24.11.2012 Aufrufe

ZEKIWA Altwerk - Stadt Zeitz

ZEKIWA Altwerk - Stadt Zeitz

ZEKIWA Altwerk - Stadt Zeitz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Ausgearbeitet von:<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />

Fachbereich Technisches <strong>Zeitz</strong><br />

Sachgebiet <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />

Begründung<br />

(Stand April 2011)<br />

Bebauungsplan Nr. 22<br />

„<strong>ZEKIWA</strong> <strong>Altwerk</strong>“


Teil I<br />

Begründung zum Bebauungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> Nr. 22 „<strong>ZEKIWA</strong> <strong>Altwerk</strong>“<br />

1. Räumlicher Geltungsbereich<br />

Der räumliche Geltungsbereich wird gesäumt im Süden von der Geschwister- Scholl- Straße,<br />

im Osten vom Fußweg, der die Geschwister- Scholl und die Beanschstraße<br />

verbindet, im Norden von der Elsterpromenade und im Westen von der Badstubenvorstadt.<br />

Das Plangebiet liegt im Norden des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Zeitz</strong>.<br />

2. Ziele der Planung/ Raumordnung und Landesentwicklung<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> als Mittelzentrum hat u. a. auch die Funktion, Flächen für soziale, kulturelle,<br />

sportliche und andere Bereiche, sowie Flächen für Versorgungsanlagen in ausreichendem<br />

Maße bereitzustellen.<br />

Regionaler Entwicklungsplan<br />

Die endgültige Abwägung sowie der Beschluss des regionalen Entwicklungsplanes für die<br />

Planungsregion Halle erfolgten am 27. 5. 2010 durch die Regionalversammlung der<br />

Regionalen Planungsgemeinschaft. Die Veröffentlichung der relevanten Beschlüsse erfolgte<br />

im Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen- Anhalt vom 15. 6. 2010. Der<br />

beschlossene Plan wurde am 20. Juli 2010 durch die Oberste Landesplanungsbehörde unter<br />

Auflagen genehmigt. Die regionalplanerischen Festlegungen des beschlossenen Regionalen<br />

Entwicklungsplans für die Planungsregion Halle stellen Erfordernisse der Raumordnung dar<br />

(§ 3 (1) Nr. 1 Raumordnungsgesetz, ROG) und sind von öffentlichen Stellen in Abwägungs-<br />

oder Ermessensentscheidungen nach den für diese Entscheidungen geltenden Vorschriften<br />

zu berücksichtigen (§ 4 (1) und (2) ROG). Der Beschluss zum Beitritt zu den Auflagen der<br />

Genehmigung des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-<br />

Anhalt erfolgte in der Sitzung der Regionalversammlung der Regionalen<br />

Planungsgemeinschaft Halle am 26. 10. 2010. Die Genehmigung des Regionalen<br />

Entwicklungsplanes wurde im Amtsblatt des Landesverwaltungsamts Sachsen- Anhalt<br />

sowie den Amtsblättern der Zweckverbandsmitglieder öffentlich bekannt gemacht. Danach<br />

ist die Rechtswirksamkeit des Planes eingetreten.<br />

Der Gemeinde <strong>Zeitz</strong> wurde als zentralörtliche Funktion Mittelzentrum (Ziffer 3.2.11,<br />

Landesentwicklungsplan für das Land Sachsen- Anhalt 1999 (LEP-LSA)) zugewiesen.<br />

Demzufolge ist eine städtebauliche Entwicklung über die örtlichen Bedürfnisse hinaus<br />

möglich (Ziffer 3.2.9). Mittelzentren sind als Standorte für gehobene Einrichtungen im<br />

wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Bereich und für weitere private<br />

Dienstleistungen zu sichern und zu entwickeln. Die dafür benötigten Flächen sind näher zu<br />

konkretisieren und städtebaulich zu sichern und zu entwickeln. Vor Neuversiegelung von<br />

