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FINANZKOMPASS - Arbeitsmarktservice Österreich

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2Vorwort3VorwortIn dieser Broschüre finden Sie eine Vielzahl nützlicherRatschläge zur Frage: Wie gehe ich mit meinemGeld sinnvoll und wirksam um?Die enthaltenen Tipps betreffen unterschiedlichsteLebenslagen und bieten die Möglichkeit, anstatt anvielen unterschiedlichen Orten Auskünfte einzuholen,hier das Wesentliche auf einen Blick zu finden.Die Spanne an Informationen reicht von A wieArbeitssuche bis Z wie Zuschüsse.MedieninhaberinnenAutorinRechercheRedaktionFotosVisuelle GestaltungDruckErscheinungsortAuflageImpressumArbeiterkammer Vorarlberg<strong>Arbeitsmarktservice</strong> VorarlbergFrauenreferat im Amt der Vorarlberger LandesregierungÖGB VorarlbergDr.in Eva HäfeleMag.a Sandra HämmerleMag.a Kamila Simma, Mag.a Monika Lindermayr,Mag.a Angelika Nocker, Mag.a Sabine RudigierIng. Mag. Thomas MetzlerIng. Mag. Thomas MetzlerThurnher Druckerei, RankweilBregenz10.000 StückBitte beachten Sie:Leistungen der öffentlichen Hand und Verdienstgrenzenwerden jährlich angepasst. EntsprechendeZahlen beziehen sich daher auf das Jahr 2011.Es gibt keinen Rechtsanspruch aus der Benutzungder Informationen und Angaben dieser Broschüre.Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.Die Broschüre erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.Ihr RedaktionsteamEs besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Informationen.Alle Angaben ohne Gewähr. Rechtsansprüche aus der Benutzung derAngaben sind ausgeschlossen.Wir bedanken uns bei allen Institutionen und Personen, die die Rechercheunterstützt haben.Bestellung: +43 (0)5574 511 24112, frauen@vorarlberg.at


4inhaltsverzeichnisTIPPS FÜR DEN UMGANG MIT GELD 5Tipps für den Umgang mit Geld561014162024283236384042444648505256InhaltsverzeichnisTipps für den Umgang mit GeldArbeit findenBeratungen in Anspruch nehmenFinanzen in Ordnung bringenWie komme ich zu meinem Recht?Weniger Steuern zahlenUnterstützung für Kinder und FamilienUnterstützungen für Kinder und SchülerInnenUnterstützung bei der Pflege von AngehörigenBedarfsorientierte MindestsicherungBefreiung von GebührenNotfälle – hier wird rasch geholfenGünstig einkaufenPreiswerter WohnenMobil unterwegs seinEin Mehr an Freizeit und KulturGesund sein und gesund bleibenGut beraten und informiert in die PensionInformationsbroschürenooooooooooooRichten Sie sich ein eigenes Konto ein.Setzen Sie einen Guthabenrahmen aufIhrem Konto.Planen Sie Ihre finanzielle Zukunft,und überprüfen Sie diese Planung auchregelmäßig.Informieren Sie sich auf der Bank undbei Ihrem Bankberater – fragen Sie nach,wenn Ihnen etwas unklar ist.Versuchen Sie immer, 10 % Ihresmonatlichen Einkommens zu sparen! Ambesten legen Sie das Geld bereits amMonatsanfang zurück.Besprechen Sie wichtige Verträge mitIhrem Partner oder mit Freundinnen, undschlafen Sie dann eine Nacht darüber!Übernehmen Sie die Verantwortung fürdas Geld selbst!Reden Sie über Geld mit Ihren Freundinnenund anderen Frauen. So erhaltenSie auch neue Tipps.Arbeiten gehenBleiben Sie finanziell eigenständig undbewahren Sie sich Ihr eigenes Einkommen.Denken Sie an Ihre Pensionsvorsorge –je früher, desto besser!Bei der Pensionsvorsorge geht es um denErwerb von Versicherungszeiten. Achtung:Bei einer geringfügigen Beschäftigungwerden keine Versicherungszeitenerworben.Führen Sie jährlich eine Arbeitnehmerinnenveranlagung(Lohnsteuerausgleich)durch. Schenken Sie dem Staatkein Geld!Wenn Sie im Betrieb des Mannes angestelltsind, achten Sie darauf, dass Sieversichert sind.ooooooooooooooKlären Sie mit Ihrem Partner, wer wasim Haushalt bezahlt, und überprüfenSie das jährlich. Die Ausgaben sollten ineinem guten Verhältnis zu den jeweiligenEinnahmen stehen.Treffen Sie beim Haushaltsgeld klareAbsprachen mit Ihrem Partner.Sparen Sie auf konkrete Ziele wie Urlaub,bestimmte Konsumgüter usw.Vorsicht bei Bürgschaften für Ihren Partneroder für Verwandte!Beim EinkaufenErstellen Sie für den Einkauf eine Einkaufsliste.Machen Sie keine Hamsterkäufe.Vergessen Sie Sonderangebote, nurweil sie gerade günstig sind. Kaufen Siedas, was Sie wirklich brauchen.Reparieren statt wegwerfen und neukaufen!Ausleihen statt kaufen!Vorsicht bei Ratenkäufen!Zahlen Sie, wenn möglich, immer bar!Karenzzeit und WiedereinstiegBei Familienpause und Wiedereinstieginformieren Sie sich rechtzeitig über dieKindergeldmodelle.Machen Sie sich schon vor dem WiedereinstiegGedanken über Ihre zukünftigeArbeit. Lassen Sie sich beraten und informierenSie sich über den Arbeitsmarkt.Dann sind Sie gut vorbereitet.Organisieren Sie frühzeitig die Kinderbetreuung.Informieren Sie sich rechtzeitig überFörderungen bei Aus- und Weiterbildungen,z.B. beim AMS.ooFamilie und HaushaltSchauen Sie sich Ihre Familienfinanzen(alle Einnahmen und Fixkosten) genauan.Führen Sie ein Haushaltsbuch, in demSie alle Ausgaben aufschreiben.Diese Tipps wurden von der IfS-Schuldenberatungzur Verfügung gestellt.KontaktIfS-Schuldenberatung gemGmbHMehrerauerstraße 36900 BregenzTelefon: 05574-46 185


8Arbeit findenBeratung und Unterstützung beider beruflichen Orientierung undArbeitsucheSie erhalten Informationen zum ThemaWiedereinstieg, zu Bildungsangebotenund Bildungsförderungen sowie Klärungvon Zugangsvoraussetzungen.KontaktFEMAILFrauenInformationszentrumVorarlbergMarktgasse 66800 FeldkirchTelefon: 05522-31002-0E-mail: info@femail.atwww.femail.atBildungs- und Berufsberatungin allen Fragen, die mit Ausbildung,Weiterbildung und beruflichen Veränderungenverbunden sind.KontaktBIFO – Beratung für Bildung undBerufBahnhofstraße 246850 DornbirnTelefon: 05572-31717-0E-Mail: bifoinfo@bifo.atwww.bifo.atBildungszuschussDieser Zuschuss wird für Vollzeitausbildungenund berufsbegleitende Ausbildungenfür Wiedereinsteigerinnen undUnternehmerinnen gewährt.KontaktArbeiterkammer VorarlbergWidnau 2–46800 FeldkirchHotline: 050-258-4200(vormittags 8.00 bis 12.00 Uhr)E-Mail: info@bildungszuschuss.atwww.bildungszuschuss.atKurse und Stipendien des ÖGB(nur für ÖGB-Mitglieder)Stipendien werden für die beruflicheAus- und Weiterbildung sowie für weitereAusbildungen (Berufsreifeprüfung, Studienberechtigungsprüfungetc.) gewährt.ÖGB-BerufsschutzBerufshaftpflichtversicherung, Berufsrechtschutzversicherung,Hilfe beiMobbing.ÖGB-Solidaritätsversicherung(nur für ÖGB-Mitglieder)Bei Spitalsaufenthalten, Invalidität, Todesfall,bei Freizeitunfällen und Ablebensrisikoversicherung.KontaktÖGB VorarlbergWidnau 26800 FeldkirchTelefon: 05522-3553-0E-Mail: vorarlberg@oegb.atwww.oegb.atMobbing-BeratungDie Erstberatung ist kostenlos für alle.KontaktÖGB VorarlbergWidnau 26800 FeldkirchTelefon: 05522-3553-18E-Mail: vorarlberg@oegb.atwww.oegb.atTippAuch Frauen ohne Leistungsbezugkönnen sich beim AMS vormerkenlassen. Diese Zeiten können aufdie spätere Pension angerechnetwerden.Beachten Sie, dass die AMS-Zeiten –auch bei abgelehnter Notstandshilfewegen des Partnereinkommens – alsPensionsversicherungszeiten geltenkönnen.Voraussetzung für die finanziellenLeistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz(z.B. Arbeitslosengeld,Notstandshilfe) für Personenmit Betreuungspflichten ist, dassSie mindestens 16 bzw. 20 Stundenpro Woche zur Verfügung stehen.Der Anspruch auf Arbeitslosengeldund Notstandshilfe ist aber nichtVoraussetzung für eine Vormerkungbeim AMS bzw. für etwaige Beratungsleistungenund Förderungendes AMS.


