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Hier und Heute: - Lutherstadt Wittenberg

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Nr. 15/2008 - 3-<br />

wittenberg.de<br />

Übergang eines Mandates<br />

im Ortschaftsrat Nudersdorf<br />

Der Stadtrat der <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Wittenberg</strong> hat in seiner Sitzung am<br />

25.06.2008 das Ausscheiden von Herrn René Grunwald aus dem<br />

Ortschaftsrat Nudersdorf festgestellt.<br />

Als nächst festgestellte Bewerberin wurde Frau Monika Bartholomäus<br />

durch den Wahlleiter benachrichtigt. Mit Erklärung vom<br />

16.06.2008 gegenüber dem Wahlleiter hat Frau Bartholomäus<br />

das Wahlmandat angenommen.<br />

Auslegung<br />

des Straßenverzeichnisses<br />

der <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Wittenberg</strong> Ortsteil Griebo<br />

Das Bestandsverzeichnis für die <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Wittenberg</strong> - Ortsteil<br />

Griebo -<br />

wird in der Zeit vom<br />

04.08.2008 bis 04.02.2009<br />

während der Dienstst<strong>und</strong>en im Bürgerbüro - Neues Rathaus,<br />

Lutherstraße 56 - <strong>und</strong> zusätzlich während der Sprechzeiten des<br />

Bürgerservices (jeden ersten Montag von 14.00 - 17.30 Uhr) im<br />

Ortsteil Griebo, Schulstraße 2 ausgelegt.<br />

Gemäß § 4 Abs. 2 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt<br />

ist für Gemeindestraßen <strong>und</strong> sonstige öffentliche Straßen ein<br />

Bestandsverzeichnis anzulegen <strong>und</strong> zu führen.<br />

Das Straßenbestandsverzeichnis ist 6 Monate zur Einsicht auszulegen.<br />

Alle notwendigen Einwendungen, Änderungen <strong>und</strong> Ergänzungen<br />

aus der Einsicht können schriftlich erfolgen oder mündlich zur<br />

Niederschrift gegeben werden. Die Frist endet hier einen Monat<br />

nach Abschluss der Auslage am 04.03.2009.<br />

Alle Privatwege <strong>und</strong> Wege, die unter das Feld- <strong>und</strong> Forstordnungsgesetz<br />

fallen, sind nicht Gegenstand der Auslegung.<br />

<strong>Lutherstadt</strong> <strong>Wittenberg</strong>, 08.07.2008<br />

Der Oberbürgermeister<br />

Stadt sucht Schiedspersonen<br />

Durch Beendigung der Amtszeit wird die Neuwahl von<br />

Schiedspersonen in der <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Wittenberg</strong> erforderlich.<br />

Für die Besetzung dieser Ehrenämter sucht die Stadt Interessenten.<br />

Schiedsfrauen <strong>und</strong> Schiedsmänner vermitteln unbürokratisch<br />

<strong>und</strong> unparteiisch zwischen den streitenden Parteien,<br />

um eine gütliche außergerichtliche Lösung zu finden. Sie<br />

besprechen mit den Beteiligten an einem neutralen Ort in<br />

ruhiger Atmosphäre die Probleme. Dabei ist die Fähigkeit<br />

<strong>und</strong> Bereitschaft gefragt, den Beteiligten zuzuhören <strong>und</strong> auf<br />

ihre Probleme einzugehen.<br />

Ziel ist es, einen Vergleich zu erreichen, mit dem beide Seiten<br />

einverstanden sind. Da hier niemand verliert <strong>und</strong> niemand<br />

gewinnt, ist der Friede zumeist von Dauer, <strong>und</strong> oft<br />

sprechen lange zerstrittene Nachbarn danach wieder miteinander.<br />

Die Schiedsperson wird für die Dauer von fünf Jahren<br />

gewählt.<br />

Für die Wahl zur Schiedsperson müssen folgende Bedingungen<br />

erfüllt sein:<br />

1. der/die Bewerber/in muss das Wahlrecht besitzen <strong>und</strong><br />

in der <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Wittenberg</strong> seine/ihre Wohnung, bei<br />

mehreren Wohnungen seinen/ihren Hauptwohnsitz<br />

haben,<br />

2. der/die Bewerber/in soll das fünf<strong>und</strong>zwanzigste Lebensjahr<br />

vollendet haben,<br />

3. die Person muss nach ihrer Persönlichkeit <strong>und</strong> ihren<br />

Fähigkeiten für das Amt der Schiedsperson geeignet<br />

sein. Das bedeutet, dass die Person im Wohngebiet<br />

bekannt sein soll, Ansehen genießen <strong>und</strong> fähig sein soll,<br />

die Amtsgeschäfte ordnungsgemäß wahrzunehmen <strong>und</strong><br />

den streitbefangenen Parteien vorurteilsfrei, sachlich <strong>und</strong><br />

besonnen zu begegnen.<br />

Die Aufgaben einer Schiedsperson sind insbesondere:<br />

• Schlichtungsanträge, z. B. bei Hausfriedensbruch, formaler<br />

Beleidigung, Verleumdung, übler Nachrede, Verunglimpfung<br />

des Andenkens Verstorbener, Verletzung<br />

des Briefgeheimnisses, Bedrohung, Sachbeschädigung,<br />

sowie fahrlässiger, leichter vorsätzlicher <strong>und</strong> gefährlicher<br />

Körperverletzung.<br />

In diesen Fällen kann eine Privatklage bei Gericht erst<br />

behandelt werden, wenn vorher ein erfolglos gebliebener<br />

Sühneversuch stattfand.<br />

• Strafsachen in Verbindung mit einem vermögensrechtlichen<br />

Anspruch, z. B. Körperverletzung mit Schadenersatz-<br />

oder Schmerzensgeldforderung<br />

• Vergehen, bei denen wegen geringer Schuld des Täters<br />

kein öffentliches Interesse an der Erhebung der öffentlichen<br />

Klage besteht, z. B. kleinere Ladendiebstähle,<br />

Zechprellerei <strong>und</strong> Erschleichen von Leistungen (Schwarzfahren)<br />

Interessierte Bürger/innen melden sich bitte bis 05.08.2008<br />

mündlich oder schriftlich bei der<br />

<strong>Lutherstadt</strong> <strong>Wittenberg</strong><br />

Innerer Service/Statistik <strong>und</strong> Wahlen (Raum 3.22)<br />

Lutherstraße 56<br />

06886 <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Wittenberg</strong>.<br />

Telefonische Informationen zur Wahl der Schiedspersonen<br />

erhalten Sie unter der Telefonnummer 42 13 35.

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