Flächen ist zu prüfen, ob bereits versiegelte Flächen genutzt werden können. Unter Ziffer<br />

3.4.1 ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> als Standort für landesbedeutsame großflächige Industrieanlagen<br />

ausgewiesen. Im Regionalen Entwicklungsplan für die Region Halle (REPI- Halle) ist der<br />

ländliche Raum unter Ziffer 5.1.3 „Wirtschaft“ festgelegt. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> besitzt einen<br />

genehmigten Flächennutzungsplan. Der Bebauungsplan 22 wird aus dem<br />

Flächennutzungsplan entwickelt. Er dient vorrangig dem <strong>Stadt</strong>umbau, um diesen Teil der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> attraktiver zu gestalten.<br />

2


3. Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan<br />

Der Flächennutzungsplan des Planungsverbandes der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> und umgebenden<br />

Gemeinden ist seit dem 3. 3. 2000 wirksam. Im Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplanes überwiegend als Gemischte Baufläche ausgewiesen.<br />

Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Das Herleitungsgebot<br />

gem. § 8 (2) BauGB wird eingehalten.<br />

4. Bisherige Entwicklung und derzeitige Situation im Plangebiet<br />

Bereits am 9. 6. 1994 wurde der Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des<br />

Bebauungsplanverfahrens Nr. 22 gefasst. Eine frühzeitige Bürgerbeteiligung zur Vorstellung<br />

der allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes Nr. 22 wurde in der Zeit vom 1. 11.<br />

1994 bis zum 10. 11. 1994 durchgeführt. Geplant war damals eine überwiegend gewerbliche<br />

Nutzung an diesem Standort anzusiedeln. Mehrere Investoren haben in der Zwischenzeit<br />

vorgesprochen, Studenten haben sich mit dem Areal befasst, jedoch konnte bisher keine der<br />

entwickelten Ideen umgesetzt werden. Nach nunmehr umfangreichen durchgeführten<br />

Gebäudeabbrüchen soll gemeinsam mit dem Eigentümer ein Nutzungskonzept für das<br />

verbliebene unter Denkmalschutz stehende Eckgebäude Geschwister- Scholl- Straße /<br />

Badstubenvorstadt gefunden werden. Weiterhin soll unter Beachtung der bestehenden<br />

Altlastensituation ein unterirdisches Regenrückhaltebecken an dem Standort errichtet<br />

werden.<br />

Das Areal des Bebauungsplanes Nr. 22 liegt innerhalb des förmlich festgelegten<br />

Sanierungsgebietes der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>. Die Sanierungsziele wurden anhand eines<br />

Rahmenplanes im Jahre 2010 fortgeschrieben. Die fortgeschrieben Sanierungsziele wurden<br />

in den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 eingearbeitet (siehe Punkt 5.1).<br />

5. Begründung der Planfestsetzungen<br />

5.1. Städtebauliche Konzeption<br />

Wie bereits im Punkt 4 erwähnt, lehnt sich die städtebauliche Konzeption des<br />

Bebauungsplanes 22 an den 2010 fortgeschriebenen Rahmenplan für das förmlich<br />

festgelegte Sanierungsgebiet an als eigenständigem Bestandteil des integrierten<br />

<strong>Stadt</strong>entwicklungskonzeptes (SEK) der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> an. Die städtebaulichen Ziele wurden im<br />

Rahmenplan wie folgt definiert:<br />

3<br />

- Vorrang für Landschaftsgestaltung<br />

- Erhaltung/ Sanierung der historisch wertvollen Gewerbebrache <strong>ZEKIWA</strong> und weiterer<br />

Baudenkmale<br />

- Kein Neubau, jedoch baugesetzlich geregelter Bestandsschutz, solange Nutzer<br />

vorhanden sind<br />

- Fläche für Naherholungsfunktionen umgestalten – dazu ist ein gesondertes<br />

Nutzungskonzept zu erstellen<br />

- Badstubenvorstadt als Allee mit Bäumen gestalten<br />

- Fußwegeverbindungen ausbauen


5.2. Art der baulichen Nutzung<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22 wird teilweise als Mischgebiet und<br />

teilweise als Fläche für Abwasserbeseitigung / Zweckbestimmung Regenrückhaltebecken<br />