10Beratung in anspruch nehmen11beratunginanspruchnehmenFEMAIL FrauenhotlineZum halben Tarif können Sie sich mitallen Fragen an die Frauenhotline desFEMAIL wenden.KontaktFEMAIL FrauenhotlineTelefonnummer: 0810-006-362Beratungen für die Inanspruchnahmevon SozialleistungenKontaktFEMAIL – FrauenInformationszentrumVorarlbergMarktgasse 66800 FeldkirchTelefon: 05522-31002-0E-Mail: info@femail.atwww.femail.atIfS-Beratungsstelle BludenzInnovationszentrum BludenzKlarenbrunnstraße 126700 BludenzTelefon: 05552-62303-0E-Mail: ifs.bludenz@ifs.atwww.ifs.atIfS-Beratungsstelle BregenzSt.-Anna-Straße 26900 BregenzTelefon: 05574-42890-0E-Mail: ifs.bregenz@ifs.atwww.ifs.atIfS-Beratungsstelle BregenzerwaldImpulszentrumGerbe 11356863 EggTelefon: 05512-2079-0E-Mail: ifs.bregenzerwald@ifs.atwww.ifs.atIfS-Beratungsstelle DornbirnKirchgasse 4b6850 DornbirnTelefon: 05572-21331-0E-Mail: ifs.dornbirn@ifs.atwww.ifs.atIfS-Beratungsstelle FeldkirchGanahl-ArealSchießstätte 146800 FeldkirchTelefon: 05522-75902-0E-Mail: ifs.feldkirch@ifs.atwww.ifs.atIfS-Beratungsstelle HohenemsFranz-Michael-Felder-Straße 66845 HohenemsTelefon: 05576-73302-0E-Mail: ifs.hohenems@ifs.atwww.ifs.atCaritas CenterBeratungsstelle Existenzund WohnenReichsstraße 1736800 FeldkirchTelefon: 05522-200www.caritas-vorarlberg.atBeratung zu Fragen desKinderbetreuungsgeldesKontaktFEMAIL – FrauenInformationszentrumVorarlbergMarktgasse 66800 FeldkirchTelefon: 05522-31002-0E-Mail: info@femail.atwww.femail.atBeratung zu Fragen desKinderbetreuungsgeldes(nur für AK-Mitglieder)KontaktArbeiterkammer VorarlbergRechtsberatungWidnau 2–46800 FeldkirchTelefon: 050-258-2600E-Mail: familie.frau@ak-vorarlberg.atwww.ak-vorarlberg.at


12Beratung in anspruch nehmenBeratung zu Fragen desKinderbetreuungsgeldes(nur für ÖGB-Mitglieder)KontaktÖGB-FrauenreferatWidnau 26800 FeldkirchTelefon: 05522-3553-20E-Mail: vorarlberg@oegb.atwww.oegb.atKonsumentenberatungKompetente BeraterInnen bieten umfassendenKonsumentenschutz undunterstützen die Verbraucherinnen beiFragen und Problemen des täglichen Konsums.Preisvergleiche ermöglichen einenkostenbewussten Einkauf.KontaktArbeiterkammer VorarlbergKonsumentenberatungWidnau 2–46800 FeldkirchTelefon: 050-258-3000E-Mail: konsumentenberatung@akvorarlberg.atwww.ak-vorarlberg.atTippAllgemeine Sozialberatung:Information, Abklärung, Beratung,Sachhilfen etc.KontaktBürgerservice oder Sozialabteilung derjeweiligen Gemeinde.


14finanzen in ordnung bringen15Informationen und Beratungzu Finanzplanung, Krediten, Schuldenregelung,Privatkonkurs, Exekution undPfändung.KontaktIfS-Schuldenberatung BregenzBenger-ParkMehrerauerstraße 36900 BregenzTelefon: 05574-46185-0E-Mail: ifs.schuldenberatung@ifs.atwww.ifs.atIfS-Schuldenberatung FeldkirchSchießstätte 146800 FeldkirchTelefon: 05522-75902-0E-Mail: ifs.schuldenberatung@ifs.atwww.ifs.atIfS-Schuldenberatung BludenzKlarenbrunnstraße 126700 BludenzTelefon: 05552-62303-0E-Mail: ifs.schuldenberatung@ifs.atwww.ifs.atBeratung zum persönlichenMonatsbudgetFür Jugendliche und Erwachsene.KontaktIfS-Schuldenberatung BregenzBenger-ParkMehrerauerstraße 36900 BregenzE-Mail: ifs.schuldenberatung@ifs.atwww.fitfuersgeld.atfinanzeninordnungbringen


16wie komme ich zu meinem recht? 17wie kommeich zumeinem recht?Anwaltliche Auskunft –beim ersten Mal kostenlosEinige Vorarlberger Rechtsanwälte bieteneine erste kostenlose Beratung an.Gemeinsam werden in einem ca. 15- bis20-minütigen Gespräch die Rechtslageund die weitere Vorgangsweise besprochen.KontaktVorarlberger RechtsanwaltskammerMarktplatz 116800 FeldkirchTelefon: 05522-71122E-Mail: kammer@rechtsanwaeltevorarlberg.atwww.rechtsanwaelte-vorarlberg.atRechtsberatung zuEhe- und ScheidungsfragenDas Frauenreferat der Landesregierungbietet Frauen eine Rechtsberatungzu Ehe- und Scheidungsfragen an. Eshandelt sich um eine einmalige Beratung(mit einem Selbstbehalt) im Ausmaß vonlängstens 45 Minuten bei ausgewähltenRechtsanwältinnen.KontaktFrauenreferat der VorarlbergerLandesregierung6901 BregenzTelefon: 05574-511-24136E-Mail: frauen@vorarlberg.atwww.vorarlberg.at/frauenInformationen zu Fragen desEhe-, Scheidungs-, Sorge- undBesuchsrechtsAuskunft bei finanziellen Problemen,psychologische Beratung in Erziehungsfragenund bei Partnerschaftsproblemen.Beratung in familienrechtlichen Angelegenheiten,etwa bei Fragen zum Ehe-,Scheidungs-, Sorge- und Besuchsrecht.KontaktFamilienservice desBundesministeriums fürWirtschaft, Familie & JugendHotline: 0800-240262E-Mail: familienservice@bmwfj.gv.atFEMAIL – FrauenInformationszentrumVorarlbergMarktgasse 66800 FeldkirchTelefon: 05522-31002-0E-Mail: info@femail.atwww.femail.atVerfahrenshilfeDie Verfahrenshilfe bietet die Möglichkeit,die Kosten eines Zivilverfahrens zurGänze oder zum Teil nicht bezahlen zumüssen. Bitte erkundigen Sie sich überindividuell anfallende Kosten und Voraussetzungen.Der Antrag ist bei den Bezirksgerichtenabzugeben.KontaktBezirksgericht BezauPlatz 396870 BezauTelefon: 05514-2206-0Bezirksgericht BludenzSparkassenplatz 46700 BludenzTelefon: 05552-63081-0Bezirksgericht BregenzA.-Schneider-Straße 146900 BregenzTelefon: 05574-4931-0Bezirksgericht DornbirnKapuzinergasse 126850 DornbirnTelefon: 05572-3843-0Bezirksgericht FeldkirchChurerstraße 136800 FeldkirchTelefon: 05522-302-0Bezirksgericht MontafonGerichtsweg 36780 SchrunsTelefon: 05556-72202-0


