ZEKIWA Altwerk - Stadt Zeitz
ZEKIWA Altwerk - Stadt Zeitz
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Ausgearbeitet von:<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />
Fachbereich Technisches <strong>Zeitz</strong><br />
Sachgebiet <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />
Begründung<br />
(Stand April 2011)<br />
Bebauungsplan Nr. 22<br />
„<strong>ZEKIWA</strong> <strong>Altwerk</strong>“
Teil I<br />
Begründung zum Bebauungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> Nr. 22 „<strong>ZEKIWA</strong> <strong>Altwerk</strong>“<br />
1. Räumlicher Geltungsbereich<br />
Der räumliche Geltungsbereich wird gesäumt im Süden von der Geschwister- Scholl- Straße,<br />
im Osten vom Fußweg, der die Geschwister- Scholl und die Beanschstraße<br />
verbindet, im Norden von der Elsterpromenade und im Westen von der Badstubenvorstadt.<br />
Das Plangebiet liegt im Norden des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Zeitz</strong>.<br />
2. Ziele der Planung/ Raumordnung und Landesentwicklung<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> als Mittelzentrum hat u. a. auch die Funktion, Flächen für soziale, kulturelle,<br />
sportliche und andere Bereiche, sowie Flächen für Versorgungsanlagen in ausreichendem<br />
Maße bereitzustellen.<br />
Regionaler Entwicklungsplan<br />
Die endgültige Abwägung sowie der Beschluss des regionalen Entwicklungsplanes für die<br />
Planungsregion Halle erfolgten am 27. 5. 2010 durch die Regionalversammlung der<br />
Regionalen Planungsgemeinschaft. Die Veröffentlichung der relevanten Beschlüsse erfolgte<br />
im Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen- Anhalt vom 15. 6. 2010. Der<br />
beschlossene Plan wurde am 20. Juli 2010 durch die Oberste Landesplanungsbehörde unter<br />
Auflagen genehmigt. Die regionalplanerischen Festlegungen des beschlossenen Regionalen<br />
Entwicklungsplans für die Planungsregion Halle stellen Erfordernisse der Raumordnung dar<br />
(§ 3 (1) Nr. 1 Raumordnungsgesetz, ROG) und sind von öffentlichen Stellen in Abwägungs-<br />
oder Ermessensentscheidungen nach den für diese Entscheidungen geltenden Vorschriften<br />
zu berücksichtigen (§ 4 (1) und (2) ROG). Der Beschluss zum Beitritt zu den Auflagen der<br />
Genehmigung des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-<br />
Anhalt erfolgte in der Sitzung der Regionalversammlung der Regionalen<br />
Planungsgemeinschaft Halle am 26. 10. 2010. Die Genehmigung des Regionalen<br />
Entwicklungsplanes wurde im Amtsblatt des Landesverwaltungsamts Sachsen- Anhalt<br />
sowie den Amtsblättern der Zweckverbandsmitglieder öffentlich bekannt gemacht. Danach<br />
ist die Rechtswirksamkeit des Planes eingetreten.<br />
Der Gemeinde <strong>Zeitz</strong> wurde als zentralörtliche Funktion Mittelzentrum (Ziffer 3.2.11,<br />
Landesentwicklungsplan für das Land Sachsen- Anhalt 1999 (LEP-LSA)) zugewiesen.<br />
Demzufolge ist eine städtebauliche Entwicklung über die örtlichen Bedürfnisse hinaus<br />
möglich (Ziffer 3.2.9). Mittelzentren sind als Standorte für gehobene Einrichtungen im<br />
wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Bereich und für weitere private<br />
Dienstleistungen zu sichern und zu entwickeln. Die dafür benötigten Flächen sind näher zu<br />
konkretisieren und städtebaulich zu sichern und zu entwickeln. Vor Neuversiegelung von<br />
Flächen ist zu prüfen, ob bereits versiegelte Flächen genutzt werden können. Unter Ziffer<br />