(unterirdisch), sowie als Grünfläche festgesetzt.<br />

5.3. Maß der baulichen Nutzung / überbaubare Grundstücksflächen<br />

Das zulässige Maß der baulichen Nutzung orientiert sich im Wesentlichen an der<br />

vorhandenen Bebauung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22.<br />

5.3.1. Weitere Festsetzungen<br />

Baulinien<br />

Die Baulinien wurden festgesetzt, um die vorhandenen denkmalgeschützten Gebäude<br />

innerhalb des Geltungsbereiches zu sichern.<br />

Baugrenzen<br />

Im Übrigen wurden die Baufenster im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 22 durch<br />

Baugrenzen festgesetzt um Bauwilligen einen größeren Gestaltungsspielraum zu<br />

ermöglichen.<br />

Geschosse<br />

Die festgesetzten Geschosse wurden als Höchstgrenze festgesetzt und können<br />

unterschritten werden.<br />

Textliche Festsetzungen<br />

In den textlichen Festsetzungen (Teil B) des Bebauungsplanes Nr. 22 wird unter anderem<br />

die Zulässigkeit Garagen und andere Nebenanlagen geregelt. Es werden Festsetzungen zur<br />

Befestigung von Freiflächen und zur Begrünung getroffen.<br />

5.4. Verkehrliche Erschließung<br />

Die Erschließung erfolgt über die das Plangebiet tangierenden Straßen Geschwister- Scholl-<br />

Straße und Badstubenvorstadt. Die innere Erschließung erfolgt über den Brückenweg. Neue<br />

Erschließungsstraßen sind nicht vorgesehen. Stellplätze sind auf den jeweiligen privaten<br />

Baugrundstücken vorhanden und gegebenenfalls nachzuweisen.<br />

5.5. Ver- und Entsorgung<br />

Es wird beabsichtigt, auf dem Gelände de Bebauungsplanes Nr. 22 ein unterirdisches<br />

Regenrückhaltebecken zu errichten. Die betreffende Fläche ist im Bebauungsplan als Fläche<br />

für Versorgungsanlagen festgesetzt.<br />

5.6. Löschwasserversorgung<br />

Es ist zu prüfen, ob der Löschwasserbedarf teilweise über das Regenrückhaltebecken<br />

gedeckt werden kann. Darüber hinaus steht das vorhandene Hydrantennetz zur Verfügung.<br />

4


6. Denkmalschutz<br />

Das Plangebiet ist Bestandteil des archäologischen Flächendenkmales „Altstadt <strong>Zeitz</strong>“.<br />

Daher bedürfen Eingriffe in den Boden der Genehmigung. Der Antrag auf Genehmigung ist<br />

bei der unteren Denkmalschutzbehörde der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> zu stellen. Ein<br />

Genehmigungserfordernis liegt vor, da es sich bei dem Planbereich um ein Gebiet im<br />

archäologischen Flächendenkmal von überregionalem Rang handelt und daher ein<br />

beachtliches öffentliches Interesse vorliegt. Siehe dazu auch Teil II der Begründung /<br />

Umweltbericht Schutzgüter Boden und Kultur und sonstige Sachgüter. Das noch bestehende<br />

Eckgebäude des ehemaligen <strong>ZEKIWA</strong>- Werkes ist ein hochrangiges Denkmal und wird im<br />

Bebauungsplan mit Baulinien zum Erhalt festgesetzt. Dieses Gebäude, sowie weitere<br />

hochrangige Einzeldenkmale sind in der Planzeichnung mit einem D gekennzeichnet.<br />