18wie komme ich zu meinem recht?wie komme ich zu meinem recht?19Kostenlose Rechtsberatung inallen BezirksgerichtenSprechtage jeweils Dienstagvormittag zuFamilien- und Obsorgerecht.KontaktBezirksgerichte in Vorarlberg(Siehe Seite 17)Familienberatung in denBezirksgerichtenJuristinnen und Beraterinnen des EheundFamilienzentrums sind zu den wöchentlichenSprechtagen anwesend.Eine weitere Begleitung durch dieBeratungsstellen des Ehe- und Familienzentrumsist möglich.KontaktEhe- und FamilienzentrumHerrengasse 46800 FeldkirchTelefon: 05522-74139E-Mail: beratungsstellen-efz@kathkirche-vorarlberg.atwww.efz.atBezirksgericht Feldkirch(Dienstag, 10.00–12.00 Uhr)Bezirksgericht Dornbirn(Dienstag, 8.30–10.30 Uhr)Bezirksgericht Bregenz(Dienstag, 8.30–10.30 Uhr)Adressen siehe Seite 17.Kostenlose Rechtsberatung(einmalig)Bei Bedarf bezahlt das IfS eine einmaligeBeratung bei einem Rechtsanwalt odereiner Rechtsanwältin.Beim FEMAIL gibt es die kostenloseRechtsberatung nur für Frauen.Beratung in arbeits- undsozialrechtlichen Fragen(nur für AK-Mitglieder)KontaktArbeiterkammer VorarlbergWidnau 2–46800 FeldkirchArbeitsrechtTelefon: 050-258-2000E-Mail: arbeitsrecht@ak-vorarlberg.atwww.ak-vorarlberg.atSozialrechtTelefon: 050-258-2200E-Mail: sozialrecht@ak-vorarlberg.atwww.ak-vorarlberg.atBeratung in arbeits- undsozialrechtlichen Fragen(nur für ÖGB-Mitglieder)KontaktÖGB VorarlbergWidnau 26800 FeldkirchTelefon: 05522-3553-0E-Mail: vorarlberg@oegb.atwww.oegb.atIfS-Prozessbegleitungfür GewaltopferDas IfS bietet Gewaltopfern einekostenlose Prozessbegleitung durchPsychologInnen, SozialarbeiterInnen undJuristInnen/AnwältInnen an. Die Prozessbegleitungbeinhaltet die Beratung,Unterstützung und rechtliche Vertretungwährend der belastenden Zeit des Strafverfahrens.KontaktAlle IfS-Beratungsstellen(Siehe Seite 11)IfS-OpferschutzIfS-Opferschutz ist eine Initiative zumSchutz von Menschen, die von sexueller,körperlicher und psychischer Gewaltbetroffen sind. Wir bieten Schutz undSicherheit, Beratung und Unterstützungfür Menschen, die akut bedroht sind. DerOpferschutz bietet außerdem für Opfervon Gewalt psychosoziale und juristischeProzessbegleitung.KontaktIfS-FrauennotWohnungdas frauenhaus in vorarlbergPostfach 616850 DornbirnTelefon: 05572/29304 (Rund um die Uhr)E-Mail: frauennotwohnung@ifs.atwww.ifs.atIfS-Gewaltschutzstelle VorarlbergJohannitergasse 66800 FeldkirchTelefon: 05522-82440E-Mail: gewaltschutzstelle@ifs.atwww.ifs.atTippAuch der Bürgerservice mancherGemeinden bietet in Zusammenarbeitmit einem/einer RechtsanwältIneine kostenlose Rechtsberatungan. Erkundigen Sie sich bei IhrerGemeinde.KontaktBürgerservice oder Sozialabteilung derjeweiligen Gemeinde.KontaktAlle IfS-Beratungsstellen(Siehe Seite 11)FEMAIL – FrauenInformationszentrumVorarlbergMarktgasse 66800 FeldkirchTelefon: 05522-31002-0E-Mail: info@femail.atwww.femail.at


20weniger Steuern zahlen21wenigersteuernzahlenBeratung zu Steuerfragen(nur für AK-Mitglieder)Beratungen zu Fragen der ArbeitnehmerInnenveranlagung,Fragen zumFinanzamt und zu den Steuern –telefonisch oder persönlich.KontaktArbeiterkammer Vorarlberg –SteuerrechtWidnau 2–46800 FeldkirchTelefon: 050-258-3100Fax: 050-258-3101E-Mail: steuerrecht@ak-vorarlberg.atwww.ak-vorarlberg.atAlleinerzieherinnenabsetzbetrag,AlleinverdienerinnenabsetzbetragAlleinerzieherin ist, wer mehr als sechsMonate im Kalenderjahr nicht in einerEhe oder eheähnlichen Gemeinschaft lebtund den Kinderabsetzbetrag für mindestensein Kind erhält. Auch Alleinerziehendeohne Erwerbseinkommen (Bezieherinnenvon Kinderbetreuungsgeld) könnenden Alleinerzieherinnenabsetzbetragbeantragen.Alleinverdienerin ist, wer mehr alssechs Monate im Jahr verheiratet ist undvon dem Ehepartner oder dem eingetragenenPartner nicht dauernd getrenntlebt oder wer mehr als sechs Monate imKalenderjahr mit einem Lebensgefährtenin einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt.In beiden Fällen dürfen die Einkünfte des(Ehe-)Partners bestimmte Grenzen nichtüberschreiten.KinderabsetzbetragDieser wird gemeinsam mit der Familienbeihilfeausbezahlt; er ist nicht gesondertzu beantragen.MehrkindzuschlagFür Bezieherinnen von Familienbeihilfefür mindestens drei Kinder. Das Familieneinkommendarf 55.000 Euro pro Jahrnicht überschreiten.Wenden Sie sich bitte an Ihr zuständigesWohnsitzfinanzamt.KontaktFinanzamt BregenzBrielgasse 196900 BregenzTelefon: 05574-692Finanzamt FeldkirchReichsstraße 1546800 FeldkirchTelefon: 05522-301KinderfreibetragFür ein Kind steht ein Kinderfreibetragzu. Der Kinderfreibetrag kann von jenerPerson bzw. deren (Ehe-)PartnerInbeantragt werden, dem die Familienbeihilfefür dieses Kind für mehr als sechsMonate im Kalenderjahr zusteht.Bei der jährlich durchzuführenden Arbeitnehmerinnenveranlagungzu beantragen.Erkundigen Sie sich bei Ihrem Wohnsitzfinanzamtüber die aktuelle Höhe und diegenauen Voraussetzungen.Absetzbarkeit vonKinderbetreuungskostenKosten für die Kinderbetreuung könnenvon steuerpflichtigen Eltern abgesetztwerden. Für die steuerliche Absetzbarkeitmuss eine Reihe von Bedingungen erfülltwerden.Erkundigen Sie sich bei Ihrem Wohnsitzfinanzamtüber die aktuelle Höhe und diegenauen Voraussetzungen.UnterhaltsabsetzbetragUnterhaltsverpflichtet ist, wer fürein nicht haushaltszugehöriges Kindnachweislich den gesetzlichen Unterhalt(Alimente) leistet. Der Unterhaltsabsetzbetragsteht auch für im Ausland lebendeKinder zu, für die Alimente bezahltwerden.Bei der jährlich durchzuführenden Arbeitnehmerinnenveranlagungzu beantragen.KontaktWohnsitzfinanzamt(Siehe Seite 21)PendlerinnenpauschaleDie Berechnung der Pendlerinnenpauschaleerfolgt auf der Basis der Entfernungvom Wohnort zum Arbeitsplatzsowie der Fahrtdauer.KontaktInformationen unter:www.help.gv.at/Content.Node/193/Seite.800600.html


22weniger Steuern zahlenAbsetzbarkeit von SonderausgabenAufwendungen für die Schaffung vonWohnraum und für Wohnraumsanierung,für Personenversicherungen sowieaußergewöhnliche Belastungen (z.B. beiKrankheit, Tod, Katastrophen) könnenim Rahmen des Jahresausgleichs geltendgemacht werden.Informationen und Antragstellung beimzuständigen Wohnsitzfinanzamt.KontaktWohnsitzfinanzamt(Siehe Seite 21)Selbstversicherung beigeringfügiger TätigkeitDie Anmeldung zur Selbstversicherunggilt für die Kranken- und Pensionsversicherung.Erkundigen Sie sich nach demaktuellen monatlichen Versicherungsbeitrag.KontaktVorarlberger GebietskrankenkasseJahngasse 46850 DornbirnTelefon: 050-8455E-Mail: vgkk@vgkk.atwww.vgkk.atund alle Servicestellen der VGKK


