer Raum tätig.<br />

Seit 2010 ist er an <strong>der</strong> Hochschule Wildau im Bereich öffentliches Immobilienmanagement angestellt.<br />

Im vergangenen Jahr ist er zum Leiter in diesem Bereich aufgestiegen. Unter an<strong>der</strong>em ist er dort mit<br />

<strong>der</strong> Bewertung und Erfassung von Immobilien beschäftigt.<br />

TOP 3 – Bestätigung <strong>der</strong> Tagesordnung<br />

Es gibt keine Än<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong> Hinweise.<br />

TOP 4 – Entscheidungen über Einwendungen zur Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> vom 16.08.2012<br />

Es werden keine Än<strong>der</strong>ungen <strong>für</strong> das Protokoll angezeigt.<br />

TOP 5 – Entscheidungen über Einwendungen zur Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> letzten <strong>Sitzung</strong><br />

Herr Neumann weist auf eine Än<strong>der</strong>ung im Protokoll hin. Er bittet darum den Satz „Nicht enthalten<br />

sind die Maßnahmen <strong>des</strong> Innenbereiches.“ auf <strong>der</strong> 3. Seite im 3. Absatz von unten zu streichen.<br />

Protokoll <strong>44.</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>Bau</strong>-Ausschuss vom 11.10.2012<br />

1


Die Än<strong>der</strong>ung wird einstimmig angenommen.<br />

TOP 6 – Einwohnerfragestunde<br />

Es werden keine Fragen gestellt.<br />

TOP 7 – Außerplanmäßige Ausgabe – Straßenentwässerung in <strong>der</strong> Virchowstraße; Vorlage<br />

2012/059<br />

Herr Neumann erläutert, dass die Stadt- und Überlandwerke Mitte dieses Jahres bei <strong>der</strong> Verwaltung<br />

die Sanierung <strong>der</strong> Trinkwasserleitung in <strong>der</strong> Virchowstraße beantragt haben. Mit Bekanntwerden und<br />

aufgrund <strong>der</strong> starken Regenfälle am 05.07.2012 wurde die Problematik <strong>des</strong> auf die Grundstücke laufenden<br />

Regenwassers in dieser Straße noch einmal deutlich. Deswegen hat man sich in <strong>der</strong> Verwaltung<br />

darauf verständigt, in einer gemeinsamen <strong>Bau</strong>maßnahme zusammen mit den Stadt- und Überlandwerken<br />

einen vernünftigen Regenwasserkanal zu errichten und die Situation damit zu verbessern.<br />

Die Probleme bestehen seit vielen Jahren. Durch dieses gemeinsame Vorhaben erhofft man sich,<br />

beson<strong>der</strong>s in Bezug auf das Schließen <strong>der</strong> Straßenoberfläche, eine Einsparung.<br />

Herr Selbitz kommt.<br />

Herr Bergmann führt aus, dass die Ausschreibung in zwei Losen gemeinsam mit den Stadt- und Überlandwerken<br />

erfolgt ist. Die Planung <strong>für</strong> die Stadt- und Überlandwerke und <strong>für</strong> die Verwaltung hat das<br />

Planungsbüro Infraprojekt aus Cottbus gemacht. Die Ausschreibung und die Submission sind bereits<br />

erfolgt. Nach <strong>der</strong> Submission wurde eine Anwohnerversammlung durchgeführt, bei <strong>der</strong> über technische<br />

und beitragsrechtliche Belange in Bezug auf die <strong>Bau</strong>maßnahme informiert wurde.<br />

Unter an<strong>der</strong>em wurde über zwei mögliche Varianten <strong>der</strong> <strong>Bau</strong>ausführung gesprochen. Die Variante<br />

eins sieht einen halbseitigen Ausbau <strong>der</strong> Fahrbahn mit <strong>der</strong> Regen- und Trinkwasserleitung vor und ist<br />

die kostengünstigste Ausführung. Bei <strong>der</strong> Variante zwei wäre die gesamte Fahrbahn neu herzustellen,<br />

da die Substanz <strong>der</strong> Fahrbahn nicht mehr ausreichend ist. Die Anwohner sprachen sich <strong>für</strong> die Variante<br />

eins aus. Insgesamt gibt es in <strong>der</strong> Virchowstraße acht Flurstücke, von denen sich zwei im Eigentum<br />