7. Altlasten<br />

Aufgrund der Vorgeschichte als ehemalige Kinderwagenfabrik sind innerhalb des<br />

Bebauungsplangebietes Altlasten vorhanden. Die bekannten Altlastenflächen wurden in der<br />

Planzeichnung eingetragen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass im Planbereich weitere<br />

Altlasten vorhanden sind. Bauvorhaben innerhalb des Plangebietes sind daher mit der<br />

Unteren Abfallbehörde des Burgenlandkreises abzustimmen.<br />

8. Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Leistungsfähigkeit des<br />

Naturhaushaltes<br />

Ein Grünordnungsplan für den Bebauungsplan Nr. 22 wird nicht erstellt. Dies ist auch nicht<br />

erforderlich. Mit der Erstellung des Umweltberichtes und Einhaltung der Festsetzungen des<br />

Bebauungsplanes wird den gesetzlichen Anforderungen entsprochen. Durch die Planung<br />

werden keine Grünflächen vernichtet, sondern im Gegenteil die ehemals vorhandene<br />

Bebauung wurde durch bereits durchgeführte Abbruch- und Entkernungsmaßnahmen<br />

aufgelockert. Neue Grünflächen werden geschaffen. Auch wird die bauliche Dichte und das<br />

Maß der Nutzung im Verfahren erheblich reduziert werden. Vorhandene Altlasten sollen<br />

saniert werden.<br />

Die nachfolgende Artenliste dient als Empfehlung für die Gestaltung naturnaher Bereiche im<br />

Bebauungsplangebiet. Sie werden bewusst als empfehlend dargestellt, um den<br />

Grundstückseigentümern keine Bepflanzung aufzuzwingen. Die Bepflanzung der Gärten<br />

steht jedem frei, auch die Anpflanzung von Obst und Beerengehölzen ist möglich. Eine<br />

Aufnahme weiterer Arten in die Gehölzliste wird nicht als sinnvoll erachtet, weil es bei der<br />

Vielzahl von Gehölzen immer eine Art geben wird, die fehlt. Die Artenliste enthält einige<br />

leicht- bis mittelgiftige Pflanzen, die aber ein wichtiger Bestandteil der in unseren Breiten<br />

natürlichen Vegetation sind und in der Natur auch ohne menschliches Zutun vorkommen.<br />

Stark giftige Pflanzen sind in der Artenliste nicht enthalten.<br />

5<br />

Artenliste (Empfehlung)<br />

Acer campestre - Feldahorn<br />

Acer pseudoplatanus - Bergahorn<br />

Acer platanoldes - Spitzahorn<br />

Betula pendula - Birke


Teil II<br />

6<br />

Carpinus betulus - Hainbuche<br />

Fagus sylvatica - Rotbuche<br />

Fraxinus excelsior - Esche<br />

Quercus petraea - Traubeneiche<br />

Quercus robur - Stieleiche<br />

Tilla cordata - Winterlinde<br />

Cornus sanguinea - Hartriegel<br />

Corylus avellana - Haselnuss<br />

Crataegus monogyna - eingriffliger Weißdorn<br />

Frangula alnus - Faulbaum<br />

Ligustrum vulgare - Liguster<br />

Lonicera xylosteum - Heckenkirsche<br />

Malus sylvestris - Wildapfel<br />

Prunus avium - Vogelkirsche<br />

Prunus spinosa - Schlehe<br />

Pyrus pyraster - Wildbirne<br />

Rosa canina - Hundsrose<br />

Sambucus nigra - Schwarzer Holunder<br />

Viburnum opulus - Gemeiner Schneeball<br />

Alle Bäume sollten als Pflanzung 3 x verpflanzte Hochstämme mit Ballen<br />

Stammumfang von mindestens 16-18 cm angepflanzt werden.<br />

Umweltbericht<br />

Einleitung<br />

1a. Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des Bebauungsplanes<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22 „Zekiwa- <strong>Altwerk</strong>“ wird im Süden von der<br />