24unterstützung für kinder und familien 25unterstützungfür kinderund familienFamilienbeihilfeFür Kinder wird den Eltern, unabhängigvon ihrer Beschäftigung oder ihrem Einkommen,Familienbeihilfe gewährt.Anspruchsberechtigt sind Eltern, derenLebensmittelpunkt sich in Österreichbefindet und deren Kind (auch Adoptiv-,Pflege-, Stief- und Enkelkind) mit ihnenzusammen in einem Haushalt lebt.Erkundigen Sie sich bei Ihrem Wohnsitzfinanzamtüber die aktuelle Höhe und diegenauen Voraussetzungen.KontaktWohnsitzfinanzamt(Siehe Seite 21)WochengeldWeiblichen Versicherten gebührt für dieletzten acht Wochen vor der voraussichtlichenEntbindung, für den Tag derEntbindung und für die ersten acht Wochennach der Entbindung ein täglichesWochengeld.KontaktVorarlberger GebietskrankenkasseJahngasse 46850 DornbirnTelefon: 050-8455E-Mail: vgkk@vgkk.atwww.vgkk.atund alle Servicestellen der VGKKKinderbetreuungsgeldAnspruch auf Kinderbetreuungsgeld hatein Elternteil für sein Kind (Adoptiv-,Pflegekind), sofern für dieses Kind einAnspruch auf Familienbeihilfe bestehtund Familienbeihilfe für dieses Kind tatsächlichbezogen wird und der Elternteilmit dem Kind im gemeinsamen Haushaltlebt.Beihilfe zum pauschalenKinderbetreuungsgeldAnspruch haben alleinstehende Elternteile,verheiratete Mütter, nicht alleinstehendeMütter und Frauen, die allein odergemeinsam mit dem anderen Elternteilein Kind, welches das dritte Lebensjahrnoch nicht vollendet hat, an Kindes Stattangenommen oder in Pflege genommenhaben.Erkundigen Sie sich bei Ihrer VGKK-Servicestelle über die aktuelle Höhe, dieBezugsformen und die Voraussetzungenfür das Kinderbetreuungsgeld.KontaktVorarlberger GebietskrankenkasseServicestelle BregenzHeldendankstraße 10 6900 BregenzTelefon: 050-8455-2410E-Mail: bregenz@vgkk.atVorarlberger GebietskrankenkasseServicestelle FeldkirchBahnhofstraße 306800 FeldkirchTelefon: 050-8455-3420E-Mail: feldkirch@vgkk.atVorarlberger GebietskrankenkasseServicestelle BludenzBahnhofstraße 126700 BludenzTelefon: 050-8455-4400E-Mail: bludenz@vgkk.atVorarlberger GebietskrankenkasseServicestelle SchrunsVeltlinerweg 56780 SchrunsTelefon: 050-8455-6421E-Mail: schruns@vgkk.atVorarlberger GebietskrankenkasseServicestelle EggBundesstraße 10396863 EggTelefon: 050-8455-5421E-Mail: egg@vgkk.atVorarlberger GebietskrankenkasseServicestelle RiezlernWalserstraße 256991 RiezlernTelefon: 050-8455-5415E-Mail: riezlern@vgkk.at


26unterstützung für kinder und familien unterstützung für kinder und familien 27BetriebshilfeSelbstständige und Bäuerinnen erhaltenwährend der Schutzfrist vor und nach derGeburt eines Kindes eine Betriebshilfein Form einer Geldleistung oder einerErsatzarbeitskraft.KontaktSozialversicherungsanstalt der gewerblichenWirtschaft, LandesstelleVorarlbergSchloßgraben 146800 FeldkirchTelefon: 05522-76642-0E-Mail: vs.vbg@svagw.atSozialversicherungsanstaltder BauernRegionalbüro VorarlbergMontfortstraße 96900 BregenzTelefon: 05574-4924E-Mail: rb.vbg@svb.atwww.svb.atUnterhaltsvorschussDer Unterhaltsvorschuss dient der Sicherstellungdes Unterhalts von Kindern,wenn ein Elternteil seinen Verpflichtungenzur Zahlung nicht nachkommt.Anspruchsberechtigt sind minderjährigeKinder, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltin Österreich haben.KontaktBezirkshauptmannschaft BludenzAbteilung JugendwohlfahrtSchloss-Gayenhofplatz 26700 BludenzTelefon: 05552-6136-51412E-Mail: bhbludenz@vorarlberg.atwww.vorarlberg.at/bhbludenzBezirkshauptmannschaft FeldkirchAbteilung JugendwohlfahrtSchloßgraben 16800 FeldkirchTelefon: 05522-3591-54414E-Mail: bhfeldkirch@vorarlberg.atwww.vorarlberg.at/bhfeldkirchFamilienhärteausgleichsfondsFinanzielle Überbrückungshilfe, wenneine unverschuldete finanzielle Notsituationvorliegt, die durch ein besonderesEreignis ausgelöst wurde.Voraussetzung ist der Anspruch aufFamilienbeihilfe, österreichische Staatsbürgerschaft.KontaktBundesministerium für Wirtschaft,Familie und JugendFamilienhärteausgleichFranz-Josefs-Kai 51010 WienHotline: 0800-240262www.bmwfj.gv.atUnterstützung beiErkrankung des KindesFinanzielle Unterstützung bei den Kosten,die im Krankenhaus oder bei der Betreuung/Pflegezu Hause durch die Erkrankungeines Kindes entstehen.KontaktKiB – children careTelefon: 076728484E-Mail: verein@kib.or.atwww.kib.or.atFamilienhospizkarenzzuschussZuschuss aus dem Familienhärteausgleichsfondbei Betreuung und Begleitungsterbender Angehöriger oder schwererkrankter Kinder und bei Inanspruchnahmeder Familienhospizkarenz.KontaktBundesministerium für Wirtschaft,Familie und JugendFamilienhärteausgleichFranz-Josefs-Kai 51010 WienHotline: 0800-240262www.bmwfj.gv.atZuschuss zur Kinderbetreuungdurch den/die ArbeitgeberInDieser Zuschuss ist bis zu einer Höhe von500 Euro pro Kalenderjahr sozialabgaben-und lohnsteuerfrei. Voraussetzung:Bezug der Familienbeihilfe.KontaktZuständige/r ArbeitgeberInFamilienzuschuss desLandes VorarlbergDer Familienzuschuss wird für jedesKind unmittelbar im Anschluss an dasKinderbetreuungsgeld für den maximalenZeitraum von 18 Monaten gewährt. Voraussetzung:Hauptwohnsitz in Vorarlberg,österreichische Staatsangehörigkeit bzw.die Staatsangehörigkeit eines anderenEWR-Mitgliedslandes oder der Schweiz.Der Antrag ist bei der Hauptwohnsitzgemeindeabzugeben.Bezirkshauptmannschaft DornbirnAbteilung JugendwohlfahrtKlaudiastraße 26850 DornbirnTelefon: 05572-308-53413E-Mail: bhdornbirn@vorarlberg.atwww.vorarlberg.at/bhdornbirnBezirkshauptmannschaft BregenzAbteilung JugendwohlfahrtBahnhofstraße 416900 BregenzTelefon: 05574-4951-52415E-Mail: bhbregenz@vorarlberg.atwww.vorarlberg.at/bhbregenzKontaktLandhaus BregenzAbteilung Jugendwohlfahrt6901 BregenzTelefon: 05574-511- DW 24128 oder24139E-Mail: familienzuschuss@vorarlberg.atwww.vorarlberg.at