3.4.1 ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> als Standort für landesbedeutsame großflächige Industrieanlagen<br />
ausgewiesen. Im Regionalen Entwicklungsplan für die Region Halle (REPI- Halle) ist der<br />
ländliche Raum unter Ziffer 5.1.3 „Wirtschaft“ festgelegt. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> besitzt einen<br />
genehmigten Flächennutzungsplan. Der Bebauungsplan 22 wird aus dem<br />
Flächennutzungsplan entwickelt. Er dient vorrangig dem <strong>Stadt</strong>umbau, um diesen Teil der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> attraktiver zu gestalten.<br />
2
3. Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan<br />
Der Flächennutzungsplan des Planungsverbandes der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> und umgebenden<br />
Gemeinden ist seit dem 3. 3. 2000 wirksam. Im Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich<br />
des Bebauungsplanes überwiegend als Gemischte Baufläche ausgewiesen.<br />
Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Das Herleitungsgebot<br />
gem. § 8 (2) BauGB wird eingehalten.<br />
4. Bisherige Entwicklung und derzeitige Situation im Plangebiet<br />
Bereits am 9. 6. 1994 wurde der Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des<br />
Bebauungsplanverfahrens Nr. 22 gefasst. Eine frühzeitige Bürgerbeteiligung zur Vorstellung<br />
der allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes Nr. 22 wurde in der Zeit vom 1. 11.<br />
1994 bis zum 10. 11. 1994 durchgeführt. Geplant war damals eine überwiegend gewerbliche<br />
Nutzung an diesem Standort anzusiedeln. Mehrere Investoren haben in der Zwischenzeit<br />
vorgesprochen, Studenten haben sich mit dem Areal befasst, jedoch konnte bisher keine der<br />
entwickelten Ideen umgesetzt werden. Nach nunmehr umfangreichen durchgeführten<br />
Gebäudeabbrüchen soll gemeinsam mit dem Eigentümer ein Nutzungskonzept für das<br />
verbliebene unter Denkmalschutz stehende Eckgebäude Geschwister- Scholl- Straße /<br />
Badstubenvorstadt gefunden werden. Weiterhin soll unter Beachtung der bestehenden<br />
Altlastensituation ein unterirdisches Regenrückhaltebecken an dem Standort errichtet<br />
werden.<br />
Das Areal des Bebauungsplanes Nr. 22 liegt innerhalb des förmlich festgelegten<br />
Sanierungsgebietes der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>. Die Sanierungsziele wurden anhand eines<br />
Rahmenplanes im Jahre 2010 fortgeschrieben. Die fortgeschrieben Sanierungsziele wurden<br />
in den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 eingearbeitet (siehe Punkt 5.1).<br />
5. Begründung der Planfestsetzungen<br />
5.1. Städtebauliche Konzeption<br />
Wie bereits im Punkt 4 erwähnt, lehnt sich die städtebauliche Konzeption des<br />
Bebauungsplanes 22 an den 2010 fortgeschriebenen Rahmenplan für das förmlich<br />
festgelegte Sanierungsgebiet an als eigenständigem Bestandteil des integrierten<br />
<strong>Stadt</strong>entwicklungskonzeptes (SEK) der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> an. Die städtebaulichen Ziele wurden im<br />
Rahmenplan wie folgt definiert:<br />
3<br />
- Vorrang für Landschaftsgestaltung<br />
- Erhaltung/ Sanierung der historisch wertvollen Gewerbebrache <strong>ZEKIWA</strong> und weiterer<br />
Baudenkmale<br />
- Kein Neubau, jedoch baugesetzlich geregelter Bestandsschutz, solange Nutzer<br />
vorhanden sind<br />
