Hier und Heute: - Lutherstadt Wittenberg
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Nr. 15/2008 - 3-<br />
wittenberg.de<br />
Übergang eines Mandates<br />
im Ortschaftsrat Nudersdorf<br />
Der Stadtrat der <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Wittenberg</strong> hat in seiner Sitzung am<br />
25.06.2008 das Ausscheiden von Herrn René Grunwald aus dem<br />
Ortschaftsrat Nudersdorf festgestellt.<br />
Als nächst festgestellte Bewerberin wurde Frau Monika Bartholomäus<br />
durch den Wahlleiter benachrichtigt. Mit Erklärung vom<br />
16.06.2008 gegenüber dem Wahlleiter hat Frau Bartholomäus<br />
das Wahlmandat angenommen.<br />
Auslegung<br />
des Straßenverzeichnisses<br />
der <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Wittenberg</strong> Ortsteil Griebo<br />
Das Bestandsverzeichnis für die <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Wittenberg</strong> - Ortsteil<br />
Griebo -<br />
wird in der Zeit vom<br />
04.08.2008 bis 04.02.2009<br />
während der Dienstst<strong>und</strong>en im Bürgerbüro - Neues Rathaus,<br />
Lutherstraße 56 - <strong>und</strong> zusätzlich während der Sprechzeiten des<br />
Bürgerservices (jeden ersten Montag von 14.00 - 17.30 Uhr) im<br />
Ortsteil Griebo, Schulstraße 2 ausgelegt.<br />
Gemäß § 4 Abs. 2 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt<br />
ist für Gemeindestraßen <strong>und</strong> sonstige öffentliche Straßen ein<br />
Bestandsverzeichnis anzulegen <strong>und</strong> zu führen.<br />
Das Straßenbestandsverzeichnis ist 6 Monate zur Einsicht auszulegen.<br />
Alle notwendigen Einwendungen, Änderungen <strong>und</strong> Ergänzungen<br />
aus der Einsicht können schriftlich erfolgen oder mündlich zur<br />
Niederschrift gegeben werden. Die Frist endet hier einen Monat<br />
nach Abschluss der Auslage am 04.03.2009.<br />
Alle Privatwege <strong>und</strong> Wege, die unter das Feld- <strong>und</strong> Forstordnungsgesetz<br />
fallen, sind nicht Gegenstand der Auslegung.<br />
<strong>Lutherstadt</strong> <strong>Wittenberg</strong>, 08.07.2008<br />
Der Oberbürgermeister<br />
Stadt sucht Schiedspersonen<br />
Durch Beendigung der Amtszeit wird die Neuwahl von<br />
Schiedspersonen in der <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Wittenberg</strong> erforderlich.<br />
Für die Besetzung dieser Ehrenämter sucht die Stadt Interessenten.<br />
Schiedsfrauen <strong>und</strong> Schiedsmänner vermitteln unbürokratisch<br />
<strong>und</strong> unparteiisch zwischen den streitenden Parteien,<br />
um eine gütliche außergerichtliche Lösung zu finden. Sie<br />
besprechen mit den Beteiligten an einem neutralen Ort in<br />
ruhiger Atmosphäre die Probleme. Dabei ist die Fähigkeit<br />
<strong>und</strong> Bereitschaft gefragt, den Beteiligten zuzuhören <strong>und</strong> auf<br />
ihre Probleme einzugehen.<br />
Ziel ist es, einen Vergleich zu erreichen, mit dem beide Seiten<br />
einverstanden sind. Da hier niemand verliert <strong>und</strong> niemand<br />
gewinnt, ist der Friede zumeist von Dauer, <strong>und</strong> oft<br />
sprechen lange zerstrittene Nachbarn danach wieder miteinander.<br />
Die Schiedsperson wird für die Dauer von fünf Jahren<br />
gewählt.<br />
Für die Wahl zur Schiedsperson müssen folgende Bedingungen<br />
erfüllt sein:<br />
1. der/die Bewerber/in muss das Wahlrecht besitzen <strong>und</strong><br />
in der <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Wittenberg</strong> seine/ihre Wohnung, bei<br />
mehreren Wohnungen seinen/ihren Hauptwohnsitz<br />
haben,<br />
2. der/die Bewerber/in soll das fünf<strong>und</strong>zwanzigste Lebensjahr<br />
vollendet haben,<br />
3. die Person muss nach ihrer Persönlichkeit <strong>und</strong> ihren<br />
Fähigkeiten für das Amt der Schiedsperson geeignet<br />
sein. Das bedeutet, dass die Person im Wohngebiet<br />
bekannt sein soll, Ansehen genießen <strong>und</strong> fähig sein soll,<br />
die Amtsgeschäfte ordnungsgemäß wahrzunehmen <strong>und</strong><br />
den streitbefangenen Parteien vorurteilsfrei, sachlich <strong>und</strong><br />
besonnen zu begegnen.<br />
Die Aufgaben einer Schiedsperson sind insbesondere:<br />
• Schlichtungsanträge, z. B. bei Hausfriedensbruch, formaler<br />
Beleidigung, Verleumdung, übler Nachrede, Verunglimpfung<br />
des Andenkens Verstorbener, Verletzung<br />
des Briefgeheimnisses, Bedrohung, Sachbeschädigung,<br />
sowie fahrlässiger, leichter vorsätzlicher <strong>und</strong> gefährlicher<br />
Körperverletzung.<br />
In diesen Fällen kann eine Privatklage bei Gericht erst<br />
behandelt werden, wenn vorher ein erfolglos gebliebener<br />
Sühneversuch stattfand.<br />
• Strafsachen in Verbindung mit einem vermögensrechtlichen<br />
Anspruch, z. B. Körperverletzung mit Schadenersatz-<br />
oder Schmerzensgeldforderung<br />
• Vergehen, bei denen wegen geringer Schuld des Täters<br />
kein öffentliches Interesse an der Erhebung der öffentlichen<br />
Klage besteht, z. B. kleinere Ladendiebstähle,<br />
Zechprellerei <strong>und</strong> Erschleichen von Leistungen (Schwarzfahren)<br />
Interessierte Bürger/innen melden sich bitte bis 05.08.2008<br />
mündlich oder schriftlich bei der<br />
<strong>Lutherstadt</strong> <strong>Wittenberg</strong><br />
Innerer Service/Statistik <strong>und</strong> Wahlen (Raum 3.22)<br />
Lutherstraße 56<br />
06886 <strong>Lutherstadt</strong> <strong>Wittenberg</strong>.<br />
Telefonische Informationen zur Wahl der Schiedspersonen<br />
erhalten Sie unter der Telefonnummer 42 13 35.