28unterstützung für kinder und schüler/innen 29unterstützungfür kinderundschüler/innenInformation und VermittlungInformation über und Vermittlung vonKinder- und SchülerInnenbetreuung.Beratung von Eltern zu Fragen wie Kinderbetreuungsgeld,SchülerInnenbetreuung,Familienzuschuss, Vermittlung einerTagesbetreuung etc.KontaktLandhaus BregenzFamily Point6901 BregenzTelefon: 05574-511-24100E-Mail: familypoint@vorarlberg.atwww.vorarlberg.at/kinderbetreuungSchulbeihilfeAb der 10. Schulstufe erhalten SchülerInnenmit einem Notendurchschnitt von 2,9eine Schulbeihilfe. Sie ist vom Einkommender Familie und von der Familiengrößeabhängig. Formulare sind in derSchuldirektion erhältlich.Heim- und FahrtkostenbeihilfeFür SchülerInnen der PolytechnischenSchule oder einer mittleren oder höherenSchule ab der 9. Schulstufe, die außerhalbdes Wohnortes der Eltern wohnen.Voraussetzung: soziale Bedürftigkeit.Unterstützung fürSchulveranstaltungenFür AHS- und BMHS-Schülerinnen undSchüler zur Teilnahme an Skikursen,Sport- und Projektwochen oder Sprachreisen.Voraussetzung: Mindestdauer vierTage und soziale Bedürftigkeit.KontaktLandesschulrat für VorarlbergBahnhofstraße 126900 BregenzTelefon: 05574-4960-0E-Mail: office.lsr@lsr-vbg.gv.atwww.lsr-vbg.gv.atBeiträge zu Schulveranstaltungenfür PflichtschülerInnenFinanzielle Unterstützung für die Elternbedürftiger Kinder bei Schulveranstaltungen.Anträge liegen in den Direktionen derPflichtschulen auf und werden über denKlassenvorstand beantragt.KontaktLandhaus BregenzAbteilung Schule6901 BregenzTelefon: 05574-511-22105E-Mail: schule@vorarlberg.atwww.vorarlberg.atSchülerInnenfreifahrtDie SchülerInnenfreifahrt ist bestimmtfür den Weg zwischen dem Wohnort, vondem aus die Schule/Berufsschule besuchtwird, und dem Schulort. Die Antragstellungerfolgt beim Verkehrsunternehmen.KontaktZuständiges VerkehrsunternehmenSchulfahrtbeihilfeSchulfahrtbeihilfe gebührt für Schulwege,die länger als 2 km sind, sofernkeine Schüler- oder Schülerinnenfreifahrtbesteht.Informationen und Antragstellung beimzuständigen Wohnsitzfinanzamt.KontaktWohnsitzfinanzamt(Siehe Seite 21)


30unterstützung für kinder und schüler/innenSchulaktionFinanzielle Unterstützung zum Schulbeginnund Zuschuss für Landschulwoche,Schiwoche, Sportwoche etc. für Familienmit geringen Einkommen.KontaktVolkshilfe VorarlbergAnton-Schneiderstraße 196900 BregenzTelefon: 05574-48853E-Mail: volkshilfe-vlbg@aon.atwww.volkshilfe-vlbg.atVORTEILScard


32unterstützung bei der pflege von angehörigen 33unterstützungbei derpflege vonangehörigenPflegegeldPersonen, die aufgrund einer körperlichen,geistigen oder psychischen Behinderungfür mindestens sechs Monateim Jahr ständige Betreuung benötigen,haben Anspruch auf Pflegegeld. Das Pflegegeldist unabhängig von Einkommenund Vermögen der betreffenden Person.Personen mit einer schweren geistigenoder psychischen Behinderung (ab dem15. Lebensjahr), insbesondere einerdemenziellen Erkrankung, erhalten einenzusätzlichen Stundenwert (Erschwerniszuschlag).KontaktPensionsversicherungsanstaltLandesstelle VorarlbergZollgasse 66850 DornbirnTelefon: 050-303E-Mail: pva-lsv@pva.atwww.pensionsversicherung.atZuschuss des Landes zumPflegegeld bei ambulanter PflegeBezieher und Bezieherinnen eines Bundes-oder Landespflegegeldes der Stufen5, 6 und 7, die überwiegend zu Hausevon Angehörigen oder Nachbarn gepflegtwerden, können diesen Zuschuss beantragen.Anträge bei den jeweiligen Bezirkshauptmannschaften.KontaktAmt der VorarlbergerLandesregierungAbteilung Gesellschaft und SozialesLandhaus6901 BregenzTelefon: 05574-511-24129E-Mail: anita.kresser@vorarlberg.atwww.vorarlberg.atZuwendung zur Unterstützungpflegender Angehöriger:BundespflegegeldbezieherEin Zuschuss zu den Kosten für die Ersatzpflegewird gewährt, wenn die Pflegeseit mindestens einem Jahr überwiegendvon nahen Angehörigen durchgeführtwird und die pflegebedürftige Person einPflegegeld der Stufe 3 bis 7 erhält odereine nachweisliche demenzielle Erkrankungmit zumindest Pflegegeld der Stufe1 vorliegt.KontaktBundessozialamtLandesstelle VorarlbergRheinstraße 32/36900 BregenzTelefon: 05-9988E-Mail: bundessozialamt.vlbg@basb.gv.atwww.bundessozialamt.gv.atFörderung der24-Stunden-BetreuungBetreuungsverhältnisse können entwedermit angestellten (unselbstständigen)oder mit selbstständigen Betreuerinnenorganisiert werden.Voraussetzung ist ein Bezug von Pflegegeldzumindest ab der Stufe 3 Bundesgeld.Für Anspruchsberechtigte für Pflegegeldist das Bundessozialamt Ansprechpartner.Bei Bezug von Pflegegeld der Stufen 1und 2 ist das Land für die Förderungzuständig.Nachweis: fachärztliche Bestätigung überdie Notwendigkeit einer 24-Stunden-Betreuung.


34unterstützung bei der pflege von angehörigenKontaktAmt der VorarlbergerLandesregierungAbteilung Gesellschaft und SozialesLandhaus6901 BregenzTelefon: 05574-511-24129E-Mail: anita.kresser@vorarlberg.atwww.vorarlberg.atBundessozialamtLandesstelle VorarlbergRheinstraße 32/36900 BregenzTelefon: 05-9988E-Mail: bundessozialamt.vlbg@basb.gv.atwww.bundessozialamt.gv.atUrlaub für pflegende AngehörigePflegende Angehörige haben die Möglichkeit,an einem kostenlosen Erholungsaufenthaltim Kurhotel Rossbad in Krumbachteilzunehmen.KontaktArbeiterkammer VorarlbergFrau Evelyne KaufmannWidnau 2–46800 FeldkirchTelefon: 050-258-4216E-Mail: evi.kaufmann@ak-vorarlberg.atwww.ak-vorarlberg.atPflegetelefonDas Pflegetelefon des Sozialministeriumsbietet detaillierte Informationen zuPflegegeld, Fördermöglichkeiten undAnlaufstellen.KontaktBundesministerium für Arbeit,Soziales und KonsumentenschutzTelefon: 0800-201622Fax: 0800-220490PflegeinformationenInformationen zu häufig gestelltenFragen und weitere Informationen fürpflegende Angehörige.Kurzzeitpflege –Urlaub von der PflegePersonen, die ihre Angehörigen pflegen,sollen bis zu 42 Tage pro Jahr dieMöglichkeit zur Erholung haben. EinPflegeheimplatz muss selber organisiertwerden.Bitte erkundigen Sie sich über die Höheund die Voraussetzungen.Kurzzeitpflege – ÜbergangspflegeZum Aufbau der häuslichen Pflege istdie Möglichkeit geschaffen worden, diezu pflegende Person bis zu 28 Tage ineinem Pflegeheim unterzubringen. DerPflegeheimplatz muss selber organisiertwerden.Bitte erkundigen Sie sich über die Höheund die Voraussetzungen.Auskünfte und Anträge bekommen Siebei den zuständigen Sozialhilfeabteilungen.KontaktAbteilungen Sozialesbei den Bezirkshauptmannschaften undGemeinden.Krankenversicherung fürpflegende AngehörigeAngehörige sind Ehepartner und Personen,die mit der pflegebedürftigenPerson verwandt oder verschwägert sind.Anspruchsberechtigt sind auch nichtverwandte Personen, die mit dem Versichertenseit mindestens zehn Monaten ineiner Hausgemeinschaft leben und seitdieser Zeit unentgeltlich den Haushaltführen.KontaktVorarlberger GebietskrankenkasseJahngasse 46850 DornbirnTelefon: 050-8455E-Mail: vgkk@vgkk.atwww.vgkk.atKontaktwww.pflege.daheim.at