- Fläche für Naherholungsfunktionen umgestalten – dazu ist ein gesondertes<br />
Nutzungskonzept zu erstellen<br />
- Badstubenvorstadt als Allee mit Bäumen gestalten<br />
- Fußwegeverbindungen ausbauen
5.2. Art der baulichen Nutzung<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22 wird teilweise als Mischgebiet und<br />
teilweise als Fläche für Abwasserbeseitigung / Zweckbestimmung Regenrückhaltebecken<br />
(unterirdisch), sowie als Grünfläche festgesetzt.<br />
5.3. Maß der baulichen Nutzung / überbaubare Grundstücksflächen<br />
Das zulässige Maß der baulichen Nutzung orientiert sich im Wesentlichen an der<br />
vorhandenen Bebauung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22.<br />
5.3.1. Weitere Festsetzungen<br />
Baulinien<br />
Die Baulinien wurden festgesetzt, um die vorhandenen denkmalgeschützten Gebäude<br />
innerhalb des Geltungsbereiches zu sichern.<br />
Baugrenzen<br />
Im Übrigen wurden die Baufenster im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 22 durch<br />
Baugrenzen festgesetzt um Bauwilligen einen größeren Gestaltungsspielraum zu<br />
ermöglichen.<br />
Geschosse<br />
Die festgesetzten Geschosse wurden als Höchstgrenze festgesetzt und können<br />
unterschritten werden.<br />
Textliche Festsetzungen<br />
In den textlichen Festsetzungen (Teil B) des Bebauungsplanes Nr. 22 wird unter anderem<br />
die Zulässigkeit Garagen und andere Nebenanlagen geregelt. Es werden Festsetzungen zur<br />
Befestigung von Freiflächen und zur Begrünung getroffen.<br />
5.4. Verkehrliche Erschließung<br />
Die Erschließung erfolgt über die das Plangebiet tangierenden Straßen Geschwister- Scholl-<br />
Straße und Badstubenvorstadt. Die innere Erschließung erfolgt über den Brückenweg. Neue<br />
Erschließungsstraßen sind nicht vorgesehen. Stellplätze sind auf den jeweiligen privaten<br />
Baugrundstücken vorhanden und gegebenenfalls nachzuweisen.<br />
5.5. Ver- und Entsorgung<br />
Es wird beabsichtigt, auf dem Gelände de Bebauungsplanes Nr. 22 ein unterirdisches<br />
Regenrückhaltebecken zu errichten. Die betreffende Fläche ist im Bebauungsplan als Fläche<br />
für Versorgungsanlagen festgesetzt.<br />
5.6. Löschwasserversorgung<br />
Es ist zu prüfen, ob der Löschwasserbedarf teilweise über das Regenrückhaltebecken<br />
gedeckt werden kann. Darüber hinaus steht das vorhandene Hydrantennetz zur Verfügung.<br />
4
6. Denkmalschutz<br />
Das Plangebiet ist Bestandteil des archäologischen Flächendenkmales „Altstadt <strong>Zeitz</strong>“.<br />
Daher bedürfen Eingriffe in den Boden der Genehmigung. Der Antrag auf Genehmigung ist<br />
bei der unteren Denkmalschutzbehörde der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> zu stellen. Ein<br />
Genehmigungserfordernis liegt vor, da es sich bei dem Planbereich um ein Gebiet im<br />
archäologischen Flächendenkmal von überregionalem Rang handelt und daher ein<br />
beachtliches öffentliches Interesse vorliegt. Siehe dazu auch Teil II der Begründung /<br />
Umweltbericht Schutzgüter Boden und Kultur und sonstige Sachgüter. Das noch bestehende<br />
Eckgebäude des ehemaligen <strong>ZEKIWA</strong>- Werkes ist ein hochrangiges Denkmal und wird im<br />
Bebauungsplan mit Baulinien zum Erhalt festgesetzt. Dieses Gebäude, sowie weitere<br />
hochrangige Einzeldenkmale sind in der Planzeichnung mit einem D gekennzeichnet.<br />
7. Altlasten<br />
Aufgrund der Vorgeschichte als ehemalige Kinderwagenfabrik sind innerhalb des<br />