Geschwister- Scholl- Straße, im Norden durch die Elsterpromenade und im Westen von der<br />

Badstubenvorstadt begrenzt. Im Osten liegt der Fußweg, welcher die Geschwister- Scholl-<br />

und die Baenschstraße verbindet. Das Plangebiet befindet sich im Norden des förmlich<br />

festgelegten Sanierungsgebietes der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>.<br />

Dort soll ein Regenrückhaltebecken entstehen, wobei die Lage der Altlasten im<br />

Geltungsbereich zu berücksichtigen ist. Außerdem soll dem vorhandenen Gebäude, welches<br />

denkmalgeschützt ist eine neue Nutzung zukommen und sodass es erhalten werden kann.<br />

Der Planbereich soll teilweise als Mischgebiet, teilweise als Fläche für Versorgungsanlagen<br />

(Regenrückhaltebecken) und zum Teil als Grünfläche festgesetzt werden.<br />

1b. Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen und Fachplanungen und ihre<br />

Bedeutung für den Bauleitplan<br />

Vorrangiges Ziel des Bebauungsplanes Nr. 22 ist es, dieses innenstadtnahe Gebiet neu zu<br />

ordnen, das heißt störende Nutzungen bzw. Bebauungen zu verlagern, die freiwerdenden<br />

Flächen verträglichen Nutzungen zuzuführen und die zukünftigen baulichen Maßnahmen so


zu gestalten, dass gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse entstehen. Dazu sollen die<br />

vorhandenen Altlasten saniert und Abbruchflächen einer neuen Nutzung zugeführt werden.<br />

2a. Bestandsaufnahme und Bewertung<br />

2.a.1. Schutzgut Mensch<br />

In der unmittelbaren Nähe des geplanten Regenrückhaltebeckens befindet sich keine<br />

Wohnbebauung, sodass Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch durch<br />

Geruchsbelästigungen u.a. ausgeschlossen werden können.<br />

Durch die Nutzung des zurzeit leerstehenden Gebäudes - welches dann auch optisch<br />

aufgewertet werden würde -, können neue Arbeitsplätze entstehen und somit wird den<br />

Bedürfnissen des Schutzgutes Mensch entsprochen.<br />

Bewertung:<br />

Das Schutzgut Mensch wird durch den Bebauungsplan Nr. 22 „Zekiwa- <strong>Altwerk</strong>“ nicht<br />

negativ beeinflusst.<br />

2.a.2. Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />

Der Geltungsbereich bietet durch den Wildwuchs auch Lebensraum für einige Tier- und<br />

Pflanzenarten, welche jedoch schon durch die vorhandenen Altlasten geschädigt sind. Es<br />

sind keine seltenen oder unter Schutz stehenden Lebewesen in diesem Gebiet bekannt.<br />

Durch die Bauarbeiten an dem Regenrückhaltebecken, den dazugehörigen unterirdischen<br />

Leitungen und gegebenenfalls an dem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude wird<br />

natürlich die vorhandene Flora und Fauna gestört, jedoch geschieht dies nicht zwingend<br />

nachhaltig. Die bereits vorhandenen Abbruchflächen sollen als Grünflächen gestaltet und<br />

aufgewertet werden. Dies bietet Tier- und Pflanzenarten neuen Lebensraum.<br />

Bewertung:<br />

Es werden keine Tier- und Pflanzenarten nachhaltig beeinträchtigt. Der Lebensraum für<br />

Tiere und Pflanzen im Planbereich wird positiv beeinflusst.<br />

2.a.4. Schutzgut Luft und Klima<br />

Durch das Regenrückhaltebecken können geringfügige Geruchsbelästigungen entstehen,<br />

die jedoch durch die großen Abstände zu den umgebenden Wohnbebauungen außerhalb<br />

des Geltungsbereiches das Schutzgut Luft/ Klima nicht nachhaltig beeinträchtigen Durch die<br />