36bedarfsorientierte mindestsicherung 37bedarfsorientiertemindestsicherungBedarfsorientierte MindestsicherungDie Mindestsicherung ist als Unterstützungfür Menschen zu verstehen, die ineine finanzielle Notlage geraten sind undihren Bedarf für Lebensunterhalt undWohnbedarf mit eigenen Mitteln (Einkommenund Vermögen) nicht mehr deckenkönnen. Durch den Bezug der Mindestsicherungist man auch krankenversichert.Anspruchsberechtigte sind Personen, dieihren rechtmäßigen Aufenthalt im Inlandhaben und die österreichische Staatsbürgerschaftoder eine Gleichstellung mitdieser besitzen.Der Antrag kann auch beim AMS (sieheSeite 7) und dem Wohnsitzgemeindeamt(siehe Steite 21) abgegeben werden.KontaktBezirkshauptmannschaft BludenzSchloss-Gayenhofplatz 26700 BludenzTelefon: 05552-6136-51412E-Mail: bhbludenz@vorarlberg.atwww.vorarlberg.at/bhbludenzBezirkshauptmannschaft FeldkirchSchloßgraben 16800 FeldkirchTelefon: 05522-3591-54414E-Mail: bhfeldkirch@vorarlberg.atwww.vorarlberg.at/bhfeldkirchBezirkshauptmannschaft DornbirnKlaudiastraße 26850 DornbirnTelefon: 05572-308-53413E-Mail: bhdornbirn@vorarlberg.atwww.vorarlberg.at/bhdornbirnBezirkshauptmannschaft BregenzBahnhofstraße 416900 BregenzTelefon: 05574-4951-52415E-Mail: bhbregenz@vorarlberg.atwww.vorarlberg.at/bhbregenz


38befreiung von gebühren 39Befreiung vom KirchenbeitragMitglieder der Katholischen und derEvangelischen Kirche sind unter gewissenBedingungen vom Kirchenbeitrag befreit.Bitte erkundigen Sie sich über diegenauen Voraussetzungen.KontaktKirchenbeitragsreferatBahnhofstraße 136800 FeldkirchTelefon: 05522-3485-404E-Mail: kirchenbeitrag@kath-kirchevorarlberg.atwww.kath-kirche-vorarlberg.atEvangelische Kirche OnlineUngargasse 9/101030 WienTelefon: 01-712 54 61-0E-Mail: info@evang.atwww.evang.atRundfunkgebührenbefreiung undZuschuss zum FernsprechentgeltPersonengruppen mit einem geringenHaushalts-Nettoeinkommen habenAnspruch auf Befreiung von Rundfunkgebühren.Antragsformulare und Informationen zurBefreiung gibt es bei den Postämtern,den Raiffeisenbanken und Gemeindeämtern.KontaktGIS Gebühren Info Service GmbHPostfach 10001051 WienTelefon: 0810-001080www.orf-gis.atbefreiungvongebühren


40notfälle - hier wird rasch geholfen 41Katastrophenhilfe österreichischerFrauen (KÖF)Die KÖF hilft in Form einer Einmalhilfe beiakuten unverschuldeten Notsituationen.KontaktKÖF – Landesleitung VorarlbergKennelbacher Straße 3a6900 BregenzTelefon: 05574-54408E-Mail: inge.sulzer@gmx.atwww.koef.atAußenstellen Caritas:CaritasRathausgasse 126700 BludenzCaritashausLustenauerstraße 36850 DornbirnCaritashausKolumbanstraße 96900 Bregenznotfälle -hier wirdraschgeholfen„Licht ins Dunkel“ –Soforthilfe und FörderungDer Soforthilfefonds hilft jenen, dieunverschuldet in Not geraten sind, undwenn öffentliche Stellen nicht genugUnter-stützung leisten können.Kontakt„Licht ins Dunkel“Kramergasse 11010 WienTelefon: 01-5338688E-Mail: office@lichtinsdunkel.orglichtinsdunkel.orf.atFinanzielle Unterstützungfür NotlagenUnterstützung für unverschuldet in Notgeratene Menschen, Alleinerzieherinnenmit geringem Einkommen sowie Menschenmit Behinderung.KontaktVolkshilfe VorarlbergAnton-Schneider-Straße 19A 6900 BregenzTelefon: 05574-48853E-Mail: volkshilfe-vlbg@aon.atwww.volkshilfe-vlbg.atUnterstützung bei Existenz,Wohnen, Sicherung des LebensKontaktCaritas CenterBeratungsstelle„Existenz & Wohnen“Reichsstraße 173 (beim Bahnhof Feldkirch)6800 FeldkirchTelefon: 05522-200Vorarlberger SozialwerkMit Einmalunterstützungen aus diesemLandesfonds wird Härtefällen aus derschlimmsten Not geholfen. Ein Antragkann von der Website geladen werden.KontaktAmt der VorarlbergerLandesregierungAbteilung Gesellschaft und SozialesRömerstraße 156900 BregenzTelefon: 05574-511-24122www.behinderung-vorarlberg.at/Seiten/VorarlbergerSozialwerk.aspxWeisser Ring VorarlbergDer Weisse Ring hilft Opfern von Verbrechen,ungeachtet Alter, Geschlecht,Nationalität, Art des Verbrechens, wennsie in Not geraten sind.KontaktWeisser Ring VorarlbergBahnhofstraße 45/26900 BregenzTelefon: 05574-49 50 oder0699 - 134 34 003E-Mail: vlbg@weisser-ring.atwww.weisser-ring.atTelefon: 0810 955 065Zum Ortstarif aus ganz Österreich.


42günstig einkaufen 43Gebrauchte Kleidung, Spielsachen,Geschirr, Bettwäsche, Bücher,Schuhe, Taschen etc.KontaktCarla KlamotteSchubertstraße 66850 DornbirnTelefon: 05522-200-4500E-Mail: carla.klamotte@caritas.atwww.caritas-vorarlberg.atCarla KlamotteMontfortgasse 66800 FeldkirchTelefon: 05522-200-1620Carla KlamotteWichnerstraße 406700 BludenzTelefon: 05522-200-2600Carla MösleparkShopping&CaféMöslestraße 156845 AltachTelefon: 05522-200-4300E-Mail: carla.moeslepark@caritas.atTischlein deck dichDer Verein „Tischlein deck dich“ hilftMenschen, die in eine Notsituation geratensind, mit qualitativ einwandfreienLebensmitteln, die im Handel nicht mehrverkauft werden können.Berechtigungskarten sind im Sozialamtder Wohnsitzgemeinde erhältlich.KontaktTischlein deck dich – VorarlbergUntere Venserstraße 456773 VandansTelefon: 0699-14646515E-Mail: stuettler.elmar@aon.atwww.tischlein-deckdich.atBürgerservice oder Sozialabteilungder jeweiligen Gemeinde.TippSecond Hand-Geschäfte (auch fürKinderbekleidung) nutzen!Integra – Second Hand-KleidungFiliale in Bregenz-Vorkloster mit demSchwerpunkt Kleidung.günstigeinkaufenKontaktSecond HandMariahilfstraße 456900 BregenzTelefon: 05574-54254-60


44preiswerter wohnen 45WohnbeihilfeFinanzielle Unterstützung in Notsituationen,wenn das Einkommen für die Mieteoder für die Kreditrückzahlung nichtmehr ausreicht. Basis für die Berechnungder Wohnbeihilfe ist das Nettoeinkommenaller im Haushalt lebenden Personen.Anträge können im Wohnsitzgemeindeamtabgegeben werden.KontaktLandhausAbteilung Wohnbauförderung6901 BregenzTelefon: 05574-511-8080E-Mail: wohnen@vorarlberg.atwww.vorarlberg.atHeizkostenzuschussFür Personen mit Hauptwohnsitz in Vorarlbergund entsprechendem Einkommen.Abwicklung und Ausbezahlung des Zuschusseserfolgen über die Wohnsitzgemeinde.KontaktAmt der VorarlbergerLandesregierungAbteilung Gesellschaft und Soziales6901 BregenzTelefon: 05574-511-20179E-Mail: gesellschaft-soziales@vorarlberg.atwww.vorarlberg.atGebrauchte MöbelKontaktCarla MösleparkShopping & CaféMöslestraße 156845 AltachTelefon: 05522-200-4300E-Mail: carla.moeslepark@caritas.atwww.caritas-vorarlberg.atpreiswerterwohnen