Bebauungsplangebietes Altlasten vorhanden. Die bekannten Altlastenflächen wurden in der<br />
Planzeichnung eingetragen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass im Planbereich weitere<br />
Altlasten vorhanden sind. Bauvorhaben innerhalb des Plangebietes sind daher mit der<br />
Unteren Abfallbehörde des Burgenlandkreises abzustimmen.<br />
8. Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Leistungsfähigkeit des<br />
Naturhaushaltes<br />
Ein Grünordnungsplan für den Bebauungsplan Nr. 22 wird nicht erstellt. Dies ist auch nicht<br />
erforderlich. Mit der Erstellung des Umweltberichtes und Einhaltung der Festsetzungen des<br />
Bebauungsplanes wird den gesetzlichen Anforderungen entsprochen. Durch die Planung<br />
werden keine Grünflächen vernichtet, sondern im Gegenteil die ehemals vorhandene<br />
Bebauung wurde durch bereits durchgeführte Abbruch- und Entkernungsmaßnahmen<br />
aufgelockert. Neue Grünflächen werden geschaffen. Auch wird die bauliche Dichte und das<br />
Maß der Nutzung im Verfahren erheblich reduziert werden. Vorhandene Altlasten sollen<br />
saniert werden.<br />
Die nachfolgende Artenliste dient als Empfehlung für die Gestaltung naturnaher Bereiche im<br />
Bebauungsplangebiet. Sie werden bewusst als empfehlend dargestellt, um den<br />
Grundstückseigentümern keine Bepflanzung aufzuzwingen. Die Bepflanzung der Gärten<br />
steht jedem frei, auch die Anpflanzung von Obst und Beerengehölzen ist möglich. Eine<br />
Aufnahme weiterer Arten in die Gehölzliste wird nicht als sinnvoll erachtet, weil es bei der<br />
Vielzahl von Gehölzen immer eine Art geben wird, die fehlt. Die Artenliste enthält einige<br />
leicht- bis mittelgiftige Pflanzen, die aber ein wichtiger Bestandteil der in unseren Breiten<br />
natürlichen Vegetation sind und in der Natur auch ohne menschliches Zutun vorkommen.<br />
Stark giftige Pflanzen sind in der Artenliste nicht enthalten.<br />
5<br />
Artenliste (Empfehlung)<br />
Acer campestre - Feldahorn<br />
Acer pseudoplatanus - Bergahorn<br />
Acer platanoldes - Spitzahorn<br />
Betula pendula - Birke
Teil II<br />
6<br />
Carpinus betulus - Hainbuche<br />
Fagus sylvatica - Rotbuche<br />
Fraxinus excelsior - Esche<br />
Quercus petraea - Traubeneiche<br />
Quercus robur - Stieleiche<br />
Tilla cordata - Winterlinde<br />
Cornus sanguinea - Hartriegel<br />
Corylus avellana - Haselnuss<br />
Crataegus monogyna - eingriffliger Weißdorn<br />
Frangula alnus - Faulbaum<br />
Ligustrum vulgare - Liguster<br />
Lonicera xylosteum - Heckenkirsche<br />
Malus sylvestris - Wildapfel<br />
Prunus avium - Vogelkirsche<br />
Prunus spinosa - Schlehe<br />
Pyrus pyraster - Wildbirne<br />
Rosa canina - Hundsrose<br />
Sambucus nigra - Schwarzer Holunder<br />
Viburnum opulus - Gemeiner Schneeball<br />
Alle Bäume sollten als Pflanzung 3 x verpflanzte Hochstämme mit Ballen<br />
Stammumfang von mindestens 16-18 cm angepflanzt werden.<br />
Umweltbericht<br />
Einleitung<br />
1a. Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des Bebauungsplanes<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22 „Zekiwa- <strong>Altwerk</strong>“ wird im Süden von der<br />
Geschwister- Scholl- Straße, im Norden durch die Elsterpromenade und im Westen von der<br />
Badstubenvorstadt begrenzt. Im Osten liegt der Fußweg, welcher die Geschwister- Scholl-<br />
und die Baenschstraße verbindet. Das Plangebiet befindet sich im Norden des förmlich<br />