Planung mit verstärkter Naherholungsfunktion und umfassender Begrünung wird die<br />

bestehende Situation für das Schutzgut Luft und Klima verbessert.<br />

Bewertung:<br />

Es treten keine wesentlichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Luft und Klima auf.<br />

2.a.4. Schutzgut Landschaft<br />

7


Der Geltungsbereich ist ein sogenannter Altstandort. Er wirkt als Gewerbegebiet und ist<br />

somit bisher nicht als positiv für die Landschaft zu bewerten. Durch bereits erfolgte Abbrüche<br />

von maroder Gebäudesubstanz ist bereits eine Verbesserung des Landschaftsbildes<br />

aufgetreten. Dies wird durch geplante Begrünungen der Freiflächen noch verstärkt.<br />

Die eventuelle Sanierung und Nutzung des leerstehenden denkmalgeschützten<br />

Eckgebäudes würde das Landschaftsbild ebenfalls aufwerten.<br />

Bewertung:<br />

Das Schutzgut Landschaft wird durch den Bebauungsplan Nr. 22 „Zekiwa- <strong>Altwerk</strong>“ positiv<br />

beeinflusst.<br />

2.a.5. Schutzgut Boden<br />

Durch vorhandene Altlasten ist der Boden im Geltungsbereich bereits geschädigt. Durch den<br />

Bau des Regenrückhaltebeckens wird weiterer, nicht von Altlasten betroffener Boden<br />

versiegelt, was das Schutzgut zusätzlich beeinträchtigt. Jedoch wird durch die<br />

grünordnerische Gestaltung vorhandener Abbruchflächen der Eingriff durch das<br />

Regenrückhaltebecken ausgeglichen.<br />

Bewertung:<br />

Das Schutzgut Boden wird durch die zusätzliche Bodenversiegelung negativ beeinflusst.<br />

Diese Beeinträchtigung wird jedoch durch die geplanten bzw. bereits durchgeführten<br />

Entkernungs- und Begrünungsmaßnahmen ausgeglichen. Im Plangebiet sind umfangreiche<br />

Altlastensanierungen erforderlich. Diese sind in Abstimmung mit der Unteren Abfall- und<br />

Bodenschutzbehörde des Burgenlandkreises vorzunehmen.<br />

2.a.6. Schutzgut Wasser<br />

Als Oberflächen- und genauer Fließgewässer befindet sich die Weiße Elster nördlich zum<br />

Bebauungsplan. Die geplante Mischgebietsnutzung hat jedoch keinen Einfluss auf die weiße<br />

Elster. Jedoch soll zukünftig im Geltungsbereich Regenwasser aufgefangen werden,<br />

welches nicht mit Altlasten in Berührung kommt. Dieses wird zurzeit mit in das Grundwasser<br />

eingespeist und dient dort der Verdünnung des belasteten Regenwassers.<br />

Bewertung:<br />

Oberflächengewässer werden nicht negativ beeinflusst.<br />

Durch die bisherige Belastung des versickernden Regenwassers durch die im Boden<br />

befindlichen Altlasten, ist das Schutzgut Wasser im Geltungsbereich bereits stark<br />

beeinträchtigt. Durch das geplante Regenrückhaltebecken wird die Belastung verringert.<br />

2.a.7. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Unter Kultur- und sonstigen Sachgütern sind Güter zu verstehen, die Objekte von<br />

gesellschaftlicher Bedeutung als architektonisch wertvolle Bauten oder archäologische<br />

Schätze darstellen und deren Nutzbarkeit durch das Vorhaben eingeschränkt werden<br />

könnte.<br />

Der Bebauungsplan sieht vor das im Geltungsbereich liegende denkmalgeschützte Gebäude<br />

einer neuen Nutzung zuzuführen und es somit zu erhalten. Auch andere denkmalgeschützte<br />

8


Gebäude innerhalb des Geltungsbereiches werden durch die Festsetzung von Baulinien im<br />