<strong>der</strong> Stadt (Denkmal und ein Teil <strong>des</strong> Friedhofes) befinden. Ab <strong>der</strong> Friedensstraße soll die Virchowstraße<br />

in Richtung Friedhof halbseitig gebaut werden. Es werden Regenwasserschächte und dazwischen<br />

Sammelleitungen mit neuen Straßeneinläufen entstehen. Die Oberflächenbefestigung wird über<br />

die Unterhaltungshaushaltsstelle finanziert werden, da dieser Kostenanteil nicht beitragsfähig ist.<br />

Herr Neumann ergänzt, dass sich die Verwaltung die Kosten <strong>für</strong> das Schließen <strong>der</strong> Straßenoberfläche<br />

mit den Stadt- und Überlandwerken teilt. Zu 60 % beitragspflichtig <strong>für</strong> die Anlieger ist <strong>der</strong> <strong>Bau</strong> <strong>des</strong><br />

Regenkanals (45.000 Euro). Dies macht <strong>für</strong> die Anlieger einen Anteil von 27.000 Euro, wovon 10.000<br />

Euro auf die Flächen <strong>der</strong> Stadt entfallen. Diese Vorlage betrifft die Außerplanmäßige Ausgabe, da<br />

diese Kosten nicht in den Investitionen <strong>für</strong> 2013 enthalten sind, die Stadt es aber im Zuge <strong>der</strong> Doppelmaßnahme<br />

als sinnvoll erachtet. Bei einer Zustimmung wird im nichtöffentlichen Teil <strong>der</strong> kommenden<br />

Stadtverordnetenversammlung die Vergabe <strong>der</strong> Maßnahme erfolgen. Eine Information an die<br />

Bürger wird es im Anschluss an die Vergabe geben.<br />

Herr Bergmann erklärt, dass abgewartet werden muss, wie sich das Wetter entwickelt. Bei günstigen<br />

Bedingungen ist ein <strong>Bau</strong>beginn in diesem Jahr denkbar. Ansonsten wird Anfang 2013 begonnen.<br />

Zur Frage von Herrn Quasdorf, ob ein 400-er Betonrohr als Ableitung zur Berste ausreicht, erläutert<br />

Herr Bergmann, dass diese Größe durch eine Regenmengenberechnung mit den <strong>für</strong> diese Region<br />

durchschnittlichen Nie<strong>der</strong>schlägen ermittelt wurde. Er betont, dass solche Ausnahmesituationen wie<br />

im Juli nicht einkalkuliert werden können. Die wasserrechtliche Genehmigung zur ordnungsgemäßen<br />

Entwässerung in die Berste wurde vom Landkreis eingeholt.<br />

Empfehlung <strong>der</strong> Vorlage: da<strong>für</strong>: 5, dagegen: 0, Enthaltungen: 0<br />

TOP 8 – Entwurf Sachlicher Teilregionalplan „Windenergienutzung“ <strong>der</strong> Regionalen Planungsgemeinschaft<br />

Lausitz-Spreewald – Stellungnahme <strong>der</strong> Stadt <strong>Lübben</strong> (Spreewald)<br />

Frau Hamann erklärt, dass die Stadt von <strong>der</strong> Regionalen Planungsgemeinschaft am 20.08.2012 aufgefor<strong>der</strong>t<br />

wurde, eine Stellungnahmen zum Entwurf <strong>des</strong> Sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“<br />

als betroffene Stadt abzugeben. Bei <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> umfangreichen Unterlagen wurde festgestellt,<br />

dass die Stadt mit beiden Gebieten (W07 – Schönwalde Südost, W08 – Briesensee West)<br />

direkt betroffen ist. Die Ortsbeiräte von Lubolz und Radensdorf wurden um eine Stellungnahme gebeten.<br />