festgelegten Sanierungsgebietes der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>.<br />
Dort soll ein Regenrückhaltebecken entstehen, wobei die Lage der Altlasten im<br />
Geltungsbereich zu berücksichtigen ist. Außerdem soll dem vorhandenen Gebäude, welches<br />
denkmalgeschützt ist eine neue Nutzung zukommen und sodass es erhalten werden kann.<br />
Der Planbereich soll teilweise als Mischgebiet, teilweise als Fläche für Versorgungsanlagen<br />
(Regenrückhaltebecken) und zum Teil als Grünfläche festgesetzt werden.<br />
1b. Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen und Fachplanungen und ihre<br />
Bedeutung für den Bauleitplan<br />
Vorrangiges Ziel des Bebauungsplanes Nr. 22 ist es, dieses innenstadtnahe Gebiet neu zu<br />
ordnen, das heißt störende Nutzungen bzw. Bebauungen zu verlagern, die freiwerdenden<br />
Flächen verträglichen Nutzungen zuzuführen und die zukünftigen baulichen Maßnahmen so
zu gestalten, dass gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse entstehen. Dazu sollen die<br />
vorhandenen Altlasten saniert und Abbruchflächen einer neuen Nutzung zugeführt werden.<br />
2a. Bestandsaufnahme und Bewertung<br />
2.a.1. Schutzgut Mensch<br />
In der unmittelbaren Nähe des geplanten Regenrückhaltebeckens befindet sich keine<br />
Wohnbebauung, sodass Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch durch<br />
Geruchsbelästigungen u.a. ausgeschlossen werden können.<br />
Durch die Nutzung des zurzeit leerstehenden Gebäudes - welches dann auch optisch<br />
aufgewertet werden würde -, können neue Arbeitsplätze entstehen und somit wird den<br />
Bedürfnissen des Schutzgutes Mensch entsprochen.<br />
Bewertung:<br />
Das Schutzgut Mensch wird durch den Bebauungsplan Nr. 22 „Zekiwa- <strong>Altwerk</strong>“ nicht<br />
negativ beeinflusst.<br />
2.a.2. Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />
Der Geltungsbereich bietet durch den Wildwuchs auch Lebensraum für einige Tier- und<br />
Pflanzenarten, welche jedoch schon durch die vorhandenen Altlasten geschädigt sind. Es<br />
sind keine seltenen oder unter Schutz stehenden Lebewesen in diesem Gebiet bekannt.<br />
Durch die Bauarbeiten an dem Regenrückhaltebecken, den dazugehörigen unterirdischen<br />
Leitungen und gegebenenfalls an dem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude wird<br />
natürlich die vorhandene Flora und Fauna gestört, jedoch geschieht dies nicht zwingend<br />
nachhaltig. Die bereits vorhandenen Abbruchflächen sollen als Grünflächen gestaltet und<br />
aufgewertet werden. Dies bietet Tier- und Pflanzenarten neuen Lebensraum.<br />
Bewertung:<br />
Es werden keine Tier- und Pflanzenarten nachhaltig beeinträchtigt. Der Lebensraum für<br />
Tiere und Pflanzen im Planbereich wird positiv beeinflusst.<br />
2.a.4. Schutzgut Luft und Klima<br />
Durch das Regenrückhaltebecken können geringfügige Geruchsbelästigungen entstehen,<br />
die jedoch durch die großen Abstände zu den umgebenden Wohnbebauungen außerhalb<br />
des Geltungsbereiches das Schutzgut Luft/ Klima nicht nachhaltig beeinträchtigen Durch die<br />
Planung mit verstärkter Naherholungsfunktion und umfassender Begrünung wird die<br />
bestehende Situation für das Schutzgut Luft und Klima verbessert.<br />
Bewertung:<br />
Es treten keine wesentlichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Luft und Klima auf.<br />
2.a.4. Schutzgut Landschaft<br />
7