46mobil unterwegs sein 47VORTEILScard FamilieFür österreichische StaatsbürgerInnenoder Familien mit ordentlichem Wohnsitzin Österreich.Voraussetzung ist Bezug der Familienbeihilfefür die im Bestellschein eingetragenenKinder.TippIn vielen Gemeinden finden Fahrradmärkte,Radverkaufsbörsen usw.statt. Informationen dazu finden Siein den Gemeindeblättern.KontaktVORTEILScard ServicelineTelefon: 0810-966200(max. 10 Cent/Min.)E-Mail: vorteilscard@is.oebb.atwww.oebb.atVORTEILScard SeniorFür Frauen ab 60 und Männer ab 65Jahren. Bis zu 50 % Ermäßigung in allenZügen der ÖBB, beim ÖBB-Postbus und inBussen vieler Verkehrsverbünde.mobilunterwegsseinKontaktVORTEILScard ServicelineTelefon: 0810-966200(max. 10 Cent/Min.)Fax: 01-93000-38557E-Mail: vorteilscard@is.oebb.atwww.oebb.at


48ein mehr an freizeit und kultur49FamilienpassErmäßigte Tarife für Freizeit-, Sport- undKulturangebote, Vergünstigungen bei derBenützung öffentlicher Verkehrsmittel.Der Familienpass gilt für Bus und Bahn inVorarlberg. Antragsformulare finden Siein Ihrem Gemeindeamt. Dort wird derFamilienpass umgehend ausgestellt.KontaktLandhausJugend- und Familienreferat6901 BregenzTelefon: 05574-511-24115E-Mail: familienpass@vorarlberg.atwww.vorarlberg.atKinderuniProfessorinnen und Professoren der FHVorarlberg sowie Fachleute aus der Wirtschaftbesprechen Fragestellungen ausihren Fachbereichen mit interessiertenKindern von 8 bis 12 Jahren. KostenloserBesuch.KontaktFH VorarlbergMarketing & KommunikationHochschulstraße 16850 DornbirnTelefon: 05572-792-2112E-Mail: kinderuni@fhv.atwww.fhv.atein mehran freizeitund kulturOnline-Suche nach Freizeit-TippsFür Eltern und Angehörige von Kindernbis 12 Jahren mit spektakulärenNaturschauplätzen, Lehrwanderwegenund institutionellen Angeboten (zum Teilsind Ermäßigungen mit Familienpassangegeben).KontaktLandhauswww.vorarlberg.at/freizeittippsdbReiseziel MuseumAn drei Sonntagen im Sommer öffnenVorarlbergs Museen für Familien umEUR 1,- pro Person die Pforten.KontaktLandhaus - Abteilung Gesellschaft,Soziales und Integration undFachbereich Jugend und Familie6901 BregenzTelefon: 05574-511-0E-Mail: kinderindiemitte@vorarlberg.atwww.vorarlberg.at/kinderindiemitteKulturpassFreier Eintritt bei zahlreichen kulturellenEinrichtungen in Vorarlberg.Voraussetzung ist eine gewisseEinkommenshöhe.KontaktTheater KOSMOSMariahilfstraße 296900 BregenzTelefon: 05574-44034E-Mail: office@theaterkosmos.atwww.theaterkosmos.atFamilienwochenDie Familienwochen sind eine kostengünstigeAlternative, wenn das Urlaubsbudgetbegrenzt ist – für kinderreicheFamilien ebenso wie für Eltern mit Kleinkindernoder für alleinerziehende Mütterund Väter.KontaktLandhaus - Abteilung Gesellschaft,Soziales und Integration undFachbereich Jugend und Familie6901 BregenzTelefon: 05574-511-0E-Mail: familie@vorarlberg.atwww.vorarlberg.atFerienwoche für AlleinerziehendeFür die TeilnehmerInnen fallen nur dieAufenthalts- und Fahrtkosten an, Kinderbetreuungund Familienbegleitung sinddurch die finanzielle Unterstützung desLandes Vorarlberg und der KatholischenKirche Vorarlberg kostenlos.KontaktEhe- und FamilienzentrumHerrengasse 46800 FeldkirchTelefon: 05522-74139E-Mail: efz@kath-kirche-vorarlberg.atwww.efz.at


50gesund sein und gesund bleiben 51gesund seinundgesund bleibenOn-line Service FrauengesundheitInformationen zu frauen- und mädchenspezifischenGesundheitsangeboten inVorarlberg.Gynäkologische Sprechstundenim FEMAILFachärztliche Beratung für Frauen undMädchen. Information und Aufklärung zuGesundheit, zu gynäkologischen Behandlungenund Operationen.Information und Beratung für Frauenmit Fragen zur FrauengesundheitKlärung eines gesundheitlichen Anliegens,Weitervermittlung an Fachinstitutionen,Informationen überGesundheitsvorsorge und weitereGesundheitsthemen.KontaktFEMAIL – FrauenInformationszentrumVorarlbergMarktgasse 66800 FeldkirchTelefon: 05522-31002-0E-Mail: info@femail.atwww.femail.atPsychotherapie im IfSDer Zugang zur Psychotherapie ist freiund ohne ärztliche Überweisung möglich.Der Zugang erfolgt über den Bereitschaftsdienstder Beratungsstellen. Dorterhalten Sie auch Informationen über dieweiteren Kosten.KontaktIfS-Beratungsstellen(Siehe Seite 11)RezeptgebührenbefreiungDie Rezeptgebührenbefreiung wird zuerkannt,wenn das Nettoeinkommen aller inder Hausgemeinschaft lebender Personengewisse Richtsätze nicht überschreitet.Anträge können bei der zuständigenKrankenkasse eingebracht werden.Unterstützungsfonds fürmedizinische BelastungenUnterstützung für einkommensschwachePersonen, bei außergewöhnlichen medizinischenAufwendungen.KontaktVorarlberger GebietskrankenkasseJahngasse 46850 DornbirnTelefon: 050-8455E-Mail: vgkk@vgkk.atwww.vgkk.at


52gut beraten und informiert in die pension 53gut beratenund informiertin die pensionVorarlberger Seniorenbund(nur für Mitglieder)Kostenlose Rechts- und steuerrechtlicheBeratungen, Beratung zu Pensionsangelegenheitenund zu Fragen der Betreuungund Pflege.KontaktVorarlberger SeniorenbundSchulgasse 36/2(Postfach 21)6850 DornbirnTelefon: 05572-22548E-Mail: info@mitdabei.atwww.mitdabei.atKostenlose Beratung undInformation für barrierefreie undrollstuhlgerechte UmbautenFür Menschen, die aus Gründen wie Alter,Krankheit, Behinderung oder Unfall gezwungensind, ihr Leben neu zu ordnenund ihre Wohnsituation den verändertenBedürfnissen anzupassen.KontaktIfS - Menschengerechtes BauenVorarlberger Wirtschaftspark6840 GötzisTelefon: 05523-558260E-Mail: menschengerechtes.bauen@ifs.atwww.ifs.atAusgleichszulage für PensionistinnenBezieherinnen einer sehr niedrigenPension bekommen in Österreich einesogenannte Ausgleichszulage (umgangssprachlichMindestpension).Unterstützungsfonds –PensionistinnenZur finanziellen Unterstützung vonPensionistinnen und Versicherten fürbesonders berücksichtigungswürdigeFälle (unverschuldete Notlage durch einunvorhersehbares Ereignis).Pensionsversicherung fürpflegende AngehörigePersonen, die nahe Angehörige mitAnspruch auf Pflegegeld zumindest derStufe 3 in häuslicher Umgebung pflegen,können sich freiwillig und kostenlos inder Pensionsversicherung selbstKontaktPensionsversicherungsanstaltLandesstelle VorarlbergZollgasse 66850 DornbirnTelefon: 050-303E-Mail: pva-lsv@pva.atwww.pensionsversicherung.atPensionsvorschussDer Pensionsvorschuss stellt eine finanzielleAbsicherung für Personen dar, diewährend bzw. anstatt eines Arbeitslosengeld-oder Notstandshilfebezuges einenPensionsantrag gestellt haben.KontaktAMS Geschäftsstellen(Siehe Seite 7)VORTEILScard SeniorFür Frauen ab 60 und Männer ab 65Jahren. Bis zu 50 % Ermäßigung in allenZügen der ÖBB, beim ÖBB-Postbus undin Bussen vieler Verkehrsverbünde.KontaktVORTEILScard ServicelineTelefon: 0810-966200(max. 10 Cent/Min.)Fax: 01-93000-38557E-Mail: vorteilscard@is.oebb.atwww.oebb.atSeniorenerholungswochenFür alleinstehende Frauen sowieEhepaare ab 60 Jahren. Für finanziellschlechter gestellte Seniorinnen bestehtdie Möglichkeit, eine Unterstützung zubekommen.KontaktSeniorenerholung Caritas VorarlbergGertrud HefelKolumbanstraße 96900 BregenzTelefon: 0664-8240115E-Mail: gertrud.hefel@caritas.atwww.caritas-vorarlberg.at


54gut beraten und informiert in die pensionTippEinige Städte bieten Seniorenkarten,Seniorentaxibon (Bregenz), Ermäßigungenbei Eintritten usw. an.Beratung von Pflegebedürftigen undderen Angehörigen bei den AbteilungenSoziales/Senioren der VorarlbergerGemeinden.