Von Radensdorf liegt eine schriftliche Zustimmung vor. Der Ortsbeirat von Lubolz hat bereits eine<br />

Protokoll <strong>44.</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>Bau</strong>-Ausschuss vom 11.10.2012<br />

2


ablehnende Stellungnahme angekündigt. Auf dieser Grundlage wurde die Stellungnahme <strong>der</strong> Stadt<br />

erstellt. Diese verliest sie (Kopie <strong>der</strong> endgültigen Stellungnahme anliegend).<br />

Anhand von ausliegenden Karten verdeutlicht sie den Standort <strong>der</strong> Windeignungsgebiete in Bezug zu<br />

den Ortsteilen. Da das Land Brandenburg die Waldgebiete <strong>für</strong> die Windeignung geöffnet hat (Schutzstatus<br />

<strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> besteht nicht mehr), sind diese Flächen nun <strong>für</strong> die Windnutzung offen.<br />

Herr Neumann erläutert, dass <strong>der</strong> Planentwurf von 2009 stammt und damals größere Flächen vorgesehen<br />

waren. Es gab eine geringe Erweiterung <strong>der</strong> Flächen, <strong>der</strong> die Verwaltung auch zugestimmt hat.<br />

Alles darüber Hinausgehende lehnt die Stadt ab. Die Unterlagen liegen in <strong>der</strong> Stadtverwaltung bis<br />

zum 26.10.2012 zur Einsichtnahme aus.<br />

Frau Minetzke be<strong>für</strong>wortet diese Stellungnahme. Beson<strong>der</strong>s die ablehnende Haltung gegenüber dem<br />

Gebiet in Lubolz kann sie nur bekräftigen. Immerhin sind die vorhandenen Windkraftanlagen schon<br />

sehr laut. Eine darüber hinausgehende Bebauung wäre noch stören<strong>der</strong>.<br />

TOP 9 – Verfahren <strong>der</strong> Unterschutzstellung von Naturschutzgebieten (NSG) gemäß § 28 Brandenburgisches<br />

Naturschutzgesetz innerhalb <strong>der</strong> Stadtgebietes – Stellungnahme <strong>der</strong> Stadt <strong>Lübben</strong><br />

(Spreewald)<br />

Herr Scupien fragt, ob mittlerweile eine Aufstellung <strong>der</strong> betroffenen Flurstücke vorliegt.<br />

Laut Frau Hamann wurden die einzelnen Flure und Flurstücke bereits in <strong>der</strong> Veröffentlichung <strong>des</strong><br />

Entwurfes <strong>der</strong> Verordnung zur Unterschutzstellung benannt. Diese liegt ebenfalls bis zum 26.10.2012<br />

in <strong>der</strong> Stadtverwaltung aus. Die Verwaltung wurde mit Schreiben vom 19.09.2012 zur Abgabe einer<br />

Stellungnahme aufgefor<strong>der</strong>t. Sie verliest den Entwurf <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> Stadt (Kopie <strong>der</strong> endgültigen<br />

Stellungnahme anliegend).<br />

Frau Minetzke entgegnet zur Aussage bezüglich <strong>des</strong> geplanten Rundwan<strong>der</strong>weges mit Naturlehrpfad,<br />

<strong>der</strong> aufgrund <strong>der</strong> Unterschutzstellung nicht realisiert werden könnte, dass dieser schon sehr lange als<br />

Vorhaben <strong>der</strong> Stadt geplant ist und als Teilprojekt <strong>der</strong> Gestaltung <strong>der</strong> Schlossinsel vorgesehen ist. Sie<br />

hält es <strong>für</strong> eine gute Sache, diesen Wan<strong>der</strong>weg langfristig zu bauen. Deswegen hatte sie das Thema<br />

in einer <strong>der</strong> letzten <strong>Sitzung</strong> angesprochen.<br />