Der Geltungsbereich ist ein sogenannter Altstandort. Er wirkt als Gewerbegebiet und ist<br />
somit bisher nicht als positiv für die Landschaft zu bewerten. Durch bereits erfolgte Abbrüche<br />
von maroder Gebäudesubstanz ist bereits eine Verbesserung des Landschaftsbildes<br />
aufgetreten. Dies wird durch geplante Begrünungen der Freiflächen noch verstärkt.<br />
Die eventuelle Sanierung und Nutzung des leerstehenden denkmalgeschützten<br />
Eckgebäudes würde das Landschaftsbild ebenfalls aufwerten.<br />
Bewertung:<br />
Das Schutzgut Landschaft wird durch den Bebauungsplan Nr. 22 „Zekiwa- <strong>Altwerk</strong>“ positiv<br />
beeinflusst.<br />
2.a.5. Schutzgut Boden<br />
Durch vorhandene Altlasten ist der Boden im Geltungsbereich bereits geschädigt. Durch den<br />
Bau des Regenrückhaltebeckens wird weiterer, nicht von Altlasten betroffener Boden<br />
versiegelt, was das Schutzgut zusätzlich beeinträchtigt. Jedoch wird durch die<br />
grünordnerische Gestaltung vorhandener Abbruchflächen der Eingriff durch das<br />
Regenrückhaltebecken ausgeglichen.<br />
Bewertung:<br />
Das Schutzgut Boden wird durch die zusätzliche Bodenversiegelung negativ beeinflusst.<br />
Diese Beeinträchtigung wird jedoch durch die geplanten bzw. bereits durchgeführten<br />
Entkernungs- und Begrünungsmaßnahmen ausgeglichen. Im Plangebiet sind umfangreiche<br />
Altlastensanierungen erforderlich. Diese sind in Abstimmung mit der Unteren Abfall- und<br />
Bodenschutzbehörde des Burgenlandkreises vorzunehmen.<br />
2.a.6. Schutzgut Wasser<br />
Als Oberflächen- und genauer Fließgewässer befindet sich die Weiße Elster nördlich zum<br />
Bebauungsplan. Die geplante Mischgebietsnutzung hat jedoch keinen Einfluss auf die weiße<br />
Elster. Jedoch soll zukünftig im Geltungsbereich Regenwasser aufgefangen werden,<br />
welches nicht mit Altlasten in Berührung kommt. Dieses wird zurzeit mit in das Grundwasser<br />
eingespeist und dient dort der Verdünnung des belasteten Regenwassers.<br />
Bewertung:<br />
Oberflächengewässer werden nicht negativ beeinflusst.<br />
Durch die bisherige Belastung des versickernden Regenwassers durch die im Boden<br />
befindlichen Altlasten, ist das Schutzgut Wasser im Geltungsbereich bereits stark<br />
beeinträchtigt. Durch das geplante Regenrückhaltebecken wird die Belastung verringert.<br />
2.a.7. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Unter Kultur- und sonstigen Sachgütern sind Güter zu verstehen, die Objekte von<br />
gesellschaftlicher Bedeutung als architektonisch wertvolle Bauten oder archäologische<br />
Schätze darstellen und deren Nutzbarkeit durch das Vorhaben eingeschränkt werden<br />
könnte.<br />
Der Bebauungsplan sieht vor das im Geltungsbereich liegende denkmalgeschützte Gebäude<br />
einer neuen Nutzung zuzuführen und es somit zu erhalten. Auch andere denkmalgeschützte<br />
8
Gebäude innerhalb des Geltungsbereiches werden durch die Festsetzung von Baulinien im<br />
Bestand gesichert.<br />
Bewertung:<br />
Das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter wird positiv beeinflusst, da man das<br />
denkmalgeschützte Gebäude neu nutzen möchte und somit dem weiteren Verfall vorgebeugt<br />
wird.<br />
2.a.8 Wechselwirkungen<br />
Erhebliche oder besondere Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Mensch<br />
einerseits und Tieren, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima andererseits sowie Kultur-<br />
und Sachgütern sind in dem bereits belasteten Bereich nicht zu erwarten.<br />