56informationsbroschüren 57informationsbroschürenArbeiterkammer VorarlbergMutterschutz und WochengeldDas Wichtigste für die erste ZeitAnsprüche und TippsWissenswertes für berufstätige ElternKarenzBegriffserklärung, Meldefristen,SonderfälleElternteilzeitRechte und PflichtenKinderbetreuungsgeldDie aktuellen BestimmungenBeruf und FamilieDie häufigsten Fragen und größtenIrrtümerZu bestellen bei:Arbeiterkammer VorarlbergWidnau 2–4A-6800 FeldkirchTelefon: 050/258-8000E-Mail: bestellen@ak-vorarlberg.atAMS VorarlbergWie finde ich Arbeit?Informationen für MigrantinnenFrauen mit Zukunft13 Frauen berichten über ihren beruflichenAufstieg und Neuorientierungmit Hilfe von AMS-Maßnahmen.Perspektive BerufDie Broschüre ist an arbeitslose Frauengerichtet und soll ein Beitrag zur Planungdes Wiedereinstiegs sein.Mädchen können mehrSchritt für Schritt - Tipps für eine gelungeneBerufswahl.Frauen mit Behinderung15 Wege zur Arbeit - Eine Broschüredes AMS für Arbeit suchende Frauen mitBehinderung.Zu bestellen beim:AMS ÖsterreichBundesgeschäftsstelleTreustraße 35-431200 WienTelefon: 01-33178/626E-Mail: ams.frauen@ams.atFEMAIL - FrauenInformationszentrum VorarlbergObsorgeRechtliche Verantwortung für Minderjährigebei Trennung oder ScheidungKinderbetreuungsgeldRechtliche RegelungenZu bestellen bei:FEMAIL – FrauenInformationszentrumVorarlberg e.V.Marktgasse 66800 FeldkirchTelefon: 05522-31002-0E-Mail: info@femail.atwww.femail.atVorarlberger LandesregierungKarenz, Elternteilzeit, WiedereinstiegDer LeitfadenLeitfaden für AlleinerziehendeInformationen für alleinerziehende ElternFrauenbildungskalenderSammlung aktueller Bildungsangebotefür Frauen.Wertschätze –12 schlaue Tipps für Frauen zurLebensgestaltungZu bestellen beim:Frauenreferat im Amt derVorarlberger LandesregierungRömerstraße 15A-6901 BregenzTelefon: 05574-511-24112E-Mail: frauen@vorarlberg.at


58 informationsbroschüren59Die cleveren Seiten für FamilienFamilienleistungen im Land VorarlbergZu bestellen beim:Familienreferat der VorarlbergerLandesregierungTelefon: 05574-511-24144 oder 24100www.vorarlberg.at/familieÖGB VorarlbergRechtsinformation „Baby Package“Informationen zum Mutterschutz, Karenz,Elternteilzeit, Wiedereinstieg sowieMusterformulare.Zu bestellen beim:ÖGB VorarlbergWidnau 26800 FeldkirchTelefon: 05522-3553-20E-Mail: sabine.rudigier@oegb.at


60Index Index61IndexAAbsetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten 21Absetzbarkeit von Sonderausgaben 22Alleinerzieherinnenabsetzbetrag 21Alleinverdienerinnenabsetzbetrag 21AMS-Beratung 7AMS-Förderungen 7AMS-Website 7Anwaltliche Auskunft – erste kostenlos 17Arbeits- und Sozialrecht 18Arbeits- und sozialrechtliche Beratung 18Ausgleichszulage für Pensionistinnen 53BBarrierefreie und rollstuhlgerechte Umbauten 53Bedarfsorientierte Mindestsicherung 37Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld 25Beiträge zu Schulveranstaltungen für PflichtschülerInnen 29Beratung und Unterstützung bei der beruflichen Orientierung 8Berufsschutz ÖGB 8Betriebshilfe für Selbstständige und Bäuerinnen 26Bettwäsche 43Bildungs- und Berufsberatung 8Bildungszuschuss 8BIZ (Berufsinformationszentren) 7Bücher 43Budgetberatung 15CCard 360-Card 30EEhe- und Scheidung – Rechtsberatung 17Ehe-, Scheidungs-, Sorge- und Besuchsrechts 17Erholung von Beruf, Familie und Haushalt 30Erkrankung des Kindes – Unterstützung 27Existenz und Wohnen 45FFamilienbeihilfe 25Familienberatung bei den Bezirksgerichten 18Familienhärteausgleichsfonds 27Familienpass 49Familienwochen 49Familienzuschuss des Landes Vorarlberg 26Ferienwoche für Alleinerziehende 49Finanzielle Unterstützung für Notlagen 45Finanzplanung 15Förderung der 24-Stunden-Betreuung 33Frauen in Handwerk und Technik 7Frauengesundheit on-line 51Frauengesundheit: Information und Beratung 51Frauenhotline 11Freizeit-Tipps online 49GGebrauchte Kleidung 43Geschirr 43Gynäkologische Sprechstunden 51HHeim- und Fahrtkostenbeihilfe 29Heizkostenzuschuss 45IInfo-Broschüren 57KKatastrophenhilfe österreichischer Frauen (KÖF) 41Kinderabsetzbetrag 21Kinderbetreuung und Schülerbetreuung 29Kinderbetreuungsgbeihilfe AMS 7Kinderbetreuungsgeld 25Kinderbetreuungsgeld – Beratung 11Kinderfreibetrag 21Kinderuni 49Kirchenbeitrag Befreiung 39Kleidung Second Hand 43Konsumentenberatung 12Kostenlose Rechtsberatung (einmalig) 18Kostenlose Rechtsberatung in allen Bezirksgerichten 18Krankenversicherung für pflegende Angehörige 34Kulturpass 49Kurse, Stipendien 8Kurskosten Unterstützung 7Kurzzeitpflege – Übergangspflege 34Kurzzeitpflege – Urlaub von der Pflege 34MMehrkindzuschlag 21Mobbing-Beratung 8Möbel gebraucht 45OOpferhilfe-Weisser Ring 41Opferschutz IfS 19


62 IndexIndex 63PPendlerpauschale 22Pensionsversicherung für pflegende Angehörige 53Pensionsvorschuss 53Pflegegeld 33 Pflegeinformationen 34Pflegetelefon 34Prozessbegleitung 18Psychotherapie im IfS 51RReiseziel Museum 49Rezeptgebührenbefreiung 51Rundfunkgebührenbefreiung und Zuschuss zum Fernsprechentgelt 39WWeisser Ring 41Wiedereinstieg in den Beruf 7Wochengeld 25Wohnbeihilfe 45ZZuschuss Familienhospizkarenz 27Zuschuss zum Pflegegeld bei ambulanter Pflege 33Zuschuss zur Kinderbetreuung durch den Arbeitgeber 26Zuwendung zur Unterstützung pflegender Angehöriger – Bund 33Zuwendung zur Unterstützung pflegender Angehöriger – Land 33SSchuhe 43Schulaktion 30Schulbeihilfe 29Schuldenregelung 15Schülerfreifahrt 29Schulfahrtbeihilfe 29Selbstversicherung bei geringfügiger Tätigkeit 22Seniorenbund 53Seniorenerholungswochen 53Soforthilfe Licht ins Dunkel 41Solidaritätsversicherung ÖGB 8Sozialberatung – allgemein 12Sozialleistungen – allgemeine Beratungen 11Spielsachen 43Steuerfragen – Beratung 21TTischlein deck dich 43UUnterhaltsabsetzbetrag 21Unterhaltsvorschuss 26Unterstützung für Schulveranstaltungen 29Unterstützungsfonds – Pensionistinnen 53Unterstützungsfonds für medizinische Belastungen 51Urlaube für pflegende Angehörige 34VVerfahrenshilfe 17Vorarlberger Sozialwerk 41Vormerkung AMS 8VORTEILScard


FinanzKompassOrientierung für Frauen in Vorarlberg

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