Herr Quasdorf wirft ein, dass sofern die Stadt nicht auf das Verfahren reagiert, dieses Vorhaben vielleicht<br />

nicht realisiert werden kann. Er schlägt vor, dass man die geplante Unterschutzstellung <strong>der</strong> Flächen<br />

nicht als Ganzes ablehnen sollte, son<strong>der</strong>n nur unter <strong>der</strong> Bedingung, dass das Vorhaben <strong>des</strong><br />

Rundwan<strong>der</strong>weges realisiert werde kann. Seiner Meinung nach wird die Stadt mit einer vollständigen<br />

Ablehnung nicht durchkommen.<br />

Frau Hamann erklärt, dass sie sich in <strong>der</strong> Stellungnahme nur auf die Flächenabgrenzung bezieht. Sie<br />

würde noch einige Ergänzungen und Begründung zu bestimmten Paragrafen den Wald betreffend in<br />

die Stellungnahme einarbeiten wollen.<br />

Herr Neumann erläutert, dass vorgeschlagen wird, den Teil <strong>für</strong> den Weg aus <strong>der</strong> vorgesehenen Fläche<br />

zu streichen.<br />

TOP 10 – Bebauungsplan Nr. 1 e „Innenstadt“ – 1. Än<strong>der</strong>ung; Vorlage 2012/057; Gast: Herr<br />

Yurdakul – Planungsbüro GfP, Berlin<br />

Frau Hamann führt ein, dass die vorliegende Aufstellung <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung eine Fortschreibung <strong>des</strong> seit<br />

2000 rechtswirksamen Bebauungsplanes darstellt und aufgrund <strong>der</strong> Ergebnisse und Erfahrungen<br />

stadtplanerischer Arbeiten <strong>der</strong> Vergangenheit in dem Bereich erfor<strong>der</strong>lich geworden ist.<br />

Es gibt keine großen Än<strong>der</strong>ungen <strong>für</strong> den Bebauungsplan. Im Wesentlichen geht es darum, detaillierte<br />

Festlegungen vor allem zur äußeren Gestaltung <strong>der</strong> Gebäude zu treffen und die städtebaulichen und<br />

Raum bildenden Grundsätze zu modifizieren.<br />

Herr Neumann ergänzt, dass noch <strong>der</strong> konkrete Offenlegungsbeschluss folgen wird. Er erklärt, dass in<br />

Bezug auf den Brückenplatz die Bebauung mit dem einen Investor abgestimmt und unterzeichnet<br />

wurde. Als Folge wurde <strong>der</strong> Bebauungsplan dahingehend angepasst, dass das <strong>Bau</strong>recht rechtzeitig<br />

vorliegt.<br />

Frau Hamann präzisiert, dass angestrebt wird, das vorgezogene <strong>Bau</strong>recht bei eingetretener Planreife<br />

bereits im Frühjahr 2013 zu erlangen, da die Interessenten so schnell wie möglich bauen wollen.<br />

Protokoll <strong>44.</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>Bau</strong>-Ausschuss vom 11.10.2012<br />

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Empfehlung <strong>der</strong> Vorlage: da<strong>für</strong>: 5, dagegen: 0, Enthaltungen: 0<br />

TOP 11 – Bebauungsplan Nr. 22 „Wohngebiet Brunnenstraße“ – Erläuterungen zum Verfahren;<br />

Gast: Herr Yurdakul – Planungsbüro GfP, Berlin<br />

Frau Hamann erklärt, dass sich <strong>der</strong> geplante Terminablauf <strong>für</strong> den Bebauungsplan verzögert hat.<br />

Grund da<strong>für</strong> sind die vielen Schwierigkeiten im Verfahren. Über diese Probleme und die daraus resultierenden<br />

Auswirkungen auf die Grundstückskosten wollte die Verwaltung die Stadtverordneten vor<br />

dem Offenlegungsbeschluss informieren.<br />

Herr Yurdakul erläutert, dass es vorher <strong>für</strong> diesen Bereich den Bebauungsplan 25 gegeben hat. Dieser<br />

hatte jedoch einige uneffektive Lösungen in Bezug auf die Straßenführung. Beim neuen Bebauungsplan,<br />