Bestand gesichert.<br />

Bewertung:<br />

Das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter wird positiv beeinflusst, da man das<br />

denkmalgeschützte Gebäude neu nutzen möchte und somit dem weiteren Verfall vorgebeugt<br />

wird.<br />

2.a.8 Wechselwirkungen<br />

Erhebliche oder besondere Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Mensch<br />

einerseits und Tieren, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima andererseits sowie Kultur-<br />

und Sachgütern sind in dem bereits belasteten Bereich nicht zu erwarten.<br />

2.b Prognose<br />

Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung<br />

Bei der Realisierung der Festsetzungen des Bebauungsplanes wird das zurzeit brach<br />

liegende Gelände neu belebt und auch gewerblich genutzt. Die vorhandenen Altlasten<br />

werden beseitigt, und somit ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Umweltsituation<br />

geleistet.<br />

Bei Durchführung der Planung werden die Schutzgüter im Bebauungsplan Nr. 22 und in<br />

seiner Umgebung positiv beeinflusst.<br />

Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung<br />

Zurzeit liegt das betroffene Gelände brach. Der jetzige Zustand würde weiterhin beibehalten<br />

werden. Das unter Denkmalschutz stehende Gebäude - welches durch den Bebauungsplan<br />

erhalten werden soll - würde drohen zu verfallen. Die vorhandenen Altlasten würden weiter<br />

im Boden verbleiben und die Umwelt belasten.<br />

2.c Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich<br />

nachteiliger Auswirkungen<br />

Begrünung der öffentlichen Freiflächen,<br />

Sanierung der Altlasten<br />

2.d Anderweitige Planungsmöglichkeiten<br />

Durch die beabsichtigte Aufwertung einer bereits vorhandenen Bebauung sind Alternativen<br />

zum Standort kaum möglich.<br />

3. Zusätzliche Angaben<br />

3.a Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren<br />

Da bei Beachtung der im Umweltbericht gegeben Hinweise zu den Schutzgütern keine<br />

wesentlichen negativen Umweltauswirkungen durch die beabsichtigte Planung auftreten, war<br />

die Anwendung von technischen Verfahren zu ihrer Ermittlung nicht erforderlich.<br />

9


3.b Hinweise zur Durchführung der Überwachung der Auswirkungen des<br />

Bebauungsplanes auf die Umwelt entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB<br />

Die Überwachung der Einhaltung der Ziele des Bebauungsplanes wird durch das Sachgebiet<br />

Baurecht der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren wahrgenommen.<br />

Umweltbelange werden von den entsprechenden Unteren Umweltbehörden weiter<br />

betrachtet, sowie von der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> wird im Rahmen des Monitoring die<br />

notwendigen Angaben abfragen.<br />

3.c Allgemein verständliche Zusammenfassung des Umweltberichtes<br />

(BauGB); Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a)<br />

Inhalt dieses Umweltberichtes ist die Bewertung folgender Schutzgüter im Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplanes Nr. 22 „Zekiwa- <strong>Altwerk</strong>“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>:<br />

Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kulturgüter und<br />

sonstige Sachgüter.<br />

Der betroffene Bereich soll als teilweise als Mischgebiet, sowie Fläche für<br />

Versorgungsanlagen und auch als Grünfläche festgesetzt werden.<br />

Unzumutbare Beeinträchtigungen für Tiere und Pflanzen, sowie Luft und Klima sind durch<br />

die Realisierung der Planung nicht zu befürchten.<br />

Das Landschaftsbild kann durch die geplante Neunutzung des vorhandenen, zurzeit<br />

leerstehenden Gebäudes wieder aufgewertet werden.<br />

Das Schutzgut Boden ist durch die vorhandenen Altlasten betroffen. Hier müssen<br />

Sanierungsmaßnahmen getroffen werden.<br />

Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes wird insgesamt gesehen eine Aufwertung<br />

bezüglich der Schutzgüter erreicht.<br />

10

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!