2.b Prognose<br />
Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung<br />
Bei der Realisierung der Festsetzungen des Bebauungsplanes wird das zurzeit brach<br />
liegende Gelände neu belebt und auch gewerblich genutzt. Die vorhandenen Altlasten<br />
werden beseitigt, und somit ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Umweltsituation<br />
geleistet.<br />
Bei Durchführung der Planung werden die Schutzgüter im Bebauungsplan Nr. 22 und in<br />
seiner Umgebung positiv beeinflusst.<br />
Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung<br />
Zurzeit liegt das betroffene Gelände brach. Der jetzige Zustand würde weiterhin beibehalten<br />
werden. Das unter Denkmalschutz stehende Gebäude - welches durch den Bebauungsplan<br />
erhalten werden soll - würde drohen zu verfallen. Die vorhandenen Altlasten würden weiter<br />
im Boden verbleiben und die Umwelt belasten.<br />
2.c Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich<br />
nachteiliger Auswirkungen<br />
Begrünung der öffentlichen Freiflächen,<br />
Sanierung der Altlasten<br />
2.d Anderweitige Planungsmöglichkeiten<br />
Durch die beabsichtigte Aufwertung einer bereits vorhandenen Bebauung sind Alternativen<br />
zum Standort kaum möglich.<br />
3. Zusätzliche Angaben<br />
3.a Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren<br />
Da bei Beachtung der im Umweltbericht gegeben Hinweise zu den Schutzgütern keine<br />
wesentlichen negativen Umweltauswirkungen durch die beabsichtigte Planung auftreten, war<br />
die Anwendung von technischen Verfahren zu ihrer Ermittlung nicht erforderlich.<br />
9
3.b Hinweise zur Durchführung der Überwachung der Auswirkungen des<br />
Bebauungsplanes auf die Umwelt entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB<br />
Die Überwachung der Einhaltung der Ziele des Bebauungsplanes wird durch das Sachgebiet<br />
Baurecht der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren wahrgenommen.<br />
Umweltbelange werden von den entsprechenden Unteren Umweltbehörden weiter<br />
betrachtet, sowie von der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> wird im Rahmen des Monitoring die<br />
notwendigen Angaben abfragen.<br />
3.c Allgemein verständliche Zusammenfassung des Umweltberichtes<br />
(BauGB); Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a)<br />
Inhalt dieses Umweltberichtes ist die Bewertung folgender Schutzgüter im Geltungsbereich<br />
des Bebauungsplanes Nr. 22 „Zekiwa- <strong>Altwerk</strong>“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>:<br />
Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kulturgüter und<br />
sonstige Sachgüter.<br />
Der betroffene Bereich soll als teilweise als Mischgebiet, sowie Fläche für<br />
Versorgungsanlagen und auch als Grünfläche festgesetzt werden.<br />
Unzumutbare Beeinträchtigungen für Tiere und Pflanzen, sowie Luft und Klima sind durch<br />
die Realisierung der Planung nicht zu befürchten.<br />
Das Landschaftsbild kann durch die geplante Neunutzung des vorhandenen, zurzeit<br />
leerstehenden Gebäudes wieder aufgewertet werden.<br />
Das Schutzgut Boden ist durch die vorhandenen Altlasten betroffen. Hier müssen<br />
Sanierungsmaßnahmen getroffen werden.<br />
Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes wird insgesamt gesehen eine Aufwertung<br />
bezüglich der Schutzgüter erreicht.<br />
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