<strong>der</strong> als reines Wohngebiet ausgewiesen werden soll, gibt es einen größeren Geltungsbereich<br />

und einige an<strong>der</strong>e vereinfachte und überarbeitete Inhalte. Außerdem wurden die geplante Feuerwehr<br />

und die Kita bei <strong>der</strong> Planung berücksichtigt.<br />

Für den Bebauungsplan wurden Zusatzuntersuchungen (Biotoptypenerhebung, Artenschutzgutachten)<br />

beauftragt, die keine Verstöße gegen das Artenschutzgesetz festgestellt haben. Demnach wurde<br />

eine Übereinstimmung mit den Planungsabsichten und dem artenschutzrechtlichen Gegebenheiten<br />

abgeleitet. Es wurde diagnostiziert, dass es möglicherweise Probleme mit dem Lärmschutz geben<br />

könnte. Daher wurde ein Schallgutachten beauftragt, was unter an<strong>der</strong>em Themenschwerpunkte, wie<br />

den Bahnlärm, Verkehrslärm und die Auswirkungen eines Gewerbebetriebes in <strong>der</strong> Nähe untersuchen<br />

sollte. Die Erstellung dieses Gutachtens war dahingehend problematisch, dass die Bahn nicht sehr<br />

freigiebig mit ihren Prognosedaten war. Im Ergebnis <strong>des</strong> Gutachtens werden erhöhte Schallemissionen<br />

in dem Bereich bescheinigt, die aber in <strong>der</strong> Form erwartet wurden.<br />

Weiterhin wurde die bestehende Geländeerhebung untersucht. Die Möglichkeit, die bestehende Erhebung<br />

in die dahinter angrenzende Senke umzulagern, besteht nicht, da <strong>der</strong> Wall unter an<strong>der</strong>em mit<br />

<strong>Bau</strong>schutt durchsetzt ist. Daher wäre ein Abtransport <strong>des</strong> Materials mit anschließen<strong>der</strong> Verfüllung <strong>der</strong><br />

Senke und <strong>des</strong> Aushubes notwendig, was mit ungefähr 60.000 Euro beziffert wurde. Es besteht die<br />

Möglichkeit, dieses Gebiet ohne Bebauung zu lassen, um die Kosten weitestgehend zu vermeiden. Da<br />

allerdings <strong>für</strong> die Straße dennoch ein Teil <strong>der</strong> Flächen begradigt werden müsste, hält er es <strong>für</strong> sinnvoll<br />

alle Geländeunebenheiten zu beseitigen. Sollte dies gewünscht sein, wäre noch zu klären, ob die<br />

Kosten nur auf die künftigen betroffenen <strong>Bau</strong>grundstücke o<strong>der</strong> auf alle Grundstücke im Bebauungsplan<br />

umgelegt werden sollen.<br />

Im Zuge <strong>des</strong> weiteren Verfahrens werden Abfragen hinsichtlich möglicher Altlasten notwendig sein, da<br />

zwei als Deponieflächen verdächtige Flächen gefunden wurden. Die Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung<br />

können Einfluss auf die Inhalte <strong>des</strong> Bebauungsplanes haben.<br />

Er erklärt, dass <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit unbebaute Bereich <strong>des</strong> verlängerten Heideweges als Waldgebiet ausgewiesen<br />

ist. Um ausreichend große <strong>Bau</strong>grundstücke zu erhalten, ist hier eine Umwandlung <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong><br />

geplant. Dazu ist eine Waldumwandlungsgenehmigung notwendig, die bereits vorbereitet wurde. Der<br />

Voranfrage zum Vorhaben wurde von den Forstbehörden stattgegeben. Er erläutert, dass die Umwandlungskante<br />

allerdings nicht mit dem Geltungsbereich <strong>des</strong> Bebauungsplanes übereinstimmt. Denn<br />

das Lan<strong>des</strong>leitgesetz sieht einen Schutzabstand zwischen <strong>der</strong> Nutzung auf dem Grundstück und den<br />

