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die PPT-Präsentation von Prof. Tilman Becker

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Bedingungen des Bundesverfassungsgerichtan eine Sonderabgabe5. Eine gruppennützige Verwendung der eingezogenenMittel ist sicherzustellen.-> Dies ist nicht (mehr) der Fall, da das Gütezeichen inFolge der Entscheidung des EuropäischenGerichtshofs auch ausländischen Erzeugern offenstehen muss. Diese haben einen Vorteil durch <strong>die</strong>Absatzförderung für Agrarprodukte, beteiligen sichjedoch nicht an den Kosten. "Fremdnützige"Sonderabgaben sind unzulässig. Auch <strong>die</strong>semKriterium genügt <strong>die</strong> Sonderabgabe an denAbsatzfond nach Ansicht des Verwaltungsgerichtsnicht (mehr).

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