Waldflächen von 30 Metern vor. Gäbe es den Schutzabstand nicht, dürften die Eigentümer im Garten<br />

we<strong>der</strong> Rauchen noch mit an<strong>der</strong>en offenen Feuerquellen (Grillen, etc.) arbeiten. Daher ist <strong>der</strong> Vorschlag<br />

<strong>der</strong> Verwaltung, dass <strong>der</strong> Schutzabstand mit umgewandelt wird. Dies steht zur Diskussion. Die<br />

Kosten <strong>für</strong> das Verfahren liegen bei ca. 1.000 Euro pro ha Wald (ca. 15 ha), was seiner Erfahrung<br />

nach sehr preiswert ist. Er ergänzt, dass an einigen Stellen die Tiefe <strong>der</strong> <strong>Bau</strong>fel<strong>der</strong> verringert wurde,<br />

um die Eingriffe zu minimieren.<br />

Er weist auf einen Bereich hin, <strong>der</strong> als private Hausgärten ausgewiesen ist, <strong>der</strong> nur in den Bebauungsplan<br />

aufgenommen wurde, da dieser Bereich sonst als nicht definierte Fläche zwischen <strong>der</strong> Klarstellungssatzung<br />

und dem neuen Bebauungsplan frei geblieben wäre. Dadurch soll möglichen Diskrepanzen<br />

und Problemen vorgebeugt werden.<br />

Als weitere Beson<strong>der</strong>heit gibt es eine alternative Festsetzung im rechten Bereich <strong>des</strong> Planes. Derzeit<br />

ist es so, dass diese drei Flächen <strong>der</strong> Stadt gehören und als Gartenflächen an die angrenzenden<br />

Wohngrundstücke verpachtet sind. Hier wäre zu klären, ob die Pächter am Kauf <strong>der</strong> Grundstücke<br />

interessiert sind, damit diese langfristig den Grundstücken als private Hausgärten zugeordnet werden<br />

können. Sollten die Nutzer kein Interesse am Kauf habe, besteht <strong>für</strong> die Stadt die Möglichkeit, die<br />

Pachtverträge zu kündigen und einen Teil <strong>der</strong> Flächen als ein einzelnes <strong>Bau</strong>grundstück zu veräußern.<br />

Beide Varianten sollen in <strong>der</strong> Planungsphase <strong>des</strong> Verfahrens berücksichtigt werden.<br />

Die Nutzungsmaße <strong>für</strong> die Grundstücke schwanken je nach Standort und Grundstücksgröße zwischen<br />

0,1, 0,15 und 0,2. Die erarbeiteten Testentenwürfe <strong>für</strong> die Grundstückseinteilungen ergaben<br />

Grundstücke zwischen 850 m² und 1 100 m².<br />

Protokoll <strong>44.</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>Bau</strong>-Ausschuss vom 11.10.2012<br />

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Herr Quasdorf fragt zu den zusätzlichen Kosten von 60.000 Euro, wie hoch <strong>der</strong> Gegenwert wäre,<br />

wenn die Begradigung nicht erfolgt und demnach diese Flächen nicht verkauft werden könnten.<br />

Dazu kann Frau Hamann keine konkrete Antwort geben, da dies auch von den Erschließungskosten<br />

abhängig ist, die noch entstehen.<br />

Herr Yurdakul ergänzt, dass die Kosten auch davon abhängen, inwieweit die Waldflächen hinter dem<br />

Bereich <strong>des</strong> dann nicht genutzten <strong>Bau</strong>lan<strong>des</strong> nicht mit umgewandelt werden. Es steht noch die Entscheidung<br />

an, ob die Kosten <strong>für</strong> die Begradigung auf alle <strong>Bau</strong>grundstücke umgelegt werden, o<strong>der</strong> nur<br />

auf die betroffenen Grundstücke. Bei einer Umlage auf alle <strong>Bau</strong>grundstücke ergibt sich ein Aufschlag<br />

von ca. 1,10 Euro pro m². Sollten nur die betroffenen <strong>Bau</strong>grundstücke die Umlage erhalten, macht das<br />

in etwa 8 Euro pro m² aus.<br />

Frau Minetzke spricht sich da<strong>für</strong> aus, dass die Kosten <strong>für</strong> die Geländebegradigung auf das ganze<br />

<strong>Bau</strong>gebiet umgelegt werden. Dies hält sie <strong>für</strong> gerechter. Sie stimmt <strong>der</strong> Umwandlung <strong>des</strong> Schutzabstan<strong>des</strong><br />

zu.<br />

Herr Bartel möchte wissen, wie die Planung <strong>für</strong> das Vorhaben realisiert werden soll.<br />

Herr Neumann führt aus, dass es noch keine konkrete Vorstellung darüber gibt, welche Grundstücke<br />

zuerst veräußert werden. Da <strong>der</strong> Heideweg bereits vorhanden ist, wäre es nur ein geringer Aufwand,<br />

erst die neuen <strong>Bau</strong>flächen (ca. 15 Grundstücke) an diesem Weg zu verkaufen.<br />

Angebote <strong>für</strong> die Planung wurden bereits eingeholt. Es ist angedacht, die Vorplanung noch in diesem<br />

Jahr <strong>für</strong> den gesamten Bereich auf einmal zum machen. Danach ist zu entscheiden, ob in mehreren<br />

Abschnitten gebaut wird und wie diese aussehen könnten. Denkbar wären drei <strong>Bau</strong>abschnitte. Die<br />

Kosten <strong>für</strong> die Erschließung sind zu 90% auf die Eigentümer umzulegen. Die Stadt ist <strong>der</strong>zeit noch<br />

Eigentümer vieler Flächen, die später als <strong>Bau</strong>land verkauft werden sollen.<br />

Frau Hamann ergänzt, dass als Punkt <strong>für</strong> die Begradigung <strong>der</strong> kompletten Fläche spricht, dass bereits<br />

<strong>für</strong> die Straßenverkehrsfläche ein Teil <strong>der</strong> Fläche begradigt werden muss. Den Rest <strong>der</strong> Fläche brach<br />

liegen zu lassen, wäre nicht sinnvoll. An an<strong>der</strong>en Stellen <strong>des</strong> Bebauungsplanes wurden Flächen aufgrund<br />

erheblicher Geländeunebenheiten von <strong>der</strong> Bebauung ausgelassen.<br />

Die Straße soll als verkehrsberuhigter Bereich <strong>für</strong> dieses neue Wohngebiet eingerichtet werden.<br />

Es entstehen weitere Kosten von ca. 4.500 Euro pro ha umgewandelten Waldbereich, da die Wurzeln<br />

<strong>der</strong> gefällten Bäume entfernt werden müssen. Außerdem gibt es in dem Bereich Munitionsverdachtsflächen,<br />

wo<strong>für</strong> eine Freigabe erteilt werden muss.<br />

Herr Yurdakul erklärt, dass sehr intensiv über die Gestaltung <strong>des</strong> Straßenprofils nachgedacht wurde.<br />

Durch die vorliegende Gestaltung soll das schnelle Fahren verhin<strong>der</strong>t werden.<br />

Die frühzeitige Beteiligung von Bürgern und Behörden soll noch in diesem Jahr erfolgen. Nach <strong>der</strong>zeitiger<br />

Planung könnten bereits im Sommer 2013 die ersten Häuser gebaut werden.<br />

TOP 12 – Anfragen öffentlicher Art<br />

Frau Minetzke erklärt, dass durch die Bäume in <strong>der</strong> Friedensstraße das Straßenbord angehoben wird.<br />

Ihrer Meinung nach sollte etwas unternommen werden, da dies sehr gefährlich werden kann.<br />

Herr Neumann wird das mitnehmen.<br />

Herr Bruse stellt um 18:40 Uhr die Nichtöffentlichkeit her.<br />

Protokoll <strong>44.</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>Bau</strong>-Ausschuss vom 11.10.2012<br />

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